1879 / 21 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Jan 1879 18:00:01 GMT) scan diff

engl. Lammzinn 65,60 66,00 pr. 50 kg. Zink ohne Umsatz, gute und beste Marken schlesischer Hüttenzink 16,75 à 17,50 pro 50 kg. Blei ruhig, Harzer, Sächsisches and Tarnowitzer 14,50 à 14,75 pro 50 kg. Kohlen und Koks für den Hausstand lebhafter, eng- lische Schmiedekohlen nach Qualität bis 51.00 pro 40 hl, Schle- und Westfaälischer Schmelzkoks 1,00 à 1,15 pro 50 kg frei hier.

beim Königlichen Stadtgericht.) Die Umsätze in dieser Woche waren eng begrenzt und konnten die Preise den vorwöchentlichen Stand nicht überall bebaupten. Roheisen auf dem Glasgower Markt bleibt schwache Haltung, Warrants notiren 42/10 Cassa, im Middlesbro-Markt herrscht in Folge Zahlungseinstellang der h 8 Rosedale & Ferryhill Jron Company eine gedrückte Stimmung und e Preise sind weichend. Bei schwachem Begehr nach Roh isen hier gelten gute und beste Marken schottisches 3,25 à 3,55 und englisches 2,50 à 2,65 pro 50 kg. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 3,00 à 3,10, in ganzen Längen 3,30 à 3,40. Walzeisen 7,25 à 7,50 und Bleche 10,00 à 12,00 pro 50 kg. Tupfer ruhig, gute und bessere

Berlin, 23. Januar. Die Marktpreise des Kartoffel- Spiritus per 10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus gelief rt, waren auf hiesigem Platze

am 17. Januar 1879 52,5 52,8 52,5 1”“ 5 52,5 52,5 52,7 11— 52,3 52,2 52,3 116 52 5 IE“ 52,8 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Eisenbahn-Einnahmen.

Berllzs, 23. Januar.

(Wochenber cht über Eisen, Kohlen und

Sorten engl. und austral. 63,00 à 68,00, und Mansfelder 68,00 à Metalle, von M. Loewenberg, vereidetem Makler und Taxator 68,50 pro 50 kg. Zinn nielriger, Banca 66,50 à 67,00 und prima

Bayerische Staatsbahnen. († 631 474 ℳ), 1. Jan. bis ult. Dezember 947 406

Im Dozember v. J. 6 168 213

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Theater. Königlicke Schauspiele. Sonnabend: Opernhaus. 23. Vorstellung. Die lustigen Weiber von Windsor. Komisch⸗ phantastische Oper in 3 Akten, nach Shakespeare's gleich⸗ namigem Lustspiele gedichtet von S. H. v. Mosen⸗ thal. Musik von O. Nicolai. Tanz von Hoguet.

Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 23. Vorstellung. Der ver⸗ wunschene Prinz. Schwank in 3 Abtheilungen, nach einer Anekdote von J. v. Plötz. Vorher: Die Ritter vom goldenen Kalb. Lustspiel in 1 Akt von Hedwig Dohm. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 24. Vorstellung. Fer⸗ nand Cortez, oder: Die Eroberung Mexikos. Oper in 3 Abtheilungen von de Jouy, Deutsch von May. Musik von Spontini. Ballet von P. Taglioni. (Fr. v. Voggenhuber, Hr. Betz, Hr. Frricke, Nr. Niemann.) nfang 7 Uhr. 8

Schauspielhaus. 24. Vorstellung. Die bezühmte Widerspenstige. Lustspiel in 4 Akten von Shake⸗ speare, nach der Bearbeitung von Deinhardstein, mit Benutzung der Schlegel⸗Tieckschen Uebersetzung. Vorher: Eine Schachparthie. Dramatisches Ge⸗ dicht in 1 Akt, aus dem Italienischen des Giuseppe Giacosa. Anfang 7 Uhr. G

Saal⸗Theater. Sonnabend: Fünfzehnte Vorstel⸗ lung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft, unter Direktion von Emil Neumann. Premidère rep ésentation de: Le verre d'eau, ou: Les effets et les causes. Comédie en 5 actes par Scribe. 8

Sonntag: Sechszehnte Vorstellung der französichen Schauspieler⸗Gesellschaft, unter Direktion von Emil Neumann. Deuxième revrésentation de: Le verre d'eau, ou: Les effets etles causes. Comédie en 5 actes par Scribe.

Wallner-Theater. Sonnabend: Z. 90. Male:

Doctor Klaus. Lustspiel in 5 Akten von A. Larronge.

Sonntag: Z. 91. Male: Doctor Klaus. (Zahl⸗ reichen Aufforderungen entsprechend, finden noch eini e Aufführungen statt.)

