Priedrich-Wilhelmstädtisches
Mittwoch:; Fatinitza. Donnerstag: Zum 1. Male: Lockere Vögel.
Freolls Theater. Mittwoch: Fra Diavolo.
8
8
Oper in 3 Akten von Auber. Große Illumination
des Gartens. Vor und nach der Vorstellung: Großes
Garten⸗Concert. Anfang 6 Uhr, der Oper 7 Uhr,
Ende des Concerts nach der Oper 11 Uhr. Industrielle Ausstellung, geöffnet von Morgens
10 Uhr bis Abends 9 Uhr. Entrése 50 ₰. Von
2 Uhr ab 1 ℳ incl. Concert und Theater. — Donnerstag: Ernani.
Woltersderfü-Theater. (Artistischer Direktor W. Fuchs.) Mittwoch: Blaubart. Komische Oper in 4 Akten von J. Offenbach. “
Donnerstag: Orpheus. 8 “
*
Ostend-Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130.)
Eeens Mittwoch: Preziosa. Gr. Concert. euerwerk. In Vorbereitung: Novität: Proble⸗ matische Existenzen (Artikel 47).
Familien⸗Machrichten.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Martin Ebers (Zibelle). — Hrn. Dr. Kropatscheck (Bran⸗ denburg). — Hrn Major v. Liebermann (Neu⸗ stadt O./Schl.). — Hrn. Premier⸗Lieutenant W.
v. Nostitz und Jaenckendorf (Dresden). — Hrn.
Hauptmann und Compegnie⸗Chef v. Graberg Cöln). — Eine Tochter: Hrn. Premier⸗ Lieutenant v. Bredow (Aschersleben)
Gestorben: Hr. Adolf Graf Poninski (Leipzig).
— Hr. Archivrath Dr. G. M. C. Masch (De⸗
rn). Hr. Major a. D. Rudolph Kaßner (Görlitz). Hr. Landrath Johann Freiherr v. Devivere (Meschede).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Der Maschinenbauer Friedrich Herrmann Carl Krause, zuletzt in Berlin, Wein⸗ straße Nr. 3, wohnhaft gewesen, am 15. März 1842 in Tilstedt bei Wer igerode geboren, mit Caroline
eb. Lippert, verheirathet, evangelisch, welcher durch
rkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 4. Fe⸗ bruar 1878 wegen einfachen Diebstahls mit 6 Wochen Gefängniß bestraft ist, hat nicht ermittelt werden können. Es wird ersucht, denselben im Betretungs⸗ falle zu verhaften und an die nächste Gerichts⸗ behörde abzuliefern, welche um Strafpollstreckung und Anzeige zu unsern Akten D. 274/77 ersucht wird. Gumbinnen, den 18. Juni 1878. König⸗ liches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Subhastationen, Vorladungen, Auf⸗ gebote u. dergl. 8
Subhastations⸗Patent und Ediktalladung.
uf Antrag des Kaufmanns Werner in Berlin, als Kurators im Konkurse der Gläubiger des Bau⸗ unternehmers (Ingenieurs) Eduard Wolff daselbst, soll die zur Konkursmasse gehörige, in hiesiger Stadt an der “ zwischen dem Schäfer Peters und dem Schäfer Mennecke unter Hausnummer 392 und 392 b. belegene Besitzung, bestehend 1) aus einem Wohnhause, worin sich 8 heizbare Stuben, 3 Kammern, eine Küche mit Wasser⸗ leitung, eine Waschküche und 2 Keller befinden, 2) aus einem Nebengebäude mit Pferdestall, Holz⸗ stall und Wagenremise, n mit bedeckter
3) 18 a 43 qm großen Garte egelbahn, EEEZIEEE1““ registrirt im Grundbuche der Stadt Goslar gre- Jakobistadtviertel Seite 747, 745 und 760 und Nr. 149, Kartenblatt 25 Nr. 201, 202, 203, 204 der Gemarkungskarte von der Stadt Goslar, in dem auf Freitag, den 6. September d. Is., 1 Morgens 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Termine zum sofortigen Antritt öffentlich meistbietend ver⸗ kauft werden.
