1878 / 267 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Nov 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 31. Oktober schließt mit 8 eenden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte

eenbestand 592 129 000 oder 2 941 000 weniger als in der Vorwoche, während der Wechselbestand mit 601 820 000 eine Zunahme um 13 614 000 und die Lombardforderungen in Höhe von 78 720 000 eine solche um 3 993 000 er⸗ kennen lassen; es betrug ferner der Notenumlauf 822 329 000 oder 14 184 000 mehr als in der Vorwoche, und die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von 153 882 000 haben sich der Vorwoche gegenüber um 207 000 vermehrt, während die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlich⸗ keiten mit 50 345 000 eine Abnahme um 1 443 000 zeigen.

An Stelle des bisherigen Königlich bayerischen Militär⸗ bevollmächtigten, General⸗Majors von Fries welchem das Kom⸗ mando der Königlich bayerischen 1. Feld⸗Artillerie⸗Brigade übertragen, ist der Oberst Ritter von Nylander, à la suite des Generalstabes und bisher Abtheilungs⸗Chef im Königlich bayerischen Kriegs⸗Ministerium, zum Militärbevollmächtigten ernannt worden.

Der Kaiserliche General⸗Konsul Gillet ist auf seinen Posten nach Konstantinopel zurückgekehrt.

Als Anstifter einer strafbaren Handlung wird nach §. 48 des Strafgesetzbuchs derjenige bestraft, welcher einen Andern zu der von demselben begangenen strafbaren Handlung durch ꝛc. vorsätzlich bestimmt v. In Beziehung auf diese wwgS; hat das Ober⸗Tribunal durch Erkenntniß vom 17. Oktober d. J. den Rechtssatz ausgesprochen, daß die An⸗ stiftung sich auf einen inviduell bestimmten Thäter und auf eine ihrer Art nach bestimmte Strafthat beziehen muß; da⸗ se en ist für die Bestrafung wegen Anstiftung nicht erforder⸗ ich, daß der Anstifter auch die näheren Umstände, unter welchen die That auszuführen sei, ins esondere die Person desjenigen vorgeschrieben haben müsse, gegen welche dieselb⸗ gerichtet werden solle, „weil der Anstifter dieses Alles nicht immer zum Voraus bestimmen kann, es vielmehr in der Regel dem Ermessen des Thäters wird überlassen werden müssen.“

Stettin, 10. November. Stettiner Maschinenbau⸗Aktien⸗Gesellschaft „Vulkan“ wurde gestern die dort neu erbaute Panzerkorvette „Württem⸗

1 berg“ vom Stapel gelassen.

ZJahr 1879 erstattet. In das Budget folgendes Resultat: Außerordentliche Einnahmen

Bayern. München, 11. November. (W. T. B.) Der Minister⸗Präsident von Pfretzschner ist von seinem Urlaube aus Italien hierher zurückgekehrt.

„Bremen, 9. November. (Wes. Ztg.) Die Finanzdepu⸗ tation hat der Bürgerschaft Bericht über das Budget für das seiner jetzigen Aufstellung ergiebt

46 000 ℳ, ordentliche Einnahmen 10 061 700 ℳ; Total der Einnahmen 10 107 700 ℳ, Defizit 1 581 662 ℳ, Summa

11 689 362 ℳ. Außerordentliche Ausgaben 904 062 ℳ, ordent⸗

E111“

liche Ausgaben 10 785 300 ℳ, Total der Ausgaben 11

Ausgaben und

Ausgaben für den

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 11. November. (W. T. B.)

1 Graf Schuwaloff ist heute nach Pest abgereist, wo er einige Tage verweilen wird. Die „Polit. Korresp.“ veröffentlicht

den Wortlaut der Proklamation, durch welche eine allge⸗

meine Amnestie für Bosnien und die verkündet wird. Die Amnestie erstreckt sich au

alle anläßlich der Okkupation kompromittirte Personen, welche zu ihrer friedlichen Beschäftigung bereits heaccgerehn sind oder sich

binnen 14 Tagen stellen und Gehorsam zusichern; ferner auf

die in Untersuchungshaft befindlichen oder ihre Strafe bereits abbüßenden Personen. Die Amnestie erstreckt sich dagegen

befinden, doch wird auch bezüglich dieser in besonders der Berück⸗ sichtigung werthen Fällen ein Antrag auf Begnadigung gestellt werden. Dieselbe Korrespondenz meldet weiter: Aus Konstan⸗ tinopel: Nach der Pforte aus Seres in Macedonien zu⸗ gegangenen Nachrichten haben die Bul garen zwei in Krasna stationirte Compagnien regulärer türkischer Truppen über⸗ fallen und umzingelt und dieselben nach einem 30stündigen Kampfe gefangen nach Harbic geführt. Andere bulgari he Insurgenten griffen Jenikaessi und Gradcanica an und steckten die mohamedanischen Ortschaften Bresnica, Marsca, Polirca und Himnica in Brand, wobei viele Weiber und Kinder umge⸗ kommen sein sollen. Aus Athen, 10. d. Die Oppositions⸗ partei der Deputirtenkammer hat nicht die Vorlegung der auf die Insurrektion in Thessalien und Epirus bezüg⸗ lichen Akten, sondern die Vorlegung der die Verausgabung von 3 Millionen Drachmen für die Flüchtlinge betreffenden Schriftstücke verlangt. Nachdem Seitens der Regierung die Zusage ertheilt worden, daß dieselben vorgelegt werden soll⸗ en, erklärte sich die Opposition tststetenges. Es ist nun⸗ mehr gegründete Hoffnung vorhanden, daß das Kabinet Kommunduros, welches die auf die Durchführung des Ber⸗ liner Vertrages gerichtete Politik fortführt, unangefochten bleibt. Aus Bukarest: Die russischen Truppen werden am 17. d. Rumänien räumen und nach Bessarabien zurückgehen. Wie schon negeselte wurde den Delegationen auch ie Schlußrechnung über den gemeinsamen Staats⸗ Nau2 g der österreichisch-ungarischen Monarchie für das Jahr 1876 unterbreitet. Demgemäß beliefen sich in dem ge⸗ nannten Verwaltungsjahre die Gesammtausgaben au 22 060 146 Fl., das Reinerträgniß des Zollgefälles au 6 459 070 Fl., so daß das Netto⸗Erforderniß 115,601 075 Fl., die Quote für die im See vertretenen König⸗ reiche und Länder 79 302 337 Fl., für die Länder der ungarischen Krone 33 986 716 Fl. betrug. Zur Vorlage gelangte ferner die Rechnung über die gemeinsamen n und Einnahmen der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie für das Jahr 1877. Demgemäß betrugen die aufenden Dienst in diesem Jahre 113 369 223 Fl., wovon 101 072 168 Fl. auf das Ordinarium, 12 297 055 Fl. auf das Extraordinarium entfallen. Da die bewilligten Kredite für das Ordinarium 102 294 023 Fl. und für das Extraordinarium 12 467 555 Fl. betrugen, so ergiebt sich mit 77 ei itrest mit 1 221 854 Fl. im Ordinarium, mit 170 500 Fl. im Extraordinarium, zusammen mit 1 392 355 Fl. Gegenüber den mit 11 Millionen präli⸗ minirten Zollgefällsüberschüssen betrug der faktische Ersolg

nicht auf hervorragende vnaücggtger die sich bereits in Haft

Auf der Schiffswerft der

4 * Fl., so daß eine Mindereinnahme von 6 280 510 Fl. resultirt.

