burg und Maybach sowie mehrere Regierungskommissarien bei⸗ wohnten und welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 11 Uhr 20 Minuten eröffnete, trat das Haus sofort in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand der mündliche Be⸗ richt der Kommission für Handel und Gewerbe über den Gesetzentwurf, betreffend die Hessische Brandversiche⸗ ungsanstalt in Cassel, war. Der Referent, Herr Dr. Weigel, stellte Namens der Kommission den Antrag: ¹1) im § 1 den zweiten und dritten Absatz wie folgt zu fassen: „Die näheren Bestimmungen über die Organisation, die Geschäfts⸗ formen und die Verwaltungsgrundsätze werden nach Anhörung des Kommunal⸗Landtages durch ein vom Landesherrn zu erlassendes Reglement festgestellt. Eine Abänderung dieses Reglements kann demnächst der Kommunal⸗Landtag, jedoch nur mit drei Viertheilen der abgegebenen Stimmen und vorbehaltlich der Landesherrlichen Genehmigung, beschließen;“ — 2) im Uebrigen dem Gesetzentwurfe in der Fassung, in welchem derselbe vom Hause der Abgeordneten angenommen worden ist, die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. 1 -
Herr Dr. Weigel empfahl die Annahme dieses Antrages, indem er darauf hinwies, daß dieselbe Angelegenheit nun schon drei Sessionen hindurch den Landtaglbeschäftigt habe, ohne zun definitiven Abschluß zu gelangen. Der von der Kom⸗ mission vorgeschlagene Ausweg werde voraussichtlich zu einem günstigen Resultat führen. Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, erklärte, er halte den Weg, welchen die Kommission in ihren Anträgen vorschlägt, für keinen sehr günstigen und würde es vielmehr wünschen, daß die Fassung des §. 1 in der Regierungsvorlage vom Hause wieder hergestellt würde. Sollte jedoch das Haus den Antrag seiner Kommission annehmen, so werde die Regierung der Frage näher treten und versuchen, in dieser Weise das
Gesetz zur Geltung zu bringen. Nachdem der Referent noch⸗ mals den Antrag der Kommission zur Annahme empfohlen, stellte Herr von Knebel⸗Döberitz den Antrag, in 8§. 1 die Re⸗ gierungsvorlage wieder herzustellen und den zweiten Absatz des §. 1 zu fassen: 1
„Die näheren Bestimmungen über die Organisation, die Ge⸗
schäftssormen und die Verwaltungsgrundsätze werden durch ein
von dem Kommunal⸗Landtag zu beschließendes, der Landesherrli⸗
chen Genehmigung unterliegendes Rerlement festgestellt,.“ 8 das Al. 3 aber zu streichen. Die Generaldiskussion wurde geschlossen. In der Spezialdiskussion empfahlen Graf Rittberg und Herr von Kleist⸗Retzow die Ablehnung diese Antrages, der schließlich nicht einmal die nöthige Unterstützung fand. Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Kommis⸗ sion genehmigt, und in dieser Fassung das ganze Gesetz ohne weitere Diskussion angenommen.
Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war der münd⸗ liche Bericht der Petitionskommission über Petitionen.
Herr von Knebel⸗Döberitz berichtete über die Petition des Ge⸗
meindekirchenraths der Parochie Briest⸗Fredersdorf, betreffend anderweitige Regelung des Aemterkirchenfonds, und beantragte Namens der Kommission die Petition der Königlichen Staatsregierung mit dem wiederholten Ersuchen um endliche Erledigung der lange schwebenden Sache und in der Erwartung zu überweisen, daß das bereits in der Bearbeitung begriffene bezügliche Gesetz jedenfalls der nächsten Provinzialsyuode vorgelegt werde. Nachdem der Regie⸗ rungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Beinert eine zusagende Erklärung abgegeben, wurde der Kommissionsantrag angenommen. Namens derselben Kommission berichtete Herr von Simpson⸗Georgenburg über die Petition des Grafen vom Hagen und Genossen, betreffend die Beaufsichtigung des
ÜUnterrichts⸗ und Erziehungswesens und beantragte: die Petition a im Passus ad 1, welcher lautet:
„daß das Recht des evangelischen Volkes auf evangelischen Unterricht und Erziehung seiner Kinder in den evangelischen Schulen anerkannt und gesichert werde;“
der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen; b. über den Passus ad 2, welcher lautet: „daß die Schulaufsicht über die Volksschule den Geistlichen wieder zurückgegeben und nur denen genommen werde, die sich zu derselben ungeschickt oder in der Ausübung derselben untreu erwiesen habenz“ zur Tagesordnnng überzugehen.
Hierzu beantragte Herr von Kleist⸗Retzow, auch den Passus 2 der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. Ein ähnlicher Antrag lag vom Grafen von der Schulenburg⸗Beetzendorf vor.
8 In der Diskussion nahm bei Schluß des Blattes Herr von Kleist⸗Retzow das Wort, um seinen Antrag zu befür⸗
worten.
— In der heutigen (55.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und mehrere Regierungskommissarien bejwohnten, erledigte das Haus zunächst in dritter Berathung den Gesetzentwurf, betr. die Abänderung der Wegegesetze im Regierungsbezirk Cassel, und genehmigte den Gesetzentwurf, betr. die Kompetenz⸗ konflikte zwischen den Gerichten und den ewehmhmn in zweiter Berathung nach den Kommissionsbeschlüssen, obgleich der Justiz⸗Minister dieselben für unannehmbar erklärte.
Den Gesetzentwurf, betreffend die gerichtlichen Ver⸗ folgungen wegen Amtshandlungen beantragte die Kommission abzulehnen und in einem einzigen Paragraphen die Aufhebung des Gesetzes vom 13. Februar 1854, betreffend die Kompetenzkonflikte, auszusprechen. Sowohl der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, als auch die Abgg. von Brauchisch, von Rauchhaupt sprachen sich gegen diesen Vorschlag aus, den aber das Haus auf die Befürwortung der Abgg. Dr. Lasker, Windthorst (Biele⸗ feld) und Bachem annahm. Ohne Debatte wurde der Staats⸗ schuldenkommission in Bezug auf ihren 30. Bericht über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens für die Zeit vom 1. Ja⸗ nuar 1877 bis 31. März 1878 Decharge ertheilt; ferner wurden der Bericht über die Verwaltung des Hinterlegungsfonds für 1878, die Nachweisungen über die Aufforstung von Ländereien und das Verzeichniß der wissenschaftlichen Publikationen des . Instituts durch Kenntnißnahme für erledigt er⸗
Zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Reorganisation der drei vormals sächsischen Stifter Merseburg, Naumburg und Zeitz lagen drei Gruppen von Anträgen vor: 1) der Antrag der Abgg. Dr. Eberty und Genossen, welcfe die Wiederherstellung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses gegenüber den von dem Herrenhause beschlossenen Abände⸗ rungen bezweckt.
