1879 / 35 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Feb 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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des Herzogt ums Schleswig zu demfelben. Die Beschlüsse unter⸗ liegen der Genehmigung der Ressort⸗Minister.“ „§. 15. Bei der Beaufsichtigung der von der Bezirksregierung auf Vorschlag des Landesdirektors zu bezeichnenden und durch das Amtsblatt bekannt zu machenden wichtigeren Nebenwege findet eine Mittwirkunz der ständ schen Wegebaubeamten nach Maßgabe einer von der Bezirksregierung und dem ständischen Verwaltungs⸗ ausschusse unter Genehmigung der Ressort⸗Minister zu treffenden Vereinbarung statt. Auf diese Wege finden die Bestimmungen der §§. 221 bis 227 der Wegeverordnung vom 1. März 1842 Anwen⸗

dung, wogegen in Betreff des Baues und der Unterhaltung der übrigen Wege die Vorschriften des §. 228 a. a. O. maßgebend bleiben.“ 2 8

Der Berichterstatter, Herr Riemann, empfahl die Annahme dieser Anträge und nachdem auch die Herren von Thaden und Dr. Forchhammer im Namen der Bewohner der betreffen⸗ den Provinz sich für dieselben ausgesprochen, wurde auf Antrag des Grafen Rittberg der Gesetzentwurf mit den Aende⸗ rungen der Kommission en bloc angenommen. 1

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war der münd⸗ liche Bericht derselben Kommission über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Radfelgenbeschläge der Fuhrwerke in der Provinz Hannover. Der Referent Herr Theune empfahl, dem Gesetzentwurf in der vom Abgeordnenhause be⸗ schlossenen Fassung zuzustimmen. Nachdem noch Herr Rasch sich im gleichen Sinne ausgesprochen, wurde auf Antrag des letzteren auch dieses Gesetz en bloc angenommen und um 2 Uhr 20 Minuten die Sitzung geschlossen.

In der heuligen (10.) Sitzung des Herrenhauses, welche der Präsident um 1 ¼ Uhr eröffnete, und welcher mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, berieth das Haus zunächst den Bericht der Kommission für Staatshaus⸗ halts⸗ und Finanzangelegenheiten über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Reorganisation der drei vormals säch⸗ sischen Stifter Merseburg, Naumburg und Zeitz. Die Kommission hat den Gesetzentwurf mehrfachen Aende⸗ rungen unterzogen, welche von den Beschlüssen des Abgeord⸗ netenhauses abweichen und die Regierungsvorlage im Wesent⸗ lichen wieder herstellen. Der Reserent Herr von Dechend empfahl selbst auf die Gefahr hin, daß das Gesetz wiederum nicht zu Stande kommen sollte, den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses nicht zuzustimmen, sondern das Gesetz in der von der Kom⸗ mission beschlossenen Fassung anzunehmen. In der General⸗

diskussion über diesen Antrag wies zunächst Graf Rittberg darauf hin, daß die Fonds dieser Stifter in hervorragender Weise zu Kirchen⸗ und Schulzwecken verwendet würden, daß es deshalb im Interesse der Nation liege, diese Stifter in ihrer wohlthätigen Wirkung zu erhalten und nicht in dem Sinne zu reorganisiren, wie es die Beschlüsse des Abgeord⸗ netenhauses herbeizuführen bemüht seien. (Schluß des Blatts.)

Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen (47.) Sitzung ging das Haus der Abgeordneten zur Berathung des Etats der allgemeinen Finanzverwaltung über. Zu diesem Etat beantragte die Budgetkommission, vorbehaltlich der definitiven Feststellung von Kapitel 11, Tit. 28 und Tit. 31

er Einnahmen, denselben unverändert zu bewilligen. Der teferent, Abg. Rickert, erklärte, daß beim Verkauf der Staats⸗ druckerei an das Deutsche Reich das Interesse der preußischen Finanzverwaltung nach jeder Richtung gewahrt sei. 3 Bei Kap. 60 Tit. 1 (Zuschuß zur allgemeinen Wittwen⸗ verpflegungsanstalt in Berlin) beantragte Abg. Frhr. von Minnigerode, daß §. 1c. des Gesetzes vom 17. Mai 1856, ach welchem die Wittwenpenstonen, wenn der Ehemann nach drei⸗ oder früher jähriger Ehe sterbe, nicht voll gezahlt werden, abgeändert würde. Nachdem der Regierungskommissar Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Scholz dies im Interesse der Pensionskassen für unzulässig erklärt hatte, wurde der Antrag verworfen und der Titel unverändert genehmigt. 1 Zu Kap. 62 erklärte der Abg. Dr. Virchow, daß er den Finanz⸗Minister, wenn er zugegen wäre, gefragt hätte, welchen tandpunkt die Regierung zur Verwaltung der Güter der kurhessischen Nebenlinien einnehme: der Prinz Friedrich Wilhelm beschwere sich über eigenmächtige Veränderungen in der Substanz seines unter gerichtlicher Verwaltung stehenden Vermögens. Der Regierungskommissar erklärte, daß der Finanz⸗Minister sich auf eine Stunde aus dem Hause entfernt habe, in der Erwartung, daß dieser Etat nicht so rasch zur Debatte gelangen würde. Das Kapitel wurde bewilligt. Es folgte die Berathung des Etats der Eisen⸗ ahnverwaltung. Beim ersten Kapitel desselben (Kap. 15 Niederschlesisch Märkische Eisenbahn) em⸗ pfahl der Referent Abg. Dr. Hammacher als Antrag der Budgetkommission, von einer Prüfung der einzelnen Titel abzusehen und die Einnahmen unverändert zu genehmigen. Die Prüfung dieses Etats habe der Kommission diesmal besondere Schwierigkeiten geboten, weil im Laufe des nächsten Jahres sich das Staatsbahnnetz um rund 1000 Kilometer ver⸗ mehre. Es trete noch hinzu, daß die neuen Strecken zum größten Theil Gegenden mit dünner Bevölkerung und geringer Gewerbthätigkeit durchzögen, und daß die Staatsbahnen nicht blos den Privatbahnen gegenüber Verschiebungen des Ver⸗ kehrs herbeiführten, sondern auch sich unter einander Kon⸗ kurrenz machten; besonders die Linie Berlin⸗Wetzlar werde nicht blos die Einnahmen vieler Privatbahnen, sondern auch der Hannoverschen Staatsbahn schädigen. Es würden wohl überhaupt die wirklichen Einnahmen der Staatsbahnen im nächsten Etat wesentlich hinter den Voranschlägen zurückbleiben. Seit dem Jahre 1874/75 seien die Gesammteinnahmen sämmtlicher Staatsbahnen konstant geblieben, sie beliefen sich auf rund 159 Millionen, obschon etwa 1000 Kilometer neue Eisenbahnen hinzugekommen seien. Auch in diesem Jahre sei keine Steigerung der Einnahme zu konstatiren, da nach den Ver⸗ öffentlichungen im „Staats⸗ Anzeiger“ bis jetzt bereits 2 Millionen Mindereinnahme gegen das Vorjahr sich ergebe. Welchen Antheil an diesen Erscheinungen neben der Wirth⸗ schaftslage und den niedrigeren Preisen der Materialien und Löhne die Entwicklung unseres Staatsbahnwesens habe, welche Schlüsse daraus für unsere gesammte Eisenbahnpolitik, sowie für unsere Staatsfinanzen zu ziehen wären, darüber würde bei der Erörterung des Generalberichtes zu sprechen sein Hierauf richtete der Abg. Richter (Hagen) an den Han⸗ dels⸗Minister die Frage, welche Stellung derselbe zu dem In⸗ halte eines Briefes des Minister⸗ Präsidenten, welcher an einen deutschen Kollegen bezüglich der Reform des Tarif⸗ wesens gerichtet sei, einnehme? Der Handels⸗Minister habe erst vor einigen Wochen erklärt, daß er ein Reic 8⸗Eisenbahn⸗ gesetz sür nöthig halte. Dann enthalte der Brief scharfe An⸗ griffe gegen das bestehende Eisenbahnwesen, schärfere, als sie im März vorigen Jahres gegen die Verwaltung unter dem früheren Eisenbahn⸗Minister gerichtet worden seien. Das

