von P. Taglioni. (Frl. Brandt, Fr. Mallinger, Hr. Niemann, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 222. Vorstellung. Prin ch von Homburg. Schauspiel in 5 H. von Kleist. An fang 7 Uhr.
Mallner-Theater. Freitag und Sonnabend: Doctor Klaus. Lustspiel in 5 Akten von A. L' Arronge.
Sonntag: Blitzableiter. — Onkel Moses. — Adelaide.
Fried. Aufzügen
NVictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.
Freitag: Wegen der Vorbereitungen zu: Onkel Toms Hütte geschlossen. 1 Sonnabend: Gastspiel der amerikanischen Neger⸗ esellschaft der Messrs. Jarret und Palmer. Z. 1. ale: Onkel Toms Hütte. Schauspiel mit Ori⸗ ginalgesängen in 5 Akten, aus dem Amerikanischen des George Rowe, von Dr. B. 1 Die zur ersten Vorstellung des Neger⸗Gastspiels gelösten Billets haben Sonnabend Gültigkeit.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Freitag: Mamsell Angot.
Sonnabend: Die rsherssgin von Gerolstein.
Montag: Z. 1. M.: Der kleine Herzog. Kesidenz-Theater. Freitag: Frau Olga Lewinsky⸗Precheisen als Gast. Zum 25. M.: Die Fourchambaults (Les Fourchambaults). Schauspiel in 5 Akten von Emile Augier, über⸗ setzt von Gottlieb Ritter.
Krolls Theater. Freitag: Keine Vorstellung.
Sonnabend: Erstes Gastspiel der Madame Adelina Patti und des Sgr. E. Nicolinti. La Traviata.
Woltersdorff-Theater. Freitag: Gastspiel
des Frl. M. Wagner: Die schöne Helena. Buffo⸗ Oper in 3 Akten von J. Offenbach. Gewöhnliche Preise. Anfang 7 Uhr. 1 Sonnabend: Die schöne Galathée. — Frauen⸗ L““ — Zehn Mädchen und kein ann.
National-Theater. (Weinbergs⸗Weg 6,/7.) Freitag: Z. 1. M.: Die Waise aus Lowood. Schauspiel in 2 Abtheilungen und 4 Akten von Charl. Birch⸗Pfeiffer.
Sonnabend: Auf allgemeines Verlangen: Zum 6. M.: Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Akten von Friedrich von Schiller In Scene gesetzt von Paul Borsdorff.
Ostend-Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130.) Freitag: Zum 4. Male: Belladonna.
Germania-Theater. Direktion: Julius Ascher.
Freitag: Zum vorletzten Male: Durchgegangene Weiber. Original⸗Posse in 3 Akten und 5 Bil⸗ dern von Jacobson und Wilken. Musik von Gustav Michaelis.
Sonnabend: Zum letzten Male:
Durchgegangene Weiber. .“
Böttcher's instructive Soiréen. Königl. Schauspielhaus. Saal⸗Theater. Täglich Abends 7—9 Uhr: Zum 1. Mal in dieser Saison: 1) Gebirgs⸗ Natur und Bergespracht, Alpen⸗Wanderung von Thal zur Firn. Waldregion, Schluchten, Grotten, Wasserfälle. Hohe und höchste Gebirgs⸗ region. Gigantische Felsbildungen. Gletscher und Fürnr Schweizer Alpen. (Mondschein, Alpen⸗ glühen.
2) Die großen Planeten, die Sounne.
3) soirée fantastique. Farbenmagie. Entrée: Fauteuil 20, Parquek 15, 10 u. 5 Sge.
Kinder zahlen Wochentags die Hälfte.
Tages⸗Verkauf: Schauspielhadas, Südseite.
Concert-Haus. Concert des Königlichen Hof⸗ Musikdirektors Bilse.
enenmnergpamuarrmnuneen.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Lina Stisser mit Hrn. Pfarrer Wilhelm Krücke (Bremen — Limburg a. d. Lahn).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hans v. Knoblauch (Buschow). — Hrn. Kreisrichter Dr. Hans v. Reinbaben (Schmiedeberg).
