Hansen, geboren zu
mann Cord
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt ann die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzrigers und Königlich Preußischen Ataats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
8 Oeffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. u. dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen.
u. s. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten.
In der Börsen- beilage.
Inserate nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗ Bureau der dentschen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 8 Ediktalladung.
Gegen die nachbenannten 35 Personen: 1) den suß hier — anberaumt worden. Klaus Petersen, geboren zu Husum am 3. April 1—35 1854, zuletzt daselbst, Soha des weil. Peter Röhe hierdurch geladen, Petersen in Husum; 2) den Seemann Ernst Chri⸗ zu
stian Engellenner, geboren zu Bredstedt am 3. sie
Februar 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Hans Chri⸗ Ne aas. des §. 350 der Strafprozeß⸗Ordnung zur stian Engellenner in Flensburg; 3) den Andreas Ver
geboren zu Bredstedt werden. am 6. November 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Der Staatsanwalt.
Johann Peter Riedell,
Mittwoch, den 18. Dezember 1878, Vor⸗] [8814) mittags 10 Uhr, in dem Sitzungszimmer der Strafkammer — im sog. Scheel'schen Palais, Loll⸗
Die oben ad Personen werden daher
aufgeführten 1 in dem genannten Tormin
beträgen. erscheinen, wobei in dem Termine nicht erscheinen, nach andlung und Urtheilsfällung wird geschritten Schleswig, den 27. September 1878. 1878 für jede gezeichnete Aktie zu leisten.
Karl Christian Riedell in Bredstedt; 4) den Peter 2 geboren zu Scholmbrück am 8. Fe⸗
uar 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Hans Jensen
Lindholm; 5) den Uhrmacher Karsten
„geboren zu Addebüll, am 31. [8823] Theodor Carstensen, ge p 8 “ 82 Empfangegebanese .8. ; 6) den Knecht Ingwer Karsten den nebenstehenden Retiraden auf Bahnho neide⸗ een in Amebiee — d mühl, bonie der “ at daselbst, Sohn des Janne Holt⸗ gebäudes für 6 Familien nebst Stall in der Blumen⸗ uö1“ traße hierselbst, bei welchem ein Theil der beim
Oktober 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Niß Car⸗ Holthusen, geboren zu Dörpum am 4. September
7) den Landmann Jens Dörpum am
husen in Dörpum; Jensen, geboren zu
18. November 1855
1855, zuletzt daselbst, Sohn des Karsten Christiansen vergeben werden. Termin hierzu ist auf in Amerika; 9) den Seemann Christian Heinrich
Hansen, zuletzt i Hansen in Bredstedt;
J nes August Holst, geboren zu Struckum Schneidemühl“, einzureichen sind. 5 1 W“ Zö6 daselbst, Sohn des gungen, Anschläge und Zeichnungen liegen im ge⸗ Jens Friedrich Holst zu Schelde; 11) den Zimmer⸗ nannten Bureau zur Einsicht aus und werden da⸗ ge ich Voß, geboren zu Wallsbüll am selbst auch für 2 ℳ pro Exemplar käuflich ab⸗ eben. an Noten anderer Banken: 214,800 ℳ Wechsel; 5,290,547 ℳ 53 ₰. Lombard: 2,294,100 ℳ Sonstige Aktiva:
lehrling Heinri
185 gt daselbst, Sohn des Hans Voß ge
in Wallsbüll; 12) den Bahne Matthias Kruse, ge⸗ boren zu Ahrenshöft am 21. Januar 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Hans Hinrich Kruse in Lund i Jütland; 13) den Peter August Petersen, geboren Bohnstedt am 7. Februar 1855, zuletzt daselbst, [8 Sohn des Andreas Petersen in Amerika; 14) den
26. Mai 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Christian
Hansen in Amerika; 16) den Nikolai Andreas Jensen, und Lischlerei. 1
3 Be Arbeitgeber, welche einen Theil oder die ganze letzt daselbst, Sohn des weil. Broder Peter Fensen; Anzahl der disponiblen Gefangenen beschäftigen 17) den Dienstknecht Nikolai Sönksen, geboren zu wollen, werden ersucht, ihre Offerten bis zum 11. Ostlongenhorn am 27. April 1855, zuletzt in West⸗ November d. J. hierher einzureichen.
langenhorn, Sohn des Jens Peter Sönksen in Ost⸗
geboren zu Ost⸗Langenhorn am 25. Juni 1855, zu⸗
l horn; 18) den Peter Thomas Feddersen, ge⸗ borg g Nd)m.s am 3. Juli 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Karsten M. Feddersen in Rö⸗
demis; 19) den Heinrich Lüth Johannes Gül⸗ [8841] zow, geboren
zu Mildstedt am 28. Oktober
1855, zuletzt daselbst, Sohn des weil. Hans
einrich Gülzow; katthiesen, geboren zu Rantrum am 9. November 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Johannes Friedrich Matthiesen in Amerika; 21) den Matrosen Peter
Jürgen Mu
Jü Mumm 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Peter Jürgen versehee it stenbis ia dem vorangegebenen — mine der unterzeichneten Kommission verschlossen
8 1 lön und portofrei einsenden. 8 letzt daselbst, Sohn des Thomas Thomsen Plön de batchcha Feeunga⸗ Poeezorde üigon 8; auf Ver⸗ eboren zu Ramstedt am 14. April 1855, zuletzt in unserer egistratur zur Einsicht aus; 8 8 f in A ka; langen und gegen portofreie Einsendung der Ko⸗ selbst, Sohn des Johann Jochims in Amerita; äasten und Cgegen, Hortbene diefelben auch per Fost
in Nordhusum; 22) den Knecht Thomas Thomsen lön, geboren zu Wittbeck am 26. Juni 1855, zu⸗
in Wittbeck; 23) den Johannes Albrecht Jochims,
24) den Drechslerlehrling Johannes Friedrich Mat⸗
1 1 ausgehändigt. thiessen, geboren zu Schwabstedt am 11 September gehändigt⸗⸗ Ontober 1878.
