b Gegen 4 Uhr begab Sich Se. Kaiserliche Ho eit nach
dem Potsdamer Bahnhose und erwartete dort Se. Königliche
Hoheit den Prinzen Friedrich Carl. .
8 Um 5 Uhr folgte Se. Kaiserliche 2„J— der Kronprinz der Einladung zum Diner bei Ihren Majestäten. —
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen. 8— — Gestern häelten die vereinigten Ausschüsse des Bundes⸗ raths für Elsaß⸗Lothringen und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Elsaß⸗Lothringen, heute der Ausschuß für Elsaß⸗Lothringen Sitzungen.
— Bei der Tarifirung von eisernen Schrauben in Verbindung mit Muttern von Messing ist ein verschieden⸗ artiges ⸗. beobachtet, indem einige Zollämter dieselben als grobe Eisenwaare in unwesentlicher Verbindung mit Messing nach Nr. 6. c. 2. tarifiren, andere die Verbindung mit Messing als wesentlich ansehen und demgemäß die Waare der Nr. 6. c. 3. a. unterstellen, noch andere aber die Messing⸗ muttern als den ausschlaggebenden Bestandtheil betrachten und deshalb die Tarifnummer 19. d. 1., beziehungsweise
19. d. 2. für anwendbar halten.
8 Der Bundesrath hat nunmehr in seiner Sitzung vom 28. November v. J. beschlossen, das eiserne Schrauben in Verbin⸗ dung mit Muttern von Messing der Nr. 6. c. 3. a. zu unter⸗ stellen sind.
8 — Zur Beseitigung einer Meinungsverschiedenheit über die Tarifirung sogenannter „Patentwagenachsen von Schmiedeeisen, mit Buchsen von Gußeisen, Schrauben von Messing und Schraubenkapseln von Messing, ohne Politur und Lack“, hat der Bundesrath in der Erwägung, daß die Messsingbestandtheile, insbesondere die Schraubenkapsel, nicht lediglich zur Befestigung oder Verbindung der einzelnen Achsenbestandtheile dienen, vielmehr einen selbständigen für die Benutzung wesentlichen Zweck haben, insofern sie als Schmierbehälter und zur Abhaltung des Eindringens von Sand und Staub in die Achsenspindel dienen, in der Sitzung vom 28. November v. J. beschlossen, daß solche Patentwagen⸗ achsen nach Nr. 6. c. 3. a. zu tarifiren sind.
8 —
1 — In der heutigen (28.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für die geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk der Minister des Innern Graf zu
8. enburg, der Minister für Handel ꝛc. Maybach und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, wurde in dritter Be⸗ rathung ohne Debatte der Gesetzentwurf, betreffend die richter⸗ lichen Mitglieder der Grundsteuerentschädigungs⸗Kom⸗
mission, angenommen. Auf den Antrag des Abg. Lö⸗ wenstein beschloß das Haus, die Weiterberathung der
Staatsverträge mit verschiedenen Staaten über die
Begründung von Gerichtsgemeinschaften im Plenum vorzu⸗
nehmen. Es folgte die erste Berathung des Gesetzes, betref⸗
fend den Ankauf der Homburger Eisenbahn. Der Abg.
Köhler (Göttingen) beantragte die Verweisung der Vorlage an die Budgetkommission, damit di e die Rechtstitel der Homburger Bahn an den Frankfurtes —taatsbahnhof und in⸗ wieweit derselben ein Widerspruchsrecht gegen den projektirten Umbau des letzteren zustehe, prüfe. Dadurch werde
die Frage des dieser unrentablen Bahn entschieden werden. Auch der Abg. Dr. Hammacher wünschte eine ein⸗ gehende Prüfung der Vorlage, damit man sich klar werde,
jetzt abgelehnten und später doch
ob nicht durch den nothwendig werdenden Ankauf der Bahn durch einen adann geforderten höheren Preis der Staat geschädigt werde. Der Abg. Berger sprach die Hoffnung aus, daß die Budget⸗ kommission das Franksurter Bahnhofsprojekt, welches 28 ½ Millionen Mark kosten solle, bei der jetzigen Finanzlage blehnen werde. Der Regierungskommissar, Geh. Ober⸗Re⸗ ierungs⸗Rath Dr. Frölich, wies den Vorredner darauf hin, daß von der von ihm genannten Summe circa 18 Millionen Markals Erlös aus dem Verkauf des freiwerdenden Terrains zu
subtrahiren seien, und der Abg. Dr. Lasker fügte hinzu, daß
bei Bahnhofsbauten in großen Städten nicht nur finanzielle, sondern auch polizeiliche Rücksichten, wie in diesem Falle, maßgebend seien. Der Abg. Berger bezweifelte, daß die 8 der veranschlagten hohen Preise nach Beendigung des Neubaues aus dem freigewordenen Terrain würden erzielt werden, worauf der genannte Regierungskommissar emerkte, daß die veranschlagten Preise nur ⅛6 bis ¼ des jetzigen Grundwerthes betrügen. Der Abg. v. Benda wünschte die Vorlage der Konnexität mit dem Frankfurter Bahnhofsbau wegen der Budgetkommission über⸗ wiesen zu sehen, wo sie sicherlich beide in diesem nicht genehmigt werden würden. Nachdem sich uch der Abg. Windthorst (Meppen) mit der vorge⸗ schlagenen geschäftlichen Behandlung einverstanden erklärt hast⸗ beschloß das Haus demgemäß. Denselben Beschluß faßte das Haus auf den Antrag des Abg. Dr. Hammacher Betreff der Uebersicht über die Verwaltung der siskali⸗ chen Bergwerke, Hütten und Salinen während des Etats⸗ jahres 1877/78. Es folgte die dritte Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betr. die eorganisation der drei vor⸗ mals sächsischen Stifter Merseburg, Naumburg und Zeitz. Der Abg. von Meyer (Arnswalde) beantragte, an Stelle der Beschlüsse zweiter Lesung die Regierungsvorlage wieder herzustellen. Auch der Abg. Schmidt (Sagan) rieth dem Hause, nicht wegen indifferenter Ceremonien allzu starr an seinen gefaßten Beschlüssen festzuhalten und durch ein freund⸗ liches Entgegenkommen auch der Meinung des anderen s8 Rechnung zu tragen, während der Abg. Dr. Eberty das Festhalten des bisher eingenommenen Standpunktes der Kommissionsbeschlüsse befürwortete. Dieselbe Meinung sprach der Abg. Richter (Sangerhausen) aus. Die Vorlage wurde Lespung der Kommissionsbeschlüsse definitiv angenom⸗ men. Das Haus setzte daärauf bei Schluß des Blattes die zweite Berathung des Etats des Kultus⸗Ministe⸗ iums fort.
