8 Famillen⸗Machrichten.
Verlobt: Frl. Marie Krönig mit Hrn. Premier⸗ ieutenant Eltze (Bielefeld) — Frl. Agnes Beker it Freiherrn Alfred Grote (Gr. Pomeiske in
Pommern — Kollenz).
Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Graf von
Andlaw mit Freiin Zorn von Bulach (Osthausen
im Elsaß). 1
Geboren: hn: Hrn. Kreisphysikus Dr. Haack (Trarbach a. d. Mosel). — Hrn. Haupt⸗
nann v. Burghof (Celle). —
Hrn. Landrath v. Brünneck (Hof Rosenberg i. Westpr). — Hrn. Dr. Hagedorn (Magdeburg). — Hrn. Premier⸗Lieutenant Ferno (Berlin). — Hrn. Hauptmann Freiherr v. Funck (Wrietzen).
Gestorben: Hr. — ⸗Lieutenant Auaust Reitzenstein (Annaburg, Reg.⸗Bez. Merse⸗ burg.) — Hr. Major a. D. Eugen Hencke (Bad Wildungen). — Hr. Kaufmann Wilhelm Riebe (Regenwalde).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckhrief. Der Strafgefangene (Maurer⸗ geselle) Joseph Groß aus Heilsberg hat sich heute aus dem hiesigen Gefängnisse geflüchtet. Es wird ebeten, auf die Wiederverhaftung dieses höchst ge⸗ ährlichen Verbrechers alle Sorge zu verwenden und ihn ev. uns stark gefesselt zurück zu liefern. Signalement. 1) Familiennamen: Groß. 2) Vor⸗ namen: Joseph. 3) Geburtsort: 4) Re⸗ ligion: katholisch. 5) Alter: 34 Jahre. 6) Größe: 5 Fuß 5 Zoll. 7) Haare: blond. 8) Stirn: frei.
9) Augenbrauen: blond. 10) Augen: grau, Blick
tückisch. 11) Nase: stumpf. 12) Mund: gewöhn⸗
lich. 13) Bart: Schnurrbart. 14) Zähne: voll⸗ zählig. 15) Kinn: rund. 16) Gesichtsbildung: oval. 17) Gesichtsfarbe: bleich. 9 estalt: untersetzt. 19) Sprache: deutsch. 20) Besondere Kennzeichen:
Narbe an der linken Seite der Nase, Ringfinger der
linken Hand gekrümmt. Bekleidung: 1) 1 graue Tuchjacke, 2) 1 Paar graue Tuchhosen, 3) 1 graue Tuchweste, 4) 1 graue Tuchmütze, 5) 1 weiß leine⸗ nes Hemde, gestempelt C. G. Pr. H., 6) 1 Paar braun baumwollene Socken, 7) 1 blau und weiß gewürfeltes Halstuch. Pr. Holland, den 16. Juni 1878. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Franz
Subhastationen, Vorladungen, Auf⸗ gebote u. dergl.
Bekanntmachung des Versteigerungs⸗Termins
Nothwendiger Verkauf.
[5502]
Das im Fraustädter Kreise belegene 8
Gut Garzyn . mit dem Vorwerk Wogorzewo, dessen eingetra⸗ gener Eigenthümer Sigismund v. Szoldrski ist, welches als Gesammtmaß der der Grundsteuer unterliegenden Flächen 576 ha 72 a 70 qm mit einem Reinertrag von 1106,20 Thalern, außerdem aber 20 ha 20 a 60 am zur Grundsteuer nicht ver⸗ anlagte Flächen enthält und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerthe von 468 ℳ ver⸗ anlagt ist, soll Zwecks Zwangsvollstreckun am 17. Oktober 1878, Vormittags f0 Uhr, an der Gerichtsstelle hierselbst (Zimmer Nr. 15) in nothwendiger Subhastation versteigert werden. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, sonstige das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen und etwaige beson⸗ dere Kaufbedingungen können in unserm Bureau III. ingesehen werden. 8 Alle cfer get, welche Eigenthums⸗oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in as Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion pätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags oll im Termin am 19. Oktober 1878, Mittags 12 Uhr, n selbiger Stelle verkündet werden. Lissa, den 14. Juni 1878. Königliches Kreisgericht. 1“ Der Subhastations⸗Richter.
13030) Oeffentliche Vorladung. Der Oekonom Johannes Heinrich Mandel,
feboren den 12. September 1835, Sohn des der⸗
eitigen Rittergutsbesitzers Heinrich Julius Mandel Wiersewitz, Kreis Guhrau, hat 1864 seinen
amaligen Aufenthaltsort Neudorf, Commende bei
Breslau, verlassen und zuletzt 1865 aus Blumenau, i der Brasilischen Provinz Santa Catharina, tachricht gegeben.
CEs ist seine Todeserklärung beantragt. — Der elbe, sowie seine unbekannten Erben und Erbneh⸗
er werden deshalb hierdurch aufgefordert, sich bis
spätestens in dem auf den 18. Januar 1879, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Herrn Kreisrichter Kuhn, in unserem Parteizimmer 2 anberaumten Termine schriftlich der persönlich zu melden, widrigenfalls der ge⸗
annte Johannes Heinrich Mandel für todt er⸗
klärt, die unbekannten Erben desselben aber mit
hren Ansprüchen an seinen Nachlaß ausgeschlossen und der Nachlaß den sich legitimirenden Erben oder 1 Königlichen Fiskus ausgeantwortet werden wird.
Breslau, den 18. März 1878. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Giersberg.
