1878 / 223 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Sep 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Preuß. Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank.

Die am 1. Oktober cr. fälligen Coupons unserer

5 % igen unkündbaren Hypotheken⸗Briefe werden

vom 16. September ecr. ab

in Berlin an unserer Kasse, Hinter der katholi⸗ schen Kirche Nr. 2, und auswärts bei den durch die betreffenden Lokalblätter bekannt gemachten Zahl⸗ stellen eingelöst.

Berlin, im September 1878.

Die Direktion.

I

Bekanntmachung. In Folge unserer Bekanntmachung vom 7. d. Mts. wurden bei der heut stattgehabten I. siebzehnten Verloosung von 4 ½ % Berliner Stavkoblfgationen der Anleihen vom Jahre 1846, 1849, 1855 (Zinstermin 1. Januar und 1. Juli) folgende Nummern gezogen: Nr. 911 12 13 14 1029 30 33 34 1221 23 25 81 82 83 85 1305 6 7 8 9 10 79 81 = 23 Stük. 69 000 Litt. D. % 200 Thlr. = 600 Nr. 2076 77 79 80 81 82 83 84 86 8 87 88 89 90 91 93 94 95 96 97 98 99 2100 1 2 3 4 5 2286 87 88 90 91 92 93 94 95 2305 6 7 8 11 12 13 14 15 3366 67 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 81 82 83 84 85 86 87 88 90 91 92 93 94 95 5046 47 48 50 51 52 53 54 55 56 57 58 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 5287 88 90 91 93 94 95 96 97 98 99 5300 1 2 4 5 67 89 10 11 12 14 15 5886 87 89 91 92 93 94 95 96 97 98 99 5900 1 2 3 5 9 10 11 12 13 14 15 6276 77 79 80 81 82 84 85 86 88 89 90 91 92 93 94 95 97 98 99 6300 1 2 3 4 6476 77 78 79 80 6821 22 23 24 25 31 32 33 34 35 36 37 40 7006 7 8 7221 22 23 24 25 8 2307 8 9 10 61 62 63 64 65 66 67 8 8 69 = 205 Stück = . . . . . . 123 000 Nr. 6241 42 44 45 46 48 49 50 51 52 54 55 56 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 75 74 78 76 77 78 80 81 82 83 85 86 87 88 89 90 91 92 93 95 96 97 98 99 6300 2861 62 63 64 65 66 67 69 70 71 72 73 74 75 80 81 82 83 84 86 87 88 94 95 97 99 7900 1 2 3 10 12 13 14 15 17 19 20 24 25 26 27 28 29 30 31 , 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 72 73 74 75 76 77 78 79 80 10251 52 53 54 55 56 57 58 59 60 10431 32 33 34 35 36 37 38 39 40 11281 82 83 84 85 86 87 88 89 90 11611 12 13 14 15 16 17 18 19 20 18261 62 6363 64 65 66 67 68 69 70 12961 62 63 64 65 66 67 68 69 70 = 223 Stück = 66 900 Litt. G. à 25 Thlr. = 275 Nr. 23401 2 3 4 5 7 8 10 11 12 * Litt. H. à 20 Thlr. = 60 Nr. 3601 2 3 4 56 7 89 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 3200 1 2 3 456 789 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 6 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 43 44 45 46 47 48 50 51 52 54 56 57 58 60 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 3800 1 2 4 6 7 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 58 59 61 62 63 66 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 8 87 88 89 90 91 92 3900 2901 2 3 4 5 14 15 16 18 19 20 21 27 28 29 30 31 32 33 40 42 43 44 45 47 48 55 56 57 58 59 60 61 68 69 70 71 72 74 75 82 83 84 85 86 87 89 95 96 98 99 8000 1 2 10 12 13 14 15 16 17 23 24 25 26 27 28 29 38 39 40 41 42 44 45 51 52 53 54 55 56 57 58 59 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 95 96 97 98 9 8100 = 455 Stück =.. . .227 300 zusammen 287 100 Diese Berliner Stadtobligationen im Betrage von 287 100 kündigen wir hiermit den Inhabern zum 1. Januar 1879 und wird die Auszahlung der baaren Beträge schon vom 16. Dezember d. J. gegen Rückgabe der Obli⸗ gatirnen nebst Coupons vom 1. Januar 1879 ab Reihe IX. Nr. 3 bis 8 und Zinsschein⸗ Anweisungen bei unserer Stadt⸗Haupt⸗Kasse im Rathhause, parterre, Zimmer Nr. 2, an den ge⸗ wöhnlichen Geschäftstagen in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr stattfinden. Vom 1. Januar 1879 hört die weitere Verzinsung dieser gekün⸗ digten Obligationen auf. II. Ferner wurden bei der siebenten resp. dritten Verloosung von 4 ½ % Berliner Stadt⸗Obligationen und Stadt⸗Anleihe⸗ scheinen der Anleihen vom Jahre 1866, 1869, 1870 und 1875 (Zinstermin 1. April, 1. Oktober) folgende Nummern gezogen:

8

900

2011 bis 2020. 2351 2360. 2431 2440. 2721 2730. 3141 3150. 3461 3470. 3721 3730. 4041 4050. 4251 4260.

