“ 8 “ S ” Das Gesetz müsse unbedingt angenommen erden und er g es für unverantworlich, wenn man der Regierung in dieser wichtigen Materie Unbequemlichkeiten be⸗
reiten und ihr dies wichtige Gesetz noch länger vorenthalten
wollte.
Das Gesetz ”“ ohne Debatte vom Hause in der vorgeschlagenen Fassung angenommen. 1
Es folgte der Bericht derselben Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Kompetenzkonflikte da.; Gerichten und Verwaltungsbehörden. Der Referent Herr Schuhmann empfahl die von der Kommission in den §§8. 1, 5, 21 und 23 veränderte Regierungsvorlage anzunehmen und das Haus beschloß, nach⸗ dem der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt sich mit den von der Kommission vorgenommenen Aenderungen einverstanden er⸗ klärt hatte, ohne jede Debatte diesem Antrage gemäß.
Es folgte der Bericht derselben Kommission über den Ge⸗ setzentwurf, betreffend die Konflikte bei gerichtlichen Verfol⸗ ö Amts⸗ und Diensthandlungen. (Schluß des
attes.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (21.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die Berathung der Regierungsvorlage über die Theilung des Handels⸗Ministeriums in ein Ministerium ssr öffentliche Arbeiten und in ein Ministerium für Handel und Gewerbe fort. Der Abg. Freiheir von Heere⸗ man erklärte, die Regierung habe keine sachlichen Gründe für die Vorlage angegeben. Handel und Eisenbahnwesen ständen in so engem Zusammenhange, daß sie nicht getrennt werden dürften. Vielleicht empfehle sich eher eine Abtrennung der Bergwerksverwaltung, da der Handels⸗Minister in der That sehr überlastet sei. Daß der Präsident des Reichskanzler⸗ amtes zugleich preußischer Ressort⸗Minister sein solle, raube ihm alle Unparteilichkeit, dem dürfe man also niemals zu⸗ stimmen. Redner könne nicht glauben, daß die Vorlage ge⸗ eignet sei, dem Uebelstande des allzu großen Umfangs des Ressorts des Handels⸗Ministers abzuhelfen, und bitte daher, die Vorlage abzulehnen.
Der Abg. Rickert führte aus, das Haus habe die Vorlage sachlich zu prüfen, und das sei in der Budgetkommission ge⸗ schehen; die Ausführungen des Handels⸗Ministers daselbst hät⸗ ten ihn so überzeugt, daß er der Vorlage durchaus zustimmen müsse. Allerdings ständen Handel und Eisenbahn in enger Beziehung, aber die Landwirthschaft ebenso mit dem Handel, wer würde aber wohl beide in. einem Ressort vereinigen wollen? Die große Majorität des Reichstags werde die Ressortveränderungen freudig begrüßen. Der Minister Maybach habe nachgewiesen, daß täglich über 250 Sachen durch seine Hände gingen; daß das eine Ueberbürdung sei und einer gründlichen Behandlung der Geschäfte nicht förder⸗ lich sein könne, sei doch wohl klar. Dadurch, daß man dem Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts das Ressort des Handels gebe, übe man eine befruchtende Wirkung auf die Reichsgesetzgebung aus. — Redner bat, aus all diesen Grün⸗ den der Vorlage zuzustimmen.
Der Handels⸗Minister Maybach erklärte, nach den Ausführungen, die schon von zwei Vorrednern zu Gunsten der Vorlage gemacht worden seien, bleibe ihm wenig zu sagen übrig. Die Denkschrift und der Kommissionsbericht be⸗ wiesen, daß ein wirkliches Bedürfniß vorliege, das Handels⸗ Ministerium auf einen geringeren Umfang zurückzuführen. Dieses Ministerium umfasse eine große Menge der heterogen⸗ sten Gegenstände, so daß man zwei oder drei andere Ministerien daraus bilden könnte. Ein solches Ressort könne ein einzelner Beamter mit voller Verant⸗ wortlichkeit und Gewissenhaftigkeit auf die Dauer nicht verwalten, denn die Menge der kurrenten Dinge sei so groß, daß für die Initiative und das Selbststudium kein Augenblick übrig bleibe. Wenn ein Minister selbst vorschlage, seinen Geschäftsbereich und seinen Ein⸗ fluß 5 vermindern, so müsse wirklich ein dringendes Bedürfniß vorhanden sein. Die vom Vorredner erwähnten 250 Sachen, die täglich durch seine Hand gingen, seien nur die neuen Sachen, der Rückstrom der alten sei beinahe ebenso stark. Nun hätte man vielleicht die Hütten⸗, Berg⸗ und Salinenverwaltung abtrennen und dem landwirthschaftlichen Minister überweisen können; dann wäre aber bei dem einen Ministerium gerade dieselbe Ueberbürdung entstanden, die man bei einem anderen vermeiden wollte. Auch eine Abtrennung der Bauverwaltung hätte sich nicht empfohlen, so daß blos die Verwaltung von Handel und Gewerbe in Frage gekommen sei. Und da sei es denn für angemessen erachtet worden, diese Verwaltung, deren Schwerpunkt schon ohnehin beim Reiche liege und für die der preußischen Regierung blos noch eine vesnnebrzsst Rolle zufiele, dem Minister zu überweisen, der ohnehin schon im Reiche die analogen Ding⸗ zu verwalten habe. Das Be⸗ denken, daß die verbündeten ee; sich gegen eine solche Personalunion erklären könnten, theile die Staatsregierung nicht. Wenn dann gesagt worden sei, daß man warten möge, bis das Eisenbahnwesen auf das Reich übergegangen sei, so scheine es ihm doch richtiger zu sein, einem dringenden Bedürfnisse sofort abzuhelfen; träte dann später eine neue Erleichterung ein, und sollte der Minister für öffentliche Arbeiten zu wenig Geschäfte haben, so könne man ihm neue Geschäfte überweisen. In der Denkschrift sei schon darauf hingewiesen, daß der jetzige Geschäftsumfang immer noch bedeutend sei und nur in der Voraussetzung übernommen werden könne, daß ein Theil — auf das Reich übergehe — die Aufsicht über die Eisenbahnen nämlich. Die Besorgniß, daß aus der Aenderung Ausgaben erwachsen könnten, sei unbegründet.
