on jeder Sorte Spiel⸗ absichtigen, ein Musterspiel bei Dieselben haben ferner einem der Steuerbehörde vorher anzuzeigenden Blatte jedes Spiels ihre Firma ein von der Steuerbehörde genehmigtes Fabrikzeichen aufzu⸗
Sämmtliche Arbeiten der Kartenfabrikation sind aus⸗ in den genehmigten, bezw. angesagten Fabrikräumen aus⸗ Auf Antrag zuverlässiger Fabrikanten kann jedoch von der sehörde unter folgenden Bedingungen gestattet werden, daß die vorgearbeiteten (schwarz oder blau gedruckten) Karten von den dazu bestimmten Arbeitern in ihren Wohnungen kolorirt
abrikanten sind
6. 3. Die zu verfertigen
karten, welche — der Steuerbehörde niederzulegen.
§. 1 bezeichneten
a. die Genehmigung erfolgt auf Widerruf; 1 .
b. die zum Koloriren ausgegebenen Karten sind binnen einer bei der Ausgabe zu bestimmenden angemessenen Frist in voller Anzahl, mit Einschluß der etwa bei dem Koloriren oder sonst verdorbenen, an den Fabrikanten zurückzuliefern;
c. der Fabrikant hat nach näherer Anweisung der Steuerbehörde ein Kontobuch zu führen, welches die Anzahl und Gattung der an die einzelnen betheiligten Arbeiter ausgegebenen Karten, die lieferungsfrist und das Datum der Ausgabe und der erfolgten Zurück⸗ lieferung enthält und den Steuerbeamten zur Einsicht vorzulegen ist. 5. Fertige ungestempelte Spielkarten dürfen nur in einem reuerbehörde angezeigten, gegen Entwendung gesicherten Behält⸗ nisse niedergelegt werden, welches von dem Fabrikanten sorgfältig unter Verschluß zu halte 8—
§. 6. Die zum Absatze im Bundesgebiete bestimmten Karten⸗ spiele sind der Steuerbehörde behufs der Stempelung mit einer in zwei Exemplaren einzureichenden Anmeldung vorzuführen, welche die Anzahl und Blätterzahl der abzustempelnden Kartenspiele enthalten muß. Das eine Exemplar erhält der quittung versehen, als Belag für seine —
Versendungen ungestempelter Spielkarten nach Orten im Bundes⸗ ebiete sind nur behufs Aufnahme der Karten in die auf Grund des r. 3 des Gesetzes bewilligten Ausfuhrlager zulässi diesem Falle finden die unter §. 7 für die Ausfuhr aus dem gebiete ertheilten Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß von dem Begleitschein⸗Erledigungsamt die Ausgangsabfertigung der Spielkarten erst vorgenommen werden darf, nachdem die A 1 ürselben sbet der zuständigen Behörde in den Zollausschlüssen be⸗
einigt ist. 1
§. 7. Die zur Ausfuhr aus dem Bundesgebiete bestimmten Karten sind der Steuerbehörde anzumelden und nach genauer Revi⸗ on unter Aufsicht derselben zu verpacken. ichtung für die Stempelsteuer und Sicherstellung der letztern
die Abfertigung auf Uebergangs⸗ bezw. Begleitschein oder, falls die Spielkarten von dem Sitze eines Grenzzollamts unmittelbar in das Ausland geführt werden, auf Ausgangsdeklaration. Für die Ausfuhr der in den Zollausschlüssen gefertigten Karten kommen die Bestimmungen zur Anwendung, welche für die Ausfuhrlager gelten (Ziffer V. A. 2 der Ausführungsvorschrift). 1 b
Sollen inländische Karten aus einem Theile des Bundesgebiets in den anderen durch das Ausland oder durch die von der Zollgrenze ausgeschlossenen Theile des Bundesgebiets versendet werden, so ist das bei dergleichen Waarenversendungen überhaupt vorgeschriebene Verfahren zu beobachten. “ 1
Ungestempelte Spielkarten, welche an den inländischen Fabri⸗ kanten zurückgesendet werden, können ohne Abstempelung in das Ver⸗ schlußlager unter Anschreibung in Zuga werden, wenn ihre Herstellung in der ebiete erwiesen wird. ie verfertigten Karten i zwei Bücher zu führen und solche zur Einsicht der Steuerbeamten Für die Richtigkeit der Buchung und ge Uebereinstimmung des Bestandes an fertigen ist der Fabrikant verantwortli
abrikant, mit der Steuer⸗ uchführung (§. 8) zurück.
Gegen Uebernahme der
8) wieder aufgenommen k und die Versendung
aus dem Bundes 3
§. 8. Ueber abrikant gehalten, in der Fabrik offen zu legen. für die jederzeiti Spielkarten (§. 5 hat auf der lin und auf der rechten Seite den A aus dem Bundesgebiete oder Ver estempelter Karten ( nschreibungen hinsich
ch. Das eine Buch esammten Zugang an Spielkarten ang durch Stempelun b endung behufs Aufnahme in ein 26 Nr. 3 des Gesetzes) nach⸗ ch der Karten, welche in dem unter §. 5 erwähnten Behältnisse niedergelegt werden, sind sofort nach der Aufnahme bezw. Entfernung der Sind Karten unmittelbar nach deren Fert zur Ausfuhr aus dem Bundesgebiete oder lager ungestempelter Karten (§. 26 Nr. 3 des Gesetzes) gelangt, ohne zuvor in das unter §. 5 erwähnte Behältniß aufgenommen zu sein, so muß dies in dem Buche verzeichnet sein. Das zweite Buch ist zum speziellen Ausweise über die gestempelten Karten bestimmt, und ang an gestempelten Spielkarten, bgang durch Verkauf und Versen⸗
en Seite den g, Ausfuhr
Ausfuhrlager un
Karten zu bewirken. stellung zur Stempelung, ufnahme in ein Ausfuhr⸗
muß auf der linken Seite den Z und auf der rechten Seite den dung nachweisen.
