Eubhastationen, Ansgebote, Vorladungen n. dergl. 8
[6886] Sachen, betreffend den Konkurs der Gläubiger des Salinenbesitzers Weber zu Luisen⸗ hall sole ucf Antrag des fnh dcn en Konkurskurators, bergerichts⸗Anwalts Schrader, nachstehende zur Konkursmasse gehörende Grundstücke in dem dazu auf 8 Sonnabend, den 28. September d. J. 8 Morgens 11 Uhr, 8 8 “ im hiesigen Amtsgerichtslokale Abth. II. anstehenden Termine öffentlich versteigert werden: TüIee Lage Kulturart] Hektar] Ar
blatt celle
I. Grundstücke. a. Groner Feldmark: 66 8 8 bP5“ 5 Die Greitflagge
Garten Hofraum
Ackerland
Wiese Hofraum Ackerland
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„Göttinger Feldmark: hinter dem Königsstiege
Gebände auf vorstehenden
Grundstücken:
Steuer⸗Bureau Nr. 2 cc. massiv.
Salzmagazin Nr. 1. 2 c. b
. EEEE 1II“X“
Siedepfanne Nr. 1 nebst Geräthen.
4 2 und 3 desgl.
Bohrthurm Nr. 1 nebst Turbinenhaus
und Soolpumpe.
Comptoirgebäude mit kl. Anbau.
Pferdestall. 8
Pfanne Nr. 4 nebst Geräthen. 8
8 „ 5 und 6 in einem Gebäude
Soole⸗Reservoir.
Kuhstall.
Bohrthurm Nr. 2.
Schmiedehaus.
Maschinenhaus.
Ringofen. .
9 Stück Steine⸗Trockenschuppen.
Casseler Flammenofen.
Das neu erbaute 3 Stockwerk hohe massive
Wohnhaus.
“ ugleich werden hiermit alle Prätendenten von Eigenthums⸗, Lehns⸗, fideikommissarisch en, Näher⸗, Pfand⸗ und sonstigen dinglichen Rechten, insbesondere Servituten und Realberechtigungen an den genannten Grundstücken hiermit Kessif oedert, ihre Rechte der genannten Art bei Strafe des Aus⸗ schlusses im Verhältnisse zu dem neuen Erwerber in obigem Termine anzumelden. 16
Beschreibung der Immobilien: “
Die Saline und Dampfziegelei Luisenhall bei Göttingen und nur 20 Minuten von dieser Stadt entfernt, mit einer Produktion von 50 — 60,000 Ctr. vorzüglichen Grob⸗ und Steinsalz, sowie 1,500,000 — 1,750,000 Mauersteinen EC liegt im unmittelbaren Anschluß der Gebäude beider Gewerbe auf einem Grundstück in Größe von 1 ½ Hektar, gleich etwa 6 hannov. Morgen. Hieran stößt ein Grundstück von ca. 2 Hektar, worauf das im Jahre 1876 neu erbaute massive 2stöckige Wohnhaus inmitten junger hübscher Gartenanlagen Platz gefunden hat. ö
I. Die Saline besteht in der Hauptsache aus 4 Siedehäusern mit 6 Siedepfannen, welche eine Verdampffläche von zusammen ca. 5000 Quadratfuß oder ca. 455 Quadratmeter bieten. Die Siede⸗ häufer stehen durch gedeckte Gänge mit den beiden vorhandenen Magazinen, deren Lagerraum ca. 20,000 Ctr. der verschiedenen Salze faßt, in Verbindung. Zur Gewinnung und Aufbewahrung der völlig con⸗ centrirten, sehr reinen Sohle von 27,4 % Chlornatrium⸗Gehalt, dienen 2 Bohrthürme und ein großes, sowie 4 kleinere Reservoire, welche ca. 15,000 Kubikfuß Soole fassen mit einem Salzgehalt von ca. 3000 Ctr. Die Gewinnung der Sohle geschieht im Bohrthurm Nr. 1 durch ein Pumpwerk, welches getrieben wird durch eine Turbine von ca. 5 Pferdekräften, der Wasserlauf ist sehr konstant und erleidet keine Unterbrechung, wie sonst vielfach durch Frost oder Rückstau der Fall ist.
