Ibheater.
Priedrich-Wilhelmstädtisches Theater.
Dienstag: Prinz Methnsalem. G Mittwoch: Zum 1. Male: Lockere Vögel.
Krolls Theater. Italienische Nacht bei
vollständiger Illumination und bengalischer Be⸗ leuchtung des Gartens. Gastspiel des Hrn. Jos. Beck. Rigoletto. Vor, während und nach der Opern⸗Vorstellung: Großes Concert, ausgeführt von dem Musik⸗Corps des Garde⸗Füsilier⸗Regiments, dem Musik⸗Corps des Garde⸗Ulanen⸗Regiments und der Kapelle des Krollschen Theaters unter Leitung der Dirigenten C. Freese, A. Hellmuth und R. Bial. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Oper 7 Uhr, Ende des Concerts nach der Vorstellung zwei Uhr. 8 Industrielle Ausstellung, geöffnet von Morgens 10 Uhr bis nach Beendigung des Theaters. Entrée Von 2 Uhr ab 1 ℳ
Mittwoch: Fra Diavolo.
Woltersderff-Theater. (Artistischer Direktor
. W. Fuchs.) Dienstag: Blaubart. Komische Oper n 4 Akten von J. Offenbach. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Ostend-Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130.)
Dienstag: Zum 2. Male: Krisen. Im Garten Gr. Concert. Anf. d. Conc. 6 ½, d. Vorst. 7 ½ Uhr.
8 — —
Belle-Alliance-Theater. Dienstag: Im
Theater: Unsere Heirathskandidaten. Im pracht⸗
vollen Sommergarten: Großes Doppelconcert. Schwe⸗
isches Damen⸗Quartett. Steyrisches Damen⸗Terzett. Brillante Illumination durch 15 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée incl. Theater 50 ₰. 8 Mittwoch: Großes Volksfest. Ermäßigte Preise. Entrée incl. Theater 30 ₰. I. Parquet 1 ℳ u. s. w. Im Theater: Ein Trödler. Im Sommergarten: Doppelconcert u. s. w.
Familten⸗Nachrichten⸗
Verlobt: Frl. Martha Kleiner mit Hrn. Gym⸗
nasiallehrer Dr. Schütt (Creuzburg). — Frl. Auguste Becker mit Hrn. Dr. med. Franz Bange (Marburg). — Frl. Martha v. Oheimb mit Hrn. Premier⸗Lieutenant a. D. Georg v. Hancke (Ca⸗ menz-— Kunsdorf).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Fromme
(Göttingen) — Eine Tochter: Hrn. Ober⸗ Amtmann E. Wette (Dersewitz).
Gestorben: Hr. Kreisphysikrs Dr. Wiebeck (See⸗ hausen i. d. Altm.). — Hr. Major a. D. Ernst v. Bodungen (Mühlhausen in Th.) — Verw. Frau Geh. Ober⸗Tribunals⸗Räthin geb. Stahl (Bayreuth).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition. An der unverehelichten ““ Christiane Marsch⸗ ner aus Neu⸗Eberbach in Sachsen soll eine 0 tägige Rest⸗Gefängnißstrafe vollstreckt werden. Da ihr gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, so werden alle öffentlichen Sicherheitsbehörden hier⸗ mit ersucht, auf die oben Genannte zu vigiliren und im Betretungsfalle Nachricht der nächsten Ge⸗ richtsbehörde zu geben, welche um Strafvollstreckung und Benachrichtigung an uns gleichfalls ersucht wird. Grünberg, den 27. Juni 1878. Königliches Kreis⸗ gericht. I. Abtheilung. Oeffentliche Vorladung. Gegen die Wehr⸗ pflichtigen 1) den Knecht Wilhelm Friedrich Stark, eboren zu Plantikow am 8. Juli 1853, zuletzt in Marienau sich aufhaltend, 2) den Knecht Carl Friedrich Wilhelm Mailahn, geboren zu Düsterbeck, am 17. Januar 1854, zuletzt in Piepenburg sich aufhaltend, 3) den Stellmacher August Friedrich Albert Beckmann, geboren zu Glietzig am 22. Juli 1854, zuletzt, in Zimmerhausen sich aufhaltend, 4) den Hermann Friedrich Wilhelm Mai aus La⸗ buhn, geboren zu Schivelbein am 24. Oktober 1856, ist die ö wegen Verletzung der Wehr⸗ pflicht gemäß §. 14 und ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 4. November d. J., Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt, zu welchem die
genannten Angeklagten mit der Aufforderung vor⸗
geladen werden, die zu ihrer Vertheidigung dienen⸗ den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Gegen den Ausbleibenden wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam ver⸗ fahren werden. Gleichzeitig wird das Vermöge. der vier Angeklagten hierdurch mit Arrest belegt. Greifenberg i. Pom., den 12. April 1878. König⸗ ches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Subhastationen, Vorladungen, Auf⸗ gebote u. dergl.
