“ “ 3 % iges Anlehen der vormals Freien Stadt Frank⸗ furt a. M. von 2000 000 Fl. vom 2. Januar 1844.
Bider am 12.1. Mts. srarzgefundenen 29. Seoe des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. 000 000 Fl.
vom 2. Januar 1844 wurden nachverzeichnete Nummern zur Rück⸗
zahlung auf den 1. Dezember 1878 gezogen:
. 28 Obligationen à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰. Nr. 117
162 176 193 206 216 240 299 304 330 365 423 503 519 520 540
654 665 691 704 711 722 740 748 791 858 876 und 923 =
48 000 ℳ 12 ₰.
28 Obligationen à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰4. Nr. 1018 1143 1161 1208 1209 1229 1246 1247 1270 1304 1325 1384 1399 1493 1504 1549 1615 1695 1701 1711 1714 1750 1776 1802 1845 1931 1932 und 1974 = 23 999 ℳ 92 ₰.
25 Obligationen à 300 Fl. — 514 ℳ 29 ₰. Nr. 2019 2054 2099 2198 2272 2293 2358 2359 2421 2423 2516 2518 2614 2630 2657 2666 2683 2737 2750 2801 2818 2874 2932 2947 und 2975 = 12 857 ℳ 25 ₰.
33 Obligationen à 100 Fl. 171 ℳ 43 ₰. Nr. 3020 3082 3146 3187 3234 3304 3305 3429 3506 3519 3670 3687 3690 3714 3828 3864 3923 3928 3949 3954 3984 4111 4273 4299 4392 4436 4501 4514 4524 4668 4913 4927 und 4966 = 5657 ℳ 19 ₰, zusammen 114 Stück über 90 514 ℳ 48 J.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver⸗ zinsung nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, bei der König⸗ lichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., bei der König⸗ lichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, sowie bei allen Königlichen Regierungs⸗ und Bezirks⸗Haupt⸗ kassen gegen Rückgabe der Obligation und der dazu Kebörigen, nach dem 1. Dezember 1878 fälligen Zinscoupons Ser. I. Nr. 6—8 nebst Talon erheben können. b
Der Betrag der etwa fehlenden, unentgeltlich ee Coupons wird von dem zu zahlenden Nominalwerthe der Obligation zurückbehalten. 1“
Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., noch bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Coupons und Talons durch diese Kasse vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldver⸗ schreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungs⸗Termine eingereicht werden können. 11“ 8
Aus der 20. Obligationen à 100
Aus der 23. Verloosung: Obligationen à 1000 Fl. Nr. 679.
Aus der 25. Verloosung: Obligationen à 500 Fl. Nr. 1891, à 300 Fl. Nr. 2174, à 100 Fl. Nr. 3021 3101 4364 und 4629.
Aus der 26. Verloosung: Obligationen à 500 Fl. Nr. 1105 1163 1345 1805 und 1903, à 300 Fl. Nr. 2117 2126 und 2277, à 100 Fl. Nr. 3320 3456 und 4427.
Aus der 27. Verloosung: Obligationen à 1000 Fl. Nr. 678, à 500 Fl. Nr. 1031 1737 und 1877, à 300 Fl. Nr. 2922, à 100 Fl. Nr. 3297 3936 4070 4270 4428 und 4452.
Aus der 28. Verloosung: Obligationen à 1000 Fl. Nr. 230 741 842 und 949, à 500 Fl. Nr. 1130 1255 1372 1781 1857 und 1983, à 300 Fl. Nr. 2052 2152 2241 2756 und 2973, à 100 Fl. Nr. 3197 3214 3316 3514 4045 4173 4182 und 4389.
Die Inhaber dieser Obligationen werden zu deren Einlösung wiederholt aufgefordert. “
Wiesbaden, den 14. August 1878.
Der Regierungs⸗Präsident. v. Wurmb.
’ 1“] 8 Fl. Nr. 3585
Bekanntmachung für Seefahrer.
Anfangs Oktober cr. beginnt in Leer — Ostfriesland — ein Kursus für Seeschiffer auf großer Fahrt, dessen Dauer ca. fünf Monate; zu gleicher Zeit auch ein Kursus für See⸗Steuerleute, dessen Dauer ca. neun Monate.
Seeleute, welche sich zur Schifferprüfung auf kleiner Fahrt, so⸗ wie zur Aufnahme in die Steuermannsklasse vorbereiten wollen, finden zu jeder Zeit Aufnahme; es beträgt das Schulgeld in dieser Klasse monatlich nur drei Mark.
Anmeldungen nimmt entgegen 1 Der Königliche Navigationsschul⸗Direktor für die Provinz Hannover.
In Vertretung: Der Königliche Navigationslehrer Wendtlandt.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 35 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Berlin, 30. August. lichen und Königlichen Hoheiten der Kron⸗ prinz und die Kronprinzessin begaben Sich gestern Vormittag gegen 9 ½ Uhr vom Neuen Palais aus nach dem Bahnhofe in Potsdam zur Verabschiedung von Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Teree der Niederlande, Höchstwelche um 10 Uhr mittels azuges von hier nach den Niederlanden abreisten. Um 10 ½ Uhr fuhren die Kronprinzlichen Herrschaften nach Berlin, wo Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz zu⸗ nächst die vernien nessbecung besggghe kurze Zeit im Hohen⸗ ollern⸗Museum im Schlosse Monbijou verweilte und demnächst ie diesjährige akademische Ausstellung besuchte, wohin Sich Ihre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin mit Ihrer Föheit der Erbprinzessin von Sachsen⸗-Meiningen und Sr.
ußen Ihre Kaiser⸗
öniglichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm direkt vom Bahn⸗
hofe aus begeben hatte.
Mittags um 1 Uhr kehrten die Höchsten 8 nach dem Neuen Palais zurück, und nahm Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz um 4 Uhr den Vor⸗ trag des Militär⸗Kabinets entgegen.