28] Bekanntmachung. Der Tischlergeselle Friedrich Wilhelm Witzig, eboren am 2. Mai 1817, Sohn des Rathsdieners Fgeneich Witzig zu Marienburg, hat im Jahre 1853 oder 1854 seinen bisherigen Wohnort Marienburg verlassen, ohne seitdem eine Nachricht von sich gegeben zu haben. Von seiner Schwester Auguste Barbara Witzig ist deshalb eine Provo⸗ kation auf Todeserklärung ausgebracht worden. Der e5. Wilhelm Witzig und seine unbekannten rben und Erbnehmer werden dem emäß aufgefor⸗ dert, sich an hiesiger Gerichtsstelle spätestens Lunufind am 2 ür⸗ e-. 28 10, Wilhel einzufinden, widrigenfalls der Friedri ilhelm Witzig 5 todt erklärt werden wird. arienburg, den 20. März 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bahnhof Reisicht sollen
8
Des Bahnbeamten Gott⸗ fried Schmidt Ehefrau Christine, 8 Usener, von Bockenheim klagt: ihr Ehemann habe Februar 1874 sie böslich verlassen — und begehrt Scheidun unter Erklärung des Verklagten als schuldigen Theil. Dieser hat bis
19. Septbr. d. J., Vormittags 10 Uhr, sich zu erklären, bei Meidung der Ausschließung von Einreden. *
Hanau, den 24. Juni 1878. 8 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Müller.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[6169] Bekanntmachung.
Die Lieferung der Viktualien⸗, Fourage⸗ und Bivouaks⸗Bedürfnisse für die an der diesjährigen Kavallerie⸗Divisions⸗Uebung bei Marienwerder theil⸗ nehmenden Truppen soll im Wege der öffentlichen Submission, eventl. mit darauf folgender Lizitation, vergeben werden, zu welchem Behufe Termin
auf den 24. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Intendantur an⸗ beraumt ist.
Unternehmungslustige werden zur Betheiligung an diesem Termin mit dem Bemerken aufgefordert, daß die versiegelten Submissions⸗Offerten mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung des Ver⸗ E1“ für die an der dies⸗ jährigen Kavallerie ⸗Divisions⸗Uebung
theilnehmenden Truppen“ versehen, bis zu dem genannten Zeitpunkte portofrei hierher einzureichen sind und die Lieferungs⸗ bedingungen vom 15. d. Mts. ab bei uns sowie dem hiesigen und dem Proviant⸗Amt in Danzig, dem Landraths⸗Amt in Rosenberg und den Magisträten zu Marienwerder und Riesenburg eingesehen wer⸗ den können.
Königsberg, den 8. Juli 1878.
Königliche Intendautur I. Armee⸗Corps.
6322]
öniglich Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Für den Bau eines Wohngebäudes auf a. die Maurer⸗, Zimmer⸗ und Schmiede⸗ arbeiten,
b. die Steinmetzarbeiten,
c. die Lieferung von 165 mille Ziegelsteinen, 15
d. die Lieferung von 0 cbm Fundament⸗ steinen verdungen werden. —
Zur Eröffnung der Offerten ist Termin auf Sonnabend, den 27. Juli 1878, Vormittags 10 Uhr,
im Bureau der Bau⸗Inspektion hier anberaumt, wo auch Bedingungen und Zeichnung zur Einsicht ausliegen und Formulare zu Submissions⸗Offerten gegen Erstattung der Schreibgebühren bis zum
24. d. Mts. bezogen werden können. Sommerfeld, den 16 Juli 1875. Die Bau⸗Inspektion.
162931 Hannoversche Staatsbahn.
Die Anstreiche rarbeiten zu einem polygonalen Lokomotivschuppen von 20 Ständen auf Bahnhof Osnabrück soll im Wege der Submission im Bu⸗ reau des Unterzeichneten, Staatsbahnhofsgebäude, Donn erstag, den 1.S.s d. J., Vormittags
hr, vergeben werden. 3 Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit entsprechender Aufschrift einzureichen. Bedingun⸗ gen ꝛc. können im vorbenannten Bureau eingesehen oder gegen Einsendung von 1 ℳ bezogen werden. Csnabrück, den 15. Juli 1878. Der Baumeister. Haeseler.
[6341] Bekanntmachung.
Die auf der Strecke der Main⸗Weser⸗Bahn von Cassel bis Frankfurt a./M. im I. Quartal des Etatsjahres 1878/79 gefundenen und nicht rekla⸗ mirten Gegenstände, als:
2 seid. und 17 baumwoll. Regen⸗ sowie 3 Sonnen⸗
und 2 Damenschirme, 4 Rohr⸗ und 20 gewöhnl.
Stöcke, 5 weiße und 4 bunte Sacktücher, 5 seid.,
8 Tuch⸗ und 5 Militärmützen, 2 Körbe, 1 Porte⸗
monnaie mit 73 ₰ und 1 mit 48 ₰, 1 Ballen
Tuch, 1 Taschenmesser, 2 Reisetaschen, 1 Rolle
mit 8 Bilderbogen, 2 Schreibhefte, 2 Bücher,
3 woll. Halstücher, 1 Hutschachtel mit ürs
5 Filz⸗, 3 Stroh⸗ und 1 Kinderhütchen, 1 Kasten,
1 Sieb, 1 Streichholzbüchse, 1 Pack leere Säcke
und 1 Sack mit 1 Kaffeekessel, 1 Brille,
1 Fächer, 1 Damenjacke, 1 Milchkanne, 5 Paar
Handschuhe, 1 Stahlkette, 3 Thür⸗ und 1 Uhr⸗
schlüssel, 2 Pinsel, 1 Hose, 1 Rock, 3 leinene und 1 woll. Hemd, 1 Cigarrenspitze (Weichsel), 1 lange Peitsche mit weißem Stab, 1 Topf mit blauer Farbe, 1 Ofentheil, 2 Pantoffeln, 1. Tabakspfeife, 1 Notizbuch, 1 Kissen, 1 tür⸗ kische Mütze, 1 Päckchen Leinen, 1 Rasirmesser, 1 Nachthaube, 2 Manschetten, 2 Ohrringe, 3 Stückchen Eichenholz, 1 Cigarrenetui, 1 Leder⸗ ranzen mit Stock, 1 Pfeifenrohr, 8 Blech⸗ geschirre, 2 Päckchen, enth. Div., 1 Pfeifenkopf mit und 1 ohne Deckel, 1 Damen⸗Regenmantel mit 3 Paar Schuhen und 1 gelbes Schloß, können innerhalb Jahresfrist bei ordnungsmäßiger Legitimation von den resp. Eigenthümern bei der unterzeichneten Stelle in Empfang genommen werden. Cassel, am 17. Juli 1878.