9. Folgender Antrag vom Abg. Schmidt (Sagan):
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
1) In §. 3: a. in Zeile 3 statt „Domkapitel“ zu setzen: iftsverwaltungen“; b. am Schlusse hinzuzufügen: „Letztere sind
nothwendige Maß zu beschränken.“ 2) In §. 5: a. In Nr. 1 am Schlusse statt das betreffende
Nr. 2 dahin zu fassen: „Die Stiftsverwaltung vertritt das Dom⸗ stift nach Außen. Das zum Vorsitzenden berufene Mitglied führt den Titel „Dechant“ und zeichnet die von der Stiftsverwaltung auszustellenden Urkunden und sonstigen Schriftstücke. Das zweite Mitglied führt den Titel „Senior“ und hat den 2 in Verhinderungsfällen zu vertreten. Das dritte Mitglied führt den Titel „Domherr“; c. in Nr. 3 Zeile 1 die Worte „am Sitze des Kapitels“ zu streichen.
3) Als §. 5ℳ. einzuschalten: „Die Ausübung der den Stif⸗ tern zustehenden Präsentations⸗ und Berufungsrechte hinsichtlich kirchlicher und Schulstellen geht auf den Staat über. Bezüglich der kirchlichen Stellen kommen die Bestimmungen über die Be⸗ setzung der Stellen landesherrlichen Patronats zur Anwendung.“
4) In §. 6 unter a. in der Parenthese zu setzen: (§§. 3 und 5), und Nr. b. dahin zu fassen: d. „zur Remunerirung der gegen⸗ wärtigen Mitglieder der Domkapitel. (§. 4).“
8 und 3) folgender Antrag der Abgg. von Rauchhaupt und enossen: „Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1
Hinter §. 5 einen neuen Paragraphen folgenden Inhalts ein⸗ zuschalten:
§. 5 a. Die Ausübung der den Stiftern zustehenden Präsen⸗ tations⸗ und Berufungsrechte hinsichtlich kirchlicher und Schul⸗ stellen geht auf den Staat über. Bezüglich der kirchlichen Stellen kommen die Bestimmungen über die Besetzung der Stellen landes⸗ herrlichen Patronats zur Anwendung... 8
An der Generaldiskussion betheiligten sich die Abgg. Schmidt (Sagan), von Rauchhaupt und Dr. Eberty, welche ihre Anträge motivirten. In der Abstimmung wurde der Antrag Eberty mit 146 gegen 129 Stimmen angenommen, und gab der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, hierauf dem Hause anheim, von der weiteren Berathung der Vorlage
Abstand zu nehmen. (Schluß 1 Uhr.)
— Allerhöchste Privilegien wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Papiere sind verliehen worden: unterm 9. Januar 1879 der Kreisversammlung des Kreises Loebau wegen Verausgabung von 60 000 ℳ 4 ½&rozentiger Obligationen des Kreises Loebau, deren Erlös zur Deckung der durch die Chausseeneubauten im Kreise gegen die Anschläge entstandenen Mehrkosten, zur Bestreitung der Kosten für die Fortführung der Chaussee Neumark⸗Mroczno und Loebau⸗Nappern bis zur Kreisgrenze und zur Deckung der Kosten für die Erwerbung des Grund und Bodens zur Chaussee von Loebau bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Osterode verwendet werden soll; unterm 13. Januar 1879 dem Kreise Sagan wegen Ausfertigung von 400 000 ℳ mit 4 ½ Proz. verzinslicher Obligationen des Saganer Kreises Behufs Ausführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten; unterm 22. Januar 1879 dem Kreise Samter wegen Verausgabung von 140 000 ℳ 4 /2prozentiger Obli⸗ gationen des Samterschen Kreises, die zur Tilgung eines bei dem Reichs⸗Invalidenfonds aufgenommenen Dar⸗ lehens bestimmt sind.
Das Enteignungsrecht ist verliehen worden: unterm 9. Januar 1879 der Stadtgemeinde Marienwerder zum Erwerb mehrerer behufs Einrichtung eines Exerzierplatzes für die dortige Unteroffizierschule erforderlichen Grundstücke; unterm 13. Januar 1879 dem Kreise Sagan für die zum Ausbau der Kreischausseen Freiwaldau⸗Burau⸗Stadt Halbau, Winsau⸗Bahnhof Hansdorf und Halbau⸗Sagan, sowie eines Verbindungswegs zwischen den beiden letztgenannten Strecken erforderlichen Grundstücke; unterm 15. Januar 1879 der Ge⸗ meinde Cornelymünster im Landkreise Aachen zum Erwerb eines Grundstücks behufs Erweiterung des katholischen Kirch⸗ hofs in Breinig.
Ein Tarif vom 24. Dezember 1878 normirt die Abgabe für e der Havelbrücke am Berliner Thore zu Spandau.
