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Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. usertionspreis für den Raum einer Brn
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruhrn:
b dem Landrentmeister, Rechnungs⸗Rath Klein zu Düssel⸗ dorf, und dem Kämmerer Schneider zu Schmiedeberg im Kreise Wittenberg, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Hauptlehrer Paetsch zu Königsberg i. Pr. den Adter der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohen⸗ zollern; dem Schullehrer und Küster Schulz zu Böck im Kreise Randow und dem Gemeindevorsteher Hüffmeyer
u Offelten im Kreise Lübbecke das Allgemeine Ehrenzeichen; dem Seconde⸗Lieutenant von Below im Hessischen Füsilier⸗Regiment Nr. 80 und dem Unteroffizier Bartsch im 1. Rheinischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 8 die Rettungs⸗
Nedaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Geheimen Rechnungs⸗Revisor, Rechnungs⸗ Rath Völschow bei seiner Pensionirung den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Die Nummer 37 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter . Nr. 1275 den Handelsvertrag zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn. Vom 16. Dezember 1878. Berlin, den 31. Dezember 1878. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.
Königreich Preußen. Se. Majestät der Könlig haben Allergnädigst geruht: den früheren Kabinets⸗Sekretär Ihrer Königlichen Hoheit deerr Hochseligen Frau Großherzogin von Hessen und bei Rhein, Premier⸗Lieutenant à la suite des Königs⸗Husaren⸗Regiments 1. Rheinischen) Nr. 7, Bodo von dem Knesebeck, zum Kabinets⸗Sekretär Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗Assessor Adalbert Friedrich Wil⸗ helm Conrad zum Landrath des Kreises Graudenz zu er⸗ nennen; sowie dem Konsistorial⸗Sekretär Schmidt zu Stettin den Cha⸗ akter als Kanzlei⸗Rath, dem Bau⸗Inspektor Lüdke in Frankfurt a./O., und dem Ober⸗Ingenieur der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗ esellschaft, Eisenbahn⸗Baumeister a. D. Wilhelm Wieden⸗ elbd in Berlin, den Charakter als Baurath,
dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. med. Johannes Mann⸗
zu Hanerau im Kreise Rendsburg den Charakter als
Sanitäts⸗Rath, 11“ 8 dem Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Rath Theodor Bischoff zu Danzig den Charakter als Geheimer Kom⸗
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nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete
Druckschriften:
Alle Post-Anstalten nehmen Bestelung an;
sur Berliyv außer den Post⸗Austalten auch die Erxpe⸗.
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Januar, Abends.
Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß die vom 28. Dezember 1878 da irte Nummer des neunten
Jahrganges der in Neumünster⸗Zürich herausgegebenen und
in der schweizerischen Vereinsbuchvruckerei Hottingen⸗Zürich
gedruckten periodischen Druckschrift:
„Die Tagwacht. Organ der heheeeran,cg Partei in der Schweiz und des schweizerischen Arbeiterbundes.“
Landespolizeibehörde verboten ist. 8 Berlin, den 31. Dezember 1878. 1“ Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.
Auf Grund des §. 1 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial⸗ demokratie wird hiermit der Gesangverein „Sänger⸗ bund“ in Ludwigshafen von der unterfertigten Landespolizei⸗ behörde verboten.
Speyer, den 30. Dezember 1878.
Kgl. Bayer. Regierung der Pfalz, Kammer des Inzern.
Fees
Die Königliche Kreishauptmannschaft hat in ihrer Eigen⸗ schaft als Landespolizeibehörde folgende nicht periodische 1) Zu Trutz und Schutz. Festrede, eeges zum Sttiftungsfeste des Crimmitschauer Volksvereins am 22. Oktober 1871 von W. Kiebknecht. (Nach der steno⸗ raphischen Niederschrift.) Vierte vermehrte Auflage. ipzig 1874. Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei.
Ueber die politische Stellung der Soziagl⸗
demokratie, insbesonders mit Bezug auf den Reichs⸗ tag. Ein Vortrag, gehalten zz einer öffentlichen Ver⸗ fammlung des dene rat seher irbeitertvereins zu Berlin veränderte Auflage ꝛc. Leipzig 1874. Druck und Ver⸗ lag der Genossenschaftsbuchdruckerei.
3) Wissen ist Macht — Macht ist Wissen. Vortrag, gehalten zum Stiftungsfeste des Dresdener Arbeiter⸗ bildungs⸗Vereins am 5. Februar 1872 und zum Stiftungsfeste des Leipziger Arbeiterbildungs⸗Vereins am 24. Februar 1872 von Wilhelm Liebknecht. Zweite Auflage. Leipzig 1875. Verlag der Genossenschafts⸗ buchdruckerei.
4) Zur Grund⸗ und Bodenfrage von Wilhelm Lieb⸗ necht. Zweite vervollständigte Auflage I. Leipzig 1876. Druck und Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei;
auf Grund von §. 11 Abs. 1 des Reichsgesetzes gegen die
gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober d. J. verboten. Leipzig, den 16. Dezember 1878. Königliche Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft als Landespolizeibehörde hat die Nummern 4 und 6 der in Leipzig erscheinenden periodischen Zeitschrift „Leipziger Beo b⸗
blatt der Königlichen
am 31. Mai 1869 von Wilhelm Liebknecht. Dritte un⸗
Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr.