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonnabend: Zum 35. M.: Dornröschen. Parquet 3 ℳ, II. Rang 2 ℳ, Galerie 50 ₰.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz-Theater. Sonnabend: Gastspiel der Fr. Hedwig Niemann und des Hrn. Friedrich Haase. Das Fräulein von Belle⸗Isle.

Krolls Theater. Sonnabend: Extra⸗Vor⸗

tellung. I. Parquet inkl. Entrée 1 ℳ, Stehplatz 50 ₰. Vorletzte Woche der Weihnachts⸗Ausstellung. Dazu: Wünsche und Träume. Concert. An⸗ ang 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Sonntag: Bedeutend ermäßigte Preise. I. Parquet 1.50 ℳ, II. Parquet 1 ℳ, Stehplatz 50 ₰. Letzter Sonntag der Weihnachts⸗Ausstellung. Letzte Sonn⸗ ags⸗Vorstellung. Der verkaufte Schlaf. Vorher: Zu Befehl, Herr Lieutenant.

Stadt-Theater. Sonnabend: Benefiz für Hrn. W. Mejo. Z. 1. M.: Frauenherzen. Ein Sittengemälde in 5 Akten nach dem Französischen es St. Hilaire von W. Mejo.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

8 8 Ostend-Theater. (Er. Frankfurterstr. 130.) Sonnabend: Gastspiel der Königl. Hofschauspielerin rl. Therese Both. Leonore. Anfang 7 ½ Uhr. tachmittag 4 Uhr: Schüler⸗Vorstellung Iphigenie auf Tauris.

Belle-Alliance- Theater. onnabend:

33. Gastspiel des Frl. Lina Mayr. Z. 8. Male:

Die Trutzige. Bauernkomödie mit Gesang in 3 Akten

von L. Anzengruber. Anfang 7 Uhr. Entrée 50 ₰,

Parquet 2, 1,50, 1 ℳ, Prosceniums⸗ und Orchester⸗

loge 3 ℳ, Parquet⸗ und Balconloge 2,50 ꝛc. Sonntag: Letztes Sonntags⸗Gastspiel des Frl. a Mayr. Die Trutzige.

Germania-Theater. Sonnabend: Zu beson⸗ derz ermäßigten Preisen: Onkel Bräsig. Lebensbild in 5 Akten nach Fritz Reuter „Ut mine Stromtid“.

Sonntag: Zu ermäßigten Sonntagspreisen: Onkel Bräsig.

Circus Salamonsky. Sonnabend: 1. Debut der Schulreiterin Frl. Adele Guilleaume. 1. Auf⸗ treten des jugendlichen Reiters Bedini in seinem Vor⸗ und Rückwärts⸗Saltomortales. Das 889 pferd „Lord Byron“, gerittten von Frl. FElise Pariser Leben und Treiben.

Sonntag: 2 große Vorstellungen. Um 4 Uhr: Mr. Edmons mit seinen Elephanten. Eine Nacht in Calcutta. Um 7 Uhr: Auftreten der neu engagirten Mitglieder. Pariser Leben.

Zvoncert-Haus. Concert des Königlichen Hof⸗

Muskdirektors Bilse.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elise Hübner mit Hrn. Kreisrichter George Laue (Liegnitz —Beuthen O. S.) Verehelicht: Hr. Pastor Karl Hedtke mit Frl.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Otto v. Jagow (Pollitz i. Altm.). Eine Tochter: Hrn. Frei⸗ herr von le Fort (Minden). Hrn. Major und Abtheilungs⸗Commandeur L. Meyer (Erfurt). Ein Sohn und eine Tochter: Hrn. Dr. phil. E. Breymann (Müngersdo f bei Cöln). Gestorben: Hr. Stabtarzt a. D. Dr. Hermann Weitzenmiller (Jauer). Hr. Ober⸗Lazareth⸗ Inspektor Friedrich Philipp Stöck (Münster i. W.). Verw. Frau Oberförster Annes Junack, geb. Heinrich (Oberförsterei Friedrichsfelde). Hr. Pastor und Konsistorial⸗Rath Karl Gallwitz (Wernigerode). Hr. Ober⸗Regierungs⸗Rat a. D. Eduard Friedrich Philippi (Frankfurt a. O.). Hr. Reichsgraf Maximilian Paul zu Wester⸗ holt und Gysenberg (Wiesbaden). Hr. Zahl⸗ meister Otto (Darmstadt). Hr. Kreissteuer⸗ Einnehmer Hermann Kuhn (Kottbus). Hr. Oberst⸗Lieutenant v. Buek (Bremen). Frl. Caroline v. Stechow (Nimptsch.)

