1878 / 272 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Nov 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Berlimn, 16. November. (Bericht über den Verkehr in Hy- potheken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel.) Im Verkehr mit ebauten Grundstücken beginnen Käufer mehr und mehr aus der bisher beobachteten Reserve hervorzutreten, und liegen gegenwärtig respektable Kaufordres in den Händen der Vermittler. Am Hypo- thekenmarkte bleibt fürfhochfeine Objekte zum normalen Zinssatze Kapital überwiegend angeboten, dagegen sind die Bemühungen der Uvterbringung fruchtlos, sobald nicht alle Vorbedingungen dauern- der und unbedingt sicherer Anlage vorhanden sind. Man notirte die Zinssätze wie folgt: Erste pupillarische Eintragungen in guter Gegend 5 %; allerfeinste Lage in kleinen Abschnitten 4 ¾ %; entferntere Strassen 5 ½ 6 %. Zweite Stellen innerhalb Feuerkasse, je nach Lage und Be-

schaffenheit 5 ½ 6 2 %. Amortisations-Hypotheken à 5 ½ 5 6 % inklusive Amortisation. Erststellige Guts hypo- theken innerhalb der pupillarischen Grenzen und der Höhe der Kultur angemessen 5 %. Verkauft wurden: Rittergut Baborowo, Kreis Obornick, Rittergut Jacobdorf, Kreis Wohlau, Gut Chwarsau, Kreis Berent.

Eisenbahn-Einnahmen. Berlin-Dresdener Eisenbahn. Im Oktober cr. 214 255 (— 36 843 ℳ), seit 1. Jan. weniger 457 666 ℳ, mMagdeburg-Halberstädter Bisenbahn. Im Oktober cr. Magdeburg-Thale, Cöthen- resp. Halle-Vienenburg, Magdeburg-Wit-

Schönebeck-Stassfart Grauhof-Clausthal 2 954 659 (— 169 952 ℳ) seit 1. Januar weniger 93 140 Uelzen-Langwedel 98 647 (— 10 615 ℳ), seit 1. Januar weniger 87 749 ℳ, Hannover- Altenbeken incl. Weetzen. Haste und Grauhof-Löhne 541 469 8— 79 735 ℳ), seit 1. Januar weniger 5184 Vienenburg- rauhof 26 294 (†+. 160 ℳ), seit 1. Januar mehr 19 472 ℳ, E“ 14 054 (+ 1715 ℳ), seit 1. Jan. mehr Rhein-Nahe Eisenbahn. Im Oktober 1878 362 323 (+ 12 508 ℳ), bis ult. Oktober 1878 3 035 036 (+ 3707 ℳ). Cottbus-Grossenhalner Bisenbahn. Im Oktober cr. Frankfurt a. 0. -Grossenhain 165 469 (+ 14 196 ℳ, Ruhland-Lauchham- mer 2964 (+ 509 ℳ).

- tenberg, Berliu-Lerthe, Stendal-Uelzen, Magdeburg-Oebisfelde, Leipzig,

—————————————— NNNNe

Theater.

Königlicke Schauspiele. Sonntag:

Orernhaus. 216. Vorstellung. Der Postillon von Lonjumeau. Komische Oper in 3 Ab⸗ nach dem Französischen des Leuven und

runswick von M. G. Friedrich. Musik von A. Adam. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 217. Vorstellung. Z. 100. M.: Die Journalisten. Lustspiel in 4 Akten von Gustav Freytag. Anfang 7 Uhr.

Montag: Opernhaus.

1. M.: Armin. Heroische Oper in 5 ügen. Dichtung von Felix Dahn. Musik von Heinrich Hofmann. Tanz von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. Anfang ½7 Uhr.

Schauspielhaus. 218. Vorstellung. Die Schau⸗ spieler des Kaisers. Drama in 4 Aufzügen von Karl Wartenburg. Vorher: Geben ist seliger, denn Nehmen. Proverbe in 1 Akt von Alfred Friedmann. Anfang 7 Uhr.

g Opernhaus. 218. Vorstellung. Flick und Flock. Komisches Zauberballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. 1

Schauspielhaus. 219. Vorstellung. Die Büste. Lustspiel in 2 Akten, nach der gleichnamigen Novelle Edmond Abouts, von F. Zell. Vorher: 2822 Girard. Charakterbild in 1 Akt, nach dem Stoffe eines Sealsfieldschen Romans, von Rudolph Genée. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Sonntag: Zum 23. Male:

Doctor Klanus. Lustspiel in 5 Akten von A. L'Arronge.

Montag und die folgenden Tage: Dieselbe Vorstellung.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.