100 Stück q1TII11“ Litt. D. à 600 Nr. 10596 bis 10620. 11146 11170. 11845. 12070. 12095. 12195. 13020. 13670. 14800. 15070. 15820. 18270. 18545. 18770. 19345.

aussasusssasusxsu a 2

355 Stück à 600 Litt. E. à 300 . 14801 bis 14850. 50 S. 14851 14900. 50 17251 17300. 50 18101 18150. 50 20801 20850. 50 21251 21300. 50 22826 22835. 10 22876 22885. 10 30001 30050. 50 33801 33850. 50 8 420 Stück à 300 126 000 Nr. 21401 bis 21500. 100 Stück à 150 15 000 Litt. G. à 75 Nr. 39601 bis 39800. 200 Stück à 75 15 000 Litt. J. à 5000 Nr. 105 und 106. 2 Stück à 5000 10 000 Litt. K. à 2000 Nr. 176 bis 180. 5 Stück, [I[W11 1 446 471 696 3 946 B 1 30 Stüͤck à 2000 Litt. L. à 1000 491 bis 500. 10 Stück, 581 590. 10 931 940. 10 1131 1140. 10 1591 1600. 10 1721 10 2391 10 2551 10 2671 10 2791 -. 10 3361 -. 10 4771 10 5221 3 5381 5801 6231 6711 6811

4““

8 IM

va 2 ssax a a2

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60 000

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8

88 ——

200 Stück à 1000 Litt. M à 500 1401 bis 1420. 4061 4080. 5061 5080. 5641 5660. 5741 5760. 6301 bis 6320. 6501 6520. 6721 6981 7381 7841 8961 10521 10661 11041 12761 15021 16461 16561 16581 19961

8

1 210 000 Litt. N. à 200

Nr. 751 bis 800. 50 Stück,

1501 1550. 50

4351 4400. 50

150 Stück à 200 30 000 Litt. O. à 100 Nr. 4801 bis 4900 100 Stück à 100 10 000

8 zusammen 1 039 000 Diese Berliner Stadtobligationen resp. Stadt⸗ anleihescheine, im Betrage von 1 039 000 ℳ, kün⸗ digen wir hiermit den Inhabern zum 1. April 1879 und wird die Auszahlung dieser baaren Be⸗ träge schon vom 15. Mürz 1879 ab gegen Rück⸗ gabe der Obligationen beziehungswe c- Stadt⸗ anleihescheine nebst Coupons vom 1. April 1879 ab und zwar bei den Anleihen de 1866, 1869, 1870 Reihe Iv. Nr. 3 bis 8 und Anweisungen, bei der Anleihe de 1875 dagegen Reihe II. Nr. 3 bis 8 und Zinsschein⸗ vn. en, ebenfalls bei der Stadt⸗Hauptkasse, im Rathhause, parterre, Zimmer Nr. 2, an den gewöhnlichen Geschaäftstagen u““ Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr statt⸗ nden. V 8 Fres 12 eeeher. Verzin⸗ ung dieser gekündigten adtobligationen resp. Stadtanlelbescheine 89 3 Quittungsformulare zur Erhebung des Kapitals

werden von der Stadt⸗Haupt⸗Kasse unentgeltlich

den Zinsen

sgegen Rückgabe der Schuldscheine und ungültigen Zinsbelege bei der Staatsschuldenkasse zu 8

bezeichneten Termin hinaus nicht stattfindet.

jenigen Inhaber der

(hingewiesen werden.

Dr. jr. Minckwitz⸗

ausgereicht.

Zugleich machen wir die Inhaber von Berliner Stadt⸗Obligationen resp. Stadt⸗Anleihescheinen auf die Restenverzeichnisse bereits früher gekündigter Ber⸗ liner Stadt⸗Obligationen, welche in der Stadt⸗ zur Einsicht ausliegen, zur Vermeidung ernerer Zinsverluste aufmerksam.

Berlin, den 16. September 1878. 8 Magistrat Föniglicher Haupt⸗ und Residenzstadt.

hiesiger

Ime,x preussische Hypotheken-Actien-Bank

(concessionirt durch Allerhöchsten Erlass kv. 18. Mai 1864). Am 1. Oktober 1828 fälligen Coupons unserer 5 % Pfandbriefe werden vom 15. September a. er. ab an unserer Hanptkasse, Behrenstr. 47 urd an den be- kannten Orten eingelöst. Berlin, im September 1878.

Die Haupt-Direction. sgpielhagen.

[787900) kanntmachung,

die Kündigung des gesammten Restes der auf

den Staat übergegangenen fünsprozentigen

Prioritätsanleihe vom 1. März 1866 der vor⸗

maligen Le pzig⸗Dresdner Eisenbahn⸗Com⸗

fäbanbe⸗ beziehentlich die Umwandlung der⸗

elben in eine .“ Staatsschuld be⸗ reffend.

Nachdem das Königliche Finanz⸗Ministerium auf Grund von §§. 1 und 2 des Gesetzes vom 7. Sep⸗ tember dieses Jahres, die Umwandlung der fünf⸗ prozentigen Staatsschuld in eine vierprozentige, be⸗ ziehentlich die Tilgung der ersteren betreffend, be⸗ schlossen hat, den bis jetzt noch nicht ausgeloosten Rest der auf den Staat übergegangenen, in Folge Nachtrags zur Generalschuldverschreibung der Leipzig⸗ Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie vom 15. November 1869 mit Fünf vom Hundert zu verzinsenden Prio⸗ ritätsanleihe vom 1. März 1866 der vormaligen Leipzig⸗Dresdner Eisenbahn⸗Kompagnie in Gemäß⸗ heit des in Punkt 3 Absatz 2 der Generalschuld⸗ verschreibung vom 1. März 1866 gestellten Vorbe⸗ v unter verfassungsmäßiger Mitwirkung des

