1878 / 285 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Dec 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Zuerst ergriff der Abg. Dr. Gneist das Wort. Bisher seien Aenderungen in den Ressorts der preußischen Ministerien durch Königliche Erlasse erfolgt, und die Staatsregierung habe sich darüber nur mit dem Hause der Abgeordneten im Wege der Budgetverhandlung verständigt. Wenn jetzt zum ersten Mal ein Gesetzentwurf über solche Aenderungen vor⸗ gelegt werde, so könne er das nicht als eine Aenderung blos zu Gunsten des Abgeordnetenhauses ansehen. Die neue Weise würde nicht zu Gunsten des Abgeordnetenhauses dienen, sondern zu Gunsten des Herrenhauses. Eine Ressortverände⸗ rung würde künstig nur mit Zustimmung des letzteren zu⸗ lässig sein, und er könne das keineswegs als so unbe⸗ denklich ansehen, wenn er sich erinnere, wie schroff ein halbes Menschenalter hindurch die Ansichten der beiden Häuser des Landtags einander gegenüber gestanden hätten. Ebenso bedenklich erscheine ihm die Neuerung im Verhältniß zur deutschen Reichsregierung. Sollten Veränderungen in den Ministerressorts und Verbindungen derselben mit Reichsämtern nur unter Zustimmung beider Häuser des Landtages vor sich gehen, so würde daraus eine außerordentliche Schwierigkeit und Schwerfälligkeit in der Organisation der Reichsverwaltung ent⸗ stehen. Denn 5 demselben System müsse dann auch der Reichstag seine Zustimmung geben zu jeder Kombination oder Trennung preußischer und Reichsressorts. Nun seien aber die Kompetenzbestimmungen zwischen dem Reich und den Einzelstaaten 1 auf dem Gebiet der Gewerbe, des Handels, der Eisenbahnverwaltung, der Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern ohnehin so verwickelt, daß eine zweck⸗ mäßige Vereinfachung dieser Verwaltung beinahe unmöglich werde, wenn zu jeder Ressortveränderung der Reichstag und die einzelnen Landtage in Gesetzesform ihre Zustimmung geben sollten. Als eine Neuerung zu Gunsten des Abgeordneten⸗ hauses könnte man diese Gesetzvorlage doch auch nur dann ansehen, wenn die von einer Seite gewünschte Aenderung ganz zugestanden wäre. Sie sei aber nur halb zugestanden. Die Königliche Staatsregierung bleibe bei der bisherigen Weise stehen, die Ministerernennungen und Ressortveränderungen ledig⸗ lich durch Königliche Kabinetsordres zu regeln. Erst hinterher solle dann das Haus seine Zustimmung zur Aenderung der Verwaltungsgesetze geben, in denen die betreffenden Minister⸗ ressorts genannt sind. Wie nun, wenn eins der beiden Häuser des Landtags zu diesem deklaratorischen Gesetze seine Zustim⸗ mung versage? Solle dann der Königliche Erlaß über die Ressortveränderung doch gelten, so entstehe ein Widerspruch in den höchsten Willensbestimmungen im Staat. Solle er nicht gelten, so sei damit dem König das Recht entzogen, neue Minister zu ernennen und die Ministerressorts zu ändern, ein Recht, welches er seit Emanation der Verfassung geübt habe, ebenso wie in Bayern, in Oesterreich, ebenso wie in Belgien, Frankreich und England. Es entstehe also aus dieser Gesetzvorlage eine Reihe von Verwicklungen, ja sogar eine gewisse Rechtsunsicherheit. Denn wenn der neue Grundsatz richtig sei, so müßten folgerichtig noch sehr viele andere preußische Verwaltungsgesetze naͤchträglich geän⸗ dert und deklarirt werden, in denen Ministerressorts ge⸗ nannt seien, die später durch Königliche Erlasse eine Ab⸗ änderung erfahren hätten. Er glaube daher, daß diese Gesetzesvorlage Gegenstand sehr ernster und mehrseitiger Erwägung sein werde, und daß doch sehr wichtige sach⸗ liche Gründe die konstitutionelle Praxis sowohl in Preußen, wie in den größeren deutschen und außerdeutschen Staaten dahin bestimmt hätten, den hier eingeschlagenen Weg nicht zu betreten. Um so wünschenswerther würde es sein, daß erst eine Verständigung mit der Staatsregierung in der Budgetkommission und in der Bud etverhandlung vorangehe, um das Gebiet des Zweifels möglicht zu vereinfachen und für die Erwägung der Rechtsfragen einige Zeit zu gewinnen. Die Ernennung einer Kommission, wenn sie rathsam erscheinen sollte, könne ja auch noch in zweiter Lesung erfolgen.

Der Abg. Dr. Lasker wies auf den Unterschied der Ar⸗ gumentation hin, welche der Vorredner bei dieser Frage als Abgeordneter und Schriftsteller benutze. Während der Abg. Gneist die Prärogative des Abgeordnetenhauses dem Herren⸗ hause gegenüber zu wahren behaupte, wenn er die Regelung der Ressortverhältnisse beim Budget verlange, stelle er anderer⸗ seits die Behauptung auf, daß das Haus in diesen Dingen nicht mitzureden habe. Die Folge der Tvheorie des Abg. Gneist würde sein, daß die Regie⸗ rung einseitig alle wichtigen Organisationsfragen regeln sobald sie nur auf irgend eine Weise die Geldfrage umgehen könnte. Nach der Ansicht des Vorredners müsse aber das Haus auf sein Ausgabebewilligungsrecht in Bezug auf die einseitig von der Regierung beschlossenen Organisations⸗ änderungen verzichten. So stehe die Frage aber gar nicht; es frage sich nur, ob gesetzlich bestimmte Kompetenzen durch Gesetz oder durch Verwaltungsordre geändert werden könnten. Der Abg. Gneist halte die letztere Alternative für eine Prärogative der Krone; er (Redner) warne aber davor, wenn es sich um das Zustandekommen eines Gesetzes unter Mitwirkung der Krone handele, von einer Verminderung der Prärogative der Krone zu sprechen. Der Redner bestritt auch, daß das europäische konstitutionelle Recht die Ansicht des Vorredners bestätige, wenigstens in Italien sei das Gegentheil der Fall. Heimisches Recht sei in Preußen aber jedenfalls, daß ein Gesetz nur durch Gesetz abgeändert werden könne, und seines Wissens bestätigten die Präzedenzfälle und die jetzige Praxis der Regierung seine Meinung. Der Redner beleuchtete sodann die Vortheile, welche auf dem jetzigen Wege für die Verwaltung Preußens wie des Reiches entstanden seien durch einen Vergleich mit der im vorigen Jahre abgelehnten analogen Vorlage. Die Budgetfrage sei eine Machtfrage, und wie bedeutend auch die Ansicht des Abg.