— Das Betreten eines Schulzimmers einer öffentlichen Schule zu einem bewußten widerrechtlichen Zweck ist, selbst wenn der mit der Handhabung der Ordnung und der Wahrung des Hausrechts zunächst betraute Lehrer gegen dieses Betreten nichts einwendet, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, vom 11. Dezember 1878, als Haus⸗ friedensbruch zu bestrafen. „Der Umstand, daß einzelne der Angeklagten Schulvorsteher waren⸗und die übrigen in deren
Begleitung sich befanden, ist an sich ohne Bedeutung, da auch jenen das Betreten der Schulzimmer zu Zwecken, welche auf
eigenmächtige Beseitigung der von der höheren Schulbehörde oder 2 Vertreter getroffenen Einrichtungen gehen, nicht zustand.“
— Der bisherige Spezial⸗Kommissarius und kommissa⸗ rische Hülfsarbeiter bei der Regierung in Schleswig, Re⸗ ——F Knatz, ist als Mitglied in das Kollegium der
eneral⸗Kommission zu Stargard berufen worden.
Bayern. München, 11. Januar. Ztg.) n der heutigen Sitzung der Kammer der eichsräthe widmete der zweite Präsident, Frhr. von Schrenk, dem ver⸗ storbenen Reichsrath Grafen Bothmer einen ehrenden Nach⸗ ruf, ebenso dem aus der Kammer ausgetretenen Präsidenten von Harleß. Die neu eintretenden Mitglieder des Reichs⸗ raths, Erzbischof Dr. Steichele und Präsident Dr. Meyer, wurden für legitimirt erklärt und leisteten den Eid. Pi⸗ Kammer beschloß eine nur fünftägige Präklusivfrist für ein⸗ zubringende Vorschläge zu Modifikationen der Ausführungs⸗ gesetze zum Reichs⸗Justizgesetze.
Von dem Abg. Dr. Pfahler und weiteren 45 Mitgliedern der patriotischen Kammerfraktion wird beantra t, dem neulich erwähnten Antrage des Abg. Schels die Fassung zu geben: „daß die Staatsregierung ersucht werde, beim Bundesrath dahin zu wirken: daß im Wege der Reichsgesetzgebung 1) die vertragsmäßigen Zinsen auf ein bestimmtes höchstes Maß ein⸗ geschränkt und die dieses Maß, unter welcher Form immer, überschreitenden Vereinbarungen für unverbindlich erklärt wer⸗ den, 2) der versteckte Wucher unter Strafe gestellt, und 3) die Wechselfähigkeit auf im Handelsregister eingeschriebene Kauf⸗ leute beschränkt, oder — wenn letzteres nicht durchführbar sein sollte — die Zurückforderung wucherischer Wechselbeträge gegen⸗ über den beim Wucher Betheiligten durch Nachklage gestattet
wird.“
— 13. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Ffiten Kammer beantwortete der Justiz⸗Minister von Fäustle die Interpellation des Abg. Daller in Betreff der neuen Gerichtssitze dahin, daß die Veröffentlichung der⸗ selben gleichzeitig mit der Verkündigung der Einführungs⸗ gesetze demnächst erfolgen werde. Von dem Finanz⸗Minister von Riedel wurde darauf ein Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme einer Anleihe von 28 Millionen in Schatzscheinen, behufs Vergrößerung des Verlagskapitals der Central⸗ staatskasse eingebracht. Von der Anleihe sind 12 Millionen
zur Deckung des Defizits, 16 Millionen zur Verstärkung des Die Verh e 3 dem Finanz⸗
Betriebsfonds bestimmt. ausschuß überwiesen. k
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Schweiz. Bern, 11. Januar. (Bund.) Der Bundes⸗ rath hat den Subvenienten der Gotthardbahn den Vor⸗ anschlag für die Baukosten, betreffend die sog. Zufahrts⸗ linien (Immensee⸗Göschenen, Airolo⸗Biasca und Cadenazzo⸗ Pino), während des 7. Baujahres (1. Oktober 1878 bis 30. September 1879) zur Kenntniß gebracht. Die von der internationalen Konferenz in Luzern vom Juni 1878 ermittelte Gesammtbausumme für die Gotthardbahn beträgt 227 Mill. Fr., wovon für die Zufahrtslinien 108 Mill. Fr. erforderlich sind. Als Bedarf für das 7. Baujahr zu diesem Zwecke werden 17 913 507 Fr. in Aussicht genommen. — Die Delegirten, welche der Bundesrath zu den Unterhandlungen für den italienisch⸗schweizerischen Handelsvertrag abgeord⸗ net, sind gestern nach Rom abgercist. Die italienische Regierung beabsichtigt, den Abschluß der Feea dermaßen zu be⸗ schleunigen, daß der Vertrag gleichzeitig mit dem bereits abge⸗ schlossenen österreichisch⸗italienischen Vertrage dem Parlamente vorgelegt werden kann.
Niederlande. Luxemburg, 13. Januar. (W. T. B.) Ueber den Verlauf der Krankheit Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich wird von unterrichteter Seite Folgendes mitgetheilt: Die Krankheit hatte sich gestern gegen Mittag verschlimmert, und das Fieber war mit größerer Heftigkeit wiedergekehrt, während die Bulletins vom Sonn⸗ abend noch konstatiren konnten, daß der Hautausschlag sich vermindert habe und das Allgemeinbefinden des Prinzen ein ufriedenstellendes sei. Gestern Abend trat dann eine äußerste
erschlimmerung der Krankheit ein, und heute früh gegen 5 Uhr erfolgte, wie bereits gemeldet, das plötzliche Ableben des Prinzen in Folge eines Gehirnschlages. — Die Mitglieder der Regierung und die Aerzte, welche den Prinzen Heinrich behandelt haben, befinden sich in dem Schlosse Walferdan ge, wo der Prinz gestorben ist.
