1878 / 186 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Aug 1878 18:00:01 GMT) scan diff

In Sachen, betreffend den Konkurs der Gläubiger des Salinenbesitzers Weber zu Luisen⸗ hall sollen auf Antrag des einstweiligen Konkurskurators, Pbergerichts⸗Anwal Schrader, nachstehende zur Konkursmasse gehörende Grundstücke in dem dazu auf 8 Sonnabend, den 28. September d. JDJ. Morgens 11 Uhr, v11A“

m hiesigen Amtsgerichtslekale Abth. II. anstehenden Termine öffentlich versteigert werden: Lsde. Karten⸗ Par⸗ Lage Kulturart: Hektar Ar

Nr. blatt celle

I. Grundstücke. a. Groner Feldmark: ““ Garten 1I1“ Hofraͤum 6 Die Greitflagge 8 Ackerland 18 648 Die Bühlflagge 5 ““ SHSofraum

sb 8 Ackerland

18 66

0 00H. 02 b0

1I 89 SI

V

S85E18II211188212811

AIIISIIIIIWWWI11

h. Göttinger Feldmark: hinter dem Königsstiege

II. Gebäude auf vorstehenden Grundstücken: Steuer⸗Bureau Nr. 2 cc. massiv. Salzmagazin Nr. 1. 2 c. 8 2, neu erbaut. Siedepfanne Nr. 1 nebst Geräthen.

8 2 und 3 desgl. Bohrthurm

00

I

Nr. 1 nebst Turbinenhaus und Soolpumpe.

Comptoirgebäude mit kl. Anbau.

Pferdestall. 8

Pfanne Nr. 4 nebst Geräthen. 8 5 und 6 in einem Gebäude.

Soole⸗Reservoir.

Schmiedehaus.

Maschinenhaus

Ringofen. 6

9 Stück Steine⸗Trockenschupphen.

Casseler Flammenofen. 1.“

Das neu erbaute 3 Stockwerk hohe massive Wohnhaus. 8

Zugleich werden hiermit alle Prätendenten von Eigenthums⸗, Lehns⸗, fideikommissarischen, Näher⸗, Pfand⸗ und sonstigen dinglichen Rechten, insbesondere Servituten und Realberechtigungen an den genannten Grundstücken hiermit Fastat ardert ihre Rechte der genannten Art bei Strafe des Aus⸗

chlusses im Verhältnisse zu dem neuen Erwerber in obigem Termine anzumelden. Beschreibung der Immobilien: 1 Die Saline und Dampfziegelei Luisenhall bei Göttingen und nur 20 Minuten von dieser Stadt entfernt, mit einer Produktion von 50 60,000 Ctr. vorzüglichen Groöb⸗ und Steinsalz, sowie 1,500,000 1,750,000 Mauersteinen (Fagadesteinen) liegt im unmittelbaren Anschluß der Gebäude beider ewerbe auf einem Grundstück in Größe von 1 ½ Hektar, gleich etwa 6 hannov. Morgen. Hieran stößt ein Grundstück von ca. 2 Hektar, worauf das im Jahre 1876 neu erbaute massive 2stöckige Wohnhaus inmitten junger hübscher Gartenanlagen Platz gefunden hat.

I. Die Saline besteht in der Hauptsache aus 4 Siedehäusern mit 6 Siedepfannen, welche 2 ne Verdampffläche von zusammen ca. 5000 Quadratfuß oder ca. 455 Quadratmeter bieten. Die Siede⸗ häufer stehen durch gedeckte Gänge mit den beiden vorhandenen Magazinen, deren Lagerraum ca. 20,000

