Der Abg. Mahraun wandte sich gegen die Ausführungen des Abg. Dr. von Stablewski und rechtfertigte die Maß⸗ nahmen des Kultus⸗Ministers betreffs der Lehrerseminarien und der Volksschule in der Provinz Posen. Auch für den Unterricht im Polnischen sei völlig genügend gesorgt. Be⸗ dauerlich sei es, daß der Abg. von Stablewski nur allgemeine Klagen erhoben habe, ohne bestimmte Punkte aufzuführen. Redner fragte dann, ob Aussicht sei, daß in Ortelsburg in Ostpreußen der Neubau des Seminars, welcher dringend erforderlich sei, bald vorgenommen werde.
Der Regierungskommissar erklärte, daß die Staatsregie⸗ rung die letztere Angelegenheit mit möglichster Beschleunigung betreiben werde.
Der Abg. Dr. Perger bestritt, daß die 1876 von ihm ge⸗ sprochenen, vom Kultus⸗Minister angeführten Worte irgendwie bereits ihre allgemeine Bedeutung verloren hätten. Die heutigen Ausführungen des Ministers schienen dem Redner weit mehr nach einer Stelle außerhalb dieses Hauses und weit mehr an die Adresse der Evangelischen als der Katholiken gerichtet zu sein. Gleichwohl wolle Redner nun mit seinem Urtheil über die Falksche Schulverwaltung nicht zurückhalten. Dankbar empfänden auch die Katholiken die stete Vermehrung der Seminare für Lehrer und Lehrerinnen, sowie die fort⸗ gesetzte Sorge für die Verbesserung und Vermehrung der Präparandenanstalten. Weniger übereinstimmend seien aber die Urtheile in Bezug auf die Leistungen. Hier habe sich die Vernachlässigung der erziehlichen Aufgabe als ein wesent⸗ liches Moment des Rückganges erwiesen. Andererseits wür⸗ den die Zöglinge mit ganz entbehrlichem Ballast, metrischen Uebungen u. dergl. belastet. Es müsse in dieser Hinsicht konstatirt werden, daß auf der Seite des Kultus⸗Ministers alle Diejenigen sich befänden, welche den positipen konfessionellen Glauben nicht wollten, wenigstens nicht in dem Sinne, welchen die Kirche damit verbinde. Wenn erst die nach dem jetzt herrschenden System ausgebildeten Lehrer nach einem Dezennium etwa die Mehrzahl aller Elementarschulen in Händen haben würden, dann werde auch die Zahl Derer in diesem Hause beträchtlicher sein, als heute, die an den traurigen Früchten dieses Systems dessen Verderblichkeit erkennten.
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Schneider erwiderte, er könne in Bezug auf die Ausführun⸗ gen des Vorredners sich auf die Rede des Ministers beziehen und die Vorwürfe gegen das jetzige System der Unterrichts⸗ verwaltung in ihrer Allgemeinheit zurückweisen.
Der Abg. Seyffardt nahm das System des Ministers in Schutz gegen die Vorwürfe des Ultramontanismus. Für diesen handle es sich jetzt allerdings um eine Lebensfrage, denn selbst ultramontane Organe hätten es zugestanden, daß ein Friede mit Rom den Untergang des Ultramontanismus her⸗
eiführen müsse, wenn es dem letzteren nicht gelänge, die Schule den heerarchischen Einflüssen zurückzugewinnen. Doch sei dafür gesorgt, daß das niemals gelingen würde. Was die Klagen des Centrums über den Religionsunterricht an den katholischen Volksschulen angehe, so seien dieselben unbegrün⸗ det und arg übertrieben, die ganze Agitation gegen die be⸗ stehende Ordnung beruhe auf der Erkenntniß, daß die Aera Falk der Schule Segen bringe. Dem jetzigen Kultus⸗Minister gebühre auch der Ruhm, den bisher fast nur auf dem Papier stehen⸗ den Schulzwang in den westlichen Provinzen endlich durch⸗ geführt zu haben. In solchen Thatsachen liege die beste Vertheidigung des Systems Falk. Dagegen diene die Mühe des Centrums für die Volksschule nicht deren Interessen, sondern Nebenzwecken. Im weiteren Verlaufe der Rede nahm der Abge⸗ ordnete Anlaß, die oft gehörte Behauptung von der Identität des Katholizismus und des Ultramontanismus zurückzuweisen. Die guten Katholiken am Rheine seien froh darüber, daß sie durch die Aera Falk das losgeworden seien, was die Hierarchie in Belgien heute als ihr höchstes Ziel erstrebe, nämlich die Herrschaft der Hierarchie in der Schule. Davon hofften die Katholiken der Rheinlande für immer frei zu bleiben.
Der Abg. Loewe (Bochum) bemerkte, die in der letzten Zeit zu Tage getretenen Ausschreitungen seien eine allgemeine Krankheit, man stelle maßlose Ansprüche an die Allgemeinheit, ohne sich der korrelaten Pflichten bewußt zu sein. Im Privat⸗ verkehr, im Familienleben habe sich diese Demoralisation noch nicht geltend gemacht. Aus der misera contribuens plebs seien vollberechtigte Staatsbürger geworden, welche durch ihre Abgeordneten mehr oder weniger Einfluß auf die Gestaltung des Staates hätten. Sei der Religionsunterricht diesen Ent⸗ wickelungen gefolgt? Derselbe bewege sich noch immer auf dem Boden der patriarchalischen mosaischen Gesetzgebung, die von Gemeinden und Staaten nichts wisse. Auf diesem Gebiete sei keine Gleichgültigkeit eingetreten; den Dieb und Ehebrecher verurtheile man allgemein, aber gegen staatszerstörende Theorien sei man völlig gleichgültig, ja, man kokettire mit ihnen in geistreichem Spiel. Man er⸗ kenne den Satz an: „Seid unterthan der Obrigkeit, die Ge⸗ walt über Euch hat; denn sie ist von Gott eingesetzt.“ Ja aber, ob sie von Gott eingesetzt sei, sehe man daran, ob sie Gewalt habe; das sei erst zu probiren. Man müßte in der Pflichtenlehre weit über die mosaischen Gebote hinausgehen, besonders wenn Leute im geistlichen Amte die Sozialdemo⸗ kratie bekämpften, indem sie dieselbe Saat des Neides und Hasses zwischen den einzelnen Gesellschaftsklassen ausstreuten.
er Unterrichts⸗Minister sollte seinen Einfluß auf die Kirchen⸗ behörden dahin geltend machen, daß in dem Religions⸗ unterricht diese Pflichten gegen den Staat zur Erkenntniß ge⸗ bracht würden.
