1u“ 4 ““ 111““ 8
erzeichniß der auf Grund des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 bis zum
1. Januar 1879 ergangenen, durch die Entschei⸗
dung der Reichs⸗Kommission endgültig gewordenen Verbote von nicht periodischen Druckschriften.
Ort
Titel der Druckschriften. — et
scheinens.
8 Die Publika⸗ Die Bestätigung des Bezeichnung der Behörde, 8 Ver. 12 iss erfolgt durch welche das Verbot Beg. bots ist erfolgt durch die Entschei⸗
ausgesprochen worden ist. bots. im. Reicht. 2— “
1 Herr Tessendorf und die deutsche Sozialdemokratie. Berlin Sozialisten⸗Prozeß, verhandelt am 16. und 18. März 1875 vor dem Stadtgericht zu Berlin. Stenographische Aufnahme. Verlag von Rackow 1 und Druck von Ihring Nachfolger in Berlin. 1 2 Gedicht „Arbeiter⸗Marseillaise’ von J. Audorf. Druck und Verlag: Associationsbuchdruckerei Beerrlin. Die parlamentarische Thätigkeit des Deutschen Reichstages und der Landtage von 1874 bis 1876 von August Bebel. Druck und Verlag: Associa⸗ tionsbuchdruckerei Berlin 1878. 2. Auflage. Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit; Gesetz 1 über den Belagerungszustand 1878. Volksaus-⸗ aabe mit gemeinverständlichen Erläuterungen. ruck und Verlag: Associationsbuchdruckereisc- Berlin. Die Religion der Sozialdemokratie. von Joseph Dietzgen. 4. Auflage. Genossenschaftsbuchdruckerei 1877. Die sozialen Bewegungen im alten Rom und der Cäsarismus von Johann Most. Druck und Ver⸗ lag: Associationsbuchdruckerei Berlin. „Erlebtes“’, Skizzen und Novellen von Wilhelm Hasenclever. Verlag von Wilhelm Röhl.
Kanzelreden
Leipzig. Verlag der
Berlin 1878.
Leipzig.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der “ vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Druck und Verlage der „Arbeiter⸗Wochen⸗Chronik“ zu Budapest erschienene nicht periodische Druckschrift:
Allgemeiner Arbeiter⸗Kalender 1879“ nach §. 11
bes gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizei⸗
behörde verboten ist. Berlin, den 7. Januar 1879. 1 -. Königliches ecamm.
von Schlieckman n.
16 “
Auf Grt nd des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ efährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Okto⸗ be 8g8 wird hierdurch sar öffentlichen Kenntniß gebracht, aß die i
in der sozialistischen Buchhandlung von Henri
Kistemaeckers zu Brüssel 1878 erschienene nicht periodische Druckschrift: „Le suffrage universel par Paul Strauss,¹
23./10. 250. 25. November 1878.
1878.
Königliches
lizei⸗Präsidiu Berlin.
Königliche Kreis⸗Haupt⸗ mannschaft Leipzig.
Königliches Polizei⸗Präsidium Berlin.
Königliche Kreis⸗Haupt⸗ 7./11. mannschaft Leipzig. 1878.
— 1
ancien rédacteur des Droits de Homme et du Radical de
Paris, avec une préface d'Alfred Naquet“ nach §. 11 des
2„ Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizei⸗
ehörde verboten ist. “ tt 8 Berlin, den 7. Januar 1879.
Khönigliches bräfidiumm.
von Schlieckmann. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 den in der Genossenschaftsbuchdruckerei zu Chemnitz G. Rübner und Comp. erschienenen Wahlaufruf „des Arbeiter⸗ Central⸗Wahlcomités für den 15. Wahlkreis“ an die „Arbeiter, Kleinbürger und Landleute des 15. sächsischen Reichstagswahlkreises“ verboten. Zwickau, den 3. Januar 1879. 8 Königlich sächsische S nscnft.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
8 Preußen. Berlin, 9. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag, neben den täglichen Vorträgen, den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski, empfingen den Obersten von der Goltz, Commandeur der 6. Kavallerie⸗ Brigade, zur Meldung und nahmen aus den Händen des e von Schmeling vom 2. Hanseatischen Infanterie⸗
egiment Nr. 76 die Orden des verstorbenen General⸗Lieute⸗ nants z. D. von Schmeling entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war
heute in einer Vorstandssitzung des Frauen⸗Lazareth⸗Vereins anwesend.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ertheilte gestern Vormittag um 11 ¾ Uhr dem General⸗Lieutenant z. D. von Neumann Audienz und empfing Nachmittags um 4 Uhr den Staatssekretär, Staats⸗Minister v ow ö 1“ “
1 “ 11“ “X“ 8 8 — Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.
— In Gemäßheit der zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Iralzen im vorigen Monat abgeschlossenen handelspolitischen ereinbarungen sind für die Provenienzen Italiens und der übrigen meistbegünstigten Staaten, also auch Deutschlands, nachstehende Ermäßigungen des allgemeinen öster⸗ reichischen Zolltarifs vom 1. Januar 1879 ab in Wirk⸗ samkeit getreten:
All⸗ gemeiner öster⸗ reichischer Zolltarif.
Fl. Kr.