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den Buchhalter Wilhelm Görß ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls und Unterschlagung in den Akten Litt. G. 62. 79. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Görß im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports

an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin,

Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung. Alter: 25 Jahre, geb. 21./8. 53, Geburtsort:

gewöhnlich, Gesichtsbildung: länglich, Gestalt: mittel. Besondere Kennzeichen: gebückte Körperhaltung. Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter die Handelsfrau verehelichte Klotzbach, Pauline, geb. Schultz, wegen betrüglichen Bankerutts unter dem 22. April 1868 in den Akten K. 248, jetzt 351 de 1868 rep. erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 13. Januar 1879. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Unter⸗ suchungssachen. Kommission II. für Vorunter⸗ suchungen.

Steckbriefserledigung. Der unterm 27. No⸗ vember 1878 hinter den Kellner und Arbeiter b Wilhelm Adolf Heinrich, genannt Reckleben, von hier erlassene Steckbrief ist durch dessen Ergreifung erledigt. Potsdam, den 22. Ja⸗ nuar 1879. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter dem Ar⸗ beiter Friedrich Wilhelm Adam aus Schweid⸗ nitz unterm 18. Januar 1876 erlassene Steckbrief ist erledigt. Schweidnitz, den 18. Januar 1879. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[703] Deeret in Sachen des Holzhändlers Adam Hofmann in Kostheim Arrestklägers gegen

den Schreiner Hermann Löw von hier, dermalen

unbekannt wo? abwesend Arrestbeklagten

wegen Arrestanlage.

Da der Arrestkläger die Existenz seiner Forderung an Arrestbeklagten, welchem die Einsicht der Klage dahier gestattet ist, und die Arrestursache bescheinigt, auch die besondere Art und den Gegenstand des zu verfügenden Arrestes bezeichnet hat, so wird wegen der klägerischen Forderung von

1) 300 mit 6 % Zinsen vom 6. Januar 1879 an ½ % Provision und 7 50 Retourkosten,

2) 200 nebst 6 % Zinsen vom 3. Januar 1879 an ½ % Provision und 6 50 Retourkosten,

und der Kosten des gegenwärtigen Verfahrens und

des demnächstigen Hauptprozesses im ungefähren

Betrage von zusammen 120 der Arrest gegen

den Arrestbeklagten in der Weise verfügt, daß:

1) der Gerichtsbote Müller beauftragt wird, die die sämmtlichen im Hause des Beklagten be⸗ findlichen Mobilien, soweit sie nicht gesetzlich der Pfändung entzogen sind, insbesondere die Werkzeuge und Vorräthe von Material und die im Sargmagazin befindlichen Waaren nach vor⸗ heriger Verzeichnung und Taxation derselben in einem geeigneten Lokale im Hause des Arrest⸗ beklagten in sichere Verwahrung zu bringen; dem Beklagten eine jede er und Ver⸗ pfändung von Vermögensgegenständen, nament⸗ lich auch der ihm gehörigen, in der Gemarkung Wiesbaden gelegenen Immobilien Nr. 469 der Zumeffung und Nr. 6735 b. und 6736 b. des

iesigen Stockbuchs untersagt wird.

Termin zur Rechtferrigung und beziehungsweise Anfechtung des verfügten Arrestes wird auf den 20. Februar ecr., Vormittags 10 Uhr, an⸗ beraumt, und werden beide Theile hierzu geladen, der Arrestkläger unter Androhung des Rechtsnach⸗ theils, daß der Arrest wieder aufgehoben, der Arrest⸗ beklagte, daß er mit seinen Einwendungen, gegen die Statthaftigkeit des Arrestes ausgeschlossen werden wird. Weitere Verfügungen in dieser Sache werden dem Beklagten nur durch Anheften am insinuirt werden.

Wiesbaden, den 20. Januar 1879.

Keoönigliches Amtsgericht. II.

Johanna Hopp (Wutzig bei Falkenburg).

Böing.

den 21. Januar 1879. Königliches Stadtgericht,

Schult⸗ verstedt in Mecklenburg, Haare: hellblond, Augen: blau, Augenbrauen: blond, Nase: zewöhnlich, Mund:

sben der einzelnen Artike

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Eichenborkeverkauf. Es soll am 18. Februar er., Vormittags ½10 Uhr, im Haase’'schen Gast⸗ hofe zu Vietz die aus dem Einschlage pro 1879 zu gewinnende Eichenrinde und zwar aus dem Schutz⸗ bezirk Dolgensee, Jagen 70 A., ca. 25 rm beputzte Rinde öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Der 4. Theil des Kaufgeldes ist als Kau⸗ tion zu deponiren, die übrigen Bedingungen werden im Termin bekannt gemacht. Massin, den 15. Ja⸗ nuar 1879. Der Königliche Oberförster.

