zZuvor Garantien dafür zu schaffen, daß die zur Disposition KRhber ein erweitertes, die großen durchgehenden Linien beherrschen⸗
Sekretäre mit 2100 bis 3300 ℳ, im Durchschnitt 2700 ℳ,
Vakanzen zu unterlassen, und die desfallsigen Anordnungen
gänger, daß sich der Staat in den Besitz der domi⸗ nirenden und durchgehenden Linie setzen müsse. Doch seien
des Eisenbahnnetz gelangte Staatsregierung nicht einseitig über die Tarife verfüge, und sei ferner ein Einverständniß mit der Landesvertretung bezüglich der Grundsätze herzustellen, nach denen Sekundärbahnen vom Staat zu unterstützen seien. Der Redner empfahl die von ihm eingebrachte Resolution haupt⸗ sächlich um ihrer friedenstiftenden Tendenz willen, welche die Entscheidung der Hauptfrage vorläufig zurückstelle. Beim Schlusse des Blattes ergriff der Abg. Richter (Hagen) das Wort.
— — Da das zur Zeit bestehende Verfahren, wonach die Subalternbeamten bei den Provinzialbehörden lediglich nach Maßgabe der in jedem Regierungsbezirke eintretenden Vakanzen im Gehalte aufrücken, zu erheblichen Ungleichmäßigkeiten ge⸗ führt har, so beabsichtigt der Minister des Innern nach einem Cirkularerlaß vom 4. M. für die Kreis⸗bezw. Amts⸗ Sekretäre eine! Aenderung dahin eintreten zu lassen, daß das Aufrücken im Gehalte vom 1. April 1879 ab gleichmäßig die ganze Monarchie nach dem Dienstalter soll. Zu diesem Behufe sollen für die
erfolgen 321 . aufgeführten 496 Kreis⸗ und Amts⸗
— im Etat
9 Gehaltsklassen mit Zwischenräumen von je 150 ℳ fest⸗ gesetzt, die Zahl der Mitglieder der 5. Gehaltsklasse mit dem Mittelsatze von 2700 ℳ auf 56 und die der übrigen 8 Klassen auf je 55 normirt werden. Die zur Zeit bereits vorhandenen Ungleichheiten werden sich allerdings nur allmählich nach Maß⸗ gabe der eintretenden Vakanzen ausgleichen lassen, auf diese Aus⸗ gleichung wird jedoch demnächst thunlichst Bedacht genommen wer⸗ den. Zur Durchführung dieser Maßregel ist zunächst die Aufstellung einer Anciennetätsliste der sämmtlichen Kreis⸗ bezw. Amts⸗ sekretäre angeordnet worden. Sodann sollen die Regierungen vom 1. April d. J. ab Aenderungen in den Gehalts⸗ verhältnisen der Kreis⸗ und bezw. Anmtssekretäre nicht mehr vornehmen. Bei dem Eintritt einer Vakanz in den bezüglichen Stellen ist die! Be⸗ setzung derselben zwar in bisheriger Weise von der Regierung selbständig zu bewirken und dem Angestellten das Minimalgehalt zur Zahlung anzuweisen, dagegen sind Ver⸗ fügungen wegen des Aufrückens im Gehalte für die übrigen Kreis⸗ bezw. Amtssekretäre in Folge des Eintritts von
des Ministers, welche alljährlich gegen Ende der Monate April und Oktober ergehen werden, abzuwarten.
— Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 7. d. M. schließt mit folgenden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand 651 247 000 ℳ oder 9 999 000 ℳ mehr als in der Vorwoche, während der Wechselbestand mit 545 125 000 ℳ eine Abnahme um 17 224 000 ℳ erkennen läßt und die Lom⸗ bardforderungen in Höhe von 79 902 000 ℳ eine solche um 2 955 000 ℳ nachweisen; es betrug ferner der Notenumlauf 732 853 000 ℳ oder 28 728 000 ℳ weniger als in der Vor⸗ woche, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 247 658 000 ℳ eine Zunahme um 17 549 000 ℳ und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit 50 450 000 ℳ eine solche um 764 000 ℳ erfahren haben.
1 — Der General⸗Lieutenant von Cranach, Gouverneur von Cöln, ist von dort hier eingetroffen.
Hamburg, 12. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Bürgerschaft wurde der Antrag des Senats, betreffend die Uebertragung der Konzession zum Bau und Betrieb der auf hamburgischem Gebiete liegenden Strecke einer Eisenbahn von Hamburg nach Curhafen an eine unter dem Namen „Unter⸗Elbesche Eisenbahngesellschaft“ neu zu begründende Eisenbahngesellschaft, mit zwei von dem Ausschusse gestellten Bedingungen definitiv genehmigt.
Bayern. München, 10. Februar. (Allg. Ztg.) Der Kammer der Abgeordneten sind Seitens der Staats⸗ regierung folgende Gesetzentwürfe übergeben worden: 1) Entwurf eines Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes und das Verfahren in Verwaltungsrechtssachen betreffend. Der Gesetzentwurf hat einen einzigen Artikel und dieser lautet: Das Gesetz vom 8. August 1878, die Errichtung eines Verwaltungs⸗ gerichtshofes und das Verfahren in Verwaltungsrechts⸗ sachen betreffend, tritt gleichzeitig mit dem Reichsgerichts⸗ verfassungs⸗Gesetz vom 27. Januar 1877 in Kraft. 2) Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betr. die Behandlung der Gesetzentwürfe über das Gebührenwesen und die Erbschaftssteuer. Diesem Gesetzentwurf zufolge sollen die Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Mai 1848, betr. die Behandlung neuer Gesetz⸗ Gücher, auf vorstehende Gesetzentwürfe Anwendung finden, so daß wiederum ein Gesetzgebungsausschuß von 15 Mitgliedern zu wählen ist, welcher nach Vertagung des Landtags die Be⸗ rathungen über genannte Entwürfe aufzunehmen hat. Die Gesetzentwürfe über das Gebührenwesen und die Erbschafts⸗ steuer werden erst demnächst in Vorlage gebracht. 3) Entwurf eines Gesetzes, betr. die Kosten zur Durchführung von Aende⸗ rungen in den Bezirken der inneren Verwatung, dann zur Ausführung der Reichsprozeß⸗Ordnung und des Reichs⸗ gerichtsverfassungs⸗Gesetzes. Es wird hierzu ein Postulat von 890 340 ℳ verlangt. Aus den Motiven, welche 40 Blätter stark sind, ist ersichtlich, daß ein Appellationsgericht (Passau) aufgehoben wird, daß von 38 seitherigen Bezirksgerichten 28 als Landgerichte fortbestehen bleiben (sonach 10 Bezirksgerichte aufgehoben werden), daß an die Stelle von 286 seitheri⸗ gen Einzelgerichten 273 Amtsgerichte treten und daß sonach 13 Einzelgerichte ihrer Auflösung entgegensehen müssen.
