ngsrath und die Liqu r Feuerversicherungsgesellschaft Adler“ haben, wie uns emeldet wird, beschlossen, die laufenden Risiken an die Eeesn che
euerversicherungs⸗Aktiengesellschaft zu erlin zu übertragen.
— Von der Messe in Spitzen⸗ und Weißwaaren be⸗ richtet die „Leipziger Ztg.“ unter dem 9. Oktober Folgendes: Die schon 8 Beginn der Saison platzgreifende Besserung aller einschlägigen Artikel hat sich auch in —— Messe bethätigt und in⸗ und ausländische Käufer zu namhaften Abschlüssen veranlaßt. Der schon nfang dieses Jahres begonnene Waarenbedarf in den besonders durch den orientalischen Krieg beeinflußten Ländern hat sich wesent⸗ lich erhöht, und wurde dies schon durch zahlreiches Erscheinen rumä⸗ nischer und levantinischer Käufer vor der Messe gekennzeichnet. Viele von der Pariser Ausstellung in ihr Heimathland zurückkehrende und hier durchreisende Ausländer, worunter man auch einige armenische und persische Kaufleute bemerkte, traten als Käufer auf und entnahmen ziemliche Waarenposten den hiesigen Lägern. Was den Spitzenartikel anbelangt, so hat dessen Beliebtheit namentlich in letzter Zeit mehr und mehr zugenommen und mögen die gün⸗ stigen Modedispositionen, die uns von Frankreich und England für diesen Artikel signalisirt werden, hiervon die Hauptursache sein. Be⸗ sonders beliebte Gattungen waren zu Wäsche⸗ und Konfektionszwecken: Trimmings, Torchons, Valenciennes und Brederies“, sowie für ut⸗, Kleider⸗ und Mäntelbesatz: „Blonden, schwarze Guipures und chwarze und weiße Sxritzen mit Gold⸗ und Silber⸗Applikation“, und war die Nachfrage namentlich in letztgenannten Artikeln sehr lebhaft. Von Gardinenstoffen wurden größere Posten aus dem Markt ge⸗ nommen und waren außer den sächsischen Fabrikaten auch die soliden Gardinen englischen Ursprungs wieder sehr begehrt. Die Aussicht der nahenden Ballzeit spiegelt sich in den Ballroben der diesjährigen Saison wieder, indem hauptsächlich Stoffe aus leichten Tarlatan⸗ geweben, mit Gold⸗ und Silberfäden durchwebt, beliebt waren. Von voigtländischen und erzgebirgischen Fabrikaten war in Maschinen⸗ stickereien, gestickten Tuͤllen und Kragen große Nachfrage, und scheint auch in diesen Zweigen der sächsischen Industrie ein Auf⸗ schwung sich bemerkbar zu machen.
— Die „Wes. Ztg.“ berichtet in Bezug auf das Fallisse⸗ ment der City of Glasgow Bank weiter Folgendes: Am Montag traten die Dire toren der schottischen Banken in Edin⸗ burgh zu einer Versammlung zusammen und faßten folgende Reso⸗ lution: „Die Banken sind bereit, Seitens solcher Personen, welche Depositen von mäßigem Umfange bei der City 8. Glasgow Bank stehen haben, Bewerbungen entgegenzunehmen, welche dahin gehen, jene Depositen theilweise flüssig zu machen. Diejenigen Depositäre, welche sich auf Grund dieser Resolution an die Vanken wenden wollen, haben sich zunächst von der City Bank ein Dokument zu verschaffen, auf welchem der Betrag, den die Bank ihnen schuldet, slowie ferner bescheinigt wird, daß die Bank keine Forderungen an e hat.
— Die „New⸗Yorker Hdl. Ztg.“ äußert sich in ihrem vom 27. September datirten Wochenbe richt über die vh cahrem vom solgendermaßen: Die Gesammtsituation bleibt im Wesentlichen be⸗ friedigend, wenn sich auch nicht in Abrede stellen läßt, daß die all⸗ gemeine Besserung der Geschäfte sich weit langsamer vollzieht, als man unter den bestehenden günstigen Verhältnissen zu erwarten be⸗ rechtigt war. Hoffentlich macht sich nach dem Verschwinden der Epidemie aus dem schwer heimgesuchten, aber von allen Theilen des Landes in reichstem Maße unterstützten Süden ein schnellerer Fort⸗ schritt bemerkbar. Die Zeichnungen für die neue Anleihe haben in der letzten Woche gewaltig abgenommen, woraus zu schließen, daß die⸗ jenigen Banken, welche bis dahin die größten Posten übernommen haben, dem noch immer im Geldmarkte herrschenden Ueberfluß eine längere Dauer nicht mehr zutrauen, vielmehr einem starken Bedarf des Handelsstandes in nächster Zeit entgegen sehen. Noch macht sich jedoch keine steigende Tendenz der Diskontoraten bemerkbar, dieselben bleiben, wie bisher, 1 ½ —2 % für Call Loans, 3 — 4 % für
erloschene Spekulation Zeichen der Wiederbelebung kund gebe, aber eine entschiedene Festigkeit macht sich geltend und an ein gänzliches Verschwinden des Agios, dessen man sich vor wenigen Wochen ganz sicher hielt, glaubt man für den Augenblick nicht. Der Wechselmarkt war diese Woche nicht gerade mit disponiblem Material überfüllt; aber da 12g, — die Importeurs sehr wenig kauften, ein außerordentlicher Bedarf, wie in voriger Woche sich nicht eltend machte, endlich auch das Angebot von Wechseln auf Lieferung ehr stark war, haben Course eine weitere Einbuße erlitten, und die Stimmung war anhaltend flau, am Schluß sogar stark gedrückt. Am Waaren⸗ und Produktenmarkt hat sich die Situation in so⸗ fern gebessert, als wir um eine Woche dem hoffentlich nicht mehr fernen Tage näher gerückt sind, an welchem ein Frost der Epidemie im Süden ein Ende macht.