Die unterzeichnete Regiments⸗Bekleidungs⸗Kom⸗ mission hat für das Jahr 1879/80 die Lieferung der nachbenannten Materialien und fertigen Be⸗

kleidungs⸗ und Ausrüstungsstücke im 1

wege zu vergeben und zwar: 1) Fertige Stücke. eirca 95 Schirmmützen für Unteroffiziere, k 290 Drillichjacken, 1110 Halsbinden, 450 Paar Stallhosen leinwand, 900 Paar Unterhosen, 190 Paar wildlederne Handschuhe, 700 von blaugestreiftem Kal⸗ ikot, 31 komplete Helme mit Eisenscheibe, 173 Woylachs, 950 Kardätschen. 2) Materialien. 900 Meter Waffenrockfutter (Kallikot), 130 Meter blaue Leinen zu Schoß⸗ futter, 350 Meter graue Futterleinwand, 5000 Paar SrAasstiezeretsen mit Nägeln, 500000 Fütc fünfschlägige Sohlennägel

1 2. Die sowie besiegelte Pro⸗ liegen auf dem Zahl⸗ meister⸗Bureau (Dragoner⸗Kaserne) zur Ansicht offen. Schriftliche Angebote, sowie mit Firma und Preis versehene Nachproben sind längstens zum 4. Febrnar d. Js. anher einzureichen. Die Zurück⸗ sendung der Proben von geringem Werthe erfolgt nur auf Wunsch. Mannheim, den 21. Januar 1879. Die Bekleidungs⸗Kommission des 1. Badischen Leib⸗Dragoner⸗ Rijegiments Nr. 20.

aus Segel⸗

n Nassauische Eisenbahn. Die in den Magazinen zu Limburg, Lahnstein und Castel vorhandenen abgängigen Betriebs⸗ und Werkstätten⸗Materialien sollen im öffentlichen Sub⸗ missionswege an den Meistbietenden verkauft werden. Die Offerten sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: „Offerte auf den Ankauf von Materialien⸗ Abgängen“ 1 1 versehen, bis zum Submissionstermin Montaa, den 10. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr, an die unterzeichnete Materialien⸗Verwaltung einzu⸗ reichen. In diesem

Offerten in Gegenwart der erschienenen Submitten⸗ ten eröffnet werden.

Das Materialienverzeichniß, nebst den Verkaufs⸗ bedingungen, wird auf portofreie Anträge gegen Er⸗ stattung der Kopialgebühren von 50 von hie mitgetheilt werden.

Limburg a. d. Lahn, den 22. Januar 1879.

Die Materialienverwaltung.

Die Lieferung der Maurermaterialien exkl. Cement der Zimmermaterialien, sowie die Ausführung der Maurer⸗, Steinmetz⸗, Zimmer⸗, Tischler⸗, Schmiede⸗ und Schlosser⸗, Maschinenbauer⸗, Anstreicher⸗ und Steinsetzerarbeiten zum Neubau eines Betriebs⸗ gebäudes auf dem Eiswerder bei Spandau, soll in öffentlicher Submission vergeben werden.

Hierzu ist ein Termin auf Dienstag, den 11. Fe⸗ bruar er. Vormittags 11 Uhr, im Direktions⸗ Bureau auf dem Eiswerder anberaumt.

Mit entsprechender Aufschrift versehene Offerten sind postmäßig verschlossen und portofrei bis zu de genannten Terminsstunde an die unterzeichnete Di⸗ rektion einzureichen.

Bedingungen, Anschläge und Zeichnungen liegen während der Dienststunden in dem genannten Bureau zur Einsicht aus. Cto. 303/1)

Spandau, den 21. Januar 1879.

Direktion des Feuerwerks⸗Laboratoriums.

[706]

Aufkündigung schlefäscher Pfandbriefe. 1 Den Inhabern schlesischer Pfandbriefe machen wir bekannt, daß die Verzeichnisse derjenigen Pfandbriefe, welche in dem nächsten Zins⸗ termine, Johannis 1879, von der Landschaft eingelöst werden sollen und also schon jetzt ein⸗ eliefert werden müssen, bei den schlesischen Land⸗ chaftskassen und bei den Börsen zu Breslau und Berlin ausgehängt, auch mit den drei schlesischen Regierungs⸗Amtsblättern ausgereicht worden sind.

Wir fordern die Inhaber auf, gedachte Pfandbriefe

nebst denjenigen Zinskupons, welche auf einen späteren als den vorbezeichneten Fälligkeitstermin lauten, unverzüglich an uns oder an eine der Fürsten⸗ thumslandschaften einzuliefern und dagegen die für sie auszufertigenden Einziehungsrekognitionen in Empfang zu nehme, gegen deren Rückgabe im Fälligkeitstermine die Valuta verausfolgt werden

wird. Gegen die säumigen Inhaber wird nach Vor⸗ scchrift der Regulative

vom 7. Dezember 1848, 11. Mai 1849, 22. November 1858, 22. November 1867 und 22. Januar 1872 (Ges. Sammlg. 1849 S. 77, 182, 1858 S. 584, 1867 S. 1876 und 1872 S. 98) verfahren werden. 1 Breslau, den 15. Januar 1879. Schlesische Generallandschafts⸗Direktion.