In den Sprengeln der Bezirksgerichte der Pfalz tritt keine Aenderung ein. Die eigentliche Gerichtssitz⸗ Eintheilung ist aus den Motiven nicht ersichtlich. Die definitive Fixirung derselben Seitens des Justiz⸗Ministe⸗
riums wird erst erfolgen können, wenn der außerordentliche Kredit von 890 340 ℳ zur Deckung der Kosten für Durch⸗ führung von Aenderungen in den Bezirken der inneren Ver⸗ waltung, sowie zur Ausführung der Reichsjustizgesetzgebung bewilligt sein wird. Obwohl die Organisationsgenehmigung der Krone zusteht, so ist erstere mit den von den Kammern zu bewilligenden Geldmitteln so eng verbunden, daß bei an⸗ ropositionen Seitens des Landtaßs in Bezug auf ein⸗
nehmigt. Verminderung der Militärausgaben, erklärte der Minister⸗ Präsident von von selbst verstehe, Ersparungen an; die Grundlagen zu einer richtigen Beurtheilung der Frage seien indeß der bayerischen Landesvertretung nicht gegeben. — der Kriegs⸗Minister sprachen sich ebenfalls gegen den Antrag aus. Schließlich wurde der Antrag mit 23 gegen 20 Stimmen angenommen.
— 12. Februar. (W. T. B.) Die Kammer der Reichsräthe hat den 28 Millionen⸗Kredit einstimmig ge⸗ ei der Berathung des Antrags, betreffend die
fretzschner: Die Regierung strebe, wie sich
Der General von Fries und
11““
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 12. Februar. Die „Presse“
erfährt, daß gegenwärtig Verhandlungen der Ministerien des Auswärtigen, des Innern, des Handels und der Finanzen im Gange seien, um gegen alle Provenienzen aus der Türkei und aus Bulgarien dieselben Maßregeln wie gegen die Provenienzen aus Rußland einzuführen. Die Publikation eines Einfuhrverbotes, sowie der Bedingungen für den Ueber⸗ tritt der Reisenden aus diesen Gebieten stehe demnächst bevor. Nicht allein eine Absperrung der Donau gegen die Sulina⸗ mündung,g sondern auch Beschränkungen der Donauschiffahrt seien beabsichtigt.
— Die „Polit. Korresp.“ meldet: Aus Konstan⸗
tinopel: Der größte Theil der aus Rumelien abmar⸗
schirenden russischen Armee soll über die Dobrudscha nach Rußland zurückkehren. In Bessarabien verbleiben 2 In⸗ fanterie⸗ und 2 Kosaken⸗Divisionen. Das Gerücht von Er⸗ krankungen an der Pest in Adrianopel ist durchaus unbegründet.
— Aus Belgrad: Gestern fand im Ministerium des In⸗
nern eine Berathung über gegen die Einschleppung der Pest an den Grenzen gegen Bulgarien und gegen die Türkei zu ergreifende Vorsichtsmaßregeln statt, welche identisch mit den bezüglichen Maßnahmen Oesterreichs sein dürften. Die Skupschtina bewilligte hierzu vorläufig einen Kredit von 15 000 Dukaten; auch wurde Georgievits in besonderer Mission der serbischen Regierung nach Wien und Pest delegirt. — Aus Salonichi vom 10. d.: Es ist amtlich festgestellt worden, daß der vermeintliche Fall von Metastasis bubonica in dem Dorfe Schikowa bei Xanthi daselbst schon Ende Dezember vorgekommen war, jedoch für Typhus erklärt wurde.
Frankreich. Paris, heute in der Deputirtenkammer vorlage lautet:
„Art. 1. Amnestie wird bewilligt allen für Handlungen, welche mit dem Aufstande von 1871 zusammenhängen, Verurtheilten, die schon in Freiheit gesetzt sind oder noch in Freiheit gesetzt werden, schon begnadigt sind oder voch binnen drei Monaten nach Erlaß dieses Gesetzes begnadigt werden.
Art. 2. Die in contumaciam wegen Handlungen derselben Art erkannten Strafen können im Gnadenwege erlassen werden.
Art. 3. Von der Promulgirung dieses Gesetzes ab wird die Rechtswohlthat des Art. 637 der Strafprozeßordnung den Individuen zu Theil, gegen welche wegen Handlungen derselben Art Verfolgungen eiageleitet und noch nicht beendet sind.
Art. 4. Von dem Augenblicke an, da die Beguadigungsschreiben, ve von Rechtswegen diese Begnadigung nach sich ziehen, notifizirt sind,
11. Februar. (E. C.) Die eingebrachte Amnestie⸗
kann der Verurmheilte, der nach Frankreich zurückgekehrt ist, nicht mehr die Rechtswohlthat des Art. 476 der Strafprozeßordnung geltend machen.
Art. 5. Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Indivi⸗ duen, welche kontradiktorisch oder in contumsciam wegen gemeiner Verbrechen oder wegen Vergehen derselben Art verurtheilt worde sind, welche, vor dem Aufstande von 1871 begangen, eine Strafe von mehr als einem Jahre Gefängniß nach sich gezogen haben.“
Der Artikel 637 der Strafprozeß⸗Ordnung, von dem die Vorlage in Artikel 3 spricht, erklärt die mit Tod oder lebens⸗ länglichen Gefängnißstrafen bedrohten Verbrechen in zehn Jahren für verjährt, wenn nicht inzwischen eine Verfolgung eingeleitet worden ist; diese Verjährung soll also den Kom⸗ muneschuldigen, gegen welche ein Prozeß eingeleitet, aber nicht zu Ende geführt ist, schon jetzt zu Gute kommen. Der Art. 476 der Strafprozeß⸗Ordnung endlich wahrt dem in contumaciam Verurtheilten, der sich den Behörden stellt, das Recht auf eine neue Verhandlung.
Das Erträgniß der indirekten Steuern für den Monat Januar 1879 ist, wie das „Journal des Débats“ mel⸗ det, nicht sehr zufriedenstellend gewesen. Die Zölle und in⸗ direkten Steuern sind hinter den Budgetanschlägen um 2 466 000 Frcs. zurückgeblieben. Dieser Ausfall ist durch eine außerordentliche Einnahme im Enregistrement aufgewogen worden. Dank dieser Einnahme, die von einem ungewöhnlich bedeutenden Privatvertrage herrührte, übersteigen die Erträg⸗ nisse des Enregistrements und des Stempels die Voranschläge um 2 179 000 Frcs., so daß der Monat Januar im Ganzen mit einem Verluste von 287 000 Frcs. abschließt.
Spanien. Madrid, 12. Februar. (W. T. B.) Der König hat heute den neu ernannten französischen Bot⸗ schafter General Jaurés empfangen, welcher sein Beglau⸗ bigungsschreiben überreichte.