Betriebsmaterialien⸗Verwaltung
der Main⸗Weser Bahn. (àCto. 138/7.)
[6141] Submission. “
Die zu dem Neubau einer Kaserne für die 5. Es⸗ cadron Feeb en Kürassier⸗Regiments Nr. 4 erforderlichen Erd⸗, Maurer⸗, Steinhauer⸗, Zimmer⸗, flaster⸗, Schlosser⸗, Klempner⸗ und Asphaltirungs⸗ rbeiten und Maurermaterialien xe Steine, ver⸗ anschlagt zu 53 905,54 ℳ, sollen in dem am 24.
““
Ganzen in öffentlicher Submission vergeben werden. Kostenanschläge, Bedingungen ꝛc. können in dem unterzeichneten Büreau bis zu genanntem Termine eingesehen, sowie auch Abschriften der letzteren gegen der Kopialien (3,5 ℳ) von dort bezogen werden. Versiegelte und mit der Aufschrift: „Offerte auf Arbeiten und Lieferungen zum Neubau einer Kürassier⸗Kaserne“ versehene Offerten, sind bis zum genannten Termine im Bureau der unterzeichneten Garnison⸗Verwaltung portofrei einzureichen, woselbst dieselben in Gegen⸗ wart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden. Münster, den 10. Juli 1878. Königliche Gurnison⸗Verwaltung.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
In dem am 17. d. Mts. zur Ausloosung von Schuldverschreibungen der mit der hiesigen Provinzial⸗Rentenbank vereinigten Eichsfeld⸗ schen Tilgungskasse für das Halbjahr, 1. Juli bis ultimo Dezember 1878, hierselbst abgehaltenen Termine sind folgende Schuldverschreibungen aus⸗ geloost worden: 1) von Litt. A. à 3 ½ %. a. zu 1500 ℳ (500 Thlr.) Nr. 261 282 294 425 615. b. zu 600 ℳ (200 Thlr.) Nr. 441. c. zu 150 ℳ (50 Thlr.) Nr. 631 683. 2) von Litt. B. à 4 %. a. zu 1500 ℳ (500 Thlr.) Nr. 207 710 722 1389 1566 1696 2006 2162 2272 2295 2299 2509 3121 3135 3214 4118. b. zu 1200 ℳ (400 Thlr.) Nr. 2042. c. zu 300 ℳ (100 Thlr.) Nr. 1241 1700 1751 1890 2355 2619 2769 3522 3527 4038 4104 4205. d. zu 150 ℳ (50 Thlr.) Nr. 413 1058 1308 2965 3928. e. zu 75 ℳ (25 Thlr.) Nr. 646 2224 4140. Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 2. Januar 1879 ab je nach der Wahl der Interessenten entweder 1) durch die Kasse der unterzeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 sofort gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Schuld⸗ verschreibungen im coursfähigen Zustande, oder 2) durch die Königliche Kreiskasse zu Heiligenstadt binnen 10 Tagen nach der an “ im cours⸗ fähigen Zustande bewirkten Uebergabe der Schuld⸗ verschreibungen, gegen Rückgabe der von der Kreiskasse darüber einstweilen auszustellenden Em⸗ pfangsbescheinigung. Ueber den gezahlten Geld⸗ betrag ist außerdem von dem Präsentanten der Schuldverschreibung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare Quittung zu leisten. Mit dem 1. Januar 1879 hört die weitere Verzinsung der gedachten Schuldverschreibungen auf; daher müssen mit diesen zugleich die zugehörigen Coupons Ser. IX. Nr. 2, 3 u. 4 mit Talon un⸗ entgeltlich zurückgeliefert werden, widrigenfalls für
lieden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom
Kapitale zurückbehalten wird. Indem wir die In⸗ haber der ausgeloosten Schuldverschreibungen hier⸗ durch auffordern, vom 2. Januar 1879 ab die Zah⸗ lung unter den vorerwähnten Modalitäten in Em⸗ pfang zu nehmen bemerken wir, daß die betreffen⸗ den beiden Kassen sich auf eine Uebersendung des Geldbetrages an Privatpersonen mit der Post nicht einlassen dürfen. Zugleich fordern wir die Inhaber folgender, in früheren Terminen aus⸗ geloosten, aber noch nicht realisirten Schuldver⸗ schreibungen, und zwar von folgenden Ausloosungs⸗ terminen: a. 1. Juli 1866 à 4 %. Nr. 4139 zu 300 ℳ (100 Thlr.), b. 1. Januar 1875 à 4 %. Nr. 3442 zu 1500 ℳ (500 Thlr.), c. 1. Juli 1875 à 4 %. Nr. 3410 zu 75 ℳ (25 Thlr.), d. 1. Juli 1876 à 4 %. Nr. 1918 zu 150 ℳ (50 Thlr.), e. 1. Juli 1877 à 4 %. Nr. 3197 zu 1500 ℳ (500 Thlr), Nr. 1474 zu 300 ℳ (100 Thlr.), Nr. 3727 zu 150 ℳ (50 Thlr.), f. 1. Januar 1878 à 3 ½ %. Nr. 6 zu 1500 ℳ (500 Thlr.), à 4 %. Nr. 3021 zu 150 ℳ (50 Thlr.), hierdurch auf, die⸗ selben bei unserer Rentenbankkasse hierselbst oder bei der Kreiskasse in Heiligenstadt zur Zahlung des Betrages zu präsentiren. Endlich bemerken wir, daß die Aufforderung am Schlusse unserer Bekannt⸗ machung vom 18. Mai 1877 in Betreff der als ab⸗ anden gekommen angemeldeten Eichsfeldschen
chuldverschreibung Litt. B. Nr. 1935 über 150 ℳ (50 Thlr.) durch Wiedererlangung der Letzteren er⸗ ledigt ist. Magdeburg, den 18. Mai 1878. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzen Sachsen und Hannover.