„London, 9. Oktober. (E. C.) Nach den Ausweisen des britischen Handels⸗Amtes für September betrug der Ein⸗ fuhrwerth 27 229 581 Pfd. Sterl., somit 1 005188 Pfd. Sterl. weniger als im September 1877 und 3 438 673 Pfd. Sterl. we⸗ niger als im September 1876. Für die Monate Januar bis September d. J. (einschließlich) betrug der Einfuhrwerth 282 516 072 Pfd. Sterl., somit 9 912 331 Pfd. Sterl. weniger als im entsprechenden Zeit⸗ raume des Jahres 1877 und 399 212 Pfd. Sterl. mehr als im entsprechenden Zeitraume von 1876. Der Ausfuhrwerth für den abgelaufenen Monat bezifferte sich auf 16 561 382 Pfd. Sterl., blieb somit um 556 044 Pfd. Sterl. gegen September 1877 und um 1 216 353 Pfd. Sterl. gegen September 1876 zurück. Für die ersten neun Monate des laufenden Jahres beträgt der Ausfuhrwerth 144 926 177 Pfd. Sterl, oder 2 759 342 bezw. 6 109 270 Pfd. Sterl. weniger als in den entsprechenden Zeiträumen von 1877 und 1876. — Die hauptsächlichsten Schwankungen in der Einfuhr sind folgende: Kaffee wurde um 30 %, Kupfer und Kupfererz um 46 %, Gerste um 34 %, Rohseide um 10 %, Thee um 17 %, Tabak um 27 %, Wein um 3 %, Wolle um 59 % mehr (dem Werthe nach) eingeführt; in Weizen nahm der Einfuhrwerth um 7 %, in Weize mehl um 12 %, in Baumwolle um 25 %, in raffinirtem Zucker um 22 %, in Roh⸗ zucker um 28 %, in Holz um 43 % ab. Bei den ausgeführten Ar⸗ tikeln verminderte sich der deklarirte Werth bei Kohle, Koks ꝛc. um 10 %, Baumwollgeweben um 5 %, Eisenwaaren um Eisen und Stahl um 15 %, Leinenwaaren um 9 %, Wollen⸗ und Wirkwaaren um 4 %; er vermehrte sich bei Baum⸗ wollgespinnsten um 11 %, Bandwaaren um 23 %, Dampfmaschinen um 13 %, Seidenwaaren um 36 %., Telegraphendrähten und Apparaten nm 43 %. — Die Einfuhr von Edelmetallen wͤäh⸗ rend des abgelaufenen Monats betrug 3 005 828 Pfd. Sterl. gegen 4 321 744 Pfd. Sterl. im September 1877, und 4 204 367 Pfd. Sterl. im September 1876. Für die ersten neun Monate des laufenden Jahres bezifferte sich die Einfuhr von Edelmetallen auf zusammen 21 207 975 Pfd. Sterl. gegen 28 882 000 Pfd Sterl. und 28 524 663 Pfd. Sterl. in den entsprechenden Zeiträumen von 1877 und 1876. Die Ausfuhr für September betrug 1 165 652 Pfd. Sterl. gegen 3 436 282 Pfd. Sterl. im September 1877 und 2 853 655 Pfd. Sterl im September 1876; die Ausfuhr während der ersten neun Monate des laufenden Jahres zusammengenommen 21 240 832 Pfd. Sterl. gegen 31 366 285 Pfd. Sterl. und 16 155 515 Pfd. Sterl. in den entsprechenden Zeiträumen von 1877 und 18765. — Wie aus Glasgow berichtet wird, hat die dortige Firma Bowman & Co. gestern Abend ihre Zahlungen eingestellt.
Odessa, 10. Oktober. (W. T. B.) In der vergangenen Nacht wurde in der hiesigen Kommerzbank ein Manco von 65 000 Ru⸗ beln entdeckt. Der Hauptkassirer ist der Aneignung dieser Summe, sowie eines Postens Fondspapiere im Betrage von 80 000 Rubeln ge⸗ ständig. Das Publikum forderte heute die gemachten Einlagen in türmischer Weise zurück, und bis Nachmittags 3 Uhr waren 2 Millionen ubel aus der Bank herausgenommen. In den späteren Nach⸗ mittagsstunden trat größere Ruße ein.
Verkehrs⸗Anstalten. New⸗York, 10. Oktober. (W. T. B.) Der Dampfer
längere Termine und 4 —5 % für Platzwechsel erster Klasse. — Vom Goldmarkt läßt sich zwar nicht sagen, daß die
„Holland“ von der National⸗Dampfschiffs⸗Com⸗
—
2 11.“
Berlin, 11. Oktober 1878. “
den 4. Jahrestag seiner Stiftu g. In den Vormittagsstunden des Festtages versammelten sich in den Räumen des Museums eine Zahl geladener Gäste, Mitglieder der städtischen Behörden und Freunde der Alterthumsforschung, denen der Leiter des Museums, Stadtrath Friedel, die interessantesten Erwerbungen des B — Jahres vor⸗ zeigte. Das Museum umfaßt zur Zeit ca. 31 Nummern; im letzten Jahre sind die Sammlungen um etwa 5000 Nummern ver⸗ mehrt worden. Das Interesse, das dem Museum Seitens des Ber⸗ liner Publikums entgegengetragen wird, hat sich im verflossenen Jahre wesentlich gesteigert. An einzelnen Tagen belief sich die Zahl der auf 2 — 3000. Von Seiten der Mitglieder des König⸗ lichen Hauses ist dem Muscum auch im vergangenen Jahre viel seitige Beachtung zugewendet worden.