Aufgebot.
Anuf dem früher der Besitzerin des Vorwerks Elsterberg, der Wittwe Damm, Wilhelmine, geb. Krause, gehörigen, im Grundbuche von Nichtewitz Band III. Seite 25 Nr. 40 unter B. 3 des Titels verzeichneten Plane Nr. 83 Rehfelder Flur von
Morgen 16 Qu.⸗Ruthen oder 61 Hektar 80,90 Ar Kartenblatt 6 Abschnitte 7—12 standen in Abtheilung III. Nr. 25 aus dem Kaufvertrage
vom 3. April 1862 zufolge Verfügung vom 9. August
1862, 3700 Thlr. Kaufgelder mit 4 ½ % Zinsen für den Amtmann Ferdinand Fritze in Rehfeld ein⸗ getragen. Von diesen 3700 Thlrn. wurden 2000 Thlr. mit dem Vorzugsrechte vor dem Ueber⸗ reste und unter Erhöhung des Zinsfußes auf 5 % auf Grund der Cession vom 27. September 1862 und der Kaufgelderbelegungsverhandlung vom 4. Januar 1868 unterm 24. Januar 1868 fur den Justiz⸗Rath Fritze in Magdeburg umgeschrieben. Dieselben Thlr. sind durch Erbgang auf den Intendantur⸗Rath Wilhelm Oscar 2 den Dr. Heinrich Max Fritze und Frau ayer, geborne Fritze, in Magdeburg übergegangen und demnächst auf Grund der Cession vom 1. Sep⸗
noothwendigen Subhastation des Pfan⸗ sind auf die Poft der 2000 Thlr. saadgem 38
inel. Concert und
hristiane Puchta,
des Setss gesgslnchs eingeleitet
tember 1871 am 19. September 1871 auf den Namen des Intendantur⸗Raths Wilhelm Oscar Friße umgeschrieben worden.
Bei der zur Besitzzeit der Damm stattgehabten idstücks
entfallen, welche als überwiesene Kaufgelder mit 5 % Zinsen seit 25. Oktober 1876 wiederum auf das Pfandgrundstück in Abtheilung III. Nr. 52 ein⸗ getragen sind.
Zu der theilweise zur Hebung gelangten Post der 2000 Thlr. hat sich bei der Vertheilung der Kauf⸗ gelder Niemand mit Ansprüchen gemeldet, auch ist das über die Post unterm 24. Januar 1868 ge⸗ bildete Zweigdokument nicht zu beschaffen gewesen.
Es ergeht hierdurch an alle Diejenigen, welche an den überwiesenen Kaufgelderrückstand von 5338 % 38 ₰ Ansprüche geltend machen wollen, die Aufforderung, dieselben spätestens in dem vor dem unterzeichneten Richter auf
den 3. September ecr., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine bei Vermeidung der Präklusion anzumelden.
Torgau, den 20. Juni 1878. 85
Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter. Walther, Krreisgerichts⸗Rath. ““
E
1 Bekanntmachung. Der im hiesigen Garnisonhaushalte für das Jahr 1878/79 erforderliche Bedarf von .* ca. 550 chm Kies und 8 160 chm Lehm “ soll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen sind in unserem Geschäfts⸗
siegelte Offerten bis 10. Juli, Vormittags 10 Uhr,
daselbst einzureichen. Berlin, den 28. Juni 1878. (à Cto. 285/6.)
Königliche Garnison⸗Verwaltung. Münke. Reddig. 8
9 A 2 Shceh. Bekanntmachung.
Für die unterzeichnete Werft sollen ca. 4500 Tonnen Schiffsmaschinenkohlen, 1600 Tonnen Koh⸗ len für Landkessel und ca. 800 Tonnen Schmiede⸗ kohlen beschafft werden 8
Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Auf⸗ schrift „Submission auf Lieferung von Stein⸗ kohlen“ bis zu dem am 23. Juli cr., Nach⸗ mittags 4 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie
Anträge gegen Erstatt
lokake, Michaelkirchplatz Nr. 17, einzusehen und ver⸗
ung der Kopialien⸗Gebühren von 1,00 ℳ abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfsangaben in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus.
