London, 30. November. (W T. B.) An der Küste angeboten 13 Weisenladungen. London, 30. November. (W. T. B.) 1 Havannazucker Nr. 12 22 ½. Stetig.
Liverpool, 30. November. I“ 8 1 1““ 8 Umsatz 5000 B., davor für Spekulstion und Export 1000 B. Ruhig. Amerikaner aus irgend einem Hafen neue Ernte November-Dezember-Lieferang 5 ½ d. Middl. Upland 5 ⁄16, middl. Orleans 5 ¾ d.
0. November. (W. T. B.) Fe Weizen fest, pr. November 27,00, pr.
Dezember 27,25,
Mehl fest, pr. November 60.50,
New-York, 30 November.
pr. Januar-April 27,50,
April 61,25, pr. März-Juni 61,75. 8 8250. pr. Rs enrn 85,50, pr. Januar-April 85,50, pr. Mai-Angust 85,50. Spiritus fest, pr. ““ pr. Januar-April 61,00,.
Paris, 30. November. (W. T. B.) 88
Rohzusker ruhig. Nr. 40/13 Pr. November pr. 100 Kilogr. 51,00, Nr. 5 7/8 pr. November pr. 100 Küogr. 57,25. Weisser Eucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilegr. pr. November 59,75, pr. De- zember 59,75, pr. Januar-April 61,00.
Waarenbericht. Baumwolle in Newm-York 9 ½, do. in Neow-
pr. März-Juni 27,75. pr. Dezember 60,75, pr. Januar- Rüböl ruhig, pr. November
Orleans 9, Petroleum in Now-York 9 ½, do. in Philadelphia rohes Petroleum 8, do. Pipe line Certiflcats — D. 99 C. 90 C. Rather Winterweizen 1 D. 09 C. 1 Eucker (Feir refining Muscovados) 6 ¾. Kaffee (Rio-) 14 ½. (Marke . ½¼) 6 ½, do. Feairbanks 6 ½. Speck (short clear) 4 ½ 0. Getreidetracht 5 ½.
8, Mehl 3 B
Mais (old mired) 47 C. 8 hmalz
(W. T. B.)
—
Elsenbahn -Einnahmen. gele-Eisenbahn. Im Oktober cr. 431 092 Rbl. eit 1. Jan. weniger 1 076 462 Rbl.
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mnnabhmxsahnzdAIHEEEESLTAaevHNvAATEAEFrrsnxatatrnAmeER.MAakicr Bit ag eᷓF Raaumae.
emerne.
Theater.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 231. Vorstellung. Don Juan. Oper in 2 Abtheilungen mit Tanz von Mozart. (Frl. Brandt, Fr. von Voggenhuber, Frl. Lehmann, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst, Hr. Salomon, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr. 8
Schauspielaus. 232. Vorstellung. Tartüffe. Lustspiel in 5 Abtheilungen von 9 olière. Zum Schluß: Die Eifersüchtigen. Lustspiel in 1 Akt von R. Benedix. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 232. Vorstellung. Tann⸗ häuser und der Sängerkrieg auf der Wart⸗ burg. Große romantesche Oper in 3 Akten von R. Wagner. (Fr. von Voggenhuber, Frl. Grossi, Füg rice⸗ Hr. Niemann, Hr. Oberhauser.) Anfang 7 U
Geboren:
Gestorben: (Camin bei Dr. med. S
Vorwerk— Wohlau). — Frl. Clara Lange mit Hrn. Dr. med. Krause (Posen). — Frl. Anna v. Trotta, genannt Treyden, mit Hrn. Major Robert v. Winterfeld (Gr. Saalau). — Frl. Thekla v. Schack mit Hrn. Lieutenant Claus v. Reden (Montreux). Ein Sohn: Hrn. Rittergutsbesitzer Albert Krüger (Zowen) — Eine Pastor H. Harms (Cadenberge). — Hrn. H mann und Compagnie⸗Chef v. Platen (Kiel). — rn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef v. Branden⸗ tein (Goslar).
G“ — Hr. Knappschaftsarzt Oberst⸗Lieutenant Wil
hardt (Carlsruhe). Schinkel (Berlin).
Tochter: Hrn. aupt⸗
Hr. Major a. D. Adolph Rudeloff
affranek (Lipine). — Verw. Frau Hecht, geb. Engel⸗ — Hr. Forstdirektor Carl
8 Schauspielhaus. 233. Vorstellung. Pitt und per⸗ Lustspiel in 5 Aufzügen von Rudolph ottschall. Anfang 7 Uhr. MWMallner-Theater. Dienstag: Zum 38. M.: Doector Klaus. Lustspiel in 5 Akten von A. LArronge. 8 Mithoach und die folgenden Tage: Dieselbe Vorstellung.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag u. Mittwoch: Gastspiel der amerikanischen Negergesellschaft der Messrs. Jarret und Palmer. Onkel Toms Hütte. Schauspiel mit Original⸗ gesängen und Tänzen in 5 Akten, aus dem Amerikanischen des Geoorge Rowe, von Dr. B. Das Stück wird durchgängig in deutscher Sprache aufgeführt. Donnerstag: Zur Feier der glücklichen Genesung unnseres Allergnädigsten Kaisers und Königs: Fest⸗ vorstellung. Anfang 3 Uhr. Ende 5 ½ Uhr.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.