Haus habe doch das Interesse zu wissen,

ob der Minister diese harakteristik des Eisenbahnrechtes, Ausbeutung der Privat⸗ interessen durch lokale Behörden ohne gesetzliche Kontrole, ob er diese Schilderung des Briefes für zutreffend hielte; ob der Minister ferner auch der Ansicht sei, daß die Analogie der Post, der Chausseen, der Generalpächter finanzieller Abgaben auf die Eisenbahnverwaltungen in der dargestellten Weise zu⸗ treffe, und ob er in Verbindung damit auch eine solche Mög⸗ lichkeit einheitlicher Regelung des Tarifwesens im Auge habe? Der Handels⸗Minister Maybach erwiderte hierauf, daß der qu. Brief nicht von dem „preußischen Minister⸗Präsidenten“, sondern von dem „Reichskanzler“ an einen deutschen Kollegen gerichtet sei und daß die Staatsregierung an der Gewohnheit festhalte, Angelegenheiten des Reichs in diesem Hause nicht zu erörtern. Die Frage, um die es sich handle, könne gar nicht von ihm beantwortet werden, sondern werde, wenn sie an ihn gelange, vom preußischen Staats⸗Ministerium zum Austrag gebracht werden müssen. 1 Nachdem die Abgg. Dr. Nasse und Dr. Lucius, die jetzt zum Wort gemeldet waren, Angesichts dieser Erklärung des Ministers auf das Wort verzichtet hatten, erklärte der Abg. Richter (Hagen), er sei im Grunde über diese Antwort nicht befremdet, bedauere indeß die schiefe Stellung des Fach⸗ ministers, welche aus solchen Vorgängen hervorgehe, und glaube sich im Uebrigen durch die Erklärungen des Ministers nicht abhalten lassen zu sollen, in eine ausführliche Kritik des genannten Schreibens einzugehen. In demselben handle es sich um die Schilderung der gegenwärtig im Eisenbahnwesen bestehenden Zustände und um die Mittel der Abhülfe. Das Schrei⸗ ben sage, es bestehe eine Rechtlosigkeit der großen Interessenkreise der Bevölkerung gegenüber der Ausbeutung durch Privatinter⸗ essen, und durch Lokalbehörden ohne gesetzliche Kontrole; in dem⸗ selben seien unsere Eisenbahnzustände ganz unrichtig geschildert. Unsere Bahnen befänden sich unter dem Eisenbahngesetz von 1838. Nach demselben seien die Eisenbahnunternehmer ge⸗ zwungen, eine Konzession zu erwerben, und in derselben sei das Tariswesen aller Privatbahnen auf das Eingehendste ge⸗ regelt. Das sei jetzt in weit höherem Maße der Fall als früher. Wir hätten jetzt ein allgemeines einheitliches Klassi⸗ fikationssystem für alle Bahnen, von dem keine Privatbahn ohne Genehmigung des Ministers abweichen könne. Wir hätten für alle diese Klassen unter Zustimmung des Ministers festge⸗ setzte Maximalsätze, es könne also auch keine Bahn das Publikum ausbeuten. Diese Maximalsätze unterschieden sich sehr wenig von den für die preußischen Staatsbahnen bestehenden Normalsätzen.

