1878 / 230 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Sep 1878 18:00:01 GMT) scan diff

9]1 HOberschlesische Eisenbahn. [8169] Die Lieferung der für den Betrieb der Werk⸗ stätten zu Breslau, & nebst Stargard, Ratibor und Glogau im Jahre 1879 erforderlichen Mate⸗ rialien soll im Wege der öffentlichen Submission in zwei aufeinander folgenden Terminen verdungen werden, und zwar: I. im Submissionstermine am 16. Oktober er.,

Oesfentliche Submission. Vergebung sämmtlicher Erd⸗, Maurer⸗ und Steinhauerarbeiten exclusive Materialienlieferung

für den Bau eines Fors bei Thorn. Am 26. Oktober cr., Vormittags 10 Uhr sollen im Bureau der Fortifikation zu Thorn die⸗ vorgenannten Arbeiten an eine Baugesellschaft oder

Stadtv „Direktion hierselbst abzuliefern. lin, den 27. September 1878. Königliches Stadt⸗ gericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kom⸗ mission II. für Beschrei⸗ bung. Alter: 36 Jahre, geb. 20. Mai 1842, Ge⸗ burtsort: Papa, Größe: 5 Fuß 2 Zoll, Haare: schwarz, Augen: grau, Augenbrauen: schwarz, Kinn: länglich, Nase: dick, Mund: klein, Gesichtsbildung:

8 1 Nrolls Theater. Dienstag: Dritte italienische Opernvorstellung. Migoletto. Gilda: Sigra. Earichetta Bernardoni. II Duca: Sigr. Giuseppe de Sanctis. Rigoletto: Sigr. Michele Medica. .

8 fae r.

1 Kittwoch: Bierte italienische Opernvorstellung. La Favorlta. Leonors: Sigra. Enrichetta Bernardoni. Fernando: Sigr. Gerolamo Piecioli.

2

Alfonso: Sigr. Giorgio Sweet. Baldassare: Sigr.

3 Paride Povoleri.

Mea

vollständig neuer Ausstattung:

von St. Just. Komische von Ludolf Waldmann. Kittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Stadt-Theater. Zur genei gt

In Saus und Braus“ am Sonnta

Zeitverhältnisse bis auf Weiteres

uet 1 50 ₰,

es Hrn. Carl Meißner vom Wallner⸗Theater, owie drittes Auftreten des Frl. Therese Klink⸗ bammer. Zum 3. Male: In Saus und Braus. Original⸗Posse mit Gesang in 4 Akten und 7 Bildern von Dr. Jacobson. Musik von Michaelis.

National-Theater. (Weinbergs⸗Weg 6/7.) Dienstag: Zum 2. Male: Die Journalisten. Lustspiel in 4 Akten von Gustav Freytag.

Mittwoch: Zum 1. Male: Maria Stuart.

Ostend-Theater. (Gr. Frankfurterst r. 130.) 8

Dienstag: Wildfeuer, von Fr. Halm.

8

Belle-Alliance-Theater. Dienstag u. folg. Tage: The Pheites und Sisters Ramsdon. (Mit neuen Abwechselungen.) Vorher, mit neuen Gesangseinlagen: Des Lebens Mai. Während Pausen: Brillante Illumination der großen Promenade. Kasseneröffnung 6 Uhr, Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Auftreten der Phoites 9 ½ Uhr. Entrée 50 ₰. I. Parquet 1 50 ₰, 1 ꝛc.

8 E1““ Germania-Theater. Weinbergsweg 10/11. (früher Vorstädtisches). Dienstag: Zum 4. Male: Im Rausch. Mittwoch und die folgenden Tage: Im Rausch.

Concert-Naus. Concert des Königlichen Hof⸗ Musikdirektors Bilse.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elise Winkelhausen mit Hrn. remier⸗Lieutenant Franz v. Petzold I. (Pr.⸗ stargardt).

Verehelicht:

mit Frl. Loui

88 remier⸗Lieutenant Jourdan e Regierungsassessor

Ihlder (Bremerhaven) Hr. 3 mit Frl. Marie Slevogt (Hannover⸗Berlin). Hr. Lieu⸗ tenant und Adjutant v. Albert mit Frl. Elise Wcoehlert (Berlin). Hr. Premier⸗Lieutenant Egon Schulz mit Frl. Wilhelmine Mierendorff (Berlin). Hr. Hauptmann und Compagnie⸗ Chef Ernst Julius v. Kloesterlein mit Frl. Clara Ilzing (Berlin). Hr. Premier⸗Lieutenant Hans Schwartzkopff mit Frl. Käthe Schwarkzkoff (Cüstrin Berlin). Hr. Hauptmann Fischer mit Frel. Martha Sonnenschmidt (Greifswald). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Staats⸗Anwalt Gelinek (Strehlen) Hrn. Pfarrer Franz Jaco⸗ bowski (Hermersdorf) Hrn. Freiherrn v. Schlotheim (Lipke). Eine Tochter: Hrn. Pastor Medenwaldt (Streitz). „Gestorben: Hr. Amtsrath Hermann Donner Verw. Frau Adelheid