Bei allen Eintragungen muß das Datum, und Abgang geschehen,
wann der Zugang „ und bei dem Verkauf und der Ver⸗ sendung der gestempelten Spielkarten müssen Name und Wohnort esp. Empfängers genau angegeben werden.
en revidirenden Beamten sind die vorhandenen fertigen hligen und Ausschußblätter sämmtlich vorzu⸗
des Käufers r
einschließlich der überzä legen (§. 14 des Gesetzes) 68 11 9 on vorkommenden überzähligen und Ausschußblätter müssen gesammelt, in dem der Steuerbehörde hierzu angemeldeten Behältnisse unter Verschluß gebracht und die blätter in der von der Steuerbehörde zu be Aufsicht der kontrolirenden Beamten sämmtli chbar gemach werden. In der Regel geschieht dies dadurch, daß die Blaͤtter in erden. Auf den Antrag des Fabrikanten inanzbehörde ein anderes, gegen den Ge⸗ kartenspiel völlig sicherndes Mittel zulassen. nd die Aßblätter, und bei Spielkarten, welche welche der Reichskanzler zu ter ausgesondert werden, zu
bei der Fabrikati
timmenden Zeit unter unbrauchbar gemacht
der Mitte eingeschnitten w kann die oberste Landes⸗ brauch der Blätter zum In allen Fällen olche nicht enthalten, 4 andere Blätter,
estimmen hat, wenn sie als Ausschußblät
§. 10. Der Einzelverkauf von Spielkarten in Mengen von ger als zehn Spielen ist den Spielkartenfabrikanten nur in einem n vollständig getrennten Lokale ge⸗ in demselben Gebäude, d, so darf dasselbe nur ehörde benutzt werden. e von Karten, welche ehe dieselbe in das betreffende zum Ausweise über die gestempelten und in ein über auch in letzterem ten Spiele anzu⸗ tzes findet auch auf azu bestimmten Lokale
besonderen, von den Fabrikräume Befindet sich dieses Lokal ation der Spielkarten betrieben wir ch vorgängiger Genehmigung der Steuerb e Fabrikanten sind ver um Einzelverkauf besti okal übergeführt wird, in dem Karten dienenden Buche ( den Einzelverkauf zu führe mindestens täglich Gattung und Anzahl der a Der erste Absatz den Einzelverkauf der Fabrikanten und die d
Versendun Orten au der vorste kanten nicht.
in welchem die Fabrika
pflichtet, jede Men
mmt wird,
§. 8) abzuschreiben, indes Buch einzutragen
des §. 6 des Ge een einzelner Kartenspiele als Proben u.
erhalb des Sitzes der Fabrik begründen die en Vorschri ten über den Einzelverkauf der F
Bestimmungen 1 über die Nachversteuerung der Spielkar ur Erhebung der Nachsteuer ist bezügl welche die steuerliche Aufsicht gen aber kann die Anmel jeder Reichssteuern eren Bezirke die betreffende haltsort des Anmeldenden be⸗ den unter Ziffer I. der Aus⸗
1) Zuständig z Spielkartenfabriken die Steuerstelle, über dieselben zu führen hat. Im übri die Entrichtung der Nachsteuer nden Amtsstelle erfolgen, in d andelsniederlassung oder der Aufent gen ist, in den Zollausschlüssen bei
chrift eichneten Amtsstellen.
2 Spielkartenfabrikanten, Spielkartenhändler nd Inh öffentlicher Lokale haben ihren Vorrath an Spielkarten, den sie am 1. 1879 selbst in Gewahrsam oder Anderen in Gewahrsam egeben haben, spätestens am 3. desselben Monats der zuständigen 8 veuerbehörde schriftlich anzumelden und die Anzahl und Blätterzahl der Kartenspiele, sowie, ob dieselben ungestempelt oder mit welchem landesgesetzlichen Stempel sie versehen sind, in letzterem Falle auch die Gattung der Spielkarten nach der Bezeichnung in dem bis⸗ herigen landesgesetzlichen Tarife, anzugeben und au erdem zu er⸗ klären, welche Anzahl von Kartenspielen und mit welcher Blätterzahl
a. sofort gestempelt, oder b
b. sofort aus dem Bundesgebiete ausgeführt, oder .
c. einstweilen bis zur Ausfuhr aus dem Bundesgebiete oder bis
zur Abstempelung aufbewahrt werden soll.
Die Anmeldung ist in zwei Exemplaren abzugeben und von dem Anmeldenden mit Namen und Wohnungsangabe zu unterzeichnen.
3) Die zur Stempelung angemeldeten Spielkarten (2a.) sind der Steperbehörde vorzulegen und werden, nachdem die Uebereinstim⸗ mung mit der Anmeldung geprüft und festgestellt und die Reichs⸗ stempelabgabe, bezw. der etwaige Mehrbetrag derselben über die landesgesetzliche Steuer für die einzelnen mit einem landesgesetzlichen Stempelzeichen versehenen Kartenspiele entrichtet worden ist, abge⸗ stempelt und dem Anmeldenden zur freien Verfügung überlassen. 1
4) Mit einem landesgesetzlichen Stempelabdruck versehene Spiel⸗ karten sind in allen Fällen auf demjenigen Blat te mit dem Reichs⸗ stempel abzustempeln, auf welchem sich der landesgesetzliche Stempel⸗ abdruck befindet. Der letztere ist dabei, soweit es möglich ist, er⸗ kennbar zu erhalten. b
Die Lösung des Umschlags bei Spielkarten, welche in fabrik⸗ mäßiger Verpackung vorgelegt werden, kann gefordert werden, wenn es zur Feststellung des Steuerbetrags erforderlich ist, oder der Ver⸗ dacht einer beabsichtigten Täuschung vorlie t.
Die Karten sind mit demjenigen Reichsstempel zu versehen, welcher nach ihrer Blätterzahl erforderlich ist. 1
5) Die Kartenspiele, welche sofort aus dem Bundesgebiete aus⸗ geführt werden sollen (2 b.), werden unter Aufsicht der Steuerstelle verpackt und sind zu diesem Behufe zur Amtsstelle zu schaffen. Dem⸗ nächst erfolgt die Verschlußanlage und Abfertigung zur Ausfuhr nach Maßgabe der Ausführungsvorschriften unter Ziffer III. und V. bezw. des §. 7 des Regulativs über den Betrieb der Spielkartenfabriken.
6) Die Menge der Spielkarten, welche einstweilen aufbewahrt werden sollen (2c.), ist in den Spielkartenfabriken nach Zahl und Blaͤtterzahl der Spiele durch die mit der steuerlichen Aufsicht über dieselben beauftragten Amtsstellen festzustellen, die Eintragung in das betreffende Buch (Regulativ 8 8) zu bewirken und es sind die Kartenspiele, sowie die überzähligen und Ausschußblätter in die hier⸗ für bestimmten Behältnisse unter Verschluß des Fabrikanten zu bringen (Regulativ §§. 5 und 9).
