1878 / 269 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Nov 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober dieses Jahres ist die Druckschrift „National⸗ökonomische Raketen von Bernhard Becker. Schleiz 1871. C. Hübschersche Buchhandlung (dugo Heyn)“ von dem unterzeichneten Landrathsamte als Landespolizei⸗ behörde verboten worden. v14“

Ebersdorf, den 12. November 1878.

Fürstliches Landrathsamt. M. Fuchs.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. November. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Wiesbaden, am Dienstag mit der Familie Sr. Königlichen Hoheit des Landgrafen von Hessen das Diner ein und besuchten Abends das Hostheater, wo der jugendliche Geigenvirtuose Maurice Dengremont auftrat.

In den letzten Tagen waren Se. Majestät durch das regnerische Wetter an größeren Spazierfahrten verhindert, gestern war der erste sonnenhelle Tag.

Gestern Nachmittag gegen 2 Uhr traf Se. Majestät der König von Württemberg mittelst Extrazuges in Wiesbaden ein und wurde von Sr. Majestät dem Kaiser am Bahnhofe empfangen.

Ihre Majestäten der Kaiser und der 8 88 von Württem⸗ fuhren darauf in offenem vierspännigem Wagen, von der zahlreich versammelten Bevölkerung enthusiastisch begrüßt, nach dem Königlichen Schlosse.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗König in wurde gestern bei der Ankunft in Wiesbaden von Sr. Majestät dem Kaiser und Könige auf dem Bahnhofe empfangen. Beide Majestäten machten eine Ausfahrt durch die Stadt und die nächsten Umgebungen und empfingen Se. Majestät den Zenig 8 Württemberg bei Seiner Ankunft auf dem

ahnhofe. ban Diner waren die Spitzen der Behörden, der Herzog ssuna und der Graf Eltz geladen.

Abends begleitete Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin Se. Majestät den König von Württemberg auf den Bahnhof und trat nach Seiner Abreise die Rückfahrt nach Coblenz an.

8 Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittags um 11 Uhr den

Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski und sodann den der 4. Armee⸗Inspektion entgegen.

von

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Der Reichskanzler hat dem Bundesrath die von der Kommission zur Untersuchung der gegenwärtigen Lage der deutschen Baumwollen⸗ und Leinenindustrie festgestellten, der Vernehmung von Sachverständigen zu Grunde zu legenden 9 Frage bogen

Diese Fragebogen lauten:

A. Baumwollenspinnerei.

1) Wo liegt die von Ihnen betriebene Spinnerei? 2) Wann ist jeselbe begründet? Seit wann sind Sie an der Leitung betheiligt? 3) Was ist der Gegenstand der Fabrikation, und welchen Umfang at dieselbe? 4) Betreiben Sie neben der Spinnerei noch andere der Enquete unterliegende Zweige der Textilindustrie, und welche? Wo befinden sich die betreffenden Etablissements, und welchen Um⸗ aang hat deren Betrieb? 8

8 8 .“

:1) Wie hech war das Anlagekapital für Ihre Spinnerei, ein⸗ schließlich der Betriebskraft und der Maschinen? 2) Inwiefern hat sich dasselbe seit der Begründung (dem Ankauf) der Spinnerei ver⸗ ändert? 3) Wie hoch stellen sich darnach zur Zeit die Herstellungs⸗ kosten für je eine Feinspindel Ihrer Spinnerei? 4) Sind diese An⸗ lagekosten als normale anzusehen, oder haben besondere Umstände auf ihre Höhe eingewirkt, und welche? 5) Wie hoch stellten sich insbe⸗ sondere die Herstellungskosten: a. der Dampfkraftanlage? b. der Wasserkraftanlage? 6) Welche Herstellungskosten der vorbezeichneten Art (3 und 5) gelten zur Zeit als durchschnittliche in Ihrem Vezirk? 7) Woher sind Ihre Maschinen bezogen? Wann sind sie angeschafft?

ie hoch beziffert sich bei den vom Auslande bezogenen Maschinen deren Anschaffungspreis loco Spinnerei? Welcher prozentuale Antheil dieses Preises entfällt auf Nebenspesen? Verwenden Sie für hohe Garnnummern Kämmmaschinen?

III.

1) Wie hoch sind die jährlichen Generalunkosten Ihrer Spin⸗ nerei (ausschließlich Verzinsung und Amortisation): a. für Instand⸗ haltung der Gebäude und Maschinen? b. für das gesammte Brenn⸗ material? ec. für Versicherungsprämien? d. an Besoldungen für Beamte und Angestellte? e. an Steuern? f. an andern, unter Ge⸗ neralunkosten gebuchten Ausgaben, und welchen? 2) Welches Be⸗ triebskapital ist für die Spinnerei bei vollem Betriebe er⸗ forderlich? 3) Wie hoch wird angenommen: die Verzinsung des Anlage⸗ und Betriebskapitals? die Amortisation des An⸗ lagekapitals? 4) Wie hoch stellen sich die Kosten unter 1 und 3 für je eine Feinspindel? 5) Wie hoch stellen sich ins⸗ besondere die jährlichen Kosten der Betriebskraft Ihrer Spinnerei für je eine Pferdestärke Nutzeffekt: a. Dampfbetrieb? b. Wasser⸗ betrieb? für je eine Feinspindel: a. Dampfbetrieb? b. Wasserbetrieb? 6) Welches Brennmaterial verwenden Sie? Woher beziehen Sie dasselbe? Welchen Preis haben 100 kg loco Grube? 7) Wie hoch stellt sich die Fracht für 100 kg von der Grube bis zur Fabrik?

IV

1) Welche Sorten Baumwolle verarbeiten Sie? 2) Beziehen Sie dieselbe: direkt vom Ursprungslande? aus England? von anderen ausländischen Märkten? von deutschen Märkten? 3) Wie hoch stellte sich der Preis für je 1 kg der hauptsächlich von Ihnen versponnenen Sorten loco Spinnerei? höchster? niedrigster? Durch⸗ schnitt? 18592 18672 18727 18752 18777 zur Zeit? 4) Wie hoch stellen sich die Einkaufsspesen in Prozenten des Preises am Einkaufs⸗ orte? 5) Wie hoch stellt sich die Fracht für je 1 kg Baumwolle von Liverpool nach Ihrer Spinnerei? 6) Auf wie viel Prozent des Gewichtes stellt sich der Abfall bei den verschiedenen Sorten roher Baumwolle? 7) Wie hoch verwerthen Sie diesen Abfall?

V.