„Prag, 10. Oktober. (W. T. B.) Bei der gestern im Alt⸗ städter Mühlenkomplexe ausgebrochenen Feuersbrunst sind drei Getreidemühlen, eine Schleifmühle und der städtische Wasser⸗ thurm vollständig ausgebrannt; die Novotnys⸗Komplexe wur⸗ den gerettet. Der verursachte Schaden ist sehr groß; die Ge⸗ bäude waren meist bei der städtischen Assekuranz versichert.
küste Englands wurde am Montag von einem heftigen Sturme heimgesucht, der u. A. die telegraphische Verbindung mit den Seilly⸗ inseln unterbrach.
Rom, 7. Oktober. Wie Professor Palmieri unter dem gestrigen Datum dem Neapeler „Pungolo“ schreibt, beharrt der Vesuv in der letzttägigen Periode minderer Thätigkeit und liegen keine Anzeichen für eine demnächstige Steigerung derselben vor. Eine geringe Rauch⸗ menge, sehr mäßige Laven und eine gewisse verminderte Aktivität in der Eruption selber bezeugen die abnehmenden Phasen des Dyna⸗ mismus. Gegenüber den Aeußerungen einiger Blätter, welche dem Professor Palmieri die Ankündigung zuschrieben, daß mit dem zu⸗ nehmenden Monde auch die Eruptionsthätigkeit des Vesuvs zunehmen würde, erklärt derselbe, sich blos dahin geäußert zu haben, daß, wenn eine gesteigerte Thätigkeit bevorstünde, dieselbe seinen Erfahrungen nach um den Vollmond herum eintreten würde. Wie dem indessen auch immer sein möge, es scheint, daß die seit lange vorhergesagte gegen⸗ wärtige Eruptionsperiode des Vesuvs noch geraume hett bedürfen wird, ehe sie in die kräftigeren Phasen eintritt, welche bevorstehen.
Neapel, 11. Oktober. Vesuvs dauern in kleinen Zwischenräumen fort.
Stockholm, 7. Oktober. (Hamb. Corr.) In der hiesigen deutschen Kirche brach heute früh um 2 ½ Uhr der Thurmmauer Feuer aus; gegen 4 Uhr stürzte der hohe, vom Feuer er⸗ griffene Thurm zusammen. Das Innere der Kirche ist ziemlich un⸗ beschädigt geblieben; ebenso wurden die angrenzenden Häuser gerettet. Die deutsche Kirche ist eine der ältesten der schwedischen Hauptstadt, sie wurde zu Anfang des 17. Jahrhunderts erbaut. Leider ist auch das bekannte sogenannte deutsche Glockenspiel, welches aus 28 mit einander harmonirenden Glocken bestand, vom Feuer zerstört worden. Dasselbe war von einem Hamburger, Namens Franz Hemony verfer⸗ tigt und spielte zum ersten Male am 18. Juli 1666.
Im National⸗Theater gelangen am Sonntag, den
13. d. M., die „Karlsschüler“ zur Darstellung.
— Im Belle⸗Alliance⸗Theater erfreut sich Fritz Reuters Lustspiel: „Die drei Langhänse“ so vielen Beifalls, daß seiß Fe vor⸗ aussichtlich noch auf längere Zeit Repertoirestück bleiben wird.
pagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.
Imn serate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Preußischen Staats-Anzeigers: 8 Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Oeffentlicher
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung * u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Industrielle Etablissements, und Grosshandel.
6 6 Literarische Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.
Anzeiger.
.Verschiedene Bekanntmachungen. (&
. Theater-Anzeigen. In der Börsen- beilage. 8
Inserate nehmen an: das Central⸗Annoneen⸗ Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
— *&
Das Märkische Provinzialmuseum beging am Mittmoch
London, 9. Oktober. (E. K.) Die West⸗ und Südwest⸗ 8
W. T. B.) Die Eruptionen des
In unserem Depositorium befinden gich folgende
letztwillige Verfügungen, seit deren Niederlegung über 56 Jahre verflossen sind, nämlich: 1) Testa⸗ ment der Wittwe des Klosterdieners Nippel (Lip⸗ pel), Marie Louise, gebornen Schwarzkopf, zu Lindow, vom 9. März 1821; 2) Testament des Bauers Joachim Friedrich Hörrmann oder Hör⸗ nemann und dessen Ehefrau Anna Dorothee, ge⸗ bornen Sommerfeld, zu Carwe, vom 17. November 18213 3) Testament des Kossäthen Joachim Fried⸗ rich Maaß zu Groß⸗Mutz, vom 24. Mai 1822; 4) Erbvertrag des Büdners Joachim Witte und dessen Ehefrau Dorothee, geborenen Dreeger vor⸗ mals Wittwe Bruder, zu Köritz, vom 19. Februar 1820. Nach Vorschrift des §. 218, Titel 12, Theil I. des Allgemeinen Landrechts werden die “ aufgefordert, die Publikation dieser letztwi 15 Verfügungen nachzusuchen, widrigenfalls nach §. 219 a. a. O. verfahren werden wird. Neu⸗ Ruppin, den 7. Oktober 1878. Königliches Kreis⸗ gericht. II. Abtheilung.