Die Verkaufsbedingungen, sowie die Auszüge aus der Gebäudesteuer- und Grundsteuermutterrolle kön⸗ nen in den letzten 4 Wochen vor dem Termine auf hiesiger Gerichtsschreiberei eingesehen, erstere auch Hegen Zahlung von Schreibgebühren in Abschrift
ezogen werden. ugleich werden Alle, welche an der oben gedachten Näher⸗, lehnrechtliche, fidei⸗
Besitzung Eigenthums⸗, kommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte,
[5881]
inssbesondere auch Servituten und Realberechtigungen
zu haben vermeinen, zur Anmeldung solcher Rechte in dem anberaumten Termine aufgefordert, widrigen⸗ falls sie ihrer Rechte im Verhältnisse zum neuen
Erwerber für verlustig erklärt werden sollen.
Goslar, den 20. Juni 1878. Königliches Amtsgericht. Buchholz.
Verkäufe, Verpachtungen SEnbmissionen ꝛc. Bekanntmachung.
Es sollen
die Mauer⸗ und Steinmetz⸗Arbeiten,
die Zimmerarbeiten incl. Materialien⸗ „Lieferung,
die Tischlerarbeiten, E
die Schlosserarbeiten, 1 “
die Anstreicherarbeiten,
die Klempnerarbeiten,
die Elaserarhesten, 8
die Töpferarbeiten,
die Steinsetzerarbeiten,
die Lieferung und Aufstellung von 2 Abessynier⸗ Brunnen und
die Lieferung von Maurer⸗Materialien,
[5825]
zum Neubau eines Wuohnhauses, zum Neubau eines
Latrinengebäudes und zweier Asch⸗ und Müllgruben und zur Umzäunung, Regielirung und Entwässerung der Höfe zum Wohngebäude auf dem dief eitigen Terrain vergeben werden.
Hierzu haben wir auf Freitag, den 12. Juli er.,
8
Vormittags 10 ½ Uhr, im diesseitigen Geschäfts⸗ (zimmer Termin anberaumt, bis zu welchem bezüg⸗ liche Offerten mit entsprechender Aufschrift hierher einzureichen sind. Die Einreichung der Probe⸗ materialien hat bis zum Donnerstag, den 11. Juli cr., Feinschließlich zu erfolgen. Die bezüglichen Papiere, als: Kostenanschläge, Erläuterungsberichte und Zeichnungen können werk⸗ täglich im diesseitigen Bureau eingesehen werden. Spandau, den 26. Juni 1878. Königliche Direction der Pulverfabrik.
[5837] Bekanntmachung.
Das unterzeichnete Artillerie⸗Depot wird am Mittwoch, den 10. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, einen Submissionstermin über den Verkauf von ppr. 60 000 Kilo Gußeisen in Sprengstücken aus Artilleriemunition im Bureau
— Breitestraße 68 — abhalten.
Kauflustige haben ihre Offerten bis zu diesem Zeitpunkte mit der Aufschrift „Submission auf Gußeisen“ postmäßig verschlossen einzureichen.
Die Bedingungen können entweder im diesseitigen Bureau eingesehen oder gegen Erstattung der Ko⸗ pialien abschriftlich bezogen werden. “
Spandau, den 28. Juni 1878. 18
Artillerie⸗Depot. — [5795“]) Hannoversche Staatsbahn. Submission auf Lieferung von: 10 Stück vierrädrigen Personenwagen III. Klasse, 57 Stück vierrädrigen bedeckten Güterwagen. Termin: Dienstag, den 16. Juli 1878, b 8ö“ 10 Uhr, im maschinentechnischen Bureau Königlicher Eisen⸗ bahndirektion.
Von Letzterem Bedingungen gegen 6 ℳ zu beziehen.
Hannover, den 28. Juni 1878.
Maschinentechnisches Büreau 8— der Königlichen Eisenbahn⸗Direction. Overbeck.
[5891] „Die auf verschiedenen Bahnhöfen der Westfä⸗ lischen Eisenbahn lagernden alten eisernen Ober⸗ baumaterialien, als Schienen, Laschen ꝛc., follen im Wege des öffentlichen Aufgebots verkauft werden.
Die Verkaufsbedingungen liegen in unserm Central⸗ Bureau und auf den Stationen Warburg, Pader⸗ born, Soest, Hamm, Münster, Rheine, Leer und Emden zur Einsicht aus, werden auch auf frankirte, an den Bureauvorsteher von Griesbach hier zu rich⸗ tende Schreiben gegen Einsendung der Kopialien ad 50 ₰ in 2 Exemplaren mitgetheilt.