Aus Mostar läßt sich die „Pol. Korr.“ unterm 31. Oktober be;

„Feldmarschall⸗Lieutenant Baron Jovanovic hat, in treuer Be⸗ folgung seiner Inlruktionen, mit dem Augenblicke der Ueberschrei⸗ tung der dalmatinischen Grenze den großen Grundsatz von gleichem Rechte für Alle proklamirt, und seitdem geschah thatsächlich nichts, was den selben auch nur in vereinzelten Fällen den geringsten Ab⸗ bruch gethan hätte. Der von allem Anfange an ergebene Katholik, der anfänglich schwankende, weil durch längere Zeit irre ge⸗ führte griechisch Orthodoxe, so wie der von Hause aus miß⸗ trauische Mohamedaner alle diese verschiedenen Ele⸗ mente wurden bald überz eugt, daß der wirksame Schutz, den Macht, gepaart mit Gerechtigkeit, gewähren kann, ihnen allen in gleichem Maße zugute kommt und daß ihr ureigenes Interesse es ihnen gebietet, mit Loyalität und Vertrauen den Intentionen der Befreier entgegenzukommen. Die mohamedanischen Flüchtlinge kehrten aus Bosnien in ihre Heimath zurück, und die christlichen In⸗ surgenten aus der Herzegowina suchten mit herzlicher Freude wieder ihre Berge auf. Den völlig Mittellosen wurde materielle Hülfe ge⸗ währt, die Fähigeren erhielten einträgliche Posten. Allen wurde die Bahn zur ökonomischen, intellektuellen und bürgerlich⸗sittlichen Restauration eröffnet. Es giebt faktisch keinen Schmollenden, keinen Unausgesöhnten in der Herzegowing mehr.

Die gewesenen Chefs der Insurrektion, welche an der Spitze ihrer Bataillone die Waffen streckten und der neubegründeten Autorität in aufrichtiger Weise huldigten, wurden, je nach ihrer

ähigkeit, mit öffentlichen ehrenvollen Aemtern betraut. Wer von den

Koham edanern um eine Anstellung petitionirte, wurde ebenfalls nach Möglichkeit berücksichtigt. Seit vier Jahrhunderten ereignete es sich zum ersten Male, daß die Eingeborenen Antheil an den öffentlichen Angelegenheiten nehmen, und diese Thatsache allein genügte, um den eingetretenen großen und heilsamen Wechsel der Dinge in seiner ganzen Bedeutsamkeit der Bevölkerung vor Augen zu führen. Auch verkennt diese die Wohlthat der neuen Situation nicht, und aus allen Gemeinden wurden spontan Gesuche an den Kommandanten abgeschickt, derselbe möge der Dankbarkeit des Volkes an den Stufen des Allerhöchsten Thrones Ausdruck geben. Wenn es materiell mög⸗ lich wäre, gingen Hunderte von Deputationen an das Kaiserliche Hoflager ab.“

Pest, 11. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses der Reichsraths⸗ delegation erklärte der Kriegs⸗Minister, daß ein Armee⸗ Ober⸗Kommando gegenwärtig nicht mehr bestehe, wohl aber fungire ein General⸗Inspektor. Demselben stehe kein Recht zu, Befehle zu ertheilen, er unterbreite die Berichte unmittelbar dem Kaiser, welcher dieselben dem Kriegs⸗Ministerium zur weiteren Veranlassung zuweise. Die verfassungsmäßige In⸗ hee Kriegs⸗Ministeriums sei demnach vollkommen gewahrt.

Wie die ,‚Pester Korresp.“ meldet, wird Graf An⸗ drassy morgen in dem Ausschusse für die Auswärtigen Angelegenheiten der ungarischen Delegation einige Auf⸗ klärungen über die gegenwärtige politische Lage geben, soweit dies zur vorläufigen Orientirung über den Stand der Dinge erforderlich ist. Ein umfassendes Exposé über die die orientalische Frage betreffende Politik der Regierung wird Graf Andrassy im Plenum der Delegation geben.

Schweiz. Bern, 5. November. Das Budget der Eidgenossenschaft für 1879 ist vom Bundesrath wie folgt festgestellt: Einnahmen 41 065 000 Fr., Ausgaben 42 121 000 Fr., Defizit 1 056 000 Fr.

Genf, 11. November. (W. T. B.) Bei den Wahlen für den hiefigen großen Rath haben die Demokraten einen vollständigen Sieg überoiasRegierungspartei davonge⸗ tragen. Von den Kandidaten der Letzteren wurde nur Car⸗ teret, und zwar in vorletzter Stelle gewählt; die übrigen 109 Gewählten gehören sämmtlich zu den von den Demokraten aufgestellten Kandidaten.

Großbritannien und Irland. London, 12. No⸗ vember. (W. T. B.) Der frühere Vizekönig von Indien, Lord Northbrook, hat sich bei einer in Win chester ge⸗ haltenen Rede dahin geäußert, daß die vielbesprochene Rek⸗ tifikation der v Indiens sich voraus⸗ sichtlich auf eine permanente Okkupation von Quettah be⸗ schränken werde.

