Ausloosung pro 1875: Nr. 6086. 10 873 13 480.
Ausloosurg pro 1876: Nr. 7503. 7895. 9784 und 12 905
Ausloosung pro 1877: Nr. 5857. 5877. 7258. 8495. 9091. 11 743 und 13 384.
Die Inhaber dieser Obligationen werden zur Ein⸗ Aösung derselben wiederholt aufgefordert.
Die seit Erlaß unserer Bekanntmachung vom 18. Se H 8e zur Ehaasege gekommenen ausge⸗ 1 den Obligationen, nämlich: 2 12) Aachen Düsfeldorfer, . Emission 18 Stück.
— III. .
“ 2 8 2 96 - 19 Ruhrort⸗Crefeld⸗Kreis⸗Gladbacher “
und
2 „
Stück.
II. Emission
31 Stück.
III. Emission
97 Stück
wurden in Gegenwart eines Notars durch Feuer vernichtet. 8
Elberfeld, den 18. Juli 1878.ͤ Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[6733] Bekanntmachung.
Bei der am 2. Februar cr. erfolgten 23. Aus⸗ loosung der für das Jahr 1878 zu amortisirenden Kreis⸗Obligationen des Kreises Johannisburg vom 1. April 1856, I. Emission, ist das Loos auf nachstehend bezeichnete Obligationen gefallen:
Litt. A. à 1000 Thlr. gleich 3000 ℳ Nr. 4.
8 1 100 Thlr. gleich 300 ℳ Nr. 79. 86. 88. 101.
Litt. D. à 50 Thlr. gleich 150 ℳ Nr. 142.
Bei der 12. Ausloosung der pro 1878 zu amor⸗ tisirenden Kreis⸗Obligationen vom 22. September
1864, II. Emission, sind folgende Loose gezogen: CC11“ 3 à 1000 Thlr. gleich 3000 ℳ Nr. 2 und 15. Litt. C. a 100 Thlr. gleich 300 ℳ Nr. 94. 97. 134. 148. 161. 207. 219 und 247. Litt. D. à 50 Thlr. gleich 150 ℳ Nr. 19.
Bei der 6. Ausloosung der pro 1878 zu amorti⸗ sirenden Kreis⸗Obligationen vom 1. Oktober 1869, III. Emission, sind folgende Loose gezogen:
Litt. C. à 100 Thlr. gleich 300 ℳ die Nrn. 7.
10. 12. 13. 72 und 74.
Die Inhaber dieser Kreis⸗Obligationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben bis zum 31. De⸗ zember d. J. an die hiesige Kreis⸗Kommunalkasse nebst den dazu noch gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine gegen Empfangnahme des Nennwerths der qu. Obligation einzusenden. Von den nach dem 31. Dezember cr. eingereichten ausgeloosten Kreis⸗Obligationen werden vom 1. Ja⸗ nuar 1879 ab keine Zinsen weiter gezahlt und für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital in Abzug gebracht werden.
Von den in den früheren Jahren ausgeloosten Johannisburger Kreis⸗Obligationen sind die folgend
hezeichneten noch nicht eingelöst:
aus der II. Emission vom 22. September 1864
Litt. C. à 100 Thlr. Nr. 107. Litt. E. à 25 Thlr. Nr. 66.
Die Inhaber dieser vorbezeichneten Kreis⸗Obli⸗ gationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben nunmehr schleunig an die hiesige Kreis⸗Kommunal⸗ kasse einzusenden.
Johannisburg, den 2. Juli 1878.
Der Kreisausschuß. 153211 “ Betreffend die Aufkündigung der ausgeloosten Obligationen des Kreises Wartenberg.
Bei der am 22. Mai cr. in Gemäßheit der Be⸗ stimmung des Allerhöchsten Privilegii vom 10. April 1872 stattgefundenen Verloosung, der zum 2. Januar 1879 planmäßig einzulösenden Wartenberger Kreis⸗ Obligationen sind im Beisein eines Notars nach⸗ stehende Nummern im Werthe von 500 Thlr. gleich 1500 ℳ resp. 300 Thlr. gleich 900 ℳ gezogen wor⸗
den, und zwar: 1 Stück Litt. B. à 500 Thlr. gleich 1500 ℳ
Nr. 42. à 300 Thlr. gleich 900 ℳ
1 Stück Litt. C. Nr. 67.
Indem wir die vorstehend bezeichneten 4 ½ % Kreis⸗ Obligationen zum 2. Jannar 1879 hiermit kün⸗ digen, werden die Inhaber derselben aufgefordert, den Nominalwerth gegen Zurücklieferung der Kreis⸗ Obligationen im coursfähigen Zustande nebst Talon und den dazu gehörigen Zinscoupons, Ser. II., Ne. 3 bis 10, sowie gegen Quittung vom 2. Januar 1879 ab, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst baar in
Empfang zu nehmen.
Vom 2. Januar 1879 ab findet eine weitere Ver⸗ zinsung der hiermit gekündigten Kreis⸗Obligationen nicht statt. Der Werth der etwa nicht zurückgegebe⸗ nen Coupons wird bei der Auszahlung vom Nomi⸗ nalwerth in Abzug gebracht.
P. Wartenberg, den 3. Juni 1878. Der Kreisausschuß des Kreises P. Wartenberg.
15466) Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi⸗ legii vom 5. Juli 1867 heute erfolgten Ausloosung von Obligationen der Stadt Krotoschin sind Jolgende Nummern gezogen worden: Litt. A. Nr. 20 78 83 125 137 167 170 176
233 = 9 Stück à 300 ℳ,
Litt. B. Nr. 49 51 65 = 3 Stück à 150 ℳ, Litt. C. Nr. 22 56 101 145 = 4 Stück à 75 ℳ
Die Inhaber dieser Obligationen werden aufge⸗ fordert, den verschriebenen Kapitalsbetrag gegen Rückgabe der betreffenden Schuldverschreibung nebst Zinscoupons Ser. III. Nr. 4 bis einschlie glich 10. und Talons vom 2. Januar 1879 ab bei un⸗ serer Gaskasse in Empfang zu nehmen.
