1878 / 202 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Aug 1878 18:00:01 GMT) scan diff

vom Infanteri Zupitza, Seconde⸗Lieutenant vom Infanterie⸗Regiment Nr. 63, unter Beförderung zum Pr. Lt. in das Inf. Regt. Nr. 62, versetzt.

Sporleder, Sec. Lt. vom Pr. Lt. in das Inf. Regt. Nr. 84, sede, Sec. Lt. vom Inf. Kegt.

b ntbunden

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vog Jate Frat. ner 89, Kaempffe II., vom Inf. Regt. Nr. 78, 1* M

nchhausen, vom Inf. Regt. Nr. 82, Janke, vom Inf. st. Nr. 87, sämmtlich zu Pr. Lts. befördert. Hellwich, Pr. Lt. rie⸗Regiment Nr. 30, in das Infanterie⸗Regiment Nr. 52,

Sparkuhle, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 56, unter Beförder. zum Pr. Lt. und unter Belassung in dem Kommando zur Dienstleist. bei den Gewehr⸗ und Munit. Fabriken, in das Inf. Regt. Nr. 65, f. Regt. Nr. 32, unter Beförder.

Nr. 25, unter Beförder. zum Pr. Lt., in das Füs. Regt.

8 Nr. 86, Ja egerschmid, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 109, unter

Beförder. zum Pr. Lt., in das Füs. Regt. Nr. 73, Schultze⸗

Klosterfelde, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 88, in das Inf. Regt.

Nr. 87, Rocholl, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 19, in das Gren. Regt. Nr. 10, Zimmer, Seec. Lk. vom Infanterie⸗

Kegt. Nr. 116, in das Inf. Regt. Nr. 30 versetzt. 17. August.

Baudouin, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 19 und

Lehrer bei der Kriegsschule in Metz, unter Entbind. von diesem

Verhältniß, als Comp. Chef in das Gren. Regt. Nr. 9, Röhrssen,

Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 63 und kommdrt. als Insp. Offiz. bei

der Kriegsschule in Neisse, unter Beförder. zum Hauptm. und Stellung à la suite des gedachten Regts., als Lehrer zur Kriegsschule Metz versetzt. Niefeld, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 63, zum

r. Lt. befördert. 20. August. v. Massow, Rittm., Flügel⸗ djutant des Fürsten zur Lippe Durchlaucht, von dieser Stellung und als aggr. zum Dragoner⸗Regiment Nr. 8, versetzt. Frhr. v. Senden⸗Bibran, Premier⸗Lieutenant vom Drag. Regt. Nr. 8, unter Belassung in dem Kommando als Adjut.

ei der 12. Kav. Brig., à la suite des Regts. gestellt. v. Schack I., Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Hartmann,

Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 74, in das Kür. Regt. Nr. 5 versetzt.

Potsdam, 22. August. Frommann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 58, von dem Kommando als Bureau⸗Chef und Bibliothekar bei der Kriegsschule in Engers, Schmidt, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 55, von dem Kommando als Insp. Offiz. bei der Kriegsschule in Engers, v. Fabeck, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. z. F., von dem

Kommdo. als Insp. Offiz. bei der Kriegsschule in Metz, entbunden.

Richter, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 66, Müller, Sec. Lt. vom uf. Regt. Nr. 15, von dem Kommdo. als Insp. Offize. bei der riegsschule in Erfurt, v. Bongé, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 7, on dem Kommdo. als Insp. Offiz. bei der Kriegsschule in Neisse,

Teichmann, Pr. Lt. vom Königl. sächs. Inf. Regt. Nr. 106,

on dem Kommdo. als Insp. Offiz. bei der Kriegsschule in Erfurt, rhr. v. Tessin, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 25, von dem kommdo. als Insp. Offiz. bei der Kriegsschule in Metz, entbunden. v. Hartmann I., Sec. Lt. vom Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, unter

Entbindung von dem Kommdo als Insvp. Offiz. bei der Kriegs⸗

schule in Engers, als Bureau⸗Chef und Bibliothekar bei derselben riegsschule kommandirt. v. Graevemeyer I., Sec. Lt. vom uf. Regt. Nr. 15, Fübe v. Schroetter, Sec. Lt. vom Inf. egt. Nr. 41, als Insp. Offize. zur Kriegsschule in Engers, Graf Finckenstein ec. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. z. F., als

Fim⸗ Offiz. zur Kriegsschule in Metz, Herbig, Pr. Lt. vom Jaf.

egt. Nr. 71, als Insp. Offiz. zur Kriegsschule in Erfurt, von Chamier, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 51, als Insp. Offiz. zur riegsschule in Neisse, Lehmann, Pr. Lt. vom Königl. sächs. Gren. Regt. Nr. 100, als Insp. Offiz. zur Kriegsschule in Erfurt, von

Marschalck, Seconde⸗Lieutenant vom Dragoner⸗Regt. Nr. 19, als

Inspektions⸗Offizier zur Kriegsschule in Metz kommandirt. . Tempsky, Premier⸗Lieutenant vom Infanterie⸗Regiment r. 62 und kommandirt als Erzieher bei der Haupt⸗Kadettenanstalt, i das Kadetten⸗Corps versetzt. v. Grumbkow I., Pr. Lt. vom ren. Regt. Nr. 11, unter Stellung à la suite des Regts., als Er⸗ eher zur Haupi⸗Kadettenanstalt, v. Scharfenort I., Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, als Erzieher zu dem Kadettenhause zu

v. Mitzlaff II., Sec. Lt. vom Ulan. ges v. Rosenstiel, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. Reitlehrer zur Haupt⸗Kadettenanstalt kommandirt.

v. Goertz, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 11, zum Pr. Lt. beför⸗

dert. Jordan, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 34, unter Belassung

in dem Kommdo. als Adjut. bei der 12. Inf. Brig., in das Gren.

Regt. Nr. 11 versetzt.

In der ensd'armerie. Homburg, 17. Auaust. v. Alvensleben, Hauptm. z. D., in der 2. Gensd. Brig. wieder⸗ angestellt. E v. Bittenfeld, Pr. Lt. a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 72, in der 9. Gensd. Brig. angestellt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Hom⸗ burg, 17. August. v. Alvensleben, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 9, mit Pens. zur Disp. gestellt. 20. August. Friese, Pr. Lt. a. D., zuletzt im Gren. Regt. Nr. 9, der Charakter als Hauptm. verliehen. Potsdam, 22. August. v. Möllendor ft⸗ Major z. D., 2. Inspizient der Examinanden ꝛc. bei der Ober⸗Milit. Exam. Kommission, die Genehm. zum Tragen der Unif. des Inf. Regts. Nr. 64 ertheilt.

