Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an die Königliche Expedition 8 des Deutschen Reichs-Anzrigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. g-vn Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
Oeffentlicher Anzeiger.
— * an: reau der deutschen i Mohrenstraße Nr. 8c. Zeitungen zu Berlin,
5. Industrielle Etablissements, Fabriken . Invalidendank“, Rudolf Mosse,
5 „ 9, Verschiedene Bekanntmachungen. 4. Verl Ees . 7. Literarische Anzeigen. 8g 1 Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
9. Familien-Nachrichten.
T66
beilage.
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
das Central⸗Annoncen⸗
le Annoncen⸗Expeditionen des aasenstein
Bogler, G. L. Daube & Co., E. S lotte,
Annoncen⸗Bureaus.
8 u. s. w. von öffentlichen Papieren. Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ 8696 Fxa ladungen u. bergk. e Bekanntmachung.
[3030] Oesffentliche Vorladung. Mitt dem 1. Januar k. J. werden ca. 100 Ge⸗
“ 2.4: 8 -“ r fangene, welche gegenwärtig mit Buchbinderarbeiten 11 Nohan *5 — baaner beschäftigt werden, disponibel und sollen mit gleicher
1 rau, ha sderei. Fils, 8
eecfligen vshatbaltgort neenpct Conmende det exe esl s cesachen “ “ n und zule 5 a Wumenau -
in der Brasilisch zau, Hierauf Reflektirende haben ihre Offerten schrift⸗ Nachricht e ee Provinz Santa Catharina, lich und versiegelt mit der Aufschrift: Pee
Es ist seine Todeserklärung beantragt. — „Submisfion wegen Beschäftigung von . n selbe, sowie seine üear. wcen.2 Se Erkdeh. Gefazgenen mit Favafeiezeeigen⸗ b 2
EE““ d. bis spätestens den 31. d. Mts., Vorm. 10 Uhr, G spätestens in 7 aufgefordert, sich bis an die unterzeichnete Direktion einzusenden, da 8
18. Januar 1879, Vormittags 1 diese Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten 11““ —— 3 in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten
Parteizimmer Nr. 2 anberaumten Termi erfolgen wird. oder persönlich zu melden, öö“ Submittenten sind 8 Wochen, vom 31. Oktober
1 8 d. J. an gerechnet, an ih bot
8 Bgeendshanafs, Heinrich Mandf. 1 12 2½ Abschließung des Kontraktes 8818 gebunden. de üöen Ansprächen an seinen Nachlaß ausgeschlosen 3 Nabrkamate Sabellteen beheh sbrer Pgene achlaß den sich legitimirenden Erben oder nten haben ihrer Offerte
dem Königliche nr 8 Referenzen beizufügen. eeg glichen Fiskus ausgeantwortet werden Die betreffenden Bedingungen ses täglich wäh⸗ Breslau, den 18. März 1878.
renn der Fifganstunden 868 Geschäftslokal einzu⸗
14 42 8 ehen, auch können dieselben gegen E
Königliches 2 Kopialien abschriftlich mätgethellt 8— 1 Jauer, den 15. Oktober 1878. (à Cto. 157/10.)
4
35288 Bekanntmachungd. Koönigliche Direktion der Strafanstalt. Der Tischlergeselle Friedrich Wilhelm Witzig, 1““
Keta
Bestand an
bindlich
bundenen
Weiter
[8705]
Wür
Leipziger Kassenverein.
Eeschäfts⸗Ueb 12 f e “ 15. Oktober 1878.
““ Bestand an Reichskassenscheinen
Sonstige Kassen⸗Be tände
Das Grundkapital .. . S113“] Der Betrag der umlaufenden Noten „ Die sogstigen täglich fälligen Ver⸗
eiten (Giro⸗Kreditoren) Die an eine Keündicavefris ge⸗
Die senftigen Passiven.. egebene im Inlande
Die Direktion
ttembergischen Notenbank
iva. ℳ 1,101,515. 80 59,500. — 409,300. — 119,339. 40 .. 1“ 3,606,376. 65 rdforderungen 1,765,176. — NEE11“ 153,896. 15 sonstigen Aktiven 718,730. 55
Passiva. 8 ℳ 3,000,000. — 117,020. 95 2,949,500. —
„ 1,413,139. 55
279,403. 15 8 vü 14,992 90 ahlbare I
ℳ 706,132. 99 1 des Leipziger Kassenvereins.
1
8 WochenUebersicht 888r
Noten anderer Banken
Verbindlichkeiten . „
vom 15. Oktober 1878.
Donnerstag den 31 Oktober d. J Nachmit⸗ 7 2 *. *8 9 4* t⸗ tags 6 Uhr, im Lokale des Architekten⸗ f Weüelagstaße Z2scs stat 11 „Die Mitglieder der Gesellschaft werd ihre beim Eintritt in die ö den Stimmkarten bis Mittwoch, den 30. d. M., in den Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr, im Büreau M. jun., Franzssischestr. 32 i Vorzeigung der f f Feeen Fee gung ien in Empfang nehmen Berlin, den 17. Oktober 1878. Das Curatorium der Alexandra-Stiftung.
