1879 / 45 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Feb 1879 18:00:01 GMT) scan diff

11u“

Schauspielhaus. 51. Vorstellung. Die Mar⸗ quise von VBillette. Original⸗Schauspiel in 5 Akten von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Anfang 7 Uhr. Saal⸗Theater. Freitag: Keine Vorstellung. Sonnabend: Einunddreißigste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft, unter Di⸗ rektion von Emil Neumann. 1) Premiere représen- tation de: L'été de Ila St. RMartin. Co- médie en 1 acte par MM. H. Meilhac et L. Halévy. ) Premidre représentation de: La Papillone. Comédie en 3 actes par M. Victorien Sardou.

Wallner-Theater. Freitag: Zum 107. Male:

Doktor Klaus. Sonnabend: Zum 108. Male: Doktor Klaus.

Victoria-Theater. Direktien: A Freitag und Sonnabend: Dornröschen. Großes Volksmärchen (Feerie) in 3 Akten (18 Bildern) mit Gesang und Ballets von E. Pasqus und Carl Brandt. Musik von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Scene gesetzt von Emil Hahn. (Parquet

, II. Rang 2 ℳ, Gallerie 50 ₰.)

Freitag: 35. Gast⸗

Niemann und des Hrn. Der Weg Eine

Residenz-Theater. spiel der Fr. Hedwig Friedrich Haase. Die Geschwister. durch's Fenster. Nach Sonnennuntergang. kleine Gefälligkeit.

Stadt-Theater. Freitag: Fräulein Ernestine Wegner vom Wallner⸗Theater hat sich nach aber⸗ mals gütigst ertheilter Erlaubniß des Hrn. Direktors Lebrun bereit erklärt, noch dreimal, und zwar Frei⸗

ag, Sonntag und Montag, als „Margarethe“ in

Ehrliche Arbeit, Posse mit Gesang in 3 Akten von H. Wilken, Musik von R. Bial, mit den dazu gehörigen, von Frl. Wegner gesungenen Liedereinlagen, aufzutreten. Nach den gemachten günstigen Erfah⸗ rungen bleiben auch heute die halben Kassenpreise

Parquet 1,50 ꝛc.) in Kraft.

National-Theater. Freitag: Zum 2. Male: Zwischen den Schlachten. 8 Björnson. Hierauf zum 2. Male: Meister Andrea. Fastnachtsschwank in 2 Akten von Emanuel Geibel. In Scene gesetzt von Paul

Borsdorff. Sonnabend: Zum 1. Male: Andreas Hofer.

Ostend-Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130.)

Freitag: Die Räuber von Fr. v. Schiller.

Belle-Alliance -Theater. Freitag und folgende Tage: Gewöhnliche Preise. (I. Parquet 1,50 u. s. w.). Mayr. Faust und Margarethe. Posse mit Gesang in 5 Bildern von Hopp. 2 her: Theodolinde. Lustspiel 1 Akt von Schweitzer.

nfang 7 Uhr, von Faust und Margarethe

¼ Uhr.

Germania-Theater. Freitag: Zu besonders ermäßigten Preisen. Parquet 1ℳ Zum 21. Male: Lebensbild in 5 Akten nach Fritz

Onkkel Brafig. Reuters „Ut mine Stromtid“. 8 Sonnabend: Zum 22. Male: Onkel Bräsig.

(ircus Salamensky. Freitag: Harmusand und der Ponnyhengst „Jella“, vorgeführt von Fr. Salamonskyv. „De Nubio“, Schulpferd, geritten von Frl. Guillaume. „Piff und Puff“, vorgeführt vom Direktor. Schulpferd „Cony“, geritten von Frl. Elise. Pariser Leben.

Sonnabend: Gala⸗Vorstellung. Eine Nacht in Calcutta. 1

Sonntag: Zwei Vorstellungen, um 4 u. 7 Uhr.