Großbritannien und Irland. London, 11. Januar. (Allg. Corr.) Die ‚London Gazette“ veröffentlicht einen Königlichen Erlaß, Kraft dessen der Hafen der Walfish⸗ Bai der Kolonie des Kaps der guten Hoffnung einver⸗ leibt wird. 1“ 1
— Die bereits im Auszuge mitgetheilte Depesche des Vizekönigs Lord Lytton an das Indische Amt, vom 10. d. M., lautet:
„General Roberts meldet, daß er in Matun, dem Kantonne⸗ ment von Khost, am 6. ds. anlangte. Der Vize⸗Gouverneur kam der Kokonne entgegen, und die angesehensten Maliks erschienen vor Einbruch der Nacht im Lager, aber am 7. ds. machte sich eine allge⸗ meine Unruhe im Thale bemerklich. Der Feind schaarte sich in be⸗ trächtlicher Stärke zusammen und umzingelte fast das Lager. Da ein Nachtangriff bevorzustehen schien, marschirte Roberts mit drei kleinen Kolonnen aus, griff den Feind an und schlug ihn vollständig aufs Haupt. Detachements vom 5. Punjaub⸗Kavallerie⸗Regiment chargirten unter Major Stewart ein großes feindliches Corps und zersprengten dasselbe mit schwerem Verlust. Unser Verlust ist ge⸗ ringfügig; er besteht aus zwei Todten und vier Verwundeten, während der feindliche Verlust 400 Todte oder Gefangene be⸗ trägt. Schnee ist auf Sufed Koh gefallen. Auf Grund von Ge⸗ rüchten, daß Angriffe der Mangols drohen, beabsichtigt Roberts, nach Kuram zurückzukehren und seine jetzt sehr zerstreuten Streit⸗ kräfte zu konzentriren. Cavagnari meldet, daß Mir Akhor (der Oberstallmeister des Emirs) sich nach Kabul begeben habe. Vor seiner Flucht ließ der Emir Mir Hassain Khan, den ehemaligen Häuptling von Maimena, hinrichten. Freundliche Briefe sind von mehreren Kabuler Sirdars eingegangen. Im Khyberpaß herrscht Ruhe. Abgeord ete der Kuki Khels sind im Lager erschienen und stellten zwölf Geißeln, die gefangen gehalten werden sollen, bis die geraubten Telegraphendrähte und Stangen zurückerstattet worden sind.“
Kalkutta, 13. Januar. Officielle Meldung. General Roberts meldet, in Khost herrsche jese größere Ruhe; die Hauptortschaften der Maliks hätten sich unter⸗ worfen. Roberts beabsichtigt, ein Regiment Eingeborener, sowie zwei Abtheilungen Kavallerie und zwei Gebirgsgeschütze dort zu lassen, das Fort mit Lebensmitteln für zwei Monate zu versehen und selbst nach Kurum zurückzukehren.
Ministerium zugegangenen
— Aus der Capstadt wird dem „Reuterschen Bureau“ unterm 24. Dezember (via Madeira) berichtet: Seit dem Ab⸗ gange der letzten Post ist keine Mittheilung von Belang aus dem Zululande eingegangen. In Natal herrscht die Ansicht, Cetewayo werde die in dem Uktimatum des Gouverneurs 1— Bedingungen annehmen, die dortigen Blätter aber ind der Meinung, der Umstand, daß die Entwaffnung der eê nicht gefordert worden, sei ein Irrthum.
“ Seite werden die Kriegsvorbereitungen fort⸗ gesetzt.
Frankreich. Paris, 13. Januar. (W. T. B.) Der „Temps“ und der „Moniteur“ melden übereinstimmend, daß der Kriegs⸗Minister Borel heute früh um seine Demission gebeten habe, und daß das Demissionsgesuch an⸗ worden sei. — Die Ernennung von Challemel⸗
acour zum französischen Gesandten in Bern ist heute Morgen unterzeichnet worden. — Oberst Dandlau ist zum Brigade⸗General ernannt worden.
„In der von den Mitgliedern der „Union républi⸗ caine“ anderweit abgehaltenen Versammlung sprach sich namentlich Floquet sehr entschieden dafür aus, daß das jetzige Ministerium durch ein neues ersetzt werden müsse, welches die republikanische Majorität besser repräsentire. Die gemäßigte Linke und das linke Centrum aber sind entschlossen, das jetzige Ministerium zu erhalten.
— 14. Januar. (W. T. B.) Das „Journal offi⸗ ciel“ veröffentlicht die Ernennung des Generals Gresl ey zum Kriegs⸗Minister an Stelle des Generals Borel, welcher zum Kommandanten des in Rouen stehenden Armec⸗ Corps ernannt worden ist.
Spanien. Madrid, 12. Januar. (Ag. Hav.) Die amtliche Zeitung von gestern publizirt eine Königliche Verordnung, welche ein öffentliches Ausgebot zum Rück⸗ kauf von 1 500 000 konsolidirten Pesetas am 20. Januar und ein weiteres von 128 000 Pesetas zum 21. Januar ankün⸗ digt. — Heute publizirt die „Gaceta“ den Text des Gesetzes über das geistige Eigenthum.
Türkei. Konstantinopel, 13. Januar. (W. T. B.) Die internationale Kommission in Philippopel hat den Or⸗ ganisationsentwurf betreffs der rumelischen Gens⸗ d'armerie genehmigt; nach demselben werden der Befehls⸗ haber und die Instruktoren der Gensd'armerie Franzosen sein. Der englische Botschafter Layard hat der Pforte angerathen, die gesammte Zollverwaltung Europäern anzuvertrauen, es heißt, dieser Vorschlag werde ernstlich in Betracht ge⸗ zogen. — Nach aus Thessalien hier eingelangten Nach⸗ richten gehen wegen der Ungewißheit über die künftigen Grenzen mit Griechenland und in Folge der dadurch unter der Bevölkerung entstandenen Beunruhigung die Steuern nur schwierig ein, der dortige Befehlshaber der türkischen Truppen hat deshalb die zur Bestreitung des militärischen Bedürfnisses erforderlichen Summen von hier verlangt. — Das englische Thurmschiff „Thunderer“ ist nach Malta abgegangen; nach dem amtlichen Bericht über die Ur⸗ sache des Berstens des 38⸗Tons⸗Geschützes ist im gezogenen Rohr desselben zwischen der Kugel und der Kartusche ein circa 6 Fuß langer leerer Zwischenraum gewesen. — Auf der Pforte finden Verhandlungen wegen Ankaufs der Kaimes gegen eine neue Scheidemünze mit französischen Finanz⸗ männern statt.