In der Gensd armerie. Homburg, 17. August. von Busse, Pr. Lt. von der 2. Gensd. Brig., mit Pens. 85 Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee⸗Unif., Coppenrath, Sec. Lt. von der 9. Gensd. Brig., als Pr. Lt. mit Pens. nebst Aus⸗ siht auf Anstellung im Civildienst und der Unif. des Inf. Regts.

tr. 53, der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Corps. Homburg, 15. August. Dr. Kratz. Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Drag. Regts. Nr. 1, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. befördert. Dr. Briegleb, AÄssist. Arzt

.Kl. der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 79, Dr. Nauß,

Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 29,

Dr. Toeplitz, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom Res. Landw. Regt.

Nr. 38, Dr. Ziock, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw.

Regts. Nr. 56, Dr. Schaefer, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom

2. Bat. Landw. Regts. Nr. 60, Dr. Koenig, Assist. Arzt 2. Kl.

der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 15, Dr. Moebius, Assist.

Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 63, Dr.

Danneil, Ascis. Arzt 2. Kl. der Res. vom Res. Landw. Regt. Nr. 35,

Dr. Block, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom Res. Landw. Bat. Nr. 73,

Dr. Behrens, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts.

Nr. 12, Dr. Berthold, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom Res.

Landw. Bat. Nr. 33, zu Aerzten 1. Kl. der Reserve, Dr. von

der Herberg, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw.

Regts. Nr. 60, Dr. Weber, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom

2. Bat. Landw. Regts. Nr. 74, Dr. Malbranc, Assist. Arzt 2.

Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 113, Dr. Vanse⸗ low, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts.

Nr. 9, Dr. Fuhrmann, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. von dems.

Bat., Dr. Joost, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw.

Regts. Nr. 83, Dr. Franke, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom

2. Bat. Landw. Regts. Nr. 66, Dr. Assist. Arzt 2. Kl. der

Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 118, Dr. Schellenberg,

Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 67,

Dr. Vierheller, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom 2. Bat.

Landw. Regts. Nr. 117, Dr. Coester, Assist. Arzt 2. Kl. der

Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 10, Dr. Henrici, Assist.

Arzt 2. Kl. der Landw. vom 5 Landw. Bat. Nr. 73, Dr. Ohle⸗

mann, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts.

Nr. 75, zu Assistenz⸗Aerzten 1. Klasse der Landwehr, befördert.

Dr. Hörder, Assist. Arzt 2 Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw.

Regts. Nr. 67, Dr. Renner, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom

1. Bat Landw. Regts. Nr. 77, zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Land⸗

wehr, Dr. Moriz, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 44, zum

Fos. Regt. Nr. 4, Roedelius, Assist. Arzt 1. Kl. vom ged-Art egt. Nr. 3, zum Train⸗Bat. Nr. 3, Schoenlein, Assist. Arzt

1. Kl. vom Pion. Bat. Nr. 1, zum Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2,

Dr. Fritze, Assist. Arzt 2. Kl. vom Drag. Regt. Nr. 12, zum Feld⸗

Art. Regt. Nr. 3 versetzt. Dr. La Baume, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl.

und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 20, mit Pens⸗ d der Unif

des Sanitätscorps, Dr. Arlart, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landv’. Regts. Nr. 3, Dr. Bleyhöffer, Stabsarzt der Landwehr vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Pawolleck, Assist. Arzt 2. Ki. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 128. der Abschied 2FKöniglich Bayerische Armer.

Ernennungen, e Sund Versetzungea.

m aktiven Heere. 13. August. Duntze, Oberst z. D., zum latzkommdt. des Lagers Lechfeld ernannt. Ott, Hauptm. und latzmajor von der Kommandantur Augsburg, in gleicher Eigen⸗ schaft zum Festungsgouvernement Ingolstadt versetzt. Frhr. Ebner v. Eschenbach, Major à la suite des 2. Feld⸗Art. Regts., Petri, Gullmann, Hanuptleute à la suite des 3. Feld⸗Art. Regts., Seuffert, Hauptm. à la suite des. 2. Feld⸗Art. Regts., Engel, Hauptm. à la suite des 1. Feld⸗Art. Regts., sämmtl. von der bisher. Art. Berath. Kommiss., als Referenten zur Insp. der Art. und des Trains versetzt, und zwar Petri sowie Gullmann unter Belassung in ihrem Kommdo. zur Königl. preuß. Art. Prüf. Kommission. 21. August. inz Leopold von Bayern Königl. Hoheit, Gen. Major und mdr. der 1. Kav. Brig., à la suite des 1. Kür. Regts. gestellt.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 13. August.

fannenstiel, Pr. Lt. z. D., vom 1. September d. J. an der unktion als Aufsichtsoffiz. am Kadettencorps auf Nachsuchen ent⸗ hoben. Frhr. v. Gumppenberg, Sec. Lt. z. D., vom 1. Septbr. d. J. an zur Funktion als Aufsichtsoffizier am Kadettencorps berufen.

Abschiedsbewilligungen. m aktiven Heere. 13. August. Jochum, Pr. Lt. a. D., in die Kategorie der zur Disp. stehenden Offize. eingereiht.

Im Beurlaubtenstande. 18. August. Bock, Sec. Lt. des 8. Inf. Regts, der nachgesuchte Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Corps. 18. August. Dr. Palser, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw., behufs Uebertritts in den niederländ. Kriegs⸗ dienst der nachgesuchte Abschied bewilligt. 8

Beamte der Militär⸗Verwaltung. 13. August. v. Sigriz, Landw. Sec. Lt. und Verwalt. Wffift. des Remonte⸗ depots Benediktbeuern, aus seinem gegenwärtigen Dienstverhältniß als Verwalt. Assist, mit dem Vorbehalt des Rücktritts in seine Psüa⸗ Stellung und Anciennetät während eines Zeitraums von zwei

ahren, auf Nachsuchen entlassen.

Preußen. Berlin, 28. August. Se. Majestät der Kaiser und König haben, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Gastein, das zweite Bad genommen.

Das allgemeine Befinden Sr. Majestät ist ein zufrieden⸗ stellendes.

eanvamm

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich gestern früh um 7 ½ Uhr vom Neuen Palais in das König⸗ liche Stadtschloß zu Potsdam zu Sr. Majestät dem König der Niederlande und geleiteten Allerhöchstdenselben nach dem Bahnhofe, wo Sich auch die Königlichen Prinzen zur Verabschiedung eingefunden hatten.

Die Abreise Sr. Majestät erfolgte um 8 Uhr mittelst Extrazuges.