1855, zuletzt daselbst, Sohn des Wilhelm H. Mat⸗ thiessen in Rendsburg; 25) den Johann Jakob Petersen, geboren zu Ramstedt am 14. September 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Hans Petersen in Ramstedt; 26) den Jens Martin Jensen, geboren zu Pellworm am 20. August 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Boy Jensen in Amerika; 27) den Georg Emil Marx Claußen, geboren zu Husum am 28. September 1855, zuletzt daselbst, Sohn des weil. Theodor Peter Nikolai Claußen in Husum;
Richard Frerksen, geboren in Husum am 26. No⸗ vember esr zuletzt daselbst, Sohn des Johann rederik Frercksen in Husum; 30) den Christian mil Markus Hansen, geboren zu Husum am
wa, bea- den 2. Nevfmger 89 wenbr 119 b u Mirebüll am 22. Mai 1855, in meinem Bureau bierselbst anveraumr, ie zu n Predstedt, Sohn des Hans Thordsen welchem Offerten mit der Aufschrift: „Offerte auf 10) den Handlungslehrling Abbruch des alten Empfangsgebändes ꝛc. in [8840,
Insterburg, den 14. Oktober 1878. Königliche Direktion der Strafanstalt.
Die Lieferung von 7000 Stück mit Chlorzink 20) den Johaanes Friedrich imprägnirter kiefernen Eisenbahnschwellen soll
im Wege der Submission vergeben werden. Reflektanten wollen ihre desfallsige und mit der
mm, geboren zu Nordhusum am 30. Juni Aufschrist:
[8847]
auf Lieferung von 145 Stück Mastenhölzern. Termin: Sonnabend, den 9. November 1878,
8 b Die Lieferungsbedingungen sind in der Registratur Der des Eduard Franck in Husum; 29) den Christoph “ von 0, osten abschri g
Wilhelmshaven, den 19. Oktober 1878.
Verkäufe, Verpachtungen,
Königliche Ostbahn.
bemerkt wird, daß, falls Aktien Litt. B. werden hierdurch aufgefordert: Die fünfte Einzahlung mit 10 % zum die sechste und letzte Einzahlung m also nach Abzug der statutenmäßigen Zinsen
Die Zahlung wird gegen Quittung 1b h nnd 55 u Zahlstellen: 3 8 1) in Meldorf bei dem Herrn vobesspess zycen Sh 8 9 in Barlt bei dem Herrn Landesg
Glückstadt⸗Elmshorner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Aufforderung zur Einzahlung der fünsten Rate von 10 %: b von 20 % auf die zur Fortführung der Bahn von Itzehoe nach Heide gezeichneten Aktien⸗
Die Zeichner auf die zu emitlirenden Stamm⸗Aktien Litt. B. und Stamm⸗
1. Dezember 1878, und
20 % zum 31. Dezember 1878. 11u“ der beschafften Einzahlungen für die Zeit seit dem letzten Einzahlungetermin mit 39 ℳ 75 ₰ am 1. Dezember 1878 und mit 88 ℳ 80 ₰ am 31. Dezember
auf den vorzulegenden Quittungsbogen bei unserer
andesgevollmächtigten Wesselhöft,
evollmächtigten Oehlrich zu Horst, in Marne bei dem Herrn Kaufmann G. Müllenhoff, 8 in Eddelack bei dem Herrn T. Wittmaack, S 1 in Wilster bei dem Kerrn Gastwirth H. J. Jacobs,
G in Itzehoe bei dem Kreditverein, e. G.,
1 8 üsne bei 8 “ in Hemburg,
1u“ erbei wird in Betre er Folgen des Verzuge
1 Abbruch gewonnenen IEb“ 15 der Aktienbeträge auf die Bestimmungen der Artikel 220 bis 222 des Handelsgesetzbuchs hingewiesen.
1855, zuletzt daselbst, Sohn des soll, inkl. Lieferung fast sämmtlicher ““ 8⸗ ten Glückstadt, den 19. Oktober 1878.
Karsten Jensen in Dörpum; 8) den Knecht Broder rialien, soll im Submissionswege im Ganz die
Christiansen, geboren zu Borsbüll am 23. Juli getrennt nach den einzelnen Handwerken in 8 Loosen
Direktion. H. Lund.
und der sechsten und letzten Rate
Prioritäts⸗
Altonaer Filiale, entgegen genommen. ei Einzahlung der ausgeschriebenen Raten
Zettelbanken.
Die Bedin⸗ Wochen⸗Uebersicht
am 23. Oktober 1878. Activa.
Bestand an Reichskassenscheinen: 12,560 ℳ
Der Abtheilungs⸗Baumeister. 1 82 ““ Wendland. (à Cto 233/10.) . 434,923 ℳ 75 A₰.
2 Passiva. Grundkapital: 3,000,000 ℳ.
Bekanntmachung.
bundene Verbindlichkeite: —,— ℳ Passiva: vacat.
Wochen⸗Ausweise der deutschen
der Städtischen Bank zu Dreslau
estand
Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen
theilung des Innern.