S. 360/361, ausgegeben den 15. November 1878;
6) der Allerhöchste Erlaß vom 14. Oktober 1878, betressend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Colberg⸗Cörlin be- züglich der zum Bau einer Chaussee von der Colberg⸗Schierelbeiner
Chaussee bei Rossenthin nach Reselkow zum Anschluß an die Cörlin-—
lather Chaussee erforderlichen Grundstücke, sowie des Rechts zur Erhebung eines Chausseegeldes auf dieser Straße, durch das Amts⸗
gegeben den 21. November 1878; 5
7) der unterm 14. Oktober 1878 Allerhöchst vollzogene Tarif, nach welchem die Abgabe für das Aufziehen der Brüͤdkentappen der Charlottenburger Thorbrücke zu Spandau bis auf Weiteres zu er⸗ heben ist, d das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Pots⸗ dam Nr. 46 S. 351, ausgegeben den 15. November 1878;
8) der Allerhöchste Erlaß vom 16. Oktober 1878, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Bielefeld bezüglich der zum Bau der Kreischausseen a) von Jöllenbeck bis zur Bielefeld⸗ Engerschen Chaussee in der Richtung auf Herford, b. von Groß⸗ dornberg über Babenhausen nach Schildesche und c. von Isselhorst bis an die Grenze des Kreises Halle in der Richtung auf Brockhagen erforderlichen Grundstücke, sowie des Rechts zur Erhebung eines Chausseegeldes auf diesen Straßen, durch das Amtsblatt der Königl⸗ lichen egterung zu Minden Nr. 47 S. 242, ausgegeben den 23. November 1878;
9) der Allerhöchste Erlaß vom 16. Oktober 1878, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Kleingladbach bezüglich einer zur Anlegung eines neuen Begräbnißplatzes arforder⸗ lichen Parzelle, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 52 S. 293, ausgegeben den 28. November 1878;
10) der unterm 21. Oktober 1878 Allerhöchst vollzogene Tarif, nach welchem das Ueberfahrtsgeld bei der Elbfähranstalt zu Gnews⸗ dorf zu erheben ist, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 48 S. 375, ausgegeben den 29. November 1878; 11) das unterm 21. Oktober 1878 Allerhöchst vollzogene Statut für den Klosterbachs⸗Wiesenverband in den Aemtern Freudenberg und Syke, durch das Amtsblatt für Hannover Nr 46 S. 311 bis 316, ausgegeben den 15. November 1878;
12) das Allerhöchste Privilegium vom 25. Oktober 1878 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Burt⸗ scheid im Betrage von 600 000 ℳ, durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Aachen Nr. 53 S. 307 bis 309, ausgegeben den
5. Dezember 1878;
13) der Allerhöchste Erlaß vom 25. Oktober 1878, betreffend die
Abänderung des zweiten Regulativs über die erweiterte Wirksamkeit
des Neuen landschaftlichen Kreditvereins für die Provinz Posen vom 5. November 1866, durch die Amtsblätter der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 47 S. 377, ausgegeben den 20. November 1878, der Königlichen Regierung zu Bromberg Nr. 47 S. 357, ausge⸗ geben den 22. November 1878; 14) der Allerhöchste Erlaß vom 30. Oktober 1878, betreffend die Genehmigung des vierten Nachtrags zu den Statuten der Feuer⸗ schaden⸗Versicherungsgesellschaften für die Städte und Flecken und
für das platte Land des Fürstenthums Ostfriesland und des Har⸗
lingerlandes zu Aurich, durch das Amtsblatt für Hannorer Nr. 46 S. 316/317, ausgegeben den 15. November 1878;
15) die Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 1. November 1878, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Blumenberg nach Staßfurt und einer Zweigbahn von Etgersleben nach Wolmirs⸗
leben an Stelle der unterm 23. Oktober 1872 konzessionirten Bahn von Dodendorf nach Staßfurt und einer Zweigbahn aus der Bahn
wischen Dodendorf und Staßfurt nach Hadmersleben, durch das
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mürMürenmnRNRutt “ Kaufmann Hermann Marckwald zu Berlin, Mitinhaber der Firma Haller u. Rathenau und Gebrüder Marckwald u. Co., den Charakter als Kommerzien⸗Rath, und . den Orgelbaumeistern Gebrüder Friedrich und Hein⸗ rich Euler zu Gottsbüren das Prädikat als Königliche Hof⸗
Orgelbauer zu verleihen.
Finanz⸗Ministerium.
Dem Provinzial⸗Steuerdirektor, Geheimen Finanz⸗Rath
S zu Altona ist die Stelle des Provinzial⸗Steuer⸗ 1 rektors zu Cöln verliehen worden.