Der Abg. Dr. Hänel erklärte sich sehr entschieden gegen die Vorlage, für welche von der Staatsregierung ebenso wenig als heute von dem “ Mavybach stichhaltige Gründe an⸗ gegeben seien. Mit der Vorlage werde gar nichts erreicht wer⸗ den, sie werde keine Abhülfe schaffen, sie stelle nur eine so⸗ genannte kleine Abmachung dar, sie sei eine Verlegenheitsmaß⸗ regel ohne organischen Gehalt, ohne Dauer. Schon in den nächsten Jahren werde eine bessere Einsicht Platz greifen und man werde neue Organisationen beantragen. Diese Personal⸗ union sei ein Kuckucksei, das man in die Angelegenheiten des Reichs lege, ohne dieselben zu konsolidiren.
Der Ministerial⸗Direktor Dr. Jacobi wendete sich gegen die letzteren “ und bekämpfte besonders den Ge⸗ danken, als sei die Vorlage eine Verlegenheitsmaßregel. Er wendete sich sodann gegen die Ausführungen des Abg. Windt⸗ horst, der in der Haltung der Staatsregierung ein Schwanken erblickt habe, und von derselben im nächsten Jahre eine andere, besser motivirte Vorlage fordere. Ginge die Regie⸗
rung auf diesen Rath ein, dann würde der Redner mit Recht sagen können: „Die Regierung hat schon wieder einen ande⸗ ren Plan, sie schwankt von dem einen zum andern!“ Diesem Vorwurf dürfe sich die Regierung nicht aussetzen. Die Vor⸗ lage sei hinreichend motivirt.
Der Abg. Stengel erklärte sich ebenfalls für die Vorlage aus dem Grunde, weil das in Rede stehende Ministerium überlastet sei.
Der Abg. Windthorst⸗Meppen blieb auf seinem früheren Standpunkt stehen. Er sei der Meinung, daß die Erörterung über diese Frage überhaupt nicht in dieses Haus gehöre.
Der Abg. Miquel hielt die Interessen des Reichs in dieser Vorlage für durchaus gewahrt. Er bestritt, daß die Handels⸗ interessen des Reichs durch Preußen annektirt werden sollten, im Gegentheil, die Rechte des Reichs würden noch verstärkt. — Nachdem noch der Abg. Hänel sich gegen die Ausführungen des Vorredners gewendet hatte, wurde die Diskussion ge⸗ schlossen, und nach einem Schlußwort des Referenten Abg. Grafen Styrum Art. II. und ebenso Art. III. der Vorlage genehmigt.
Es folgte die Berathung über nachstehende Resolution der Budgetkommission:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
„Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, die Uebertra⸗ gung der Aufsichtsrechte über das preußische Eisenbahnwesen auf das Reich baldigst herbeizuführen.“
„Der Abg. Windthorst (Meppen) erklärte sich gegen dieselbe. Mit derselben werde beabsichtigt, die Kompetenz des Reichs in Bezug auf das Aufsichtsrecht über die Privateisenbahnen zu erweitern. So lange die Ftage über das Eisenbahnwesen nicht entschieden sei, wolle er aber an dem jetzigen Zustande nichts geändert wissen, und die Kompetenzverhältnisse seien erst bei dem Reichseisenbahngesetze zu regeln. Mit der Annahme des vorliegenden Antrages würde man der Berathung im Reichs⸗ tage über diesen Gegenstand vorgreifen.
Hierauf erwiderte der Handels⸗Minister Maybach, wenn das Haus den vorliegenden Antrag der Budgetkommission annehme, so bleibe es nur auf dem Standpunkt stehen, den es i. J. 1876 eingenommen und seitdem festgehalten habe. Als damals der Uebergang des preußischen Eigenthums an Eisen⸗ bahnen auf das Reich in Vorschlag gebracht sei, habe man dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß auch das Aufsichts⸗ recht über die Eisenbahnen auf das Reich übertragen werden solle. Die Regierung habe die damals vom Hause an⸗ genommene Resolution acceptirt; die heutige sei nur eine Wiederholung der damaligen, und Namens der ö“ könne er derselben beitreten. Die Re⸗ ierung sei der Meinung, daß nicht etwa der Ab⸗ schmitt der Reichsverfassung über das Eelbahamesen für die Ausübung dieser Rechte die ausschließliche Grenze bilde, sondern der Artikel 4 in seinem Absatz über das Eisen⸗ bahnwesen enthalte die eigentliche sedes materiae. Deshalb sei es zulässig, im Wege eines Reichsgesetzes über das Eisen⸗ bahnwesen die Aufsichtsrechte des Staates auf das Reich zu übertragen. Die Frage, ob das Eigenthumsrecht an preußischen Staatsbahnen auf das Reich übergehe oder ob das RNeich seinen eienen Eisenbahnbesitz ausdehnen werde, hange mit dem Aussichtsrechte nicht zusammen. Die preußischen Staatsbahnen müßten ebenso der Reichsaufsicht unterworfen werden, wie dies mit den Privatbahnen eben⸗ falls geschehen solle. Niemals werde ein Zeitpunkt kommen, wo es nicht auch Privatbahnen geben werde. In dieser Be⸗ ziehung werde das Reichseisenbahn⸗Projekt eine Aenderung nicht herbeiführen. Die Regierung werde bemüht sein, für ihre Entwürfe, die auch der Privatindustrie die Ftfigen Rechts⸗ garantien böten, nach Kräften einzutreten und für dieselben die Zustimmung der verbündeten Regierungen zu gewinnen. Wolle das Haus der Regierung seine Unterstützung zuwenden, so bitte er, die Resolution anzunehmen.
