1878 / 258 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Nov 1878 18:00:01 GMT) scan diff

owie den des Chefs des Militär⸗Kabinets und um 1 Uhr einige militärische Meldungen entgegen. 11“

Demnächst empfing Se. Kaiserliche Hoheit die Meldung des mit kurzem Urlaub aus Baden⸗Baden in Berlin einge⸗ troffenen General⸗Majors à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Fürsten Anton Radziwill.

Der zusammen.

Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 12. v. M. beschlossen, daß für die zollamtliche Behandlung fremdherrlicher in den deutschen Häfen fortan die nachfolgenden Vorschriften zur Anwendung

u bringen sind. Die unterm 18. Mai 1843 für die preußi⸗ chen Häfen erlassenen Bestimmungen b treffs der zollamtlichen

ehandlung der zur Kriegsmarine anderer Staaten gehörigen Schiffe treten demnach an Kraft.

1) Eine zollamtliche Revision der fremdherrlichen Kriegsschiffe, name das Betreten derselben im Zollinteresse findet ni att.

2) Alle aus diesen Schiffen an das Land gebrachten Gegenstände (Waaren⸗, Mund⸗ und Materialvorräthe, Inventarienstücke) unter⸗ liegen der zollamtlichen Behandlung nach den dieserhalb bestehenden Vorschriften, und sind zu dem Behufe, bevor sie in den freien Ver⸗ kehr treten, dem Zollamte des Hafenortes anzumelden.

Für Waaren u. s. w. wird [dadurch, daß dieselben auf Schiffen einer fremden Kriegsmarine transportirt werden, von der tarifmäßigen Eingangsabgabe oder eine Ermäßigung derselben

nicht begründet. 8

3) Der Transport von Gegenständen und Waaren von Land an Bord unterliegt keiner zollamtlichen Kontrole, es sei denn, daß die⸗ selben mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgeführt werden oder unter ö stehen. In diesen Fällen sind die hierfür bestehenden Vorschriften maßgebend; insbesondere muß den Zollbeam⸗ ten Ueberzeugung verschafft werden, daß solche Gegenstände und Waaren wirklich an Bord der fremdherrlichen Kriegsschiffe gelangen.

Die Frage bezüglich der Gewährung von Klei⸗ dungsstücken an solche Personen, welche nach Verbüßung der gerichtlichen Haft der Tene p n ge ecg. behufs Fest⸗ setzung einer korrektionellen Nachhaft in einem Arbeits⸗ hause überwiesen werden, ist, nach einem Reskript des Ministers des Innern vom 24. September d. J., schon mehrfach Gegenstand der Erörterung zwischen dem Justiz⸗ Minister und dem Minister des Innern gewesen. Dabei ist den bestehenden Vorschriften gemäß als feststehend anerkannt worden, daß die gerichtlichen Gefängnißverwaltungen ver⸗ pflichtet sind, die Bekleidung der Gefangenen bei ihrer Ent⸗ lassung aus der Strafhaft in einem durch die Rücksicht auf Nhrezheit, Gesundheit und Sitte unumgänglich geforderten

aße für Rechnung des Justizfonds zu veranlassen.

Weitere Aufwendungen dagegen, welche demnächst durch die Beschaffung der Ausrüstung für den Transport erforderlich werden, sind gemäß der Bestimmung in dem Erlasse vom 2. November 1876 als landespolizeiliche Ausgaben nicht dem vrrsnAi t sondern dem Landespolizeifonds zur Last zu egen.

In der Untersuchung wider einen Brennereiverwalter, welcher einen mitangeklagten Breunereiarbeiter zum Ueber⸗ schöpfen von Maische aus Bottichen mit steigender in Bottiche mit fallender Maische, unter Mißbrauch seiner Stellung und seines Ansehens, angestiftet hatte, war der Verwalter als Anstifter vom Appellationsgericht zu Cöslin zu der in der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 10. Januar 1824 ange⸗ oröhten Kontrayentionsstrafe und zu einer Defraudations⸗ strafe verurtheilt worden, obwohl ihm gegenüber die Absicht einer Steuerverkürzung (ohne welche die Desraudationsstrafe unzulässig ist) nicht festgestellt worden. Die vom Verwalter gegen dieses Erkenntniß eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Ober⸗Tribunal durch Erkenntniß vom 10. Oktober cr. zurückgewiesen, indem dieser Gerichtshof aussprach, daß es zur Anwendung der Defraudationsstrafe einer Fest⸗ stellung der Absicht einer Steuerverkürzung nur dem Thäter, nicht aber dem Anstifter des Defraudanten gegenüber bedarf. „Wenn zum Begriffe der vorsätzlichen Anstiftung zu einer strafbaren Handlung gehört, daß der Anstifter durch seine Einwirkung auf den Willen des Thäters denselben zu derjenigen Handlung habe bestimmen wollen, die derselbe demnächst wirklich vorge⸗ nommen hat, so folgt ꝛon selbst, daß es einer ausdrücklichen sfafistelung der thatbestandlichen Momente der begangenen trafbaren Handlung, hier also der Absicht einer Steuerver⸗ kürzung nur gegenüber dem eigentlichen Thäter bedurfte, weil das Vorhandensein einer gleichen Absicht auf Seiten des Ver⸗ walters als des Anstifters schon aus dem Begriffe der An⸗ stiftung von selbst folgte.“

Von den während der Belagerung von Paris ver⸗ wundet in Gefangenschaft gerathenen deutschen Soldaten war eine Anzahl in dortigen Krankenhäusern verstorben und auf den städtischen Kirchhöfen von Paris beerdigt worden.

Aus Anlaß von Umgrabungen auf dem Montmartre⸗

Kirchhofe, welche auch Gräber deutscher Soldaten ein⸗ zubegreifen drohten, hat die französische Regierung vor Kurxzem verfügt, daß auf den Kirchhöfen Pere Lachaise und Montparnasse besondere, mit Denkmälern zu ver⸗ sehende und mit ewigem Ruhrecht auszustattende Grabstätten errichtet und in diesen die irdischen Reste der sämmtlichen auf Pariser Kirchhöfen damals begrabenen deutschen Soldaten vereinigt werden sollen. Insbeson⸗ dere werden in Folge dessen die jetzt in den Fos communes des Montmartre⸗Kirchhofs beerdigten irdischen Reste von 16, zumeist bei Le Bourget gefallenen GSoldaten eine würdige und dauernde Ruhestätte auf dem 8 Uafsen Kirchhofe von Paris, dem Kirchhofe Pere Lachaise, finden.

und 2 srath trat heute zu einer Sitzung

8 Der General⸗Lieutenant Graf von Brandenburg, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.

S. M. Panzer⸗Korvette „Hansa“, 8 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Heusner, ist am 31. Okilo⸗ ber cr. von Kiel nach Plymouth in See gegangen.