In dem am 17. d. Mts. zur Ausloosung vo. Rentenbriefen der Provinzen Sachsen und Hannover für das laufende Halbjahr, 1. April
bis ultimo September 1878, in Gemäßheit des
Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 abgehal⸗ tenen Termine sind folgende Rentenbriefe ausgeloost worden: I. Rentenbriefe der Provinz Sachsen. 1) Litt. A. à 3000 ℳ (1000 Thlr.) 76 Stück, näm⸗ lich: Nr. 169 213 236 290 398 498 1084 1293 1528 1602 2242 2341 2419 2452 2503 2629 2834 2851 2865 2870 3059 3104 3110 3201 3282 3468 3484 3632 3681 3956 4302 4388 4440 4498 4582
6194 6221 6297 6696 6722 6851 6885 7028 7139 7152 7541 7581 7765 8028 8086 8185 8215 8280 8334 8382 8475 8676 8902 9363 9827 9892 9997 10,076 10,401 10,728 10,754 11,009. 2) Litt. B. à 1500 ℳ (500 Thlr.) 22 Stück, nämlich: Nr. 81 367 393 688 850 879 950 1108 1762 1800 1963 2084 2135 2195 2346 2379 2385 2425 2467 2574 2717 2733. 3) Litt. C. à 300 ℳ (100 Thlr.) 103 Stück, näm⸗ lich: Nr. 45 577 839 991 1101 1115 1178 1357 1364 1367 1515 1744 1830 1898 2135 2301 2722 2910 3060 3090 3114 3657 3818 3866 3882 4088 4123 4280 4371 4406 4644 4821 4993 5069 5393 5565 5579 5682 5885 6026 6132 6422 6506 6521 6692 6810 6881 6995 7027 7206 7215 7306 7505 7565 7647 7896 7985 7987 8544 8671 8733 8749 8814 9078 9229 9294 9544 9650 9674 9892 9902 9942 9988 10,010 10,085 10,383 10,404 10,581 10,671 10,760 10,761 10,783 10,784 11,046 11,278 11,303 11,735 11,891 12 167 12,227 12,371 12,637 12,797 12,945 12,947 13,400 13,439 13,610 13,897 13,933 13,975 14,154 14,249. 9) Litt. D. à 75 ℳ (25 Thlr.) 89 Stück, nämlich:
r. 121 143 277 342 437 833 1198 1223 1312 1343 1349 1373 1463 1492 1495 1590 1598 1689
Juli er., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Verwaltung anstehenden Termine 4013 4050 4097 4381 4398 4449 4527 4684 4721 ) eniweder nach Arbeitszweigen getrennt oder im 4731 4734 5160 5356 5382 5448 5774 5819 6272 Damen Dienstags und Freitags Vorm. (2597VII)
2200 2206 2457 2743 2838 2905 3058 3137 3253 3367 3611 3614 3806 3812 3938 3951 3991 3992
1111“ 1
4711 5040 5208 5297 5489 5815 5821 5912 6022
6293 6359 6375 6447 6464 6585 6612 6618 6901 7069 7125 7188 7718 7786 7803 7963 8248 8302 8522 8526 8587 8752 8756 8773 8860 8866 8975
II. Rentenbriefe der 15*x Hannover. 1) Litt. A. à 3000 ℳ (1000 Thlr.) 2 Stück, näm⸗ lich: Nr. 14 34. 2) Litt. B. à 1500 ℳ (500 Thlr.) 1 Stück, nämlich: Nr. 180. 3) Litt. C. à 300 ℳ (100 Thlr.) 3 Stück, nämlich: Nr. 165 290 866. 4) Litt. E. à 30 ℳ (10 Thlr.) 3 Stück, nämlich: Nr. 516 517 558. Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 19. September 1878 ab durch die Kasse der unter⸗ zeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4, hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Rentenbriefe in coursfähigem Zustande und Quittungsleistung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden For⸗ mulare. Auswärts wohnenden Inhabern der vor⸗ stehend aufgeführten, ausgeloosten Rentenbriefe ist auch bis auf Weiteres gestattet, dieselben mit der Post an unsere Rentenbankkasse einzusenden und die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers unter Beifügung einer in nachstehender Form ausgestellten Quittung zu beantragen. „Quittung. Die Valuta der nach⸗ stehend verzeichneten ausgeloosten Rentenbriefe der Provinz nämlich: 1. Litt Nr. . à Mark Kapital, 2. ꝛc. mit zusammen .. .. (buchstäblich) 8 Mark von der König⸗ lichen Rentenbankkasse in Magdeburg baar und richtige empfangen zu haben, bescheinigt durch diese Quittung ;;;ö1111.— N. N.“ Mit dem 1. Oktober 1878 hört die weitere Verzinsung der gedachten Rentenbriefe auf, daher müssen mit diesen die dazu geyörigen Zinscoupons und zwar: Ser. IV. Nr. 9 bis 16 zu den Sächsi⸗ schen Rentenbriefen nebst Talon, Ser. II. Nr. 2 bis 16 zu den Hannöverschen Rentenbriefen ebst Talon unentgeltlich abgeliefert wer⸗ den, vidrigenfalls für fehlende Coupons der Betrag derselben vom Kapital zurückbehalten wird. Die Süehe. der ausgeloosten Rentenbriefe fordern wir hierdurch auf, vom 19. September 1878 ab die Zahlung unter den vorerwähnten Modalitä⸗ ten rechtzeitig in Empfang zu nehmen. Zugleich werden die Inhaber folgender, bereits in h2n Terminen ausgelooster Rentenbriefe Litt. A. bis welche bisher noch nicht realisirt sind, nämli I. Rentenbriefe der Provinz Sachsen: a. pro 1. April 1869: Litt. D. Nr. 7033. b. pro 1. Apri 1871: Litt. D. Nr. 6263. c. pro 1. Oktober 1871 Litt. D. Nr. 4275. d. pro 1. April 1875: Litt. B. Nr. 1140. Litt. C. Nr. 3280 5968 9473. Litt. D Nr. 691 891 1658 2802 7538 8524. e. pro 1. Ok⸗ tober 1875: Litt. B. Nr. 662 1526. Litt. C. Nr. 1654 1915 7313 9888. Litt. D. Nr. 2423 4270 4397 4678 4983 5640 7206 8040 8497. f. pro 1. April 1876: Litt. A. Nr. 2184 7840 8485. Litt. B. Nr. 2277. Litt. C. Nr. 2269 4164 4305