Die verehelichte Klempnermeister Jasch, Louise, geborne Berger, zu Nieder⸗Hermsdorf hat gegen ihren Ehemann, den Klempnermeister Lonis Jasch, zuletzt in Nieder⸗Hermsdorf wohn⸗ haft, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung geklagt. Zur Vornahme des gerichtlichen Sühne⸗ versuchs und event. zur Aufnahme der Klagebeant⸗ wortung haben wir einen Termin auf den 17. April 1879, V. M. 11 ½ Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗ Rath Kletschke im Sitzungszimmer Nr. I. des hie⸗
gen Gerichts anberaumt, wozu wir den seinem
ufenthalte nach unbekannten Verklagten unter der Warnung hiermit vorladen, daß bei seinem Aus⸗ bleiben im Termine der thatsächliche Klagevortrag in contumaciam gegen ihn für zugestanden erachtet und demgemäß was Rechtens erkannt werden wird. Waldenburg, den 23. September 1878. König⸗ liches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Zur Versteigerung von circa 1709 Raummeter Birken Kloben, 362 Raummeter Birken Knüppel, 484 Raummeter Erlen Kloben (davon 220 Rmtr. aus dem Jahre 1877), 80 Raummeter Erlen Knüppel, 138 Raummeter Espen Kloben, 41 209 Raummeter Kiefern Kloben (davon 4320 Rmtr. aus dem Jahre 1877), 4065 Raummeter Kiefern Knüppel auf dem Königlichen Holzhofe zu Schönau mwird hierdurch Termin auf den 29. Oktober d. Js., Vormittags
11 Uhr, in dem Schützenhause bei Schwetz anbe⸗ raumt. Die wesentlichsten Verkaufsbedingungen sind folgende: 1) Die Anforderungspreise sind festgestellt auf: 6 ℳ pro Raummeter Birken Kloben, 5 ℳ pro Raummeter Birken Knüppel, 5 ℳ pro Raum⸗ meter Erlen Kloben, 4 ℳ pro Raummeter Erlen Knüppel, 3 ℳ pro Raummeter Espen Kloben, 4 ℳ pro Raummeter Kiefern Kloben, 3 ℳ pro Raum⸗ meter Kiefern Knüppel. 2) Bei kleineren Holzquan⸗ titäten bis einschließlich 150 Raummeter ist der ganze Steigerungspreis sofort an den im Termine anwesenden Kassenbeamten zu erlegen. 3) Bei rößeren Holzquantitäten ist der vert⸗ Theil des aufpreises sofort, der Restbetrag spätestens bis zum 31. Dezember 1878 inklusive bei der König⸗ lichen Kreiskasse zu Schwetz einzuzahlen. Die wei⸗ teren Verkaufsbedingungen werden im Termine be⸗ kannt gemacht. Marienwerder, den 1. Oktober 1878. Der Oberforstmeister. J. V. Schlieck⸗ mann.
Bekanntmachung.
1 Die Ch nssergelbd-Erhebung a. bei Königsberg II. an der Königsberg⸗Cüstri⸗ ner Chaussee, mit der Hebebefugniß für 11,25 km, b. bei Falkenwalde desgl. rot. 7,50 km soll vom 2. Januar 1879 ab, und die c. bei Königsberg I. an der Königsberg⸗Schwed⸗ ter Chaussee mit der Hebebefugniß für 7,50 km soll vom 1. Februar 1879 ab in Pacht gegeben werden. Hierzu ist ein Lizitationstermin auf Dienstag, den 5. g -dzne er., Vormittags
Uhr, im Geschäftslokale der Kreis⸗Chaussee⸗Baukasse hierselbst anberaumt worden. Häush 8 Die ö können in dem bezeichneten Lokal vom 15. Oktober 1878 ab und zwar an den Wochentagen von Vormittags 10 bis 12 Uhr ein⸗ gesehen werden. (àCto. 80/10.) Zum Bieten werden nur solche Peftesen zugelas⸗ sen werden, welche dispositionsfähig sind und vor Abgabe ihres Gebots eine Kaution von 300 ℳ baar oder in Staatspapieren bei der Kreis⸗Chaussee⸗ Baukasse deponiren. Königsberg N./M., den 5. Oktober 1878. Der Direktor des Kreis⸗Chausseebau⸗Comitées und Landrath. 1“ v. Gerlach. 8
1
[8301] Königlich Westfälische Eisenbahn.
soer die Neubaustrecke Dortmund⸗Sterkrade
ollen 8 1) 2 Lokomvotiv⸗Drehscheiben, 8 2) 4 Wasserkrähne, 8 3) 1 rundes Wasserreservoir von 150 chm
Inhalt
beschafft werden.
Lieferungsbedingungen sind für die ad 1 und 2 aufgeführten Gegenstände gegen Einsendung von je 1,5 ℳ, für den ad 3 aufgeführten Gegenstand gegen von 1 ℳ vom Unterzeichneten zu be⸗ ziehen.
Offerten mit der Bezeichnung „Submission auf Lokomotiv⸗Drehscheiben“, bezw. „Wasserkrähne“. bezw. „Wasserreservoire“ sind bis zu dem auf den 20. Oltober er., Vormittags 10 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten angesetzten Sub⸗ missionstermin postfrei einzusenden, wo sie in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten er⸗ öffnet werden. 1“
Paderborn, den 1. Oktober 1878. 8
Der Eisenbahn⸗Maschinenmeister. 8 C. Führ. (à Cto. 11/10.)
Verschiedene Bekanntmachungen. [8542]
Neue Gas⸗Actien⸗Gesellschaft.
In Gemäßheit des §. 27 unseres Statuts laden 8 F Herren Aktionäre unserer Gesellschaft zu er au
Dienstag, den 29. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Hedemannstraße 12, an⸗ beraumten “ „6. ordentlichen hierdurch ergebenst ein. „Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht der Direktion. 2) Bericht der Revisions⸗Kommission. 3) Ertheilung der Decharge für Direktion und Aufsichtsrath. 4) Neuwahl zweier ausgelooster Mitglieder des Alufsichtsrathes.