andtagsausschusses zu Verwaltung der Staats⸗ schulden, insoweit nicht die Inhaber von dem An⸗ erbieten der Umwandlung ihrer Schuldscheine in vierprozentige Staatspapiere Gebrauch machen, am 2. Januar 1879 auf einmal zurückzahlen zu lassen, wird hiermit das unter 0. beigefügte Ver⸗ zeichniß der noch unausgeloosten Schuldscheine der genannten Prioritätsschuld als eine Aufkündigun

derselben zur öffentlichen Kenntniß gebracht und werden deren Inhaber hierdurch aufgefordert, die betreffenden, nicht zur Umwandlung gebrachten Kapitalbeträge sammt den bis dahin fällig werden⸗

am 2. Januar 1879

resden oder Lotterie⸗Darlehnskasse zu Leipzig in Empfang zu nehmen, da eine weitere Verzinsung über den

Ueber die Bedingungen der Umwandlung wird besondere Bekanntmachung ergehen, auf welche die⸗ gekündigten Schuldscheine, welche von der Konvertirung Gebrauch machen wollen,

Dresden, den 14. September 1878.

Der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden.

nitz. v. Zehmen. Haberkorn. Löhr. Günther.

0.

Verzeichniß der noch unaus geloosten, in Folge Kündigung am 2. Januar 1879 zahlbar werdenden fünfprozentigen Schuldscheine der auf den Staat übergegangenen Anleihe vom 1. März 1866 der vormaligen Leipzig⸗

Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie.

Lit. A. à 100 Thaler = 300 Capital.

Nummern.

20 001 bis mit 21 600

21 65t „23 600

23 651 24 000 LL 1I11““ 24 051 26 750 L112525³“ 26 801 30 000

Lit. B. à 500 Thaler = 1500 Capital.

Serien. Nummern.

822 32 211 bis mit 32 220

856 32 551 32 560

859 bis mit 32 581 32 630 966 .. 32 641 32 670 w“ 32 741 32 770 1ö1“ 32 811 32 950 899 32 981 32 990

901 33 001 33 010

918 33 171 33 180

921 bis mit 929 33 201 33 290 991 B11 33 301 33 350 942 33 411 33 420

944 bis mit 958 33 431 33 580 965 und 966 33 641 33 660 971 bis mit 973 33 701 33 730 1900 . . 33 991 34 020 1026 1036 34 251 34 360 1039 34 381 34 390

1078 34 771 34 780

1082 bis mit 1089 34 811 34 890 1091 1117 34 901 35 170 1119 „1146 35 181 35 460 1148 1164 35 471 35 640 1166 1200 35 651 36 000 Dresden, den 14. September 1878.

8 Der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden.

Dr. Jr. Minckwitz, v. Zehmen. Haberkorn. Löhr. Günther.

Serien.

401 bis mit 432 434 472 474 480

863 867 877 895

Susnaeaeaevvvö,

1ssszsasaasͤse

17880] Bekanntmachung,

die Bedingungen der Umwandlung der au

den Staat übergegangenen

prozentigen Prioritätsanleihe vom 1. März

1866 der vormaligen Leipzig⸗Dresdner Eifen⸗

bahn⸗Compagnie in eine vierprozentige Staats⸗ 8 schuld betreffend.

Die der laut Bekanntmachung des unterzeichneten Landtagsausschusses vom heutigen Tage gekündigten fünfprozentigen Schuldscheine der oben bezeichneten Prioritätsanleihe auf einen vier⸗ prozentigen Zinsfuß erfolgt in der Zeit vom 1. bis mit 21. Oktober dieses Jahres im Wege der Abstempelung dergestalt, daß den Schuldscheinen im oberen Theile zu beiden Seiten die Worte: „Zinsfuß auf Vier rom Hundert ab 1. Januar 1879 wieder herabgesetzt“ aufgedruckt werden und neue, auf 4 % lautende Zinsbogen, be⸗ stehend aus Talons und Coupons auf die 12 Halb⸗ jahrstermine 1. Juli 1879 bis mit 2. Januar 1885, zur Aushändigung gelangen, auch gleichzeitig eine Conversionsprämie von 3 % des Nennwerthes der zur Abstempelung gelangenden Schuld⸗ scheine gewährt wird.

Diejenigen Inhaber derartiger Schuldscheine, welche von diesem Anerbieten Gebrauch machen wollen, wer⸗ den unter ausdrücklichem Hinweis darauf, daß nach dem 21. Oktober dieses x eingehende Präsentationen nicht mehr berücksichtigt werden können, hiermit aufgefordert, ihre Schuldscheine sammt den jetzt in ihren Händen befindlichen Talons und den Coupons pro 1. Juli 1879 und folgende Termine innerhalb der angegebenen Zeit entweder bei der Staatsschulden⸗Buchhalterei zu Dresden, oder bei der Lotterie⸗Darlehnskasse zu Leipzig mit doppelten nach Appoints und Nummerfolge geordne⸗ ten Verzeichnissen, zu welchen Formulare bei diesen Stellen zur Ausgabe gelangen, während der Vor⸗ mittagsstunden persönlich oder durch Beauftragte ein⸗ zureichen, da ein zwischen den Schuld⸗ schein⸗Inhabern und den Annahmestellen nicht stattfin⸗ den kann. Die Schuldscheine und Zinsbogen sind hierbei von einander getrennt und unter sich geordnet, sowie aufgeschlagen zu übergeben, auch ist der Werth von Coupons, welche an den zurückzugebenden Zinsbogen von dem Termine 1. Juli 1879 an fehlen, gleich⸗ zeitig baar zu vergüten.

