v 111“6“*“ “ gt. Petersburg, 13. Pebruar. (W. T Produktenmarkt. Talg loco 62,50.
Roggen loco 7,50. Hafer loco 4,60. Hanf loco —,—.
(9 Pud) loce 15,00. — Wetter: 8 Grad Kälte.
Neu -York, 13. Februar. (¶W. T. E.) Watrenbericht. Baumwelle in New-Nork 9 ⅛, de. in New-
Orleans 9 ⅛, Petroleum in New-York 9ã ½, do. in Philadelrbia 9 ½4
rehes Pstreleum 8 ½, do. Pipe line Certificats — D. 98 C. Mehl 3 D.
75 C. Rather Winterveizen 1 D. 10 C. Mais (old mized) 47 C.
Zuaker (Fair refiniug Muscovados) 6 &. Kaffee (Rio-) 14 ⅞. Sehmal. rke Wiloar) 7 ½, do. Faürbanks 7 ¼ Speck (Sshort clear) 5 ½ C
treidefracht 5.
Berlin, 13. Februar. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle, von M. Loewenberg, vereidetem Makler und Taxator beim Königlichen Stadtgericht.) Auf dem Metallmarkt hat sich in der beendeten Woche nichts verändert. Die Umsätze bleiben noch immer mässig, wenngleich anscheinend einzelne Industrien etwas besser beschäftigt sind. Reheisen: Die Tendenz des Glas- gower Markts ist ruhig und die Preise unverändert; in letzter Woche wurden 509 Tons Roheisen mehr verschifft, als in der entsprechen- den Periode vorigen Jahres. Warrants 42/6 pro Tons, Middlesbro- Eisen still. Hier gelten ab Lager gute und beste Marken schottisches Roheisen 3,30 à 3,55 und englisches 2,50 à 2,65 pro 50 kg. Eisenbabnschienen zum Verwalzen 2,90 à 3,00, zu Bauten in ganzen Längen 3,40 à 3,50. Walkzeisen 7,25 à 7,50 und Bleche 10,00 à 12,00 pro 50 kg. Kupfer ruhig, gute und bessere Sorten engl. und austral. 63,00 à 67,00 und Mansfelder 66,00 à 66,50 pro
Leinsaat
Weizen loco 13,50.
“
“ 8 ruhig, Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 13,90 à 14 20 pro 50 kg. Kehlen und Koks unverändert, englische Schmiedekohlen nach Qualität bis 51,00 pro 40 hl, Schlesischer und Westfälischer Schmelzkoks 0,90 à 1,15 pro 50 kg frei hier.
Berlin, 13. Februar. Die Marktpreise des Kartoffel- Spiritus per 10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze
am 7. Februar 1879 ℳ 51,5 8. „ „ „ ö „ E1 a 5 8 8
„ 13. — — „ ⸗
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin. Berichtigung. In dem in Nr. 2. vom 3. Januar d. J. ver-
“
ohne F. ass.
öffontlichten Spiritus-Wochenbericht ist die Notiz für den
28. Dezember 1878 richtig zu stellen: 51,2 — 51 — 51,22.
Frankfurt a. M., 13. Februar. (Getreide- und Produkten- Bericht von Joseph Strauss.) Im Ge⸗chäftsgange der letzten 8 Tage ist keine Veränderung gegen frühere Wochen zu konstatiren; die Tendenz bleibt reservrirt. — Der dieswöchentl che Verlauf der Witterung kann nicht als günstig bezeichnet werden; durch starke Regengüsse wurde dem Felde zu viel Nässe zugeführt; die Befürch- tung ist nicht ganz ungerechtfertigt, dass die Aussaat, namentlich die Rapspflanze, durch eintretende Kälte gefährdet werden kann. Im Uebrigen zeigt der hiesige Plats eher Neigung zur Besserung
18 ½ — 19 ½ ℳ, wirklich feine Waare viel über Notiz. Roggen ver- kehrt in etwas günstigerer Stimmung, welche durch einige Export- frage hervorgerufen wurde. Tendenz fest. Eigner sehr zurück- haltend. Ia. Roggen 15 ½ ℳ, andere Sorten 13 ¼ — 14 ½ ℳ Hafer ging wenig um, jedoch war der Artikel fest gestimmt und der Ab- zug nach Auswärts betriedigend. Hülsenfrüchte ruhig. Mehl mässig, doch anbaltender Bedarfsabꝛug. Futtersfoffe fester. Raps und Rüböl ruhig. — Mehl Nr. 1 36 ℳ, Nr. 2 34 ℳ, Nr. 3 30 ℳ, Nr. 4 26 ℳ, Nr. 5 20 ℳ — Roggenmehl, 0/1 (Berliner Marke) 21 ½ ℳ, do. I. (Berliner Marke) 18 ½ ℳ — Weizen, effektiv hies. ab Bahnhof hier 19 ℳ, ab unserer Umgegend 18 ¼ — 18 ½ ℳ, do. fremder, je nach Qual. 18 — 19 ℳ — Roggen, je nach Qual. 13 — 15 ℳ — Gerste, je nach Qual. 15 — 17 ½ ℳ — Hafer, je nach Qual. 12 ½ —0 14 ℳ — Kohlsamen, je nach Qual. 27 — 28 ℳ — Erbsen, je nach Qual. 19 — 23 ℳ — Wicken, je nach Qual. 15 — 16 ℳ — Linsen, je nach Qual. 17 — 23 ℳ — Bohnen, weisse, je nach Qual. 9 ℳ — Roggenkleie 10 ℳ — Weizenkleie, 8s und feine 7 ½ -88 ℳ — Rüböl, detail 68 ℳ Stimmung ruhig.