Gleich nach 8 Uhr begaben Sich die Kronprinzlichen FEF mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen

ilhelm, Heinrich und Waldemar und der Prinzessin Victoria, sowie Ihren Königlichen Hoheiten dem Erbgroß⸗ herzog und der Erbgroßherzogin von Sachsen nach Berlin, nahmen im Zoologischen Garten das Frühstück ein und be⸗ sichtigten gegen 11 Uhr die diesjährige Kunstausstellung. hre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin kehrte darauf mit Höchstihren Kindern und den Erbgroßherzoglich sächsischen Herrschaften nach Potsdam zurück.

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz stattete Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Prinzen Friedrich der Niederlande im Nieder⸗ ländischen Palais einen Besuch ab und begab Sich um 2 Uhr nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurück.

Um 4 Uhr nahm Höchstderselbe dort den Vortrag des Militär⸗Kabinets entgegen. 8

Die am 3. d. Mts. vorbehaltene Auswechselung der

türkischen Ratifikationsurkunden des Berliner Vertrags hat heute zwischen dem Vertreter des Auswärtigen Amts und den Geschäftsträgern von Oesterreich⸗Ungarn, Frankreich, Großbritannien, Italien, Rußland und der Pforte im Palais des Reichskanzlers hier stattgefunden.

Der Bundesrath hielt gestern eine Plenarsitzung unter Vorsitz des Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗ Ministers Hofmann. .

Nach Feststellung des Protokolls der vorigen Sitzung wurde Mittheilung gemacht über die für die laufende Session durch Kaiserliche erfolgte Ernennung der Mit⸗ glieder der Ausschüsse für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen. In der Zusammensetzung dieser Aus⸗ schüsse sind Aenderungen nicht eingetreten.

Ein Antrag auf Ermächtigung zur strafgerichtlichen Ver⸗ olgung wegen eines in der Probenummer der „Halleschen

reien Presse“ enthaltenen Artikels wurde dem Ausschusse für zstizwesen überwiesen. b

Ueber Anträge, betreffend das Pensionsverhältniß eines preußischen Militärgeistlichen, und eines Försters in Elsaß⸗ 10 cge, soll in einer der nächsten Sitzungen Beschluß ge⸗ aßt werden.

Auf mündlichen ve; des Ausschusses für Justizwesen wurde der Entwurf eines Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie in der vom Ausschuß vor⸗ gelegten Fassung mit einigen Abänderungen angenommen.

.Endlich wurden Eingaben vorgelegt und dabei e

eine Eingabe des Leberhändlers G. Philippi hierselbst, be⸗ treffend die zollfreie Ablassung von Lebern, die ihrer Kon⸗ servirung wegen mit einer Flüssigkeit benetzt sind, sowie eine Eingabe des Johann David Krause zu Nieder⸗ Oderwitz, betreffend Rechtsverletzung, den zuständigen Aus⸗ schüssen, eine die zoologische Station des Dr. Dohrn in Neapel betreffende Eingabe von Mitgliedern der Akademie der Wissen⸗ schaften hierselbst, dem Reichskanzler zu überweisen.

Eine Eingabe des Prorektor Dr. Strack zu Berlin, be⸗ treffend die Fassung des Gesetzentwurfs gegen die gemein⸗ 285 Bestrebun een der Sozialdemokratie, war durch die

eschlußnahme über diesen Gesetzentwurf erledigt.

In Ermangelung einer dahin gehenden ausdrücklichen Vorschrift des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 ist, laut einem im Einverständniß mit dem Justiz⸗Minister und dem Reichs⸗Justizamte ergangenen Bescheide des Ministers des Innern, die Unterschrift der Rekognoszenten unter

den Standesakten nicht für erforderlich zu erachten. Hier⸗ von ist auch, gemäß den Musterbeispielen X 1 und B 58 Bundesrath bei Erlaß der Ausführungsverordnung vom 22. Juni 1875 unzweideutig ausgegangen. araus, daß der Standesbeamte die Identität eines Anzeigenden, eines Nupturienten ꝛc. durch eine dritte Person at feststellen lassen, folgt keineswegs ohne Weiteres, daß diese eststellung im Geschäftslokal des Standesbeamten bezw. im ugenblicke der Aktaufnahme erfolgt sei. Der §. 13 des Reichsgesetzes schreibt daher nur vor, daß der Akt von den 8— Zwecke der Aktaufnahme) Erschienenen unterschrieben werde.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich der Niederlande ist unter dem 24. d. M. zum Chef des 5. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 65 ernannt worden.

„— Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Großherzog⸗ lich sacpsäscher Wirklicher Geheimer Rath Dr. Stichling und Herzoglich sachsen⸗meiningischer Staats⸗Minister von Giseke sind von Berlin wieder abgereist.

„Beayern. München, 26. August. Bezüglich der dies⸗ jährigen Inspizirung der ruppen durch Se. Kaiserliche Hoheit den Kronprinzen ist, wie die „Allg. Ztg.“ meldet, Folgendes bestimmt: Se. Kaiserliche Hoheit wird, von Stuttgart kommend, am 5. September Abends in Ulm eintreffen und Sich von da am kommenden Morgen mit Be⸗ nutzung der Eisenbahn nach Roggenburg begeben, um den Feldmanövern der 1. und 2. Division beizuwohnen. Am Abend kehrt der Kronprinz nach Ulm zurück und begiebt Sich dann von da aus am Morgen des 7. September, gleichfalls mit Benutzung der Eisenbahn, über Günzburg nach Roggenburg, um dem Corpsmanöver des I. Armee⸗Corps beizuwohnen. Nach Beendigung des Manövers, am 7. Sep⸗ tember Nachmittags, wird Se. Kaiserliche Hoheit über Augsburg nach Berlin zurückreisen und am 8. September, mithin einen 8 der 1““ Reichstages, daselbst eintreffen. Zur Benützung bei den Manövern sind dem Kron⸗ prinzen Pferde und Equipagen aus dem Königlichen Marstalle hierselbst zur Verfügung gestelt

Die aus 8 Bataillonen bestehende 1. Infanterie⸗Brigade ist sammt ihrem Stabe heute von hier zu den Manövern bei Illertissen in Schwaben per Eisenbahn dorthin befördert worden. Da das 1. Kürassier⸗Regiment und der größere Theil der Batterien des 1. und3. Artillerie⸗Regiments München schon vor mehreren Tagen verlassen haben, so besteht die hiesige Garnison zur Zeit nur aus 7—800 Mann.