Außerdem sei auch als geltendes Recht eine alljährliche Revision

der Maximalsätze Seitens des Bundesraths in Aussicht genom⸗ men. Ausnahmetarife könne nur das Ministerium genehmi⸗ gen, und werde diese Genehmigung auf Widerruf ertheilt. Es könnten also aus eigener Initiative der Regierung diese Ausnahmetarife wieder aufgehoben werden. Die Ausnahme⸗ tarife seien gerade im Interesse der Landwirthschaft, der Kohlen⸗ und Eisenindustrie, und zwar vielfach auf Verlangen der Regierung, eingeführt worden. Die Ausnahmetarife dien⸗ ten zu nichts weniger, als zur Ausbeutung des Publikums in Privatinteressen der Eisenbahnen. Differentialtarife könn⸗ ten auch nur mit Zustimmung des Ministers bestehen. Wir hätten selbst gesehen, welche Wirkung eine einzige Rede des Minister⸗Präsidenten im März v. J. in diesem Hause auf die Umgestaltung des gesammten Holztarifwesens in Deutschland gehabt habe und wel waßnahmen ergpiffen worden seien zum Schutze der Grünberger Weintrauben gegen die ungarischen und zum Schutz unseres Mehles gegenüber dem nach den Niederlanden durchgehenden ungarischen Mehl. Die Privat⸗ eisenbahnen seien also in Bezug auf ihre Tariffreiheit auf das Aeußerste beschränkt, und man könne darin nicht weiter gehen, wenn das Privatkapital bei diesen Bahnen irgendwie rentabel sein solle. Die vom Reichskanzler vor zwei Jahren berufene Sachverständigenkommission habe verneint, daß es möglich und räthlich sei, Einheitstarife auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens einzuführen. Die geschichtliche Entwickelung unseres Eisenbahntarifwesens sei eine gerade entgegengesetzte. Anfänglich seien die Tarife viel mehr einheitlich gewesen, erst allmählich sei eine große Vielheit entstanden, welche wieder in den letzten Jahren durch die Bemühungen des Ministers Achenbach zu einer größeren Einheit zurückgeführt worden sei. Das Publikum und die Interessenten meinten, man sei darin schon zu weit gegangen. Man wolle jetzt statt einer Stück⸗ gutklasse zwei einfuͤhren und bie Ausnahmetarife vermehren. Man habe nämlich endlich eingesehen, daß die Einheit nicht blos Herabsetzung, sondern auch Heraufsetzung der Ta⸗ rife bedeuten könne. Nichts würde den Interessen des Publikums mehr zuwider sein, als die in dem Briefe vor⸗ geschlagene gesetzliche Fixirung der Tarife. Wir hätten schon an Zolltarifen genug. Wie käme nun der Brief zu solchen unmöglichen, unausführbaren Vorschlägen? Auch der Hinweis auf die Analogie der Eisenbahnen mit der Post⸗ und Chaussee⸗ verwaltung sei nicht richtig. Der Besitzer einer Chaussee gebe nur die Anlage, übernehme aber nicht den Transport. Den Unterschied von Post und Eisenbahn aber habe gerade die jetzige Wirthschaftspolitik klar gestellt. Man habe die Differential⸗ tarife der ungarischen Weintrauben für die Eisenbahnen auf⸗ gehoben und gleichzeitig für die Postpackete unter 5 kg den⸗ selben Tarif eingefuührt, mögen die Trauben nun aus Ungarn oder aus Grünberg oder Naumburg kommen. Die Eisen⸗ bahnen dürften ihre großen Traubenpackete nicht so billig aus Ungarn uns zuführen, wie sie möchten, würden aber ge⸗ zwungen, für die Post kleine Traubenpackete aus Ungarn unentgeltlich zu fahren. Neu sei das in dem Briefe auf⸗ gestellte Programm durchaus nicht, originell sei blos, daß dasselbe von maßgebender Stelle vertreten werde. Redner bemerkte schließlich, er wolle sich auf eine weitere Kritik des Briefes nicht einlassen, da der Reichskanzler nicht im Hause anwesend sei, indeß müsse er doch die Besorgniß ausdrüͤcken, daß es dereinst der deutschen Politik gefährlich werden könnte, wenn solche allgemeine Projekte von maßgebender Stelle ver⸗ öffentlicht würden.

Hierauf erwiderte der Handels⸗Minister Maybach, er habe eben den Eindruck bekommen, als befände er sich im Reichstage. In der That habe der Abg. Richter eine lange Auseinandersetzung gehalten, wie man die Ausführung des Art. 45 Nr. II. der Reichsverfassung, der die einheitliche Regelung und Herabsetzung der Tarise als zu erstrebendes Ziel hinstelle, sich denken könne. Es sei doch unzweifelhaft, daß man bestimmte Normen sich vorstellen könne, nach denen mit einer gewisser Latitüde in der That Tarife festgesetzt werden könnten. Wir hätten ja schon Normen in gewisser Beziehung, es seien das die Maximaltarife., Den Tadel über den Reichskanzler lasse er bei Seite, guf den würde, wie er denke, der große Staatsneann im Reichstage selbst antworten.

Er glaube, daß der Reichskanzler sich über den Tadel des Abg. Richter leicht hinweg setzen könne. Es sei dann eine kleine, er möchte sagen, skurrile Frage angeregt worden, die Frage wegen des Hifferentialkariss für Weintrauben. Der Gedanke an die einheimischen Weintrauben habe ihm sehr fern gelegen, er wollte nur das durchführen, was der Bundesrath beschlossen habe, nämlich keine Begünstigung aus⸗ ländischer Produkte zu gestatten, wenn nicht besondere Gründe vorhanden seien. Der ganze Effekt dieser Maßregel bestehe darin, daß das Pfund Trauben in Breslau 1,1 J, in Berlin 2,7 theurer würde. Habe das Einfluß auf den Konsum dieser Trauben? Sollten wir das Ausland besser stellen, wie das Inland? Dann sei noch davon die Rede gewesen, daß die Aufsicht über die Privatbah nen vermöge der Kon⸗ zessionen vollständig ausreiche, um alle Ausschreitungen in Bezug auf das Tarifwesen zu verhindern. In gewisser Be⸗ ziehung müsse er anerke nnen, daß die Aufsichtsgewalt stark genug sei. Aber Eines könne sie nicht; sie könne, wenn ihr nicht das besondere Recht dazu vorbehalten sei, eine Privat⸗ bahn nicht zwingen, ihren bestehenden Tarif zu ändern, und darin liege ein Hauptmoment der Ungleichheit in der Ent⸗ wickelung unseres Tariswesens, die rielleicht den Ausdruck, daß eine Ausbeutung des Publikums stattfinde, in gewisser Beziehung rechtfertige.