Dienstag: Der kleine Herzog. Mittwoch: Der kleine Herzog.
Residenz-Theater. Dienstag: Frau Olga Lewinsky⸗Precheisen als Gast. Zum 36. M.: Die Fourchambanlts (Les Fourchanmbaults).
3 Fennchan in 5 Atten von Emile Augier, über⸗ setzt von Gottlieb Ritter.
Steckbriefe
Steckbriefs
Steckbrief.
abzuliefern.
ment.
Krolls Theater. Dienstag: 4. Gastspiel der Mad. Adelina Patti und des Sigr. E. Nicolini. 11 EBarbiere di Siviglia. Im 3. Akt Ein⸗
lage: Cavatine aus „Ernani“ von Verdi und zum Schluß der Oper: Grande Vvalse de Venzano, ge⸗ sungen von Mad. Adelina Patti. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch und Donnerstag: Keine Vorstellung.
Freitag: 5. Gastspiel der Mad. Adelina Patti und des Sigr. E. Nicolini. Lueia.
Woltersdorff-Theater. Dienstag: Groß Feuer. Volksstück mit Gesang und Tanz in 4 Akten von vn- Musik von C. Steffens. Wegen Heiserkeit des Hrn. Weigel kann Zaffarana Dienstag nicht gegeben werden. Mittwoch: Zum 3. Male: Mit neuen Dekora⸗ tionen. affarana, die Märchenerzählerin. Komische Operette in 3 Akten. Musik von Jos. Reykers. Gewöhnliche Preise. Anfang 7 Uhr.
Stadt-Theater. Dienstag: Gastspiel des Herrn Emil Schneider. Zum 4. Male: Der Herr 1 Präfekt. (Le panache.) Lustspiel in 3 Akten on Edm. Gondinet. Vorher: Das Schwert des Damokles. Schwank in 1 Akt von G. zu Putlitz.
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
National-Theater. (Weinbergs⸗Weg 6/7.) Dienstag: Z. 3. Male; Julius Cäsar. Tragödie
i 5 Akten von Shakespeare, übersetzt von Schlegel, in Scene gesetzt von Paul Borsdorff. 9stend-Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130.) S Benefiz für Frl. H. v. Born, unter gefl. Mitwirkung von Frl. Gertrude Grothe. Der Ver⸗ schwender.
blonden Bart,
zeichen.
erg
gericht.
Kreisgerichts ꝛc. Kurzmann
Germania-Theater. Direktion: Julius Ascher.
Dienstag: Z. 8. M.: Adelina Patti als Gast. P mit Gesang in 5 Bildern von W. annstaedt.
“ u. die folg. Tage: Adelina Patti als ast.
Böttcher'’s instructive Soiréen. Königl. Saal⸗Theater. Täglich Abends 7—9 Uhr:
1) Malerische Orientwanderun stantinopel nach Jerusalem. Die bei Mondschein und Morgenroth. Inneres in Bazaren, Moscheen, Palästen ꝛc. Serailgarten mit Odalisken. Der Harem und seine Perlen. Sul⸗ tanen⸗Begräbniß. Südl. Türkei. Syrien. Pa⸗ lästina bis Jerusalem. Keelttzsi Trauer⸗ öge⸗ und Glanzpunkte christlicher Ver⸗ ehrung.
2) Die Sternenwelt, Natur und 3) soirée suntastique. Entrée: Fauteuil 20, Parquet 15, 10 Tages-Verkauf: Schauspieltaus,
von Kon⸗ See 1
. ultanenstadt unn ncf in
Anklage vom eröffnet, weil behörde ausg
zu Jutroschin
Bewegung. Farbenmagie. u. 5 Sgr.
Südseite.
Concert-Nans, Concert des Königlichen Hof⸗
Must kdirektors Bilse. Entscheidung
Familien⸗Rachrichten. Verlobt: Frl. Elise Heidrich mit Hrn. Stadt⸗ Hauptkassen⸗Rendant Paul Baumgart (Gröbel⸗
1“ b—
S
witzsch, den Kreisgericht.
EEEö Der unterm 1. No⸗ vember 1878 hinter den kut 3 — mann, geb. den 24. Juli 1856 zu Schönau bei Schwetz i. Westpr., erlassene Steckbrief ist durch dessen Ergreifung erledigt. 2 1 22. vember 1878. Königliches Kreisgericht I. (Kriminal⸗) Abtheilung. Der Untersuchungsrichter.