Cassel, 31. Oktober. Der Kgommunal⸗Landtag für

den Regierungsbezirk Cassel sprach sich in seiner heutigen (14.) Sitzung bei der Berathung des Gesetzentwurfs über die Ab⸗ än Wegegesetze im Regierungsbezirk Cassel zu⸗ näͤchst dafür aus, die Bestimmungen über die Verpflichtung zum Bau und zur Unterhaltung der Landwege nicht auf die Gebietstheile des vormaligen Kurfürstenthums Hessen zu be⸗

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schränken, sondern für den ganzen Regierungsbezirk zu er⸗ theilen. Im Uebrigen erklärte sch der Kommunal⸗Landtag nach eingehender Berathung und verschiedenen Abänderungen und Zusätzen mit dem Gesetzentwurfe einverstanden.

siermit waren die Geschäfte des Kommunal⸗Landtags be⸗ endigt, und der Ober⸗Präsident sprach daher unter Hervor⸗ sebung der Wichtigkeit der erledigten Geschäfte und des be⸗ riedigenden Verlaufs derselben, kraft der ihm Er⸗ mächtigung den Schluß des Landtages aus, worauf der Vor⸗ sitzende auf das Wohl Sr. Majestät des Kaisers und Königs mit dem Ausdrucke der Gefühle der Treue und An⸗ hänglichkeit ein Hoch ausbrachte, in welches die Versammlung mit Begeisterung dreimal einstimmte.

Hessen. Darmstadt, 31. Oktober. (W. T. B.) Ihre Majestäten der Kaiser und die Kai serin trafen heute Nach⸗ mittag 2 89 von Baden⸗Baden kommend, hier ein, wurden am Bahnhofe von der Frau Prinzessin Karl von Hessen be⸗ grüßt und setzten nach nur kurzem Aufenthalte die Reise nach Coblenz fort. Ein großherzoglicher Erlaß beruft den Land⸗ tag zum 20. November zusammen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 30. Oktober. Die heute veröffentlichte Nr. 361 der „Gemeinschaftlichen Ge⸗ setz⸗Sammlung für die Herzogthümer Coburg und Gotha“ ent⸗ hält folgende Ausführungsverordnung zu dem Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial⸗ demokratie vom 21. Oktober 1878, vom 24. Oktober 1878.

Auf Höchsten Befehl wird zur Ausführung des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 §. 29 verordnet, was folgt:

Unter der Bezeichnung „Landespolizeibehörde“ sind in den Herzog⸗ thümern Coburg und Gotha die mit landräthlichen Befugnissen ver⸗ sehenen Behörden und unter der Bezeichnung „Polizeibehörde“ die Ortspolizeibehörden (Gemeindevorstände) zu verstehen.

Gotha, den 24. Oktober 1878.

Herzogl. sächs. Staats⸗Ministerium. v. Seebach. 9

Anhalt. Dessau, 30. Oktober. Die heute ausgegebene Nr. 501 der „Gesetz⸗Sammlung für das Herzogthum⸗Anhalt“ enthält folgende Bekanntmachung, die Ausführung des §. 29 des Gesetzes gegen die gemeinfährlichen Be⸗ strebungen der Sozialdemokratie betreffend:

„In ECemäßheit des §. 29 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober d. J. (Reichsgesetzblatt Nr. 34) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß im Sinne dieses Gesetzes unter der Bezeichnung „Landes⸗ polizeibehörde“ die Herzogliche Regierung, Abtheilung des Innern, zu Dessau, unter der Bezeichnung „Polizeibehörde“ die Ortspolizeibehör⸗ den zu verstehen sind.

Dessau, den 25. Oktober 1878.

PKSKHerzoglich anhaltisches Staats⸗Ministerium.

von Krosigk.

„Waldeck. Arolsen, 29. Oktober. Die heutige Nr. 15 des

dürsas c Waldeckischen Regierungs⸗Blatts enthält olgende Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878:

In Ausführung der Bestimmung im §. 29 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober d. J. Seite 351) wird hierdurch be⸗ kannt gemacht, daß im diesseitigen Staatsgebiet unter der im Gesetz gebrauchten Bezeichnung „Landespolizeibehörde“ der Landes⸗Direktor, unter der Bezeichnung „Polizeibehörde“ die Ortspolizeibehörde zu verstehen ist.

Arolsen, den 26. Oktober 1878.

Der Landes⸗Direktor. v. Sommerfeld.

Die diesjährige verfassungsmäßige Sitzung des Land⸗ tags der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont wurde heute e 8— Landes⸗Direktor von Sommerfeld mit folgender Rede eröffnet:

Meine Herren! Auf Grund Allerhöchster Ermächtung Sr. Majestät des Königs von Preußen habe ich Sie zur diesjährigen Landtagssitzung berufen. Indem ich Sie zur heutigen Eröffnungs⸗ sitzung begrüße, benutze ich vor Allem die Gelegenheit, um Sie, dem mir gnädigst ertheilten Auftrag Sr. Durchlaucht des Fürsten ge⸗ mäß, in Höchstseinem Namen von der am 29. vorigen Monats stattgehabten Verlobung Ihrer Durchlaucht der Prin⸗ zessin Emma mit Sr. Majestät dem Könige der Niederlande in Kenntniß zu setzen. Ich bin gewiß, daß Sie den aufrichtigsten An⸗ theil an diesem erfreulichen Ereignisse nehmen und Ihre Wünsche für eine glückliche Zukunft der Prinzessin mit denen des ganzen Landes vereinigen werden.