Gestorben: Hr. Schulvorsteher A. M. Janson (Bremen). — Hr. Apotheker Mellesky 1“ — Verw. Frau Auguste Mangold, geb. v. Baczko (Danzig). — Hr. General⸗Major und Brigade⸗ Commandeur Ferdinand v. Massow (Posen). — Hr. General⸗Lieutenant z. D. Otto v. Scherbe⸗ ning (Berlin).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
19610] Steckbrief. Karl Gottlob Kaufer, unbekannten Geburts⸗ ortes, Seidenweber, 25 Jahre alt, ist hier wegen Majestätsbeleidigung in Untersuchung zu nehmen und wird, da sein Aufenthalt unbekannt ist, hier⸗ mit steckbrieflich verfolgt. Wir ersuchen Gerichts⸗ und Polizeibehörden um Festnahme des ꝛc. Kaufer im Betretungsfalle und Zuführung desselben. WEeIgr 8 Signalement: .— Mittlere Statur, breite Brust, braune kleiner röthlicher Schnurrbart, grünliche Augen, röthliche starke Augenbrauen, ver⸗ wachsenes linkes Ohrläppchen. Kleidung: blaue Mütze (darin: Ausmusterungsschein), dunkelblane Tuchhose, dünner schwarzer Sommerrock, graue Tuchweste, Schnürschuhe. Camburg a. d. Saale, den 19. November 1878. Herzoglich Sachsen⸗Meiningensches Landg “ Abesser. *
aare, kurzer Vollbart,
8
Die gegen den Kaufmann A. Kanfmann zu Hamburg unter den 22. Mai 1876 erlassene offene Strafvollstreckungs⸗Requisition wird hierdurch fer⸗ neuert. Cottbus, den 16. November 1878. Kö⸗ nigliches Kreisgericht.
Die gegen den Kaufmann Martin Kaufmann zu Hamburg unter dem 22. Mai 1876 offene Strafvollstreckungs⸗Requisition wird hier⸗ durch erneuert. Cottbus, den 16. November 1878. Königliches Kreisgericht.
Der hinter dem Maurer und Abdecker Louis
orn aus Frankfurt a./O. am 13. August dies.
s. erlassene Steckbrief ist erledigt. Halbersta dt, den 11. November 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Es wird um Auskunft über den Aufenthaltsort des Schneidergesellen, jetzt Künstlers, Friedrich Wilhelm Hermann Dietrich von Berlin ersucht. Cassel, den 19. November 1878. Königliche Staats⸗ anwaltschaft. Wilhelmi.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Die mit der Domaine Himmelstädt verbundene Amtsziegelei zu Heinersdorf, Kreis Landsberg a./W., bestehend aus einem ““ einem Stall, einer Ziegelscheune und einem Ziegelofen mit einer Grundfläche von 0,373 ha und mit der zuge⸗ hörigen Berechtigung zum Lehmgraben in der bäuer⸗ lichen Feldmark von Heinersdorf, soll licitando ver⸗ kauft werden. Zu diesem Zweck wird Montag, den 16. Dezember d. J., Mittags 1 Uhr, im Ziegelei⸗Etablissement zu Heinersdorf Termin anberaumt und werden Bewerber mit dem Bemerken eingeladen, daß das Kaufgelder⸗Minimum 21 000 ℳ beträgt, mit † vor der Uebergabe, mit ¼ binnen Jahresfrist und mit ½ nach drei Jahren zu ent⸗ richten und daß im Termin eine Kaution von 10 % des abgegebenen Gebots zu erlegen ist. Die Ver⸗ kaufsbedingungen liegen bei dem Pächter der Do⸗ maine Himmelstädt, Herrn Amtsrath Dietz, zur Einsicht aus und werden auf Verlangen von hier aus gegen Erstattung der Kopialien in Abschrift mitgetheilt. Frankfurt a. O., den 15. November 1878. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. Fischer, i. V.
[9623] Die Fleischlieferung für die Mannschaftsmenage des 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments soll durch Submission vom 1. Januar 1879 ab vergeben wer⸗ den. Der monatliche Umsatz beträgt ca. 1500 ℳ Die Kontraktsbedingungen koͤnnen täglich von 12 bis 2 Uhr in der Kaserne am Kupfergraben, Stube Nr. 16 eingesehen werden. Reflektanten wollen ihre bezüglichen Offerten versiegelt und frankirt an die Menagekommission des 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments bis 1. Dezember er. einreichen. Berlin, den 21. November 1878.