Der Abg. Dr. Virchow erklärte, er könne den Standpunkt des Ministers nicht anerkennen. Das Haus dürfe nicht ver⸗ gessen, daß Fürst Bismarck auch preußischer Minister⸗Präsident sei und das Haus das Recht habe, zu hören, wie sich der Han⸗ dels⸗Minister zu dessen Programm verhalte. Wie komme denn der Minister dazu, auf den Reichstag zu verweisen? Redner möchte von vornherein darauf aufmerksam machen, daß diese Methode nothwendig zu dem Gegentheile von dem führe, was man damit beabsichtige. Während die Regierung sich anschicke, die einheitliche Einrichtung des Reiches zu stärken, stärke sie thatsächlich den Partikularismus. Man sollte vom Standpunkte der deutschen Politik es vermeiden, die Leute in die partikularistische Strömung hineinzutreiben. Die jetzige Agitation führe in allen deutschen Staaten endlich dahin, daß sich auch die Elemente, welche wesentlich dem Reiche zustreben, mehr und mehr entschließen müßten, auf die par⸗ tikularistische Bahn zu treten, um womöglich ihre Minister wieder selbständig zu machen. Die Unsicherheit, welche jetzt im Eisenbahnwesen herrsche, erkläre sich nur daraus, daß kein Mensch mehr wisse, was binnen 3 oder 4 Monaten geschehen werde. Wolle die Regierung Staatsbahnen, so möge sie dies doch mit einem Male durchführen. Jetzt ruinire die Politik der Regierung die Bahnen stückweise, um sie dann billig zu kaufen. Das sei ein System, das nicht schwer genug verurtheilt werden könne.

Der Staats⸗Minister Maybach wies letztere Beschul⸗ digung auf das Bestimmteste zurück. Er sei sich bewußt, den Privatbahnen gegenüber auch als Verwalter der Staats⸗ bahnen alle Rücksichten der Loyalität und Billigkeit beachtet zu haben. Er halte es für unrichtig und des Staates nicht würdig, die Privatbahnen zu ruiniren, um sie demnächst billig in seinen Besitz überzuführen. Auch damit sei er ein⸗ verstanden, und die Nothwendigkeit trete an die Regierun heran, nicht dazu überzugehen, wie bisher im Drange de Zeit geschehen sei, theilweise die Bahnen zu erwerben, sonder die Regierung werde, wenn sie mit einem solchen Geschäfte vorgehe, dem Hause eine große Perspektive zeigen, und eine ganze Gruppe von Bahnen kaufen. 3

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, wenn der Minister dem Hause eine weitere Perspektive eröffne, so müsse es ver⸗ langen, daß er sich zuerst mit der Mehrheit verständige un mit ihr vereinbare, bevor er zum Handeln übergehe. Statt dessen sehe man ihn nach allen Seiten handeln, bevor er sich noch der Uebereinstimmung mit der Mehrheit über eine solche generelle Ermächtigung versichert habe, und daß, wenn er dem Hause eine Perspektive eröffne, er zugleich mit fertigen Vor schlägen vor dasselbe zu erscheinen beabsichtige. Einstweilen, bis zur Diskussion der Anträge der Budgetkommissidn, müsse er Verwahrung dagegen einlegen, daß aus den letzten Worten des Ministers eine Uebereinstimmung mit den Ansichten auf der linken Seite des Hauses entnommen werde. 1

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen. Persönlich be merkte der Abg. Dr. Virchow, daß er nicht gesagt habe, die Regierung wolle die Privatbahnen ruiniren, sondern nur,

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daß die Politik der Regierung diesen Erfolg habe. 8

Kap. 15, Etat der Niederschlesisch⸗Märkischen Bahn, wurde bewilligt, desgleichen der Etat der verschiedenen anderen König⸗ lichen Staatsbahnen. Bei Kap. 20 (Hannöversche Staatsbahn) erklärte der Staats⸗Minister Maybach auf Ansrage des ) Rickert, daß die Regierung die Bedeutung der schmalspurigen Sekundärbahnen zwar nicht verkenne, derartige Projekte aber kaum werde unterstützen können, da der Regierung eine so große Zahl von Subventionsgesuchen normalspuriger Sekundär⸗ bahnen von nicht geringer Bedeutung vorliege, so daß die disponiblen Fonds denselben auf lange Jahre nicht gerecht zu werden vermöchten.

Der Abg. Windthorst (Meppen) brachte die wiederholten Unfälle auf der Köln⸗Mindener Bahn zur Sprache und glaubte sie dadurch zu erklären, daß auf dieser Strecke zu schnell gefahren werde, namentlich durch die Bahnhöfe. Wich⸗ tiger als die Raschheit der Fahrt sei die Sicherheit der Rei⸗ enden.

Der Staats⸗Minister Maybach erwiderte, der dauerliche Unfall bei Porta, welcher durch einen

ö adreifen⸗ sprung veranlaßt worden sei, habe nicht auf ein Versehen eines Beamten zurückgeführt werden können; übrigens habe

er sofort nach dem Bekanntwerden des Falles einen besonde⸗ ren Kommissar nach der Unglücksstelle gesandt, dessen spe⸗ ieller Bericht ihm aber noch nicht vorliege. Darüber, daß zer einzelnen Zügen zu schnell gefahren werde „könne er den Vorredner insofern beruhigen, als die Fahrgeschwindigkeit nach den besonderen Verhältnissen der Gegend festgesetzt sei. Er könne übrigens nur wünschen, daß bezügliche Wahr⸗ nehmungen möglichst zu seiner Kenntniß gebracht würden, da er stets Veranlassung nehmen werde, Untersuchungen eintreten zu lassen.

Zum Etat der „Nassauischen Bahn“ (Kap. 22) beschwerte sich der Abg. Dr. Virchow, daß deren Direktion den Stations⸗ Buchhändlern den Verkauf der „Frankfurter Zeitung“ verboten habe, und daß der Handels⸗Minister eine Beschwerde darüber zurückgewiesen habe. Es sei echt polizeistaatlich, den Reisenden ihre Lektüre verbieten zu wollen.

Der Handels⸗Minister Maybach bemerkte, schon im vorigen Sommer und auch früher seien zahlreiche Beschwerden eingegangen, daß auf den Bahnhöfen sozialdemokratische Blätter kolportirt würden. Außerdem hätten sich Klagen über

Abg.