Heute begiebt Sich Se. Kaiserliche Hoheit mit dem Nachtzuge nach Marienwerder zur Besichtigung der in dortiger Gegend exerzierenden kombinirten Kavallerie⸗Division und rrst am Sonntag früh gegen 7 ½ Uhr im Neuen Palais
1
wieder ein.
Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die 1
Prinzessin Heinrich der Niederlande, trafen, nach⸗ dem Höchstdieselben gestern Vormittag Potsdam verlassen, um 5 Uhr 52 Minuten Nachmittags auf der niederländischen
1u 111“ 11“ ländischen und preußischen Fahnen geschmückten Bah haf aatten sich der Königliche Kommissar der Provinz — el, er Commandeur der 2. Militärabtheilung, der Commandeur der 4. Infanterie⸗Division mit dem Bürgermeister, den Wethouders und einer Kommission des Gemeinderaths versammelt, um das Hohe neuvermählte Paar und insbesondere Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin beim Eintritt in die
iederlande, als Höchstihrer zweiten Heimath, ehrfurchtsvoll willkommen zu heißen. In gleicher Weise wurden Ihre Königlichen Hohei⸗ ten in zutghen begrüßt, wo der Minister und Königliche Kommissar der Provinz Gelderland, der Magistrat, der Com⸗ mandeur der Landwehr, der Oberst des 4. Husaren⸗Regi⸗ ments und der Platz⸗Kommandant auf dem Bahnhofe an⸗ wesend waren. Auf beiden Stationen war außerdem die dienst⸗ thuende Landwehr aufgestellt, welche das Hohe Paar mit den üblichen militärischen Honneurs empfing.
Das Reiseziel für Ihre Königlichen Hoheiten war das Königliche Lastschloß het * in der unmittelbaren Nähe der Station Apeldoorn gelegen und mit derselben durch eine kurze Fweigbahn verbunden. Auf dem Schlosse, der Sommerresidenz Sr. Majestät des Königs der Niederlande, waren bereits um 6 ü9r Ihre Reng. Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Sachsen eingetroffen und von Sr. Majestät empfangen worden.
Der Ankunft des Hohen Paares wurde um 8 ½ Uhr ent⸗ gegengesehen. Se. Majestät der König, die Großherzoglich sächsischen Herrschasten, die Hofstaaten, der Bürgermeister der Gemeinde Apeldoorn, die Wethouders und eine Kommission des Gemeinderathes gedachten Ihre Königlichen Hoheiten an der dicht vor dem Schlosse mündenden Eisenbahn zu npscngen. Für den Abend war die Illumination des Schlosses, ein großes “ und eine elektrische Beleuchtung des Parkes an⸗ geordnet. “
Die dem Schlosse benachbarte Ortschaft Apeldoorn ist ein Dorf von durchaus städtischem Charakter: breite Alleen durch⸗ ziehen dasselbe, und Villa reiht sich an Villa. Die Straßen waren bereits gestern reich mit Fahnen und Laubgewinden geziert: heute (Freitag) gedachte das Hohe Paar eine festliche Rund⸗ fahrt durch Apeldoorn zu halten.
—
— Das Kaiserlich russische Finanz⸗Ministerium fügt, daß die Kaiser lich russischen Zollämter in Mlawa, Tauroggen, Georgenburg, Garsden, Crottingen, Neu⸗ stadt, Slupce und Sczipiorno die auf 100 beziehungsweise 1000 ℳ lautenden Noten der deutschen Reichsbank als Zahlung bei Zollerhebungen anzunehmen haben.
— Seit gestern beträgt bei der Reichsbank der Dis⸗ kont 5 Prozent, der Lombard⸗Zinsfuß 6 Prozent. 8 8
— Der Betrag einer Wette, der nicht sofort baar esetzt und trotzdem vom Verlierenden bezahlt worden ist, ann nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 14. Mai 1878 nicht mehr werden. Insbesondere kann der Verlierende diese Rückforderung nicht kompensations⸗
weise gegen eine anderweitige Forderung des Gewinners gel⸗ tend machen.
— Der hiesige Königlich italienische Botschafter Graf Launay hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenhei ist der Botschafts⸗Sekretär, Chevalier Tosi mit der Führung der Geschäfte beauftragt.
— Die Bundesraths⸗Bevollmächtigten: Königlich sächsischer Geheimer Justiz⸗Rath Held, Großherzoglich badischer Ministe⸗ rial⸗Rath Lepique und Herzoglich sachsen⸗koburg⸗gothaischer Staats⸗Minister Freiherr von Seebach sind von Berlin wieder abgereist.
— S. M. Glattdecks⸗Korvette „Medus 9 Geschüße, Korvetten⸗Kapitän Hollmann, ist am 26. August cr. in P mouth eingetroffen. 1
2
3 Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 29. August. Der Kaiser ist gestern von Ischl nach Wien zurückgekehrt.