[9622] Bekanntmachung.
Submission auf Lieferung von 276 schmiede⸗ eisernen gezogenen Röhren und etwaigen Mehrbedarf bis zu 10 % des Lieferungsobjektes.
8 am 9. Derember 1878, Nachmittags 2
Die Lieferungsbedingungen liegen in der Registratur der Werft aus, können aber auch gegen Einsendung 18 0,50 ℳ für Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden.
Wilhelmshaven, den 18. November 1878.
Kaiserliche Werft. (à Cto. 262/11.)
[96133 Bekanntmachnung.
Die an der schleswigschen Westküste im Watten⸗ meere belegenen fiskalischen Austernbänke sollen zur Nutzung auf den zehnjährigen Zeitraum vom 1. September 1879 bis zum 31. August 1889 im Wege des Meistgebots öffentlich verpachtet werden.
Wir haben hierzu einen Termin
auf F den 3. Dezember d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, in unserm Abtheilungs⸗Sitzungszimmer in dem neuen ““ Nr. 25 vor dem Regie⸗ rungs⸗Rath Gaye anberaumt.
Pachtlustige werden hierzu mit dem Bemerken geladen, daß die Pachtbedingungen und die Regeln der Lizitation in unserer Domänenregistratur, Zim⸗ mer Nr. 15, des Regierungsgebäudes, bei dem Kö⸗ niglichen Landrathsamt des Kreises Tondern, sowie in dem Bureau des Lokal⸗Aufsichtsbeamten für die Austernbänke, Königlichen Bauinspektors Matthies⸗ sen in Husum, zur Einsicht ausliegen werden. Auch
“ 6“ 1““ g auf Verlangen von der Domänen⸗ registratur gegen portofreie Einsendung von 3 ℳ Kopialienkosten pro Exemplar verabfolgt werden. Ueberdies werden die Karten uͤber die Austernbänke, die Besichtigungsprotokolle von 1852 und ferner eine amtliche Zusammenstellung über die Revisionen der Bänke, sowie eine Nachweisung über die Erträge des Austernfanges in den letzten Jahren, jedoch ohne Kereteeten für die Richtigkeit der letztgedachten Nachweisung in der Domänenregistratur sowie in dem Bureau des Königlichen Bauinspektors Mat⸗ thiessen zur Einsicht ausgelegt werden.
Pachtlustige haben dem Commissarius vor dem Termine den eigenthümlichen Besitz eines Vermö⸗
gens von 150 000 ℳ glaubwürdig nachzuweisen. Die von dem Pächter zu deponirende Kaution be⸗
trägt in, inlandischen Staatspapieren. Schleswig, den 10. Juli 1878. “ Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen 1 und Forsten.
[9614] Submission.
Für die unterzeichnete Artillerie⸗Werkstatt sollen in öffentlicher Submission Freitag, den 13. De⸗ cemben d. J., Vormittags 11 ½ Uhr,
10 000 hl Grußkohlen = (250 Last à 40 hl) zur Lieferung vergeben werden.
Lieferungs⸗ Bedingungen liegen im diesseitigen Bureau zur Einsicht aus und werden auf Wansch gegen Kopialien verabfolgt.
Danzig, den 19. November 1878.
Köunigliche Artillerie⸗Werkstatt.
[9407]
Die auf verschiedenen Bahnhöfen lagernden alten eisernen Oberbaumaterialien der Westfälischen und Münster⸗Enscheder Eisenbahn, als: Schienen, Laschen ꝛc. sollen im Wege des öffentlichen Auf⸗ gebots verkauft werden. Die Verkaufsbedingungen liegen in unserem Centralbureau und auf den Sta⸗ tionen Warburg, Paderborn, Soest, Hamm, Mün⸗ ster, Rheine, Leer und Emden zur Einsicht aus, werden auch auf frankirte, an den Bureauvorsteher von Griesbach hier zu richtende Schreiben gegen Einsendung der Kopialien von 50 ₰ in 2 Exem⸗ plaren zugesandt.
Gebote, zu welchen die Anlage der Verkaufs⸗ bedingungen als Formular zu benutzen ist, sind ver⸗ schlossen und mit der Aufschrift: „Angebot auf Ankauf alter eiserner Oberbaumaterialien“ bis zu dem am 7. Dezember er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Centralbureau hier anstehen⸗ den Termine, in welchem dieselben in Gegenwart der erschienenen Bieter eröffnet werden, portofrei an uns einzusenden.