Re⸗ Die Kreisthierarztstelle des Kreises Münster⸗ 89 dönigli Insterb serve⸗Fonds: 600,000 ℳ. MBanknoten im Umlauf: berg, mit eger ers Gehalt von 600 ℳ nebst einem 5 In der Kböniglichen Strafanstalt zu Insterburg 2,294,200 ℳ Tägliche Verbindlichkeiten: Depositen⸗ Zuschuß aus Kreismitteln von 240 ℳ verbunden, Dienstknecht Hans Sönke Bahnsen, geboren zu werden mit dem 1. April s. f. gg. 200 Gefangene, Kapitalien: 3,131,020 ℳ An Kündigungsfrist ge⸗if Effkebüll am 12. April 1855, zuletzt daselbst, Sohn welche bisher mit Netzstricken, Hanfspinnen und An⸗ des weil. Hans Bahnsen; 15) den Johann Christian fertigung von Seilerarbeiten beschäftigt waren, zu Westlangenhornerheide am diesen oder auch anderen passenden Arbeiten frei; ausgenommen sind jedoch: Schuhmacherei, Weberei im Inlande zahlbaren Wechseln: 88,953 ℳ 70 .
herigen. Inhabers zur Erledigung
Suhmissions⸗Anzeige.
liche Regierung.
am 5. November d. J., Mittags 12 Uhr,
„Submission auf Eisenbahnschwellen“
Verschiedene Bekanntmachungen.
Bewerber um die durch das Ableben des seit⸗ gekommene
innerhalb 6 Wochen unter Beifügnng der nöthi
den 21. Oktober 1878. Abtheilung des Innern.
8
Actien⸗Gesellschaft „Isselburger Hütte“ vormals Johann Nering Bögel & Cie. Isselburg.
Die dierläbrige ordentliche General⸗ Dienstag, den 12. November a. c., Mittags 1 Uhr,
auf unserm Werke statt. Indem wir hierzu unsere Herren Aktionäre einladen, bemerken wir, daß sich die Tagesordnung auf die nach §. 26 der Statuten zu erledigenden Geschäfte erstreckt. Isselburg, den 22. Oktober 1878 1
Actien⸗Gesellschaft „Isselburger Hütte“
vormals Johann Nering Bögel & Cie.
Kaiserliche Hafenban⸗Kommission. Bekanntmachung. Submission Nachmittags 5 Uhr
ewinn:
(àCto. 240/10.) (Haupt ) G
Kaiserliche Werft.
1. März 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Christian Friedrich Markus Hansen in Kopenhagen; 31) den Julius Peter Ferdinand Hensen, geboren zu 9 am 12. April 1855, zuletzt daselbst, ohn des Julius nsen
32) den Ludwig Heinrich Nikolai Nissen, geboren in Husum am 2. Dezember 1855, zuletzt daselbst, Sohn des H. Fr. Nissen in Husum, 33) den See⸗ ermann Eduard Petersen, geboren in Husum am 21. Juli 1855, zuletzt daselbst, Sohn des weil. Cord Hermann Petersen in Husum, 34) den Johannes Jürgen Ludwig Petersen, ge⸗ boren in Husum am 26. Juni 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Hans Nikolai etersen in Husum; 35) den Schlachter Georg riedrich Steen, ge⸗ boren in Husum am 24. April 1855, zuletzt dafelbst, Sohn des Joachim Steen in Husum, ist auf Grund der Bestimmungen des preußischen und §. 140 des Reichs⸗Strafg und unter Bezugnahme auf die in Gemäßheit der Bestimmungen des §. 469 der Strafprozeß⸗Ord⸗ nung und der Allgemeinen Verfügung vom 28. August 1871 ausgestellte Erklärung der König⸗ lichen Regierung hierselbst vom 31. Auguft 1878 Anklage dahin erhoben, dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte sich dadurch entzogen zu haben, daß sie ohne Erlaubniß das Reichsgebiet verlassen, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter außerhalb des Reichs⸗ ebiets sich aufgehalten haben. Durch Be⸗ chluß der Strafkammer des hiesigen König⸗ lichen Kreisgerichts vom 24. Mts. ist das Hauptverfahren gegen die vorgenannten Angeklagten eröffnet und Termin zur Hauptverhardlung auf
Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Ferdinand Hensen in Husum; [8833) 1
Nr. 11 691 bis 11 713, 11 716 bis 11750, 16076,
Nr. 12 554 bis 12 557 à ℳ 3000 —
110 des ausgegeben, an uns zurückgezahlt sind, kündigen
Fesebbunes wir hiermit die obigen Hypotheken-Antheil-Certi- flcate den Besitzern mit der Aufforderung:
Verloosung, Amortisation, Papieren. Kündigung von
Hypotheken -Antheil- Certificaten.
von 2000 ℳ Sämmtliche in Waaren bestehen Tage statt.
à 4 ½ % Dresden, am 8. Oktober 1878.
16077 à ℳ 300,
Das unterzeichnete Direktorium hat
Preis eine
im Werthe von 3000 ℳ 3. Gewinn: Ein silbernes Café⸗ und Thee⸗
Die öffentliche Ziehung findet
Das Direktorium
Albertverein.
8 mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern zur Fortsetzung der bereits stattgefundenen Lotterie eine anderweite veranstaltet, deren Reinertrag lediglich nur zur Vollendung der zu Dresden im Bau begriffenen Krankenhäusern für Leidende aller Konfessionen verwendet werden soll.
s Looses ist 5 Mark. Negn der Loose: 25 000 Stück. Gesammtzahl der Gewinne: 3950 Stück.