22 1) Sind in den vorstehend unter III. und IV. bezeichneten Ver⸗ hältnissen seit 1859 (seit Ihrer Leitung) Aenderungen eintreten, und welche? 2) Sind insbesondere in dieser Zeit Verbesserungen im Be⸗ triebe eingeführt worden, und wann? Welche Veränderungen haben die Betriebsbedingungen dadurch erfahren in Bezug auf: Ver⸗ mehruang der Produttion? Ersparung an Herstellungskosten des Earnes? Verbesserung der Garnqualität?

1

1) Wie viel Arbeiter erfordert der Betrieb von F spindeln, einschließlich Vorbereitung? 2) Welcher Arbeitslohn entfällt: a. jährlich auf je eine Spindel? b. auf die Erzeugung eines Kilo⸗ gramm Garn für jede der von Ihnen gesponnenen Nummern ? *) 3) Wie verhält es sich mit dem Angebot von Arbeitskraft? Welche Umstände wirken darauf ein? 4) Haben seit 1859 (seit Ihrer Lei⸗ tung) Veränderungen stattgefunden: in den Lohnsätzen? in den Lei⸗ stungen der Arbeiter? 5) Welche Einflüsse haben die eingetretenen Veränderungen herbeigeführt? 6) Haben Arbeitseinstellungen (Strikes) stattgefunden, um Lohnerhöhungen durchzusetzen, und mit welchem Er⸗ folge? 7) Bestehen Krankenkassen, Pensionskassen oder andere An⸗ stalten der Fürsorge für Arbeiter bei der Spinnerei? In welchem Umfange trägt der Unternehmer dazu bei? 8) Ist für Arbeiter⸗ wohnungen vom Unternehmer gesorgt, und in welcher Art? 9) Be⸗ stehen ähnliche Einrichtungen (7 und 8) bei andern Spinnereien Ihres Bezirks, und in welchem 17

9 Wie hoch stellen sich die jährlichen Produktionskosten (aus⸗ schließlich des Rohmaterials) pro Spindel? 2) Wie viel Kilogramm beträgt die Jahresproduktion einer Spindel in jeder der von Ihnen gesponnenen Nummern? 3) Wie hoch stellen sich die Produktions⸗ kosten für je ein Kilogramm Garn jeder der von Ihnen gesponnenen Nummern für die hauptsächlichsten Qualitäten: a. ausschließlich des Rohmaterials? b. einschließlich des Rohmaterials nach dem Durch⸗ schnittspreis des 1. Semesters

1) In welcher Weise findet der Verkauf statt: a. direkt an die Konsumenten? b. an Zwischenhändler? c. durch Agenten? Welche Provisionen pflegen im Falle zu c. bezahlt zu werden? 2) Welches ist die übliche Art der Kreditgewährung: beim Bezuge des Roh⸗ materials? beim Absatz der Garne? 3) Welche Netto⸗Verkaufspreise per Kilogramm haben Garne der von Ihnen hauptsächlich gesponne⸗ nen Nummern und Qualitäten loco Spinnerei gehabt? höchster? niedrigster? Durchschnitt? 18592 18672 18722 18752 18777 zur Zeit? 4) Welche Netto⸗Verkaufspreise haben die entsprechenden Nummern bei gleichen Qualitäten in England, in der Schweiz und im Elsaß gehabt? 5) Wie hoch stellt sich die Fracht für Garne

vom Produktionsorte (England, Elsaß) nach Ihrem Bezirk?

1) Ist nach Ihren Erfahrungen in Ihrem Bezirke ein Still⸗ stand oder Rückgang in der Spinnerei eingetreten, und seit wann? 2) In welchen Erscheinungen äußert sich der bezeichnete Zustand? 3) Liegen die Schwierigkeiten in den Bedingungen der Produktion und inwiefern? 4) Liegen die Schwierigkeiten in den Verhältnissen, des Absatzes: a. ist der inländische Markt durch inländische Pro⸗ duktion überführt? b. ist der Absatz im Inlande durch ausländische Konkurrenz erschwert oder beschränkt? welche Länder konkurriren vor⸗ nehmlich? in welchen Garnen? in welchem Verhältniß steht der Im⸗ port zur entsprechenden inländischen Produktion? liegt das Ueber⸗ gewicht in den billigeren Preisen; oder in der besonderen Qualität? c. hat der Absatz nach dem Auslande abgenommen? in welchem Um⸗ fange? nach welchen Ländern vornehmlich? welche Konkurrenz hat den früheren vbslaß verdränet: die dort heimische? oder auslän⸗ dische, und welche hauptsächlich? d. welchen Einfluß hat insbesondere der Zutritt der elsässischen Industrie geäußert durch Verdrängung anderer deutscher Garne: im Inlande? im Ausland? und wo? 5) Aus welchen Gründen erklärt sich die Ucberlegenheit: der be⸗ treffenden ausländischen Konkurrenz? der elsässischen Industrie? 6) Welchen Einfluß auf die Spinnerei übt die zollfreie Einfuhr von

arnen zur Veredlung? 7) Sind nach Ihrer Meinung andere Um⸗ stände vorhanden, welche auf den Betrieb und die Entwicklung Ihres Industriezweiges nachtheilig und welche?

1) Welche Maßregeln würden zu ergreifen sein, um bestehende Schwierigkeiten zu beseitigen oder zu mildern: a. von den In⸗ dustriellen selbst? b)“ von der Regierung? 2) Ist insbe⸗ sondere eine Aenderung der Eingangszölle auf Garne als eine solche Maßregel zu bezeichnen? 3) In welchem pro⸗ zentualen Verhältniß steht der gegenwärtige Eingangszoll zu: a. dem Verkaufswerthe des Garnes (Zwirnes) nach den Nummern: eindrähtig? zweidrähtig? drei⸗ und mehrdrähtig? a, wie er zur Zeit steht. 5. nach dem Durchschnitt der Jahre 1875 1877. b) den Produktionskosten (ausschließlich des Rohmaterials) der einzelnen Arten nach den gleichen Unterscheidungen? 4) Welches anderweite Verhältniß wäre nach Ihrer Meinung angemessen? und wie würde danach der Tarif zu sein?