„Was Ihre Thätigkeit in der bevorstehenden Landtagssitzung betrifft, so wird dieselbe namentlich durch die Berathung der zur Durchführung des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes in den hiesigen Fürstenthümern erforderlichen Maßnahmen in Anspruch genommen werden. In dieser Hinsicht wird ein Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Einführung des preußischen Ausführungs⸗ gesetzes zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetze vom 24. April d. J., desgleichen ein Gesetzentwurf wegen der hiermit in Zusammenhang. stehenden Einführung des preußischen Forstdiebstahl⸗Gesetzes vom 15. April d. J. in die Fürstenthümer Ihrer Beschlußfassung unter⸗ breitet werden. Ferner habe ich Ihnen einen Gesetzentwurf vorzu⸗ legen, welcher die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Juli 1853, betreffend die Erhebung der Grundsteuer und die Erhaltung des definitiven Katasters bezweckt und hiermit einem bezüglichen früheren Landtagsbeschluß Rechnung trägt.

Endlich wird Ihnen außer verschiedenen geschäftlichen Inhalts die Staatskassenrechnung von 1876 zur Wahrnehmung Ihrer verfassungsmäßigen Rechte zugehen.

Mit dem Wunsche eines gedeihlichen Erfolges Ihrer Berathungen erkläre ich im Namen Sr. Majestät des Königs von Preußen den diesjährigen Landtag der Fürstenthümer für eröffnet.

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 31. Oktober. (W. T. B.) In der heutigen Sitzuüng des Abgeordnetenhauses wurde der von dem Abg. von Schoenerer in der Sitzung vom 25, d. gestellte Antrag, über eine in der Grazer „Tagespost“ veröffentlichte, angeblich den Ausgleich betreffende Aeußerung des Fürsten Auersperg zu dem Redacteur Dr. Svoboda und dem Abg. Syz Erhebungen anzustellen, mit allen gegen 19 Stimmen abgelehnt. Hierauf wurden die Wahlen für die Delegation vorgenommen, nachdem Seitens der Regierung die Erklärung abgegeben war, daß der Reichsrath nicht ver⸗ tagt werden sole. Das Herrenhaus nahm gleichfalls die Wahlen für die Delegation vor.

Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Athen: Die frü⸗ heren Minister Trikupis und Zaimis, welche vom Könige zur Bildung eines Kabinets berufen wurden, haben sich eine zweitägige Frist ausgebeten. Deligeorgis, welcher von hier abwesend ist, hat das ihm telegraphisch angebotene

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Portefeuille des Auswärtigen abgelehnt. Aus Konstanti⸗ 8 8 8 111““

nopel: Nach hier vorliegenden Nachrichten sind in Burgas neu angekommene russische Truppen ausgeschifft worden, die se Adrianopel und Luleburgas konzentrirte russische

ruppenmacht soll eine sehr bedeutende sein. Die aus der Gefangenschaft zurückkehrenden Nizaꝛns, deren Dienstzeit noch nicht vollendet ist, werden neu equipirt und zu dem in Kos⸗ sowo türkischen Armeecorps dirigirt. Aus Bukarest: Die Minister Bratiano und Cogalniceanu begeben sich morgen nach Silistria, um der Eröffnung der Arbeiten der Grenzregulirungskommission beizuwohnen.

Pest, 31. Oktober. (W. T. B.) Das Abgeordneten⸗ haus wählte in seiner heutigen Sitzung zunächst den Adreß⸗ ausschuß und verhandelte sodann über das Königliche Re⸗ skript, welches zur Vornahme der Wahlen für die Dele⸗ gationen auffordert. Die äußerste Linke beantragte die Verschiebung der Wahlen bis nach der Adreßdebatte. Minister⸗ Präsident Tisza wies darauf hin, daß die Thronrede, in⸗ dem dieselbe von der auswärtigen Haus damit gleichsam aufgefordert habe, sich in der Adresse über die auswärtige Politik zu äußern. Die Regierung werde der Adreßdebatte nicht aus dem Wege gehen, auch sei zu dieser Debatte vor dem Beginn der eeigentlichen Delegationsverhandlungen noch hinreichend Zeit. Die Wahlen zu den Delegationen bat Tisza am nächsten Sonnabend vorzunehmen. Die zur gemäßigten Opposttion zählenden Deputirten haben beantragt, daß der Kaiser um Verschiebung der Eröffnung der Delegationen bis nach Ueber⸗ reichung der Adresse ersucht werden soll; die weitere Debatte wurde auf morgen vertagt. Nach einer Meldung der „Pester Korr.“ wird Aladar Molnar in der morgenden Sitzung des Abgeordnetenhauses einen Antrag einbringen, in welchem die Vorlegung des Berliner Vertrages gefordert wird. Die vereinigte Opposition hält dies für nothwendig, weil der Minister⸗Präsident Tisza die hierauf bezügl chen Fragen Szilagyi's und Apponyi's unbeantwortet ließ.

Großbritannien und Irland. London, 1. November. (W. T. B.) Gladstone hielt in Rhyl eine Rede, in welcher er die Ereignisse im Orient von der Zeit der türkischen Grausamkeiten gegen die Bulgaren an besprach, um dadurch die Nachsicht der liberalen Partei zu beweisen, welche davon abgesehen hätte, in kritischen Zeiten, oder dann, wann die Hoffnungen durch die von der Regierung eingenommene Haltung getäuscht seien, Angriffe gegen die Regierung zu richten. Jetzt habe die liberale Partei zuerst darauf hinge⸗ wiesen, die Regierung durch den Streit in Afghanistan eine neue Gefahr herbeiführe. Gladstone ging sodann auf die afghanische Angelegenheit über und hob hervor, die Ehre und die Interessen Englands müßten den Prinzipien der Grechtigkeit gemäß aufrecht erhalten werden; er wolle sich jetzt nicht über die Pläne der Regierung verbreiten, weil er über dieselben nicht genügend unterrichtet sei, nach den be⸗ kannt gewordenen Thatsachen müsse er indessen die Haltung der Regierung verurtheilen. Gladstone verglich das gegen⸗ wärtige Verhältniß zwischen England und Afghanistan mit dem Verhältniß zwischen Frankreich und Deutschland im Jahre 1870 bei dem Zwischenfall mit Benedetti. Gladstone schilderte hierbei die konservative Politik, die eine mysteriöse Politik und eine Politik der Prahlerei sei und Verwirrungen in den auswärtigen Angelegenheiten hervorrufe. Der Redner schloß mit dem Hinweis darauf, daß der bevorstehende Krieg eine Vermehrung der Steuern, eine Verletzung der Kon⸗ stitution und eine Lähmung des Handels herbeiführen würde. Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Simla, vom 31. Oktober, gemeldet, nach den neuesten In⸗ formationen bezüglich der Antwort des Emirs Schir Ali sei dieselbe keineswegs zufriedenstellend gewesen. Der Emir habe keine Entschuldigung vorgebracht und im Allge⸗ meinen wenig Geneigtheit fur eine friedliche Lösung der Differenzen gezeigt. Dennoch habe die englische Regierung beschlossen, dem Emir eine letzte Gelegenheit zu bieten, den Krieg zu vermeiden, indem sie ihm ein Ultimatum übersandte, in welchem sie ihre Bedingungen aufzählte und eine prompte Antwort verlangte. Eine Gesandtschaft des Alfridee⸗ Stammes ist in Peschawur eingetroffen und hat das Versprechen abgegeben, daß der ganze Stamm sich den Eng⸗ ländern anschließen werde. Der Gesundheitszustand der 1“ Truppen in Alimusjid ist ein sehr

echter.