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen. Nach einigen persönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Majunke und Dr. von Jardzewski wurde Kap. 125 Titel 1—5 a. bewilligt, worauf sich das Haus um 4 ¼ Uhr vertagte.
— In der heutigen (30.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß vom Abg. ein Antrag, die Reguli⸗ rung der Oder betreffend, und vom Handels⸗Minister ver⸗ schiedene Exemplare der Mittheilungen der chemisch⸗technischen Versuchsstation bei der Königlichen Porzellan⸗Manufaktur ein⸗ gegangen seien.
In zweiter Berathung wurde der Antrag des Abg. Krech auf Annahme des Entwurfs eines Ergänzungsgesetzes zu dem Gesetze vom 27. April 1872, betr. die Ablösung der den geist⸗ lichen und Schulinstituten, sowie den frommen und milden Stiftungen zustehenden Realberechtigungen in der von der Agrarkommission beschlossenen Fassung angenommen,
und auch der Kommissar des Landwirthschafts⸗ erklärt hatte, daß, wenn die Zustimmung beider Häuser des Landtages zu der Vorlage erfolgen werde, auch das Staats⸗Ministerium, obwohl es noch keinen Beschluß hierüber Pfaßt habe, derselben voraussichtlich nicht entgegentreten werde. er Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst motivirte seinen darauf zur Berathung kommenden Antrag, Maßregeln gegen den Wucher betreffend, welcher lautet:
„Das Haus der Abgeordn ten wolle beschließen: Die König⸗ liche Staatsregierung aufzufordern: sofort eine eingehende und umfassende Ermittelung eintreten zu lassen betreffs des Bedürf⸗ nisses und der Mö lichkeit wirksamen legislatiren Vorgehens gegen den überhand nebmenden Wucher und die damit zusammen⸗ hängenden schlimmen Folgen der allgemeinen Wechselfähigkeit.“
mit dem Hinweis, daß derselbe lediglich eine Konsequenz seiner diesbezüglichen früheren Interpellation sei, welche vom Justiz⸗Minister keine befriedigende, sondern eine materiell inhaltslose Beantwortung erfahren habe. Die maßlosen Verdächtigungen, welche wegen dieser Interpellation in liberalen Blättern gegen ihn gerichtet worden seien, müsse er zurückweisen, ein agitatorischer Zweck sei dabei seinerseits nicht verfolgt worden. Beim Schlusse des Blattes hatte der Abg. Dr. Lasker das Wort.
— Ueber das dienstliche Verhältniß der Gens⸗ d'armen zu den Amtsvorstehern hat der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, unterm 8. d. M. eine Cirku⸗ larverfügung folgenden wesentlichen Inhalts erlassen:
„Das dienstliche Verhältniß der Gens'darmen zu den Amts⸗ vorstehern, dessen Regelung zur Kompetenz der Militärvor⸗ gesetzten nicht gehört, ist im Geltungsgebiete der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 durch §. 65 dieses Gesetzes näher festgestellt. Die Amtsvorsteher sind danach nicht Vorgesetzte der Gensd'armen, haben ihnen also keine Befehle zu ertheilen, sondern dieselben zu requiriren; sie haben es demgemäß zu vermeiden, ihren Requisitionen die Form von Befehlen zu geben oder sonst den Gensd'armen in schroffer und herrischer Weise zu begegnen. Dagegen sind die Gensd'armen nach der ausdrücklichen Vorschrift in demselben Paragraphen verpflich⸗ tet, den Requisitionen der Amtsvorsteher in polizeilichen An⸗ gelegenheiten zu genügen. Gemäß §. 18 der Verordnung über die Organisation der Landgensd'armerie vom 30. Dezember 1820 ist die Civildienstbehörde allein für die Rechtmäßig⸗ keit und Zweckmäßigkeit der von ihr den Gensd'armen ertheil⸗ ten Aufträge und Anweisungen, der Gensd'arm aber nur für deren pünktliche Erfüllung und Ausführung verantwortlich. In Betreff aller anderen als der unmittelbar vorgesetzten Civildienstbehörde bestimmt der §. 18 a. a. O., daß diese ihre Requisitionen resp. Befehle an die unmittelbar vorgesetzte Civildienstbehörde zu richten haben, welche aber denselben voll⸗ ständig zu genügen verpflichtet sei, eine Bestimmung, die schon früher bezüglich der Ortspolizeiverwaltungen, und so⸗ dann durch die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 bezüg⸗ lich der Amtsvorsteher dahin modifizirt worden ist, daß die⸗ selben zur direkten Requisition der Gensd'armen befugt sind. Aus diesen Vorschriften ergiebt sich der Grundsatz, daß der Gensd'arm den Requisitionen des Amtsvorstehers in polizei⸗ lichen Angelegenheiten zu genügen hat, ohne die Rechtmäßig⸗ keit und Zweckmäßigkeit der getroffenen Anordnung seiner eigenen Prüfung zu unterziehen. Er würde diesen Requisi⸗ tionen die Folge nur zu versagen haben, wenn etwas an sich Ungesetzliches von ihm verlangt würde.