Seneralversammlungen. 28. Februar. Aotien-Gesellschaft für Wagenbau vorm. Jos. Neuss. Ord. Gen.-Vers. zu Berlin. 8. März. Kölnische Hagel-Versloherungs-Gesellschaft. . Sächsische Bank zu Dresden.
Gen.-Vers. za Köln. Ord. Gen.-Vers. zu
Ord.
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Nas Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ 8 für dus Mierteljatr. . 884 “ ongprris für den Ranm einer Bruckzeile 30 4 8 ee 1Inͤ . ““ b
8
Alle Poß-Anstalten nehmen Bestelung an;
12 Berlin außer hen Post⸗Anstalteu auch die Egpe-
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Berlin,
50 kg.
Zinn unverändert, Banca 64,50 à 65,00 und prima engl. Lammzinn 63,50 à 64,00 pr. 50 kg. Zink ohne Umsatz, gute und beste Marken schlesischer Hüttenzink 16,75 à 17,30 pro 50 kg. Blei
der Tendenz.
Weizen ab Umgegend 18 ½ — ¼¾
rArrmar.
——V’hU
Es bleibt zu hoffen, dass unser Ma kt in dieser Rich- tung von den auswärtigen Plätzen unterstützt wird. Course bleiben: 17. ℳ, frei hier 19 — ¼ ℳ, fremder
Dresdep. Meocklenburgische Hypotheken- und Weochselbank.
Ord. Gen.-Vers. zu Schwerin.
Thester.
8 önigliche Schauspiele. Sonnabend: Opernhaus. 42. Vorstellung. Aida. Oper in 4 Akten von G. Verdi. Text von Antonio Ghis⸗ lanzoni, für die deutsche Bühne bearbeitet vo Julius Schanz. Ballet von Paul Taglioni. An⸗ fang 7 Uhr. 8
Schauspielhaus. 44. Vorstellung. Aschenbrödel. Schauspiel in 4 Abtheilungen von R. Benedix.
Anfang 7 Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 43. Vorstellung. Der schwarze Domino. Oper in 3 Aufzügen nach dem Französischen des Scribe, für die deutsche Bühne bearveitet vom Freiherrn von Lichtenstein. Musik von Auber. (Frl. Tagliana.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 45. Vorstellung. Ein Schritt vom Wege. Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang 7 Uhr.
Saal Theater. Sonnabend: Siebenundzwanzigste Vorstellung der franzoͤsischen Schauspieler⸗Gesell⸗ schaft unter Direktion von Emil Neumann. 1) Première représentation de: Le Pour et le Contre. Comédie en 1 acte par M. Octave Feuillet. 2) Première représentation de: La Grand'mere, ou: Les trois amours. Comédie en 3 actes par Scribe.
Sponntag: Achtundzwanzigste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft, unter Direk⸗ tion von Emil Neumann. 1) Deuxième représen- tation de: Le Pour et le Contre. Comédie en 1 acte par M. Cctare Feuillet. 2) Deuxième représentation de: La Grand'’'-mere, ou: Les trois amours. Comédie en 3 actes par Scribe.
RFuallner-Theater. Sonnabend: Z. 4. Male: Ja so sind wir. Lustspiel in 4 Akten von J Rosen. Sonntag: Z. 5. M.: Ja so sind wir.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonnabend und Sonntag: Zum 57. u. 58. Male: Dornröschen. (Parquet 3 ℳ, II. Rang 2 ℳ, Gallerie 50 ₰.) Großes Volksmärchen (Feerie)
in 3 Akten (18 Bildern) mit Gesang und Ballets von E. Pasqus und Carl Brandt. Musik von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Scene gesetzt von
Emil Hahn.
Residenz-Theater. Sonnabend: Gastspiel der Fr. Niemann und des Hrn. Haase. Die Ge⸗ schwister. Der Weg durch'’s Fenster. Nach Sonnenuntergang. Eine kleine Gefälligkeit.
Stadt-Theater. Sonnabend: Geschlossen wegen
Vorbereitung zu der am Sonntag stattfindenden Aufführung von „Prinz Friedrich“.
Sonntag: Unter Mitwirkung der Frau Elsa Ernst sowie des Hrn. Julius Simon vom K. K. Landestheater zu Prag. Prinz Friedrich. Schau⸗ spiel in 5 Akten von Heinrich Laube. (Königin Sophie Dorothea: Fr. Elsa Ernst. König Friedrich Wilhelm: Hr. Julius Simon.