Ferer (letzte Sonntags⸗Vorstellung): Z. 58. M.: arda. Montag: (Letzte Woche.) Z. 59. M.: Uarda. In Vorbereitung: Gastspiel der amerikanischen Negergesellschaft der Mrs. Jarrett und Palmer: Onkel Toms Hütte.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.

Sonntag: Fatinitza. 2 Montag: Mamsell Angot. In Vorbereitung:

Der kleine Herzog.

Residenz-Theater. Sonntag: Fr. Olga

Lewinsky⸗Precheisen als Gast. Zum 20. M.: Die SBEE“ (Les Fourchambaults). auspiel in 5 Akten von Emile Augier, über⸗ setzt von Gottlieb Ritter. Montag: Die Fourchambaults (Les Four- chambaults).

Krolls Theater. Sonntag: Vorletztes Con⸗

cert von enry Wieniawski unter gef. Mit⸗ wirkung des Frl. Lona Gulowsen, dazu Miscellanea: 1) Ouverture z. O. „Die Macht des Schicksals“ v. Verdi. 2) „Rigoletto“, Akt II., Sigra. Boy⸗Gilbert Sigr. Medica. 3) Arie aus „Figaro's Hochzeit“, ges. von Frl. Lona Gulowsen. 4) Violin⸗Concert von Mendelssohn⸗Bartholdy, füpeth v. Henry Wieniawski. 5) „Rigoletto“, Akt III, Sigra. Boy⸗ Gilbert Sigr. Medica. 6) Arie aus „La Tra- viata“, ges. von Frl. Lona Gulowsen. 7) Faust⸗ Fantasie, komp. u. vorgetr. von Henry Wieniawski. 8) „La Sonnambula“, Akt III., Sigra. Boy⸗Gilbert Sigra. Fiorio Sigr. Povoleri Sgr. Ber⸗ tocci. Anfang 7 Uhr. Vorher: Von 5 Uhr bis 6 ½ Uhr Concert der Theater⸗Kapelle. Montag: Concert der Theater⸗Kapelle. Dienstag: Letztes Concert von Henry Wieniawski. Sonnabend: Erstes Gastspiel der Madame Adelina Patti und des Sgr. E. Nicolini. La Traviata. Parquet 1.—12. Reihe 20 ℳ, 13.—15. Reihe 15 ℳ, 16.—18. Reihe 12 ℳ, Platz am Orchester 20 ℳ, Mittel⸗Loge 15 ℳ, Tribüne 10 ℳ, Seitenloge 1. Reihe 8 ℳ, 2. Reihe 6 ℳ, Stehplatz 5 Die reservirten Billets zur ersten Vorstellung der Madame Adelina Patti und des Sigr. Nicolini werden am Mittwoch, den 20., ausgegeben. Ueber die nicht abgeholten Billets muß anderweitig ver⸗ fügt werden.

217. E““ Zum ufz

Woltersdorff-Theater. Sonntag: Gastspiel

des Frl. M. Wagner. Pariser Leben. Buffo⸗Oper in 5 Akten von J. Offenbach. Vorher: Frauen⸗ Schwank in 1 Akt von C. Son⸗ tag. Gewöhnliche Preise. Anfang 7 Uhr. Montag: Schöne Galathée. Frauen⸗Eman⸗ zipation. Zehn Mädchen und kein Mann.

Stadt-Theater. Sonntag: Gastspiel des

rn. Emil Schneider. Zum 5. Male: „Giulia

idal.“ (Das Drama in der Friedensstraße.) Sensationsschauspiel in 5 Akten von Adolphe Belot. Deutsch von E. Tattenbach. (Albert Savpari: Hr. Emil Schneider. Giulia Vidal: Fr. v. Traut⸗ Gankernh u“ Hr. Mejo. Dumouche: Hr.

Montag und die folgenden Tage: Dieselbe Vor⸗ stellung.

National-Theater.

Sonntag: Mit hoher Genehmigung des General⸗ Intendanten Hrn. v. Hülsen. Einmalige Aufführung von: Mutter und Sohn. Schauspiel in 5 Akten (2 Abtheilungen) von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Montag: Z. 2. Male: Die beiden Wertheim.

(Weinbergs⸗Weg 6/7.)

Oostend-Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130)

Sonntag: Abends 7 Uhr. Zum 8. Male: Dtto Bellmann. Nachmittags 4 Uhr: 4. Volks⸗ und Schüler⸗Vorstellung. avigo. Trauerspiel von W. v. Goethe. 8 Montag: Otto Bellmann. 8

Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Zum

letzten Male: Rabagas. Lustepiel in 5 Akten von Victorien Sardou. Vorher: Concert. Anfang 89 Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée

₰. „Von Montag ab wird das Theater wegen gänz⸗ licher Renovirung bis auf Weiteres geschlossen.