(Steinau bei Thorn). 1 v. Seebach Feh Zechenh hal

Hermann Moellhausen

. Witzendorff, geb. Frau Oberst⸗Lieutenant Marie Blumen 1 geb. Neuland (Hirschberg i. Schl.). Hr. Kon⸗ 1u“ ö1ö“ Julius (Halle g. d. S.) Hr. Pastor emer. Ca inri Hertzer (Oesterwieck).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

Steckbrief. Gegen den Weber Rndolph Hedrich ist die gerichtliche Haft wegen Betruges in den Akten Litt. B. 480. 78. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den zc. Hedrich im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst ab⸗ zuliefern. Berlin, den 26. September 1878. König⸗ liches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs⸗ sacban. Kommission II. für Voruntersuchungen. Be⸗ wvee e; Alter: 55 Jahre, geb. 7./11. 23. Ge⸗ burtsort: Nowaweß. Größe: 1,68 Meter. Haare: grau. Augen: grau. Augenbrauen: grau. Kinn: ge. wöhnlich. Ainse: gewöhnlich. Mund: gewöhnlich. Gesichtsbildung: rund. Gesichtsfarbe: gesund. Ge⸗

Kalt: mittel.

Steckbrief. Gegen den Handlungsreisenden Jacob Loewenstein ist die gerichtliche ent wegen wiederholter Unterschlagung in den Akten Litt. L. No. 290 de 1878 beschlossen worden. Die Ver⸗ haftung hat nicht werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Loewenstein im Betretungs⸗

falle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vor⸗

Woltersdorff-Theater. Dienstag: 6. Gast⸗ des Hrn. L. Waldmann und Frl. Th. Müller. 8 Die lustig üSeafe Mlat rida, oder: e lustigen

aöb Operette in 3 Akten

buche Band

8 Beach⸗ tung! Trotz des großen Erfolges, den die Posse gehabt hat und trotz der annoncirten, allabendlich statt⸗ findenden Gastspiele treten mit Rücksicht auf die von heute ab die herabgesetzten Preise ein: I. Par⸗ Logen 2 und 3 rꝛec. ꝛc. ienstag: Gastspiel des Frl. Marie Schwarz und

länglich, Gesichtsfarbe bleich, Zähne: vollständig, Seai schwächlich, Sprache: deutsch und un⸗ garisch.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

17600¹+1 Nothwendiger Verkauf.

Im Wege der nothwendigen Subhastation sollen nachstehende, dem Dampfmühlenbesitzer Robert Sanne zu Torgau gehörigen, im dasigen Grund⸗ III., Seite 251, Nr. 494 a. einge⸗ tragenen Grundstücke:

Ein Wohnhaus mit Hof und 3 Ar Garten, Mühlengebände, Kesselhaus mit Schornstein, Schuppen, überbautem Thorweg und Schweine⸗ stall Gebäudesteuerrolle Nr. 487 jährlicher Nutzungswerth 236 Thlr., am 12. November d. J., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle durch den unterzeichneten Subhastations⸗Richter versteigert und

am 19. desselben Monats, Mittags 12 Uhr, Sere, eZh das Urtheil über den Zuschlag verkündet werden.

Der Auszug aus der Gebäuͤdesteuerrolle, sowie beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes können in unserem Bureau III. B. eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. „Torgau, den 1. September 1878.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter. Walther.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Pferdeverkauf. Am 2. Oktober, Vormittags 9 Uhr, wird auf dem Hofe der Kaserne am Kupfer⸗ graben ein junges Remontepferd meistbietend ver⸗ kauft. Berlin, den 29. September 1878. I. Ab⸗ theilung 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regts 8

[82122 Bekanntmachung. In der Königlichen Strafanstalt zu Diez werden vom 1. Januar 1879 ab ca. 24 mit Weben von Korsetten beschäftigte Gefangene disponibel und sollen anderweit einem kautionsfähigen Unternehmer überlassen werden. Desfallsige Offerten nimmt die Direktion bis zum 1. Dezember cr. entgegen. Strafanstalt Diez a. d. Lahn.

[8231] Submission Naauf Lieferung von Wildfutter.

Die Lieferung des zur Fütterung des Wildes im Revier Grunewald für den Winter 1878/9 erforder⸗ lichen Wiesenheues mit p. p. 800 Ctr., ungedroschener reifer Lupinen mit p. p. 300 Ctr. und Kartoffeln mit p. p. 150 Hektoliter soll dem Mindestfordernden über⸗ geben werden. Schriftliche Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Wildfutter“ bis spätestens Donnerstag, den 17. Oktober er., Vormittags 10 Uhr, dem Ter⸗ mine zur Eröffnung der Offerten unter der Adresse des unterzeichneten Oberförsters hierher einzureichen. Die Lieferungsbedingungen können von Montag, den 14. Oktober cr. ab, in den Vormittagsstunden im Geschäftszimmer hier eingesehen werden. Forsthaus Grunewald, den 28. September 1878.