Mitl dem e dieses Jahres hört die Ver⸗ zinsung der ausgeloosten Obligationen auf.
Aus der Verloosung des Jahres 1877 sind die Obligationen Litt. A. Nr. 81 und 164 noch nicht präfentirt worden, weshalb deren Inhaber dert werden, den Kapitalsbetrag derselben zur Ver⸗
Kreis⸗Obligationen pro 1878 sind die
A. Serie I.
Litt. B. à 50 Thlr. 11
B. Serie II. gn Litt. C. à 50 Thlr. 57 87.
wird der Betrag vom Capital abgezogen. Serie I. Litt. B. à 100 Thlr. 76.
Litt. D. à 25 Thlr. 42 68 Grottkau, den 22. November 1878.
Serie II.
Aufkündigung der ausgeloosten Kreis⸗ [6116) obligationen des Kreises Oels. Bei der heut im Beisein der Kreiskommission und eines Notars stattgefundenen Verloosung der auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Oktober 1865 und 27. November 1873 ausgefertigten und am 2. Januar 1879 einzulösenden Kreisobli⸗ gationen des Kreises Oels sind nachstehende Num⸗ mern gezogen worden und zwar: a. von den unterm 2. Januar 1866 ausge⸗
fertigten Kreisobligationen.
Litt. A. à 1500 ℳ:
Nr. 40.
Litt. C. à 300 ℳ: Nr. 78 121 240 245 249 268 und 301. Litt. D. à 150 ℳ: Nr. 49 61 78 und 91. Litt. E. à 25 ℳ: Nr. 38. 4 b. von den unterm 22. Januar 1874 aus⸗ gefertigten Kreisobligationen. Litt. C. à 300 ℳ: Nr. 76 100 und 107. Lidt. D. à 150 ℳ: Nr. 7.
Litt. E. à 275 ℳ: Nr. 35.
Die Besitzer dieser zum 2. Januar 1879 hierdurch gekündigten Obligationen werden daher aufgefordert, den Nennwerth gegen Rückgabe der Obligationen nebst den zu den vorstehend sub a. gedachten Obli⸗ gationen gehörigen Zinscoupons Serie III. Nr. 7— 10 nebst Talons und den zu den sub b. bezeichneten Obligationen gehörigen Talons und vom 2. Januar 1879 ab bei der hiesigen Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse in Empfang zu nehmen.
Eine weitere Verzinsung der ausgeloosten Obli⸗ gationen findet von dem letztgedachten Tage ab nicht statt, und wird der Werth der etwa nicht zurück⸗
. Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 16. März 1863 und 11. Juni 1866 am 15. vaheb 1878 zum Zwecke der Amortisation stattgefundenen Ausloosung der Grottkauer † Nummern der nachstehenden Apoints gezogen worden:
Litt. A. à 100 Thlr. 5 19 20 117 131. 24 42 99 115 116 117 150 187 190 209 218 244 ½
. 264 266 274 275. Litt. C. à 25 Thlr. 76 91 103 116 133 148 151 153 165 200 204. Litt. B. à 100 Thlr. 23 29.
“ Litt. D. à 25 Thlr. 9 10 23 79 81 136 137 163. 1 8— Die Inhaber dieser Apoints werden aufgefordert, deren Nominal⸗Beträge g. 1 der Obligationen und der zugehörigen Zins⸗Coupons vom 1. Juli 1879 ab in der Kreis⸗Kom⸗ munal⸗Kasse hierselbst und bei der Landes⸗Haupt⸗Kasse in Breslau in Empfang zu nehmen. Mit diesem Tage hört die Zahlung der Zinsen auf. Für die etwa fehlenden Zins⸗Coupons
Folgende Nummern ausgelooster Kreis⸗Obligationen sind noch nicht eingelöst worden:
Litt. A. à 100 Thlr. 27 109 150. “ Litt. B. à 50 Thlr. 30 36 67 91 125 130 214 247 271 272.
Litt. C. à 25 Thlr. 49 51 52 57 70 84 85
C11““ 8 111“ 1“
Im Namen der ständischen Kreis⸗Chaussee⸗Verwaltungs⸗Commission. Der Königeüche Landrath. v. au.
gelieferten Coupons von den Kapitalien in Abzug gebracht.
Oels, den 24. Juni 1878.
Der Königliche Landrath. v. Rosenberg. [6135] Bekanntmachung. Bei der am 11. April cr. bewirkten Verloosung der Wehlauer Kreisobligationen sind folgende Nummern gezogen worden: I. Emission.
Litt. Nr. 2 über 500 Thlr. 18
Litt. Nr. 56 85 74 über 200 Thlr.
Litt. Nr. 47 über 100 Thlr.
II. Emission.
Litt. Nr. 34 über 500 Thlr.
Litt. B. Nr. 24 54 56 61 93 über 200 Thlr.
Litt. C. Nr. 18 26 27 33 34 92 93 94 95 103 104 145 146 über 100 Thlr.
Dieselben werden den Inhabern mit dem Be⸗ merken gekündigt, daß die in den ausgeloosten Num⸗ mern verschriebenen Kapitalsbeträge vom 2. Ja⸗ nuar 1879 ab bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Wehlau gegen Quittung und Rückgabe der Kreis⸗ obligationen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 2. Januar 1879 fälligen “ nebst Talons baar in Empfang zu nehmen sind.
Die Geldbeträge der etwa fehlenden, unentgeldlich abzuliefernden Zins⸗Coupons werden von dem zu zahlenden Kapital zurückbehalten werden.