Germania-Theater. Direktion: Julius Ascher.

Sonntag: Z. 9. M.: Durchgegangene Weiber. Original⸗Posse mit Gesang in 3 Akten und 5 Bil⸗ dern von Jacobson und Wilken. Musik von Gustav Michaelis.)

Montag und die folgenden Tage: Durchgegangene Weiber.

Böttcher's instructive Soiréen. Königl.

Schauspielhaus. Saal⸗Theater. Täglich Abends 7—9 Uhr: Zum 1. Mal in dieser Saison: 1) Gebirgs⸗ Natur und Bergespracht, Alpen⸗Wanderung von Thal zur Firn. Waldregion, Schluchten, Grotten, Wasserfälle. Hohe und höchste Gebirgs⸗ region. Gigantische Felsbildungen. Gletscher und 5 Schweizer Alpen. (Mondschein, Alpen⸗ glühen.

2) Die großen Planeten, die Sonne.

3) soirée santastique. Farbenmagie. Entrée: Fauteuil 20, Parquet 15, 10 u. 5 Sgr.

Kinder zahlen Wochentags die Hälfte.

Tages⸗Verkauf: Schauspielhaus, Südseite.

Concert-NMaus. Concert des Königlichen Hof⸗ Musikdirektors Bilse.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Jenny Lauenstein mit Hrn. Re⸗ ferendar Robert Mangold (Diepholz Hameln). Frl. Martha Pault mit Hrn. Ju⸗ lius Walther (Breslau). Frl. Anna Rein⸗ dorff mit Hrn. Gutsbesitzer Fritz Neubauer (Uchtenhagen —Schönberg). Frl. Olga Baro⸗ nesse v. Buhl mit Hrn. Premier⸗Lieutenant Hugo v. Winckler (Dresden).

Gieboren: Ein Sohn: Hrn. Königl. Förster Riemann (Norkatten). Eine Tochter: Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef v. Roon

(Guben). Gestorben: Hr. Geh. Hofrath Dr. Reimann (Weimar). Hr. Major Otto v. Könemann

(Warlitz). Frau Oberst v. Linger (Halle a. S.).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Kürschnermeister Pahl, Inhaber der Firma

. H. Müller hier, ist die Voruntersuchung und die gerichtliche Haft wegen wiederholter Unter⸗ schlagung aus §. 246 des Strafgesetzbuchs beschlossen worden. Es wird ersucht, auf den ꝛc. Pahl zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefängniß⸗Inspektion abzuliefern. Potsdam, den 11. November 1878. Königliches Kreisgericht. I. Ahtheilung. Signalement: Der Kürschner⸗ meister Carl Ferdinand Pahl (Inhaber der Hand⸗ lung C. H. Müller) ist 45 Jahre alt, am 26. Ja⸗ nuar 1833 in Drossen geboren, hat helle Haare, ist untersetzter Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat als besonderes Kennzeichen ein aufgedun⸗ senes Gesicht. Pahl trägt eine Brille.

[94741

Emissions⸗Beschluß,

betreffend die Ausgabe der zwölften Serie Seitens der Inhaber unkündbarer (ver⸗

loosbarer) Schuldverschreibungen der Landeskreditka sse

8 Auf Grund der §§. 9 und Cassel betreffend, soll zufolge Beschlusses des Cassel vom 26. vorigen Monats unter folgenden, von genehmigten Bedingungen die zwölfte Serie

zu Cassel.

11 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869, die Landeskreditkasse in ommunalständischen Ausschusses des Regierungsbezirks

dem Herrn Ober⸗Präsidenten am 30. vorigen Monats

Seitens der Inhaber unkündbarer Schuldver chreibungen

der Landeskreditkasse im Belauf von zwölf Millionen Mark Reichswährung ausgegeben werden.

1) Die Schuldverschreibungen

FN181 600 800 159 Dieselben lauten auf den Inhaber, können

(vergl. §.

werden ausgegeben in Stücken: von 3000 Mark Litt. A.,

0. 82 Pö. aber auf Verlang

7

C1“ 8 E11““ auf den Namen gestellt werden,

22 des Gesetzes vom 23. Juni 1832, die Errichtung einer Landeskreditkasse betreffend).

2) Die Schuldverschreibungen werden zu vier Prozent jährlich in halbjährlichen, je am 1. März

und 1. September fälligen Raten verzinst.