(W. T. B.) Das Ultimatum der engli⸗ schen Regierung an den Emir von Afghanistan verlangt, wie die „Daily Rews“ sich aus Sim la, von gestern, melden lassen, volle Abbitte, Empfang der britischen Mission, sowie die Erfüllung anderer Bedingungen. Man ist dort nicht der Ansicht, daß der Emir das Ultimatum annehmen, doch glaubt man, daß derselbe zunächst transigiren werde.

Aus Larnaca auf Cypern wird dem Reuterschen Bureau unterm 28. d. M. gemeldet: „Der Vize⸗Admiral Hornby ist an Bord Ihrer Majestät Schiff „Helikon“ hier angekommen. Sir Garnet Wolseley wird heute Abend aus Nicosiag hier eintreffen, um den Marine⸗Minister Smith, sowie den Kriegs⸗Minister, Oberst Stanley, deren An⸗ kunft auf Cypern morgen erwartet wird, zu empfangen.“

Italien. Rom, 31. Oktober. (W. T. B.) Die Vor⸗ verhandlungen wegen des österreichisch⸗ite renischen Handelsvertrages sind in Wien zu einem g klichen Ab⸗ schluß gelangt und haben bereits am 3. Oktol ur Unter⸗ zeichnung eines vorläufigen Protokolls geführt, velches als Grundlage für die definitiven Verhandlungen dienen wird

Die letzteren ollen beginnen, sobald das gedachte Protokoll.

von den betheiligten Regierungen ratifizirt worden ist.

Türkei. Konstantinopel, 31. Oktober. (W. T. B.) Der hiesige griechische Gesandte Conduriotis ist davon verstän⸗ digt worden, daß die englische Regierung in einer Note, be⸗ treffend die Ausführung des Berliner Vertrages die Vermittelung in der Angelegenheit Griechenlands empfehlen werde. Die Pforte hat die Statthalter angewie⸗

sen, Vorbereitungen für die Einrichtung der Gensd'ar⸗

merie zu treffen. In dem Distrikte von Bitolia ist es z

zu einem leichten Zusammenstoß zwischen bulgarischen und

türkischen Truppen gekommen. Neue Abtheilungen Auf⸗ ständischer sind in Macedonien eingedrungen. 3

(W. T. B.) Die Pforte har die von dem Fürsten Dondukoff⸗Korsakoff in Philippopel gehaltene Ansprache zur Information an alle ihre Vertreter im Aus⸗ lande gesandt mit dem Hinweise auf die hierdurch herbei⸗ geführte Beinträchtigung des Berliner Vertrages. Die in

Rumelien wohnenden Bulgaren haben der in Philippopel

tagenden Kommission eine Petition behufs

Vereinigung Ru⸗ 88

Kretensern abgeschloss

Politik gesprochen, das

der Formulare zu den statistischen Nachweisungen für

dringende Nothwendigkeit anerkannt ist.

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meliens mit Bulgarien überreicht Der Ferman des

mit der Genehmigung der von Moukhtar Pascha mit den enen Konvention ist nach Kreta abgegangen. Kaisserli Pascha ist gestorben. Wie verlautet, wird der Sultan den Rebellen Achmed Pascha be⸗ gnadigen. Die ostrumelische Kommission hat gestern unter dem Vorsitze des deutschen Kommissars ihre erste vor⸗

vereitende Sitzung gehalten.

Dänemark. Kopenhagen, 29. Oktober. (H. C.) Aus St. Thomas, vom 15. d. M., wird gemeldet: Auf vielen

Plantagen sind die Neger wieder an die Arbeit gegangen.

Die erforderliche Summe, um die Betriebswerke der abge⸗

brannten Plantagen sofort wieder in Stand zu setzen, nimmt

man auf 129 000 Doll. an. Der Totalschaden läßt sich no nicht abschätzen, wird sich jedoch annähernd auf 1 Million Doll.

velaufen.

Afrika. Egypten. Kairo, 1. November. (W. T. B.) o u

Die Staatskasse macht die Zahlung des fäll

pons der unifizirten Schuld bekannt.

Nr. 65 des Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗

ost⸗ und Telegraphenverwaltung hat folgenden Inhalt:

P vom 29. Oktober 1878. Portoberechnung für Fahr⸗

postsendungen nach Frankreich. Vom 29. Oktober 1878. Postverbin⸗

dung mit Konstantinopel. Vom 26. Oktober 1878. Aesgae

a ahr

1879. Vom 24. Oktober 1878. Generalverfügung an die Kaiser⸗

lichen Ober⸗Postdirektionen, betreffend Einschränkung der dienstlichen Zusätze hinsichtlich der besonderen Telegramme.