tr. der verschiedenen Salze faßt, in Verbindung. Zur Gewinnung und Aufbewahrung der völlig con⸗ entrirten, sehr reinen Sohle von 27,4 % Chlornatrium⸗Gehalt, dienen 2 Bohrthürme und ein großes, sowie 4 kleinere Reservoire, welche ca. 15,000 Kubikfuß Soole fassen mit einem Salzgehalt von ca. 3000 Ctr. Die Gewinnung der Sohle geschieht im Bohrthurm Nr. 1 durch ein Pumpwerk, welches getrieben wird durch eine Turbine von ca. 5 Pferdekräften, der Wasserlauf ist sehr konstant und erleidet keine Unterbrechung, wie sonst vielfach durch Frost oder Rückstau der Fall ist. 8 Das Bohrloch, welches die Soole sehr konstant und rein liefert, ist vorzüglich verrohrt und it guter Kupferpumpe versehen. Ein zweites Bohrloch ist, nahe seiner Vollendung, von einem früheren Besitzer verlassen worden, würde aber ohne große Opfer in kurzer Zeit fertig zu stellen sein, eine Noth⸗ endigkeit hierfür liegt indessen nicht vor, da das sich im Betriebe befindliche Bohrloch noch eine bedeutend rößere Produktion als bisher gestattet. B 8 Das Salz der Saline Luisenhall wird außer in hiesiger Gegend mit Vorliebe im Rheinlande, Westphalen und Nassau gekauft und ist ohne Schwierigkeit das doppelte Quantum abzusetzen. Die hiesige findet als solche vielfach Verwendung für Badezwecke und ist ihre wohlthätige Wirkung anerkannt.

„II. Die Dampfziegelei mit eigenem Thonlager in unmittelbarster Nähe, besteht außer den erforderlichen Trockenschuppen aus dem Maschinenhause mit Dampfkessel (Cornwall) 20pferdiger liegender Dampfmaschine und einer Hertelschen Ziegelpresse mit doppeltem Walzwerk, sowie einem Hoffmannschen Ringofen und einem Casseler Flammofen. Das Thonlager dehnt sich auf weite Flächen aus und bietet Garantie für Rohmaterial auf viele Jahrzehnte. Der Absatz des Produkts geschieht ohne Schwierigkeit E“ nach Göttingen und erscheint bei der fortschreitenden Entwickelung dieser Stadt als durchaus gesichert. .

8 Die Dampfanlage ist neu und durchaus praktisch geschaffen, sie arbeitet ohne Störung seit ihrer Vollendung im Frühjahr 1874.

III. Beides, Saline und Ziegelei, haben durch die eingetretene Fnsorven des früheren Be⸗ sitzers, welche durchaus nicht Folge einer etwaigen Unrentabilität dieses Etablissements war, keinerlei Störung des Betriebes erlitten und sind der Konkurskurator Herr Obergerichts⸗Anwalt Schrader zu Göttingen, sowie der zeitweilige Geschäftsführer Herr Georg Garben zu Luisenhall zur Ertheilung jeder weiteren ör. Haet w a 8 1b

er Versicherungswerth sämmtlicher Gebäude beträgt laut amtlicher Aufnahme Mark 110,910.

Göttingen, den 16. Juli 1878. 8 8 fnah 1 Königliches Amtsgericht I. 1“

Bauer. 113““

E11“

6903 ; des Königlichen Polizei⸗Präsidiums ernannt worden. - Oeffentliche Vorladung. In Folge dessen habe 8 zur Verhandlung der In der üeweew ren; der Berliner Sache, sowie eventualiter zur Aufnahme der Taxe Stadt⸗Eisen ist in Folge Antrages der und zur Erklärung darüber Termin auf Direktion vom 4. Juni 1878 das ver Zh0 den 19. Angust er., Morgens 11 82 Verfahren rücksichtlich einer Fläche von 25,102 r im Baubureau der Stadtbahn, Neue Friedrich⸗ des in der Neuen Friedrichstraße Nr. 12/16 ge⸗ straße 22 hierselbst, anberaumt, zu welchem die⸗ legenen, im Grundbuche des Königlichen Stadtgerichts jen Se welche nicht bereils persönliche von Berlin Band 19 Nr. 1309 verzeichneten, dein Vorladung erhalten haben, in Gemäßheit des §. 25 landesherrlichen Fiskus gehörigen Kadettenhaus⸗ des Gesetzes über die Enteignung von Grund⸗ grundstücks eingeleite in ich zum Kommissar] eigenthum vom 11. Juni 1874 behufs Wahrneh⸗

. mung ihrer Rechte hierdurch unter der Verwarnung vorge

aden werden, 8 ohne Zuthun des etwa Aus⸗ bleibenden die Entschädigung festgestellt, und nne Auszahlung oder Hinterlegung der Letzteren verfügt

werden wird. Berlin W., den 22. Juni 1878. Körnerstraße Nr. 7. 8 Der Kommissarius des Königlichen Polizei⸗Präsidiums. Negierungs⸗Rath 8 Stephon.

16890] Oeffentliche Vorladung.