— (W. T. B.) Ein Streifkommando unter dem Befehl des
General⸗Majors Kopfinger traf vor Serajewo bereits am 25. d. bei
sich schon in der Nacht vorher nach allen Richtungen zerstreut, die meisten waren in ihre Heimath zurückgekehrt, ein Haufe flüchtete nach Rogatica. — An das Etappenkommando zu Blasni er⸗ gaben sich am 26. d. 32 Redifs mit 2 Gebirgskanonen. — Von der 36. Truppen⸗Division sind die ersten Abtheilungen in Banjaluka, von der 4. Truppen⸗Division ist die Tote in Brod eingetroffen. — Die „Polit. Korresp.“ 85 folgende Meldungen: Aus Cettinje von heute: Mehemed Ali Pascha, welcher in besonderer Mission in Prizrend eingetroffen ist, hat dem Fürsten telegraphisch angezeigt, daß er den Auftrag abe, die Schwierigkeiten zu beseitigen, die sich bei der in Gemäßheit des Berliner Vertrages durchzuführenden Grenzregulirung zwischen der Türkei und Montenegro ergäben. — Aus Konstantinopel von heute: Bis jetzt haben 12 Transportschiffe mit 18 000 ann russischer Garden den Bosporus auf dem Wege nach Odessa passirt; anstatt der Garden sind frische russische Truppen, welche aus dem Innern kommen, in die vorgeschobenen Stellun⸗ gen eingerückt. Die von den Lazen bezüglich der Ueber⸗ gabe Batums gestellten Bedingungen sind von den Russen zurückgewiesen worden; es heißt, es sei in Folge dessen die Räumung Batums neuerdings bis zum 12. künftigen Monats verschoben worden. — Aus Belgrad: Fürst Milan hat seenbich Minister angewiesen, die von ihnen niedergelegten ortefeuilles bis zu seiner Rückkehr von der v nach Nisch, Pirot, Vranja, Leskowac zu behalten. Die Minister Gruic und Jovanowic lehnen es aber ab, unter Ristic, als Conseils⸗Präsidenten, die Geschäfte fortzuführen. Der jüngste Angriff der Arnauten auf die Demarkationslinie von Vranja ist zurückgewiesen worden, die Arnauten haben Kurschumlje besetzt, das serbischerseits nicht besetzt war. — Der „Presse“ wird aus Gospics, 28. Aufest ge⸗ meldet: „Seit der von Serajewo ist der Muth der Türken in der Krajna gesunken. In vvweg. sind Parteiungen
an Podkomanja und Glasinac ein. Die Insurgenten hatten
5 1 1 2 Kampflustigen hingegen haben die Festung geräum das jenseitige Ufer der Unna
gesogen und h Schanzen aufgeworfen. Heute soll der Angriff auf Bihatsch stattfinden.
Alle christlichen J ärt, zu strecken. Die christlichen Nlüchtlinge verlangen als Frei willige in die österreichische O
zu werden.“
n 8 4 8 . — Ueber die Einnahme von Serajewo bringt die
„Pol. Korr.“ olgenen Bericht, d. d. Serajewo, 19. August.: „Heute hinterlegten das Hauptquartier und die Truppen der 6. und kombinirten Ieanterie Kiviston den 13. Marsch. Derselbe ging von Blasuj bis Serajewo, zwei österreichische Meilen oder 15 km. Bei Serajewo wurde hartnäckiger Widerstand geleistet. Nach sechs⸗ 5gvn. hitzigen Gefechte war der Gegner vollständig geschlagen. rsprünglich war der 18. August zum Vormarsche bestimmt. Allein die mit weit ausgreifenden Umgehungen verbundenen Gefechte von Belalovac und Visoka am 16. d. M., dann der Marsch von da bis Blasuj und Han Kobila Glava vor Serajewo hatten die Truppen dermaßen erschöpft, daß die Vorrückung gegen Serajewo selbst um einen Tag verschoben werden mußte. 8 Heute nach 2 Uhr Morgens brach das Gros der 7. Division Tegettheff von Han Kobila Glava auf und entwickelte sich von der Straße Visoka⸗Serajewo links vorwärts in Gefechtsformation. Die
und 1 Gebirgs⸗Batterie über Pasar⸗Brdo nordostwärts von Serajewo in
Flügel. Die Gebirgs⸗Brigade Oberst Polz mit 4 Bataillonen und I Gebirgs⸗Batterie rückte rechts von der Brigade Lemaic, zu beiden Seiten der von Visoka kommenden Straße auf dem Hum⸗Berge vor.
Die See ee. General Müller, aus 2 Bataillonen und
2 Feld⸗Batterien
Bosna⸗Ufer) bis Buffalic vor, rechts von der Brigade Polz.
bildeten zusammen den linken Flügel.
Von der mit dem Corps⸗Hauptquartier marschirenden Kolonne brach zwischen 5 und 6 Uhr die Gebirgs⸗Brigade GM. Kaiffel als Vorhut auf, marschirte bis über Stup Gorni auf der Straße, rückte dann gegen Cöôte 543 rechts vorwärts und entwickelte sich als äußer ster rechter Flügel in Gefechtsformation, und zwar rechts das In⸗ fanterie⸗Regiment Frhr. von Maroicic Nr. 7, links das Infanterie Regiment R. von Hartung Nr. 47 und eine leichte inter der Brigade Kaiffel brach vor 6 Uhr die Gebirgs⸗Brigade berst Villecz auf, marschirte auf der Straße ebenfalls bis über Gorni⸗Stup und entwickelte sich dann ebenfalls rechts vorwärts, links
vom Infanterie⸗Regimente Herzog von Sachsen⸗Meiningen Nr. 46, außerdem 2 Gebirgs⸗Batterien. Hinter der Brigade Villecz mar⸗ schirten 2 Bataillone des Infanterie⸗Regiments König der Belgier unter Oberst⸗Lieutenant Schluttenberg und 2 schwere Feld⸗Batterien als Reserve auf der Straße, ees sie auch während des ganzen Gefechtes verblieb. Alle diese Truppen bildeten den rechten Flüge unter persönlichem Kommando des FZM. Philippovich.