Die Abfertigung erfolgt bei der Staatsschulden⸗ Buchhalterei zu Dresden in der Art, daß bei klei⸗ neren, bis 10 Stück zählenden Posten die Schuld⸗ 6 nach Richtigbefund der übergebenen Effekten ofort abgestempelt und den Inhabern sammt den zu verabfolgenden neuen Zinsbogen und den Be⸗ scheinigungen über die bei der Staatsschuldenkasse zu erhebende Konversionsprämie möglichst nach der Reihenfolge der Anmeldung Zug um Zug wieder behändigt werden, wogegen bei größeren Posten zu⸗ nächst das eine Exemplar des Nummernverzeichnisses quittirt He wird, gegen dessen Rückgabe die Verabfo Bung der abgestempelten Schuldscheine sammt Zubehör binnen einer den Inhabern anzu⸗ gebenden Frist, welche jedoch den Zeitraum von 8 Tagen nicht übersteigen darf, zu geschehen hat. Bei der Lotterie⸗Darlehnskasse zu Leipzig wird da⸗ gegen in jedem Falle nach Prüfung der Effeklen das eine Exemplar des Nummernverzeichnisses quittirt ausgehändigt, gegen dessen Rückgabe die Verabfol⸗ ung der abgestempelten Schuldscheine sammt neuen

insbogen und den Bescheinigungen über die Kon⸗ verstonsprämie, welche letztere auch von dieser Kasse gezahlt werden wird, binnen 10 Tagen verlangt werden kann.

Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß den Inhabern der zur Umwandlung gelangenden Schuldscheine die Zinsen nach 5 % bis zum 31. De⸗ zember 1878 voll gewährt werden. Der in deren Händen verbleibende, auf diesen Zeitraum sich be⸗

‚iehende Coupon pro Termin 2. Januar 1879 kann

gleichzeitig mit den Bescheinigungen über die Kon⸗ versionsprämie bei der Staatsschuldenkasse oder der Lotterie⸗Darlehnskasse erhoben werden.

Dresden, den 14. September 1878.

Der Landtagsausschuß

zu Verwaltung der Staatsschulden.

Dr. Ir. Minckwitz. [7551] W“

Aufkündigung von Pfandbriefen des

Danziger Hypotheken⸗Vereins.

Folgende heute ausgelooste Pfandbriefe: 1

Litt. A. à 3000 Nr. 2078 2151 2193 2335 2387. Litt. B. à 1500 Nr. 1381 1443 2139 1 5 8 8 itt. C. à Nr. 26 213 272 418 441 589 632 750 759 827 2319 2349 2684 2708 2852 3048 3188 3289 3294 3340 3494 3819 werden ihren Inhabern hiermit zum 1. Januar 1879 gekündigt, mit der Aufforderung, am 2. Ja⸗ nuar 1879 entweder hier bei uns (Melzergasse 3 in den Nachmittagsstunden von 3—5 Uhr) oder hier bei Herren Meyer & Gelhorn oder Herren Baum und Liepmann oder in Berlin bei der Preußischen Hypotheken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft (Fried⸗ richsstraße 101) oder zu Königsberg in Pr. bei Herrn Friedrich Laubmeyer deren Nominalbetrag baar in Empfang zu nehmen.

Die vorbenannten Pfandbriefe sind nebst den dazu gehörigen, nach dem 1. Januar 1879 fällig wer⸗ denden Coupons (Nr. 1 bis 10 Serie III.) und nebst Talons im coursfähigen Zustande abzullefern; der Betrsg der etwa Coupons wird von der Einlösungs⸗Valuta in Abzug gebracht.

Werden die vorbezeichneten gekündigten Pfand⸗ briefe am b Verfalltage nicht eingeliefert, so hört ihre weitere Verzinsung mit dem 1. Januar 1879 auf und wird in Betreff ihrer Valuta und event. wegen ihrer gerichtlichen Amortisation nach §. 28 unseres Statuts (Ges.⸗S. 1869, S. 37 66) verfahren werden.

Rieestauten aus früheren Loosungen:

à 75 Litt. E. Nr. 303 338 560 2093.

à 150 Litt. D. Nr. 165 209 335 378 572

686 1403 1493 2057 2104 2117.

à Litt. C. Nr. 274 387 2641 3631 3830

à 3000 Litt. A. Nr. 2259.

Danzig, den 4. September 1878.

Die Direktion C. Roepell.

ekündigten faus

Die nachfolgend Genannten haben die Ertheilung

besitzer

direktor in Iserlohn.

Nr. 14 836. Friedrich Hasdenteufel, Fabrik⸗

Hannover.

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Zweite Beilage

eichs-Anzeiger und Königlich Preußischen

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Berrlin, Sonnabend,

den 21. September

eiger. 8 1828

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Der Inhalt dieser Beilage, Modellen,

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durch Carl Heymanns

in welcher auch die im §. 6 des Ges über den Markenschutz,

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Abonnement beträ

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vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern un vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz, vom 25. Mai 1877, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Eentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. 2

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie erlag, Berlin, W., Mauerstraße 63— 65, und alle Buchhandlungen, für Berlin

auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das 1 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 ₰. Insertionspreis ür den Raum einer Druckzeile 30 4.

Patente.