Ein vollständiges silbernes Tafelservice für 24 Personen, im Werthe von 8000 ℳ 2. Gewinn: Eine für 24 Personen gedeckte Tafel, bestehend aus einem Porzellan⸗Tafel⸗ und Dessert⸗Service aus der Königl. Sächs. Porzellan⸗Manufaktur in Meißen, nebst einem Damast⸗Tafelgedeck und 24 vollst. silbernen Bestecken u. s. w. u. s. w.
Service nebst silbernem Bret, im W the
4. winn: Ein Salonflügel, im Werthe von 1000 ℳ Erewinn 1 84 Gewinne haben den Anschaffungswerth von 70 150 ℳ
in Dresden am 30. Januar
Den Vertrieb der Loose haben wir dem Hauptcollecteur der Königlich Sächs. Landes⸗Lotter ie
derrn H. A. Nonthaler in Dresden, Bietoriastraße 24,
Da diejenigen Hypothekenforderungen, auf welche . die Hypotheken-Antheil-Certificate ausschließlich übertragen.
des Albertvereins.
[6479] v1“ Mit Genehmigun
dieselben, mit Blanco-Giro versehen, in ein-
geschriebenen Briefen unfrankirt uns einzu-
g des Herrn Obervräsideuten der Provinz Schlesien in Breslau sind die §§. 7, vIe Sorte-0Kieheschsesse.102, amen und
4“* bnegee v. Herren 8—8 (Sonntags 8—12). Russ., röm. Bäder
186611 Admiralsgarten-Bad, 102. Friedrichstraße 102.
senden und zu bestimmen, ob ihnen dagegen sparkasse durch Kreistagsbeschluß vom 5 Juni 1 878 für Damen: Dienstags und Freitags Vorm.
ein gleicher Betrag anderer 4 ½ % iger Hypo-
theken Antheil-Certificate oder das Capital abgeändert worden, was mit Bezug auf §. 16 des
nebst Zinsen bis zam Zahlungstage franco] bisherigen Statuts bekannt gemacht wird. zugesandt werden soll. Glogan, den 14. Juli 1878. Berlin, den 23. Oktober 1878.
Preussische Hypotheken-Versicherungs- Actien-Gesellschaft.
Grafe. Joëg:l. Dannenbaum.
v. Jagwitz.
[7365] Dr. H. Zerener’s Patent
Der Kreissparkassen⸗Direktor, Köni l. Landrath,
JAntimerulion Chem. Fabr. G. Schallehn, Magdeb
—
Die Kreis⸗Wundarztstelle des Kreises Tecklen⸗ burg ist vacant. Qualifizirte Bewerber um diese Stelle werden hierdurch aufgefordert, sich unter Ein⸗ reichung ihrer Approbation als Arzt, Wundarzt und v“ “ Pr. „ 71238„swaltung einer Physikatsstelle, sowie son iger über Metallbestand: 991,714 ℳ 47 2. ihre bisherige Wirksamkeit sprechenden und eines ausführlichen Lebenslaufs bis zum 1. De⸗ zember er. bei uns zu melden. Münster, den 18. Oktober 1878. Königliche Regierung. Ab⸗
Zeugnisse
8 ist vakant und soll anderweitig besetzt werden. Qua⸗ Sonstig. lifizirte Personen fordern wir auf, sich unter Ein⸗ reichung ihrer Approbationen und sonstigen Zeug⸗ nisse, sowie eines Lebenslaufs bis zum 15. De⸗ zember d. J. schriftlich bei uns zu melden. Breslau, Königliche Regierung.
Die Kreisthierarztstelle des Kreises Hamm ist zu Kreis⸗Physikatsstelle für den Kreis Rinteln besetzen. Mit derselben ist ein Gehalt von jährlich
werden aufgefordert, ihre deshalbigen Gesuche 600 ℳ verbunden. Bewerber um diese Stelle haben sich, unter Einreichung eines Lebenslaufs und der
gen Zeugnisse und eines Lebenslaufes an uns ein⸗ erforderlichen Atteste binnen 6 Wochen bei uns zu zureichen. Cassel, den 17. Oktober 1878. König⸗ melden. Arnsberg, den 19. Oktober 1878. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Versammlung unserer Aktionäre findet aum
Pflegerinnenschule und Asyl nebst
1879 und folgende
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
Berlin:
Drei Beilagen
— (cinschließlich Börsen⸗Beilage)
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi
Königreich Preußen.
Piühikeh. um wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender
bligationen der Residenzstadt Cassel im Betrage von
8 5 300 000 ℳ Vom 4. Oktober 1878.