— Ueber den bereits gemeldeten Eisenbahnunfall zwischen Philippopel und Adrianopel liegen jetzt weitere Nachrichten vor. Nach denselben hat der Eisenbahn⸗ unfall am 11. d. früh stattgefunden und ist dadurch verur⸗ sacht worden, daß die bei Adrianopel über die Arda führende Eisenbahnbrücke unter dem Zuge zusammenbrach. Die Wieder⸗ herstellung der Verbindung mit Philippopel dürfte mehr als einen Monat in Anspruch nehmen.
— Graf Corti ist heute Morgen hier eingetroffen. — Der Eisenbahnverkehr zwischen Adrianopel und Philippopel wird durch Umladung bewerkstelligt.
— Aus Scutari meldet die „Polit. Korresp.“: Der Fürst von Montenegro hat mit Rücksicht auf die bevorstehende Uebergabe von Podgoritza einige Bataillone einberufen.
Amerika. New⸗York, 10. Januar. (Allg. Corr.) Eine Bande feindseliger Indianer, die im Fort Robin⸗ son (Nebraska) internirt gewesen, ist aus dem Gefängniß entkommen, nachdem sie zwei Gefangenwärter getödtet und zwei andere verwundet hatten. Truppen, die zur Ver⸗ folgung der Flüchtlinge abgesandt wurden, tödteten deren 40.
Süd⸗Amerika. Argentinische Republik. Buenos Ayres, 18. Dezember. (Allg. Corr.) Die Einkünfte der Republik übersteigen die des vorhergehenden Jahres bei Weitem. — General Mitre ist zum argentinischen Kommissär des gemischten Schiedsgerichts ernannt worden, welches über die Ansprüche Chiles, sowie der Argentinischen Re⸗ publik auf Patagonien entscheiden soll.
Afrika. Egypten. Kairo, 13. Januar. (W. T. B.) Der Unter⸗Staatssekretär im Finanz⸗Ministerium, Blum, ist von seiner Mission nach Alexandrien zurückgekehrt. Es sollen den Gläubigern der schwebenden Staatsschuld zwei L von 25 Proz. und zwar nach Maßgabe der Fälligkeitstermine der Domänen⸗Anleihe, jedoch ohne Fest⸗ setzung eines bestimmten Zahlungstermins vorgeschlagen wer⸗ den. Die Gläubiger haben es abgelehnt, die Sequestration auf die an den Staat cedirten Familiengüter des Khedive aufzuheben, falls sie nicht zwei Ratenzahlungen von 30 Proz. in fest bestimmten Bahlun sfristen “ Die Unterhand⸗ lungen sind nicht abgebrochen; wenn aber die Gläubiger auf eine Aufhebung des Sequesters nicht eingehen, wird das Haus Rothschild, wie es heißt, die zweite Zahlung auf die An eihe am 16. d. M. nicht leisten.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
Luxemburg, Dienstag 14. Januar, Vormittags. Eine Proklamation der Regierung theilt der Bevölkerung das Ab⸗ leben Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich der Nieder⸗ lande mit. — Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen wird heute auf dem Schlosse Walferdange erwartet.
Bern, Dienstag 14. Januar. Gestern Abend starb in Lausanne der Bundesrichter Dr. Jacob Dubs, ehemaliger Bundesrath und Präsident der Eidgenossenschaft.
St. Petersburg, Dienstag 14. Januar, Vormittags.
Nach den dem Ministerium des Innern und dem Kriegs⸗ Nachrichten betrug die Zahl der in
8.
dem Dorfe Wetlianka (Gouvernement Astrachan) an der Pest erkrankten Personen bis zum 6. d. M. 292, von denen 246 starben.
Nr. 2 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Bekanntmachung, betreffend Rinderpest; — Verbot einer ausländischen Druckschrift; — Ver⸗ zeichniß der auf Grund des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie bis zum 1. Januar 1879 er⸗ gangenen Verbote von Vereinen und Druckschriften; — Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet; — Ernennung eines Auf⸗ sichtskommissars in Sachen der Reblauskrankheit. —, Münz⸗ und Bankwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen: — Goldankäufe der Reichsbank. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Tarifi⸗ rung von eisernen Schrauben in Verbindung mit Muttern von Messing; Tarifirung sogenannter „Patentwagenachsen.“ — Militär⸗ wesen: Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den ein⸗ jährig⸗freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; desgl. der provisorisch berechtigten Anstalten. — Post⸗ und Telegraphenwesen: Uebersicht über die während des vierten Vierteljahres 1878 eingerichteten und aufgehobenen Postanstalten; desgl. Telegraphenanstalten. — Kosulat⸗ wesen: Entlassung; Exequatur⸗Ertheilungen.
Statistische Nachrichten.
Der Tabakbau ist nach dem dem Bundesrath vorliegenden Bericht der Tabak⸗Enquetekommission im Jahre 1878 in 12 786 Ortschaften des Deutschen Reichs von 159 321 Landwirthen auf einer Fläche von 17 997 ha betrieben worden. Davon sind 17 776 ha in steuerpflichtigem Umfange (85 qm und darüber) von 77714 Land⸗ wirthen und der Rest mit 221 ha von 81 607 steuerfrei bauenden Landwirthen angepflanzt worden. Am intensivsten findet sich der Tabakbau in der bayerischen Rheinpfalz (in 122 Ortschaften mit 13 785 Pflanzern = 21,5 pro Mille der Einwohner, auf 333 771,52 a = 562,18 pro 100 Mille des Gesammtareals), im Bezirk Unter⸗Elsaß (159 Ortschaften, 7864 Pflanzer = 13,1 pro Mille der Einw., 214 686,08 a = 449,66 pro 100 Mille der Ges. Fläche), in Baden (384 Ortschaften, 28 722 Pflanzer = 19 pro Mille der Einw., 545 867,71 a = 361,89 pro 100 Mille der Ges. Fläche), der Provinz Starkenburg (41 Oectschaften, 2832 Pflanzer = 3,2 pro Mille der Einw. 62 671,40 a = 207,59 pro 100 Mille der Ges. Fl.), im Reg. Bez. Mittelfranken (76 641,95 a), in Schwarzburg⸗Rudolstadt (8729,47 a), im