Gebote, zu welchen die Anlage der Verkaufs⸗ bedingungen als Formular zu benutzen ist, sind ver⸗ schlossen und mit der Aufschrift:
„Angebot auf Ankauf alter eiserner Oberbau⸗ b Materialien“
bis zu dem am 30. Juli ecr., Vormittags 11 Uhr, in unserem Central⸗Bureau hier anstehenden Ter⸗ mine, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Bi ter eröffnet werden, portofrei bei uns einzusenden. EE13
8..S 2 *
Münster. Eisenbahn⸗Direk! ion 187481 Neubau der Moselbahn.
Die Herstellung der provisorischen Stations⸗ gebäude, einschließlich der Materiallieferungen, auf den Bahnhöfen Winningen, Cobern und Hatzenport veranschlagt zu je 13 000 ℳ und des Stations⸗ gebäudes auf Bahnhof Moselkern, veranschlagt zu 9800 ℳ, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. TL
Die Offerten sind mit entsprechender Aufschrift versehen bis Donnerstag, den 11. Juli, Vor⸗ mittags⸗-10 Uhr, versiegelt und porkofrei an den Unterzeichneten einzureichen, in dessen Bureau, Schloßstraße 31 hierselbst, deren Eröffnung im Bei⸗ sein der erschienenen Submittenten zur bezeichneten erfolgen wirh. scl b
edingungen, Kostenanschläge und Zeichnungen liegen im eereg Fan as zur Einsicht aus, können die ersteren zum Preise von 2,0 ℳ von dort bezogen werden. .“
Coblenz, den 24. Juni 1878.
Der Abtheilungs⸗Baumeister. Graff (à Cto. 247/6)
“
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[5860] Bekanntmachung,
betreffend die Ausloosung von Obligationen des Aken⸗Rosenburger Deichverbandes.
In dem am heutigen Tage zur Ausloosung von 4 ½ prozentigen Obligationen des Aken⸗Rosenhurger Deichverbandes abgehaltenen Termine sind folgende Schuldverschreibungen ausgeloost worden:
A. Von den Öbligationen III. Emission,
(ausgefertigt auf Grund des Privilegii vom 28. Mai 1862).
TEb ““
66. 205. 293. 307. 380. 386. 419 und 478 9 S B. Von den Obligationen IV. Emission, (ausgefertigt
auf Grund des S vom
7. September
18 9*
1) Litt. A. Nr. 72. 182. 254. 257. 284. 311. 356. 418. 443. 568. 576. 621. 664. 958 und 1077 15 Stück à 300 ℳ = 2) Litt. B. Nr. L1“” à 150 ℳ
Ueberhaupt 25 Stück über 7350 ℳ
Dieselben werden den Besitzern hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge vom 2. Januar 1879 ab bei der Deichkasse zu Aken geßen Rückgabe der in coursfähigem Zustande sich efindlichen Schuldverschreibungen baar in Empfang zu nehmen.
Auswärts wohnenden
Bank⸗Inventar.
ausgeloosten Obligationen ist gestattet, dieselben mit der Post einzusenden und die Uebersendung der Va⸗ luta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, zu beantragen. Mit dem 31. Dezember a. c. hört die weitere Verzinsung der vorstehend aufgeführten Schuldver⸗ schreibungen auf; daher müssen mit diesen die dazu ehörigen, erst nach dem 2. Januar k. J. fälligen Fehscbupons und Talons unentgeltlich abgeliefert werden, widrigenfalls für die fehlenden Coupons der Betrag derselben vom Kapitale zurückbehalten wird. (H. 52952.) Kl. Rosenburg, den 27. Juni 1878. Der Deichhauptmann. M. Elsner.
e 1“ 8
Deutsch⸗Belgische La Plata Der Beschluß der außerordentlichen General⸗ versammlung vom 13. Juni cr., wonach das Kapital der Deutsch⸗Belgischen La Plata Bank von 9 Millionen Mark auf 7 ½ Millionen Mark redu⸗ — worden ist, ist in das Handelsregister einge⸗ ragen. Auf Grund der §§. 243 u. 245 des Handelsgesetz⸗ buches ersuchen wir demgemäß etwaige Forderungs⸗ berechtigte, ihre Ansprüche bei uns geltend zu machen. Berlin, den 30. Juni 1878.
Die Direktion.
Landschaft der Provinz Sachsen.
