1“ 9
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 186. Vorstellung. Lohengrin. Ro⸗ mantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 184. Vorstellung. Die Büste. Lustspiel in 2 Akten, nach der gleichnamigen Novelle Edmond Abouts, von F. ₰ In Scene gesetzt vom Regisseur Deetz. Vorher: Stephy Girard. Charakterbild in 1 Akt, nach dem Stoffe eines Sealsfieldschen Romans, von Rudolph Genée. In Scene gesetzt vom Regisseur Deetz. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 187. Vorstellung. So machen es Alle! Komische Oper in 2 Akten von Mozart. Nach Cosi fan tutte bearbeitet von L. Schneider. (Frl. Grossi, Frl. Horina, Frl. Lehmann, Hr. Ernst, Hr. Schmidt, Hr. Salomon.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 185. Vorstellung. Durch's Ohr. Lustspiel in 3 Akten von Wilhelm Jordan. Hier⸗ auf: Wallensteins Lager. Schauspiel in 1 Auf⸗ zug von Schiller. Anfang 7 Uhr.
Wallner-Theater. Dienstag u. die folgenden
Tage: Ihre Familie. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von 8 Stinde und G. Engels.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag: Gastspiel des Hrn. C. van Hell, vom Carl⸗Theater in Wien. Z. 25. M.: Uarda. Großes Ausstattungsstück in 4 Akten und 8 Bildern mit Gesang und Ballet, nach dem gleich⸗ namigen Roman von Georg Ebers, für das Victoria⸗ Theater bearbeitet von Carl Ludwig.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.
sen Auf Hohes Begehren: Prinz Methu⸗ alem. Mittwoch: Fatinitza.
Residenz-Theater. Dienstag: Z. 8. Male: Die arme Löwin. (Les lHionnes pauvres.) Schauspiel in 5 Akten von Emile Augier, übersetzt 59 für das Residenz⸗Theater bearbeitet von Paul
indau. “ 1
Krolls Theater. Dienstag: 15. italienische Opernvorstellung. La Sonnambula. (Amina: Sigra. Boy-Gilbert. Elvino: Sigr. Piccioli. Rodolfo: Sigr. Povoleri. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: 16. italienische Opernvorstellung. Zum 3. Male: Die Macht des Schicksals. (La Forza del Destino.)
Woltersdorffl-Theater. Dienstag: Z. 1. M.: Groß’ Feuer. Original⸗Volksstück mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Görlitz. Musik von Steffens. Einlagen des IV. Aktes: Kornblumenlied, komp. von Steffens; Mailied, komp, von Meyerbeer; ges. vvn v. Theodora Müller. Vom Rhein der Wein,
uartett, komp. vom Chordirektor H. Brandt; vor⸗ Fir vom Doppel⸗Quartett des Woltersdorff⸗ Theaters.
Mittwoch: Groß’ Feuer.
Stadt-Theater. Dienstag: Drittes Gastspiel des Frl. Thea Beeg und des Hrn. Emil Schneider vom Stadt⸗Theater zu Frankfurt a. M. Zum dritten Male: Flattersucht. Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Vorher: Das Salz der Lustspiel in 1 Akt von Görner. Parquet
ℳ ꝛc.
Mittwoch u. f. T.: Flattersucht. Das Salz
National-Theater. Weinbergs⸗Weg 6/7.) Dienstag: 1. Gastspiel des Herrn Herrmann Karlowa: König Lear. Trauerspiel in 5 Akten von Shakespeare, übersetzt von Heinrich Voß. (Lear: Hr. Karlowa.)
Ostend-Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130.)
Dienstag: (Novität) Zum 4. Male: Marion de Lorme. Nach Victor Hugo von Fr. Rüffer.
Belle-Alliance-Theater. Entrée 50 ₰,
Parquet 1 ℳ 50 ₰ bis 1 ℳ, II. Parquet und Balkon 75 ₰ ꝛc. Dienstag: Zum 11. Male: Die drei Langhänse. Lustspiel in 3 Akten von Fritz .“ orher, neu einstudirt: Nur eine einzige
Tochter. Schwank in 1 Akt nach dem Polnischen von L. v. Saville. Anf. der Vorst. 7 Uhr.
Mittwoch: Die drei Langhänse. Vorher:
Nur eine einzige Tochter.
Germania-Theater. (Vorstädtisches.) Di⸗
rektion: Julius Ascher. Dienstag: Zum 18. Male: Im Rausch. Petn 8
Böttcher’s instructive Soirée. nigl. Schauspielhaus. Saaltheater. Täglich Abends 7—9 Uhr: 1) Die romantische Schweiz in ihren male⸗ rischen Glanzpunkten. Rheinfall. Taminaschlucht. Via mala. Berninakette und Gletscher. St. Bern⸗ hard; Paß, Hospiz. Schneesturm, Chamounythal. Montblanecgipfel, Ersteigung. Mer de glace. P. de Niège; npesante aldschlucht. Kaskaden u. Katarakte des Aarthals. Bergseen, Gebirgspanoramen v. Grindel⸗ wald, Scheideck, Lauterbrunnen, Blümlisalp und Grimsel. (Tag, 6 u. Alpenglühen.) Natur⸗ eresgna Lawinensturz u. s. w. 2) Der Mond und seine Oberflüche, die wild⸗ zerklüftete Wüstennatur, seine Ringgebirge, Fels⸗ ketten u. s. w. in Tableaux von bisher uner⸗ reichter Plastik und Treue. 3) soirée santastiqaue. Farbenmagie. Entrée: Fauteuil 20, Parquet 15, 10 u. 5 Sgr. Kinder zahlen Wochentags die Hälfte. Tages⸗Verkauf: Schauspielhaus, Südseite.