Türkei. Pera, 11. Februar. (Presse). Sonntag Mittags wurden in Adrianopel die Notabeln der Stadt und die geistlichen Chefs zum russischen Gouverneur beschie⸗ den, der sie nun von dem bevorstehenden Abmarsche der Russen in Kenntniß setzte. Die Notablen traten dann Nachmittags zusammen und beschlossen, ein Comité aus ihrer Mitte zu wählen, das die Verwaltung der Stadt bis zum Eintreffen der türkischen Behörden leiten und für die Ruhe sorgen wird. — Die an der Struma stehenden türkischen Truppen erhielten Befehl, den Fluß zu überschreiten und nach Rumelien vorzurücken.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 13. Februar. (W. T. B.) Telegramm des Grafen Loris⸗Meliloff an den Minister des Innern aus Zarizin, vom 11. d. M.: Laut Meldung des Gouverneurs von Astrachan sind gestern ein bn1.2h Leee,] egg nvoroekaommen Das kronke und heute keine Erkranküngen vorgetommen. —Das kranke Mädchen in Selitrennoje ist gestorben. Sonstige Epidemie⸗ kranke sind nicht vorhanden; ungeachtet dessen werden die Vorsichtsmaßregeln energisch fortgesetzt.
Eine Depesche des „Golos“ aus Zarizin, vom 12. d. M. meldet, die Zahl der Erkrankungen sei leider ge⸗ stiegen, seitdem Thauwetter eingetreten.
Die Absendung der Sanitätskommission und des Sanitätsdetachements nach den insizirten Bezirken wird
zelne Bauobjekte für Gerichtssitze auch die Auswahl der letz⸗ teren von den Vorschlägen abweichend sein kͤann.
in etwa drei Tagen nach Ankunft der Sachverständigen und
— FAR b⸗ Denümmhmm üene Eifenbahn betrug in 1878
8
der Chemiker aus St. Petersbur des hier erkrankten Professors Jakob an der Spitze der ärztlichen Kommission steht, hat sich ver schlimmert. — Gegenwärtig herrscht hier Regenwetter.
In Dänemark. Kopenhagen, 12. Februar. (W. T. B.
erfolgen.
der heutigen Sitzung des Folkethings brachte de Justiz⸗Minister eine Vorlage, betreffend die gegen die Ein schleppung der Pest zu ergreifenden Maßregeln, ein Seitens der Linken wurde der Antrag gestellt, in geheime Sitzung von der Regierung über den Artikel V. de Prager Friedens, über die in Bezug auf denselben ge⸗ führten Verhandlungen und über die Beziehungen Dänemark zu den auswärtigen Mächten Aufklärungen zu verlangen Die Rechte beantragte, die Regierung aufzufordern, in öffentlicher oder privater Sitzung über die von der Linken er wähnten drei Punkte Aufklärungen zu geben.
Amerika. Washington, 9. Februar. (Per Kabel.) Das Repräsentantenhaus hat das Heeresbudget ge⸗ nehmigt, wonach die Armee ihre gegenwartige Stärke, näm⸗ lich 25 000 Mann, behält. verworfen. Ein Amendement, welches die Kontrolle über die Indianer vom Departement des Innern auf das Krieg Departement übertragen wissen wollte, wurde mit 101 gegen 88 Stimmen verworfen. Fast sämmtliche Republikaner stimmten mit der Minorität. Die Verwendung von Truppen auf den Wahlplätzen ist jetzt gesetzlich verboten.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
München, Donnerstag, 13. Februar. Abgeordneten⸗ Kammer.
mit 137 gegen 1 Stimme angenommen. Im Laufe der De⸗
Einkommensteuer erfolgen, die übrigen direkten Steuern da⸗ gegen vorläufig unverändert bleiben. Der Minister ersuchte ferner die bayerischen Reichstags⸗Abgeordneten, im Reichstage das Projekt der Verrechnung der Reichseinnahmen durch in⸗
Bayerns vortheilhaft sein würde. *
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Der dem Reichstage vorgelegte Entwurf des Reichshaushalts⸗ Etats für das Etatsjahr 1879 — 1880 enthält an fort⸗ dauernden Ausgaben 423 285 736 ℳ, 7 776 981 ℳ mehr als der laufende Etat, und zwar 1) Reichskanzler 103 780 ℳ (— 1200 ℳ). 2) Reichskanzler⸗Amt 2 154 795 ℳ (+ 798 830 ℳ), 3) Bundesrath (die Kosten werden aus den Ponds des Reichskanzler⸗Amts bestritten), 4) Reichstag 322 000 ℳ (unverändert), 5) Auswärtiges Amt 6 335 928 ℳ (+ 231 270 ℳ), 6) Verwaltung des Reichsheeres 324 079 809 ℳ (+ 1 561 152 ℳ), 7) Marineverwaltung 26 767 701 ℳ (+ 2 657 181 ℳ), 8) beichs⸗Justizverwal⸗ tung 1 168 040 ℳ (+ 361 858 ℳ), 9) Reichs⸗Schatzamt 3 159 816 ℳ (+ 256 528 ℳ), 10) Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt 260 750 ℳ (s— 12 000 ℳ), 11) Reichskanzler⸗Amt für Elsaß⸗Lothringen 171 760 ℳ (unverändert), 19 Reichsschuld 9 082 500 ℳ (+ 2301 000 ℳ), 13) Rechnungshof 460 798 ℳ (+ 10 288 ℳ), 14) Allgemeiner Pensionsfonds 17 784 736 ℳ (+. 231 531
423 285 326 ℳ (+ 7 776 931 ℳ).
+ 12 490 777 ℳ) stellen.
Diesen Ausgaben stehen ebenso viel Einnahmen gegenüber, 1) Zölle und Verbrauchssteuern 251 698 3650 ℳ (— 371 520 ℳ), 2) Spielkartenstempel 1 216 000 ℳ (+ 1 216 000 ℳ), 3) Wechsel⸗ stempelsteuer 6 577 300 ℳ (— 75 809 ℳ), 4) Post und Telegraphen⸗ 9 910 000 ℳ 6) Verwaltung der maligen Geheimen (+ 5670 ℳ), 7) Bankwesen
(s— 1 446 000 ℳ), Ober⸗Hofbuchdruckerei 1 505 000 ℳ
11) Münzwesen 100 000 ℳ (unverändert). 12) Zinsen aus belegten
Zuschüsse 115 796 700 ℳ (— 738 356 ℳ). 14) Matrikularbeiträge 101 345 405 ℳ (+ 13 999 889 ℳ).
Die außerordentlichen Zuschüsse (13) fließen mit 6 440 840 ℳ aus der französischen Kriegskostenentschädigung und der von derselben
von Frankreich für die deutschen Okkupationstruppen gezahlten Ver⸗ pflegungsgeldern; mit 25 158 000 ℳ aus dem Reichs⸗Festungsbau⸗ fonds; mit 6 669 438 ℳ aus dem Reichs⸗Eisenbahnbaufonds und mit 12 042 712 ℳ aus der Anleihe.