Nr. 20 des „Marine⸗Verordnungs⸗Blattes“ hat fol⸗ genden Inhalt: Verleihung der Erlaubniß zur Anlegung des Offizier⸗ Seitengewehrs an die Büchsenmacher der Kaiserlichen Marine. Laufende Berichtiguug des Segelhandbuchs für die Ostsee. Aus⸗ rüstung der Schiffs⸗Lazarethe, Aenderungen zum Terminkalender für S. M. Schiffe und Fahrzeuge. Erhöhung der Salutmunition

der Glattdeckskorvetten. Einrichtung einer Sparkasse bei der Le⸗

bensversicherungsanstalt für die Armee und Marine. Portokosten

und Telegrammgebühren. Geldbeschaffung durch S. M. Schiffe

und Fahrzeuge im Auslande. Befolgung der Bestimmungen des Exerzir⸗Reglements für die Schiffsgeschütze, sowie des Schiffsrollen⸗ buches bei den Inspizirungen. Inhaltsverzeichniß der Schiffsbücher⸗

kisten. Personalveränderungen. Benachrichtigungen.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadr Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 20. bis incl. 26. Oktober cr. zur Anmeldung gekommen: 273 Ehe⸗ schließungen, 904 Lebendgeborene, 32 Todtgeborene und 539 Sterbe⸗ fälle.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

„Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde zur Beförderungeiner Gesammtausgabe der Qu llen⸗ schriften deutscher Geschichten des Mittelalters.“ IV. Band. 1. Heft. Mit einer photolithographischen Tafel. Hannover. Hahnsche Hof⸗ buchhandlung. 1878. 1

Das Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde ist in der gelehrten Welt wohlbekannt. Begründet, um das große Unternehmen der Monumenta Germaniae vorzubereiten, und

später während der Arbeit Mittheilungen zur Förderung desselben

aufzunehmen, hat es diesen Zweck in hohem Maße erfüllt, und in den zwölf Bänden, welche von 1820 bis 1874 erschienen sind, ist ein überaus großer Reichthem von mannigfaltigem Stoff enthalten. Nicht allein für den nächstliegenden Zweck und die kritische Unter⸗ suchung der deutschen Geschichtsquellen überhaupt, sondern auch nach anderen Richtungen hin enthalten namentlich die Reiseberichte mit den dazu gehörigen Handschriftenbeschreibungen vielfache Belehrung.

Beeinträchtigt wurde die Verbreitung des Archivs durch die lang⸗ same und unregelmäßige Folge der Hefte, in welchen auch die so sehr wichtigen Reiseberichte immer seltener wurden. Doch gehört noch das letzte Heft mit Bethmanns Bericht über die italienischen Bibliotheken und Archive zu den wichtigsten von allen.

Nachdem durch Einsetzung der neuen Central⸗Direktion und ver⸗ mehrte Geldmittel die Möglichkeit gewährt worden, die Fortsetzung der Monumenta Germaniae mit verstärkter Energie in Angriff zu nehmen, wurde auch die Fortsetzung des Archivs sofort in Erwägung gezogen und beschlossen, dasselbe in veränderter Gestalt untker dem Titel „Neues Archiv“ wieder ins Leben treten zu lassen und in dieser Neuen Folge den ursprünglichen Plan vollständiger zur Ausführung nn bringen. Ueber den Fortgang des großen Unternehmens, der

onumenta Germaniae, soll darin von nun an regelmäßig Bericht Die Crgebnisse der für dasselbe unternommenen Reisen sollen mitgetheilt, und von den untersuchten Handschriften soll Nachricht gegeben werden. Die in neuerer Zeit so lebhaft betriebene Un tersuchung der Geschichtsquellen soll hier den Raum finden, dessen sie bedarf; diese Untersuchungen sollen theils der neuen Aus⸗ gabe vorarbeiten, theils auch rückgreifend mit den schon heraus⸗ gegebenen Quellen sich beschäftigen, deren neue Bearbeitung als eine

Auch neue Entdeckungen werden hier zur Mittheilung kommen, und es werden Texte von ge⸗ ringerem Umfang abgedruckt werden.

Die R⸗daktion hat im Auftrage der Central⸗Direktion Hr. Pro⸗ fessor Wattenbach übernommen, an welchen Peiträge einzusenden sind (Berlin W., Königin Augustastraße 51). Jährlich wird ein Band von höchstens 40 Bogen in 2—3 Heften ausgegeben werden, und ist der Preis des Bandes auf je 12 festgesetzt.

„Das vorliegende Heft bringt zunächst den von uns seiner Zeit bereits mitgetheilten Bericht über die 4. Plenarver sammlung der Central⸗Direktion der Monumenta Germaniae, die in den Tagen vom 15. bis 17. April in Berlin abgehalten wurde. Dann erstattet Hr. Geh. Regierungs⸗Rath Waitz Bericht über seine Reise nach England und Frankreich im Herbst rorigen Jahres. Die Beilagen enthalten Berichte über die Arbeiten des Dr. Liebermann in England während des Sommers 1877, sowie Nachrichten über einzelne Handschriften, nämlich über das Original der Annales Pali- denses in der Bodleyanischen Bibliothet zu Orford, über die Sammlung des Codagnelli in Paris, über Handschriften des Martinus Oppaviensis, (die zunächst wegen etwaigen Fortsetzungen eingesehen wurden, während für das Werk selbst die allgemeinsten Angaben über Anfang, Schluß und äußere Einrichtung genügen müssen), über eine Züricher Chronik des 13. Jahrhunderts 88 schon früher benutzt, aber nicht in ihrem wahren Charakter er⸗

annt ist) und über eine ungedruckte Weltchronik des 14. Jahrhunderts. Weiter berichtet F. Frensdorff über seine Archivreise nach Belgien 8 Behuf einer Ausgabe der älteren deutschen Stadtrechte, während

„Weiland einige Handschriften der Universitätsbibliothek zu Gößen beschreibt. „Die handschriftliche Ueberlieferung der lateinischen Dich⸗ tungen aus der Zeit der Karolinger“ betitelt sich die dann folgende Uebersicht der für die Herausgabe der lateinischen Dichtungen der karolingischen Zeit unternommenen Vorarbeiten von Ernst

ümmler, welche durch interessante literarhistorische Be⸗ merkungen eingeleitet wird. In den „Miscellen“ finden sich Bei⸗ träge von G. Waitz über Handschriften, von Bruno Krusch über die Briefe des Hilarus und Victorius, von Loewenfeld und E. Dümmler. Besonders interessant sind die Mittheilungen über zwei Bullen Leo's IX., von Paul Ewald: Im Staatsarchiv zu

erstattet werden.