In der Expropriationssache der Berliner Stadteisenbahn ist in Folge Antrages der Di⸗ rektion vom 31. Mai 1878 das Entschädigungs⸗ verfahren rücksichtlich der unter den Colonnaden an der Königsbrücke gelegenen, im Grundbuche des Königlichen Stadtgerichts von Berlin, Band 16 Nr. 1216 und 1217 verzeichneten, dem Buchhändler Johann August Wilhelm Lindow hierselbst gehöri⸗ gen Buden Nr. 15/17 eingeleitet, und bin ich zum Kommissar des Königlichen Polizei⸗Präsidiums er⸗ nannt worden.

In Folge dessen habe ich zur Verhandlung der Sache, sowie eventualiter zur Aufnahme der Taxe und zur Erklärung darüber Termin auf

den 22. August er., Morgens 11 uge.

im Baubureau der Stadtbahn, Neue Friedrichstr. 22 hierselbst anberaumt, zu welchem diejenigen v ten, welche nicht bereits persönliche Vorladung erhalten haben, in Gemäßheit des §. 25 des Gesetzes über die Ent⸗ eignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 behufs Wahrnehmung ihrer Rechte hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß ohne Zu⸗ thun des etwa Ausbleibenden die gevg,—, fest⸗ gestellt, und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der Letzteren verfügt werden wird.

Berlin W., den 23. Juni 1878. 8

Körnerstraße Nr. 7. 8

Der Kommissarius des Königlichen Polizei⸗

Präsidiums. Regierungs⸗Rath Stephan.

Verkäufe, WVerpachtungen, Submissionen ꝛc. [68282 Auction. Am Sonnabend, den 10. d. M., Vormittags 9 ½ Uhr, kommt im Ingenieur⸗Dienstgebäude, Kur⸗ fürstenstraße 63/69, ⸗eein vierrädriges eisernes Fahrgestell mit eisernen Rädern und 8 vsr He

.“ Parthie altes Zeitungspapier meistbietend

gegen baare Bezahlung zum Verkauf.

Die genannten Gegenstände können im Ingenieur⸗ Dienstgebäude täglich in der Zeit von 9 bis 3 Uhr in Augenschein genommen und die Verkaufs⸗Bedin⸗ gungen eingesehen werden.

Berlin, den 3. August 1878.

Königliche Depot⸗ und Kassen⸗Verwaltung

des Jugenieur⸗Comités.

[6849] 1

Die Lieferung von 1350 Metern weißem Futter⸗ callicot, 220 Metern blauem Schooßfutter, 125 Me⸗ tern grauer Futterleinwand, 835 Metern grauem und blauem Drillich, 150 Metern Callicot zu Unter⸗ hosen, 37 Metern Futterboi, 1580 Metern blau⸗ estreiftem Hemdencallicot, 783 Halsbinden, 166 Paar ledernen Handschuhen für Unteroffiziere soll in Submission vergeben werden. Lieferungsofferten mit der Aufschrift „Submission auf Callicot ꝛc.“ versehen, sind nebst Proben bis zum 20. August er. an die unterzeichnete Kommission einzureichen. Be⸗ dingungen liegen im Bureau, Schießstange 4a., zur Einsicht aus, werden auch an auswärtige Re⸗ flektanten gegen Einsendung von 60 Schreib⸗ n.S. mitgetheilt. Nur solche Offerten können erücksichtigt werden, wenn von den Submittenten die Bedingungen hier unterschrieben, oder den Of⸗ unterschriebene Abschriften davon beigefügt ind.

Danzig, den 31. Juli 1878.

Die Bekleidungs⸗Kommission 8

des Ostpreußischen Pionier⸗Bataillous Nr. 1.

[6870]

Die Arbeitsleistung und Material⸗Lieferung zur Herstellung von 2 Schiffsbedachungen für die hie⸗ sige Werft soll in Submission an Unternehmer verdungen werden.

Termin zur Eröffnung von Offerten ist auf Montag, den 19. August er., Mittags 12 Uhr, angesetzt; bis dahin sind Offerten versiegelt und frankirt mit Aufschrift:

„Offerte auf Schiffsbedachungen“ an uns einzusenden.

Bedingungen, Massenberechnung, Anschlagsertrakt und Zeichnungen sind in der diesseitigen Registratur zur Einsicht ausgelegt und können daselbst auch gegen Erstattung von 3 in Empfang genommen werden.

Wilhelmshaven, den 5. August 1878.

Kaiserliche Marine⸗Hafenbau⸗Kommission.