Baden. Karlsruhe, 26. August. Der Großherzog, die Großherzogin und der Erbgroßherzog, sowie die Prin⸗ zessin Victoria und der Prinz Ludwig Wilhelm sind gestern früh von hier abgereist, um sich zu längerem Aufenthalte nach Schloß Mainau zu begeben. Wie die „Karlsr. Ztg.“ meldet, gedenkt der Großherzog in etwa 14 Tagen Schloß Mainau zu verlassen, um den Manövern der 29., 30. und 31. Division in Elsaß⸗Lothringen und sodann den Manbvern der 28. Di⸗ vision im Großherzogthum in seiner Eigenschaft als General⸗ Inspecteur der 5. Armee⸗Inspektion beizuwohnen. Nach Be⸗ endigung dieser Besichtigungsreise wird der Großherzog nach Schloß Mainau zurückkehren. 1

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 27. August. (W. T. B.) Außer den bereits gemeldeten, von den Insurgenten erbeu⸗ teten Waffen und Geschützen sind in Folge der Entwaff⸗ nung Serajewos allein 6000 Gewehre bis jetzt eingeliefert worden. Von den bei der Einnahme Serajewos gefangenen Nizams, Redifs und Baschibozuks wurden 55 Offiziere und 830 Soldaten nach Brod eskortirt. Mehrere bei Stolatz ver⸗ sprengte Insurgentenbanden wurden gefangen. Am 24. d. ergaben sich den österreichischen Vorposten bei Mostar 4 Offi⸗ ziere und 154 Redifs. Die 20. Truppendivision wurde am 26. d. M. bei Brod neuerdings durch Infanterie und Artil⸗ lerie angegriffen und bestand mit denselben ein unbedeutendes Gefecht. Bei den von den österreichischen Truppen von Ban⸗ jaluka aus unternommenen Streifzügen kam es am 24. d. M. bei Kljuc zu einem Zusammenstoß derselben mit Insurgenten. Details hierüber liegen noch nicht vor.

(W. T. B.) Die „Pol. Korr.“ veröffentlicht folgende Meldungen: Aus Belgrad vom 27. d. M.: Das gesammte Ministerium hat seine Demission eingereicht; der Fürst hat bes. angenommen und Ristic mit der Bildung des neuen Kabinets beauftragt, in welchem nur der bisherige Minister des Innern, Miloikovic, verbleiben dürfte. Die bisherigen diplomatischen Agenten Oesterreichs und Italiens sind zu Ministerresidenten am serbischen Hofe und Zukic zum serbischen Ministerresidenten in Wien ernannt worden. Aus Kon⸗ stantinopel vom 27. d.: Der englische Boschafter, Layard, dringt bei der Pforte auf die unverweilte Errichtung der Gensd'armerie.

28. August. (W. T. B.) Der „Presse“ wird aus Serajewo gemeldet, es sei für diese Stadt ein Ge⸗ meindestatut entworfsen und eine aus 6 Orthodoren, 5 Muselmännern, 4 Juden und 3 Katholiken be⸗ stehende Gemeindevertretung gebildet worden. Zum Bürger⸗ meister sei der Muhamedaner Mustapha Bey ernannt und habe diese Wahl den besten Eindruck gemacht. Die Preise für die Lebensmittel würden der enormen Theuerung wegen

egenwärtig durch die Behörden festgesetzt. In der Person adschi Jamakovic' sei einer der gefährlichsten Unruhestifter festgenommen worden.

Schweiz. Bern, 24. August. (Wes Ztg.) Auf dem zweiten internationalen Kongresse für rathung emeinsamer Schutzmaßregeln gegen die Phyl⸗ oxera, welcher am 9. September in Bern eröffnet wird, werden außer der Schweiz: Deutschland, Oester⸗ reich⸗Ungarn, Frankreich, Italien, Portugal, Spanien und die Türkei vertreten sein. Als Vertreter der Schweiz sind vom Bundesrath in seiner heutigen Sitzung der Chef des eidgenössischen Departements des Innern, Bundesrath Droz und Dr. Fatio aus Genf bezeichnet worden. Die Frist, bis zu welcher das Verlangen der Volksabstimmung über das von den Räthen beschlossene Bundesgesetz, betreffend die Subventionirung von Alpenbahnen, eingereicht werden kann, ist vom Bundesrath bis zum 24. November anberaumt worden. Was die 2 Millionen betrifft, welche die Gotthardkantone nach diesem Gesetze noch ür die Vollendung der Gotthardbahn zahlen sollen, o sind dieselben von den Vertretern jener Kantone in einer

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vor der Entlassung der eidgenössischen Räthe noch abgehal⸗ tenen Versammlung bereits vorläufig verthei RK.ö;-.C. has soll 500 000 Fr. übernehmen, Bern 400 000 Fr., Aargau 400 000 Fr., Baselstadt 400 000 Fr., Baselland 60 000 Fr., Solothurn 50 000 Fr., Schaffhausen 50 000 Fr. und Thurgau 40 000 Fr., zusammen 1 900 000 Fr. Die noch restirenden 100 000 Fr. sollen auf die Kantone Luzern, Zug, Schwyz, Ob⸗ und Nidwalden und Uri fallen. Tessin ist von jeder weiteren Zahlung frei. Dem neuen Fabrikgesetze gemãß hat der Bundesrath heute die Wahl von drei eidgenössi⸗ schen Fabrikinspektoren vorgenommen.

Großbritannien und Irland. London, 28. August. (W. T. B.) Wie die „Times“ erfährt, wird sich demnächst zur Regelung der mit Rußland schweben⸗ den Gren Rihülikungsfragen eine chinesische diplo⸗ matische Mi sion nach St. Petersburg begeben. In ihrem heutigen Leitartikel führt die „Times“ aus, daß Eng⸗ land niemals wieder eine türkische Eh. garantiren oder überhaupt die Aufbringung einer solchen Anleihe unter⸗ stützen werde. Eine dermiscung der finanziellen Verlegen⸗

eiten der Türkei mit der Politik und der englisch⸗türkischen onvention erscheine schlechterdings unzulässig.

Frankreich. Paris, 25. August. (Fr. C.) Der Mar⸗ schall⸗Präsident hat durch ein von gestern Ie Dekret den Abgeordneten Sadi Carnot zum Unter⸗Staats⸗ sekretär im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ernannt. Der Kriegs⸗Minister General Borel hat verfügt, daß 1egn5 großen Manövern hat

ompagnieführer des 6. Armee⸗Corps zum ersten Male beritten sein sollen.

