Stadt-Theater. Mittwoch: Halbe Kassen⸗
preise. (Parquet 1,50 ℳ, Logen 2, 3 und 4 ℳ ec.)
zum 5. Male: Durch die Blume. Schwank in 3
kten von Tornauer. Vorher: Die Schwäbin.
Lustspiel in 1 Akt von Castelli. Beginn der Vor⸗
ge 7 Uhr. Anfang von: Durch die Blume r.
National-Theater. (Weinbergs⸗Weg 6/7.) Mittwoch: Zum 4. Male: Parisina, Drama in 5 Akten von Wilhelmine Guichard. In Scene gesetzt von Paul Borsdorff.
Donnerstag: 5. und vorletztes Gastspiel des Hrn. Herrmann Karlowa: Der Kaufmann von Vene⸗ dig. (Shylock: Hr. Karlowa.)
08stend-Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130.) Mittwoch: Z. 5. M.: Emma's Roman.
Belle-Alliance-Theater. Halbe Kassenpreise. Entrée 30 ₰. Logen 2 ℳ I. Parquet 1 ℳ Parquet 75 ₰ und 50 ₰ u. s. w. Mittwoch u. folg. Tage: Alte Wiener. Volksstück mit Gesang in 4 Akten venns. Anzengruber. Musik von Herold. Anfang
r.
Germania-Theater. (Vorstädtisches.) Di⸗ rektion: Julius Ascher. Mittwoch: Z. 33 Male: Im Rausch. Volksstück in 3 Akten von L. Herr⸗ mann und R. Hahn. Musik von G. Michaelis.
Donnerstag u. d. folg. Tage: Im Ransch.
Böttcher’s instructive Soirée. Königl.
Schauspielhaus. Saaltheater. Täglich Abends 7—9 Uhr: 1) Die romantische Schweiz in ihren malerischen Glanzpunkten. Die berühmtesten Gebirgspanoramen mit ihren Kuppen, Glet⸗ schern, Schluchten, Bergseen, Katarakten und Sturzbächen, bei Tage, Mondschein, Alpen⸗ glühen und Lawinensturz. 8 2) Der Mond, seine Oberfläche und Wüsten⸗ natur, nach den neuesten Beobachtungen und Ent⸗ deckungen, in pollendet plastischen u. treuen Tableaux. 3) soirée sfantastique. Farbenmagie. Entrée: Fauteuil 20, Parquet 15, 10 u. 5 Sge. Kinder zahlen Wochentags die Hälfte. Tages⸗Verkauf: Schauspielhaus, Südseite.
Concert-Haus. Concert des Königlichen Hof⸗ Musikdirektors Bilse.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Louise Peterson mit Hrn. Pro⸗ fessor Dr. H. Hübner (Potsdam —Göttingen). — Frl. Paula v. Zglinitzka mit Hrn. Lieutenant Otto v. Hoffmann (Dresden — Metz). — Frl. He⸗ lene Gräfin von Königsmarck mit Hrn. Premier⸗ Lieutenant Walter v. Etzel (Ovelgünne — Berlin).
Verehelicht: Hr. Assistenzarzt Dr. Max Conrad mit Frl. Marie Bender (Königsberg). — Hr. Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Hugo Franzky mit Frl. Agnes Sturm (Spandau).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieutenant René de l'Homme de Courbière (Spandau). — Hrn. v. Unruh⸗Sänitz (Wongrowitz). — Hrn. Oberst a. D. von Schickfuß (Wilka). — Eine Tochter: Hrn. Lieutenant und Bezirks⸗Adjutant M. Neu⸗ mann (St. Wendel). — Hrn. Stabsarzt Dr. De⸗ werny (Brieg). — Hrn. Rittmeister a. D. v. Cleve (Carow). Hrn. Major Mertens (Diedenhofen).
Gestorben: Hr. Gutsbesitzer Adolf Plehn (Sum⸗ min). — Verw. Frau Adelaide Baronin v. Mecklenburg, geb. Freiin v. Platen (Berlin). — Verw. Gräfin Bernhardine Adelheid v. Borcke, geb. Freiin v. Arnim (Tolksdorf). — Verw. Frei⸗ frau Clarissa v. Puttkamer, geb. v. Kurowsky
(sterode in Ostpr.). — Verw. Generalin Freifrau v. d. Busche⸗Ippenburg, geb. v. Stammer (Haldem). — Frau Landrath Charlotte v. Stralen⸗ dorff, geb. v. Both (Gamehl in Meckl.).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. “