Diejenigen Herren Aktionäre, welche an der Ge⸗ “ Theil nehmen wollen, werden laut §. 28 des Statuts aufgefordert, ihre Aktien bis zum und mit 25. Oktober, Nachmittags 6 Uhr, bei unserer Gesellschaftskasse, Hebemaunsteahe 12,
Generalversammlung
Suthaben von öffentlichen Kassen und eservefonds 8
oder bei der Berliner Handelsgesellschaft, Französische Straße 42, mit doppeltem Nummernyerzeichniß gegen eine Bescheinigung bis zur Beendigung der E“ zu deponiren.
§. 31. Je 5 Aktien geben dem Inhaber je eine Stimme; die Zahl der Stimmen, welche ein At⸗ tionär in seiner Hand vereinigen kann, ist nicht b
schränkt. den 8. Oktober 1878. Der Aufsichtsrath. Fr. Gelpcke.
[8552] Die Her en Aktionäre der Eschweiler Aktien⸗ Gesellschaft für Drahtfabrikation werden zu der am Dienstag, den 29. Oktober d. Is., Nachmittags 5 Uhr, im Lokale der Gesellschaft stattfindenden ordentlichen Generalversammlung hierdurch ergebenst eingeladen. ageordnung: Erledigung der im §. 31 Stataten vorgesehenen Geschäfte. 1“ Eschweiler, den 7. Oktober 1878. 8 Der Aufsichtsrath.
[8553]
Geraer Bank.
Activa. Kassen⸗Bestände ℳ 275,784 sel 16“— Lombards. 11““ Debitoren in laufender Rechnung „ 8,252,813 Passiva. Aktienkapital ... ℳ 7,500,000 Depositen. „ 696,020 2,128,777
542,402
Privatpersonen
Reserve für rückständige Banknoten. Gera, den 30. September 1878. Die Direktion.
Redacteur: J. V.: Riedel. Verlag der Expedition (K ]). Zwei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
19,510
M 240.
ger und Königlich Preuß
Verlin, Freitag.
zeiger. 1878.
—
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher
üme.seeens
auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, sowie d
—
—y ——— ie in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und
Modellen, vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz, vom 25. Mai 1877, vorgeschriebenen Bekanntmachungen vereffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsch
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie
durch Carl Heymanns Verlag,
Berlin, W., Mauerstraße 63— 65, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden. 1
Insertionspreis
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das Abonnement nts.; 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 ₰. —
ür den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
— —— s
Patente. en. Königliches Ministerium für Z Gewerbe und öffentliche Arbeiten. dem Ingenieur H. Stolzenberg in Ber⸗ S-n. 8 8 Mai 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußi⸗ schen Staats ertheilte Patent auf ein Verfahren zur Herstellung von Telegraphen⸗ Kabeln, ist aufgehoben. dem Dr. August Seyferth zu Braun⸗ sades unter dem 19 Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preu⸗ ßischen Staats ertheilte Patent 1 1 uf eine durch Zeichnung und Beschreibung in reifacher Ausführung nachgewiesenen Apparat zur Bestimmung des spezifischen Gewichts der Zucker⸗ lösungen beim Kochen im Vacuuum,‧, ist aufgehoben. “ s dem Herrn Felix Aimé Carruotte⸗ Gea zu Hgrrn de Metz les Amiens (Somme) unter dem 31. März 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen
taats ertheilte Patent einen Rührpflug, soweit derselbe als neu und
eigenthümlich erkannt ist, ist aufgehoben
Der internationale Kongreß über die Patent⸗, Muster⸗ und Markenschutzfrage zu Paris.
VII. “ Ad 7. Frankreich ist bekanntlich das einzige Land, in welchem die Einführung eines Patentobjektes, selbst durch den ausländischen Patentbesster, nach dem Gesetz mit dem Verlust des Patents geahndet wird. Daß diese un⸗ zeitige Bestimmung früh genug zur Sprache ge⸗ bracht wurde, verdanken wir Hrn. Knoop (Dresden), Delegirten des Vereins der anwalte, und der Erwägung, daß es zweck⸗ mäßig sein würde, den Antrag durch ein französisches Mitglied vertreten zu lassen. Hr. Barrault (Paris) kam denn auch diesem Wunsche entgegen, während Hr. Pataille „im Interesse der nationalen In⸗ dustrie“ den Antrag verworfen sehen wollte und damit die Bemerkung von Droz hervor⸗ rief, daß der Kongreß energisch die gemein⸗ samen Interessen zu wahren und vor allen Dingen eine völlige Gleichstellung der Staats⸗ angehörigen und Ausländer herbeizuführen abe. Ad 8. Hr. Se Lyon⸗Caen modifizirte den ursprünglich in der Sektion angenommenen und von Barrault gestellten Antrag: Wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Gebühren soll die Nichtigkeitserklärung eines Patents erst geschehen können, nachdem dem Ersfinder deshalb Mittheilung (avertisse- ment) gemacht worden ist“, weil die Fäsan zu unbestimmt sei und die Aus⸗ führung dadurch schwierig werden würde. Die beiden ersten Absätze der Resolution sub 8. wurden einstimmig angenommen, der im dritten Absatz wiedergegebene Beschluß aber auf An⸗ trag des Sekretärs Clunet hinzugefügt, nach⸗ dem der Kongreß — “ 8 ad 9 die Frage der Nichtigkeitserklärung auf Grund mangelnder Ausübung eines Patentrechts diskutirt hatte. Die 9. Resolution ist in Berücksichtigung einer seiner Zeit 12. September) als feststehend angenommenen utschließung getroffen, daß “ unzulässig sei *), und Herr Pouillet glaubte aus diesem Grunde „der Gesellschaft“ die Genug⸗ thuung geben zu müssen, unbenutzte Patente frei werden zu sehen. Admiral Selwyn fand dieses Mittel durchaus ungeeignet. Der Mangel an Benutzung eines Rechts dürfe niemals Anlaß werden, Jemanden seines Eigenthums zu berauben. Die zur Ausführung eines sol⸗ en Beschlusses erforderlichen Einzelheiten mit ezug auf Zeit oder Maß der Ausübungs⸗ nothwendigkeit würden niemals ebenmäßig sein und nie genügend kontrolirt werden können, und unter der damit möglichen Willkür in Handhabung der gesetzlichen Bestimmung würde nur selten der Erfinder der größten und wich⸗ tigsten Verbesserungen Kapital für die genü⸗ gende Ausführung zu acquiriren vermögen. Er könne dem Antrage nur unter der Bedin⸗ bene zustimmen, daß dem Patentinhaber zu⸗
ehe, Gründe für seine Unthätigkeit gegen die ndrohung des Gesetzes maßgebend zu machen. Auch Hr. von Rosas sprach auf Grund der in Oesterreich bei gleichen Gesetzesbestimmungen Erfahrungen von der großen efahr, die eine solche Erklärung einschließe.