Das Marine⸗Ministerium läßt folgende Mitthei⸗ lun veröffentlichen: Die ersten Nachrichten über die Anfänge des Aufstandes in Neukaledonien sind dem Marine⸗ Ministerium heute früh durch Vermittlung des französischen Konsuls in Sidney zugegangen. Es gebricht uns an Zeit, alle diese Einzelheiten hier wiederzugeben; sie werden mor⸗ gen im „ZJournal officiel“ erscheinen. Es ergiebt sich aus dieser vom 17. Juli datirten Mittheilung, daß Männer von dem Stamme Dony am 19. 8 aus Anlaß einer von ihnen zurückgeforderten Kanakenfrau einen Ansiedler Namens

héne und seine Familie umgebracht hatten. Am 21., 22. und 23. wurde zu der Verhaftung der bei dieser That bethei⸗ ligten Häuptlinge geschritten. In der Nacht vom 24. zum 25. und am Morgen des 25. erhoben sich dann auch die Leute von Atai, überfielen die Gensd'armen von la Foa und die Ansiedler der Umpegend und machten dieselben, 43 an der Zahl, nieder. Während die Truppen gegen diese neuen Empörer marschirten, griffen die Kanaken von Aoui und Poquesreux Bulupari an und tödteten dort 42 Personen. Rechnet man zu diesen bei⸗ den Ziffern den Obersten Gally⸗Passebosc und die Familie Chene, so ergiebt sich in der That die zZiffer der Opfer, welche das Telegramm vom 12. Juli ergab. Es wurden sogleich die nöthigen Sicherheits⸗ und Ahndungsmaßregeln ergriffen. Die Arondissements Urar und Bulupari wurden in Belagerungszustand erklärt, die ge⸗ fährdeten Punkte militärisch besetzt. Hält man diese Meldun⸗ gen mit den Angaben der späteren Telegramme vom 3. und 8. August zusammen, so ergiebt sich, daß der Aufstand keine weiteren Opfer gefordert hat und bewältigt ist, sowie daß die militärischen Operationen, durch welche die Kanaken gezwun⸗ gen werden sollten, die Häuptlinge und sonstigen Hauptkschuldi⸗ gen auszuliefern, mit Erfolg ihren Fortgang nahmen.

28. August. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Agence Havas“ aus Athen, wären türkische Truppen bei Palama und Domoko in griechisches Gebiet einge⸗ drungen und hätten einen Zusammenstoß mit der griechischen Bevölkerung gehabt. Seitens der Regierung seien Maßregeln ur Herstellung der Ruhe und Ordnung ergriffen worden.

on einer Zurückberufung des früheren Minister⸗Präsidenten Comunduros sei in politischen Kreisen nichts bekannt.

talien. Rom, 27. August. (W. T. B.) Wie die „Fanfulla“ meldet, sind die Oberst⸗Lieutenants Gola und Orero von der italienischen Regierung zu Mitgliedern der in dem Berliner Vertrage vorgesehenen Grenz⸗Reguli⸗ rungskommission ernannt worden. Gola geht nach Belgrad, Orero nach Konstantinopel. 1 28. August. (W. T. B.) Gegenüber der Nachricht von der Initiative Italiens und Färeeneü in der Frage der Rektifikation der griechischen Grenze betont die „Italie“ der Berliner Vertrag sei ein Kollektivwerk der Mächte, keine derselben könne vereinzelt vorgehen, es sei in dieser Beziehung stets eine gemeinsame Aktion noth⸗ wendig. Dem „Diritto“ zufolge ist der italienische Konsul in Rustschuk, de Gubernatis, zum Delegirten der Kom⸗ mission zur Unterstützung des russischen Kommissars bei der Verwaltung Bulgariens, und der Dolmetscher bei der italienischen Gesandtschaft in Fonistce e Vernoni, zum Delegirten der Kommission für die Reorganisirung Ost⸗ rumeliens ernannt worden. Der Kriegs⸗Minister hat sich nach Monza begeben, um mit Sr. Majestt dem Könige den großen Manövern beizuwohnen.

Amerika. New⸗York, 27. August. (W. T. B.) Der Schatzsekretär Sherman hat bei einer vorgestern in Mansfield (Ohio) gehaltenen Rede die Mittheilung ge⸗ macht, daß der Staatss chah 140 000 000 Dollars in Münzen für den Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Baar⸗ zahlungen zur Verfügung habe. Ferner sei es der Regierung gelungen, die Zinsen auf die Staatsschuld um jährlich zehn Millionen herabzumindern. Der Verkauf der vierprozentigen Staatsobligationen nehme in so rapider Weise seinen Fort⸗ ang, daß der Gesammtbetrag derselben im Laufe dieses

ahres wohl die Summe von 100 000 000 Doll. übersteigen, und daß ihm damit die Einlösung sämmtlicher Obligationen der ⅞haer Bonds von 1865 ermöglicht sein werde.

Afrika. Tunis. (Allg. Corr.) Der Geheimsiegelbewahrer Mustapha Ben⸗Ismall ist zum Minister für die Aus⸗ wärtigen Angelegenheiten und Präsidenten des Finanz⸗ ausschusses an Stelle von . asnador ernannt wor⸗ den, der diesen Posten niedergelegt hat. .“

tatistische Nachrichten.

Der „Statistische Bericht über den Betrieb der unter Königlich sächsischer Staatsverwaltung stehen⸗ den Staats⸗ und Privat⸗Eisenbahnen mit Nachrichten über Eisenbahn⸗Neubau und einigen auf die chronologische Zusamme

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1““

2* stellung beschränkten Mittheilungen über die Betriebsergebnisse der unter hebeagetie stehenden Eisenbahnen im Königreiche Sachsen im Jahre 1877“‧, zerfällt in 7 Abschnitte: I. Allgemeines, Umfang, Bau⸗ und Anlagewerth des Königlich sächsischen Eisenbahnnetzes: II. Anlage, Bau und Unterhaltung der Bahnen; III. Transport⸗ mittel; IV. Personen⸗ und Güterfrequenz; V. finanzielle Ergeb⸗ nisse; VI. außergewöhnliche Ereignisse beim Eisenbahnbetrieb; VII. Mittheilungen über den Beamten⸗Etat und die Unterstützungs⸗

Kassen.