I. In der am 27. d. M. stattgehabten General⸗Versammlung erstattete der Verwaltungsrath
den Rechenschafts⸗Bericht pro
1877, nach welchem bis
zum Schlusse des vorigen Jahres 8
ℳ 4,973,775 in Provinzial⸗Pfandbriefen, 8 „ 4,563,900 in Central⸗Pfandbriefen, 8 in Sa. ℳ 9,537,675 als Darlehne gewährt worden sind.
Für diese Darlehne sind 150 Güter der 15 Ar, 16 Q.⸗Mtr. im statutenm
zur ersten Stelle verpfändet.
Provinz Sachsen mit einem Areal von 16,226 Hect., äßigen Werthe o. ℳ 16,300,10
Von obigen 9,537,675 ℳ sind bis zum Schlusse des Jahres 1877 theils amortisirt, theils
zurückgezahlt ... es befanden sich daher
ℳ 1,418,775;
am Schlusse des genannten Jahres nur noch ℳ 8,118,900
an diesseits ausgegebenen Pfandbriefen im Umlauf. II. Der im Laufe des Jahres 1869 gebildete Reservefonds betrug am S- des Jahres 1877
0,007 ℳ 06 ₰.
III. Von den Beiträgen der Mitglieder zu den Verwaltungskosten 88b im Jahre 1877 er⸗
spart worden . . .
I. Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrathes für die sht vom 1. k. M. ddeer Unterzeichnete und zu dessen Stellvertreter der
Rieinharz gewählt worden. Halle a. S., den 29. Juni 1878.
Stengel, —
4,023 ℳ 78 ₰. bis 1. Juli 1879 ist ittergutsbesitzer Herr Mertwig auf
(H. 525 b.)
Staßfurt,
Vorsitzender
des Verwaltungsraths des landschaftlichen Creditverbandes d 3 s “ 1“ 8
. Einladung 3 zur sechsten ordentlichen General⸗Versammlung der Unfall⸗Versicherungs⸗Genossenschaft zu Chemnitz.
Im Auftrage des Verwaltungsrathes der Unfall⸗Versicherungs⸗Genossenschaft zu Chemnitz
werden die Mitglieder derselben zu der
am 29. Juli 1878, Vormittags 10 Uhr,
abzuhaltenden sechsten ordentlichen . a 1) Vortrag eventuell Justifikation
im Saale der Börse zu Chemnitz,
General⸗Versammlung hiermit ergebenst eingeladen. gesordnung: der Jahresrechnung und des Rechenschaftsberichtes des Vor⸗
standes über das vom ersten Januar bis ultimo Dezember 1877 rechnende sechste Ge⸗
schäftsjahr.
2) Beschlußfassung über Verwendung des Ueberschusses vom Geschäftsjahr 1877. 3) Wahl zum Ersatz der statutenmäßig ausscheidenden, aber sofort wieder wählbaren Mitglieder
des Verwaltungsrathes, nämlich
der Herren:
Albert Niethammer in Kriebstein, 1““ 8 Ree Stärker in Chemnitz, duard Wiede in Chemnitz.
fassung 2 anzumeldende Anträge.
Das Versammlungslokal wird 10 ¼ Uhr Vormittags geschlossen. werden ersucht, sich als Mitglieder der Genossenschaft durch Vorzeigung ihrer
General⸗Versammlung Policen zu legitimiren. Chemnitz, am 28. Juni 1878.
über etwaige von Mitgliedern vier Tage vor der General⸗Versammlung
Die Theilnehmer der
8 Der Vorstand.
Advokat Hammer.
Bilanz am 31. December 1877. Passtsa.
106 157 /07] 23 201 14 692 298 39
An Cassa⸗Conto „ Grundstücks⸗ LL1“
„ Betriebsmittel⸗ Conto. .
„ Bau⸗Conto, Bahnhofs⸗ anlagen ꝛc. . „
„ Effecten⸗Conto. „
“
. ℳ
und 4 769 690 /99 343 306 84
5937 654 13
An Hauptverwal⸗ tungs⸗Conto ℳ 87 967 73] „ Ueberschuß⸗ V 1 C 276 8
363 983 42
rg, am 22. Juni 1878.
Der Vorstand der Altenburg⸗ Laurentius.
9 4
Per Actien⸗Capital⸗Conto .. 1“ mortisationsfond Creditoren... v’,eeen.“ Rückstände von fälligen Dividendenscheinen *“ Rückstände von verloosten Prior.⸗Oblig.. “ v““ öL44“ Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto⸗Ueberschuß
Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto.