Concert-Maus. Concert des Königlichen Hof⸗ Musikdirektors Bilse.
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Helene London mit Hrn. Profes⸗
Pfarrvikar Dr. v. Koblinski (Halle a./S. —Glei⸗ witz). — Frl. Marie Eggert mit Hrn. Ober⸗ Stabsarzt Dr. Becker (Erfurt).
Verehelicht: Hr. Dr. med. Conrad Heifing mit Frl. Anna Dittmann (Wiedenbrück — Langenberg). — Hr. Hauptmann W. Linde mit Frl. Wally Anderssen (Berlin). — Hr. Premier⸗Lieutenant Viector Hepke mit Frl. Rosa v. Kleift (Rheinfeld i. Westpr.).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Königl. Ober⸗ förster Reuter (Johannisburg). — Hrn. Regie⸗ rungs⸗Assessor Roepell (Thorn). — Hrn. Konsi⸗ storial⸗Rath Arnold (Berlin). — Hrn. Egon Grafen zu Westerholt⸗Gysenberg (Sythen). — Eine Tochter: Hrn. Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor Berendt (Essen).
Gestorben: Hr. Dr. med. Heinrich Simons (Soest). — Hr. Major a. D. Freiherr v. Hilgers (Wiesbaden). — Hr. Geh. Kommer⸗ zien⸗Rath Johann August Franck (Fescs. — Verw. Frau Landschafts⸗Direktor v. Zvchlinski, geb. v. Podewils (Stargard i. P.). — Hr. Kreis⸗ hysikus und Sanitäts⸗Rath Dr. med. Eduard
oritz Selberg (Rinteln). — Frau General⸗ Lieutenant Margarethe v. Kessel, geb. v. Kessel (Potsdam). — Verw. Frau Konsistorial⸗Räthin Dorothea Radcke, geb. Lodemann (Kornthal bei Stuttgart).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Oeco⸗ nomie⸗Handwerker Koselowsky der 2. Batter ie 1. Pommerschen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 2 hat am 4. d. Mts. Vormittags die Kaserne ver⸗ lassen und ist bis jetzt dahin nicht zurückgekehrt. Es liegt Verdacht der Fahnenflucht vor. — Sämmt⸗ liche Militär⸗ und Civilbehörden werden ergebenst ersucht, auf den ꝛc. Koselowsky zu achten, denselben im Betretungsfalle festzunehmen, an die nächste Militärwache abzuliefern und vom Geschehenen hier⸗ her gefälligst Mittheilung machen lassen zu wollen. Stralsund, den 13. Oktober 1878. Königliches 1. Pommersches Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 2. Signalement: 1) Vor⸗ und Zuname: Joseph Koselowsky, 2) Geburtstag und Ort: 2./5. 1854 Heilsberg, Kreis Heilsberg, 3) Aufenthaltsort: Stralsund, 4) Religion: katholisch, 5) Profession: Schuhmacher, 6) Größe: 1 m 66 ecm, 7) Gestalt: schlank, 8) Kinn: gewöhnlich, 9) Nase: gewöhnlich, 10) Mund: gewöhnlich, 11) Haare: blond, 12) Bart: keinen, 13) Besondere Kennzeichen: keine. Be⸗ kleidung: Es ist zu vermuthen, daß er nicht seinen Militäranzug, sondern folgende, von Kameraden ge⸗ stohlene Sachen trägt: einen braunen oder blau⸗ karrirten Civilrock, 1 Paar schwarzblaue Hosen, 1 schwarze Weste, 1 schwarzen Schlips, 1 schwarzen niedrigen Filzhut.
Die hinter dem Maurer Heinrich Krause aus Gibietze unterm 17. November 1877 erlassene offene Strafvollstreckungs⸗Requisition ist erledigt. Grünberg, den 2. Oktober 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Einzelrichter für Vergehen.