Dieselben können Seitens der Inhaber überhaupt nicht, Seitens der Landeskreditkasse aber nur

in dem Falle der zu bewirkenden Amortisation, sollen (s. unten Ziffer 4 flg.), gekündigt werden.

oder soweit dieselben aus dem Verkehr zurückgezogen werden

3) Die Schuldverschreibungen werden allmählich je nach dem für die Ausleihung eintretenden

Bedarf ausgegeben. Die Verwendung derselben, od

nach Vorschrift des §. 13 des Gesetzes vom 25.

ter, Voraus begersten Verkaufs, des Erlöses derselben, darf, Dezember 1869, nur zum Erwerb hypothekarischer

im Falle deren durch die Landeskreditkasse im unbeschadet des Rechts vorübergehender Helegung or⸗

derungen in der Höhe des Nominalbetrags der dazu verwendeten Schuldverschreibungen stattfinden.

4) Alljährlich kommt mindestens derfjenige

zur baaren Einlösung, welcher in

währten Darlehen durch ordentlichen oder außeror

zu bestimmen.

dem vorau n Kalenderja ordentlichen Kapital⸗T Der ordentliche Kapital⸗Abtrag der gedachten Darlehen

Betrag der ausgegebenen Schuldverschreibungen re auf die mittelst derselben ge⸗ trag baar eingegangen ist.

ist mindestens auf ein Prozent

5) Die Einlösung der Schuldverschreibungen erfolgt auf Grund vorhergehend Ausl. mittelst Kündigung nach Ablauf einer sechsmonatlichen Kündigungsfrist (vergl. barheßgehe 18 des Gosang

vom 25. Dezember 1869).

Die Verloofung tritt ein, sobald in dem vorausgehenden Kalenderjahre die Ausgabe der diese

vegee Serie von

zwölf Millionen Mark bildenden Schuldverschreibungen vollendet ist; bis dahin erfolgt

ie jährliche Einziehung der nach vorstehenden Bestimmungen (Ziffer 4) einzulösenden Schuldverschreibungen

mittelst Aufkaufs aus freier 8 6) Behufs der Verloosung ist die von der

Direktion zur Einlösung bestimmte Summe von der⸗

selben in thunlichst gleichem Verhältnisse auf die verschiedenen Litera's der ausgegebenen Schuldverschrei⸗

bungen, unter Mitberücksichtigung der im Laufe des (vergl. unten Ziffer 9) einzutheilen und die Stückzahl

und zu kündigen ist.

Jahres als Kapital⸗Abtrag zurückgelangten Stücke zu bestimmen, welche von jeder Litera auszuloosen

Ueber die Verloosung der zu kündigenden Nummern der verschiedenen Literas ist ein notarielles

Protokoll aufzunehmen.

Die Bekanntmachung über erfolgende Kündigung ist

nicht nur in dem Amtsblatt der König⸗

lichen Regierung zu Cassel, sondern auch im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

Anzeiger“ zu bewirken.

7) Die gekündigten Schuldverschreibungen Nennwerthe ausgezahlt und nicht länger als bis vom 25. Dezember 1869).

zum Fälligkeitstermine verzinst (vergl.

werden nach Ablauf der Kündigungsfrist zum vollen §. 18 des Gesetzes

8) Die Direktion ist jedoch befugt, statt dessen die Kündigung unter der ausdrücklich zu ver⸗ öffentlichenden Rüesemeunng zu bewirken, daß die Einlösung der gekündigten Sheverscheüchichae ü-⸗ e

Nennwerthe nur während und sodann noch binnen Monatsfrist nach dem werden kann, dagegen mit Ablauf dieser Frist für

Unterbrechung weiter verzinst werden und an den fer

r sechsmonatlichen Kündigungsfrist mit Z Verfalltage mit Zinsen bis

insen bis zum Zahlungstage zu letzterm gefordert

die bis dahin zur Rückzahlung nicht eingereichten ge⸗ kündigten Schuldverschreibungen die Kündigung außer Kraft tritt, also diese bgweesbessaa⸗. 89s

bungen ohne

neren Verloosungen Antheil nehmen. Die Direktion

hat alsdann mittelst Aufkaufs aus freier Hand Schuldverschreibungen der zwölften Serie bis zu dem hiernach aus der Kündigung ausgefallenen Gesammtbetrage zur Einlösung zu bringen und die

Nummern sowohl der hiernach eingelösten, als auch für welche die Kündigung unwirksam geworden ist. 9 Die S8

hüttelft der lichen Zahl inschließli ei a äglichen Zahlungen, einschlie zum Nennwerth von der Landeskreditkasse in

der ahlun

zuldverschreibungen der zwölften Serie werden bei allen elben gewährten Darlehn und zwar sowohl bei deren gänzlicher Abtragung, als auch

derjenigen Schuldverschreibungen zu veröffentlichen, Rückzahlungen auf die

tilgungsplanmäßigen Kapital⸗Abträge, jederzeit angenommen.