I“

die Verbreitung unsittlicher

habe sich hierdurch v

die öffentliche Ordnung oder gegen die

zu verbieten.

Was die, sie verboten von der Bahndirektion der dortigen Regierung.

Frankfurter

Ze

Reichslande verboten.

Der Abg. Wind

thorst (Meppen) hielt die vom Minister

bezeichneten Schriftenkategorien ebenfalls

bieten seien, hielt

namentlich das Ham

t aber die Eisenbahn⸗ zur Prüfung geeignete Instanz. riff vor, die „Frankf. Ztg.“ eit noch der öffentlichen

widerstreit

ldelspublikum,

Ztg.“ sehr wichtig sei.

Der Handels⸗Minister

darin einverstanden entscheiden habe, ob fährlich sei. Aber in in Cassel dies Bahndirektion. Die Der Abg. Dr. in der Lage sei, Bahnhöfen zu bleibe verantwortlich mißbraucht würden Er sage das, pathisch sei. Der Abg. Dr. La

obgl

als Landespoli

Hänel bezweifelte, den Verkauf nicht ve untersagen.

daß nicht die

ein Blatt der öffentlichen Ordnung ge⸗ enden Falle habe die Regierung zeibehörde entschieden,

handelspolitische Bedeutung des ten Blattes erkenne auch er

n vorlieg

an.

eich ihm die

sker war ebenfalls m

frieden und bedauerte, daß der Minister unsittlichen Bahnhofsliteratur vermischt

tischen Frage eines „Frankfurter Zeitung⸗ so liege es vielleicht System eintrete.

Der Handels⸗Minister Ma

nicht erfolgt auf Grur Paragraphen in dem teur, wonach letztere kaufe auszuschließen. Gebrauch gemacht.

Der Abg. Dr. Maj

Westfalen und Obers

Elsaß ultramontane Blätter

Bahnhöfen ausgeschlo

Der Abg. Windthorst (Meppen) behielt sich vor, einen lichen Antrag beim Etat des gen, zu welchem Ressort die Sache mehr

auf das Verbot bezüg

des Innern einzubrin

zu gehören scheine.

Der Abg. Graf Limburg⸗Stirum erklärte, er sei der Mei⸗ ls⸗Minister vollkommen korrelt gehandelt

habe; er habe gethan,

nung, daß der Hande

berechtigt sei. Ein beamten so auftrete, mache solche Maßrege Der Abg. bahnen

jedes Blatt verbieten Die Regierung unsittlichen

Zeitungsverbotes.

Abg. Frhr. von Schorlemer⸗ seien nicht Privateige Hausrecht könne nicht die Rede sein.

; solle Literatur

daran, daß sie f

nd ermächtigt sei, Dri

Von dieser Vollmacht habe die Direktion

chlesien w 2 vom öffentli ssen wären.

was Jeder in Mann, wie In nöthig.

der gegen

das der ihre zuwenden,

Regieru

große Verbreitung auf Bahnhöfen finde.

gewalt, die in den Zeitungsverboten keine Empfehlung für das Staatseisenbahnsystem, zumal, da sondern die Freiheit des s man wie unmündige Kinder behandle. der Abgg. Dr. Lasker und r Handels⸗Minister Maybach, e nochmals untersucht werden

solche Maßregel nicht Publikums träfen, da

Nach einigen Bemerkungen Graf Limburg⸗Stirnm erklärte de daß in Folge der heutigen Debatt

würde, ob der Zeitun

Fall sei, so werde das Nöthi Nach einigen weiteren und Windthorst (Meppen) w Beim Kap. 26, Titel 1,

Abgg. von Lyskowski

die Kohlentransporttarife aus den

werken so hohe seien,

englische Kohle billiger sei, Titel wurde bewilligt,

vertagte.

wohnten eröffnet wurde, Berathung des Ausgaben (Niederschle dels⸗Minister auf eine

setzte

Staatsregierung in der s direktionen einen Luxus erblicke und daß sie deshalb eine Ver⸗ minderung derselben beabsichtige.

In der vorge der Staats⸗Minister Maybach und mehre und die um 7 ½

die Zeitung,

g Unrecht geschehen

und Hundt von

H

schl

daß z. B. in Ost⸗ und Westpreußen die als die schlesische.

worauf sich das

strigen (48.) Ab

das

großen Zahl selb

werde eine einheitliche Verwaltung erhal

gens, im nächsten

Jahre einen ande

plan für die Staatsbahnen vorlegen zu

Gegenstand zur Erledigung bringen und das Verkehrsinteresse berücksichtigen werde. . Der Abg. Berger (Witten) bedauerte das Ueberwiegen des

wesentlich

juristischen Elements in den Direktionen.

die vollständige Beseitigung dieses Elements, wohl aber eine der Verwaltungs⸗ Redner w der Techniker und Maschinen⸗

Gleichstellung mit den Juristen.

amtenstellen.

Der Handels⸗Minister hielt Eine Bevorzugung des es werde das

gründet. nicht statt, wurde bewilligt,

Baz Ga Peidktch

darüber, daß einer Sekundärbahn em

Stadt habe durch den

24 74, Dg G 24 (SSstb

ortheile, sondern Schaden stbahn heruntergekommen.

bestimmende Moment ie Strecke

erkehr zu eröffnen werde aber durch den

das Hande

und der

ahn) beschwerte sich der Abg. ls⸗Ministerium dem Projekte des Baues Allenstein⸗Kobbelbude den Vorzug vor Projekt Allenstein⸗Braunsberg gege der Bahn nach Eydkuhnen nicht

Bau

gehabt. Brau

Bau einer Bahn A

Schriften erhoben. eranlaßt gesehen, Blätter,

im Einvernehmen mit Dies Blatt sei übrigens auch im

Kahn⸗Direktionen nicht für die Speziell liege hier ein Miß⸗

Ordnung. Ihr Verbot schädige für welches die „Frankf.

Maybach war mit dem

ob die Polizei rechtlich rbotener gen. Der Handels⸗Minister sei und dafür, daß die öffentlichen Bahnhöfe ge⸗ zum Tummelplatz d „Frankf.