Der Billetverkauf zu dieser Vorstellung beginnt am Sonnabend.
Ostend-Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130.) Sonnabend: Erstes Gastspiel des Fräulein Helene Bensberg vom Stadttheater zu Breslau. Faust. Anfang 7 Uhr.
Belle-Alliance-Theater. Sonnabend:
Gastspiel des Fräul. Lina Mayr. Auf allgem. Verl.: Die Trutzige. Bauernkomödie mit Ge⸗ jang in 3 Akten von L. Anzengruber. Anfang 7 Uhr. — Gewöhnliche Preise (I. Parquet 1,50 ℳ IW
Sonntag: Z. 1. M.: Faust und Margarethe. Parodirende Posse mit Gesang in 3 Akten von Ju⸗ lius Hopp. Ballets hierzu arrangirt von dem Balletmeister Hrn. Hoffmann. (Margarethe: Frl. Lina Mayr als Gast.)
Germania-Theater. Sonnabend: Zu beson⸗
ders ermäßigten Preisen. (Parquet 1 ℳ) Auf allgemeines Verlangen. 3. 15. M.: Onkel Bräsig. Lebensbild in 5 Akten nach Fritz Reuters „Ut mine Stromtid“.
Sonntag: Zu ermäßigten Preisen. Onkel Bräsig.
Circus Salamonsky. Sonnabend: Gala⸗ Vorstellung. Lord „Grimston“, Springpferd, ger. von Fr. Salamonsky. „El Bolero“, ger. von dem Geschwisterpaare Guillaume.
Die hohe Schule,!
ger. von Frl. Elise. Ein Tableau von 5 Fuchs⸗ hengsten. Auftreten des Don Marco mit seinem Stier. Pariser Leben.
Sonntag: 2 Vorstellungen um 4 und 7 Uhr. Kinder sind nicht frei.
Concert-NHaus. Musikdirektors Bilse.
Concert des Königlichen Hof⸗
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Helene v. Streit mit Hrn. Pastor Ernst Greiling (Weischütz — Emersleben bei Halber⸗ stadt). — Frl. Emma Sakolowski mit Hrn. Rektor Laudien (Liebemühl — Bartenstein). — Frl. Viola Gräfin Bethusy⸗Huc mit Hrn. Lieute⸗ nant Freiherrn v. Witzleben⸗Normann (Bankau— Berlin). — Frl. Sophie v. Köppen mit Hrn. Hauptmann Carl v. Clausewitz (Wiesbaden — Biebrich).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister W. von Boddien (Neu⸗Strelitz). — Hrn. Staats⸗Anwalt Oscar Flenck (Naugard). — Eine Tochter:
rn. Dr. med. Fehling (Stuttgart). — Hrn. echtsanwalt und Notar Hennig (Rössel). — Hrn. Forstauditor F. v. Blücher (Greven).
Gestorben: Hrn. Regierungs⸗Präsident Freiherr v. Schlotheim Tochter Thekla (Potsdam). — Verw. Frau Prediger Julie Betge, geb. Bolte (Neustadt a. D.). — Hr. Pastor Julius Kanzow (Prenzlau). — Hr. Staats⸗Anwalt Carl von Schmidt (Colmar). — Hr. Major z. D. Adolf v. Weise (Neuwied). — Frau Major v. Böck⸗ mann (Cottbus). — Hr. Staats⸗Anwalt G. F. B. Schulze (Berlin).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Oeffentliche Vorladung. Nachstehende Reser⸗ visten und Landwehrmänner 1) Ferdinand Thiele aus Stolp, 2) Carl Friedrich Wiecker aus Wobeser, 3) August Pahncke aus Wundichow, 4) Johann Gustav Bernhard Zoschke aus Gumenz, 5) Gustav Ludwig Will aus Rowe, 6) Carl Friedrich Adolph Krüger aus Strypkershagen, 7) August Reinhold Hoffmeister aus Mützenow, 8) Rudolf Daniel Har⸗ der aus Wobesde, 9) Friedrich Wilhelm Müller aus Stolp sind auf Grund des §. 360 ad 3 des Strafgesetzbuchs angeklagt, ohne Erlaubniß das Deutsche Reich verlassen zu haben. Zur Verhand⸗ lung und Entscheidung der Sache ist ein Termin auf den 14. Juli, Vormittags 10 Uhr, in un⸗ serm Gerichtsgebäude hierselbst, Zimmer Nr. 1, vor dem Polizeirichter angesetzt, zu welchem die obengenannten Personen mit der Aufforderung vor⸗ geladen werden, in diesem Termine entweder selbst in Person zu erscheinen, oder sich durch einen gehö⸗ rig legitimirten Bevollmächtigten vertreten zu las⸗ sen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be⸗ weismittel mit zur Stelle zu bringen oder recht⸗ zeitig deren Beschaffung bei Gericht zu beantragen. Gegen den Ausbleibenden wird mit der Untersu⸗ chung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Stolp, den 27. Januar 1879. Königli⸗ ches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Polizei⸗ richter. Junghans.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
6 11412Ä CEilktalladung.