Das Bohrloch, welches die Soole sehr konstant und rein liefert, ist vorzüglich verrohrt und mit guter Kupferpumpe versehen. Ein zweites Bohrloch ist, nahe seiner Vollendung, von einem früheren Besitzer verlassen worden, würde aber ohne große Opfer in kurzer Zeit fertig zu stellen sein, eine Noth⸗ wendigkeit hierfür liegt indessen nicht vor, da das sich im Betriebe befindliche Bohrloch noch eine bedeutend größere Produktion als bisher gestattet. 8
Das Salz der Saline Luisenhall wird außer in hiesiger Gegend mit Vorliebe im Rheinlande, Westphalen und Nassau gekauft und ist ohne Schwierigkeit das doppelte Quantum abzusetzen. Die hiesige kig findet als solche vielfach Verwendung für Badezwecke und ist ihre wohlthätige Wirkung anerkannt. .
II. Die Dampfziegelei mit eigenem Thonlager in unmittelbarster Nähe, besteht außer den erforderlichen Trockenschuppen aus dem Maschinenhause mit (Cornwall) 20pferdiger liegender Dampfmaschine und einer Hertelschen Ziegelpresse mit doppeltem Walzwerk, sowie einem Hoffmannschen
Das Thonlager dehnt sich auf weite Flächen aus und bietet
ür 9 I. a Der sa des Produkts geschieht ohne Schwierigkeit fast ausschließlich nach Göttingen und erscheint bei der fortschreitenden Entwickelung dieser Stadt als durchaus gesichert.
Die Dampfanlage ist neu und durchaus praktisch geschaffen, sie arbeitet ohne Störung seit ihrer Vollendung im Frühjahr 1874. 1
III. Beides, Saline und Ziegelei, haben durch die eingetretene Insolvenz des früheren Be⸗ sitzers, welche durchaus nicht Folge einer etwaigen Unrentabilität dieses Etablissements war, keinerlei Störung des Betriebes erlitten und sind der Konkurskurator Herr Obergerichts⸗Anwalt Schrader zu Göttingen, sowie der zeitweilige Geschäftsführer Herr Georg Garben zu Luisenhall zur Ertheilung jeder Nästuafst evat swerth sämmtlicher Gebäude beträgt laut amtlicher Aufnahme Mark 110,910 er Versicherungswerth sämmtlicher Gebäude beträgt laut amtlicher Aufnahme Mar 910.
Göttingen, den 16. Juli 1878. . 8— 8
Königliches Amtsgericht II. “ 8
Bauer. 1 11“ 1“
00
1“ v
— — — — — —
Ringofen und einem Casseler Flammofen. Garantie für Rohmaterial auf viele Jahrzehnte.
des Königlichen Polizei⸗Präsidiums ernannt worden.
In Folge dessen habe ich zur Verhandlung der Sache, sowie eventualiter zur Aufnahme der Taxe und zur Erklärung darüber Termin auf
den 19. August er., Morgens 11 Uhr,
im Baubureau der Stadtbahn, Neue Friedrich⸗ straße 22 bierselbst, anberaumt, zu welchem die⸗ jenigen Hetsea welche nicht bereits persönliche
16908] Oeffentliche Vorladung.
In der WE“; der Berliner Stadt⸗Eisen 9 ist in Folge Antrages der Direktion vom 4. Juni 1878 das Entschädigungs⸗ Verfahren rücksichtlich einer Fläche von 25,10 Ar! des in der Neuen Friedrichstraße Nr. 12/16 ge⸗ legenen, im Grundbuche des Königlichen Stadtgerichts von Berlin Band 19 Nr. 1309 verzeichneten, demm Vorladung erhalten haben, in Gemäßheit des §. 25
landesherrlichen Fiskus gehörigen Kadettenhaus⸗ des Gesetzes über die Enteignung von Grund⸗ grundstücks eingeleitet, und bin ich zum Kommissar] eigenthum vom 11. Juni 1874 behufs Wahrneh⸗
11 56
s mung ihrer Rechte hierdurch unter der Verwarnung
— werden, daß ohne Zuthun des etwa Aus⸗ bleibenden die Entschädigung festgestellt, und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der Letzteren verfügt werden wird. G Berlin W., den 22. Juni 1975. Körnerstraße Nr. 7. “ 8 Der Kommissarius des Polizei⸗Präsidiums. Nelegierungs⸗Ra 11““ Stephon.
1ssol Heffentliche Vorladung.