Wir Wilhelm, von Gottes Gaaden König von Preußen ꝛc. Nachdem vom Stadtrathe der Residenzstadt Cassel im Ein⸗ verständniß mit dem Bürger⸗Ausschusse daselbst beschlossen worden,
die in erster Reihe zur Tilgung älterer, städtischer Schulden mit einem
Betrage von mindestens 1 991 300 ℳ bestimmten und ferner zum Zwecke der Herstellung gemeinnütziger Anlagen erforderlichen Geld⸗ mittel im Wege der Anleihe zu beschaffen und zu diesem Be⸗ hufe der gedachte Stadtrath die Ermächtigung zur Ausgabe auf je⸗ den Inhaber lautender, mit Zinscoupons versehener Obligationen nachgesucht hat, ertheilen Wir, in Gemäzheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 und der Verordnung vom 17. September 16⸗ (Ges. S. 1833 S. 75 und 1867 S. 1518) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausstellung von 5 300 000 ℳ, in Buchstaben: Fünf Millionen dreihunderttausend Mark Casseler Stadt⸗Obligationen, welche in folgenden Apoints:
Litt. A. Nr. 1 bis 400, 400 Stück à 3000 ℳ,
Litt. B. Nr. 1 bis 1800, 1800 Stück à 1000 ℳ,
Litt. C. Nr. 1 bis 3600, 3600 Stück à 500 ℳa,
Litt. D. Nr. 1 bis 2500, 2500 Stück à 200 ℳ, nach dem anliegenden Schema, auf jeden Inhaber lautend, auszu⸗ fertigen und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen, und von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festestellten Tilgungsplane, vom Jahre 1880 ab, mit alljährlich wenigstens Einem Prozent des gesammten Kapitals, unter Hinzutritt der durch die Tilgung ersparten Zinsen, zurückzuzahlen sind. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Be⸗ friedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung des Sa c “ Höchs b
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais bei Potsdam, den 4. Oktober 1878.
m Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: Friedrich Wilhelm, Kronprinz. 3 Graf zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.
Provinz Hessen⸗Nassau.
Regierungsbezirk Cassel. Obligation der Residenzstadt Cassel. f 8 eichsmark, des Anlehens von 1878. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 4. Oktober 1878.
Auf Grund des übereinstimmenden Beschlusses des Stadtraths und des Bürger⸗Ausschusses der Residenzstadt Cassel zum Zweck der Tilgung älterer Schulden, sowie zur Erlangung der erforderlichen Geldmittel für verschiedene außerordentliche Gemeindebedürfnisse eine Anleihe von Fünf Millionen Dreihunderttausend Reichsmark auf⸗ zunehmen, bekennt sich der Stadtrath Namens der Stadt Cassel durch diese für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare, Schuldverschreibung zum Empfange einer Darlehnssumme von
Reichsmark, welche an die Stadtkasse baar gezahlt worden ist. Dieselbe wird mit vier vom Hundert jährlich in halb⸗ jährlichen Terminen am 1. August und 1. Februar jeden Jahres bei hiesiger Stadtkasse verzinst. .
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 5 300 000 Reichsmark geschieht vom Jahre 1880 ab allmählich aus einem zu diesem Be⸗ hufe gebildeten Tilgungsfonds von jährlich wenigstens einem Prozent des Kapitalbetrags der ausgegebenen Obligationen unter Zuwachs der durch die fortschreitende Amortisation ersparten Zinsen, sowie des Erlöses aus der etwaigen ganzen oder theilweisen Wieder⸗ veräußerung des Seitens der Stadt Cassel von der Frau Fürstin von Hanau erworbenen Grundstücks auf dem Wein⸗ berge dergestalt, daß die hiernach jährlich fälligen Amortisations⸗ raten in den Stadthaushalts⸗Etat aufgenommen und aus diesem Tilgungsfonds die sämmtlichen Stadtobligationen mittelst Ausloosung binnen längstens 42 Jahren eingelöst werden. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1880 ab in dem Monate August jeden Jahres. Die Stadt Cassel behält sich das Recht vor, den Tilgungs⸗ fonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen. Den Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungs⸗ recht gegen die Stadtgemeinde zu. Die Auszahlung der verloosten Obligationen wird an dem auf den Verloosungstermin folgenden 1. Februar jeden Jahres bei der hiesigen Stadtkasse bewirkt..) Mit dem durch die Ausloosung oder Kündigung bestimmten Rückzahlungs⸗ termin hört zugleich jede weitere Verzinsung der ausgeloosten oder gekündigten Obligationen auf. Die ausgeloosten oder gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück⸗ zahlung erfolgen soll, in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, in einer zu Cassel, einer zu Berlin und e zu Frankfurt a. M. erscheinden Zeitung öffentlich bekannnt gemacht.
Die Auszahlung der Zinsen und bezw. des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der Zinscoupons und bezw. der betreffenden Schuld⸗ verschreibung.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die ausgeloosten oder gekündigten Kapitalbeträge, welche inner⸗ halb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb fünf Jahren, vom Ablauf des Kalender⸗ jahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtkasse.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Kurhessischen Ver⸗ 89b 8 18. Dezember 1825 ²) bei dem Königlichen Kreisgericht zu Cassel.
Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt wer⸗ den, doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗ coupons vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei dem Stadtrath anmeldet, und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in laubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der
etrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗ coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuld⸗ verschreibung sind zehn halbjährige Zinscoupons bis zum .. . ten 11“ einschließlich ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben werden.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Stadtkasse zu Casseli), gegen he des der älteren Zins⸗ coupons⸗Serie alons. Beim Verluste des Talons er⸗ folgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den In⸗ haber der Schuldverschreibung, wenn solche rechtzeitig zu diesem Zwecke vorgezeigt wird. 8
qx—öö—
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Cassel mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt⸗ lichen Einkünften.
Dessen zu Uckund haben wir diese Ausfertigung mit Stadtsiegel und Zeichnung sämmtlicher Stadtraths⸗Mitglieder, auch der eigen⸗ händigen Namensunterschrift des städtischen Kontroleurs versehen.