Speziell für Elsaß: 1) Welche Aenderungen des Betriebes, der Produktion und des Absatzes sind seit dem Jahre 1871 eigetreten? 2) Hat sich die Produktion geändert: der Menge nach? der Qua⸗ lität nach? und aus welchen Gründen? 3) Sind Erleichterungen oder Erschwerungen eingetreten: im Bezuge des Rohmaterials? des Brennmaterials? in den Kredit⸗ und Zahlungsverhältnissen? 4) Hat sich die Zahl der beschäftigten Arbeiter und deren Arbeitsverdienst vergrößert oder verringert? 5) Inwiefern sind Aenderungen des Ab⸗ satzes eingetreten? Wie hat sich insbesondere der Absatz nach Frank⸗ reich gestaltet, im Verhältniß: zur Zeit vor 18702 zur Uebergangs⸗ feüttim Jahre 18722 Wie hat sich der Absatz in Deutschland ge⸗

alte B. Jutespinnerei. Wie A. I.

1 bis 6: Wie A. II. 1 bis 6. 7) Woher sind ihre Maschinen bezogen? Wann sind sie angeschafft? Wie hoch beziffert sich bei den vom Ausland bezogenen Maschinen deren Anschaffungspreis loco

Spinnerei? Welcher prozentuale Antheil dieses Preises entfällt auf

Nebenspesen.

Wie A. III. IVv

1) Woher wird das zu verarbeitende Rohmaterial hauptsächlich bezogen: a. Flachs 2 b. Werg? c. Jute? 2) Welche Gründe machen den Bezug ausländischen Rohmaterials nothwendig oder zweckmäßig: a. Flachs? b. Werg? 3) Welcher Prozentsatz der versponnenen Flächse entfällt auf: Flachsfaser? Werg? Abfall? 4) Wie hoch ver⸗ werthen Sie den Abfall? 5) Auf wie viel Prozent des Gewichtes stellt sich der 1” bei Jute? 6) Können Sie die Marktpreise für je 100 kg des hauptsächlich versponnenen Rohmaterials angeben: höchster? niedrigster? Durchschnitt während der Periode? für die Jahre 1859/612 für das Jahr 18642 für die Jahre 1867/682 für die Jahre 1872/742 für die Jahre 1875/772 zur Zeit? Können Sie gleiche Angaben insbesondere über die Rigaer Marke K. machen? 7) Wie hoch stellen sich bei ausländischem Rohmaterial die Einkaufs⸗ spesen in Prozenten des Preises am Einkaufsorte? 8) Welche Fracht ruht auf 100 kg des vom Ausland bezogenen Rohmaterials loco Spinnerei?

Wie A V.

116168*“ 1“

1 und 2: Wie àA. VI. 1 und 2. 3) Sind Hechelkosten inbe⸗ griffen, und wie viel? 4 bis 6: Wie A. VI. 3 bis 5. 7) Werden insbesondere die Lohnsätze und Arbeitsverhältnisse durch andere in Ihrem Bezirke befindliche Industrieen zeitweilig beeinflußt? 8 bis 11: Wie A. VI. 6 bis 9. 1

88

8 1) Wie viel Kilogramm beträgt die Jahresproduktion einer Spindel in jeder der von Ihnen b Nummern: Flachs? Werg? Jute? 2) Wie hoch stellen sich die gesammten Produktions⸗ kosten, einschließlich des Rohmaterials, für je 1 kg Garn in jeder der von Ihnen gesponnenen Nummern für die hauptsächlichsten Qualitäten: Flachs? Werg? Jute? 3) Wie hoch stellten sich diese

*) Die englische Numerirung ist zu Grunde zu legen.

Produktionskosten im Durchschnitt: der Jahre 1859/61 2 im Jaher 18642 der Jahre 1867/68 2 der Jahre 1872/742 der Jahre 1875/772

zur Zeit? VIII.

1 und 2: Wie 4. VIII. 1 und 2. 3) Welche Netto⸗Verkaufs⸗ preise per Kilogramm haben Garne (Flachs, Werg, Jute) der von Ihnen hauptsächlich gesponnenen Nummern und Qualitäten loco Spinnerei gehabt? höchster? niedrigster? Durchschnitt während der Periode? in den Jahren 1859/61 2 im Jahre 18642 in den Jahren 1867/682 in den Jahren 1872/742 in den Jahren 1875/77 2 zur Zeit? 4) Welche Netto⸗Verkaufspreise haben die entsprechenden Num⸗ mern bei gleichen Qualitäten im konkurrirenden Auslande gehabt? 5) Wie hoch stellt sich die Fracht für ausländische Garne vom Pro⸗ duktionsorte nach Ihrem Vezirk?

IX.

1) In welchem Umfange wird in Ihrem Bezirk noch die Leinen⸗ handspinnerei betrieben? 2) In welchem Umfange werden Handgarne in der gewerbmäßig betriebenen Weberei verwendet ? 3) Welchen Ursachen ist der Rückgang der Handspinnerei beizumessen? 4) Ist nach Ihren Erfahrungen in Ihrem Bezirke ein Stillstand oder Rückgang in der mechanischen Spinnerei eingetreten? 5) In welchen Erscheinungen äußert sich der bezeichnete Vüans⸗ 6) Liegen die Schwierigkeiten in den Bedingungen der Produktion? Ist ins⸗ vesondere die Beschaffung geeigneten Rohstoffs erschwert oder ver⸗ theuert? Hat namentlich die inländische Flachsproduktion ab⸗ und aus welchen Gründen? 7) Liegen die Schwierigkeiten

n den Verhältnissen des Absatzes: a. ist der inländische Markt durch die inländische Produktion überführt, und zwar in Folge: gesteigerter Produktion? Abnahme des Konsums? zunehmenden Verbrauchs anderer Stoffe (Baumwolle, Jute, Wolle) 2 b. ist der Absatz im In⸗ lande durch ausländische Konkurrenz erschwert oder beschränkt? welche Länder konkurriren vornehmlich? in welchen Gespinnsten? liegt das Uebergewicht in den billigeren Preisen? oder in der besonderen Qualität? Welche Bedeutung für die inländische Spinnerel hat die zollfreie Einfuüͤhr von Rohleinen über die Grenze gegen Oesterreich? c. hat der Absatz nach dem Ausland abgenommen? in welchem Um⸗ fange? nach welchen Ländern vornehmlich? welche Konkurrenz hat den früheren Absatz verdrängt: die dort heimische? oder ausländische, und welche hauptsächlich? 8) Aus welchen Gründen erklärt sich die Ueberlegenheit der ausländischen Konkurrenz? 9) Welchen Einfluß auf die Leinenspinnerei übt die Zollfreiheit im Veredlungsverkehr? In welchem Umfang und in welcher Form findet dieser in Ihrem Bezirk statt? 10) Ist die Entwickelung der Spinnerei dadurch zu⸗ rückgehalten worden, daß die erforderlichen Maschinen im Inland in zulänglicher Weise nicht hergestellt worden sind? 11) Wie A. IX. 7.