[8710]
Berliner gemeinnützige Baugesellschaft. Die diesjährige Generalversammlung der Ber⸗ liner gemeinnützigen Baugesellschaft findet am Donnerstag, den 31. Oktober d. J., Nachmittags 5 ½ Uhr,
Nr. 92/93, statt. Die Mitglieder der Gesellscha werden ersucht, ihre beim Eintritt in die Vlenschaft lung vorzuzeigenden Stimmkarten bis Mittwoch, den 30. d. M., in den Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr, im Bureau der Firma M. Borchardt jun., Französischestr. 32, gegen Vorzeigung der Aktien in Empfang nehmen zu wollen.
Berlin, den 17. Oktober 1878.
Der Vorstand
der Berliner gemeinnützigen Baugesellschaft
eboren am 2. Mai 1817, Sohn des Rathsdieners voacn SG“ Friedrich Witzig zu P des Rath hat im [836880 Bekanntmachung. JFahre 1853 oder 1854 seinen bisherigen Wohnort Für die Königliche Pulrerfabrik bei Hanau soll Marienburg verlassen, ohne seitdem eine Nachricht von sich gegeben zu haben. Von seiner Schwester Auguste Barbara Witzig ist deshalb eine Provo⸗ kation auf Todeserklärung ausgebracht worden. Der Friedrich Wilhelm Witzig und seine unbekannten rben und Erbnehmer werden demgemäß aufgefor⸗ ert, sich an hiesiger Gerichtsstelle spätestens h ““ . h. 10, zufinden, widrigenfalls der Friedrich Wilhe b für todt erklärt werden 8 arienburg, den 20. März 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
18676] Proclam.
„Am 27. April d. Js. ist zu Schleswig Johann Carl Andreas Schütt, geboren am 25. Acbeean in Gruel, Kreis Franzburg, früher Heizer in der Marine, später Postschaffner in Kiel, 9 Arbeiters Johann Christopf Schütt und der Catha⸗ rina Sophie, geb. Gierz, unter. Hinterlassung eines Vermögens von circa 500 ℳ gestorben. He die Erben desselben außer der Ehefrau Andre und der Conradine Gierz zu Franzburg, Töchtern eines Bru⸗ ders der Mutter des Verstorbenen, nicht haben er⸗ mittelt werden können, so ist der Nachlaß in ge⸗ richtliche Verwaltung genommen.
baulichen Anlage zu einer Dampfheizung, im Ganzen veranschlagt zu 19 681 ℳ 46 ₰, in General⸗Cntee⸗ prife an den Mindestfordernden vergeben werden. 1u Bedingungen, Pläne und Fes.nen 9g liegen 8 während der Dienststunden im Bureau der unter⸗ n zeichneten Direktion zur Einsichtnahme auf. gn
Geeignete Unternehmer wollen ihre Offerten und postmäßig verschlossen, mit ent⸗ prechender Aufschrift versehen, bis spätestens den 24. Oktober, Vormittags 10 Uhr, in dem vorbezeichneten Lokale v. woselbst zur genannten Zeit die Eröffnung in Annesenheit er⸗ schienener Submittenten stattfindet. Hanau, den 2. Oktober 1878.
Königliche Direktion der Pulverfabrik.
estand an
Noten.
bindlich
Eventue im Inlande
Wochen⸗Ausweise der deutschen 3
Zettelbanken. Wochen⸗Uebersicht
der
Reichs⸗Bank
[8715]
Activa.
die Erbauung eines Lufttrockenhauses nebst der Feelh⸗aan „ an Noten anderer Banken
an Lombard⸗Forderungen
Das Grundkapital D11A*“ Der Betrag der umlaufenden Die sonftigen täglich fälligen Ver⸗ 88 5 bies öö“ e an eine Kündigungsfrist ge⸗ bundenen Verbindlich 28 9 Die ö
der Badischen Dank vom 15. Oltober 1878. am 15. Oktoher 1878.
Aectiva. V
ͤͤ. . ... ℳ 110,417,846 09 Reichskassenscheinen. „ 115,090 — „ 1,496,700 — Wechseln .. 8 18761 95 3 550 — Effekten.. 1 401,461 17
sonstigen Aktiven 748,964 44 Passiva. V
9,000,000 — 352,552 19
21.896,800 — 351,357 27
27,100,— Passiven⸗ 38246910
Ver indlichkeiten aus weiterbe eebenen, zahlbaren Wechseln ℳ 1,18646. 10.
Stand
Activa.
1) Metallbestand (der Bestand an — coursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Pfund 5 zu 1392 Mark berechnet).. 2) Bestand an e . an Noten anderer Banken an Wechseln . . .. an Lombardforderungen. an Effekten .. . .. an sonstigen Activen. Passiva.
Es werden Alle, welche, sei es als Erben, al Eigenthümer, Gläubiger oder aus anderem Grunde Forderungen und Ansprüche irgend einer Art an diese Nachlaßmasse zu haben glauben, mit alleiniger Ausnahme der bekannten Erben hierdurch auf sefor⸗ dert, bei Strafe der Präklusion von dieser Masse ich innerhalb 12 Wochen, vom Tage der letzten 8
ekanntmachung dieses Proklams an gerechnet, vor L See Fhoörig anzugeben, und
ärtige unter 1 g estellung eines hiesigen
31,540,000 7,703,000 343,305,000 53,823,000 529,000 22,353,000
Effekten
Metallbestand. Reichskassenscheine
Wechselbestand . Lombard-Forderungen
Sonstige Activa-.