Kaufmann Johann Friedrich Hermann Mittel⸗ staedt am 24. April 1878 erlassene Steckbrief wird ierdurch zurückgenommen. 1, “ 1878. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen, Deputation IV. für Ver⸗ gehen und Verbrechen.
Kellner und Arbeiter August Wilhelm Adolph Heirich, genannt Reckleben, von hier, ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls aus §. 242 des Strafgesetzbuchs beschlossen worden. sucht, auf den ꝛc. Heirich zu achten, ihn im Be⸗ tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mit⸗ telst Transports an unsere Gefängniß⸗Inspektion
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Kellner August Wilhelm Adolph Heirich, genannt Reckleben, ist 36 Jahre alt, am 26. September 1842 in Potsdam geboren, evan⸗ gelischer Religion, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat dunkle Haare, dunkelblaugraue Augen, dunkle Augenbrauen,
Mund, ovale Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, defekte Zähne, ist untersetzter Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat keine besondere Kenn⸗
Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition. Gegen den Schuhmachergesellen August Haenel aus Sprottau — letzter bekannter Aufenthaltsort Grün⸗ soll wegen einfachen Diebstahls eine rechts⸗ kräftig erkannte Gefängnißstrafe von vierzehn Tagen vollstreckt werden.
Seinem etwanigen ncuen Termines kann nur auf Grund Herheblicher Hindernisse Statt gegeben werden.
Königliches
und Untersuchungs⸗Sachen. scher Ignatz Schütt⸗
Berlin, den 22. No⸗
„Erledigung. Der gegen den
Berlin, den 26. No⸗
Gegen den unten näher bezeichneten
Es wird er⸗
Potsdam, den 27. November 1878. Signale⸗
schmales Kinn, dicke Nase, großen
Offene Requisition. Der Musketier Stephan chinner, geboren am 7. September 1844 zu Klein⸗Kreutsch, Kreis Fraustadt, ist durch unser rechtskräftiges Erkenntniß vom 4. Juni 1878 wegen Auswanderns als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß zu einer Geldstrafe von neun Mark, im Unvermögensfalle einer Haft von drei Tagen ver⸗ urtheilt worden. Die Gerichtsbehörden des Inlandes werden ersucht, von dem ꝛc. Schinner, falls derselbe sich betreffen läßt oder zugeführt werden wird, die Geldstrafe einzuziehen, im Unvermögensfalle die 1S5 zu vollstrecken und uns Nachricht zu geben.
ie Civilbehörden und Militärbehörden werden ebenfalls ersucht, auf Schinner zu vigiliren und den⸗ selben im Falle seiner Ergreifung der nächsten Ge⸗ richtsbehörde zu überweisen und ebenso wird Jeder, der von dem Aufenthaltsorte des Schinner Kennt⸗ niß hat, aufgefordert, der nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde davon sofort Nachricht zu machen. Potsdam, den 19. Oktober 1878. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I. Kommission für Ueber⸗ tretungen.
Die Collectenre Moritz Frank, Carl Windus, Julius Fenk, Martin Kaufmann und Meyer Simon, sämmtlich zu Hamburg wohnhaft, sind durch Erkenntnisse des Königlichen Kreisgerichts zu Hagen vom 31. Mai bezw. 31. Juni und 5. Juli d. 8* wegen Aufforderung zum Spiel in einer auswärti⸗ gen Lotterie bezw. Vertriebs von Loosen einer aus⸗ wärtigen Lotterie verurtheilt worden und zwar jeder zu einer Geldstrafe von einhundertundfünfzig Mark, der im Unvermögensfall eine Gefängnißstrafe von vier Wochen zu substituiren. Diese Erkenntnisse sind sämmtlich rechtskräftig. Wir ersuchen sämmt⸗ liche Behörden, die obengenannten Personen, sobald sie sich auf preußischem Territorium betreffen lassen, anzuhalten und aufzufordern, die erkannten Strafen zu entrichten und gegen dieselben, falls sie dies nicht thun, die sofortige Vollstreckung der event. erkannten Freiheitsstrafen zu veranlassen. „Hagen, den 20. No⸗ vember 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abthei⸗ lung.
—...— — 72
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.
19902] Oeffentliche Versteigerung.
In der Konkurssache des Kaufmanns Gustav Cussel in Celle soll das zur Masse gehörige am Markte Nr. 3 zu Celle belegene Wohnwesen nebst
ubehör, bestehend aus einem Wohnhaus nebst Zübehösz be und Hofraum, worin sich 8 Stuben, 14 Kammern, 3 Küchen, 1 großer Laden, sowie große Boden⸗ und Kellerräume befinden, katastrirt Bl. 56 Parz. 89 der Celler Grundsteuermutterrolle öffentlich meistbietend in dem zu diesem Zwecke auf
Sein gegenwärtiger Aufenthalts⸗
ort ist unbekannt. Alle Civil⸗ und Militärbehörden werden deshalb ersucht, den ꝛc. Haenel im Betretungs⸗ falle festzunehmen und an die nächste Gerichts⸗ behörde behufs Strafvollstreckung abzuliefern. Grüu⸗ berg, den 27. November 1878. Königliches Kreis⸗ I. Abtheilung.
