1878 / 161 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

2

F.

Priedrich-Wilhelmstädtisches Theater.

Donnerstag: Zum 8. Male: Lockere Bögel. 8

8

des Gartens.

Freitag: Zum 9. Male: Lockere Vögel.

Krolls Theater. Domino. Oper

Donnerstag: Der schwarze in 3 Akten von Auber. Bei günstiger Witterung: Große Illumination 2 Vor und nach der Vorstellung: Großes Garten⸗Concert. Anfang 6, der Oper

7 Uhr, Ende des Concerts nach der Oper 11 Uhr.

Industrielle Ausstellung, geöffnet von Morgens 10 Uhr bis Abends 9 Uhr. Entrée 50 ₰. Von 2 Uhr ab 1 incl. Concert und Theater.

Opernvorstellung.

onnabend: Nur bei schöner und warmer Wit⸗

terung: Erste italienische Nacht.

Donnerstag:

7

16067]

Woltersdorff-Theater. (Artistischer Direktor

W. Fuchs.) Donnerstag: Der travestirte Tann⸗ häuser. Zukunftsposse mit vergangener Musi und gegenwärtigen Gruppirungen in 3 Akten von Carl Binder.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

08-tend-Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130.)

Gastspiel der K. K. Hofburgschau⸗

pieler Frau Marie Swoboda und Hrn. Carl Wiene. roblematische Existenzen (Article 47). Großes rten⸗Concert. Illumination.

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag u. folg. Tage: 8 Jungferngift. Bauernkomödie mit Ge⸗ sang in 3 Alten von L. Anzengruber. Großes Doppel⸗Concert. Schwedisches Damen⸗Quartett. Steyrisches Damen⸗Terzett. Brillante Illumination durch 15 000 Gasflammen. Anfang des Concerts der Vorstellung 7 Uhr. Entrée incl. Theater

₰. Freitag: Großes Triple⸗Concert. (3 Musikchöre: Ruscheweyh, Baumgarten und Herold.)

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elma v. Plocki mit Hrn. Dr. med. Georg Hantel Kichea Frl. Auguste Richter mit Hrn. Gerichts⸗Assessor Arnold Pritsch (Margonin). Frl. Clotilde Daniel mit Hrn. General⸗Lieutenant z. D. v. Pape (Görlitz Dessau). Frl. Elsbeth v. Rudolphi mit Hrn. Graf v. Görtz⸗Wrisberg (Braun⸗

weig).

Verehelicht: Hr. Apotheker N. H. Reuland mit Frl. Marie Dewies (Schweich Ründe⸗

roth).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Steinhardt (Rawitsch). Hrn. Premier⸗Lieutenant Staabs (Jauer). Eine Tochter: Hrn. Rittmeister und Escadron⸗Chef v. Rochow (Brandenburg a. d. H.). Hrn. Regierungs⸗Assessor und Ober⸗Präsidial⸗Rath v. Hartmann (Hannover). Hrn. Korvetten⸗Kapitän Koester (Kiel).

Gestorben: 88 Assistenz⸗Arzt Friedrich Schulz (Münster i. W.). Hr. Justiz⸗Rath Benedict Mensing (Bonn). Hr. Apotheker Wilhelm Couvreux (Biesenthal). Frau Geh. Justiz⸗ Rath Emma v. Rabenau, geb. v. Schweinitz (Naumburg).

[6114] 1s

In der Prozeßsache des Kaufmanns August Radicke hier, Melchiorstraße Nr. 30, wider den Kaufmann Paul Perschke hier, R. 840. 78 V., ist dem Kaufmann Paul Perschke hier, Lichtenberger⸗ straße Nr. 5, auf den Antrag des Kaufmanns August Radicke hier, Melchiorstraße Nr. 30, im Wege des schleunigen Arrestes bis auf Weiteres die Zeichnung der Firma Perschke & Radicke untersagt worden.

Berlin, den 5. Juli 1878. Königliches Stadtgericht. I. Abtheilung für Civilsachen, Prozeßdeputation V.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

161151 Hannoversche Staatsbahn.

Es sollen etwa 200 ausrangirte noch brauchbare Satzachsen, sowie verschiedene Achsschafte, Radsterne und Radreifen verkauft werden.

Termin:

Donnerstag, den 25. Juli 1878, 8 Vpormittags 10 Uhr, im maschinentechnischen Bureau Königlicher Eisen⸗ bahn⸗Direktion.

Von Letzterem können Bedingungen gegen Ein⸗ sendung von 50 bezogen werden.