8,554,909,69 17,920, — 15,175,481 57 1,133,805 — 33,923 71 1,181,391 37
v282,331 37
r Banken
Passiva.
Kiel, den 12. Oktober 1878.
8) Das Grundkapital 9) Der Reservefonds. 1ʒ 10) Der Betrag der umlaufenden 1) Tüter, F1“““ e sonstigen täglich fälligen Ver⸗ Sise ladlige 928 8 12) Die an eine Kündigungsfrist ge⸗ bundenen Verbindlichkeiten. 13) Die sonstigen Passiva ... Berlin, den 18. Oktober 1878. Reichsbank⸗Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.
120,000,000 14,145,000
640,815,000 119,598,000
11,852,000 2,374,000
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[8675]
Auf Klage der Ehefrau des Wirthes August Löhr von Weilburg, jetzt zu Niederselters, Unant und als Vormünderin ihrer minderjährigen Tochter Charlotte Löhr, Klägerin, gegen ihren genannten Ehemann, Verklagten, wegen “ wird der unbekannt wo 2 abwesende Verklagte zur Klage⸗ beantwortung unter den Rechtsnachtheilen des Ein⸗ geständnisses und Verlustes der Einreden mit Ver⸗ ECEEEa in §§. 7, 9, 10, 12 — 14, un i 18972; er Verordnung vom 24. Juni
Dienstag, den 17. Dezember I. Is., 18 Morgens 9 Uhr⸗ 8 8 in “ Nr. 55, vorgeladen.
Verfügungen in der Sache werden nur . nschlag am Gerichtsbrette bekannt gemacht Dillenburg, den 10. Oktober 1878. Königliches Kreisgericht. ö
Meinck.
Grundcapital Reservefonds
(870] Bank für Süddeutschland
Stand am 15. Oktober 1878.
Stand 8725]
Activwa. ℳ
4,023,712 2,280
69,300 2005,292 ,08 16,825,736 23 1,553,050 — 4,434,469 49 432,899 81 2,496,194,29 29,837,671 90
Casse: 1) Coursfähiges deutsches Geld 2) Reichskassenscheine... 3) Noten anderer deutscher Banken
Gesammter Kassenbestand Bestand an Wechseln.. . Lombardforderungen .. Eigene Effecten
Immobilien
Verkäufe, Verpachtungen 9 Submissionen 29
Holz⸗Verkanf. Aus der Königlichen Ober⸗ försterei Groß⸗Schönebeck sollen aus Finsber. ro 1878, und zwar aus dem Forstbelaufe Lotzin agen 361 bis 366, 385 bis 390 ca. 8000 Rmeter Kiefern Kloben und 4000 Rmeter Kiefern Knüppel im 1 Termine am Montag, den 4. November er., Vor⸗ Tassiva. mittags 10 Uhr, im Gasthof bei Herrn Wreh zu Actiencapital Geoß. Schönebeck zum Verkauf gestellt werden. Die II. Reservefonds Verkaufslisten, sowie die Bedingungen des Ver⸗ III. kaufs liegen 8 Tage vor dem Termine in der Re⸗ gistratur des Unterzeichneten zur Einsicht aus. IV. Groß⸗Schönebeck, den 15. Oktober 1878. Der V. vFve Noten in alter rung
Oberförster. Witte. VI. Taglich fällige Guthab Anktion. Am Montag, den 21. Oktober d. VII. An Kündigusgsfrist .
Umlaufende N lichkeiten
15,672,300 dene Verbin
1,514,895 58
105,837 61
109,440, — 111,448,28
Amortisationsfonds Mark-Noten in Umlauf ..
Umlaufende Noten . . . .. Täglich fällige Verbindlichkeiten*) An Kündigungsfrist Verbindlichkeiten. Sonstige Passiva.
Die zum Incasso gegebenen noch nicht fälli deutschen Wechsel betragen ℳ 1,332,004. 30 28
*) Wovon ℳ 44,794. 29 1875 eingerufenen Galden Nofen.
Braunschweigische Bank
etall-Bestand Reichskassenscheine Noten anderer Banken. Wechsel-Bestand. 1 Lombard-Forderungen. Effecten-Bestand Sonstige Activa.
Grundkapital. Reservefonds.
Sonstige täglich fällige Verbind- An eine Kündi Sonstige Passiva. Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechselnl. ℳ Braunschweig, den 15. Oktober 1878.
Bewig.
9,000,000 1,350,000,— 9,914,100 404,917,94
109,512 92 503,800 48
21,282,331 37
gebundene
ℳ
in per 1. Oktober
vom 15. Oktober 1828 Aectiva. öö“
ℳ 704,525. 95 35,560. —.