Der Kampf begann am linken Flügel, und zwar schon un 5 ½ Uhr Morgens mit lebhaftem Tirailleurfeuer. Um 6 Uhr griff die unter Kommando des GM. Müller stehende Artillerie ins Ge fecht ein. Das Feuer wuchs mit reißender Rapidität. Der Gegner, welcher hinter der Vertheidigungsmauer nordwärts der Stadt und längs der nordwestlichen Lisière vollkommen gedeckt und unsichtba aufgestellt war, spie einen förmlichen Bleiregen gegen die Truppen ohne daß ihm dieselben hinter Deckungen im Geringsten bei kommen konnten. Hier mußte die Artillerie mit konzentrirter Wir⸗ kung einspringen. Erst wurde mittelst enfilirenden Hohlgeschoß⸗ Schnellfeuers aus mehreren Positionen die Vertheidigungsmauer vom Feinde gesäubert, dann gegen die Lisière Shrapnell⸗Salven ab⸗
gade Kaiffel ins Feuer getreten. Die Feldgeschütze derselben be⸗ strichen die gegen die Stadt abfallenden Hänge des Debelo⸗Brdo. Unter dem Schutze der Geschütze klommen die Regimenter Frhr. von Maroicic und Ritter von Hartung die Höhen hinan, trieben den Gegner von Stellung zu Stellung gegen den Rand des Plateau hinauf, bis sie auch diesen erstiegen und die Schaaren der Aufstän⸗ dischen nach allen Richtungen in die Flucht jagten. Dabei bethei⸗ ligte sich die Brigade Villecz, indem sie den Fuß und die Mitte der Häag⸗ mit ihren unzähligen, schon der Karst⸗Formation angehörenden ückfallskuppen von den dahinter eingenisteten Schaaren säuberte. Während so auf dem rechten Flügel das Infanteriegefecht vor⸗ herrschte, wüthete auf dem linken das heftigste Artilleriefeuer gegen die von den Aufständischen hartnäckigst behauptete ubrbtre güche Lisiere. Nach 10 Uhr Morgens stiegen an drei Orten des nordwest⸗ lichen Theils der Stadt starke Rauchsäulen auf. Darauf nahm das euer der Aufständischen auf dem ganzen Umkreis der Stadt merk⸗ ich ab. Die Aufständischen hatten zu Beginn des Kampfes auch aus Geschützen, fünf an der Zahl — darunter eines in der Citadelle — gefeuert, allein diese waren alsbald von unserer Artillerie zum Schweigen gebracht. Nachdem durch unsere Geschütze dann auch das feindliche Infanteriefeuer gedämpft worden war, rückten von allen Seiten konzentrisch die Infanterie⸗Abtheilungen gegen die Stadt vor. Mit wiederholtem Bajonnetangriffe stürmten dann Theile von “ „ Mollinary⸗ und Sachsen⸗Meiningen⸗Infanterie ins nnere der Stadt selbst ein. Hauptmann Jwinger mit einer Com⸗ pagnie vom 52. Infanterie⸗Regimente Erzherzog Franz Karl drang der Erste in die Stadt ein. Die Aufständischen wehrten sich ver⸗ zweifelt. Von der äußersten Umfassung der Stadt zurückgeworfen, warfen sie sich in die nächsten Häuser, verbarrikadirten alle Eingänge und unterhielten ein mörderisches Feuer auf die nachstürmende In⸗ fanterie. Es entwickelte sich der blutigste Straßenkampf, in dem selbst Weiber gegen die Truppen fochten. Einzelne Hüaser par⸗ den erstürmt und die darin mit der Kraft der Verzweiflung sich wehrenden Aufständischen niedergemacht. An andere Häuser mußte, da auf keine Art in dieselben eingedrungen werden konnte, trotzdem die Aufständischen daraus die stürmenden Infanterie⸗ Abtheilungen decimirten, Brand gelegt werden, um den Gegner durch dieses äußerste Mittel unschädlich zu mochen. Bei der heißen Jahreszeit und Dürre standen die überwiegend aus Holz gefügten hüttenartigen Häuser im Nu in Flammen und so wurde zwischen 10 und 11 Uhr auch der Straßenwiderstand der Aufständischen ge⸗ brochen. Die 9. Compagnie vom 46. Regimente Herzog von Sachsen⸗ Meiningen unter ihrem Hauptmann Noak de Hunyad eroberte bei diesem Straßenkampfe drei Geschütze und die grüne (beinge) Fahne. Nach 11 Uhr war die Stadt in der Macht der K. K. Truppen. Aus einzelnen Häusern fielen noch hie und da Schüsse, allein in der Hauptsache war die Stadt eingenommen. Nach 12 Uhr Mittags wurden die in Reserve befindlichen zwei Bataillone Belgien⸗Infan⸗ terie zur Durchsuchung der Häuser beordert. Um halb ein Uhr be⸗ trat FZM. Philippovich mit dem Hauptquartier Serajewo, verblieb jedoch: bis 4 ½ Uhr Nachmittags bei dem am Eingange der Stadt H1,vvng Hospital, wohin bereits die ersten Verwundeten getragen wurden. Noch 4 Uhr wurde die Fahne mit dem Kaiserlichen Doppelaar auf der Eitadelle der Stadt aufgepflanzt, die Musikbanden intonirten, von dem Generalmarsche sämmtlicher Spielleute sekundirt, die Volks⸗ hymne und endloses, die Lüfte donnerähnlich erschütterndes Hurrah erschallte von der Citadelle, aus der Stadt, von allen Höhen Sera⸗ jewos. Darauf hielt FZM. Philippovich unter dem Glockengeläute der katholischen und griechisch⸗christlichen Kirche, sowie unter dem Jubel der christlichen und jüdischen Bevölkerung seinen Einzug in die Stadt und bezog nach 5 Uhr das Gouvernements⸗Gebäude. Die K. K. Truppen hatten an diesem Tage nach sechsstündigem, blutigem Kampfe das Hauptobjekt der Okkupation erobert. Bis zum Abend
entstanden. Die eine Partei drängt auf Waffenstreckung und
Grenzstation Oldenzaal ein. Auf dem festlich mit nieder⸗
unbedingte Uebergabe der Festung an unsere Truppen. Die
wurden 175 Verwundete ins Spital gebracht.“. “
upations⸗Armee aufgenommen 8
Gebirgs⸗Brigade Oberst Lemaic rückte mit 4 Infanterie⸗Bataillonen den Rücken der Zitadelle vor und bildete so den äußersten linken
estehend, rückte über Kobila Glava (am 8
drei Brigaden standen unter dem Befehle des FML. Tegetthoff und
eld⸗Batterie.
von der Brigade Kaiffel, über Fratinselo in Gefechtzformation, und zwar rechts 1 Jäger⸗, 1 Infanterie⸗Bataillon, links 2 Bataillone
tzwischen war gegen 8 Uhr auch vom rechten Flügel die Bri.