Bei den Spielkarteahändlern und Inhabern öffentlicher Lokale sind die zur einstweiligen Aufbewahrung bestimmten Karten na elitellung der Richtigkeit der Anmeldung entweder in ein ver⸗ chließbares festes Gelaß oder in verschließbare Kolli verpackt unter amtlichen Verschluß zu nehmen. Nach Ermessen der Steuerbehörde kann die Sicherstellung des Stempels für diese Karten gefordert werden. Die Art der Ausführung ist auf der Anmeldung oder in besonderer Verhandlung anzugeben und die Richtigkeit der Angabe von dem Anmeldenden durch Unterschrift anzuerkennen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach 3 bezw. 5.
Die einstweilige Aufbewahrung findet nur für die Zeit von einem Jahre nach der Anmeldung statt. Ist nach Ablauf dieser Frist die Ausfuhr nicht bewirkt, so hat die Versteuerung und Abstempe⸗ lung zu erfolgen.
7) Die Nachstempelung der in den Händen anderer, als der unter 2 bezeichneten Personen befindlichen Kartenspiele ist, soweit solche nach §. 24 des Gesetzes überhaupt zu geschehen hat, nach den Vorschriften unter 2 bis 4 anzumelden und zu bewirken.
Eine Anmeldung zur Ausfuhr oder zur einstweiligen Aufbewah⸗ rung ist ausgeschlossen. 1
Ein Exemplar der geprüften und festgestellten Anmeldung erhält der Anmeldende, mit der Bescheinigung über den Empfang der Spielkarten und die Zahlung der Nachsteuer versehen, zurück. Nur gegen Rückgabe derselben erfolgt die Aushändigung der Karten nach
Fhaleter Abstempelung.
8) Ist die Amtsstelle, welche die Nachsteuer erhoben hat, nach Ziffer I. der Ausführungsvorschriften nicht zur Abstempelung von Spielkarten befugt, so übersendet sie die nachzustempelnden Karten mit einem Verzeichnisse der zu solcher Abstempelung ermächtigten Amtsstelle. Hin⸗ und Rücksendung erfolgen unter der Bezeichnung als Reichsdienstsache. Die oberste Landes⸗Finanzbehörde kann, um das Hin⸗ und Zurücksenden zu vermeiden, anordnen, daß in solchem Falle die Abstempelung von der Amtsstelle, welche die Nachsteuer erhoben hat, mittels Handstempels vorgenommen werde.
9) Den einzelnen Bundesregierungen bleibt überlassen, dahin Anordnung zu treffen, daß den unter 2 bezeichneten Personen ge⸗ stattet werde, bereits im Monat Dezember l. J. Spielkarten zur Stempelung oder Nachstempelung bei der zuständigen Steuerbehörde vorzulegen.
Königreich Preußen.
Se. “ der König haben Allergnädigst geruht:
den Kaufleuten Andreas und August Oechsle, In⸗
habern der Firma „A. Oechsle und Sohn“ zu Berlin, das rädikat als Königliche Hof⸗Lieferanten zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Hermann Genz, zur Zeit in Hamm, ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. Der Arzt Dr. Schnabel aus Münsterberg ist mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Kupp zum Kreiswundarzt des Kreises Oppeln ernannt worden.
8 Justiz⸗Ministerium. Dem Kreisgerichts⸗Rath Gerber in Lissa ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Justizdienst mit Pension ertheilt. Der Stadt⸗ und Ie Saran in Magde⸗ burg, der Kreis erichts⸗Rath Guderian in Posen, der Rechts⸗ anwalt und Notar, Justiz⸗Rath Koch in Schweidnitz und der Notar Esser in Siegburg sind gestorben.
Personalveränderungen. Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 9. Juli. chmidtmann v. Wuthenow 1, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 43, Macholz, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 44, dieser unter Versetz, in das Gren. Regt. Nr. 4, zu Pr. Lts. befördert. Kophamel, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 4, in das Inf. Regt. Nr. 44 versetzt. och, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 9, zum Pr. Lt., befördert. v. Tresckow 18 Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 3, auf 6 Monate zur Milit. 85 schule kommandirt. v. Mitzlaff, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 1, zum Pr. Lt., Jaenicke, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 96, zum u“ befördert. v. Gilsa, Major z. D., zum Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regiments Nr. 71 ernannt. Knoch, Major vom Inf. 85 Nr. 96, als etatsm. Stabsoffiz. in das Füs. Regt. Nr. 36 versetzt. Schaefer, Hauptm., aggr. dem Inf. Regt. Nr. 96, als Comp. Chef in das Regt. wiedereinrangirt.
v. Marschall, Oberst⸗Lt. z3. D. und 29 s
Landw. Regts. Nr. 67, in gleicher Regts. Nr. 27 versetzt. v. Thielau, Ma
Regt. Nr. 32, zum Bez. Commdr. des 1. 8 b Nr. 67 ernannt. Daub, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr.
unter Entbindung von seinem Kommando als Afsistent
bei dem Kadettenhause zu Bensberg und unter Beförderg. zum Hauptm. und Comp. Chef., in das Inf. Regt. Nr. 66 7122 Petri, Pr. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 2 und kommand. zur Dienst⸗ leist. beim Kadetten⸗Corps, unter Versetzung in das Inf. Regt. Nr. 65, dem Kadettenhause zu als Assist. überwiesen. Pflug⸗ radt, Sec. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 2, zum Pr. Lt., v. Bila, Pr. Lt. v. Inf. Regt. Nr. 65, zum Hauptm. u. Comp. Chef, befördert. Heider, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Bierbrauer zu Brennstein, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 68, zum Hauptm. und Comp. Chef, Rietzsch, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt.,
befördert. v. Schon, Oberst vom Inf. Regt. Nr. 49, mit der Füh⸗
rung des Inf. Regts. Nr. 30, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. Schneider, Major vom Inf. Regt. Nr. 49, zum etatsm. Stabsoffiz. ernannt. Lewien, Prem. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 31, unter Beförderung zum Heuptre und Comp. TChef, in das Inf. Regt. Nr. 49 versetzt. Frhr. v. Gayl, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 31, zum Pr. Lk. befördert. Trost, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 4, unter Belassung in seinem Kommando als Adjutant bei dem Gouvernement von Straßburg i. E., in das Inf. Regt. Nr. 31 versetzt. Merleker, Sec. Lt. vom Inf. Regf. Nr. 75, zum Pr. Lt. befördert. Reinking, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 74, zum Hauptm. und Comp. Cöer⸗ v. Kirschy, Scc. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Damnitz, Pr. Lt. vom Drag. Regt.