Vom 1. Januar 1879 hört die Zinsenzahlung für die ausgeloosten Nummern auf. “ Wehlau, den 25. Juni 1878. 8 8 Namens des Kreis⸗Ausschusses:
Der Königliche Landrath. Federath.
Bekanntmachung. Bei der am 15. Juni cr. stattgehabten Aus⸗ loosang der nach den Allerhöchsten Privilegien 26. März 1866 1 vom —3 Mai 1859 im Jahre 1878 zu amortisi⸗ renden Kreis⸗Obligationen des Sagan'er Krei⸗ ses à 300 ℳ sind folgende Nummern gezogen wor⸗ den, und zwar von der I. Emission Litt. A. 4 ½8 % 209. 309. 345. 362. 502. 514 und II. Emission Litt. B. 5 % 45. 74. 76. 112. 113. 114. 118. 246 und 302. Die gegenwärtigen Inhaber disser Obligationen werden aufgefordert, dieselben nebst den dazu ge⸗ hörigen Coupons und Talon gegen Empfangnahme des Kapitalbetrages am 2. Januar 1879 zur hie⸗ sigen kreisständischen Chausseekasse in coursfähigem Zustande zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird deren Be⸗ trag vom Kapital einbehalten.
meidung weiterer Zinsverluste gegen Rückgabe der betreffeonden Obligationen nebst Talons bei der Gastasse zu erheben.
Krotoschin, am 5. Juni 1878.
Der Magistrat. Rhode.
8 Die Verzinsung der ausgeloosten und vorstehend
gekündigten Obligationen hört mit dem 31. Dezem⸗ Uer 1878 auf. Sagan, den 21. Juni 1878. Namens des Kreis⸗Ausschusses: Der Königliche Landrath.
[9886]
n Rückgabe
104 155 174.
(B. à 162/11.)
(5860] Bekanntmachung,
betreffend die Ausloosung von Obligationen des Aken⸗Rosenburger Deichverbandes.
In dem am heutigen Tage zur Ausloosung von 4 ½Prozentigen Obligationen des Aken⸗Rosenburger Deichverbandes abgehaltenen Termine sind folgende Schuldverschreibungen ausgeloost worden: A. Von den Obligationen III. Emission,
(ausgefertigt auf Grund des Privilegii
28. Mai 1862)
Litt. A. Nr. 20.
66. 205. 293.
307. 380. 386.
419 und 478 9 Stück à 100 Thlr. (300 ℳ) = 2700 ℳ B. Von den
Obligationen
IV. Emisston,
(ausgefertigt
auf Grund des
Privilegii vom
27. September
1873).
1) Litr. A. Nr. 1
72. 182. 254.
257. 284. 311.
356. 418. 443.
568. 576.621.
664. 958 und
1077 15 Stück à 300 ℳ 2) Litt. B. Nr.
99 8 à 150 ℳ 150 ℳ
Ueberhaupt 25 Stück über 7350 ℳ Dieselben werden den Besitzern hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge vom 2. Jannar 1879 ab bei der Deichkasse zu Aken gegen Rückgabe der in coursfähigem Zustande sich befindlichen Schuldverschreibungen baar in Empfang zu nehmen.
Auswärts wohnenden Inhabern der vorgedachten ausgeloosten Obligationen ist gestattet, dieselben mit der Post einzusenden und die Uebersendung der Va⸗ luta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, zu beantragen.
Mit dem 31. Dezember a. c. hört die weitere Verzinsung der vorstehend aufgeführten Schuldver⸗ schreibungen auf; daher müssen mit diesen die dazu gehörigen, erst nach dem 2. Januar k. J. fälligen Zinscoupons und Talons unentgeltlich abgeliefert werden, widrigenfalls für die fehlenden Coupons der Betrag derselben vom Kapitale zurückbehalten wird. (H. 52952.)
Kl. Rosenburg, den 27. Juni 1878.
8 Der Deichhauptmaun. M. Elsner.
159918] Bekanntmachung.
Bei der pro 1878 stattgehabten Ausloosung der Obligationen des Elbinger Kreises I. Emission sind folgende Nummern gezogen:
Litt. A. über 3000 ℳ Nr. 34.
Litt. B. über 1500 ℳ Nr. 141 153.
Litr. C. über 300 ℳ Nr. 35 60 76 87 401 408 463 497 512 644 708. ;
Litt. D. über 150 ℳ Nr. 12 14 44 50 67 71 81 96 101 103 105 108 110 128 136 145 152 159 174. .
Die ausgeloosten 4 ½ % igen Kreis⸗Obligationen werden den Besitzern mit der Aufforderung hier⸗ durch gekündigt, die entsprechende Kapitalabfindung vom 1. Januar 1879 ab bei der hiesigen Kreis⸗ Chaussee⸗Baukasse, Herrn Jacob Litten in Elbing, den Herren Baum und Liepmann in vLee. 2 der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin, der Preußi⸗ schen Creditanstalt Stephan und Schmidt in Königsberg i./P. gegen Rückgabe der Obligationen mit sämmtlichen dazu gehörigen Coupons in Empfang zu nehmen.
Elbing, den 1. Juli 1878.
Die Kreis⸗Chaussee⸗Bau⸗Commission.
= 4500 ℳ
[7468] ebeeeen.
verlooster 5 prozent. Obligationen der Deich⸗
sozietät des Oberoderbruchs.
Bei der am 27. Mai cr. erfolgten Verloosung
sind zu dem Tilgungsfond folgende Obligationen gezogen worden:
Litt. D. über 50 Thlr. Nr. 3, 8, 13, 18, 25,
26, 27, 28, 36, 38, 41, 47, 49, 52, 53, 58,
60, 63, 68, 70, 71, 72, 75, 81, 85, 88, 93,
94, 95, 97, 104, 105, 111.