Münster, den 12. November 1878.
Lönigliche Direktion der Westfälischen Eisen bahn.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Bekanntmachung. Ausloosung von Renten⸗ briefen. Bei der am heutigen Tage stattgefundenen Ausksgns von Rentenbriefen der Provinz West⸗ falen und der Rheinprovinz für das Halbjahr vom 1. Oktober 1878 bis 31. März 1879 sind folgende Appoints gezogen worden. 1) Litt. A. à 3000 ℳ (1000 Thlr.): Nr. 9 123 189 291 612 713 719 747 799 906 1107 1118 1158 1238 1304 1446 1533 1824 2051 2178 2269 2483 3139 3240 3323 3330 3379 3463 3681 3741 3782 3937 3955 4038 4310 4570 4641 4652 4768 4856 5158 5489 5579 5629 5905 5968 6055 6110 6162. 2) Litt. B. à 1500 ℳ (500 Thlr.): Nr. 157 355 409 695 846 1255 1303 1359 1372 1498 1518 1547 1613 1814 2049 2297 2353 2455 2460. 3) Litt. C. à 300 ℳ (100 Thlr.): Nr. 184 212 250 434 577 679 1024 1051 1128 1136 1152 1153 1158 1162 1165 1341 1472 1668 1897 2039 2103 2187 2253 2294 2305 2433 2879 3074 3153 3172 3183 3330 3408 3725 3787 3801 4092 4279 4305 4354 4455 4593 5073 5318 5321 5350 5420 5681 5685 5894 5925 6194 6342 6399 6559 6822 6893 7098 7116. 7360 7657 7739 7741 7797 7859 8051 8239 8275 8277 8299 8349 8354 8457 8630 8670 8902 9124 9202 9390 9454 9459
werden Ausfertigungen dieser Bedingungen nebst
9530 9548 9883 9885 10137 10261 10407 10411
8* “ 10616 10627 10719 11016 11275 11375 11418 11447 11498 11605 11672 11715 11793 12002 12178 12192 12199 12608 12922 13224. 4) Litt. D. à 75 ℳ (25 Thlr.): Nr. 100 130 200 204 350 361 411 424 744 866 941 973 1125 1129 1138 1149 1352 1468 1734 1769 2406 2423 2424 2519 2521 2547 2590 2610 2714 2781 2809 2942 2961 3192 3430 3467 3556 3904 3909 4102 4135 4268 4446 4464 4624 4648 4666 4776 4780 4872 5077 5193 5364 5410 5423 5664 5737 5938 5988 6065 6092 6116 6360 6397 6458 6459 6577 6768 7005 7090 7096 7145 7233 7645 7654 7721 7787 7837 8132 8175 8285 8344 8512 8535 8599 8677 8688 9005 9044 9207 9218 9281 9436 9551 9568 9995 10187 10204 10876 11102 11222. Die ausgeloosten Ren⸗ tenbriefe, deren Verzinsung vom 1. April 1879 ab aufhört, werden den Inhabern derselben mit der Aufforderung Hene den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe im cours⸗ fähigen Zustande mit den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zinscoupons Serie IV. Nr. 10 bis 16 und Talons vom 1. April 1879 ab bei der Renten⸗ bank⸗Kasse hierselbst in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Empfang zu nehmen. Auswärts wohnenden Inhabern der gekündigten Rentenbriefe ist es gestattet, dieselben mit der Post, oder frankirt und unter Beifügung einer gehörigen Quittung über den Empfang der Valuta, der gedachten Kasse ein⸗ zusenden und die Uebersendung des . auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, zu beantragen. Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Nummern aller gekündigten resp. noch rückständigen Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ herausgegebenen „Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle“ sewohl im Monat Mai als auch im Monat No⸗ vember jeden Jahres veröffentlicht werden, und daß das betreffende Stück dieser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum Preise von 25 ₰ bezogen werden kann. Münster, den 19. November 1878. König⸗ liche Direktion der Rentenbank für die Pro⸗ vinz Westfalen, die Rheinprovinz und die Provinz Hessen⸗Nassan.