Reg. Bez. Stettin (97 832,20 a), Potsdam (157,382,84 a), im Landdrosteibezirk Hildes⸗ heim (35 805,04 a), in Sachsen⸗Meiningen (12 408,35 a) und Mecklenburg⸗Strelitz u“ a). Die mit Tabak be⸗ pflanzte Fläche betrug über 3 % des Gesammtareals der tabakbauenden Orte in den baverischen Regierungsbezirken Speyer, Landau und Neustadt a. H. und in den badischen Amts⸗ bezirken Mannheim (ohne Stadt), Schwetzingen, Weinheim und Heidelberg (ohne Stadt); über 1 bis 3 % in den preußischen Kreisen Marienwerder Prenzlau, Angermünde, Randow, Kreuznach und Witt⸗ lich; den bayerischen Amtsbezirken Germersheim, Schwabach, Fürth, Erlangen und I“ den badischen Amtsbezirke Ettenheim, Kork, Lahr, Offenbach, Karlsruhe (ohne Stadt), Mannheim (Stadt), Heidelberg (Stadt) und Wiesloch; in den hessischen Kreisen Bent⸗ heim und Heppenheim; im Kreise Meiningen; in der schwarz⸗ burg⸗rudolstädtischen Unterherrschaft; im elsaß⸗lothringischen Kreise Erstein. Ueber ½ bis 1 % wurden gebaut in den preußischen Kreisen Ohlau, Bitterfeld, Osterode, Göttingen, Ein⸗ beck (Northeim), Eschwege, Witzenhausen und Schmalkalden; in dem bayerischen Amtsbezirk Bergzabern; den badischen Amtsbezirken Achern, Bruchsal und Durlach; im Kreise Dessau und in den elsaß⸗ lothringischen Kreisen Straßburg (Land) und Schlettstadt. Gar kein Tabakbau ist vorhanden in den Prooinzen Schleswig⸗Holstein und Westfalen, den Landdrosteibezirken Lüncburg, Stade, Osnabrück und Aurich, den Regierungsbezirken Wiesbaden, Cöln, Aachen und Sig⸗ maringen; in den württembergischen Kreisen Schwarzwald und Donau; den badischen Kreisen Villingen, Waldshut und Lörrach, den hessischen Provinzen Oberhessen und Rheinhessen; in Waldeck, Reuß ä. L., Schaumburg⸗Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg
Auf 1 Pflanzer kommen durchschnittlich 11 a mit Tabak bebaute Fläche, in Mecklenburg⸗Strelitz 47, Sachsen⸗Altenburg 35, den Re⸗ gierungsbezirk Ober⸗, Mittel⸗ und Unterfranken 28, in der Rhein⸗ pfalz 24, in Hessen 22 a. Scheidet man den Tabakbau im steuer⸗ freien Umfange aus, so kommen auf 1 Pflanzer durchschnittlich 23 a, in Mecklenburg⸗Strelitz 65, den Provinzen Brandenburg und Pom⸗ mern 48, Westpreußen und Altenburg 35, Franken 29, Elsaß⸗ Lothringen 26, der Rheinpfalz 24 a.
Im Verhältniß zur Gesammtbevölkerung zählen die größte An⸗ zahl von steuerpflichtigen Tabakpflanzern dier bayerische Rheinpfalz mit 213, Baden mit 184, Schwarzburg⸗Rudolstadt mit 54, Elsas⸗ Lothringen mit 54, Sachsen⸗Meiningen mit 36 und Hessen mit 30 Tabakpflanzern auf je 10 000 Einwohner. Im ganzen Reich kom⸗ men 18 steuerpflichtige und 19 steuerfreie Tabakpflanzer auf je 10 000 Einwohner. Die Zahl der Letzteren ist am größten in Ost⸗ preußen mit 193, Posen 48, Pommern 44 und Westpreußen 43 auf je 10 000 Einwohner. 8
Ueberall ist es Vesagetrise die Klasse der Kleingrundbesitzer und Pächter, welche den Tabakbau betreiben und dabei die Arbeits⸗ kräfte ihrer Familienangehörigen verwerthen. Dagegen befassen sich die mittleren und größeren Grundbesitzer wegen der Kosten, die der Tabakbau verursacht, nur in geringem Maße mit demselben, am meisten noch von größeren Grundbesitzern die in der Provinz Hessen⸗ Nassau, in Baden und Hessen, und von eigentlichen Großgrund⸗ besitzern die in den Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien, der Rheinprovinz und in Mecklenburg⸗Strelitz. Im letztgenannten Staate und in Schlesien ist der Anbau auf Antheil (gewöhnlich die Halfse) der außerdem nur in geringem Umfange stattfindet, allgemein üblich.
E“ Fcheg des Bundesraths vom 8. November 1877 ist eine umfassende Erhebung über den Anbau des Bodens und über die Ernteerträge im Deutschen Reiche zuerst für das Jahr 1878 an⸗ geordnet worden, deren definitive Ergebnisse dem Kaiserlichen statisti⸗ schen Amte bis zum 1. Juni 1879 mitzutheilen und vom Letzteren mit thunlicher Beschleunigung zu veröffentlichen sind. Da es aber wünschenswerth erschien, über den Ernteausfall der wichtigsten land⸗ wirthschaftlichen Produkte möglichst bald Nachrichten zu erhalten, so wurde für 1878 angeordnet, daß von bestimmten Haupt⸗Feldfrüchten und von Wiesenheu die Durchschnittserträge vom Hektar und die Gesammterträge in Centnern für die einzelnen Bundesstaaten und deren größere Verwaltungsbezirke bis zum 1. Dezember 1878 dem statistischen Amte mitzutheilen und von diesem zu veröffentlichen seien. Dies ist in dem jetzt herausgege⸗ benen Novemberhefte der Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reiches für das Jahr 1878 durch eine vorläufige Uebersicht der Ernteerträge von acht wichtigen Feldfrüchten und von Wiesenheu im Deutschen Reiche für das Jahr 1878 geschehen. Wie dieselbe ersehen läßt, ist es aber weder allen Staaten helungen, das Material überhaupt rechtzeitig mitzutheilen, noch aben die sämmtlichen Rubriken ausgefüllt werden können, welche nach Maßgabe des vorgeschriebenen Zusammenstellungsformularg auszufüllen gewesen wären. Namentlich fehlen die Anbauflächen und Ernteerträge noch von Bayern, Elsaß⸗Lothringen und beiden Lippe, so daß die nachfolgende Zusammenstellung der Hauptresultate aus der betreffenden Uebersicht nur ein ungefähres Bild giebt. Es wur⸗
den im Deutschen Reiche, ausschließlich der vorgenannten Staaten,
im Jahre 1878
Geerntet Centner.