*) Die 2. Resolution wurde erst am 17. Septem⸗ ber gefaßt, und fiel bekanntlich anders aus, wie hier erwartet. 1“ “
Die Unzulänglichkeit einer Ausführung konsta⸗ tiren zu wollen, sei gesetzlich unmöglich. In Rücksicht auf ein international zu erlangendes Einverständniß mache sich die Maßregel auch vollkommen unnöthig. Hr. Charles Assi (Paris) hebt hervor, daß eine solche Bestimmung die Mehrheit aller Erfinder, d. i. die minder Be⸗ mittelten, fast allein treffe, daß die bedeutend⸗ sten Industriestaaten in ihren Gesetzen eine dergleichen Bestimmung nicht kennen, und daß schließlich damit nur zu Scheinausübungen von Erfinderrechten Veranlassung gegeben werde. Hierauf wird der Antrag Pouillet und Gen. mit dem Amendement Selwyn in der sub 9 wiedergegebenen Fassung mit einer geringen Majorität angenommen. Ad 10. Diese Entschließung Sg eigentlich denjenigen Uebelstand, um dessen Willen inter⸗ nationale Vereinbarungen am dringlichsten zu wünschen sind. Das deutsche Gesetz zeichnet sich vor allen bestehenden dadurch aus, daß es nicht eine einzige der Reciprocitäts⸗ bez. Solidaritätsbestimmungen enthält, welche die Wirkung vieler andern Gesetze in mans Fällen ““ stellen. Der Kongreß war sich auch der Wichtigkeit des Gegenstandes der Vorlage — die schon aus der ersten Sitzung der Sektion mit Unterschriften von Mitgliedern aus allen Ländern hervorging — vollkommen bewußt, und es bedurfte nur der Einführung Seitens der Antragsteller Pollok⸗Barrault, um die anerkennenswerthe Einstimmigkeit herbei⸗
zuführen.
Ad 11. Hr. Dr. Schmidt aus Wien gab zu diesem Antrag die Initiative, noch ehe der Kongreß beschlossen hatte, sein Bureau zu be⸗ auftragen, dem französischen Minister für Landwirthschaft und Handel einen Bericht über die Arbeiten mit dem Ersuchen zu übermachen den auswärtigen Regierungen davon Kenntniß zu geben. Unterstützt wurde der Antrag durch die deutschen Mitglieder F. Wirth⸗Frankfurt, Klostermann, Knoop, ungarischen Regierung, Hegedüs, den Sektionschef im österreichischen Finanz⸗ Ministerium, Dr. jur. von Rosas u. A. F. Kaupe (St. Petersburg) und Armengaud (Paris) hatten schon früher aus praktischen Erfahrungen die Nothwendigkeit einer schnelleren Expedition Seitens verschiede⸗ ner Patentämter dargethan, und Professor Schreyer aus Genf übernahm die Einführung in der öffentlichen Sitzung. Die Annahme der Resolution erfolgte ohne allen Wider⸗
spruch.
Es erübrigt mir noch in Sachen der Erfin⸗ dungspatente zu den, so zu sagen unter dem Strich, wiedergegebenen Resolutionen des Kon⸗ gresses die Gründe mitzutheilen, obschon das „Journal officiel“ in der Schlußzusammen⸗ stellung seiner Nr. 260 diese Entschließun⸗ gen nicht aufgeführt hat; es sind jene in Artikel IV. mit 12, seinen Unterabtheilungen, und mit A. bis G. bezeichneten, theils vom Kongreß, theils von der ersten Sektion gefaßten Beschlüsse. Wenn ich auch gern bemüht blei⸗ ben will, die Arbeiten der „Commission inter- nationale permanente“ Ihren Lesern von Zeit zu Zeit bekannt zu geben, so muß ich doch für den in diesem Stadium des Berichts halbamt⸗ lichen Theil schon jetzt und hiemit der Bestim⸗ mung gedenken, daß dieser Kommission am Ende der Verhandlungen auf Antrag von Charles Meissonnier (Paris) „plein pouvoir“ gegeben wurde.