Frankreich. Paris, 9. November. (Fr. 89 In der eutigen Sitzung der Deputirtenkammer gelangte der ericht des Hrn. Spuller über das Budget des Mini⸗

steriums des Aeußern zur Vertheilung. Der vom

Budgetausschuß für dieses Ressort festgestellte Kredit beläuft

sich auf 12 839 300 Fr., d. i. 119 530 Fr. mehr als im Vor⸗

jahre. Die Wendung der Dinge im Orient hat dem Auswär⸗ tigen Amte einige Mehrausgaben zugezogen, so wird an

Stelle des bisherigen General⸗Konsuls in Bukarest mit

40 000 ein Gesandter mit 50 000 Fr. Gehalt, in Belgrad

ein Missionschef mit 30 000, in Montenegro, sei es in

Cettinie oder in Antivari, ein Geschäftsträger mit

22 000, in Sofia (Bulgarien) ein diplomatischer Agent mit

20 000, in Philippopel (Rumelien) statt eines Vize⸗Konsuls

ein Konsul mit 16 000 Fr. Gehalt angestellt, ferner werden

in Rustschuk, Widdin, Varna und Burgas Vize⸗Konsulate von

10⸗ bis 8000 Fr. errichtet, endlich ist in Larnaka, auf der Insel

Cypern, ein Konsulat mit 18 000 Fr. Gehalt wieder hergestellt

worden. Auch in Japan und auf der afrikanisch en Küste

sollen einige neue Vize⸗Konsulate entstehen, wogegen andererseits das Konsulat in Jassy mit 20 000 Fr. in ein Vize⸗Konsulat mit 10 000 Fr. Gehalt umgewandelt wird. Die Bezüge des französischen Botschafters in Konstantinopel werden von

110 000 auf 130 000 Fr. erhöht. Schließlich dringt der Aus⸗

schuß noch auf einige Verbesserungen der Redaktion des amt⸗

lichen „Annuaire diplomatique.“

Spanien. Madrid, 11. November. (W. T. B.) Bei der heute wegen Mordversuchs auf den ran. geführten Gerichtsverhandlung wurde vom Staatsprokurator die Verhängung der Todesstrafe über den Attentäter, vom Ver⸗ theidiger eine nochmalige Wiederaufnahme des Prozeß⸗ verfahrens beantragt. Eine Entscheidung des Gerichtshofes liegt noch nicht vor.

12. November. (W. T. B.) Die marokkanische Regierung hat der spanischen Regierung die Mittheilung gemacht, daß sie den Familien der ermordeten spani⸗ schen Unterthanen eine Geldentschädigung zahlen und der spanischen Flagge Genugthuung verschaffen werde.

Italien. Rom, 11. November. (W. T. B.) Die italienischen Delegirten für die Verhandlungen über einen neuen Handel gnentna mit Oesterreich begeben sich morgen nach Wien, nachdem die österreichische Re⸗ gierung nunmehr mitgetheilt hat, daß sie zur Wiederaufnahme er Verhandlungen bereit sei. Bei der Deputirtenwahl

in Clusone hat Roncalli 330, der neue Kriegs⸗Minister Bonelli 257 Stimmen erhalten, so daß eine engere Wahl nothwendig ist. Der „Diritto“ hebt mit Bezug auf dieses Wahlergebniß hervor, daß Bonelli die gedachte Stimmenzahl erhalten habe, obschon er sich nicht um das Mandat beworben habe und bei der Kürze der Zeit zu seiner von den Wählern proklamirten Kandidatur nicht einmal seine Zustimmung habe ertheilen können.

12. November. T. B.) Von Seiten der Be⸗ hörden in Mailand sind Maßregeln ergriffen worden, um zu verhindern, daß die aus Deutschland auswandernden Mitglieder der Internationalen diese Stadt zum Centrum ihrer Propaganda machen, wie dies beabsichtigt zu sein scheint. Zwei deutsche, ein französischer und zwei österreichische Sozia⸗ listen sind ausgewiesen worden. Die Meldung, daß vor der Ankunft des Königs und der Königin in Bologna gegen 100 Personen, als Präventivmaßregel, verhaftet worden seien, wird als übertrieben bezeichnet. ie Polizei hat nur, unter Verantwortung des Quästors, einige Verhaftungen vor⸗ genommen. Der Minister Pessina hat gestern den Eid auf die Verfassung abgelegt.

Türkei. Konstantinopel, 11. November. (W. T. 8) Midhat Pascha ist zum General⸗Gouverneur von Syrien er⸗ nannt worden. Der Ministerrath hat die Antwort der Pforte auf die griechische Note, in welcher die Ernennung von Delegirten für die Berichtigung der griechisch⸗türki⸗ schen Grenze verlangt wird, 8e. e Dem Vernehmen nach ist der Beschluß des Ministerrathes ein dem Verlangen Griechenlands günstiger und dem Sultan bereits vorgelegt. In Bourgas treffen fortgesetzt russische Truppen ein.

Serbien. Belgrad, 11. November. (W. T. B.) Die Deputirtenwahlen sind beendigt; es sind größtentheils liberale, der Regierungspolitik günstige Kandidaten gewählt b In Belgrad wurden zwei liberale Abgeordnete gewählt.

Amerika. Washington, 11. November. (W. T. B.) Eine an den amerikanischen Gesandten zu London gerichtete Depesche des Staatssekretärs des Aeußern, Ewarts, vom 27. September, führt die Gründe im Einzelnen auf, welche den Kongreß und die Regierung der Vereinigten Staaten das Urtheil des Schiedsgerichts von Halifax in der 1’“ für nicht gerecht und zu weitgehend ansehen lassen. Ferner spricht der Minister darin die Ansicht aus, daß die Kommission die Grenzen der ihrer Berathung unterstellten Frage über⸗ schritten habe, und gelangt zu dem Schluß, daß die Fischerei⸗ frage nach wie vor der Entscheidung der beiden Regierungen von England und den Vereinigten Staaten unterbreitet bleibe, da dieselben durch das Urtheil der Kommission nicht für ge⸗ bunden erachtet werden könnten. Die Depesche sordert schließ⸗ lich zu einem freundschaftlichen Austausch der Ansichten über diese Frage auf.

„Nr. 45 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Geschäftsregulativ für die auf Grund des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrehungen der Sozialdemokratie gebildete Reichskommission; Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Münz⸗ und Bankwesen: Ueber⸗ sicht über die Ausprägung von Reichsmünzen; Goldanfäufe der Reichsbank. Zoll⸗ und Steuerwesen: Befugniß eines Steueramts. Konsulatwesen: Todesfall.

Nr. 23 des Central⸗Blatts der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe⸗ und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Anzeige der in der Gesetz⸗Sammlung und im Reichsgesetzblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. Indirekte Steuern: Ausführung des Gesetzes, betreffend den Spielkartenstempel. Gesetz, betreffend den Spielkartenstempel. Bekanntmachung zur Ausführung dieses Ge⸗ setzes. Instruktion für die Erhebung, Verrechnung und Kontrolli⸗ rung des Spielkartenstempels. Verzeichniß der zur Abstempelung von Spielkarten dauernd befugten Zoll⸗ und Steuerstellen. Per⸗ sonalnachrichten.

Statistische Nachrichten.