Oeffentliche Vorladung. In der Untersuchungs⸗ sache wider den Ingenieur und Hauptmann a. D. Karl Wagemann, Litt. W. Nr. 177 de 1878 Dep. V., ist ein Termin zur mündlichen Verhand⸗ lung auf den 1. Dezember d. J., Vormittags 9 ½ Uhr, in unserem Geschäftslokale, Klosterstraße
unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß bei sei⸗ nem Nichterscheinen in contumaciam gegen ihn ver⸗ handelt werde. Gleichzeitig wird derselbe aufgefor⸗ dert, die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweis⸗ mittel mit zur Stelle zu bringen, oder so zeitig dem Gericht anzuzeigen, das sie zum Termine beschafft werden können. Berlin, den 27. Juli 1878. Kö⸗ nigliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs⸗ hns en. Deputation V. für Verbrechen und Ver⸗ gehen. 1 8
Oeffentliche Vorladung. Gegen nachstehende Ersatz⸗Reservisten I. Klasse, 1) den Arbeiter Johann Laband, alias Wifek, aus Neuhof, ge⸗ boren am 25. August 1855, 2) den Knecht Bartho⸗ lomäus Staloch aus Fürstlich Neudorf, geboren am 21. August 1852,
wanderns, ohne von seiner bevorstehenden
auf Grund des §. 360 ad 3 des R. St. G. B. die Untersuchung eingeleitet und zur mündlichen Ver⸗ handlung und Entscheidung der Sache im Sitzungs⸗ saale des unterzeichneten Gerichts ein Termin auf den 21. Dezember 1878, Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden. Die vorstehend genannten An⸗ geklagten werden hierdurch aufgefordert, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Ge⸗ richt so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheinen sie zum Termine nicht, so wird gegen sie mit der Untersuchung und Entscheidung in contu- maciam “ werden. Pol. Wartenberg, den 15. September 1878. Königliches Kreisgericht. I. Ab⸗ theilung. Der Polizeirichter. Dr. Borchert.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
18596] Aufgebot.
Die von der Direktion der Lebens⸗Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft Germania zu Stettin unter dem 17. Dezember 1868 ausgestellte Police Nr. 189030, durch welche die genannte Gesellschaft der Frau Henriette Dorothee Wilhelmine Lerm, geb. Schu⸗ mann, in Spandau die Summe von 100 Thlrn., zahlbar nach deren Tode, sowie die unter dem 23. Dezember 1868 ausgestellte Police Nr. 189332, durch welche die gedachte Gesellschaft dem Acker⸗ bürger Friedrich Wilhelm Lerm zu Spandau die Summe von 500 Thlrn., zahlbar nach dessen Tode, versichert hat, sind denselben angeblich verloren ge⸗ gangen. Wer an diese Policen als Eigenthümer,
sor Dr. Richard Börnstein (Königsberg i./ Pr. — Proskau). — Frl. Magdalene Fricke mit Hrn.
Nr. 76, Lagerhaus, vor der Deputation II. Sitzungs⸗ saal IX. anberaumt, zu welchem der Angeklagte, Ingenieur und Hauptmann a. D. Karl Wagemann, dessen Wohnung diesseits nicht ermittelt werden kann,
21. 18 ist in Folge Anklage der Königlichen Polizeianwaltschaft hierselbst wegen Aus Wuswan derung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben,
Ansprüche zu machen haben sollte, wird aufgefordert, sich. mit denselben bei uns und zwar spätestens in dem
am 25. Januar 1879, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 3, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Hückstaedt an⸗ stehenden Termine zu melden, widrigenfalls er mit seinen Ansprüchen unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens präkludirt werden und die Amor⸗ tisation der Policen behufs neuer Ausfertigung für den Provokanten Ackerbürger Lerm erfolgen wird.
Stettin, den 10. Oktober 1878.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil⸗Prozeßsachen.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. 8
[8586) Bekanntmachung.
Die Domäne Casimirsburg, an der Cöslin⸗
Colberger Chaussee im hiesigen Kreise, 3 Kil. von der Ostsee und 12 Kil. von dem hiesigen Bahnhofe der Stettin⸗Danziger Eisenbahn entfernt, soll Johannis 1879 auf 18 Jahre in öffentlicher Lizi⸗ tation neu verpachtet werden.
Sie enthält 481 Hekt., darunter 354 Hekt. Acker und 83 Hekt. Wiesen. Ersterer ist drainirt und größtentheils Weizenboden.
Die Karte nebst Vermessungsregister können in unserer Registratur und in Casimirsburg bei dem Amtsrath Kayser eingesehen, und wird der Ver⸗ AXA“ im Januar 1879 hier abgehalten werden.
Die Bekanntmachung des Terminstages, des Pachtzins⸗Minimums und des nachzuweisenden Ver⸗ mögens bleibt noch vorbehalten.
Cöslin, den 7. Oktober 1878.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. egner.
V““ 16“ 8 Holzverkaufs⸗Bekanntmachung.
Die in den Königlichen Hausfideikommiß⸗Forst⸗ revieren Königs⸗Wusterhausen, Hammer, Klein⸗ Wasserburg und Staakow eingeschlagenen Brenn⸗ hölzer sollen
am Montag, den 21. Oktober d. J., Vormittags von 8 Uhr ab, im Pfuhl'schen Lokale zu Königs⸗Wusterhausen — beim Bahnhof — öffentlich versteigert werden.