306,600. 8,072,403. 2,090,863.
pro Sept. 187
bis ult. Sept. 1878 217 958
bis ult. Sept. 1878 223 787
1“
Aectien⸗Gesellschaft für Eisen⸗Industrie [8459 zu S sg Die diesjährige ordentliche lung wird Sonnabend, den 9. November cr., Morgens 11 Uhr, 9 SESen ensegerase EW“ wozu wir ere onäre auf Grund der §§. 13 und 14 Statuts hiermit einladen. 88 8 DLCVCages⸗Ordnung: 1) Bericht über das Geschäftsjahr 1877/78. 8 8 Rechnungslage und Bericht der Revisoren. 3) Ausloosung von Partial⸗Schuld⸗Urkunden.
Generalversamm⸗
servefonds. (Statutsparagraph 24. 5) Wahl a. der Verkusfvaracaphe 100n b. der
und c. eines Vorstandsmitgliedes. 8 Oberhausen, den 7. Oktober 1878. 1 Der Vorstand. 8 Ernst Nedelmann. D. Morian. 8 Ewald Hilger. Aug. Waldthausen.
1 Thüringische Eisenbahn. Einnahme bis ultimo September 1878. im Personen⸗ im Güter⸗ in erkehr: Verkehr: Summa: A. Stammbahn:
ℳ ℳ ℳ
8 548 440 844 850 1 393 290 „ 1877 552 644 910 261 1 462 905 G daher weniger 4 204 65 411 69 615 bis ult. Sept. 1878 3 924 581 6 306 805 10 231 176 „ . 2 1877 4 044 469 6 859 603 10 904 072 daher weniger 119 888 552 708 672 596 B. Dietendorf⸗Arnstädter Zweigbahn. pro Sept. 1878.. 6 375 1 584 127 959 C“ 7 473 13 752 daher mehr — 95 n 71207 bis ult. Sept. 1878 53 865 87 297 136 162 55 „ 1877 52 540 64 698 117 238 daher mehr 1 325 17 5090 18 921
0. gi ag wyen Zweigbahn. ...28 241 51 361 79 602 26 860 49 042 75 902 3700
1 381 2 319 592 586
374 628 “ „ 1877 229 340 379 157 608 497 daher weniger 11 382 4 529 15 911
81 598
D. Gera⸗Eichichter Zweigbahn. 78 004
111“ daher mehr
pro Sept. 1878 .. . 27 399 54 199 „ 1877. 28 593 49 411
daher weniger 1 194 — mehr — 4 788
479 476 492 752
13 276
Erfurt, den 14. Oktober 1878. Die Direktion.
8594 79 280 882 896
29858
1877 240 144 16 360
„ 2 2
daher weniger
69. späterer Feststellung.
55. 20. 55
“ Passiva.
. 10,500,000. 300,918. 2,616,700.
„ 1,408,826.
„ 1,668,300. 248,808.
oten 2 ngsfrist gebun- ichkeiten.
276,704. 10.
Die Direction. Stübel.
[8704]
Im Verlage von G. Reimer in Berlin ist
soeben erschienen und durch jed E rch jede Buchhandlung 2 “
Strafgesetzbuch
ür das
Deutsche Reich. 8
Text⸗Ausgabe
mit Anmerkungen und Beilagen zum Gebrauch in
8 Militärstrafsachen arl Hecke “ r., Königl. Pr. Justiz⸗Rath und Divisi cart. 1 ℳ 60 ₰.; Berlin, 15. Oktober 1878.
Is., Vormittags 10 Uhr, sollen im unterzeich⸗ Guthaben neten Train⸗Depot, Köpni Se Nr. 1ssg. VII
schiedene Feldgeräth⸗ und Schanzzeugstücke, sowie Schmiedemerkzeuge öffentlich meistbietend gegen leich baare Bezahlung verkauft werden. Die Ver⸗ aufsbedingungen sind vorher im Dienst⸗Bureau einzusehen. Berlin, den 15. Oktober 1878. Train⸗Depot 3. Armee⸗Corps.
— 872420,83 2 Eventuelle Verbindlichkeiten aus
gegebenen, im Inlanc hlb 21,829 894. dn e zahlbaren Wechseln
[8709]
tien⸗Bau⸗Gese
8
Verschiedene Bekanntmachungen.
Aktien⸗Bau⸗Gesellschaft Alexandra⸗
Die Jäßeiße Generalversammlung der Ak⸗
Stiftung.
Verlag der Expedition (K ]). Hruc: 8 eKelt
Uschaft Alexandra⸗Stiftung findet am
“
Zwei Beilagen
im Lokale des Architekten⸗Vereins, Wilhelmstraße
4) Bestimmung über die Verwendung des Re⸗
Rechnungs⸗Revisoren und deren Stellvertreter
Wilhelm Grillo.