Nach den Veröffentlichungen des Kaiserlichen statistischen Amts

im Septemberheft der Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs für das Jahr 1878 geben wir im Nachfolgenden eine Zu⸗ sammenstellung der Verunglückungen deutsch schiffe in den Jahren 1873 —1876, soweit dieselben zur amt lichen Kenntniß gekommen sind: Zabl der ver- Tragfähigkeit Zahl der Be⸗ Zahl der ver⸗ unglückten Schiffe. derselben. satzung, loren gegange⸗ Passagiere ꝛc. nen Menscher

leben. 38 242 Reg. Tons 1716 297 111““ 588 BV1X1X“X“ 38 186 111“; 1876. 209 49 715 8 11““ Der Bestand der registrirten deutschen Seeschiffe am 1. Januar 1876 betrug 4745 Damps⸗ und Segelschiffe, so daß also im Laufe des Jahres 1876 4,4 % dieser Schiffe durch Seeunfälle verloren ge⸗ gangen sind. Die größte Anzahl derselben (63) war in der Provinz Pommern heimathsberechtigt, demnächst im westlichen Theil der Provinz Hannover (35), in Mecklenburg⸗Schwerin (29) und in der Provinz Preußen (26). Im Verhältniß zu der Zahl der Seeschiffe der einzelnen Küstengebiete trifft der größte Verlust die Provinz Preußen mit 10,2 % aller dort beheimatheten Schiffe, demnächst das Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin mit 7,1 und die Provinz Pommern mit 6,1 %. Den verhältnißmäßig geringsten Verlust hatte die freie Stadt Bremen, welche nur 1,2 % ihres Bestandes durch Seeunfälle einbüßte. Die bei Weitem größte Zahl der Seeunfälle entfiel auf Reisen von Ostseehäfen nach Nordseehäfen und umgekehrt, demnächst auf Reisen zwischen Nordseehäfen und auf Reisen zwischen Ostseehäfen. Im Verhältniß zur Anzahl der Reisen aber ver⸗ unglückten am häufigsten Schiffe auf Reisen zwischen euro⸗ päischen Häfen und Häfen an der Westküste Afrikas, einschließ⸗ lich der Häfen des Kaplands, dann auf Reisen zwischen Ost⸗ und Nordseehäfen und auf Fahrt, welche zwischen Europa einer⸗ und den Häfen des mexikanischen Golfs und der westindischen Inseln andererseits stattfanden. In den einzelnen obengenannten Jahren kamen Verunglückungen deutscher Seeschiffe u. a. vor: im Weißen Meer und Eismeer (1873 und 1874 je 3 Sch., 1875 und 1876 je 1 Sch.), in der Ostsee und im Kattegat (1873: 49, 1874: 31, 1875: 43, 1876: 49), in der Nordsee einschließlich der Meerestheile zwischen den friesischen Inseln und der Küste, sowie der Elb⸗, Weser⸗ und Emsmündungen und des Elbreviers (1873: 63, 1874: 56, 1875: 78, 1876: 90), im englischen Kanal einschließlich der Scilly⸗Inseln (1873 und 1874 je 4, 1875: 5, 1876: 3), im Bristol⸗Kanal und den Gewässern zwischen Großbritannien und Irland (1873: 6, 1874, 1875 und 1876 je 2), im Mittelländischen und Schwarzen Meere (1873: 2, 1874: 1, 1875: 0, 1876: 2), im atlantischen Ozean (1873:

18ö185 1874 . 164

er See⸗

29, 1874: 43, 1875: 26, 1876: 40), im indischen Ozean (1873: 7, 1874: 1, 1875: 3, 1876: 1). Ganz unbekannt ist der Ort des Un⸗ falls geblieben 1873 bei 6, 1874 bei 8, 1875 bei 4 und 1876 bei 3 Schiffen. b

(Stat. Korr.) Wie in anderen Ländern, so sind auch in einigen deutschen Staaten die Betriebsbeamten der Eisenbahnen un⸗ längst einer Hatexsuchuph auf Farbenblindheit unterworfen worden. Die Resultate liegen noch nicht vor. Inzwischen dürfte es von Interesse sein, den Umfang dieser krankhaften Erscheinung, soweit sie bisher statistisch festgestellt ist, etwas näher kennen zu lernen.

Ein am 15. November 1875 zu Lagerlund stattgefundenes Eisen⸗ bahnunglück, welches durch das falsche Verständniß buntfarbiger Signale herbeigeführt worden war, bewog die Direktion der schwedi⸗ schen Staatsbahnen auf Antrag des Prof. Holmgren, einer der gründlichsten und bedeutendsten Forscher auf dem fraglichen Gebiete, sämmtliche beim Betriebe angestellten Eisenbahnbeamten auf Farben⸗ blindheit hin prüfen zu lassen und Diejenigen, welche an dieser Krankheit litten, vom Betriebe zu entfernen.

Diese Untersuchungen bestätigen nur zu sehr die von den Ge⸗ lehrten schon mehrfach ausgesprochene und durch spontane Prüfungen bisher nachgewiesene Ansicht, daß das Vorkommen der Farbenblindheit viel verbreiteter sei, als man gewöhnlich meine. Es stellte sich heraus, daß unter 100 Menschen durchschnittlich 4 sind, die daran leiden.

Das Vorgehen der schwedischen Behörden hatte zur Folge, daß auch in anderen Ländern die Eisenbahn⸗Direktionen dem Farben⸗ sinne ihrer Beamten mehr Aufmerksamkeit schenkten, und so liegen jetzt aus Finland, Dänemark und den Niederlanden Mittheilungen welche sämmtlich die in Schweden gefundenen Resul⸗ tate bestätigen.

In den Vereinigten Staaten von Amerika sind schon 1862 und auch später noch an Rekruten sehr ausgedehnte Prüfungen in dieser Richtung angestellt worden; indeß der neueren Zeit und deutschen Gelehrten war es vorbehalten, eine Systematik der Untersuchungen herbeizuführen und hierdurch nicht blos verschiedene Grade, sondern auch verschiedene Arten von Farbenblindheit zu entdecken. 8

Wir geben im Folgenden eine Zusammenstellung der hauptsäch⸗ lichsten Untersuchungsreihen, die bisher zur Feststellung der Farben⸗ blindheit ausgeführt worden sind.

Anzahl davon 1“ 1“ waren Stand oder Beruf der Unter⸗ farben⸗ Untersuchten.

suchten. blind. 2148 70

75 4

65 24

8 I111“ 148 56 8 ““ 19 5

11“

Eisenbahnbeamte. G Schreiber. Heizer in einer Gasanstalt. Arbeiter. .“ Schüler. 1 Eisenbahnbeamte. Soldaten.

Seeleute. Rekruten. 1 Dozenten und Studenten.

1250 55 386 109

764 75 8831 181

611 30 2320 64 Soldaten.

266 13 Eisenbahnbeamte. 1034 31 8 1200 60 18 Eisenbahnbeamte. Schüler. 8

Vereinigte Staaten. Schweden.