Auch ist es gestattet, den tilgungsplanmäßigen halbjährlichen Kapital Abtrag und eine außer⸗

ordentliche Stückzahlun

in einer Summe mittelst dieser Schuldverschreibungen zum Nennwerthe

zu zahlen, dagegen ist selbstverständlich die Herauszahlung eines ö auf letztere nicht zulässig.

1 Die vv an die Landeskreditkasse zurückgelangten wie die 886 sefe 4 bis 8 zurückgezahlten Schuldverschreibungen, a

el, am 4. November 1878.

chuldverschreibungen werden, ebenso vernichtet.

Direktion der Laudeskreditkasse.

Harnier.

[9136] Bekanntmachung,

den Schluß der hiesigen städtischen Sparkasse betreffend.

Behufs Berechnung der Zinsen von den bei der Sparkasse bestehenden Einlagen wird die genannte Kasse für dieses Jahr vom

Montag, den 2. Dezember, einschließlich, ab geschlossen sein und soll demnächst die Zahlung der Zinsen in der Zeit vom 2. bis incl. 31. Januar 1879 an allen Wochentagen in den Vormittagsstun⸗ den von 9 bis 1 Uhr erfolgen.

Die Interessenten der Sparkasse werden daher ersucht, in dieser Zeit bei Vorlegung ihrer Spar⸗ kassenbücher die Zinsen, soweit solche nicht zum Kapital geschlagen werden sollen, abzuheben, da späteren desfallsigen Anforderungen im Laufe des nicht entsprochen werden kann. G

om 8

Sonnabend, den 1. Februar 1879, ab wird die Sparkasse an den jetzt auf Dienstag, Mittwoch, Donnerstag u. Sonnabend feststehenden Geschäftstagen während der Vormit⸗ tagsstunden zur Einzahlung wie zur Abhebung von Einlagen wieder geöffnet sein.

Aschersleben, den 1. November 1878.

Das Kuratorium der städtischen Sparkasse.

165233 Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn. Amortisation von Prioritäts⸗Obligationen. Die in Gemäßheit des §. 3 der Allerhöchsten Pri⸗

vilegien vom 18. Juli 1859 und vom 28. Januar

1861 für das Jahr 1878 zur Tilgung ausgeloosten

Prioritäts⸗Obligationen der Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn⸗

Gesellschaft I. und II. Emission zu den Beträgen

von 27 000 resp. 3900 sind folgende:

I. Emission.

Appoints von 1¹000 Thlr. = 1750 Fl. =3000 Nr. 369. 642. 1514. 1650.

Appoints von 500 Thlr. = 875 Fl. = 1500 Nr. 2529. 3763. 3904. 4956. 5379. 5551.

Appoints von 100 Thlr. = 175 Fl. = 300

r. 7150. 8852. 9826. 10 811. 11 739. 12 957.

13 813. 14 068. 14 199. 15 073. 15 827. 17 300.

17 330. 18 525. 19 694. 20 397. 20 982. 21 744.

24 976. 25 204.

II. Emission.

Fpekete nen 500 Thlr. = 875 Fl. = 1500 Nr. 2 8 Appoints von 100 Thlr. = 175 Fl. = 300 . 4477. 6143. 6469. 6892. 7064. 8100. 8237.

Die Auszahlung des Nominalbetrages dieser ausgeloosten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1879 ab, mit welchem Tage auch deren Verzinsung aufhört, 1) foetwährend bei unserer Hauptkasse hier⸗

elbst, 2) bis Ende Januar 1879 bei folgenden Zahlungsstellen: a. bei der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin, b. bei dem A. Schaaffhausen’'schen Bankverein in Cöln, dow. bei der Filiale der Bank für Han⸗ del und Industrie in Frankfurt

a./ M.

Die Obligationen sind sammt Zinscoupons ab 1., Juli 1879 in nummerisch geordneten, von den ffathä ern unterschriebenen Duplikat⸗Verzeich⸗ nissen einzureichen.

Fehlende Zinscoupons werden vom Kapital⸗ betrage gekürzt.

Saarbrücken, den 20. Juli 1878.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Warschau⸗Terespoler Eisenbahn⸗Gesellf aft.

[9339)

8 8 8 8

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachunge vom 2./14. September und vom . Skiober

1878 beehrt sich der Verwaltungsrath hiermit zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß in Gemäß⸗ des §. 47 der Statuten, seiner Zeit neue ividenden⸗Couponsbogen zu den Aktien der Warschau⸗Terespoler Eisenbahn ausgegeben werden. Warschau, den 18./30. Oktober 1878.