Oeffentliche Vorladung. Der Militärpflichtige August Kurzmann, geboren zu Kleinitz am 15. Sep⸗ tember 1854, ist angeklagt, als Militärpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß nach erreichtem Fnetirpfltchi gen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets au Es ist deshalb gegen ihn durch Beschluß des unter⸗ zeichneten Gerichts vom der vorstehenden Anklage und Reichs⸗Strafgesetzbuches und 10. März 1856 die min zur öffentlichen mündlichen Verhandlung auf den 9. Januar 1879, Vormittags 11 Uhr, in unserem Audienzsaale,
zuhalten.
heutigen Tage auf Grund des 83 40 Nr. 1 des Gesetzes vom Untersuchung eröffnet und Ter⸗
Zimmer Nr. 34, hiesigen anberaumt worden, zu welchem der mit der Aufforderung vorgeladen wird,
zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte noch dergestalt rechtzeitig vor dem daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Nichterscheinens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam ver⸗ fahren werden. Grünberg, den 24. September 1878.
Königliches Kreisgericht.
Termine anzuzeigen,
I. Abtheilung.
Gegen den früheren Landwehrmann amten Theodor Hubert, 32
Jahr Dubin wohnhaft, ist auf Grund der 19. November 1878 die Untersuchung derselbe ohne Erlaubniß der Militär⸗
ewandert ist. Zur Verhandlung der Sache ist Termin auf den 11. März 1879, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor der
Gerichtstags⸗Kommission
anberaumt worden, zu welchem der
Angeklagte mit der Aufforderung geladen wird, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, selben herbeigeschafft werden seines Ausbleibens wird
zur
daß sie noch zu dem⸗ können. Im Falle mit der Untersuchung und in contumaciam verfahren werden. Antrage auf Anberaumung eines f bescheinigter a⸗ 21. November 1878. I. Abtheikung. Der Polizei⸗Richter.
Donnerstag, den 2. Januar 1879, 10 Uhr Morgens, angesetzten Termine verkauft werden. Wie Kauflustige dazu eingeladen werden, so er⸗ geht zugleich Ediktalladung hinsichtlich Aller, welche an diesem Grundstücke Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, zur An⸗ meldung ihrer Ansprüche bis zu jenem Termine unter dem Rechtsnachtheile des Verlustes ihrer An⸗ sprüche im Verhältniß zum neuen Erwerber. Ausgeschlossen von der Anmeldungspflicht sind Alle, welche sich bereits im Konkurs⸗An⸗ meldungstermine vom 19. September 1878 emeldet haben. Die Bedingungen können beim Anwalt Gerding II. und auf dem Gerichte einge⸗ sehen werden. Der Ausschlußbescheid erfolgt nur durch Anschlag. Celle, den 25. November 1878. Königliches Amtsgericht I. Grisebach.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. 8
Es soll den 12. Dezember d. J. im Gräbert⸗ schen “ hierselbst nachstehendes Holz aus dem Totalitäts⸗Einschlage pro 1879: 1) Be⸗ lauf Wilhelmsbrück: 23 Rmtr. Birken⸗Kloben, 675 Rmtr. Kiefern⸗Kloben, 300 Rmtr. Kiefern⸗ Knüppel 1I., 191 Rmtr. Kiefern⸗Reis I., 318 Rmtr. Kiefern⸗Reis II. Jtanenreifigh. 2) Belauf Hangelsberg: 218 Rmtr. Kiefern⸗Kloben; 3) Be⸗ lauf Berkenbrück: 16 Rmtr. Birken und Erlen⸗ Kloben, 9 Rmtr. Birken⸗ und Erlen⸗Knüppel II., 95 Rmtr. Kiefern⸗Kloben, 70 Rmtr. Kiefern⸗ Knüppel II., 15 Rmtr. Kiefern⸗Reis I. im Wege der Lizitation öffentlich an den Meist⸗ bietenden gegen gleich baare Bezahlung ver⸗ kauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage auf Ort und Stelle Vormittags um 10 ¼¾ Uhr hier⸗ mit eingeladen werden. Hangelsberg, den 28. No⸗ vember 1878. Der Oberförster.