Patent⸗Anmeldunge eines Patentes für die daneben angegebenen Gegen⸗ stände nachgesucht. Ihre Anmeldung hat die an⸗ egebene Nummer erhalten. Der Gegenstand der Peneldung ist von dem angegebenen Tage an einst⸗ weilen gegen unbefugte Benutzung geschützt. Nr. 10 040. Lenz & Schmidt, Patentanwalte in Berlin für Thorwald T. A. Hansen in Copen⸗ agen. 8 Garben⸗Bindevorrichtung an Getreide⸗Ernte⸗ mmaschinen. Nr. 11 474. Gebrüder Bricks, Maschinenfabrik⸗ in Cottbus und Gustav Gießmann, Mühlenbaumeister in Bornstädt bei Potsdam. Vertikal⸗Etagen⸗Sichtmaschine. Nr. 11 563. Ernst Böhm, Schlosser und Ma⸗ schinenbauer in Emden. Mechanische Thürglocke. Nr. 11 754. C. Fiebrandt, Schlossermeister in Bromberg. Verbesserung eines Plombir⸗Apparates. B Nr. 13 246. Alvert Behl, Fabrikbesitzer in Quedlinburg.

Neuerungen an selbstthätig regulirenden Gas⸗

brennern. Nr. 13 298. Gustav Friedrich Finckgraefe, Mechanikus in Leipzig. Schleuder⸗Maschine mit Tretwerk. Nr. 13 464. Alfred Krupp, Inhaber der Firma Fried. Krupp, Feußsat oberr in Essen. Geschütz für Panzerbatterien. (Landesrechtlich patentirt.) Nr. 14 804. Hasdentenfel, Fabrik⸗ direktor in Iserlohn. für Wurzeln, Kräuter, Gewürz und affee. Nr. 14 835. Friedrich Hasdenteufel, Fabrik⸗

Gewürz⸗ und Kaffee⸗Mühle mit horizontaler Spindel.

direktor in Iserlohn.

MNeuerungen an Gewürz⸗ und Kaffeemühlen mit horizontaler Spindel. (Zusatz zur Patentanmel⸗ dung Nr. 14 835.)

Nr. 14 837. Feeg Hasdenteufel, Fabrik⸗ jirektor in Iserlohn. Neuerungen an Gewürz⸗ und Kaffee⸗Handmühlen.

(Susatz zur Patentanmeldung Nr. 14 804.)

Nr. 15 000. E. Leo. Hedwig, Privat⸗Bau⸗ meister in Hann. Münden. Seitenkuppelung für Eisenbahnfuhrwerke. Nr. 15 557. L. Neubert, Papierwaarenfabri⸗ kant in Neustadt bei Chemnitz. Faltmaschine zur Herstellung von Papierdüten. Nr. 15 797. Brydges & Co., Patentanwalte in

Berlin, für Joseph Edlyn Lutridge zu Egham

(England).

Neuerungen an der Outridge'schen Dampf⸗

maschine. Gustav Tiefel, Techniker in

Nr. 15 812. München. Dampfdruck⸗Reducirventil. „Nr. 16 089. Carl T. Burchardt, Patentanwalt 8. für Moses Zagury in Lissabon (Por⸗ ugal).

MNeuerungen an Eisenbahnschienen und deren Stühlen.

„Nr. 16 493. Paul Rupprecht, Schmiedemeister in Ströbel bei Zobten a. Berge i. Schl. Ackerpflug mit Sturz⸗Verstellung.

Nr. 16 874. Carl Pieper, Civil⸗Ingenieur in Berlin, für David Greene Haskins zu Boston Mass., U. S. A.

Rettungsboot.

Nr. 16 875. F. Schott zu Heidelberg und Na⸗

gel & Kaemp zu Hamburg. Vertikaler Trockenofen.

Nr. 16 982. F. Edmund Thode & Knoop, Patentanwalte zu Berlin, für Johann Friedrich Schultheiß zu New⸗York, V. St. A.

Neuerungen an Rettungsbooten.

Nr. 17 064. J. C. König & Ebhardt zu Notiz⸗Block⸗Kalender. (II. Zusatz zu P. R. Nr. 1102.) 8

Nr. 17 404. M. Neuerburg zu Cöln a./Rh.

Neuerungen an Quetschwalzwerken für Erze, Kohlen und andere Mineralien mit Gleitrah⸗

mmen. (3 satz zn p. R. Nr. 880.)

„Nr. 17 412. Rudolf Détert, Königlicher Hof⸗ lieferant und Bandagist zu Berlin, Französische Straße 53. .

Künstlicher Fuß.

Nr. 17 494. Peter Barthel, Ingenieur zu Frankfurt a./ M., für Stephan Verderber, General⸗ Inspektor zu Budapest.

Neuerungen an Lokomotivkesseln.

Nr. 17 513. Robert Engel zu Harburg i./H. Reisesessel.

. 17 521. Michael Schwelm, Hutmacher zu

n

Verfahren zur Herstellung von Metalldraht⸗ Wischern. Nr. 17 568. Landsberg a./W. 8 Neuerungen an Dampfschiffen. Hinten gelege⸗

nes, vertikal verstellbares Schaufelrad. Nr. 17 573. J. Brandt & G. W. v. Nawrocki, Civil⸗Ingenieure & Patentanwalte zu Berlin, für

Eduard Maage, Ingenieur zu

rsens.

sucher genannt: „Wärme erzeugende chemisch Gesundheitssohle“. 1

Nr. 17 581. J. G. Hofmann, Königlicher

E a. D. und Baumeister zu

reslau.