94751 Thüringische Eisenbahn.

Folgende Rechnungen, nämlich:

a. die Rechnung über den Betrieb der Gera⸗ Eichichter Bahn für das Jahr 1875, v. die Rechnung über die Ausgaben des Kontos Bau⸗Nachtrag II. pro 1875, a. die Rechnung über den Reservebaufonds, und d. die Schlußrechnung (Bau⸗Anhang II.) über den Bau der Zweigbahn Leipzig⸗Zeitz, werden auf Grund der im §. 42 der Gesellschafts⸗ statuten enthaltenen Vorschrift vom 20. d. M. ab sechs Wochen lang zur Einsicht der Herren Aktionäre der Thüringischen Eisenbahngesellschaft im Revi⸗ sionsbureau der unterzeichneten Direktion ausliegen. Erfurt, den 12. November 1878. Die Direktion.

[9472] 8 Herrn Bauunternehmer J. Klemm ersuche ich, sich binnen 3 Tagen zur Abnahme der bei mir noch lagernden 92 Tonnen Cement zu melden. 8 Berlin, den 14. November 1878.

E11“ Berli

gnädigst

Das Abonnement beträgt 4 ℳ%ℳ 50 für das Vierteljahr.

Insertionspreis fuür den Raum einer Bruckzeile 30

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗ dition: SW. Wiltelmstr. Nr. 32. 1

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungs⸗Sekretär Neuhauß zu Minden den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Postdirektor Hoe⸗ nicke zu Dessau den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Marine⸗Assistenzarzt 2. Klasse Dr. Fischer, dem Gym⸗ nasial⸗Elementarlehrer Bisping zu Münster und dem Kauf⸗ mann und Fabrikbesitzer L. Mützell zu Stettin den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Oberst⸗Lieutenant von Westernhagen, Abt hafig. ah im Großen General⸗ stabe, das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem Schullehrer und Küster Borchert zu See⸗ low im Kreise Lebus, den Adler der Inhaber desselben Or⸗ dens; sowie den Salcgen Ftfahehf zu Groß Suckczin im Landkreise Danzig und Witt zu Estorf im Stader Geest⸗ kreise das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches NReich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ eruht: . 3

Nlle höchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister am Königlich Hofe, Kammer⸗ herrn von Heydebrand und der Lasa, zum Wirklichen Geheimen Rath mit dem Prädikat „Excellenz“ zu ernennen.

*ꝙDͤDer seitherige Kaiserlich chinesische außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Herr von diesem Posten abberufen worden und hat, bevor er Berlin verließ, dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts den Herrn Li⸗Fong⸗paoals Kaiser⸗ lich chinesischen Geschäftsträger hierselbst vorgestellt.

8 . 88 ¹ 8

S

G Bekanntmachung

zur Ausführung des Gesetzes vom 3. Juli 1878

(Reichs⸗Gesetzblatt S. 133), betreffend den Spiel⸗ kartenstempel.

Auf Grund der Ziffer II. Absatz 4 der vom Bundesrath beschlossenen Ausführungsvorschriften zum Spielkartenstempel⸗ Gesetz (Central⸗Blatt 1878 Seite 403) und des §. 9 des Re⸗

ulativs, betreffend den Betrieb der Spielkartenfabriken (ebenda Eeite 406), wird hierdurch Folgendes bestimmte:

I. Form des Kartenstempels.

Der Spielkartenstempel ist kreisförmig mit einem Durch⸗

messer von einundzwanzig Millimetern.

Er enthält über dem Reichsadler die Ueberschrift DEUTSCHES REICH, unter demselben die Bezeichnung der Stempelstelle durch eine Nummer, welche für jede Stelle be⸗ sonders bestimmt wird, und die Angabe des Abgabenbetrages (DREISSIG PF. bezw. FUNFZIG PF.).

II. Farbe des Stempelabdrucks. Die Farbe des Stempelabdrucks ist die schwarze.

III. Abzustempelndes Kartenblatt.

1) Alle Kartenspiele, welche ein Coeur⸗ (Herz⸗, Roth⸗) ß enthalten, sind auf diesem Blatt abzustempeln.

2) Bei den sogenannten (Rabuge⸗) Karten, welche ausschließlich Kartenblätter derselben Farbe in höchstens vierfacher Wiederholung enthalten, wird eines der vorhandenen vier Aßblätter gestempelt. .

3) Traplier⸗Karten, spanische und portugiesische Karten sind auf dem Denari⸗Aß oder dem diesem entsprechenden (Oro-pp) Aßblatt zu stempeln.

4) Taschenspieler⸗Karten, in denen das Coeur⸗Aß fehlt, werden auf dem Pique⸗Aß, solche, in denen kein vorhanden ist, auf demjenigen Bilde der Coeur⸗Farbe, eventuell der Pique⸗ Farbe gestempelt, welches beim Spiele den höchsten Werth hat.