Feigen, getrocknete.. 6 Citronen, Limonien, Po⸗ V a“*“ 8 Datteln, Pistazien.... 15 Mandeln, trockene... 15 Mandeln, unreife . . . . 15 Reis, enthülst . . .. 2 Fische, frische, Fluß⸗ und Bachkrebse, Schnecken,
11“4“ Fische, nicht besonders be⸗ nannte, gesalzen, ge⸗ räuchert, getrocknet.. Maulthiere, Maulesel und ““ Fleischwürste (auch Blut⸗, Leber⸗ und Speckwürste) bbee““ Butter, frische, gesalzene, eingeschmolzene.. livenöl in Fässern, Schläuchen und Blasen Teigwerk (d. i. Nudeln und gleichartige nicht Pe Sene Frisse van
“ Süßholzsaft.
All⸗ gemeiner öster⸗ reichischer Zolltarif. Fl. Kr.
80
Tarif⸗ Post.
28. c. [¶ Limonien⸗(Citronen⸗)Saft 37. g. 1.] Seile, Taue, Stricke, auch An⸗ gebleicht, ge heert, jedoch merkung. I1ö111414X*X 39. a. 2. Glatte, Ganz⸗Seiden⸗
Waaumananan 42 g. 1. Hüte, nicht besonders be⸗ nannte, ungarnirt.. Hüte, garnirt, aus Stroh, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein, Palmblättern oder Holzspan Regen⸗ und Sonnen⸗ schirme aus Seide. Regen⸗ und Sonnen⸗ schirme aus anderen Stosten.. 8 — Wachszündkerzche ungd 100 kg. 3 —
Stearinzündkerzchen
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (24.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Reorga⸗ nisation der drei vormals sächsischen Stifter Merseburg, Naumburg und Zeitz fort. Zu §. 1 sprach der Abg. von Meyer (Arnswalde) für Herstellung der Regierungsvorlage. Die von der Kommission beantragte Fasung des §. 1 greife in das Recht der Krone ein, eine gewisse Sumne als Präbende an verdiente Männer zu verleihen; denn wenn auch die Krone seit langen Jahren von diesem Rechte keinen Gebrauch gemacht habe, so sei doch das Recht derselben durch die Nichtausübung keineswegs aufgehoben. Aus diesem Grunde müsse die konser⸗ vative Fraktion sich für die Re ierungsvorlage erklären.
Der Abg. Dr. Fbert gab, im Gegensatze zum Vorredner, der Fassung der Kommission den Vorzug. Nur eine Radikal⸗ kur könne hier Hülfe schaffen. Die Beschlüsse der Kommission gipfelten in dem Satze des §. 1; die Domkapitel würden auf⸗ “ obwohl sie eigentlich nicht mehr vorhanden seien.
enn ein Kapitel sei ein Kollegium und tres faciunt collegium. Es existirten aber jetzt in Naumburg nur 1 Präbendat, in Merse⸗ burg 2 Kapitulare, in Zeitz 1. Dies erkenne auch die Re⸗ ierung im Prinzipe an, indem sie das Kapitel Zeitz als olches aufgäbe und mit Naumburg verbinde. Dar⸗ aus würden immer nur 2 Kapitelstellen erwachsen, ebenso viele gäbe es in Merseburg. Die Normal⸗ zahl würde dadurch in keinem der beiden Kapitel erreicht. Damit dies geschehe und der Fortbestand der Domkapitel ge⸗ sichert werde, verlange die Regierung die Zustimmung des Landtages zu dem §. 5 der Vorlage, wonach, unbeschadet der den vorhandenen Domkapitularen zustehenden Rechte, im Dom⸗ stift Merseburg und im Domstift Naumburg⸗zZeitz je drei Stiftstellen, deren Inhaber vom Könige ernannt würden, be⸗ stehen sollten. Die Regierung gebe damit zu, daß ohne diese keine neuen Ernennungen erfolgen könnten. dHer Ernennung aus eigener Machtvollkommenheit — die Staatsgewalt auch schon in den Zeiten vor der Ver⸗ fassung entsagt, so in den Kabinetsordres vom 24. März 1817, 31. Januar 1822 und 28. Februar 1845, wonach bis zur Keorganisation der Stifter, welche jetzt unstreitig doch nur
mit Zustimmung der Landesvertretung erfolgen könne, keine neuen Anwärter angenommen werden sollten. Dieses Haus
1“
habe sich zuerst in dem Beschlusse vom 6. Dezember 1866, so⸗ dann Jahr für Jahr, dahin ausgesprochen, daß keine neuen Anwartschaften ertheilt werden dürften, die Einkünfte der Stifter vielmehr ausschließlich zu kirchlichen und Schulzwecken zu verwenden seien. Die Staatsregierung befinde sich dem⸗ nach mit den von der Staatsgewalt ausgegangenen Erklä⸗ rungen im Widerspruche, wenn sie die Ernennung neuer Domkapitularstellen verlange und sie würde bei einseitiger Er⸗ nennung mala fide handeln, das Haus aber mit seiner Ver⸗ gangenheit brechen, wollte es ihr solche Befugniß ertheilen. Darum fordere Redner das Haus auf, dem §. 1 der Kom⸗ missionsbeschlüsse, der die Ernennung neuer Domkapitelstellen age fet be zuzustimmen.
eer Abg. von Liebermann erkannte dankend an, daß die Regierung nunmehr eine Reorganisation der Domstifter in Angriff genommen habe, welche bedeutende Mittel für kirch⸗ liche und Schulzwecke flüssig machen würde. Deshalb sei es gerathen, der Regierung entgegenzukommen und dem Ent⸗ wurfe zuzustimmen. Redner stehe im strikten Gegensatze zu der Auffassung des Abg. Dr. Eberty, wonach die Regierung sogar in malam fidem kommen würde, wenn sie im Falle des Nichtzustandekommens des Gesetzes fortfahren wollte, die Dom⸗ 3 zu ernennen. Unzweifelhaft handle es sich um die
usübung der Prärogative der Krone.