Per Ueberschußconto Vortrag aus 1876 achtaslher t C“ onto Insgemein. 1e“ Betriebs⸗Conto
4 110 000 — 1 194 000—
55
35
263 921 85 79 384 99 276 015 69
5932 654 15
Credit.
375 47
2 377 15
3 902 30
7 550,29 349 778 21
363 985 72
Beitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft 8
J. Krausse.
Monats⸗Uebersicht
8 8
enburgischen
pro 1. Juli 1828.
Cassebestand... 221 538 12 11464“*“*“ 4 648 394 42 Harlchen gegen Hypothek 2 397 115 61 Darlehen gegen Unterpfand 1 603 292 47 Conto⸗Corrent⸗Debitoren 5 377 919 09 A11““ 951 642 60 Verschiedene Debitoren 634 643 83 Bank⸗Gebäude.. 97 200 — 11 318 48
Aktien⸗Kapital ℳ 3,000,000, hierauf ein⸗ gezahlt 40 % = 8 Einlagen:
Rückzahlungen im 1“ .
Bestand am 30. Juni 1878. . (Davon stehen ca. 90 % auf halb⸗
Z111“ Conto⸗Corrent⸗Creditoren. . Verschiedene Creditoren.. 1 Reservefonds⸗Conto...
und Leihbank
“
Spar⸗
Passiva.
estand ℳ 12 552 144 85 Einlagen im Monat SIuni 6611
ℳ 13 181 847 47
Monat 500 133 80
12 681 713 67
jährige Kündigung à 4 %) 8 8 421 296 27
2 969 189 11 550 865 57 120 000 —
15 943 064 62
proben nach Peru unterliegen für je 50 g 10 ₰ bei der Beförderung über England
über Frankreich, Drucksachen
sschreibbriefe sind nicht zulässig.
8
für dan Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer ruckzeile 30 34 . KR .
Alle Host⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
ffur Aerlin anßer den ost-Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 82.
In dem Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist keine Veränderung eingetreten.
Berlin, den 3. Juli 1878, Vormittags 10 Uhr. 1 Dr. von Lauer. Dr. von Langenbeck. Dr. Wilms.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem früheren Attaché bei der Kaiserlich⸗Königlich öster⸗ reichisch⸗ungarischen Botschaft in Berlin, Johann Mark⸗ rafen Pallaviecini, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; bwie dem Superintendenten des Lunatic Asylum zu Boston, r. Walker, und dem Schiffskapitäun Wilhelm Bade zu Wendorf bei Wismar den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Briefverkehr mit Peru.
Vom 5. Juli ab beträgt die Taxe der frankirten Briefe nach Peru, welches Land dem Weltpostverein zur Zeit noch nicht angehört, für je 15 g: 110 ₰ bei der Beför⸗ derung über England oder Portugal, 90 ₰ bei der Beförde⸗ rung über Hamburg oder Frankreich und 70 ₰ bei der Be⸗ förderung über Belgien. Drucksachen und Waaren⸗ einer Taxe von oder Hamburg — 15 ₰ bei der Beförderung Belgien und Portugal. Die Briefe, Wund Waarenproben müssen nach vor⸗ stehenden Sätzen vom Absender bis zum überseeischen Ausschiffungshafen frankirt werden. Postkarten und Ein⸗
Für unfrankirte Briefe Peru kommen für je 15 Gramm zur Erhebung: 130
b ü nder Pa.ueb — der Beförderung über Englggg) Aheh d0 ₰ bei der Be⸗
Häderung über Hamburg oder Belgien. — Vom 1. Oktober ab wird Peru voraussichtlich dem Weltpostverein beitreten, in Folge dessen das Porto alsdann für alle Wege ohne Unter⸗ schied auf den Betrag von 40 ₰ für den frankirten Brief zu stehen kommen wird.
Berlin W., den 27. Juni 1878. Kaiserliches General⸗Postamt.