5) Französische vingt-et-un-Karten, welche je 31 Blätter von verschiedenen (z. B. rother, blauer, gelber und grüner) Farben mit Zahlen von 0 bis 21, die Zahlen von 1 bis 9 doppelt, enthalten, werden auf dem rothen Zero (0) ge⸗ stempelt.

6) Bezüglich derjenigen ein Coeur⸗Aß nicht enthaltenden Kartenspiele, welche vorstehend zu 2 bis 5 nicht erwähnt sind, die Bestimmung des abzustempelnden Kartenblattes vor⸗

ehalten.

2) In denjenigen dündes gaaten, in welchen zur Zeit bei gewissen Kartenspielen die Ab tempelung eines anderen, als des vorstehend zu 1 und 3 bezeichneten Kartenblatts nach⸗ gelassen ist, kann dies Verfahren mit Genehmigung der obersten Landesfinanzbehörde, bis zum 1. Januar 1880 beibe⸗

alten werden, wenn das vorstehend zu 1 und 4 bezeichnete artenblatt in seiner Zeichnung einen freien Raum für den Stempelabhruc nicht enthält.

IV. Zu vernichtende Ausschußblätter.

1) Von den Ausschußblättern sind bei Spielkarten, welche Aßblätter nicht enthalten, das nach den Bestimmungen zu III. abzustempelnde Kartenblatt und die drei gleichartigen Karten der übrigen Farben zu vernichten.

e

5

2) Bezüglich der durch die Bestimmung zu 1 nicht be⸗ troffenen Kartenspiele bleibt die Bezeichnung der zu vernich⸗ tenden Ausschußblätter vorbehalten.

V. Verzeichniß der Stempelstellen. Ein Verzeichniß der Stempelstellen wird in der Anlage veröffentlicht. In demselben sind aufgeführt: 1 unter I. diejenigen Zoll⸗ und Steuerstellen, eccen die Er⸗ hhebung der Stempelabgabe von detz im Bundes⸗ ebiet Hefersigten Spielkarten, sowis bie Abstempe⸗ lung derselben übertragen ist (Ziffer 1. Abs. 1 der Ausführungsvorschriften); diejenigen Zoll⸗ und Steuerstellen, welche bezüglich der vom Auslande (einschließlich des Großherzog⸗ thums Luxemburg und der österreichischen Gemeinde Jungholz) in das Bundesgebiet eingehenden Spiel⸗ karten zur Erhebung der Stempelabgabe und zur Abstempelung befugt sind (Ziffer I. Absatz 2 der Ausführungsvorschriften); diejenigen Amtsstellen, welche nur zur Nach⸗ stempelung von Spielkarten ermächtigt sind (gisfen 8 der über die Nach⸗ versteuerung der Spielkarten Central⸗Blatt 1878 S. 408); er IV. diejenigen Amtsstellen, welche nur zur Abstempe⸗ lung der von Reisenden oder Schiffern vom Aus⸗ lande eingeführten Spielkarten ermächtigt sind. Die unter I. und JII. aufgeführten Amtsstellen sind überall auch zur Nachstempelung befugt. 1“ Berlin, den 2. November 1878. Der Reichskanzler. In Vertretung: Hofmann.

(Die Anlage enthält das Verzeichniß der vhe heewhelun und Nachstempelung von Spielkarten ermä Zoll⸗ un bebT—“]

unter III.

un

Bekanntmachung

zur Ausführung des Gesetzes vom 3. Juli 1878

(Reichs⸗Gesetzblatt S. 133), betreffend den Spiel⸗ kartenstempel.

In Betreff der Behandlung der Karten, welche zu dem in Süddeutschland gebräuchlichen sogenannten Gaigelspiel be⸗ nutzt werden, bei der Erhebung des Reichsstempels von Spiel⸗ karten hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 1. Novem⸗ ber d. J. beschlossen, daß 1

1) jedes der beiden im Gaigelspiel von 48 Karten vor⸗ handenen Herz⸗Asse mit dem Reichsstempel von 0,30

zu versehen sei;

2) die beiden Spiele von je 24 Karten, aus welchen das Gaigelspiel zusammengesetzt ist, je für sich verpackt, zur Abstempelung vorzulegen seien.