AAd 12. In Sachen dieses Votums erwies sich so recht, wie unentbehrlich für einen Kon⸗ greß vorberathende Sektionssitzungen “ Der Antrag war im Sektionssitzungssaal in den Tuilerien am 7. September der erste rasch er⸗ ledigte Gegenstand der Tagesordnung in der von mir mitgetheilten 2. Fassung. Als er am 9. September zu Anfang der Sitzung im Palais Trocadero verhandelt wurde, war, wie die Debatte beweist, eine Klarheit über die Folgen desselben keineswegs erreicht.
eerr Civil⸗Ingenieur Casalonga und Herr Ferr e⸗ atten den Antrag bei Unterstützung der englischen und amerikanischen Mitglieder in der Sektion vertreten; im Kongreß fand er aber einen entschiedenen Opponenten in Pro⸗ fessor Schreyer, der den Antiprotektionisten Michel Chevalier citirte, um die Folgen der Maß⸗ nahme von chemischen Pro⸗ dukten zu beleuchten. Herr Schreyer exem⸗ plifizirte an dem Patent auf Anilin die nachtheiligen Folgen der französischen Gesetzes⸗ bestimmung. Hr. Léon Lyon⸗Caen und
r. Pollok nahmen andere Beispiele, um die
erechtigkeit für den Schutz des Produktes
einer Erfindung auf chemischem Gebiete dar⸗
den Delegirten der Sache des Patentsuchers.
zuthun. In der Separatdiskussion zu den pharmazeutischen Produkten äußerte Hr. Lecocq, ein Pariser Jurist, der an den Verhandlungen regelmäßig Theil nahm, daß es wünschenswerth wäre, die Darstellung von neuen Medikamenten aus Rohstoffen besonders zu berücksichtigen. Auch hielt er patentirte Medikamente für nützlicher und billiger, als die durch die Reklame unendlich vertheuer⸗ ten, geheim bereiteten Heilmittel. Nach Ver⸗ fall des Patents seien die Arzneien dann sicher öffentliches Eigenthum. Genevoix glaubte hingegen, daß ein zeitweiliger Schutz nicht in Anspruch genommen werden, sondern eher die Nachtheile der Ge⸗ heimmittelkrämerei vermehren würde. Ueber pharmaceutische Mischungen, meinte Barrault, werde das Publikum sehr schnell immer selbst richten, und die unnützen derselben verweigern, aber es empfehle sich vielleicht die neue An⸗ wendung chemischer Erzeugnisse in der Pharma⸗ kopie zu patentiren, worauf L. Lyon Caen in Rücksicht auf Chinin⸗Sulfat schon aufmerksam gemacht hätte.
Das Resultat der Abstimmung war 46 für, 38 gegen den Antrag.
Ad A. Die Proposition stellt sich eigent⸗ lich mit dem Anspruch auf eine festzusetzende „Minimaldauer“ als ein etwas schüchter⸗ ner Versuch dar, die Dauer überhaupt zu unifiziren. Den unglücklichen Reziprozitäts⸗ bestimmungen der verschiedenen Gesetze — das wurde anerkannt — läßt sich nicht besser beikom⸗ men, als durch die Bestimmung, daß von Zeit des erstertheilten Patentes die Dauer in allen Ländern eine gleichlange sein soll. Ein Staat, der wegen Mangels seiner, der Aus⸗ beute einer Erfindung dienlichen Verhältnisse zur Inanspruchnahme seines Patentschutzes den Erfinder nicht ermuthigt, verliert wenig oder nichts durch die prioritätische Anwendung der⸗ selben Erfindung in anderen Staaten; er kann aber durch die freie Anwendbarkeit gewinnen, und darüber à priori zu entscheiden, bleibt ja Die Rivalerie zum „Schutz nationaler Interessen“, die sich jetzt dadurch bekundet, daß z. B. das amerikanische Patent mit dem dänischen verfällt, wenn das letztere vor dem der Vereinigten Staaten und auf kürzere Zeit ertheilt ist (in der Regel für Ausländer 5 Jahre), hat die unrichtige Prämisse zur Basis, daß ohne eine Förderung und Vervollkommnung einer Erfindung durch deren Autor dennoch der durch die individuellen
interessen angebahnte Fortschritt in derselben den sich vollziehe. Die Sektion 1 anerkannte denn auch, wie gesagt, die Wichtigkeit des An⸗ trages, die Plenarsitzung fand aber nur die gen sich mit der mindestens gleichwerthigen
roposition sub 10 zu befassen.
Ad B. und C. Beide Resolutionen berück⸗ sichtigen hervorragend diejenigen Gesetzesbe⸗ stimmungen, welche nicht schlechtweg den 8 tentsucher“ schützen, sondern im Patentsucher ausschließlich den Erfinder verstehen. Das deutsche Gesetz hat den anderwärts aus solchem Unterschied etwa erfließenden Uebelständen vor⸗ sichtig vorzubeugen gesucht. Dagegen kennen gerade die Staaten, 81e. nur den durch Eid oder eine Versicherung an Eidesstatt legitimir⸗ ten „Erfinder“ patentiren, Amerika, England und Schweden keine 8 und durch die „communications“ hat England zudem eine der ersten Tendenz ganz widersprechende Art von „Einführungspatente“ zur oft beklagten Unsitte gemacht.
Ad D. Vor nicht langer Zeit legte ein Decer⸗ nent des österreichischen Patentamtes (v. G.) seine Stellung als Mitglied der technischen Deputation nieder, weil er es als Lehrer nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte, dem Eid auf Geheimhaltung ihm unterbreiteter Er⸗ findungen länger unterworfen zu sein. Wäh⸗ rend seines lehramtlichen Vortrages könne ihm . immer gegenwärtig sein — sagte er — woher ihm die Kenntniß wissenswerther Neue⸗ rungen gekommen sei.