Kiel, den 25. Juni 1878. (à Cto. 281/6.)
Kaiserliche Werft.
Magdeburg⸗Rothensee⸗Wolmirstedter
1ege Deichverband.
Bei der am 28. d. M. stattgehabten Ausloosung der nach Maßgabe der Amortisationspläne zum 2. Januar 1879 einzulösenden 5⸗ resp. 4 ½ prozentigen Obligationen des Magdeburg⸗Rothensee⸗Wolmir⸗ stedter Deichverbandes sind nachstehende Nummern gezogen worden:
1) von den 5 prozentigen Obligationen: . 15 Stück à 100 Thlr.:
Litt. A. Nr. 85 106 127 149 181 195 229 311 551 731 766 815 819 982 996;
20 Stück à 50 Thlr.:
Litt. B. Nr. 6 15 44 49 55 84 106 118 132 162 169 183 194 197 259 261 268 337 352 390; 2) von den 4 ½ prozentigen Obligationen:
5 Stück à 100 Thlr.:
II. Em. Nr. 31 113 196 236 290;
3 Stück à 300 ℳ: .
III. Em. Nr. 12 161 181.
Die Inhaber dieser Obligationen werden ersucht, dieselben nebst den vom 2. Januar 1879 ab laufenden Zinscoupons und den Talons gegen Empfangnahme des Nennwerthes am 2. Januar k. J. an die Deichkasse hierselbst — Alter Markt Nr. 11 — zurückzugeben. Für fehlende Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen hört mit dem 31. De⸗
Von den im vergangenen Jahre Obligationen sind die
Litt. A. Nr. 639 698 à 100 Thlr. noch nicht eingelöst; es wird deshalb die Zurückgabe derselben hiermit in Erinnerung gebracht.
Magdeburg, den 29. Juni 1878. (H. 52972.)
Der Deichhauptmann. Bötticher.
Verschiedene Bekanntmachungen. 8 [5855]
ausgeloosten
Edict! Prioritätenbesitzer I. und II. Emission der Mähr.⸗Schles. Centralbahn.
Vom K. K. Handelsgerichte in Wien werden die
Besitzer der Preeetals,Qbligatianen I. und II. Emis⸗ sion der Mähr.⸗Schles. Centralbahn in Gemäßheit
des Gesetzes vom 5. Dezember 1877, R. G. B. Nr. 111, eingeladen, und zwar die Besitzer der Prioritäts⸗ Obligationen II. Emission am .
27. Juli 1878.
und die Besitzer von Prioritäts⸗Obligationen I. Emission am . “ Zal e beidemale präzise 9 Uhr Vormittags im Saale Nr. 1 des K. K. in Wien (IJ. Herrengasse Nr. 23 I. Stock) zu erscheinen. Beide Versammlungen finden zum Zwecke der Einvernehmung der Prioritätenbesitzer über die be⸗ antragte Einlösung der im Umlaufe befindlichen 4238 Stücke Prioritäts⸗Obligationen II. Emission der Mähr.⸗Schles. Centralbahn per 300 Fl. ö. W. Silber = 200 Thaler Preuß. Courr. sammt 14 Stück Coupons, deren erster am 1. Juli 1874 zahlbar war, und Talon um baare 61 Fl. ö5. W. in Papier für das Stück. Alles in Allem zu deren vollständigen Abfertigung, dann zur Wahl von je drei Vertrauens⸗ männern und je drei Ersatzmännern, die Versamm⸗ lung vom 29. Juli 1878 (I. Emission) überdies zur Einvernehmung über die beantragte Uebernahme der im Betriebe der Mähr.⸗Schles. Centralbahn befind⸗ lichen Linien sammt Refundirungsobjekt durch die Prioritätenbesitzer I. Emission im Wege eines ge⸗
Frichtlichen oder außergerichtlichen Kaufes und Bil⸗
dung einer Aktiengesellschaft zum Betriebe derselben, Ermächtigung des Prioriläten⸗Kurators zur Ein⸗ leitung der hierzu nöthigen Schritte.