Düsseldorf wird das

Privileg Leo's IX. für die Geschwisterklöster Stablo und Malmedy aufbewahrt. Indessen sind dort deren zwei vorhanden, welche beide unter dem 3. September 1049 ausgestellt sind und mit der Prätension von Originalen auftreten. Der Ver⸗ fasser sucht nun nachzuweisen, daß eines davon ein Falsum ei, und theilt zu dem Zweck nicht nur beide Texte, ondern auch bhandschriftliche Proben daraus in photolitho⸗ graphischer Nachbildung mit. Sein Resultat ist, daß die eine ächte Bulle von einem Fälscher benutzt worden sei, der seiner Schrift nach in den Anfang des 12. Jahrhunderts gehöre. Dieser habe manche Theile kopirt und schließlich von dem Original die Bleibulle abgelöst, deren Fäden er zur Schnur drehte und die er an seinem neuen Diplom befestigte. Kleinere Beiträge lieferten noch Wilhelm Arndt über zwei Bullen Innocenz II., E. Ranke: zur Kritik der Biographie des h. Engelbert und W. Wattenbach über einen Bericht über die Schlacht bei Hems, am 23. Dezember 1299. Den Schluß bilden kurze Nachrichten verschiedenen Inhalts.

Gewerbe und Handel.

„Berlin, 1. November. Im deutschen Handelstage refe⸗ rirte im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung Hr. Schnorr⸗ Leipzig über Punkt 6 der Tagesordnung: Re form der kaufmän⸗ nischen Zahlungsweise. Die von ihm vertretene Leipziger ö habe den deutschen Handelstag als das Peif ist

rgan zur Förderung dieser sehr wichtigen Frage gehalten. Redner begründete eingehend seinen nachstehenden Antrag: „Der deutsche erkennt in der Einführung von Baarzahlungen in Ver⸗ indung mit der Annahme von festen Preisen im Kleinhandel Seitens der Verkäufer ein wesentliches Mittel zaur Hebung der deutschen Kredit⸗ verhältnisse, und beschließt: 1) einen Ant ag an den Bundesrath zu richten, dahin gehend: die Verjährung frist für Forderungen aus kaufmännischem und gewerblichem Geschäftsverkehr auf ein Jahr zu beschränken; 2) seine Mitglieder aufzufordern, an den einzelnen Plätzen Vereine von Verkäufern zu bilden, welche sich gegenseitig verpflichten, im Kleinverkauf nur gegen baare Zahlung und im Engros⸗Geschäft nur gegen dreimonatliche Accepte zu verkaufen, wenn vom Käufer nicht Baarzahlung beliebt wird. Der Handelstag beauftragt das Präsi⸗ dium, zur Ausführung des Beschlusses II. sich mit den einzelnen Handelskammern in Verbindung zu setzen.“ Der Bankier Hanau (Mülheim a. d. R) plaidirte für die Einführung von Rabatt oder billigeren Preisen bei Baarzahlungen und wünschte den vorstehenden Antrag in angegebener Weise abzuändern. Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wurde der erste Theil des Antrages abgelehnt, der zweite Theil, betreffend die Gründung von Vereinen, aber ange⸗ nommen.

In den ständigen Ausschuß wurden sodann gewählt die Herren Baare (Bochum), Costen (Magdeburg), Fäustel (Bayreuth), Dr. Hammacher (Berlin), Haniel (Ruhrort), Kopfer (Mannheim), Liebermann (Berlin), Meckel (Elberfeld), Mosle (Bremen), Schlum⸗ berger (Mülhausen), Sötbeer (Göttingen), Dr. Weigel (Cassel), Schnorr (Leipzig), Haaker (Stettin).

Während das Resultat der Wahl zur Feststellung gebracht wurde, referirte Hr. Kopfer⸗Mannheim in Erledigung des 7. Punktes der Tages⸗ ordnung über das Tabaksmonopol. Er beantragte eine Resolution gegen die Einführung des Tabaksmonopols, welche auch angenommen wurde. Hr. Sekretär Stumpf⸗Oznabrück beantragte noch mit Rück⸗ sicht auf den heute angenommenen Antrag Baare, den Ausschuß zu beauftragen, die Stuttgarter Vorschläge in Betreff der Organisation des Handelstages zu prüfen und zur Erledigung der Angelegenheit dem nächsten Handelstage eine geeignete Vorlage zu machen. Nach kurzer Empfehlung dieses Antrages Seitens des Antragstellers wurde derselbe einstimmig angenommen und alsdann die Sitzung gegen 4 ¼ Uhr Nachmittags geschlossen.

Der Geschäftsbericht der Direktion des Central⸗Bazar 85 öffentliches Fuhrwesen (vorm. Gebr. Beskow) für das

etriebsj ahr 1877/78 konstatirt, daß ein etwas höherer Reinertrag als in dem vergangenen erzielt worden ist. Das Fuhrgeschäft brachte eine Einnahme von 211 914 gegen 202 914 pro 1878/77 und 230 014 pro 1875/76, während sich die Miethen auf 53 089 egen 52 702 pro 1876/77 und 52 860 pro 1876/77 und die für verkauften Pferdedünger auf 1419 gegen 1363 pro 1876/77 und 1195 pro 1875/76 stellten. Die Ausgaben be⸗ trugen: an Abschreibungen auf Wagen, Geschirre, Utensilien, Lipreen, Gebäude und Pferde 76 423 ℳ; an Zinsen, abzüglich der Zinsen⸗ einnahme, 42 7900 ℳ; an Betriebs⸗ und Geschäfts⸗Unkosten 126 174 ℳ, zusammen 245 388 gegen 239 587 pro 1876/77 und 273 007 pro 1875/76, so daß für das verflossene Geschäfts⸗ jahr trotz der größeren Amortisations⸗Abschreibungen ein Betriebs⸗ Ueberschuß von 21 035 gegen 17 392 pro 1876/77 und 11 061 pro 1875/76 verbleibt. Die Zahl der Fuhrwerke ist im abgelaufenen Geschäftsjahre von 135 auf 147 Stück (exkl. 5 Stück Schlitten) gestiegen. An Pferden besaß die Gesellschaft am 1. Juli 1877 131 Stück, zugekauft wurden im abgelaufenen Geschäftsjahre 38 Stück, zusammen 169 Stück, dagegen wurden verkauft 40 Stück, es fielen 6 Stück, so daß ult. Juni c. ein Bestand von 123 Stück ver⸗ blieb. Die Pferde stehen mit durchschnittlich 460 pro Stück gegen 477 pro 1876/77 zu Buch. Aus der Bilanz ist zu er⸗ wähnen, daß unter den Passiven außer dem Aktienkapital von 1 386 600 die Hypothekenschulden mit 870 000 ℳ, der Reserre⸗ fonds mit 3985 ℳ, das Konto dubioso mit 37 454 und die Kreditoren mit 9852 figuriren. Unter den Aktiven figuriren das Kassakonto mit 6344 ℳ, das Aktienkapital⸗Reduktionskonto mit 36 612 ℳ, die Forderung an die Vereinsbank Quistorp mit 83 200 und die Debitoren mit 17 574 b

Amsterdam, 31. Oktober. (W. T. B.) Bei der heute von der niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltenen Zuckerauktion wurden 35 Faß Surinam zu 26 ¼ à 27 Fl., 102 Fäßchen Surinam zu 29 à 29 ½ Fl. angeboten und sämmtlich verkauft.