Der Königliche Oberförster.

8 von Schleinitz.

[8232] Königliche Ostbahn. Die Restaurationen auf den Bahnhöfen zu Goldap, Darkehmen und Loewenhagen sollen vom 1. No⸗ vember cr. ab auf unbestimmte Zeit verpachtet werden. Pachtlustige wollen ihre Offerten bis zu dem auf Donnerstag, den 10. Oktober cr., Vormittags 11 Uhr, angesetzten Termine franco versiegelt und mit der Aufschrift: „Offerte zur Verpachtung der Bahnhofs⸗Restau⸗ Saes Goldap (resp. Darkehmen oder Loewen⸗ agen)“ versehen, an die unterzeichnete Eisenbahn⸗Kommission einreichen. Der Offerte müssen die über Qualifikation und Füeheng des Submittenten sprechenden Atteste, owie eine kurze Darstellung des bisherigen Leb ens⸗ laufs beiliegen. ie Submissionsbedingungen liegen in unserem Central⸗Bureau hierselbst, Schleusenstraße Nr. 1, zur Einsicht und werden auch auf =ev; an unsern Bureauvorsteher, Eisenbahn⸗Sekretär Ram⸗ pold, ebendaselbst zu richtenden Antrag gegen 50 Kopialien mitgetheilt. Königsberg, den 27. September 1878.

Königliche Eisenbahn⸗Kommission.

[8241] Bekanntmachung.

Fur Herstellung einer Umwährungsmauer für das hiesige Garnison⸗Lazareth sollen:

1) die Erdarbeiten, veranschlagt zu 880 Betonarbeiten 8 . 690 3) Maurerarbeiten 65989 4) Steinhauerarbeiten incl. Material, veranschlagt zu . 2026

5) Schlosserarbeiten inel. Material,

veranschlagt u 2293 an einen Unternehmer vergeben werden, wozu Ter⸗

min auf Freitag, den 11. Oktober cr., Vormit⸗ tags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokal im Gar⸗ nison⸗Lazareth anberaumt ist. Die Bedingungen können bis dahin in den Dienststunden eingesehen werden. (Str. 447.) in . im Elsaß, den 25. September 1878.

findenden Gegenständen und Geldern an die Königliche

Vormittags 10 Uhr: „Stahl,

Kupfer, Antimon, Blei, Kurzwaaren, als: Muttern, Splinte, Stifte ꝛc., ferner Schmirgel⸗ und Glaspapier, Stuhlrohr und diverse Vor⸗ rathsstücke“;

ittags 10 Uhr:

waaren, Farben, Oele, Chemikalien und Dro⸗ uen, Nutzhölzer, Holzkohlen, Glaswaaren, orstwaaren und diverse Materialien. Die Offerten sind mit der Aufschrift:

„Offerte auf Lieferung von Werkstatts⸗Mate⸗

rialien zum Submissionstermine am

16. een er.“ oder „zum Submissionstermine am 17. Oktober er.“ zu versehen und zu den oben angegebenen Termins⸗ stunden versiegelt und portofrei an unser maschinen⸗ technisches Bureau einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Lieferungsbedingungen mit speziellen Nach⸗ weisungen der zu liefernden Materialien⸗Quantitäten sind im vorbezeichneten Bureau, sowie bei den Kö⸗ niglichen Eisenbahnkommissionen zu Posen, Ratibor und Glogau einzusehen, auch werden Exemplare derselben auf portofreie Gesuche in denen genau anzugeben, zu welchem der beiden Termine die For⸗ mulare erbeten werden, gegen Erstattung der Kopia⸗ lien, und zwar von 1,50 für je einen Termin, oder von 2 für beide Termine mitgetheilt. Pro⸗ ben der zu liefernden Materialien sind in den Werk⸗ stattsmagazinen zu Breslau, Posen, Ratibor und Glogau zur Ansicht ausgelegt. Die den Bedin⸗ gungen beigefügten Materialnachweisungen sind als Formulare für die abzugebenden Offerten zu benutzen. Submittenten, welche binnen 6 Wochen nach dem Submissionstermine keinen Bescheid erhalten, haben ihre Offerte als abgelehnt zu betrachten. Breslau, den 23 September 1878. Königliche Direktion.

1227 Main⸗Weser⸗Bahn.

Die vorhandenen alten Bahnmaterialien, be⸗ stehend in circa:

147 207 kg Schienen älteren Profils,

1 487 430 kg Schienen neueren Profil, 5 6 820 kg Schienen mit Puddelstahlkopf, 269 kg Schienen von Stahl, 73 745 kg Weichen⸗, Leit⸗ und Zwangsschienen

jeder Art, 725 kg Weichen⸗, Leit⸗ und Zwangsschienen von Stahl,

12 500 kg Herzstücke von Schmiedeeisen,

8 845 kg Herzstücke von Hartguß,

170 kg Herzstücke von Stahl,

69 625 kg Herzstücke von Laschen, 45 959 kg Kleineisenzeug (Schmiedeeisen), 18 885 kg Kleineisenzeug (Gußeisen) sollen im Wege öffentlicher Submission verkauft werden. Termin hierzu ist auf den 15. Oktober d. Js., Vormitta im Geschäftslokal der unterzeichneten beraumt worden. Offerten sind mit der Aufschrift: „Offerte zum Ankauf alter Bahnmaterialien“ versiegelt und frankirt an uns bis zu dem bezeich⸗ neten Termin einzureichen, in welchem die Eröff⸗ nung der eingegangen Offerten in Gegenwart etwa persönlich erschienener Anbieter erfolgt. Verkaufsbedingungen nebst der zugehörigen Ma⸗ terial⸗Nachweisung liegen bei unserer Central⸗ Materialien⸗Verwaltung hierselbst zur Einsicht offen und können von dieser Dienststelle gegen portofreies Ansuchen und Einsendung eines Baarbetrages von 50 pro Exemplar bezogen werden.

Cassel, den 23. September 1878. Königliche Direktion der Main⸗Weser⸗Bahn.

s 10 Uhr, irektion an⸗

[8030] Neubau der Moselbahn. Die Herstellung von 26 230 lfdn. Metern Drah Pn theils mit, theils ohne Hecke, und 875 lfde. eter Lattenzuun mit 17 Thüren, zusammen zu 31 400 veranschlagt, soll mittelst öffentlicher Submission vergeben werden. 8 Offerten hierauf sind bis zum „Montag, den 7. Oectober er., Vormittags 10 Uhr,“ an den Unterzeichneten, Schloßstraße 31. hierselbst, L stenanschlag und Zeich edingungen, Kostenanschlag un eichnungen können dafelbst im Abtheilungsbureau iexer auch die ersteren zum Betrage von 1,0 von dort bezogen werden. 8 b den 19. September 1878. ter Abtheilungs⸗Baumeister. 8 Graff. Cto. 194/9.)

[8123] Neubau der Moselbahn. 8 Die Ferftenna von 16 Stück Wärterbuden in Fachwerk für die Strecke Güls⸗Moselkern, ver⸗ anschlagt zu je 440 ℳ, soll in öffentlicher Sub⸗ mission vergeben werden. Offerten hierauf sind mit entsprechender Aufschrift versehen, bis „Freitag, den 11. Fhnper er., Vormittags r,“ portofrei an den Unterzeichneten, Schloßstraße 31 hierselbst, einzureichen, woselbst die⸗ selben zur bezeichneten Stunde eröffnet werden. Bedingungen, Kostenanschlag und Zeichnungen lie⸗ gen im Abtheilungs⸗Bureau zur Einsicht offen und önnen die ersteren auch gegen Erstattung von 1,50 von dort bezogen werden. 1““ Se den 23. September 1878. Der Abtheilungs⸗Baumeister. Cto. 229/9.)

9

versiegelt und

Graff.

Katserliches Garnison⸗Lazareth.

diverse Bleche und Draht, Zinn, diverse Eisen⸗ und Schrauben, Nägel, Nieten,

II. im Submisstenstermin⸗ am 17. Oktober ecr.,

„Gummi⸗, Leder⸗ und Seilerwaaren, diverse Manufaktur.⸗, Leinen⸗, Posamentier⸗ und Polster⸗

Allein⸗Unternehmer in Entreprise vergeben werden. Der Bau des Forts umfaßt annähernd 180 000 cbm Bodenbewegung, 40 000 cbhm Mauerwerk. G

rinenflur.

Das nachzuweisende Betriebskapital ist auf 30 000 ℳ, die einzuzahlende Kaution auf 15 000 festgesetzt, von Letzterer sind 4000 im Suh⸗ Feisonstermine als Bietungskaution zu hinter⸗ egen.

Die Bedingungen und Preisverzeichnisse könne ebenso wie der Kostenanschlag und die Bauzeich. nungen im Bureau der eingesehen werden, auch werden die Bedingungen und Preis⸗ verzeichnisse gegen Frankoeinsendung von 3 auf Verlangen zugeschickt.

Thorn, den 25. September 1878.

Königliche Fortifikation.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. 8 8

183844 Bekanntmachung.

Behufs planmäßiger Tilgung der auf Grund d Allerhöchsten Vnäfigen vom 1. Juli 1866 auggege⸗ benen 4 ½ prozentigen Obligationen II. Emission der Stadt Frankfurt a./O. sind am heutigen Tage nachstehende Apoints durch das Loos zur Amorti⸗ sation bestimmt worden:

1) von Serie I. à 100 Thlr. gleich 300 die Nrn. 34. 260. 313. 471 703. 795. 873. 950. 2) 10ee. 028. 2922- 1488; von Serie II. à r. gleich 150 8 Nrn. 46. 300 49; 8 von Serie III. à 25 Thlr. gleich 75 di Rrn. 270 398. 497 177br. glech 8

Die Auszahlung dieser Obligationen zu ihrem Nennwerthe erfolgt vom 1. April 1879 ab bei unserer Kämmereikasse und hört die Verzinsung der⸗ selben mit diesem Tage auf.