180781 Oeffentliche Vorladung.
In der Expropriationssache der Berliner Verbindungsbahn ist in Folge Anträge der Direk⸗ tion vom 27. resp. 30. September 1878 das Ent⸗ schädigungs⸗Verfahren rücksichtlich folgender Par⸗ zellen, und zwar:
a. einer von 1,02 Ar Flächeninhalt des
in der Stralauerstraße Nr. 36/37 gelegenen, m Grundbuche des hiesigen Königlichen Stadt⸗ erichts Band I. Nr. 6 verzeichneten Grund⸗ ftac⸗ des Brauereibesitzers Adolph Landré hier⸗ e 2 b. einer Parzelle von 1,59 Ar Flächeninhalt des in der Spandauerstraße Nr. 56 gelegenen, im Grundbuche des hiesigen Königlichen Stadt⸗ Band 5 Nr. 435 verzeichneten Grund⸗ stüg des Kaufmanns Marcus Metzenberg hier⸗ e
eingeleitet, und bin ich zum Kommissar des König⸗ lichen Polizei⸗Präsidiums ernannt worden.
In Folge dessen habe ich zur Verhandlung der Sache, sowie eventualiter zur Aufnahme der Taxe und zur Erklärung darüber Termin auf
den 9. November ecr., Nachm. 2 ½ Uhr, im Café Bellevue zu Rummelsbur anberaumt, 1
zu welchem diejenigen Bechelligten, welche nicht bereits persönliche Vorladung erhalten haben, in Gemäßheit des §. 25 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 behufs Wahrnehmung ihrer Rechte hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß ohne Zuthun des etwa Ausbleibenden die Entschädigung festgestellt, und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der letzteren verfügt werden wird. 3 Berlin W., den 24. Oktober 1878.
8 Körnerstraße 7. 85
„Der Kommissarius
des Königlichen Polizei⸗Präsidiums.
Riegierungs⸗Rathh
Stephan.
(8084] Nothwendige Subhastation.
Das der Frau Gutsbesitzer Lina Drewelow, geb. Engel, gehörige, in Zellgosch belegene, im Grund⸗
buch von Zellgosch Bd. II. Bl. Nr. 48 verzeichnete
Gut soll
am 22. Januar 1879, Vormittags 10 Uhr, in unserem Terminszimmer Nr. 1 im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert und das Urtheil uͤber die Ertheilung des Zuschlags
am 25. Jannar 1879, Vormittags 11 Uhr, in unserem Terminszimmer Nr. 1 verkündet werden.
Es beträgt das Gesammtmaß der der Grundsteuer unterliegenden Flächen des Grundstücks: 194 ha 76 a und 20 qm, der Reinertrag, nach welchem das Grundstück zur Grundsteuer veranlagt worden: 1522 ℳ 20 ₰ und der Nutzungswerth, nach welchem 8 Grundstück zur Gebäudesteuer veranlagt worden:
ℳ 2
Der das Grundstück betreffende Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblattes können in unserem Geschäftslokale, Bu⸗ reau III., in den Vormittagsstunden eingesehen werden.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ ene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗ zumelden.
Pr. Stargard, den 23. Oktober 1878.
8 Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
[65522 ESdiktal⸗Citation. aus Zuckau hat gegen ihren Ehemann Gustav Treu mit dem Antrage geklagt, die Ehe zwischen ihnen zu trennen und den Verklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten. Der Gustav Treu wird, da sein gegenwärtiger Aufenthaltsort unbe⸗ kannt ist, hierdurch öffentlich aufgefordert, diese Klage in dem auf den 29. November d. Is., — Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 3, anbe⸗ raumten Termine zu beantworten, widrigenfalls deren Vortrag für zugestanden erachtet und danach das Gesetzliche erkannt werden wird. Carthaus, den 17. Juli 1878. . Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[6553] Ediectalcitation.
Die verehelichte Bückermeister Caroline Wendt, geb. Iwanowski, separirt gewesene Stahl, ist von ihrem Ehemanne, Bäckermeister Heinrich Ernst Wendt in Stangenwalde mit dem Antrage verklagt worden, die Ehe zwischen ihnen zu trennen und die Verklagte für den allein schuldigen Theil zu erachten, und wird, da ihr gegenwärtiger Auf⸗ enthaltsort unbekannt ist, hierdurch öffentlich auf⸗ gefordert, diese Klage in dem auf 12
den 29. November 1878, Vormittags 9 Uh an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 3, anbe⸗ raumten Termine zu beantworten, widrigenfalls dessen Vortrag für zugestanden erachtet und danach das Gesetzliche erkannt werden wird.
Carthaus, den 17. Juli 1878.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. 1b
[8959]= Domainen⸗Verpachtung. Der zur Verpachtung der zum Stift Neuzelle ge⸗
hörigen
Domaine Treppeln auf den 22. d. Mts. angesetzt gewesene Termin hat nicht das gewünschte Resultat gehabt.