8 8. Wenn der Minister die für handelspolitisch beachtenswerth erachte,

ybach bemerkte, das Verbot sei eines Gesetzes, sondernauf Grund eines Kontrakte der Direktion mit dem Colpor⸗

unke beklagte sich, daß in Rheinland, schon seit Jahren und ähnlich im

seinem Hause zu thun Herr Sonnemann und sein Blatt,

Alst betonte, die Staats⸗ nthum des Ministers, also vom Man könne doch nicht

Aufmerksamkeit die

sich bekunde, spreche gerade

ge dagegen veranlaßt werden. Bemerkungen urde Kap. 22 Oberschlesische Bahn, klagten die

endsitzung, welcher re Kommissarien bei⸗ Uhr vom Vize⸗Präsidenten Klotz Haus der Ab Eisenbahnetats fort.

sisch⸗Märkische Bahn) erwiderte der Han⸗ Anfrage des Abg. Lüders, daß auch die

Die Berlin⸗Wetzlarer Bahn

rweitigen Organisations⸗

ünschte überhaupt die Zulassung Ingenieure zu den höheren Be⸗

die Beschwerde nicht für be⸗ juristischen Elements auch nicht beabsichtigt.

Die Mehrkosten können nicht das für die Entscheidung sei nur ca. 3 Meilen kundärbahn sei ja überhaupt nur der, und sie zu heben.

rzer. 8 die Gegend für den

8

Die Regierung welche gegen

Sittlichkeit verstießen,

itung“ angehe, so sei

für solche, die zu ver⸗

e weder der Sittlich⸗

Vorredner Bahnverwaltung zu

nicht die genann⸗

Blätter auf den er politischen Polizei. Ztg.“ unsym⸗ it dem Verbote unzu⸗

die Angelegenheit der habe mit der poli⸗

ür das Staatsbahn⸗

ickschriften vom Ver⸗

chen Vertriebe auf den

Ministeriums

den ersten Reichs⸗

ng unangenehm sei. lieber der

immer noch Aus der Polizei⸗

sei. Wenn dies der

der Abgg. Richter genehmigt.

afften darüber, daß esischen Steinkohlen⸗

Auch dieser Haus um 4 ½ Uhr

geordneten die Bei Kap. 22 der

ständiger Eisenbahn⸗

ten. Er hoffe übri⸗ können, der diesen

Er verlange nicht

technischen Beamten

finde Das Kapitel

Dr. Kolberg

ben habe. Letztere nsberg sei durch die

gewesen sein, denn Der Zweck einer

wenig Vortheil erzielen. Sekundärbahn

willigt.

„Dem Landtage im der Ergebnisse Mittheilungen darüber zu anderen Submissionen

2*

tionen von Lieferanten

produktion der deutscher dieselben nöthige, etwa 3 exportiren, als importirt leichtern, habe sich eine K gebildet, die bei allen Si verwaltungen die Preise als die englischen Werke, billiger verkauften.

Noch habe die Regierung

2

Zoll belastet werde, schlossen.

Rath stellung allgemeiner

hervorgerufen sei, den v Eisenzölle veranlaßt habe. die vorhandene Arbeit vertheilen, statt sie lassen.

Bahnen gelieferten.

nen liefere. Der Redner

aufmerksam gemacht, daß gehen auf diese Materie

das Knie gebrochen werd Eisenbahnetat auf eine ei habe. Der Abg. Dr. aus, daß die von der Bestimmungen selben bereits bekannt ger ständigen vollkommen ent kommission wurde mit folgenden Titel bis Kap.

mehrere schaften zugehen, denen

lution einverstanden. Der Abg. Richter

Betreff der literarischen

in neuester Zeit erlassen s

nur im Allgemeinen zu damit ihre Arbeit nicht a

Sekundärbahnen stelle ein daß f

die einfache Erklärung

arbeit; eine solche Censt

legen. nächstjährigen Etat über welche die Uebernahme des pommerschen Eisenbahn in wirthschaftlich richtig ist,

einzustellen.“

181 383 897

Rangirbahnhof in mãäß

Rumm

in Frankfurt a. M. 2 000 000 ermäßigt un genommen.

Den Plan des Cent

samkeit Nücksicht zu

zutheilen,

Anlage beabsichtigt. Schließlich genehmigte

Die Regierung aufzufo

Konkurrenzbahnen.

Die Ostbahn selbst llenstein⸗Kobbelbude

möglich ist schätzungsweise

k Allenstein⸗Braunsber Röstel (Gerdauen) der Negierung empfohlen hatte, ursprünglichen Projekte festzuhalten, wurde das Kapitel be⸗

englischen Konkurrenz diese

eingehen, wurde aber wie

der Reichstag dieselbe binnen Ku werde. Redner bedauerte,

Zu Kap. 32 beantrag die Regierung möge dafür Sorge tragen, Exemplare der Jahresberichte derjenigen der Staat auf Grund gesetzlicher Ver⸗ pflichtungen Zuschüsse zu le durch den Staat geführt wird. Der Regierungskommissar erklärte sich mit

(Hagen) fragte,

Der Staats⸗Minister Maybach erwiderte, er daß sich die Beamten auch wissenschaftlich beschäftigen wissen, worüber

sichten der Regierung stehe.

würde alle wissenschaftlichen

Die Resolution wurde g die Staatsregierung aufzufordern, „in den Erläu Aenderungen Auskunft

weiter „in Erwägung zu nehmen,

Dresdener Bahn mindestens außer

Das Ausgaben⸗Extraordinarium In Kapitel 10 Tit. 1

erneuten Prüfung zu unterziehen, nächster Session den definit in welchen Perioden die

Etat beantragte Resolutionen ommission: rdern 1) künftig die Einnahmeanse läge üterverkehr näher zu begrün⸗

aus dem Personenverkehr und dem G über die von neuen

den, insbesondere durch zahlenmäßige 8 Strecken zu erwartenden Einnahmen und über den Einfluß von 2) Ueber die Rentabilität wirthschaftlich ständiger Staatseisenbahnstrecken, für n Etatskapitel bestehen, alljährlich ausführliche