Von den früher amortisirten Obligationen sind

von Serie I. à 100 Thlr. gleich 300 die „MNrn. 616 und 1078 bisher zur Einlösung noch nicht präsentirt worden. Frankfurt a./O., den 19. September 1878. Der Magistrat.

E1“

182381213 Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf unser Publikandum vom 2. d. Mts. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß von den aus dem Allerhöchsten Privilegio vom 16. Juni 1856 ausgegebenen Memeler Stadt⸗Obligationen die Nummern: 282 308 415 455 478 527 546 547 615 623 732 746 814 860 864 874 901 1022 1168 1190 1195 1241 1283 1303 1371 1401 1422 431 1467 1520 1538 1548 1586 1593 1644 1708 1791 1799 1820 1859 1861 1901 1914 1919 1982 1986 2216 2218 2358 2383 2421 2423 2430 2489 und 2503 Behufs deren Amortisation durch die Stadt⸗ Schulden⸗Tilgungs⸗Kommission unter dem Vorsitze des Magistrats am heutigen Tage ausgeloost wor⸗ den sind.

Die Auszahlung des Nominalwerths dieser Obli⸗ gationen wird gegen Rückgabe derselben mit den dazu gehörigen Zinscoupons am 2. Januar k. J. erfolgen, wobei wir noch bemerken, daß, wenn die Einlösung nicht binnen 3 Monaten nach dem Zah⸗ lungstermin erfolgen sollte, die Kapitalsbeträge der hiesigen Sparkasse als zinsfreies Depositum werden überwiesen werden.

Die im Jahre 1876 und 1877 ausgeloosten, bis jetzt aber nicht zur Einlösung vorgezeigten Obli⸗ gationen Nr. 2450, 2451, 837 und 1383 werden hier⸗ durch in Erinnerung gebracht. Memel, den 25. September 1878.

Der Magistrat.

Kaiser⸗Oel.

Nicht explodirendes

Petroleum

aus der Raffinerie

August Korff in Bremen. Vorzüge gegenüber dem gewöhnlichen Petroleum: Absolute Gefahrlosigkeit.

Größere Leuchtkraft. Bedeutend sparsames Brennen. Nur ächt, wenn Barrels und Flaschen mit Etiquettes und Schutzmarke versehen sind. Haupt⸗Depot: Eduard Sarre, Königlicher Hoflieferant, Berlin N., Borsigstr. Nr. 8.

Den Detailverkauf haben übernommen: . G. F. Schwartze, Hoflieferant, Leipzigerstraße

r. 1 Gebrüder Kuhlbrodt, Friedrichstr. Nr. 110. Hugs Altmann, Köpnickerstr. Nr. 116.

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Richard Schmidt, Chausseestr. Nr. 93. Oscar Möäöhring. Alte Jakobstr. Nr. 61. Adolph Mantel, Markgrafenstr. Nr. 95 Julius Franz, Rosenthalerstr. Nr. 71. Emil Karig, Spandauerstr. Nr. 71.

Th. Hesse, Kleine Hamburgerstr. 25. Wilh. Marquardt, Köthenerstr. 7. 2 F. Hartwig, Möckernstr. Nr. 135.

Ad. Winzer, Grüner Weg Nr. 60. (cpt. 4835/9.) J. F. L. Hekkendorf Sohn, Köpnickerstr. 82.

Graß & Worff, Markgrafenstr. Nr. 16.

Louis Pfaehler, Neue Wilhelmstr. Nr. 14.

[8213]

Bauzeit 4 Jahre. Lage des Forts: Bei Katha.

gemaß §. 87 des am 3. Dezember 1877 Allerhöchst bestätigten

Die Preußische Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt errichtet,

dritten Nachtrags zu ihren Statuten, eine für Jedermann zugängliche Sparkasse

8 1

s ist der Zweck dieser Sparkasse, zur sichern und ver⸗ zinslichen Anlegung kleiner und größerer Beträge mit ver⸗ schiedenem Zinsfuß und auf verschiedene Kündigungsfristen Gelegenheit zu geben, insbesondere zur Ansammlung von Geldern für demnächstige Versicherungen von Renten bei der Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt, sowie zur Anlegung von Mündel⸗

*8*

E11

§. 3. Verhältniß der Sparkasse zur Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt.

Die Sparkasse ist kein selbstständiges Institut, sondern ein Nebengeschäft der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt. Die Spar⸗Einleger werden nicht Mitglieder, sondern Gläu⸗ biger dieser Anstalt.

Die Fonds der Sparkasse werden auf den Namen der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt angelegt, aber ge⸗ trennt von anderen Fonds derselben berechnet.

§. 4. Verwaltung.

8 Verwaltung der Sparkasse wird auf Grund des Statuts und Geschäfts⸗Reglements der Preußischen Renten⸗ Versicherungs⸗Anstalt von der Direktion unter Kontrole des Kuratoriums derselben nach Maßgabe dieses Reglements eführt.