Es wird deshalb zur Verpachtung der Domaine Treppeln auf die 18 Jahre von Johannis 1879 bis dahin 1897 im Wege des öffentlichen Ausgebots ein neuer Termin auf den 28. November cr., Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Regierungsstraße 24/26, hierselbst, vor dem Herrn Regierungs⸗Assessor Menyer anberaumt.
Die Domaine Treppeln bei Neuzelle hat ein Areal von 149,727 ha, worunter 136,762 ha Acker, 8,420 ha Wiesen und ein nutzbarer See von 2,819 ha. Das Minimum des jährlichen Pacht⸗ geldes ist auf 2300 ℳ festgesetzt und zur Ueber⸗ nahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 24 000 ℳ erforderlich, über dessen eigenthüm⸗ lichen Besitz sich die Pachtbewerber vor dem Termin auszuweisen haben.
Der Entwurf zum Pachtvertrage und die Regeln der Licitation, von welchen wir auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien Abschrift ertheilen, können nebst der Karte in unserer Registratur ein⸗ gesehen werden.
Die Besichtigung der Domaine heriger Meldung bei dem jetzigen Pächter, Herrn Zierhold in Treppeln, gestattet. (à Cto. 295/10.)
Franksurt a./O., den 23. Oktober 1878.
Königliche Regierung.
g für Kirchen⸗ und Schulwesen.
FrWhihnen.
r,
ist nach vor⸗
Abthei
Neubau des Kriminal⸗Gerichts⸗Etablissements zu Berlin, im Stadttheile Moabit.
Die Lieferung von 80 Mille Klinkern frei Bau⸗ stelle soll vergeben werden, und ist hierfür ein Sub⸗ missionstermin auf
Sonnabend, den 2. November 1878, Mittags 12 Uhr, angesetzt.
Verschlossene, von Proben und den verlangten Erklärungen begleitete Anerbieten sind im Bau⸗ bureau, Alt⸗Moabit Nr. 11 und 12 (Erdgescho ß) kostenfrei abzugeben, woselbst die Bedingungen zur Kenntnißnahme ausliegen.
Berlin, den 24. Oktober 1878.
Der Königl. Bau⸗Inspektor. Lorenz. “
Der Königl. Landbaumeister.
.“ Reimann. (à Cto. 293/10.)
189171¹1 Bekanntmachung.
Submission auf Lieferung von — 95 Stück = ca. 300 Ctr. alten ge rauchten Eisenbahnschienen zu Bauzwecken, in Längen von 2 bis 6,5 m. Termin: Montag, den 11. November er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale.
1“
889 4 Die Handelsfrau Johanna Treu, geb. Boß, Submissionswege vergeben werden.
an das Königliche
Bedingungen liegen daselbst zur Einsicht aus und 8
können auch gegen Einsendung von 20 ₰ in Post⸗ freimarken bezogen wer
Offerten mit Profilzeichnungen sind zu obigem
Termine unter Couvert mit dem Vermerke: „Submission auf alte Eisenbahnschienen“ portofrei einzusenden. 8 Clausthal, den 23. Oktober 187x3. 8 Königl. Berg⸗Inspektion.
Königlich Niederschlesisch⸗Märkische [8942] Eisenbahn.
Die Lieferung der zur [— des Loko⸗ motivschuppens auf Bahnhof Sommerfeld erforder⸗ lichen 1285 Qu.⸗Mtr. Granitplatten soll verdun⸗ gen werden. 3
Zur Eröffnung der Offerten ist Termin auf
Mittwoch, den 6. November 1878, 8 Vormittags 10 Uhr, im Bureau der Bau⸗Inspektion hier anberaumt, wo auch Bedingungen und Zeichnung zur Einsicht ausliegen, und Formulare zu Submissions⸗Offerten gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden
unen. 2
Sommerfeld, den 25. Oktober 1878.
Die Bau⸗Inspektion.
[89500 Submission. 1“
Die Pflaster⸗, Chaussirungs⸗ und Planirungsarbeiten auf dem Hofe des neuen Justiz⸗Geschäͤftshauses zu Münster inkl. Lieferung sämmtlicher Materialien, veranschlagt zu rund 11,250 ℳ sollen auf dem
Offerten sind mit entsprechender Aufschrift ver⸗ sehen bis zum Freitag, den 8. November 1878, Mittags 12 Uhr, 8 ““ am Neuplatz hier versiegelt einzu⸗ reichen.
Zeichnung, Kostenanschlag und Bedingungen können in der Zeit von 9 bis 1 Uhr auf dem Baubureau eingesehen, event. gegen Erstattung der Kopialien be⸗ zogen werden.
Münster, den 26. Oktober 1878.
Der Baurath. Hauptner.