Berlin, den 11. November 1878.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Hofmann.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Kreisgerichts⸗Räthe: . Schmidt in Brieg zum Appellationsgerichts⸗Rath in Posen, von Schäwen in Insterburg zum Appellationsgerichts⸗ Rath daselbst Turnau in Bielefeld zum Appellationsgerichts⸗Rath in Paderborn, den Obergerichts⸗Rath Lettgau in Hannover zum Appella⸗ tionsgerichts⸗Rath in Naumburcg, die Kreisgerichts⸗Räthe: .““ Schu⸗ Se in Prenzlau zum Appellationsgerichts⸗Rath in osen, j b Knövenagel in Neu⸗Ruppin zum Appellaätionsgerichts⸗ Rath in Bromberg, und den Stadtgerichts⸗Rath Liba hierselbst zum Appellations⸗ gerichts⸗Rath in Breslau zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Sanitäts⸗Rath Dr. med. Hildebrandt in Berlin den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath, und dem Schlossermeister Carl Arnheim zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Kunstschlossers zu verleihen.

Ministerium der E“ Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Ernennung des ordentlichen Lehrers am Gymnasium u Prenzlau Wilhelm Schäffer zum Oberlehrer an der⸗ selben Anstalt ist genehmigt worden. 1

Der seitherige Kreis⸗Wundarzt Dr. med. Andreéee 8 Stade ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Neuhaus a./d. Oste ernannt worden.

S

8 Der Arzt Dr. med. Herwig zu Minden ist zum Kreis⸗ rzt des Kreises Lehe ernannt worden.

1 Justiz⸗Ministerium. 8

Der Rechtsanwalt bei dem hiesigen öö Justiz⸗ Rath Riem ist zum Rechtsanwalt bei dem Kammergericht, unter Beibehaltung des Notariats im Departement desselben, ernannt worden.

Der Referendar Busch aus Düsseldorf und der Nefexrendar Sondag aus Bonn sind zu Advokaten im Bezirk des König⸗

lichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln ernannt worden.

16 Kriegs- Ministerinm. Die Militär⸗Intendantur⸗Sekretäre Hellmund vom III. Armee⸗Corps, Hoffmann und Meyer vom Garde⸗ Corps sind zu Geheimen expedirenden Sekretären und Kalkulatoren, die Militär⸗Intendantur⸗Registratoren Schleg und Symanowski vom Garde⸗Corps, Ernst vom XV. Armee⸗Corps und Seiffert vom Garde⸗Corps zu Geheimen Registratoren im Kriegs⸗Ministerium ernannt worden.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ efährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Okto⸗ 88 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Verlage der Allgemeinen Deutschen Assoziations⸗Buch⸗ druckerei (E. G.) zu Berlin erschienene Druckschrift: „Die ukunft. Sozialistische Revue. Erster Jahrgang. eft 1 vom 1. Oktober 1877“ nach §. 11 des gedachten zesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde ver⸗ boten ist. . Berlin, den 13. November 1878. ..“ Polizei⸗Präsidium

von Madai.

Auf Grund der Vorschriften der 88. 1 und 6 des setzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial⸗ demokratie vom 21. Oktober cr. ist —8

der Allgemeine Sängerbund der vereinigten

Liedertafeln von Hamburg⸗Altona und Um⸗ ggegend, b welcher seinen Sitz zu Altona hatte, durch Verfügung vom heutigen Tage verboten worden.

Echlesmig, den 14. November 1878.

Königliche

8

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Regi g. Abtheilung des Innern. v“

Die Königliche Kreishauptmannschaft bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß sie in ihrer Eigenschaft als Landes⸗ polizeibehörde den Arbeiterbildungsverein,Vorwärts“ in Zwenkau, sowie die Arbeitervereine in Connewitz und in Thonberg und Umgegend nach Maßgabe 8. des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. vorigen Monats verboten hat.

Leipzig, den 13. November 1878.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.

Der „Volksverein“ in Crimmitschau und der „Arbeiterfortbildungsverein“ in St. sind auf Grund §. 1 und §. 6 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 von der unterzeichneten Königlichen Kreishauptmann⸗ schaft verboten worden.

Zwickau, den 13. November 1878. 8

öniglich sächsische Kreishauptmannschaft. Dr. Hübel.

u““] Die Khnigliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund der §§. 11 und 19 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 die Nummer 18 des „Chemnitzer Beobachters“ verboten und dieses Verbot auch auf das fernere Erscheinen der ge⸗ Druckschrift erstreckt. wickau, den 15. November 187898. 8— Königlich sächsische ““ r. e

Auf Grund des 8. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemein gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Gewerkverein der deutschen Gold⸗ und Silberarbeiter und verwandten Berufsgenossen mit dem Vorort Gmünd, nach §. 1 Absatz 2 des gedachten Gesetzes durch Verfügung der unterzeichneten Landespolizei behörde von heute verboten worden ist. 1 .

Ellwangen, den 16. November 1878. 16

Königlich See für den Jagstkreis.

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