Dem schon erwähnten „Bericht über den Getreide Oel⸗ und Spiritus⸗Handel in Berlin im Jahre 1878
Jahre 1878 durch die Eisenbahnen eingeführt
Niederschlesisch⸗Märkischen, der Stettiner,
gegeben von der d — Ostbahn zusammen auf 360 140 Doppel⸗
Anhalter, Görlitzer, centner Mehl (1877 ritus (1877 17 486 832 1). — Ueber den treide⸗Verkehr Berlins enthalten die Tabellen fol⸗ gende Daten: Es betrug in Berlin der Bestand an Weizen am 1. Januar 1878 4693 t (1877 6723, 1 Einfuhr zu Wasser, auf Landwegen und per Eisenbahn belief sich
der Bestand am 31. Dezember 1878 betrug an Weizen 5940 t (1877 4693, 1876 6723 t), so daß sich der Versandt und Platzkonsum er⸗ giebt mit 32 280 t (1877 413 357, 1876 35 073 t). Die Ausfuhr per
der Platzkonsum und sonstiger et sie 20 144 t Weizen in 1878 (1877 32 828, 1876 25 725 t). — Am
12 887, 1876 2504 t); die Einfuhr in 1878 wird angegeben mit 95 356 t (1877 169 242, x250 Bestand am 31. Dezember 1878 betrug 4871 t (1877 4531, 1876 12 887 t); es ergiebt sich 177 598, 1876 124 867 9)
cheint 1878 mit 32 565 t (1877 61 617, 1876 34 215 t); mithin
Der Zustand aus Charkow, welcher
Alle Reduktionsanträge wurden
Der Gesetzentwurf über die Erbschaftssteuer wurde
batte erklärte der Finanz⸗Minister, bezüglich der Reform der direkten Steuern in Bayern solle zunächst eine Revision der
direkte Steuern möglichst zu unterstützen, da dies dem Budget 8
15) Reichs⸗Invalidenfonds 31 433 326 ℳ (— 619 831 ℳ), zusammen
Dazu treten noch 125 901 801 ℳ einmalige Ausgaben 422 756 ℳ), so daß sich die Gesammtausgaben auf 549 187 537 ℳ
verwaltung 15 622 958 ℳ (+. 334 550 ℳ), 5) Eisenbahnverwaltung vor⸗ in Berlin 180 000 ℳ (ß— 505 000 ℳ), 8) Verschiedene Verwaltungseinnahmen 7 246 504 ℳ (— 249 018 ℳ), 9) Aus dem Reichs⸗Invalidenfonds 31 433 326 ℳ (— 249 018 ℳ), 10) Ueberschüsse aus früheren Jahren 1 050 000 ℳ (— 619 831 ℳ).
Reichsgeldern 5 505 984 ℳ (— 1 818 824 ℳ). 13) Außerordentliche
aufgelaufenen Zinsen; mit 4120 000 ℳ aus Ersparnissen an den
von Emil Meyer sind einige statistische Tabellen angehängt, denen wir folgende Daten entnehmen: In Berlin wurden im 768 958 Doppel⸗ centner Mehl (1877 775 115 Doppelcentner) und 31 717 382 1 Spiritus (1877 31 030 954 1); die Eisenbahnausfuhr betrug an Mehl 260 682 Doppelcentner (1877 154 575 Doppelcentner), an Spiritus 16 246 344 1 (1877 15 806 060 !); außerdem wird die Durchfuhr an⸗
504 063 Ctr.) und 14 491 736 1 Spi⸗ gesammten Ge- 1876 9751 t), die
während des Jahres 1878 auf 33 527 t (1877 41 327, 1876 32 045 t),
U0Oo 2975
Versandt berechnet sich somit auf
1. Januar 1878 betrug der Bestand an Roggen 4531 t (1877 1876 135 250 t); der
als Versandt⸗ und Platzkonsum 95 016 t die Ausfuhr per Eisenbahn er-
belief sich der Platzkonsum und sonstiger Versandt in 1878 auf
62 451 t Roggen (1877 115 981, 1876 90 652 t). — Der Bestand an Gerste am 1. Januar 1878 war 290 t (1877 230, 1876 350 t), die Einfuhr 40 725 t (1877 41 773, 1876 45 354 t); der Bestand am 31. Dezember betrug 160 t (1877 290, 1876 230 t, mithin Versandt und Platzkonsum in 1878 40 855 t (1877 41 713 t, 1876 45 474 tj; die Ausfuhr per Eisen⸗ dahn betrug 13 295 t (1877 16 606, 1876 10 296 t), es ergiebt sich also für Platzkonsam und sonstigen Versandt 27 560 t Gerste (1877 25 107, 1876 35 178 t). — Der Bestand an Hafer am 1. Januar 1878 betrug 2044 t (1877.4763, 1876 1714 U, die Einfuhr in 1878 erscheint mit 95 972 t (1877 93 866, 1876 118 427 t), Bestand blieb, am 31. Dezember 1878 1790 t (1877 2044, 1876 4763 t), mithin betrug Versandt und Platzkonsum 98 226 t (1877 96 585, 1876 115 378 t); die Ausfuhr per Eisenbahn belief sich in 1878 auf 13 089 t (1877 19 035, 1876 17 495 t), es bleiben als Platzkonsum und sonstiger Versandt 85 137 t Hafer (1877 77 550, 1876 97 883 t).
Den Finow⸗ und Friedrich⸗Wilhelms ⸗Kanal passirten nach Berlin bestimmt 9583 t Weizen (1877 8398t), 96 173 t Roggen (1877 134 922 t), 136 t Gerste (1877 549 t), 4811 t Hafer (1877 4580 t), 127 t Erbsen (1877 360 t), 732 t Oelsaat (1877 124 t), 137 711 Doppelctr. Mehl (1877 79 567 Doppelctr.) Bei der Marktpolizei wurden als an⸗ gekommen durch diese Kanäle gemeldet 9197 t Weizen (1877 6759t), 51 975 t Roggen (1877 95 032 t), 221 t Gerste (1877 384 t), 4271 t Hafer (1877 3385 t), 198 t Erbsen (1877 400 t), 216 Ctr. Oelsaat und 1000 Doppelctr. Mehl. Außerdem passirten Neustadt und Brieskow nach Berlin bestimmt 7 463 720 1 à 100 % Spiritus (1877 7 766 750, 1876 8 839 600 1), 170 Doppelctr. Rüböl (1877 13 130, 1876 6207 Doxypelctr.), 29 780 Doppelctr. Kleie (1877 9180, 1876 10 795 Doppelctr.), 18 800 Faß Petroleum (1877 42 489, 1876 22 596 Fah). 8
Die Ultimo⸗Durchschnittspreise betrugen für 1000 kg von Weizen: Januar 199, Februar 200, März 211, April 221,5, Mai 212, Juni 204,5, Juli 190, August 192, September 170,5, Oktober 174, November 174,5, Dezember 175 ℳ; von Reggen: Januar 143, Februar 147, März 149,5, April 155, Mai 135,5, Juni 127,5, Juli 120,5, Auqust 122, September 114,5, Oktober 122, November 122, Dezember 119 ℳ; für 100 kg von Rüböl: Januar 70,5, Februar 68, März 67,8, April 67,3, Mai 63,5, Juni 66, Juli 63, August 61,2, September 58,3, Oktober 58,1, November 57,2, Dezember 55 ℳ; für 10 000 1 % Spiritus: Januar 49,5, Februar 52, März 51,4, April 50,9, Mai 52,3, Juni 52,1, Juli 55, August 57,9, September 59,25, Oktober 52,5, November 54,8, Dezember
51,4 ℳ
Berlins Zollamt expedirte an Sprit und Spiritus ins Aus⸗ land 1878: 17 825 252 1 à 100 %, 1877: 15 013 552, 1876: 11 392 906, 1875: 10 519 078 1.