EE““
wAngeiger ind Königlch Preafsh
BDerlin, Freitag,
——V
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gese die im Patentgesetz, vom 25. Mai 1
Modellen, vom 11. Januar 1876, und
“ —
auch durch die Expedition: 8
Central⸗Handels⸗
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, W., Mauerstraße 63— 65, und alle Buchhandlungen, „ Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
Post⸗Anstalten, sowie für Berlin
—
es über den Markenschutz, 7, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden,
Register für das Deuts
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 ₰
ür den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ Infertsonspreis-
vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Tite 8
betreffend das Urheberrecht an Mustern und
Regel täglich. — Dasz
Lnn ——V—
nne
Patente.
eußen. Königliches Ministerium 8 Frei⸗ Gewerbe undöffentliche Arbeiten. —
Das dem Kaufmann und Fehnt Ieehe J. H. F. Prillwitz zu Berlin unter dem 15. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilte Patent
auf einen Dampfkessel⸗Speise⸗Apparat in der durch
Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zu⸗
sammensetzung und ohne Jemanden in der An⸗
wendung bekannter Theile zu behindern, ist aufgehoben.
Das vem Ingenieur Herrmann Vetter zu Berlin unter dem 22. Mai 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent
auf eine Maschine zum Brennen schrägfaltiger
Frisuren in der durch Zeichnung und Beschreibung
nachgewiesenen Zusammensetzung ist aufgehoben.
Das dem Zimmermeister Hug⸗ Walsleben zu Berlin unter dem 28. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent
auf einen Rollschlittschuh, soweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt worden ist, ist aufgehoben.
Das dem Ingenieur C. Haberland und W. Heidel in Charlottenburg unter dem 5. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilte Patent
auf eine selbstthätige Absperrvorrichtung an Wasserstandsgläsern in der durch Zeichnung und
Beschreibung nachgewiesenen Konstruktion ist aufgehoben.
Das dem Lokomotivführer Louis Ingermann zu Pr. Minden unter dem 25. Oktober 1876 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent
auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗
gewiesenen Wasserstandszeiger, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu behindern, ist aufgehoben. 1
Das dem Herrn Emil Wernekinck zu Cassel unter dem 13. April 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent
auf einen Cylinderbalgen⸗Motor in der durch Zeich⸗
nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗
setzung, ohne Jemanden in der Anwendung be⸗ kannter Theile zu beschränken, ist aufgehoben.
Das dem Herrn Herbert Rufus Rose in Liverpool unter dem 29. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußi⸗ schen Staats ertheite Patent
auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗
gewiesenen Blechbüchsenöffner, ist aufgehoben.
Das dem Herrn Philip Preston zu Deptford in England unter dem 29. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preu⸗ ßischen Staats ertheilte Patent b
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗
gewiesene Pumpe, ohne Jemanden in der An⸗
wendung bekannter Theile zu beschränken,
ist aufgehoben.
Das dem Herrn G. Lowry zu Paris unter
dem 27. Juni 1877 auf die Dauer von drei Jahren
für den ganzen Umfang des preußischen Staats
ertheilte Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung er⸗ läuterten Rollschlittschuh, soweit derselbe für neu und eigenthümlich erachtet worden ist,
ist aufgehoben.
Der internationale Kongreß über die Patent⸗, Muster⸗ und Markenschutzfrage zu Paris.
VIII.
Der Entwurf zu Vereinbarungen, die Gleich⸗ mäßigkeit des Schutzes des „industriellen Eigenthums“ eees Die Markenschutz⸗
gesetze ꝛc.
P. Dresden, 12. Oktober 1878. Ueber die Eintheilung der ortsetzung meines Berichts habe ich 88 in Rücksicht auf die sonst unver⸗ meidlichen Wiederholungen anders entschließen müssen, als in meinem letzten Berichte mitge⸗ theilt war. Zudem interessirt der durch die Ueberschrift angedeutete Inhalt dieser Fort⸗ setzung schon um deswegen besonders, weil bis⸗ her darüber von keiner Seite eine Veröffentlichung vorliegt, und die gewerblichen Kreise daran in größerem Umfange Antheil nehmen, da dieser Abschnitt unserer Pariser Arbeiten so recht das
iel der Agitation für einen ebenmäßigen
chutz des geistigen Eigenthums auf industriellem Gebiet erkennen läßt.