Hannover, den 5. Juli 1878. Maschinentechnisches Bureau Königlicher Eisenbatn⸗Direktion.

8 Overbeck.

16006] Frankfurt⸗Bebraer Eisenbahn.

Zur Vergebung der Eisenconstruection und des dazu gehörigen Bohlenbelags für eine Fußgänger⸗ brücke auf Bahnhof Bebra, rot. 28 500 kg Schmiede⸗ eisen, 950 kg Gußeisen und 190 qm Hohlenbelag enthaltend, ist bei unterzeichneter Dienststelle Ter⸗ vein 8 20. d. Mts., Vormittags 11 ½ Uhr, estgesetzt.

Ugesebct. nen wollen ihre Offerten nach dort ein⸗ senden und sind Zeichnungen, Preisverzeichniß ꝛc. von da gegen Erstattung der Kopialien zu beziehen.

Fulda, den 6. Juli 1878. 88

Königliche Bau⸗Inspection II.

Bekanntmachung.

Die zum Neubau eines Garnison⸗Lazareths hier⸗ selbst erforderlich werdenden Erd⸗ und Maurer⸗ Arbeiten, sowie Steinmetz⸗, Zimmer⸗ und Staaker⸗, Tischler⸗, Schlosser⸗ und Schmiede⸗, Glaser⸗, Schieferdecker⸗, Klempner⸗, Töpfer⸗, Maler⸗ und Anstreicher⸗ und Asphalt⸗Arbeiten, inecl. Lieferung der Materialien, zusammen verauschlagt zu 199 240 M., sollen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, wozu Termin auf

Montag, d. 22. Juli er., Mittags 12 Uhr, im Geschästszimmer des unterzeichneten Lazareths an⸗

allsige Offerten mit der Aufschrift ⸗Submission auf

auarbeiten für das Garnison⸗Lazareth zu Prenzlau“ daselbst portofrei und versiegelt bamen sind.

Die Bedingungen, Berechnungen, Kosten⸗Anschläge und Zeichnungen liegen im Geschäftszimmer des Lazareths bis zu obigem Termine zur Einsicht aus, ev. können dieselben gegen Erstattung der Kopialien von dort bezogen werden.

Prenzlau, den 4. Juli 1878.

Königliches Garnison⸗Lazareth.

[6092] Bekanntmachung. Im Auftrage der Königlichen Intendantur 8. Armee⸗Corps zu Coblenz soll die Ausführung der Erd⸗, Maurer⸗ und Steinmetzarbeiten, sowie die Lieferung der erforderlichen Materialien zum Neu⸗ bau der Kaserne Nr. I. zu Aachen in öffentlicher Submission vergeben werden. a. Die Arbeiten sind veranschlagt: I. Erdarbeiten 3,080

II. Maurerar⸗ .103,758 91 106,838 91

beiten.. III. Steinmetzarbeiten 26,388 54 „„

b. Die Materialien sind veraunschlagt: I. Kalk in gelöschtem Zustande 17,640 1o 353535 III scharfer Sand 1,297. 50. sgewöhnl. Sand 11,220. —. 12517 80

IV. Blend⸗ und Formziegel für das ganze Casernement . .. . 84,000 Zeichnungen, Kostenanschläge und Bedingungen liegen auf dem Bureau der unterzeichneten Verwal⸗ tung zur Einsicht offen, letztere beiden können auch gegen Erstattung der Kopialiengebühren bezogen

werden. Franco⸗Offerten sind bis zum 27. Juli ecr., versiegelt und mit ent⸗

Vormittags 10 Uhr, sprechender Aufschrift versehen, an die unterzeichnete Verwaltung einzureichen, an welchem Termine die⸗ selben in Gegenwart der etwa erschienen Submit⸗ tenten geöffnet werden. 11 Aachen, den 6. Juli 1878. Königliche Garnison⸗Verwaltung. 8 Submission.

Bei der hiesigen Männer⸗Strafanstalt werden für circa 210 405 Gefangene, von denen bisher 10 20 mit Böttcherei, 40 80 mit Bürstenbinderei, 15 25 mit Cartonagearbeit, 20 40 mit Düten⸗ kleben, 35 70 mit Garnspulen, 10 20 mit Holz⸗ schneiden, 7—15 mit Mattenweberei, 8— 15 mit Mützenschirmarbeit, 15— 30 mit 11 15— 30 mit Schneiderei, 20 40 mit elschreinerei, 15 20 mit Weberei beschäftigt waren, Industrie⸗ arbeiten, am liebsten wieder die voraufgeführten, ge⸗ sucht, welche am 1. Oktober cr. beginnen können, die Weber werden jedoch erst am 15. Oktober cr. disponibel. . 1

Hierauf Reflektirende werden ersucht, ihre schrift⸗ lichen Offerten versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf Industriearbeit“ bis spätestens den 24. Juli er., Vormittags 10 Uhr, an die unterzeichnete Direktion einzusenden, zu welcher Stunde die Offerten in Gegenwart etwa anwesender Submittenten geöffnet werden.