Dänemark. Niederlande 8

1111“

ve“] 400 24 8 sch 1“ 2761 76 Dies giebt zusammen 26 294 untersuchte Personen, 1 sich 1211 deht ensamn also 4,6 % fanden. Der Prozentsatz schwankt sehr, wie schon ein flüchtiger Blick auf obige Zahlen lehrt, und wie es bei den wenig umfassenden, darum zufälligen Einflüssen zu sehr ausgesetzten Beobachtungsreihen leicht erklärlich ist. Ein Zusammen⸗ hang zwischen der Häufigkeit der Farbenblindheit und der Natio⸗ nalität oder dem Berufe der Untersuchten ist aus obigen Angaben jedenfalls zur Zeit noch nicht nachzuweisen. Läßt man einige der französischen Prüfungsreihen, die von unzulänglich geübten Beamten ausgeführt waren, weg, so findet man als wahrscheinlichste Zahl für die Häufigkeit des Vorkommens der Farbenblindheit 3,6 %.

Eines höchst merkwürdigen Umstandes ist noch Erwähnung zu thun; es hat sich nämlich bei Untersuchungen von Frauen und Mädchen auf Farbenblindheit ergeben, daß dieselbe beim weiblichen Geschlechte zu den größten Seltenheiten gehört; von 2368 Unter⸗ suchten war nur eine unfähig, die Farben „Roth und Grün“ von einander zu unterscheiden. Diese Farbenverwechselung ist aber die⸗ jenige, welche am häufigsten bei den Farbenblinden angetroffen wird.

Das Königlich bayerische statistische Bureau bringt in seiner Zeitschrift (redigirt von dem Vorstande Dr. Georg Mayr, Kommissionsverlag von A. Ackermann in München) im ersten und zweiten Hefte (Januar⸗Juni) des zehnten Jahrgangs (1878) ein Diagramm (erläuternde Zeichnung) der bayerischen Be⸗ Uörferangs ewegung im letzten halben Jahrhundert von 1825/26 bis 1874/75. Für die Eheschließungen (rothe Linien), Sterbefälle (schwarze und Geburten (grüne Linien), bei letzteren auch noch speziell für die unehelichen (gelbe Linien) und die Todtgeburten (braune Linien) sind sowohl die ab⸗ soluten, als die relativen, durch Vergleichung mit der Be⸗ vältrirung gefundenen Zahlen in diesem Diagramm graphisch dar⸗ 8 Wir entnehmen demselben folgende Daten: 1) Geburten (relative Zahlen auf 1000 Einwohner): 1825/26 34,5, 1826/27 34,4, 1827/28 34,3, 1828/29 33,0, 1829/30 34,1, 1830/31 34,0, 1831/32 33,8, 1832/33 34,8, 1833/34 35,8, 1834/35 36,5, 1835/36 35,8, 1836/37 34,8, 1837/38 34,3, 1838/39 35,4, 1839/40 35,5, 1840/41 35,6, 1841/42 36,6, 1842/43 35,5, 1843/44 33,0, 1844/45 36,0, 1845/46 35,5, 1846/47 33,5, 1847/48 32,8, 1848/49 37,0, 1849/50 35,8, 1850/51 35,9, 1851/52 34,0, 1852/53 33,0, 1853/54 34,0, 1854/55 31,8, 1855/56 33,9, 1856/57 35,0, 1857/58 35,0, 1858/59 35,8, 1859/60 35,5, 1860/61 34,9, 1861/62 35,2, 1862/63 37.,2, 1863/64 38,3, 1864/65 38 2, 1865/66 38,5, 1866/67 38,8, 1867/68 39,0, 1868/69 39,5, 1869/70 41,3, 1870/71 38,5, 1871/72 40,2, 1872/73 41,8, 1873/74 42,3, 1874/75 43,0. Die meisten Geburten weist das Jahr 1874/75 (43,0) auf, während die geringste Zahl derselben auf das Jahr 1854/55 (31,8) fällt. Die Zahl der unehelich geborenen Kinder schwankt zwischen 5 —9 (auf je 1000 Einwohner); die höchste Zahl erreicht das Jahr 1864/65, während von da dieselbe bis auf 5 im Jahre 1874/75 sinkt. Die in diesem Zeitraum todtgebore⸗ nen Kinder differiren nur wenig von 0,5— 1,5 (von je Tausend Ge⸗ burten); die Zahl derselben stellt sich also im Durchschnitt auf 1 von 1000. Was nun die Geschlechtsverhältnisse der Kinder anlangt, so kommen in diesem Zeitraume auf je 100 Mädchen 105,2 bis 107,3 Knaben; die Zahl der Knaben ist daher eine überwiegende.

9 Eheschließungen. (Relative Zahlen auf 1000 Fenmwohner). 1825/26 6,3, 1826/27 7,0, 1827/28 7,2, 1828/29 6, 1829/30 6,2, 1830/31 6,5, 1831/32 6,6, 1832/33 6,7 1833/34 6,9, 1834/35 6,5, 1835/36 6,2, 1836/37 63, 1837/38 6,6, 1838/39 6,5, 1839/40 6,5, 1840/41 6,6, 1841/42 6,5, 1842/43 6,5, 1843/44 6,6, 1844/45 6,4, 1845/46 6,3, 1846/47 6,6, 1847/48 6,5, 1848/49 6,5

1 8,2,

7 82

7

6, 1849 /50 6,6, 1850/51 6,7, 1851/52 6,2, 1852/53 6,1, „1855/56 6,2, 1859/60 7,2,

1863/64 833,

3 1854/55 6 1858/59 6 1862/63

1853/54 5,8, 1857/58 6.3, 1861/62 74, 1865/66 82,

1856/57 6,3, 1860/61 6,9, 1864/65 8,4,

5 2 3 1866/67 9,0, 1867/68 7,9, 1868/69 12,2, 1869/70 8,5, 1870/71 6,9, 1871/72 10,2, 1872/73 10,0, 1873/74 9,0, 1874/75 8,8. Die Zahl der Eheschließungen zeigt vom Jahre 1825/26 bis zum Jahre 1862/63 - Unterschied;