Der Abg. Schumann erkannte in der Vorlage den guten Willen der Regierung an; er freue sich, daß der Minister eine lange Versäumniß gut mache. Aber der Entwurf der Regierung gehe nicht weit genug, denn es handle sich hier nicht um die Konservirung einer altehrwürdigen In⸗ “ sondern um Abstellung eines kirchlichen Unfuges. Redner bitte um Annahme des Kommissionsantrages, der ja auch gar nicht allzu radikal sei und das Fortbestehen der Stifter in der Weise zulasse, daß für alle eine gemein⸗ same Stiftsverwaltung geschaffen würde. Die Differenz zwischen den Beschlüssen der Kommission und der Regierungsvorlage sei gar nicht so groß; die Kommission wolle eben nur die Domkapitel, nicht aber die Domstifter selbst aufheben.
Hierauf erwiderte der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, er könne dem Vorredner darin vollständig bei⸗ treten, daß, praktisch betrachtet, die Differenzen zwischen der Regierungsvorlage und den Kommissionsbeschlüssen nicht von sehr großer Erheblichkeit seien. Nichtsdestoweniger aber seien sie doch nicht ohne Bedeutung; Regierung und Landes⸗ vertretung seien zunächst darüber einig, daß die qu. Fonds zu Kirchen⸗ und Schulzwecken zu verwenden seien; demnächst habe sich auch die Regierung der Ansicht angeschlossen, daß die Angelegenheit unter Mitwirkung der Landesvertretung zu regeln sei. Die Regierung habe dies aber in der Hoffnung gethan, daß dabei die billigen Ansprüche derselben auch Seitens des Landtages Berücksichtigung finden würden. In dieser Beziehung bedauere er, daß bei dem letzten Vorredner noch etwas von der früheren Animosität nachgeklungen habe. Dazu liege doch ein Grund nicht vor, denn es herrsche auch
darüber Uebereinstimmung, daß eine eigene juristische Per⸗
sönlichkeit und eigene Verwaltung zu schaffen sei; während indeß die Kommission nur eine Verwaltung wolle, empfehle
sich aus Zweckmäßigkeitsgründen, deren zwei einzurichten.
Das sei an sich, wenn man die Frage der Verwaltung in den Vordergrund stelle, ein prinzipieller Unterschied nich aber sehr gewichtige Gründe sprächen dennoch für den Beschluß der Regierung. Erstens sei die Verwaltung in der That mit nicht unerheblichen Verwickelungen verbunden, zweitens habe
historisch zwar ein Zusammenhang zwischen Naumburg und 8
Heitz bestanden, aber keiner zwischen diesen beiden und Merse⸗ burg; endlich drittens bitte er das Haus, sich zu vergegen⸗ wärtigen, daß historisch entwickelte politische Rechte an diese Stifter geknüpft seien, die auch ferner aufrecht er⸗ halten werden müßten. Es scheine ihm, daß irgend eine Veranlassung nicht vorliege, um bei einem solchen gelegentlichen Anlaß durch Aufhebung dieser Rechte in der politischen Organisation des anderen Körpers der Gesetzgebung Aenderungen eintreten zu lassen, Aenderun⸗ gen, die noch dazu aus der Initiative dieses, nicht des ande⸗ ren Hauses hervorgegangen wären. Uebrigens scheine es der Kommission aber um die Beseitigung der Namen „Dom⸗ herren“ und Dechanten zu thun zu sein. Die Regierung wünsche die Erhaltung dieser Namen wegen der historischen Kontinuität und weil sie dem Amte, das eine Auszeichnung für verdiente Männer sein solle, eine gewisse Dignität ver⸗ leihe; nach diesen Ausführungen empfehle er dem Hause die Annahme der Regierungsvorlage.
Der Abg. Richter (Sangerhausen) bemerkte, daß ein be⸗ sonderes Recht der Krone, Zuwendungen aus den Geldern der Domstifter für andere als kirchliche Zwecke zu machen, zu keiner Zeit anerkannt worden sei. Ausdrücklich würde immer betont, daß die Revenuen nur für den Gottesdienst, für den Unterricht und für Kengce gemeinnützige Zwecke verwendet werden sollten. Wohl habe seine Partei ebenso vielen histori⸗ schen Sinn wie die Anhänger der Regierungsvorlage, gerade ge⸗ schichtlich aber sei es begründet, die Domkapitel aufhören zu lassen, weil sie eben gar keine kirchlichen Funktionen mehr zu erfüllen hätten. Es gehe auchaus dem Bericht und den Beschlüssen der Kom⸗ mission deutlich hervor, daß sie weder die historische Kontinuität, noch Rechte der Krone verletzen wolle. Im Interesse der Kirche, der Schule und der Gerechtigkeit bitte Redner, die Vorlage der Kommission anzunehmen.
Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, bemerkte, er wolle nur noch einen Punkt berühren, der das eminent praktische Interesse beweise, das die Regierung an diesem Gesetze haben müsse. Es seien zur Zeit noch Domherren vorhanden in Merseburg 2, in Naumburg und Zeitz je 1. Sollte nun nach dem Laufe der Dinge das eine oder das andere Kapitel ganz er⸗ löschen, so würde das Stiftsvermögen dem Staate zufallen. Das zu vermeiden, würde die Regierung, wenn mit dem Landtage eine Einigung nicht erzielt werden könnte, nur ein Mittel haben, nämlich die sofortige Ernennung neuer Dom⸗ herren, die auch soweit erfolgen würde, als es zur Auf⸗ rechterhaltung der Kontinuität nöthig erschiene. Damit würde auch die Regierung sich nicht in Widerspruch mit ihrem frühe⸗ ren Verhalten setzen, vor Allem auch nicht mala fide handeln, wie ihr der Abg. Dr. Eberty insinuiren zu wollen scheine.