Gesetzes beauftragtg
chweiz. Bern, 28. August. (N. Zürch. Ztg.) D
„ 28. 8 1 er
vee 28 9. v 3 8 eb e. föree 19 cigfen, antone dasnachstehende Kreis⸗ achdem die hohe Bundesversammlung die schon seit so langer eit schwebende Gott ardangelegenheit 2 Erla 8 fur Al; undesgesetes, betreffend Gewährung von Subsidien far. pes vorläufig, d. h. unter Vorbehalt eines all⸗ Uligen Volksentscheides, zum Abschlusse gebracht hat, sehen - EEö“ neuerdings mit dieser Frage zu F Praua 89 22 esetz bestimmt nämlich in seinem „Die Eidgenossenschaft bewilligt den Kantonen, welche sich * dem Gotthard ahn⸗Unternehmen mit — . ig haben, zur Ausrichtung an die durch den inter⸗ na ionalen Vertrag vom 12. März 1878 für die Schweiz in . genommene Subvention von acht Millionen eine 8. von 4 500 000 Fr. unter der Bedingung, daß diese
antone 2 Millionen Franken und die beiden Eisenbahn⸗ Gesellschaften, Central⸗ und Nordostbahn, 1 ½ Millionen der genannten Subvention übernehmen, sowie unter der weiteren bee. Tr. 8 seiahluns des eezn der von den
1 en Gesellschaften ursprünglich ü⸗
E“ *
„ Sind es sonach die Kantone, denen die Bundessubventi mit der Zweckbestimmung, sie dem Unternehmen ertheilt wird, so dürfte es doch wohl unbedenklich erscheinen, daß eine wirkliche Auszahlung der Betreffnisse an die Kantone unterbliebe und diese den Bundesrath ermächtigten, in ihrem Namen jeweilen die fälligen Quoten jener Subvention direkt an die Gesellschaft auszurichten. Dagegen werden im Sinne der vorberührten Gesetzesstelle zwei Verhältnisse sofort zu regeln sein: erstens wird eine Vertheilung der Summe von zwei Millionen, welche seitens der Kantone aufzubringen ist, auf die einzelnen Stände erfolgen müssen, und zweitens wird “ 8s 8 eee betreffend die Ein⸗
Saldos der ursprünglich üb Subvention als gesichert evscheine “
Wir halten dafür, daß diese Gegenstände am leichtesten und kürzesten auf einer von sämmtlichen betheiligten Kantonen sn beschickenden Konferenz besprochen und zur definitiven Er⸗ edigung vorbereitet werden dürften, und ersuchen Sie dem⸗ gemäß, Ihre Abordnung, mit den geeigneten Instruktionen versehen, auf Montag, den 2. September nächsthin, Vormit⸗ tags 10 ½ Uhr, nach der Bundesstadt zu entsenden, wo die Konferenz, unter Leitung eines Mitgliedes des Bundesrathes, im Ständerathssaale ihren Anfang nehmen wird.
— Das Bundesgesetz, betreffend Gewährung von Subsidien für Alpenbahnen, vom 22. August 1878, lautet nach dem neuesten „Bundesblatt“ wie folgt:
Art. 1. Die Eidgenossenschaft bewilligt den Kantonen, welche sich bei dem Gotthardbahn⸗Unternehmen mit Sub⸗ ventionen betheiligt haben, zur Ausrichtung an die durch den internationalen Vertrag vom 12. März 1878 für die Schweiz in Aussicht genommene Subvention von 8 Mill. Fr. eine Summe von 4 500 000 Fr. unter der Bedingung, daß diese Kantone 2 Mill. Fr. und die beiden Eisenbahn⸗ gesellschaften, Central⸗ und Nordostbahn, 1 ½ Mill. Fr. der enannten Subvention übernehmen, sowie unter der weitern edingung, daß die Einzahlung des Saldo der von den Kan⸗ tonen und den Gesellschaften ursprünglich übernommenen Subvention zugesichert werde.
Art. 2. Die den vorbezeichneten Kantonen bewilligte Bundessubvention, die Nachtragssubventionen der Kantone, 8.. diejenigen der Eisenbahngesellschaften sind in den urch den Staatsvertrag vom 12. März 1878 bestimmten Fristen und Modalitäten zahlbar, vorausgesetzt, daß die nachstehenden Bedingungen und Voraussetzungen nachweis⸗ lich erfüllt sind; a. daß der Rest der Nachsubvention, bestehend in 1 ½ Mill. Fr., durch bindende, von den zu⸗ ständigen Organen unterzeichnete und dem Bundesrathe nach einem von ihm aufgestellten Formular spätestens bis 31. August laufenden Jahres eingereichte Verpflichtungsscheine der schweizerischen Nordostbahn und schweizerischen Cenkralbahn gesichert sei; b. daß die vom Deutschen Reiche und vom König⸗ reich Italien laut Zusatzkonvention vom 12 März 1878 über⸗ nommenen Nachsubventionen von je 10 Millionen Franks durch offizielle Mittheilung beider Staatsregierungen fest zu⸗ gesagt seien; c. daß die 2h chaft binnen einer vom Bundesrathe ihr anzusetzenden Frist durch einen zuver⸗ lässigen Finanzausweis volle Gewißheit darüber schaffe, daß sie, unter Einrechnung der 28 Millionen Franks neuer Subvention, die erforderlichen Mittel besitze, um das Pro⸗ gramm der Luzerner Konferenz, beziehungsweise des Staats⸗ vertrages vom 12. März 1878, nach den vom Bundesrathe genehmigten Plänen und Kostenvoranschlägen durchzuführen; d. daß die Gotthardbahn⸗Gesellschaft sich in Weise dahin erkläre, die für den Transitverkehr zwischen Deutschland und Italien jeweilen vertragsgemäß normirten Maximaltaxen auch im direkten Verkehr zwischen der Schwei und Italien als Maximalsätze anzuerkennen und demnach 8 diejenigen höhern Ansätze zu verzichten, zu deren Bezug sie durch einzelne kantonale Konzessionen berechtigt gewesen wäre.
Art. 3. Für den Fall, daß die im Art. 2 des Vertrages vom 12. März 1878 festgestellte Nachsubvention von 28 Mill. Fr. zur Vollendung des Gotthardunternehmens aus irgend welchem Grunde nicht ausreichen würde, so wird der Bund keine weiteren Subsidien für dieses Werk bewilligen und es bleibt den im Artikel 1 bezeichneten Kantonen anheimgegeben, die ihnen gutscheinenden Entschließungen zu fassen, jedoch ohne weitere finanzielle Inanspruchnahme des Bundes.