Dr. Gneist in der Doktrin sein möge, so werde es ihm doch nicht

gerngee das Budgetrecht der Volksvertretung einzuschränken. er Abg. Frhr. v. Zedlitz hielt dem Vorredner eine Reihe von Präzedenzfällen entgegen, in denen in Preußen die 5 der Minister ohne parlamentarische Mitwirkung geändert seien. Sei es nun de lege lata richtig, daß der Art. 45 der Krone das Recht der Ressortveränderung reservire, so müsse es auch de lege ferenda richtig sein. Nun sei es im konstitutionellen Staate nicht durchaus nöthig, daß das Staats⸗Ministerium fest geordnet sei. Der in Preußen allerdings erst theilweise durchgeführte, aber doch anerkannte Grundsatz daß die Ministerien nicht Verwaltungsgerichte in höchster V9 stanz, sondern für die Initiative in der Gesetz⸗ berufen seien, sei vollkommen zutreffend.

zie verhalte sich nun die Prärogative der Krone zu dem Ausgabebewilligungsrecht dieses Hauses? Letzteres sei freilich formal unbeschränkt, aber doch in der That wesentlich einge⸗ schränkt. Lorenz von Stein meine, es könne im Ernste Nie⸗

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mand behaupten wollen, daß die bestehenden Einrichtungen des Staates durch jährliche Ausgabebewilligungen beseitigt werden könnten. Der Abg. Richter selbst habe in der vorigen Debatte gesagt, das Ausgabebewilligungsrecht sei durch Aus⸗ aben für gesetzlich festgestellte Zwecke im Ordinarium chon so beschränkt, daß es nur im Extraordinarium zur Geltung komme. Der Fall, daß der Etat eines abfälligen Ministeriums verweigert werde, enthalte nur ein Mißtrauens⸗ votum gegen die Räthe der Krone. Dies müsse schon jetzt klargestellt werden, damit man wisse, wenn über das Budget beschlossen werde, welche Verantwortung man trage. Bis jetzt lägen Gründe zu einem Mißtrauensvotum nicht vor, und ob überhaupt solche vorhanden seisn⸗ das werde man bei Bera⸗ thung des Etats zu prüfen haben. Er meine zunächst, daß das hier vorliegende Gesetz im Plenum in die zweite Be⸗ rathung zu nehmen sei, aber erst dann, wenn im Etat end⸗ gültig über die beabsichtigten Veränderungen entschieden sei. (Um 4 Uhr vertagte das Haus die Fortsetzung der Debatte.)

In der heutigen (10.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am e der Vize⸗Präsident des Staats⸗Minjterlevblp Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, der Minister für ntas hchaftliche Angelegenheiten Dr. Frieden⸗ thal, der Mnister⸗ für Handel ꝛc. Maybach, und mehrere Re⸗ gierungskomrichsarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß folgende Kommissionen gewählt seien und sich konstituirt hätten: 1) zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Reorganisation der drei vormals sächsischen Stifter Merse⸗ burg, Naumburg und Zeitz: Abgg. Richter⸗Sangerhausen (Vors.), Wagener⸗Stralsund (Stellv.), von Götz und Cremer⸗Cöln (Schriftf.); 2) zur Vorberatung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ferische Brandversicherungsanstalt in Cassel: Abgg. Jacobi Kon itzender), Vogeley (Stellvertreter), von Trott zu Solz, Ziegler (Schriftführer). Sodann machte der Präsident dem Hause Mittheilung von dem erfolgten Hinscheiden des Abg. von Bonin. Das Haus ehrte das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Plätzen. Hierauf setzte das Haus die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Ab⸗ änderungen der gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeiten des Finanz⸗Ministers, des Ministers für die landwirthschaftlichen An⸗ gelegenheiten und des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, fort. Der Abg. Dr. Miquel wies darauf hin, daß die Riegierung in loyaler Weise den bei Gelegenheit der Berathung derselben Materie im vorigen Jahre geäußerten Wünschen des Hauses nachgekommen sei und daß deshalb der durch die Ausfüh⸗ rungen des Abg. Dr. Gneist möglicherweise veranlaßte Kon⸗ flikt durchaus nicht in Aussicht stehe. Der Abg. Dr. Gneist sänhe seine Ausführungen lediglich auf das absolute Organi⸗ ationsrecht der Krone, während er das dieses Recht er⸗ gänzende Ausgabebewilligungsrecht des Abgeordnetenhauses ganz außer Acht lasse, und damit negire er das eigentliche Wesen des Konstitutionalismus, welches aus dem Zusamenwirken beider Faktoren bestehe. Der Abg. Dr. Gneist mache aus dieser reinen Rechtsfrage eine Machtfrage gegen das Herrenhaus. Die Frage stehe über allem Parteiinteresse. Gesetzlich bestimmte Kompetenzen, die ein Theil der betreffenden Gesetze seien, könnten nur durch Gesetz geändert werden. Entgegenstehende Präzedenzfälle seien bei dem Vorhandensein zweifelloser Rechtsgrundsätze nicht von Einfluß. Die vorliegende Doktorfrage sei für die praktische Politik ohne Bedeutung, habe jedoch den Vortheil, daß diese Frage klar erörtert worden sei; das Gesetz könne im Plenum weiter berathen werden, nach⸗ dem in der Etatsberathung über die materielle Frage ent⸗ schieden sei. Der Abg. Dr. Hänel führte aus, daß das Buch des Abg. Dr. Gneist ihn nöthige, anstatt dieser Vorlager Sen. sition zu machen, das Verfahren der Regierung für vollkom⸗ men korrekt zu erklären. Die früheren, eine andere Praxis dokumentirenden Präzedenzfälle verdienten nicht die ihnen zugeschriebene Wichtigkeit, da sie ohne Kontestation schwei⸗ gend vollzogen, ohne daß die staatsrechtliche Frage dabei erörtert worden d6. In diesem Sinne sei aber die gegenwärtige Entscheidung von präjudizieller Vedeutung. Die Beweise vom europäischen Rechte über die Prärogative der Krone seien aus Staaten hergenommen, wo das sogenannte parlamentarische Regiment und eine vollkommene Minister⸗ Verantwortlichkeit bestehe. Ein solches Staatswesen estatte im Fecessat zu dem unsrigen gewisse Latituden. Der Redner suchte sodann die von ihm verfochtene Theorie, daß die Organisationsänderungen in gesetzli bestimmten Kompetenzen nur durch Gesetz erfolgen könnten, aus dem Wortlaut der preußischen Verfassung zu beweisen. Auf den materiellen Theil der Vorlage übergehend, erklärte der Redner, daß er diesen Ressortveränderungen eigentlich prinzipielle Bedenken nicht entgegenhalten könne, wie das im vorigen Nehne in Bezug auf die Kreirung eines selbständigen Vize⸗Präsidenten des Slaats⸗Ministeriums von ihm geschehen sei. Der Erfolg habe seine damals eingenommene Stellung gerechtfertigt. Die Verbindung der Forsten und Domänen mit dem landwirthhastlicen Ministerium halte er für durch⸗ aus zweckmäßig. Politische und technische Bedenken habe er aber gegen die Trennung des jetzigen Handels⸗Ministeriums. Deshalb sei er gegen dieselbe.