Der Vorschuß⸗Verein zu Fallersleben hat den Verlust folgender, auf den Inhaber lautender Obligationen der Hannoverschen Landes⸗ Credit⸗Anstalt:
1) Lit. E. Nr. 24,251, über 100 Thlr. Court.
lautend, ausgefertigt unter dem 1. Januar 1872,
2) Lit. G. Nr. 32,330, über 500 ℳ lautend, und
Lit. G. Nr. 34,105, über 1000 ℳ lautend, ausgefertigt unter dem 1. Januar 1878, sammt zugehörigen Talons und Zinscoupons, deren erster am 1./2. Januar 1880 fällig wird und welche bis zum Jahre 1888 laufen, bescheinigt und die Mortifikation derselben beantragt.
Dieselben sind anerkannte und weder bezahlte noch reluirte Schulden der Hannoverschen Landes⸗ Credit⸗Anstalt.
Die unbekannten Besitzer der r;. Dokumente
werden aufgefordert, die in ihren Händen befind⸗ lichen Urkunden im Original vor dem Ablauf des auf Dienstag, den 10. Februar 1880, Morgens 12 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Ter⸗ mins vorzulegen, widrigenfalls dieselben für erloschen und ungültig erklärt werden sollen.
Hannover, den 7. Februar 1879.
Ksönigliches IW Abtheilung 16. 8 esse.
In unserem Depositorio befinden sich nachstehende letztwillige Verfügungen, seit deren Nieder⸗ legung mindestens 56 Jahre verflossen sind: 1) das Testament der Kossäth Joachim Christoph Guhl'schen Eheleute vom 12. Dezember 1822, 2) das Testament des Gastwirths und Schlächtermeisters Georg Krueger und dessen Ehefrau Dorothee Wil⸗ helmine, geb. Wilms, vom 29. August 1823, 3) das Testament des Hofbesitzers Johann Christoph Mar⸗ witz und dessen Ehefrau Anna Marie, geb. Ebel in Gloefzin, vom 28. Januar 1823, 4) das Testament der Kossäth Christoph Ringelloth'schen Eheleute zu Müggendorff, Ehefrau Catharine Elisabeth, geb. Voge, vom 21. Februar 1823, 5) das wechselseitige Testament des Altsitzers Heinrich Schröder und dessen Ehefrau Emmerentia, geb. Milatz, zu Uenze, vom 26. November 1822, 6) das Testament der Ilse Stettin zu Rühstaedt vom 26. Juli 1823, 7) das Testament des Freibauers Hans Joachim Waesch (Wesse) und deseen Ehefrau Margarethe Elisabeth, geb. Nagel, verwittwet gewesene Ebel, in Schwenfeld, vom 8. November 1822. Nach Vor⸗ schrift des Allgemeinen Landrechts Theil I. Titel 12 §. 218 sequ. werden alle Diejenigen, welche bei der Publikation dieser letztwilligen Verfügungen ein Interesse haben, aufgefordert, dieselben bei uns innerhalb sechs Monaten oder spätestens in dem auf den 10. September 1879, Vormittags 11 ½¼ Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Direktor Hoffmann anberaumten Termine, unter Beibringung der nöthigen Beweismittel, über das Ableben der Testatoren nachzuweisen, widrigenfalls mit Eröffnung der letztwilligen Verfügungen von Amtswegen ver⸗ fahren, von dem Inhalte aber nur den darin etwa gedachten milden Stiftungen Nachricht gegeben wird. Perleberg, den 11. Februar 1879. Königliches Kreisgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [1405) 1“ Neubau des Kriminalgerichts⸗Etablissements zu Berlin im Stadttheil Moabit.
Die Ausführung von Steinmetzarbeiten für Sockel und Plinthen in blauschwarzem, rystallinischen Kalk⸗ stein für das Gerichtegebäude soll verdungen werden.
Verschlossene Anerbieten und Proben mit ent⸗ sprechender Aufschrift werden kostenfrei bis zum Termine
Mittwoch, den 26. Februar 1879, Mittags 12 Uhr, im Baubureau Alt⸗Moabit 11 und 12, Erdgeschoß, entgegengenommen.
Bedingungen, Proben, Zeichnungen und Verzeich⸗
wagen“ bis zu dem am 27. Februar c., Vor⸗ mittags 11 Uhr, in unserem Central⸗Bureau hier anstehenden Termine, in welchem dieselben in Ge⸗ genwart der erschienenen Submittenten eröffnet werden, portofrei an uns einzusenden. Münster, den 5. Februar 1879. (à Cto. 119/2.) Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[1195]
Submissien auf 40 000 kg Schwefel. Termin am 26. März er., Vormittags 10 Uhr. Proben nach Bedingungen 14 Tage zuvor ein⸗
zureichen. Bedingungen gegen portofreie Einsendung von 0,50 ℳ oder im Bureau zur Verfügung.