London, 1. November. (W. T. B) Einer Meldung der „Times“ zufolge wird das Haus Rothschild in der nächsten Woche eine 5 % egyptische Anleihe im Betrage von 8 500 000 Lstrl. emittiren. Der Emissionscours würde zwischen 70 und 75 betragen. und England haben die Ernennung von Spezialkommis⸗

aren zur Verwaltung des verpfändeten Bodenbesitzes garantirt. Verkehrs⸗Anstalten⸗

Triest, 1. Novembem. (W. T. B.) Der Lloydpostdampfer „Hungaria“ ist gestern Abend 9 Uhr aus Konstantinopel hier eingetroffen.

Berlin, 1. November 1878.

Die Stadtverordnetenversammlung nahm in ihrer gestrigen Sitzung hinsichtlich der Tegeler Wasserwerke die Be⸗ schlüsse ihres Ausschusses (S. Nr. 256 d. Bl.), durch abessinische Brunnen in verschiedenen Tiefen das Vorhandensein der Leptothrix feststellen zu lassen, an.

Die Berliner Stadtsynode nahm im weiteren Verlaufe ihrer gestrigen Sitzung den Antrag der 4 Berliner Kreissynoden, daß der Präsident derselben von ihnen selbst gewählt werde, und den 2. Antrag Techow an: „eine aus 7 Mitgliedern bestehende Kommission niederzusetzen, welche zu prüfen habe, ob und in wieweit das Regulativ abzuändern, insbesondere ob ein geschäftsführender Ausschuß unter dem Vorsitz des General⸗Superintendenten von Berlin neben dem Vorstande einzusetzen sei, und welche gleichzeitig die definitive Ge⸗ schäftsordnung festsetzt.“ Nachdem diese Kommission durch Akkla⸗ mation gewählt worden war, wurde die Synode von dem Vor⸗ sitzenden geschlossen.

In Neumagen an der Mosel ist im Verlaufe des vergangenen Jahres ein Fund römischer Steinskulpturen von hervorragender Bedeutung gemacht worden, welcher jetzt für das Provinzialmuseum in Trier erworben ist und in demselben zwei große Säle anfüllt. Nicht nur

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die Anzahl und Größe der zu Tage geförderten Mo⸗ numente, deren Gesammtgewicht etwa 2000 Centner beträgt, lassen alle anderen bis jetzt in Deutschland gemachten Funde dieser Art weit hinter sich, sondern auch die Kunstfertigkeit, mit welcher die meisten dieser Skulpturen behandelt sind, setzt die Neumagener Mo⸗ numente über die Masse der Produkte der rheinischen Steinmetzen, welche als Votiv⸗ und Militärgrabsteine die rheinischen Museen anfüllen. Der Hauptwerth jedoch dieses Fundes besteht in der großen Anzahl aus dem täglichen Leben gegriffener Darstellungen, welche so⸗ wohl im Allgemeinen unsere Kenntniß antiken Lebens erweitern und im Besonderen uns einen Einblick gestatten in den Handel und Wandel der Bewohner Neamagens zu römischer Zeit.

Selten wohl schreibt die „Cöln. Ztg.“ ist ein so werth⸗ voller Schatz müheloser gehoben worden. Als man eine Schiefermauer, den letzten sichtbaren Rest einer mittelalterlichen Burg, abbrach, stieß man in den Fundamenten auf ein römisches Relief. Bald zeigte es sich, daß die ganze Burg mit römischen Monumenten funda⸗ mentirt war.

„Es ist ein für uns unbegreiflicher Vandalismus, mit dem das Mittelalter die großen Römerbauten zerstörte, um sie als Bau⸗ material in die Erde zu versenken. Und dennoch verdanken wir der Zerstörung dieser Monumente ihre Erhaltung. An der Igeler⸗Säule, welche, für ein Heiligenbild gehalten, der Zertrümmerung durch Menschenhand entging, hat der Regen und Frost der Jahrhunderte fast alle Darstellungen bis zur Unkenntlichkeit verlöscht. Die Neu⸗ magener Skulpturen dagegen sind so erhalten, als kämen sie eben aus der Werkstätte des Steinmetzen und des Malers. Fast alle prangten bei ihrer Auffindung noch im vollen Farbenschmucke.

Auf die Weinlese scheint ein schön erhaltenes Hochrelief hinzu⸗ deuten, auf dem ein Mädchen im Tanze dargestellt ist, mit wallen⸗ dem Schleier und mit einer mächtigen Weintraube in der hoch er⸗ hobenen Linken. Ein auf einem Wagen liegendes Weinfaß zeigt uns, wie die Neumagener Negociatores (diese werden mehrfach in den In⸗ schriften erwähnt, den Wein zu Lande transportirt haben. Den Wassertransvort führen uns zwei Skulpturen vor Augen, die wohl zu dem Originellsten gehören, was überhaupt die provinzielle Kunst geschafften hat. Man denke sich zwei als vollkommen freistehende Gruppen gearbeitete Schiffe, von denen jedes etwa eine Länge von 3m und eine Höhe von 1,50 m hat. Der Kiel der Schiffe läuft in einen Delphin aus. Die Schiffe sind Zweiruderer. Von der unteren Reihe der Schiffer sind nur die Ruder sichtbar, von den oben Sitzenden ragt der Oberkörper über die Brüstung des Schiffes hervor. In der Mitte liegen die Weinfässer. Die Köpfe der Schiffsleute meist derbe, bärtige Gesellen sind alle einzeln charakterisirt, namentlich ist der Kopf des einen Steuermannes, der, in unmittelbarster Nähe eines Weinfasses sitzend, den füßen Weinduft in sich aufnimmt, mit köst⸗ lichstem Hu gebildet.