Nr. 19, zum Rittm. u. Escadr. Chef, von der Marwitz 1., Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., befördert. v. Kaltenborn,
Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 81, zum Hauptm. und Comp. Chef,
Gronen, Sec. Lt. von dems. Regt., v. Rehfues, Sec. Lt. vom 8 Inf. Regt. Nr. 118, Haeffner, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr.
112, zu Premier⸗Lieutenants befördert. Graf v. Haslingen,
Sec. Lt. vom Füsilier⸗Regiment Nr. 86, kommandirt als Er⸗
zieher bei dem Kadettenhause zu Berlin, unter Beförderung zum Pr. Lt., Frhr. Schuler v. Senden, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 34, kommdrt. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Berlin, in das Kadetten⸗Corps versetzt. v. Arnim, Pr. Lt. vom 4. Garde⸗ Gren. Regt., v. Dewitz, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 8, Küntzel, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 6, alle drei zur Dienst⸗ leistung als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Berlin kommdirt.
Kotelmann, Sec. Lt. von der 1. Ingen. Insp., zur 4. Znüen⸗ Insp.,
Ullrich III., außeretatsm. Sec. Lt. von der 1. Ing. Insp., zur 3. Ingen. Insp., Martini, Schnell, Weiß, v. Dewitz II., außeretatsm. Sec. Lts. von der 1. Ingen. Insp., in das Garde⸗Pion.
Bat, Kasten, außeretatsm. Sec. Lt. von der 4. Ingen. Insp., zur
1. Ingen. Insp. versetzt. Walther, Pr. Lt. vom Eisenbahn⸗Regt. unter Rückversetzung zum Ingen. Corps, in die 3. Ingen. Insp. einrangirt. Schreiber, Pr. Lt. und zweiter Depot⸗Offizier beim Train⸗Depot des XV. Armee⸗Corps, zum Hauptmann be⸗
fördert. Stosch II., Seconde ⸗Lieutenant vom Infanterie⸗
Inf. Regt. Nr. 64, als Comp. Offiz. zur Unteroff. Schule in Pots⸗
dam vom 1. August cr. ab kommandirt. v. Voigt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 16, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjut.
bei der 1. Inf. Brig., à la suite des Regts. gestellt. Hoffmann, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 16, zum Pr. Lt. befördert. Schrott,
Sec. Lt. vom Leib⸗Gren. Regt. Nr. 109, unter Belassung in seinem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam, in das Inf. Regt. Nr. 16 versetzt. v. Zawadzky, Hauptm. und Comp. Chef vom Jäger⸗Bat. Nr. 9, dem Bat., unter Verleihung des Cha⸗ rakters als Major, aggregirt. Frhr. v. Kageneck, Pr. Lt. vom Jäger⸗Baf. Nr. 9, zum Hauptm. und Comp. Chef, von Bünau, Sec. Lieut. von demselben Bat., zum Pr. Lieat., Mootz, Pr. Lieut, vom Jäger⸗Bataillon Nr. 6, zum überzähligen Hauptmann befördert. v. Eisenhart⸗Rothe, Pr. Lieut. vom Dragoner⸗ Regt. Nr. 3, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjut. bei der 2. Kav. Brig., à la suité des Regts. gestellt. v. Quast, Sec. Lt. von dems. Regt,, zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v. Fritsch I., Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 14, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjut. bei der 14. Kav. Brig., à la suite des Regts. gestellt. v. Schönfeldt, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Mackensen, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 1, unter Beförderung zum Pr. Lt. und unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjut. bei der 1. Kavallerie⸗Brigade à la suvite des Regiments estellt. Abel, Hauptmann und Batterie⸗Chef vom Feld⸗ Arr. Regt. Nr. 2, unter Stellung à la suite des Regts., als Lehrer zur verein. Art. und Ing. Schule versetzt. Furbach, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, zum Hauptm. und Battr. Chef, Klopsch, Sec. Lt. von dems. Reg., zum Pr. Lt. S. Ascher, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, in das Feld⸗Art. Nr. 26 versetzt. Zedler, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 5, zum Hauptmann und Battr. Chef befördert. Leo, überzähl. Major à la suite des Feld⸗ Art. Regts. Nr. 9 und Lehrer an der verein. Art, und Ing. Schule,
unter Entbind. von diesem Dienstverhältniß, als etatsm. Stabsoff. in das Feld⸗Art. Regt. Nr 30 versetzt. v. Schlemmer. Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, unter Versetzung in das Feld⸗Art. Regiment Nr. 5, Wetzel, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 17, zu Pr. Lts., Hopfe, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 26, zum Hauptm. und Batt. Chef, Kettembeil, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., befördert. v. Reckow, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 26, in das Füd.et. Regt. Nr. 2 versetzt. v. Cranach, Hauptm. vom Garde⸗ uß⸗Art. Regt., unter Entbindung von seinem Kommando als Adjutant bei
der 1. Fuß⸗Art. Insp., zum Comp. Chef ernannt. Reinhold,
Pr. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 4, unter Beförderung zum Hauptm., ssen, Sec. Lt. von dems. Regt., z. Pr. Lt. bef. Schmid, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, à la suite des Regts. gestellt. v. Schack, Major und etatsm. Stabsoff. vom 1. Garde⸗Ulan. Regt., mit der Führung des Drag. Regts. Nr. 17, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. Schenk, Major und etatsm Stabsoff. vom Drag. Regt. Nr. 5, in gleicher Eigenschaft zum 1. Garde⸗Ulan. Regt. versetzt. v. Stam⸗ ford, Major aggr. dem Drag. Regt. Nr. 5, als etatsm. Stabsoff. onrad, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 12, zum Pr. Lt. befördert. v. Scholten, Major und etatsm. Stabsoff. vom Hus. Regt. Nr. 3, mit der Führung des Ulan. Regiments Nr. 15, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Poncet, Major vom Husaren⸗Regiment Nr. 1, unter Entbindung von dem Kommdo. als Adjut. bei dem General⸗ kommdo. des III. Armee⸗Corps, als etatsm. Stabsoffiz. in da; Huf. Regt. Nr. 3 versetzt. v. Wurmb, Major und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 3, ein Patent seiner Charge verliehen. v. Haese⸗ ler, Rittm. vom Drag. Regt. Nr. 1, in seinem Kommdo. als Adjut. ET des III. Armee⸗Corps
übergetreten. Livonius, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 76, unter 13 seinem Kommdo. als Adjut. bei dem Generalkommdo. rmee⸗Corps in das Füs. Regk. Nr. 33 versetzt. v. Lieres
und Wilkau, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 22, als Adjut. zur 29. Div. komdrt. v. Saucken, Pr. Lt. vom Drag. Rgt. Nr. 22, zum Rittm. und Escadr. Chef, Erdmann, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., befördert. — Potsdam, 11. Juli. Prinz Heinrich XXIII. Reuß Durchlaucht, Sec. Lt. à la suite des 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regts., unter Verleihung eines vom 26. März 1878 datirten Patents seiner Charge, als außeretatsm. Sec. Lt. in das gedachte Regt. einrangirt. v. Hünefeld, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 1, im aktiven Heere, und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 11. Juli 1878, im Gren. Regt. Nr. 1 angestellt. Löbbecke II., Sec. Lt. von der Res. des Kürass. Regts. Nr. 8, im aktiven Heere, und zwar als Sec. Lt. mit einem Sn vom 11. Juli 1878, im Ulan. Regt. Nr. 2 angestellt. — 13. uli. v. Kleist, Major vom Generalstabe des XIV. Armee⸗Corps, mit der Führung des Drag. Regts. Nr. 19, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Friedeburg, Major vom Inf. Regt. Nr. 114, unter Ueberweisung zum Generalstabe des XIV. Armee⸗Corps, in den
als Adjut. zur 1. Fuß⸗Art. Insp. kommand. Ih
in dieses Regt. einrangirt.