Hanau, den 7. Februar 1879.
Direktion der Pulverfabrik bei Hanau.
[1392] Bekanntmachung.
Die Lieferung von circa
600 kg braun Water Nr. 8,
800 „ Mule Nr. 6,
400 rohen Water Nr. 14,
600 „ Mule Nr. 10,
1300 gebleichtes leinen Garn Nr. 18,
300 blaues 8 6718,
1100 gebleichtes Werggarn Nr. 16,
300 blaues . Ir. 6.
500 rohes Werggarn Nr. 14,
“ 1 Nr. 12, ““
für die hiesige Strafanstalt auf den Zeitraum vom 1. April 1879 bis inkl. 31. März 1880 soll im Submissionswege vergeben werden und sind die Be⸗ dingungen hierüber in der diesseitigen Kanzlei ein⸗ zusehen, auch werden dieselben gegen Erstattung von 50 ₰ Kopialien abschriftlich mitgetheilt.
Zur Eröffnung der eingegangenen Offerten, welchen Proben beigefügt sein müssen, und mit der Aufschrift:
„Submission auf baumwollen und leinen Garn“ zu versehen und an die unterzeichnete Direktion portofrei einzusenden sind, ist Termin auf
den 26. Februar d. Is., Vormittags 11 Uhr, im Direktorial⸗Büreau anberaumt.
In den Offerten muß der Preis pro Kilo genau angegeben und die ausdrückliche Bemerkung enthal⸗ ten sein, daß dem Submittenten die Lieferungs⸗ bedingungen bekannt sind und er sich denselben in allen Punkten unterwirft.
Unvollständige Offerten bleiben unberücksichtigt.
Naugard, den 11. Februar 1879.
Die Direktion der Königlichen Straf⸗Anstalt.
[1419]
niß der Arbeiten liegen daselbst in den Stunden
von 9 — 12 Uhr Vormittags und 3—5 Uhr Nach⸗ mittags zur Einsichtnahme aus. Etwaige Anerbieten auf andere Steinsorten finden keine Berücksichtitung. Berlin, den 8. Februar 1879. (à Cto. 220/2.) Der Kgl. Bau⸗Inspektor. Der Kgl. Landbaumeister. Lorenz. Reimann.
Neubau des Kriminalgerichts⸗Etablissements [1404] zu Berlin im Stadttheil Moabit.
Die Ausführung des Sockels der Hoffronten des Gerichtsgebäudes in feinkörnigem Granit soll ver⸗ dungen werden.
Verschlossene Anerbieten und Proben mit ent⸗ sprechender Aufschrift werden kostenfrei bis zum Termin
Sonnabend, den 1. März 1879, 1 Mittags 12 Uhr, im Baubureau, Alt⸗Moabit 11 u. 12, Erdgeschoß, entgegengenommen.
Ausführungsbedingungen, Zeichnungen und Ver⸗ zeichniß der Arbeiten liegen daselbst in den Stunden von 9—12 Uhr Vormittags und Nachmittags von 3—5 Uhr zur Einsichtnahme aus. Etwaige Aner⸗ bieten, die sich nicht auf feinkörnigen Granit be⸗ ziehen, finden keine Beachtung. (à Cto. 219/2.)
Berlin, den 12. Februar 1879.
Der Kgl. Bauinspektor. Der Kgl. Landbaumeister. Lorenz. Reimann.
[1190] 88 Die Lieferung von: 2 Stück Personenzug⸗Gepäckwag Güterzug⸗Gepäckwagen 8 8 5 Personenwagen I./II. Klasse ohne D8
III. Klasse mit ind 3 ““ IV. „ ohne für die Westfälische Eisenbahn soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.
Die “ Bedingungen und Zeichnungen sind in unserem Central⸗Bureau hierselbst einzu⸗ sehen, werden auch von unserem Bureau⸗Vorsteher von Griesbach hier gegen Erstattung der Kopialien zugesandt.
Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift:
2Z 8 2 8. 8 [Ꝙ 8 —. 98
u u a
„Submission auf Lieferung von Eisenbahn⸗
Mosco⸗Rjäsan⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft. Laut Anzeige sind dem Kaufmann Franz Schreiber in Zürich zwei ihm gehörende Obligationen un⸗ serer Gesellschaft Nr. 19355 u. 19356 über je 200 Thlr. = 600 Mark und dem Herrn Christian Schnert in Königsrode ebenfalls zwei ihm gehörende Obligationen unserer Geselischaft Nr. 20320 u. 20321 über je 200 Thlr. = 600 Mark abhanden gekommen. In Folge dessen zeigen wir auf Grund des §. 14 der Anleihebedingungen hiermit an, daß wenn im Verlaufe von sechs Monaten nach dem dritten Erscheinen dieser Bekanntmachung Niemand seine Rechte auf die vorgenannten vier Obligationen geltend zu machen vermag, dieselben ihre Gültigkeit verlieren und an deren Stelle dem Herrn Franz Schreiber bezw. dem Herrn Christian Schnert Duplikatstücke unter den näm⸗
lichen Nummern ausgeliefert werden Mosco, im Januar 1879. 8 Die Direktion.