— Im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt ist soeben eine neu bearbeitete Uebersichtskarte der Eisenbahnen Deutsch⸗ lands im Maßstabe 1: 1 000 000 erschienen, welche durch die Königliche Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn hierselbst zu beziehen ist. Dieselbe enthält nach dem Stande vom 1. Januar d. J. eine genaue Darstellung aller im Be⸗ triebe und im Bau befindlichen, wie der konzessionirten aber noch nicht in Angriff genommenen Eisenbahnlinien. Der gewählte Maßstab gestattete, sowohl die Hauptbahnen wie die Bahnen von untergeordneter Bedeutung exakt und übersichtlich darzustellen, als auch diejenigen Eisen⸗ bahngebiete Deutschlands, in welchen wegen der Dichtig⸗ keit des Eisenbahnnetzes die einzelnen Linien nur bei Anwen⸗ dung eines größeren Maßstabes erkennbar sind, sowie den Plan von Berlin und nächster Umgebung mit den einlaufen⸗ den Bahnlinien und der Stadtbahn in zweckentsprechender Weise an besonderer Stelle der Karte beizufügen. Während die Karte selbst die einzelnen Bahnlinien nach ihren Eigen⸗ thumsverhältnissen behandelt (Staatsbahnen, unter Staats⸗ verwaltung stehende Privatbahnen und Privatbahnen unter eigener Verwaltung in Roth⸗, Grün⸗ und Schwarzdruck), sind auf dem Rande der Karte die Betriebsgebiete der einzelnen Eisenbahnverwaltungen zur Darstellung gebracht. Schwarze bezw. rothe Zahlen neben den einzelnen Linien lassen die Länge und größte Neigung der Strecken zwischen je zwei Knotenpunkten erkennen; in schwarzen Zahlen (mit der Bezeichnung + und —) sind die östlich bezw. westlich Berlins vorhandenen Zeitdifferenzen in Minuten neben den Graden angegeben und rothpunktirte Kreise, welche Zonen von je 100 km Abstand um Berlin umschreiben, gemcäühren eine Uebersichtlichkeit der Entfernungen. In politischer Beziehung enthält die Karte eine genaue Darstellung der Grenzen und eine übersichtliche Anordnung der Schrift, welche diejenigen Städte, welche Sitz der Bundesregierungen, der Provinz⸗ und Bezirksregierungen, sowie der Kreis⸗, Ober⸗ Amts⸗ ꝛc. Verwaltungen sind, leicht erkennen läßt. Den kom⸗ merziellen Anforderungen ist durch Aufnahme der schiffbaren Flüsse und Kanäle, der Chausseen ꝛc., aller Städte bis wenig⸗ stens zu 2500 Einwohner herab, und namentlich aller Eisen⸗ bahnstationen Rechnung getragen. Der Preis der Karte, welche in recht sauberer Ausführung in der lithographischen Anstalt von W. Greve hierselbst hergestellt ist, beträgt nur 5 ℳ
— Das Betreten einer Wohnung oder eines befriedeten Besitzthums durch die offen stehende Thür gegen den bekann⸗ ten Willen des Besitzers ist, nach einem Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals, vom 15. Januar 1879, als Hausfriedens⸗ bruch zu bestrafen.
— Der Königliche Gesandte in München, Wirkliche
Geheime Rath Graf von Werthern⸗Beichlingen, ist von Berlin, wo er an den Sitzungen des Herrenhauses Theil
— Der General⸗Lieutenant Freiherr von der Becke, der 3. —rörh hntüuli hat sich nach nnover zurückbegeben.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Assistenzarzt Dr. Nebel und Dr. Stadelmann in Königs⸗ berg i. Pr., Dr. Emil Langner in Silberberg, Dr. Hart in Laucha, Assistenzarzt Dr. Kretzschmar in Einbeck.
Oldenburg. Oldenburg, 14. Februar. (Weser⸗Ztg.) Zur Durchführung der zwischen Preußen, den thüringischen Staaten, Oldenburg, Braunschweig, Anhalt und den 5 städten vertragsweise festgesetzten Maßregeln zur Hebung der Fischerei hat die Staatsregierung dem Landtage den Ent⸗ wurf eines besonderen Fischereigesetzes für das Herzog⸗ thum vorgelegt. Derselbe bezieht sich auf die Küsten⸗ und Binnenfischerei in allen öffentlichen Gewässern und versteht unter letzteren die zum Herzogthume gehörenden Theile der Nordsee und die offenen Meeresbuchten, sowie die öffentlichen Gewässer des Staates, der Gemeinden und Genossenschaften. Das preußische Fischereigesetz vom 30. Mai 1874 hat dem Entwurfe wesentlich zum Muster gedient, und sind daher die Bestimmungen des Entwurfs durchweg denjenigen des preußischen Gesetzes konform; Abweichungen sind nur in⸗ soweit zugelassen, als dieselben im Einzelnen durch die be⸗ sonderen hiesigen Verhältnisse bedingt sind, und als nament⸗ lich die im Vergleich zu manchen preußischen Provinzen ver⸗ hältnißmäßig geringe Bedeutung der Fischerei im Herzogthume manche auf die dortigen Verhältnisse berechnete komplizirtere Bestimmungen, z. B. über die Bildung von Fischereigenossen⸗ schaften, über Laich⸗ und Fischschonreviere u. s. w., bei uns hat entbehrlich erscheinen lassen. Der Landtag ertheilte in seiner gestrigen Sitzung dem Entwurfe mit einigen Abände⸗ rungen seine Zustimmung; als eine der bedeutenderen der beschlossenen Modifikationen ist die zu bezeichnen, daß die nach dem Entwurfe im Verwaltungswege zu erlassenden fischerei⸗ polizeilichen Vorschriften nur nach vorgängiger Anhörung von Sachverständigen und des betreffenden Amtsraths sollen ge⸗ troffen werden können. Sodann fand in der gestrigen Sitzung der Gesetzentwurf für das Fürstenthum Lübeck, betreffend Einführung der Gerichtsorganisation, die Zustimmung des Landtags.
Braunschweig. Braunschweig, 18. Februar. (W. T. B.) Regentschaftsgesetz ist beute in den „Braun⸗ eigischen Anzeigen“ amtlich publizirt worden.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 17. Februar. Die „Polit. Korresp.“ meldet: Aus Konstantinopel vom 16. d.: Es wird eine besondere Irade des Sultans erwartet, welche das Ministerium zu Verhandlungen über alle schwebenden Fragen mit Oesterreich⸗Ungarn ermächtigt. — Die bulgarische Notabelnversammlung soll nun⸗ mehr definitiv am 22. d. M. vom Fürsten Dondukoff⸗Korsa⸗ koff eröffnet werden. — Aus Bukarest von heute: Die rumänische Regierung ist geneigt, Arabtabia unter der Ga⸗ rantie zu räumen, daß diese Position bis zur Entscheidung der Mächte auch Seitens der Russen nicht besetzt werde.