9068 9080 9771 9832. Litt. D. Nr. 523 1230 3555 6471 6676 7400 9406 9503 9648 9660 9766. g. pro 1. Oktober 1876: Litt. A. Nr. 1150 3256 6554 7889 7893 8751. 2288. Litt. C. Nr. 125 371 657 1028 2806 8566 9143 10,134 11,295 11,369. Litt. D. Nr. 786 1192 3506 4860 5249 5491 6407 6457 6860 6912 7119 7460 7854 7986 8068 8307 9188 9243 10,022 10,220. h. pro 1. April 1877: Litt. A. Nr. 4601 5337 5802 7246 8795. Litt. B. Nr. 110 1000 1717. Litt. C. Nr. 218 871 962 1145 1334 2322 3714 4487 6687 7889 7961 8076 10,284 11,096 11,347 11,524 12,334. Litt. D. Nr. 2735 2885 4199 4437 7072 7382 7658 8730 8782 9162 9225 9310 9483 9749 10,472 10,607 10,738. i. pro 1. Oktober 1877:
1669 2009 2156 2174. Litt. C. Nr. 4520 6848 7945 8072 8501 8891 9168 9738 9766 10,038 10,275 10,534 10,792 11,089 11,345 11,523 11,650 11,879 12,080 12,688 12,730 12,919. Litt. D. Nr. 147 715 1143 1281 4341 5426 6046 6677 7285 8308 8327 8949 9985 10,424 11,299 1514 2630 3186 5351 5582 6190 6275 6280 6548 6859 7164 7881 7996 10,667. Litt. B. Nr. 267
679 2941 2946 3342 3668 4320 6045 6543 7308
10,838 10,844 11,373 11,580 14,009. Litt. D. Nr. 154 196 937 1382 1488 2772 2922 3702 3976
7548 7698 7988 8328 8477 8653 8747 9682. II. Rentenbriefe der Provinz Hannover. a. pro 1. Oktober 1874: Litt. C. Nr. 140. Litt. E. Nr. 22 46. b. pro 1. Oktober 1875: Litt. C. Nr. 68. Litt. E. Nr. 52 64. c. pro 1. April 1876: Litt. E. Nr. 81. d. pro 1. Oktober 1876: Litt. D. Nr. 143. Litt. E. Nr. 36. e. pro 1. April 1877: Litt. E. Nr. 143. f. pro 1. Ok⸗ tober 1877: Litt. D. Nr. 172. Litt. E. Nr. 308. g. pro 1. April 1878: Litt. D. Nr. 133 337 517. Litt. E. Nr. 58 407 477 485 hierdurch erinnert, dieselben unserer Kasse zur Zahlung des Betrages zu präsentiren. Endlich machen wir dar⸗
digten resp. noch 112 Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers in Berlin herausgegebene Allgemeine Verloosungs⸗ Tabelle Lene im Mai als auch im November jeden Jahres veröffentlicht werden und daß das be⸗ treffende Stück dieser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum Preise von 25 ₰ bezogen werden kann. Magdeburg, den 18. Mai 1878. König⸗ liche Direktion der Rentenbank für die Pro⸗ vinzen Sachsen und Hannover.
Verschiedene Bekanntmachungen. [6273] Die Realschne I. Ordnung in Cassel, bei welcher der Normaletat durchgeführt ist, sucht einen wissenschaftlichen Hülfslehrer, welcher die facultas docendi in Mathematik und Naturwissenschaft be⸗ sitzt. Antritt des Dienstes 1. Oktober 1878; Ge⸗ halt von 1500 Mark an.
Cassel, am 11. Juli 1878.
[5885]
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8 .“
9328 9345 9538 9584 10,293 10,381 12,586 12,984.
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Litt. B. Nr. 480 1455
Litt. A. Nr. 5270 8396 9559. Litt. B. Nr. 1143
k. pro 1. April 1878: Litt. A. Nr. 47 450
1836 2027 2403. Litt. G. Nr. 36, 195 921 ,5878 9609 9854 9958 10,128 10,412 10,590 10,592,
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—
2
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Militär⸗Oberpfarrer Wilhelmi in Stettin den
Charakter als Konsistorial⸗Rath; 1 dem Gewerbegerichts⸗Sekretär Johann Peter Saur
zu Elberfeld den Charakter als Kanzlei⸗Rath; und
dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. med. Danneil zu Calbe a./ Milde den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
An der Realschule zu Bromberg ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Kiehl zum Oberlehrer genehmigt
worden. “ Am französischen Gymnasium zu Berlin ist der bisherige ordentliche Lehrer Dr. Friese zum Oberlehrer befördert
worden. “ Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Farne aus Stettin ist mit
Anweisung des Wohnsitzes in Danzig zum Kreis⸗Wundarzt des Landkreises Danzig ernannt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bei der Westfälischen Eisenbahn angestellte Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Gustav Hahn ist in gleicher Amts⸗
eigenschaft von Northeim nach Uslar versetzt worden.