Die zu erlegende Kaution beträgt mindestens die Summe der dreimonatlichen Lohnzahlung für die zugewiesene Arbeiterzahl.

Die allgemeinen Bedingungen können beim hie⸗ sigen Arbeits⸗Inspektor eingesehen oder abschriftlich egen Erstattung von 1 50 daselbst in Fmpfang genommen werden. 8

Cöln, den 24. Juni 1878.

Die Direktion.

Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

[6117) Woöochen Uebersicht

der Württembergischen Notenbauk vom 7. Juli 1878.

Metallbestund.. ...

Bestand an Reichskassenscheinen. an Noten anderer Banken an Wechselnl. an Lombard⸗Forderungen Eb““ an sonstigen Aktiven

Passiva.

Das Grundkapitll Der Reservefond 1“ Der Betrag der umlaufenden

9,684,615 46 124,395 1,648,300 18,263,768 24 389,500 393,746 89

9,000 000—

352,552 19 21,187,000— . 222,265 20

Die sge täglich fälligen Ver⸗ E “”“ Die an eine Kündigungsfrist ge⸗ bundenen Verbindlichkeiten . . 109,600, —- Die sonstigen Passiven 425,680, 82 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln 672,950. 31

Braunschweigische Bank. Stand vom 7. Juli 18278.

6120] Aectiva. etall-Bestand . Reichskassenscheine. . Noten anderer Banken. Wechsel-Bestand.. . Lombard-Forderungen . . . Effecten-Bestand. . . . . Sonstige Activa.

857,031. 26,600. 347,400. 8,822,685. 1,982,043.

.. . 6 321,909. Passiva.

Grundkapitaal. 10,500,000. Reservefonds . 11X“ 300,918. Umlaufende Noten 3,345,800. Sonstige täglich fällige Verbind-

vqqqq1q116ö161861 An eine Kündigungsfrist gebun-

dene Verbindlichkeiten. 1,585,100. Soustige Passiva. . . 340,920. Eventuelle Verbindlichkeiten aus 8

weiter begebenen, im Inlandsöoe

zahlbaren Wechsen 645,494. 10.

Praunschweig, den 7. Juli 1878.

5 Die Direction. 8

beraumt worden ist, bis zu welchem Zeitpunkte des⸗

Status der Chemnitzer Stadtbank

in Chemnit

[6101] am 7. Juli 1878. Aectilva.

1) 29 1 Metallbestand 306,793. 03. Bestand an Reichskassen⸗ cheinen. estand an Noten an⸗ 1 derer Banken 120,300 1 437,873. 03. stand an Wechseln.

. 3,390,148. 93. stand an Lombardforde⸗ ö

1 Bestan an erae 169,410. 80. ‚Bestand an sonstigen Ak⸗ . . 299,857. 18.

tiven 2 . Passiva. 6) Das Grundkapital 510,000. —. 7) Der Reservefonds 95,706. 33. 8) Der Betrag 483,300.—. 97,362. 44.

10,780.

er umlaufen⸗ den Noten ... 9) Die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten .. . 10) Die an eine . lebundenen Verbindlicha .„ 3,165,700. —.

2Z1““ 11) Die assiven 68,389. 12. eiter begebene und zum Incasso gesandte, im Inlande zahlbare Wechsel 467,230.

611x ) .““ der Badischen Bank

agam 7. Juli 1878. Activa.

1.

3,316,578 18,605 120,300 14,065,924 1,135,960 35,182 1,285,561

19,978,112

Metallbestand. Reichskassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestand . Lombard-Forderungen Effekten. Sonstige Activa.

Passiva.

Grundcapital . Reservefonds 1“ Umlaufende Noten . . . . . Täglich fällige Verbindlichkeiten*) 482,763 60 An Kündigungsfrist gebundene 8 Verbindlichkeiten . . . . . 79,989 13 Sonstige Passiva. 1“ 339,459 67

—27 957812 55

Die zum Incasso gegebenen noch nicht fälligen deutschen Wechsel betragen 1,214,940. 24 ₰.