Hiernach müsse von den Gensd'armen erwartet und gefor⸗ dert werden, daß sie nicht blos den Requisitionen der Amts⸗ vorsteher dienstwillig und pünktlich nachkommen, sondern auch in ihrem persönlichen und schriftlichen Verkehre mit den Amts⸗ vorstehern diesen die Höflichkeit und Achtung beweisen, welche dieselben in ihrer ehrenamtlichen Stellung als Verwalter der Ortspolizei erwarten dürfen.
— Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 7. d. M. schließt mit folgenden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand 614 264 000 ℳ oder 4 511 000 ℳ weniger als in der Vorwoche, der Wechselbestand 600 663 000 ℳ oder 11 271 000 ℳ weniger; gleichzeitig zeigen die Lombard⸗ forderungen bei einem Bestande von 88 641 000 ℳ eine Ab⸗ nahme von 5 211 000 ℳ; es betrug ferner der Notenumlauf 828 092 000 ℳ oder 29 667 000 ℳ weniger als in der Vor⸗ woche, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 177 535 000 ℳ eine Zunahme um 6 647 000 ℳ und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit en 000 ℳ eine Zunahme um 1 288 000 ℳ erkennen assen.
— Mittelst Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom 28. Dezem⸗
ber v. J. ist bestimmt worden, daß die 2. Escadron Dra⸗
Fneredisgimre Prinz Albrecht von Preußen
(Litthauischen) Nr. 1 am 1. April d. J. von Ragnit nach Tilsit zu verlegen ist.
— Am 14. d. M. starb hierselbst der Wirkliche Geheime Rath, Ober⸗Tribunals⸗Vize⸗Präsident Dr. von Ingersleben.
— Von S. M. Glattdeckskorvette „Nymphe“, 9 Ge⸗ schütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Sattig, sind Nach⸗ richten aus Barbadoes, d. d. 31. Dezember 1878, eingetroffen.
S. M. Kanonenboot „Comet“, 4 Geschütze, Komman⸗ dant Kapitän⸗Lieutenant Frhr. von Senden⸗Bibran, ist am 29. Dezember 1878 von Konstantinopel in See gegangen und unter Anlauf von Mitylene am 4. Januar cr. in Smyrna eingetroffen.
Cöln, 15. Januar. (Cöln. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl traf gestern Vor⸗ mittag 8 Uhr, von Berlin kommend, hier ein und fuhr um 9 Uhr nach Luxemburg weiter, um daselbst der Beerdigung des Prinzen Heinrich der Niederlande beizuwohnen.
Bayern. München, 14. Januar. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat den General⸗Major Theodor von Fries und den Fabrik⸗ und Gutsbesitzer Hugo von Maffei zu lebenslänglichen Reichsräthen ernannt. — Der General⸗ Stabsarzt a. D., Dr. Rast, Ritter des Eisernen Kreuzes ec., ist im 68. Lebensjahre gestern hier gestorben. Su
Baden. Karlsruhe, 14. Januar. Der Prinz und die Prinzessin Wilhelm sind heute Nachmittag nach St. Petersburg abgereist, um den Feierlichkeiten beizuwohnen, welche dort aus Anlaß der Vermählung der Großfürstin Anastasie
nachdem der Referent Abg. Hildebrand und die Abgg. Rauchhaupt und von Bandemer dieselbe befürwortet
von Rußland mit dem Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Schwerin stattfinden werde öö“ 1““
111“ “ 12
des Norddeutschen Lloyd
—
Hessen. Darmstadt, 16. Januar. (W. T. B.) Der Zweiten Kammer ist eine Vorlage zugegangen, betreffend den Verkauf des hessischen Antheils an der Main Weser⸗Bahn
an Preußen.
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburgyhausen. Meiningen. 12. Januar. (Magd. Ztg.) Die diesseitige Regierung macht heute den Anfang mit der Publikation der zur Ausführung der Justizorganisation vereinbarten Gesetze, und zwar mit dem Gesetze zur Einführung des Gerichtsver⸗ fassungsgesetzes, das in den Staaten noch mit den Landtagen zu verabschieden ist. Die wesentlichsten Be⸗ stimmungen des genannten Gesetzes sind: Die Prüfungen für das Richteramt finden beim Ober⸗Landesgericht in Jena statt. Aufgehoben werden: das Ober⸗Appellationsgericht in Jena, das Appellationsgericht in Hildburghausen, die Kreisgerichte, die seitherigen Landgerichte und Kreisgerichts⸗Deputationen. Der Herzog und das Herzogliche Haus finden ihren Gerichts⸗ stand beim Landgericht Meiningen. Die Sitze und Bezirke der Amts⸗ gerichte werden durch landesherrliche Verordnung bestimmt. Vom Amte eines Schöffen sollen dispensirt sein, außer den im Gerichts⸗ verfassungsgesetz bezeichneten Beamten, der Direktor der Landes⸗Kreditanstalt, die vortragenden Räthe im Ministerium, die Landräthe, die Forstmeister und Kreis⸗Schulinspektoren. Die Schöffen und Geschworenen bekommen die Reisekosten vergütet: 10 ₰ für jedes Kilometer mit der Eisenbahn, 20 ₰ für jedes Kilometer ohne Eisenbahn. Die Ametsrichter können im Bedürfnißfall als Stellvertreter zum Land⸗ und Ober⸗Landesgericht berufen werden, eben so für letzteres die Landrichter. Die Staatsanwaltschaft besteht aus dem Ober⸗ Staatsanwalt und den Staatsanwälten beim Ober⸗Landes⸗ gericht, dem ersten Staatsanwalt und den übrigen Staats⸗ anwälten bei den Landgerichten und dem Amtsanwalt bei den Amtsgerichten. Die Beamten der Staatsanwaltschaft sind nicht richterliche Beamte. Die Gerichtsschreiber und Gerichts⸗ vollzieher werden vom Staats⸗Ministerium ernannt. Die Justizaufsicht wird geübt durch das Justiz⸗Ministerium, die Präsidenten des Ober⸗Landes⸗ und Landgerichts, die ersten Amtsrichter, den Ober⸗ und ersten Staatsanwalt. Die Justiz⸗ aufsicht kann gegenüber nicht richterlichen Beamten Ordnungs⸗ strafen bis zu 100 ℳ verhängen. Richter, Staatsanwälte und Gerichtsschreiber tragen in den öffentlichen Sitzungen eine vom Justiz⸗Ministerium zu bestimmende Amtstracht. Die Pensionsgesetze bleiben bis auf Weiteres noch in
raft.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Im 3. Liegnitzer Wahlbezirk (Glogau⸗Lüben) ist an Stelle des verstorbenen Rittergutsbesitzers Henze⸗Weichnitz, der Ritterguts⸗ besitzer Maager auf Denkwitz mit 203 gegen 131 Stimmen, welche der Ober⸗Amtmann von Jordan in Kl. Obisch erhalten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.