X.

.1) Wie A. X. 1. 2) Ist insbesondere eine Eingangszölle auf Gespinnste als eine bezeichnen? 3) In welchem prozentualen Verhältniß steht der gegenwärtige Eingangszoll zu: a. dem Verkaufswerthe der Gespinnste nach den Nummern? a. wie er zur Zeit steht, 9. nach dem Durchschnitt der Jahre 1875/77, b. den Produktions⸗ kosten (ausschließlich des Rohmaterials) der einzelnen Nummern?

4) Wie A. X. 4. (Fortsetzung folgt.)

In Betreff der Reform der nach dem Plan von 1870 eingerichteten Gewerbeschulen hat der Handels⸗ Minister am 1. d. M. an die Königlichen Regierungen fol⸗ gende Cirkularverfügung erlassen:

Die Erfahrungen, welche mit den nach dem Plane vom 21. März 1870 reorganisirten Gewerbeschulen seit längeren Jahren gemacht worden sind, haben es nothwendig erscheinen lassen, in einigen we⸗ sentlichen Punkten eine Reform dieser Schulen einzuleiten. Bisher wurden an jeder dieser Anstalten zwei Zwecke gleichzeitig und mit⸗ einander verfolgt, nämlich erstens: künftige Polytechniker für das akademische Studium wissenschaftlich vorzubereiten, und zweitens: künftige Praktiker, welche ohne den Besuch eines Polvtechnikums direkt aus der Schule in das Leben treten wollten, für das Baufach, das Ma⸗ schinenfach und die technische Chemie mit den erforderlichen positiven Kenntnissen auszurüsten. Nach dem ersteren Zweck war die Gewerbe⸗ schule wesentlich eine allgemeine Bildungsanstalt, welche an die Seite anderer höherer Lehranstalten nur mit dem Unterschied trat, daß sie nicht die klassischen, sondern nur moderne Sprachen trieb, und die mathematischen Disziplinen sowie das Freihand⸗ und Linearzeichnen accentuirte. Nach dem zweiten Zweck trug sie mehr den Charakter einer Fachschule, welche das für den speziellen Beruf wünschens⸗ werthe Wissen und Können, soweit dies eine Schule überhaupt vermag, zu vermitteln suchte. Beide Kategorien von Schülern wurden in den unteren Klassen (Secunda und Prima), die man theoretische nannte, und in denen das allgemein wissenschaftliche weit überwog, gemeinsam unterrichtet, eine Trennung trat erst in der obersten, sogenannten Fachklasse ein, indem die künftigen Polytechniker in die Abtheilung A. übergingen, die künftigen Praktiker aber in die Fachabtheilungen B., C., D. für Bauwesen, Maschinenwesen und chemisch⸗technische Gewerbe eintraten. Die Trennung war indessen auch hier keine vollständige; eine Anzahl von Lehrfächern blieb selbst auf dieser obersten Stufe gemeinsam.

Das gleichzeitige Verfolgen der beiden erwähnten Zwecke an ein und derselben Anstalt ist aber keiner von beiden förderlich gewesen. Die künftigen Polytechniker erhielten zu wenig sprachlich⸗historische und rein wissenschaftliche Lehrstunden und wurden vorzeitig in tech⸗ nische Disziplinen eingeführt, deren Studium besser der Hochschule vorbehalten geblieben wäre. Die künftigen Praktiker dagegen wurden zu lange bei den allgemeinen Bildungsfächern festgehalten und ge⸗ wannen nicht den Raum und die Zeit zu einer gründlichen Beschäf⸗ tigung mit dem, was zur speziellen Vorbereitung für ihren Beruf nöthig war.

Der letztere Mangel war so sehr in die Augen fallend, daß die Fachabtheilungen B., C., D. an den meisten Anstalten äußerst schwach und an manchen gar nicht besucht wurden.

Nöthigen diese Thatsachen zur Reform der bestehenden Einrich⸗ tungen, so wird der Grundgedanke dieser Reform nur darin gefunden werden können, daß man die beiden, in der bisherigen Weise nicht mehr zu vereinigenden Zwecke auseinanderlegt und die Gewerbeschulen je nach den Verhäͤltnissen des Orts und Distrikts in zwei Gruppen theilt. Die Schulen der einen Gruppe werden in Zukunft lediglich als Vorberei⸗ tungsanstalten für akademische technische Studien einzurichten sein, wo⸗ durch nicht ausgeschlossen ist, daß Jedermann, der für seinen künf⸗ tigen Beruf der alten Sprachen nicht bedarf, auf ihnen eine höhere allgemeine Bildung gewinnen kann; die Schulen der anderen Gruppe werden lediglich als Lehranstalten für solche Techniker zu ge⸗ stalten sein, welche auf der Grundlage der Bildungsstufe einer böbe⸗ ren Bürgerschule noch einen Fachkursus durchmachen wollen, wodurch wiederum nicht ausgeschlossen ist, daß alle diesenigen jungen Leute, welche die Zeit bis zum 15. oder 16. Lebensjahre ihrer allgemeinen Ausbildung widmen können, diese Schule besuchen.

Indeß die Theilung der Zwecke, welchen die Gewerbeschule bis⸗

b Aenderung der solche Maßregel zu

her gleichzeitig dienen sollte, beseitigt nicht alle ihr anhaftenden

Mängel. Gleichgültig ob sie in Zukunft die Aufgabe erfüllt, neben den Gymnasien und Realschulen I. für die höchsten technischen Studien vorzubereiten oder ob sie den keineswegs geringeren, sondern für die Bedürfnisse der Nation gleich wichtigen Zweck verfolgt, junge Leute heranzuziehen, welche mit einer höheren allgemeinen und einer gründlichen fachlichen Bildung als Techniker, Indu⸗ strielle, Gewerbtreibende ohne ein vierjähriges akademisches Studium in das Erwerbsleben eintreten wollen, in jedem alle wird die Lehrthätigkeit einer solchen Schule an einem fruͤheren Zeit⸗ punkt einsetzen und nach unten zu anders gestaltet sein müssen als bisher. Die Gewerbeschule nach dem Plane von 1870 bestand eigent⸗ lich nur aus drei Klassen. Die Vorbildung für die untere Klasse wurde anderen Anstalten überlassen. Als Bedingung der Aufnahme in dieselbe galt die Reife für die Sekunda eines Gymnasiums resp. einer Realschule erster Ordnung oder für die entsprechen⸗