8
und einer solchen von
us
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kreisgerichts⸗Direktor Bade in Altenkirchen zum
Appellationsgerichts⸗Rath bei dem Justizsenat in Ehrenbreitstein;
den “ Boysen in Bergen zum Kreis⸗ gerichts⸗Direktor in Altenkirchen;
en Kreisgerichts⸗Rath Hück ing in Bochum zum Kreis⸗ gerichts⸗Direktor in Neustadt W.⸗Pr.; und
den Kreisgerichts⸗Rath Wie land in Goldberg zum Kreis⸗ gerichts⸗Direktor in Samter zu ernennen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Landgerichts⸗Präsidenten Schild in Cleve den Cha⸗ rakter als Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath mit dem Range eines Rathes zweiter Klasse;
dem Ober⸗Postkommissarius Hufnagel in Posen bei seinem Scheiden aus dem Postdienste den Charakter als Rechnungs⸗Rath;
dem Friedensgerichtsschreiber, Hauptmann a. D. Nowack in Düren, und
dem Registrator bei dem Königlichen Theater zu Han⸗ nover von Allwörden bei seiner Versetzung in den Ruhe⸗ stand den Charakter als Kanzlei⸗Rath;
den praktischen Aerzten ꝛc. Dr. Adolph Neisser in
Liegnitz und Dr. Sigismund Meyer in Glogau den Charakter als Sanitäts⸗Rath;
den Tuchfabrikanten Eduard van Gülpen zu Aachen und Oscar Erckens zu Burtscheid den Charakter als Kom⸗ merzien⸗Rath; und
den Kaufleuten Wilhelm Eichhorn und Friedrich von Hirsch, Inhabern der Firma „W. gich orn“ zu das Prädikat als Königliche Hof⸗Lieferanten zu verleihen.
e Majestät die Königin haben Allergnädigst geruht:
der Wittwe Zierlein, Emilie, geborenen Koppe, und der Wittwe Hüllmann, Anna Marie, geborenen Zierlein, ber hnen der Firma Wilhelm Zierlein zu Berlin, das Prädikat als Hoflieferantinnen Allerhöchstder⸗ selben zu verleihen. v“
8
— — —- —— —. — — ——
8
— Berlin, den 3. Juli 1878. 1¹
re Königliche Hoheit die Frau Großherzogin⸗ Mutter von Mecklen burg⸗Schwerin ist, von Marien⸗ bad kommend, heute früh hier eingetroffen 1 im König⸗ lichen Schlosse abgestiegen. L 1A1X“ “
reffend die Fertigstellung der Berliner Stadt⸗ eisenbahn für Staatsrechnung. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Monarchie, was folgt: §. 1. Die Staatsregierung wird ermächtigt, in einer zu dem Ende einzuberufenden Generalversammlung der Aktionäre der Berliner Stadteisenbahn⸗Gesellschaft nach Maßgabe des beigedruckten, unterm 23. Februar 1878 mit der Berlin⸗ Potsdam⸗Magdeburger, der Magdeburg⸗Halberstädter und der Berlin⸗Hamburger Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen Ver⸗ trages für die Auflösung der Berliner Stadteisenbahngesell⸗ schaft zu stimmen und die Berliner Stadtbahn für Rechnung des Staats fertig zu stellen. .2. Der erforderliche Geldbedarf: 1) zur 8 des in Folge der Auflösung der Berliner Stadteisenbahngesellschaft entstandenen Ausfalles am Anlage⸗ kapital, sowie 2) zur Deckung der zur Vollendung der Bahn erforder⸗ lichen Mittel über den, dem Gesetze vom 2. März 1874 Gesetz⸗Sammlung pro 1874 S. 111) zum Grunde liegenden ostenanschlag — einschließlich der Mittel für über den Bedarf angekaufte beziehungsweise anzukaufende und später wieder zu veräußernde Grundstücke im Gesammtbetrage von 35 700 000 ℳ wird durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibngen aufgebracht. Wann, zunch welche HSeleedenr we ge- IEn zu .ege 5 ünn⸗ uß, zu welchen sderschreibh er Kündigung und zu welchen .ü Jec. sülbver hreib nS novwauhsaa Finanz⸗Minister. 8 t merden sollen,
be
Häuser des Landtags der
bestimmt der
8 Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und depositalmäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vorscheiften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (G. S. S. 1197) zur Anwendung.
Der durch die Veräußerung von über Bedarf angekauf⸗ ten Grundstücken bezw. Grundstückstheilen erzielte Erlös ist in Anrechnung auf die der ö bewilligten, noch offen stehenden Kredite zu verwenden und darüber dem Land⸗ tag alljährlich Bericht zu erstatten.
§. 3. Jede Verfügung über die Berliner Stadteisenbahn durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zu⸗ stimmung beider Häuser des Landtags.