Bekanntmachung. Ausloosung von Schuld⸗ verschreibungen der Paderborner Tilgungs⸗ kasse. In dem am heutigen Tage zur Ausloosung von Schuldverschreibungen der mit der hiesigen Rentenbank vereinigten Paderborner Tilgungskasse für das Halbjahr vom 1. Januar bis 30. Juni 1879 hierselbst abgehaltenen Termine sind folgende Apoints gezogen worden: 1) Litt. A. à 1500 ℳ (500 Thlr.): Nr. 463, 914, 943, 966, 1066, 1137, 1630, 8177, 3301, 5994, 8418, 8459, 9130; 2) Litt. B. à 1200 ℳ (400 Thlr.): Nr. 864, 1486, 1938, 1939, 2034, 2503, 2775, 4142, 4143, 4238, 8333; 3) Litt. C. à 900 ℳ (300 Thlr.): Nr. 19, 230, 234, 2791, 3455, 3593, 5921, 8338, 8986, 9028; 4) Litt. D. à 600 ℳ (200 Thlr.): Nr. 433, 690, 706, 1448, 2125, 2433, 4438, 5488, 6639, 7078, 8682; 5) Litt. E. à (100 Thlr.): Nr. 51, 62, 69, 741, 2571, 2615, 2715, 2900, 3317, 3353, 3430, 3773, 6441, 6457, 6655, 8421. Diese Schuldverschreibungen werden den Besitzern derselben zum 1. Juli 1879 hierdurch gekündigt und erfolgt die Zahlung der Kapital⸗ beträge und der halbjährigen Zinsen vom 1. Januar bis 30. Juni 1879 je nach der Wahl der Inter⸗ essenten, entweder a. durch die Rentenbank⸗Kasse hier⸗ selbst in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr sofort gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Schuld⸗ verschreibungen im coursfähigen Zustande, oder b. durch die Königliche Steuerkasse I. zu Paderborn binnen 10 Tagen nach der an dieselbe im cours⸗ fähigen Zustande bewirkten Uebergabe der Schuld⸗ verschreibungen gegen Rückgabe der von der Steuer⸗ kasse darüber einstweilen ausgestellten Empfangs⸗ bescheinigung. Ueber den gezahlten Betrag ist außer⸗ dem von den Präsentanten der Schuldverschreibungen nach einem bei den genannten Kassen in Empfan zu nehmenden Formulare Quittung zu leisten. Mi dem 1. Juli 1879 hört die weitere Verzinsung der gedachten Schuldverschreibungen auf und müssen daher mit denselben die dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zinscoupons Serie XI. Nr. 3 und 4 nebst Talons unentgeldlich zurückgeliefert werden, widrigen⸗ 8 für jeden fehlenden Coupon der Betrag des⸗ elben vom Kapitale zurückbehalten wird. Münster, den 19. November 1878. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Westfalen, die Rheinprovinz und die Provinz Hessen⸗
Nassau.
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dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich belgischen I und zwar dem Obersten Marson, Kommandanten des 1. Artil⸗ lerie⸗Regiments, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse, dem Major im 8. Infanterie⸗Regiment den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse und dem Rittmeister Bricoux im 3. Lancier⸗Regiment den Königlichen Kronen⸗Orden dritter
Klasse zu verleihen.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den ordentlichen Professor an der Universität zu Bern Dr. H. Quincke zum ordentlichen Professor in der medizini⸗ schen Fakultät der Universität zu Kiel und zugleich zum Me⸗ dizinal⸗Rath und Mitglied des Medizinal⸗Kollegiums der Pro⸗ vinz Schleswig⸗Holstein zu ernennen; und
dem Kaufmann Carl Wilhelm Eger zu Berlin den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.