Art. 4. Der Bundesrath wird ermächtigt, dem Kanton Tessin eine Subvention von 2 Mill. Fr. ein⸗ für allemal zu geben, um ihm die Vollendung der Monte Cenere⸗Bahn auf den gleichen Zeitpunkt zu erleichtern, in welchem die
auptlinie Immensee⸗Pino vollendet sein wird. Die defini⸗ tive Uebereinkunft über die finanzielle und administrative Konstituirung und Organisation des Unternehmens ist der Bundesversammlung vorzulegen.
Art. 5. Eine Subvention von gleichem Betrage, wie die den im Art. 1 bezeichneten Kantonen gewährte, nämlich von je 4 ½ Mill. Fr., wird ein für allemal auch je für eine dem Art. 3 des Eisenbahngesetzes vom 23. Dezember 1872 ent⸗ sprechende Alpenbahn im Osten und Westen der Schweiz den⸗ jenigen Kantonen zugesichert, welche sich an einer solchen finan⸗ ziell betheiligen werden. Die Bundesversammlung wird seiner⸗ eit 18. näheren Bedingungen dieser Subvention endgültig estsetzen.
Art. 6. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses
lands und Frankreichs gesonderte Berichte erstatten.
Art. 7. Der Bundesrath ist beauftragt, auf Grundlage betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses 2——— su veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben estzusetzen.
— Im Weitern ist, wie der „Bund“ meldet, von der Zundesversammlung noch folgendes Postulat beschlossen
en:
Der Bundesrath wird die Gotthardbahngesellschaft veranlassen, die den jetzigen Verhältnissen 2 8g ränderungen in ihrer Organisation und die gehörige Bestellung der Gesellschaftsbehörden vorzunehmen.
wieverlande. Der niedoarländische „Staatscourant“ vom 15. d. M. veröffentlicht das Proaaramm lur den Empfang Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen Heinrich und Seiner Gemahlin. Auf Sonnabend, den 31. August, ist danach der Besuch der Residenzstadt Haag fest⸗ esetzt, woran sich außer dem Prinzlichen Paare Se. Majestät er König und die Großherzoglich sächsischen Herrschaften be⸗ theiligen werden. Ein zum Empfange arrangirter Festzug, wozu u. A. 2 Escadrons des 3. Husaren⸗Regiments mit Stab und Musik designirt sind, wird die Angekommenen vom Bahnhofe zum Königlichen Schlosse begleiten, wo die Hohen Herrschaften von Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen Alexander und Friedrich, vom Offiziercorps, sowie vielen anderen Personen in Gala empfan⸗ en werden. Nach kurzem Aufenthalte wird der Zug sich dann vom öniglichen Palais zu demjenigen des Prinzen Heinrich be⸗ geben. Im Haag soll die ganze Garnison unter Waffen treten, die Infanterie von der Königsbrücke bis zum König⸗ lichen Schlosse, die Kavallerie und Artillerie im „Korte Voor⸗ hout“. Am Abend des 31. wird eine große Illumination im Haag stattfinden, Sonntag, den 1. September, Galadiner im Königlichen Schlosse, Montag große Parade der Garnison im I“ “ — und Gratulations⸗ cour. Für die Ueberreichung der zahlreichen Hochzeitsge ist der 5. September in Aussicht genommen. vecseitsbeschennh
London, 28. August
Großbritannien und Irland. ist am Dienstag (den
(E. C.) Ihre Majestät die Königin 27. August) Morgens in Balmoral Castle eingetroffen. — Der britische Gesandte in Peking, Sir Thomas Wade wird sich am 22. September von Marseille aus auf seinen Posten zurückbegeben. — Aus Larnaca auf Cypern ist dem General⸗Direktor der Armee⸗Sanitäts⸗Abtheilung folgen⸗ des offizielle Telegramm vom 26. August zugegangen: „Ge⸗ sundheit der Truppen im Lager von Larnaca bedeutend ge⸗ bessert, 99 Kranke auf 1666 Mann. Das 42. Regiment mit 980 Mann in Kerynia nicht mit berechnet bei der Angabe, soll sehr wenig Kranke haben. Kein Ausweis eingegangen, doch Bericht sagt, es seien kaum irgend welche Pioniere in Nicosia. Der ungesundeste Theil der Truppen, 26 Kranke auf 180 Mann. Fälle schwer. Seit der Landung haben die Behe ungatruphen 8 Mann durch Tod verloren: Sonnen⸗ stich 3, Fieber 3, Krebs 1, Dyssenterie 1. Hitze noch sehr stark.“ — 30. August. (W. T. B.) Gladstone veröffentlicht in dem Septemberheft des „Nineteenth Century“ einen Artikel, betitelt „Englands Mission“, in welchem die orienta⸗ lische Politik der englischen Regierung einer scharfer unterzogen wird. v 8.
Frankreich. Paris, 28. August. Das Jvurn al officiel“ veröffentlicht einen Bericht des Kinisters der öffentlichen Arbeiten, von Freyeinet an den Präsidenten der Republik, in welchem der Minister ausführt, daß es ihm in Folge des außerordentlichen Umfangs, welchen die Geschäfte seines Departements angenommen hätten, immer schwerer falle, seinen administrativen und zugleich seinen parla⸗ mentarischen Pflichten gerecht zu werden, und daß er daher bitten müsse, ihm einen Unter⸗Staatssekretär zur Seite zu geben. Diesem Antrage entsprechend folgt dann in dem amtlichen Blatte das bereits angekündigte Dekret des Präsi⸗ denten der Republik, durch welches der Abgeordnete und In⸗ genieur Sadi Carnot zum Unter⸗Staatssekretär im Mi⸗ nisterium der Se-er an Arbeiten ernannt wird.