Holzverkauf. Freitag, den 20. Dezember cr., werden im Goldberg'schen Gasthause zu Gurzno ans den Beläufen Brinsk, Neuwelt, Gurzno und Rehberg der Königlichen Oberförsterei Ruda, Reg.⸗Bez. Marienwerder, nachstehende Hölzer meistbietend ver⸗ kauft werden: 1) ca. 800 Stück Kiefern⸗Bau⸗ und Schneideholz mit ca. 1200 F.⸗M. Inhalt; 2) ca. 400 Stück Kiefern⸗Ueberständer mit ca. 1600 F.⸗M. Inhalt, letztere sind größtentheils rindschälig, und beträgt der Anforderungspreis für dieselben 3 ℳ pro F.⸗M. Vom 14. Dezember ab werden die
werden, die weiteren Bedingungen werden bei Er⸗ öffnung des Termines bekannt gemacht. Ruda bei Gurzuo, den 27. November 1878. Der Ober⸗ förster. Haß. (Ztg. Ag. 326/11.)
[9895] Die zum Bau des Exerzierhauses erforderlichen Leistungen, als: 1) Erd⸗ und Maurerarbeiten ver⸗ anschlagt zu . 1“ 2) Asphalt⸗Arbeiten inkl. Material, 144*“ 3) Steinmetz⸗Arbeiten inkl. Ma⸗ terial, veranschlagt zu.. . . 4) Zimmer⸗Arbeiten inkl. Material, veranschlagt zu . . “ 5) Schieferdecker⸗Arbeiten inkl. Ma⸗ terial, veranschlagt zu.. . . 6) Pflaster⸗Arbeiten inkl. Material, 111A4A*“ 7) Klempner⸗Arbeiten inkl. Ma⸗ terial, veranschlagt zu. 1 8) Tischler⸗Arbeiten inkl. Material, ““ 9) Schlosser⸗Arbeiten inkl. Ma⸗ terial, veranschlagt zu . 10) Glaser⸗Arbeiten inkl. Material, veranschlagt zu . . . . “ 11) Maler⸗Arbeiten inkl. Material, veranschlagt zu 1A“ 12) Schmiede⸗ und Eisenguß⸗Arbei⸗ ten inkl. Material veranschlagt zu 18 747 „ sowie die Lieferung von 274 chm Sprengsteine, 137 cbm gelöschten Kalk, 307 chm gesiebten Mauersand, 242 chm groben Kies, 183 Mille Verblendsteine und 112 Mille Hintermauerungssteine 1 8 sollen im Wege der öffentlichen Submission geben werden. Es ist hierzu ein Termin auf 8 Freitag, den 13. heönber er., Vormittags r, im Bureau der unterzeichneten Verwaltung (Kasernen⸗ stube Nr. 66) anberaumt, woselbst auch der Kosten⸗ anschlag und die Bedingungen zur Einsicht aus⸗ liegen und sind die schriftlichen Offerten, welche die Aufschrift: „Submission auf Erdarbeiten ꝛc.“ haben müssen, bis zum Termin frei einzusenden. Offerten von Submittenten, welche die Bedin⸗ gungen nicht durch Unterschrift angenommen haben, sowie später eingehende Offerten bleiben unberück⸗ sichtigt. Die Bedingungen und ein Auszug aus dem Kostenanschlage werden auf Erfordern auswärtigen Submittenten gegen Erstattung der Kosten mit⸗ getheilt. Gnesen, den 29. November 1878 Königliche Garnison⸗Verwaltung.
8 724 ℳ 64 3 612 „ 306
6 812
7 100
1 264
2 925
1 225
4021 9„
8
er⸗
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreisthierarzt⸗Stelle des Kreises Fisch⸗ hausen mit dem etatsmäßigen Gehalt von 600 ℳ und einem Zuschusse aus Kreis⸗Kommunalmitteln von 300 ℳ jährlich ist noch nicht besetzt. Wir fordern qualifizirte Bewerber um diese Stelle hier⸗ mit auf, sich unter Einreichung der erforderlichen Zeugnisse und des Lebenslaufs bis zum 15. Ja⸗ nuar fut. bei uns zu melden. Königsberg, den 19. November 1878. Kön gliche Regierung. Abtheilung des Innern. “
[9915) Berliner Kammgarn⸗Spinnerei
Schwendy & Co., Actien⸗Gesellschaft. Da der Handelsrichter die Eintragung der Be⸗ schlüsse der Generalversammlung vom 18. Novem⸗ ber d. J. beanstandet hat, weil in der Einladung die Frist zur Deponirung der Aktien nur bis Sonn⸗ abend, den 16. November d. J., nicht aber bis zum Sonntag vor der Generalversammlung bestimmt war, so werden hierdurch die Herren Aktionäre un⸗ serer Gesellschaft zu einer auserordentlichen Ge⸗ E auf Mittwoch, den 18. Dezember dieses Jahres, Nachmittags 6 Uhr, im Bureau der Gesellschaft hierselbst, Gitschiner⸗ straße 12/13, eingeladen. STagesordnung: “
Beschlußfassung über den Ankrag auf theilweise Herabsetzung des Grundkapitals.
Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche bis zum Tage vor derselben, Abends 6 Uhr, ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse deponirt haben.
Berlin, den 2 Dezember 1878. (à Cto. 34/12.)
Der Aufsichtsrath. . Egells, Vorsitzender.