11n Ausfolge neuer Couponsbogen.

Die Landschaft des Kreditvereins im König⸗ reich Polen, in Erwägung dessen, Semester 1880 die Ausgabe neuer Couponsbogen zu den 4 % und 5 % Pfandbriefen 1. Serie vom Zahre 1869 erfolgen werde, sieht sich veranlaßt, hiermit die Interessenten höflich zu ersuchen, den 27. Artikel der Allerhöchsten, am 12. Juli 1869 er⸗ folgten Verordnung genau zu bemerken, welcher fol⸗ gendermaßen lautet: 385·8u jedem Pfandbriefe wird ein Talon mit „Couponsbogen auf 10 Jahre, das heißt auf „20 Semester, beigegeben. Nach dem Ver⸗ laufe von 10 Jahren werden dem Vorzeiger „der Pfandbriefe sammt den Talons neue Ta⸗

lons mit Couponsbogen auf nächstfolgende

„20 Semester ausgegeben.“

13 und 14 abzuliefern. Die Einzahlung kann erfolgen:

außer bei der Kasse der Gesellschast in Luzern:

für Handel und Industrie, und

stellen bezogen werden. Gotthardbahn“ zur Verfügung der Aktionäre. Den Aktionären der Gotthardbahn wird

Raten, deren Betrag dem Werthe der 31. Dezember zu bewerkstelligen. Bis ständig geleistet sein.

jährlich 6 % verzinset werden. L n 21. Januar 1879.

Basel bei der Basler Handelsbank, dem Bankhause Bischoff zu St. Kaufmann; in Bern bei der Berner Handelsbank; in Aarau bei der Aargauischen Bank; in Winter⸗ thur bei der Bank in Winterthur; in Schaffhausen bei der Bank in Schaffhausen: bei der Banca cantonale Ticiness; in Lugano bei der Bank der ital. Schweiz; in Neuenburg bei dem Bankhause Pury & Comp; in Geuf bei dem Bankhause Lombard, Odier & Comp.

In Deutschland:

in Berlin bei der Diskontogesellschaft; in Köln bei densscve⸗ Bankverein; in Frankfurt a. M. bei M. A. von Rothschild & Söhne und bei der Filiale er

Fr. 100 oder Mark 80 gleichzeitig mit der vierten außerordentliche Umstände, welche eine frühere Einzahlung erheischen sollten, vorbehalten successive in jeweils verfallenen Coupons gleichkommt, je am 30. Juni und zum 30. Juni 1882 muß die Einzahlung der fünften Rate voll⸗ Diejenigen Aktionäre, welche die fünfte Rate vollständig einbezahlen, liberirte definitive Aktientitel, welche während der Dauer der Banzeit, d. i. bis zum 1. Juli 1882 mit

Gotthardbahn⸗Gesellschaft.

Einzahlung auf die Aktien.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 3. Dezember 1878 werden diejenigen Aktionäre der Gotthardbahn⸗Gesellschaft, welche die vierte Rate des Aktien kapitals noch nicht saldirt haben, anmit aufgefordert, die Resteinzahlung von Fr. 52. 22 oder Mark 41. 77, nebst auf vom 31. Dezember 1878 bis zum Einzahlungstage, in der den 20. Februar nächsthin zu bewerkstelligen und gleichzeitig

6 Prozent Marchzins hier⸗ Zeit vom 31. Januar bis spätestens die verfallenen Coupons Nr. 10, 11, 12,

in Zürich bei der Schweizerischen Kreditanstalt; in

Alban, dem Bankhause Rudolf

in Bellinzona

S. Oppenheim, jun. & Comp, und dem A. Schaff⸗

In Italien: (in Francs oder Lire in Gold) in Rom, Florenz, Turin, Genua, Mailand, Venedig, Neapel und Livorno bei der Nationalbank. Vordereaux, mit welchen die Einzahlung begleitet werden soll, können bei den genannten Zahl⸗ Ebendaselbst steht auch ein Bericht über „Die Frage der Brutto⸗Einn ahmen der

freigestellt, die fünfte Rate des Aktienkapitals von

Rate ebenfalls einzuzahlen, oder die Einzahlung

erhalten

(N. 303 Z.)

Die Direktion der Gotthardbahn.

Cto. 317/1.)

Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens mit Schwertern am Ringe zu verleihen. 1

* 1“] 8

daß im ersten

8

Das Abonnement heträgt 4 50 für das Vierteljahr.