— 18. Februar. Die „Wiener Zeitung“ veröffent⸗ licht heute den zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Deutschland abgeschlossenen Staatsvertrag, betreffend die Aufhebung des Artikels V. des Prager Friedens.
Pest, 17. Februar. (W. T. B.) Im Abgeordneten⸗ hause gab der Finanz⸗Minister bei der Berathung des Budgets ein Exposeé und wies darin auf das günstige Er⸗ gebniß des Finanzjahres 1877 hin. Auch das faktische Resultat des Jahres 1878 entspreche annähernd dem Voranschlag. Von Beginn dieses Jahres bis zum heutigen Tage seien die Ein⸗ nahmen 1 700 000 Fl. höher, als in dem nämlichen Zeit⸗ abschnitte des Vorjahres. Der Minister verglich hierauf die finanziellen Ergebnisse der früheren Jahre, wies eine konstante Verminderung des Defizits nach und betonte die drückende Ein⸗ wirkung der Ereignisse der letzten Jahre, in Folge deren die Schulden um 177 Millionen mit 12 Mill. Fl. Zinsen zu⸗ genommen hätten; dagegen mache die Summe der genannten F s zusammen 416 Mill. Fl. aus. Die Zinsenlast
ei für das Jahr 1879 mit 92 600 000 Fl., für das Jahr 1880 mit 96 Mill. Fl. in Ansatz gebracht. Das diesjährige Desizit betrage 24 Mill. Fl., das Defizit der späteren Jahre würde sich demnach auf 28 Mill. Fl. und abzüglich der Amortisationen und Investitionen auf 12 Millionen be⸗ laufen. Der Minister betrachtet es als die Aufgabe der Konvertirung der schwebenden Schuld des Staates, zu gleicher Zeit den Verbindlichkeiten des Staates nachzukommen und die Regelung der Finanzlage vorzubereiten. Die allgemeinen Ge⸗ sichtspunkte seien, die Beschränkung der bosnischen Okkupations⸗ kosten auf ein Minimum und die Enthaltung eines jeden mit einer neuen Belastung verbundenen Schrittes. Der Minister berührte schließlich auch die Heeresfrage, welche zwar nicht vom blos finanziellen Gesichtspunkte aus beurtheilt werden könne, die jedoch bei der Berathung der Verlängerung des Wehrgesebes zur Sprache kommen werde. Ersparungen könn⸗ ten durch eine Eisenbahngruppirung erzielt werden, auch seien einzelne Einnahmezweige steigerungsfähig; überdies trete eine Erhöhung der indirekten Steuern, sowie die Einführung neuer Steuern und für den Rest des Defizits ein rationeller Verkauf der Staatsdomänen hinzu.
Großbritannien und Irland. London, 17. Fe⸗ bruar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unter⸗ hauses erklärte in Beantwortung einer Anfrage Otway's der Unter⸗Staatssekretär Bourke: Der Regierung sei eine amtliche Abschrift des definitiven russisch⸗türkischen Friedensvertrags nicht zugegangen, und er wisse auch nicht, ob ihr eine solche zugehen werde. Was die von der Pforte zu leistende Kriegsentschädigung betreffe, so verweise er auf die nach Protokoll 11 des Berliner Kongresses von dem russischen Reichskanzler Fürsten Gortschakoff ab⸗ gegebene Erklärung, daß die von der Pforte zu gewährende Kriegsentschädigung die Interessen der Gläubiger der Pforte nicht berühren werde. Der Schatzkanzler North⸗ cote erwiderte auf eine Anfrage Stacpoole's: Das der Pforte von dem Marquis von Tocqueville unterbreitete Finanzprojekt sei der Regierung heute vertraulich mit⸗ getheilt worden. Dem Deputirten James gab der Unter⸗ Staatssekretär Bourke auf eine Anfrage zur Antwort: Die Bevölkerung Cyperns werde den britischen Gesetzen unterworfen sein, sobald die ordnungsmäßige Verkündigung
pitel? zu sagen: „die betreffende Stiftsverwaltung“; b. die 2
sesrannhen hat, nach München zurückgekehrt, und hat die Ge⸗ chäfte der Gesandtschaft wieder übernommen. 1
der Ordonnanz vom 21. Dezember v. J. stattgefunden habe.
1“
Auf eine andere Anfrage Stacpoole's erklärte endlich der Schatzkanzler Northcote: Es sei ihm nicht bekannt, in wie weit die Gerüchte über die Ernennung des Herzogs von Connaught zum Vizekönig von Irland und über die Er⸗ richtung einer Residenz für denselben begründet seien, da er sich des Vertrauens der englischen und irischen Journale nicht rühmen könne, die diese Nachricht gebracht hätten.
— 18. Februar. (W. T. B.) Earl Beaconsfield ist leicht erkrankt. Lord Napier of Magdala ist 29 der Regierung hierher berufen worden und bereits gestern hier eingetroffen. — In der Grafschaft Cork ist der Kandidat der Homeruler, Colthurst, mit einer Majorität von 6130 Stimmen zum Unterhausmitgliede erwählt worden. — Die Rückreise Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und seiner Familie nach Darmstadt ist auf den 27. d. M. festgesetzt.
18. Februar. (Cöln. Ztg.) Ein neuerer Bericht aus Pietermaritzburg, vom 27. Januar, erklärt die frühere Meldung von dem Rückzuge Lord Chelmfords nach Helpmakaar für unbegründet. Die Stimmung in Maritz⸗ burg ist ruhig. Der Dampfer ging an dem genannten Tage von Durban nach Mauritius ab, um Verstärkungen von dort abzuholen. Am 26. griffen die Zulus ein englisches Fort auf ihrer Seite des Tugelastromes an, wurden aber von den Engländern zurückgeschlagen, ohne daß diese Verluste er⸗ litten. Pearson hat 15 km jenseits des Tugelastromes eine befestigte vorgeschobene Stellung eingenommen. Die am 21. überfallene Munitions⸗ und Proviantkolonne war 8 km lang. — Der Höchstkommandirende,⸗Herzog von Cambridge, be⸗ sichtigt morgen die nach dem Cap abgehenden Truppen.