Der Abg. Dr. Miquel trat für die Vorlage ein. Die Resolution bezwecke nicht, Preußens Kompetenz zu vergrößern, wie der Abg. Windthorst (Meppen) behauptet hal. die Partei des Redners wolle vielmehr, daß das Reich die durch die deutsche Verfassung ihm zugewiesene Aufsichtsstellung den preußischen Bahnen und dann allerdings allen deutschen Bahnen ssgeniaber einnähme. Immer mehr sei man inallen Partikular⸗ taaten bemüht gewesen, die Privatbahnen an denStaat zu bringen; darin liege die Gefahr einer 8. Ausbeutung staatlicher fis⸗ kalischer Interessen zum Nachtheil des ganzen Verkehrswesens, des Handels und der wirthschaftlichen Interessen in hohem Grade vor. Darum sei es nothwendig, daß das Reich das ganze Eisenbahnwesen beherrsche. Einheitlichkeit im ganzen nationalen Wirthschaftsleben, in allen Prinzipien desselden sei erforderlich, und so lange diese Eisenbahnfrage nicht gelöst sei, fühlte man eine schwere Lücke in unserem wirthschaftlichen Leben. Das Reich müsse eine wirksame Aufsicht ausüben, und Redner bitte das Haus, der Resolution zuzustimmen.
Der Abg. von Wedell (Malchow) erklärte, daß er sich gegen die Resolution 88* einschreiben lassen, weil ihm der Inhalt etwas zweifelhaft erschienen sei. Nach der Erklärung des Ministers werde er für dieselbe stimmen.
„Der Abg. Richter (Hagen) erklärte sich mit der Resolu⸗ tion einverstanden, verwahrte sich aber dagegen, daß, indem er und seine Freunde dafür stimmen, dies unter der Rubrik „Reichs⸗ isenbahngesetz“ geschehe. Es könnte dies leicht ein Gesetz sein, das sich wesentlich von dem unterscheide, was seine Partei darunter verstehe. Er würde einem Gesetz⸗ entwurfe seine Fecgaeteeng versagen müssen, welcher die Selbst⸗ ständigkeit der Privatbahnen so weit einschränke, daß dieselben nicht einmal über die Ver insung des Privatkapitals zu befin⸗ den hätten.
Der Handels⸗Minister Maybach sprach die Hoffnung auf das Sheeheaen eines rationellen Reichs⸗Eisenbahngesetzes aus. zenn der Vorredner bereits heute einen Gesetzentwurf abfällig kritisire, den er noch 68 nicht kenne, so erinnere das doch sehr an den Ausspruch: J. h kenne zwar die Absichten der Regierung nicht, aber ich Rnihbillige sie. Wenn man für die Privat⸗ bahnen eöfsere wirthschaftliche Freiheit gewähren wollte, so sei er mit dem Wunsche einverstanden, halte aber denselben sachlich für insofern begrenzt, als die Eisenbahnen zunächst als öffent⸗ liche Organe und Transportmittel konzeßstonie. seien und nicht in erster Reihe als Erwerbsquellen. Es sei ja sehr wünschenswerth, wenn beides zusammentreffe, keinesfalls aber dürften wichtige wirthschaftliche Interessen des Landes durch die Freiheit der Privatbahnen verletzt werden.
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen.
In persönlicher Bemerkung verwahrte sich der Abg. Richter (Hagen) bnhehan⸗ die vom Handels⸗Minister angeführte Antithese der Eisenbahnen als Transportanstalten im öffent⸗
lichen Interesse und als Erwerbsanstalten im Intere Aktionäre aufgestellt zu haben. 8 sse der
Nachdem der Referent Abg. Graf Limburg⸗Stirum den Antrag der Budgetkommission vertheidigt hatte, wurde die Resolution mit großer Majorität angenommen, und ver⸗ tagte sich das Haus um 4 ¼ Uhr.
— In der heutigen (22.) Sitzung des Hauses
dh geie ngten⸗ welcher der Minister für die “ schaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal und der Handels⸗ Minister Maybach, sowie mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, gab der Präsident v. Bennigsen dem Hause Kenntniß von den vom Herrenhause genehmigten Gesetzentwürfen und von einem neuen durch den Handels⸗Minister vor elegten Gesetzentwurf, betreffend die Radfelgenbreite der Fu⸗ rwerke in der Provinz Hannover.
„Erster Gegenstand der heutigen Tagesordnung war die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erweiterung der durch das Gesetz vom 20. April 1869 für das Anlagekapital einer Eisenbahn von e über Olpe nach Rothe⸗Mühle im
iggethale übernommenen ö1öb der ohne Diskussion genehmigt wurde. Alsdann nahm das Haus Kenntniß von der Denkschrift über die Verhältnisse der Ge⸗ höferschaftswaldungen im Regierungsbezirk Trier und trat in die zweite Berathung des Etats der Domänen und Forsten ein. Einige Bemerkungen des Abg. Schmidt (Stettin) über die stetige wachsende Erhöhung der Einnahmen aus den Domänenpachten und speziell über die Verpachtung der Austernbänke gaben dem Regierungskommissar, Ge⸗ heimen Ober⸗Finanz⸗Rath Dreßler, Veranlassung, über jene Progression genaue Mittheilung zu machen: die Pacht brachte ein pro Hektare des Domänenbesitzes 1849: 13 ℳ 96 J, 1859: 17 ℳ 60 ₰, 1869: 28 ℳ 18 ₰ 1878/9: 37 ℳ 49 ₰. In Betreff der Austernbänke habe die Verwaltung vorläufig eine Ver endung von 3000 Tonnen Austern pro Jahr als mit einer rationellen Ausnutzung der Bänke verträglich erachtet, jedoch eine alljährliche In⸗ spektion angeordnet, von der es abhängen werde, ob die Versendung auf 1500 Tonnen herabgesetzt oder auf 4000 Tonnen erhöht werden solle; die Pachtsumme würde jedesmal mit der Versendungsziffer in Einklang gebracht wer⸗ den. Der Abg. Sombart empfahl die Einordnung der Do⸗ mänen in das Gefüge der durch die Kreisordnung gebildeten Kommunalbezirke, statt der Bildung selbständiger Gutsbezirke, und die Kolonisation der Domänen als kräftigstes Schutzmittel gegen die Verluste durch Auswanderung und gegen die Gefahren der Sozialdemokratie. Der Abg. Dr. Freiherr von der Goltz wollte den vom Abg. Schmidt aus der Zunahme der Do⸗ mänenpachten gezogenen Schluß, daß sie die Klagen der Agrarier über die traurige Lage der Landwirthe widerlege, nicht als richtig zulassen, weil zahlreiche Pachtkontrakte aus einer günstigeren Zeit datirten und die hannoverschen Domä⸗ nen bis zum Jahre 1866 sehr niedrig verpachtet worden seien. Bei Schluß des Berichtes dauerte die Berathung fort.