[892999) Bekanntmachung. Die Lieferung der Verpflegungs⸗Bedürfnisse 3 Justiz⸗Arresthaus zu Saar⸗ brücken für den Zeitraum vom 1. Januar 1879. bis 31. März 1880, bestehend aus etwa: 7 1200 kg Gerstenmehl, . 1000 „ Roggenmehl, 1000 Weizenmehl, 1000 Hafergrütze, 1200 Gerstegrütze, 200 Kaffee, 3 2700 Erbsen, 2200 1800 Linsen, 700 ordinäre Graupen, feine Graupen, Reis,
irse,
adennudeln,
ilch, 3 Kartosseln, Sauerkohl, Essig, Mohrrüben, Kohlrüben, Salz, Butter, b Rinder⸗Nierentalg, Speck,
Hhalten werden.
orte aus, an welchen keine
18819]
15741]
Rindfleisch, Schweinefleisch, ammelfleisch,
Roggenbrod,
Semmeln, Zwieback, Bier, Kümmel,
28) 35000 29 150 9 1 31 300
32) 5
I1II 5 Pfeffer, 8 34 5 englisch Gewürz soll im Wege der Submission an den Mindest⸗ fordernden vergeben werden, wozu Termin auf Donnerstag; den 14. November d. J., — Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer der Anstalt anberaumt worden ist. Die ö können während der Dienststunden im Anstalts⸗Büreau eingesehen, auch gegen Kopialien bezogen werden. . „Lieferungsgeneigte werden ersucht, ihre schrift⸗ lichen Offerten, welche äußerlich als solche erkennbar zu machen sind, versiegelt an die unterzeichnete Ver⸗ waltung rechtzeitig einzusenden. „Jede abzugebende Offerte muß bei Vermeidung ihres Ausschlusses von der Konkurrenz die Be⸗ merkung enthalten, daß die Lieferungsbedingungen bekannt sind und angenommen werden. Zu den unter Nr. 1 bis 14 aufgeführten Gegen⸗ ständen sind den Preisofferten Proben beizufügen. Saarbrücken, den 25. Oktober 1878. Der Arresthaus⸗Verwalte
18962) Bekanntmachung.
Der Bedarf an Fourage und zum Theil auch an Brot für die mit Magazinen nicht versehenen Gar⸗ nisonorte des 9. Armee⸗Corps für die Zeit vom 1. Januar bis ultimo Dezember 1879 soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden, zu Zweck folgende Termine anberaumt worden ind:
am Montag, den 11. November er., Vor⸗ mittags 11 ½ Ühr, im Bureau der Königlichen Garnison⸗Verwaltung in Bremen — Brot und Fourage für Bremen, Bremerhaven mit Geeste⸗ münde, Lehre und Cuxhaven; —
am Mittwoch, den 13. November cr., Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, in „Britisch Hotel“ in Neu⸗ strelit — Brot nnd Feurage für Neustrelitz; —
am Donnerstag, den 14. November cr., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Bureau der Königlichen Gar⸗ nison⸗Verwaltung zu Lübeck — Fourage für Lübeck, Mölln, Rostock und Wismar, Brot für Dömitz; —
am Freitag, den 15. November er., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Intendan⸗ tur — Brot und Fourage für Sonderburg, Fourage für Apenrade, Brot fin Itzehoe und die Wacht⸗ mannschaften im Lockstädter Lager (excl. während
der Artillerie⸗Schießübungen und während der Herbst⸗
8
Die Offerten sind versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift: „Submissions⸗Offerte auf die Liefe⸗ 8 von Brot resp. Fourage für die Truppen des 9. Armee⸗Corps pro 1879“ versehen bis zum Ter⸗ min an diejenigen Behörden (in Neustrelitz bis zum 12. November cr. Abends an den Magistrat da⸗ selbst) einzusenden, bei welchen die Termine abge⸗ Lieferungsbedingungen und Bedarfs⸗ nachweisungen liegen bei den vorgenannten Behör⸗ den, sowie bei den Ortsbehörden derjenigen Bedarfs⸗
Termine abgehalten werden.
Altona, den 25. Oktober 1878. (à Cto. 285/10.) Königliche Iutendantur 9. Armee⸗Corps. Verkauf.