Dieselben werden daher den Inhabern mit der
Aufforderung gekündigt, solche nebst den dazu ge⸗
hörigen Zinscoupons und Talons bis zum 2. Ja⸗
nuar 1879, dem Termine der Rückzahlung, der
Oberoderbruchs⸗Deichkasse in Cüstrin behufs der
Einlösung zu übergeben oder einzusenden.
Die speziellen Bedingungen stehen auf den Obli⸗ gationen.
Gorgast, den 1. September 1878.
8 Der Deichhauptmann.
[7555] Heseunts acetaß. Bei der diesjährigen planmäßigen Ausloosung der Kreis⸗Obligationen des Landkreises Brom⸗ berg II. Emission sind folgende Nummern gezogen worden: Litt. A. über 1000 ℳ Nr. 173. Litt B. über 500 ℳ Nr. 43 75 146 und 181. Litt. C. über 200 ℳ Nr. 41 59 99 109 110 166 176 230 232 und 245. Die Inhaber dieser Obligationen werden hiermit aufgefordert, am 1. Januar k. J. den Nennwerth
derselben gegen Rückgabe der Obligationen nebst den
noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons bei der hiesigen Kreis⸗Kommunal⸗Kasse oder bei Ge⸗ brüder Friedländer in Empfang zu nehmen. Vom 1. Januar k. J. hört jede weitere Verzin⸗ sung dieser ausgeloosten und hiermit gekündigten Obligationen auf. Die bis zum 1. Januar k. J. fälligen Zinsen der noch nicht ausgeloosten Obliga⸗ tionen sind nach ihrer Fälligkeit bei denselben für die Einlösung der Obligationen vorstehend bezeich⸗ neten Zahlungskassen gegen Rückgabe der Coupons zu erheben. Bromberg, den 27. August 1878.
Die kreisständische Finanz⸗Kommission
des Landkreises Bromberg.
[5318] Bekanntmachung.
Bei der heutigen Verloosung der auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 30. November 1867 emittirten Culmer Stadt⸗Obligationen sind die Nummern Litt. A. Nr. 3 44 46 62 88 90 185 und 203 über je 200 Thlr. oder 600 ℳ und Litt. B. Nr. 1 über 100 Thlr. oder 300 ℳ gezogen worden, welche hiermit zur Einlösung am 2. Jannar 1879 gekündigt werden. Die Inhaber der Obligationen erhalten den Nenn⸗ werth der Letzteren bei unserer Kämmereikasse und beim Bankhause Guttentag und Goldschmidt in Berlin gezahlt und haben mit den Obligationen zu⸗ gleich die Zinscoupons Serie III. Nr. 9 und 10 und Talons einzuliefern. Culm, den 7. Juni 1878.
Der Magistrat.
Wochen⸗Answeise der deutsche Zettelbanken. 8
Wochen⸗Uebersicht
[9898]
am 30. November 1878. Aetiva. Metallbestand: 865,026 ℳ 50 8. Bestand an Reichskassenscheinen: 4905 ℳ Bestand an Noten anderer Banken: 288,800 ℳ Wechsel: 5,249,527 ℳ 82 ₰. Lombard: 2,373,700 ℳ Effekten: 434,923 ℳ 75 ₰. Sonstige Aktiva: vacat. Passiva. Grundkapital: 3,000,000 ℳ. Re⸗ serve⸗Fonds: 600,000 ℳ Banknoten im Umlauf: 2,424,500 ℳ Tägliche Verbindlichkeiten: Depositen⸗ Kapitalien: 2,965,280 ℳ An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten: —,— ℳ Sonstig: Pesfcba⸗ vacat. .
ventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: 90,647 ℳ 15 ℳ.
Verschiedene Bekanntmachungen.
[9892] “
. 2 erTr „ Oldenburgischen Landesbank per 30. November 1878.
ℳ 225576. 4186870. 1033712.
11145. 3956030. 4339120.
30137.
Kassebestand. . W“ 8 1SeeZ““ Diskontirte verlooste Effekten . Konto-Korrent-Saldo . . 3 Lombard-Darlehen... Bankgebhlnds. . . . . .. Nicht eingeforderte 60 pCt. des Aktienkapitaalgg „ 1800000. *2*
Nℳ. 15776271.
8 8 ℳ 3000000.
Aktienkapital. Depesiten: Regierungsgelder 1
und Guthaben ℳ 2995981. 17.
öffentl. Kassen bb“
Einlagen von Privraten 1“ ℳ 11962698. 47. 13500. —.
6116161616161111“ J1116846656“
ℳ 15776271. 74.
Norddeutsche Bank-
imn Hamburg.
[9907] — Status ultimo November 1878.
Activa.
Aufgerufene, noch nicht zur Ein- lösung gelangte Banknoten
23 29 89 80 62 10
ℳ 2,697,505. 18,111,078. 9,928,492. 6.976,649. 19,206,454. 11,406,848.
0a 51 IWee4* Auswärtige Wechsel . . Fonds und Actien. Darlehen gegen Unterpfaud Conto-Cocrente mit Hiesigen.
(davon gegen Sicherheiten
ℳ 10,520,969. 26.)
1““ Bank-Gebäude. . ö“ Für den Reservefonds ange-
kaufte Effekten . . . . .
Passiva.
Capital-Conto.. ℳ 45,000,000. Verzinsliche Depositen . . . 5,367,018. Ü 8,799,926. Auswärtige Correspondenten 4,751,398. 1 Reservefonds . . . . Délcredere-Conto. . . Dividenden-Restanten. Dividenden von 1877 „ 7,45
Hamburg, den 30. November 1878. 8
E“
2,999,814.
Strutz.
v. Rosenstiel. 8
Die Direction.
der Städtischen Bank zu Breslau.