Angebaut. Tausende
sammtfläche
Weizen einschließl. Spelz 1 607 777 3,59 Roggen .E “ Gerste. . 1 241 396 Pes. 3 195 722
chweislen. 243 701 ͤ“ Kartoffelln 2 398 045 1 Wiesenheu 4 443 819 92 78,1 347 047
Eine Ergänzung der in der Uebersicht fehlenden Ernteerträge von Bayern und Efaß Tothringen ist aus älteren Veröffentlichungen dieser beiden Staaten versucht worden und ergiebt sich denn die Erntemasse für die Bundesstaaten exkl. beide Lippe, wie folgt: Weizen einschl. Spelz 66 352 000 Ctr., Roggen 148 559 000 Ctr., Gerste 49 716 000 Ctr., Hafer 109 615 000 Ctr., Buchweizen 5 093 000 Ctr., Erbsen 10 619 000 Ctr., Kartoffeln 501 806 000 Ctr., Wiesenheu 509 903 000 Ctr. 8 .
— Das Kaiserliche statistische Amt veröffentlicht in dem jetzt herausgegebenen Novemberheft der Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs für 1878 auf Grund der unter Aufsicht des eng⸗ lischen Handelsamts zu London bearbeiteten monatlichen „Aceomis relating t) trade and navigation of tte Uaited kingdow“ eine Uebersicht der Einfuhr der hauptsächlichsten britischen und irischen Roherzeugnisse und Fabrikate nach Deutsch⸗ land für die Zeit vom 1. Januar bis Ende November 1878, verglichen mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Danach belief sich der Gesammtwerth dieser wichtigeren Handelsartikel auf rund 258,5 Mill. Mark gegen 262,8 Mill. Mark in 1877, hat sich also in 1878 um 4,3 Mill. Mark vermindert. Abgenommen hat namentlich die Einfuhr von: Roheisen um 1,3 Mill. Mark, Ma⸗ terialeisen um 1,1 Mill. Mark, Kohlen und Koks um 2,7 Mill. Mark, Baumwollengarn um 5,0 Mill. Mark, Baumwollenwaaren um 3,0 Mill. Mark, Kammwollwaaren um 1,4 Mill. Mark, Alkalien um 0,7 Mill. Mark, Heringe um 1,7 Mill. Mark. Da⸗ gegen zeigen gegen 1877 eine Zunahme der Einfuhr: Rohkupfer um 1,2 Mill. Mark, Eisenbahnschienen um 3,1 Mill. Mark, Dampf⸗ und andere Maschinen um 2,5 Mill. Mark, Seiden⸗ und Halbseidenwaaren um 1,2 Mill. Mark, Wollengarn um 2,9 Mill. Mark, Wollentuch und Decken um 1,6 Mill. Mark, Oel um 1,1 Mill. Mark. — Im Einzelnen verdienen von den wichtigeren Eegenständen dieses Verkehrs folgende ihrem Gesammtwerthe nach besonders heroorgehoben zu werden: Rohkupfer für 4 305 220 ℳ (1877 3 073 8680 ℳ), Roheisen für 11 531 6440 ℳ (1877 12 893 120 ℳ), Eisenbahnschienen für 6 519 100 ℳ (1877 3 415 420 ℳ), Reifeisen und Eisen⸗ und Stahlplatten zu Kesseln und Panzern für 2 567 200 ℳ (1877 3 193 400 ℳ), Guß⸗ und Schmiede⸗Eisen und andere Eisen⸗ und Stahlartikel mit Ausnahme der Geschüße für 2 813 420 ℳ (1877 3 340 620 ℳ), Metallwaaren und Messerschmiedewaaren ohne Unterschied des Metalls für 3 410 100 ℳ (1877 3 992 080 ℳ), Dampfmaschinen für 3 783 280 ℳ (1877 2 485 720 ℳ), andere Maschinen für 12 663 060 ℳ (1877 11 428 220 ℳ), Kohlen und Koks für 15 229 160 ℳ (1877 17 997420 ℳ), Baumwollengarne für 40 703 460 ℳ (1877 45 751 980 ℳ), Baumwollenwaaren für 20 833 940 ℳ (1877 23 864 580 ℳ), Leinengarn für 4 739 540 ℳ (1877 4 837 400 ℳ), Juteartikel exkl. Säcke für 10 081 240 ℳ (1877 9 916 080 ℳ), Seide, gesponnen und gezwirnt, für 2 725 040 ℳ (1877 2 276 420 ℳ), Seiden⸗ und Halbseidenwaaren für 2 903 400 ℳ (1877 1 730 780 ℳ), rohe Schafwolle für 4 302 940 ℳ (1877 4 565 700 ℳ), Wollengarn für 36 462 840 ℳ (1877 33 522 480 ℳ), wollene Tücher und Decken für 23 342 400 ℳ (1877 21 731 640 ℳ), Kammwollwaaren für 9 142 600 ℳ (1877 10 576 060 ℳ), Alkalien für 4 588 780 ℳ (1877 5 272 740 ℳ), Oel aus Sämereien für 10 484 680 ℳ (1877 9 341 260 ℳ), Heringe für 14 834 860 ℳ (1877 16 550 220 ℳ).
— Statistik der Königlichen Bau⸗Akademie pro Winter⸗Semester 1878/79:
1) Lehrer: Festangestellte 16, ordeatliche 18, Hülfslehrer 36, Privat⸗Dozenten 11, Summa 81. 88 8
2) Studirende: 74 Bauführer, 657 Baukunstbeflissene für den Staatsdienst, 63 Privat⸗Architekten, 18 Ausländer (Nichtdeutsche), zusammen 812 immatrikulirte Studirende und 72 Hospitanten (darunter 3 Ausländer). Summa 884 Studirende. 8
3) Am Beginn des Semesters sind neu aufgenommen worden: Durch Immatrikulation 149, Hospitanten 64. Summa 213 Studirende. (Unter den Hospitanten befinden sich 3 Studirende der Uriversität, 3 der Gewerbe⸗Akademie und 2 der Berg⸗Akademie.)
4) Zahl der wöchentlich ertheilten Unterrichts⸗ stunden: Im ordentlichen Unterricht 275 ½ Stunden, im außer⸗ ordentlichen Unterricht 62 Stunden. Summa 337 ½ Stunden.
5) Von den al 2 aufgeführten 657 Baukunstbeflissenen für den Staatsdienst haben: 320 Gymnasien, 334 Realschulen I. Ordnung, 3 reorganisirte Gewerbeschulen besucht. 1 E
6) Von den Ausländern sind aus: der Schweiz 1, Böhmen 1, Ungarn 3, Rußland 2, Norween 3, Schweden 1, England 1, Frank⸗ reich 1, Portogal 1, Nord⸗Amerika 5, Süd⸗Amerika 2 (1 aus Mexiko, 1 aus Brasilien). Summa 21. .