8 1
FWmeige, betreffend die Veröffentlichung der Me tisch⸗Aufnah⸗ men vom preußischen Staate im MrsRep. 1: 25 000 der
natürlichen Länge. Im Seen an die diesseitige Anzeige vom 31. August cr. (Mil. Wochenbl. 1878 Nr. pag. 188.1G0). wins bierdurch be⸗ t, daß außer den bercits publzzirten 90 MreHtischlewv—— kenns emscht 88 Böhred. 1876 nachstehende 23 Blätter erschienen
d, nämlich: 1 8 8 A. von der Bestgruppe: Senn 7 Blätter: Nörten, Lindau, Gieboldehausen, Lauterberg, Göttingen, Waake und Duderstadt;
B. von der Ostgruppe: 8 b 16 Blätter: Gr. Lübbe⸗See, Gr. Linichen, Büssen, Gr. Spiegel, Märk. Friedland, Callies, Spechtsdorf, Marzdorf, Breitenstein, Alt⸗Lebehnke, Zolondowo, Sadke, Fordon, Szaradowo, Schirpitz
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Die oben genannten der Hildesheim, der Regierungsbezirke Marienwerder, Cöslin, Frankfurt
a./O. und Bromberg zur Darstellung. — Der Preis eines Blattes bean Eine Mark und kann dasselbe nach vorgängiger Bestellung durch jede Buch⸗ und Kunsthandlung bezogen werden, ohne daß der Käufer verpflichtet ist, mehr als ein Kartenblatt dieses Werkes zu nehmen. — Der General⸗Kommissionsdebit ist der Landkartenhand⸗ lung von J. H. Neumann in Berlin (Jägerstraße Nr. 25) über⸗
t 8 rageHi noch übrigen 24 Blätter der Ostgruppe werden successive
im Laufe dieses Jahres erscheinen. 8— Lfi vieses Jahri ersager 1878, Königliche ] me Kartographische Abtheilung.
1 Geerz, Oberst und Abtheilungs⸗Chef.
eeanntmachung. 2
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung 9. Juni 1877 dcnah ich auf Grund des §. 11 des Gesetzes vom 20. Mai 1874 (Gesetz⸗Sammlung Seite 135) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Herr Minister der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten den 5 rungs⸗Rath Breden zu Trier an Stelle des als Hü fs⸗ arbeiter in das Königliche Ministerium der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und “ einberufenen Regierungs⸗ Raths Böttcher mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Königlichen Kommissarius für die bischöfliche Vermö ens⸗ verwaltung in der Diözese Trier beauftragt und der Regie⸗ rungs⸗Rath Breden die gedachten Funktionen am 1. d. Mts. übernommen hat. Coblenz, den 14. November 1878.
Der Ober⸗Präsident der Rheinprovinz. von Bardeleben.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878
Auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hiermit die vom 4. November 1878 datirte
Nr. 38 des II. Jahrgangs der periodischen Druckschrift: .“ Uee Collectiviste et Anarchiste, heraus⸗
gegeben in Chaux-de-Fonds (canton de Neuchatel, Suisse), durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten. Berlin, den 17. November 18788. 1 Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.
Auf Grund des §. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ efahnghes Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Okto⸗ 8 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
1
2 November, Abends.
gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist. 8 Potsdam, den 16. November 187x88. Khnigliche Regierung. Abtheilung de von Düesberg.
Der im Verlage von C. Grillenberger in Nürnberg er⸗ schienene Stahlstich, auf welchem sich die Porträts der 12 Reichstagsabgeordneten aus der Wahl 1877 und unter den⸗ selben die Worte befinden: 1. FFriede und Arbeit. Tod der Noth. dem Müssiggang. Brod und Gerechtigkeit. — Die Reichs⸗ tagsabgeordneten des arbeitenden Volks Deutschlands. — Legislaturperiode 1877 —1880, wird hiermit auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, d. d. 21. Oktober 1878 von der Unterfertigten Landespolizei⸗ hörde verboten. .. den 20. November 1878. Königlich bayerische Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern. Feder
8 8 127. 8
Von der unterzeichneten Königlichen Kreishauptmann⸗ schaft in ihrer Eigenschaft als Landespolizeibehörde ist auf Grund von §§. 1 und 6 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ “ Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 die Mitgliedschaft des Allgemeinen
Deutschen Arbeitervereins in Zittau verboten 2n ’
Bautzen, den 19. Movensver 1978 2. “ Die Königliche Kreiskanpenannschaft.— “ 8 bon Beüust. “
Die unterzeichnete Kreishauptmannschaft hat auf Grund der Vorschiften 8 §. 11, 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozicldemokratie vom 21. Gktober 1878 die Nummer 876 der in Zittau erschei⸗ nenden „Morgenzeitung“ verboten.
Bautzen, den 19. November 1878. 8
Die Königliche Kreishauptmannschaft. von Beust.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 47 der 8 eichen re gi st er⸗Bekanntmachungen veröffenalicht.
MNiicctamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. November. Ihre Kaiser liche uns Fonigliche Hoheit die Kronprinzessin nahm gestern Vormittag um 9 ½ Uhr die Glückwünsche des staates entgegen. 3 ieeneg 86es che und Königliche Hoheit der Kronprinz arbeitete von 11 Uhr ab mit dem Chef des
ilitär⸗Kabinets. I. Veerttag um 9 ¾ Uhr wollte Sich Höchstderselbe zu Wagen nach der Uetzer Fähre begeben, um in den Feld⸗ marken Uetz, Paretz und Falkenrehde ein Stand⸗ und Kessel⸗
treiben auf Hasen abzuhalten.
— Der Bundesrath hielt gestern eine Plenarsitzung
unter Vorsitz des Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗
ini ofmann. 8 Ministes⸗ Zofrnannng des Protokolls der vorigen Sitzung theilte der Vorsitzende mit, daß der Königlich sächsische Staats⸗Minister der Finanzen, Freiherr von Könneritz, an Stelle des Königlich sächsischen Staats⸗Ministers der Justiz, von Abeken, und der Großherzoglich hessische Präsident des Ministeriums der Finanzen, Wirkliche Geheime Rath Schleier⸗ macher an Stelle des seitherigen Großherzoglich hessischen Präsidenten des Ministeriums der Justiz, Wirklichen Raths Kempff zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernann worden seien.
Vorlagen, betreffend: a. die Kosten der Verwaltung der Reichssteuern, b. die Revision des 1G “ die Abänderung der Bestimmung im §. des betriebs⸗Reglements bezüglich des Ersatzes für 8 ust von Thieren, d. die Feststellung von Normen für 8e 12 lung des Dienstes der nach Maßgabe des §. 139 b. Gewerbeordnung anzustellenden Aufsichtsbeamten, sowie An⸗ träge Lübecks, betreffend die Repision der im Gebrauche 88 Zollbehörden befindlichen. Maße und Gewichte, und betreffend die Aufsicht über die Ausführung or⸗ chriften der Gewerbeordnung bezüglich der Verhä 868s 85 Fabrikarbeiter im S Gebiete, wurden den be⸗ üglichen Ausschüssen überwiesen “ 8S über die Besetzung erledigter Stellen bei
daß der Agitationsverein für Teltow, Beeskow⸗ Skorsow, Charloitenburg zu Rixdorf nach §. 1 des
den Kaiserlichen Disziplinarkammern zu Danzig und Erfurt Beschluß gefaßt. .
Auf Bericht des Ausschusses für Zoll⸗ und Steuerwesen wurde beschlossen, daß die von der Pariser Ausstellung zurückkommenden Kunstgegenstände unter gewissen Voraus ohne Revision zollfrei wieder einzulassen seien.
Zwei an den Bundesrath gerichtete Eingaben, nämlich eine Eingabe des Spielkarten⸗Fabrikanten August Thieme zu Rochlitz in Sachsen, betr. Abstempelung der Spielkarten, und eine Eingabe der Lauenburg⸗Wandsbecker Zündwaarenfabriken Phönix, betr. die Besteuerung der Zündhölzer, wurden den bezüglichen Ausschüssen überwiesen. G
— In der heutigen (3.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische der fsti⸗ Minister Dr. Leonhardt und mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß die Abtheilungen sich wie folgt konstituirt haben: Abth. I. Abgg. Wachler Heorc Dr. Virchow (Stellv.), Kochhann, Graf von Matuschka (Schriftf.); und in derselben Weise Abth. II. Abgg. Windthorst (Meppen), Runge (Berlin), Röhrig, Kiese; Abth. I1II. Abgg. Rickert, Stengel, Grütering Dr. Rahts; Abth. IV. Abag. Richter (Sangerhausen), Dr. Petri, 8 Drescher, Bachem; Abth. V. Abgg. von Benda, Dulheuer, Cremer (Cöln), Kummert; Abth. VI. Abgg. Dr. Techow, Haebler, Schröter (Barnim), Frhr. von Schorlemer⸗Alst, Over⸗ hagen); Abth. VIH. Abgg. Dr. Schellwitz, Dr. Paur, Schmidt (Sagan), Dr. Franz. Bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Ausführung der deutschen Civil⸗ prozeßordnung, sprach der Abg. Löwenstein sein Be⸗ dauern darüber aus, daß