— Wider deutsche (nicht⸗bayerische) Eisenbahnen sind beim Reichs⸗Eisenbahn⸗Amte in der Zeit vom 1. Juli bis ultimo September d. J. im Ganzen 88 Be⸗ schwerden aus dem Publikum eingelaufen. Von ihnen be⸗ ziehen sich 30 auf den Personenverkehr, 43 auf den Güter⸗ verkehr und 15 auf andere Gegenstände.
Das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt hat von diesen Beschwerden als begründet erachtet 10, als unbegründet zurückgewiesen 12, zur Berücksichtigung aus Billigkeitsgründen empfohlen 1, wegen mangelnder Zuständigkeit der Reichsgewalt nicht zur Kognition gezogen 18, auf den Rechtsweg verwiesen 19.
Die übrigen 28 Beschwerden wurden in den meisten hee mit Rücksicht auf den darin behandelten Gegenstand ofort an die zuständigen Eisenbahnverwaltungen abgegeben.
Betroffen von Beschwerden sind überhaupt 30 Bahn⸗ verwaltungen. Unter diesen sind 11 mit je einer Beschwerde betheiligt, während die Zahl der auf jede der übrigen Bahnen fallenden Beschwerden sich zwischen 2 und 11 bewegt.
Hessen. Darmstadt, 18. Dezember. (W. T. B.) Die feierliche Beisetzung der Frau ET“ Alice von Hels hat heute Nachmittag in dem Mausoleum auf der Rosenhöhe stattgefunden. Der Beisetzung wohnten die Prinzen Alexander, Heinrich und Wilhelm von Hessen, der Prinz von Battenberg, der Großherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin, der Fürst von Schwarzburg⸗Rudolstadt, der Prinz von Wales, Prinz Leopold von England, Prinz Christian von Holstein, die Vertreter Sr. Majestät des Kaisers und Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, so⸗ wie viele deutsche Fürsten bei. Nachdem die Leiche in der Hofkirche in Gegenwart der Leidtragenden und der fremden Vertreter eingesegnet war, wurde dieselbe in feierlichem Zuge nach dem Mausoleum auf der Rosenhöhe gebracht. Der Groß⸗ herzog, welcher noch nicht völlig wieder hergestellt ist, blickte mit den großherzoglichen Kindern dem Leichenzuge von einem Fenster des Schlosses aus nach.
Mecklenburg. Malchin, 16. Dezember. Wie schon telegraphisch gemeldet, wurde in der vorgestrigen Landtags⸗ sitzung ein schwerinsches und ein fast gleichlautendes Reskript, vom 9. d. M., über die Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Modifikation der Landes⸗ verfassung übergeben. Das schwerinsche Reskript lautet:
„Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklen⸗ burg u. s. w. u. s. w. Nachdem die die Gerichtsorganisation betreffende Gesetzgebung soweit vorgeschritten ist, daß sie im Wesentlichen auf dem gegenwärtigen Landtage zum Abschluß gelangen wird, scheint Uns die Zeit gekommen, der Ausführung der Absichten, welchen Wir in dem letzten Landtagsabschiede bezüglich der Wiederaufnahme der Verhandlungen über eine Modifikation der Landesverfassung Ausdruck gegeben haben, im Einverständnisse mit Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg⸗Strelitz näher zu treten. Als das dazu geeignete Mittel sehen Wir bei der jetzigen Lage der Sache kommissarisch⸗deputatische Verhandlungen an, weil die Ver⸗ handlungen mit Unsern getreuen Ständen seit einigen Jahren geruht haben, und gehofft werden darf daß, wenn die 115 nicht ohne Einfluß auf die Klärung der Ansichten geblieben ist, ein vorgängiger Gedankenaustausch zwischen landesherrlichen Kommi arien und stän⸗ dischen Deputirten der Verständigung mit Unsern getreuen Ständen am besten vorarbeiten wird. Es ist daher Unser gnädigster Wille und Befehl, daß ihr dieses Reskript an Unsere getreuen Stände herausgebt und dieselben auffordert, noch auf dem Landtage Deputirte für den gegenwärtigen Zweck zu wäh en. Gege⸗ ben durch Unser Staats⸗Ministerium ꝛc.“ .“
Die Beschlußfassung hierüber wurde ausgesetzt. — (Magd. Ztg.) In der heutigen Bibung wurde ein schwerinsches Reskript vom 14. d. M., betreffend
die von den Rübenzuckerfabriken zu entrichtende
Gewerbesteuer, übergeben. Dieses Reskript stellt einen Gesetzentwurf in Aussicht, nach welchem die Rüben⸗ uckerfabriken von je 3 ℳ der Rübenzuckersteuer 2 ₰ Ge⸗ werbesteuer zu zahlen haben werden, und spricht den Wunsch aus, daß der engere Ausschuß zur Abgabe der verfassungs⸗ mäßigen Erklärung über diese demnächstige Vorlage ermäch⸗ tigt werde. Nachdem Hofrath Schlaaff⸗Waren das Bedenken geäußert hatte, es möchte diese Steuer zu hoch normirt sein, wurde zu diesem sowie zu einem gleichfalls übergebenen, den⸗ selben Gegenstand betreffenden Falttsgen Reskript vom 14. Dezember beschlossen: der engere Ausschuß habe beiden Hohen Regierungen anzuzeigen, daß er von den Ständen zur Ab⸗ abe der ständischen Erklärung über die zu erwartende Vor⸗ lage ermächtigt sei. 1
— 19. Dezember. (W. T. B.) Die Stände haben ihren engeren Ausschuß beauftragt, die noch nicht erledigten Vorlagen, betreffend die Justiz⸗Reorganisation, zu bearbeiten und den darüber abzufassenden Bericht einem zu berufenden ständischen Konvente vorzulegen.