— (Allg. Corr.) Großbritanniens Staatsein⸗ nahmen vom 1. April 1878 bis 8. Februar 1879 betrugen 67 596 857 Pfd. Sterl. gegen 65 933 234 Pfd. Sterl. im ent⸗ sprechenden Zeitraume des vorhergehenden Jahres. Die Aus⸗ gaben beliefen sich auf 72 048 397 Pfd. Sterl. gegen 67 879 504 Pfd. Sterl.
Frankreich. Paris, 17. Februar. (W. T. B.) Bei den Stichwahlen in den Departements Gard und Haute⸗ Loire wurden die Kandidaten der republikanischen Partei gewählt.
Versailles, 17. Februar. (W. T. B.) In der Depu⸗ tirtenkammer richtete heute Provost⸗Delaunay (Bona⸗ partist) wegen des Beschlusses des Pariser Munizipalraths, betreffend Bewilligung eines Kredits von 100 000 Frcs. zu Gunsten der heimkehrenden Amnestirten, eine Anfrage an die Regierung. Der Minister des Innern, de Marcère, erklärte: Die Absicht des Munizipalraths sei eine vortreffliche, und die Regierung werde demnächst eine Vorlage auf Be⸗ willigung eines Kredites zu demselben Zwecke ein⸗ bringen. Der Munizipalrath habe jedoch bei seinem Beschlusse nicht die gesetzliche Form beobachtet. In Folge dessen sei dem Munizipalrathe in einem Schreiben die Achtung vor dem Gesetze ins Gedächtniß zurückgerufen worden. Der Minister forderte die Kammer auf, Vertrauen u haben, damit die Besorgnisse und Beunruhigungen ver⸗ schwänden, die mit der ersten Periode der republikanischen Entwickkung verknüpft wären. (Proteste Seitens der Linken.) Provost⸗Delaunay dankte dem Minister, daß er in seinem Sinne gesprochen habe. (Ironischer Beifall der Linken.) Blachéère (Rechte) befragte den Minister des Innern wegen der Unsicherheit in Paris und der daselbst neuerdings vorgekommenen nächtlichen Angriffe. Der Minister erklärte die bezüglichen Mittheilungen der Zeitungen für übertrieben, indessen seien alle zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßregeln angeordnet.
Im Fortgange der Sitzung erstattete Andrieux Namens der Amnestiekommission über die Amnestievorlage der Regierung Bericht. Danach ist zwischen der Kommission und dem Ministerium über alle Punkte, mit Ausnahme eines einzigen, ein Einverständniß erzielt worden, indem das Mi⸗ nisterium es ablehnt, die Amnestie auf die Betheiligten an dem am 31. Oktober 1870 in Paris stattgehabten Insurrektions⸗ versuch auszudehnen, was von der Kommission befürwortet wird. Die Berathung der Amnestievorlage wurde auf nächsten Donnerstag, die Ernennung der Budgetkommission auf nächsten Sonnabend festgesetzt.
Türkei. Konstantinopel, 17. Februar. (W. T. B.) Zwischen der Pforte und dem englischen Botschafter finden Fgennh Verhandlungen statt über den Abschluß einer
Fonvention zur Verhinderung der Sklaveneinfuhr aus Afrika; nach der Konvention sollen die Mächte gegen⸗ seitig das Recht haben, verdächtige Schiffe zu untersuchen. — Die internationale Kommission in Philippopel hat fast 5 Kapitel des Organisationsentwurfes für Ost⸗ rumelien beendet; der französische Kommissar hat den Ent⸗ wurf eines 6. Kapitels, betreffend die administrative Einthei⸗ lung von Ostrumelien, vorgelegt. — Die Finanzkommission hat vorgeschlagen, die Ausfuhrzölle um 4 Proz,, die Ein⸗ fuhrzölle um 12 Proz. zu erhöhen. — Der Pforte ist die Anzeige von der erfolgten Uebergabe Khoturs an Persien zugegangen.
— Um eine Einschleppung der Pest aus Rußland zu verhüten, hat der Gesundheitsrath angeordnet, daß alle Schiffe, welche aus russischen Häfen des Schwarzen Meeres kommen, einer sanitätlichen Untersuchung und einer 24stündigen Ouarantäne behufs weiterer Beobachtung unterliegen und daß alle Waaren und Gegenstände, die als Träger der Epi⸗ demie anzusehen sind, vor der Auslieferung desinfizirt werden. Gleichzeitig sollen mehrere Aerzte nach den von der Epidemie heimgesuchten Ortschaften in Rußland entsendet werden, um sich über den Stand der Epidemie zu unterrichten und die Centralverwaltung über alle die Krankheit betreffenden Dinge auf dem Laufenden zu erhalten.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 15. Fe⸗ bruar. (St. Pet. Herold.) Ein Allerhöchster Befehl ordnet die Errichtung einer besonderen, unter dem Vorsitz des Mit⸗ gliedes des Reichsraths, Staatssekretärs Ostrowfkij, stehen⸗ den Kommission an, welcher sowohl die Ausfindigmachung von geeigneten Mitteln zur erfolgreichen Beschaffung der nothwendigen Verpflegungsgegenstände für die Armee und die Flotte, als auch die Durchsicht der in Kraft stehenden Gesetze über Lieferungen für die Armee zu⸗ teht. Dem Präsidenten ist es anheimgestellt, an den Sitzun⸗ gen der Kommission alle Personen theilnehmen zu lassen, deren Mittheilungen förderlich sein können. Die Beschlüsse ver Kommission, zu welcher Mitglieder des Kriegs⸗, Marine⸗,
nan
2. Abtheilung der Eigenen Kanzlei Sr. Majestät gehören, werden dem Reichsrath zur Begutachtung vorgelegt.
— 17. Februar. (W. T. 8) Ein Telegramm der „Agence Russe“ aus Bukarest bestätigt, daß die Differenzen zwischen Rußland und Rumänien bezüglich der von Rumänien getroffenen Quarantänemaßregeln, sowie bezüglich des Durch⸗ ugs der russischen Truppen durch die Dobrudscha beseitigt eien; dagegen seien die Schwierigkeiten hinsichtlich der Be⸗ etzung von Arab⸗Tabia bisher noch nicht geordnet.