In der Expropriationssache der Berliuner Stadteisenbahn ist in Folge en; der Di⸗ rektion vom 31. Mai 1878 das En eee. verfahren rücksichtlich der unter den Colonnaden an der Königsbrücke gelegenen, im Grundbuche des Königlichen Stadtgerichts von Berlin, Band 16 Nr. 1216 und 1217, verzeichneten, dem Buchhändler Johann August Wilhelm Lindow hierselbst gehöri⸗ gen Buden Nr. 15/17 eingeleitet, und bin ich zum Kommissar des Königlichen Polizei⸗Präsidiums er⸗ nannt worden. 3
In Folge dessen habe ich zur Verhandlung der Sache, sowie eventualiter zur Aufnahme der Taxe und zur Erklärung darüber Termin auf
den 22. August ecr., Morgens 11 Uhr, im Baubureau der Stadtbahn, Neue Friedrichste. 22 hierselbst anberaumt, zu welchem diejenigen Bazeh. ten, welche nicht bereits persönliche Vorladung er alten haben, in Gemäßheit des §. 25 des Gesetzes über die Ent⸗ eignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 behufs Wahrnehmung ihrer Rechte hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß ohne Zu⸗ thun des etwa Ausbleibenden die 1“ fest⸗ gestellt, und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der Letzteren verfügt werden wird. . Berlin e 5 8 örnerstraße Nr. 7.
Der Kommissarius des Königlichen Polizei⸗ Präsidiums. 11““ Regierungs⸗Rath
8 Stephan.
Verkäufe, WVerpachtungen, Submissionen ꝛc.
[682821 Auction.
Am Sonnabend, den 10. d. M., Vormittags 9 ½ Uhr, kommt im Ingenieur⸗Dienstgebäude, Kur⸗ fürstenstraße 63/69, 3
ein vierrädriges eisernes Fahrgestell mit eisernen
Rädern und 8 8 b ar Mehn
eine Parthie altes Zeitungspapier meistbietend gegen baare Bezahlung zum Verkauf. 4
Die genannten Gegenstände können im Ingenieur⸗ Dienstgebäude täglich in der Zeit von 9 bis 3 Uhr in Augenschein genommen und die Verkaufs⸗Bedin⸗ gungen eingesehen werden.
Berlin, den 3. August 1878.
Königliche Depot⸗ und Kassen⸗Verwaltung
des Ingenieur⸗Comités.
Die Lieferuna von 1350 Metern weißem Futter⸗ callicot, 220 Metern blauem Schooßfutter, 125 Me⸗ tern grauer Futterleinwand, 835 Metern grauem und blauem Drillich, 150 Metern Callicot zu Unter⸗ hosen, 37 Metern Futterboi, 1580 Metern blau⸗ estreiftem Hemdencallicot, 783 Halsbinden, 166 aar ledernen Handschuhen für Unteroffiziere soll in Submission vergeben werden. Lieferungsofferten mit der Aufschrift „Submission auf Callicot ꝛc.“ versehen, sind nebst Proben bis zum 20. August er. an die unterzeichnete Kommission einzureichen. Be⸗ dingungen liegen im Bureau, Schießstange 4 a., zur Einsicht aus, werden auch an auswärtige Re⸗ flektanten gegen Einsendung von 60 ₰ Schreib⸗ vergs mitgetheilt. Nur solche Offerten können erücksichtigt werden, wenn von den Submittenten die Bedingungen hier unterschrieben, oder den Of⸗ ferten unterschriebene Abschriften davon beigefügt ind.
Danzig, den 31. Juli 1878.
Die Bekleidungs⸗Kommission
des Ostpreußischen Pionier⸗Bataillous Nr. 1.
[6870]
Die Arbeitsleistung und Material⸗Lieferung zur
erstellung von 2 Schiffsbedachungen für die hie⸗
ge Werft soll in Submission an Unternehmer verdungen werden.
Termin zur Eröffnung von Offerten ist auf Montag, den 19. August er., Mittags 12 Uhr, angesetzt; bis dahin sind Offerten versiegelt und frankirt mit Aufschrift:
„Offerte auf Schiffsbedachungen“ an uns einzusenden.
Bedingungen, Massenberechnung, Anschlagsextrakt und Zeichnungen sind in der diesseitigen Registratur zur Einsicht ausgelegt und können daselbst auch gegen Erstattung von 3 ℳ in Empfang genommen werden.
Wilhelmshaven, den 5. August 1878.
Kaiserliche Marine⸗Hafenban⸗Kommission.