Oldenvurg. Oldenburg, 16. Dezember. (Wes. Ztg.) Die Organisationsgesetze, welche durch die demnächstige EE“ des Reichs⸗Gerichtsverfassungs⸗Ge⸗ setzes für das Großherzogthum nothwendig geworden sind, haben in den letzten Stzungen des Landtags ihre Erledigung gefunden. Der Landtag hat sich mit einer erheblichen Majorität für die Errichtung eines Ober⸗Landesgerichts in Olden⸗ burg entschieden. Dem Ober⸗Landesgericht wird das Land⸗ gericht für das Herzogthum Oldenburg und höchst wahrscheinlich auch das Landgericht für das Fürstenthum Lippe⸗Schaumburg unterstellt werden; der Vertrag mit dem genannten Fürstenthume, betreffend Anschluß desselben an das olden⸗ burger Ober⸗Landesgericht, ist bereits zum Abschluß gelangt und unterliegt nur noch der Genehmigung des Landtags. Die Verhandlungen mit dem Fürstenthum Lippe⸗Detmold haben sich aus finanziellen Gründen zerschlagen. Der Bezirk des Oldenburgischen Ober⸗Landesgerichts wird unter der Voraus⸗ setzung, daß der Landtag den Bückeburger Vertrag geneh⸗ migen wird, annähernd die Größe des braunschweigischen Ober⸗Landesgerichts erhalten. — Was die Amtsgerichte anbelangt, so hat die Staatsregierung auf Antrag des Justiz⸗ ausschusses auf eine strikte Durchführung des Prinzips, daß der Regel nach jedes Amtsgericht mit wenigstens zwei Rich⸗ tern besetzt werden solle, verzichtet, und sollen die Amtsgerichte, welche bisher nur mit einem Richter besetzt sind, auch dem⸗ nächst nicht stärker besetzt werden, sofern die ver⸗ mehrte Arbeit künftig nicht eine stärkere Besetzung nöthig machen sollte. Dem Vorschlage der Staats⸗ regierung, wonach die Amtsgerichtssitze im Verordnungswege zu bestimmen sind, hat der Landtag seine Zustimmung ertheilt, nachdem die Regierung ihm den Plan über die beabsichtigte Einrichtung vorgelegt und sich damit einverstanden erklärt hatte, daß im Gesetze die Zahl der Amtsgerichte auf vierzehn festge⸗ stellt werde. Nach der von der Regierung gemachten Mitthei⸗ lung sollen die jetzt bestehenden neun Amtsgerichte: Olden⸗ burg, Delmenhorst, Wildeshausen, Westerstede, Friesoythe, Varel, Jever, Cloppenburg und Löningen auch fernerhin bleiben, und die übrigen fünf Amtsgerichte errichtet werdei: in Elsfleth, bestehend aus den jetzigen Amtsgerichten Elsfleth und Berne, in Brake, bestehend aus den jetzigen Amtsgerichten Brake und Oevelgönne, mit Ausnahmen der Gemeinden Esenshamm und Landwührden, in Vechta, bestehend aus dem jetzigen Amtsgerichte Vechta und aus der Ge⸗ meinde Dinklage, in Damme, bestehend aus dem jetzi⸗ gen Amtsgerichte Damme I. und II., mit Ausnahme der Gemeinde Dinklage, und endlich in Ellwürden, bestehend aus dem jetzigen Amtsgerichte Stolllamm und der Gemeinde Esenshamm. Im Interesse der Eingesessenen sollen an einzelnen, fern vom Gerichtssitze belegenen Orten auf Kosten der Landeskasse Sprechtage eingerichtet werden, und außerdem hat der Landtag die Bestimmung in das Gesetz hineingebracht, daß das Staats⸗Ministerium bei einzelnen Amtsgerichten einen an demselben Orte wohnenden Verwaltungsbeamten für die Sachen freiwilliger Gerichtsbarkeit in Verhinderungsfällen mit der Vertretung des Amtsrichters generell beauftragen könne. — Auch dem Gesetzentwurfe, betr. Reorganisation der Ver⸗ waltungsämter, hat der Landtag seine Zustimmung ertheilt. Nach Erklärung der Staatsregierung ist die Errich⸗ tung folgender zwölf Verwaltungsämter für das Herzogthum in Aussicht genommen: Oldenburg, Varel, Westerstede, Jever, Delmenhorst, Friesoythe und Wildeshausen in ihrem jetzigen Umfange, Stollhamm (bestehend aus dem jetzigen Amt Stoll⸗ hamm und der Gemeinde Esenshamm) Brake (die jetzigen Aemter Brake und Oevelgönne außer der Gemeinde Esens⸗ n, Elsfleth (die jetzigen Aemter Elsfleth und Berne),
echta (die jetzigen Aemter Vechta und Damme I. und II.) und Cloppenburg (die jetzigen Aemter Cloppenburg und Löningen).