*) Wovon 46,080. in per 1. Oktober 1875 eingerufenen Gulden-Noten.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Aufkün digung der ausgeloosten Kreis⸗ [6116] obligationen des Kreises Oels.

Bei der heut im Beisein der Kreiskommission und eines Notars stattgefundenen Verloosung der Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Oktober 1865 und 27. November 1873 ausgefertigten und am 2. Januar 1879 einzulösenden Kreisobli⸗ gationen des ““ Oels sind nachstehende Num⸗ mern gezogen worden und zwar:

a. von den unterm 2. Januar 1866 ausge⸗ fertigten Kreisobligationen. Litt. A. à 1500 ℳ: Nr. 40.

Litt. C. à 300 ℳ: Nr. 78 121 240 245 249 268 und 301. Litt. D. à 150 ℳ: Nr. 49 61 78 und 91. Litt. E. à%à 275 ℳ: Nr. 38. b. von den unterm 22. Januar 1874 aus⸗ gefertigten Kreisobligationen. Litt. C. à 300 ℳ: 1 Nr. 76 100 und 107. Litt. D. à 150 ℳ: Nr. 7.

Nr. 35. Die Besitzer dieser zum 2. Januar 1879 hierdurch gekündigten Obligationen werden daher aufgefordert, den Nennwerth gegen Rückgabe der Obligationen nebst den zu den vorstehend sub a. gedachten Obli⸗ gationen gehörigen Zinscoupons Serie III. Nr. 7— 10 nebst Talons und den zu den sub b. bezeichneten Obligationen gehörigen Talons und Zinscoupons vom 2. Januar 1829 ab bei der hiesigen Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse in Empfang zu nehmen.

Eine weitere Verzinsung der ausgeloosten Obli⸗ gationen findet von dem letztgedachten Tage ab nicht

Litt. E. % 25 ℳ:

statt, und wird der Werth der etwa nicht zrück⸗ gelieferten Coupons von den Kapitalien in Abzug gebracht. 11“ Oels, den 24. Juni 1878. Der Königliche Landrath. v. Rosenberg.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreiswundarztstelle des Kreises Waren⸗ dorf ist vakant. Qualifizirte Bewerber um diese Stelle werden hierdurch aufgefordert, sich unter Ein⸗ reichung ihrer Approbation als Arzt. Wundarzt und Geburtshelfer, des Fähigkeitszeugnisses zur Verwal⸗ tung einer Physikatsstelle, sowie sonstiger über ihre bisherige Wirksamkeit sprechender Zeugnisse und eines autführlichen Lebenslaufs bis zum 15. nächsten Monats bei uns zu melden. Münster, den 4. Juli 1878. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Die E“ des Kreises Saar⸗ lonis ist 3 ewerber um dieselbe wollen sich innerhalb sechs Wochen bei uns melden. Trier, den 2. Juli 1878. Königliche Regierung, Ab⸗ theilung des Innern. von Krosigk.

[5274]

Ordentliche Generalversammlung der Act.⸗ Ges. Tubalkain für Bergbau u. Hüttenbetrieb zu Penee. . . Coblenz. Mit Bezug auf Tit. II. §. 24 des Statuts, beehren wir uns, die Actionaire zur ordentlichen Generalversammlung auf Samstag, den 27. Juli a. e., im Geschäfts⸗ lokale in Remagen, Morgens 9 ½ Uhr, ergebenst einzuladen. 1

Tagesordnung. a. Geschäftsbericht pr. Jahr 1877.

b. Wahl eines Verwaltungsrathsmitgliedes lt. 8

§ 38 des Statuts. c. Decharge⸗Ertheilung des Verwaltungsrathes. 6. Wahl zweier Rechnungsrevisoren. Remagen, im Juni 1878. Der Verwaltungsrath.

68299 Alstaden, Actien⸗Gesellschaft für Bergbau.

Der Verwaltungsrath ladet die Herren Aktionär zur Theilnahme an einer außerordentlichen

General⸗Versammlung ein, welche am

24. Juli, um 11 ½ Uhr Vormittags, ““ Hof in Düsseldorf, stattfinden

wird. Tagesordnung:

1) Antrag auf Ausgabe von Prioritätsaktien,

2) Prüfung und Beniestrlcugt der Abänderung mehrerer Paragraphen der Statuten.

3) Ernennung von Verwaltungsräthen und Auf⸗ sichtskommissarien an Stelle der zurück⸗ tretenden Mitglieder.