Bei diesen Tagfahrten ist die Bescheinigung über den Besitz der in Frage stehenden Prioritäts⸗Obli⸗ gationen durch Depotscheine über den Erlag der Prioritäts⸗Obligationen bei folgenden Depotstellen zu liefern, als:
für Wien bei den Kassen der Mähr.⸗Schles.
Centralbahn II. Praterstraße 32
unter Verschluß des zur gemeinsamen Vertretung ber en der . beider “ estellten Kurators, Herrn Hof⸗ und Gerichts⸗Advo⸗ katen Dr. Carl Gaber; 8— —
für Dresden bei der Dresdnen Bank,
für Stuttgart bei der Königl. Württem⸗
bergischen Hofbank.
Die Depotscheine haben die Stückzahl und den Nominalbetrag der erlegten Prioritäts⸗Obligationen
[zu enthalten und werden über Obligationen jeder
Emission besondere Depotscheine ausgestellt.
Der Ertrag bei den Depotstellen muß in An⸗ sehung der Prioritäts⸗Obligationen II. Emission spätestens bis 23. Juli 1878 in Ansehung jener I. Emission spätestens bis 25. Jnli 1878 erfolgen.
om K. K. Handelsgerichte Wien, am 25. Juni 1878. agner. 8
8EE11“
[58222
Erträgnisse
Zusammenstellung der ““ Hypotheken⸗ und Wechselbank im
1) Regiespesen und zwar: a. Gehalte ..
b. Materialien 1eA“
c. Abschreibung auf Inventar...
2) Zinsen und Provisionen an Conto⸗ Lorrent⸗Creditoren, Sparkassen⸗ und unsere Versicherungs⸗Anstalten ...
3) 88 im Geldübernahmsgeschäfte.
4) Zinsen der umlaufenden Pfandbriefe
Ueberschuß. “ Davon wurden als Abschlags⸗Dividende 35 ℳ per Aktie, sohin auf 40,000 Stücke vertheilt und
b. als Dividenden⸗Reserve auf das II. Se⸗ mester 1878 übertragen. “
(Im vorigen Jahre wurden
ℳ 37,837. 28 ₰ per Bilanz und
ℳ 140,000. — 3 durch Verbuchung auf
gFungeiem 1
ℳ 177,837. 28 ₰ auf das II. Semester
1877 übertragen.)
b1X“ 128,220
einschließlich der 86ĩ9,011
II11““
1,400,000
197,216
ℳ ₰
lehen
235,908,5 fond . .
135,054 8 5,363,322,15 5,934,599 66 1,597,216, 60 “ Actien⸗Umschreibungs⸗
gebühren⸗Erträgnisse
Coursgewinn . . .
Aetiva.
2 1,597,216,60 Buayerische 8 Beilanz der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselban
7,531,816,26 München, den 30. Juni 1878.
Die Direktion.
Erstes Semester 1878.
Uebertrag vom zweiten Semester 1877. Hypotheken⸗Erträgnisse und zwar: a. Conto I. und II. aus baaren Dar⸗
b. Conto III. aus Pfandbriefs⸗Dar⸗ 200,315,38 lehen abzüglich des Antheiles zu ℳ 90,975. 61 ₰ für den Reserve⸗
Wechsel⸗Disconto⸗Erträgnisse . . . .. Lombardgeschäfts⸗Erträgnisse . . . .. und Depositen⸗
Erträgnisse der Reservefonds⸗Effecten “ Effecten⸗Conto⸗Erträgnisse, Zins⸗ und
Conto⸗Corrent⸗ Erträgnisse,
ersten Semester 1878.
₰
6,182,102 68 6,660,638
79,103 214,693
327,601
132,646
8 8 6
—⸗————
7,531,816
Hypotheken⸗ und Wechselbank.
Passiva.
Hypotheken⸗Conti I., II. und III. und zwar Kapitalsreste aus:
40,285 in Bayern anliegenden Darlehen.
a. Baare Darlehen aus dem Bank⸗
1XAXX“
b. Pfandbriefs⸗Darlehen aus dem
Pfandbriesssonde . ..
21,932,502 268,092,918
männische A
Fitedheege chäft 290,025,421 8
Hypothoken⸗Zinsen⸗Conto Wechsel⸗Conto . . . .. Lombard⸗Darlehens⸗Conto Effercten⸗Conto . . . . ... Reservefonds⸗Effecten⸗Conto.. Del Credere⸗Effecten⸗Conto . . . .. Conto⸗Corrent⸗Debitoren incl. des Giro⸗ Guthabens bei der Reichsbank und bei E * Häuser⸗ und Einrichtungs⸗Conto...