von der 29. Division zum
des III.
Res. Landw. Bats. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 72, Schnuppe, Seec. Lt. von der
24 11“
Generalstab der Armee zurückversetzt. Malotki v. Trzebiatowski, Major von dems. Regt., zum etatsm. Stabs⸗Offiz. ernannt. Eckert, Major, aggr. dem Inf. Regt. Nr. 111, in die älteste Hauptmanns⸗ stelle des Inf. Regts. Nr. 114 einrangirt. 8
In der Gensd'armerie. Berlin, 9. Juli. Frhr. v. Wechmar, Hauptm. a. D., zuletzt Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. damaligen, jetzigen Landw. Regts. Nr. 6, früher Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 46, in der 10. Gens'd. Brigade angestellt.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 9. Juli. Seefeldt, Sec. Lt. vom Garde⸗Füs. Landw. Regt., zum Pr. Lt., v. Putt⸗ kamer, Pr. Lt. von der Reserve des Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2, zum Hauptm., Heyer, Sec. Lt. von der Res. dess. Regts., Baron v. Heyking, Sec. Lt. von der Res. des Regts. der Gardes du Corr Graf v. Bassewitz⸗Behr, Seconde⸗Lieutenant von der Reserve des 1. Garde⸗Drag. Regta., zu Premier⸗Lieutenants, Karmann, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 45, zum Pr. Lt., Schrader, Pr. Lt. von der Landw. Inß des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 41, zum Hauptmann, Kotel⸗ mann, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 14, Beutler, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 72, Berckemeyer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 2, Hahn, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 2, Geßler, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 21, zu r. Lts., v. Enckevort, Pr. Lt. von der Re⸗ serve des Kür. Regts. Nr. 2, Kieckebusch, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des Reserve⸗Landwehr⸗Bataillons Nr. 34, zu Rittm., Sellmer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 48, zum Pr. Lt. befördert. Güßfeldt, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, zur Garde⸗Landw. Kav. versetzt. Klauenfluegel, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 47, zum Pr. Lt., Schlittgen, Pr. Lt, von der Reserve des Dragoner⸗Regts. Nr. 4, zum Rittmeister, Raht, Sec. Lt., von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 66, zum Pr. Lt., Hoffmann, Seconde⸗Lieutenant von der Landwehr⸗Infanterie des 1. Bats. Landwehr⸗Regiments Nr. 11, zum Premier⸗Lieut. befördert. Buhlers, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 51, Mudra, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 22, Geisler, Graefe, Sec. Lts. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 51, zu Pr. Lts., Behrenbruch gen. Ostermann, Sec Lt. von der Res. des Kür. Regts. Nr. 8, zum Pr. Lt. Bürgers, Sec. Lt. von der Res. des Kür. Regts. Nr. 8, Boch, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 9 zu Pr. Lts., Weber, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 70, zum Hauptm, I“ Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 89, Franck, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 86, v. Donner, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 15, zu Pr. Lts., Haensch, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 73, zum Pr. Lt., Blanke, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 81, Reunert, Sec. Lt. von der Res. des Ulan. Regts. Nr. 5, zu Pr. Lts., Locherer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. das 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 113, zum Per. Lt., Börner, Sec. Lt. von den Landw. Pion. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 53, zum Prem. Lieut., Opitz, Sec. Lt. von
der Reserve des Eisenbahn⸗Regiments, zum Premier⸗ Lieut.,
Wilcke, Pr. Lt. vom Landw. Train des Res. Landw. Regts. Nr. 35, zum Rittm. befördert. Kleemann, Ruser, Sec. Lis. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 97, Frhr. v. Secken⸗ dorff, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 12, zu Pr. Lts. befördert. Dethier, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 3, Eltester, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 5, zu Pr. Lts. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber⸗ lin, 9. Juli. Frhr. v. Wegner⸗Lincker, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 12, mit Pens. und der Armee⸗Unif. der Abschied bewilligt. Krupp, Oberst z. D., von der Stellung als Bez. Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 71, unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen seiner bisher. Uniform, entbunden. v. Gils a, Major vom Füs. Regt. Nr. 36, mit Pens. zur Disp. gesteht. v. Nord⸗ hausen, Oberst⸗Lt. z. D., von der Stellung als Bez. Commdr. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 27 entbunden. Einecke, Oberst und Commdr. des Infanterie⸗Regiments Nr. 30, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension und der Regiments⸗Uniform zur Disp. gestellt. Fehlauer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 70, aus⸗ geschieden und zu den Res. Offizn. des Regts. übergetreten. von Kühlwetter, Sec. Lt. a. D., zuletzt von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 70, unter Verleih. des Charakters als Pr. Lt., die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif. er⸗ theilt. v. Wartenberg, Oberst⸗Lieut. und Commdr. des Drag. Regts. Nr. 17, mit Pens und der Regts. Unif., Mülle r, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 84, als Major mit Pens. und der Regts. Unif., Wilhelm, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 67, der Abschied bewilligt. Spamer, Seconde⸗Lieutenant vom Inf. Regt. Nr. 117, Schoen, Sec. Lt. à la suite des Drag. Regts. Nr. 24, ausgeschieden und zu den Res. Offizn. der betr. Reger. über⸗ getreten. Rust, Rittmeister und Escad. Chef vom Drag. Regt. Nr. 14, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung in der Gens⸗ darmerie und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. Hartmann, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 112, ausgeschieden und zu den Res. Offizn. des Regts., Roeder, Pr. Lt. und Oberjäger vom reitenden Fee ce e ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizn. der
andw. Jäger, Wesener, Sec. Lt. u. Feldjäger v. reit. Feldjäger⸗Corps, ausgeschieden u. zu den beurlaubt. Offizn. der Landw. Kav. übergetreten. Frhr. v. Korff, Oberst und Emmdr. des Ulanen⸗Regts. Nr. 15, mit Pens; und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. — Pots⸗ dam, 13. Juli. v. Grodzki, Oberst und Commdr. des Drag. Regts. Nr. 19, mit Pens. und seiner bisher. Unif. zur Disp. gestellt. Eltester, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 18, mit Pens. der Abschied bewilligt.