Cassel, am
(Stempel.) Der Stabtraeh s Residenz. u1114“ Beglaubigt. N
Kontrolen r. 8—
ssen⸗Nassau. Regierungsbezirk Cassel. Erster (bis. ..) Zinscoupon I. Serie zu der Obligation der Stadt Cassel Litt.. . Nr.. . über ... MReeiichsmark des Anlehens von 1878. Der Inhaber dieses Zinskoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 1. . 18 .. die Zinsen der vorgenanten Ob⸗ ligation für das Halbjahr vom 1 bis mit. . .Reichsmark Pf. bei der Stadtkasse zu Cassels). “ Cassel am Der Stadtrath der Residenz. (Stempel). N. N. Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Cassel. “ Talon zur Obligation der Stadt Cassel Litt.. Nr. .. über Reichsmark des Anlehens von 1878. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligatioon der Stadt Cassel Litt. N .. sh 1 Reichsmark des Anlehens von 1878 die .. . Serie Zinscoupons, vom 1 18. ab laufend bis zum 1 18 . einschließlich, bei der Stadtkasse zu Cassel ⁴), sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. Cassel, am
inz H
— — — 2
rhalb
Jahren nach der Fällig⸗
scoupon wird wenn dessen
erhoben wird
vom Ablauf des Kalen⸗
Dieser Zin
ungültig,
derjahres der Fälligkeit an
Geldbetrag nicht inne
fünf keit, gerechnet
1114“
Der Stadtrath der Residenz. Stempel.) N. N. 1
Anmerkungen.
) In den Ausfertigungen der Obligationen sind zwei weitere Zahl⸗ bezw. Empfangsstellen namhaft zu machen.
2) Anzudrucken And hier die §§. 5, 6, 7, 8, 9 und 10 der Ver⸗ ordnung vom 18. Dezember 1823.
³) In den Ausfertigungen der Zinscoupons sind zwei weitere Zahl⸗ bezw. Empfangsstellen namhaft zu machen.
Die Unterschriften der Mitglieder des Stadtrathes können mit Leltern oder mit Faksimile⸗Stempeln gedruckt werden; jedoch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein.
4) In den Ausfertigungen der Talons sind zwei weitere Aus⸗ gabe⸗ bezw. Empfangsstellen namhaft zu machen.
Die Unterschriften der Mitglieder des Stadtrathes können mit Lettern oder mit Faesimile⸗Stempeln gedruckt werden; jedoch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrol⸗ beamten versehen sein.
Nr. 25 des „Armee⸗Verordnungsblatt s“ enthält: Neue Proben von Signal⸗Instrumenten. — Errichtung einer Spar⸗ kasse bei der Lebensversicherungs⸗Anstalt für die Armee und Marine. — Anerkennung der Realschule I. Ordnung zu Bützow im Groß⸗ berzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. — Vorschriften für das Turnen der Truppen zu Pferde. — Abänderungen der Schieß⸗Instruktion für die Infanterie vom 15. November 1877. — Deklaration zu § 68, 1. des Geldverpflegungs⸗Reglements für das preußische Heer im Frieden. — Eröffnung der Eisenbahnstrecke Oppeln —Groß⸗Strehlitz. — Un⸗ zulässigkeit eines Kantonnementswechsels bei den Brigade⸗Uebungen. — Nachweisung der während des dritten Vierteljahres 1878 bei den Reichs⸗Telegraphen⸗Anstalten vorgekommenen Veränderungen. — Erläuterung zu § 9 der Vorschriften über Einrichtung und Aus⸗ stattung der Kasernen. —
— Das August⸗ und September⸗Heft des „Centralblatts 8 die gesammte Unterrichtsverwaltung in Preußen“ at folgenden Inhalt: Ausstellung von Zeichnungen der Schüler einer größeren Zahl mittlerer und niederer gewerblicher Unterrichts⸗ anstalten. — Zusammensetzung der Prüfungs⸗Kommission für die wissenschaftliche Staatsprüfung der Kandidaten des geistlichen Amts zun Königsberg. — Verrechnung der Portobeträge u. s. w. in Staats⸗ die stangelegenheiten. — Ausschluß besonderer Vergütungen für die Besorgung des den Schulinspektoren obliegenden amtlichen Schreib⸗ werks. — Zeitpunkt für die Anzeigen von den Genehmigungen zur An⸗ wendung dee beschränkten Submissionsverfahrens bei fiskalischen Bauten. — Bestätigung der Wahlen von Rektoren und Dekanen an Univer⸗ sitäten ꝛc. — Uebersicht über die Zahl der Lehrer an den Universi⸗ täten, der Akademie zu Münster und dem Lyzeum zu Braunsberg im Sommer⸗Semester 1878. — Uebersichten über die Zahl der Stu⸗ direnden auf den Universitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyzeum zu Braunsberg im Sommer⸗Semester 1878. — Preisaufgaben der Akademie der Wissenschaften zu Berlin. — Preisertheilung bei der Akademie der Künste zu Berlin. — Vermehrung und Benutzung von Universitätsbibliotheken. — Kunstausstellung zu Brüssel. — Ge⸗ schäftliche Behandlung der Gesuche um Unterstützung zur Ausbildung