Aus dem Abschnitt V. „Finanzielle Ergebnisse“ heben wir hervor: Die unker Staatsverwaltung stehenden Eisen⸗ Lahnen hatten am Jahresschlusse 1877 eine Betriebslänge von 2078,02 km und erzielten eine Gesammteinnahme von 58 885 813,30 Mark, während 1876 bei einer Betriebslänge von 1977,21 km die Gesammteinnahme sich auf 61 204 875,74 bezifferte. Die Gesammt⸗ Ausgabe im Jahre 1877 betrug 37 800 963,82 gegen 39 641 984,16 im Vorjahre, so daß 1877 ein Ueberschuß von 21 084 849,48 ver⸗ blieb gegen 21 562 891,58 in 1876. Da nun in 1876 das gsesgante Anlagekapital auf 456 707 402 sich belief, so verzinste sich dasselbe zu 4,72 % und im Jahre 1877 bei 510 704 079 zu 4,13 %, während die zu Eisenbahnzwecken aufgenommenen Anleihen mit 4 % verzinst werden. Zur vertragsmäßigen Amortisation dieser Anleihen (4½ % unter Zuschlag der ersparter Zinsen) ist also ein Zuschaf von 0,37 % erforderlich en Die Leipzig⸗Dresdener Eisenbahnlinien haben den Kaufpreis zu 4,39 % durch den Gewinnüberschuß von 4 590 212 verzinst. Von den unter Stueaeceeigahhag stehenden Privatbahnen hat Gößnitz⸗Gera bei einem Betriebsüberschuß von 110 925,22 das Anlagekapital zu 2,31 %, Altenburg⸗Zeitz bei 265 686,30 zu 6,46 %, Gaschwitz⸗Meuselwitz bei 66 092,28 zu 1,7 % verzinst. Zittau⸗Reichenberg hat keinen Betriebsüberschuß ergeben.

Dem Bericht, welchen der Königlich württembergische Staats⸗ Minister der Justiz, d. d. 30. Juli 1878, betreffend die Verwaltung und den Zustand der gerichtlichen Strafanstalten des Königreichs Württemberg in dem Zeitraum vom 1. Juli 1876 bis 30. Juni 1877 an den König erstattet hat, entnehmen wir: In der Organisation der Strafanstalten ist während des Zeit⸗ raums vom 1. Juli 1870 bis 30. Juni 1877 keine Aenderung ein⸗ getreten. Das Aufsichtspersonal an den 7 Strafanstalten bestand am 30. Juni 1877 in 166 Personen, 10 mehr als im Vor⸗ jahr, nämlich in drei Hausmeistern, 14 Oberaufsehern, 132 Auf⸗ sehern, 1 ersten Aufseherin, 19 Aufseherinnen. m

Juni 1876 befanden sich in sämmtlichen höheren Strafanstalten 1600 Gefangene. Bis zum 30. Juni 1877 sind zugegangen 5266, abgegangen sind 3432, es blieben also Bestand am 30. Juni 1877 1834, um 234 mehr, als im Vorjahre. Die tägliche Durchschnittszahl der Gefangenen berechnete sich auf 1851, dieselbe übersteigt diejenige des Vorjahres, welche die höchste seit 16 Jahren gewesen war, um 269,2. Der höchste Gefangenenstand betrug 2237, der niederste 1457. Am 30. Juni 1877 waren in den Strafanstalten: a. männliche Gefangene 1553, weibliche 281, b. nach dem Alter zur Zeit der Begehung der That: über 25 Jahre alt I111, zwischen 18 und 25 Jahren 617, unter 18 Jahren 106; c. nach den Strafarten: Zuchthausgefangene inkl. Arbeitshausgefangene alten Rechts 948, worunter 24 (22 männliche und 2 weibliche) auf Lebens⸗ dauer; Gefängnißsträflinge 885; Festungshaft 1; jugendliche Ge⸗ fangene, männliche 89, weibliche 20. d. Rückfällige, d. h. solche, welche schon früher in einer höheren Strafanstalt wegen eines gleich⸗ artigen oder nicht gleichartigen Delikts eine Strafe erstanden hatten, befanden sich unter den 3425 Neueingelieferten 1428, und zwar erst⸗ mals rückfällige 475, wiederholt rückfällige 953; erstmals Gestrafte 1997. Die Zahl der Rückfälligen betrug somit 41,69 % der Ge⸗ sammtzahl der Neueingelieferten. Unter den am 30. Juni 1877 in den Strafanstalten befindlich gewesenen 1834 Ge⸗ fangenen waren erstmals estrafte 736, erstmals rückfäl⸗ lige 351, wiederholt rückfällige 747. e. Nichtwürttemberger waren am 30. Juni vorhanden 271. Im Zellengefängniß zu belief sich der durchschnittliche Gefangenenstand auf: Zucht⸗ Hausgefangene 97,3, nicht jugendliche Gefängnißsträflinge 95,1, jugend⸗ liche 8— 105,1, zusammen 297,5. Am 30. Juni 1877 waren im Zellengefängniß: 82 Zuchthausgefangene, 77 nicht jugendliche Ge⸗ fängnißsträflinge, 89 jugendliche Gefangene, zusammen 248. Der Gesammtaufwand auf die Strafanstalten , einschließlich der Kosten des Strafanstaltenkollegiums und der Beiträge an den Verein zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene und an die Rettungs⸗ anstalt in Leonberg, betrug im Verwaltungsjahr 1876/77: 1 213 972 43 ₰, hiervon die Einnahmen der Strafanstalten mit 698 106 88 abgezogen, blieb eine Mehrausgabe von 515 865 55 zu decken. Der wirkliche Zuschuß der Staats⸗ kasse betrug aber 517 279 69 ₰, also 1414 14 mehr, da von den Einnahmen des Vorjahrs 326 43 gedeckt werden konnten, dagegen 1740 57 von der laufenden Verwal⸗ tung für die Restverwaltung zuzuschießen waren. Im Etat war unter Annahme einer Mittelzahl von 1530 Gefangenen der Zuschuß der Staatskasse veranschlagt zu 447 617 ℳ; es wurden also mehr verausgabt 69 662 69 ₰; eine Folge der bedeutenden Ver⸗ mehrung der Zahl der Gefangenen (durchschnittlich 1851). Der reine jährliche Durchschnittsaufwand auf einen Gefangenen berechnet sich bei der Durchschnittszahl von 1851 Gefangenen und bei dem Zuschuß der Staatskasse für die Strafanstalten mit 504 110 35 auf 272 34,5 ₰; im Etat war der⸗ selbe zu 283 69,7 ₰, also um 11 35,2 höher veranschlagt. Der durchschnittliche Betrag der Verpflegungskosten (Nah⸗ rung, Kleidung, Lagerstätte, körperliche Reinlichkeit, Krankenpflege) für einen Gefangenen berechnete sich auf 203 27,3 ₰. m Ganzen ergab sich gegen das Vorjahr mit einer Mittelzahl von 1582 Gefangenen ein Mehraufwand an Verpflegungskosten von 57 893 56 ₰. Neben den Arbeiten für die eigenen Bedürfnisse der Strafanstalten (Bereitung der Kost, bezw. auch des Brodes, Bau⸗ und Gartenarbeiten, Hausreinigung, Waschen, Krankenwart,