16691] Vergisch⸗Märkische Eisenbahn. Die Anfertigung und v von rot. 33 600 1 gußeiserner Durchlaßröhren für die Zweigbahn von Brügge nach Lüdenscheid soll 112 2,9g im Wege der Submission verdungen werden. eichnungen und Bedingnißheft liegen in unserm hiesigen Centralbureau zur Einsichtnahme aus. Ab⸗ drücke derselben sind gegen gae von dem Rechnungs⸗Rath Elkemann hierselbst zu beziehen. Offerten sind versiegelt unter der Plleat: „Abtheilung VI. Offerte dig Lieferung von Durchlaßröhren für die Zweigbahn Brügge — Lüdenscheid“ bis zum 14. August curr., an welchem Tage, Vor⸗ mittags 11 Uhr, die Eröffnung derselben slatfinden wird, frankirt bei uns einzureichen. — Elberfeld, den 29. Juli 1878. Königliche Eisenbahn⸗Direktion. [6887] Hereeneeehetg eh. ür das Ostpreuß. Füsili ime
sollen: 393 Helme komplett,
er Damen Dienstags und Freitags Vorm. (259/III)
397 Stück Leibriemen mit Schloß, außer 8— 96 Schlösser, ußerdem 267 Stück Mantelriemen, 717 Stück Feldflaschen, 3 130 Paar Patronentaschen, 363 Stück Kochgeschirre, 2248 Paar röeee . 2240 Stück Schlaufen zu Patronentaschen, 128 Paar Patronenbüchsen, 575 Stück Reservetheilbüchsen, 930 Stück Fettbüchsen, 1665 Stück Säbeltroddel, 2550 Stück Halsbinden, — 430 Paar Lederhandschuhe, 46 Gewehrriemen beschafft werden. 1 Lieferungsofferten, mit der Aufschrift „Sub⸗ mission auf Ausrüstungsstücke“ sind unter Beifügung von Proben bis zum 20. September er. einzureichen. 3 5 Bedingungen werden auf Ersuchen mitgetheilt. Danzig, den 7. August 1878. Die Regiments⸗Bekleidungs⸗Kommission.
1
[6876] Neubau der Moselbahn.
Die Ausführung sämmtlicher Arbeiten und Liefe⸗ rungen exkl. Bruchsteinmaterial † 2 Beamten⸗ wohnungen mit Nebengebäuden auf den Bahnhöfen Wittlich und Hetzerath, sowie zu 3 Bahnwärterhäusern in den Stationen 149, 167 und 258 der IV. Bau⸗ Abtheilung,
zusammen veranschlagt auf ca. 40 640 ℳ, soll durch öffentliche Submission im Ganzen oder in einzelnen Loosen vergeben werden.
Offerten mit entsprechender Aufschrift sind bis zum Submissionstermin am Donnerstag, den 15. August cr., Vormittags 10 Uhr, versiegelt und frankirt einzusenden. Zeichnungen, Kosten⸗ anschläge und Bedingungen können in meinem R. eingesehen, die Bedingungen auch gegen 1,50 ℳ von mir bezogen werden.
Wittlich, den 4. August 1878.
Der Abtheilungs⸗Baumeister.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
[6893] Wochen⸗Uebersicht der Städtischen Bank zu Breslau am 7. August 1878.
Aetiwa. Metallbestand: 968,611 ℳ 73 . Bestand an Reichskassenscheinen: 5580 ℳ Bestand an Noten anderer Banken: 175,400 ℳ Wechsel: 5,306,770 ℳ 98 ₰. Lombard: 2,345,400 ℳ Effekten: 434,923 ℳ 75 ₰. Sonstige Aktiva: vacat.
Passiva. Grundkapital: 3,000,000 ℳ. Re⸗ ferve⸗Fonds: 600,000 ℳ Banknoten im Umlauf: 2,086,000 ℳ Tägliche Verbindlichkeiten: eee es Kapitalien: 3,102,760 ℳ An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten: 300,000 ℳ Passiva: vacat.
ventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: 63,549 ℳ 17 ₰.
onstige
Verschiedene Bekanntmachungen.