16691] Vergisch⸗Märkische Eisenbahn.

Die Anfertigung und eJ von rot. 33 600 e gußeiserner Durchlaßröhren für die Zweigbahn von Brügge nach Lüdenscheid soll da. Seaa im Wege der Submission verdungen werden.

Zeichnungen und Bedingnißheft liegen in unserm berhhen Centralbureau zur Einsichtnahme aus. Ab⸗ drücke derselben sind gegen Kostenersatz von dem Rechnungs⸗Rath Elkemann hierselbst zu beziehen.

Offerten sind versiegelt unter der Mcrh

„Abtheilung VI. Offerte 1n Lieferung von Durchlaßröhren für die Zweigbahn Brügge Lüdenscheid“ bis zum 14. August curr., an welchem Tage, Vor⸗ mittags 11 Uhr, die Eröffnung derselben stattfinden wird, frankirt bei uns einzureichen. 1 Elberfeld, den 29. Juli 1878. 8 Königliche Eisenbahn⸗Direktion. [6887] ereeseisse. b 18 das Ostpreuß. Füsilier⸗Regiment Nr. 33 0

en:

393 Helme komplett,

20 Tornister, 285 Paar Tornisterriemen,

397 Stück Leibriemen mit Schloß, 96 Schlösser, 267 Stück Mantelriemen, 717 Stück Feldflaschen, 130 Paar Patronentasche, 363 Stück Kochgeschirre, 248 Paar Kochgeschirreriemen, 240 Stück Schlaufen zu Patronentaschen, 128 Paar Patronenbüchsen, 575 Stück Reservetheilbüchsen, 930 Stück Fettbüchsen, 1665 Stück Säbeltroddel, 2550 Stück Halsbinden, 430 Paar Lederhandschuhe, 46 Gewehrriemen beschafft werden. Lieferungsofferten, n 8 mission auf Ausrüstungsstücke“ sind unter Beifügung von Proben bis zum 20. September er. einzureichen. Bedingungen werden auf Ersuchen mitgetheilt. vnzag. een 7. August 1878. Die Regiments⸗Bekleidungs⸗Kommission.

[6876]

Neubau der Moselbahn.

rungen exkl. Bruchsteinmaterial zu Beamten⸗ wohnungen mit Nebengebäuden auf den Bahnhöfen Wittlich und Hetzerath, sowie zu 3 Bahnwärterhäusern in den Stationen 149, 167 und 258 der IV. Bau⸗ Abtheilung, . zusammen veranschlagt auf ca. 40 640 ℳ,

soll durch öffentliche Submission im Ganzen oder in einzelnen Loosen vergeben werden.

Offerten mit entsprechender Aufschrift sind bis zum Submissionstermin am Donnerstag, den 15. August cr., Vormittags 10 Uhr, versiegelt und frankirt einzusenden. Zeichnungen, Kosten⸗ anschläge und Bedingungen können in meinem eingesehen, die Bedingungen auch gegen 1,50 von mir bezogen werden.

Wittlich, den 4. August 1878.

Der Abtheilungs⸗Baumeister.

Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

93] Wochen⸗Uebersicht der Städtischen Bauk zu Breslau

am 7. August 1878. Aetiva. Fetacbeständr 968,611 73 ₰. Bestand an Reichskassenscheinen: 5580 Bestand an Noten anderer Banken: 175,400 Wechsel: 5,306,7720 98 ₰. Lombard: 2,345,400 veea a 434,923 75 ₰. Sonstige Aktiva: vacat.

Passiva. Grundkapital: 3,000,000 ℳ. Re⸗ serve⸗Fonds: 600,000 Banknoten im Umlauf: 2,086,000 Tägliche Verbindlichkeiten: Depositen⸗ Kapitalien: 3,102,760 An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten: 300,000 Sonstige Passiva: vacat.

gventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: 63,549 17 ₰.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[6874] Die mit einem jährlichen Gehalt von 4000

dotirte 8 1 4 8 1 Bürgermeisterstele hierselbst ist bald zu besetzen. Geeignete Bewer⸗ ber wollen sich bis zum 15. September bei dem Unterzeichneten melden. 8 Lissa, Prov. Posen, den 3. August 1878. Der Stadtverordneten⸗Vorsteher Drogand.