Der Präsident von Bennigsen erklärte, daß er den Ausdruck des Abg. Dr. Eberty, welcher der Königlichen Staatsregierung mala fides imputirt habe, überhört habe; andernfalls würde er denselben gerügt haben.
„Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erklärte, er sei gewöhnt, seine Meinung unter allen Umständen und ohne Rücksicht darauf, ob er mit ihr selbst bei seiner eigenen Fraktion, was doch das Schlimmste sei, anstoße, auszusprechen und sei sich also be⸗ wußt, das Haus nicht verletzt zu haben
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Der Abg. Dr. Eberty: der stenographische Bericht würde ergeben, daß er der Staatsregierung nicht mala fides bei dieser Vorlage vorgeworfen habe, sondern nur für den Fall, daß sie ohne Zustimmung des Landtages neue Domherren ernennen würde, indessen . er ausdrücklich gesagt, daß er nicht daran denke, daß die Königliche Regierung so handeln würde.
Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, erwiderte dem Vorredner, daß er dessen Aeußerung ganz so aufgefaßt habe, wie sie jetzt von ihm wiederholt worden sei, und daß die Staatsregierung, wenn sie zur Ernennung neuer Domherren schreiten sollte, nach ihrer besten Ueberzeugung und jedenfalls bona und nicht mala fide handeln würde. 8
Nachdem der Abg. Dr. Eberty erklärt hatte, er könne sich nicht davon überzeugen, daß die Staatsregierung bona fide handeln würde, falls sie ohne Zustimmung des Hauses, also ohne ein Recht hierzu zu haben, neue Domherren ernennen sollte, wurde die Diskussion über 8§. 1 geschlossen, und darauf §. 1 und das ganze Gesetz nach den Vorschlägen der Kom⸗ mission genehmigt, worauf sich das Haus um 2 ¾ Uhr vertagte.
— In der heutigen (25.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Handel ec. Maybach und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, wurden in erster und zweiter Berathung ohne Debatte unver⸗ ändert angenommen die Gesetzentwürfe, betreffend die Ab⸗ änderung von Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Mai 1873 über das Grundbuchwesen in dem Bezirke des Justizsenats zu Ehren⸗ breitstein, und des Gesetzes vom 23. März 1873 über das Grund⸗ buchwesen im Jadegebiete, betreffend die Abänderung von Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 27. Mai 1873 über das Grund⸗ buchwesen und die Verpfändung von Seeschiffen in der Pro⸗ vinz Schleswig⸗Holstein, und betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Mai 1873 über das Grundbuchwesen in der Provinz Hannover mit Ausschluß des Jadegebiets. 1
Der Gesetzentwurf, betreffend die Radfelgenbeschläge der Fuhrwerke in der Provinz Hannover wurde nach kurzer Debatte, an welcher sich außer dem Regierungskommissar die Abgg. Schmidt (Sagan), von Meyer (Arnswalde), Kropp, Dr. Mäiguet und Windthorst (Meppen) betheiligten, an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen.
Bei einer von dem Abg. Windthorst (Meppen) in der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die richterlichen Mit⸗ glieder der Grundsteuer⸗Entschädigungs⸗Kommission, provozirten Spezialabstimmung ergab bei der Zählung sich die Beschluß⸗ unfähigkeit des Hauses, worauf dasselbe sich um 12 ½ Uhr vertagte.
— Die Einleitung von Disziplinar⸗Untersuchungen gegen Lehrer hat, soweit damit zugleich die Suspension vom Amte verbunden war, nach einem Cirkularerlaß des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten vom 12. November v. J., wiederholt den Gemeinden Anlaß zu der Klage gegeben, daß während der Dauer der Suspension gar nicht oder in ganz ungenügender Weise für den Unterricht der Kinder gesorgt werde. Da die Durchführung der Disziplinar⸗Untersuchungen erfahrungsmäßig in der Regel eine längere Zeit in Anspruch nimmt, die Gemeinden aber durch die Verpflichtung, dem Lehrer während der Suspension das halbe Gehalt zu gewäh⸗ ren, ohnehin schwer betroffen werden, so hat der Minister die Regierungen in dem obenerwähnten Erlasse angewiesen, sogleich bei der Einleitung von Disziplinar⸗Untersuchungen gegen Lehrer für eine gehörige Stellvertretung im Schul⸗ dienste Sorge zu tragen.
— Der Geheime Regierungs⸗Rath Kühlenthal, Diri⸗ gent der Ministerial⸗, Militär⸗ und Baukommission, ist am 7. d. M. gestorben.
Bayern. München, 7. Januar. Am Donnerstag findet eine Staatsrathssitzung statt, in welcher, der Allg. Ztg.“ zufolge, u. A. der Gesetzentwurf, betreffend die Verstär ung des Betriebskapitals der Königlichen Central⸗ Staatskasse, zur Berathung kommen soll. 1
— 9. Januar. (W. T. B.) Der Landtagsabgeordnete Schels hat den Entwurf zu einem neuen Landtags⸗ wahlgesetze, welches auf dem indirekten Wahlmodus be⸗ ruht, sowie einen Antrag, betreffend die Erlassung eines Wuchergesetzes und die Beschränkung der Wechsel⸗ fähigkeit, eingebracht.