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses legte der Handels⸗Minister den mit Deutschland abgeschlossenen Handelsvertrag vor, der Vertrag wurde dem volkswirth⸗
schaftlichen Ausschuß überwiesen. Hierauf begann die Be⸗ des Gesetzentwurfs über Forterhebung der Steuern und die Bestreitung des Staatsaufwandes im ersten Quartal 1879. Der Gesetzentwurf wurde schließlich nach den
bereits bekannten Anträgen des Budgetausschusses in zweiter
und dritter Lesung genehmigt. 1 — 19. (W. T. B.) Der volkswirth⸗ schaftliche Ausschuß des Abgeordnetenhauses begann gestern Abend die Berathung des mit Deutschland ab⸗ geschlossenen Handelsvertrages. Die meisten Redner erklärten, für die Vorlage stimmen zu wollen. Der Handels⸗ Minister von Chlumetzky wies in einer längeren Rede auf die Vortheile des Vertrages für beide Kompaziszenten hin, und erklärte schließlich, daß man bei einer nüchternen Erwä⸗ gung den Vertrag immerhin als eine Verbesserung des Status quo erkennen müsse. Jedenfalls sei die Annahme des vor⸗ liegenden Vertrages einem etwaigen Abbruche des Vertrags⸗ verhältnisses mit Deutschland vorzuziehen, und er empfehle deshalb die Annahme. Zum Referenten für die heutige Sitzung des Ausschusses, sowie für die Berathung im Abgeordnetenhause wurde der Abg. Dr. Hallwich gewählt. weiz. Bern, 16. Dezember. (Bund.) Der Bun⸗ bes seine Departements wie folgt vertheilt:
Politisches Departement: Hammer; Stellvertreter: Anderwert. 72 Schenk; Stellvertreter: Droz. Justiz und Polizei:
Anderwert; Stellvertreter: Hammer. Militär: Scherer; Stell⸗ vertreter: Welti. Finanzen und Zoll: Bavier; Stellvertreter: Scherer. Handel und Landwirthschaft: Droz; Stellvertreter: Schenk. Post⸗ und Eisenbahndepartement: Welti; Stellver⸗ treter: Bavier. — Die Gotthardkommission wurde für 1879 bestellt aus dem Bundespräsidenten Hammer und den Bundesräthen Welti und Bavier.
Großbritannien und Irland. London, 17. Dezember. (Allg. — Ueber die gestern im Parlamente erfolgte Zurückziehung des Regierungsantrages, betreffs Bewilligung einer Unterstützungssumme für die Rhodope⸗Insurgenten, bemerkt die „Times“, daß der Triumph der Opposition über die plötzliche Schwenkung der Regierung ein durchaus ungerechtfertigter sei. Die Regierung habe klug gethan, einen Antrag zurückzuziehen, der von vielen ihrer Anhänger, angesichts der Nothlage des eigenen Landes, aufs Entschiedenste gemißbilligt worden sei. Schon die Schicklich⸗ keit habe geboten, zu verhindern, daß ein Akt der Humanität zum Gegenstande einer erhitzten Debatte gemacht werde, und darum scheine es der Opposition entschieden zu thun gewesen zu sein. Der Schatzkanzler habe daher 9. wohl gethan, den Antrag zurückzuziehen, selbst auf Unkosten der Sarkasmen seiner Gegner hin. Sache der Privatwohlthätigkeit sei es, den Nothleidenden in der altgewohnten Weise nach besten Kräften zu helfen.
— (E. C.) Lord Robert Montagu hat seinen Austritt aus der „Home Rule League“ erklärt, da das während der drei verflossenen Sessionen im Parlamente eingeschlagene Ver⸗ fahren des Vereins der Sache schädlich gewesen sei. Lord Robert Montagu, Bruder des Herzogs von Manchester, war im Jahre 1867 Vize⸗Präsident des Geheimen⸗Rathes und ist Mitglied der liberalen Partei im Unterhause. Er vertritt seit 1874 die irische Grafschaft Westmeath. — Die „Times“ hat aus Kuram vom 16. d. M. folgende Depesche erhalten: Gestern griffen die Mangals den Nachtrab eines Corps an, das durch einen Engpaß östlich vom Sapesi als Bedeckung zog. Die Goorkhas vertheidigten die Fufuhr so wie die Kranken mit großer Festigkeit. General
oberts schickte Detachements vom Lager aus den Goorkhas zu Hülfe. Eben vor Dunkelheit kam der Zug im Lager an. Der Angriff war völlig unprovozirt, da die Truppen nicht im Lande der Mangals waren. Kapitän Goad und Kapitän Powell wurden schwer verwundet. Drei Goorkhas wurden getödtet, einer der 72. Hochländer und 11 Goorkhas ver⸗ wundet, desgleichen ein indischer Artillerist. Die Mangals leben von Raub, die Sache ist daher ohne politische Wichtigkeit.
— 18. Dezember. (W. T. B.) Der Herzog von Connaugaght ist heute früh hier eingetroffen. Ihre Majestät die Königin und die Mitglieder der Königlichen Familie wohnten dem heute Nachmittag 3 Uhr anläßlich des Begräb⸗ nisses der Frau Großherzogin Alice von Hessen in der Schloßkapelle zu Windsor abgehaltenen Gottesdienste bei. Während des Gottesdienstes läuteten hier und in vielen anderen Städten des Landes die Trauerglocken. Die Königin begiebt sich am nächsten Freitag nach Osborne. b 1
— 19. Dezember. (W. T. B.) Nach einer hier ein⸗ gegangenen Depesche des Vizekönigs Lord Lytton, vom 18. d. M., hat General Browne am 17. d. M. den Vormarsch uach Jellalabad begonnen, wo er am 20. d. M. einzutreffen hofft. Im Khyber⸗Passe und der Umgebung desselben herrscht vollständige Ruhe. — Den „Daily News“ wird aus Jamrood, vom 18. d., gemeldet: es sei beschlossen worden, die Tukkurkhels wegen ihres Angriffs auf das englische Lager bei Alimusjid energisch zu strafen. Es seien bereits 2200 Mann und eine Artillerie⸗Abtheilung nach Alimusjid abmarschirt, um die Dörfer jenes Stammes anzugreifen.