den Klassen anderer höherer Lehranstalten, welche Reife entweder durch ein Schulzeugniß oder durch eine Aufnahmeprüfung nachgewiesen werden sollte. Allein dieser späte Anfange termin einer Lehranstalt, die nach ihrer Anlage nicht blos eine Fachschule, sondern ebenso sehr allgemeine Bildungsanstalt war, hat sich nicht bewährt. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Gewerbeschule dadurch im Nach⸗ theil blieb, daß sie ihre Schüler nicht wie andere parallele Lehr⸗ anstalten von dem neunten Lebensjahre und der Sexta ab heranzog. Das Fehlen der unteren Klassen beeinträchtigte sowohl den sicheren und stetigen Zufluß als auch die gleichmäßige Vorbildung der Schüler. Aus den verschiedenen Anstalten mit abweichenden Lehrgegenständen und Lehrzielen herüberkommend, konnten die Sekun⸗ daner der Gewerbeschule für die Unterrichtsaufgabe vieser Klasse nicht so durchgängig vorbereitet sein, wie sie es bei der Versetzung aus einer mit der Anstalt verbundenen Obertertia gewesen sein würden. Die Ungleichmäßigkeit ihrer bisherigen Entwickelung mußte sich für längere Zeit fühlbar machen und die Resultate des Unterrichts in den oberen Klassen beeinträchtigen. Aus diesem Grunde war es auch nicht thunlich, den Schülern der Gewerbeschule gleich denen des Gym⸗ nasiums oder der Realschule I. das Recht zum einjährig⸗ freiwilligen Militärdienst schon mit dem Austritt aus der Sekunda zu beschaffen, sowie es auf der anderen Seite nicht anging, das Abi⸗ turientenzeugniß einer Anstalt, welche von der Sekunda ab nur einen dreijährigen, den allgemeinen Bildungszwecken nicht einmal ausschließ⸗ lich gewidmeten Kursus hatte, mit den Abiturientenzeugnissen derjeni⸗ gen Lehranstalten als gleichwerthig zu betrachten, welche von dem gleichen Zeitpunkt ab vier Jahre der allgemein wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Zöglinge widmeten. ö1

Durch die vorstehenden Auseinandersetzungen sind die Linien be⸗ zeichnct, innerhalb deren die Reform der Gewerbeschulen sich zu be⸗ wegen hat. Um den vorläufig aufgestellten Plan der Begutachtun sachkundiger Männer zu unterziehen, berief ich zum 2. und 3. August d. Js. eine Konferenz, an welcher außer den diesseitigen Kommissarien und einem Kommissar des Herrn Unterrichts⸗Ministers, namhafte Ver⸗ treter des Baufachs, wie der mechanisch⸗technischen und chemisch⸗tech⸗ nischen Gewerbe, die Ober⸗Bürgermeister betheiligter Gemeinden, die Direktoren sämmtlicher technischen Hochschulen Preußens und eine Anzahl Gewerbeschuldirektoren Theil nahmen. 1

Die der Konferenz von mir vorgelegten Fragen sowie die von derselben beschlossenen Antworten sind in Nr. 182 des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich preußischen Staats⸗Anzeigers“ vom 5. August d. J. publizirt und der Königlichen ꝛc. dem Jahalt nach bekannt; ich lasse jedoch dieselben diesem Erlaß noch einmal in einigen Eremplaren beifügen. Unter voller Zustimmung zu dem ihr dar⸗ gelegten Reformplan sprach die Konferenz ihre Ansichten dahin aus, daß die Gewerbeschulen je nach den Bedürfnissen des Orfes und Distriktes und im Einverständniß mit den betheiligten Gemeinden in wei Gruppen zu theilen seien, von denen die eine Gruppe, welche für die Studien auf der technischen Hochschule vorbereitet, ihren Lehrgang mit Einschluß der Vorklassen zu einem neunjährigen Kursus auszudehnen und neben den sprachlich⸗historischen Fächern die mathematisch⸗naturwissenschaftlichen und das Zeichnen zu pflegen habe, während die andere, welche der Ausbildung von Technikern mittleren Ranges dienen soll, ihre Zöglinge durch einen sechs⸗ jährigen, dem Lehrpensum der höheren Bürgerschule mit zwei fremden modernen Sprachen entsprechenden, jedoch die Mathematik und das Zeichnen besonders beachtenden Kursus, all⸗ gemeinen Bildungsunterricht und dann durch einen zwei⸗ jährigen Fachkursus führen solle, unter Beschränkung des letzteren auf dasjenige technische Gebiet, welches den industriellen Ver⸗ hältnissen des Ortes am meisten entspreche. Gleichzeitig hielt es aber die Konferenz für dringend erforderlich, daß die Abiturienten der Anstalten mit neunjährigem Kursus nicht nur zu den höheren technischen Studien, die gegenwärtig bereits den Abiturienten der reorganisirten Gewerbeschulen offen stehen, sondern auch zu den Staatsprüfungen auf jenem Gebiet zugelassen würden, und daß es den Schülern beider Gruppen von Anstalten ermöglicht werde, nach Absolvirung der jetzigen Secunda, also nach einem sechs⸗ jährigen Lehrgang, das Recht zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienst zu erwerben, während die Gewerbeschule nach dem System von 1870 erst ein Jahr später dieses Rechtes theilhaftig wird.

Die letztere war insbesondere für die Anstalten zur Ausbildung von Technikern zweiter Ordnung von großer praktischer Wichtigkeit, denn es war vorauszusehen, daß die den mittleren Ständen angehörigen Zöglinge di ser Anstalten erst nach Erwerbung jenes Rechts mit dem allgemeinen Bildungsunterricht abschließen und in den Fachunterricht eintreten würden, daß mithin für den letzteren nicht mehr die hinreichende Zeit übrig bleiben werde, wenn die Zöglinge, die spätestens mit dem 18. Lebensjahr in das Erwerbsleben treten wollen, den Fachkursus nicht mit dem 15. oder höchstens 16. Jahr beginnen könnten. Da hier also eine wesentliche Voraus⸗ setzung für das Gelingen der beabsichtigten Reform verlag, so bin ich mit dem Herrn Reichskanzler über die Frage ins Benehmen ge⸗ treten, von welcher Klasse ab den umgestalteten Gewerbeschulen das Recht zum einjährigf⸗reiwilligen Militärdienst gewährt werden könne.