. Staaten, wo ein vorläufiger Schutz die Geheimhaltung unnöthig macht, wie bei uns, wäre eine derartige Vorsicht im eigenen und im Interesse der Erfinder nicht erforderlich. Hr. Geh. Regierungs⸗Rath Reuleaux trifft aber mit seinem Antrage auch Beziehungen, welche zwischen einem Lehrer respektive Dezernenten und anderseits dem Erfinder bestehen. Dem Lehrer, dem Autor einer Idee in Wort oder Schrift gegenüber, will Herr Reuleaux das Verdienst des prattisch sich bethätigenden För⸗ derers der aus einer bekannt gewordenen Idee aufgebauten Verwirklichung nicht geschmälert sehen und dem Dezernenten leistet er mit sei⸗ nem Antrag den Dienst, daß e Prinzi
feststellt, wo eine Grenze — en Entdeckung oder Idee einestheils und dem Anspruchsrechte auf Anwendung derselben anderentheils ge⸗ zogen werden soll. Ad E. Diese quasi Definition kann nur ein Anhang zu einem Paragraphen sein, der das Prüfungsverfahren instituirt, aber Nie⸗ mandem als eine Rechtfertigung gelten, der mit Widerstreben anstatt des „examen préa- lable“ dem nach seiner Meinung nicht gleich⸗ bedeutenden „avis préalable“ die Fustimmung Uab. Uebrigens wurde die sub E. gedruckte esolution bereits in der Sektion am 9. Sep⸗ tember beantragt und wie selbstverständlich be⸗ handelt, während die dritte, d. i. die auf Ver⸗ 1-dren bezügliche Resolution am 10. zur allgemeinen Diskussion und Annahme unter erschwerenden Umständen gelangte. Es ist vehasehes indeß eine nicht näher be⸗ sprochene Ursache bei den Antragstellern von E. maßgebend gewesen, zumal dieselben Herren, prioritätisch in der Sektion, und zwar am 7. September den Eingang der Resolution 3 durchführten: „Das Erfindungspatent muß den Gesuch⸗ stellern auf ihre Verantwortung und Gefahr ohne Vorprüfung gewährt werden.“
Es läßt sich der scheinbare Widerspruch wohl so erklären, daß Hr. Pouillet mit dem nachträg⸗ lichen Antrage sub E. dem Richter im Ein⸗ spruchsverfahren einen Anhalt geben wollte.
Die Propositionen F. und G. (last but not least) können nicht so kurz behandelt werden als hier der Raum gebieten würde.
Ich ziehe um ihrer Wichtigkeit willen vor, Ihren Leser einstweilen den Zusammenhang zwischen einem wie beabsichtigten „Anmelde⸗ verfahren“ 69 und einer „provisorischen Be⸗ —.), die „ein Fahr geheim gehalten wird“ (G.), beziehungsweise der Anwendbarkeit aller Bestimmungen miteinander zu suchen, und schreibe vielleicht erst wieder darüber, nachdem die „Commission internationale permanente“ Stellung dazu genommen hat.
Unterdessen will ich aber Denen zu genügen suchen, welche der Beruhigung bedürfen, daß in Sachen der Maraenschusfrage in Paris auch keine spezifisch französischen Interessen poussirt wurden. Darüber also mit Nächstem.
Am Schlusse des vorletzten Absatzes des VI. Artikels (Nr. 238 Reichs⸗Anz., Nr. 239 Central⸗Hand.⸗Reg.) sind aus Versehen zwischen den Worten „vorbehaltlich“ und „sich“ die Worte „der Rechte es Staats“ ausgefallen. Der betreffende Satz lautet vollständig:
Hiernach ging der Kongreß über die ein⸗ zelnen Anträge ablehnend be und behandelte den von Huard (Vizepräsident der société in- dustrielle, Paris) und Genossen gestellten An⸗ trag, daß nachweislich unbemittelte Erfinder die Gestundung der Gebührenzahlung erlangen können, vorbehaltlich der Rechte des Staates, sich Deckung zu verschaffen, wenn ein solcher Erfinder aus dem Patent hinreichende Ein⸗ künfte erlange.
Handels⸗Register.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzi resp. tuttgart und Darmstadt verbsfentticht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich. 1
Altenburg. Bekanntmachung. 1
Im Handelsregister des unterzeichneten Herzog⸗ lichen Stadtgerichts ist laut Beschlusses vom heuti⸗ 12.s Tage das Erlöschen der Firma Karl Höpner hh Nlienburg auf Fol. 38 verlautbart worden.
Altenburg, den 7. Oktober 1878.
Herzogl. de vn Stadtgericht. öII.
Arnsberg. In unser Handels⸗ (Firmen⸗) Re⸗ gister ist unter Nr. 111 die Firma: 8 F. H. Henneke, mit dem Sitze in Meschede und als Inhaber der selben der Kaufmann Friedrich Hermann Henneke in Meschede zufolge Ver ügung vom 1. d. Mts. ein⸗ getragen. Siehe Band III., Blatt 83 der Akten über das Fmenreste. 8 Arnsberg, den 3. Oktober 1878.
Königliches Kreisgericht.
Arnaberg. Der Inhaber der unter Nr. 74 des Firmenregisters eingetragenen Firma A. Neuwahl, mit dem Sitze in Meschede, der Kaufmann A. Neu⸗ wahl in Meschede, ist gestorben. Die Firma ist durch Erbgang auf die minderjährigen Kinder: a. Martha, d. Golda, c. Salomon, Mina, e. Bertha, f. Amanda — Geschwister Neuwahl in Meschede — übergegangen, zu deren Vormünderin die Albert Reumahl, Helene, geb. Speier⸗