Lahore, 18. Dezember. (W. T. B.) Der General Biddulph hat die Ostseite der Straße nach Khojek besetzt, welche genügend ausgebessert wurde, um am 15. d. M. den Vormarsch fortsetzen zu können.
Frankreich. Paris, 17. Dezember. (Fr. C.) Aus Bayonne wird unter dem 16. Dezember telegraphirt, daß, da jetzt die span ischen Grenzbehörden von den Franzosen bei ihrem Eintritte in Spanien von spanischen Konsuln visirte Pässe fordern, die französischen Behörden auch ihrerseits Be⸗ fehl erhalten haben, den Spaniern den Eintritt in Frankreich nur auf die Vorweisung von Pässen, welche von den franzö⸗ sischen Konsuln in Spanien visirt sind, zu gestatten. — Die Vorstände der Linken des Senats haben in einer heute abgehaltenen Sitzung den Entwurf eines Manifestes an die Senatorenwähler vereinbart. Dasselbe wird den Gruppen selbst zur Genehmigung vorgelegt nd dann unverzüglich ver⸗ öffentlicht werden. — Die französische Regierung hat eine zu Brüssel in deutscher Sprache erscheinende sozialdemo⸗ kratische Wochenschrift: „Die Laterne“, für den ganzen Umfang des Landesgebietes verboten.
Versailles, 18. Dezember. (W. T. B.) Der Senat hat das Ausgabebudget einstimmig genehmigt.
Italien. Nach einer Notiz der „Gazz. d'Italia“ ist es, trotz der besten Dispositionen der italienischen Regierung, bis jetzt nicht möglich gewesen, einen neuen Handelsvertrag mit der Schweiz zu schließen, die sich, während sie große Vortheile und Begünstigungen für ihren Handel forderte, zu Gegenkonzessionen wenig geneigt gezeigt habe. Da der Ab⸗ schluß eines Handelsvertrages keine dringliche Sache sei, so werde vom 1. Januar ab der italienische General⸗ zolltarif für die Einfuhr nach Italien auch der Schweiz gegenüber zur Anwendung kommeh.
Türkei. Konstantinopel, 18. Dezember. (W. T. B.) Die englischen Delegirten in der internationalen Kom⸗ mission für Ostrumelien in Philippopel haben in der Kommission die Ausschreitungen zur Sprache gebracht, welche aufständische Bulgaren nach den Berichten englischer Agenten begangen haben sollen. .
Amerika. Washington, 18. Dezember. (W. T. B.) Der Senat hat die von Blaine beantragte Resolution, worin die Ermächtigung zur Untersuchung der in den Süd⸗ staaten angeblich stattgehabten Wahlbeeinflussungen ertheilt wird, nebst einem Amendement angenommen, wonach die gedachte Untersuchung auf die Wahlbeeinflussungen in sämmtlichen Unionsstaaten ausgedehnt werden soll.
— Der „Times“ wird aus Philadelphia unterm 15. d. M. telegraphirt: Der Budgetausschuß des Senats hat den Gesetzentwurf, welcher den Etat des diplomati⸗ schen und Konsulardienstes definirt, in Erwägung ge⸗
zogen und so amendirt, daß er mit dem gegenvärtigen
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Stande des Dienstes in genauen Einklang gebracht worden ist und auch die zweiten Sekretärsposten der Legationen in London, Paris und Berlin wiederherstellt. — In der Re⸗ präsentantenkammer fand am Sonnabend eine resultat⸗ lose Debatte über einen Gesetzentwurf statt, weicher die Ver theilung von nahezu 40 Millionen Dollars der Alabama⸗ Entschädigungssumme verfügt. Drei Parteien bewarben sich um diesen Saldo der Entschädigungssumme, aber bis jetzt hat noch Niemand im Kongresse den Vorschlag gemacht, das Geld an England zurückzuzahlen.
Asien. China. (Allg. Corr.) Ans Hongkong, vom 14. November, wird dem „Reuterschen Bureau“ (via Brindisi) u. A. gemeldet: Chung⸗How, der chinesische Gesandte für St. Petersburg, geht mit dem heutigen Dampfer von hier ab, um seinen Posten anzutreten. Der Marquis Tseng, der neu ernannte Gesandte für England und Frankreich, wird mit dem nächsten Dampfer nach Europa abgehen. Dem unter der Führerschaft Li⸗Yung⸗Choi’'s in Kwang⸗si kürzlich ausgebrochenen Aufstande wird keine ernste Bedeutung beigemessen. — Den neuesten Berichten über die Rebellion in der Provinz Kwang⸗si zufolge hat Li⸗ NYung⸗Choi, der Rebellengeneral, der jetzt an der Spitze von ca. 100 000 Mann steht, fünf bedeutende Städte in Nunnan eingenommen.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
St. Petersburg, Donnerstag, 19. Dezember. Ange sichts der wiederholt vorgekommenen Ruhestörungen in den höheren Lehranstalten hat der Minister des Innern die Gouverneure der Ortschaften, in welchen sich höhere Lehr⸗ anstalten befinden, angewiesen, fortan auch die in Betreff der letzteren bestehenden Gesetze über das Verbot von Versamm⸗ lungen in volle Anwendung zu bringen. in.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Stade, 17. Dezember. Am 16. d. M. verstarb hier im 88. Lebensjahre der General⸗Superintendent der Herzogthümer Bremen und Verden a. D., Dr. phil. und theol. Johann Friedrich Cunhard Köster.
London, 16. Dezember. (Allg. Corr.) Dr. Schliemanns neue Entdeckungen in Troja werden nach England gebracht werden, um im Süd⸗Kensington⸗Museum ausgestellt zu werden.