Diese Darstellungen sind wichtig. Sie zeigen nicht nur, daß wie jetzt, so auch in den ältesten Zeiten in Neumagen der Weinbau die

auptauelle des Erwerbes bildete, sondern sie legen auch für das Vorhand nsein der Weinkultur in Neumagen und an der Mosel uüͤberhaupt schon für den Ausgang des zweiten Jahrhunderts nach Christi Geburt unwiderleglich Zeugniß ab. Denn einer späteren Ansetzung der Neumagener Monumente widerspricht der Styl der Skulpturen und noch mehr die Buchstabenformen der Inschriften, welche noch durchaus einen monumentalen Charakter haben.

„Jedenfalls lehrt der Fund, daß Neumagen zur Römerzeit ein blühender Ort gewesen ist, der Sitz einer reichen Kaufmannschaft, welche Trier und die großen Niederlassungen am Rhein mit den Er⸗ zeugnissen des Weinbaues am Moselstrome versah. .

„Künstlerisch nehmen unter sämmtlichen Skulpturen die Friesen mit Darstellungen von Meergöttern und Seethieren den ersten Rang ein. Sehen wir die Tritonen im heißen Kampfe gegen die ge-⸗ schwänzten Löwen, Leoparden und Stiere oder die Götter sich behag. lich auf ihren Thieren wiegen, in den kühnen, stark verkürzten Figuren der Tritonen und in den schön geschwungenen Linien der Thiere ist der Einfluß hervorragender Werke der griechischen und römischen Kunst unverkennbar. Von diesen Friesen mit Kämpfen und Zuügen der Meerwesen sind uns acht Stück erhalten. 8

Weit zahlreicher ist die Klasse derjenigen Skulpturen, deren Darstellungen dem täglichen Leben entnommen sind. Hier sehen wir einen Jüngling hoch zu Roß, die Hunde an der Leine führend, zur Jagd ausziehen; einen Knaben, wie er einen Hund nach einem hoch gehaltenen Hasen springen läßt, und in freistehender Kolossalaruppe einen Bären, in Begriff, einen unter ihm liegenden Widder zu ver⸗ tilgen. Drei große Reliefs stellen gefangene Barbaren dar, welche mit auf dem Rücken zusammengebundenen Händen zwischen er⸗ beuteten Waffen sitzen; ein anderes Relief bester Arbeit und präch⸗ tigster Erhaltung: einen alten Mann, der auf einer Tafel schreibt, während ein Jüngling ihm eifrig zusieht. Zwei sich ähnelnde Skulp⸗ turen zeigen uns Damen, die mit ihrer Toilette beschäftigt sind; eine Giebelgruppe: vier Frauen hinter einem Tisch mit Schaalen voller Früchte. Besonderes Interesse bietet ein Hochrelief, in dessen Vordergrund ein Tisch dargestellt ist, auf welchem ein Haufe Geldes ausgebreitet liegt. Um den Tisch stehen drei Jünglinge: der eine legt seine Hände auf das Geld, der zweite prüft aufmerksam eine Münze, der dritte macht Notizen in ein Buch. Hinter dieser Gruppe stehen vier Männer, von denen nicht klar ist, ob sie kommen oder gehen, was sie sollen. Sie sind mit der Pänula, an welcher der Cucullus hängt, bekleidet. Der Cucullus aber ist von einer un⸗

ewöhnlich spitzen Form, so daß er mit der Kapuze, welche heut zu Kage die Mönche tragen, auffallende Aehnlichkeit hat.

Kulturhistorisch indeß sind von größerer Wichtigkeit eine Reihe Monumente, welche sich auf Weinbau beziehen. Diese Skulpturen sind der mannigfachsten Art.

Gothenburg, 27. Oktober. (Hamb. Corr.) Der Dampfer „Fraser“, welcher die Nordenskjöldsche Expedition begleitet hat, ist vorgestern vom Jenisei mit der ersten direkten La⸗ dung glüalich hier eingetroffen. Die Ladung, welche in Dudinskoi ein⸗

senommen wurde, besteht aus ca. 1400 Säcken Weizen und Roggen, semie ca. 60 Schiffspfund Talg. Gleichzeitig überbringt der „Fraser“ einige Kisten Nordenskjöld, welche Gegenstände von ethnographischem Werth enthalten und nach Stockholm expedirt wer⸗ den sollen. Nach dem Jenisei hatte das Schiff Eisenwaaren aus London und eine Partie Tabak aus Bremen gebracht, welche Waaren in Zaostrovkoi, nördlich von Dudinskoi, gelöscht wurden. Die Rück⸗ ladung soll hier für Rechnung des Hrn. Sibiriakoff, des Eigenthümers

des Schiffes, verkauft werden. 8— Im Wallner⸗Theater erinnert der Erfolg, den das „Mein

Lustspiel „Doktor Klaus“ findet, an die Zeiten, da Leopold“, das bekannte Volksstück desselben Verfassers, das Repertoire beherrschte. Dieser Erfolg ist wesentlich noch dadurch gesteigert wor⸗ den, daß Hr. L'Arronge, dem Rath der Kritik folgend, den Schluß des dritten Aktes, der bei der ersten Aufführung nicht recht behagen wollte, abänderte. Nun schließt dieser Akt sehr wirkungsvoll mit der tief ergreifenden, von Hrn. Lebrun meisterhaft vorgetragenen und vom stets mit mehrfachem Hervorruf belohnten Erzählung des doktor Klaus. 1

Die auf heute angesetzte Vorstellung des „Otel’o“ in Krolls Theater muß wegen Erkrankung der Signora Giuliani abermals verschoben werden.

Die Abtheilung für ausübende Tonkunst der Königlichen Hochschule für Musik eröffnete die Aufführungen dieses Winters am Mittwoch in der Sing⸗Akademie mit dem „Elias“ von Mendels⸗ sohn. Chor und Orchester leisteten unter Leitung des Hrn. Direktors Prof. Joachim in Präzision und Vortrag diesmal ganz besonders Anerkennenswerthes. Auch die Soli waren gut vertreten, namentlich der „Elias“, den Hr. Georg Henschel sang. Die anderen Solo⸗ es waren in Händen der Damen Frl. Emma Faller und Frl.

uguste Hohenschild und des Hrn. Hermann von der Meden. Dem Konzert wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der 1“ 8

Kronprinz und die Kronprinzessin bei.