Die Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn ist mit der Anfertigung genereller Vorarbeiten für eine Eisenbahn minderer Ordnung von Hirschberg
über Erdmannsdorf nach Schmiedeberg nebst einer 8 he ee von Erdmannsdorf über Arnsdorf bis in die
Nähe von Krummhübel beauftragt worden.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 29. der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffenelicht.
8
Nichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 19. Juli. Ihre Majestät di Kaiserin⸗Königin besuchte heute mit den anwesenden Mit⸗ der Königlichen Familie das Mausoleum in Charlotten⸗
urg.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kxonprinzessin kamen gestern Nachmittag um 4 Uhr von Potsdam nach Berlin und be⸗ Sich in das Palais zu Sr. Majestät dem Kaiser und
önig.
Fihre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin kehrte Abends um 7 ¾ Uhr nach Potsdam zurück.
Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz empfing Abends den Ober⸗Regierungs⸗Rath von Neefe, sowie demnächst den W.“ Fürsten von Hohenlohe, und übernachtete im hiesigen Palais. Heute Vormittag nahm Höchstderselbe die Vorträge des
Staats⸗Ministers Falk und des Civil⸗Kabinets, sowie die
Meldungen des General⸗Feldmarschalls
Freiherrn von Man⸗ teuffel und anderer Offiziere entgegen. 8
—— Die Kommission für die Tabaksenqutte ist gestern zu ihrer ersten Sitzung im Reichskanzler⸗Amt zusammen⸗ getreten. Dieselbe besteht aus den Herren: Kaiserlicher Ge⸗ neral⸗Direktor der Zölle und indirekten Steuern zu Straß⸗ burg, Fabricius, als Vorsitzender; Kaiserlicher Geheimer Re⸗ ierungs⸗Rath und vortragender Rath im Reichskanzler⸗Amt, Purcherd; Königlich preußischer 1e Ober⸗Finanz⸗Rath und vortragender Rath im Königlich preußischen Ministerium, Schomer; Königlich bayerischer Ober⸗Rechnungs⸗ Rath Felser aus München; Königlich sächsischer Finanz⸗Rath Schultz aus Dresden; Königlich württembergischer Ober⸗Steuer⸗ Rath von Moser aus Stuttgart; Großherzoglich badischer Finanz⸗Rath Scherer aus Karlsruhe; Vize⸗Präsident der Han⸗ delskammer in Bremen, — Fabrikbesitzer Schöpplen⸗ berg aus Berlin; Bürgermeister Dr. Groß aus Lambsheim
und Dr. Karl Diffené aus Mannheim.
— Laut Bekanntmachung des Trinity House zu London
8 vom 26. v. Mts. werden im Laufe des Herbstes dieses Jahres
die von der Nebelsignalstation auf Helgoland bei nebeligem Wetter gegebenen Signale eine Abänderung derart erfahren, daß nicht mehr wie bisher alle fünfzehn Minuten ein mit Schießbaumwolle geladener Kanonenschlag gelöst wer⸗ den, sondern daß alle zehn Minuten eine Rakete aufsteigen
Berlin, Freitag,
Bayern. München, 18. Juli. (W. T. B.) ist heute hes eine Botschaft des Königs bis auf Weiteres vertagt worden. 11.““ Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 19. Juli. (W. T. B.) Die heutigen Morgenblätter melden, daß sowohl in Wien wie in Konstantinopel die Verhandlungen wegen der Okkupation Bosniens sortdauern, daß aber bis jetzt noch kein Termin für den Einmarsch der österreichischen Truppen festgesett worden sei. Indessen sei der Pforte erklärt worden, aß über einen bestimmten Termin hinaus ein weiterer Auf⸗ schub der Okkupation unzulässig wäre.
Schweiz. Bern, 17. Juli. (N. Zürch. Ztg.) Die
8 Gotthardkommission des Ständeraths wird morgen
ihre Vorberathung schließen. Ihre Beschlüsse, falls solche ge⸗ shrhe werden, veng nur provisorische schlc da der National⸗ rath die Priorität besitzt.
Großbritannien und Irland. London, 17. Juli. 8 Corr.) Ein soeben ausgegebenes Heft „Turkey Nr. 38“ ringt den Berliner Vertrag und folgende Depesche: er Marquis of Sangg an J. Maj. Ober⸗Staats⸗ sekretär (eingegangen am Bealin, 13. Juli 1878.
„Mein Herr!
Ich habe die Ehre, eine Abschrift des Vertrages beizulegen, der heute zu Berlin von den sieben Signatarmächten des Pariser Ver⸗ trags unterzeichnet ward. . 18
Der Vertrag ist von ungewöhnlicher Länge und geht vollständig auf die verschiedenen durch den Vertrag von San Stefano erhobenen Fragen ein, soweit sie die Bestimmungen des Parifer Vertrags be⸗ treffen. Die im Präliminarvertrage gemachten Veränderungen sind
mentes. Ihre allgemeine Wirkung ist die gewesen, unker schuldiger Sicherheit guter Regierung dem Reiche des Sultans ein sehr großes Gebiet zurückzugeben, und sie wirken in tiefgreifender Weise dahin, die Stetigkeit und Unabhängigkeit seines Reiches vor äußerem An⸗ riff zu sichern. Für alle durch den Vertrag betroffenen Gebiete sind Betiammungen ehffen wofden, die gänzliche Gleichheit aller Reli⸗ ionen vor de esetze zu sichern. 11“ 3 Die vden Besthnen Kongresse sanktionirte Politik fällt im All⸗ emeinen mit derjenigen zusammen, die Ihrer Majestät Regierung seit Veröffentlichung des Vertrags von San Stefano aufgestellt hat, und die in dem Rundschreiben vom 1. April angezeigt ward. Es ist die Behauptung aufgestellt und beständig wiederholt worden, besonders auf dem Kontinente, daß die in jener Depesche vorgebrachten Anschau⸗ ungen durch das spätere Verfahren der Regierung Ihrer Majestät 2 worden seien. Um der Fortdauer einer solchen irrthümlichen Auffassung entgegenzutreten, mag es gut sein, im Einzelnen darzulegen, in wie weit die Entscheidungen, denen Ihrer Majestät Regierung auf 1 See Kongresse zugestimmt hat, der Sprache des Rund⸗ reibens entsprechen. 1 8 Der wefentliche Inhalt des Rundschreibens, es seien die Artikel des Präliminarvertrags als eine Abweichung vom Pariser Vertrage vom Kongresse als ein Ganzes zu diskutiren, ist, wie kaum zu sagen nothwendig, sowohl theoretisch als praktisch in der denkbar weitesten Ausvehnung zugegeben worden. Von den im Rundschreiben an dem Vertrage von San Stefano gemachten einzelnen vS ist die erste und wichtigste in den folgenden Ausdrücken abgefaßt.