— Im Kap. I. und II. des 37. Heftes der Beiträge zur Sta⸗
stik der inneren Verwaltung des Großherzogthums aden (berausgegeben vom Handelsministerium, im Verlage der Thr. Fr. Müllerschen Hofbuchhandlnng in Karlsruhe) werden die landwirthschaftlichen Haushaltungen nach der Größe des bewirthschafteten Geländes untersucht. Wir entnehmen demselben folgende Daten: Am 10. Januar 1873 wurden im Ganzen 300 935 Haushaltungen ermittelt, wovon 222 746 die Landwirthschaft betrieben; in 100 Haushaltungen waren daher 74,02 landwirth⸗ schaftliche und 25,98 nicht landwirthschaftliche. Dieses Ver⸗ hältniß ist natürlich in verschiedenen Landestheilen verschieden. Da wo größere Städte vorhanden oder auch in ländlichen Ge⸗ meinden industrielle Thätigkeit herrscht, fällt der relative Antheil der landwirthschaftlichen Haushaltungen, da wo Städte und Industrie fehlen, steigt derselbe. Nahezu die Hälfte aller landwirthschaftlichen Haushaltungen, nämlich 105 613 oder 47,4 % bewirthschaften eine Fläche von weniger als 5 Morgen; unter diesen sind wieder 23 559 oder 10,6 % aller landwirthschaftlichen Haushaltungen, welche weniger als 1 Morgen, 47 062 oder 21,1 %, welche 1 bis 3 Morgen, 34 992 oder 15,7 %, welche 3 bis 5 Morgen be⸗ sitzen; auf alle diese Haushaltungen kommen 238 204 Morgen oder 10,7 % des gesammten landwirthschaftlichen Besitzes; so sehr diese kleinsten Wirthschaften der Zahl nach sich geltend machen, so wenig entspricht ihr Geländebesitz ihrer Anzahl. Dennoch macht derselbe im Ganzen mit 10,7 % einen immerhin nicht unerheblichen Theil der landwirthschaftlichen Gesammtfläche aus, welcher eine um so größere Bedeutung hat, als er wegen des sorgfältigen und inten⸗ siven, zum Theil gartenartigen Anbeus, den er in der Regel ersährt, einen verhältnißmäßig reichen Ertrag liefert. 5 — 10 Morgen be⸗ sitzen 54 968 Haushaltungen oder 24,7 % der Gesammtzahl; das von diesem bewirthschaftete Areal umfaßt 393 222 Morgen oder 17,8 % der Gesammtfläche. Der Besitzer von 10 — 20 Morgen giebt es 38 900 (17,5 %) mit 538 677 Morgen (24,3 % der Gesammt⸗ fläche). Von 20 — 50 Morgen besitzen 18 346 (8,2 % Haushaltungen mit einer Fläche von 538 712 Morgen (24,3 % der Gesammtfläche.) Die große Menge Weide, welche in dieser Gruppe erscheint, läßt schließen, daß ein erheblicher Theil dieser Wirthschaften zu den Bauerhöfen des Schwarzwaldes gehört). Von 50 — 100 Morgen besitzen 3721 (1,7 %) Haushaltungen mit 250 423 Morgen (11,3 %) der Gesammtfläche. Für den landwirthschaftlichen Betrieb von 100 und mehr Morgen sind schließ⸗ lich noch 1198 Haushaltungen (0,5 %) mit 197 818 Morgen (9,0 %) übrig. Davon halten 982 zwischen 100 — 200 Morgen; 216 mehr als 200 Morgen; von diesen aber nur 21 noch mehr als 500 Morgen, und nur 1 mehr als 1000 Morgen. Eigentliche große Güter sind also in Baden sehr selten; der Klein⸗ und besonders der Mittel⸗ besitz überwiegt bedeutend. Für die gesammte Mittelwirthschaft oder für Besitzungen von 5— 100 Morgen ergeben sich 115 935 Landwirthe mit 1 721 034 Morgen, 52,1 % der Landwirthe und 77,7 % des landwirthschaftlichen Areals, oder mehr als die Hälfte der ersteren und mehr als drei Viertel des letzteren.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das „Mil.⸗Wochenbl.“ schreibt: Nach dem Allerhö Patent vom 18. Juni 1844 soll von 5 zu 5 Jahren ein Preis von 1000 Thaler Gold und eine goldene Denkmünze auf den Ver⸗ trag von Verdun für das beste Werk über deutsche Geschichte zuer⸗ kannt werden. König Friedrich Wilhelm IV. bestimmte diese Preisvertheilung zur Erinnerung an den Vertrag von Verdun 843 und des 1843 tausendjährigen Bestehens des Deutschen Reichs. Auf Veranlassung des Unterrichts⸗Ministeriums ist aus Mitgliedern der Königlichen Akademie der Wissenschaften und aus Universitäts⸗Professoren eine Kommission zusammengetreten, welche Sr. Majestät dem Kaiser und König als das beste in den Jahren 1873 bis Ende 1878 erschienene Werk über deutsche Geschichte die„Geschichte des deutsch⸗französischen Krieges 1870/71* bezeichnet hat, welches unter der Leitung des Hrn. General⸗ Feldmarschalls Grafen v. Moltke verfaßt worden ist. Auf Grund der bestehenden Vorschriften ist die Königliche Akademie der Wissen⸗ baften veranlaßt worden, in ihrer zur Feier des Geburtstages Friedrichs des Großen 1879 stattfindenden Sitzung die öffentliche Ertheilung des zuerkannten Preises zu bewirken.
— „Das militärische Testament Friedrichs des Großen“. Herausgegeben und erläutert von A. von Tavysen, Majcr im Großen Generalstab. Berlin 1879. Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Königliche Hofbuchhandlung. “
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den bereits besprochenen „Miscellancen zur Geschichte König Friedrichs
es Großen“, herausgegeben auf Veranlassung und mit Unterstützung der Königlich preußischen Archivverwaltung und dürfte in dieser Form besonders in militärischen Kreisen willkommen sein.