Monats-Uebersicht vom 30. November 1878. (Gemäss Art. 34 alin. 2 des Statuts.) a. Erworbene unkündbare hypothekarische und 8 Renten-Forderungen. ℳ 93,200,319. 87 ₰ .Erworbene kündbare “ hypothekarische Forde- 8 rungen 8 116“ c. Ausgegebene unkündbare Pfandbriefe d. Ausgegebene kündbare “
Pfaudtriefe H. 2,783,700.
19916]
4,328,700. „ 88,992,600. — „
Hölzer auf Verlangen von dem Belaufsbeamten vor⸗ gezeigt, auch können von diesem Tage ab die Auf⸗ maßregister hier eingesehen werden. Beim Zuschlage muß mindestens † des Kaufpreises baar angezahlt
V1
Gotha, am 30. November 1878. (à Ct. 15/12.)
Deutsche Grundkredit-Bank.
v. Holtzendorff. Landsky. R. Frieboes.
dern Königlichen Kronen⸗Orden
8. 1 Abs.
für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰
Nas Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ 8 für das Nierteljahr. — 2 Insertiongpreis
118
8
Se. Majestät der König haben den nachbenannten Königlich angehörigen folgende Auszeichn ungen zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse in 8 Brillanten: 8 em Kapitän zur See a. D., Kammerherrn Jonkheer Holmberg de Beckfelt; den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse: dem Obersten und Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich, Roosmale⸗Nepveu und 8 dem Geheimen Hofrath van Otterloo; den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse: dem Schiffslieutenant und Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich, Baron van Hagendorp; den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse: dem Contre⸗Admiral und General⸗Adjutanten Sr. Majestät des Königs, Jonkheer van Capellen;
zweiter Klasse mit
Allergnädigst geruht: niederländischen Staats⸗
dem Stern: ddem Kabinets⸗Sekretär Alewyn, dem Oberst⸗Lieutenant der Kavallerie, 1. Stallmeister, Flügel⸗Adjutanten und Kammerherrn Sr. Majestät des Königs, Baron de Posson und dem Feee- Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich, Baron Taets van Amerongen; den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse in Brillanten: “ deem Fregatten⸗Kapitän Jonkheer Röell; 8 den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Kammerherrn Jonkheer van den Berch van Heemstede; sowie den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: dem Premier⸗Lieutenant und Ordonnanz⸗Offizier Sr. Majestät des Königs, van Hoogstraten und dem Sekretär Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich, van Wickevoort⸗Crommelin.
Bekanntmachungen .““ auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Nachdem durch die Bekanntmachung der Königlich preu⸗ ßischen Regierung zu Arnsberg vom 19. November d. J. HReichs⸗Anzeiger Nr. 275) die Nummer 73 des im Druck und in der Expedition von Alois Pfyl in Einsiedeln erscheinenden Blattes „Schweizerischer Erzähler“ verboten worden ist, wird auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober d. J. die fernere Verbreitung des „Schweizerischen Er⸗ zählers“ im Reichsgebiete Ab“
Berlin, den 2. Dezember 1878. Der ich tler. In Vertretung: Hofmann.
“ b „Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Okto⸗ ber 1878 wird hierdurch zur ö entlichen Kenntniß daß das in der Allgemeinen deut chen Associations⸗Buchdrucke⸗ rei (E. G.), in Liquidation, gedruckte Flugblatt mit der Ueberschrift: „An unsere Freunde und Parteigenos⸗ sen in Berlin“ und mit den Worten schließend: „Es lebe das Proletariat! Es lebe die Sozialdemokratie! Mit sozial⸗ demokratischem Gruß (folgen 24 8e “ nach §. 11 des ge⸗ 8 8 GFefetes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde
oten ist. “
Berlin, den 1. Dezember 1878.
Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai. “
Auf Grund des Reichsgesetzes gegen die Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der sozialistische Arbeiter⸗
ahlverein Teutonia in der Stadt Staßfurt nach 1 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist. Magdeburg, den 30. November 1878. önigliche Regierung, Abtheilung des Innern. Graf von Baüdissing.
1878 Gemäß 88. 6 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial⸗
vorgesehenen Bestrafung.