Der Oberförsterkandidat Stahl ist zum Oberförster er⸗ nannt und ihm die, durch Versetzung des Oberförsters Bandow erledigte, Oberförsterstelle zu Dambrowka im Regierungsbezirk Oppeln übertragen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der praktische Arzt ꝛc. Dr. med. Bohde aus Zeven ist zum Kreis⸗Wundarzt des Marschkreises Stade ernannt worden.
Dem Concertmeister J. Böie zu Altona ist das Prädikat „Musikdirektor“ beigelegt worden.
In⸗
Angekommen: Se. Excellenz der General der 2
fanterie von Kirchbach, kommandirender General V. Armee⸗Corps, von Po sen;
Se. Excellenz der General der Infanterie von Bose, kommandirender General des XI. Armee⸗Corps, von Cassel.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21.
achter —auf-Grumd-des-§. 12—des Gesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Okto⸗ ber 1878 zu verbieten, dieses Verbot auch auf das fernere Erscheinen der gedachten Zeitschrift zu erstrecken beschlossen. Leipzig, den 28. Dezember 1878. . Königliche Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ Sammlung S. 357) sind bekannt gemacht:
1) das Allerhöchste Privilegium vom 25. September 1878 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen des Provin⸗ zialverbandes der Provinz Ostpreußen im Betrage von 2 216 000 ℳ, II. Emission, durch besondere Beilagen der Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Ksaigsberg Na. 43, ausgegeben den 24. Oktober 1878,
der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 44, ausgegeben den 30. Oktober 1878;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 11. Oktober 1878, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Lübben bezüglich der zum Bau einer Chaussee von Biebersdorf über Krugau nach Grö⸗ ditsch erforderlichen Grundstücke, sowie des Rechts zur Erhebung eines Chausseegeldes auf dieser Straße, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. O. Nr. 46 S. 363, aus⸗ gegeben den 13. November 1878;
3) das Allerhöchste Privilegium vom 11. Oktober 1878 wegen
Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine des Sprottauer
Kreises im Betrage von 100 000 ℳ, II. Ausgabe, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 50 S. 381/382, ausgegeben den 14. Dezember 1878;
4) der unterm 11. Oktober 1878 Allerhöchst vollzogene Nachtrag zum Statut des Lunow⸗Stolper Meliorationsverbandes vom 15. Februar 1875, durch das Amtsblatt der Königlichen Seghen zu Potsdam Nr. 45 S. 346, ausgegeben den 8. November 1878;
5) der Allerhöchste Erlaß vom 14. Oktober 1878, betreffend die Verleibung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Berlin be⸗ züglich der zur besseren Freilegung der Antonstraße und der Lützow⸗ straße erforderlichen Grundstückstheile, durch das Amtsblatt der
mtsblatt —der —Königlichen —Regierung — zu Magdehurg M.. 48 S. 335/336, ausgegeben den 30. November 1878; 16) das unterm 1. November 1878 Allerhöchst vollzogene Statut
der Fischereigenossenschaft für den Radaunefluß im Kreise Carthaus
durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 50 S. 255 bis 258, ausgegeben den 14. Dezember 1878;
17) das Allerhöchste Privilegium vom 15. November 1878 zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Liegnitz zum Gesammtbetrage von 600 000 ℳ Reichswährung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 50 S. 379 bis 381, ausgegeben den 14. Dezember 1878.
Personalveränderungen.
1“ Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 21. Dezember. v. Eckarts⸗ berg, Sec. Lt. a. D., früher im Inf. Regt. Nr. 91, kommdrt. zur Dienstleist. beim Drag. Regt. Nr. 18, in der Armee, und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 13. März 1874 im Ulan. Regt. Nr. 12 wiederangestellt. — 24. Dezember. v. Saltzwedell, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 21, in das Drag. Regt Nr. 3 versetzt. v. Motz, Rittm. à la suite des Drag. Regts. Nr. 17, dessen Kmmdo. zur Botschaft in Wien noch auf 6 Monate verlängert. v. Renthe⸗Fink, Hauptm aggr. dem 4. Garde⸗Regt. z. F. und behufs Wahrnehm. der Geschäfte als Militär⸗Attachs zur Gesandt⸗ schaft in Bern kommdrt., unter Versetzung als aggr. zum General⸗ stab der Armee, definitiv als Militär⸗Attachs zur gedachten Gesandt⸗ schaft kommandirt. 8
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 23. Dezember. Migula, Pr Lt. à la suvite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 8 und Direk⸗ tionsassist. bei den technischen Instituten der Art., der Art. Werk⸗ statt zu Deutz zugetheilt.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 21. Dezember. Koch, Hauptm. a. D., zuletzt Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 12, unter Üeberweisung zum 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 71, bei der Landw. Inf. und zwar als Hauptm. mit einem Patent vom 21. Dezember
1878 wiederangestellt. 8 Im Beurlaubtenstande.
Abschiedsbewilligungen. J⸗ Berlin, 19. Dezember. v. Conradi, Sec. Lt. von der Landw.
hegierung zu Cöslin Nr. 47 S. 235, au⸗- .„.