trotz der eminenten Leistungen des Pastiz⸗Migisteriums seit der letzten Session es nicht möglich nawesnedich im Geltungsver —he. „pet⸗ dan iugeen Juristen, rechtes, die alten Prozeßordnunzen peith, aufzuhehe jedech sei das im jetzigen Augenblick nicht mehr mög⸗ lich. Der Redner beantragte die Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern. Der Abg. Windthorst G gab seiner Befriedigung Ausdruck, daß durch die heutigen Vorlagen der Justiz⸗Minister thatsächlich das Gerücht widerlegt habe, es werde ein Stillstand in der Justizreorganisation beabsichtigt. Die Vorlagen seien so gründ⸗ lich gearbeitet, daß er eine kommissarische Berathung für entbehrlich erachte, jedoch wolle er in g8 Beziehung den Wünschen des Hauses nicht entgegentre en. Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt erklärte, daß es der Staats⸗ regierung stets fern gelegen habe, den Eintritt der Justiz⸗ organisation zu verzögern. Die heute 88 Berathung stehen⸗ den vier Gesetzentwürfe ständen in sachlichem Jaene und müßten alle derselben Kommission überwiesen wer 2 ebenso der demnächst vorzulegende Gesetzentwurf, betreffen die Zwangsvollstreckung. ordnung, welche demnächst dem Hause besonderen Kommission überwiesen werden. Die Abgg. 228 Dr. Bähr (Cassel) und Windthorst (Bielefeld) sprachen ich e en⸗ falls für den Antrag des Abg. Löwenstein aus, welcher dar⸗ auf angenommen wurde. Dasselbe geschah bei den drei zur ersten Berathung stehenden Gesetzentwürfen, betreffen 1 die Uebergangsbestimmungen zur deutschen Civilprozeß⸗ ordnung, und deutschen Strafprozeßordnung,
zugehen werde, einer
Zwangsvollstreckung geg
der Nachlaßgläubiger im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechts.
räsident theilte sodann mit, daß vom Abg. Frhrn. von Denr hrafdgirn 88 Interpellation, betr. gesetzgeberische Maßregeln gegen den Wucher, und vom Justiz⸗Minister un Finanz⸗Minister der Entwurf einer Hinterlegungsordnung
eingegangen sei. (Schluß 12 Uhr.)
— Das Reichs⸗Preßgesetz gestattet in seinem V. Abschnitt ür befttaae Fihne⸗ Fälle eine vorläufige “ resp. fün bestiwaltsche fliche (also nicht richterliche) Beschla 88s von Druckschriften, welche, wenn sie nicht innerha f ünf Tagen nach ihrer Anordnung durch Gerichtsbeschluß bestätigt wird, oder wenn nicht J zwei Wochen nach dieser Be⸗ stätigung die Strafverfolgung in
ist, erlischt. Die Bestimmungen 8 narden c “ Beschluß des Ober⸗Tribunals vom
iche 2 agnahme, nicht aber auf die vorläufige richterliche e. eee 188 8 1“ Die vorläufige richterliche Beschlagnahme ist nicht nur in dem im Artikel 23 Nr. 3 des Reichs⸗Preßgesetzes aufgeführten, sondern in allen Fällen statt⸗ haft, wo sich der Inhalt der Druckschrift als strafbar darstellt, gleichviel ob die Einziehung derselben, welche durch die Be⸗ schlagnahme gesichert werden soll, demnächst in einem ; verfahren gegen die Thäter oder Theilnehmer gemäß 88,1 - 41 des Strafgesetzbuches, oder nur in einem “ er⸗ gemäß §. 42 Strafges etzbuches ausgesprochen werden kann. uch die Fristbestimmun 1b äufige richterliche Beschlagnahme von Druckschriften 8 8 68 fch hierfür die landesgesetzlichen all⸗
gemeinen rozeßgesetze maßgebend.
betreffend
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1 ü der Konkursordnung und betreffend die “ en Benefizialerben und das Aufgebot
een des Preßgesetzes finden e be⸗ .
Dagegen könne die Hinterlegungs⸗
der Hauptsache eingeleitet ieses Abschnittes be⸗
24. Oktober d. J., nur auf die polizeiliche resp. staatsanwaltschaft⸗
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