Er bitte deshalb um Herstellung der g. Nachdem

Die Budgetkommission beantragte: . 1 1 künftigen Jahre eine Zusammenstellung der Schienensubmissionen vorzule

machen,

der Erzielung

—nSchienenwerke würde.

ibmissionen von deutsche um

während sie nach de

illi Deutschland müsse also zu billig kaufenden Auslandes

eine sehr erhebliche die

sobald jedoch, wie beabsichtigt, der Centner Schienen mit würde diese Konkurrenz gänzlich ausge⸗

Der Abg. Röstel erinnerte an die im vorigen Jahre gefaßte Resolution, welche die Regierung um eine und eventuelle Reform des Submissionsverfahrens ersuchte. Der Regierungskommissar, Geheimer

Rapmund erwiderte,

zweck

wollte näher auf derholt von dem Präsid

die Geschäftslage ein detaillirtes Ein⸗ um so weniger räthlich mache, als rzem ausführlich erörtern daß eine so wichtige Frage über

en müsse, da man den

nzige Abendsitzung zusammengedrängt Cohn sprach se Regierung ausgearbeiteten über das

Submissionsverfahren, vorden, den Wünschen sprechen. 31 bewilligt.

daß

isten hat, sowie derjenigen,

ei.

e solche Menge von Lok

er sich der Anfragen gar nicht erwehren könne, weil man glaube, die Broschüre enthalte seine Auffassungen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, dann würde doch genügen, d

wie sie der Minister der Beamten lahm enehmigt, ebenso die folgende:

die Arbeit sei ür, Bestrebungen

die Betriebes auf den Staat b den Ausgaben herbeigeführ

werden elsburg 600 000

Erweiterung des Bahr 250 000

ralbahnhofes in Frankfurt

auch dem Landt iven Plan vorzulegen und Regierung die

moeon

das ch der Kommission:

Angaben

für welche nicht

Mittheilungen in vem Bet

. 1 gen und zugleich

rie weit sich bei solchen und

r die Staatseisenbahnverwaltung Koali⸗

zum Zwecke bemerkbar gemacht haben.“

Der 8 Richter (Hagen) machte auf die erhebliche Ueber⸗

e aufmerksam, welche

Millionen Centner jährlich mehr zu

Um diesen Export

calition deutscher Schienenfabrikanten

etwa ein Achtel höher hielten,

Möglichkeit, durch Zulassung der Preise einigermaßen zu reduziren,

generelle Prüfung

Ober⸗ daß die Regierung mit der Bestimmungen beschäftigt sei. Der Abg. Berger bemerkte dem

Abg. Richter, daß die Ueberproduktion nur durch den plö

tzlich gesteigerten Bedarf orzugsweise auch die Beseitigung der Die Koalition habe nur den glei in die Hände eines Die ins Ausland gelieferten billi von viel schlechterer Qualität als Drücke herunter, so entziehe man da erhebliche Transporte, weil Eisen 10 Centner Rohmaterialien gehören. Der Abg. Richter (Hagen) hielt es für Eisenbahnen dadurch zu helfen, daß man ihn

chmäßig an alle Unternehmer zu Einzigen fallen zu geren Schienen seien die für die preußischen man die Eisenwerke noch weiter durch gleichzeitig den Eisenbahnen zur Herstellung eines Centners

jen billigere Schie⸗ die Eisenzollfrage

ine Befriedigung darüber

Die Resolution der Budget⸗ großer Majorität angenommen und die

te die Budgetkommission,

en) fr ob eine Verfügung in Beschäftigung der Eisenbahnbeamten

sei nicht dagegen,

s vorühber sie schreiben wollten, bsolut im Widerspruch mit den Ab⸗ Die Broschüre von Schwabe über

ob es nicht finanziell und den Schnellzugsverkehr auf der Berlin⸗ halb der eigentlichen Reisesaison

beläuft sich auf

gefordert. dem Kommissionsantrage wurde eine erste Rate von 300 000 bewilligt. Zum Umbau Berlin (Tit. 5) wurden statt der 360 000 bewilligt, zur nover (Tit. 20) statt 300 000 nur Erbauung einer Gasanstalt auf Bahnhof Fulda 65 000 wurde gestrichen, Tit. 29 (zur Anlage eines Ce fernere Rate) von 2 d dabei nachstehende Resolution an⸗

iu der Güterbahnhöfe in geforderten 470 000 nur

Tit. 23 ntr 3 500 000 auf

und dabei auf die größte Spar⸗

Vollendung der

Haus noch folgende zu diesem

so weit dies nicht

der Abg. an dem

höherer Preise

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n Eisenbahn⸗

m Auslande Gunsten des Last tragen.

1

Regierungs⸗ Auf⸗

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allgemeinen soweit die⸗ der Sachver⸗

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dieser Reso⸗

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terungen zum zu geben, ei der Hinter⸗ t hat“; sowie

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age in deffen zugleich mit⸗

selbständige

und kürzere Mittheilungen in den Motiven zu dem Etat bei Forderungen für Mehrausgaben bei solchen Strecken zu machen.

3) Bei der nächsten Etatsberathung eine Uebersicht mitzu⸗ theilen über die Zahl der angemietheten Dienstwohnungen in großen Städten, und bei Etatsforderungen für Neubauten, inwie⸗ weit in solchen beabsichtigt wird, Dienstwohnungen einzurichten.

4) Künftig bei Erwägung von Tarifänderungen für die Staats⸗ bahnen, welche auf die Einnahmeergebnisse von Einfluß sein können, auch das Finanz⸗Ministerium hinzuzuziehen.

5) Künftig bei der Rentabilitätsberechnung der Staatsbahnen in den Anlagen zum Eisenbahnetat auch in Betracht zu ziehen: Bei dem Anlagekapital die im Jahre vor dem Etatsjahre und im Laufe des Etatsjahres hinzukommenden Aufwendungen für die während des Etatsjahres im Betrieb befindlichen Strecken, sowie die sämmtlichen Bauzinsen bei Berechnung des Ueberschusses des Etatsjahres die Ausgaben der Centralverwaltung und die Ausgaben für Pensionen, desgleichen die Unterschiede zwischen den Erneuerungsfonds im Etat und dem normalen Verschleiß an Bahnanlagen und Betriebsmitteln, endlich die Ausgaben in dem Erxtraordinarium, welche sich nicht als zur Vermehrung des Anlagekapitals bestimmt darstellen.