Alstaden b. Oberhausen, den 29. Juni 1878.

Für den Verwaltungsrath:

L. Trasenster. R. Dach.

11“

[6064]

Glückstadt⸗Elmshorner Eisenbah Das in der am 27. Juni d. J. abgehaltenen

ordentlichen Generalversammlun aufgenommene

Protokoll kann von einem jeden csic legitimirenden

Aktionär oder Quittungsinhaber im Bureau der

Gesellschaft vom 9. d. M. an den Wochentagen

von Morgens 9 bis 12 Uhr entgegen

werden. Glückstadt, den 6. Juli 1878.

Vorsitzender des Aufsichtsraths.

WSie,

meat Cigarren⸗Fabrik

[5941] Bremen.

Cigarren im Preise von 44 bis 400 Reichsmark. Preis⸗Courante auf Verlangen gratis und franco.

Schreibunterricht ertheilt H. strahlendorff, Hof⸗Kall., Schreiblehrer a. Kadetten⸗Korps,

g. d. Handelsschule d. Lette⸗Vereins, sowie mehrerer Militairschulen, Neue Roßstraße Nr. 17, I., Näh. Prosp.

[5803]

(6068ss Ein Geometer,

welcher auch im Katasterwesen firm, sucht

dauernde Stellung. Offerten beliebe man in der 8 Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Breslau sub Nr. 2221 niederzulegen.

[5769]

von Bremen

n. 2 Lelpz

D. Ne qans D. Main

Europa und Amerika sind bevollmächtigt

28. Juli nach New⸗York

ia Antwerp

14. Juli nach New⸗York D. Baltimore 17. Juli nach Baltimore D. Mosel 8 21. Juli 1 New⸗York D. Oder

D. Berlin Zur Ertheilung von Passagescheinen für obige Dampfer, sowie für jede andere Linie zwischen

D. Kronprinz Fr. WHh. 25. Juli. Die Direection des Norddeutschen Lloyd in Bremen.

Norddeutscher LIoyd hhestdampfschifffahrt

nach New -Nork und Baltimore.

31. Juli nach Baltimore

4. August nach New⸗York 11. August nach New⸗York 14. August nach Baltimore

Johanning & Behmer in Berlin⸗ Louisenplatz on Bremen nah Bahia, Rio, Montevideo ²na

Buenos Ayres

en und Lissabon

D. Köln 25. August.

enommen

Dr. von Lauer.

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4 12 AIüöb. 8 8 F . 46 1 8 1

8 Berlin, Donnerstag,

Obgleich die von den Unterzeichneten Bulletins glücklicher Weise von einem fast stetigen allmäh ichen Fortschritte der Genesung Sr. Majestät des Kaisers und Königs berichten konnten, so geben dieselben doch in ihrer Eigenschaft als fragmentarische Aneinanderreihungen kein vollcs Bild von dem Gesammtzustande des Hohen Patienten, wie man aus den Mittheilungen selbst sonst sehr zuverlässiger Zeitungen ersieht. Wir halten es daher an der Zeit, wieder einmal, wie schon früher, eine Ergänzung unserer Berichte zu ver⸗ öffentlichen. Daß die Genesung verhältnißmäßig nur langsam vor⸗ schreitet, wird Denjenigen nicht überraschen, welcher den nicht unerheblichen Blutverlust, den tieferschütternden Eindruck auf das Gemüth und somit auf die Nerven, den hiermit in Ver⸗ bindung stehenden Verlust des Appetits für längere Zeit, die ahlreichen mit Schmerzen und großen Unbequemlichkeiten ver⸗ snüpften Wunden, endlich bei Allem diesem das vorgeschrittene Lebensalter Sr. Majestät in Erwägung zieht. Das Allgemeinbesinden des Hohen Patienten kann jetzt insofern als ein befriedigendes bezeichnet werden, als die wesentlichen Organe des Körpers in ihrer Thätigkeit ungestört sind, obgleich die Kräfte ihren erreichbaren Höhepunkt bei Weitem noch nicht wieder gewonnen haben. 1 Die Fähigkeit des Gehens ist, wiewohl schon das Auf⸗ und Absteigen einiger weniger Treppenstufen möglich gewesen, doch immer noch von relativ geringer Ausdauer. Die Wun⸗ den, welche in 88 überwiegenden Mehrzahl die Arme, bezw. Schultern betrafen, sind zwar sämmtlich geheilt, allein die Arme und Hände, deren Beweglichkeit ebenfalls günstige Fort⸗ schritte zeigt, sind theils in Folge von Verletzungen von Muskel⸗ ubstanz und Nervenzweigen, theils in Folge des für die Heilun er Wunden nothwendigen mehrwöchentlichen Ruhestandes no immer nicht vermögend, den eretegen Verrichtungen zu dienen, zu welchen die genannten örpertheile in dem gewöhn⸗ lichen Lebensverkehre gebraucht werden, so daß z. B. die Nahrungsaufnahme noch nicht ohne fremde S möglich ist. Mit aller Zuversicht steht jedoch unter Gottes fernerem Beistande zu hoffen, daß unter dem Einflusse einer längeren Zeit, der allmählichen aktiven und passiven Uebung, sowie anderer noch nothwendigen Maßnahmen auch die jetzt noch vorhandenen Uebelstände in erfreulicher Weise ihr Ende finden werden. Berlin, den 11. Juli 1878. 1 Dr. von Lauer. Dr. von Langenbeck. Dr. Wilms.