8 8 Kassengeschäfte werden durch einen Rendanten und einen Kontroleur unter Aufsicht eines Direktors besorgt. Die Namen derselben und ihrer Vertreter sind mittelst Aushangs im Kassenlokal bekannt zu machen.

Die Errichtung besonderer Rezepturen in Berlin und in andern Städten kann vom Kuratorium beschlossen werden. Dasselbe erläßt die erforderlichen Instruktionen für die Ver⸗ waltung.

§. 5. Geschäftslokal. Dienststunden.

Die Sparkasse befindet sich im Geschäftslokal der Preu⸗ ßischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt und ist mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, sowie der 5 ersten Tage jedes Ka⸗ lenderquartals (1. bis 5. Januar, April, Juli, Oktober) täglich von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags ge⸗ öffnet.

Alle Einzahlungen, Kündigungen und Rückzahlungen ge⸗ schehen in dieser Zeit und an diesem Orte (vergl. §§. 6,

§. 6. Einlagen.

Jedermann kann Spar⸗Einlagen folgender Art machen: A. zum Zinsfuß von 3 Prozent mit 14 tägiger Kün⸗ ddigungsfrist im Betrage von mindestens 20 bis höchstens 1000 Mark; um Zinsfuß von 3 Prozent mit dreimonatlicher Kündigungsfrist im Betrage von mindestens 50 bis höchstens 4000 Mark; C. zum Zinsfuß von 4 Prozent mit sechsmonatlicher Kündigungsfrist im Betrage von wenigstens 100 bis höchstens 10,000 Mark. Wenn für ein und dieselbe Person mehrere Einlagen derselben Art gemacht werden sollen, so kann die Sparkassen⸗ Verwaltung dieselben zurückweisen. Höhere Beträge, als vor⸗ stehend gestattet, werden nur mit 2 Prozent verzinst und nach sechsmonatlicher Kündigung zurückgezahlt, insoweit nicht anderweite Festsetzungen durch schriftlichen Vertrag oder Correspondenz zwischen der Direktion und dem Einleger ge⸗ troffen sind. Jede Nachzahlung muß mindestens 10 Mark betragen.

§. 7. Verzinsung.

Bei den Einlagen A werden Beträge unter 20 Mark nicht verzinst, bei Beträgen von 20 Mark und mehr jede volle Mark; bei den Einlagen B werden Beträge unter 50 Mark nicht verzinst, von dem höheren Betrage aber je volle 5 Mark; bei den Einlagen C werden von 100 Mark ab je volle 10 Mark, nicht aber die Zwischenbeträge verzinst. Die Verzinsung erfolgt nur für volle Monate, wobei sowohl der Einzahlungs⸗ als der Abhebungs⸗Monat (bezüglich des abgehobenen Betrages) außer Betracht bleiben. Die Verzinsung der gekündigten Beträge hört mit dem Ablauf der Kündigungsfrist auf (88. 6, 9). Wenn ein Interessent sich binnen 30 Jahren, von der letzten Präsentation seines Sparkassenbuchs an gerechnet, nicht bei der Sparkasse meldet, so hört von dieser Zeit an

Erhöhung und Herabsetzung des Zinsfußes.

Der im §. 6 bestimmte Zinsfuß kann je nach Lage des Geldmarktes durch Beschluß des Kuratoriums erhöht oder herabgesetzt werden. Die Erhöhung und Herabsetzung des Zinsfußes muß zweimal öffentlich bekannt gemacht werden (§. 27) und tritt mit Ablauf des auf die erste Bekannt⸗ machung folgenden Kalendermonats in Kraft. Bezüglich der vor Ablauf dieses Monats gekündigten Spar⸗Einlagen und Beträge bleibt jedoch der bisherige Zinsfuß bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gültig. Wenn Spar⸗Einlagen auf länger als ein Jahr fest ein⸗ gelegt werden, so kann für dieselben ein höherer Zinsfuß bis zu 4 ½ Prozent von der Direktion der Anstalt mit dem Ein⸗ leger verabredet werden, wobei jedoch der Anstalt die Kün⸗ digung dieser Abrede mit dreimonatlicher Frist vorzube⸗ halten isst. 8* 114“ §. 9. Kündigungsform. Beginn der Frist. Jeder Inhaber eines Sparkassenbuchs kann unter Vor⸗ legung des betreffenden Sparkassenbuchs in dem Geschäfts⸗ lokal in den Dienststunden kündigen. Unter Einsendung des Sparkassenbuchs kann die Kündigung auch schriftlich unter Angabe des Wohnorts und der Wohnung des Kündigenden geschehen. Wenn kein späterer Fälligkeitstag von dem Kün⸗ digenden sofort bei der Kündigung bezeichnet wird, so be⸗ ginnt die Kündigungsfrist an dem Tage, an welchem die Kündigung mündlich oder schriftlich bei der Anstalt eingeht. Die erfolgte Kündigung ist im Sparkassenbuch zu ver⸗ merken (s. 16).

§. 8.