Anhalt. Dessau, 7. Januar. (L. Ztg.) Der heutige „Staats⸗Anzeiger“ meldet, daß dem Haus⸗Minister Grafen S0 Ims⸗Tecklenburg der erbetene Abschied bewilligt worden ist. Derselbe wird in seiner Stellung als Ober⸗Jägermeister am Herzoglichen Hofe verbleiben, ist auch bis auf weitere Be⸗ stimmungen mit der Fortführung seiner bisherigen Geschäfte bei der Hof⸗ und Hausverwaltung beauftragt worden.
Waldeck. Arolsen, 8. Januar. (W. T. B.) Die Eintragung Sr. Majestät des Königs der Niederlande und Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Emma von Wal⸗ deck in das Standesregister, welche der kirchlichen Trauung in der Schloßkapelle voranging, erfolgte durch den Landesdirektor von Sommerfeld. Die Trauung vollzog der Konsistorial⸗Rath Scipio. Bei dem Wechseln der Ringe wurden 101 Kanonen⸗ schüsse abgefeuert. Nach der Trauung fand eine Gratulations⸗ cour und nach derselben ein Galadiner statt, an welchem 134
ersonen theilnahmen und bei welchem Se. Durchlaucht der vns⸗ von Waldeck einen Toast auf die Neuvermählten aus⸗ rachte.
Hamburg, 7. Januar. (Hamb. Corr.) Der Hambur⸗ gische Vertreter in der Zolltarif⸗Revisionskommission, Senator Stah mer, ist Krankheits halber hierher zurückgekehrt. Der⸗ selbe wird in Berlin von dem Syndikus der Bremer Handels⸗ kammer, Dr. Barth, vertreten.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 8. Januar. (W. T. B.) Der vensaach⸗ Minister⸗Präsident Tisza ist nach Pest abgereist; derselbe wird in der nächsten Woche hier zurückerwartet. — Die „Pol. Korresp.“ meldet aus Konstantinopel: Man spricht hier von der Eventualität einer namhaften Reduk⸗ tion der türkischen Armee. Kiamil Pascha und Ali Bey, welche nach Scutari abgereist sind, haben die Instruktion erhalten, die Mohamedaner, die der Herrschaft Monte⸗ negros widerstreben, aufzufordern, nach der Türkei auszu⸗ wandern. — Aus Athen meldet dasselbe Blatt: Die Ein⸗ wohner der Stadt Janina und des gleichnamigen Distriktes haben an den König von Griechenland und an den franzö⸗ ischen Minister des Auswärtigen, Waddington, Petitionen um Vereinigung mit Griechenland gerichtet
Pest, 8. Januar. Wie die „Pester Korresp.“ erfährt, sind die Verhandlungen in Betreff der ungarischen Kredit⸗ operationen ihrem Abschlusse nahe und ist gegründete Aussicht auf ein günstiges Resultat der Verhandlungen.
Großbritannien und Irland. London, 8. Januar. (W. T. B.) Der Gichtanfall, von welchem Earl Beacons⸗ field heimgesucht wurde, hat nachgelassen, so daß derselbe heute Vormittag gegen 10 Uhr das Bett verlassen konnte. Der allgemeine Gefündheitezustand Earl Beaconsfields ist durch den Gichtanfall nicht alterirt.
Kalkutta, 7. Januar. (W. T. B.) Eine Meldung des Majors Cavagnari erwähnt abermals des schon ander⸗ weitig verzeichneten Gerüchtes, daß Jakub Khan sich an⸗ schicke, dem Emir Schir Ali zu folgen, da er in Kabul macht⸗ los sei, und die Häupter der Ghilzais sich feindlich verhielten.
— 8. Januar. Häuptlinge von Beludschistan haben Dera Ismail Khan 1000 Reiter zum Dienste angeboten. — Die englischen Truppen haben einen Angriff gegen die Marodeure der Sulimankhels unternommen. Die letzteren verloren gegen 70 Todte; der Verlust der englischen Truppen war nur gering. Diese Operation wird als sehr wichtig angesehen, da durch dieselbe die Ruhe an der Grenze hergestellt werden dürfte.
Frankreich. Paris, 7. Januar. (Fr. C.) Die Vor⸗ stände der drei Gruppen der Linken des Senats haben in ihrer gestern Abend abgehaltenen Zusammenkunft beschlossen, sämmtliche republikanische Senatoren, die alten wie die neuen, auf nächsten Montag nach Paris zu einer Plenarversammlung einzuberufen, in welcher man sich über die Wahlen für das neue Bureau des Senats verständigen will. Der „Rappel“ bestätigt, daß man an Stelle des Herzogs von Audiffret⸗Pasquier einen republikanischen räsidenten zu ernennen entschlossen ist. Von den vier Vize⸗Präsidenten⸗ stellen will man eine der Rechten einräumen, während sie deren bisher zwei besessen hatte. Von den sechs Sekretären sollen vier der Linken und zwei der Rechten angehören, wäh⸗ rend das Verhältniß bisher das umgekehrte war; die drei Quästoren endlich sollen ohne Ausnahme der Linken entlehnt werden. — Wir erfahren soeben, schreibt der „Moniteur uni⸗ versel“, daß die Regierung, umden Anhängern der Amnestie bis zu einem gewissen Grade Genugthuung zu verschaffen, die umfassensten Gnadenmaßregeln ergreifen will; doch sollen die⸗ selben weder den Mitgliedern der Kommune noch selbstver⸗ ständlich den Individuen, deren strafbare Akte in die Kate⸗ gorie der Gemeinverbrechen fallen, zugute kommen. Das Rechtsverhältniß der in contumaciam Verurtheilten soll durch ein besonderes Gesetz geregelt werden. Die Regelung der Amnestiefrage in diesem Sinne, ein anderes Gesetz zur Rege⸗ lung des Verhältnisses der geistlichen Kongregationen, die Zurücknahme des den katholischen Universitäten eingeräumten Rechts der Verleihung der Grade: dies sind die Hauptpunkte des Programms, mit welchem das Ministerium vor die Kam⸗ mern treten wird, um es mit einer Erklärung bezüglich des Beamtenpersonals einzuleiten und dann ein Vertrauensvotum zu verlangen.