— Im 1. Wiesbadener Wahlbezirk (Frankfurt a. M.) ist an Stelle des Stadtgerichts⸗Raths Dr. Schrader, welcher sein Mandat niedergelegt hat, Dr. phil. und Fabrikant Nicolaus Eugen Lucius mit 207 gegen 50 Stimmen, welche Kaufmann Goetz Rigaud erhalten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. München, 14. Januar. Der ausgezeichnete Genremaler Eduard Kurzbauer, Ehrenmitglied der sööniglichen Akademie der bildenden Künste, ist nach mehrjährigem schweren Leiden gestern Abend hier verschieden. ö“ 8
Gewerbe und Hanbel.
Der Verwaltungsrath der Neuen Dampfer⸗Compagnie in Stettin hat beschlossen, an die Aktionäre eine Dividende von 12 % zur Vertheilung zu bringen.
— Der Verwaltungsrath der Vereinigten Schweizer⸗ bahnen (Union Suisse) hat beschlossen, den Januar⸗Coupon der Stamm⸗Prioritäten mit 5 Frcs. einzulösen.
Cöln, 16. Januar. (W. T. B.) Die Einnahmen der Rheini⸗ schen Eisenbahn ergaben im Monat Dezember 1878 gegen dieselb e Zeit im Vorjahre a. auf der Hauptbahn ein Minus von 46 984 ℳ, b. auf der Eifelbahn ein Minus von 3625 ℳ Die Gesammtmehrein⸗ nahme betrug im Jahre 1878 gegen das Jahr 1877 a. auf der Haupt⸗ bahn 323 283 ℳ, d. auf der Eifelbahn 20 588 ℳ
London, 16. Januar. (W. T. B.) Die Bank von Eng⸗ land hat heute den Diskont von 5 auf 4 % herabgesetzt.
Glasgow, 15. Januar. (W. T. B.) Die Verschiffungen der letzten Woche betrugen 6000 Tons gegen 6000 Tons in derselben
Woche des vorigen Jahres. (W. T. B.) Wollauktion. 1818 B.
Havre, 15. Januar. angeboten, 858 B. verkauft. Neue Wollen unverändert, alte 5 bis
Verkehrs⸗Anstalten. Southampton, 15. Januagr. (W. T. B.) Der Dampfer „Oder“ ist hier eingetroffen. New⸗York, 15. Januar. (W. T. B.) Der Dampfer
„England“ von der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.
10 Cts. billiger.
Berlin, 16. Januar 1879.
Im Wissenschaftlichen Verein in der Singakademie wird
am Sonnabend, Nachmittag um 5 Uhr, der Univ'rsitäts⸗Professor Eö aus Halle einen Vortrag über „David Strauß“ alten.
New⸗York, 14. Januar. (W. T. B.) Heute brach in den am Broadway gelegenen großen Kleidermagazinen ein Feuer aus. Der durch dasselbe angerichtete Schaden wird auf ca. 2 Mill. Doll. geschätzt.
Im Residenz⸗Theater haben am Dienstag Frau Hedwig Niemann⸗Raabe und Hr. Friedrich Haase in dem Lustspiel: „Das Fräulein von Belle⸗Isle“, von dem älteren Dumas (übersetzt und zeingerichtet von Paul Lindau), ein mit außerordentlichem Beifall aufgenommenes Gastspiel begonnen. An den beiden ersten Abenden war das Haus vollständig ausverkauft.
Am Sonnabend, den 18. Januar, wird Hr. Emile Sauret in der Singakademie ein Konzert geben. Dem französischen Geiger geht ein bedeutender Ruf voran.
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Redacteur: J. V.: Riedel.
Berlin: Druck: W. Elsner.
Verlag der Expedition (Kessel).
Drei Beilagen . einschließlich Börsen⸗Beilage).
Bekanntmachung eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehr⸗ anstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeug⸗ nisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der Wehrordnung vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einzährig⸗freiwilligen Militärdienst be⸗
nden. 8 Berlin, den 8. Januar 1879. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.
Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befä⸗ higung für den einjährig⸗freiwilligen Militär⸗
dienst berechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolg⸗
reiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung genügt. 8
a. Gymnasien. .““
I. Königreich Preußen. “
Provinz Ostpreußen. Die Gymnasien zu 1) Bartenstein, 2) Braunsberg, 3) Gumbinnen, 4) Hohenstein, 5) Insterburg, 6) das Altstädtische Gymnasium zu Königsberg i. Pr., 7) das Friedrichs⸗ Kollegium daselbst, 8) das Kneiphöfische Gymnasi im daselbst, 9) das Wilhelms⸗Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 10) Lyck, 11) Me⸗ mel, 12) Rastenburg, 13) Rössel und 14) Tilsit.