Der befriedigende Zustand Sr. Majestät des Kaisers und Königs hat keine Unterbrechung erlitten.

Berlin, den 11. Juli 1878, Vormittags 10 Uhr. Dr. von Langenbeck. Dr. Wilms.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kreisgerichts⸗Rath von Busse zu Guben den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisgerichts⸗Rath Buckow zu Belzig und dem Regierungs⸗ Sekretär a. D. Wiederhold zu Erfurt den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Kreisgerichts⸗Rath⸗ Consbruch zu Paderborn den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Porträt⸗ und Historienmaler Freyberg zu Berlin den König⸗ chen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Schutzmann

Eckel zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben den Gemeinderath Theodor Crecely, eshe zu Drulingen, im Bezirk ““ zum Bürgermeister dieser Gemeinde zu ernennen geruht.

Königreich Preutßen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungs⸗Rath Jonas zu Münster zum Ober⸗ Reg ierungs⸗Rath zu ernennen. 8 I1“

Berlin, den 11. Juli 1878 8

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen ist, von Weimar kommend, hier wieder ein⸗ getroffen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

8

Der Altona⸗Kieler Eisenbahngesellschaft ist die Geneh⸗ migung zur Ausführung der generellen Vorarbeiten für eine Eisenbahn minderer Ordnung von Blan⸗

kenese nach Wedel ertheilt worden. 8

Justiz⸗Ministerium.

Der Referendar Dr. jur. Becker aus Düsseldorf ist zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichtshofes u Cöln ernannt worden.

Bekanntmachung. Die Aufnahmeprüfung im hiesigen Lehrerinnen⸗Seminar wird am 16. und 17. September d. Js. abgehalten werden. Aspirantinnen, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben, oder doch bis zum 1. Oktober d. J. vollenden, haben ihre An⸗ meldungen an den Herrn Seminar⸗Direktor Supprian, Schützenstraße 8, zu richten und denselben beizufügen: 1) einen Lebenslauf, 2) den Geburtsschein,

3) das Feugni über empfangene Schulbildung oder

private Vorbereitung, 4) ein Führungsattest, 5) ein ärztliches Attest über normalen Gesundheits⸗ zustand, ausgestellt von einem zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arzte.

Berlin, den 3. Juli 1878. Käönigliches Provinzial⸗Schulkollegium Reichenau.

Polizeiverordnung.

Auf Grund der 88. 5, 6 und 11 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 verordnet das Polizei⸗ Präsidium, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande, für den Polizeibezirk von Berlin, was folgt:

Für die Dauer der durch die Kaiserliche Verordnung vom 26. Juni d. J. (Reichsgesethlat S. 131) eingeführten Paß⸗ pflichtigkeit der in der Stadt Zerlin ankommenden Fremden und Neuanziehenden werden die Vorschriften der Pötheiden ordnung über das Meldewesen in Berlin vom 18. uni 1876 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam S. 279) dahin abgeändert: B116“

I. Meldungen in Bezug auf Neuanziehende.

Soweit die Vorschriften der 88. 4 bis 11 und jener Verordnung sich auf die Meldung Neuanziehender beziehen, treten nachstehende Bestimmungen an deren Stelle.

§. 1. Jede von auswärts neu anziehende Person, welche hiar Wohnung nimmt oder in einer Wohnung oder Schlaf⸗ telle aufgenommen wird, ist binnen 24 Stunden nach dem Beziehen der Wohnung oder nach der Aufnahme in die Woh⸗ nung oder Schlafstelle bei dem olizei⸗Revierbureau, in dessen Bezirke die Wohnung oder Schlasstelle belegen ist, nach dem II. der Polizeiverordnung vom 18. Juni 1876 zu melden.