Das militärische Testament Friedrichs II. bildet einen besonderen, „Du militaire“ überschriebenen Abschnitt des Testament politique, welches in den bewegten Herbsttagen des Jahres 1768 während der polnischen Wirren entstand und eine Umarbeitung seines schon im Jahre 1752 aufgesetzten letzten Willens darstellt. Bedeutungsvolle,
ernste und auch wieder liebevolle Worte sind es, mit denen Friedrich
“
der Grofe sein Heer dem Nachfolger übergiebt. Es erschien ihm als das werthrollste und unentbehrlichste Mittel zur Bewahrung und Weiterentfaltung der Größe und Wohlfahrt seines Staats. In diesem Sinne sind denn auch die Rathschläge geschrieben, welche Friedrich für die weitere Leitung des Kriegswesens hinterlassen hat. Mit pflichtvoller Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, wie sie in seinem Hause traditionelk, sagt der Herausgeber, sind alle Gesichtspunkte erörtert, welche dabei von Wichtigkeit erschienen. Mit unübertreff⸗ licher Klarheit überschaut der König zunächst als Kriegsherr noch einmal sämmtliche einzelnen Theile des komplizirten Heeresmechanismus, prüft jeden einzelnen und weist die Mittel und Wege zur Erhaltung, Pflege und weiteren Durchbildung desselben nach. Die Verpflegung, Bekleidung und Ausrüstung, der Ersatz, die Organisation und Friedensausbildung der einzelnen Waffen, die Festunzen, Alles wird mit genauester Sachkenntniß besprochen, und es gestaltet sich auf diese Weise der erste Theil des Testaments zu einer umfassenden Uebersicht des gesammten Heerwesens, wie sich das⸗ selbe gegen Ende des Jahres 1768, also nach Verlauf der ersten fünf, dem siebenjährigen Kriege folgenden Friedensjahre entwickelt hatte. Es wird dargelegt, in welcher Verfassung sich alle einzelnen Theile des Heerwesens damals befanden, welche leitenden Gedanken von ihm verfolgt wurden und welche nach des Königs Ansicht auch fernerhin maß⸗ gebend sein mußten. Dabei gewährt es einen besonderen Reiz, zu sehen, wie der König, indem er überall den Dingen auf den Grund geht, doch immer wieder auf den Standpunkt des obersten Kriegs⸗ herrn zurückkehrt. Auch erhält man hier, wie kaum irgendwo anders, einen vollen Einblick in die schöpferische Thätigkeit Friedrichs II. auf dem Gebiete des Festungswesens, welche noch keineswegs in dem Grade gekannt und gewürdigt wird, als sie es verdient. Be⸗ sonders interessant ist endlich auch die den Beschluß bildende Charak⸗ teristik der damaligen Führer des preußischen Heeres. Sehr dankenswerth ist der dem Text angehängte ausführliche, sachverständige Kommentar. Denn derjenige, für den das Testament zunächst bestimmt war, der damals 24 Jahr alte Prinz von Preußen, war mit den Verhältnissen der Armee völlig vertraut, ihm mußte daher jede Andeutung verständlich sein, während jetzt, nachdem über 100 Jahre verflossen sind, manches doch der Erklärung und Erläute⸗ rung bedarf.
— Der 48. Jahresbericht über die Hufelandschen Stif⸗ tungen für nothleidende Aerzte und Arztwittwen, sowie über die bei denselben mitverwaltete Dr. Ignatz Braunsche Stiftung ist soeben vom Direktorium versandt worden. Der⸗ selbe konstatirt mit Befriedigung, daß die den Stiftungen im Jahre 1878 zugeflossenen Beiträge gegen das Vorjahr sich um 189 ℳ 85 ₰ vermehrt haben. Für die ärztliche Unterstützungsanstalt sind im Jahre 1878 von 2219 Mitgliedern 7763 ℳ Beiträge ge⸗ zahlt worden. 45 nothleidende Aerzte wurden mit 10 450 ℳ unter⸗ stützt. Für die Wittwen⸗Unterstützungskasse waren von 1972 Mitgliedern 6702 ℳ pro 1878 eingegangen. Unter⸗ stützungen und Pensionen urden an 215 Arztwittwen mit 18 260 ℳ gezahlt. Am 1. Januar 1877 war ein Baarbestand an Hypotheken. Werthpapieren und Kasse 267 353 ℳ. 37 ₰ in der ärztlichen Unterstützungskasse vorhanden, während am 31. Dezember 1877 der Baarbestand 267 164 ℳ 99 ₰ betrug. In der Kasse der nothleidenden Arztwittwen war am 1. Januar 1877 der Kassenbestand 101 600 ℳ, während am 31. Dezember 1877 derselbe 102 200 ℳ betrug. — Der Bestand der Dr. Ignatz Sraunschen Stiftung betrug am 1. Januar 1877 10 159 ℳ 8 ₰, während am 31. Dezember 1877 ein Bestand von 10 304 ℳ 58 ₰ vorhanden war; ein Arzt wurde mit 300 ℳ unterstützt.
— Kaiser Wilheln, der Wiederhersteller des Deut⸗ schen Reichs und seine Zeit, ein Gedenkbuch für das deutsche Volk, von Ferdinand Schmidt und Franz Otto, zweite, um⸗ gearbeitete und vermehrte Auflage, 2 Bände (Verlag von Otto Spamer in Leipzig). 8
„Auf dieses Werk haben wir bereits wiederholt beim Er⸗ scheinen der einzelnen Lieferungen aufmerksam gemacht. Gegenwärtig, wo das Werk als ein Ganzes vorliegt, wird die Anerkennung, die demselben in seinen Lieferungen zu Theil geworden ist, eine noch begründetere. Man übersieht jetzt die großen Schwierigkeiten, die die Masse des Stoffs den Verfassern bot, wenn sie das bewegte Leben des Kaisers im Zusammenhange mit den großen geschichtlichen Be⸗
gebenheiten, mit welchen dasselbe verflochten ist, in zwei Bänden schil⸗
dern wollten. Es galt, eine vollständige Geschichte der neuesten Zeit, von der französischen Revolution an, zu schreiben und diesen reichen Stoff so zu beherrschen, daß er zu dem Bilde, welches das Buch entwerfen will, 1doch immer nur der Hintergrund ist. Den Verfassern ist dies in anerkennenswerther Weise gelungen. Ihre Arbeit ist von einer Hingebung und Verehrung für den hehren Ge⸗ genstand derselben durchdrungen, welche die Person des Kaisers nie⸗ mals hinter die großen Männer und Ereignisse seiner Zeit zurück⸗ treten läßt. Das ächt patriotische Volksbuch enthält auch die Schilderung der Vermählungsfeier Ihrer Majestäten und Ihres Familienlebens, wie es denn auch mit dem Hinblick auf die bevor⸗ stehende Feier der goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten schließt. Dieser Umstand wird das Interesse an dem Werke gerade in den nächsten Monaten besonders beleben.
Eine reichhaltige chronologische Uebersicht und ein genaues In⸗ haltsverzeichniß erleichtern den praktischen Gebrauch des Buchs.
Das Werk ist mit 350 Illustrationen und 21 Tondruckbildern nach Zeichnungen von L. Burger H. Lüders u. A. geschmückt. 240 dieser Abbildungen stellen historische Scenen dar oder sind Anfangs⸗ und Schlußvignetten, 283 sind Porträts und 114 Einzeln⸗ und Gruppenbilder.