Provinz Westpreußen. Die Gymnasien zu 15) Conitz und 16), Culm, 17) das Königliche Gymnasium zu Danzig, 18) das Städtische Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 19) Deutsch⸗ Crone, 20) Elbing, 21) Graudenz, 22) Marienburg, 23) Marien⸗ werder, 24) Neustadt i. Westpr., 25) Strasburg i. Westpr. und 26) Thorn. 8
Provinz Brandenburg. 27) Das Askanische Gymnasium zu Berlin, 28) das Französische Gymnasium daselbst, 29) das Friedrichs⸗Gymnasium daselbst, 30) das Friedrichs⸗Werdersche Gym⸗ nasium daselbst, 31) das 1“ daselbst, 32) das Humboldts⸗Gymnasium daselbst, 33) das Joachimsthalsche Gymnasium daselbst, 34) das Gymnasium zum Grauen Kloster da⸗ selbst, 35) das Köllnische Gymnasium daselbst, 36) das Luisen⸗ städtische Gymnasium daselbst, 37) das Sophien⸗Gymnasium da⸗ selbst, 38) das Wilhelms⸗Gymnasium daselbst, 39) das Gymnasium zu Brandenburg, 40) die Ritter⸗Akademie daselbst, die Gymnasien zu 41) Charlottenburg, 42) Frankfurt a. d. Oder, 43) Freienwalde a. d. Oder, 44) Fürstenwalde, 45) Guben, 46) Königsberg i. d. Neu⸗ mark, 47) Kottbus, 48) Küstrin, 49) Landsberg a. d. Warthe, 50) Luckau, 51) Neu⸗Ruppin, 52) Potsdam, 53) Prenzlau, 54) Sorau, 55) Spandau und 56) Wittstock, 57) das Pädagogium zu Züllichau.
Provinz Pommern. Die Gymnasien zu 58) Anklam, 59) Belgard, 60) Cöslin, 61) Colberg, *62) Demmin, 63) Dram⸗ burg, 64) Greifenberg, 65) Greifswald und *66) Neustettin, 67) das Pädagogium zu Putbus, die Gymnasien zu 68) Pyritz und 69) Stargard, 70) das Marienstifts⸗Gymnasium zu Stettin, 71) das Stadt⸗Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 72) Stolp, 73) Stral⸗ sund und 74) Treptow a. d. Rega.
Provinz Posen. Die Gymnasien zu 75) Bromberg, 76) Gnesen, 77) Inowrazlaw, 78) Krotoschin, 79) Lissa, 80) Meseritz, 81) Nakel und 82) Ostrowo, 83) das Friedrich⸗Wilhelms⸗Gym⸗ nasium zu Posen, 84) das Marien⸗Gymnasium daselbst, die Gym⸗ nasien zu 85) Rogasen, 86) Schneidemühl, 87) Schrimm und 88) Wongrowitz. Provinz Schlesien. 89) Das Gymnasium zu Beuthen in O.⸗Schl., 90) das Elisabeth⸗Gymnasium zu Breslau, 91) das Fearich Fhnngsiun daselbst, 92) das Johannes⸗Gymnasium da⸗
elbst, 93) das Magdalenen⸗Gymnasium daselbst, 94) das Matthias⸗ Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 95) Brieg, 96) Bunzlau, 97) Glatz und 98) Gleiwitz, 99) das evangelische Gymnasium zu Glogau, 100) das katholische Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 101) Görlitz, 102) Groß⸗Strehlitz, 103) Hirschberg, 104) Jauer, 105) Kattowitz, 106) Königshütte, 107) Lauban und 108) Leobschütz, 7109) die Ritter⸗Akademie zu Liegnitz, 110) das städtische Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 111) Neisse, 112) Neustadt in O.⸗Schl., 113) Oels, 114) Ohlau, 115) Oppeln, 116) Patschkau, 117) Pleß, 118) Ratibor, 119) Sagan, 120) Schweidnitz, 121) Strehlen, 122) Waldenburg und 123) Wohlau.
Provinz Sachsen Die Gymnasien zu 124) Burg, 125) Eis⸗ leben, 126) Erfurt und 127) Halberstadt, 128) die Lateinische Schule zu Halle a. d. S., 129) das Städtische Gymnasium daselbst, 130) das Gymnasium zu Heiligenstadt, 131) das Pädagogium des Klosters U. L. Fr. zu Magdeburg, 132) das Dom⸗Gymnasium daselbst, 133) das Dom⸗Gymnasium zu Merseburg, 134) das Gymnasium zu Mühl⸗ hausen, 135) das Dom⸗Gymnasium zu Naumburg, 136) das Gym⸗ nasium zu Nordhausen, 137) die Landesschule Pforta, 138) das Gym⸗ nasium zu Quedlinburg, 139) die Klosterschule zu Roßleben, die Gymnasien zu 140) Salzwedel, 141) Sangerhausen, 142) Schleusin⸗ gen, 143) Seehausen i. d. Altm., 144) Stendal, 145) Torgau, 146) Wernigerode, 147) Wittenberg und 148) Zeis. „ Provinz Schleswig⸗Holstein. Die Gymnasien zu 149) Altona, 150) Flensburg, 151) Glückstadt, 152) Hadersleben, 153) Husum, 154) Kiel, *155) Meldorf, *156) Plön, 157) Ratzeburg, 158) Rendsburg, 159) Schleswig und 160) Wandsbeck.