[6874] “ Die mit einem jährlichen Gehalt von 4000 ℳ
dotirte 2 2 Bürgermeisterstelle
hierselbst ist bald zu besetzen. — Geeignete Bewer⸗ ber wollen sich bis zum 15. September bei dem Unterzeichneten melden. 1 Lissa, Prov. Posen, den 3. August 1878. Der Stadtverordneten⸗Vorsteher Drogand. .“
8
[6717] Bekanntmachung. 8
Die hiesige Bürgermeisterstelle ist vakant. Bewerber um dieselbe werden ersucht, sich unter Einreichung ihrer Atteste bis zum 1. September er. bei dem Unterzeichneten zu melden. Gehalt ein⸗ schließlich der Wohnungsentschädigung beträgt 2250 ℳ
Für die Verwaltung des Standesamtes werden 450 ℳ gewährt. “
Czarnikau, den 20. Juli 1878. b Der Stadtverordneten⸗Vorsteher. Selle.
6860- Preussische Hypotheken-Versicherungs- Aktien-Gesellschaft.
Status Ende Juli 1828.
Passiva. Aktienkapital . . . . ℳ öö Emission von Certifikaten, Depöt- und Prämien- “ Tilgungsfonds, Grundstücks- Hypotheken u. Cautionen Depositen und Obligos Prämien-Einnahme. Reserrven . . .. Ueberschüsse.
7,888,407 20
2,549,850 66 1,133,522 66 48,429—
2 2
264,873,37 29,108,202 55
11,212,875—
294,000 — 1,190,881,02 498,299 85 4,731,024 7,888,407 576,825 844,545 286,179 ,64
317,433 1,306,700 — 51,030,73 29,708,202 53
Aectiva.
Aktienwechsel . “ Effekten eigener Emission im
Bestande . . . . .. Wechselbestand. Lombardvorschüsse. Hypotheken, eigene
do. der Emission Kautioneffekten Debitoren . . . . . . . Kassa- und Bank-Guthaben. Gesellschafts-Gebäude und
Inventar . . . . .. Grundstücke . . . . .. Agentur- u. Geschäftsubkosten „
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2 23 3 2 2 2 2
Die Direktion. Grafe. Jo l. Dannenbaum.
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riedrichstr. 102. ür Herren und Damen hret (Sonntags 7—12). ncher röm. ft
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Nas Ahonnement brträgt 4 ℳ 50 S für das Vierteljahr. 88 für den Raum riner Bruckzeile 3
8
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Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
8 1 9 8 2 süur Bertin außer den Post-Anstalten auch die Exgpe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
.1.“
8 0. v
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: nachbenannten Offizieren ꝛc. vom 2. Brandenburgischen Ulanen⸗Regiment Nr. 11 die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Kaiserlich österreichischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: . des Komthurkreuzes des Franz⸗Josephs⸗Ordens: dem Maha Freiherrn 8 VPeenvnaedn” des Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Rittmeister von Schack; des Ritterkreuzes des Franz⸗Josephs⸗Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant von Vollard⸗Bockelberg; des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone: dem Wachtmeister Weißenborn; b des silbernen Verdienstkreuzes:
ddem Unteroffizier Bauer.
Deutsches Neich. 1 5 8 2 1“ EEI11111.“”n Der Baumeister Louis Ferdinand Kriesche ist zum Eisenbahn⸗Baumeister bei der Verwaltung der Kees in Elsaß⸗Lothringen ernannt worden.
81 2
Der Königlich bayerische Rechtskandidat Georg Fried⸗ rich Lurz zu Dürkheim ist zum Notar für den Landgerichts⸗ bezirk n mit Anweisung seines Wohnsitzes in Pfalzburg ernannt.
1 1 Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Universität Göttingen, Dr. theol. Wagenmann den Cha⸗ rakter als Konsistorial⸗Rath zu verleihen. u
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Saarbrücken ist mit Anfertigung von generellen Vorarbeiten für eine An⸗ schlußbahn, nach dem System der Eisenbahnen unter⸗ geordneter Bedeutung, von Station Wengerohr “ nach der Stadt Wittlich beauftragt worden.
Bekanntmachung für Seefahrer. Am 22. August cr. soll in Leer — Ostfriesland — eine Prü⸗ fung für Schiffer auf großer Fahrt beginnen. Anmeldungen nimmt entgegen ceeer, den 8. August 1878. 8 Der Navigationsschul⸗Direktor. TJ. V.: Der Navigationslehrer Wendtlandt.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 32 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.
Nichtamtliches. Deutsches NReich.
Preußen. Berlin, 9. August. Se. Majestät der Kaiser und König promenirten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Teplitz, gestern Nachmittag während des Konzerts der Militärkapelle in dem reservirten Theile des Schloßgartens. — Beweglichkeit der Finger der rechten Hand nimmt etig zu.