Beim Schluß des Blattes ergriff der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Graf zu Stolberg, das Wort.

Die Namen der bei dem Unglücksfalle Dampfers „Pommerania“ geretteten Personen, welche in Dover gelandet wurden, sind auf Grund telegraphischer Berichte des Kaiserlichen General⸗Konsuls seiner Zeit sofort veröffentlicht worden. Diese Telegramme erhalten ihre Vervoll⸗ ständigung und Bestätigung durch die bei dem Aus⸗ wärtigen Amte nunmehr eingegangenen schriftlichen Listen der Geretteten. Wir bringen die betreffenden Verzeichnisse unten zum Abdrucke: auf dem ersteren dieser Verzeig nisse finden sich auch die Namen derjenigen Passagiere und Mann⸗ schaften angegeben, welche bei der in Dover und London vor⸗ genommenen Musterung vermißt worden sind. Im Einzelnen ist zu diesen Namensverzeichnissen noch zu erweisen, daß die in früheren Telegrammen ausgesprochene Vermuthung, als ob die unter den Vermißten aufgefüßrie Amalia Wolff mit der geretteten Amalia Neumann identisch sein koͤnne, insofern sich nicht zu bestätigen scheint, indem die letztere in Dover ver⸗ schiedentlich mit vem Numen Neumann angeredet worden ist, ohne dabei erklärt zu haben, daß sie einen anderen Namen führe. Ueber die auf dem Nachtragsverzeichnisse an letzter Stelle drei Kinder hat sich bis jetzt nichts Näheres feststellen lassen. Von der vierjährigen Martha Müller wird

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angenommen, daß sie in Plymouth oder in Cherbourg mit ihrer Mutter und einer kleinen Schwester an Bord ge⸗ kommen, und daß die beiden letzteren den Tod in den Wellen gefunden haben. Die Mutter soll eine Frau Müller gewesen sein, die Chefrau eines Schiffskapitäns, welcher sich auf der Reise nach Buenos Aires befindet. Ueber die Herkunft und die Eltern der beiden Mädchen von 3 Jahren und 9 Monaten 5 sich bis jetzt noch kein bestimmter Anhalt ergeben. Die⸗ elben haben vorläufig in dem Hause des englischen Geist⸗ lichen Wood liebevolle und Pflege gefunden.

Am 29. v. M. ist zu Hastings von den englischen Behör⸗ den die Todtenschau über die dort angetriebenen Leichen, unter Assistenz eines Beamten des deutschen General⸗Konsulats in London und eines Bevollmächtigten der Hamburger Rhederei abgehalten worden. Es handelt sich dabei nicht um eine Untersuchung über den Seeunfall des Schiffes, sondern nur um die Feststellung der Todesursache der Opfer des Schiffs⸗ bruchs. Demgemäß hat sich der abgegebene Wahrspruch darauf beschränkt, zu erklären, daß die Personen, deren todte Körper angeschwemmt worden, durch Ertrinken den Tod gefunden und daß das Ertrinken durch die Kollision zwischen dem Dampfer „Pommeranig, und einem anderen Schiffe verursacht worden ist. Bis jetzt sind übrigens nicht, wie ursprünglich verlautete, 29, sondern nur 3 Leichen ange⸗ trieben, welche als diejenigen des Mr. R. W. Clymer, des Steward Peters und der Frau Lücke rekognoszirt worden sind. Daß nicht bereits eine größere Anzahl. von Leichen angetrieben, wird damit erklärt, daß manche Passagiere, welche nach dem Zusammenstoß auf Deck shai waren, dann in der Annahme, daß das chiff nicht so chnell sinken werde, wieder nach den Kazüten zurückgekehrt sind, um ihre Sachen zu retten. Dieselben sind dann durch das Eindringen des Wassers gehindert worden, das Freie

Tod gefunden.