Der Herr Reichskanzler hat demnächst im Prinzip anerkannt, daß die Gewerbeschulen mit sechsjährigem Lehrkursus, an welchen sich dann ein zweijähriger Fachunterricht anschließt, in die Klasse Ca. des Hauptverzeichnisses der nach §. 90 Nr. 2 Th. I. der deutschen Wehr⸗ ordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten aufgenommen werden, d. h. daß sie berechtigt sein sollen, am Schlusse des sechsten Jahreskursus auf Grund einer unter dem Vorsitz eines Regierungskemmissarius abzu⸗ haltenden Prüfung Befähigungszeugnisse auszustellen. Desgleichen ist von dem Herrn Reichskanzler anerkannt, daß die Gewerbeschulen mit neunjährigem Lehrkursus in die Klasse Ac. des gedachten Verzeichnisses eingereiht und ihnen demgemäß die Berechtigung er⸗ theilt werde, Schülern, welche den sechsten Jahreskursus (Secunda) mit gutem Erfolg absolvirt haben, Befähigungszeugnisse zum ein⸗ jährig⸗freiwilligen Militärdienst zu ertheilen. Die wirkliche Zuerken⸗ nung der fraglichen Berechtigungen im einzelnen Fall ist selbst⸗ verständlich dadurch bedingt, daß die Schulen ihre Organifation nach einem der beiden bezeichneten Systeme abgeschlossen haben. Bei den Anstalten, welche nur einen sechsjährigen Kursus allgemeinen Bil⸗ dungsunterrichts haben, kommt noch besonders in Betracht, daß der Dirigent und mindestens die Hälfte der Lehrer akademische Bildung besitzen müssen,

Es blieb dann weiter zu erwägen, ob den mit einem Zeugniß der Reife entlassenen Schülern derjenigen Gewerbeschulen, welche sich unter Ausschließung des Fachunterrichts als allgemein⸗wissenschaftliche Vorbereitungsanstalten, insbesondere für höhere technische Studien, organisiren und ihren Lehrgang zu einem neunjährigen ausdehnen würden, eine Erweiterung der bisherigen Berechtigungen in Bezug auf die Zulassung zu den Staatsprüfungen auf technischem Gebiet zugestanden werden könne. xchon die nach dem System von 1870 gestaltete Gewerbeschule besitzt jetzt das Recht, daß ihre Abiturienten als Studirende für die Architektur und das Bau⸗In⸗ genieurwesen, jedoch ohne zur Staatsprüfung in diesen Fächern zu⸗ gelassen zu werden, eintreten und daß sie für das Maschinenfach auch die Staatsprüfung bestehen dürsen. Es ist nicht zu verkennen, daß diese Unterscheidungen auf die Dauer nicht wohl bestehen bleiben können. Der Maschinen⸗Ingenieur bedarf der gleichen wissenschaft⸗ lichen Vorbereitung wie der Bau⸗Ingenieur, und ein Unterschied zwischen der für den künftigen technischen Beamten und der für einen tüchtigen Priwattechniker erforderlichen beziehungsweise geeigneten Vorbildung läßt sich kaum aufrecht erhalten. Demnach werden die wissenschaftlichen Vorbedingungen für das Studium jener technischen Fühes gleichmäßig und in der Art zu gestalten sein, daß, wenn eine

orbilduug als ausreichend betrachtet wird, um mit voller geistiger Reife das Studium auf der Akademie zu beginnen, sie auch für die spätere Staatsprüfung genügen muß. Die bisherigen Gewerbeschulen nach der Organisation von 1870 mit einem, von der Secunda ab gerechnet, nur dreijährigen Kursus und einem, die Förderung der allgemeinen Bildung vielfach durch Fachgegenstände befchränkenden

Lehrplan konnten die Garantie der vollen geistigen Reife für die technischen Studien allerdings nicht gewähren. Die in der oben entwickelten Weise reformirten höheren Gewerbeschulen aber, die jene Mängel von sich abstreifen, bieten jene Garantie und werden sich, indem sie nicht blos einseitig das mathematisch⸗naturwissenschaftliche, sondern auch das sprachlich⸗historische Gebiet, wenn auch unter Beschränkung auf die modernen fremden Sprachen, kultiviren, als allge meine Bildungs⸗ anstalten für diejenigen Studien, welche der klassischen Sprachen nicht nothwendig bedürfen, wie ich hoffe, bewähren. In dieser Zuversicht habe ich mich nach eingehendster Erwägung entschlossen, den Gͤewerbeschulen mit neun jährigem Kursus im Prinzip das Recht zu gewähren, daß ihre Abiturienten nach Absolvirung des akademischen Studiums auch zu den Staatsprüfungen im Hochbau⸗ und Bauingeniuerfach zugelassen werden, nur ist die Anwendung dieses Prinzips auf den einzelnen all auch hier dadurch bedingt, daß die Organisation der betreffenden chule vollständig abgeschlossen, die Abitur enten derselben, von der heutigen Secunda 85 gerechnet, einen vierjährigen Kursus durch⸗ gemacht, und eine sowohl in den sprachlich⸗historischen, wie in den mathematisch⸗naturwissenschaftlichen Disziplinen und im Zeichnen streng kontrolirte Reifeprüfung bestanden haben.

Nach diesen Darlegungen beauftrage ich die Königliche Regie⸗ rung, mit den städtischen Behörden unter voller Mittheilung des vorstehenden Erlasses in Verhandlung zu treten und dieselben zu einer Beschlußfassung darüber zu veranlassen, nach welchem der bei⸗ den entwickelten Systeme sie die dort vorhandene reorganisirte Ge⸗ werbeschule umgestalten wollen. Hierbei sind die städtischen Behörden darauf aufmerksam zu machen, daß die Staatsregierung keinenfalls in der Lage ist, bei der Errichtung der, von der heutigen Secunda abwärts gerechnet, erforderlichen fünf Vorklassen, Sexta bis Ober⸗ tertia, eine finanzielle Beihülfe zu leisten, sondern daß die Städte die Kosten dafür allein übernehmen müssen, wie dies auch bereits in vielen Kommunen, welche freiwillig Vorklassen errichtet haben, ge⸗ schehen ist. Ferner ist den städtischen Behörden mitzutheilen, daß die Berechtigungen, welche die nach dem Plan von 1870 eingerichteten Gewerbeschulen zur Zeit haben, jedenfalls nur für die Zeitdauer fortbestehen können, welche zur Umgestaltung derselben in eine der beiden dargelegten Formen nothwendig ist und daß der Staat die bisher gebotene Unterstützung auf die Dauer nicht fortgewähren kann, wenn sie sich der als nothwendig erkannten Reform nicht in der einen oder anderen Weise anschließen.