— 30. August. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht ein Dekret, durch welches Leguay und Leveque, an Stelle Soubeyrans und Leviezs zu Unter⸗Gouverneuren des Crédit foncier ernannt werden. — Das amtliche Blatt schreibt ferner anläßlich des Schlusses der Münzkonferenz: Da die Mitglieder der Konferenz nicht die Mission gehabt hätten, ihren Regierungen irgend welche Verpflichtungen aufzulegen, so hätte aus den Berathungen auch keine internationale Abmachung hervorgehen können. Indessen würden der Iec und die von den Delegirten der einzelnen Staaten dargelegten Gesichts⸗ punkte den Erfolg haben, die Regierungen aufzuklären und das Studium der Fragen hinsichtlich der Cirkulation des Geldes in den verschiedenen Ländern zu erleichtern.
Türkei. Konstantinopel, 29. August. (W. T. B. Moukhtar Pascha ist als außerordentlicher goWifser 87 Pforte nach Kreta abgegangen; man nimmt an, daß der⸗ selbe das Civil⸗ und Militär⸗Gouvernement übernehmen werde. Das Projekt der internationalen RJhodope⸗Kommission, einen gemeinschaftlichen Bericht zu erstatten, ist an der Weige⸗ rung der Delegirten Deutschlands, Oesterreichs, Italiens und Rußlands, den gemeinsamen Bericht zu unterzeichnen, ge⸗ scheitert; dem Vernehmen nach würden die Delegirten Eng⸗
Serbien. Belgrad, 25. August. Der W. „Presse“ wird i hier geschrieben: eg „Das dreifache Fest des 22. August ist, vom schönsten Wetter begünstigt, vor sich gegangen. Der Fürst bekam unzählige Glück⸗ wünsche zu seinem Geburtstage, dem Jahrestage seiner Thronbestei⸗ gung und zum Feste der vom europäischen Kongresse sanktionirten Unabhängigkeit Serbiens. Die Proklamirung der Unabhängigkeit meldete der 8 telegraphisch gleich nach Erlaß der Proklamation den Kaisern von Oesterreich⸗Ungarn, Deutschland und Rußland, der Kaiserin⸗Königin von Großbritannien, den Königen von Italien und Griechenland, dem Präsidenten der französischen Republik, sowie den Fürsten von Montenegro und Rumänien. Noch an demselben Tage traf die telegraphische Antwort von Sr. Majestät dem Kaiser Franz Josef, gleichwie von dem Könige von Griechenland und den beiden Fürsten ein. Von den übrigen Staatsoberhäuptern gelangte die Antwort am darauffolgenden Tage nach Belgrad.
Das Amtsblatt, welches an diesem Tage in serbischen Farben (roth⸗blau⸗weiß) erschien, brachte außer der Fürstlichen Proklamation auch einen Armeebefehl, in welchem der Fürst seinen Dank und seine
der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874,
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die auf Serbien bezüglichen Artikel der Berliner Kon i greß⸗Akte, wie sie das betreffende von der Skupschtina votirte Gesetz enthält. Meh⸗ rere Ausnahmegesetze werden außer Kraft gestellt (über den Kriegs⸗ zustand, das Standrecht, die Applikation der Beamten bei anderen Leistungen, über die erweiterte Militärpflicht, über die kreditweise Anschaffung der Kriegsbedürfnisse). Ein Fürstliches Dekret bestimmt, daß von nun an als das allgemeine Nationalfest der Tag des 2. Juli Lö — bvarde 4 an diesem Tage im Kongresse in die Unabhängigkeit Serbiens und di sei
Frenrn 1 ieeh “ d die Erweiterung seiner ie Einnahme von Serajewo läßt unz baldige Ordnung im benachbarten Bosnien erhoffen. Füͤr Serbien wäre dieseh sehe wünscht, da der Verkehr zwischen beiden Ländern schon seit drei Jahren gänzlich unterbrochen ist. Die Nachricht, als hätte Oester⸗ reich⸗Ungarn den freien Durchmarsch seiner Truppen durch Serbien rne. 82 * müfsige 925 — hat es gar n 2 einer ausgedehnten bosnisch⸗herzegowinischen Grenze
noch einen Durchmarsch durch Serbien zu “ .
RNußland und Polen. St. Petersburg, 30. Augüst (W. T. B.) Se. Majestät der Kaiser hat gestern nach einer in Meschibuschje abgehaltenen Truppenrevue die nac nach Odessa fortgesetzt. — Wee Majestät die Kaiserin ist gestern von Zarskoje⸗ zelo nach Livadia abgereist. — Nach einer telegraphischen Meldung aus Batum, vom 27. d. M., war Teifn Pascha, General⸗
ouverneur von Trape unt, daselbst eingetroffen, um gemein⸗ am mit Derwisch Pascha die Evakuation der türkischen
ruppen bei der Uebergabe von Batum zu leiten. — Aus Osurgheti, vom 23. d. M., wird gemeldet, daß General Oklobschio eine Deputation der Kabuleten empfan⸗ en hat⸗ welche die Bereitwilligkeit der Bevölkerung dazu aus⸗ prach, daß ihr Land Rußland einverleibt werde. Die Depu⸗ tation gab an, Ali Pascha und Aslan Tawgeridse Pascha hät⸗ ten der Bevölkerung gerathen, sich nicht den Russen zu unter⸗ werfen, sondern lieber nach der Türkei auszuwandern, um sich kor 1““ zu schützen. Vom General Ok⸗ wurden der Deputation die beruhi iche⸗
rungen ertheilt. 6
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt f sind bei den übtesihen Standesämtern in der ae He Feee 18. August bis incl. 24. August cr. zur Anmeldung gekommen: 132 Cheschllefungen, 868 Lebendgeborene, 34 Todtgeborene und 610
— Nach den Veröffentlichungen des Kaiserlichen statisti Amts in der ersten Abtheilung des Bandes XXXI. 88 Skatestischen Deutschen Reichs zählte die Handelsflotte Deutschlands am 1. Januar 1878 im Ganzen 4805 Seeschiffe mit einer La⸗ dungsfähigkeit von 1 117 935 Register⸗Tons und einer Besatzung von 40 832 Mann, während am 1. Januar 1877: 4809 Seeschiffe mit 1 103 650 R. T. und 41 844 Mann Besatzung vorhanden waren. Unter der Gesammtzahl befanden sich 4469 Segelschiffe von 934 556 R. T. (1877: 4491 Segelschiffe von 922 704 R. T.) und 336 Dampfschiffe von 183 379 R. T. und 50 603 Pferdekräften L187; 88 “ ven 1 gs R und 49 875 Pferdekräften).