Alle Host-Anstalten nehmen Bestellung an;
bà sr Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Anwendung der 88. boten wurde. eeseg. den 29. November 18 78. Königlich bayerische Regierung, Kammer des Innern. Graf Luxhurg. 8
1 und 11 des allegirte
8 Bekoanntitethung. Nachdem der Ausbruch der Rinderpest in Stallupönen und in Fheihes bei Podelzig amtlich festgestellt worden ist, wird auf Anordnung des Herrn Ministers für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten und auf Grund des §. 17 der revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873 zu dem Gesetze über die Rinderpest vom 7. April 1869 für den Polizeibezirk von Berlin das Nachfolgende angeordnet: 1) Die Einfuhr von Rindvieh nach Berlin ist nur mit⸗ belst der Eisenbahn zulässig; dasselbe darf nur auf dem Vieh⸗ hofe abgeladen werden. Die Durchfuhr von Rindvieh durch Berlin darf nur mit der Verbindungsbahn stattfinden. „2) Es ist verboten, Rindvieh von dem Viehhofe abzu⸗ treiben. Alles auf demselben befindliche oder dorthin gelan⸗ gende Rindvieh muß ebendaselbst geschlachtet werden, 3) Auf die Einfuhr von frischmilchenden Kühen in die “ Berlin finden die vorstehenden Bestimmungen keine An⸗ wendung. 4) Zuwiderhandlungen gegets vorstehende Vorschriften unter 1 und 2 unterliegen ders in 8§. 327 und 328 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich resp. in dem Gesetze vom 21. Mai 1878, betreffend Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieh⸗Einfuhrverbote, Berlin, den 2. Dezember 1878. Königliches Polizei⸗Präsidium.
von Madai.
eußen. Berlin, 3. Dezember. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag um 11 ¼ Uhr die Meldungen des Obersten von Knobelsdorff⸗Brenkenhoff, Commandeurs der 10. Kavallerie⸗ Brigade, und des Majors von Brauchitsch vom Kriegs⸗ Ministerium entgegen. Demnächst folgte der regelmäßige Vor⸗ trag des Chefs des Civil⸗Kabinets. Abends um 7 ½ Uhr folgten Ihre Kaiserlichen und König⸗
lichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften der Ein⸗ ladung des großbritannischen Botschafters zum Diner.
Heute Vormittag um 11¼ Uhr nahm Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz militärische Meldungen und demnächst den Vortrag des Kriegs⸗Ministers und des Chefs des Militär⸗ Kabinets entgegen. “ v
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— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (9.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten setzte das Haus die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Errichtung von andeskultur⸗Rentenbanken, fort. Der Abg. von Ludwig sprach die Befürchtung aus, daß das Gesetz gegenwärtig wenig nützen werde. Die Landwirthschaft habe jetzt nicht in erster Reihe das Bedürfniß nach Mitteln zu Meliorationen, sondern nach Absatz für ihre Produkte. Sie produzire mehr als sie verkaufen könne. Unter solchen Fereeh en wolle man nicht melioriren, weil man damit nur die Produ tion vermehren und sich selbst Konkurrenz machen würde. Es sei gut, daß nach dieser Richtung hin schon an⸗ dere Schritte gethan seien betreffs Acschaffäns der Diffe⸗ rentialtarife, und er freue sich, daß der inister die An⸗ griffe des Abg. Richter zurückgewiesen habe. Die In⸗ dustrie der großen Städte benutze die Konjunktur, um den Landwirthen ihre Arbeiter, die sie besser bezahle, zu nehmen und dann in verschlechterter uflage zurück⸗ uschicken. Solle die Landwirthschaft wieder gedeihen, s müsse man wieder dauernde Arbeiterverhältnisse haben, ohne welche der auf Jahre hinaus disponirende Land⸗ wirth nicht bestehen könne. Die Rentenbanken könnten übri⸗ gens ebenso gut, wie die Landschaften bis zu ½ des Werthes, ja sogar bis zur ganzen Höhe der landschaftlichen Taxe Kredit geben. Er beantrage, den Entwurf einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. Der Abg. Dirichlet bemerkte, der Entwirf sei für den Privaten nur eine Form, da er den 22 fachen Katastralreinertrag nicht freihalten könne. Aus der Gewährung von Krediten unter Staatsgarantie an öffentlichen Genossenschaften im Sinne des vorher be⸗
önnten sehr leicht große Gefahren entstehen, da eine solche
demokratie wird bekanrt b d 1 gegeben, daß die nachbezeichnete ruckschrift: „Kind ind Volksschule als
sozialdemokratische Anstalten“ von Adolph Dornai, Leipzig 1876, Verlag der Genossenschafts⸗Buchdruckerei, in Gesetzes ver⸗
zogenen Statistik wurde die Vorlage an
entwur Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vom 1 1878/79, definitiv angenommen.