An der Ausstattung des Buchs hat die Verlagshandlung keine Kosten gespart; sie hat auch besondere Einbanddeckel mit reichem Gold⸗ druck zu demselben herstellen lassen.
Der Preis des Werks stellt sich geheftet auf 14 ℳ, gebunden auf 20 ℳ; dasselbe kann auch in 28 einzelnen Heften zu 50 ₰ das
Heft bezogen werden.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ueber die landwirthschaftliche Bodenbenutzung und die Ernteerträge im Herzogthum Anhalt im Jahre 1878 enthält die kürzlich veröffentliche Nr. 26 der von dem Dr. A. Lange herausgegebenen „Mittheilungen des Herzoglich Anhaltischen statistischen Bureaus“ einen ausführlichen Aufsatz. Wir entnehmen der gründlichen Arbeit folgende Einzelnheiten. Der Flächeninhalt des Herzogthums ist auf 229 426,8063 ha = 40,787 Qu.⸗Meilen ermittelt, wobei die Qu.⸗Meile zu 5625,000 ha angenommen worden ist. Die wirklich landwirthschaftlich benutzte Fläche beträgt hiervon 216 781,13049 ha (=— 849 050 preuß. Morgen).
uf Wasserstücke, Ded⸗ und Unland, ertraglose Liegenschaften, Wohn⸗ stätten und Hofräume entfallen 12 645,5014 ha (= 49 527 preuß. Morgen). Vom Flächeninhalt des ganzen Landes kommen auf Wasserstücke (Flüsse, Seen und Teiche) 2 004,6003 ha = 7851 ¼ Morgen, d. i. also noch nicht 1 % (0,87) vom Ganzen. Auf Acker⸗, und Gartenlände⸗ reien, zu denen alle diejenigen Grundstücke gerechnet werden, welche zum Anbau von Getreide, Fetterkrantern, Handelsgewächsen, Gemüse,
ackfrüchten, Sämereien u. s. w. dienen, kommen von der Gesammt⸗
äche 61,52 %. Beinahe ein Viertel des ganzen Ackers (22,5 %) ist zum Anbau von Winterroggen verwendet worden. Ueber 20 % des Ackerlandes sind mit Gerste bebaut worden. Fast 11 ½ % des ganzen
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im ganzen Lande über 12 ¾ % der gesammten Acker⸗ und Gartenländereien verwendet; zum Bau der Runkelrübe zum Behuf der Zuckerfabrikation wurden wenig über 11 ½ % von der Ackerfläche des ganzen Landes be⸗ nutzt. Der Bau der Handelsgewächse und Futterpflanzen ist im ganzen Lande verhältnißmäßig wenig bedeutend. Nur der Klee be⸗ deckte etwa 3 ½ % der Ackerfläͤche im ganzen Lande. — Ueber die Ernteerträge vom Jahre 1878 sind betreffs Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Erbsen, Buchweizen, Kartoffeln und Wiesenheu fol⸗ gende vorläufige Durchschnittserträge ermittelt: Für Winterweizen mit einer angebauten Fläche von rot. 6820 ha ein Ertrag von⸗rot.
286 746 Ctr. Körner und 518 039 Ctr. Stroh oder 42,04 Ctr. Körner und 75,95 Ctr. Stroh auf den Hektar. Für Sommer⸗ weizen sind diese Zahlen 50,90 ha mit 1985 Ctr. Körner und 2137,80 Ctr. Stroh oder 39 bez. 42 Ctr. vom Hektar. Wiater⸗ Roggen rot. 31 852 ha mit 1 096 663 Ctr. Körner und 2 153 192 Ctr. Stroh oder 34,43 bez. 67.60 Ctr. Sommer⸗Roggen: angebaute Fläche 283,96 ha, Ertrag 5282 Ctr. Körner und 8851 Ctr. Stroh oder 18,60 bez. 31,17 Ctr. pro Hektar. Gerste, und zwar aus⸗ schließlich Sommergerste 21 607 hz. mit 928 029 Ctr. Körner und 1 110 610 Ctr. Stroh oder 42,95 bez. 51,40 pro Hektar. Hafer 15 492 ha mit 563 607 Ctr. Körner oder 36,38 Körner pro Centner. Erbsen rot. 1694 ha mit einem Ertrage von 62 086 Ctr. Körner, d. h. 36,66 Ctr. pro Hektar. Buchweizen 286,25 ha mit 1494,23 Ctr. oder 5,22 Ctr. Pro Hektar Kartoffeln, angebaute Fläche 17 996,14 ha, Ertrag und zwar gesunde 4154 049 Ctr., kranke 422 909 Ctr. oder 230,83 bez. 23,50 Ctr. pro Hektar. Wiesenheu, angebaute Fläche 16 512,87 ha Ertrag 985 488 Ctr. oder 59,68 Ctr. pro Hektar. — Werden für diese Erntemengen die November⸗Marktpreise gerechnet, so ergiebt sich, daß der Bruttoertrag der anhaltischen Landwirthschaft von Weizen sich stellt auf etwa 2 511 960 ℳ, vom Roggen auf 7 636 383 ℳ, von der Gerste auf 7 526 317 ℳ, dem Hafer auf 3 883 252 ℳ, den Erbsen auf 696 600 ℳ, den Kartoffeln auf 9471232 ℳ und dem Heu auf 3 232 400 ℳ, und von diesen 7 Fruchtarten zusammen auf fast 35 Millionen Mark. Hierzu kommmt noch die Ernte von Roggen⸗ und Gerstenstroh im Betrage von circa 3 273 000 Ctr. im Werthe von 630 000 ℳ — Die Acker⸗ und Gartenländereien bilden etwa 61 ½ % vom Flächeninhalt des ganzen Landes und von diesen Ländereien sind etwas über 3 (67,8 %) zum Anbau von Weizen. Roager, Gerste, Hafer, Erbsen und Kartoffeln benutzt worden. Diese 6 Fruchtarten allein haben also der Volks⸗ wirthschaft des Landes einen rohen Ertrag von über 38 Millionen Mark zugeführt. Rechnet man hierzu noch den Werth der Runkel⸗ rüben, die nur zur Zuckerfabrikation angebaut und geerntet worden sind, mit etwa 9 440 000 ℳ, so haben die eben genannten 7 Fruchtarten einen Rohertrag von nahezu 47 ½ Mill. Mark gebracht. Der Werth des geernteten Wiesenheus (über 3 ½ Mill. Mark ist hierbei nicht mitgerechnet. Die Wiesen bilden einen besonderen, allerdings äußerst werthvollen Zweig der Bodenbenutzung. Sie nehmen nur wenig über 7 % von dem Flächeninhalte des Landes ein und haben trotzdem 3 ¼ Mill. Mark gebracht. Es verschwindet hiergegen der Brutto⸗Geldwerth der forstlichen Produktion. Fast †¼ der Fläche des Landes (24,34 %) sind Waldungen und in den letzten Jahren haben die Herzoglichen und landesfiskalischen Forsten zusammen nur einen Holzertrag im Bruttowerthe von jährlich noch nicht 1 ½ Mill. Mark (1 329 561 ℳ) gebracht. Die nach der vorläufigen Ermittelung im Jahre 1878 geernteten Zuckerrüben würden, wenn man annimmt, daß aus 100 Pfund Zuckerrüben durchschnittlich 8 ½ Pfund Rohzucker gewonnen werden, 802 376 Ctr. Rohzucker im Werthe von etwa 28 083 178 ℳ ergeben, den Centner Rohzucker zu 35 ℳ ange⸗ nommen. An Rübenzuckersteuer würden über 7 ½ Mill. Mark zu zahlen sein. Im Durchschnitt der 5 Jahre 1871 — 76, unter welchen sich einige sehr ungüstige Jahre befinden, verarbeiteten die anhalti schen Zuckerfabriken jährlich 6 422 858 Ctr. Rüben, gewannen dara