7 7 9 7 7

von da steigen dieselben bis zum Jahre 1868/69, wo sie die höchste

unter denen

go⸗ (12,2) erreichen, und fallen dann allmäͤhlich bis auf 8,8 im

lahre 1874/75. 3) Sterbefälle. (Relative Zahlen auf 1000 Einwohner.) 1825/26 27,8, 1826/27 26,6 1827/28 26,5, 1828/29 28,2, 1829/30 27,8, 1830/31 26,4, 1831/32 29,1, 1832/33 29,0, 1833/34 31,2, 1834/35 29,4, 1835/36 29,5, 1836/37 31,3, 1837/38 28,2, 1838/39 28,1, 1839/40 29,3, 1840/41 29,4, 1841/42 30,4, 1842/43 29,9, 1843/44 28,1, 1844/45 28,0, 1845/46 27,8, 1846/47 28,8, 1847/48 29,2, 1848/49 28,1, 1849/50 28,1, 1850/51 29,1, 1851/52 29,0, 1852/53 29,3, 1853/54 30,0, 1854/55 28,1, 1855/56 27,5, 1856/57 29, 1, 1857/58 29,4, 1858/59 29,5, 1859/60 26,8, 1860/61 29,2, 1861/62 29,0, 1862/63 29,5, 1863/64 30,5, 1864/65 31,9, 1865/66 31,3, 1866/67 30,8, 1867/68 32,0, 1868/69 32,8, 1869/70 32,7, 1870/71 35,5, 1871/72 33,0, 1872/73 32,8, 1873/74 31,8, 1874/75 33,2. Die meisten Sterbefälle waren im Jahre 1870/71 (35,5) in Folge des französischen Krieges, und die wenigsten im Jahre 1830/31 (26,4) zu verzeichnen.

4) Das Diagramm giebt außerdem noch die Roggenpreise an der Landshuter Schranne (pro Hektoliter) an: 1825/26 4,50 1823/27 4,40 ℳ, 1827/28 4,90 ℳ, 1828/29 8,2 1829/30 8,3 ℳ. 1830/31 7,2 ℳ, 1831/32 9,0 ℳ, 1832/3 9,2 ℳ, 1833/34 5,5 ℳ, 1834/35 6,1 ℳ, 1835/36 5,4 1836/37 4,0 ℳ, 1837/38 3,8 ℳ, 1838/39 5,5 ℳ, 1839/40 6,8 ℳ, 1840/41 7,2 ℳ, 1841/42 6,3 ℳ, 1842/43 6,2 1843/44 9,0 ℳ, 1844/45 10,7 ℳ, 1845/46 12,3 ℳ, 1846/47 14,6 ℳ, 1847/48 15,3 ℳ, 1848/49 7,2 ℳ, 1849/50 5,0 ℳ, 1850/51 5,3 ℳ, 1851/52 8,5 ℳ, 1852/53 12,8 ℳ, 1853/54 14,3 ℳ, 1854/55 18,50 ℳ, 1855/56 16,0 ℳ, 1856/57 11,3 ℳ, 1857/58 11,4 ℳ, 1858/59 8,3 ℳ, 1859/60 7,5 ℳ, 1860/61 10,2 ℳ, 1861/62 10,3 ℳ, 1862/63 12,0 ℳ, 1863/64 9,2 ℳ, 1864/65 8,0 ℳ, 1865/66 7,5 ℳ, 1866/67 9,5 ℳ, 1867/68 12,9 ℳ, 1868/69 13,2 ℳ, 1869/70 9,8 ℳ, 1870/71 10,2 ℳ, 1871/72 11,5 ℳ, 1872/73 13,5 ℳ, 1873/74 15,4 ℳ, 1874/75 16,3 Der höchste Roggenpteis wurde im Jahre 1854/55 mit 18,50 ℳ, und der niedrigste 1837/38 mit 3,8 per Hektoliter gezahlt.

11“

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Nach fast einjähriger Pause ist soeben das 14. Heft des Generalstabswerkes über den Krieg von 1870/71 (E. S. Mittler u. Sohn, Königliche Fefsnchhsserarm. Berlin) erschienen, welches einen ereignißschweren Abschnitt desselben, die Zeit von Ende November bis Mitte Dezember 1870 in der dem Werke eigenen prunklosen und wahrheitsgetreuen Weise darstellt. Die von den Deutschen während dieses Zeitraums auf immer ausgedehnteren Kriegsschauplätze, im Norden, Süden und Osten von Paris geführ⸗ ten Kämpfe gelten sämmtlich der „Sicherung der Einschlie⸗ ßung von Paris.“ Im Norden ersicht die I. Armee beim Vor⸗ rücken auf Rouen durch schnelles und kräftiges Eingreifen der Truppen den Sieg bei Amiens (27. November) gegen einen an Zahl über⸗ legenen Feind; die Festungen La Fère, Diedenhofen und Montmedy kapituliren. General v. Manteuffel will bereits seine Truppen in einer Centralstellung sammeln, als neu auftretende französische Streitkräfte an der Somme ihn zu neuen Operationen nöthigen.

Im Südosten, bei Dijon und in der Cöte d'or, führt General von Werder einen durch Terrain und ungünstige Witterung äußerst anstrengenden kleinen Krieg gegen die Freischaaren Garibaldis, die er bis Autun verfolgt, und deckt dadurch die linke Flanke un⸗ serer II. Armee an der Loitre, gegen welche sowohl bei Bourges (I. Loire⸗Armee unter Bourbaki) als bei Beaugency (II. Loire⸗Armee unter Chanzy) sich neue französische Armeen sammeln. Die letztere drängt der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, obwohl an Truppenzahl ihr vierfach unterlegen, nach zähen und besonders für das I. Bayerische Corps blutigen und rühmlichen Kämpfen (8.— 10. Dezember, Schlacht bei Beaugency) bis an den Loir zurück. Da sich General Chanzy weiteren Kämpfen entzieht, so kehrt Prinz Friedrich Carl, der der Armee⸗Abtheilung des Großherzogs ge⸗ folgt war, mit seiner Hauptmacht nach Orleans zurück, um dem gleichzeitig drohenden Vorrücken Bourbakis auf Paris entgegen⸗

utreten (17., 18. Dezember). Zu Ende dieses Abschnittes stehen also in weitem Kreise rings um Paris die deutschen Streitkräfte bereit, die neuen Armeen, mit welchen Frankreich zum letzten Mal unsere Einschließung von Paris zu durchbrechen hofft, zurückzuweisen.

„Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Per⸗ sonenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 nebst den dazu ergangenen Ausführungsverordnungen, Instruktionen und Entscheidungen des Bundesraths und der preußischen Ministerien“, nach den Ministerialakten bearbeitet und herausgegeben von Wohlers, Geh. Ober⸗Reg. Rath, vortr. Rath im K. 18 Ministerium d. Innern, Mitglied des f. d. Heimathwesen. Berlin, Franz Vahlen. (Kart. Preis 2,40.)