(Folgen die bekannten Einwendungen gegen die Gründung eines unter russischem Einflusse stehenden, eine griechische Bevölkerung ver⸗ schlingenden, Häfen am Schwarzen Meere und am Aegäischen be⸗ sitzenden großen Slavenstaates Bulgarien.) 1
Man wird sehen, daß alle diese Einwendungen durch den Berliner Vertrag gehoben worden sind. Derselbe hat die Lage des umfassen⸗ den Gebietes, dem im Vertrage von San Stefano der Name Bul⸗ garien gegeben worden, gründlich verändert. Nahezu zwei Drittel desselben sind der direkten politischen und militärischen Herrschaft des Sultans zurückgegeben worden, und in diese Zurückgabe sind Thracien und Macedonien eingeschlossen, in denen die griechi⸗ schen Völkerschaften, die durch jenes Instrument betroffen werden, beinahe ausschließlich zu finden sind. Bulgarien, all⸗
emein gesprochen, ist jetzt auf die Flußgrenze der Donau
eschränkt und hat folglich nicht nur aufgehört, einen Hafen am Archipelagus zu besitzen, sondern ist um mehr als hundert Meilen von der Nachbarschaft jenes Meeres entfernt. Am Schwarzen Meere ist der wichtige Hafen Bourgas dem türkischen Reiche weeeheage worden, und Bulgarien behält weniger als die Hälfte der ihm ur⸗ sprünglich zugewiesenen Seeküste und befifs keinen anderen Hafen außer der Rhede von Varna, die kaum für andere als Handels⸗ zwecke zu gebrauchen ist. Der neue Slavenstaat ist daher nicht 8. stark, läßt nicht länger in einer slavischen Majorität irgend eine beträchtliche Masse griechischer Bevölkerung aufgehen und wird Ruß⸗ land gewiß nicht irgend vorwiegenden Einfluß auf die politischen oder kommerziellen Verhältnisse jener Meere verschaffen.
Die Ereignisse des jüngsten Krieges müssen auf viele Jahre hin⸗ aus Rußland eine große Autorität in diesem Staate -Se die durch Verwandtschaft der Sprache und Aehnlichkeit der Religion ge⸗ stützt wird. Aber die Einflüsse, unter denen seine Einrichtungen ge⸗ bildet werden sollen und in Thätigkeit haen werden, werden nicht länger spezisisch russisch sein. Die russischen und osmanischen Kom⸗ missare, die die Erwählung der sürsten und die Auswahl einer Ver⸗ fassung durch die Notabeln beaufsichtigen, werden der Autorität der Botschafter⸗Konferenz in Konstantinopel unterstellt, die durch einen Potschat der Konsuln an Ort und Stelle wirkt, und der Rückzug des russischen Heeres aus der Provinz 8B geschehen vor der Periode, in welcher die Thätigkeit der neuen Einrichtungen zu beginnen hat. Die Verwaltung des Landes wird folglich außer von einem russischen Kommissar noch von anderen eingerichtet werden, und die erste Thätig⸗
den 19. Juli, Abends.
sehr groß und erstrecken sich beinahe auf alle Artikel jenes Instru⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
8 1
Die territoriale Abtrennung der unter Herrschaft der Pforte ge⸗ lassenen Provinzen von Koustantinopel, hervorgerufen durch die Aus⸗ dehnung Bulgariens zum Aegäischen Meere, war eine andere Folge, die durch das Rundschreiben vom 1. April als solche bezeichnet ward,
führen müsse. hat nothwen dig den Zusammenhang der der sitzungen wieder hergestellt. Der hesondere lichen der russischen Religion und für russische Klöster auf dem Berge
Die Einschränkung Bulgariens auf das Donauthal — — ’ forte verbleibenden e
haltene Macht, die Einrichtungen zu formen, die dem Reste der euro⸗ päischen Türkei gegeben werden sollten, diese Abmachungen wurden
Ländern und an den Küsten, wo eine griechische Bevölkerung vor⸗ herrscht, die Macht des russischen Reiches vermehren müßten.
den. Der Vertrag enthält weite Bestimmungen über Sicherung religiöser Freiheit für alle innerhalb der osmanischen Besitzungen lebenden einhemischen oder fremden Personen, aber es werden keine Spezial⸗ vorrechte für die Mitglieder einer einzelnen Nation geschaffen. Ver⸗ besserte Einrichtungen werden Thessalien und Epirus verliehen werden, aber die Form derselben wird in letzter Instanz nicht durch die russische Fgierung. sondern durch eine europäische Kommission be⸗ werden. Die Geldentschädigung, gegen die Ihrer Majestäͤt Regierung viele
fortgeblieben.