Von dem unterzeichneten Artillerie⸗Depot sollen
nachstehende Quantitäten alten Eisens im öffent⸗
lichen Submissionswege an den Meistbietenden ver⸗ kauft werden. A. für das Artillerie⸗Depot Königsberg i. Pr. circa 29 500 kg diverses altes Gußeisen, . 7 400 kg 5. „ Schmiedeeisen, B. für das Artillerie⸗Depot Pillau circa 142 238 kg diverses altes Gußeisen, 2 2 293 kg 8 5 † 8 Hierauf Reflektirende haben ihre Offerten bis zum Mittwoch, den 6. November cr., Vormittags 10 Uhr, schriftlich und auf der äußeren Adresse mit dem Vermerk: „Offerte auf Ankauf alten Eisens“ ver⸗ sehen, der unterzeichneten Stelle einzusenden, wo⸗ selbst auch die Verkaufsbedingungen eingesehen wer⸗ den können. Königsberg i. Pr., den 21. Oktober 1878. Artillerie⸗Depot. 8
[8961] Bekanntmachung. Submission auf Lieferung von: 9 cbm White wood, 9 chm White pine b in Brettern und Bohlen von 2,5 bis 7,5 cm Stärke.
Termin: Dienstag, den 12. November, Nach⸗ mittags 5 Uhr.
Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen in der Re⸗ gistratur der Werft zur Einsicht aus, können aber auch gegen Einsendung von 0,50 ℳ abschriftlich mitgetheilt werden. (à Cto. 297/10. P. 6.)
ilhelmshaven, den 25. Oktober 1878.
Kaiserliche Werft.
Bekanntmachung.
In der heutigen Sitzung des Vorstandes des Verbandes zur Regulirung der oberen Unstrut
von Mühlhausen bis Merxleben sind von den
nach Convertirung der Anleihe I. Emission jetzt gleichmäßig zu 4 ½ % verzinslichen Verbandsanleihen folgende Nummern: Litt. C. Nr. 502 520 521 523 544 547 552 558 560 565 580 587 593 597 600 609 611 613 619 622 628 630 646 665 673 695 8 und 700 à 50 Thlr. oder 150 ℳ ausgeloost worden. Die Schuldverschreibungen werden den Besitzern n 2. Januar 1879 gekündigt mit der Auffor⸗ erung, die Kapitalbeträge von diesem Tage ab bei der Verbandskasse zu Großengottern gegen Rück⸗ gabe der Schuldverschreibungen und der dazu ge⸗ hörigen, nach dem 1. Januar 1879 fälligen Zins⸗ coupons und Talons baar in Empfang zu nehmen. Noch nicht zur Einlösung präsentirt ist die zum 1. Januar 1876 gekündigte Obligation II. Emission: Litt. B. Nr. 138 zu 100 Thlr. oder 300 ℳ Mühlhausen in Thüringen, den 26. Juni 1878.
Der Direktor des Verbandes zur Regulirung
der oberen Unstrut. Dr. Schweineberg.
8 “
[8958]1
In Veranlassung des durch das „Reichsgesetzblatt“ Nr. 33 veröffentlichten Bundesrathsbeschlusses, be⸗ treffend den Aufruf und die Einziehung unserer Ein⸗ hundertmark⸗Noten machen wir hierdurch bekannt:
1) Die aufgerufenen Noten können bis zum 31. De⸗ zember 1878 sowohl bei unserer Kasse als bei der Pee ter in Schwerin gegen Baargeld umgetauscht werden. 1
2) Nach dem 31. Dezember 1878 hören die mit der Firma der Rostocker Bank umlaufenden Noten auf, Zahlungsmittel zu sein. Dieselben behalten jedoch die Kraft einfacher Schuldscheine und werden als solche bei unserer Kasse bis zum Schlusse des Jahres 1880 eingelöst werden.
.3) Die bis zum Ablaufe der letztbezeichneten Frist nicht zur Einlösung gelangten Noten sind auch als einfache Schuldscheine präkludirt.
Rostock, den 24. Oktober 1878.
Der Verwaltungsrath. Aug. Burchard, Vorsitzender.
1895808 BVekanntmachung.
mittelst Testamentes vom 23. Februar 1587 fü: Studirende aus seiner Familie gestiftete Stipen⸗ dium ist erledigt und nach dem dermaligen Ver⸗ mögensbestande mit einem Jahresbetrage von minde⸗ stens 120 ℳ auf drei hintereinander folgende Jahre zur Verleihung zu bringen.
Nach den Bestimmungen des Testamentes finden bei dieser Verleihung Berückfichtigung die Geschlechs⸗ verwandten zunächst des Stifters, sedann aber, falls solche nicht vorhanden sein sollten, auch die Kinder und Kindeskinder seiner beiden Schwestern.
Es werden daher Studirende, welche auf ein ver⸗ wandtschaftliches Verhältniß der gedachten Art sich zu beziehen im Stande und Anspruch auf das frag⸗ liche Stipendium zu erheben gewillt sind, hiermit unter Bezugnahme auf die bereits erlassenen Be⸗ kanntmachungen vom 20. Mai 1875 und 15. April 1876 wiederbolt aufgefordert, sich unter Beibrin⸗ gung der erforderlichen Dokumente, bestehend in einem testimonium legitimum, einem dergleichen morum, sowie einem bezüglichen Verwandtschafts⸗
zeugnisse bis Ende dieses Jahres bei der unterzeichneten Collaturbehörde zu melden. Crimmitschau, am 26. Oktober 1878. Der Stadtrath. (H. 33286 b.)