535 803 Ctr. Rohzucker im Werthe von ca. 17 Mill. Mark und zahlten pro Jahr Rübenzuckersteuer im Betrage von 5 142 884 ℳ — Es bestehen im Lande 34 Rübenzuckerfabriken, 87 Bierbrauereien und 46 Branntweinbrennereien. — Zum Schluß sei noch bemerkt, daß der Ertrag der vorjährigen Ernte an Weizen, Roggen und Kartoffeln die Größe
des Verbrauchs Seitens der Bevölkerung des Landes erheblich übe 8
steigt. Man kann annehmen, daß der jährliche Konsum pro Kopf
der Bevölkerung durchschnittlich beträgt: vom Weizen 100 Pfd., vom Roggen 200 Pfd. und von Kartoffeln 1000 Pfd. Vom Ernteertrag kommen auf den Kopf der Bevölkerung beim Weizen 135 Pfd. (über t des Konsums), beim Roggen 516 Pfd. (über 1 ½ des Konsums) gesunden Kartoffeln 1945 Pfd., fast das Doppelte des onsums. 28 1u“
Amtlichen Mittheilungen zufolge hat die türkische Regierung aus Anlaß der im Vilayet Aldin herrschenden Viehseuche für die nächsten zwei Jahre die Ausfuhr von Vieh aus dieser Provinz verboten.
— Die diesjährige Generalversammlung des Vereins der Spiritusfabrikanten in Deutschland findet am 21./22. Februar im Englischen Hause hierselbst statt. Auf der Tages
ordnung stehen Vorträge der Herren Professor Märcker und Dr. Del⸗
brück: „Ueber die Grenzen der Dickmaischung“ und „Ueber Gährungs⸗ führung“. Zur Diskussion sind außer zahlreichen technischen Fragen „Der Spiritushandel nach Gewicht“ und „Die Denaturirung des Spiritus für technische Zwecke“ gestellt. An die Generalversammlung schließen sich Exkursionen in die Versuchsbrennerei des Vereins zu Biesdorf bei Berlin und der von Hrn. Dr. Delbrück geleitete acht⸗ tägige Unterrichtskursus für Brennereibesitzer an.
— Dem Geschäftsbericht der Leipziger Kammgarn⸗ spinnerei über das Jahr 1878 entnehmen wir nachstehende Mit⸗ theilungen: Der Verbrauch an Wolle für 1878 betrug in Summa ca. 3 500 000 ℳ Der Inventurbestand an roher unsortirter und sortirter Wolle ergiebt ca. 7000 Ctr. Der Gesammterlös aus dem Verkauf der Garne, Kämmlinge und Abgänge betrug ca. 4 850 000 ℳ Das Maschinenkonto wurde durch Rekonstruktion von 566 571 ℳ auf 637 971 ℳ erhöht, welche durch die vorgeschlagene Abschreibung von 137 971 ℳ auf einen Bestand pro 1. Januar 1879 von 500 000 ℳ reduzirt wurden. In gewohnter Weise wurden im Kontokorrentkonto von der Summe der Debitoren, die dieses Jahr ca. 160 000 ℳ niedriger sind als 1877, 5 % abgeschrieben und dem Zinsenkonto überwiesen. Auf Konto zweifelhafter Debitoren ist der Verlust von 15 097 ℳ abgeschrieben. Das Gewinn⸗ und Verlustkonto schließt mit einem Gewinne von 434 570 ℳ, wovon die Aktionäre 4 % = 90 000 ℳ erhalten. Der Gewinnüberschuß von 344 570 ℳ soll nach Beschluß des Aufsichtsraths wie folgt vertheilt werden: 18000 ℳ dem Aufsichtsrath, 16 457 ℳ dem Unterstützungskonto, 34 457 ℳ für den Vorstand und Gratifikation für die Beamten, 137 971 ℳ Abschreibung auf Maschinenkonto, 2685 ℳ desgleichen auf Uten⸗ silien konto, 135 000 ℳ als 6 % Superdividende an die Aktionäre.
— Der Lebensversicherungs⸗ und Ersparniß⸗Bank in Stuttgart sind im Jahre 1878 4070 Anträge mit 21 848000 ℳ zugegangen. Die wirklichen Aufnahmen beziffern sich auf 17 809 700 ℳ Der reine Zuwachs an Versicherungen stellt sich pro 1878 auf 1880 Personen mit 12 800000 ℳ, und der Gesammtversicherungsstand er⸗ reicht dadurch die Höhe von 30 555 Personen mit 138 700 000 ℳ — Der Verwaltungsrath der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt in Leipzig hat, wie die „B. Börs. Ztg.“ meldet, beschlossen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 20 ℳ oder 6 1 % für das verflossene Jahr vorzuschlagen. Pro 1877 wurden 52 ⁄1⁄ % vertheilt. — Nach einer Mittheilung des⸗ selben Blattes aus Schwexin wird die Mecklenburgische Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank eine Dividende von 4 % zur Ver⸗ theilung bringen.
Wien, 12. Februar. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Aktionäre der österreichischen Kreditanstalt ist auf den 31. März angesetzt. Die Deponirung der Aktien hat bis zum 3. März c. zu erfolgen.
London, 11. Februar. (E. C.) Der Strike der Ma⸗ schinenarbeiter in London vergrößert sich. Die großen Fabriken von Penn u. Sons in Greenwich, von Humphreys u. Tennant in Deptford sind seit gestern ohne Leute. Der Strike in Liver⸗ pool ist noch nicht beigelegt. Aus der Ferne geholte Arbeiter essen und schlafen, von Polizeimannschaft behütet, am üeee
Paris, 12. Februar. (W. T. B.) Der „Soirx“ veröffent⸗
licht den vollständigen Text des suischen der Pforte und dem
chlossenen Ve rtrages bezüglich (W. T. B.) Der Schatzsekretär
Marquis von Tocqueville abge des Finanzprojekts. Washington, 12. Februar. Sherman hat weitere 20 Millionen Bonds einberufen. Zinsenzahlung hört am 12. Mai auf. 1“
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