[1418] Fernsichter Thonwaa reu⸗Fabriken. Aktien⸗Gesellschaft. Ordentliche Generalversammlung, 3. März, Vormittags 11 Uhr,
im Bureau des Herrn Justiz⸗Rath Schröder Altona, Palmaille. Tagesordnung:
Vorlage der Bilanz pro 1878. 8 — für den Verwaltungsrath. Neuwahl der Revisoren. Bericht über die Prioritätsanleihe. Eventuell, im Fall die Prioritätsanleihe nicht zu Stande Ase ess scin sollte, Beschlußfassung über iquidation der Gesellschaft.
Aktionäre, welche an dieser Generalversammlung Theil nehmen wollen, haben sich unter Deponirung ihrer Aktien zu melden bis zum 1. März an unserm Bureau, kleine Reichenstraße 31, Hamburg, oder bei Eröffnung der Versammlung bei Herrn Justiz⸗Rath Schröder, und empfangen dann Stimmkarten.
Hamburg, den 12. Februar 1879.
1“
Der Verwaltungsrath.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Lieutenant z. D. von Manteuffel, bisher Commandeur der 6. Division, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub; dem Obersten von Scherff, Commandeur des 3. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 29, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und
Schwertern am Ringe; dem Geheimen Kriegsrath von Rüts
bei der Intendantur des III. Armee⸗Corps den Rothen Adler⸗
Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Obersten z. D. von Seeler, bisher Bezirks⸗Commandeur des 2. Bataillons
(Jüterbog) 3. Brandenburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 20, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Major z. D. Haendler, bisher Bezirks⸗Commandeur des 1. Bataillons Aurich) Ostfriesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 78, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen. G
1
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bayerischen General⸗Major und Chef des Generalstabes der bayerischen Armee, von Heinleth, bisher ommandeur der Besatzungs⸗Brigade in Metz, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Delegirten der Lyoner Handelskammer, Natalis Rondot, den Königlichen Kronen⸗
Drden zweiter Klasse; dem Directeur de l'enseignement dans
le département de la Seine, Gréard, dem Handelskammer⸗ Präsidenten Galline zu Lyon, dem Kaiserlich⸗Königlich terreichischen Hauptmann und Militär⸗Attaché Klepsch bei
der Kaiserlich⸗Königlich österreichisch⸗ungarischen Botschaft in
St. Petersburg, und dem Professor Dr. Lübke am Königlichen Polytechnikum und der Königlichen Kunstschule zu Stuttgart den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Prä⸗
ssiidenten des Verwaltungsraths der Ecole de la Martivièere in Lyon, Pierre Piaton, dem General⸗Direktor der Kamm⸗
garn⸗Spinnereien Vöslau⸗Möllersdorf bei Wien, Handels⸗ kammer⸗Rath Ritter von Falk, und dem Eisenbahn⸗Inspektor
Fischer Edlen von Röslerstamm zu Salzburg den König⸗ ichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. ““
Deutsches Reich. Bekanntmachung. Seit Erlaß der Bekanntmachung vom 6. d. M. haben
in den Regierungsbezirken Frankfurt a. O. und Potsdam
neue Ausbrüche der Rinderpest nicht stattgefunden.
Dagegen ist in einem bereits infizirten Orte im Regie⸗ rungsbezirk Merseburg 1 Gehöft von der Seuche neu ergriffen worden.
Für seuchenfrei erklärt sind:
im Regierungsbezirk Frankfurt a. O.:
Drossen, Kreis West⸗Sternberg; im Regierungsbezirk Potsbdam: Strausberg, Kreis Ober⸗Barnim. Als verseucht sind noch anzusehen: “ im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. 2 Ortschaften,
im Regierungsbezirk Merseburg 5 Ortschaften.
Im Regierungsbezirk Potsdam ist die Rinderpest nun⸗ mehr für erloschen zu erachten (§. 37 der Instruktion vom 9. Juni 1873).
Berlin, den 13. Februar 1879. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.
3. Plenarsitzung des Deutschen Reichstages, Montag, den 17. Februar 1879, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung: 1“ Wahl des zweiten Vize⸗Präsidenten und der Schrift⸗ ührer. — Erste Berathung des Entwurfs einer Gebühren⸗ ordnung für Rechtsanwälte. — Erste und zweite Berathung es Handelsvertrages zwischen Deutschland und Oesterreich⸗
Ungarn.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den vaceegatheghen Max Löbbecke zu Haus Hemer zum Landrath des Kreises Iserlohn zu ernennen; und dem Amtsrentmeister Wilhelm Becker zu Moringen den Charakter als „Domänen⸗Rath“ zu verleihen.