ö61“

§. 10. Regelmäßige Kündigungsbeschränkungen. Jeder Inhaber eines Sparkassenbuchs darf a) bei Einlagen mit 14 tägiger Kündigungsfrist (§. 6 A) in demselben Kalendermonat nicht mehr als 300 Mark, bei Einlagen mit dreimonatlicher Kündigungsfrist (§. 6 B) in demselben Kalenderquartal nicht mehr als 1500 Mark, und c) bei Einlagen mit sechsmonatlicher Kündigungsfrist 6. 60) in demselben Kalenderquartal nicht mehr als 4000 Mark kündigen. Diese Kündigungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf solche Kündigungen, welche in Folge von Zinsherab⸗ setzungen (§. 8) und Aenderungen des Reglements (§. 25) vor den in der betreffenden Bekanntmachung bestimmten Terminen geschehen.

§. 11. Außerordentliche Kündigungsbeschrän⸗ kungen.

In besonders schwierigen Zeiten kann durch Beschluß des Kuratoriums der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt die Zulässigkeit der Kündigungen bis auf die Hälfte der im §. 10 bezeichneten Beträge für eine Zeit von höchstens 9 Monaten herabgesetzt werden. Eine solche Bestimmung findet nur auf die bis zu ihrer Bekanntmachung (§. 27) noch nicht bei der Direktion der Anstalt geschehenen Kündi⸗ gungen Anwendung.

§. 12. Abkürzung der Kündigungsfristen.

Der Direktion der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗ Anstalt steht das Recht zu, von den im §. 10 zur Sicherung der Anstalt vorgesehenen Kündigungsfristen völlig Abstand zu nehmen und den Einlegern auf deren Wunsch, ohne daß diese darauf einen Anspruch erheben können, ihr Guthaben ganz oder theilweise auch ohne vorherige Kündigung sofort oder nach Ab⸗ lauf einer kürzeren Frist auszuzahlen.

Wenn eine Einlage ganz oder theilweise Seitens des Inhabers des Sparkassenbuchs gekündigt ist, so steht der An⸗ stalt frei, schon vor Ablauf der Kündigungsfrist Zahlung zu leisten und die Gläubiger sind bei Einlagen nach §. 6 B und C nach vorgängiger Aufforderung, welche jedoch wenig⸗ stens 20 Tage vor dem Zahlungstermin ergehen muß, an dem bestimmten Tage den gekündigten Betrag zu erheben verbunden. Wenn sie dies nicht thun, so verlieren sie die Zinsen von dem bestimmten Rückzahlungstage ab.

§. 13. Kündigungen Seitens der Anstalt.

Der Direktion der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗ Anstalt steht das Recht zu, jede den Betrag von 1000 Mark übersteigende Einlage mit dreimonatlicher Frist zu kündigen.

Die Kündigung ist gültig geschehen, wenn sie an den im Sparkassenbuch angegebenen Inhaber desselben mittelst eingeschriebenen Briefs abgesandt, oder in den Publikations⸗ organen (§. 27) unter Angabe der Littera und Nummer des Sparkassenbuchs, des gekündigten Betrages und des Tages der Fälligkeit bekannt gemacht ist. Wenn nach einer solchen Kündigung der Inhaber des betreffenden Sparkassenbuchs sich nicht an dem Fälligkeitstage im Geschäftslokale zur Erhebung des Betrages einfindet oder das Sparkassenbuch nicht vorlegt oder sich nicht auf Erfordern legitimirt, so hört der Zinsen⸗ lauf in derselben Art auf, als wenn die Zahlung erfolgt wäre. Innerhalb der nächsten 3 Geschäftstage kann die Er⸗ hebung ohne weitere Anmeldung geschehen, später aber nur nach einer wenigstens 14 Tage vorher Seitens des Inter⸗ essenten unter Einreichung und Niederlegung des Sparkassen⸗

ie weitere Verzinsung seines Guthabens auf.

buchs bei der Anstalt geschehenen Meldung.

5. 14.

Auszahlung und Kapitalisirung der Zinsen.

Für jedes Sparkassenbuch kann vom Einleger bestimmt werden, daß die Zinsen entweder in ihrem Gesammtbetrage oder in einer bestimmten Höhe halbjährlich oder jährlich ge⸗ zahlt werden, ohne daß dazu eine besondere Kündigung er⸗ forderlich ist. Eine solche Bestimmung kann auch später ge⸗ ändert werden. 3

Eine derartige Aenderung tritt jedoch, sofern sie eine neue oder höhere Zinszahlung herbeiführt, erst mit dem nächsten Quartal in Kraft.

Die Zinszahlungen finden nur in der Zeit vom 5. bis 15. Januar, 5. bis 15. April, 5. bis 15. Juli, 5. bis 15. Oktober statt. Sind die fälligen Zinsen in dieser Frist nicht unter Vorlegung des Sparkassenbuchs erhoben, so wer⸗ den sie mit dem Ende des laufenden Kalenderquartals dem Kapital zugeschrieben und mitverzinst, soweit dies nach §. 6 zulässig ist. Eine Erhebung kann nach Ablauf der vorbe⸗ zeichneten Zahlungstermine in der Regel nur nach erfolgter Kündigung geschehen.