— 18. Februar. (W. T. B.) Ein Telegramm des Generals Loris⸗Melikoff von gestern meldet, daß in den von der Epidemie heimgesuchten Oertlichkeiten keine neuen Erkrankungen und Todesfälle vorgekommen sind. Im Kreise Jenotajewsk waren gestern 2 Grad Kälte; die Kommunikation auf der Wolga war wieder hergestellt, indeß noch schwierig. Bei Astrachan dauerte der Eisgang fort; die Kommunikation mit dem gegenüberliegenden Wolga⸗ ufer war gänzlich abgebrochen. Die Gemeindeversammlung in
Zarizin hat die Errichtung von Hospitälern beschlossen.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
St. Petersburg, Montag, 17. Februar, Abends. (Verspätet eingetroffen.) Wie gemeldet, fand gestern anläßlich des Friedensschlusses mit der Türkei Parade und Gottesdienst im Winterpalais statt. An ersterer nahmen ausschließlich Repräsentanten der Gardetruppen und solcher Truppen des St. Petersburger Militärdistrikts Theil, welche am letzten Kriege betheiligt gewesen waren. Se. Majestät der Kaiser ging in Begleitung der Großfürsten und der Prinzen von Bayern und Baden die Reihen der Truppen entlang, jeden einzelnen Truppentheil begrüßend, während die Musik die Nationalhymne spielte. Nach der Parade begab sich der Kaiser in die Palaiskirche, wo der Metropolit Isidor das Manifest Sr. Majestät anläßlich des Friedensschlusses verlas; hie auf begann der Dankgottesdienst. Bei dem Absingen des Tedeum wurden von der Peter⸗Paulsfestung 101 Kanonenschüsse ab⸗
gefeuert. “ . 8
8
Nr. 3 des „Marine⸗Verordnungs⸗Blattes“ hat fol⸗ genden Inhalt: Beförderungsbedingungen für vierjährig Freiwillige. — Organisation des Steuermannspersonals. — Mützenbänder mit dem Schiffsnamen. — Schreibweise des Ortsnamens Karlsruhe in Baden. — Die Begebung von Wechseln in Rio de Janeiro. — Stempel zu den Schiffswechseln. — Schwimmunterricht an Bord und bei den Marinetheilen. — Rücküberweisung Geheilter von dem Lazareth YVokohama an S. M. Schiffe und Fahrzeuge. — Quaran⸗ tänebestimmungen. — Erneuerung der Medizinalausrüstung auf den dauernd auf auswärtigen Stationen befindlichen Fahrzeugen. — Aus⸗ stellung des Geschützführerzeugnisses. — Vermehrung im Etat an Abkommgeschützen. — Fortsetzung der vergleichenden Versuche über die Heizkraft ꝛc. verschiedener Steinkohlen. — Verzeichniß der im II. Halbjahr 1878 befhlenen Aenderungen an älteren Bestimmun⸗ gen ꝛc. — Personalveränderungen. Benachrichtigungen.
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Der Etat für den Reichskanzler und die Reichs⸗ kanzlei auf das Etatsjahr 1879 — 80, 103 780 ℳ, stimmt in seinen Positionen mit dem laufenden überein, nur daß 1200 ℳ Wohnungegeldzuschuß für einen Beamten, welcher eine Dienstwohnung hat, abgesetzt worden sind.
Im Etat für das Reichskanzler⸗Amt sind die Einnahmen von 409 940 auf 558 151 ℳ (+ 148 211 ℳ) erhöht worden, haupt⸗ sächlich weil die Einnahmen des Patent⸗Amts um 409 540 ℳ höher angesetzt werden konnten, als im Etat 1879 — 80.
Bei den fortdauernden Ausgaben sind Kap. 1 Besol⸗ dungen im laufenden Etat 917 940 ℳ ausgesetzt, woron 453 640 ℳ auf den Etat des Reichs⸗Schatzamts übergehen und 464 300 ℳ im Etat des Reichskanzlers verbleiben, die sich pro 1879 — 80 auf 520 616 ℳ (+ 56 310 ℳ) erhöhen. Das Mehr ist mit 12 000 ℳ (künftig wegfallend) dadurch veranlaßt, daß die bei dem Reichskanzler⸗ Amt voraussichtlich verbleibenden Räthe ein höheres Gehalt als das Durchschnittsgehalt beziehen und daß eine Stelle eines vortragenden Raths nun in Zugang gebracht werden mußte; außerdem ist die Anstellung von expedirenden Sekretären u. s. w nothwendig geworden. 23 000 ℳ fallen auf die Erhöhung des Fonds für Geschäftsbedürf⸗ nisse u. s. w⸗- Bei den allgemeinen Fonds Kap. 2 556 425 ℳ (+ 430 285 ℳ) sind diejenigen 20 000 ℳ, welche im laufenden Etat unter den einmaligen Aurgaben zur Unterstützung für den Deutschen Fischereiverein ausgeworfen sind, als fortlaufende Ausgabe in den Etat eingestellt worden. Ebenso sind 50 000 ℳ Kosten der Maß⸗ regel gegen die Rinderpest, welche die Reichskasse Jahr für Jahr außeret tsmäßig belastet haben, etatisirt worden; außerdem sind 355 825 ℳ Erstattung des Aufwands, welchen Preußen zur Abwehr der Rinderpest gemacht hat, hier auf den Etat gebracht. Endlich sind in diesem Kapitel 5000 ℳ Kosten aus Anlaß der Maßregeln gegen die Reb⸗ lauskrankheit ausgeworfen. Die Kapitel Reichs⸗Kommissariate, Bundes⸗ amt für das Heimathswesen, Entscheidende Disziplinarbehörden, Behörden für die Untersuchung von Secunfällen und Normal⸗ Eichungskommission sind unverändert geblieben. Der Etat für das statistische Amt 248 110 ℳ hat sich um 3040 ℳ erhöht, der des Gesundheitsamtes um 14 365 ℳ, davon 13 020 ℳ für neuanzustel⸗ lende Büreaubeamte. Für das Patentamt erhöhen sich die Ausgaben auf 491 320 ℳ, um 293 290 ℳ, weil die Geschäfte dieser Behörde so an Umfang zugenommen haben, daß sie nur mit erheblich ver⸗ stärkten Arbeitskräften bewältigt werden können. Auch der Fonds zu Amtsbedürfnissen hat um 40 000 ℳ und der zur Herstellung von Veröffentlichungen des Patentamtes bestimmte um 80 000 ℳ, dem Bedürfniß entsprechend, erhöht werden müssen. Die gesammten fort⸗ dauernden Ausgaben belaufen sich auf 2 154 795 ℳ (+-798 830 ℳ).