. ordseegebiet vertheilen si ie fü ⸗ gebenen Zahlen folgendermaßen: Nordseegebiet
8 Ostseegebiet 1) Segelschiffe:
E“ Register⸗Tons Beslatzung.. 2) Dgapfschiffe; eegister⸗Tons ferdekräfte. esatzung. 1 808 6 365 8 173
Werden vorstehende Zahlen mit denjenigen der voraufgehend Jahre verglichen, so weist die deutsche Hundelssotk. ee. — Zunahme der Schiffszahl, sondern auch der Tragfähigkeit der Schiffe nach; seit dem Jahre 1871 hat erstere sich um 286 Schiffe (97 Segel⸗ und 189 Dampfschiffe), letztere um 135 580 R. T. (34 195 R. T. bei den Segelschiffen und 101 385 R. T. bei den Dampfschiffen) ver⸗ mehrt. Im Gebiete der Ostsee hat sich die Segelflotte um 97 Schiffe und 19 391 R. T. vermindert, während die Dampferflotte um 78 Süaf nd hs. 965 R. v ncxennzegh hat. Die Rhederei der Nord⸗
1 agegen um egelschiffe von 53 586 R. T. “ 8 3 — R. T. “
ie am 1. Januar 1878 vorhandenen Schiffe vertheilen sie
269 Heimathshäfen, von denen 60 im Gebiete 2 209 an der Nordsee liegen. Insbesondere finden sich in der Provinz Preußen 5 Rhedereiplätze mit 222 Schiffen von 85 728 R. T., in Pommern 22 mit 1036 Sch. von 196 078 R. T., in Mecklenburg⸗ Schwerin 2 mit 405 Sch. von 112 333 R. T., in Lübeck 1 mit 46 Sch. von 10 223 R. T., in Schleswig⸗Holstein (Ostserküste) 30 mit 354 Sch. von 54 035 R. T., in Schleswig⸗Holstein (Nordseeküste) 62 mit 476 Sch. von 47 133 R. T., in Hamburg 2 mit 459 Sch. von 221 474 R. T, im hannoverschen Elb⸗ und Wesergebiet 74 mit 468 Sch. von 47 827 R. T., in Bremen 2 mit 274 Sch. von 216 054 R. T., in Oldenburg 21 mit 350 Sch. von 61 801 R. T., im hannoverschen Emsgebiet einschließlich Ostfriesland und preußi⸗ sches Jadegebiet 48 mit 715 Sch. von 65 249 R. T. Die Kauffahrtei⸗Flotte des Königreichs Preußen zählt im Ganzen 3271 Seeschiffe von 496 050 R. T. und 20 516 Mann Be⸗ satzung, nämlich 3133 .e ee mit 464 477 R. T. und 18 969 Mann und 138 Dampfer mit 31,573 R. T, 10 323 Pferdeträften und 1547 Mann. Die Schiffzahl ist seit 1871 um 343 (266 Segel- und 77 Dampfschiffe) gestiegen, die Ladungsfähigkeit um 19 525 R. T., wovon auf die Dampfer 24 613 R. T. entfallen, während sich die der Segelschiffe um 5088 R. T. vermindert hat. — Der Gattung nach vertheilen sich die I Sxeee 1214 dreimastige Schiffe von 598 532 R. T., nämlich 126 Vollschiffe von 119 292 R. Tz 978 Barken von 450 555 R. T., 35 Schoonerbarken von 8784 R. T. und 75 dreimastige Schooner von 19 901 R. T., fern 2539 zweimastige Schiffe von 312 806 R. T. und 716 einmastig Schiffe von 23 218 R. T. Unter den Dampfschiffen befanden sich 38 Räderdampfer mit 3590 R. T. und 2969 Pferdekräften und 298 Schrauben⸗ dampfer mit 179 789 R. T. und 47 634 Pferdekräften. — Was die Größe Ce reg tb Penh betrifft, so hatten einen Raumgehalt von weniger als 100 R. T. 2101 Schiffe, von 100 — 200 R. T. 748, von 200 — 300 R. T. 713, von 300 — 400 R. T. 450, von 400 — 500 R. T. 284, von 500 —600 R. T. 124, von 608 — 800 R. T. 140, von 800 — 1000 R. T. 112, von 1000 — 1400 R. T. 78, von 1400 — 2000 R. T. 42, von 2000 R. T. und darüber 13. — Ein besonderes Interesse ge⸗ währen die Nachweise über das Alter der vorhandenen deutschen Seeschiffe. Von denselben waren unter 1 Jahr alt 136, von 1 bis unter 3 J. 362, von 3 bis unter 5 J. 323, von 5 bis unter 7 J. 288, von 7 bis unter 10 J. 487, von 10 bis unter 15 J. 988, von 15 bis unter 20 J. 780, von 20 bis unter 30 J. 900, von 30 bis unter 40 J. 389, von 40 bis unter 50 J. 86, von 50 J. und darüber 37 (19 Sch. 50 — 60 J., 10 Sch. 60 — 70 J., 5 Sch. 70 — 80 J., 2 Sch. 80 — 90 J., 1 Sch. 90 —100 J.) Von 29 Schiffen ist das Erbauungsjahr nicht zu ermitteln gewesen. —
Zusammen
4¹9 6988 488 15 674
Anerkennung den Kämpfern ausspricht und ihnen die baldige Rück⸗
kehr zu ihren Angehörigen in Aussicht stellt. Außerdem brachte es
Was das Baumaterial der Schiffe anbelangt, w Eisen 406, darunter 322 Dampfschiffe, von Holn 3882