In der Gensd'armerie. Berlin, 9. Juli. Winkel⸗ mann, Oberst⸗Lt. von der 6. Gend. Brig., mit Pens. und der Unif. des Inf. Regts. Nr. 28, Thielen, Major von der 10. Gend. Brig., als Oberst⸗Lt. mit Pens. und der Armee⸗Unif. für Infanterie⸗ Offiziere, der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 9. Juli. v. Ols⸗ zewski, Gen. Major z. D., zuletzt Oberst und Commdr. des Inf. Regts. Nr. 53, v. Mirbach, Hauptm. vom 3. Garde⸗Landw. Regt., v. Quillfeldt, Rittm. von der Garde⸗Landw. Kav., beiden als Major mit ihrer bisher. Unif., Schlick, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 1, Hermenau, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 33, diesem mit der Landw. Armee⸗Unif., Haarbrücker, Sec. Lt. von der Landw. Inf. dess. Bats., Hellbusch, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 41, Migx I., Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 45, Graf v. Klinckowström, Pr. Lt. von der Reserve des Kür. Regts. Nr. 3, diesem mit der Landw. Armee⸗Unif., Straube, Hauptm. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, von der Lühe, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 49, Meyerl., Sec. Lt. von der Res. des Kür. Regts. Nr. 7, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif., Heller, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif., Fritsch, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Regts., als Pr. Lt., Holtz, Pr. Lt. von der Landwehr⸗Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 8, mit der Landw. Armee⸗Uniform, der Abschied bewilligt.
Lorenz, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. mit der Armee⸗
Unif., Krüger, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 52, Martini, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 59, v. Lepel⸗Gnitz, Sec. Lt. von der Res. des Jäger⸗Bats. Nr. 2, Braune, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des I. Bats. Landw. Regiments Nr. 27, als Premier⸗Lieu⸗ tenant, Z1“ Seconde⸗Lieutenant von der Landw. Inf. des
r. 36, v. Barby, Scce. Lt. v. der Landw. Kav.
Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 96, v. Lindheim,
des Hus. Regts. Nr. 4, mit der Unif. der Landw. eller, Rittm. von der Landw. Bats. Landw. Regts. Nr. 62, als Major mit der Landw. Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Walter, Sec. Lt. von der hn, Sec. Lt. von der Landw Kav. dess. Bts., des 1. Bats. Landw. Regts. Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Pr. Lt. von der Landw. gts. Nr. 40, mit der Landw. Armee⸗Unif., Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 75, Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 31, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw. ec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Padtberg, Sec. Regts. Nr. 82, als
Bats. Nr. 98, mit
Ungarn Anspruch auf Portofrei der absendenden preußischen Be artige Sendungen innerhalb des Portofreiheitsvermerke „Militaria“ frankiren sind.
— Für die E Postvorschusse Geldsendungen
it nicht haben, daher von örde nicht mit dem für der⸗ schen Reichs genügenden zu versehen, sondern zu
Kav. Offiz. des Vi. A Kav. des 2. Amee⸗Unif., Landw. Regts. Nr. 11, Landw. Inf. dess. Bats., v. Ha U Sec. Lt. von der Landw. Inf.
rmee⸗Corps,
rhebung der Gerichtskosten mittelst s und die Kontrolirung der Postscheine über änger sind die Bestim⸗ er revidirten Instruktion richtsbehörden im Gel⸗ g, vom 2. Januar 1849, vom ung des Justiz⸗ n der Appellations⸗ geführt worden.
önnen bis mittelst Postvorschuß er⸗ mit einem solchen
frankiren, Porto dafür, als auch die Postvor⸗ 19 der Postordnung vom 18. Dezem⸗ für die innere Verwaltung von 1875, s entrichtet, der Pa derjenige Betrag in Rechnung gestellt Einsendung der Kostenschuld mitte nden haben würde. Postvorschuß nicht eingezogen :Die Postscheine über die durch die Post vermit⸗ welche den Betrag von 30 von dem Erheber dem aufsichtführenden Ri legen. Dieser versieht die Scheine mit einem Vermerk über net dieselben zugleich in einem ch den Eingang der Quittungen enigen Zahlungen kontrolirt, zu ostschein allein nicht genügt. Bei ng vermerkt der Richter den Ein⸗ uf dem Postschein.
Nr. 19, S Landw. Regts. des Res. Landw. Re⸗ melzkopf, estern, Sec. v. Koenemann, Graf Luckner, Bats. Nr. 86, Encke, S Nr. 94, Frhr. v. Droste zu Vischering⸗ vom Landw. Train des 1. Bats. Landw. Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Uniform Thae der Landw. Fuß⸗Art. des Res. Landw. Viehstaedt, Sec. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. w. Regts. Nr. 21, als Pc. Lt., Welter, Sec. Lt. uß⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 53, von der Landw. Fuß⸗Art. des 1. Bats. Landw. Abschied bewilligt. 8 sung der beim Sanitäts⸗Corps im Monat Veränderungen.