keinen Kredit verschaffen könnten, bestehen könne. Die ent scheidende Behörde sei der Ober⸗Präsident oder ein Rath des⸗ selben. Es heiße aber, die Macht der Kamaraderie unter schätzen, wenn man den Staatskredit an so wenig sichere Garantien binde. Trotz des Zusammenhanges dieses und des vorigen Gesetzentwurfes, beantrage er, den Entwurf einer be⸗ sonderen Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Der Abg. Graf von Behr führte aus, die Vorlage biete im Großen und Ganzen durchweg Vorschriften, welche für die Landeskultur förderlich seien; besonders geeignet sei die Ueberweisung der Angelegenheit an die Provinzen, welche die Verhältnisse am besten über⸗ sehen könnten. Vielleicht wäre es angezeigt, den Rahmen des Gesetzes auch auf die 1 nlagen der kommunalen Verbände zu erweitern. Ein Fehler sei, daß der Werth der Gebäude ganz übersehen worden, wodurch die Kreditfähigkeit der Grundstücke zu gering ausfalle. Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst erklärte, die Angriffe des Abg. von Ludwi beruhten auf der Verwechselung von landwirthschaftlicher un industrieller Kultur. Wenn der Landwirth durch Melioratio⸗ nen zu einer bessern Ernte käme, so werde er damit zufrieden sein. Schlimm sei es dagegen, daß unsere Einfuhr sich immer mehr steigere. Nachdem der Redner eine Reihe hierauf bezüglicher Zahlen angeführt, fuhr er fort, hoffentlich würden die Provinzen von der Befugniß, die ihnen der Ent⸗ wurf gebe, vielfachen Gebrauch machen. Die Landschaften könnten nicht dasselbe leisten. Auch eine Beleihung der Ge⸗ bäude könnte unter Wahrung der nöthigen Vorsicht statt⸗ finden. Sehr bedenklich erscheine dagegen die Staatsgarantie. Darin liege ein Heranziehen der besser situirten Provinzen zu Gunsten der schlechter situirten. Diese Garantie sei auch ar nicht nothwendig, da die Provinzen bei einer sorgfältigen erwaltung mit ihrem eigenen Kredite die Papiere decken würden. Nützlich wäre eine Verbindung der Rentenbanken mit den bereits vütht Pfandbriefinstituten, wodurch sich eine Vereinfachung der Verwaltung erzielen lassen würde.
Der Staats⸗Minister Dr. Friedenthal führte aus, die Vorredner, welche sich gegen die Bemessung des Kredits nach dem 22fachen Katastralreinertrag ausgesprochen hätten, berück⸗ nicht, daß diese Art der Bemessung nur fakultativ ei; der Kredit könne auch auf Grund einer ritterschaftlichen oder von den Rentenbanken selbst aufgenommenen Taxe ge⸗ währt werden. Diese nach den provinziellen Verhültnissen aufgenommenen Taxen würden allen gerechtfertigten sprüchen genügend Rechnung tragen, und es werde da durch möglich werden, auch den privaten Grundbesitzer Hülfe zu schaffen. ftli stitute sei schon Theil der Grundstücke in Provinzen nicht i korporirt sei. Natürlich werde es in den einzelnen Fällen darauf ankommen, wie die Statuten der einzelnen Provinzi verbände lauten und wie diese Verbände von der ihnen ge gebenen Befugniß Gebrauch machen würden. Die Kamaraderie werde schon dadurch ausgeschlossen, daß die entscheidende In⸗ stanz nicht die Staatsbehörden, sondern die Organe der Selbst verwaltung seien. Wenn aber besorgt werde, daß hier der Ees zur Staatssubvention von Produktiv⸗Assoziationen ein⸗ geschlagen werde, so sei das durchaus nicht zu beklagen, wenn es sich um solche Assoziationen, wie die vorliegenden, handele. Uebrigens sei die staatliche Garantie, gegen welche sich der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst erklärt habe, sehr wesentlich, um den Paricours herbeizuführen, indem dadurch der Gefahr entgegen gearbeitet werde, daß der Kredit suchende Grund⸗ besitzer von vornherein Kapitalsverlust habe und damnum tragen müsse. Diese Institute könnten die Staatsgarantie nicht entbehren. Anfänglich würden die Provinzen sich viel⸗ leicht scheuen, zu den bisherigen Lasten noch neue aufzunehmen, um die neuen Einrichtungen zu treffen; aber mehr und mehr würde die Erkenatniß Platz greifen, daß die Fakultät, welche hier gegeben werde, nützliche Folgen habe, und daß hier die Möglichkeit vorliege, die Wirksamkeit der bereits vorhandenen Meliorationsfonds außerordentlich zu vermehren.
Der Abg. Dr. Braun stellte in längerer Ausführung die von dem Abg. Frhrn. von Schorlemer⸗Alst gegebenen Zahlen über die Einfuhr als unrichtig dar, weil derselbe dabei den Export und den Transit vollständig unbeachtet gelassen habe. Die Diskussion wurde hierauf geschlossen, und nach einer lebhaften Polemik zwischen den Abgg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst und Dr. Braun über den Werth der von dem Ersteren ange⸗ 1 dieselbe Kommission sich mit dem Wassergenossenschaftsgesetz beschäf⸗
9 Debatte wurde in dritter Berathung der Gesetz⸗ „betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum
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verwiesen, die
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Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betref⸗
fend Abänderungen der gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeiten 88 8 b 8 des Mini ü 1 t
Finanz⸗Ministers,
1““ Gesetzentwurfes, ohne Biiteee Grundlage Genossenschaft offenbar auch aus 2 Mitgliedern, die sich sonst