in den bildenden Künsten und in der Musik. — Folgen des wieder⸗ holten Ausbleibens eines Lehramtskandidaten aus dem Termine für die mündliche Sena. — Zahl der Unterrichtsstunden der Lehrer höherer Schulen, insbesondere an Realschulen, und wenn in den Vokationen keine Bestimmung getroffen ist; Erleichterungen. — Frequenz der Gymnasial⸗ und der Real⸗Lehranstalten im Winter⸗ emester 1877/78. — Einübung der Vokabeln bei dem Erlernen einer fremden Sprache. — Statistische Nachrichten über die Frequenz der Semi⸗ nare, die Zahl der Elementarlehrer und Schulen, und die Kinder in den Gemeindeschulen zu Berlin. — Befähigungszeugnisse für Zög⸗ linge der Anstalten zu Droyßig. — Termin fuür die Turnlehrerinnen⸗ Prüfung im Herbst 1878. — Befähigung der Lehrerinnen auch zur definitiven Anstellung nach Ablegung der Prüfung. — Unzulässigkeit des Vorbehaltes einer Verzichtleistung auf Pensionsberechtigung in den Vokationen der Elementarlehrer. — Verfügung über das Ein⸗ kommen erledigter Lehrerstellen an einer von der politischen Ge⸗ meinde nnterhaltenen Volksschule. — Fortfall der Wittwenkassen⸗ Beiträge von der mit einer Lehrerin definitiv besetzten bis⸗ herigen Lehrerstelle. — Gnadeazeit für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer. — Ausschluß der Wiedergewährung der Wittwenpension an eine Lehrerwittwe, welche demnächst mit einem nicht dem Lehrerstande angehörigen Manne verheirathet gewesen ist. — Abkommen zwischen der Fürstlich waldeckischen und der Großher⸗ zoglich hessischen Regierung uͤber gegenseitige Durchführung der Schul⸗ pflicht. — Einrichtung der Halbtagsschule aus Anlaß wirthschaft⸗ licher Verhältnisse, insbesondere der Ertheilung von Hütescheinen. —
Anordnungen, betreffend die Bezeichnung der Maße und Gewichte im
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Rechenunterrichte. — Fortdauernde Gültigkeit des §. 33 Tit. 12 Th. II. A. L. R. und Anwendung dieser Vorschrift. — Ordens⸗ verleihungen. — Personalchronik.
Statistische Nachrichten.
An den 9 preußischen Universitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyzeum zu Braunsberg waren, nach dem „Cen⸗ tralblatt für die gesammte Unterrichtsverwaltung in Preußen“ im Sommersemester 1878 934 Dozenten (465 ordentliche, 7 Ho⸗ norar⸗. 217 außerordentliche Professoren und 245 Privatdozenten) thätig, außerdem 11 Lektoren für Sprach⸗, landwirthschaftlichen ꝛc. Unter⸗ richt, sowie für Thierheilkunde und 39 Lehrer für den Unterricht in Stenographie, Musik, Zeichnen, Fechten, Reiten, Turnen. Von den 934 Dozenten gehörten an: der evangelisch⸗theologischen Fakul⸗ tät 81, der katholisch⸗theologischen 25, der juristischen 91, der medi⸗ zinischen 260 und der philosophischen 477. Die Zahl der Dozenten an den einzelnen Universitäten ꝛc. betrug in Berlin 208, Bonn 100 Breslau 101, Göttingen 119, Greifswald 59, Halle 96, Kiel 61, Königsberg 82, Marburg 68, Münster 30, Braunsberg 10.
Die genannten Universitäten ꝛc. wurden im Sommersemester 1878 von 9006 immatrikulirten Studirenden besucht, außerdem waren 1900 zum Besuch der Vorlesungen berechtigt; es nahmen daher im Ganzen 10 906 an den Vorlesungen Theil, davon 4331 (2569 im⸗ matrikulirte Studenten und 1762 andere) in Berlin, 1092 (1063 + 35) Bonn, 1250 (1240 + 10) Breslau, 1009 (988 + 21) Göttingen, 534 (525 + 9) Greifswald, 944 (914 + 30) Halle, 264 (252 + 12) Kiel, 671 (666 + 5) Königsberg, 456 (450 + 6) Marburg, 332 (322 + 10) Münster, 17 (immatrikulirte) Braunsberg.
Im Wintersemester 1877 — 78 waren 8866 Studirende immatri⸗ kulirkt, im Sommersemester hat deren Zahl mithin um 140 abgenom⸗ men, und zwar in Berlin um 265, in Breslau um 13, in Königs⸗ berg um 1; dagegen hat die Zahl zugenommen in Bonn um 194, Göttingen 66, Greifswald 63, Halle 44, Kiel 6, Marburg 29, Münster 17. In Braunsberg ist die Zahl der Studirenden unver⸗ ändert geblieben.
Von den im Sommersemester 1873 immatrikalirren Studirenden waren 7853 Preußen, 724 Angehörige anderer Reichsländer, 33 cisleitanische esterreicher, 288 Unterthanen anderer europäischen Staaten (93 Russen, 40 Engländer, 27 Schweizer, 22 Niederländer, 15 Rumänier, 8 Schweden und Norweger, 8 Franzosen, 8 Dänen, 7 Griechen, 7 Italiener u. s. w.), 108 aus außereuropäischen Ländern (94 Amerikaner, 6 Afrikaner, 6 Asiaten, 2 Australier).