Nachdem zwei Tage vor Schluß des Kon⸗ gresses die Bestimmung getroffen war, eine Gommission permanente zu wählen, welche mit dem von Wien aus bekannten „Exekutivcomité“ gleiche Vollmachten bekam, unterzog sich der
Vertreter der schweizer Bundesregierung, Hr. Bodenheimer aus Bern, der ebenso dankens⸗ werthen wie schwierigen Aufgabe, nach Anlei⸗ tung des Textes ähnlicher wischen den verschie⸗ denen Regierungen getroffenen Vereinbarungen und insonderheit derjenigen, welche auf das Post⸗ und Telegraphenwesen Bezug haben, den Entwurf zu einem Vertrage der Staaten zu machen und darin in geeigneter Weise die Entschließungen auf⸗ zunehmen, die der Kongreß nach 12tägiger ge⸗ meinsamer Arbeit in Sektions⸗ und Plenar⸗ sitzungen gefaßt hatte. An der der Commis- sion permanente vorgelegten Redaktion dieses Entwurfs bethätigten sich hervorragend die schon öfter genannten Herren Clunet und Graf Maillard de Marafy, und es ist der Initiative und Umsicht auch dieser Mitglieder des Bureaus zu verdanken, daß schon am 18. und 19. Sep⸗ tember die Kommission ihre nächstliegende Auf⸗ gabe und diese wiederum in so präziser Form, auf Grund einer Druckvorlage zu behandeln vermochte. Ohne alle materiellen Abän⸗ derungen ist denn auch dieses „Avant⸗ prqjet? angenommen, obschon ein Delegirter aus Ungarn viel Zeit mit seinen Erwägungen darüber in Anspruch nahm, ob ein dergleichen Vorgehen der Kommission statthaft sei, be⸗ ziehungsweise wie das „plein pouvoir“ aus der letzten Entschließung des Kongresses zu ver⸗ stehen wäre. Wenn sich auch diese Erörterun⸗ gen gelegentlich bis zu förmlichen Protesten steigerten, so haben sie doch nur das Resultat ehabt, daß die Kommission wegen mangelnder Zeit einstweilen abgehalten wurde, das Ma⸗ terial zu vervollständigen, d. h. einige von dem Kongreß in der Plenarsitzung nicht berathene, Seitens der Sektionen gestellte Anträge aus⸗ giebiger zu diskutiren. üre den Punkte bereits in Artikel IV. und VII. ehandelt und hoffe, daß sie damit, obschon
fand, auch für die Diskussion in weiteren Kreisen nicht verloren sein werden. 8 Ehe ich den Text des Vertragsentwurfs wie⸗ dergebe, muß ich um des Nachweises willen, Schritt allgemein gefühlt wurde, girten der Association für Völkerrecht, icher (Dresden), zugleich nachzuweisen, in welchen Punkten die Ausführungsbestimmungen der verschiedenen Gesetze auf dem Verordnungswege alsbald zu assimiliren seien, auch der öster⸗ reichische Ingenieur⸗ und Architektenverein auf Antrag des Herrn Dr. jur. von Rosas dem Kongreß bestimmte Propositionen unterbreitete, welche Vereinbarungen zum Ziele hatten, die, gleichwie andere den Handel und das Kom⸗ munikationswesen anlangende Verträge, die
des industriellen Eigenthums regeln sollten.
tungsrathes des österreichischen Ingenieur⸗ und
dem Kongreß unterbreitet, in Rücksicht au ihre weiteren Schritte aber der Kommission überwiesen.
faßten Beschlüsse und Berathung der Form, wie in erster Linie der französischen Regierung, auf deren Veranlassung die gesammten Kon⸗ gresse stattfanden, das Material zu unterbrei⸗
ten sei.
Staaten zum Theil in wiederzugeben waren, folgte aus dem Um⸗ stande, daß die Fassung der Resolutionen zu⸗ meist Prinzipien betraf und nicht selten, in Rücksicht auf das Unhaltbare des einen oder anderen Gesetzes, exemplifizirten. Neben dem von dem Kongreß der Kommission übermachten Wortlaut der Entschließungen in der Patent⸗, Marken⸗, Musterschutzfrage ꝛc. und außer dem mannigfaltigen von in⸗ und aus⸗ ländischer Seite zugebrachten Material“*) über⸗ mittelte die Kommission dem Ehrenpräsidenten des Kongresses, dem französischen Minister für Landwirthschaft und Handel, Herrn Teisserene de Bort, den Bodenheimerschen Entwurf.
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tion for reform and codification of law of nations,
Feshes hen des österreichischen Ingenieur rchitektenvereins, die Vorarbeiten des Comité d'or- ganlsation und eine Reihe von werthvollen 1— schüren und Briefen, deren Titel, da sie zum Theil
durch den Buchhandel zu haben sind, vor Schluß meines Berichts aufgeführt werden sollen.
ch habe die dahin ge⸗
eine anderweite Veröffentlichung nicht statt⸗
daß das Bedürfniß für einen dergleichen voraus⸗
schicken, daß außer dem Vorschlag des Dele⸗
internationalen Beziehungen auf dem Gebiete
Diese Propositionen wurden auch von ihrem Autor sowohl als dem Mitglied des Verwal⸗
Architektenvereins, Herrn Ingenieur Fütnar b
Die Arbeiten der Kommission erstreckten sich sonach auf Ordnung der in dem Kongreß ge⸗—
Daß die Entschließungen des Kon⸗ gresses in dem Entwurf zu dem Verband der veränderter Form
*) Dahin gehören die Vorarb iten der Associa- 1 die sogenannten Teplitzer Beschlüsse (die ohne Aus nahme zustimmend berücksichtigt worden sind), 2 —8
und
Bro⸗!
Wenn ich den letzteren nunmehr in seinem ganzen Umfange wiedergebe, bei Artikel 3, 4 und 5 mich aber auf die bisherigen Korrespon⸗ denzen beziehe, so erübrigt mir doch im Be⸗ onderen, unter dem Artikel 6 den Terxt aller er Anträge wiederzugeben, die der Kon⸗ reß zu der Marken⸗, und wenn ich so agen darf, der Firmenschutzfrage faßte. Wenn bei diesem Punkte alsdann einzelne Details zunächst ausfallen, so bitte ich den Leser, sich daran zu erinnern, daß ich schon rüher bemerken mußte, daß der Kongreß in
nschluß an die Anträge der Markenschutz⸗ Sektion weit mehr in Einzelheiten ging, als dies in andern Angelegenheiten die Zeit er⸗ laubte.