In allen Fällen, wo eine regelmäßige Auszahlung der Zinsen nicht verabredet ist, werden mit dem Ende jedes Jahres die in demselben aufgelaufenen Zinsen dem betreffen⸗ den Sparkonto gutgeschrieben und das so vermehrte Kapital vom 1. Januar des folgenden Jahres weiter verzinst.

Außer am Jahresschluß erfolgt eine Berechnung der Zinsen nur bei gänzlicher Abhebung des Guthabens.

8. 15. Sparkassenbücher. 1“ Wer Geld in die Sparkasse einlegt, erhält ein Spar⸗ kassenbuch, welches auf den Namen und Wohnort der Person, für welche die Einlage geschieht, lautet, auf dem Titelblatt mit dem Stempel der Anstalt und den Unterschriften des aufsichtsführenden Direktors, des Rendanten und Kontroleurs, sowie mit einer Littera (A, B, C) und Nummer, unter welcher für die genannte Person in den Kassenbüchern ein Konto eröffnet ist, versehen sein muß.

Jedem Sparkassenbuche muß das gegenwärtige mit dem Bestätigungsvermerke versehene Reglement und eine Zins⸗ tabelle beigeheftet sein. In dieser Zinstabelle ist anzugeben:

a) bei Einlagen nach §. 6 A, wie hoch von 1 bis M50 Mark jede Mark, von 50 bis 300 Mark je

10 Mark; b) bei Einlagen nach §. 6 B, wie hoch in Abschnitten von je 5 Mark bis zum Betrage von 50 Mark, und in Abschnitten von je 50 Mark bis zur Höhe von 4000 Mark; und bei Einlagen nach §. 6 C, wie hoch in Ab⸗ schnitten von je 10 Mark bis zum Betrage von 100 Mark und in Abschnitten von je 100 Mark bis zur Höhe von 10,000 Mark, in jedem der nächsten 10 Jahre diese Beträge unter dauern⸗ der Hinzurechnung der in §. 6 bestimmten ganzen Zinsen und Zinseszinsen anwachsen. Die Sparkassenbücher werden für jede Littera (A, B, C,) unter fortlaufender Nummer ausgestellt. 1““

§. 16. Eintragung in die Sparkassenbücher.

In das Sparkassenbuch wird jede Einzahlung, Kündigung und Rückzahlung, sowie bei Gelegenheit der Präsentation auch der Betrag der zugeschriebenen Zinsen eingetragen.

Bei Kündigungen muß der Tag der Fälligkeit einge⸗ schrieben und in allen Fällen der gezahlte oder gekündigte Betrag vor der Linie mit Buchstaben vermerkt werden.

Jede Abrede über regelmäßige Zinszahlung ist im Spar⸗ kassenbuch zu verzeichnen. 8

Alle im Sparkassenbuch gemachten Vermerke müssen mit dem Datum, sowie mit den Unterschriften des aufsichtsführen⸗ den Direktors, des Rendanten und Kontroleurs versehen sein, um für und gegen die Anstalt beweisend zu sein.

Bei jeder Nachzahlung, Kündigung und Auszahlung muß das betreffende Sparkassenbuch vorgelegt werden. Ohne diese Vorlegung darf keine Auszahlung geschehen. Wenn eine Nachzahlung oder Kündigung ohne Vorlegung des Spar⸗ kassenbuchs geschehen ist, so tritt sie gegen die Anstalt erst in Gültigkeit, nachdem das betreffende Sparkassenbuch vor⸗ gelegt und darin der vorgeschriebene Vermerk gemacht ist, und zwar erst mit dem Tage dieses Vermerks.

Die Bestimmungen des §. 13 über Kündigungen Seitens der Direktion bleiben hiervon unberührt. 3

Ueber jeden ausgezahlten Betrag hat der Empfänger der Sparkassen⸗Verwaltung eine Quittung zu ertheilen.

§. 17. Legitimation.

Die Sparkassen⸗Verwaltung (§. 4 Al. 2) ist berechtigt, jedem Vorleger eines von ihr ausgestellten Sparkassenbuchs ohne Prüfung seiner Legitimation gegen Vorlegung beziehent⸗ lich Rückgabe des Sparkassenbuchs den Betrag, worauf das⸗ selbe lautet, theilweis oder ganz auszuzahlen, wenn nicht vor der Auszahlung von der Person, auf welche das Buch lautet, oder welche sich als Vertreter oder Rechtsnachfolger derselben ausweist, ein schriftlicher Protest dagegen bei der Direktion der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt angebracht ist. Ebenso kann die Sparkassen⸗Verwaltung den Vorleger oder Einsender des Sparkassenbuchs Mangels eines Protestes (Al. 1) als legitimirt zur Kündigung ansehen. 8

Dieselbe ist aber berechtigt, von dem Vorleger oder Ein⸗

sender jedes Sparkassenbuchs sowohl bei der Kündigung als