— (Fr. C.) Die amtliche „Statistique de la France“ giebt über die Zahl der gegenwärtig in Frankreich „wohnhaften Fremden folgende Aufschlüsse. Die Gesammtzahl beläuft sich auf 801 754 Köpfe, d. i. 2,17 % der ganzen Bevölkerung, während das Verhältniß im Jahre 1851 1,06 und im Jahre 1872 2,03 betrug. An der Spitze stehen die Belgier in Stärke von 374 498, woron 244 143 auf das Norddepartement und 40 816 auf das Seinedepar⸗ tement entfallen. Dann folgen die Italiener mit 165 313 (haupt⸗ sächlich in Marseille, Nizza und Paris), die Spanier mit 62 437 (vorwiegend in den Niederpyrenäen und in Paris), die Schweizer, auf viele Departements vertheilt, mit 50 203; nun erst die Deutschen, deren Zahl seit 1866 um 38 % abgenommen hat, mit 59 028, wo⸗ von 21 834 Paris und Umgebung bewohnen; weiter die Engländer mit 30 077 (vorwiegend in Paris, Nizza, Pau und einigen nörd⸗ lichen Departements.)
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Paris, 12. Januar. Heute starb hier der berühmte Arzt und medizinische Schriftsteller Tardieu. — Gestern ist August Préault, ein verdienstlicher Bildhauer, Schüler von David d'An⸗ gers, im Alter von 65 Jahren mit Tode abgegangen. 1“
— Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung hat die Königliche Akademie der Wissenschaften unternommen, durch Herausgabe der Politischen Korrespondenz Friedrichs des Großen dem Andenken ihres Erlauchten Neubegründers das würdigste Denk⸗ mal zu setzen. Diese epochemachende Publikation bildet die lang entbehrte Ergänzung zur akademischen Ausgabe der Oeavres de Fréderic le Grand, welche die literarischen Schriften und die privaten Korrespondenzen des Königs umfaßt, indem sie die unmittelbaren Zeugnisse der politischen Thätigkeit Friedrichs II., urkundliche Dotu⸗ mente von intimem Charakter, von hervorragendem historischen Werthe, der Oeffentlichkeit übergiebt. Sie wird die Handschreiben des Königs an die Souveräne, seine Kabinetsordres, eigenhändigen Weisungen und Resolutionen an das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten, seine Immediaterlasse an die Vertreter Preußens bei den fremden Höfen, seine Haudschreiben an leitende Staats⸗ männer des Auslandes, seinen Briefwechsel politischen Inhalts mit den Mitgliedern des Königlichen Hauses und anderen ihm vertrauten Persönlichkeiten enthalten. 1u“
Der Veröffentlichung, welche auf 30 Bände berechnet ist, liegt das reiche Material der preußischen Archive zu Grunde, welches über⸗ dies aus fremden Archiven und Privatsammlungen etwa erforderlich⸗ Ergänzungen erhält. So wird dieses monumentale Werk eine um⸗ fassende und sichere Grundlage und zugleich mit dieser einen unan⸗ fechtbaren Maßstab für die Beurtheilung und Würdigung der Re⸗ ententhätigkeit 8' ied des Groß d der historis
Kritik das authentische Material für Prüfung und Sichtung der vorhandenen reichen Literatur über die friedericianische Zeit liefern. Der erste Band giebt in etwa 650 Nummera die Korrespon⸗ denzen der Jahre 1740 und 1741, der zweite, der diesem unmittelbar folgen wird, schließt mit dem Ende des Jahres 1743; den beiden ereignißreichen Jahren des zweiten schlesischen Krieges, 1744 und 1745, für welche die Vorarbeiten sich ihrer Vollendung nähern, wird je ein Band gewidmet sein; die weiteren Bände werden in möglichst regelmäßigen Zwischenräumen erscheinen. 9 b
Die chronologische Anordnung des Stoffes gewährt die Möglich⸗ keit, den großen König in seinen Entschließungen und seinen Hand⸗ lungen von Tag zu Tag zu begleiten und das Ineinandergreifen seiner Beweggründe zu erkennen, während den weiteren praktischen Erfordernissen der Forschung und Benutzung dadurch Rechnung ge⸗ tragen wird, daß die jedem Bande angehängten Register die neben einander laufenden Verhandlungen mit den einzelnen Staaten unter scharfer Hervorh bung ihrer Hauptmomente übersichtlich zusammen⸗ stellen. Zur Erleichterung des Verständnisses dienen kurze Anmer⸗ kungen am Fuße des Textes der Korrespondenz. . “
Die besondere Sorgfalt, welche an der Hand der Akten, sowie des einschlägigen genealogischen Materials den mithandelnden Per⸗ sönlichkeiten in den Registern am Schlusse der einzelnen Bände zu⸗ gewendet wird, erhebt diese Verzeichnungen zugleich zu fördernden Beiträgen zur Geschichte einer ansehnlichen Zahl von adeligen und anderen namhaften Familien. “
Wenn somit diese große Publikation als Quellenwerk für die Geschichte des achtzehnten Jahrhunderts überhaupt den Forschern auf diesem Gebiete unentbehrlich sein wird, so wird der Staatsmann, der Vaterlandsfeeund, der denkende Leser den König mit dem lebendigsten Interesse in die Gefahren und Verwickelungen seines thatenreichen Lebens begleiten, und nicht nur reiche Belehrung, sondern auch patrio⸗ tische Erhebung in dem unmittelbaren Anblick, in dem unmittelbaren Eindruck so schneidiger, unermüdlicher und pflichttreuer Waltung des Königlichen Amtes davon tragen. 8
Die Korrespondenz, deren Verlag dem Königlichen Hofbuchhänd⸗ ler Alexander Dunceker hiersel st übertragen worden ist, wird in zwei Ausgaben erscheinen: die eine in groß Oktav⸗Format, die zweite in Quart⸗Format auf stärkerem Papier. Je nach dem Umfang wird der Preis der ersteren für den Band 12 — 15, der der zweiten 17— 20 ℳ betragen. In jedem Jahr werden voraussichtlich zwei Bände erscheinen, der erste soll in nächster Zeit zur Ausgabe kommen.