Nr. 17, v. Frankenberg, an auswärtige Empf
mungen der §§. 36 und 61 Absatz 3 d für die Kassenverwaltungen der Ge tungsbereiche der Verordnun 17. Dezember 1872, Ministers vom 5. d. M. au gerichte zu Kiel, Cassel und Wiesbaden ein Gerichtskostenbeträge
Regts. Nr. 17, durch eine Verfü
ch in den Bezir
36 lautet: Höhe von 10 ℳ einschließlich Postvorschuß estalt, daß sowohl das chußgebühr (Nr. IX. §. ber 1874, Minist.⸗Bl. S. 10) aus Staatsfond den Kosten gleichzeitig wird, welchen sie bei Postanweisung aufzuwe dürfen durch
telten Zahlungen,
herigen Uniform,
des 1. Bats. Land von der Landw.
Reuter, Sec. Lt. Regts. Nr. 72, der Juni 1878 Durch Ber⸗ agegen neben Dr. Krosta, Assist. rnehm. einer vakanten ab zum medizin. chirurg. Friedrich⸗
— eingetretenen fügung des Kriegs⸗Ministeriums. Hus. Regt. Nr. 4, behufs Wah
Kostenvorschü
Stabsarztstelle vom 1. Juli cr.
Wilhelms⸗Institut kommandirt.
zt 2. Kl. und Garnisonarzt von fler, Stabs⸗ und Bats. Arzt des
charakteris. Glogau. — 30. J 2. Bats. Füs. Regts.
Dr. Rawitz, ℳ übersteigen, sind
chter alsbald vor⸗
ie Vorzeigung. Er verzeich welchem er au
Register, nach der Empfänger über diej deren Rechtfertigung der
der Vorzeigung der Quittu gang derselben gleichfalls a
— In den deutschen Mün
1 221 713 400 ℳ Doppelkronen, 27 969 845 ℳ halbe Kronen; 295 528 740 ℳ; an Si 98 119 766 ℳ 2⸗Markstücke, 148 847 71 486 388 ℳ 50⸗Pfennigstücke, 20⸗Pfennigstücke.
betrug: 1 614 979
8 1..“ Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 20. Kaiserin⸗Königin empfing lichen Hoheit der Prinzessin leitete Dieselbe zu Sr. Maje
— Se. Kaiserliche und der Kronprinz verweilte gestern im Mausoleum zu Charlottenburg, Wagen durch den Grunewald nach Potsdam und übernachtete daselbst. Heute Vormittag nahm Höchstderselbe den Vortrag des Militär⸗Kabinets entgegen und kam um 1¼ Uhr von der k⸗Station nach Berlin.
zstätten sind bis zum Goldmünzen: 365 296 020 ℳ Kronen, hiervon auf Privatrechnung: [bermünzen: 71 652 415 ℳ 5⸗Y 743 ℳ 1⸗Markstücke, ℳ 20 ₰ Goldmünzen
uli. Ihre Majestät die heute den Besuch Ihrer Kaiser⸗ Wilhelm von Baden und ge⸗ stät dem Kaiser und König. Königliche Nachmittag längere Zeit begab Sich von dort zu dem Neuen Palais bei
Narkstücke,
35 717 718 Die Gesammtausprägung an 265 ℳ, an Silbermuüͤnzen: 425 824 030 ℳ
— An Stelle der bereits eintheilung für die dies Corps tritt die na Zeiteintheilung:
1) Kombinirte 2. Garde⸗Division. des Füsilier⸗Bataillons 3. Garde⸗ Elisabeth in Spandau. des 4. Garde⸗Regiments ments Königin Elisabeth bei Spandau. mentsübungen des Kaiser Alexander Ga ments Nr. 1, des Kai Nr. 2, des 1. Garde Ulanen⸗Regiments bei Berlin. und 3. Garde⸗Grenadier⸗ Berlin und Gegend. des Garde⸗Kürassier⸗ der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, gade (Kaiser Franz Garde⸗Gren giment z. F.) und der 3. Garde⸗ — 19. August Kriegsmärsche 1 resp. kombinirten 3. und 4. Manöverterrain, unter gleich⸗ und Sicherheitsdienste 20. und 21. August Detachements 3. und 4. Garde⸗Infanterie⸗Brigabde g. 23. und 24. August Detachements⸗ d 4. Garde⸗Infanterie⸗Brigade einschließlich 31. August d zwar, nach Abrechnung Feldmanöver in zwei Ab⸗ und 2 bezw. 1 Tag Divisions⸗ supponirtem Feind. on. 20.— 24. August Re⸗ giments z. F., des Garde⸗ I. und 3. Garde⸗Ulanen⸗Regi⸗ 1.— 26. August Regimentsübungen des Füsilier⸗Regiments und in. 24. August Marsch egiments der Gardes du Corps end. 26. August Marsch des 1. arde⸗Jäger⸗Bataillons nach Berlin. Regiments Brigadeüͤbungen der 2. Garde⸗ 27.— 31. August Brigade⸗ Infanterie⸗Brigade bei Berlin. rigade und des Corps nach Berlin und Gegend. 2.— 4. September Kriegsmärsche der ivision bezw. kombinirten 1. und 2. gade in das Manöverterrain, des Aufklärungs⸗ hetag. 6. und 7. binirten 1. und 2. 8. September Ruhetag. 9. und 10. übungen der kombinirten 1. und 2. 11. September Ru Uebungen im Diy von einem Ruhetag am 15. Sept manöver in zwei Abtheilungen Tag Divisionsmanöver mit mar
Bemerkung: Das 4. Garde nimmt an den Herbstübungen des VII
hiesige Königlich niederländische Gesandte von at Berlin mit Urlaub auf einige Wochen ver eschäfte der Königlich niederländischen Gesandt inzwischen durch den Legations⸗Rath de Tets
ber zur Kenntniß gebrachten Zeit⸗ jährigen Herstübungen des Garde⸗ chstehende, Allerhöchsten Orts genehmigte
2. August Eintreffen Grenadier⸗Regiments Königin 3.—8. August Regimentsübungen z. F. und 3. Gurde⸗Grenadier⸗ — 9. August Regi⸗ rde⸗Grenadier⸗Regi⸗ ser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiments Dragoner⸗Regiments, des 2. Garde⸗ Dragoner⸗Regiments arsch des 4. Garde⸗Regiments z. F. Regiments Königin Elisabeth nach Regimentsübungen
Brigadeübungen der kombinirten Garde⸗ adier⸗Regiment
Königlichen größere Anzahl von ajestät den Kaiser eentate gerichtet worden ch auf 127, von denen 25 auf die anderen deutschen und 8 auf Private sich . ichs sind gleichmäßig in die in ihrer äußeren Ausstattung altigkeit, von dem vollen fachen Handschrift, darbieten.