—8
5,054,345 5,219,480 8,448,895 8,860,891 ö„4,607,881 736,414
theilung ..
7,307,859 654,495 5,396,799
1““
servefonds der Feu MS 00E
7„ 2 14 7
ℳ 140,000. — urch
336,312,484 Miünchen, den 30. Juni 1878. Die Direktion.
Aktien⸗Capital⸗Conto. Reserve⸗Conto und zwar: a. Hauptreserve für Hypotheken und kauf⸗ — öX1X“ b. Pfandbrief⸗Spezial⸗Reserve für das
eservefond für Personal⸗Exigenz.
Plaseorteeerlersse⸗elrts “ andbrief⸗Verloosungs⸗Conto .. . Pfandbrief⸗Zinsen⸗Conto lauf. Semester und für Rückstände früherer Semester. Del Crebere⸗Conto der Hypotheken⸗Ab⸗
Geld⸗Uebernahms⸗Conto und zwar: a. Depositen, zahlbar ohne Kündigung. b. Darlehen mit 3 — 12 monatlicher Kün⸗
Conto⸗Corrent⸗Creditoren.... Versicherungs⸗Anstalten incl. des Re⸗ erversicherungs⸗Anstalt
5 U 4, 44£,00. 12 ₰ ’e . 8„ 8 Dividenden⸗Conto incl. früherer Semester AIöe auf das II. Semester
(Im vorigen Jahre wurden ℳ 37,837. 28 8 be Bilanz und Interims⸗Conko,
ℳ 177,837. 28 ₰ auf das II. Semester 1666
d ℳ 4₰ 34,285,714 30
. . . . .
2,571,428
1,660,942 428,571
4,660,942 267,202,945 1,421,842 5,539,147
1,426,098 6,080,171
.
Verbuchung auf
E“
—
1*
E“
Insertionspreis für den Raum ziner Arnckzeile 3
Die gestern gemeldeten rheumatischen Beschwerden in den verletzt gewesenen Theilen haben aufgehört. Das Allgemein⸗ befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist be⸗ friedigend.
Berlin, den 2. Juli 1878, Vormittags 10 Uhr.
Dr. von Lauer. Dr. von Langenbeck. Dr. Wilms.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kreisgerichts⸗Rath Gerber zu Lissa den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Korvetten⸗ Kapitän von Hippel und dem General⸗Kommissions⸗Kassen⸗ Controleur Heidemann zu Stargard i./Pom. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Konsistorial⸗Rath, Super⸗ intendenten und Ober⸗Pfarrer Taube zu Bromberg den Kö⸗ niglichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Amtsvogt von Stephani zu Lesum, im Amte Blumenthal, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer Nagel zu Camberg im Untertaunus⸗Kreise den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Polizei⸗ diener a. D. Frohne zu Stolberg im Kreise Sangerhausen und dem Fabrikmeister Adolph Klein zu Bergisch⸗Gladbach das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 1“
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Herzoglich anhaltischen Geheimen Regierungs⸗Rath Rindfleisch, vortragenden Rath im Herzoglichen Staats⸗ Ministerium, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem deutschen Minister⸗Residenten in Marokko, Weber zu Tanger, und dem Conservateur de la Bibliothéque Royale et des Mu- sées Royaux, Professenur Fétis zu Brüssel, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; sowie dem Staatsstraßenwärter Schneider zu Bartenheim, im Bezirk Ober⸗Elsaß, das All⸗
gemeine Ehrenzeichen zu verleihen. ““ 8
Deutsches NReich. Bekanntmachung, betreffend Normen für die Konstruktion und Aus⸗ rüstung der Eisenbahnen Deutschlands. Auf Grund des Art. 42 der Reichsverfassung hat der Bundesrath nachstehende ““ Normen füv die und Ausrüstung Deutschlands
3
Konstruktion beschlossen:
I Konstruktion der Eisenbahnen.
b §. 1. Bauprojekt. 9 Bei der Anlage von Eisenbahnen, welche voraussichtlich PeteFe mit einem zweiten Geleise zu versehen sind, ist im auprsjekt auf Wahrung der Möglichkeit hierzu in angemesse⸗ ner Weise Bedacht zu nehmen.