Justiz⸗Ministerium. “ Dem Kreisgerichts⸗Rath Kulemann in Herford ist die
8 8 8
Funktion des Abtheilungs⸗Dirigenten bei dem Kreisgericht da⸗
selbst übertragen. . — Der Ober⸗Amtsrichter Mohr in Rendsburg ist als Kreisgerichts⸗Rath an das Kreisgericht in Flensburg versetzt. Dem Kreisgerichts⸗Rath Brakenhausen in Spandau ist behufs Uebertritts zur Verwaltung der indirekten Steuern die nachgesuchte Dienstentlassung ertheilt. 3 Der Referendar Fischer in Cöln ist zum Advokaten im
Sonnabend,
üna
Bezirk des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln er⸗ nannt worden. n. Der Kreisgerichts⸗Rath Krahn in Lublinitz ist gestorben.
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infan⸗ terie, von Schachtmeyer, kommandirender General des XIII. (Königlich Württembergischen) Armee⸗Corps, von Stuttgart.
14. Plenarsitzung des Herrenhauses, Montag, den 17. Februar 1879, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung:
Bericht der Justizkommission über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Abänderung von Bestimmungen der Disziplinar⸗ gesetz. — Mündlicher Bericht der Kommission für Agrar⸗ angelegenheiten über den Gesetzentwurf, betreffend die Errich⸗ tung von Landeskultur⸗Rentenbanken. — Einmalige Schluß⸗ berathung über den Entwurf einer Haubergordnung für den Kreis Siegen. — Mündlicher Bericht der Kommission für Staatshaushalts⸗ und Finanzangelegenheiten über die Peti⸗ tionen in Nr. 115. II. und III. und Abänderungsantrag Fried⸗ länder⸗Bromberg. — Mündlicher Bericht der Justizkommission über die Petition von Bürgermeistern und Feldgerichten im vormaligen Herzogthum Nassau. — Mündlicher Bericht der Petitionskommission über die Petitionen in Nr. 117 der Drucksachen.
Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vo6.,1. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß die vom 1. Februar, beziehungsweise 5. und 8. Februar 1879 datirten Nummern 8, 9 und 10 der in Chur erscheinenden periodischen Druckschrift: „Der Volks⸗ freund“ nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unter⸗ zeichnete Landespolizeibehörde verboten worden sind.
Berlin, den 13. Februar 18790..
Khänigliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.
Bekanntmachung für Seefahrer. Am 27. Februar cr. beginnt in Leer eine Prüfung zum Schiffer auf großer Fahrt, zum Seesteuermann und zum Schiffer auf kleiner Fahrt. 8G Anmeldungen zur Theilnahme daran nimmt der Unterzeie nete
entgegen. L 14. Februar 18709. 1 Der Navigationsschul⸗Direktor. Schreiber.
Aichtamtliches. Deutsches Reich. 8 Preußen. Berlin, 15. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die täglichen Vorträge entgegen und arbeiteten mit dem Chef des Militär⸗Kabinets, General⸗Major von Albedyull.. “
Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin erschien gestern auf einer Soirée der Ober⸗Hofmeisterin und des Grafen Perponcher. . n
Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät haben die Königlichen Kammerherren Graf Schulenburg⸗Burgscheidungen und Graf vom Hagen übernommen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag die Meldungen des General⸗Lieutenants Freiherrn von der Becke, Inspecteurs der 3. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, des Oberst⸗Lieutenants von Westernhagen, à la suite des Generalstabes, sowie einiger an⸗ deren Offiziere entgegen und ertheilte um 1 Uhr dem General der Infanterie von Schachtmeyer, und um 2 Uhr dem Grafen zu Solms⸗Baruth Audienz. b1““ 1
— Der Bundesrath, sowie der Ausschuß desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
— Die von der Lokalregierung in Malta angeordnete 2ltägige Quarantäne für Provenienzen aus dem Schwarzen und Asowschen Meere findet nach einer ferneren Verfügung vom 10. d. M. auf alle von der Türkei, Griechenland und Tripolis kommenden Schiffe Anwendung.
— Die Gesundheitskommission zu Dünkirchen hat be⸗ schlossen, daß alle vom Schwarzen oder Asowschen Meere kommenden Schiffe, selbst wenn sie mit einem Gesundheits⸗ passe versehen sind, als verdächtig eine Quarantäne von
mindestens 5 Tagen durchzumachen haben.
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— Eine Bekanntmachung des dänischen Justiz⸗ Ministeriums vom 11. d. M. setzt betreffs derjenigen Schiffe, welche von den Häfen des Schwarzen oder Asowschen Meeres ankommen oder auf der Reise mit solchen Schiffen in Be⸗ rührung gewesen sind, die den bestehenden Gesetzen entsprechen⸗ den Quarantänemaßregeln in Kraft.