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Gerettet sind: 8 8 Seeleute: 8

1) Hartmann Specht, Klempner. 2) Carl Siebert, Matrose. 3) Otto Hurtig, Koch. 4ü) Julius Thiers, Junge. 5) Will. Rheder, Schlachter. 6) Aug. Unger, Koch. 7) Herm. Köster, Matrose. 8) Carl Haasen, Heizer. 9) Ernst Greite, Stuart. 10) Wilh. Martens, Stuart. 11) Heinr. Lassen, Kochsmaat. 12) Heinr. Stehr, Kochsmaat. 13) Diedrich Holthusen, Kochsmaat. 14) Carl Milsterer, Heizer. 15) Carl Richter, Heizer. 16) Christ. Kord, Heizer. 17) Wilh. Wiegaad, eizer. 18) Carl Kretzler, Matrose. 19) Wilh. Stehr, Matrose. 20) Wilhelm Schumacher, Matrose. 21) Thomas Nicolas, Matrose. 22) Martin Kowalski, Stuart. 23) John Plagemann, Heizer. 24) Gustav Schröder, Heizer. 25) Herm. Zydoff, Heizer. 26) Joh. Möller, Heizer. 27) Lev. Ollesch, Heizer. 28) Conrad Klangwald, Junge. 29) Fritz Boje. 30) Carl Her⸗ mann, Stuart. 31) Heinr. Gosewich, Stuart. 32) Joh. Riede⸗ mann, Küpner. 33) Martin Engelbrecht, Stuart. 34) Theodor Harder, Knabe von 7 Jabren. 35) Henrick Költing, Stuart. 36) Jul. Bambusch, Quartermaster. 37) Hugo Rudow, Quarter⸗ master. 38) Adolf Glanz, Matrose. 39) E. Ihms, Stuart. 40) J. Deichen, Heizer. 41) Carl Jost, Matrose. 42) Ed. Momm, Matrose. 43) Heinr. Bickmann, Stuart. 44) Gustav Wiebe, Konditor. 45) Albert Gottschalk, Bootsmann. 46) Dedleff Holstein, Heizer. 47) Heinrich Castrop, Stuart. 48) Sustav Harrer, Stuart. 49) Rich. Eschenbach, Heizer. 50) Friedr. Timmermann, Heizer. 51) Ed. Zablonsky, Heizer. 52) Aug. Giese, Heizer.é 53) Bernh. Krüger, Ober⸗Stuart. 54) Heinr. Hahn, Koch. 55) Wilh. Töll, Barbier. 56) Ernst Hinck, Ingenieur⸗Assistent. 57) Carl Wather, Ingenier⸗Assistent. 58) Eduard Pöhl, Stuart. 59) Peter Plöhn, Quartermaster. 60) Heinr. Schwichhus, Zimmer⸗ mann. 61) Georg Walter, I. Bootsmann. 62) Heinrich Echbrett, Quartermaster. 63) Fritz Schölermann, II. Zimmermann. 64) Ernst

Sieh, Heizer. 65) Rud. Lehmkuhl, Stuart.

Passagiere.

2) Aug. Becker, Malsch. 3) Gottfr. b 4) Gustav Bodenwecker, Emmendingen. 5) Julius Stresser, Temesvar. 6) Caspar Bauch, Lauterbach. 7) John Beeth, Statstelle. 8) Aug. Beyer, Berlin. 9) Wilh. Marhani. 10) Jul. Tolenski, Danzig. 11) Carl Schaller, Weimar. 12) Anton Schön, Kaschau. 13) Leopold Weizenhofer, Krompach. 14) Louis Korndürfer, Verda. 15) Hippoliten Stemann, Kalisk. 16) Heinrich Hinkelmann, Plön. 17) Carl Kohlmeyer, Lendorf. 18) Wilhelm Reimann, Oberhausen. 19) Johann Haag, Neu Bran⸗ denburg. 20) Friedr. Pank, Rostock. 21) Joh. Klos, Sauer, Schabenheim. 22) Simon Moschal, Nackel. 23) Friedrich Zudse, Thorn. 24) Ad. Thiel, Thorn. 25) Joh. Martin Stenger, Wel⸗ beim. 26) Chrit. Westphal, Hamsdorf. 27) Roderich R. Schneider, Chemnitz. 28) Smith, Holstein. 29) Arnold Plinck, Hamburg. 30) Emil Bloch, Berlin. 31) Rob. Pommer, Dortmund. 32) Carl Samp, Marienwerder. 33) Wil⸗ helm Hegermann, Nienburg. 34) Heinr. Stroh, Stuttgart. 322% Görgen Bauneck, Schleswig. 36) Louis Laumann, Carls⸗ ruhe. 37) John W. Johnson, Amerika. 38) George Kraue, Lindoch. 39) Soppus Petersen, Amerika. 40) Christian Jensen, Amerika. 41) G. C. Olsen, Hamburg. 42) Louis Matson, New⸗ York. 43) Himming, New⸗York. 44) James Lockner, Schweden. 45) Michael Kraus, Lindoch. 46) Mrs. J. Obhrnstiel, New⸗York. 47) Miß Mary Clymer, Philadelphia. 48) b Rose N. Clymer, Philadelphia. 49) Miß Amalie Neu⸗ mann, New⸗York. 50) Mr. C. Hamburg. 51) Mr. Alfred Faber, New⸗York. 52) Emil Bloch, Clarksville.

Schiffsoffiziere. Schwensen, Kapitän. R. Franzen, I. Offizier. A. Hiller, IV. Of⸗ zier. R. Bernhardt, II. Ingenieur. P. Köser, III. Ingenieur.

1) Ferd. Patz, Pest. Bürger, Groß⸗Diemich.

fi E. Engelke, IV. Ingenieur. C. Niens, Zahlmeister. B. Krüger, II. Steward.

Vermißt und angeblich ertrunken sind:

Mrs. W. R. Clymer, Philadelphia. Miß Maria Hiester Clymer, Philadelphia. Mr. B. W. Clymer, Philadelphia. Miß Amalie Wolff, New⸗York. Mr. Alex Bodisco, New⸗York. Mr' Boris Bodisco, New⸗York. Mrs. Anna Bodisco, New⸗York. Mr. und Mrs. E. B. Lucke und 3 Kinder, New⸗York. Mrs. Caroline Dehn, San Francisco. Mrs. von Kori, Hamburg. Miß Christ. Frick, New⸗York. Mrs. L. Funck, Madison.

Außerdem werden vermißt:

Mr. H. Müller, Mr. Otto Kornemann, Mr. Jacob Kauf⸗ mann, Mr. Robt. Pommer, Professor Henry Robyn, Mr. Xaver Walz, Mr. C. H. Westphal und Mr. Chs. J. Guillemot.

Von den Schiffsoffizieren sind angeblich ertrunken:

O. Fohkes, II. Offizier. W. Zarnow, III. Offizier. O. Helms, I. Ingenfeur. Dr. J. Scheiding, Schiffsarzt. C. Peters, I. Steward.

Nachtrags⸗Verzeichniß II.