Provinz Hannover. Die Gymnasien zu 161) Aurich, 162) Celle, 163) Clausthal, 164) Emden, 165) Göttingen und 166) Ha⸗ meln, 167 und 168) die Lyzeen I. und II. zu Hannover, 169) das Kaiser⸗Wilhelms⸗Gymnasium daselbst, 170) das Gymnasium Andrea⸗ num zu Hüdescenn, 171) das Gymnasium Josephinum daselbst, 172)
1“ “ Erste Beilage zeiger und Königlich Preußischen S
Provinz Westfalen. 182) Attendorn, Burgsteinfurt, 187)
199) Warburg und 200) Warendorf. Provinz Hessen⸗Nassau. 202) Dillenburg, 203) Frankfurt a./M., 204)
Rinteln, 211) Weilburg und 212) Wiesbaden.
Rheinprovinz. Die Gymnasien zu 213) Aachen
223) Düren, 224) Düsseldorf, 225) Duisburg,
236) Saarbrücken, 237) Trier, 238) Wesel und 239) Wetzlar. Hohenzollern'sche Lande.
Hedingen. II. Königreich Bayern.
die Gymnasien zu 23) Neuburg a. d. Donau,
25) Passau, 26) Regensburg, 27) Schweinfurt,
29) Straubing, 30) Würzburg und 31) Zweibrücken. III. Königreich Sachsen.
1) Das Gymnasium zu Bautzen, 2) das Königliche Gymnasium zu Chemnitz, 3) die Kreuzschule zu Dresden, 4) das Vitzthumsche Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 5) Dresden⸗Neustadt und 6) Freiberg, 7) die Fürsten⸗ und Landesschule zu Grimma, 8) die Nikolaischule zu Leipzig, 9) die Thomasschule daselbst, 10) die Fürsten⸗ und Landesschule zu Meißen, die Gymnasien zu 11) Plauen, 12) Zittau und 13) Zwickau.
IV. Königreich Württemberg.
1) Das evangelisch⸗theologische Seminar zu Blaubeuren, die Gymnasien zu *2) Ehingen, * 3) Ellwangen, *4) Hall und *5) Heil⸗ bronn, 6) das evangelisch⸗theologische Seminar zu Maulbronn, *7) das Gymnasium zu Rottweil, 8) das evangelisch⸗theologisch Seminar zu Schönthal, 9) das Gymnasium zu Stuttgart, die Gymnasien zu *10) Tübingen und *11) Ulm, 12) das evangelisch⸗theologische Seminar zu Urach.
V. Großherzogthum Baden.
Die Gymnasien zu 1) Baden, 2) Carleruhe, 3) Constanz,
4) Freiburg, 5) Heidelberg, 6) Mannheim, *7) Rastatt und
8) Wertheim. 8 VI. Großherzogthum Hessen. Die Gymnasien zu 1) Bensheim, 2) Büdingen, 3) Darmstadt, 4) Gießen, 5) Mainz und 6) Worms. VII. Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin.
.1) Die Domschule zu Güstrow, 2) das Friedrich⸗Franz⸗Gym⸗ ngfänn zu Parchim, 3) das Gymnasium zu Rostock, 4) das Gym⸗ nasium Fridericianum zu Schwerin, 5) das Gymnasium zu Waren 6) die große Stadtschule zu Wismar. 8
VIII. Großherzogthum Sachsen. Die Gymnasien zu 1) Eisenach, 2) Jena und 3) Weimar.
IX. Fsh . Mecklenburg⸗Strelitz.
Die Gymnasien zu 1) Friedland, *2) Neu⸗Brandenburg und 3)
Neu⸗Strelitz.
X. Großherzogthum Oldenburg. Die Gymnasien zu 1) Birkenfeld und *2) Eutin, *3) das Ma⸗ rien⸗Gymnasium zu Jever, die Gymnasien zu 4) Oldenburg und
5) Vechta. XI. Herzogthum Braunschweig. 1) das Gymnasium zu Blankenburg, 2) das Gesammt⸗Gymna⸗ sium zu Braunschweig, die Gymnasien zu 3) Helmstedt, 4) Holz⸗ minden und 5) Wolfenbüttel. 8 XII. Herzogthum Sachsen⸗Meiningen. Die Gymnasien zu 1) Hildburghausen und 2) Bernhardinum zu
Meiningen. XIII. Herzogthum Sachsen⸗Altenburg. 1) Das Herzogliche Friedrichs⸗Gymnasium zu Altenburg und 2) das Herzogliche Christianeum zu Eisenberg. XIV. Herzogthum Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. 1) Das Gymnasium Casimirianum zu Coburg und 2) das Gym⸗ nasium Ernestinum zu Gotha. XV. Herzogthum Anhalt. Die Herzoglichen Gymnasien zu 1) Bernburg (Karls⸗Gymna⸗ sium), 2) Cöthen, 3) Dessau, 4) Zerbst (Francisceum). XVI. Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt. Das Gymnasium zu Rudolstadt. XVII. Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen. Die Gymnasien zu 1) Arnstadt und 2) Sondershausen.. XVIII. Fürstenthum Waldeck. Das Gymnasium zu Corbach. 8 XIX. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. Die Gymnasien zu 1) Gera und *2) Schleiz. XX. Fürstenthum Schaumburg⸗Lippe. *Das Fürstliche Gymnasium Adolphinum zu Bückeburg. XXI. Fürstenthum Lippe. 1) Das Gymnasium Leopoldinum zu Detmold, 2) das Gymnasium
zu Lemgo. XXII. Freie und Hansestadt Lübeck Das Catharineum zu Lübeck. XXIII. Freie Hansestadt Bremen. Das Gymnasium zu Bremen. 8 XXIV. Freie und Hansestadt Hamburg. Die Gelehrtenschule des Johanneums zu Hamburg. XXV. Elsaß⸗Lothringen. 1) Das Gymasium zu Buchsweiler, 2) die Gymnasialklassen des Lyzeums zu Colmar, 3) das Gymnasium zu Hagenau, 4) die Gym⸗ nasialklassen des Lyzeums zu Metz, die Gymnasien zu *5) Mül⸗
24) Nürnberg, 28) Speyer,
die Klosterschule zu Ilfeld, die Gymnasien zu 7173) Lingen, 174) Lüneburg, 175) Meppen und 176) Norden, 177) das Gymnasium Carolinum zu Osnabruück, 178) das Raths⸗Gymnasium daselbst, die Gvmnasien zu 179) Stade und *180) Verden.