Abklopfapparat nebst Wasserverschluß an Mahl⸗ gängen mit Aspiration. Nr. 17 644. E. Hahn, Fabrikbesitzer zu

Schöneck.

Neuerungen an Lokomobilen. Nr. 17 657. Georg Grauert, Kaufmann zu Berlin, Leipzigerstr. 66.

Faltenlegemaschine.

Nr. 17 658. F. C. Glaser, Ingenieur und

Königlicher Kommissions⸗Rath zu Berlin, für C.

J. A. Dick in Lee, Kent (England).

Vorrichtung zur Regulirung der Federwirkung far 1X“X“ und andere ähnliche wecke.

Nr. 17 779. H. Schultze, Architekt zu Osnabrück. Wasserverschluß für Aborte, um dieselben geruchlos zu erhalten.

Nr. 17 790. Harburger Gummi⸗Kamm Co.

zu Harburg a./E.

Streichholzdose. Berlin, den 21. September 1878. Kaiserliches Patentamt. v. Moeller.

Uebertragung von Patenten.

Die folgende, unter der angegebenen Nummer der Patentrolle im Reichs⸗Anzeiger bekannt gemachte Patent⸗Ertheilung ist auf die nachgenannte Person übertragen worden:

Nr. 1938. Joseph Maier, Inhaber einer ortho⸗ pädischen Heilanstat in Nürnbere,

künstliches Bein, . vom 10. Februar 1878. 1. Berlin, den 21. September 1878. Kaiserliches Patentamt. v. Moeller. [7998]

Furückziehung von Patent⸗Anmeldungen. er nachfolgend Genannte hat seine unter der angegebenen Nummer und auf den angegebenen Gegenstand eingereichte und an dem angegebenen Tage im „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger“ bekannt gemachte Patent⸗An⸗ meldung zurückgezogen. 1 Nr. 6784. Theodor Schubert, Chamottefabrik⸗ verwalter zu Ruda in Oberschlesien, Gasfeuerungseinrichtung für Ringöfen und an⸗ dere kontinuirliche Brennöfen zum B von keramischen Produkten, vom 4. Juli 1878. Berlin, den 21. September 1878. Kaiserliches Patentamt. 8 von Moeller.

Berichtigung. Die in Nr. 178 des Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeigers vom 31. Juli 1878 unrichtig angegebene Anmeldung lautet berich⸗ tigt, wie folgt: 8 8 Nr. 11 426. Sächsische Stickmaschinenfabrik: Aübert Voigt und Max Ulbricht zu Kappel bei emnitz. Srkcmasdine mit zusammengesetzten Nadel⸗ etten. Berlin, den 21. September 1878. sMaaiserliches Patentamt. v. Moeller.

Berichtigung.

Die in Nr. 189 des Deutschen Reichs⸗ und Köͤniglich preußischen Staats⸗Anzeigers vom 13. August 1878 unrichtig angegebene Patent⸗Ertheilung lautet berichtigt, wie folgt:

Nr. 2572. Jose Antonio Mosquera zu Ca⸗ racas. Vertreter: F. Engel in Hamburg,

Maschine zum Enthülsen und Abscheiden von Kaffee und ähnlichen Früchten, vom 14. März 1878. 8 den 21. September 187x8. Kaiserliches Patentamt. v. Moeller.

[7997]

Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Aus den neuesten Zeitschriften und Sammlungen.)

1) Handelsleute von geringem Gewerbebetriebe haben keine Bilanz zu ziehen. U. des Ober⸗Trib. v. 8. . 1878, in Oppenhoffs Rechtspr. Bd. 19

2) Der Erwerber eines Handelsgeschäfts kann das selbst erworbene Recht auf Führung der Firma wieder weiter übertragen auf seinen Geschäftsnach⸗ folger. Verf. des KG. Berlin v. 11. April 1877, in Johows Jahrbuch Bd. 7 S. 1.

3) Der Prokurist kann keinen Antrag auf Be⸗ strafung eines im Hause seines Prinzipals begangenen Vergehens stellen. U. des Ober⸗Trib. v. 3. Mai 1878, in Oppenhoffs Rechtsp. Bd. 19. S. 241.

4) Außer dem Falle des Konkurses ist es nicht unbedingt nöthig, daß bei Auflösung einer Handels⸗ gesellschaft unter allen Umständen eine Liqui⸗ dation eintritt. Verfüg. AG. Hamm. v. 22. Nov. 1876, in Johows Jahrbuch Bd. 7 S. 3. 1

5) Auch Aktiengesellschaften müssen für den Schaden aufkommen, der durch die Verabsäu⸗ mung gesetzlicher Verbindlichkeiten einem Andern entstanden ist. U. Ober⸗Trib. Berlin v. 23. Febr. 1877 in Striethorst's Arin. Bd. 97 S. 169.

6) Die Anschaffung beweglicher Sachen zum

Frangois Jean Louis Pinet zu Paris.

„Einlegesohle für Schuhzeug“, vom Patent⸗

Zwecke der Veräußerung nach geschehener Bearbei⸗ tung ist Handelsgeschäft, wenn dieselben nach

der Bearbeitung bewegliche Sachen bleiben. U. des Ober⸗Trib. vom 21. März 1877 in Oppenhoffs Rechtspr. Bd. 19 S. 155.