§. 2. Bauwerke.
Die Ausführung hölzerner, zum Tragen von Eisenbahn⸗ geleisen bestimmter Brücken ist mit ö“ der Landes⸗ aufsichtsbehörde nur ausnahmsweise gestattet. Bei Brücken aus Eisen oder Stahl sind die tragenden Theile der Ueber⸗ baukonstruktion aus gewalztem oder geschmiedetem Material herzustellen. 1
§. 3. Breite des Bahnkörpers. 8 Ddie Breite des Bahnkörpers in der freien Bahnstrecke, in Einschnitten und auf Dämmen, ist so zu bemessen, daß der Schnittpunkt einer durch die Unterkante der Schienen des nächstliegenden Geleises gelegten geraden Linie und der ver⸗ längerten Böschungsneigung mindestens 2 m von der Mitte des Geleises entfernt liegt.
8 §. 4. Trockenlegung des Planums.
Die Bahnkrone in Höhe der Schienenunterkante muß, außer bei eingedeichten Strecken, mindestens 0,600 m über dem höchsten Wasserstande liegen.
Die Bettung 6 unter den Schienenunterlagen minde⸗ stens 0,200 m stark und gehörig entwässert sein.
§. 5. Spurweite. —
Die normale Spurweite der Eisenbahnen soll im Lichten
(zwischen den Köpfen der Schienen gemessen) 1,435 m betra⸗
en. In stärker als nach 1000 m Halbmesser gekrümmten
ahngeleisen soll diese Spurweite im Verhältniß zur Ab⸗
nahme der Länge der Halbmesser angemessen vergrößert wer⸗
den. Diese Vergrößerung darf jedoch das Maß von 0,030 m
nicht übersteigen. §. 6. Geleislage und Krümmungen.
Die Schienen eines Geleises sind in sicherer Lage zu
einander festzulegen.
Die winkelrecht liegenden Oberflächen der bei⸗ den Schienen eines Gekeises sollen in gerader Strecke genau in gleicher Höhe liegen.
In Krümmungen, mit Ausnahme der Weichenkrümmungen, soll die äußere Schiene um so viel höher liegen als die innere, daß die mit der größten Geschwindigkeit die Bahn passirenden Züge die Krümmungen mit Sicherheit durchfahren können.
Verschiedene Krümmungen und Querneigungen der Ge⸗ leise sind stetig in einander überzuführen.
Zwischen entgegengesetzten Krümmungen einer Bahnlinie ist ein gerades Stück von solcher Länge einzulegen, daß die Uasegeuge sanft und stetig in die andere Krümmung ein⸗ aufen.
Der kleinste Halbmesser der gekrümmten Geleise auf freier Bahn darf nicht unter 180 m lang sein.
Die Anwendung eines ser messers unter 300 m für Krümmungen auf freier Bahnstrecke bedarf der Genehmigung des Reichs⸗Eisenbahnamts.
1 §. 7. Gefälle. a1 58 de⸗ Längengefälle einer Bahnlinie soll nicht stärker sein als 1:40. 8
ur Anwendung einer stärkeren Neigung als 1:80 ist enehmigung des Reichs⸗Eisenbahnamts erforderlich.
§. 8. Gefällwechsel. Die Gefällwechsel auf der freien Bahnstrecke sind nach einem Kreisbogen von mindestens 5000 m Halbmesser de runden; für Strecken unmittelbar vor Bahnhöfen kann dieses Maß auf 2000 m herabgesetzt werden.
Zwischen Gegenneigungen von mehr als 1:200, sofern die Ange einer derselben 1000 m übersteigt, ist eine weniger als 1:200 geneigte Strecke von 480 m Länge einzulegen, welche zur Ausrundung benutzt werden kunn.
§. 9. Entfernung der Geleise.
Die Doppelgeleise auf der freien Bahnstrecke sollen von Mitte zu Mitte nicht weniger als 3,500 m von einander ent⸗ fernt sein. Tritt zu einem Geleispaare noch ein Geleise hinzu, so ist dessen Entfernung von dem zunächst liegenden Geleise von Mitte zu Mitte zu mindestens 4 m anzunehmen.
Werden mehrere Geleispaare neben einander gelegt, so muß die Entfernung von Mitte zu Mitte der benachbarten Geleise je zweier Geleispaare ebenfalls mindestens 4 m be⸗ tragen.