An einmaligen Ausgaben sind 608 504 ℳ (+ 171 044 ℳ) ausgeworfen, und zwar 1) Beitrag zu den Kosten der Fischzuchtanstalt zu Hüningen 26 800 ℳ (+ 5840 ℳ), 2) Beihülfe zur Erweiterung des Anstaltsgebäudes des Germanischen Museums in Nürnberg (wie im laufenden Etat) 24 000 ℳ, 3) zur Einrichtung einer Fachbiblio⸗ thek für das Patentamt (ꝛc.) 50 000 ℳ, 4) Beitrag zu dem Wieder⸗ herstellungsbau der Katharinenkirche zu Oppenheim a. Rh. (ꝛc.) 16 500 ℳ, 5) Beihülfe zur Förderung der auf Erschli ßung Central⸗ Afrikas gerichteten wissenschaftlichen Bestrebungen 70 000 ℳ (s— 30 000 ℳ), 6) zur Erwerbung und baulichen Instandsetzung eines Grundstücks für das Gesundheitsamt 312 000 ℳ, 7) für Re⸗ muneration ꝛc der Reichskommission zur Entscheidung von Beschwer⸗ den auf Grund des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 39 440 ℳ, 9 an Preußen 73 764 ℳ für die erste Ausrüstung der zur Abwehr der
inderpest ufgestellten Gensd'armen ꝛc., ad b. ist im Etat bemerkt:
„Von den durch den vorjährigen Etat als Beihülfe zur Förderung der auf die Erschließung Centralafrikas gerichteten wissen⸗ schaftlichen Bestrebungen bewillinten 100 000 ℳ ist ein Betrag von 80 000 ℳ der aus der Verschmelzung der „Deutschen Gesellschaft’ zur Erforschung Aequatorialafrikas“ und der „Deutschen Afrikanischen Gesellschaft“ hervorgegangenen „Afrikanischen Gesellschaft in Deutsch⸗ land“ zugewendet worden. Dieselbe hat sich die Erforschung des Beckens des Congo als Hauptaufgabe gestellt, nördlich und südlich von diesem Strome ihre
und Justiz⸗Ministeriums der Reichskontrolle und der
Expeditionen ausgerüstet, von denen die eine von der Küste über Adamaua nach Wadai, die andere von Loanda über Kassange nach Mussumbe und geeignetenfalls nach Nyangwe vorzudringen die Be⸗ ö Hꝛt.
Die Dauer dieser Expeditionen ist bis zur zweiten Hälfte des Jahres 1881 angenommen. Die der genannten Ge. afiten. b e stehenden Mittel werden zwar voraussichtlich zu einer Fortführung ihrer Unternehmungen bis zum Frühjahr 1880 hinreichen. Da in⸗ dessen die alsdann erforderliche weitere Versorgung der Expeditionen schon mindestens sechs Monate vorher eingeleitet werden muß, um rechtzeitig erfolgen zu können, so ist auf die Beschaffnng des nöthigen Aufwandes durch den vorliegenden Etat Bedacht genommen.
Den Rest der Eingangs erwähnten 100 000 ℳ im Betrage von 20 000 ℳ hat ein bei den von der „Deutschen Gesellschaft zur Er⸗ forschung Aequatorial⸗Afrikas“ früher ausgegangenen Unternehmungen bereits betheiligt gewesener Afrikaforscher auf sein von mehreren wissenschaftlichen Autoritäten befürwortetes Gesuch zur Ausführun eines Projekts erhalten, welches durch den hierüber zuvor gukachtlich gehörten Vorstand der „Afrikanischen Gesellschaft“ als sachlich mit den Operationen dieser Gesellschaft im Einklang stehend und als zur vollen Berücksichtigu ig sich empfehlend bezeichnet worden war. Der eingestellte Betrag wird ausreichen, um auch die für diese Expedition etwa weiter noch erforderliche Beihülfe zu gewähren.“
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Statistische Nachrichten.
Nach einer im „Kirchl. Gesetz⸗ u. Verordn.⸗Bl.“ abgedruckten Denkschrift wurden in den evangelischen ö vs. älteren preußischen Provinzen und den hohenzollern⸗ schen Landen im Jahre 1877 525 802 Kinder geboren, davon 482 628 oder 91,78 % getauft; 8,22 % blieben entweder 2] oder empfingen die Taufe in einer anderen Kirchengemeinschaft. 1876 war der Prozentsatz der getauf en Kinder 92 29, 1875 91,98 % Von den Kindern aus rein evangelischen Ehen wurden im Jahr 1877 94 % (1876 94,97 %) getauft, von Kindern aus Mischehen SIEö 68,72 %), von unehelichen Kindern 80,57 % (1876
In den einzelnen Provinzen stellte sich für die Gesammtheit de getauften Kinder das Verhältniß wie folgt: Westfalen 96,28 %, Rheinprovinz 95,48, Pommern 95,08, Posen 94,47, Schlesien 94,42 Sachsen 93,18, Ost⸗ und Westpreußen 92,51, Brandenburg 84,09 Hohenzollern 74,16 %. Für die großen Städte ergiebt sich folgender Prozentsatz: Breslau 98,17, Barmen 94,55, Posen 93,97, Dortmun vGekemh 80,37, Magdeburg 76,64, Stettin 73,16, Berlin
1, %o.
Die unchelichen getauften Kinder bildeten 80,57 % der unehelich gebornenen, und zwar in den Provinzen Posen 87,41, Schlesien 87,40, Pommern 87,30, Westfalen 84,91, Sachsen 84,61, Bran⸗ denburg ohne Berlin 83,26, Ost⸗ und Westpreußen 82,84 8 Rheinprovinz 79,92, Hohenzogern 50, Berlin 45,94 %.