Nach den üblichen Worten, welche Staats⸗ verträge einleiten, lautet der Entwurfeiner internationalen Vereinbarung:
Art. 1.
Die Länder, zwischen welchen gegenwärtiger Vertrag abgeschlossen worden ist, bilden einen Verband zum Schutz des industriellen Eigenthums.
Dieser Schutz ist ein gegenseitiger. Er wird gleichmäßig sein in den Grenzen der durch gegenwärtigen Vertg gelegten Basis.
rt. 2.
Dieser Vertrag findet Anwendung auf die Erfindungspatente, auf die gewerblichen Muster und Modelle, auf die Fabrik⸗ oder Handels⸗ marken und den Firmenschutz.
Jeder der kontrahirenden Staaten nimmt die nachfolgenden allgemeinen Prinzipien an und 8e. dieselben zur Anwendung:
(Hier folgen der Reihe nach, siehe den Bericht II., die Beschlüsse über: 1A“
das Recht der Erfinder ꝛc.,
die Ausländer .. „
das besondere Amt,
die industriellen Ausstellungen,
die Dauer .. (excl. provisorischem Schutz), Fhatsache der Nachbildung.
Dann folgt der auf die Kolonien bezügliche Absatz
mit den Worten: Eine internationale Konvention, welche zwi⸗ schen den europäischen und amerikanischen taaten zum Schutz des industriellen Eigen⸗ thums vereinbart wird, muß als für die Ko⸗ 185. dieser Staaten in Kraft befindlich erklärt werden. und endlich ist der erste Hxlcarn aus Artikel III., die Nachbildung wie ein Vergehen nach dem ge⸗ meinen Recht zu beä igefügt) rt. 4.
die nachfolgenden allgemeinen Prinzipien in auf Erfindungspatente an und wird dieselben zur Anwendung bringen: (Hier folgen aus meinem Bericht IV. der Reihe
nach die Sätze:
8) Verfahren vor Ertheilung;
(12.) Patentffähig sind: Verfahren „und“ Pro⸗
8 ukte;
(1.) Ueber ausschließliches Recht des Erfinders;
(2.) ist ausgedrückt wie folgt:
„Im öffentlichen Interesse ist jedoch das
Enteignungsverfahren anwendbar. Die Expro⸗ priation kann in jedem Falle aber nur kraft eeines, für das in Rede stehende Patent beson⸗ ders zu erlassenden Gesetzes erfolgen.“ und der frühere Satz 4 und 5 lauten nunmehr: Die Patente sind einer jährlichen Abgabe üunterworfen, welche progre siv steigend, mit einer geringen Zahlung bn beginnen hat“. Dann 8” Satz 8 ohne Alinea 3 angeschlossen, und Satz 7 nur redaktionell verändert. Endlich heißt Satz 10:
Die Rechte, welche aus den in den ver⸗ schiedenen Ländern für ein und denselben Gegen⸗ stand nachgesuchten Patenten entspringen, sind unabhängig von einander und in keinerlei Weise solidarisch.
Der 6., 9. und 11. Beschluß sind demnach von der Kommission einstweilen nicht weiter empfohlen
worden). Art. 5 rt. 5.
Jeder der kontrahirenden Staaten nimmt die nachfolgenden allgemeinen Prinzipien für die Garantie des Eigenthums an gewerblichen Mustern und Modellen an und wird dieselben
zur Anwendung bringen. (Aus dem Bericht sub III. (D. R. Anz. Nr. 225, Centr. Hand. Reg. Nr. 226) folgen nun die Sätze: über Erklärung für den Begriff; 1 über die Dauer (ohne den Schluß, aber mit dem Zusatz, daß die Dauer eine ebenmäßige in müsse); der Schutz ist durch 8 Nieder⸗ gung, die zwei Jahre geheim bleibt, bedingt; ewicht 10 kg; Niederlagschein auf Gefahr des Deponirenden; UMeber Eintragung gegen Zahlung „einer ge⸗ ringen Taxe“. Der Eigenthümer eines Musters oder Mo⸗ dells darf nicht der Löschung der Eintragung
Mangels Ausführung ausgesetzt sein;“ 1 Ie Ablauf“ u. s. w. 5
G“
Jeder der kontrahirenden Staaten nimmt 3
„Die Tilgung der von einer maßgebenden Stelle beziehungsweise der kompetenten Gerichts⸗ behörde als betrügerisch erkannten Eintragun⸗ gen, sowie die Eintragung des Namens des wirklichen Eigenthümers in die Depotregister müssen vorgeschrieben werden.“
Art. 6. Jeder der kontrahirenden Staaten acceptirt, und wird in Anwendung bringen die nach⸗ vvh ri. allgemeinen Prinzipien für den Schutz es Eigenthums an Fabrik⸗ und Handels⸗ marken und an Geschäftsfirmen:
1) Auf eine Marke kann kein gerichtlicher An⸗ spruch erhoben werden, wenn sie nicht vorschrifts⸗ mäßig deponirt worden ist.
2) Eine in einem Lande deponirte Marke soll auch in allen Verbandsstaaten als solche zur Ein⸗ tragung zugelassen werden.