— Ein Dekret des italienischen Ministeriums des Innern vom 6. d. Mts. bestimmt die Erhöhung der unterm 3. d. Mts. für die Provenienzen aus dem Schwarzen und Asowschen Meere angeordneten 7tägigen Quarantäne auf 20 Tage und ferner die Ausdehnung auf die aus Griechen⸗ land, Montenegro und aus der Türkei (einschließlich Egypten, Tripolis und Tunis) kommenden Schiffe. Zugleich enthält das Dekret ein Verbot der Einfuhr gewisser als Gift fangend geltender Waaren.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses befürwortete Herr von Behr⸗Schmoldow in der Fortsetzung der Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Aufnahme einer Anleihe für Ver besserung der märkischen Wasserstraßen, die Vor⸗ lage mit Rücksicht auf die hohe Wichtigkeit der Verbesserung⸗ der Wasserstraßen vom Standpunkte des Nationalwohlstandes und des öffentlichen Verkehrs, während Baron Senfft von Pilsach für die Ansicht des Herrn von Knebei⸗Döberitz ein⸗ trat. Graf zur Lippe erklärte sich gegen die letztere Auf⸗ fassung und für Bewilligung der Anleihe, da dieselbe zu pro⸗ duktiven Zwecken verwendet werden solle. Durch die Anlagen, welche aus der Anleihe geschaffen werden sollen, werde die Steuerkraft des Landes nicht merhebc erhöht, also unsere Zustände verbessert. Redner sprach schließlich seine Verwun⸗ derung aus, daß v Anleihe durch ein besonderes Gesetz ge⸗ fordert werde und nicht als Extraordinarium in den Etat ein⸗ gestellt worden sei. — Der Regierungskommissar des Finanz⸗ Ministeriums wies, indem er den Gesetzentwurf befür⸗ wortete, darauf hin, daß die Berathungen über densel⸗ ben bei Abschluß des Etats noch nicht beendet gewesen wären. — Nachdem noch Graf Krassow und Graf Rittberg die Vor⸗ lage, welche sie als ein dringendes Bedürfniß befriedigend be⸗ zeichneten, zur Annahme empfohlen, wurde die Generaldiskus⸗ sion geschlossen. In der Spezialdiskussion zu §. 1 versuchte Herr von Knebel⸗Döberitz nochmals seine früheren Ansichten zu vertheidigen, während der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Baurath Wiebe die Regierungsvorlage vom Standpunkt der 8.. aus begründete. Eine allmähliche Ausbesserung der Wasseranlagen, wie Herr von Knebel⸗Döberitz wolle, sei nicht durchführbar und würde nur die Existenz und Verwendbarkeit der ganzen Werke in Frage stellen. Das Haus genehmigte hier⸗ auf den §. 1 und schließlich die übrigen Paragraphen des Gesetzes. “
Der vierte Gegenstand der Tagesordnung war die ein⸗ malige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 25. Dezember 1869 über die Hannoversche Kreditanstalt. Auf Antrag des Re⸗ ferenten Herrn von Tettau wurde das Gesetz ohne Debatte nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses genehmigt.
Es folgten mündliche Berichte der Petitions⸗Kom mission. Herr von Knebel⸗Döberitz berichtete über die Pe⸗ tition des Wilhelm Steckhan zu Fley bei Cabel (Kreis Hagen), betreffend die vermeintlichen Ansprüche des Petenten auf die Burg zu Rüthen, und beantragte Uebergang zur Tagesordnung. Das Haus beschloß ohne Debatte dem⸗ gemäß. — Herr von Behr⸗Schmoldow berichtete über die Pe⸗ titionen des Bauraths Hobrecht und Genossen, Gewerbschul⸗ direktor Dr. Gallenkamp in Berlin und Dr. Bardeleben zu Hildesheim, des Magistrats zu Hildesheim u. s. w., betreffend die Reorganisation der Gewerbeschulen, und be⸗ antragte: unter Anerkennung des durch die Verfügung des Handels⸗Ministers vom 1. November 1878 beschrittenen Weges über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen. Hierzu beantragte der Professor Forchhammer: die Wünsche der Architekten und Ingenieure, welche für das Staatsbaufach und für das Bauingenieurfach eine höhere (Gymnasial⸗) Vorbildung fordern, bei Neugestaltung des betreffenden Unterrichts der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. Dr. Forchhammer begründete seinen Antrag durch Hinweis auf das griechische und lateinische Alterthum und die großen Bauwerke in jener Zeit, welche den Architekten Quellen reichen Studiums gewährten. Der Regierungskommissar Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Bonitz beantragte Namens der Staatsregierung, gleichwie das vom Abgeordnetenhause ge⸗ schehen, die Petitionen durch Uebergang zur Tagesordnung zu erledigen und den Antrag Forchhammer abzulehnen. — Herr Dr. Baumstark bemerkte, er halte den Erlaß des Handels⸗
Ministers vom 1. November 1878 für einen den Prinzipien des Unterrichtsgesetzes vorgreifenden; er könne den Stand⸗ unkt des Ministers nicht theilen. ur wirklichen usbildung des Architekten in seinem Fache sei die lateinische Sprache unbedingt erforderlich. Die neueren Einrichtungen der Gewerbeschulen halte er für durchaus zu⸗ treffend; ganz verschieden aber davon sei die wissenschaftliche Vorbildung fuͤr das Studium der höheren Architektonik; hierzu