Insertionapreis für den Raum einer Druckzeile 30

Alle Host⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Host⸗-Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Wegen der Feier des Krönungs⸗ und Ordensfestes erscheint die nächste Nummer bes „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ morgen.

g—

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General der Infanterie von der Armee, Freiherrn von Losn, Präses der General⸗Ordens⸗Kommission, das Eichenlaub und

8 Deutsches Reich. Dem Kaiserlichen Konsul Corty zu Kingston (Jamaika)

ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienste ertheilt

worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Domänenpächter Ober⸗Amtmann Max Leopold August Zimmermann in Benkendorf den Charakter als „Amtsrath“ zu verleihen. 8 Justiz⸗Ministerium. 8

Der Obergerichts⸗Rath Lodtmann in Osnabrück ist gestorben. 8

Dem Landgerichts⸗Rath Birlo in Coblenz ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Der Kreisgerichts⸗Rath Nebelung in Lötzen ist an das Kreisgericht in Insterburg versetzt.

Der Rechtsanwalt und Notar Roeder in Driesen ist zum Rechtsanwalt bei dem Appellationsgericht in Halberstadt und zugleich zum Notar im Departement desselben mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Halberstadt ernannt, ihm auch bei 88 Kreisgericht daselbst die Praxis widerruflich gestattet worden.

Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Windthorst in Duisburg ist die nachgesuchte Dienstentlassung ertheilt und dem Rechtsanwalt und Notar Devin in Emmerich, welchem die Verlegung seines Wohnsitzes nach Duisburg bewilligt war, gestattet worden, in Emmerich zu verbleiben.

Bekanntmachung.

Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deut⸗ schen Reich gehörigen Staaten heimathsberechtigt und

1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezem⸗ - ber 1859 geboren sind,

2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht bei einer Ersatzbehörde zur Musterung gestellt,

3) sich zwar gestellt, über ihr Militärverhältniß aber noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben

und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz (d. h. einschließlich des von der Gemeinde Lichtenberg abgetrennten Bezirkes) sich aufhalten, werden, soweit sie nicht von der persönlichen Gestellung in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des §. 23 der Ersatzordnung vom 28. September 1875 angewiesen:

sich, behufs ihrer Aufnahme in die Rekrutirungs⸗Stammrolle,

in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem

Königlichen Polizei⸗Lieutenant ihres Reviers persönlich zu

melden und ihre Geburtsscheine, sowie die etwaigen sonstigen

Atteste, welche bereits ergangene Entscheidungen über ihr

Militärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen. Für diejenigen hiesigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit ab⸗ wesend sind (auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf See be⸗ findliche Seeleute ꝛc.), haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brot⸗ 8n. Ffäbrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu ewirken.

Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird nach §. 33 des Reichs⸗Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 mit einer Geldbuße bis zu 30 oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.

Reklamationen sind gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatzordnung vor dem Musterungsgeschäft oder bei Gelegenheit desselben anzubringen; später angebrachte Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts en si hien ist.

Berlin, den 10. Januar 1879. Die Königlichen Ersatzkommissionen der Aushebungs⸗ bezirke Berlin. 1.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Auf Grund des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie §. 11 wird die ohne Benennung des Verfassers, Verlegers oder Druckers sowie ohne Orts⸗ und Zeitangabe erschienene, wahr⸗

scheinlich in Nordamerika gedruckte, nicht periodische Schrift: „Ein europäischer Soldat an seine Kamraden“ 160. 20 Seiten, von der unterzeichneten Landespolizeibehörde hiermit verboten. Meiningen, den 16. Januar 1879. Herzogliches Süna8 Abtheilung des Innern. eim,

7 Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Bsö 1elen Uund Versetzunger., Im aktiven Heere. Berlin, s. Januar. Trautvetter Oberst z. D. und Bez. Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 18, in gleicher Eigenschaft zum 2. Bat. Landw. Regis. Nr. 2 versetzt. Malisius, Oberst⸗Lt. z. D., zum Bez Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 18 ernannt. v. Trott, Major vom Inf. Regt. Nr. 69, als etatsm. Stabsoffiz. in das Inf. Regt. Nr. 25 versetzt. von Schmidt, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 69, zum überzähl. Major, v. Löwenstein, Pr. Lt. v. dems. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef, Küpper, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Haun, Ferpte. vom Inf. Regt. Nr. 28, Rudolph, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 30, zu überzähl. Majors, befördert, Bluth, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 14, unter Entbind. von dem Verhältniß als Militärlehrer bei der Central⸗T urnamstalt und unter Beförder. zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Regiment wieder einrangirt. Frhr. v. Massenbach, Prem. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, unter Stellung à le saite des Regts., als Mililärlehrer zur Central⸗Turn⸗ anstalt versetzt. v. Sanden, Sec. Lt. von dems. Regt. und kom⸗ mandirt zur Kriegsschule in Hannover, zum Prem. Lt. befördert. Herxmann, Pr. Lt. vom Inf. Reze Nr. 85, von dem Kommdo. zur Dienstleist. bei der Milit. Intend. entbunden. Graf v. Posa⸗ dowsky⸗Wehner, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 12, in das Drag. Regt. Nr. 10 versetzt.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 26. November. Donant, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 33, kommdrt. zur Dienstleift. bei der Gewehr⸗ und Munitionsfabrik in Erfurt und zum Munit. Revis. Kommdo. in Sömmerda abkommdrt., von dem letzteren Kom⸗ mando entbunden.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 18. Januar. v. Pawelsz, Oberst z. D., von der Stellung als Bez. Commdr. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 2 entbunden. Malisius, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. 25, mit Pens. zur Disp. gestellt. Graf v. Ballestrem, Rittm. a. D., zuletzt Pr. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, früher im Lng. Reat. Nr. 1, die Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Unif. ertheilt.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 21. Januar. Sarrazin, v. Hein, Sec. Lts. von der Landw. des Eisenb. Regts., Beiden als Pr. Lts., Hellwieg, Sec. Lt. von der Landw. des Eisenb. Regts., der Abschied bewilligt.