Heute Abend um 8 Uhr werden Se. Königliche Hoheit der Goßherzog und der Prinz Ludwig von Baden in Teplitz er⸗ wartet. Zu Ehren der badischen Herrschaften sind die Häuser mit Fahnen in den badischen Landesfarben festlich dekorirt.
— Die Ministerkonferenz zu Heidelberg ist, nach⸗ dem volles Einverständniß über ein Steuerreformprogramm erzielt worden, gestern geschlossen worden.
— Nach einer Entscheidung des Ober⸗Verwaltungs⸗
gerichts vom 29. Juni d. J. sind die Verwaltungs⸗
zuständig, über Beschwerden der Standes⸗
eamten in Betregf der Festsetzung der den Gemeinden
obliegenden 1u“ für die sächlichen Kosten der Standesamtsverwa tung zu entscheiden. Die betreffende Entscheidung lautet: 8 Im Namen des Königs.
In Sachen betreffend den negativen Kompetenzkonflikt zwischen dem Provinzialrathe der Provinz Schlesien und dem Königlichen Bezirksverwaltungsgerichte zu Liegnitz
welcher bestimmt,
hin der Angelegenheit, 522Q 8 Feh ung der säch⸗ mten
6 Kosten des Standes midt zu Fuchs⸗ 2 das Königliche Ober⸗Verwaltungsgericht, erster Senat, in einer Sitzung vom 29. Juni 1878, . an welcher der Präsident Persius und die Räthe Dahren⸗ staedt, von Meyeren, Schmückert, Solger, Struckmann und Meß Theil genommen haben, für Recht erkannt, daß das Königliche Bezirksverwaltungsgericht zu Liegnitz zur Entscheidung über die Beschwerde des Standesbeamten Schmidt zu Fuchsmühl wider die Verfügung des Kreis⸗ ausschusses des Kreises Lüben vom 14. Juli 1877 in Be⸗ treff der Festsetzung der Vergütung für die sächlichen Kosten der Standesamtsverwaltung für züständig zu erachten.
Der Stand Schmidt zu Fuchsmühl beantragte, da er sich mit den Verpflichteten über die Zahlung der ihm nach §. 8 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 zu ver⸗ gütenden sächlichen Kosten der Standesamtsverwaltung nicht einigen konnte, im Juni 1877 beim Kreisausschusse des Kreises Lüben, diese Kosten auf 90 ℳ festzusetzen. Der Kreisausschuß setzte dieselben jedoch nur auf 40 ℳ jührlich mit der Bestim⸗ mung fest, daß dieselben von dem ganzen — aus drei Ge⸗ meinden und zwei Gutsbezirken bestehenden — Standesamts⸗ bezirke zu tragen seien.
Schmidt legte hiergegen Beschwerde beim Bezirksverwal⸗ tungsgerichte zu Liegnitz ein, auf wesche er unterm 15. September 1877 einen ablehnenden Bescheid erhielt. In ö. heißt es: Eine Bestimmung, wie die im . 7 Na des Reichs⸗ gesetzes vom 8. Februar 1875 enthaltene, finde b. im §. 8, welcher die sächlichen Kosten den Gemeinden auferlege, nicht vor, und es ergebe scc aus den Verhandlungen des Reichs⸗ tages, daß zu diesem Paragraphen der Antrag, den Eingang dahin zu fassen: „Die sächlichen Kosten, deren Festsetzung im Streitfalle in gleicher Weise, wie diejenige des Pauschquantums (§. 7), erfolg 8 abgelehnt worden sei, weil über einen möglichen Streit naturgemäß die vorgesetzte Verwaltungs⸗ behörde in Gemäßheit des Verwaltungsorganismus der ein⸗ zelnen Staaten entscheiden werde. Hiernach könne über Be⸗ schwerden wegen Festsetzung der sächlichen Kosten nur im Auf⸗ sichtswege entschieden werden, das 11“ aber sei nicht die vorgesetzte Aufsichtsbehörde des Kreisaus⸗ schusses in dieser Beziehung und mithin zur Entscheidung un⸗ zuständig.
Schmidt wandte sich darauf an die Rnahgisge⸗ Regierung, Abtheilung des Innern, zu Liegnitz, diese erklärte sich aber bie gfel⸗ für unzuständig, und als er demnächst nochmals das
ezirksverwaltungsgericht anging, gab dieses ihm anheim, sich an den Provinzialrath für die Provinz Schlesien zu wenden. Er folgte dieser indessen auch der Provinzialrath ins seine Unzuständigkeit in dieser Angelegenheit aus und
ellte ihm anheim, bei den Ministern des Innern und der Justiz vorstellig zu werden. .