§. 2. Zur Meldung verpflichtet ist der Hauseigenthümer bezw. der Hausverwalter. Er hat dabei den Paß oder die Paßkarte des Neuanziehenden mit vorzulegen oder anzuzeigen, daß derselbe solche Papiere nicht besitzt.

§. 3. Der Neuanziehende ist verpflichtet, dem Hausei enthümer bezw. dem Hausverwalter alle zur vorschtftsmäßigen Er⸗ füllung dieser Verpflichtung (§. 2 erforderlichen S2.3n zu machen, demselben auch seinen Paß oder seine Paßkarte zur Vorlegung bei dem Polizei⸗Revierbureau zu übergeben.

§. 4. Neben der Meldung durch den Hauseigenthümer bezw. den Hausverwalter hat der Neuanziehende sich selbst persönlich oder schriftlich binnen 3 Tagen nach dem Beziehen der Wohnung oder nach der Aufnahme in die Wohnung oder Schlafstelle bei dem Polizei⸗Revierbureau zu melden, über seine und seiner Angehörigen persönlichen und Militärverhält⸗ nisse Auskunft zu geben und im Falle des Anzuges aus einem anderen Gemeindebezirke des preußischen Staates ein Attest der Behörde des letzten Wohnsitzes über die dasaübst erfolgte Abmeldung bezw. über seine Steuerverhältnisse (Abzugsattest) zu überreichen.

II. Meldungen in Bezug auf Reisende. . §. 5. Zu melden ist nach Maßgabe der Vorschriften in den §8§. 12 bis 18 der Polizeiverordnung vom 18. Juni 1876 binnen der dort bestimmten Frist die Ankunft von; eisenden auch dann, wenn dieselben in einem Verwandtschafts⸗ oder Schwägerschaftsverhältnisse zu demjenigen stehen, bei welchem sie abgestiegen sind.

§. 6. Gastwirthe, Inhaber von Hotelgarnis und andere Personen, sobald sie Reisende aufgenommen haben, sind ver⸗ pflichtet, bei der von ihnen nach den §§. 12 bis 17 der Polizei⸗ verordnung vom 18. Juni 1876 innerhalb der dort bestimm⸗ ten Frist zu erstattenden Meldung bei dem Polizei⸗Revier⸗ bureau den Paß oder die Paßkarte des Reisenden mit vorzu⸗ 5 18 oder anzuzeigen, daß derselbe solche Papiere nicht

esitzt. 1 .

§. 7. Der Reisende ist verpflichtet, dem Gastwirthe, In⸗ haber eines Hotelgarni oder demjenigen, welcher ihn sonst aufgenommen hat, seinen Paß oder seine Paßkarte zur Vor⸗ legung bei dem Polizei⸗Revierbureau zu übergeben.

§. 8. Uebertretungen dieser Polizeiverordnung unter⸗ liegen einer Geldstrafe von 5 bis 30 Beerlin, den 9. Juli 1878.

Königliches Polizei⸗Präsidium.

den 11. Juli, Abendd. 8

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Berlin, 11. Juli. hre Majestät die Kaiserin⸗Königin hat, nachdem Allerhöchstderselben der stenographische Bericht über die Verhandlungen des Ende April d. J. abgehaltenen Verbandstages der Frauen⸗Hülfs⸗ und Pflegevereine Deutschlands uͤberreicht worden, das nachfolgende Handschreiben erlassen, durch welches die seütage nusr unter dem rothen Kreuze Angesichts der ernsten

Preußen.