Nachweisung der beim Sanitäts⸗Corps im Monat ö 1878 eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 23. Dezember. Dr. Petri, Assist. Arzt. 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 25, vom 1. April 1879 ab ferner auf ein Jahr behufs Wahrnehm. der Stelle eines Hülfs⸗ arbeiters beim chem. Laboratorium des Kaiserlichen Gesundheitsamts kommandirt.

Gestorben: 13. Dezember. Dr. Daniel, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Feld⸗Art. Regts. Nr. 25.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

reußen. Berlin, 25. Januar. Beide Kaiserliche Majestäten empfingen heute den Abschiedsbesuch Sr. König⸗

lichen Hoheit des Herzogs von Connaught. Se. Majestät der Kaiser und König Gegenwart des Kommandanten militärische Meldungen und

nahmen in

hierauf den Vortrag des Generals von Albedyll entgegen.

Später empfingen Se. Majestät den Privatsekretär der Hochseligen Frau Großherzogin von Hessen, von Dieskau.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin erschien gestern Abend in der Soirée der Ober⸗Hofmeisterin und des Grafen Perponcher.

Heute besuchte Allerhöchstdieselbe die 11. Volksküche.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag den General⸗Adju⸗ tanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General⸗Lieute⸗ nant von Steinäcker, sowie den Commandeur des 3. Rhei⸗ nischen Infanterie⸗Regiments Nr. 29, Obersten von Scherff, und stattete Nachmittags Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen 8 8 8 Württemberg einen Geburtstags⸗Gratulations⸗

esuch ab.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (37.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, 2e die Bef Fhtng zum höheren Verwaltungsdienst, fort. Der Abg. Richter

(Hagen) sprach die Befürchtung aus, daß das Gesetz so lange

von geringer Bedeutung sein werde, als nicht die äußeren und inneren Vorbedingungen vorhanden seien, welche es den jungen Keuten rathsam erscheinen ließen, sich der Landraths⸗ Carriéere zuzuwenden. Ihm scheine es richtig, künftig die Regierungs⸗Räthe aus den Landräthen zu nehmen, da das Amt der letzteren zur Vorbildung für den höheren Ver⸗ waltungsdienst sehr geeignet sei. Für wissenschaftlich eifrige junge Leute sei der jetzt in der Verwaltung herrschende Geist wenig anziehend. Niemals habe in Bezug auf Volkswirth⸗ schaft und Finanzpolitik in Preußen der Dilettantismus so viel, die Wissenschaft so wenig bedeutet als jetzt. Sonderbar passe dieses Gesetz über Vorbildung für die höhere Verwaltung in die heute maßgebenden Anschauungen; gerade heute müsse man wissenschaftlich strebenden jungen Männern abrathen, auf Grund dieses in den Verwaltungsdienst einzutreten. Nach einer kurzen Replik des Abg. von Ludwig gegen den Abg. rhrn. von Schorlemer⸗Alst betonte der Regierungskommissar, ——— Merlecker, daß es der dringende Wunsch namentlich des Finanzressorts sei, auf Grund dieses Gesetzes Beamte zu erhalten, welche nicht nur wie bisher verpflichtet wären, eine lediglich juristische Vorbildung nachzuweisen. Unter Ablehnung des Antrages von Ludwig wurde §. 1 angenommen. Die §§. 2 bis 8 wurden unverändert genehmigt. Ueber die §§. 9 und 16 wurde gleichzeitig die Diskussion eröffnet. Die⸗ selben lauten: „§. 9. Die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienste finden Anwendung auf die Be⸗ rufung zu den Stellen:

1) der Abtheilungsdirigenten und Mitglieder bei einer Re⸗ ierung (Land drostei, Finanz⸗Direktion in Hannover) und der dem ber⸗Präsidenten und Regierungs⸗Präsidenten n höheren

Verwaltungsbeamten, mit Ausnahme der Justitiarien und tech⸗ nischen Beamten dieser Behörden (der Forst⸗, Schul⸗, Bau⸗ und Medizinal⸗Räthe);

Mitglieder des Ober⸗Verwaltungsgerichts und

der Bezirksverwaltungsgerichte, welche die Befähigun zu den höheren Verwaltungsämtern besitzen müssen. . 16. Ueber die Besetzung der Stellen der Landräthe, Kreis⸗ und Amtshauptmänner und Ober⸗Amtmänner in den Hohenzollernschen Landen, und über die für diese Stellen erforder⸗ liche Befähigung ergeht ein besonderes Gesetz.