Spanien. Madrid, 7. Januar. (Ag. Hav.) Die amt⸗ liche „Gaceta“ veröffentlicht heute die Ernennung des frühe⸗ ren Justiz⸗Ministers Calderon Collantes zum Präsiden⸗ ten des Kassationshofes. Sein Nachfolger im ne rium, Bugallal, übernimmt heute sein Portefeuille.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. Januar. (W. T. B.) Die „Agence Russe“ hält das Telegramm des „New⸗York⸗Herald“ aus Taschkent, wonach der Emir von Afghanistan, welcher die Verwaltung seines Landes seinem Sohne übertragen hat, den russischen Boden betreten hätte, für richtig. Dahingegen sei die Meldung, daß der Emir von Truppen begleitet werde, irrig.
Das XII. Heft der Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie“, Organ des Hydrographischen Bureaus und der Deutschen Seewarte, herausgegeben von der Kaiser⸗ lichen Admiralität, 6. Jahrgang, 1878, Haa folgenden Inhalt: Ueber die Stürme an der deutschen Küfte im Monat Oktober 1878 (Mittheilung von der Deutschen Seewarte). — Aus den Reiseberichten S. M. S. „Leipzig“, Korv.⸗Kapt. Paschen. 1) Beobachtungen im Kuro⸗siwo während der Reise von Yokohama nach Hakodate und zurück (August 1878); 2) Ostküste Nipons von Kuro⸗Saki bis No⸗ sima; 3) Witterungsverhältni e und Teifune im September 1878. — Aus den Reiseberichten S. M. S. „Nymphe“, Korv.⸗Kapt. Sattig. Reise von Madeira bis Rio de Janeiro (September und Oktober 1878). — Eingänge von meteorologischen Journalen bei der Deutschen Seewarte im Monat August 1878 (Schluß). — Beschrei⸗ bung der Haitan⸗Insel und Straße Ostküste von China. — Ueber einige amerikanische Häfen als Ausrüstungsorte. — Ozeanographische Beobachtungen, angestellt in den Jahren 1876 — 78 an Bord S M. S. „Elisabeth“, Kapt. zur See von Wickede. II. (Panama⸗Monte⸗ video). — Vergleichende Uebersicht der Witterung des Monats Sep⸗ tember 1878 in Nord⸗Amerika und Central⸗Europa. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte) — Ueber die westindischen Orkane des Jahres 1878 (Mittheilung von der Deutschen Seewarte). — Reisechronik der Schiffe der Kaiserlichen Marine (1878). — Kleine hydrographische Notizen. — Tabellen: 1) Mittel, Summen und Extreme für den Monat November 1878 nach den meteorologischen Aufzeichnungen der Normal⸗Beobachtungsstationen der Deutschen Seewarte; 2) Meteorologische und magnetische Beobachtungen, ange⸗ stellt auf dem Kaiserlichen Observatorium zu Wilhelmshaven in dem Monat November 1878.
— Nr. 1 des Central⸗Blatts der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe⸗ und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten enthält: Anzeige der im Reichs⸗ gesetzblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. — Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Verrechnung des Erlöses aus dem Ver⸗ kaufe von Gebäuden und Grundstücken. — Indirekte Steuern: Fesbersbestzas zwischen Deutschland und Oesterreich Ungarn. — Per⸗ onalnachrichten. — Beilagen: Handelsvertrag zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn. — Bestimmungen, den Veredelungsverkehr betreffend.
— Das Dezember⸗Heft des „Centralblatts für die ge⸗ sammte Unterrichtsverwaltung in Preußen“ hat folgende Inhalt: Kündigung des Verhältnisses hinsichtlich der Beleaung von Geldern der Schulen ꝛc. bei der Reichsbank. — Führung eines Reise⸗ journals seitens der ständigen Kreis⸗Schulinspektoren. — Kautions⸗ pflicht der Rendanten höherer Unterrichtsanstalten. — Ort zur Er⸗ hebung von Zahlungen aus Schulkassen, als öffentlichen Kassen. — Aenderung einiger Bestimmungen in dem Reglement für das histo⸗ rische Seminar der Universität zu Bonn. — Bestimmungen über die Stellung der Abtheilungs⸗Direktoren ꝛc. bei den Museen zu Berlin. — Preisaufgabe bei der Charlottenstiftung für Philologie. — Ter⸗ mine für die Erstattung der periodischen Verwaltungsberichte über die höheren Unterrichtsanstalten. — Institut zur Ausbildung von Lehrern der neueren Sprachen zu Berlin. — Prüfung eines Lehr⸗ amtskandidaten in der Religionslehre derjenigen Konfession, welche
hielten.