2
Anzeiger und Königlich Preußi
Berlin, Montag,
eilage
EI1I1I
den 2. Dezember
Der Inhalt dieser Beilag
6 5
auch durch die Expedition : 8
5 in welche⸗ auch die im §. 6 des Gese Modellen, vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz, vom 25. Mai 1-
Central⸗Handels⸗Register
3 Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie darch Carl Heymanns Verlast. Berlin, W., Mauerstraße 63 — 65, und alle Buchhandlungen, für Berlin W., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
Das Central⸗Handels⸗Register
Abonnement Lrr; 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — ür den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
Insertionspreis
es über den Markenschutz, vom 30. Rovember 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an M
7, vorgeschrtebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden,
für das
erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Deutsche Reich. 28)
für das Deutsche Reich erscheint in der
Regel täglich. — Das Einzelne Nummern kosten 20 ₰4. —
EB A ,
Nach dem Markenschutzgesetz vom 30. No, vember 1874 kann die wissentliche, widerrechtliche Bezeichnung einer Waare mit einem unter gesetz⸗ lichem Schutz stehenden Waarenzeichen oder mit dem Namen oder der Firma eines inländischen Produ⸗ zenten entweder civilrechtlich oder strafrechtlich ver⸗ folgt werden, und es ist dem Belieben des Geschä⸗ digten überlassen, den einen oder den anderen Weg einzuschlagen, dagegen kann er die nicht wissentliche, widerrechtliche Bezeichnung nur mit der Civilklage verfolgen. Erbebt er die Civilklage, so kann er nach §. 13 des Markenschutzgesetzes beantragen, daß der Nachahmer für nicht berechtigt erklärt werde, die Bezeichnung zu gebrauchen. In Bezug auf diese Be⸗ stimmungen hat das Reichs⸗Ober⸗Handelsge⸗ richt, I. Senat, durch Erkenntniß vom 29. Oktober 1878 folgenden Rechtssatz ausgesprochen: Der Civil⸗ kläger kann auch beantragen, daß dem Verklagten der weitere Gebrauch der fremden Bezeichnung bei ange⸗ messener Strafe untersagt werde, und falls die wider⸗ rechtliche Nachahmung eine wissentliche war, daß er wegen wissentlicher widerrechtlicher Bezeichnung zum Schadensersatz verurtheilt und daß auf Vernichtung der vorhandenen Nachahmungen seines Waaren⸗ zeichens erkannt werde.“ In Betreff des Antrages, führt das Reichs⸗Oberhandelsgericht in Beziehung auf die zu Grunde liegende Cibilklage wegen Nach⸗ ahmung einer zu schützenden Marke aus, dem Be⸗ klagten den weiteren Gebrauch der gedachten Be⸗ zeichnung bei namhafter Strafe zu untersagen, ist es allerdings nicht unzweifelhaft, ob derselbe nach §. 13 des Markenschutzgesetzes zulässig sei. Der angeführte Paragraph gestattet im Wege der Klage zu bean⸗ tragen, daß der Gegner für nicht berechtigt erklärt werde, das Waarenzeichen, den Namen oder die Firma des Klägers zur Bezeichnung von Waaren oder deren Verpackung zu gebrauchen. Dagegen spricht der § 13 nicht aus, ob die Klage auch darauf gerichtet werden könne, dem Gegner diesen Gebrauch zu verbieten und für den Fall der Ueber⸗ tretung des Verbots eine Strafe anzudrohen.
Nachdem bei der zweiten Lesung des Gesetzes der Antrag gestellt und angenommen worden war, die Civilklage darauf zu gestatten, daß dem Beklagten das Recht zu der in Rede stehenden Bezeichnung aberkannt und der fernere Gebrauch dersel⸗ ben verboten werde, vgl. Reichstagsverhand⸗ lungen 1874/75, Drucksachen Nr. 32 VII. und Band I. Seite 104, wurde bei der dritten Lesung die als §. 13 in das Gesetz übergegangene Fassung beantragt und zum Beschlusse erhoben, nachdem einer der Antragsteller die Weglassung der auf Unter⸗ sagung des ferneren Gebrauchs gerichteten Stelle damit motivirt hatte, daß es nicht angemessen er⸗ scheine, denjenigen, welcher widerrechtlich ein Waa⸗ renzeichen ꝛc. gebraucht habe, nicht blos im straf⸗ gerichtlichen Verfahren, sondern auch daneben noch im Wege der civilgerichtlichen Exekution zu verfol⸗ gen, weshalb vorgeschlagen wurde, den Weg der civilgerichtlichen auszuschließen. Reichstagsverhand⸗ lungen a. a. O., Drucksachen Nr. 44 und Band I. Seite 131.
Aus diesen Gründen behaupten einige Kommen⸗ tatoren des Markenschutzgesetzes, daß die im §. 13 Klage eine reine Feststellungsklage sei, welche eine Verurtheilung und Vollstreckung nicht zur Folge haben könne, vgl. Endemann, der Markenschutz 1875, Seite 73, Meves, das Reichs⸗ gesetz über Markenschutz 1875, S. 51 Nr. 28, wäh⸗ rend Andere die entgegengesetzte Ansicht vertheidigen, vgl. Thöl, Handelsrecht, Auflage 5 §. 209 Note 31 bis 36; Stobbe, Handbuch des deutschen Pri⸗ vatrechts, Band III. Seite 56 Note 26. Ueber⸗ wiegende Gründe sprechen für letztere Meinung.