Sobald die Erklärungen der einzelnen Kommunen eingegangen sind, wird es an der Zeit sein, über die Umgestaltung jeder cinzelnen Schule besondere Verhandlungen zu eröffnen. Soweit solche Ver⸗ handlungen mit einigen Kommunen bereits eingeleitet sind, tritt in dem speziellen Inhalt derselben durch die vorstehende generelle Ver⸗ fügung keine Veränderung ein. 8

Hiernach erwarte ich von der Königlichen Regierung Bericht innerhalb 6 Wochen.

Das Ober⸗Tribunal hat mittelst Erkenntnisses vom 26. Juni d. 2. entschieden, daß es unzulässig sei, Gast⸗ wirthe im Wege der Polizeiverordnung zur Aufnahme aller und jeder Fremden, auch solcher, deren Aufnahme sie vom Standpunkte ihres Gewerbeinteresses aus ablehnen würden, bn verpflichten. Der Minister des Innern hat deshalb die egierungen und Landdrosteien durch Cirkularerlaß vom 25. v. M. ermächtigt, nicht ferner an der in dem Ministerial⸗ Erlasse vom 31. Juli 1875 ausgesprochenen abweichenden An⸗ sicht festzuhalten, sondern nach dem von dem Ober⸗Tribunal in dem gedachten Erkenntnisse ausgesprochenen Grundsatze zu verfahren.

Bayern. München, 12. November. (Allg. Ztg.) Die Berathung des Entwurfs des Vollzugsgesetzes zur Reichs⸗ Civilprozeßordnung ist in der heutigen Sitzung des Ausschusses der Kammer der Abgeordneten so weit (bis zum Art. 162) gediehen, daß außer einigen zurückgestellten Artikeln jetzt nur noch der fünfte Abschnitt, der Bestimmungen für die Pfalz enthält, zu erledigen ist. Der Magistrat un⸗ serer Residenzstadt hat heute den Gemeindehaushalt pro 1879 berathen und festgestellt. Die Jahresausgaben beziffern sich auf 7 119 207 ℳ, die Einnahmen dagegen auf 5 569 048 ℳ, so daß ein Passivrest von 1 555 159 durch direkte Ge⸗ meinde⸗Umlagen zu decken ist, und zwar, wie im vorigen und im laufenden Jahre, mit 90 Proz. der dermaligen Staats⸗ steuer, wobei sich noch ein Reservefonds von 138 179 er⸗ geben wird.

HOldenburg. Oldenburg, 13. November. (Wes. Ztg.) In der gestrigen Landtagssitzung ist bereits ohne weitere Debatte das Einnahmebudget für das Großherzogthum, von einigen ausgesetzten Positionen abgesehen, der Regierungsvor⸗ lage entsprechend festgesetzt worden. Die Gesammteinnahmen der nächsten Finanzperiode sind, wie schon berichtet, veranschlagt auf 5 635 000 pro 1879, auf 4 915 000 pro 1880 und auf 4 904 000 pro 1881. Aus dem Voranschlage geht hervor, daß die Einnahmen aus Erbpacht und an grundherrlichen Ge⸗ fällen von Jahr zu Jahr abnehmen, da auf Grund unserer Ablösungsgesetze die staatlichen Realberechtigungen noch fort⸗ während abgelöst werden. Dagegen ist die Position der Ge⸗ werbrekognitionen von Schenken, Krügen, Gastwirthschaften und dem Kleinhandel mit Branntwein, sowie von der Tanzmusik wegen der Anlegung neuer Wirthschaften in stetigem Steigen begriffen; 1873 75 waren dieselben auf 34 500 ℳ, 1876 —78 auf 42 000 und für die nächste Finanzperiode sind sie auf 46 500 jährlich veranschlagt. Als Intraden aus dem Rechtsverkehr sind in Aussicht genommen: an Sporteln und Gebühren der Gerichte und Aemter jährlich 400 000 und der Hypothekenämter jährlich 36 000 ℳ; die Sporteln der höheren Verwaltungsbehörden sind auf 45 000 und die vermuthlich einkommenden Strafgelder auf 15 000 jährlich veranschlagt. An Grundsteuer sind 746 000 pro Jahr in Einnahme gestellt, während in der letzten Finanz⸗ periode nur 738 000 in Aussicht genommen waren. Die Gebäudesteuer steigt ebenfalls nicht unerheblich von Jahr zu Jahr und ist für 1879 auf 138 200 ℳ, für 1880 auf 140 300 und für 1881 auf 142 400 veranschlagt, während sie in der laufen⸗ den Finanzperiode um 12 15 000 jährlich geringer in Aussicht genommen war. An indirekten Steuern kommen nur noch die Stempelgebühren in Betracht; dieselben sind mit jährlich 105 000 in Einnahme gesetzt. Von unserer Landesbank bezieht der Staat ein Drittel des Reingewinnes und dieses ist auf jährlich 36,000 ver⸗ anschlagt. Außer dem Einnahmebudget erledigte der Land⸗ tag noch verschiedene kleinere Vorlagen von geringerem

Interesse.

Reuß ä. L. Greiz, 12. November. (Leipz. Ztg.) Der zu einer außerordentlichen Session einberufene Landtag ist gestern von dem Fürsten in der Fürstlichen Burg feierlich eröffnet worden. Als einzige Vorlage ist das Gesetz wegen

Aenderung der Gerichtsorganisation bezeichnet.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 11. November. (Straßb. Ztg.) Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 22. August d. J. durch den Bezirks⸗Präsidenten eingeladen, versammelte sich der Bezirkstag des Unterelsaß heute Vormittag um 11 Uhr im Sitzungssaale des Bezirkstags⸗

gebäudes. Nach Eröffnung durch den Bezirks⸗Präsidenten übernahm Hr. Alphons Pick als Alterspräsident den Vorsitz und richtete eine Ansprache an die Versammlung, welcher wir folgende Stelle entnehmen:

„Das im Allgemeinen wenig beneidete Privilegium des Alter verschafft mir die Ehre, einige Augenblicke den Vorsitz zu führen Sie mir diese Gelegenheit zu einem kurzen Rückblicke zu

enutzen. 8

Kurze Zeit nach unserer letzten Frühjahrssession haben sich höchst bedauerliche Thatsachen ereignet. Zwei Attentate auf die Person Sr Draiestst des Kaisers haben die ganze Bevölkerung auf das Tiefst

estürzt.