1i. Mannschaft. 6 66) W. Rannfeldt. 67) F. Howe 68) F. Oppermann. 69) G. Kuhwetter. 70) L. . 8,)7 1) D. Warsch. 72) J. Kroeger. 73) G.

Diedrichs. 74) A. Schmidt. 75) G. Birnheim. 76) H. Hohmann.

77) FJ. Schläger. 78) C. Niemann. 79) F. Stahlmann. 80) Moltz.

der heutigen Sitzung des

wieder zu gewinnen und haben so im Innern des Schiffs den

81) H. Ziegler. ) r 83) J. Hatz. 84) Petersen.

85) Kurre. 86) Vogt. 87) Steincke. 2. Passagiere.

53) G. H. Schurr. 54) W. Jesse. 55) Grube. 56) N. Imschinski. 57) L. Rabe. 58) D. Schmidt. 59) J. Reckelmann. 60) W. Schröder. 61) Th. Blight. 62) A. Simon. 63) Louise Keßmänn. 64) Anna Wisel. 65) Sophie Haraeeg 66) Maria Rehfeldt, 67) und 68) deren Kinder. 69) Adolph Rehfeldt. 70) Martin Appel. 71) Martha Müller (ein Mädchen, 4 Jahre). 72) ein Mädchen 8 Jahre), 73) ein Mädchen (9 Monate), Schwestern, Eltern un⸗

ekannt.

S. M. Glattdecks⸗Korvette „Nymphe“, 9 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Sattig, ist am 26. Oktober cr. in San Sebastian eingetroffen und beabsichtigte am 31. dess. Mts. die Reise nach Bahia anzutreten.

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Oesterreich⸗Ungarn. Pest, 2. Dezember. (W. T. B.) In Budgetausschusses der öster⸗ reichischen Delegation trat der Reichs⸗Finanz⸗Minister den Gerüchten entgegen, daß die Kepatriirung der Flüchtlinge eingestellt worden sei. Der Minister erklärte, die Repatriirung der Fluüͤchtlinge aus Dalmatien sei vorgestern vollständig beendigt gewesen; was die Flüchtlinge aus der Militärgrenze angehe, so seien nur noch 44 000 zu repatriiren. Betreffs der Vor⸗ lage über den Okkupationskredit für 1879 beantragte der Abg. Herbst, in diese nicht einzugehen, sondern zur Bedeckung der Bedürfnisse der in Bosnien und der Herzegowina stehen⸗ den Truppen als außerordentliches Heereserforderniß für 1879 vorläufig 15 Millionen Fl. zu bewilligen. Für einen etwaigen Mehrbedarf solle die verfassungsmäßige Zu⸗ stimmung ein eholt werden. Herbst begründete seinen Antrag durch die Analogie dieser Vorlage mit jener über die Nachtragskredite für die Okkupation pro 1878, sowie mit der Nothwendigkeit, für die in Bosnien besindlichen Truppen Vorsorge zu treffen. Der Abg. Ceschi beantragte die Bewilligung einer Pauschalsumme von 20. Millionen. Nach lebhafter Debatte, an welcher sich fast sämmtliche Delegirte, sowie Graf Andrassy und Graf Bylandt⸗Rheydt betheiligten, wurde der Antrag Ceschi abgelehnt und der Antrag Herbst mit großer Majorität angenom⸗ men. Hierauf gelangte der Bericht des Referenten der Budgetkommission, Schaup, über das Budget des Mi⸗ nisteriums des Auswärtigen zur Verlesung. Graf Andrassy kritisirte den Bericht als Dinge enthaltend, welche bei den Verhandlungen im Ausschusse gar nicht zur Sprache elangt seien. Graf Andrassy betrachtet dies Schriftstück der Form und dem Inhalte nach nicht als Berichterstattung, son⸗ dern als Anklageschrift; er heiße dieses Opus in dieser Rich⸗ tung von ganzem Herzen willkommen. Er wäre vielleicht in falscher Stellung gewesen, wenn er ein solches Votum künst⸗ lich hätte provoziren wollen, dasselbe liege nun in aller Form vor und es möge sich jetzt entscheiden, ob man und wer mit dem Texte dieses Werkes einverstanden sei, über welches nicht einmal, wie es in der Ordnung gewesen wäre, irgendwo verhandelt worden sei. Der Minister erklärte schließlich, daß er den Bericht als einfaches Mißtrauensvotum betrachte und demselben gegenüber seine konstitutionellen Gesinnungen, auf welche er stolz sei, an den Tag zu legen gesonnen sei. Der Bericht wurde schließlich bei namentlicher Abstimmung mit 12 gegen 6 Stimmen unverändert angenommen.

Die ungarische Delegation genehmigte heute die Budgets des Finanz⸗Ministeriums und der Marine und be⸗ willigte dabei den von der Regierung für den Citadellschiffs in Anspruch genommenen Betrag.

Großbritannien und Irland. zember. (W. T. B.) Offiziell. Es keine weiteren Nachrichten von und Biddulph eingetroffen. Die Gerüchte von An⸗

riffen im Khyberpaß sind übertrieben; die Proviant⸗

passiren täglich. Oberst Browne, der Befehls⸗

haber der in Alimusjid stehenden Brigade, ist abberufen

worden; Oberst Mac Gregor ist abgesandt worden, um den

Verkehr im Engpasse zu organisiren und Schutzmaßregeln zu reffen. Es soll eine Aushebung unter den Stämmen zur rgänzung der Truppen stattfinden.

(Allg. Korr.) Aus der Capstadt liegen folgende bis zum 5. v. M. reichende Postberichte vor: In Zululand sind ie Angelegenheiten unverändert. Cetywayo hat bis jetzt offene Feindseligkeiten nicht gewagt, aber man glaubt, er werde bald im Felde stehen. In der vorigen Woche machte Umbelini, ein unbedeutender Zuluhäuptling, einen Angriff auf die Amaswazies, wurde jedoch zurückgeschlagen. Der An⸗ grif soll von Cetywayo geplant worden sein, um die Eng⸗ änder zu beschäftigen. Den Farmern auf dem streitigen Territorium sind ihre Besitzungen von Cetywayo aufgekündigt worden, und man meldet aus allen Theilen des Landes durch Zulus verübte Viehdiebstähle. Die militärischen Vorbereitun⸗ gen nehmen nach allen Richtungen hin ihren Fortgang. Zwei

nien Infanterie sind 5 Schutz der deutschen ler in dem bedrohten Distrikt stationirt worden.