Bis zum Erlaß dieses Gesetzes bleiben die bestehenden Be⸗ stimmungen in Kraft.“

SHKierzu beantragte Abg. Windthorst (Bielefeld):

„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: öö1) folgenden §. 9 a. anzunehmen: Zur Bekleidung der Stelle eines Landraths, Kreis⸗ und Amtshauptmanns und Ober⸗Amt⸗ manns in den Hohenzollernschen Landen ist die Befähi⸗ gung zum höheren Verwaltungsdienste oder Justizdienste erforderlich. Diejenigen Personen, welche von einem Kreis⸗ tage zur Besetzung eines erledigten Landrathsamtes vorgeschlagen, beziehungsweise präsentirt werden, sind auch dann für befähigt zur Bekleidung dieser Landrathsstelle zu erachten, wenn sie mindestens vier Jahre entweder a. nach bestandener erster Prüfung im Vorberei⸗ tungsdienste bei den Gerichts⸗ und Verwaltungsbehörden, oder b. auch ohne die erste Prüfung abgelegt zu haben, in Selbstverwaltungsämtern des Kommunal⸗, Kreis⸗ oder Provinzialdienstes mit Ausnahme je⸗ doch des Amtes eines Gemeinde⸗ oder Gutsvorstehers beschaͤf⸗ tigt gewesen sind, sofern dieselben seit mindestens einem Jahre dem Kreise beziehungsweise Amtsbezirke durch Grundbesitz oder Wohnsitz angehören, alle anderweitig bestehenden Beschränkungen in Bezug auß den Kreis der Personen, welche von einem Kreistage für die Besetzung eines erledigten Landrathsamtes in Vorschlag gebracht werden können, sind aufgehoben.

2) folgenden §. 9 b. anzunehmen: In Betreff der Befähigung zur Bekleidung eines Landrathsamtes, beziehungsweise der Stelle eines Amts⸗ und Kreishauptmanns und Ober⸗Amtmanns in den Hohenzollernschen Landen bleibt in Ansehung derjenigen Personen, welche bereits zur Zeit des Inkrafttretens des gegenwärtigen Gesetzes eine der vorgenannten Stellen kommissarisch ver⸗ walten, das Regulativ über die Prüfung der Landrathsamts⸗ Kandidaten vom 13. Mai 1838 (Ges. Samml. S. 432) bis zun 1. Januar 1881 in Kraft.

3) den § 16 zu streichen.“ u“

Ferner beantragten die Abgg. Dr. Nasse und Freiherr von Zedlitz, §. 16 in folgender Weise zu fassen:

„1) Bis zum Erlaß dieses Gesetzes ist zur Bekleidung der Stelle eines Landraths, Kreis⸗ und Amtshauptmanns und Ober⸗ Amtmanns in den Hohenzollernschen Landen die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienste oder Justizdienste erforderlich. Ddiejenigen Personen, welche von einem Kreistage zur Besetzung eines erledigten Landrathsamtes vorgeschlagen, bereen armreie prä⸗ sentirt werden, sind auch dann für befähigt zur Bekleidung dser Feenthese zu erachten, wenn sie mindestens vier Jahre entweder

.a. nach bestandener erster Prüfung im Vorbereitungsdiensie bei den Gerichts⸗ und Verwaltungsbehörden, oder

b. auch ohne die erste Prüfung abgelegt zu haben, in Selbst⸗ verwaltungsämtern des Kommunal⸗, Kreis⸗ oder Provinzialdienstes mit Ausnahme jedoch des Amtes eines Gemeinde⸗ oder Guts⸗ vorstehers beschäftigt gewesen sind. 1 8

) In Ansehung derjenigen Personen, welche bereits zur Zeit des Inkrafttretens des gegenwärtigen Gesetzes eine der vorgenannten Stellen kommissarisch verwalten, bleibt das Regulativ über die Prüfung der Landrathsamts⸗Kandidaten vom 13. Mai 1838 (Gesetz⸗Samml. S. 423) bis zum 1. Januar 1881 in Kraft.

3) Das Alinea 2 des §. 17 dahin zu fassen: 3 Allke den Vorschriften desselben entgegenstehenden Bestimmungen,