Gleich den anderen Versammlungen unseres Landes wollen wi uns den Kundgebungen anschließen, welche von allen Seiten laut ge worden sind, um diese feigen Verbrechen zu brandmarken und Se Majestät zu beglückwünschen, daß er aus so drohender Gefahr glück⸗ lich errettet worden ist.“ 1

Weiterhin gedachte der Redner der in der Zwischenzei verstorbenen und der neueingetretenen Mitglieder. Hr. Juliu Klein wurde mit 28 Stimmen zum Präside es Bezirks⸗ tages gewählt. 86

SDesterreich⸗Ungarn. Wien, 13. November. (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ meldet aus St. Petersburg: In mit dem Kaiserlichen Hoflager in stetiger Fühlung befindlichen Kreisen glaubt man, daß Graf Schuwaloff bei seiner Wiener Reise die Instruktion habe, gelegentlich in eine Meinungsaustausch mit den maßgebenden Faktoren der öster⸗ reichisch⸗ ungarischen Politik zu treten. Sollte sich eine solche Gelegenheit bieten, so sei Graf Schuwaloff ermächtigt, die ernste Absichten Rußlands, den Berliner Vertrag in allen Theilen durchzuführen, zu betonen, unter dem Hinweis auf diejenigen Momente der gegenwärtigen Situation auf der Balkanhalb insel, welche die aufrichtigen Absichten Rußlands lähmend be einflussen. In dieser Beziehung würde hervorzuheben sein, da Rußland seinen auf die endgültige Durchführung des Ber⸗ liner Vertrages gerichteten Absichten nicht einen kräftigeren Impuls geben könne, so lange die Pforte den Bestimmungen des Berliner Vertrages bezüglich Montenegros und Grie chenlands nicht gerecht werde und man in Konstantinopel ausweiche, diejenigen Punkte zu regeln, welche für eine un mittelbare Vereinbarung mit Rußland in dem Ber liner Vertrage offen gelassen worden seien. Die⸗ selbe Korrespondenz meldet aus Konstantinopel: Seiten der Pforte wird ein neues Rundschreiben vor bereitet, in welchem auf die Schwierigkeiten hingewiesen wer den soll, welche die russischen Behörden der Heimkehr de muhamedanischen Flüchtlinge angeblich in den Weg legen. Um diesem Verfahren der Russen zu begegnen, das, nach der Ansicht der Pforte, auf Verdrängung des muhame⸗ danischen Elementes aus Rumelien abzielt, wird die Pfort in Uebereinstimmung mit einem hierauf bezüglichen Beschlusse der internationalen Kommission zu Philippopel den Zusammen⸗ tritt der europäischen Mächte in Konstantinopel zu einer Konferenz ad hoc beantragen.

14. November. (W. T. B.) Nach einer Meldung de „Presse“ geht das sfehe der ungarischen Regierung un dem Rothschildschen Konsortium abgeschlossene Uebereinkommen dahin, daß der Bedarf zur Einlösung der Schatzbons zweiter Emission im Betrage von 76 ½ Millionen nominal durch eine Domänen⸗Anleihe und der Bedarf zur Deckung des nächstjährigen Defizits und der Okkupationskosten für 1879 durch eine Emission ungarischer Goldrente aufgebracht werden soll.

Pest, 13. November. (W. T. B.) Graf Andrass stattete heute dem Grafen Schuwaloff einen Besuch ab; Nachmittag um 2 Uhr war Graf Schuwaloff zu einer Privat⸗ audienz bei dem Kaiser beschieden.

Der Budgetausschuß der Delegation des österreichischen Reichsrathes erledigte in den gestern stattgehabten zwei Sitzungen das Militärbudget im Wesent⸗ lichen nach der Regierungsvorlage; nur die von der Regie⸗ rung beanspruchten Beträge von 1 712 000 Fl. behufs Adap⸗ tirung der Werndlgewehre für verstärkte Patronen, von 250 000 Fl. für Versuche zur Herstellung stahlbronzener Kanonenrohre, und von 200 000 Fl. zur Beschaffung von 25 Festungsgeschützen und zur Ausbesserung der Festungs⸗ minirungen wurden, obschon der Kriegs⸗Minister diese For derungen auf das Eingehendste befürwortete, abgelehnt. Die nächste Sitzung des Ausschusses findet nächsten Dienstag statt, die nächste Plenarsitzung wahrscheinlich Mittwoch. Das Unterhaus lehnte in seiner heutigen Sitzung den Antrag des Abg. Iranyi auf Vorlegung der auf den Abschluß einer Konvention mit der Türkei bezüglichen Korrespondenz ab, nachdem der Minister⸗Präsident Tisza die Erklärung ab⸗ gegeben hatte, daß die bezüglichen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien und daß die Vorlegung der betreffenden Aktenstücke dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten ustehe. . 1 Der Redacteur der „Pester Korresp.“ wurde heute Abend von dem Grafen Schuwaloff empfangen und von dem⸗ selben im Laufe der Besprechung ersucht, zu erklären, da Graf Schuwaloff nicht der Träger irgend welche neuer Propositionen sei und daß alle Nachrichten grundlos wären. Kaiser Alexander sei ebenso wie Kaiser Franz Josef entschlossen, den Berliner Vertrag in allen seinen Theilen auszuführen. Allerdings seien zwischen zwei durch vielfache Interessen so nahe berührten Staaten, wi Rußland und Oesterreich⸗Ungarn, immer einige kleinere Ang legenheiten zu ordnen und es sei der Wunsch Kaiser Alexan⸗ ders gewesen, daß Graf Schuwaloff sich nach Pest begebe, un die Erledigung dieser Angelegenheiten herbeizuführen.

Die liberale Partei hat den Adreßentwurf i der Spezialdebatte angenommen.

Schweiz. Bern, 13. November. (Bund.) Aus der Bundesrathe. Sitzung vom 12. November. Die Gültig⸗ keitsdauer der lateinischen Münzkonvention vom 23. Dezember 1865 erstreckt sich bis 1. Januar 1880 und würde, falls die Konvention nicht ein Dahr vor diesem punkte gekündigt wird, für eine weitere Dauer von 15 Jahren verbindlich bleiben. Inzwischen ist am 2. d. M. von den Konventionsstaaten in Paris eine neue Vereinbarung auf die Dauer von sechs Jahren, vom 1. Januar 1880 an, geschlossen worden, welche dermalen noch der Ratifikation der betreffenden Regierungen unterliegt und i Ratifikationsfalle an Stelle der früheren Konvention zu treten hätte. Falls nun in Folge Nichtratifikation Seitens eines der Vertragsstaaten die neue Konvention hinfällig würde, ohn