8 dem betreffenden Bescheide trat der Provinzialrath insbesondere der daffasung entgegen, wonach aus den Reichs⸗ tagsverhandlungen sich ergeben solle, daß nach Ansicht des Reichstages derartige Differenzen naturgemäß durch die Auf⸗ sichtsbehörden der Standesbeamten zu erledigen wären und demzufolge aus diesem Grunde eine Bestimmung wegen
der Instanzen nicht getroffen sei, und führte zu Gunsten der
gegentheiligen Auffassung namentlich noch an, daß der Minister es Innern zur Zeit der Geltung des preußischen Personenstanda gesetzes vom 9. März 1874 sich in einer Verfügung vom 12. No⸗ vember 1874 (Ministerialblatt für die innere Verwaltung Seite 279) in gleichem Sinne ausgesprochen habe, und daß es bei dem damals aufgestellten Grundfatze der Analogie rücksichtlich des gegenwärtig zur Erörterung stehenden Beschwerdefalls um so mehr verbleiben müsse, als der §. 5 bezw. §. 7 des preußi⸗ schen Personenstandsgesetzes neben dem §. 7 bezw. §. 11 des Reichs⸗Personenstandsgesetzes in der oben erwähnten Cirkular⸗ verfügung bezw. im §. 160 des Zuständigkeitsgesetzes besonders hervorgehoben worden sei. .
Auf die Vorstellung des Schmidt beim Minister des Innern hat dieser sich mittelst Schreibens vom 12. April 1878, in welchem er zugleich in der Sache selbst der Auffassung des Provinzial⸗ fats beitritt, an das Oberverwaltungsgericht mit dem Er⸗ suchen gewandt, den vorliegenden negativen rPsben konflikt zu entscheiden. dieser Entscheidung ist das Ober⸗Verwal⸗ tungsgericht nach §. 83, Absatz 5, des Gesetzes vom 3. Juli 1875 zuständig. In der Sache aber mußte die Zuständigkeit des Königlichen Bezirks⸗Verwaltungsgerichts zu Liegnitz aus⸗ gesprochen werden.
Das Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 enthält keine Be⸗ stimmung darüber, wer die nach §. 8 von den Gemeinden zu zahlenden sächlichen Kosten des Standesbeamten 8 suseten hat. Für die Beantwortung dieser Frage sind aher anderweite Vorschriften des Gesetzes über die Stel⸗ lung des Standesbeamten heranzuziehen. 9 dieser Hin⸗ sicht kommt namentlich der §. 7 Absatz in Betracht, daß die Festsetzung des Pauschquan⸗
EEöö
tums, welches für Wahrnehmung der Geschäfte des Standes⸗ beamten von den zum Bezirke des Hauptamts nicht gehörigen Gemeinden zu gewähren ist, durch die untere Verwaltungs⸗ behörde erfolgt, über Beschwerden aber endgültig die 3, Ver⸗ waltungsbehörde entscheidet, sowie der §. 11, welcher die Aufsicht über die Amtsführung der Standesbeamten der unteren, in höherer Instanz der höheren Verwaltungsbehörde überträgt, inso⸗ weit die Landesgesetze nicht andere Aufsichtsbehörden bestim⸗ men. — Der §. 7 Absatz 3 wird ergänzt durch den §. 84, welcher der Centralbehörde des einzelnen Bundesstaats die Bestimmung überweist, welche Behörden in jedem Bundesstaate unter der Bezeichnung: höhere bezw. untere Verwaltungsbehörde u verstehen sind. In Ausführung des §. 84 haben für Preu⸗ 2 die Minister des Innern und der Justiz in der Bekannt⸗ machung vom 1. Dezember 1875 unter Nr. 2. Penistes⸗ blatt für die innere Verwaltung Seite 275) bestimmt, daß die untere bezw. höhere Verwaltungsbehörde, welche nach §. 7 des Reichsgesetzes die dem Standesbeamten von Außen⸗ een zu gewährende Vergütigung festzusetzen bezw. über
eschwerden gegen die Festsetzung zu entscheiden habe, ent⸗ dem preußischen Gesetze vom 9. März 1874, er Kreisausschuß bezw. das Verwaltungsgericht sein solle. Hierin ist, wie der Minister des Innern mit Recht annimmt, auch durch den §. 160 des Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876 nichts geändert worden. Denn der §. 160 überträgt dem Provinzial⸗ rathe nur die — bis dahin nach Nr. 3 der Bekanntmachung vom 1. Dezember 1875 dem Verwaltungsgerichte zu gestandene — staatliche Aufsicht über die Amtsführun der Standesbeamten in höherer Instanz; zu der Auf⸗ sicht über die Amtsführung der Beamten gehört aber an sich nicht das Recht, die Entschädigung festzusetzen, welche die Gemeinden dem Beamten für seine Mühewaltung zu vergüten haben. Auch ist im §. 160 selbst nur auf den §. 11 des Iüree: vom 6. Februar 1875 (nicht auch auf den §. 7) hingewiesen worden.