*) Die mit einem“* bezeichneten Gymnasien und Progymnasien
(A. a. und B. a.) sind befugt, gültige Zeugnisse über die wissen⸗ schaftliche Befähigung für dea einjährig⸗freiwilligen Militärdienst auch ihren von der Theilnahme am Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirten Schülern zu ertheilen, insofern letztere an dem r jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theil⸗ genommen und entweder die Secunda absolvirt oder nach mindestens einjährigem Besuche derselben auf Grund einer besonderen Prüfung
hausen, 6) Saarburg und *7) Saargemünd, 8) die Gymnasialklassen des Lyzeums zu Straßburg, 9) das Protestantische Gymnasium da⸗ selbst, die Gymnasien zu 710) Weißenburg und 211) Zabernr. b. Realschulen erster Ordnung. “ 8 Kentgreih Hr Provinz Ostpreußen. 1) Die Realschule zu Insterburg (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 2) die Herqcduf. Königs⸗ berg i. Pr., 3) die Städtische Realschule daselbst, die Realschulen zu
Die Gymnasien zu 181) Arnsberg. 183) Bielefeld, 184) Bochum, 185) Brillon, 186) oesfeld, 188) Dortmund, 189) Gütersloh, *190) Hamm, *191) Herford, 192) Höxter, 193) Minden, 194) Münster, 195) Paderborn, 196) Recklinghausen, 197) Rheine, *198) Soest,
Die Gymnasien zu 201) Cassel, 1 Fulda, 205) Hadamar, 206) Hanau, 207) Hersfeld, 208) Marburg, 20 ¹) Montabaur, 210)
und 214) Barmen, 215) die Ritter⸗Akademie zu Bedburg, die Gymnasien zu 216) Bonn, 217) Cleve und 218) Coblenz, 219) das Gymnasium an der Axostelkirche zu Cöln, 220) das Friedrich⸗Wilhelms⸗Gym⸗ nasium daselbst, 221) das Kaiser⸗Wilhelms⸗Gymnasium daselbst, 222) das Gymnasium an Marzellen daselbst, die Gymnasien zu ũ 226) Elberfeld, 227) Emmerich, 228) Essen, 229) Kempen, 230) Krefeld, *1231) Kreuz⸗ nach, 232) Moers, 233) Münstereifel, *234) Neuß, 235) Neuwied,
240) Das Gymnasium zu
Die Gymnasien zu 1) Amberg, 2) Ansbach und 3) Aschaffen⸗ burg, 4) das St. Anna⸗Gymnasium zu Augsburg, 5) das Gymnasium zu St. Stephan daselbst, die Gymnasien zu 6) Bamberg, 7) Bay⸗ reuth, 8) Burghausen, 9) Dillingen, 10) Eichstätt, 11) Erlangen, 12) Freising, 13) Hof. 14) Kaiserslautern, 15) Kempen, 16) Landau, 17) Landshut und 18) Metten, 19) das Ludwigs⸗Gymnasium zu München, 20) das Maximilians⸗Gymnasium daselbst, 21) das Wil⸗ helms⸗Gymnasium daselbst, 22) das Gymnasium zu Münnerstadt,
B. Lehranstalten,
bunden mit der und 2⁷% Rietberg. 16) Boppard, 17) M.⸗Gladbach, 18) Jülich, 19) Linz,
21) Prüm, 22) Rheinbach, 23) Siegburg, 24) Sobernheim, 25) Trar- bach, 26) St. Wendel und 27) Wipperfürth. 8
Realschule daselbst, 13) die Königliche Realschule daselbst, 14) die Königsstädtische Realschule daselbst, 15) die Luisenstädtische Real⸗ schule daselbst, 16) die Sophien⸗Realschule daselbst, die Realschulen zu 17) Brandenburg, 18) Frankfurt a. d. Oder, 19) Guben (ver⸗ bunden mit dem Gymnasium daselbst), 20) Landsberg a. d. Warthe (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 21) Perleberg, 22) Pots⸗ dam, 23) Prenzlau (verbunden mit dem Gymnasium daselbst).
Provinz Pommern. Die Realschulen zu 24) Colberg 8 bunden mit dem Gymnasium daselbst), und 25) Greifswald (verbun⸗ den mit dem Gymnasium daselbst), 26) die Friedrich⸗Wilhelmsschule zu Stettin, 27) die Realschule zu Stralsund. 1
Provinz Posen. Die Realschulen zu 28) Bromberg, 29) Frau⸗ stadt, 30) Posen und 31) Rawitsch. 8
Provinz Schlesien. Die Realschulen 32) zum h. Geist zu Breslau, 33) am Zwinger daselbst, 34) zu Görlitz, 35) Grünberg, 36) Landeshut, 37) Neisse, 38) Reichenbach, 39) Sprottau und 40) Tarnowitz.
Provinz Sachsen. Die Realschulen zu 41) Aschersleben, 42) Erfurt, 43) Halberstadt, 44) Halle a. d. Saale, 45) Magdeburg und 46) Nordhausen.
Provinz Schleswia⸗Holstein. Die Realschulen zu 47) Flensburg (verbunden mit dem Gymnasium daselbst) und 48) Rendsburg (verbunden mit dem Gymnasium dasel bst). 8
Provinz Hannover. Die Realschulen zu 49) Celle, 50) Göt⸗
tingen (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 51) Goslar, 52) Hannover, 53) Harburg, 54) Hildesheim verbunden mit dem Gymnasium Andreanum daselbst), 55) Leer, 56) Lüneburg (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 57) Osnabrück, 58) Osterode und 59) Quakenbrück.