— Unter dem Titel: „Zur Revision des Zolltarifs un der innern Produktionssteuern. Zoll⸗ und steuertechnische Bemerkungen von Hermann Hartung, Haupt⸗Steueramts⸗ Controleur in Neuß am Rhein“ ist im Verlage von W. Crüwell in Dortmund eine Broschüre erschienen, welche mit fachmännischer Kenntniß geschrieben, die Frage einer umfassenden Steuer⸗ reform lediglich vom steuerkechnischen Standpunkt aus prüft. Der Verfasser, ein mitten in der Praxis stehender, erfahrener Beamter, versucht es, „an der Hand der gegenwärtigen that⸗ sächlichen Lage der Dinge, d. h. nach den realen Bedürf⸗ nissen der Staatskasse und den praktischen Interessen des Volkes, die für eine Umgestaltung des Zolltarifs, sowie für eine Veränderung hauptsächlich der Branntwein⸗ und Rübenzuckerstener etwa in Betracht kommenden Gesichtspunkte darzulegen.. Er will vom zoll⸗ und steuertechnischen Standpunkte aus untersuchen, „welche Artikel des
olltarifs hauptsächlich zur Zollerhöhung und in welchem Maße ich eignen. Nach seiner Ansicht kann man auf keinem andern, als auf dem Wege der Zoll⸗ und Steuererhöhung zur Deckung des im Budget des preußischen Staates vorhandenen Defizits von 73 ¾ Mil⸗ lionen Mark gelangen. Der Verfasser rechnet nunmehr an der Hand des bisher giltigen Tarifs aus 13 verschiedenen Importartikel eine jährliche Mehreinvahme an Zöllen von 83 340 951 ℳ un aus dem Ertrage der erhöhten Tabaks⸗, Branntwein⸗ und Rüben zuckersteuer eine Mehreinnahme von 14 953 520 ℳ, in Summa also eine jährliche Mehreinnahme von 98 294 471 ℳ heraus. wobei er den Gesichtspunkt im Auge behält, daß die Steuerkraft des Ein zelnen nicht noch mehr in Anspruch genommen werde. 3 m Grunde schließt er alle diejenigen Artikel, die für absolut nothwendi zum Leben angesehen werden müssen, a priori von der Besteuerung aus. Man wird gewiß in mancher Beziehung anderer Ansicht sein können, als der Verfasser, doch dürfte Jeder, der sich mit diesen Fragen beschäftigt, die kleine Schrift mit Interesse und Nutzen lesen.
— Vor uns liegt Heft I. des Forstwissenschaftliche Centralblattes, welches die zweite Folge der, aus der Schweizer bartschen Buchhandlung in Stuttgart in den Verlag von Wiegandt. Hempel & Parey in Berlin übergegangenen Monatsschrift für Forst⸗ und Jagdwesen bildet. Die Zeitschrift steht unter der Redaktion des Henn Prof. Dr. Baur in München und heben wir aus dem reichen
halt des 1. Heftes die nachstehenden Arbeiten besonders hervor: Ober⸗Forstrath C. von Fischbach, Altes und Neues von der Weiß⸗ tanne. Prof. Dr. R. Hartig in München, Beitrag zur Eichenästungs⸗ frage. Ober⸗Forstrath Roth in Donaueschingen, Nochmals der Eichen⸗ schäler für Nadelholz. Prof. K. Schuberg in Carlsruhe, Untersuchun⸗ gen über die Erträge des Eichenschälwaldes ꝛc. ꝛc. Der Abonnements⸗ preis für den Jahrgang von 12 Heften ist auf 12 ℳ festgesetzt und ist das „Forstwissenschaftliche Centralblatt“ durch jede Buchhandlung und Postanstalt zu beziehen. 8
— Von dem Wörterbuch der ostfriesischen Sprache von J. ten Doornkaat⸗Koolman (Norden, Herm. Braams) ist soeben das sechste Heft erschienen. Dasselbe umfaßt die Worte von „Filt“ bis „Futern*.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Auf Grund des Gesetzes, betreffend Maßregeln gegen die Reb⸗ lauskrankheit, vom 6. März 1875 ist ferner der Großherzoglich sächsische Bezirksdirektor Bock zu Apolda zum ständigen Aufsichts⸗ kommissar für das Großherzogthum Sachsen, die Herzogthümer 8 Sachsen⸗Meiningen und Sachsen⸗Altenburg und die Fürstenthümer Schwarzburg⸗Sondershausen, Reuß ältere und Reuß jüngere Linie ernannt worden.
Gewerbe und Handel. . “
Nach amtlicher Nachricht aus Konstantinopel ist die Ge⸗ treideausfuhr aus dem Sandschak Cazai⸗Arboa (Distritt von Tschataldscha und Umgegend von Konstantinopel) bis zur neuen Ernte verboten. Nur das nach Konstantinopel bestimmte Getreide ist von diesem Verbote ausgenommen. Ein gleiches Ausfuhrverbot ist für den Sandschak Jerusalem erlassen worden. Von diesen Verboten werden diejenigen Kontrakte, welche vor Erlaß derselben abgeschlossen worden sind, nicht betroffen, wenn sie innerhalb einer Frist von zehn Tagen der kompetenten Behörde zur Beglaubigung vorgelegt werden.
— Das „Handelsarchiv“ enthält einen Bericht aus Vokobhama über die Versuche zur Herstellung schwarzen Thees, welche seit einiger Zeit in Japan angestellt werden, um aus dem im Lande pro⸗ duzirten gewöhnlichen Theeblatt schwarzen Thee zu fabriziren und diesen im Auslande abzusetzen. .
Bekanntlich waren die Vereinigten Staaten von Amerika zeither die einzigen Konsumenten japanischen Thees. Da aber die Theepreise in letzter Zeit auf dem amerikanischen Markte so stark zurückgegangen waren, daß trotz einer bedeutenden Steigerung der Ausfuhr nach Amerika doch kein verhältnißmäßiger Nutzen erzielt werden konnte, da 2 dessen die Befürchtung nicht ungerechtfertigt war, Amerika mit der Zeit als Markt für japanischen Thee überhaupt zu verlieren, und hiermit sich die Nothwendigkeit ergab, für das japanische Produkt neue Absatzgebiete zu schaffen, so empfahl das Ministerium des Innern den Theeproduzenten, die Fabrikation schwarzen Thees zu versuchen, um so möglicherweise auf den zahlreichen und bedeutenderen europäischen Märkten dem chinesischen und ostindischen Produkt Konkurrenz zu machen. Zur Erreichung dieser Absicht wurden keine Kosten und Mühen gespart. Die Regierung sandte Kommissionen nach China und Ostindien, um ch über die Zub he den des sch T d