Ein spezielles Verzeichniß der zum Ausgebot kom⸗
menden Hölzer ist unentgeltlich in unserm Geschäfts⸗ lokale, Breitestr. Nr. 35 II. hierselbst, sowie auch bei den Herren Oberförstern Hartig zu Königs⸗ Wusterhausen, Encke zu Hammer bei Wendisch⸗ Buchholz, Neumann zu Klein⸗Wasserburg bei Wen⸗ disch⸗Buchholz und Oppenhoff zu Staakow bei Brand, zu erhalten, welche die zum Verkauf be⸗ 8 Hölzer auf Verlangen vorzeigen lassen werden. Die Verlaufsbedingungen werden vor Beginn der Lizitation bekannt gemacht. Der vierte Theil des Meistgebots muß sogleich im Termine als Angeld bezahlt werden, was auch auf diejenigen Gebote Anwendung findet, welche etwa den Tarxwerth nicht erreichen und hinsichtlich deren der Zuschlag im Ter⸗ mine nicht ertheilt wird. (à Cto. 40/10.) Berlin, den 30. September 1878.
Königliche ee;
der Königlichen Familien⸗Güter v. Wallenberg.
18610. Submission.
Die zum Bau des Herbariums und botanischen Museums im Botanischen Garten Herselbst im nächsten Jahre erforderlichen 3 Verblend⸗ und Formsteine sollen im Wege öffentlichen Angebots und nach speziellem Verzeichniß vergeben werden. Schriftliche Offerten auf Lieferung derselben unter den im Baubureau Schöneberg, Grunewaldstraße Nr. 9, einzusehenden Bedingungen werden daselbst bis zum 28. Oktober, veeg vg; 12 Uhr, entgegengenommen, und in diesem Schlußtermin er⸗ öffnet. Abschrift des Verzeichnisses und der Bedin⸗ dungen werden gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt. Berlin, den 10. Oktober 1878. 8 Haesecke, (à Cto. 103/10.) Königlicher Bau⸗Inspektor.
8.
[8606] Bekanntmachung. Der Bedarf an circa
90 Kalbfell⸗Tornister soll im Wege der Submission, der kriegsministeriellen Probe entsprechend, beschafft werden. Offerten sind an die unterzeichnete Bekleidungs⸗ Kommission unter Angabe des Preises und Anschluß von Proben 1 bis zum 22. Oktober er. einzusenden, auch können die Lieferungsbedingungen auf Erfordern mitgetheilt werden. Königsberg, den 14. Oktober 1878. Petlet. .eeege⸗ des Ostpreußischen
Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 1.
18582²2 Die Arbeitskräfte
von 40 bis 50 Gefangenen, welche bisher mit land⸗ wirthschaftlichen Arbeiten auf Domäne Schafhof beschäftigt waren, werden mit dem 1. Jannar k. 8. disponibel und sollen entweder an einen oder zwei Unternehmer anderweitig vergeben werden. Unternehmer, welche beabsichtigen, die bezeichneten Gefangenen mit derselben Arbeit zu beschäftigen, werden aufgefordert, ihre Offerten verschlossen mit der Aufschrift:
„Submission auf Arbeitskräfte von männ⸗ lichen Gefangenen“
bis zum 23. Oktober a. eæ., Vormittags 10 Uhr, an die unterzeichnete Stelle einzureichen; später ein⸗ gehende Offerten finden keine Berücksichtigung.
Die Offerten müssen den Vermerk enthalten, daß den Submittenten die dem später abzuschließenden Vertrage zu Grunde zu legenden Bedingungen be⸗ kannt und im Stande und bereit sind, vor Beginn
Erbe, Cessionar, Pfand⸗ oder sonstiger Briefinhaber
mann,
Die Bedingungen können an den Wochentagen in den Geschäftsstunden im Anstalts⸗Bureau einge sehen und gegen Erstattung der Kopialien in Ab schrift mit egeilt werden.
Niegesbaim. den 8. Oktober 1878.
önigliche Strafanstalts⸗Ober⸗Inspektion. Schaefer.
[7792] Bekanntmachung.
Rewicki, geborene Kaufmann zu Birnbaum, ha
bei dem unterzeichneten Gericht gegen ihren Ehe⸗ 1 den Schlossermeister Roman Rewicki, wegen böslicher Verlassung in Gemäßheit des All
gemeinen Landrechts Theil II. Titel 1 §. 688 au Ehescheidung geklagt.
auf den 19. Dezember d. J., Vormittags 12 Uhr,
Verwarnung vorgeladen wird, daß bei seinem Aus⸗ bleiben im Termine in contumaciam verfahren und
wird. Birunbaum, den 6. September 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[8495] Die Lieferung der nachbezeichneten für das Jahr 1879 erforderlich n Betriebsmaterialien Wege der öffentlichen Submission verdungen werden: Bindfaden (Plombirkordel), Bittersalz, Cy⸗ lindergläser, Dochtband, Dochtgarn, Frucht⸗ ummi, Hanf, Kreide in Stücken, Kupfervitriol, liederung, Maschinenöl, Petroleum, Piasava⸗
besen, Roggenmehl, Rüböl raffinirt, Oelseife,
cylinder, Trommelkordel, Zink. Die Lieferungsbedingungen mit der Bedarfsnach⸗ weisung liegen im Sekretariat des betriebstechnischen Bureaus zur Einsicht offen. Abschriften derselben
trage von 75 ₰ pro Stück von der vorgedachten Dienststelle bezogen werden.