Die Geleise auf Bahnhöfen sollen nicht weniger als 4,500 m von Mitte zu Mitte von einander entfernt liegen, und diejenigen, zwischen denen Perrons anzulegen sind, eine Entfernung von mindestens 6 m von Mitte zu Mitte haben.
Bei Fee d. h. Stationen mit beschränktem Be⸗ triebsdienst, kann mit Genehmigung der Landesaufsichtsbehörde von diesen Bestimmungen abgewichen werden.
§. 10. Form, Beschaffenheit und Befestigung der Schienen. bef ide Schienen haben aus gewalztem Eisen oder Stahl zu estehen.
Die seitliche Abrundung des Schienenkopfes muß mit einem Halbmesser von 0,014 m beschrieben sein.
Die Neigung der Schienen nach Innen muß mindestens ⁄½ 0 der Schienenhöhe betragen.
Die Befestigungsmittel, als: Stühle, Schrauben, Nägel u. s. w. sollen an der Innenseite der Schienen eines Geleises in der Breite der Spurrinne mindestens 0,038 m unter Schie⸗ nenoberkante liegen.
Bei Befestigung der Stoßverbindungen eines Geleises ist auf die durch die Temperatur entstehenden Veränderungen der Schienen Rücksicht zu nehmen. 8.
611 Cragfhg189 der Schienen.
Die Schienen, we müssen so stark konstruirt und unterlagert sein, daß jede Stelle der einzelnen Schiene mindestens 7000 kg (140 Zollzentner) ruhende oder bewegte Last mit Sicherheit tragen kann.
§. 12. Entfernung der Bahnhöfe von einander 1 und Länge derselben. Ddie Bahnhöfe sollen, abgesehen von Rangirköpfen und Abzweigegeleisen in keiner stärkeren Neigung als 1:400 liegen und mit Ausweichegeleisen für das Kreuzen und Ueberholen be 1 anschließenden Strecken befahrenden Güterzüge ver⸗ ehen sein.
Die Ausweichegeleise dürfen in die stärkere Neigung der Bahn eingreifen. 1
Auf Erfordern des Reichs⸗Eisenbahnamtes sind tele⸗ graphische Meldestationen und an eingeleisigen Bahnen zu⸗ gleich Ausweichestellen anzulegen, welche letztere die größesten der Anschlußstrecke zulässigen Züge, bis zu 120 Achsen, aufnehmen können. In geringerer Entfernung als 8 km kann die Einrichtung der Meldestationen und Ausweichestellen nicht gefordert werden. Soweit ausnahmsweise diese Aus⸗ weichegeleise nicht mit den Bahnstationen zusammentreffen, 19 mindestens ihre jederzeitige schleunige Herstellung dur Doppelgeleisigkeit des Planums und Kies⸗ resp. Steinbettes an den beirscpenen Stellen, sowie durch ausreichende zur Hand befindliche Vorräthe an Oberbaumaterialien und Tele⸗
die
graphenapparaten sicher zu stellen.
che von Lokomotiven befahren werden,
§. 13. Gemeinschaftliche Bahnhofsanlage. 2
Faßren mehrere Eisenbahnen in einen und denselben Bahnhof, so sind sie derart mit einander in Verbindung zu bringen, daß der Uebergang von Zügen in der für die be⸗ treffenden Bahnen zulässigen Maximalstärke rasch und leicht von Bahn zu Bahn erfolgen kann. Benachbarte Bahnhöfe sind nach Bedürfniß in gleicher Weise mit einander in Ver⸗ bindung zu setzen.
§. 14. Konstruktion der Weichen. b
Die Weichen in den von durchgehenden Zügen zu be fahrenden Geleisen müssen so konstruirt sein, daß, wenn sie auch auf eine andere Fahrtrichtung gestellt sind, ein Abspringen der Räder der Fahrzeuge von den Schienen nicht stattfindet.
Die Spitzen der Weichenzungen müssen mindestens 0,100 m weit aufschlagen. * E
§ 15. Drehscheibess.—
Auf allen Lokomotiv⸗Wechsel⸗ und Reservestationen muß sofern nicht ausschließlich Tendermaschinen zur Verwendung kommen, mindestens eine Drehscheibe, deren Dürchmesser nicht unter 12 m betragen darf, vorhanden sein. b
Die Hauptträger derselben sollen aus Schmiedeeisen oder Stahl hergestellt sein.