3) Jeder in irgend einem der Verbandsstaaten bewirkten Niederlegung steht die Priorität der Ein⸗ tragung in allen anderen Staaten zu, unter der Bedingung, daß der Deponent die Eintragung bei dem Centraldepot eines jeden Staates binnen einer zu bestimmenden Frist bewirken läßt.
4) Die Fabrik⸗ oder Handelsmarke ist fakultativ.
Jedoch können Beschlüsse der vollziehenden Be⸗ hörde dieselbe ausnahmsweise in Bezug auf die von bestimmten Produkte für obligatorisch er⸗
ären.
5) Als Fabrik⸗ oder Handelsmarken gelten:
Handelsfirmen, Name des Fabrikationsortes, Buch⸗ staben, Ziffern oder Worte in einer unterscheiden⸗ den Form — die Benennungen (wenn nicht die Be⸗ nennung die nothwendige Bezeichnung des Produk⸗ tes ist) — Schilder, Embleme, Abdrücke, Stempel, Siegel, Etiquetten, Vignetten, Reliefs, Farben⸗ verbindungen, Umhüllungen, Randschnuren, Gestalt des Produkts oder seines Gehalts und alle andere Zeichen, welche in ihrer Gesammtheit oder einzeln dazu dienen, die Produkte einer Fabrik, eines land⸗ wirthschaftlichen Betriebes oder von Handelsgegen⸗ ständen zu unterscheiden.
6) Jede Marke soll auf Verantwortung und Ge⸗ fahr des Nachsuchenden zugelassen werden, welches auch die Beschaffenheit des Produktes und die Wahl der unterscheidenden Zeichen sein mag. Doch wird der Nachsuchende eine vorläufige, geheim gehaltene Mittheilung empfangen, damit er nach seinem Be⸗ lieben sein Gesuch aufrecht erhalten, modifiziren oder zurückziehen könne. Diese Mittheilung wird von dem Spezialamt für das industrielle Eigenthum, das Centraldepot verbunden ist, er⸗
eilt. 7) Zur Gültigkeit der Eintragung sind folgende Stücke erforderlich (sie müssen von dem Berechtigten dem Lokaldepot zugestellt werden): . a. Drei Exemplare der Unterscheidungszeichen nebst der Bezeichnung der Waaren, für welche
sie bestimmt sind, den Bemerkungen, dem Namen, der Adresse und Angabe des Standes des Deponenten;
b. ein Cliché der Marke.
Die drei mit dem Stempel des Lokaldepots ver⸗ sehenen Exemplare haben Bestimmung: Das eine wird im Lokaldepot aufbewahrt, ein anderes wird dem Deponenten zugestellt, das dritte wird an das Centraldepot adressirt, um dem Publikum kostenfrei zur Verfügung zu stehen. 8 .
8) Die vingetrgee Niederlegung wird in dem ne Blatte des Amtes für industrielles Eigen⸗ thum innerhalb ..Tagen bekannt gemacht.
Der Deponent kann den Anspruch auf sein Recht erst.. volle Tage nach erfolgter Veröffentlichung der Niederlegung in dem offiziellen Blatt geltend machen. ö“
Die eingetragene Niederlegung wird in einer allen Staaten des Verbandes gemeinsamen Zeitschrift ver⸗ öffentlicht. 8
9) Vorbehaltlich einer gegenthficigen und veröffent⸗ lichten Bestimmung theilt die Marke das Schicksal des Unternehmens, dessen Produkte sie charakteri⸗ siren soll. vH“
10) Die Abgabe besteht in einer Eintragungs⸗ gebühr, welche der Anzahl der zu schützenden Unter⸗ scheidungszeichen angemessen, aber von der Anzahl der Produkte unabhängig ist. .
11) Die Erhebung von Civilklagen schließt den Strafantrag nicht aus.
12) Den getäuschten Käufern steht das Klagerecht ebenso zu, wie den Eigenthümern der nachgemachten und nachgeahmten Marken.
13) Allen ausländischen Produkten, erlaubter Weise die Marke eines im Lande der Importirung wohnhaften Fabrikanten, oder eine Bezeichnung tragen, als ob sie in dem erwähnten Lande hergestellt seien, ist die Einfuhr, sowie Durch⸗ fuhr und Lagerung verboten, und sie können an jed⸗ wedem Orte mit Beschlag belegt werden sowohl von Seiten 58,281g 88 der Staatsanwaltschaft, oder der geschädigten Parteir. 4
14) Eö welche Marken in betrügerischer 88s nachahmen oder nachmachen, werden gleich⸗ estellt:
8 1) Diejenigen, welche einen unerlaubten Gebrauch
von einer Marke gemacht haben, die Bezeich⸗ nungen enthält, wie „nach Art von —, nach dem Spstem von —, nach dem Verfahren von
— ,, nach („à la“)“ —, oder alle anderen, welche geeignet sind, den Käufer über die Abstam⸗ mung des Produkts zu täuschen;
Diejenigen, welche ohne Ermächtigung des
welche un⸗
Berechtigten den Namen oder die Nachahmung des Namens, oder die Adresse eines Anderen