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Ausgrabungen, die vor einiger Zeit auf der Burg zu Nürnberg unter der Leitung des Direktors des Germanischen Museums, Hrn. Prof. A. Ess enwein, stattgefunden haben und welchen zeitweise auch der Ober⸗Ceremonienmeister Wirkl. Geh. Rath Dr. Graf von Stillfried beiwohnte, haben den Ersteren veranlaßt, eingehende Studien über die Baugeschichte der Burg, namentlich der daselbst befindlichen Doppelkapelle, in welcher die Ausgrabungen bewerkstelligt wurden, sowie über das Ver⸗ hältniß der Burggrafen zur Kaiserlichen Burg zu machen, deren Er⸗
ebnisse unter dem Titel: „Die Doppelkapelle der Kaiser⸗ urg zu Nürnberg und ihre Bedeutung als Mausoleum der Burggrafen“ in der Septembernummer des vom germani⸗ nischen Museum herausgegebenen „Anzeigers für Kunde der deutschen Vorzeit: veröffentlicht worden sind. Un⸗ ter dem vielen Interessanten, welches diese Abhandlung bietet, ist der Nachweis, daß der erste Nürnberger Burggraf aus dem Hause Hohenzollern in der Doppelkapelle seine Ruhestätte ge⸗ funden, von ganz besonderem Interesse. In der Einleitung wird durch eine Reihe analoger Beispiele überzeugend dargelegt, daß die Doppelkapelle als Mausoleum, und zwar, wie die Architektur zeigt, in den Jahren 1170 bis 1190 errichtet wurde. An der Stelle, wo sich bei allen ähnlichen Anlagen das Grab des Stifters befindet — zwischen den die acht Kreuzgewölbe tragenden mächtigen vier Säulen der unteren Kapelle — wurden, direkt auf dem Felsen auf einem Brette negga. die Ueberreste eines wahrscheinlich männlichen Leichnams, dicht über demselben das gleichfalls auf einem Brette befindliche Skelett eines etwa 6 Fuß hohen stärkeren älteren Mannes von un⸗ gelöschtem Kalk umgeben, gefunden. Zwischen den vier Sänken be⸗ findliche Pfeiler, welche eine starke Steinplatte ohne Inschrift trugen, schützten die beiden Leichname. Diese Bestattungsweise gehoͤrt unbedingt dem Mittelalter an; Abbildungen von Begräb⸗ nissen aus dieser Zeit zeigen häufig, wie die Leichen, wie eine Puppe in Leinwand verschnürt, ohne Sarg ins Grab ge⸗ senkt wurden. Da Barbarossa, der in Lorch eine Familien⸗ ruhestätte hatte und als Deutscher Kaiser im Dome zu Speier, wo seine Vorgänger ruhten, noch reichlich Platz gefunden hätte, diese Doppelkapelle wohl kaum errichtet haben dürfte, ein untergeordneter Kaiserlicher Beamter aber sich unmöglich auf der Kaiserlichen Burg ein Mausoleum bauen konnte, so bleibt als Erbanuer desselben nur der Burggraf übrig. Da ferner, wie bereits erwähnt, die Doppel⸗ kapelle der Zeit von 1170 — 90 ihre Entstehung verdankt, während dieser aber Konrad II., der Letzte des österreichischen Hauses Ragz das Burggrafthum inne hatte, so kann nur dieser der Erbauer der Kapelle sein, und nur ihm können die Ueberreste des direkt auf dem Felsen gelegenen Leichnams angehören, während das oben befindlich gewesene kelett nur von einem demselben sehr nahestehenden Manne herrühren kann. Die Konrad II. am nächsten stehende männliche Person war sein Schwiegersohn und Nachfolger, Friedrich I., der erste Burggraf von Nürnberg aus dem Hause Hohen⸗ zollern; er ist daher in dem oberen der beiden Leichname zu er⸗ kennen. Nürnberg hat also die Ehre, in seinen Mauern die Gebeine eines Hohenzollern zu bewahren, der durch seine Vermählung mit der Erbtochter des Grafen Konrad II. von Ragz den Reichthum und die Macht des Hohenzollernschen Hauses so bedeutend erhöhte und dessen Erwerbung des Nürnberger Burggrafthums als das erste einer großen Reihe folgenreicher Ereignisse zu betrachten ist, welche die Hohenzollern zum Heile Deutschlands auf den deutschen Kaiserthron führte. — Der Nummer liegen 3 grohe sehr elegante Kupferstichblätter bei, von denen das erste eine Gesammtansicht der Burg im 12. Jahr⸗ hundert, sowie ihren Grundriß, die beiden andern die Doppel⸗ (Mar⸗ garethen⸗ und Ottmars⸗) Kapelle in den Grundrissen und im Quer⸗ und Längsschnitt darstellen. mittelhochdeutsche Taschenwörterbuch, auf welches wir seiner Zeit hingewiesen haben, ist vor Kurzem erschienen unter dem Titel: „Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch mit grammatischer Einleitung von Matthias Lexer⸗ (Leipzig, Verlag von S. Hirzel, 1879) Dieses kleinere Werk soll den Versuch machen, dem Bedürfnisse nach einem handlichen und billigen — es kostet nur 4 ℳ — Nachschlagwerke über den wesent⸗ lichen Wortschatz der mittelhochdeutschen Sprache abzuhelfen. Im Ganzen ist es nur ein Auszug aus dem erst jüngst vollendeten Werke des Verfassers. Belegstellen und etymologische Er⸗ lärungen wurden grundsätzlich ausgeschlossen und mundartliche Nebenformen nur ausnahmsweise angegeben. Den Anfängern des mittelhochdeutschen Sprachstudiums, Gymnasiasten und Studirenden, wird das Buch ohne Zweifel gute Dienste leisten, ebenso den Historikern, Archivbeamten und Juristen und allen denjenigen, die bei der Lektüre zunächst nur die Bedeutung eines altdeutschen Aus⸗ drucks kennen lernen wollen. Um die Brauchbarkeit seines Buches namentlich für die Schule zu erhöhen, hat der Verfasser eine kurz gefaßte Laut⸗ und Formenlehre vorangestellt.