Holzmachen, Schreibgeschäfte) sind die hauptsächlichsten Beschäf⸗

tigungen: bei den männlichen Gefangenen: Weberei mit Nebenver⸗ richtungen (durchschnittlich 321 Gefangene), Schneiderei (62), Schusterei (10,6), Schreinerei und andere Holzarbeiten (65,6), Fertigung von Zündholz⸗ und Wichseschachteln (115), Fertigung von Papifertaschen und ⸗Hülsen (123), Cigarrenmacher (105), Seegras⸗Arbeiten (81,2), Fertigung von Reiseartikeln 119,9 Schlosserei und Flaschnerei (31), Buchbinderei (13), landwirthschaftliche Arbeiten (70), Koloriren (15), Holzmacher (30,6); bei den weiblichen Gefangenen: Nähen, Fein⸗ nähen, Stricken, Sticken, Schneiderei, Poliren von Goldwaaren. Durchschnittlich waren beschäftigt: für auswärtige Bestellung 691,7, für den eigenen Gewerbebetrieb 732,6, für die eigenen Bedürfnisse der Anstalten 278,2, zusammen 1702,5. Unbeschäftigt blieben: arbeitsfrei oder im Dunkelarrest 86,8, alt und gebrechlich 7,2, krank 54,5, zusammen 148,5, Der reine Ertrag der Arbeiten der Gefangenen in sämmtlichen Strafanstalten betrug 235 781 9 ₰; der durchschnittliche Arbeitsverdienst eines Gefangenen 115 ℳ% 84 und auf den Tag (das Jahr zu 300 Tagen gerechnet) 38,6 ₰; für einen beschäftigten Gefangenen berechnete sich der durchschnittliche Arbeitsverdienst auf 125 95 und täglich auf 41,9 J. Der Nebenverdienst der Gefangenen hat im Ganzen 54 684 72 ₰, im Durchschnitt auf einen Ge⸗ fangenen 29 54 betragen. Für erlaubte Kostzulagen wur⸗ den 27 461 72 ₰; im Durchschnitt von einem Gefangenen 14 83,6 verwendet. Bei einer Gesammtzahl von 5266 und einer täglichen Durchschnittszahl von 1851 Gefangenen betrug die Zahl der Neuerkrankten 1117, sämmtlicher Kranken 1161, der Ge⸗ storbenen 47; die eee der Kranken war 48,8. Das Verhältniß sämmtlicher Kranken zu der Durchschnittszahl der Gefangenen betrug 1: 37,9 1. %), das Verhältniß der Gestorbenen zu der Durchschnittszahl der Gefangenen 1:39,3, zur Gesammtzahl der Kranken 1:24,7. Die größte Sterb⸗ lichkeit hatten Stuttgart und Ludwigsburg, die geringste Rottenburg. Von Geisteskrankheiten sind . aufgezählt, von Selbst⸗ mord einer, neben zwei vereitelten Versuchen. Am 30. Juni 1877 nahmen an dem obligatorischen Schulunterricht 762 (659 männ⸗

E1“

liche, 103 weibliche) Gefangene Theil, am Zeichenunterricht im Zucht⸗ haus zu Stuttgart 33. Die Zahl der erkannten Disziplinar⸗ strafen betrug 901, gegen 1013 im Vorjahr. Begnadigungen kamen 318 vor (im Vorjahr 188). Vorläufig entlassen wurden 35 (im Vorjahr 28); der Fall eines Widerrufs der vor⸗ läufigen Entlassung kam nicht vor. Nach der Bemerkung des Vor⸗ standes des Zellengefängnisses zu Heilbronn ist mit Ausnahme einiger zur schlimmsten Sorte gehöriger Gefangener bei den übrigen die Ueberzeugung von den Vortheilen der Einzelhaft füer ihr geistiges, sittliches und körperliches Wohl durchgedrungen. d

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Nach dem Monatsbericht der Königlich Preußi⸗ schen Akademie der Wissenschaften zu Berlin lasen im Juni d. J. folgende 1 Kuhn, Mittheilungen über die Bri⸗ haddevatà; Schrader, über die Namen für Syrien in den assyrischen Inschriften; Peters, über das Brustbein des Hippopotamus (Choe- ropsis) liberiensis; Pringsheim, über die Bedingungen, unter welchen phanerogame Pflanzen im Licht ergrünen; J. Friedländer, Thessalische Kunst; Borchardt, über die Theorie der arithmetisch⸗geometrischen Mittels aus 4 Elementen; Curtius, Besprechung der vorliegenden Situationspläne der Ausgrabungen von Olympia; Ladenburg, Syn⸗ these organischer Basen; Lewin, üͤber die Umsetzung des Natrium⸗ sulfantimonats im thierischen Organismus; Beglückwünschungsschreiben an Schwann in Lüttich.