Die Offerten sind versiegelt und nicht mit den einzusendenden Proben zusammen verrackt, fran⸗ kirt mit der Aufschrift: „Offerte zur Lieferung von Betriebsmaterialien pro 1879“ bis zum 28. Oktober d. Js. an die Central⸗Materia⸗ lienverwaltung der unterzeichneten Direktion hier⸗ selbst einzureichen. Die Eröffnung der eingegange⸗ nen mittags 10 Uhr, in Gegenwart der etwa erschie⸗ nenen Submittenten in unserem Centralbureau hier⸗ selbst stattfinden. 8
Elberfeld, den 3. Oktober 1878.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[8588] Neubau der Moselbahn. 8
Die Herstellung von 15 Stück Wärterbuden in Fachwerk für die IV. Bau⸗Abtheilung, veranschlagt zu je 458 ℳ, soll vergeben werden. Offerten sind bis zum Sonnabend, den 26. Oktober er., Mor⸗ gens 10 Uhr, an den Unterzeichneten einzureichen. „Bedingungen, Kosten⸗Anschlag und Zeichnungen 856 auf dem Abtheilungs⸗Bureau einzusehen; die
edingungen können auch für 0,75 ℳ von dort be⸗ zogen werden.
(à Cto. 89/10) Wittlich, den 9. Oktober 1878. Der Abtheilungs⸗Baumeister. Prins.
Verloosung, Amortisatton, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[8602] Bekanntmachung. Aufkündigung von ausgeloosten Obligationen
erster Emission des Kreises Tost⸗Gleiwitz.
Bei der, in Gemäßheit der Bestimmungen des Allerhöchsten Privilegiums vom 12. Februar 1866, im Beisein der Mitglieder der Chausseebau⸗Kom⸗ mission unter dem 30. v. Mts. stattgefundenen Aus⸗ loosung der nach Maßgabe des Tilgungsplanes pro 1879 einzulösenden Obligationen des Kreises Tost⸗ Gleiwitz sind nachstehende Nummern im Werthe von 10 050 ℳ gezogen worden:
der Beschäftigung eine Kaution in Höhe von 300 bezw. 600 ℳ in der Anstaltskasse zu deponiren.
1) 5 Stück Litt. A. à 500 Thlr. = 1500 ℳ 1 Nr. 99 31 286 257 162. 2) 6 Stück Litt. B. à 100 Thlr. = 300 ℳ Nr. 22 361 34 87 108 215. 3) 5 Stück Litt. C. à 50 Thlr. = 150 ℳ Nr. 60 124 70 77 190.
Indem die vorstehend bezeichneten Obligationen erster Emission hiermit zum 1. April 1879 ge⸗ künigt werden, fordere ich die Inhaber derselben auf, den Nennwerth gegen Rücklieferung der qu. Obliga⸗ tionen nebst den zu denselben gehörenden, nach dem 1. April 1879 fälligen Zinscoupons nebst Talons und gegen Quittung vom 1. April k. J. ab in der Kreis⸗Kommunalkasse hierselbst in Empfang zu nehmen.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeldlich mit abzuliefernden Zinscoupons wird von dem EE Kapitale event. zurückbehalten werden.
Die Erhebung der Nennwerthe der gekündigten Obligationen kann auch vom 1. Januar 1879 ab erfolgen, doch werden von den vor dem 1. April 1879 amortisirten Obligationen die Zinsen für das 1. Quartal nicht mehr gezahlt.
Gleichzeitig fordere ich die Inhaber der im Jahre 1875 ausgeloosten Kreis⸗Obligationen erster Emis⸗ sion: Nr. 55 Litt. A. u. 313 Litt. B. zur alsbaldigen Einlösung derselben bei der Kreis⸗ Kommunalsasse hier, auf.
Gleiwitz, den 8. Oktober 1878.
Der Königliche Landrath. Graf von Strachwitz.
Die Kreisthierarztstelle des Kreises Schroda mit einem jährlichen Gehalte von 600 ℳ und einer Remuneration von 450 ℳ jährlich aus Kreis⸗ kommunalfonds ist erledigt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Feusniff und ihres Lebe slaufs innerhalb 6 Wochen bei uns
melden. Posen, den 3. Oktober 1878. Königliche
Regierung. Abtheilung des Innern.