Es ergiebt sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen, daß derjenige, welchem eine ausschließliche Berech⸗ tigung privatrechtlicher Natur zusteht, gegen Zu⸗ widerhandelnde nicht allein auf Anerkennung seines Ausschließungsrechts, sondern auch auf ein Verbot fernerer Zuwiderhandlungen klagen und die Befol⸗ gung des Verbots durch die im Exekutionsverfahren zulässigen Mittel erzwingen kann. Hinsichtlich des Rechts zum ausschließlichen Gebrauch der Firma ist im Handelsgesetzbuch Artikel 27 ausdrücklich aner⸗ kannt, daß auf Unterlassung der weiteren Führung der Firma geklagt werden kann. Eine gleiche Klage hinsichtlich des Rechts zum ausschließlichen Gebrauch des Waarenzeichens hielt der Kommissarius des Bun⸗ desraths nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen für zu⸗ lässig und bekämpfte deshalb bei der zweiten Lesung den obenerwähnten Antrag, dies im Gesetze auszu⸗ sprechen, als unnöthig. Ist aber das Verbot zulässig, so kann auch damit die Androhung einer Strafe für den Fall der Uebertretung desselben verbunden wer⸗ den. Der Zweifel, ob die Strafandrohung schon in das Erkenntniß aufgenommen werden könne und nicht vielmehr in die Exekutionsinstanz gehöre, er⸗ ledigt sich dadurch, daß die gemeinrechtliche Praxis in Anlehnung an §. 162 J. R. A. sich dahin ent⸗ schieden hat, daß bei der Verurtheilung zu Unter⸗ lassungen die Androhung einer Strafe für den Fall der Zuwiderhandlung schon im Enderkenntniß er⸗ olgen könne. Der Antrag, den Beklagten zum Schadensersatz zu verurtheilen, ist nach §. 14 des Markenschutzgesetzes begründet, nach welchem der⸗ jenige, welcher wissentlich Waaren oder deren Verpackung mit dem Waarenzeichen, dem Namen oder der Firma eines inländischen Produ⸗ enten oder Handeltreibenden widerrechtlich bezeich⸗ net, dem Verletzten zur Entschädigung verpflichtet
—. Die Anwendung dieser Vorschrift setzt außer
eer Widerrechtlichkeit der Bezeichnung nur das Be⸗ wußtsein der Widerrechtlichkeit derselben, nicht
8 8
außerdem eine auf Beschädigung oder einen sonstigen
Erfolg gerichtete Absicht voraus. Daß aber Be⸗ klagter in dem Bewußtsein gehandelt hat, daß er sich des Waarenzeichens und der Firma der Klägerin ediene, ohne zum Gebrauch derselben berechtigt zu sein, unterliegt nach den Umständen keinem Zweifel. Erfolgt hiernach die Verurtheilung des Beklagten zum Schadensersatz auf Grund des §. 14, so ist auch der Antrag der Klägerin, auf Vernichtung der vor⸗ handenen Nachahmungen ihres Waarenzeichens zu erkennen, nach §. 17 gerechtfertigt. Mit Unrecht wendet Beklagter ein, auf Vernichtung koͤnne nur im Strafverfahren erkannt werden. Im Gegensatz 1u zweiten, auf die Veröffentlichung des Ur⸗ heils bezüglichen Absatz des §. 17, welcher „die Verurtheilung im Strafverfahren“ voraussetzt, macht der erste Absatz desselben die Anordnung der Ver⸗ nichtung davon abhängig, daß „eine Verurtheilung auf Grund des §. 14“* erfolgt, welche, insoweit es sich um Entschädigung handelt, auch im Civilver⸗ fahren erfolgen kann.“
Gerichtliche Bekanntmachungen, die Veröffentlichung der Handelsregister⸗ u. s. w. Eintragungen betreffend.
I
Ahaus. Die im Art. 13 des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Be⸗ kanntmachungen, betreffend die Eintragungen in das Handelsregister, desgleichen die im § 4 des Gesetzes vom 27. März 1867 vorgeschriebenen Bekannt⸗ machungen, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirth⸗ schaftsgenossenschaften werden für unsern Gerichts⸗ bezirk für das Jahr 1879 durch den Deutschen Neichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger in Berlin, die Berliner Börsenzeitung dazülss und den Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Münster veröffentlicht. Die auf die Führung des Handelsregisters und des Genossen⸗ schaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden pro 1879 von dem Kreisgerichts⸗Rath Koppers unter Mitwirkung des Büreau⸗Assistenten Gebhardt be⸗ arbeitet. Ahaus, den 6. November 1878. König⸗ liche Kreisgerichts⸗Deputation.
Bartenstein. Im Jahre 1879 werden die
auf die Führung des Handele⸗ und Genossenschafts⸗ registers bezüglichen Geschäfte bei dem unterzeichneten Gerichte durch den Kreisge ichts⸗Rath Stoermer
und den Kreisgerichts⸗Sekretär Lengning und im
Falle der Behinderung dieser Beamten durch den Kreisgerichts⸗Rath Frost und den Büreau⸗Assistenten Lunau bearbeitet und die Eintragangen in die ge⸗ nannten Register durch a. die Königsberger Har⸗ tungsche Zeitung, b. die Berliner Börsen⸗Zeitung, c. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preu⸗ ßischen Staats⸗Anzeiger veröffentlicht werden. Bartenstein, den 16. November 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Berlin. Die Eintragungen in das Hande 8⸗ und Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts werden im Laufe des Jahres 1879 durch den Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, durch die Berliner Börsen⸗Zeitung, durch die Vossische Zeitung, und die das Genossenschafts⸗ register betreffenden außerdem noch durch das Pots⸗ damer Regierungsamtsblatt bekannt gemacht werden. Das Handels⸗ und Genossenschaftsregister wird bei uns geführt für den diesseitigen engern Bezirk und für die Bezirke der Kreisgerichts⸗Deputation zu Mittenwalde und der Kreisgerichts⸗Kommissionen zu Coepenick, Königs⸗Wusterhausen, Trebbin, Zossen. Die auf die bezeichneten Register sich beziehenden Geschäfte werden im Jahre 1879 von dem Kreis⸗ gerichts⸗Rath Baath unter Mitwirkung des Kreis⸗ gerichts⸗Sekretärs Wolff bearbeitet. Dieselben wer⸗ den an jedem Mittwoch und Sonnabend von 11 bis 1 Uhr in unserm Gerichtshause hier, Zimmer⸗ straße 25, zur Auf⸗ und Annahme von Melduagen, welche jedoch auch bei der vorgenannten Deputation bezüglich Kommissionen erfolgen können, anwesend sein. Berlin, den 16. November 1878. Königliches Kreisgericht. I. (Civil⸗) Abtheilung.