Frankreich. Paris, 1. Dezember. Wie das „Journal hat der österreichischeungarische Botschafter

n heute in besonderer Audienz dem Präsi⸗

überreicht.

2. Dezember. 1 chall⸗Prä⸗ sident empfing heute den neu ernannten österreichisch⸗unga⸗ rischen Botschafter, Grafen Beust, zur Ueberreichung seiner Akkreditive in feierlicher Audienz. (Cöln. Ztg.) Die Generaldirektion des Rechnungswesens veröffentlicht die Tabelle der indirekten Steuern und Einnahmen für den Monat Oktober. Aus derselben geht hervor, daß die eingegangenen Steuern den Sgens von 181 936 000 Fr. erreichen, während die budgetären Veran⸗ slahüngen nur 174 302 000 Fr. bezifferten. Es ergiebt sich olglich ein Ueberschuß von 7 654 000 Fr. Die neun vorher⸗ atten 47 410 000 Fr. Ueberschuß ergeben. für die zehn Monate beträgt demnach

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noch

Lahore, sind bisher den Generalen Roberts

Monate er Gesammtüberst 55 064 000 Fr. Versaillles, 2. Dezember. (W. T. B.) Im Senate legte der Finanz⸗Minister Leon Say das Ausgabebüdget vor. Die Deputirtenkammer begann heute die Berathung

Türkei. Konstantinopel, 2. Dezember. (W. T. B.) Der mit der Untersuchung gegen Suleiman Pascha wegen seines Verhaltens im tür isch⸗russischen Kriege beauftragte Militärgerichtshof hat nunmehr sein Urtheil gesprochen und gegen Suleiman Pascha auf Degradation und Einschließung in eine Festung erkannt. Der Führer des Aufstandes in Kurdistan, Bedarhan, hat sich den Titel eines Emirs von Bohtan beigelegt. In der Frage der Okkupation von Novibazar soll man sich virtuell für eine gemischte Okkupa⸗ tion entschieden haben.

Amerika. Washington, 2. Dezember. (W. T. B.) Die Botschaft des Präsidenten Hayes an den Kon⸗ greß enthält zunächst den Ausdruck des Dankes an Gott für die zahlreichen dem Lande zu Theil gewordenen Segnungen, und erwähnt sodann die Gelbefieber⸗Epidemie, die das Land so schwer heimgesucht habe, und über deren Ursprung die Anstellung einer eingehenden Untersuchung angemessen er⸗ scheine. Was die Wahlen angehe, so halte er eine genaue Prüfung derselben für nothwendig. Er werde keine Mühe scheuen, um eine volle und loyale Untersuchung der wegen Bestechungen erhobenen Anklagen herbeizuführen. Die Be⸗ ziehungen der Vereinigten Staaten zu den fremden Mächten seien fortgesetzt friedliche; die Neutralität des Landes sei aufrecht erhalten und respektirt worden. Die Botschaft erwähnt sodann den fortgesetzten diplomatischen Schriftwechsel mit Mexiko. Eine formelle Verständigung mit der mexikani⸗ schen Regierung sei zwar noch nicht erzielt, indeß sei bereits Vieles zur Unterdrückung der Grenzstörungen geschehen. Eine militärische Ueberschreitung der mexikanischen Grenze liege nicht in dem Wunsche der Regierung, um so weniger, als von Seiten der mexikanischen Regierung jetzt gegen die Maro⸗ deure, die die amerikanische Grenze überschritten, vorgegangen werde. Die Botschaft erwähnt ferner die für das nächste Jahr beabsichtigte internationale Ausstellung in Mexiko. Bezüglich der in Paris stattgehabten Weltausstellung spricht der Prä⸗ sident die Erwartung aus, daß sie nützliche und wichtige Re⸗ sultate ergeben möge. In Betreff der Finanzlage des Landes hegt der Präsident die Ueberzeugung, daß das beste Mittel zur Hebung des Handels und der Industrie darin bestehe, daß von allen legislativen Aende⸗ rungen Abstand genommen werde. Sobald man erst die Ueberzeugung gewonnen habe, daß im nächsten Jahre der Handel durch eine Einmischung des Staates nicht be⸗ einträchtigt worden sei, sei auch zuversichtlich zu erwarten, daß die Wiederaufnahme der Baarzahlungen werde erfolgreich durchgeführt werden können und von einer gesunden dauernden ass ahrt werde begleitet sein. Schließlich empfiehlt die Botschaft behufs einer wirksameren Unterdrückung der Indianer⸗ einfälle die Bildung eines berittenen Indianercorps.

(W. T. B.) Die Staatsschuld der Vereinigten Staaten hat im Monat November d. J. um 3 214 000. Dollars zugenommen. Im Staatsschatze befanden sich am 30. November 223 565 000 Doll. in Gold und 4 670 000 Dollars in Papiergeld.

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Lahore, Dienstag, 3. Dezember. Am 30. v. M. fand zwischen den Truppen des Oberst Appleyard und dem Feinde ein lebhaftes Feuer statt. Der Khyberpaß ist jetzt vollständig offen. Die Wagenzüge treffen in Alimusjid ein.

Konstantinopel, Montag, 2. Dezember. Die Dauer der Festungshaft, zu welcher Suleiman Pascha verurtheilt wurde, beträgt 15 Jahre. Munis Bey ist an Stelle des seines Postens enthobenen Kiamil Bey zum Einführer der Gesandten ernannt worden.