[6717] Bekanntmachung. 8

Die hiesige Bürgermeisterstelle ist vakant. Bewerber um dieselbe werden ersucht, sich unter Einreichung ihrer Atteste bis zum 1. September cr. bei dem Unterzeichneten zu melden. Gehalt ein⸗ schließlich der Wohnungsentschädigung beträgt 2250

Für die Verwaltung des Standesamtes werden 450 gewährt. p

Czarnikau, den 20. Juli 1878.

Der Stadtverordneten⸗Vorsteher. 8 H. Selle.

[6860] Preussische Hypotheken-Versicherungs- Aktien-Gesellschaft.

Status Ende Juli 1828.

Passiva. Aktienkapital 115,000,000 Emission von Certifikaten,

Depöt- und Prämien-

Tilgungsfonds, Grundstücks-

Hypotheken u. Cautionen Depositen und Obligos Prämien-Einnahme. Reserven 1 Ueberschüsse .

2

7,888,407 20

2,549,850 66 1,133,522 66 48,429—

264,873,37 259,198,207 55

11,212,875—

294,000 1,190,88102 498,29985 4731,024 90 7,88840720 844.545,49 286.179 64

1174887 1,306,700— 51,030,73

25,198,202 53

8 X’=E6hv * 2 2

Aktienwechsel .. . ... Effekten eigener Emission im Bestande . . . . .. Wechselbestand . Lombardvorschüsse.. 8 Hypotheken, eigene.. do. der Emission Kautioneffekten. Debitoren . . . . . . . Kassa- und Bank-Guthaben. Gesellschafts-Gebäude und Inventar . . . . .. Grundstücke . . . . .. Agentur- u. Geschäftsunkosten

2 23 3 32 2 2 2

Die Direktion. raf e. Joðl. Dannenbaum

16688J Admiralsgarten⸗Bad, riedrichstr. 102. Für Herren und Damen 9 (Sonntags 7 —12). Russ., röm. Bäder für Damen Dienstags und Freitags Vorm. (259/III.)

8

8

mit der Aufschrift „Sub.

Die Ausführung sämmtlicher Arbeiten und Liefe⸗ 1

J2,313,119 64

für das Vierteljahr. 2

preis für den Raum reiner Bruckzeile 30

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: nachbenannten Offizieren ꝛc. vom 2. Brandenburgischen Ulanen⸗Regiment Nr. 11 die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Kaiserlich österreichischen Ordens⸗Infignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes des Franz⸗Josephs⸗Ordens: dem Mehe Freiherrn von Ebersedegrb des Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Rittmeister von Schack; des Ritterkreuzes des Franz⸗Josephs⸗Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant von Vollard⸗Bockelberg; des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone: dem Wachtmeister Weißenborn; des silbernen Verdienstkreuzes: dem Unteroffizier Bauer. 2

Deutsches Reich.

Der Baumeister Louis Ferdinand Kriesche i Eisenbahn⸗Baumeister bei der Verwaltung der Eise in Elsaß⸗Lothringen ernannt worden. 8

28

Der Königlich bayerische Rechtskandidat Georg Fried⸗ rich Lurz zu Dürkheim ist zum Notar für den Landgerichts⸗ bezirk Sübemn mit Anweisung seines Wohnsitzes in Pfalzburg ernannt.

Königreich eenben.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Universität Göttingen, Dr. theol. Wagenmann den Cha⸗ rakter als Konsistorial⸗Rath zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Saarbrücken ist mit Anfertigung von generellen Vorarbeiten für eine An⸗ schlußbahn, nach dem System der Eisenbahnen unter⸗ geordneter Bedeutung, von Station Wengerohr nach der Stadt Wittlich beauftragt worden.

Bekanntmachung für Seefahrer. Am 22. August cr. soll in Leer Ostfriesland eine Prü⸗

8 fung für Schiffer auf großer Fahrt beginnen.

Anmeldungen nimmt entgegen Leer, den 8. August 1878. Der Navigationsschul⸗Direktor. J. V.: Der Navigationslehrer Wendtlandt.

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 32 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. August. Se. Majestät der Kaiser und König promenirten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Teplitz, gestern Nachmittag während des Konzerts der Militärkapelle in dem reservirten Theile des Schloßgartens. 25 Beweglichkeit der Finger der rechten Hand nimmt

etig zu.

Heute Abend um 8 Uhr werden Se. Königliche Hoheit der Goßherzog und der Prinz Ludwig von Baden in Teplitz er⸗ wartet. Zu Ehren der badischen Herrschaften sind die Häuser mit Fahnen in den badischen Landesfarben festlich dekorirt.