Kann es demnach keinem gegründeten Zweifel unter⸗ liegen, daß in denjenigen Provinzen des preußischen Staa tes, in welchen die Kreisordnung vom 12. Dezember 1872 Geltung hat, über Beschwerden in Betreff der nach §. 7 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 dem Standesbeamten zu
ewährenden Entschädigung das Verwaltungsgericht zu ent scheiden hat, — und zwar im Verwaltungsstreitverfahren, da nach §. 1 des Gesetzes vom 3. 68 1875 die Verwaltungs gerichte überhaupt nur mehr in streitigen Ver⸗ waltungssachen zuständig sind — so liegt es, i Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen schrift, nahe, die Zuständigkeit der Verwaltungs gerichte in der Beschwerdeinnanz auch in Betreß der in Gemäßheit der §§. 8, 9 a. a. O. zu Laspenden Entschädi⸗ gung für die sächlichen Kosten in Anspruch zu nehmen, da ein innerer Grund, diese Entschädigung anders zu deln, als diejenige für die Mühwaltung (§. 7) nicht vorhan den ist. 8ögebn⸗ liegt die Anwendung dieser Gesetzesvor schrift näher, als die Anwendung des vom Bezirksverwaltungs gerichte herangezogenen §. 160 des Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876, weil die Festsetzung der Entschädigung für die dem Standesbeamten erwachsenden sächlichen Kosten so wenig als ein Ausfluß der Aufsicht über seine Anassfächrunh betrachtet werden kann, wie die Festsetzung des ihm für seine Mühe⸗ waltung in Folge des mehrgedachten §. 7 zu gewährenden Pauschquantums, es sich vielmehr in dem einen wie in dem anderen Falle um die Regelung der 8 die Standesamtsver⸗ waltung erforderlichen Leistungen Seitens der betheiligten Gemeinden und Gutsbezirke handelt, welche im Geltungs bereiche der Kreisordnung vom 12. Dezember 1872 in dem analogen Falle des §. 47 des Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876 gleichfalls durch den Kreisaus⸗ schuß bezw. das Bezirksverwaltungsgericht erfolgt. war mag es doahingestellt bleiben, ob sich die est⸗ Entschädigungen ihrem ganzen e⸗ en nach zur Erledigung im erweltn eüstreioesehem be⸗ sonders eigne, und ob es sich nicht empfehle, dieselbe denjeni⸗ gen Behörden zu übertragen, welchen nach § 160 des Zustän⸗ igkeitsgesetzes die staatliche Aufsicht über die Amtsführung der Standesbeamten obliegt; allein so lange nach Nr. 2 der Be⸗ kanntmachung der Minister des Innern und der Justiz vom 1. Dezember 1875 die Festsetzung der nach §. 7 des Reichsgesetzes dem Standesbeamten zu öe Vergütigung in der Beschwerde⸗Instanz dem Verwaltungs⸗ erichte obliegt, kann aus den oben angegebenen Gründen insichtlich der in den §§. 8 und 9 desselben Gesetzes gedach⸗ 5. achlichen Vergütung ein Anderes nicht angenommen werden.
Diese Auffassung findet zudem ihre Eeen in der Entstehungsgeschichte des Gesetzes. Der bei der Verhandlung im Reichstage gestellte Antrag des Abgeordneten von Seyde⸗ witz, in §. 8 hinter den Worten: „die sächlichen Kosten“ ein⸗ zuschalten:
„deren Festseäung im Streitfalle in gleicher Weise wie
diejenige des Pauschquantums erfolgt,“ is zwar vom Reichstage abgelehnt worden, aber nicht, wie die
erhandlungen (Stenographische Berichte des Reichstages
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8ZS11““ *