§. 4. Die Ausführung dieses Gesetzes wird, soweit solche nach den Bestimmungen des §. 2 nicht durch den nant Minister erfolgt, dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten übertragen.
§. 5. Die Brcpeenfse enben Bestimmungen des Gesetzes vom 20. März 1874, betreffend die Betheiligung des Staates an dem Unternehmen einer die Stadt Berlin durchschneiden⸗ den, von einem Punkte in der Nähe des Ostbahnhofes aus⸗ Lhenhen Eisenbahn nach Charlottenburg werden hierdurch aufgehoben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 26. Juni 1878.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs:
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Otto Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk. von Kameke. Friedenthal. von Bülow. Hofmann. Graf zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.
Vertrag, betreffend die Auflösung der Berliner Stadteisenbahn⸗Gesellschaft und die
Fertigstellung der Stadtbahn für Staatsrechnung. Zwischen: “ 1) der Königlichen Staatsregierung, vertreten durch die Kommissarien des Finanz⸗Ministers und des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, b Ober⸗Bau⸗ und Ministerial⸗Direktor Weishaupt, Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Rötger, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rieath Dr. Frölich, 2) der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft, ver⸗ treten durch ihr Direktorium, 3) der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft, vertreten durch ihr Direktorium, 4) der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft, vertreten durch ihre Direktion, 8 ist heute unter Vorbehalt der landesherrlichen Genehmigung einer⸗ seits und der Genehmigung der Generalversammlungen der drei ge⸗ nannten Eisenbahn⸗Gesellschaften andererseits nachfolgender Vertrag abgeschlossen worden. 8 Art. I. Der Staat, die Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger, die Magdeburg⸗Halberstädter und die Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Ge⸗
fellschaft, in ihrer Eigenschaft als Aktionäre der Berliner Stadteisen- bahn⸗Gesellschaft, verpflichten sich in einer nach dem Perfektwerden
dieses Vertrages einzuberufenden Generalversammlung dieser Gesell⸗ schaft für deren Auflösung zu stimmen.
Die Königliche Staatsregierung wird den Auflösungsbeschluß der Generalversammlung genehmigen.
Art. II. Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt unter den nach⸗ stehenden L“ in der Art, daß die Berlin⸗Potsdam⸗Magde⸗ burger, die Magdeburg⸗Halberstädter und die Berlin⸗ Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft alle ihnen an dem Stadtbahnunternehmen zu⸗ stehenden Rechte an den Staat — wie hiermit geschieht — abtreten, letzterer in alle Rechte und Pflichten der aufgelösten sellschaft ein⸗ tritt und mit dem Zeitpunkte der Auflösung alleiniger Eigenthümer des gesammten Stadtbahnunternehmens wird. Art. III. Die Funktionen des Liquidators der Gesellschaft wird die Königliche Direktion der Stadtbahn als bisheriger Gesellschafts⸗ vorstand übernehmen, und als solcher Namens der Gesellschaft und in Vollmacht derselben alle zur Ausführung des im Art. II. gedachten Uebergangs erforderlichen Rechtshandlungen vornehmen. V
EWab Die von der Deutschen Eisenbahn⸗Bau⸗Gesellschaft bis zur Kaduzirung ihrer Aktienbetheiligung geleisteten und zu Gunsten der Stadteisenbahn⸗Gesellschaft verfallenen Ratenzahlungen, sowie die etwa von ihr noch zu erlangenden Einzahlungen verbleiben der Stadt⸗ eisenbahn⸗Gesellschaft und gehen die der letzteren an denselben, be⸗ ziehungsweise der Deutschen Eisenbahn⸗Bau⸗Gesellschaft gegenüber ases; Rechte mit der Auflösung der Gesellschaft an den Staat
er.
Art. V. Die Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger, die Magdeburg⸗ ö und die Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft lassen bei Auflösung der Berliner “ von den⸗ jenigen Beträgen, welche sie auf ihre Aktienzeichnungen — haben, beziehungsweise beim Perfektwerden dieses Vertrages eingezahlt haben werden, zusammen die Summe von. . 6 000 000 ℳ in Worten Sechs Millionen Mark und zwar
die Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗ 114144“ die Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesell⸗ Z1111A1XA“; die Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft 1 200 000 5 als einen unverzinslichen und nigmalg zurückzufordernden Beitrag zu den Kosten der Ausführung des Srherberegefordes h demselben sten, und übertragen alle ihnen aus den geleifhmens in zablungen zustehenden Rechte auf den Staat.