Die vorliegende Bearbeitung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe⸗ schließung hat sich zum Ziele gesetzt, die zu dem Gesetze von dem Bundesrathe bezw. dem Reichs⸗Justizamte und von den preußischen Central⸗Aufsichtsbehörden erlassenen, zerstreut an ve schiedenen Orten abgedruckten Ausführungsverordnungen, Instruktionen und Entschei⸗ dungen in systematischer, thunlichst gedrängter Gestalt mit dem Ge⸗ setzestexte selbst zusammenzustellen und bietet insbesondere dem preußi⸗ schen Standesbeamten zu billigem Preise und in handlicher Form eine gedrängte Darstellung des Rechtszustandes, wie er durch die Entscheidungen der Centralbehörden anerkannt wurde. Die Schrift herrührend von durchaus sachkundiger Stelle und bearbeitet nach den Ministerialakten bietet somit in besonderem Maße Gewähr für ein zuverlässiges und vollständiges Handbuch für die Praxis.

„Deutsches Eheschließungsrecht“ nach amtlichen Ermitte⸗ lungen als Anleitung für die Standesbeamten, bearbeitet von Dr. Adolf Stölzel, Geh. Ober⸗Justiz⸗ u. vortr. Rathe im Justiz⸗ Ministerium zu Berlin. Dritte Auflage. Neue unveränderte Aus. gabe. Berlin, Franz Vahlen. (2 ℳ) 3 1

Von diesem in demselben Verlage erschienenen, seiner Zeit den Standesbeamten bezüglich des materiellen Eherechts an Stelle einer förmlichen amtlichen Instruktion von Seiten der Ministerien empfoh⸗ lenen Buche liegt wieder eine neue Ausgabe vor. Dieses Handbuch enthält das gesammte auf Reichs⸗ oder Landesgesetz ““ mate⸗ rielle Eheschließungsrecht, das Dispensationswesen, Angaben der Ge⸗ sichtspunkte, nach welchen die zur Eheschließung gesetzlich nothwen⸗ digen Erfordernisse zu ermitteln sind, und einen Anhang über außer⸗ deutsches Eheschließungsrecht. Die Zusammenstellung enthält somit in knappster Form Alles, was der Standesbeamte von materiellen Rechtsbestimmungen bei der Eheschließung zu beobachten hat.

Gleichfalls im Verlage von Fr. Vahlen ist erschienen: G

„Deutsche Reichskonkursordnung', erläutert von G. von Wilmowski, Justiz⸗Rath. (7,50 ℳ) 1 Der Verfasser dieses Kommentars ist als Konkursverwalter bei dem hiesigen Stadtgericht beschäftigt und war zugleich Mitglied der Reichskommission, welche den, dem Reichstage vorgelegten und mit nur geringen Aenderungen angenommenen Entwurf der auch für die Forkrersbtdreas wesentlichen Reichs⸗Civilprozeß⸗Ordnung re⸗ digirt hat. Diese theoretische und praktische Erfahrung des Ver⸗ faßgers hat in dem vorliegenden Werke umfassende Verwerthung ge⸗ funden. Dasselbe zerfällt in drei Haupttheile. Zunächst ist dem Kommentar selbst eine Einleitung vorausgeschickt, welche einen ge⸗ schichtlichen Ueberblick über die Entwickelung des Konkursrechtes und des Konkursverfahrens giebt, alsdann folgt der Kommentar in An⸗ merkungen mit einer, jedem einzelnen Titel in präziser Weise und bequemer Form vorangeschickten Uebersicht, die besonders geeignet ist, das Studium der Materie zu erleichtern. Diesen zum Verständniß des Gesetzes gebotenen Einführungen schließt sich ein sorgfältig ge⸗ arbeitetes Sachregister an. Der Verfasser ist mit Kenntniß und selbständigem Urtheil an seine Aufgabe herangetreten und überall

bestrebt gewesen, den reichen Stoff in seinem Zusammenhang mit dem

Rechtssystem klar zu legen Dabei wird vornehmlich das preußische Recht ins Auge gefaßt. 1 G 1

Aus demselben Verlage liegt noch eine kleine Schrift vor, be⸗ titelt: „Das Verfahren vor den Amtsgerichten, nach der Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877, an einem Rechtsfalle dar⸗ estellt“ von Herm. Meyer, Obergerichts⸗Rath in Celle. (Preis 80 ₰.) Per Verfasser behandelt das Verfahren vor den Amtsgerichten und giebt unter Zugrundelegung eines fingirten Rechtsfalles eine allgemein verständliche Darstellung des neuen, mit dem 1. Oktober 1879 für die Amtsgerichte in Kraft tretenden Geschäftsganges. Dieselbe bildet gewissermaßen eine Fortsetzung der Schrift desselben Verfassers: „Der Prozeßgang nach der Civilprozeßordnung an einem Rechtsfalle dar⸗ gestellt’“ Beide Schriften vereint werden die Orientirung in der neuen Prozeßordnung erleichtern und deren Verständniß fördern.

Im Verlage von Edwin Schlömp in Leipzig erschien: „Olympia, eine Wanderung durch den Peloponnes“ (1877/78) von Fritz Wernick. Um die Ergebnisse des letzten Arbeitswinters vermehrte Auflage. 16 ½ Bogen 80. Mit 2 Ansichten vom Zeus⸗ tempel und einer Karte vom Ausgrabungsterrain. Preis 3 ℳ, ele⸗ gant gebunden 4 1

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die Firma Wiegandt, Hempel & Parey hierselbst, Verlags⸗ buchhandlung für Landwirthschaft, Gartenbau und Forstwesen hat soeben einen neuen illustrirten Katalog ausgegeben, welchen sie gratis und franko an Jedermann versendet, der ihn verlangt. Der Katalog enthält die Titel von über 300 Büchern und Zeitschriften, mit zahlreichen guten Illustrationsproben. Unter den Verfassern der verschiedenen Werke befinden sich viele Autoritäten auf dem Gebiete der landwirthschaftlichen, gärtnerischen ꝛc. Literatur.

Gewerbe und Handel.

8Le11“ 8

Das bayerische Gewerbemuseum in Nürnberg hat, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, von dem französischen Unterrichts⸗ Ministerium ein sehr werthvolles Geschenk erhalten: eine techno⸗ logische Sammlung nebst mehreren fertigen Stücken aus der be⸗

frühmten Porzellanfabrik in Sopres.