Die Ministerkonferenz zu Heidelberg ist, nach⸗ dem volles Einverständniß über ein Steuerreformprogramm erzielt worden, gestern geschlossen worden.

Nach einer Entscheidung des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts vom 29. Juni d. J. sind die Verwaltungs⸗ erichte zuständig, über Beschwerden der Standes⸗ eamten in Betreff der Fess bng der den Gemeinden obliegenden n für die sächlichen Kosten der Standesamtsverwaltung zu entscheiden. Die betreffende Entscheidung lautet: 8 8 Im Namen des Königs.

n Sachen detressend den negativen Kompetenzkonflikt zwischen dem Provinzialrathe der Provinz Schlesien und dem Königlichen Bezirksverwaltungsgerichte zu Liegnitz 8 16““

Berlin, Freitag,

Iinr der Angelegenheit, betreffend die Festse⸗ ung der säch⸗ 8 9 Kosten des Standesbeamten Schmidt zu Fuchs⸗ 2 m 1 at das Königliche Ober⸗Verwaltungsgericht, erster Senat, in einer Sitzung vom 29. Juni 1878, an welcher der Präsident Persius und die Räthe Dahren⸗ staedt, von Meyeren, Schmückert, Solger, Struckmann und Meß Theil genommen haben, für Recht erkannt, daß das Königliche Bezirksverwaltungsgericht zu Liegnitz zur Entscheidung über die Beschwerde des Standesbeamten Schmidt zu Fuchsmühl wider die Verfügung des Kreis⸗ ausschusses des Kreises Lüben vom 14. Juli 1877 in Be⸗ treff der Festsetzung der Vergütung für die sächlichen Kosten der Standesamtsverwaltung für zuständig zu erachten.

8

Von Rechts Wegen. 1“

11“ Gründe. v““ ““ Der Standesbeamte Schmidt zu Fuchsmühl beantragte, da er sich mit den Verpflichteten über die Zahlung der ihm nach §. 8 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 zu ver⸗ gütenden sächlichen Kosten der Standesamtsverwaltung nicht einigen konnte, im Juni 1877 beim Kreisausschusse des Kreises Lüben, diese Kosten auf 90 festzusetzen. Der Kreisausschuß setzte dieselben jedoch nur auf 40 jährlich mit der Bestim⸗ mung fest, daß dieselben von dem ganzen aus drei Ge⸗ meinden und zwei Gutsbezirken bestehenden Standesamts⸗ bezirke zu tragen seien.

Schmidt legte hiergegen Beschwerde beim Bezirksverwal⸗ tungsgerichte zu Liegnitz ein, auf welche er unterm 15. September 1877 einen ablehnenden Bescheid erhielt In vppt heißt es: Eine Bestimmung, wie die im * Absatz 3 des Reichs⸗ gesetzes vom 8. Februar 1875 enthaltene, finde sich im §. 8, welcher die sächlichen Kosten den Gemeinden auferlege, nicht vor, und es ergebe sich aus den Verhandlungen des Reichs⸗ tages, daß zu diesem Paragraphen der Antrag, den Eingang dahin zu fassen: „Die sächlichen Kosten, deren Festsetzung im Streitfalle in gleicher Weise, wie diejenige des Pauschquantums (§. 7), erfolg abgelehnt worden sei, weil über einen möglichen Streit naturgemäß die vorgesetzte Verwaltungs⸗ behörde in Gemäßheit des Verwaltungsorganismus der ein⸗ elnen Staaten entscheiden werde. Hiernach könne über Be⸗ seerven wegen Festsetzung der sächlichen Kosten nur im Auf⸗ sichtswege entschieden werden, das Bezirksverwaltungsgericht aber sei nicht die vorgesetzte Aufsichtsbehörde des Kreisaus⸗ schusses in dieser Beziehung und mithin zur Entscheidung un⸗ zuständig.