Rostocker Bank.
Das von Dr. Adam Rudolf dehde aus Erfurkt
s⸗An
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰ 2
292 5
82 2 3 .
———
Alle nost⸗Austalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Epe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungs⸗Rath von Sybel zu Straßburg i./E. den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Regierungs⸗ Rath Eberbach ebendaselbst den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse und dem Regierungs⸗Assessor Feichter ebendaselbst den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Direktor der Aktiengesellschaft „Stolberger
Sayett⸗Spinnerei“, Adolf Bastin zu Stolberg bei Aachen,
den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Organisten Pintschovius zu Strasburg im Kreise Prenzlau und dem Schullehrer Saßmann zu Herborn im Dillkreise den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem Kreisgerichtsboten, Exekutor und Ge⸗ ve een Martin zu Canth im Kreise Neumarkt und em Papiersaalmeister Altmüller zu Hlesossen im Kreise Bielefeld das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Premier⸗ Lieutenant Toegel im 2. Rheinischen Infanterie⸗Regiment Nr. 28 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des
8* —
Reichs die von dem Direktorium der Kirche Augsburgischer
Konfession zu Straßburg vorgenommene Ernennung des Pfarrvikars Georg Geyer in Sulzern zum Pfarrer in Algolsheim, Bezirk Ober⸗Elsaß, zu bestätigen geruht. 1 — Bekanntmachung. acketverkehr mit Oesterreich⸗Ungarn, Belgien, . Frankreich und Großbritannien. Vom 1. November ab tritt im Verkehr mit Oesterreich⸗
Ungarn für Packete, Werth⸗ und Nachnahmesendungen der⸗
selbe Tarif in Wirksamkeit, welcher für den inneren Ver⸗ kehr des v zur Anwendung kommt. In Folge dessen gilt künftig auch im Verkehr Deutschlands mit Deslerreich⸗Ungarn für alle Packete bis 5 kg die Ein⸗ heitstaxe, und es kostet daher beispielsweise ein frankirtes Packet bis 5 kg von Hamburg nach Wien oder von Memel nach Fiume 50 J. 18
Von demselben Zeitpunkte ab wird im Verkehr mit Bel⸗
ien eine einheitliche Taxe von 80 ₰ für alle
ackete bis 5 kg eingeführt, mithin dieselbe Taxe, welche bereits für den Verkehr mit der Schweiz und mit Dänemark besteht. Die Versicherungsgebühr für Packete mit Werthangabe im Wertchr zwischen Deutschland und Bel⸗ ien ist für die deutsch⸗belgische Beförderungsstrecke auf 20 ₰ für je 600 ℳ oder einen Theil dieser Summe herabgesetzt.
Für Packete nach Frankreich, sowie auch für Packete nach Großbritannien, sofern die letzteren auf Verlangen des Absenders über Rotterdam Beförderung erhalten, treten gleichzeitig ermäßigte Portosätze ein, über welche die Post⸗ anstalten anf Hesagen Auskunft ertheilen. Berrlin W., den 19. Oktober 1878. Der General⸗Postmeister. Stephan.
Bekanntmachung. Postverbindung mit Konstantinopel.
Nach einer Mittheilung der Kaiserlich Königlich Oester⸗ reichischen Postverwaltung ist die Postverbindung mit Kon⸗ stantinopel auf dem Wege über Rustschuk und Varna wieder⸗ hergestellt. In Folge dessen gestaltet sich die Briefbeförderung zwischen Berlin und Konstantinopel bis auf Weiteres wie folgt:
A. In der Richtung nach Konstantinopel.
1) Auf dem Wege über Varna: aus Berlin Dienstag und Sonnabend 11,0 Abends in Konstantinopel Sonntag und Donnerstag 12,30 R (Dauer der Beförderung 86 Tage). 2) Auf dem Wege über dessa: aus Berlin Mittwoch und Freitag 11,0 Abends,
in Konstantinopel Montag und Donnerstag früh.
(Dauer der Beförderung 4 ½¼ bezw. 564 Tage).
Der Weg über Galatz wird zur Postbeförderung nach Konstantinopel nicht weiter benutzt.