Borken. Für das Geschäftsjahr vom 1. De⸗ zember 1878 bis ultimo November 1879 sind zur Bearbeitung der auf die Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte als Richter der Kreisgerichts⸗Rath Boele und in Verhinderungsfällen der Kreisrichter Zumloh, sowie als Sekretär der Kreisgerichts⸗Sekretär Hintze be⸗ stellt worden. Die Veröffentlichung der Eintrazungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister wird im Laufe des Geschäftsjahres 1879 durch einmalige Ein⸗ rückung in den „Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ sowie in die Kölnische Zeitung bewirkt werden. Borken, den 14. November 1878. Königliche Kreisgerichts⸗ Deputation.
Charlottenburg. Die auf die Führung des Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters be⸗ züglichen Geschäfte werden in dem Geschäftsjahr 1879 durch den Kreisgerichts⸗Rath Hammer und den Kreisgerichts⸗Bureauassistenten Hencke bearbeitet. Die Bekanntmachung der Eintragungen in die betreffenden Register erfolgt durch: 1) den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) das Amts⸗ blatt der Könialichen Regierung zu Potsdam, 3) die Berliner Börsen⸗Zeitung, 4) die hiesige Neue Zeit, 5) das hiesige Neue Charlottenburger In⸗ telligenzblatt. Charlottenburg, den 25. November 1878. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. 8
*
—n
Cuestrin. Die auf die Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters sich eschäfte werden für unseren Gerichtsbezirk in dem Geschäfts⸗ jahre vom 1. Dezember 1878 bis 30. November 1879 von dem Kreisreichter Zacharige als Richter und dem Kreisgerichts⸗Sekretär Bollfraß als Sekretär bearbeitet. Die Veröffentlichung der Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister erfolgt durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Bank, und Handels⸗Zeitung zu Berlin und den GCuestriner Bürgerfreund. Cuestrin, den 22. November 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
SGoldberg. Die Eintragungen in unser Handels⸗ register werden im Jahre 1879 in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, der Berliner Börsenzeitung und der Schle⸗ sischen Zeitung zu Breslau bekannt gemacht. Mit der Bearbeitung der auf die Führung des Handels⸗ registers sich beziehenden Geschäfte ist der Kreis⸗ richter Polte als Richter unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Hoke beauftragt. Gold⸗ berg, den 19. November 1878. Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung.
SGoldberg. Vor dem unterzeichneten Gericht werden die Eintragungen in das Genossenschafts⸗ register im Jahre 1879 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, das Regierungs⸗Amtsblatt zu Liegnitz, das Stadt⸗ blatt zu Hainau und das Goldberger Stadtblatt (Schwedowitz) veröffentlicht und die auf die Führung des Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte durch den Kreisrichter Polte, unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Hoke, bearbeitet werden. Goldberg, den 19. November 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Graetz. Alle öffentlichen Bekanntmachungen hiesigen Gerichts, welche das Handelsgesetzbuch an⸗ ordnet, werden für das Geschäftsjahr 1879 und zwar bis zum 1. Oktober 1879 in der Posener Zei⸗ tung, der Berliner Börsenzeitung und dem Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger erfolgen. Die auf die Führung des Handelsregisters sich beziehenden Geschaͤfte wer⸗ den von dem Kreisgerichts⸗Rath Gehrke unter Mit⸗ wirkung des Kanzlei⸗Direktors Ehrich bearbeitet werden. Graetz, den 21. November 1878. König⸗ liches Kreisgericht.
Graetz. Alle öffentlichen Bekanntmachungen, welche das Genossenschaftswesen betreffen, werden während des Geschäftsjahres 1879 bis zum 1. Ok⸗ tober 1879 in der Posener Zeitung, im Posener “ Wund in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger er⸗ folgen. Die auf die Führung des Genosfenschafts⸗ registers sich beziehenden Geschäfte werden von dem Kreisgerichts⸗Rath Gehrke unter Mitwirkung des Kanzleidirektors Ehrich bearbeitet werden. Graet, den 20. November 1878. Königliches Kreisgericht.
Gr. Salze. Die auf die Führung des Handels⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregisters sich beziehenden Geschäfte werden in dem Zeitraume vom 1. Dezember cr. bis zum 30. September a. f. incl. von dem Kreisgerichts⸗Rath Studemund unter Mitwirkung des Aktuars Schatte bearbeitet werden. Die Bekanntmachung der Eintragungen erfolgt im Betreff: A. des Handels⸗ und Genossenschafts⸗ registers durch a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, c. die Magdeburgische Zei⸗ tung, B. des Zeichen⸗ und Musterregisters durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger. Gr. Salze, den 20. No⸗ vember 1878. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Grünberg. Die auf die Führung des Handels⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregisters sich beziehenden Geschäfte werden im Jahre 1879 von dem Kreisgerichts⸗Rath Schneider unter Mitwir⸗ kung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Fiedler bearbeitet. Die Veröffentlichung der in unser Handelsregister bewirkten Eintragungen erfolgt durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, die Schle⸗ sische Zeitung, die Breslauer Zeitung und die hie⸗ sigen Lokalblätter. Grünberg, den 26. November 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Heiligenbeil. Die auf die Führung der Han⸗ dels⸗ und Genossenschaftsregister bezüglichen Ge⸗ schäfte werden für das Geschäftsjahr 1879 von Herrn Kreisrichter Belian unter Mitwirkung des Herrn Aktuar Schwedtke bearbeitet werden. Die Bekanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preußischen Staats⸗ Anzeiger, sowie durch die Hartungsche Zeitung. Leee den 23. November 1878. Koöͤnigliche reisgerichts⸗Deputation. 1
Kaukehmen. Die auf die Führung des und Genossenschaftsregisters bezüglichen eschäfte werden im Jahre 1879 durch den Kreis⸗ Gerichts⸗Direktor Stahr unter Mitwirkung des Kanzlei⸗Direktors Gennert bearbeitet werden. Die ergehenden Bekanntmachungen werden