Es folgte der Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats, welcher in Einnahme und Ausgabe auf 711 500 758 festgestellt wurde, und zwar auf 652 622 066 an fortdauernden und 58 878 692 an ein maligen Ausgaben, und der Gesetzentwurf, betreffend die Er gänzung der Einnahmen, in welchem die Höhe der An leihe statt auf 73 750 000 auf 67 950 000 fixirt wurde. Das Haus genehmigte beide Gesetze und vertagte sich um 11 ¼ Uhr. .

In der heutigen (48.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Justiz⸗Minister Dr. Leon⸗ hardt, der Minister für die geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Handels⸗Minister⸗Maybach, der Finanz⸗Minister Hobrecht und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß ein Gesetzentwurf, betreffend eine Ab⸗ änderung des Gesetzes vom 25. Dezember 1869 über die Hannoverische Kreditanstalt eingegangen sei.

Darauf trat das Haus in die dritte Berathung des Staatshaushalts⸗Etats pro 1879/80 ein. Der Abg. Richter (Hagen) richtete an die Staatsregierung die Anfrage, ob sie nicht einen Gesetzentwurf einbringen wolle, durch welchen die neue Veranlagung der Gebäudesteuer in Hinblick auf die geplante Steuerreform um ein Vierteljahr hinaus⸗ geschoben werden solle. Die jetzige finanzielle Lage der meisten Hausbesitzer in den Städten sei nicht dazu angethan, daß sie eine Erhöhung der Steuern ertragen könnte. Der Finanz⸗ Minister Hobrecht erkannte zwar das Gewicht der Gründe des Vorredners bei der Frage einer Erhöhung der Gebäude⸗ steuern, dieselben seien aber von keiner Bedeutung für den Zeitpunkt der Revision, der gesetzlich festgestellt sei. Die Gebäudesteuer solle allerdings im Allgemeinen erhöht, aber auch gerechter vertheilt werden, indem sie für viele Orte ermäßigt werde. Er könne demnach die Bitte des Vorredners nicht erfüllen. Der Abg. von Ludwig bekämpfte ebenfalls die Aus⸗ führungen des Abg. Richter (Hagen), die nur zu Gunsten der Städte und zum Schaden des platten Landes ausfallen n üßten.

Bei dem Etat der Eisenbahnverwaltung lag ein Antrag des Abg. Dr. Virchow vor:

„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, daß der Verkauf von Zeitungen, deren Erscheinen durch das Gesetz nicht untersagt ist, auf den Eisenbahnstationen durch di Verwaltung nicht gehindert werde.“

Der Staats⸗Minister Maybach erklärte, daß nach seiner Information vor seinem Amtsantritt eine Verfügung an di Direktionen der Staatsbahnen erlassen sei, wonach offer kundig reichsfeindliche Blätter auf den Bahnhöfen nicht fei geboten werden sollen. Diese Verfügung habe er selbst in Bezug auf sozialdemokratische und unsittliche Schriften und auf die Photographien von Hödel und Nobiling in Erinnerung gebracht. Der Betriebsinspektor in Castell und die Regierung in Wiesbaden hätten die „Frankfurter Zeitung“ für nicht reichs⸗ freundlich gehalten und demgemäß von dem Debit auf den Bahnhöfen ausgeschlossen. Sein Standpunkt sei der, daß das reisende Publikum in seiner Auswahl nur in Bezug auf ge⸗ setzlich verbotene Lektüre beschränkt werden dürfe. Er sei mit der Tendenz des Antrages Virchow einverstanden und habe eine entsprechende Verfügung bereits erlassen. Die beiden Abgg. Windthorst erklärten, sie begrüßten diese Erklärung mit Freuden, und der Abg. für Meppen konstatirte, daß diese Auf⸗ fassung des Ministers nicht nur für die „Frankfurter Zeitung“, sondern generell maßgebend sei. Der Antrag Virchow wurde angenommen.

Der Abg. Richter (Hagen) erläuterte und begründete hierauf bei Schluß des Blatts folgenden von ihm gestellten Antrag:

„Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dem Landtage in einer besonderen Denkschrift eingehend un ziffermäßig im Ein⸗ zelnen darzulegen, welche Gründe die Beschränkung von Differential⸗ tarifen seit dem März 1878 namentlich in Bezug auf Holz, Mehl, Weintrauben und Hammel veranlaßt haben und welche Wirkung sich aus diesen Maßnahmen für die betreffenden Konsumenten⸗ u Produzentenkreise, sowie für Eisenbahnen und Schiffahrt ergeben haben“.

Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettelbankem vom 31. Januar schließt mit

folgenden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand 641 248 000 oder 8 643 000 mehr als in der Vorwoche. Der Wechselbestand in Höhe von 562 349 000 42 zeigt eine Abnahme um 4 089 000 ℳ, während die Lombard⸗ forderungen im Betrage von 82 857 000 eine Zunahme um 1 093 000 nachweisen; ferner betrug der Notenumlauf 761 881 000 oder 10 531 000 weniger als in der Vor⸗ woche, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 230 109 000 ein Anwachsen um 13 481 000 und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit

gegenüber ergeben. Der Kaiserliche Konsul in Cincinnati, Dr. jur. von Mohl, hat sich von hier aus vor einigen Tagen auf seinen Posten begeben. Der General⸗Lieutenant von Strubberg, Com⸗ mandeur der 19. Division, hat sich nach Hannover zurück⸗ begeben. Bayern. München, 8. Februar. (Alg. Ztg.) An die Kammer der Abgeordneten gelangten im Laufe des heutigen Tages drei neue Regierungsvorlagen: die Gesetzentwürfe, betreffend 1) die Einführung des Gesetzes vom

riebsberichte,

8. August 1878 über den Verwaltungsgerichtshof, 2) die Be⸗

4 111“

49 686 000 eine Zunahme um 64 000 der Vorwoche 8