1 1 8 2 5 4 11“ “
in der betreffenden wissenschaftlichen Prüfungskommission nicht ver⸗ treten ist. — art der Anstellung seminaristisch gebildeter Lehrer an Gymnasien und Realschulen erster Ordnung. — Bedingung für Einrichtung eines besonderen Religionsunter⸗ richtes für die Minderheit der Schüler. — Bestimmungen für die Aufnahme von Knaben in das Kadetten⸗Corps. — Nachweisungen über die Frequenz der Seminare. — Normal⸗Organisations⸗ und Lehrplan für Präparanden⸗Anstalten. — Zeichenkursus für Seminar⸗ und Elementarlehrer zu Hamburg. — Nothwendigkeit definitiver Anstellung der Lehrerinnen; Unzulässigkeit des Vorbehalts einer Kün⸗ digung und des Ausschlusses der Pensionsberechtigung hierbei. — Diensteinkommen eines Lehrers während der Amtssuspension. — Prü⸗ fungsordnung für Handarbeitslehrerinnen in der Provinz Pommern. — Stellung des Bürgermeisters zur Schuldeputation — Sorge für genügenden Schulunterricht während der Amtssuspension des Lehrers. — Verwendung des Schulgeldes der eine auswärtige Schule gast⸗ weise besuchenden Kinder. — Feststellung des Ertragswerthes der Dienstländereien einer Schulstelle. — Personalchronik.
Statistische Nachrichten.
„Der Denkschrift, welche der Reichskanzler dem Bundesrath
rücksichtlich der Revision des Zolltarifs vorgelegt hat, ist, wie bereits mitgetheilt, eine Uebersicht über den Eingang zollfreier Artikel in den freien Verkehrdes deutschen Zollvereins im Jahre 1877 beigefügt. Der Gesammtwerth dieser Einfuhr stellt sich nach 565— auf 2 853 233 750 ℳ Wir theilen nachstehend die wichtigsten 56 Artikel aus dieser Uebersicht, sowie deren geschätzten Werthe mit: 18 800 000 Netto⸗Centner Weizen = 207 000 000 ℳ; 23 800 000 N. C. Roggen = 202 000 000 ℳ; 9 780 000 N. C. Gerste = 88 000 000 ℳ; 7 150 000 N. C. Hafer = 57 200 000 ℳ; 3 560000 N. C. Mais = 26 700 000 ℳ; 2 000 000 N. C. Hülsenfrüchte = 20 000 000 ℳ; 1 080 000 N. C. Malz = 16 200 000 ℳ; 3 590 000 N. C. Mehl aus Getreide und Hülsenfrüchten = 57 400 000 ℳ; 206 000 N. C. Kraftmehl, Stärke, Puder, Arrow⸗root ä= 494 000 ℳ; 531 000 N. C. andere Mühlenfabrikate = 11 200 000 ℳ; 2 330 000 N. C. Raps und Rübsaat = 35 000 000 ℳ; 1 100 000 N. C. Lein⸗ saat = 14 400 000 ℳ; 208 000 N. C. Kleesaat = 13 500 000 ℳ; 798 000 N. C. andere Sämereien = 20 000 000 ℳ; 44 701 Pferde = 35 800 000 ℳ; 156 568 Stiere und Ochsen = 47 000 000 ℳ; 117 892 Kühe = 31 800 000 ℳ; 582 782 Schafe = 17 500 000 ℳ; 725 000 N. C. Schmalz = 36 300 000 ℳ; 2 440 000 N. C Guano = 24 400 000 ℳ; 3 250 000 N. C. Abfälle (sonstige) = 19 500 000 ℳ; 40 524 248 N. C. Steinkohlen = 32 400 000 ℳ; 42 269 138 N. C Braunkohlen ä= 19 700 000 ℳ; 3 230 000 N. C. Erzen und Er⸗ den (andere) = 25 800 000 ℳ; 4 970 000 N. C. rohe Steine (andere) = 19 900 000 ℳ; 10 536 640 N. C. Roheisen aller Art = 34 800000 ℳ; 256 667 N. C. Kupfer = 19 800 000 ℳ; 1 469 647 N. C. Eisenbahn⸗ schienen = 11 000 000 ℳ; 598 000 N. C. grobe Eisen⸗ und Stahl⸗ waaren = 17 900 000 ℳ; 1 479 000 N. C. Ammoniak, Salmiak = 19 20 000 ℳ; 960 000 N. C. Chilisalpeter = 13 400 000 ℳ; 2 040 000 N. C. Holzborke oder Gerberlohe = 13 300 000 ℳ; 26 000 N. C. Indigo = 16 900 000 ℳ; 1 040 000 N. C. rohe Er⸗ zeugnisse zum Gewerbe⸗ und Medizinalgebrauch (andere) = 46 800 000 ℳ; 600 000 N. C. Droguerie⸗, Farbe⸗ und Apotheker⸗ waaren (andere) = 36 000 000 ℳ; 233 000 N. C. Harze (andere) = 14 000 000 ℳ; 6 810 000 N. C. Petroleum und Petroleum⸗ naphta = 95 300 000 ℳ; 37 900 N. C. Borsten = 10 600 000 ℳ; 73 900 N. C. Bettfedern = 13 300 000 ℳ; 643 388 N. C. rohe Rindshäute = 42 500 000 ℳ; 96 492 N. C. rohe Kalbfelle — 10 600 000 ℳ; 105 954 N. C. rohe behaarte Schaf⸗, Lamm⸗ und Ziegenfelle = 11 800 000 ℳ; 31 000 N. C. zur Pelzwerkbereitung = 31 100 000 ℳ; 1 380 000 N.