7) Wer unbestellte Waaren in seinem Gewahrsam behält, hat als Inhaber für deren Aufbewahrung und Erhaltung zu sorgen. U. des Ober⸗Trib. Berlin v. 12. Dezember 1876 in Striethorst’s Archiv, Bd. 97 S. 88.

8) Ein Kommissionär kann die Provision vom Kommittenten fordern, wenn er die Vermitt⸗ lung des Geschäfts übernommen hatte und nach dessen Einleitung von Letzterem verdrängt worden war. U. des Ob.⸗Trib. v. 7. Mai 1878.

9) Die zur Sicherung einer Wechselschuld bestellte Hypothek verliert ihre rechtliche Wirksamkeit, wenn der Wechselanspruch durch unterlassene Protest⸗ erhebung erlischt. U. des Ob. Trib. v. 2. Nov. 1877 in Gruchots Beiträgen. Bd. 22 S. 771.

10) Im Falle des Falliments einer eingetragenen Genossenschaft kann der Genossenschafter, der zugleich Gläubiger der Genossenschaft ist, wie jeder andere Gläubiger Admission für seine Forderung beanspruchen. U. des Ob.⸗Trib. Berlin.

11) Auch der Beilagenband des Genossen⸗ schaftsregisters ist öffentlich. Verfügung des AG. Hamm, in Johows Jahrbuch Bd. 7 S. 1.

12) Die Generalversammlung der Genossenschafter kann auch während der Liquidation Statuten⸗ veränderungen beschließen.

13) Auch ausländische juristische Personen ge⸗ nießen den Markenschutz für ihre Fabrikate im der Eintragung der Marke. U. des Ober⸗Trib. v. 26. Juni 1878.

14) Bei Beurtheilung der Aehnlichkeit von 1e delszeichen ist darauf zu achten, daß die Waare von den Kleinhändlern und letzten Käufern leicht als ein ihnen schon früher bekanntes Fabrikat er⸗ kannt werden kann. U. AG. Cöln v. 9. März 1878.

Ein Fabrikarbeiter hatte sich durch einen Sturz in eine der Fahrstuhlöffnungen der Fabrik sehr verletzt und beanspruchte von dem Fabrikbesitzer auf Grund des Reichs⸗Haftpflichtgesetzes Entschä⸗ digung, weil versäumt worden war, zur Ver⸗ hütung eines Unfalls den Holzriegel vor die Fahr⸗ stuhlluke vorzulegen, und auch der finstere Gang, in welchem sich die Fahrstuhlluke befindet, nicht beleuchtet war. Der Fabrikant verweigerte jedoch die Zablung der vom Verletzten beanspruchten Entschädigungssumme, weil er sich einer der zu Gängen durch die dunklen Räume bereitstehenden Laternen nicht bedient und so selbst seinen Unfall verschuldet habe; ferner habe der zuletzt bei der Fahrstuhl⸗ luke beschäftigt gewesene Arbeiter den Holzriegel vor⸗ zulegen verabsäumt, für diese Versäumniß eines ge⸗ wöhnlichen Arbeiters aber könne der Fabrikherr nicht verantwortlich gemacht werden. Das Appella⸗ tionsgericht zu Naumburg verurtheilte den Fabri⸗ kanten wegen Mangels einer genügenden Beleuchtung der Fahrstuhlluken zur Zahlung der beanspruchten Entschädigung, und das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht II. Senat bestatigte auf die Revisionsbeschwerde des Verklagten durch Erkenntniß, vom 5. Juni 1878 das zweitinstanzliche Urtheil, indem es motivirend ausführte: daß der Vorwurf, der Verklagte habe es an der Beleuchtung der Fahrstuhlanlage fehlen lassen, begründet sei. *

In Bezug auf die Bestimmung des §. 107 der Reichs⸗Gewerbeordnung, daß jeder Gewerbe⸗Unter⸗ nehmer verbunden ist, auf seine Kosten alle die⸗ jenigen Einrichtungen herzustellen und zu unter⸗ halten, welche mit Rücksicht auf die besondere Be⸗ schaffenheit des Gewerbebetriebs und der Betriebs⸗ stätte zu thunlichster Sicherung der Arbeiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit nothwendig sind, hat das Reichs⸗Ober⸗Handels⸗ gericht (II. Sen. Erkenntniß vom 26. Juni 1878) in der Klage eines verunglückten Maschinisten wider seinen Fabrikherrn auf Entschädigung folgende Rechts⸗ sätze ausgesprochen: 1) Selbst wenn die fehlende Schutzvorrichtung polizeilich nicht vorgeschrieben und auch für einen achtsamen Arbeiter nicht gerade noth⸗ wendig ist, so ist doch der Fabrikherr für Unfälle seiner Arbeiter in Folge der mangelnden Schutz⸗ vorrichtung haftbar, wenn er selbst bereits vor dem Unfall die Anbringung der Schutzvorrichtung als erforderlich anerkannt hat. 2) Der 107 der Ge⸗ werbeordnung vom 21. Juni 1869 hat dergleichen Schutzvorrichtungen nicht blos für die gewöhnlichen Fabrikarbeiter, sondern allgemein für alle Personen vorgeschrieben, welche in der Fabrik angestellt oder

beschäftigt sind.