5
— Im Gardes⸗du⸗Corps⸗Saale des ist seit heute Morgen 11 Uhr eine Adressen ausgestellt, welche an Se. M Sund König aus Anlaß der beiden Att sind. Die getroffene Auswahl beläuft si 83 auf das Königreich Preußen, Staaten, 11 auf außerdeutsche L. vertheilen. Alle Gaue des Deutschen Re diesen Adressen vertreten, das Bild größter Mannigf werk bis zur ein densten Lebensk Frauen, Jung und Alt, Arm und unterzeichnet, um durch ihre Unterschr Majestät die Versicherung unverbrüchlicher gebenheit, sowie den Wunsch baldiger Genesung auszudrücken.
— Der Bundesrath hat in seine 6. d. Mts. beschlossen: 1) Auf Grund des vom 12. Oktober 1867 dürfen die in den Sal kommenden sogenannten Abraumsalze ( u. a. m.) von der obersten Landesfinanzbehörd von der Salzabgabe frei Salz (Kochsalz) 36 Pr. und wenn sie vor der mahlen sind, daß die Salztheile auf mechanis Besitzer von Fabriken, unter Kontrole abgabenfreie Verabfolgung Kochsalzgehalte 2) Abraumsalze dukte der Salzbergwerke, welche mehr als 36 75 Proz. Salz (Kochsalz) enthalten, können Zolldirektivbehörde, in deren Bez anzuordnenden Kontrole unmittelbar an Land Bezuge steuerfreien Salzes berechtigte Gewerbt Ausschluß der Salzhändler) vorheriger Vermahlung 3) Abraumsalze u. Proz. oder mehr nicht nach den für die Vorschriften denaturirt Salzbergwerks betrauten Oberbea verwaltung haben periodisch Durchschni naturirung zum Absatz gelangenden Ab elung ihres Kochsal Untersuchung zu veranlassen, um di vorbezeichneten Grenzen des Kochs
und des 2. Garde
deten Kunst⸗ 9. August M
Die verschie⸗ und Süd, Männer und ch haben diese Adressen Sr. Kaiserlichen Treue und Er⸗
10.—15. August Regiments bei Berlin.
Infanterie⸗Bri und 4. Garde⸗Re⸗ Brigade bei Berlin. der kombinirten 2. Garde⸗Division Garde⸗Infanterie⸗Brigaden in das zeitiger Uebung des Aufklärun (18. August Ruhetag). übungen der kombinirten 22. August Ruheta übungen der kombin 25. August Uebungen im Divisionsverbande, un eines Ruhetages, 3 bezw. 4 Tage theilungen gegeneinander manöver mit markirtem od 2) Kombinirte 1. Garde⸗ gimentsübungen des 1. Gard Husaren⸗Regiments und des ments bei Potsdam. 2 2. Garde⸗Regiments z. des 3. Garde⸗Regiments z. F. bei Berl der 3. und 4. Escadron nach Potsdam w z. F. und
. Kavallerie⸗ r Sitzun
bergwerken vor⸗ arnallit, Kainit e ohne Kontrole gelassen werden, wenn ihr Gehalt an ent ihres Gewichts nicht übersteigt, ntfernung vom Salzwerke derart ver⸗ Ausscheidung der etwa vorhandenen chem Wege unmöglich erscheint. welche auf Grund des §. 6 a. a. O (Zoll⸗) Verwaltung stehen, ist die von Abraumsalzen von dem vor⸗ vorherige und andere Pro⸗ jedoch weniger als unter der von der pfänger wohnt, irthe und zum reibende (unter ohne Denaturirung, aber nach abgelassen
irten 3. un
der Steuer⸗
bezeichneten
irk der Em “
abgabenfrei s. w. von einem Kochsalzgehalte von unterliegen der Salzabgabe, sofern sie Denaturirung von Steinsalz erlassenen 4) Die mit der Kontrole des der Zoll⸗ oder Steuer⸗ ttsproben der ohne De⸗ raumsalze zu entnehmen zgehalts durch chemische e genaue Innehaltung der alzgehalts zu überwachen.
uli 1878 ist die Bayerische Gesetzgebung über Bayerischen Pfalz in sind daselbst die in Bayern ranntwein und geschrotetes abgaben und Steuer⸗ mit den im Jahre 1877 durch das t gemachten Sätzen, zur Einführung
sübungen der Gardes du Corps und Kavallerie⸗Brigade bei übungen der 1. und 2. Garde Marsch der 2. Garde⸗Kavallerie⸗ Regiments der Gardes du 1. September Ruhetag.
kombinirten 1. Garde⸗D Garde⸗Infanterie⸗Bri zeitiger Uebun 5. September
übungen der kom
Potsdam. 31. August
unter gleich⸗
und Sicherheitsdienstes. September Detachements⸗- Garde⸗Infanterie⸗Brigade. September Detachements⸗ Garde⸗Infanterie⸗Brigade. 12. bis einschließlich 17. September und zwar, nach Abrechnung ember, 3 bezw. 4 Tage Feld egeneinander, und 2 bezw. 1 irtem oder supponirtem Feind. adier⸗Regiment Königin J. Armee⸗Corps Theil.
— Am 1. den Malzaufs Wirksamkeit getreten. rechts des Rheins für Bier, 2 Malz bestehenden Uebergangs Rückvergütungen, Reichsgesetzblatt bekann
lag auch in der Ba Gleichzeiti
ionsverband,
— Der Minister des Innern erlaß vom 21. v. M. den Regierungen u. gebracht, daß nach der Bekanntmachung 73 der Grundsatz, daß bei der porto⸗ Korrespondenz Staaten des Reichs endenden Behörde zu frank den Behörden der österrei wendung zu kommen habe. arauf aufmerksam, daß Pos⸗ und Marine⸗Angelegenheiten im Verke
hat durch Cirkular⸗ w. in Erinnerung
des Reichskanzlers Rochussen
schaft werden wahrgenommen
— Der General⸗ General⸗Adjutant Sr. Ma Königs, ist von seiner Besitzung To auf kurze Zeit hier eingetroffen
vom 31. Oktober 18 pflichtigen
verschiedener stets von der abs im Verkehre mit Monarchie in An der Minister dara
zwischen Behörden die Sendungen iren seien, auch chisch⸗ungarischen
Zugleich macht endungen in Mi⸗ r mit Oesterreich
Feldmarschall Freiherr von Man⸗ jestät des Kaisers und
teuffel, pper in der Neumark