Anzeiger und die Berliner Börsen⸗Zeitung ver⸗
öffentlicht werden. Kankehmen, den 25. November
1878. Königliches Kreisgericht.
8
Lablam. Während des Jahres 1879 wird die auf die Führung des hiesigen Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregisters ezüglichen Geschäfte der Kreisrichter Rodmann unter Zuziehung des Kreisgerichts⸗Sekre⸗ tärs Scheibel bearbeiten. Die Veröffentlichung der betreffenden Eintragungen erfolgt durch den Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger in Berlin und die Hartungsche Zeitung zu önigsberg. Labiau, den 22. November 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Löwenberg 1. Sechl. Die auf Führung des Handels⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen und Muster⸗ registers sich bezꝛehenden Geschäfte des unterzeich⸗ neten Gerichts werden im Geschäftsjahre 1879 von dem Kreisgerichts⸗Rath Heintze und dem Kreisgerichts⸗ Sekretär Franz bearbeitet werden. Die Veröffent⸗ lichung der Eintragungen in das Handel sregister wird erfolgen durch a den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. die Schle⸗ sische Zeitung, c. die Berliner Börsen⸗Zeitung; die Veröffentlichung der Eintragungen in das Ge⸗ nofsenschaftsregister durch die zu lit. a. und b. enannten beiden Blätter; die Veröffentlichung der
intragungen in das Zeichen⸗ und Muster⸗ register durch den Deutschen Reichs⸗ und Preu⸗ ßischen Staats⸗Anzeiger Löwenberg i. Schl., den 22. November 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Magdeburg. Im Jahre 1879 werden die bei uns vorkommenden Eintragungen in die Handels⸗ und Genossenschafts⸗, sowie Zeichen⸗ und Muster⸗ register durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, durch das Amtsblatt der Königlichen Regkerung, die Magdeburgische Zeitung, und durch den Magde⸗ burger Amtlichen Anzeiger veröffentlicht, und die
auf die Führung der Handels und Genossenschafts⸗, sowie Zeichen⸗ und Musterregister sich beziehende Geschäfte durch den Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Rath Gutsche unter Mitwirkung des Stadt⸗ und Kreis⸗ gerichts⸗Sekretärs Schindelhauer in unserem Ge⸗ schäftslokale, Domplatz Nr. 9, besorgt werden. Magdeburg, den 26. November 1878. Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht.
b
Münster. Für das Jahr 1879 werden die auf Führung des Handelsregisters und Genossen⸗ schaftsregisters bezüglichen Geschäfte von dem Kreis⸗ gerichts⸗Rath Keller unter Mitwirkung des Kanzlei⸗ Raths Wecke beforgt werden. Die Bekanntmachung der Eintragung erfolgt durch den Deutschen Reichs
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats
Anzeiger, die Kölnische Zeitung, den Westfälischen Merkur, die Westfälische Provinzial⸗Zeitung. Münster, den 25. November 1878. Königliches Kreisgericht.
Oels. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß bei dem Unterzeichneten Gericht für das Jahr 1879 1) die Bearbeitung der auf die Führung der “ und Genossenschaftsregister sich beziehenden Geschäfte dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Thalheim unter Zuordnung des Herrn Kanzlei⸗Rath Körner übertragen worden ist; 2) die im Artikel 14 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebene Veröffentlichung durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, die deg e Breslauer und Berliner Börsenzeitung, erfolgen soll. Oels, den
27. November 1878. Königliches Kreisgericht.
P. Wartenberg. Für die 82 vom 1. De⸗ zember 1878 bis zum 1. Oktober 1879 sind: I. zur Bearbeitung der auf die Führung des Han⸗ dels⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregisters sich beziehenden Geschäfte a. als Richter: der Herr Kreisrichter Grüttner und zu dessen Vertreter der Herr Kreisgerichts⸗Rath Schmidt, d. als Sekretär: der Kanzlei⸗Direktor Herr Berger und zu dessen Nertreter der Bureau⸗Assistent Herr Seeger bestellt und II. zur Veröffentlichung der Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister der Deutsche Reichs⸗ und Preußische Staats⸗An⸗ Feiger, die Berliner Börsenzeitung und das hiesige
reisblatt, in das Zeichen⸗ und Musterregister aber nur der Deutsche Reichs⸗ und Preußische Staats⸗ Anzeiger bestimmt worden. P. Wartenberg, den 19. November 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Brandt.
Rintelm. Mit der Bearbeitung der auf die Ge⸗ nossenschafts⸗ und Handel register des unterzeich⸗ neten Gerichts sich beziehenden Geschäfte für das Jahr 1879 ist der Kreisgerichts⸗Rath Kempf, unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Kraft, be⸗ auftragt. Die Veröffentlichungen der Bekannt⸗ machungen aus den gedachten Registern wird durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, sowie das hiesige Kreis⸗ blatt erfolgen. Rinteln, den 26. November 1878. Königliches Kreisgericht. Mertz.
Rosenberg, Westpr. Im Geschäftsjahre 1879 werden bei dem unterzeichneten Kreisgericht die
FeEeheen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗
auf Grund des Handelsgesetzbuchs zu erlassenden
durch den Bekanntmachungen durch den Staats⸗Anzeiger,
die Danziger Zeitung und den öffentlichen Anzeiger des Regierungsamtsblatts zu Marienwerder veröffentkicht werden. Die auf die Führung des Handelsregisters Bezug habenden Geschäfte werden durch den Kreis⸗ “ vA6“