Schmidt wandte sich darauf an die Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, zu Liegnitz, diese erklärte sich aber gisfets für unzuständig, und als er demnächst nochmals das

ezirksverwaltungsgericht anging, gab dieses ihm anheim, sich an den Provinzialrath für die Provinz Schlesien zu wenden. Er folgte dieser Anheimgabe, indessen auch der Provinzialrath sprach seine Unzuständigkeit in diüser Angelegenheit aus und stellte ihm anheim, bei den Ministern des Innern und der Justiz vorstellig zu werden. z

n dem betreffenden Bescheide trat der Provinzialrath insbesondere der Auffasung entgegen, wonach aus den Reichs⸗ tagsverhandlungen sich ergeben solle, daß nach Ansicht des Reichstages derartige Differenzen naturgemäß durch die Auf⸗ sichtsbehörden der Standesbeamten zu erledigen wären und demzufolge aus diesem Grunde eine Bestimmung wegen der Instanzen nicht getroffen sei, und führte zu Gunsten der gegentheiligen Auffassung namentlich noch an, daß der Minister des Innern zur Zeit der Geltung des preußischen Personenstande gesetzes vom 9. März 1874 sich in einer Verfügung vom 12. No⸗ vember 1874 (Ministerialblatt für die innere Verwaltung Seite 279) in gleichem Sinne ausgesprochen habe, und daß es bei dem damals aufgestellten Grund 8 der Analogie rücksichtlich des gegenwärtig zur Erörterung stehenden Beschwerdefalls um so mehr verbleiben müsse, als der §. 5 bezw. §. 7 des preußi⸗ schen Personenstandsgesetzes neben dem §. 7 bezw. §. 11 des Reichs⸗Personenstandsgesetzes in der oben erwähnten Cirkular⸗ verfügung bezw. im §. 160 des Zuständigkeitsgesetzes besonders hervorgehoben worden sei. b

Auf die Vorstellung des Schmidt beim Minister des Innern hat dieser sich mittelst Schreibens vom 12. April 1878, in welchem er zugleich in der Sache selbst der Auffassung des Provinzial⸗ raths beitritt, an das Oberverwaltungsgericht mit dem Er⸗ suchen gewandt, den vorliegenden negativen Kompetenzkonflikt zu entscheiden. 8 dieser Entscheidung ist das Ober⸗Verwal⸗ tungsgericht nach §. 83, Absatz 5, des Gesetzes vom 3. Juli 1875 zuständig. In der Sache aber mußte die Zuständigkeit des Königlichen Bezirks⸗Verwaltungsgerichts zu Liegnitz aus⸗ gesprochen werden.

Das Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 enthält keine Be⸗ stimmung darüber, wer die nach §. 8 von den Gemeinden zu zahlenden sächlichen Kosten des Standesbeamten fess suseten hat. Für die Beantwortung dieser Frage sind aher anderweite Vorschriften des Gesetzes uüͤber die Stel⸗ lung des Standesbeamten heranzuziehen. in dieser Hin⸗ sicht kommt namentlich der §. 7 Absatz in Betracht, welcher bestimmt, daß die Festsetzung des Pauschquan⸗