Das 14. Heft der „Mittheilungen von dem Frei⸗ berger Alterthumsverein“, herausgegeben vom Stadtret) Heinrich Gerlach, Vorstand, (Freiberg, 1877) bringt an der Spitze ein alphabetisches Verzeichniß der Ehrenmitglieder und sämmtlicher Mitglieder des Vereins. „Die Zahl derselben war danach im März des verflossenen Jahres bis auf 427 gestiegen, darunter 144 auswär⸗ fig. Der erste wissenschaftliche Beitrag des Heftes hat den Titel: „Die alten Burgen und m h um Freiberg.“ Der Verfasser, Advokat Gautsch in Dresden, sieb in den allgemeinen geschichtlichen Vorbemerkungen einen kurzen klaren Ueberblich über das Ritter⸗ und Lehnswesen des Mittelalters im Allgemeinen und läßt dann in wört⸗ lichem Abdruck nebst deutscher Parallel⸗Uebersetzung den Abschnitt „Districtus Friberg“ aus Markgraf Friedrichs Lehnsbuch vom Jahre 1348 folgen. Dieses Verzeichniß der xe Lehne aus dem 14. Jahrhundert ist in einem im Königlich sächsischen Haupt⸗Staatsarchiv zu Dresden aufbewahrten Kopialbuche enthalten und hat wahrscheinlich einem Kanzleibeamten des Markgrafen Fried⸗ rich des Ernsthaften seine Entstehung zu verdanken, welcher in den Jahren 1347 und 48 auf Pergamentblättern, nach Pflegen (Aem⸗ tern, Kreisen) geordnet, alle Herrschaften, Rittergüter, große wie kleine, und einzelnen Grundstücke verzeichnet hat, die bei dem Markgrafen zu Lehn gingen, uad bildet daher eine in geographischer wie genealogischer Beziehung sehr wichtige Quelle für vie in Rede stehenden Gegenden. Es folgt dann zunächst die Geschichte des Schlosses Biberstein im Bobritzschthale und des unweit davon, an einem in die Bobritzsch mündenden Bache gelegenen Schlosses Reinsberg nebst Regesten. Von dem letzteren, malerisch gelegenen Schlosse ist dem Heft eine treffliche Holzschnittabbildung beigegeben, die der „Geschichte des Geschlechts von Schönberg⸗Meißnischen Stammes“ (Leipzig 1876) entlehnt ist. An diese Burggeschichten sollen sich später in alpha⸗ betischer Reihe anschließen: Alter Hof (im Freiwald), Bräunsdorf, Ober⸗ und Nieder⸗Colmnitz, Hals und Halsbach, Krummenhennersdorf, Ober⸗ und Nieder⸗Langenau, Lichtenberg. Linda, Naundorf, Oberschaar, Ober⸗Schöna, Sohra, Thurmhof, Waltersdorf, Wegefarth, Weißenborn, Wingendorf sämmtlich Rittergüter in einem Umkreise von 3 Stunden um Freiberg. Die Beschreibung einiger naher „Kanzlei⸗Lehngüter“, so wie entfernterer Rittersitze und wirklicher Burgen der Vorzeit, wie Frauenstein, Rechenberg, Sayda, Purschenstein u. a. behält sich der Verfasser vor. Den zweiten Beitrag bilden Mittheilungen über „Die von Schön⸗ berg'schen Grabdenkmäler zu Freiberg insbesondere im Dom und der Annen⸗Kapelle“, von Bernhard von Schönberg, Geheimen Ober⸗ Rechnungs⸗Rath in Dresden. Die genannte Familie hat Jahrhunderte hindurch mit der alten freien Bergstadt Freiberg in vielfachen und nahen Beziehungen gestanden, die sich zurück bis fast zum ersten ur⸗ kundlichen Auftreten des Geschlechts in der Mark Meißen verfolgen lassen. Die Schönberg betheiligten sich nicht nur eifrig bei dem Eigenlöhner⸗Bergbau, sondern ste waren auch schon früh die oberen Aufsichtsbeamten der Fürsten bei der Abnahme der Bergrechnungen und verwalteten das im Jahre 1542 errichtete Amt eines „Ober⸗ Hauptmanns der Erzgebirge“ oder Ober⸗Berghauptmanns von 1558 an mit einer nur kurzen Unterbrechung fast 200 Jahre hindurch. In der Annenkapelle, welche besonders zahlreiche Grabdenkmäler des Geschlechts enthält, sind neuerdings noch verschiedene andere aus der Stadtkirche zu Frankenberg und aus der Kirche zu Maxen, sowie Kopien der Bronze⸗Denkmäler im Meißener Dome aufgestellt wor⸗ den, von welchem dasjenige des Ober⸗Hauptmanns Wolf von Schön⸗ berg auf Neusorge, Knauthain und Frankenberg († 1581) und das des Bischofs Caspar von Schönderg († 1463), ein treffliches, wahrscheinlich aus der Werkstatt Peter Vischers hervorgegangenes Werk, in wohlgelungenen, der Geschlechtsgeschichte entnommenen Lichtdruckbeilagen mitgetheilt werden. Dieser Sammlung von Grab⸗ denkmälern in der Annenkapelle ist übrigens auch ein kunstgeschicht⸗ liches Interesse nicht abzusprechen, insofern sich darin die Spät⸗ Gothik und alle ihr folgenden Style, insbesondere die deutsche Re⸗ naissance, der Barockstyl, das Rococo, die sogenannte Zopfrenaissance und der Imperialstyl in charakteristischeen und technisch gut ausgeführten Beispielen vertreten finden. An den Aufsatz schließen sich nachträgliche geschichtliche Mittheilungen der Re⸗ daktion über die an den Domkreuzgängen bei der Restau⸗ ration der Goldenen Pforte ausgeführten Veränderungen. Unter der Ueberschrift: „Zur Charakteristik des Generals Holck⸗ theilt Dr. E. Herzog in Zwickau, theils wörtlich, theils im Auszuge, eine Anzahl an den Zwickauer Stadtrath gerichteter Schreiben dieses

aus der Geschichte des 30 jährigen Krieges bekannten Generals mit,

welche auf seinen Charakter ein etwas milderes Licht werfen, indem sie sein grausames Verfahren in Sachsen mehr als eine Folge der vom Generalissimus Wallenstein erhaltenen strengen Befehle und der Rohheit seiner Soldaten erscheinen lassen. Mit einem Vortrage über „Die Belagerung Freibergs durch den schwedischen General Torstenson im Jahre 1643˙, vom Lieutenant G. von Schulz in Freiberg, und „Mittheilungen über die Bestrebungen sächsischer Vereine g lich Schaffung eines staatlichen Organs für Erhaltung vaterländischer Alterthümer (Gesuche an das Ministerium des Innern)“ von Gerlach, Vorstand des Vereins schließt das Heft.

„Gesindeordnungen für sämmtliche Provinzen der Preuß. Monarchie vom 8. November 1810, für Neuvor⸗ pommern und das Fürstenthum Rügen vom 11. April 1845, für die Rheinprovinz vom 19. August 1844 mit An⸗ merkungen und Sachregister“, von Dr. R. Backoffner. Berlin 1878. R. v. Deckers Verlag, Marquardt 8 Schenck. kl. 8 kartonnirt. Pr. 0,75 Der vorliegende kleine Kommentar be⸗ rücksichtigt insbesondere die bisher zu der preuß. Gesindeordnung von 1810 ergangenen, ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen, Verord⸗ nungen und ETE Entscheidungen und gewährt Jeder⸗ mann die Möglichkeit, sich mit Leichtigkeit über die einzelnen Mate⸗ rien des Gesinderechts zu informiren und Streitfragen an der Hand der Gesetzgebung selbst zu lösen. Ein dem Buche vorgedrucktes aus⸗ führliches Sachregister bezweckt die schnellere Auffindung aller ge⸗ suchten Artikel und dient ersterem somit als unentbehrliches Hülfs⸗

mittel. Land⸗ und Forstwirthschaft.

Metz, 22. August. (Straßb. Ztg.) Die Ernte ist jetzt in Lothringen der Hauptsache nach beendigt; im Durchschnitt kann sie als eine Mittelernte bezeichnet werden. Die Zahl der Garben ist befriedigend, wenn auch der Könergehalt ein besserer sein könnte. Neuer Weizen wird mit 24 bis 24,50 ℳ, alter mit 21,60 bis 22,40 bezahlt. Roggen 15,20 bis 15,50 ℳ; Hafer 16,80 bis 17,20 ℳ; Gerste 16 bis 16,80 ℳ; Reps 34 bis 34,40 ℳ;