Die Zahl der bürgerlichen Eheschließungen betrugx 106 742 (darunter 6319 als die Hälfte der Mischpaare), gegen 112 807 in 1876 und 119 600 in 1875. Von rein evangelischen Paaren haben 84,84 %, von Mischpaaren (zur Hälfte gerechnet) 78,31 %, von beiden zusammen 84,45 % die Trauung erhalten. Die Prozentsätze
waren 1875 1876 1877 81,15 82,79 84,84
für rein evangelische Paare ür Mischpaare .. . 71,90 77,70 78.31 für beide zusammen . .80,60 82,49 84,45 8 Die Zahl der Trauungen hat also verhältnißmäßig zugenommen. In den einzelnen Provinzen bildeten die Trauungen von den bürger⸗ lichen Eheschließungen folgenden Prozentsatz: Rheinprovinz 96,18 Posen 94,99, Westfalen 93,49, Schlesien 93,32, Pommern 91,06, Ost⸗ und Westpreußen 88,17, Sachsen 84,73, Brandenburg 66,67, Geget 37,50 %. 8 1“ ür die größeren Städte stellt sich der Prozentsatz wie folgt: Barmen 94,37, Posen 84,12, Breslau 64,91, Königsberg 64,. Magdeburg 45,85, Dortmund 45,84, Stettin 36,68, Berlin 31,58 %. Im Jahre 1877 wurden von der auf die evangelische Kirche ge⸗ rechneten Hälfte der Mischehen 78,31 %, im Jahre 1876 nur 77,70 % in der Landeskirche eingesegnet. Von Mischehen, in denen die Braut evangelisch ist, betrug 6929 und die Zahl der Trauungen solcher Paare 3169; in Mischehen dagegen, in der der Bräutigam evangelisch ist, wurden 5708 bürgerlich geschlossen und nur 1779 kirchlich eingesegnet.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Hefte 2 bis 5 der diesjährigen „Annalen des Deutschen Reiches“ (Herausgeber G. Hirth) enthalten in erster Linie den sehr umfassenden Kommentar zu dem Sozialistengesetz aus der Feder des Reichtagsmitgliedes Professor K. Gareis; demselben geht ein um⸗ fassender Auszug aus den stenographischen Berichten über die bez. Verhandlungen des Reichstags voraus. An handelspolitischen Ma⸗ terialien bringen diese Hefte u. a. das Programm des Reichskanzlers und die Denkschrift des Vereins für Handelsfreiheit, die Rede des 8 Hrn. von Riecke in der württembergischen I. Kammer, ferner Tabellen uͤber Waarenpreise in den letzten Jahren. Der elsässische Reichs⸗ tagsabgeordnete Grad berichtet ausführlich über die direkten Steuern im Reichslande, P. Dehn über elsässische Arbeiterbudgets. Außerdem enthalten die Hefte bevölterungs⸗ und handelestatistische Mittheilungen. 26 4 2 .38; — Für die nächsten Hefte sind an größeren Abhandlungen u. a. ange⸗ kündigt: Rechtsverhältnisse der Familien⸗Fideikommisse in Deutsch⸗ land von Lemis und Deutsches Baupolizeirecht von Leuthold. — Karte vom deutschen Zollgebiet mit sämmtlichen Haupt⸗Steueramts⸗ und Haupt⸗Zollamts⸗Bezirksgrenzen. Nach amt⸗ lichen Quellen bearbeitet, entworfen und gezeichnet von Hugo Knoblauch, Ingenieur und Königlicher Feldmesser. — Berlin, 1879. Carl Heymannus Verlag. (Preis 3 ℳ) — Auf der vorliegenden, im Maßstab von 1:2 000 000 entworfenen Karte sind die Grenzen nicht nur des deutschen Zollgebiets wie der einzelnen Staaten, sondern auch die der Provinzial⸗Steuer⸗Direktionen und der Haupt⸗Steuerämter u. s. w. farbig angegeben. Auch die Sitze der verschiedenen Steuerbehörden sind durch verschiedene Schrift und Farben kenntlich gemacht. Außerdem bringt die Karte die Eisenbahnen, Wasserstraßen, Angaben über die Größe der Städte, Größe der Hafenplätze u. s. w, so daß sie als eine in vieler Be⸗ ziehung tüchtige und nützliche Arbeit zu bezeichnen ist. Donaueschingen, 10. Februar. (Schw. M.) Vor einigen Tagen fanden mehrere Mitglieder der hiesigen historischen Gesell⸗ schaft Spuren und Ueberreste von Pfahlbauten im Pfohremer Ried, welche von höchstem wissenschaftlichen Interesse sind. Die Fundstücke bestehen aus Ueberresten von Geweben, sowie aus Ge räthen der Stein⸗, Bronze⸗ und Eisenzeit. B
Gewerbe und Handel.
Der Verwaltungsrath der Danziger Privat⸗Acien Bank hat die Dividende auf 5,2 % festgesetzt.
— Aus dem Rechnungsabschluß der Magdeburger Rück⸗ versicherungs⸗Gesellschaft pro 1878 ergiebt sich, daß das vergangene Jahr einen Reingewinn von 250 000 ℳ erbracht hat, woraus für die Aktionäre eine Dividende von 11 % (33 ℳ pr. Aktie) zur Vertheilung gelangen wird. Der Sparfonds stellt sich auf 185 301 ℳ gegen 118 755 ℳ am 1. Januar 1878.
— Nach dem Rechnungsabschluß der Magdeburger Feuer⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft betrug Ende vorigen Jahres die gesammte Versicherungssumme 14 965 186 624 ℳ, die gesammte rämien⸗Einnahme 28 790 323 ℳ, die zurückgestellte Prämien⸗Reserve 8 753 532 ℳ, die Summe der gesammten Brandschäden 15 487 559 ℳ, die Brandschaden⸗Reserve 2 067 396 ℳ, der Reingewinn 1 334 000 ℳ Aus Letzteren werden 240 ℳ per Aktie gleich 40 % der Einzahlung an die Aktionäre vertheilt. Der Kapital⸗Reservefond der Gesellschaft
Operationsbasen gewählt, und dementsprechend im Herbst 1878 zwei 8 .— — .
bleibt unverändert wie bisher 1 878 067 ℳ.