Die verehelichte Schlossermeister Wilhelmine
Zur Antwort auf diese Klage und weiteren Ver⸗ handlung ist in unserem Sitzungssaal :
Termin anberaumt worden, zu welchem hiermit der Beklagte, da sein Aufenthalt unbekannt ist, mit der
dem Antrage der Klägerin gemäß nach vorgängiger Ableistung des Diligenzeides auf Trennung der Ehe und die gesetzliche Scheidungsstrafe erkannt werden
soll im
besen⸗ Plomben, Putztücher, Putzwolle, Reiser⸗ Stangenseife, Schanzen, Talg, Putzöl, Thon-⸗
können gegen Erstattung der Kopialien zum Be⸗
Offerten wird am 29. Oktober d. Js., „Vor⸗
und dem Rittergutsbesitzer
“
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰ 1 NR
für
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; Berlin außer den Post⸗-Anstalten auch die Expe⸗ dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kreisgerichts⸗Rath und Abtheilungs⸗Dirigenten Schweling zu Münster den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den e. . Personen im Ressort des Ministeriums des Innern die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Großkreuzes des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der eit oder vom weißen — Falken:
dem Landrath a. D. und Fürstlich schwarzburgischen Staats⸗Minister Freiherrn von Berlepsch zu Sonders⸗
hausen;
des Ritterkreuzes zweiter Klassedesselben Ordens: dem Polizei⸗Lieutenant Hoepfner zu Berlin;
des Ehren⸗Ritterkreuzes erster Klasse des Groß⸗
lich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗ be Jens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:
dem Ober⸗Bürgermeister Doetsch zu Bonn; 0 des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich
württembergischen Friedrichs⸗Ordens:
dem Direktor der Ketten⸗Schleppschiffahrt auf der Ober⸗ Elbe, Ew ald Bellingrath zu Dresden;
8 Königlich belgischen 11A“ dem General⸗Major a. D. Paris zu Fürstenwalde; der Ritterklasse des persischen Sonnen⸗ und Löwen⸗Ordens: dem Lieutenant a. D. Brunkow zu Berlin, und dem
8 Rittergutsbesitzer Heinrich Burchardt ebendaselbst;
8 8 AgE der Commandeurklasse destunesischen Nischan⸗el Iftikhar⸗Ordens:
Rittergutsbesitzer Heinrich Burchardt zu Berlin⸗ dem Ziitterg sit He beic⸗ zu Iserlohn; sowie des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich dänischen Danebrog⸗Ordens: ddem Kammerherrn Friedrich Ferdinand von Le⸗ vetzow zu Ehlerstorf.
8 8 b“ Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ ädi eruht: gnädigf efruht. , vortragenden Rathe im Auswärtigen Amte, Wirklichen Legations⸗Rath Jordan I., bei der von ihm beantragten Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Legations⸗Rath beizulegen. 8
Der bisherige Intendantur⸗Sekretär Keul ist unter Er⸗ nennung 8 Geheimnen expedirenden Sekretär und Kalkulator beim Reichskanzler⸗Amte angestellt worden.
Der Postinspektor Deyl in Oppeln ist zum Geheimen 5 Sekretär und Kalkulator bei der obersten Post⸗ und Telegraphenverwaltung ernannt worden.
Bekanntmachung,
betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20 000 000 ℳ
Auf Grund der Bestimmung im 8. 3 Fiffars des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1878/79, vom 29. April 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 17), habe ich angeordnet, daß behufs der Beschaffung von Betriebsfonds zur Durchführung der Münzreform unverzins⸗ liche Schatzanweisungen im Betrage von zwanzig Millionen Mark ausgegeben werden, nämlich: Serie XXXVIII. von 1878 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 7. Oktober 1878 bis 7. Februar 1879 8 rie XXXIX. von 1878 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 13.’ Oktober 1878 bis 13. ebruar 1879, . XL. von 1878 über fünf Millionen Mark mit
Serie 1 vom 20. Oktober 1878 bis
einer 825. ⸗9 20. Februar 1 81
Serie * von 1878 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 6. Oktober 1878 bis 6. März 1879. “
Berlin, den 14. Oktober 1878.
Der Reichskanzler In Vertretung Hofmann.
Berlin, Dienstag,
Bekanntmasung.
Aufbewahrungszeit für Postlagersendungen. Vom 1. November ab wird bei den Postanstalten im Reichs⸗Postgebiete die Aufbewahrungsfrist für diejenigen mit dem Vermerk „postlagernd“ bezeichneten Sendungen, welche innerhalb Deutschlands zur Post gegeben sind, auf einen Monat, und die Aufbewahrungsfrif für dergleichen gewöhn⸗ liche und eingeschriebene Briefsendungen, sowie für Postanwei⸗ sungen vom Auslande auf zwei Monate festgesetzt. Werden die Sendungen innerhalb der bezeichneten Fristen von der Post nicht abgeholt, so erfolgt die Rücksendung nach dem Auf⸗ abeorte. Alle vor dem 1. November zur Post gelieferten bagersendungen werden noch nach den bisherigen Bestimmungen behandelt, mithin 3 Monate lang am Bestimmungsorte auf⸗ bewahrt werden. Bezüglich der Werthbriefe und der Packete vom Auslande bleiben die bisherigen Bestimmungen in Kraft.
Berlin W., den 12. Oktober 1878. ““
Kaiserliches General⸗Postamt 8 In Vertretung: Kramm.
Königreich Preußen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Das Eisenbahn⸗Direktionsmitglied, Regierungs⸗Assessor Cecil ve. bisher als Hülfsarbeiter in der Eisenbahn⸗ verwaltung des Ministeriums für Handel, G e u öffentliche Arbeiten beschäftigt, ist an die Königliche Direktion der Main⸗Weser⸗Bahn in Cassel vers 9 worden.