Provinz Westfalen. Die Realschulen zu 60) Bielefeld (ver bunden mit dem Gymnasium daselbst), 61) Burgsteinfurt (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 62) Dortmund (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 63) Hagen, 64) Iserlohn, 65) Lippstadt, 8 inpen (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 67) Münster un Siegen.
Provinz Hessen⸗Nassau. 69) Die Realschule zu Cassel, 70) die Musterschule zu Frankfurt a. M., 71) die Wöhlerschule da felbst, 72) das Real⸗Gymnasium zu Wiesbaden.
Rheinprovinz. Die Realschulen zu 73) Aachen und 74) Bar⸗ men, 75) die Königliche Realschule zu Cöln (verbunden mit dem
riedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasium daselbst), 76) die städtische Real⸗ chule daselbst, die Realschulen zu 77) Düsseldorf, 78) Duisburg, 79) Elberfeld, 80) Krefeld, 81) Mülheim a. Rhein, 82) Mülheim a. d. Ruhr, 83) Ruhrort und 84) Trier. . II. Königreich Bayern.
Die Real⸗Gymnasien zu 1) Augsburg, 2) München, 3) Nürn⸗
berg, 4) Regensburg, 5) Speyer und 6) Würzburg. 8 3 8 . Königreich Sachsen.
Die Realschulen zu 1) Annaberg, 2) Chemnitz und 3) Döbeln,
4) die Annen⸗Realschule zu Dresden, 5) die Neustädter Realschule
daselbst, die Realschulen zu 6) Freiberg, 7) Leipzig und 8) Plauen,
9) die Städtische Realschule zu Wurzen, die Realschulen zu
10) Zittau (einschließlich der Handelsabtheilung der Anstalt) und
11) Zwickau. IV. Königreich Württemberg. Das Real⸗Gymnasium zu Stuttgart. 1 V. Großherzogthum Baden. Die Real⸗Gymnasien zu 1) Karlsruhe und 2) Mannheim. VI. Großherzogthum Hessen. Die Realschulen I. Ordnung zu 1) Darmstadt, 2) Mainz 3) Offenbach. VII. Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. Die Realschulen zu 1) Bützow, ††2) Güstrow, 3) Ludwigslust, 4) Malchin und 5) Schwerin. VIII. Großherzogthum Sachsen. 1) Das Real⸗Gymnasium zu Eisenach, 2) die Realschule zu Weimar. IX. Herzogthum Braunschweig. Die Realschule I. Ordnung (Real⸗Gymnasium) zu Braunschweig. X. Herzogthum Sachsen⸗Meiningen. Die Realschulen zu 1) Meiningen und 2) Saalfeld. 1b XI. Herzogthum Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Die Realklassen des Gymnasiums zu Gotha. XII. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. Die Realschule zu Gera. XIII. Freie und Hansestadt Lübeck. 1) Die Realschule des Catharineums zu Lübeck. - “ XIV. Freie Hansestadt Bremen. 1) Dit Handelsschule zu Bremen, 2) die Realschule zu Vegesack. XV. Freie und Hansestadt Hamburg. Die Realschule des Johanneums zu Hamburg. XVI. Elsaß⸗Lothringen. 1) Das mit dem Lyzeum zu Metz verbundene Realgymnasium, 2) das mit dem Lyzeum zu Straßburg verbundene Realgymnasium. c. Realschulen mit mindestens neunjährigem Kursus ohne obligatorischen Unterricht im Latein. I. Königreich Preußen. Provinz Brandenburg. 1) Die Friedrichs⸗Werdersche Ge⸗ werbeschule zu Berlin, 2) die Luisenstädtische Gewerbeschule daselbst. 1 II. Königreich Württemberg. Die Realanstalten zu 1) Reutlingen, 2) Stuttg art und 3) Ulm. III. Elsaß⸗Lothringen. Die städtische Gewerbeschule zu Mülhausen. bei welchen der einjährige, erfolg⸗ eiche Besuch der ersten Klasse nöthig ist. a. Progymnasien. “ I. Königreich Preußen. 1 PFrin⸗ Ostpreußen. 1) Das Progymnasium zu Königs⸗ erg i. Pr. Provinz Westpreußen. mark i. Westpr. Provinz Brandenburg.
2) Das Progymnasium zu Neu⸗ 3) Das Progymnasium zu Friede⸗
berg i. d. Neumark.
Provinz Pommern. Die Progymnasien zu 4) Garz an der
Oder, 5) Lauenburg i. P. und 6) Schlawe.
Provinz Posen. Die Progymnasien zu 7) Kempen und
8) Tremessen.
Provinz Schlesien.
9) Das Progymnasium zu Kreuzburg. Provinz Sachsen. 1
Die Progymnasien zu 10) Neuhaldens⸗
leben und 11) Weißenfels.
annover. 12) Das Progymnasium zu Leer (ver⸗ ealschule I. Ordnung daselbst). Provinz Westfalen. Die Progymnasien zu 13) Dorste 3
Die Progymnasien zu 199, eenn 8
Provinz
einprovinz.
4) Tilsit und 5) Wehlau. 1 b Westpreußen. 6) Die Johannisschule zu Danzig,
7) die Petrischule daselbst, die Realschulen zu 8) Elbing un
9) Thorn (verbunden mit dem Gymnasium daselbst).
Provinz Brandenburg. 10) Die Andreasschule zu Berlin,
II. Königreich Württemberg. Die Lyzeen zu *1) Ludwigsburg, *2) Oehringen, *3) Ravensburg
und *4) Reutlingen.
ein Zeugniß des Lehrerkollegiums über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums When haben. 16“
11) die Dorotheenstädtische Realschule daselbst, 12) die Friedrichs⸗
Latein erst mit der Sekundada.
†t) Auf der Realschule zu Güstrow beginnt der Unterricht im
8