Der internationale Kongreß über die Patent⸗, Muster⸗ und Markenschutzfrage

II. *

8 8

P. Paris, 17. September. Wenn ich nun⸗ mehr über die Arbeiten im Kongresse selbst berichte, so wollen Sie es des Umfan⸗ ges mir Nachsicht gewähren, weil es darauf ankommt, daß die deutsch redenden Länder auch über die Details unterrichtet werden. Es fah dem Kongreß ein geordnetes stenographi⸗ ches Bureau, und die französischen Sekretäre sind persönlich so lebhaft bei den Diskussionen engagirt, daß die Protokolle zunächst nur die

Beschlüsse und gedrängt den Inhalt der Reden

wiedergeben, ein stenographischer Bericht, wie der von Wien, steht also nicht in Aussicht.

Die erste Frage der Programme für die ver⸗ schiedenen Sektionen handelte naturgemäß von der Art eines industriellen Rechtes. In der Generaldiskussion war eine längere Erörterung darüber nicht zu umgehen, ob das Recht für den Erfinder z. B. mechanisch technischer Ge⸗ genstände oder Verfahren dasselbe sei, wie für den Zeichner neuer Muster und Modelle oder endlich für den Autor einer Schutzmarke, wäh⸗ rend von keiner Seite über die Legitimité und die Nützlichkeit des Schutzes auf allen drei Gebieten auch nur ein Wort des Widerspruchs erhoben wurde. Man erkannte ausdrücklich für die mechanisch und chemisch⸗technischen Erfindu gen die Resolutionen an, die definirend un prinzipiell begründend vom Wiener Kongreß gefaßt waren; man benutzte sie aber nicht zur Beantwortung der ersten Frage, weil sie ausschließlich mit Rücksicht auf die Erfindungs⸗

atente gefaßt sind und eine ausgedehnte

nwendung auf die Aufgaben der beiden an⸗

deren Sektionen nicht in allen Punkten zu

en. Man eeinigte sich deshalb in de Generaldiskussion dahin, zu beschließen:

„Das Recht der Erfinder und industriell Autoren auf ihre Werke, oder der Fabrikante auf ihre Marken ist ein Eigenthumsrecht, das von dem Civilgesetz nicht geschaffen, sonder von diesem nur in seinen Normen geregelt wir (elle ne fait que le réglementer)“

An der Debatte betheiligten sich Mitgliede aller vertretenen Nationen. Professor Schreye aus Genf verlangte folgende Fassung:

„Das Recht der Erfinder und der industrielle Autoren ist eine angemessene und nützlich Schöpfung des Civilrechtes, welches die Rech an der Erfindung und diejenigen der Gesell schaft durch Bewilligung eines zeitweiligen Mo nopoles mit einander verbunden hat.“

Nachdem aber aus einer Proposition de Herren Lyon⸗Caën, Pouillet ꝛc. die Worte „welches in dem natürlichen Recht seine Be⸗ gründung hat“ zurückgezogen waren, wurd eine Majorität für die erste Fassung bal erreicht.

Fast ohne alle Diskussion wurde der Satz angenommen: G

„Die Ausländer sind den Staatsangehörige überall gleichzustellen.“ 8—

Mit Rücksicht hierauf wurden später einig Bestimmungen, die bisher nur Frankreich auf recht erhielt, nicht angenommen.

Am 7. September berieth der Kongreß zu nächst für die Kodifikation der Gesetze wichtig Angelegenheiten. Herr Grodet formulirte de einstimmig angenommenen Antrag:

„Die Stipulationen der gegenseitig zu garan tirenden Rechte auf dem Gebiete des industrielle Eigenthums müssen Gegenstand besonderer Ver träge und unabhängig von Handelsverträge sein, ebenso wie die Vereinbarungen über de

egenseitigen Schutz des literarischen und künst

erischen Eigenthums..

Die folgenden Resolutionen präjudizirte Entscheidungen über Detailfragen:

„Es sollte in jedem Lande ein besondere Amt für die Zwecke des Schutzes des Eigen thums errichtet werden. Mit demselben —e. im Dienste der Oeffentlichkeit, ein Centra bureau für Erfindungspatente, für Fabrik⸗ un Handelsmarken und für Muster und Modell verbunden sein. Unabhängig von jeder andere Publikation soll das Amt für den Schutz de industriellen Eigenthums periodisch ein offizielle Blatt erscheinen lassen.“

Die ursprüngliche Fassung des nächsten An trages lautete:

„Es erscheint geboten, den patentirbare Erfindungen, den industriellen Mustern un Modellen, wie auch den Fabrik⸗ und Handels marken, welche auf industrielle Ausstellunge gebracht werden, einen provisorischen Schutz zu gewähren.“ G

Nachdem aber der Antrag auf dn e. des Wortes zoffihielle (Ausstellung)“ mit Rü⸗ sicht darauf abgelehnt war, daß diese Bezeich nung gelegentlich als zweideutig erachtet wer den könnte, und nachdem ferner ausdrücklich bestritten war, daß jeder sogenannten interna tionalen Ausstellung dieses Recht mit Nutzen beizulegen sei, andererseits aber für die Zweck mäßigkeit der gesammten Resolution hervor

ehoben wurde, daß die Industriellen in den

tand gesetzt werden müßten, ohne Risiken di neuesten, wenn auch nicht durchgreifend geschütz ten Produkte ihrer Thätigkeit auszustellen beschloß man, die Worte einzuschalten:

„offiziell oder offiziell autorisirte“ (d. i. inter⸗ nationale Ausstellungen).

Darauf folgten nachstehende [I“ „Die Dauer, während welcher Erfindungen Marken, Muster und Modelle in der oben an

egebenen Weise auf internationalen Aus⸗ nses geschützt sind, soll von der Dauer