Den Photographen Schmidt & Wegner in Kiel, dem Möbelfabrikanten H. Sauermann in Flensburg, dem Rahmen⸗ und Leistenfabrikanten F. Maßmann in Kiel, dem Wagenfabrikanten J. C. Haugaard in Hadersleben, dem Glasfabrikanten C. F. Rönneberg in Flensburg, den Inhabern einer Eisengießerei und Maschinenfabrik N. Jepsen Sohn in Flensburg, den Inhabern einer Eisengießerei und Maschinenfabrik Dittmann & Brix in Flensburg, den Inhabern einer Kupfer⸗ und Messingfabrik und Kupfermühle Dittmann & Raben in Flensburg ist die Medaille für gewerbliche Leistungen in Silber, 8 1
dem Tischlermeister Eduard Windschüttel in Al⸗ tona, dem Chronometer⸗ und Uhrmacher Matth. Petersen in Altona, dem Thurmuhrmacher M. Lemke in Fried⸗ richsstadt, dem Wollenwaarenfabrikanten Jens Buntzen in Flensburg, der Inhaberin einer Reepschlägerei Daniel Möllers Wittwe in Flensburg, der mechanischen Netz⸗ fabrik und Weberei⸗Aktiengesellschaft in Itzehoe, den
iegeleibesitzern Gebrüder Lehmann in Gaarden, dem
ohgerbereibesitzer Jacob Mahler sen. in Flensburg, dem Sehgerderbercsasster Heinrich Erling in Altong, dem Hof⸗Sattlermeister Fr. Riedel in Schleswig, den In⸗ habern einer Maschinenfabrik und Eisengießerei Schweffel u. Howald in Kiel, dem Maschinenfabrikanten W. Ritter in Altona, dem Schlossermeister H. Nietner in Altona, dem Blechwaarenfabrikanten Heinrich Jarck in Flens⸗ burg, dem Klempnermeister J. N. Hoepfner in Kiel, den Chokoladefabrikanten Hönig u. Bauhardt in Ottensen, diese Medaille in Bronze verliehen worden.
Bekanntmachung.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung ist der Betrieb der
am 15. d. Mts. zur Eröffnung gelangenden Theilstrecke Lollar⸗ Wetzlar der Berlin⸗Wetzlarer Eisenbahn der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Wiesbaden übertragen worden. Berlin, den 14. Oktober 1878. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ʒIm Auftrag: 8 Brefeld. ““
Nichtamtliches. Deutsches RNeich.
Preußen. Berlin, 15. Oktober. Beide Kaiser⸗ liche Majestäten dinirten vorgestern im Schlosse bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Baden und empfingen Se. Königliche Hoheit den Prinzen Alexander von Hessen, sowie Ihre Durchlauchten den Fürsten
schaft Thür und Thor öffnen werde.
Gewerbe und
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen, für Handel und Ver⸗ kehr und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr und der Ausschuß für Rechnungsvwesen hielten heute Sitzungen.
— In der Sö. (12.) Sitzung des Reichstages ergriff in der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs ge⸗ gen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie bei der Diskufsion über §. 6 nach dem Abg. Windthorst der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister Fee zu Eulenburg das Wort: 8 Meine Herren! ie in den vorhergehenden Tagen, werde ich mir es auch heute, so groß die Versuchung auch dazu sein mag, ver⸗ sagen, auf allgemeine politische Gesichtspunkte einsugehen, welche von den Herren Vorrednern berührt worden sind; ich werde mich auf das knappste Maß der Erklärungen beschränken, welche durch den Inhalt des §. 6 und der dazu gestellten Amendements nothwendig werden. Eins nur will ich im Anschluß an die Aeuserdag des Hrn. Abg. Windthorst vorausschicken. Habe ich recht verstanden, so hat er be⸗ zweifelt, ob der §. 6 auf sozialdemokratische Schriften würde be⸗
schränkt werden können, und er hat gleichzeitig vorhergesagt, daß dieser
Paragraph und das ganze Gesetz der Polizeiwillkür und Polizeiwirth⸗ 8 darauf nur L-e her. Worten erwidern, die der Hr. Abg. v. Kleist vollkemmen zutreffen in Bezug darauf ausgesprochen hat. Haben die Worte der deutschen Sprache noch einen Einn, dann ist es unmöglich, diesen Paragraphen auf andere Schriften, als auf sozialdemokratische, wie sie hier ange⸗ führt sind, anzuwenden, und es ist eine unbegründete Unterstellung, das Gegentheil zu behaupten. Den Beweis dafür wird man schuldig bleiben.