B. In der Richtung aus Konstantinopel. 1) Auf dem Wege über Varna: aus Konstantinopel Dienstag und Freitag 3,0 Nachm., in Berlin Sonnabend und Dienstag 10,15 Abends. 2) Auf dem Wege über Odessa:
achm.
aus Konstantinopel Montag 2,0 Nachm., Dienstag 4,0 Nachm. und Donnerstag 2,0 Nachm.,
in Berlin Freitag, Sonnabend und Montag 10,15 Abends. 1
11“
3) Auf dem Wege über Galatz: aus Konstantinopel Sonnabend 4,0 Nachmittags, in Berlin Mittwoch 10,15 Abends. Dauer der Beförderung in allen Fällen 4 ½¼ Tage). erlin W., den 29. Oktober 1878. 8 Kaiserliches General⸗Postamt. Wiebe.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Aktuar Buhrose bei dem Amtsgericht Walsrode bei seinem Ausscheiden aus dem Justizdienste den Charakter als Kanzlei⸗Rath; und 4
dem Buchbindermeister Carl Becker zu Homburg vor
der Höhe das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Buchbinder⸗ meisters zu verleihen.
Die Nummer 28 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 8576 das Gesetz, betreffend den Rechtszustand des von dem Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin von den Seee Retzow und Quaßlin an Preußen abgetretenen ebietstheils, sowie die Abtretung eines preußischen, in der “ Stepenitz (Regierungsbezirk Potsdam) belegenen ebietstheils an das Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. Vom 9. März 1878. Berlin, den 30. Oktober 1878. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Soficstzehekratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nachfolgend benannten Vereine: 1““
1) der Theaterverein Germania,
2) der Gesangklub Vorwärts,
3) der Gesangverein Liederfreund,
sämmtlich zu Dortmund, nach §. 1 des obengedachten Gesetzes durch die unter Landespolizeibehörde verboten worden sind. rnsberg, den 29. Oktober 1878. 1 Königliche Regierung. bb11““ 8
Auf Grund des §. 12 Abs. 2 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 3
die in Dortmund im Druck und Verlag der West⸗ fälischen Genossenschafts⸗Buchdruckerei erschienene und in Cassel am 23. Oktober c. ausgegebene Nr. 88 des „Hessischen Volks⸗Blatts, Organ für das werkthätige Volk“,
nach 8 11 des Gesetzes vurch die unterzeichnete Landespolizei⸗
behörde verboten
89g he periodischen Druckschrift erstreckt wor⸗ en ist. Arnsberg, den 29. Oktober 1878. Königliche Regierung. Steinmann.
Die unterzeichnete Landespolizeibehörde hat auf Grund des §. 11 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestre⸗ bungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878
die vom 26. und resp. 29. d. Mts. datirten Num⸗ mern 251 und 253 der im Verlage von W. Bracke erscheinenden Zeitung „Braunschweiger Volksfreund“, sowie die Beilage „Leucht⸗ kugeln“ zu Nr. 252 derselben Zeitung vom
27. d. Mts., imgleichen .“ 8 8 das 1 Erscheinen „Braunschweiger Vol e und der dazu gehörenden eilagen „Wochenausgabe“ und „Leucht⸗
ugeln“ durch Verfügung vom heutigen Tage verboten. Braunschweig, den 28. Oktober 1878. Herzoglich Braunschweig⸗Lüneburgische Polizei⸗Direktion. W. Pockels.
Personalveränderungen. Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
n aktiven Heere. 24. Oktober. Prinz Arnulph von ayern, Königliche Hoheit, Major à la suite des Inf. Leib⸗
Regts., bisher kommandirt zum Generalstab, als Bats. Commdr.
in den etatsm. Stand des gen. Regts. versetzt. b
und das Verbot auf das fernere Erscheinen der vor⸗
ch, 9 den 30. Oktober, Abendd.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 19. Ok⸗ tober. v. Morett, Major und Escadr. Chef des 2. Ulan. Regts., Kolb, Hauptm. und Comp. Chef des 5. Inf. Regts., Hartmann, Sec. Lieut. des 7. Inf. Regts., ersteren beiden mit Pens. und der Er⸗ laubniß zum Tragen d. Unif., der nachgesuchte Abschied bewilligt. — 24. Oktober. v. Orff, Oberst⸗Lieut. und Bats. Commandeur des Inf. Leib⸗Regts., mit Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der Unif., unter Verleihung des Charakters als Oberst, auf Nachsuchen verabschiedet. Waldecker, Sec. Lt. vom Ingen. Corps, der nach⸗ gesuchte Uebertritt in die Res. genehmigt.
In der Kaiserlichen Marine. 8
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen ꝛc. Potsdam, 7. Oktober. Zirzow, Paschen, Korvettenkapitäns, unter Vorbehalt der Patentirung, zu Kapitäns zur See befördert.
Nichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 30. Oktober. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag um 11 Uhr den Vortrag des Chefs der Admiralität und demnächst den des Chefs des Militärkabinets sowie um 1 Uhr militärische Meldungen entgegen.
Um 2 Uhr fand bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten den Kronprinzlichen S[ ein Diner von 30 Gedecken statt, zu welchem Einladungen an den Ober⸗ Schloßhauptmann Grafen von Keller, den Ober⸗Präsidenten von Jagow, den zeitigen Rektor der Universität Berlin, Pro⸗ fessor Dr. Zeller, den Hofprediger Strauß, den Wirklichen Ge⸗ heimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Lucanus, den 8. es
egierungs⸗Rath Krönig, den Vize⸗Ober⸗Stallmeister von Rauch, den Ober⸗Bürgermeister von Potsdam, Boie, den Hofjäger⸗ meister Frhrn. von Heintze, den Direktor des Victoria⸗Gym⸗ nasiums in Potsdam, Dr. Volz, den Direktor der Königlichen Gärten, Jühlke, und verschiedene andere Herren ergangen
waren. 8 h v11“
— In dem Prozeß des Besitzers von Prioritäts⸗ aktien einer industriellen Aktiengesellschaft wider die Gesell⸗ schaft⸗ deren Generalversammlung durch einfachen Mehrheits⸗ beschluß eine Reduktion des Aktienkapitals und zwar gleichmäßig des Stammaktien⸗ wie des Prioritätsaktienkapitals angeordnet hatte, hat das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht, I. Senat, durch Erkenntniß vom 24. September d. J. folgende Rechtsgrundsätze ausgesprochen: 1) Unter der Amortisation eigener Aktien, welche Art. 215, Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs von einer ausdrücklichen Statuirung durch das Gesellschafts⸗ statut abhängig macht und nur unter dieser Bedingung für statthaft erklärt, ist nur diejenige Einziehung von Aktien zu verstehen, welche durch freien Ankauf oder durch Heimzahlung nach einem bestimmten Plane erfolgt. Ein Gesellschafts⸗ beschluß, die Amortisation neu ausgegebener Aktien auch in einer anderen Form (durch Konfiskation oder theilweise Re⸗ duktion des Nominalwerths) erfolgen zu lassen, hat keine Gül⸗ tigkeit. 2) Eine Herabsetzung des Grundkapitals einer Aktien⸗ gesellschaft durch Abschreibung von Verlusten tann bei statuten⸗ mäßiger Gleichheit der Rechte aller Aktionäre durch Majori⸗ tätsbeschlüsse der Generalversammlung Fültig bewirkt werden. Ist dagegen bestimmten Aktien ein Vorzugsrecht in Betreff der Kapitalsantheilserhebung bei Auflösung oder eine nach Prozenten ihres Nominalbetrages fixirte vorzugsweise Divi⸗ dende gegenüber anderen Aktien eingeräumt, so kann eine Herabsetzung des Grundkapitals durch Abschreibung von Ver⸗ lusten durch Majoritätsbeschlüsse der Generalversammlung nicht bewirkt werden. b
Den Produzenten einer stempelpflichtigen, jedoch nicht mit dem erforderlichen Stempel versehenen Urkunde trifft deshalb, weil er sich vor dem Gebrauch derselben nicht der Stempelpflicht und der Erfüllung derselben Seitens des dazu nach §§. 12 und 14 Al. 3 der Verordnung vom 19. Juli 1867 eeae verpflichteten Ausstellers versichert hat, eine Verschul⸗ dungsstrafe, welche nach §. 14 Al. 1 daselbst darin bestehen soll, daß von ihm die von dem Aussteller als eigentlichen Kontravenienten verwirkte ordentliche Stempelstrafe entrichtet oder, wie es im Al. 2 daselbst heißt, „eingezogen“ werden 8 vorbehaltlich seines Regresses an denselben. Er macht ich also, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, vom 1. Oktober d. J., nicht der ordentlichen Stempelstrafe, sondern einer Kontravention schuldig, welche mit der Ein⸗ ziehung der ordentlichen Stempelstrafe von ihm bedroht ist, und seine Haftbarkeit kann sich deshalb nicht auf die einmalige Strafe beschränken, wenn dieselbe wegen des Vorhandenseins mehrerer eigentlicher Kontraventionen mehrmals verwirkt ist.
— Der Königlich württembergische Militär⸗Bevollmäch⸗ tigte, General⸗Major von Faber du Faur, hat sich mit Urlaub nach Stuttgart begeben.
— S. M. gedeckte Korvette „Prinz Adalbert“, 12 Ge⸗
lchüde, Komdt. Kapitän z. S. Mac⸗Lean, ist am 26. d. M. ormittags von Plymouth gach Madeira in See gegangen.