— Mit seinen, im Verlage der Liebelschen Buchhandlung hier er⸗ schienenen „Sagen der Hohenzollern“ hat Oskar Schwebel einen werthvollen Beitrag geliefert zu der Arbeit, den Geist alter heimischer Sage wieder zu beleben und die Bekanntschaft mit der altehrwürdigen Vergangenheit des erlauchten Herrschergeschlechtes der Hohenzollern zu fördern. Von dem schwäbischen Stammsitz der Hohenzollern ausgehend, von dem der Verfasser im ersten Kapitel eine historisch gehaltene Beschreibung giebt, und den Stammessagen über die Abstammung des Geschlechtes der Hohenzollern giebt Schwebel in chronologischer Folze eine Reihe von Sagen in farbenreicher, den Charakter von Ort und Zeit richtig treffender Darstellung, welche auf folgende 20 Kapitel vertheilt sind: Graf Isenbard von Altorf; Herzog Tassilo; St. Mainrad; die heilige Magd Irmentrut; die Hohenberger; Hohenzollern, Hirsch⸗ berg und Schalksburg; die Gründung von Kloster Stetten; die Heiligenkreuz⸗Linde ron Hohenzollern; Graf Friedrich ven Zollern, der Oettinger; Prophezeiungen von der künftigen Größe des Ha ses Hohenzullern; märkische Sagen alter Zeit; das Kreuz am Kremmer Damm; der Hohenzollern Kurhut und Schwerdt; im alten Schlosse zu Kölln an der Spree; Jagdschloß Grunewald; Markgraf Hans von Küstrin; die weiße Frau; allerlei Portenta und Mirakula; der große Kurfürst; die neue Zeit. — Das Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen gewidmete Buch ist reich ge⸗ bunden und ausgestattet und dürfte eine willkommene Gabe für den Weihnachtstisch sein. 8 1 1
— In demselben Verlage ist soeben in sechster Auflage die bei ihrem ersten Erscheinen bereits lobend erwähnte, von der lithogra⸗ phischen Anstalt von C. A. Marwitz in Berlin vorzüglich ausgeführte „Tafel sämmtlicher preußischer Orden, Ehrenzeichen Dienstauszeichnungen, Erinnerungskreuze und Denkmünzen“ erschienen.
— „Offizier⸗Brevier, ein Festgeschenk für den jungen Kamera⸗
den von einem alen Soldaten“, herausgegeben von J. Scheibert, Major z. D., ist der Titel eines im Verlage von Friedrich Leukhardt hierselbst erschienenen, geschmackvoll ausgestatteten kleinen Buches. Der Verfasser hat in demselben seine während einer langen Soldaten⸗ laufbahn gesammelten reichen Erfahrungen niedergelegt zu Nutz und Frommen des jungen Offiziers, dem er mit warmer Sympathie für den Stand und regem Corpsgeiste wohlmeinende, beherzigenswerthe Rath⸗ schläge für das richtige Verhalten in den wichtigsten Lagen und Be⸗ ziehungen des Soldatenlebens an die Hand giebt. So spricht er in dem ersten Theile von der Selbsterziehung des Offiziers, über die Gesinnung, wie sie ein braver Offizier besitzen soll, sowie über die Erziehung des Körpers und die des Geistes. Ein zweiter Theil handelt von dem „Offizier im Privatleben“ in folgenden Kapiteln: der Of⸗ fizier und sein Bursche; der Offizier und sein Gehalt; der Offizier und das Kneipen; der Offizier und die Geselligkeit; der Offizier und das Spiel; der Offizier und sein Pferd. In dem nächsten Theile erscheint: „Der Offizier als Erzieher“, in dem der Verfasser hier die Frage erörtert, wie soll der Offizier seine Leute erziehen? und seine Ansicht über das Ziel der militärischen Erziehung ausspricht. „Der Offizier im Felde“ ist dann das Thema des letzten, vierten Theiles. Hier ist es zunächst die Ausrüstung der vier Waffen: des Infanteristen, des Kavalleristen, des Artilleristen und des Feld⸗ pioniers, welche zur Sprache kommt, woran sich einige praktische Winke für alle Kameraden reihen. Weiter legt der Verfasser in diesem Abschnitte treffliche Ansichten und Ermahnungen nieder über die kriegerischen Eigenschaften des Offiziers, die Begeisterung für seinen Stand, Muth und Tapferkeit im Gefecht, Geistesgegenwart in der Gefahr; über das Verhalten des Offiziers im Kriege vor dem Feinde und gegen die feindlichen Bewohner. Ein Schlußkapitel malt dem braven Krieger in tief empfundenen Worten seinen Lohn in der Kameradschaft, bei der Verwundung, im Tode aus
— Die Koch⸗ und Wirthschaftskunst ist ein Gebiet, auf dem eine zahlreiche Literatur vorhanden ist und noch immer entsteht. Zu den empfehlenswerthen Büchern, welche diesen Ge enstand behandeln, ge⸗ hört das im Verlage der Liebelschen Buchhandlung erschienene:
„Koch⸗ und Wirthschafts buch; von Christiane Stein⸗ brecher, der Herausgeberin der landwirthschaftlichen Frauenzeitung. Das Bich zeichnet sich vor anderen Büchern dieser Art dadurch vortheilhaft aus, daß es in praktischer Weise mehr auf die wirkliche Brauchbarkeit und die Mittel weiterer Kreise Bedacht nimmt. Es bringt dasselbe nach einer Einlectung über die Reform in Küche und Haushaltung die neuen Geräthschaften, die Vorbereitun⸗ gen u. s. w. auf jeden Tag des Jahres einen dreifachen Speise⸗ zettel für große, mittlere und einfache Haushaltungen, also 1098 Speisezettel, außer dem jeden Monat beigefügten besonderen Speisezetteln für Mittag⸗ und Abendessen, sowie Frühstücke und Buffets für größere Gesellschaften und Familienfesttage und zwar mit den betreffenden Rezeptnummern, unter denen jedes angeführte Gericht zu finden ist. Die jedem Monat vorausgehenden, unter dem Titel „Speisekammer und Keller“ niedergelegten Winke und Belehrungen werden nicht
minder jeder Hausfrau willkommen und nutzbringend sein, als die in