. Flachs = 62 100 000 ℳ; 798 000 N. C. Hanf = 27 900 000 ℳ; 3 130 000 N. C. rohe Baumwolle = 182 000 000 ℳ; 1 370 000 N. C rohe Schafwolle = 212 000 000 ℳ; 63 500 N. C. Seidenkokons, Seide und Floretseide, nicht gefärbt = 114 000 000 ℳ; Balken und Blöcke von hartem Holze = 23 700 000 ℳ; desgleichen von weichem Holze = 82 400 000 ℳ; Bohlen, Bretter, Latten und Faßholz = 62 000 000 ℳ; 290 000 N. C. nicht besonders genannte vegetabilische und mineralische Schnitzstoffe = 14 500 000 ℳ; 581 000 N. C. andere Maschinen (als Lokomotiven) aus Gußeisen = 15 100 000 ℳ; 48 900 N. C. Manuskripte, Bücher u. dgl. = 9 290 000 ℳ; 530 N. C. Gold, gemünzt = 71 600 000 ℳ; 2630 N. C. Silber roh, in Barren und Bruch = 9 360 000 ℳ
Die übrigen 208 Waarengattungen der Uebersicht sind in Be⸗ trägen von höchstens 9 000 000 ℳ eingegangen; bei 95 derselben er⸗ reicht der Werth nicht je 1 000 000 ℳ
Die höchsten Werthe in den oben einzeln angeführten Artikeln weisen auf: rohe Schafwolle 212 000 000 ℳ, Weizen 207 000 000 ℳ, Roggen 202 000 000 ℳ, rohe Baumwolle 182 (00 000 ℳ, Seiden⸗ kokons, Seide und Floretseide, nicht gefärbt 114 000 000 ℳ, Petro⸗ leum und Petroleumnaphta 95 300 000 ℳ, Gerste 88 000 000 ℳ, Balken und Blöcke von weichem Holz 62 000 000 ℳ, die zusammen 18 300 000 ℳ oder mehr als ein Drittel des Gesammtwerths ergeben.
g-⸗ Uebersicht über die Zahl der Studirenden an der Königlich bayerischen Ludwig⸗Maximilians⸗Univer⸗ sität zu München im Wintersemester 1878/79. Theologen 75 Bayern, 13 Nichtbayern = 88; Juristen 371 Bayern, 98 Nicht⸗ bayern = 469; Cameralisten 71 Bayern, 42 Nichtbayern = 113; Mediziner 264 Bayern, 98 Nichtbayern = 362; Philosophen I. Sektion 210 Bayern, 60 Nichtbayern = 270, II. Sektion 117 Bayern, 65 Nichtbayern = 182; Pharmazeuten ꝛc. 105 Bayern, 32 Nichtbayern = 137; Summe 1213 Bayern, 408 Nichtbayern = 1621. Hierzu kommen noch 41 Hörer, welche, ohne immatrikulirt zu sein, die Erlaubniß zum Besuche der akademischen Vorlesungen er⸗ Daher Gesammtsumme: 1662.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
An Stelle des jüngst verstorbenen Professors der Chemie in Erlangen, Eugen Frhrn. von Gorup⸗Besanez, ist, wie die „Allg. Zta.“ meldet, der außerordentliche Professor an der Universität München, Dr. Jakob Volhard, ernannt worden.
— In einem der neuesten Hefte der „Palaeontographica“ ver⸗ öffentlicht Prof. Möbius in Kiel eine Abhandlung, das vielgenannte Eozoon canadense betreffend Eozoon ist eine aus echsenl gen von Kalk und Serpentin bestehende traubige, körnige oder knollige Bildung, welche zuerst in sehr alten Gebirgssystemen (laurentische Formation) in Canada aufgefunden, dann aber noch an mehreren anderen Punkten nachgewiesen wurde. Dasselbe wurde von Carpenter für Reste versteinerter Foraminiferen erklärt. Möbius hat nun mit der größten Sorgfalt alle Originalpräparate nachuntersucht und ist zu dem Resultate gelangt, daß das Eozoon nicht organischen Ur⸗ sprunges sei. Diese Antwort ist deswegen sehr bedeutungsvoll, weil das Eozoon das weitaus älteste organische Gebilde gewesen wäre, welches man aus dem Innern der Erdrinde gekannt hätte. Den auf die frühere Annahme basirten Hypothesen wurde damit der Boden
entzogen sein. 3 Land⸗ und Forstwirthschaft. .
München, 7. Januar. (Leipz. Ztg.) Der in weiten Kreisen bekannte Direktor der landwirthschaftlichen Central⸗ schule zu Weihenstephan bei Freising, Hr. Dr. Wentz, ist am 5. d. M, gerade an dem Tage, an welchem diese blühende Schule die Jubelfeier ihres 25 jährigen Bestehens beging, zu Etterz⸗ hausen bei Regensburg einem Gehirnschlage rasch erlegen. Sein Tod ist ein schwerer Verlust für die Schule, die unter seiner Leitung einen hohen Aufschwung genommen hat. 1 3
— Gemäß der vom Bundesrathe durch die Beschlüsse vom 15. bruar 1874 und 8. November 1877 getroffenen Bestimmungen ü⸗ die statistische Ermistelung der Ernteerträge im Reiche, welche f Üür 1878 zum ersten Mal zur Aufführung gekommen sind, ist für Württemberg auf den 1. Dezember 1878 eine vorläufige Ueber⸗ sicht der Durchschnittserträge vom Hektar mit den hiernach für die
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