Der bleibende Ausschuß des Deutschen Handels⸗ tages hatte am 13. Oktober v. J. und 16. Mai d. J. beschlossen, eine Enquete über den Einfluß der Gefängnißarbeit in ihrer Rückwirkung auf die gewerbliche und indu⸗ strielle Privatarbeit zu veranstalten. Nachdem die Handels⸗ kammern das erforderliche Material gesammelt und sich gutachtlich über die Frage geäußert hatten, hat die von dem bleibenden Ausschuß berufene Kommission in den Tagen vom 26. bis 28. September d. J. unter Theilnahme von Vertretern des Reichskanzler⸗Amts, der preu⸗ ßischen Ministerien des Handels, der Justiz und des Innern, sowie der Königlich sächsischen und württembergischen Regierung die Frage eingehend erörtert und demnächst dem bleibenden Ausschuß ein aus⸗ führliches Gutachten erstattet. Dasselbe ist jetzt unter dem Titel: Deutscher Handelstag, Enquete über den Einfluß der Gefängnißarbeit auf den freien Gewerbebetrieb“ (Berlin 1878, Verlag von Leonhard Simion) mit einer Zusammenstellung der wichtigsten Punkte aus den Gutachten der 112 Handelskammern und den stenographischen Berichten über die Verhandlungen der Kom⸗ mission im Druck erschienen. 1

Die Kommission ist übereinstimmend der Ansicht gewesen, daß die Gefängnißarbeit für die sittliche Erziehung, die Gesundheit und die disziplinare Behandlung der Gefangenen nothwendig sei, und sie hat auch das finanzielle Intecesse des Staats an der Verwerthung der in den Strafanstalten befindlichen Arbeitskräfte nicht verkannt. Dagegen haben in der Kommission erhebliche Meinungsverschieden⸗ heiten über die Prinzipien obgewaltet, nach welchen die Arbeitskräfte in den verschiedenen Strafanstalten ausgenutzt werden und über den Einfluß, welchen die produktive Thätigkeit der Gefangenen auf ein⸗ zelne Gewerbe und Industriezweige ausgeübt hat. In ersterer Be⸗ ziehung hat die Kommission die übliche Verwerthung der Arbeits⸗ kraft nach drei verschiedenen Systemen gruppirt; 1) das System der Arbeiterverdingung, wie dasselbe in Norddeutschland, insbesondere in Preußen eingeführt ist, besteht darin, daß einer Privatperson, dem Unternehmer, in der Strafanstalt eine bestimmte Anzahl von Arbeitern für eine gewisse Zeit und gegen Zahlung eines festgesetzten Lohnes für das Tagespensum zur Beschäftigung mit industriellen Ar⸗ beiten überwiesen wird. Die zu verarbeitenden Rohstoffe hat der Unternehmer zu liefern, dem auch die Bezahlung der Werkmeister obliegt, welche die Anleitung der Sträflinge zu übernehmen und die technische Arbeit derselben zu überwachen haben. 2) In einem Theile von Süddeutschland, namentlich in Baden, kommt das System der eige⸗ nen Regie zur Anwendung, nach welchem die Verwaltung der Straf⸗ anstalt die Rohstoffe für eigene Rechnung anschafft, die Arbeit der Gefangenen durch staatlich angestellte Werkmeister überwacht und die

ewonnenen Fabrikate zum eigenen Nutzen veräußert. 3) Das dritte System, die Kundenwirthschaft, ist, und zwar bisweilen in Verbindung mit den beiden anderen Systemen, namentlich in Württemberg und Bayern gebräuchlich. Es besteht darin, daß Privatpersenen die zu verarbeitenden Rohstoffe an die Gefängnißverwaltung abliefern und von derselben seiner 5 die daraus gefertigte Waaren wieder in Empfang nehmen. ie Beaufsichtigung steht hierbei selbstredend der Verwaltung zu. 8 .

Von den gegen die Gefängnißarbeit erhobenen Beschwerden be⸗ ziehen sich die meisten auf das Verdingsystem, dessen Vortheile und Nachtheile die Kommission deshalb auch am eingehendsten 2 hat. Sie hat festgestellt, daß Klagen über dieses System besonders dort zum Ausdruch kommen, wo ein mehr oder weniger fabrikmäßiger Betrieb, insbesondere mit Dampfkraft, etablirt ist, daß dagegen die von verschiedenen Seiten behauptete und mehrfach konstatirte gerin⸗ gere Qualität, beziehungsweise die geringeren Preise der in Gefäng⸗ nissen gefertigten Waaren weniger eine Folge t als solcher, als vielmehr der Organisation dieser Arbeit zu sein scheine. B 1

Auf Grund ihrer Ermittelungen und Erwägungen hat die Kom⸗ mission folgende Gesichtspunkte für wesentlich erachtet: 1

1) Bei Beschäftigung von Gefangenen ist neben dem in erster Linie stehenden Zwecke des Strafvollzugs weder dem Erwerbs⸗ noch dem fiskalischen Standpunkte ein überwiegender Einfiuß zuzuerkennen. Schon dadurch werden verschiedene Beschäftigungsarten, wie z. B. Cigarrenfabrikation, Goldleistenfabrikation, wegen der dabei nahe⸗ liegenden Lockerung der Disziplin sich mehr oder weniger von selbst verbieten; . 3

2) es empfiehlt sich ferner eine möglichste Vielgestaltigkeit der Betriebszweige in jeder einzelnen Anstalt;

3) es erscheint zweckmäßig, die Herstellung von Bedarfsartikeln für öffentliche Zwecke den Gefangenenanstalten zuzuweisen. Dahin zählen beispielsweise Lieferungen für Verkehrsanstalten, Gerichts⸗ und Verwaltungsbehörden, Militär u. s. w.;

4) ferner ist anzustreben, die Schaffung von selbständigen Straf⸗ anstaltskollegien, in welchen neben dem Juristen, dem Verwaltungs⸗ und Finanzbeamten, dem Arzte und dem Geistlichen, auch den Ver⸗ tretern von Handel und Gewerbe Sitz und Stimme, etwa nach dem Vorbilde Württembergs, eingeräumt wird; endlich ist:

die Herausgabe periodischer eingehender Veröffentlichungen über Art und Umfang der Beschäftigung von Gefangenen unter An⸗ bahnung einheitlicher Grundlagen über die Prinzipien dieser Ver⸗ öffentlichungen in den verschiedenen Bundesstaaten geboten.

Ueber die Ausfuhr frischen Fleisches von Amerika nach Europa theilt die „Nat. Ztg.“ folgende Daten mit. Während 1875 von New⸗York, Philadelphia, Boston nach England, Schott⸗ land und Frankreich nur 206 000 Pfund frischen Fleisches zum Werth von 16 300 Dollars exportirt wurden, stieg der Export 1876 bereits auf 20 256 195 Pfund im Werthe von 1 771 088 DVollars; im Jahre 1877 betrug der Export schon 56 824 707 Pfund im Werthe von 5 356 365 Dollars, d. h. das Pfund kostete 9,42 Cts. oder 37 ₰, pro Pfund; im ersten Quartal 1878 beläuft sich die Ausfuhr bereits auf 15 185 525 Pfund (gegen 14 233 315 Pfund in derselben Periode