eitlage aufgefordert werden, zu einer möglichst umfassenden 3. ihres Wirkungskreises die geeigneten Schritte zu thun: . „Der Mir überreichte Bericht über die Verhandlungen des II. Verbandstags deutscher Frauen⸗Hülfs⸗ und Pflegevereine in Dresden gewährt Mir die Veranlassung nicht nur zum Ausdruck Meiner Dankbarkeit, sondern auch zur Darlegung Meiner Wünsche für ihr ferneres Gedeihen. 3 Die schwere Prüfung, welche auf Uns lastet, hat dem Vor⸗ stande des Verbandstags der deutschen Frauenvereine, des Vater⸗ ländischen Frauenvereins, sowie zahlreichen Landes⸗ und Zweig⸗ vereinen nah und fern, Veranlassung gegeben, sich Mir gegenüber in theilnehmendster Weise zu äußern und Ich fühle Mich verpflichtet auszusprechen, wie tröstlich dem Kaiser jedes Zeichen dieser treuen Gesinnung gewesen ist. Wenn Ich nun hierbei auch Meinen per⸗ sönlichen Dank herzlich wiederhole, so kann Ich nicht umhin, bei dieser Gelegenheit Mich an die Frauen Deutschlands zu wenden mit denen Ich Mich verbündet fühle zum gemeinsamen Werke in Gegenwart und Zukunft. . Die tiefe Bewegung, von welcher das deutsche Volk ergriffen ist, fordert Uns auf, das Uns angewiesene Gebiet, nämlich die Familie, die Erziehung, das häusliche Leben, die Ausübung der Barmherzig⸗ keit in allen Kreisen der Nation mit dem Ernst zu pflegen, welcher den Gefahren entspricht. Ueber alle hemmenden Verschiedenheiten und Gegensätze hinweg, ist Unsere gemeinsame Aufgabe, die Gottes⸗ furcht zu stärken, die sittlichen Grundlagen zu befestigen und allen Nothleidenden zu helfen. In der Gliederung der Frauenvereine er⸗ blicke Ich ein geeignetes Mittel hierzu; Ich wünsche, daß das Netz der Vereine sich fortwährend erweitere und daß seine Lücken mit Anspannnng aller Kräfte ergänzt werden. Gewiß werden die Vereine mit der Mir bekannten Hingebung dieser Aufforderung entsprechen und Unsere große nationale Arbeit mit Gottes Hülfe vollführen.“ Berlin, den 2. Juli 1878. Augusta. 1 In Folge dieses hochbedeutsamen Erlasses ist der Vorstand des Vaterländischen Frauenvereins hierselbst gestern zu einer Sitzung zusammengetreten, um die der Allerhöchsten Initiative entsprechenden Maßregeln zu beschließen. Das Handschreiben Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin wird sämmtlichen Frauen vereinen Pöfitee und der übrigen deutschen Staaten in eeigneter Weise mitgetheilt werden. In den außerpreußischen ebieten wird die Begründung neuer Vereine dem ständigen Ausschusse überlassen werden, der nach den Beschlüssen von Dresden als Centralorgan für die Leitung der ereins⸗ angelegenheiten zu fungiren hat, und dem auf diese Weise Gelegenheit gegeben wird, seine Thätigkeit mit einem höchst erfreulichen Akte zu beginnen. Was Preußen anbetrifft, so beabsichtigt man, unter Mitwirkung geeigneter Persönlichkeiten durch Anschreiben und Veröffentlichungen in denjenigen Be⸗ irken, wo die Wirksamkeit der Vaterländischen Frauenvereine biaber noch keine Stätte gefunden hatte, neue Zweigvereine

ins Leben zu rufe

Der 8. 55 des Strafgesetzbuches, wonach Kinder vor

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vollendetem zwölften Lebensjahre strafrechtlich nicht verfolgt werden dürfen, ist durch das Reichsgesetz vom 26. ebruar 1876 dahin ergänzt worden, daß gegen Kinder, we che das sechste aber noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, nach Maßgabe der landesgesetzlichen Vorschriften die zur Besserung und Beaufsichtigung eeigneten Maßregeln getroffen werden können. In Folge dessen ist das in Num⸗ mer 15 der Gesetzsammlung publizirte Gesetz vom 13. März d. J., betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder, er⸗ angen, welches am 1. Oktober d. I Kraft tritt. Zur usführung desselben hat der Minister des Innern die Mitwirkung der Behörden seines Ressorts in Anspruch genom⸗ men und in dieser ejiehung in einem Cirkularerlaß vom 14. v. M. Folgendes bemerkt: 8 .

Das Gesetz vom 13. März d. J. giebt die Ermächtigung, Kinder des vorerwähnten Alters, welche eine strafbare Handlung begangen haben und im Zustande der Verwahrlosung sich be⸗ finden, durch Unterbringung in einer geeigneten Familie oder in einer Erziehungs⸗ oder Besserungsanstalt vor dem mora⸗

lischen Untergange zu bewahren. b

Die Entscheidung darüber, ob die Nothwendigkeit einer solchen Zwangserziehung vorhanden ist, hängt nach 8. 1 des Gesetzes davon ab, ob „die Unterbrin⸗ gung mit Rücksic die Beschaffenheit der strafbaren