schließen daher zwei unabhängige Mächte befugt waren. Aber es wurden im Kongresse Erklärungen abgegeben und zu Protokoll genom⸗ men, die die praktische Wirkung wesentlich modifiziren. Die russischen
die Entschädigung den von 2 1 Schulden vorgehe, oder solchen, für welche tür verpfändet wären. je englischen Bevollmächtigten sie könnten der Entschädigung keinen Anspruch auf vor älteren Schulden irgend welcher Art zuerkennen. Aus diesen Er⸗ klärungen ergiebt sich, daß die Türkei nicht international verpflichtet ist und nicht gezwungen werden kann, irgend einen Theil der Ent⸗ schädigung zu zahlen, bis die Ansprüche aller Gläubiger älterer An⸗ lehen voll bezahlt worden sind. Wenn das Gedeihen der Türkei jemals solche Höhe erreichen sollte, um dieser Bedingung zu ent⸗ sprechen, dann kann die Entschädigung unzweifelhaft verlangt wer⸗
ische Einkünfte
Die Vereinbarung muß als eine solche angesehen werden, die in ihrer jetzigen Form dem internationalen Gesetze nicht entgegensteht, deren Ausführung aber der Natur der Dinge nach auf eine unendlich entfernte Periode verschoben werden muß.
Die Stellung von Bourgas unter türkischer Herrschaft, zusammen mit der südlichen Hälfte der Küste Bulgariens am Schwarzen Meere
für Batum ausbedungen wurde, hatten in hohem e. der Be⸗ drohung der Freiheit des Schwarzen Meeres, wie der ursprüngliche Vertrag sie mit sich führte, entgegengewirkt. Ebenso beseitige die Rückgabe von Bajazid alle Befürchtungen für den Handelsweg zwischen Persien und Trapezunt. b 1 8
Andererseits seien Rußland nicht die Festungen wieder abgenom⸗ men, welche es mit dem annektirten Gebiete erworben habe. „Die englische Regierung hat indeß bereits durch Vorkehrungen außer⸗ balb der Thätiagket des Kongresses entsprechende E gegen die aus dieser Einverleibung drohenden Gefahren getroffen.
Das vellende die Liste der gegen den Vertrag von San Stefano durch das Rundschreiben vom April erhobenen Einwendungen. „Mit Ausnahme der letztaufgeführten, welche durch die neuliche Konvention
Berliner Vertrag abgethan.“
in dem Rundschreiben 8 nicht schr Einzelbestimmungen gesondert betrachtet den
auptwiderstand Englands hervorriefen, daß vielmehr ihre Gesammt⸗ Henene dahin ziele, die Unabhängigkeit der Kegierung in Konstan⸗ tinopel in Frage zu stellen, die griechische Bevölkerung zu unter⸗ drücken und das Gleichgewicht auf dem Meere zu verschieben. 1 „Diesen drei Haupteinwendungen hat der Kongreß von Berlin vollständig abgeholfen. Die griechische Bevölkerung fällt nicht länger in das Gebiet eines autonomen slavischen Staates, und aller russische
Regierung bei den jüngsten Verhandlungen im Auge hatte, zu er⸗ reichen 8 die Unabhängigkeit der türkischen Regierung in Eristenz und Aktion. Die politischen Vorposten russischerseits sind über den Balkan zurückgeschoben worden, und die Gelegenheit für sie, einen Einfluß in Bulgarien herzustellen, wurde erheblich verringert. Des Sultans Besitzungen sind mit einer vertheidigungsfähigen Grenze, fern von seiner Hauptstadt, versorgt. Die Zwischenstellung einer österreichischen Macht
oder finanziellem Werthe nimmt, eine Sicherheit gegen erneuten Angriff ihrerseits, die keine andere Vorkehrung geboten haben könnte. Reiche und ausgedehnte Provinzen sind seiner Herrschaft zurückgegeben; zu gleicher Zeit sind sorgfältige Vorkehrungen gegen regierung getroffen, wel
brachten, verhüten werden.“ B 8 anderer Art aber mit demselben Ziele sind für
eetroffen worden. b Asien- Plenn gemacht werden wird von dieser — nader. scheinlich der letzten — Gelegenheit, die für die Türkei durch Ein⸗ mischung der Großmächte, und befonders England erreicht wurde, oder ob sie weggeworfen werden wird, wird von der Aufrichtigkeit
it der türkische Staatsmänner sich der Pflicht guter Re⸗ der Reformen zuwenden.“
wird, welche in einer Höhe von ungefähr 180 Knall explodirt.
keit der Einrichtungen wird nicht unter Aufsicht eines russischen H anfangen.
Einwendungen machte, ist vollständig aus dem Berliner Vertrage Der Kongreß lehnte es ab, einen Kontrakt zu revi⸗ diren, der keinen Bruch des Pariser Vertrags enthielt, und den zu
mit der Türkei erledigt wurden, sind diese Einwände alle durch den sei indeß ausdrücklich hervorgehoben
die zur Schwächung der politischen Macht der türkischen Regierxan
chutz, der für die Geist⸗ Athos vereinbart worden, sowie die der russischen Regierung vorbe⸗ 8
von Ihrer Majestät —— beanstandet als solche, die in den
Diese aus schließlichen Abmachungen sind gänzlich fallen gelassen wor⸗-
Bevollmächtigten erklärten, Rußland werde nicht zur Ausgleichung
der Entschädigung Gebietsannexion suchen und nicht verlangen, daß anderen 1““ garantirten
erklärten, Priorttät
den. In solchem Falle aber wird es nicht länger eine unverhältniß⸗ mäßige oder selbst eine schwere Last der türkischen Finanzen sein.
und der streng⸗kommerzielle Charakter, welcher durch den Vertrag
Einfluß ist vom Aegäischen Meere ferngehalten worden. Dieselben Gebietsveränderungen tragen dazu bei, das Hauptziel, das die englische
zwischen den beiden unabhängigen flavi-⸗ schen Staaten bietet, während sie ihm kein Gebiet von strategischem
— Feseeh . e ihre Loyalität sichern und eine Wiederkehr der Unglücksfälle die das türkische Reich an den Rand des Abgrundes