Von den vorliegenden Amendements unter Nr. 27 der Druck⸗ sachen ersuche ich Sie zunächst, das unter Nr. 2a. bezeichnete, welches die Hinzufügung der Worte: „insbesondere die Eintracht der Bevöl⸗ terungsklassen“ verlangt, ebenso anzunehmen, wie ein gleiches Amehndement dem §. 1 bereits eingefügt worden ist. Ebenso, meine
erren, bitte ich Sie, dem unter Nr. 2 . der Nr. 27 angeführten dahin Folge zu geben, daß Sie die Schlußworte des §. 6, welche demselben in der Kommission hinzugefügt worden und dahin lauten: „sobald auf Grund dieses Gesetzes das Verbot einer einzelnen Nummer erfolgt“, streichen mögen. eine Herren, diese Worte erreichen den Zweck, der damit nach dem Sinne des Antrag⸗ stellers erreicht werden soll, nicht, beeinträchtigen aber nach der anderen Seite hin wesentlich die Wirkung des Gesetzes. Es ist gegenüber dem zweiten Absatz des §. 6 zunächst ins Feld geführtworden, daß man bei Annahme Loßekben dem Gesetze rückwirkende Kraft gebe. Dieser Ein⸗ wand zerfällt in sich; denn es handelt sich hier nicht um ein Straf⸗ esetz, sondern es handelt sich um ein Verwaltungsgesetz, ein prohi⸗ bülibes Verwaltungsgesetz, welches seiner Natur nach rückwirkende Kraft hat, und in dem Augenblicke, daß Sie den §. 1 angenommen haben in der Fassung, wie er Ihnen vorliegt, ist es eine Inkon⸗ sequenz dem §. 6 gegenüber, sich auf eine unzulässige Rückwirkung des Gesetzes zu berufen. Wenn Sie aber dennoch annehmen wollen, daß die Frage der Rückwirkung dieses Gesetzes hier in Betracht käme, dann würden Sie viel weiter gehen müssen, als es mit dem Zusatz zu dem zweiten Absatz des §. 6 geschehen ist, wenn Sie Ihren Zweck erreichen wollen. Denn, meine Herren, es ist nicht die Absicht des Gesetzes gewesen und gewiß nicht die Ihrige in dem Sinne, wie Sie das Gesetz er⸗ lassen haben wollen, daß auf Grund eines zufälligen in einer einzel⸗ nen Nummer erscheinenden Artikels das Verbot des ganzen Erschei⸗ nens einer Zeitschrift eintreten soll. Nein, meine, Herren, es kommt auf den Zusammenhang an. Wenn aber der Zusammenhang bei einer einzelnen Nummer, die nach diesem Gesetz erscheint, in Anwen⸗ dung gebracht wird, dann tritt die Rückwirkung auch ein; denn das Entscheidende ist dasjenige, was vor dem Erlaß des Gesetzes eschehen ist. Der erwähnte Vorwurf ist also unbegrün⸗ ber nach meiner Meinung, und denen gegenüber, die diesen Vorwurf glauben erheben zu können, — daß nämlich das Gesetz rückwirkend werde, — können Sie durch den Zusatz, welcher dem §. 6 beigefügt worden ist, nicht entgegentreten. Sie er⸗ reichen aber auch den anderen Zweck, der angeblich mit diesem Zu⸗ satz verfolgt wird, in keiner Weise. Sie stellen die B auf, meine Herren, daß nach dem Erlaß des Gesetzes der Versuch gemacht werden würde, den Folgen desselben zu entgehen, von den bestehen⸗ den Zeitschriften, welche Tendenzen verfolgen, wie sie in die⸗ sem Paragraphen charakterisirt worden sind. Nun wohl, meine Herren, es ist sehr möglich, daß dieser Versuch gemacht wird; aber doch nicht etwa in dem Sinne, deß diese Zeit⸗ schriften eine andere Tendenz annehmen, nimmermehr, sondern nur in dem Sinne, daß sie mit der größten Kunst versuchen werden, diese Tendenzen zu verhüllen, auf diesem Wege die Anwendung des Gesetzes zu vereiteln, dasselbe Gift aber, um dessen Bekämpfung es sich hier handelt, ungehindert in die weitesten Kreise zu bringen. Darum, meine Herren, ist die Bestimmung des §. 6, so wie sie ur⸗ sprünglich lautet, nothmendig, und deshalb bitte ich Sie: beeinträch⸗ .ne Sie die Wirksamkeit des Paragraphen nicht durch die Annahme einer Bestimmung, die in Ihrem Sinne wirkungslos ist; denn, meine Herren, es handelt sich in der That nicht allein um eine mehr oder weniger künstliche Anwendung dieser oder jener Bestimmung, es handelt sich bei dem Erlaß dieses ganzen Gesetzes um den Ausspruch der gesetzgeberischen, Faktoren, Sie mit eingeschlossen, Ihre Wähler mit eingeschlossen, daß ein Ende gemacht werden soll der gemein⸗ gefährlichen sozialdemokratischen Agitation.
Diesem Verlangen der Wählerschaft, des Volkes wird ent⸗ sprochen, wenn wir mit dem Erlaß des Gesetzes in der That ein Ende machen können dieser verderblichen Literatur, diesen verderb⸗
und die Fürstin von Hohenlohe⸗Waldenburg.
— Se. Kaiserliche und 84819. Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag im Neuen Palais bei Potsdam den Vortrag des Civil⸗Kabinets entgegen.
lichen periodischen Zeitschriften, nicht aber dann, wenn wir Wochen oder Monate lang mit ihnen Versteckens spielen daraufhin, ob es ihnen künstlich gelingt, ihre Tendenzen kürzer oder — zu verhüllen. Meine Herren! Setzen Sie den Erfolg dieses Gesetzes dieser Chance nicht aus, sondern lehnen Sie in Uebereinstimmung mit dem Amendement Nr. 27 den Zusatz ab, welchen der Paragraph in der Kommission bekommen hat.