St. Petersburg, Dienstag, 3. Dezember, Vormittags. Der „Negierungsbote“ veröffentlicht folgende Ansprache, welche der Kaiser Alexander bei dem gestrigen Empfange im Kreml⸗ Palast gehalten hat: „Ich bin sehr froh, Meinen herzlichen Dank allen Stͤnden Moskaus für ihre Wohlthätigkeit während des letzten Krieges persönlich zu wiederholen. Eurem edlen Bei⸗ spiele folgte ganz Rußland. Ich hoffe, daß der endgültige Friede mit der Türkei baldigst unterzeichnet werden wird. Ich danke auch für die Gefühle der Ergebenheit, welche Ihr Mir anläß⸗ lich der traurigen Ereignisse in St. Petersburg und an anderen Punkten Rußlands ausgedrückt habt. Ich glaube an die Auf⸗ richtigkeit dieser Gefühle und hoffe, daß wenn Ich nicht mehr da sein werde, Ihr dieselben auf Meinen Sohn un dessen Sohn und dessen Nachfolger übertragen werdet. Ich verlasse Mich auf Eure Mitwirkung, um die Jugend auf dem gefähr⸗ lichen Wege aufzuhalten, auf welchen unzuverlässige Menschen dieselbe zu verleiten suchen. Gott möge uns darin helfen und uns den Trost geben, eine friedliche Entwickelung unseres theuren Vaterlandes auf dem gesetzlichen Wege sehen zu können. Nur auf einem solchen Wege kann die künftige Macht Rußlands garantirt werden, welche Euch wie Mir theuer ist.“

Washington, Montag, 2. Dezember, Abends. Nach dem von dem v Sherman erstatteten Jahres⸗ berichte betrugen die Einnahmen im Jahre 1878 257 763 000 Doll., die Ausgaben 236 964 000 Doll. Der Ueberschuß ist zur Reduktion der Staatsschuld verwendet worden. Die Ein⸗ nahmen pro 1879 werden auf 264 500 000 Doll. veranschlagt, die Ausgaben auf 240 100 000 Doll. Seit dem 1. Januar sind für 100 270 000 Doll. Bonds verkauft worden. Die Goldprägung in dem Fiskaljahr betrug 52 798 000 Doll. Die Silberprägung 19 814 000 Doll., wovon 4 984 000 Doll. sich in Cirkulation befinden. Die Vorbereitungen für die Wieder⸗ aufnahme der Baarzahlung sind nahezu vollendet; die für die⸗ sen Zweck bereite Baarreserve beträgt 141 888 000 Doll. Die Greenbacks sollen künftig für Zölle in Zahlung genommen werden. Dieselben können wieder ausgegeben werden, wenn dies zur Beschaffung von Geld behufs Durchführung der Baar⸗ zahlungen nothwendig ist. Der Bericht empfiehlt eine Ver⸗ minderung der Silberdollars auf 50 Millionen Dollars oder eine Erhöhung des Werthes d Die Regierung wird die Greenbacks je nach dem Belieben des Besitzers in Gold oder Silber einlösen, behält sich aber eine legale Option vor. Die einzige Tarifveränderung betrifft die Verwandlung des ad valcrem-Zolles für Glacehandschuhe und seidene Stückgüter in einen spezifischen Zoll.

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Nr. 22 des „Archivs für Post und Ftegre Pie. Bei⸗ heft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung, hat folgenden Inhalt: Aktenstücke und Aufsäͤtze: Das bayerische Post⸗ und Telegraphenwesen im Jahre 1876. Die Euphratthal⸗Eisenbahn. Wagen und Pferde in der deutschen Vor⸗ zeit. August Petermann †. Kleine Mittheilungen: Die Tele⸗ graphie im Dienste der Menschlichkeit und der Kultur. Vereini⸗ dung von Post⸗ und Telegraphenanstalten in Frankreich. Eine

isenbahn über den Dächern. Berlins Verkehrsmittel. Die Postwartezimmer im achtzehnten Jahrhundert. Erfindungsschwindel. Erste Gesellschafts⸗Studienreise um die Erde. Das Civil⸗ Waisenhaus in Potsdam und seine Wirksamkeit für die Erziehung von Beamtensöhnen. Literatur des Verkehrswesens: S. Bavier, die Straßen der Schweiz. Zeitschriften⸗Ueberschau.

Nr. 22 des „Marine⸗Verordnungs⸗Blattes“ hat fol⸗ enden Inhalt: Verleihung der Disziplinarstrafgewalt und Gerichts⸗ arkeit über das Militärpersonal des deutschen Marine⸗Lazareths in okohama an den Befehlshaber der ostasiatischen Station. Be⸗ östigung der Lazarethgehülfen in den Marine⸗Lazarethen. Mel⸗ dungen der Kommandanten S. M. Schiffe und Fahrzeuge bei Ein⸗ treffen an einer der Kaiserlichen Werften, beziehungsweise vor Ver⸗ lassen derselben, sowie nach erfolgter In⸗ oder Außerdienststellung. Tafelgelder der im Hafen oder auf der Rhede von Dover oder Calais sich aufhaltenden S. M. Schiffe. Beschaffung des Geld⸗ bedarfs in Dover, Folkestone und Portsea (Portsmouth). Bekannt⸗ machung der Lebensversicherungs⸗Anstalt für die Armee und Marine. Zusatz zur „Beschreibung der Signallichte ꝛc., nebst Anweisung für den Gebrauch derselben“. Benennung und abgekürzte Schreib⸗ weise der Geschütze und Laffeten. Personal⸗Veränderungen. Benachrichtigungen.