Nruea 1115 Stadke sie in Folge des mit der Auflösung der Berliner Stad eisenbahn⸗ Gesellschaft eintretenden Wegfalles ihrer Verpflichtungen als Aktien⸗ zeichner vom Staate baar zurück. Diese Rückerstatiung erfolgt vier Wochen nach Perfektwerden des gegenwärtigen Vertrages nebst 4 ½ % Zinsen der Restsummen seit dem Tage der letzten, vor diesem Per⸗ fektwerden geschehenen ö Zinsausgleichung.
Art. VI. Mit der Auflösung der Berliner Stadteisenbahn⸗Gesellschaft tritt der zwischen dem Fiskus, der Deutschen Eisenbahn⸗Bau⸗Gesellschaft, der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger, der Magdeburg⸗Halberstädter und der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft unterm 15. Dezember 1873 abgeschlossene Vertrag, soweit er das Verhältniß der genannten drei Eisenbahn⸗Gesellschaften zu der Berliner Stadteisenbahn⸗Gesell⸗ schaft betrifft, außer Kraft.
Art. VII. Der Staat vertritt die drei Eisenbahn⸗Gesellschaften egen alle von der Deutschen Eisenbahn⸗Bau⸗Gesellschaft aus der That⸗ ache der Kaduzirung 1 Aktienbetheiligung, der Auflösung der Ber⸗
liner Stadteisenbahn⸗Gesellschaft oder der Auflösung des Vertrages vom 15. Dezember 1873 etwa herzuleitenden Ansprüche. 8 Art. VIII. Der Magdeburg⸗Halberstädter und der Berlin⸗
’ semnbue ser Eisenbahn⸗Gesellschaft ist die Konzession den An⸗
chluß ihrer Bahnnetze an die Stadtbahn in Charlottenburg bereits
ertheilt. 1
Der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft wird das Recht, ihr Bahnnetz in Charlottenburg an die Stadtbahn anzu⸗ schließen, nach Maßgabe des §. 8 des Vertrages vom 15. Dezember 1873 gewahrt.
Die Gesammtkosten der Anlagen des westlichen Endbahnhofs der Stadtbahn zwischen der östlichen Endweiche (d. i. 72 m östlich von der östlichen Fluchtlinie der Wilmersdorferstraße) bis zu der östlichen Fluchtlinie der Unterführung der Straße Nr. 19 des Bebauungs⸗ planes der Umgebungen Berlins, Abtheilung V., sollen zu ⅛ auf die Stadtbahn, zu je ¾⁄1 auf:
1) die Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft,
2) die Berlin⸗Hamburger wisen bahn⸗Pisen chast
3) die Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft,
4) die Berlin⸗Wetzlarer Staatsbahn und
5) die Niederschlesisch⸗Märkische (Ring⸗) Bahn vertheilt werden. In gleichem E“ werden die Kosten der der Erneuerung und der Verwaltung dieser Anlagen repartirt.
Ausgeschlossen von dieser Theilung sind fedoch die Kosten des Grunderwerbs, der Ausführung, gve tung, Erneuerung und Verwaltung derjenigen An aesen z. B. Lokomotivschuppen, Drehscheiben, Nebengeleise ꝛc., welche einzelne Bahnen zwischen dem westlichen Ende der Perrons des Bahnhofs und der 85 Nr. 19 zur ausschließlichen Benutzung für eigene Betriebszwecke etwa herrichten möchten, ferner auch die Emolumente derjenigen Be⸗ diensteten, denen, wenn sie auch innerhalb der oben bezeichneten Bahnhofsgrenzen stationirt sind, die Verwaltung der außerhalb dieser Grenzen belegenen Anlagen obliegt. ,
Art. IX Die drei Eisenbahn⸗Gesellschaften verpflichten sich, ihre Anschlüsse an die Stadtbahn in Charlottenburg längstens bis um 1. Januar 1881 betriebsfähig herzustellen. Hält eine der Eisen⸗
ahn⸗Gesellschaften diese Frist nicht ein, so verpflichtet sie sich, an
den Staat eine Konventionalstrafe von 300 000 ℳ zu zahlen, es sei denn, daß die vF esewen des Termins durch Verhältnisse — insbesondere beim Grunderwerb und der definitiven Ffstsezung der Projekte — herbeigeführt worden ist, für welche die Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft eine Verantwortung nicht trifft.
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