tums, welches für Wahrnehmung der Geschäfte des Standes⸗ beamten von den zum Bezirke des Hauptamts nicht gehörigen Gemeinden zu gewähren ist, durch die untere Verwaltungs⸗ behörde erfolgt, über Beschwerden aber 8 ½ - die höhere Ver⸗ waltungsbehörde entscheidet, sowie der §. 11, welcher die Aufsicht über die Amtsführung der Standesbeamten der unteren, in höherer Instanz der höheren Verwaltungsbehörde überträgt, inso⸗ weit die Landesgesetze nicht andere Aufsichtsbehörden bestim⸗ men. Der §. 7 Absatz 3 wird ergänzt durch den §. 84, welcher der Centralbehörde des einzelnen Bundesstaats die Bestimmung überweist, welche Behörden in jedem Bundesstaate unter der Bezeichnung: höhere bezw. untere Verwaltungsbehörde u verstehen sind. In Ausführung des §. 84 haben für Preu⸗ en die Minister des Innern und der Justiz in der Bekannt⸗ machung vom 1. Dezember 1875 unter Nr. 2. 1 blatt für die innere Verwaltung Seite 275) bestimmt, daß die untere bezw. höhere Verwaltungsbehörde, welche nach §. 7 des Reichsgesetzes die dem Standesbeamten von Außen⸗ een zu gewährende Vergütigung festzusetzen bezw. über eschwerden gegen die Festsetzung zu entscheiden habe, ent⸗ sprechend dem preußischen Gesetze vom 9. März 1874, der Kreisausschuß bezw. das Verwaltungsgericht sein solle. Hierin ist, wie der Minister des Innern mit Recht annimmt, auch durch den 8§. Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876 nichts geändert worden. Denn der §. 160 überträgt dem Provinzial⸗ rathe nur die bis dahin nach Nr. 3 der Bekanntmachung vom 1. Dezember 1875 dem Verwaltungsgerichte zu gestandene staatliche Aufsicht über die Amtsführun der Standesbeamten in höherer Instanz; zu der Auf⸗ sicht über die Amtsführung der Beamten gehört aber an sich nicht das Recht, die Entschädigung festzusetzen, welche die Gemeinden dem Beamten für seine Mühewaltung zu vergüten haben. Auch ist im §. 160 selbst nur auf den §. 11 des IüEe. vom 6. Februar 1875 (nicht auch auf den §. 7) hingewiesen worden. b „Kann es demnach keinem gegründeten Zweifel unter⸗ liegen, daß in begehe Provinzen des preußischen Staa⸗ tes, in welchen die Kreisordnung vom 12. Dezember 1872 Geltung hat, über Beschwerden in Betreff der nach §. 7 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 dem Standesbeamten zu gewährenden Entschädigung das Verwaltungsgericht zu ent⸗ scheiden hat, und zwar im Verwaltungsstreitverfahren, da nach §. 1 des Gesetzes vom 3. 88 1875 die Verwaltungs⸗ gerichte überhaupt nur mehr in streitigen Ver⸗ waltungssachen zuständig sind so liegt es, in Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Vor⸗ schrift, nahe, die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ gerichte in der Beschwerdeinstanz auch in Betreff der in Gemäßheit der §§. 8, 9 a. a. O. zu gewährenden Entschädi⸗ gung für die sächlichen Kosten in Anspruch zu nehmen, a ein innerer Grund, diese Entschädigung anders zu behan⸗ deln, als diejenige für die Mühwaltung (§. 7) nicht vorhan⸗ den ist. liegt die Anwendung dieser Gesetzesvor⸗ schrift näher, als die Anwendung des vom Bezirksverwaltungs⸗ gerichte herangezogenen §. 160 des Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876, weil die Festsetzung der Entschädigung für die dem Standesbeamten erwachsenden sächlichen Kosten 2 wenig als ein Ausfluß der Aufsicht über seine Fnhaee e betrachtet werden kann, wie die Festsetzung des ihm für seine Mühe⸗ waltung in Folge des mehrgedachten §. 7 zu gewährenden Pauschquantums, es sich vielmehr in dem einen wie in dem anderen Falle um die Regelung der 89 die Standesamtsver⸗ waltung erforderlichen Leistungen Seitens der betheiligten Gemeinden und Gutsbezirke handelt, welche im Geltungs⸗ bereiche der Kreisordnung vom 12. Dezember 1872 in dem analogen alle des §. 47 des ö vom 26. Juli 1876 gleichfalls dur den Kreisaus⸗ schuß bezw. das Bezirksverwaltungsgericht erfolgt. Zwar mag es dahingestellt bleiben, ob sich bie est⸗ etzung Entschädigungen ihrem ganzen e⸗ en nach zur Erledigung im dermaltmneefreicvete ren be⸗ onders eigne, und ob es sich nicht empfehle, dieselbe denjeni⸗ hes Behörden zu übertragen, welchen nach § 160 des Zustän⸗ igkeitsgesetzes die staatliche Aufsicht über die Amtsführung der Standesbeamten obliegt; allein so lange nach Nr. 2 der Be⸗ kanntmachung der Minister des Innern und der Justiz vom 1. Dezember 1875 die Festsetzung der nach §. 7 des Reichsgesetzes dem Standesbeamten zu gewährenden Vergütigung in der e e dem Verwaltungs⸗ gerichte obliegt, kann aus den oben angegebenen Gründen hinsichtlich der in den §§. 8 und 9 desselben Gesetzes gedach⸗ . achlichen Vergütung ein Anderes nicht angenommen werden.

Diese Auffassung findet zudem ihre Unterstützung in der Entstehungsgeschichte des Gesetzes. Der bei der Verhandlung im Reichstage gestellte Antrag des Abgeordneten von Seyde⸗ witz, in §. 8 hinter den Worten: „die sächlichen Kosten“ ein⸗ zuschalten: 8

„deren Festsetzung im Streitfalle in gleicher Weise wie

diejenige des Hegchaankunee erfolgt,“ 8 f ü war vom Reichstage abgelehnt worden, aber nicht, wie die

erhandlungen (Stenographische Berichte des Reichstages

160 des