Das November⸗Heft des „Centralblatts für das ge⸗ ammte Unterrichts wesen in Preußen“⸗ hat folgen⸗ den Inhalt: Preisstiftung zum Andenken Schillers. Verleihung goldener Medaillen an Künstler. Reisestipendien bei dem archäolo⸗ gischen Institut, Statut. Termine für die Reifeprüfungen, zu welchen sich Aspiranten für die militärärztlichen Bildungsanstalten melden. Organisation und Berechtigungen der den Unterricht in den alten Sprachen ausschließenden höheren Bürgerschulen. Noth⸗ wendigkeit der Ablegung der zweiten Prüfung seitens der an höheren Schulen anzustellenden Elementarlehrer. Prüfungsordnung für Zeichenlehrerinnen an mehrklassigen Volks⸗ und an Mittelschulen. Mitglieder der Kommissionen für Prüfung der Lehrer an Taub⸗ stummenanstalten. Einschränkung der Dispensationen vom Musik⸗ unterricht an Seminaren. Ausschluß der Ausstellung eines Re⸗ verses für die Zöglinge staatlicher Präparanden⸗Anstalten. Kursus im für nordschleswigsche Lehrer. Fortbildungs⸗ anstalt für Volksschullehrer zu Elberfeld. Kursus im Obstbau für Lehrer. Schulbildung der Armee⸗Ersatzmannschaften, statistische Uebersicht. Uebersicht über die Zahl der Landschulen, in welchen der Unterricht in weiblichen Handarbeiten zu Anfang De⸗ zember 1877 eingeführt bezw. noch nicht eingeführt war. Mitwir⸗ kung der Schule zur Schonung und Pflege gemeinnütziger Anstalten des öffentlichen Verkehrs. Schrift von Gutzmann: Das Turnen der Taubstummen. Aufbringung der Schulbeiträge in den selbst⸗ ständigen Gutsbezirken im Gebiete der Schulordnung vom 11. De⸗ zember 1845. Vertheilungsmaßstab für eine Seitens der Regierung festgesetzte Erhöhung des Lehrergehaltes im Geltungsgebiete des Schulreglements vom 18. Mai 1801. Beschaffung der Kosten für Ermittelung des Ertragswerthes der Ländereien bei Schul⸗ (und Küster⸗) Stellen. Gnadenbeihülfen für Schul⸗ ꝛc. Bauten: Be⸗ schränkung auf die unbeibringlichen Beiträge der Verpflichteten; nach⸗ trägliche Kürzung; Termine für die Auszahlung. Blinden⸗Unter⸗ richtsanstalt zu Breslau, Auszug aus dem Jahresberichte für 1877. Personalchronik. v 16“ 8

Landtags⸗Angelegenheiten.

Dem Herrenhause ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Dienstverhältnisse der Gerichtsschreiber, zugegangen

Der Etatderlandwirthschaftlichen Verwaltung des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten für das Jahr 1879 80 weist 2 498 000 Einnahmen auf, gegen den laufenden Etat +† 35 000 (davon 22 000 mehr für Mülczahlungen von Darlehnen aus Meliorationsfonds).

Die dauernden Ausgaben (Kap. 104 112) betragen 7 044 672 (— 2780 ℳ), und zwar Ministerium 356 050 (+ 1860 ℳ, welche Mehrausgabe dadurch veranlaßt wird, daß nach der neuen Organisation des Landes⸗Oekonomiekollegiums der Se⸗ kretär desselben nicht mehr zur Dekretur im Ministerium herangezogen werden kann, und an seiner Stelle ein vortragender Rath angestellt werden muß). Revisionskollegium für Landeskultursachen 127 300 (— 1820 durch Ersparniß an den sächlichen Kosten). Auseinander⸗ setzungsbehörden 3 423 208 (— 17 084 ℳ); bei dem Fonds für Hülfsarbeiter werden 15 120 erspart. Landwirthschaftliche Lehr⸗ anstalten und sonstige wissenschaftliche und Lehrzwecke 1 063 929 (+ 17 690 ℳ); der Fonds zur Errichtung und Erhaltung landwirth⸗ schaftlicher Mittelschulen ist um 17 300 erhöht worden; es soll in Ostpreußen eine solche Schule eingerichtet und außerdem der Zu⸗ schuß für die Königliche Gärtner⸗Lehranstalt in Sanssouci um 2300 erhöht werden. Thierarzneischulen und Veterinärwesen 602 386 (+ 14 570 ℳ). Förderung der Vichzucht 618 763 (unverändert)- Förderung der Fischerei 85 002 (+ 2134 ℳ). Landesmeliorationen, Moor⸗, Deich⸗, Ufer⸗ und Dünenwesen 479 334 (— 21 330 ℳ). In den Etats der Regierungen zu Cassel und Düsseldorf waren bis⸗ her 16 500 bezw. 4950 Unterstätzungen für Gemeinden zur Aus⸗ führung von Wasserbauten u. s. w. ausgesetzt. Da eine rechtliche Verpflichtung zur Gewährung derartiger Unterstützungen für den Staat nicht besteht, dieselbe auch nur in den Etats jener beiden Regierungen ausgebracht ist, so ist dieser Betrag in dem neuen Etat: abgesetzt worden. Allgemeine Ausgaben 288 700 (+ 1200 ℳ)

Zu einmaligen und außerordentlichen Ausgaben. sind ausgeworfen 2 363 010 (— 3 507 990 ℳ), und zwar: Zur Errichtung und inneren Einrichtung der Gebäude für das landwirth⸗ schaftliche Museum und das landwirthschaftliche Lehrinstitut im Berlin 394 000 ℳ, zur Förderung der Obstkultur 12 000 ℳ, zur Hebung der Fischerei 75 000 ℳ, für die wisfenschaftliche Kommissiom in Kiel zur Erforschung der Meere im Interesse der Fischerei⸗ 15 000 ℳ, zur Fertigstellung des Fischer⸗Zufluchtshafens an der⸗ Greifswalder Oie, als zweite Ergänzungsrate 21 000 für das Dünenwesen in den Provinzen Ost⸗ und Westpreußen und Pommaeru 73 000 ℳ, Zuschuß zu den Kosten der Herstelltung von Steindeicher an den exponirten Stellen der Insel Nordstrand, sechste und letzte Raf. 56 010 ℳ, für den Uferschutz der Wilster⸗Marsch, zweite Rate 75000 Zu den Kosten der Vorbereitungen für die Weichsel⸗Nogat⸗Regulirr in 30 000 Zur Förderung der Kanalbauten im mittleren Emsgel iete der Provinz Haanover 612 000 Zum Bau eines Schiffo hrts⸗ kanals zur Herstellung einer südlichen Verbindung zwischen dem links⸗ emsischen und dem holländischen Kanalnetze, weite Rate 400 000 Zur Gründung eines Kreditinstituts für die kleinen Grundb'’esitzer in der Provinz Posen 600 000

Der Etat der Gestütverwaltung schließt mit 1 715 150 + 10 470 ℳ) Eiynahmen und 3 438 630 (+ 6540 ℳ9) dauernden, der 384 780 [— 215 240 ℳ) einmaligen und auß erordentlichen Ausgaben, der extraordinäre Zuschuß zum Ankauf von Pferden ist von 303 900 auf 191 900 errnäßigt worden.

des Einnahmebudgets und genehmigte die Herabsetzung der Stempelsteuer, sowie die der Cichoriensteuer.