§. 16. Perrons. 1
Die Höhe der Perrons für den Personenverkehr darf ohne Genehmigung des Reichs⸗Eisenbahnamts nicht mehr al 0,380 m über Schienenoberkante betragen.
Alle auf den Perrons feststehenden Gegenstände, al Säulen ꝛc., müssen bis zu einer Höhe von 2,500 m übe Perron mindestens 3 m im Lichten von der Mitte desjenigen Geleises entfernt sein, für welches der Perron benutzt wird.
§. 17. Abtritte und Pissoirs. 9b
Auf den Bahnhöfen in der Nähe der Perrons sind weithin sichtbare Abtritte und Pissoirs anzuordnen.
§. 18. Rampen.
Auf Bahnhöfen, wo die Ver⸗ oder Entladung von sahrxien en oder Vieh in größerer Zahl zu erwarten steht ind feste oder transportable Rampen, deren Höhe über Schienenoberkante nicht über 1,120 m beträgt, herzustellen oder zur schleunigen Benutzung bereit zu halten. b
Die Rampen sollen zur Entladung oder Beladung vo Kopf und nach der Seite benutzbar sein. 8
Die Ladegeleise müssen bei der Ladeweise von der Seite entweder die Vorbeiführung aller Fahrzeuge ohne Rückbewe⸗ gung auf diesen Geleisen oder aber die successive Vorführung von je 20 Fahrzeugen vor eintretender Rückbewegung gestatten.
Ist auf den gedachten Bahnhöfen die Anlage eines durch⸗ laufenden Rampengeleises oder eines solchen für 20 Wagen nicht schon durch den ö Verkehr geboten, so genügt es, wenn die Situirung der Laderampe in der Art erfolgt, daß das Rampengeleise für die Vorführung von mindestens 20 Wagen anstandslos verlängert werden kann.
§. 19. Güterschuppen. v“
Die Höhe des Fußbodens der Güterschuppen und Lade⸗ bühnen an von Zügen zu befahrenden Geleisen soll 1,120 m über Schienenoberkante nicht übersteigen. 1
F 20. Lgbenaeaza“
Auf den größeren Güterstationen ist eine Vorrichtung an⸗ zubringen, mittelst welcher die Ladungen auf offenen Güter⸗ wagen bezüglich der größten zulässigen Ausladungen kontrolirt werden können.
§. 21. Wasserstationen. —
Die für eine Bahnstrecke innerhalb eines bestimmten — raumes nach den jeweiligen Betriebsbedürfnissen erforderliche Wassermenge kann von der Aufsichtsbehörde Feltefese werden. Die Wasserstationen sind angemessen zu vertheilen. .
Jeder Wasserkrahn muß in der Minute mindestens einen
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Kübikmeter Wasser liefern können.
Die Ausgüsse der Wasserkrahne sollen mindestens 2,850 m
über Schienenoberkante liegen. 8
§. 22. Werkstätten. Von jeder Eisenbahnverwaltung ist Sorge zu tragen, daß Reparaturen an den Betriebsmitteln sicher und schnell aus⸗ geführt werden können. “
II. Ausrüstung der Eisenbahnen.
§. 23. Höhen⸗ und Breitenmaße der Lokom und Wagen.
Alle festen Theile der Lokomotiven, Tender, Personen⸗, Post⸗, Gepäck⸗ und Güterwagen überhaupt der die Bahn pas⸗ sirenden Betriebsmittel dürfen höchstens die Grenzen des um⸗ stehend beschriebenen Profils erreichen. Dasselbe hat in der Höhe von 0,130 m bis 0,430 m über Schienenoberkante über⸗ all einen Spielraum von 0,050 m gegen das Normalprofil des lichten Raumes (cfr. Bahnpolizei⸗Reglement für die Eisen⸗ bahnen Deutschlands) und in der Höhe von 0,430 m bis 3,200 m über Schienenoberkante eine Gesammtbreite von 3,150 m oder eine Breite von 1,575 m zu jeder Seite der Geleismitte. Von 3,200 m über Schienenoberkante vermindert sich letztere Breite bei gradliniger Begrenzung des Profils und zwar bis 3,700 m über Schienenoberkante bis auf 1,300 m und von 3,700 m bis 4,150 m über Schienen⸗
oberkante bis auf 0,850 m.