Coscert-Haus. Concert des Königlichen Hof⸗

Mustkdirektors Bilse.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Margarethe Damm mit Hrn. remier⸗Lieutenant Albert Fock (Colberg). I. Ida Lange mit Hrn. Gutsbesitzer Eduard

Koch (Vehlitz Barleben).

Schauspiel in 1 Akt

Gastspiel des Fräul. Lina Parodirende Vor⸗

Verehelicht: Hr. Major Robert v. Winterfeld mit Frl. Anna v. Trotta, gen. Treyden (Fried⸗ land in Ostpr.) Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bankdirektor Al⸗ bert Humbert (Magdeburg). Hrn. Pastor August Vogel (Hohen⸗Reinkendorf) Hrn. Pastor K. Kobelt (Lindenhof zu Neinstedt) Eine Tochter: Hrn. Bürgermeister Hein⸗ rich Fischer (Rinteln a. d. Weser). Hrn. Eisen⸗ bbahn⸗Direktor Krueger (Königsberg). Gestorben: Hr. Justiz⸗Rath a. D. Graf Albrecht 2 „Goschütz (Polnisch⸗Würbitz bei

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbriefserneuerung. Der hinter den Schlosser Johann Albert Schlotter wegen Heblerei und Unterschlagung unter dem 2. Juli 1877 erlassene

Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 12. Februar 1879. Königliches Stadtgericht. Ab⸗ theilung für Untersuchungssachen. Deputation V. für Verbrechen und Vergehen.

Die in der öffentlichen Vorladung vom 27. Sep⸗ bember 18b * 2, d2 nam⸗ ema 5 onen sind wegen Verletzung dern Hehrpflicht Jeder zu einer Geldstrafe von 200 ℳ, im Unvermögensfall zu 40 Tagen Gefängniß 5 = 1 T urtheilt worden. fall die Geldstrafen von den Betreffenden ziehen, event. die substituirten Gefängniß gegen sie zu vollstrecken und mich davon zu

gerechnet rechtskräftig ver⸗ wird ersucht, im Betretungs⸗ einzu⸗ afen ach⸗

Oeffentliche Vorladung. Auf die Anklage des Polizeianwalts hier vom 7. Dezember 1878 ist gegen den Reservisten, Tagelöhner August Friedrich Ferdi⸗ nand Zemke aus Nestau wegen unerlaubten Aus⸗ wanderns auf Grund des n. 360 Nr. 3 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs die Untersuchung eröffnet und ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 3. April 1879, Mittags 12 Uhr, im hie⸗ sigen Gerichtslokale, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Wellmann angesetzt, zu welchem der ꝛc. Zemke mit

Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidi⸗ gung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termine an⸗

contumaciam verfahren werden. Greifenberg i./Pom., den 11. Dezember 1878. Königliches Kreisgericht. Kommissarius für Uebertretungen.

Ediktal⸗Citation. Auf die Anklage des Staats⸗ anwaltes vom 21. November 1878 ist gegen den Angeklagten Militärpflichtigen Wilhelm Otto Raether, zu Nowaweß am 20. Dezember 1855 ge⸗ boren, welcher sich zuletzt in Nowaweß aufgehalten hat, auf Grund §. 140 des Strafgesetzbuchs wegen Verletzung der Wehrpflicht die Unter⸗ suchung eingeleitet und haben wir zum mündlichen Verfahren einen Termin auf den 18. April 1879, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokale anberaumt, wozu der dem jetzigen Aufenthalte nach unbekannte Angeklagte

Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter genauer An⸗ gabe der dadurch zu erweisenden Thatsachen uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheint der Angeklagte oder dessen Bevollmächtigter nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Potsdam, den 13. Dezember 1878. Königliches Kreisgericht, Ab⸗ theilung I.

Verkäufe, Verpachtungen, [1609] Königliche Westfälische Eisenbahn. Auf dem Bahnhofe Papenburg soll ein See⸗ güterschuppen erbaut werden. Dazu sind ver⸗

anschlagt: 1 Loos 1. Die Maurer⸗ und Steinmetz⸗ arbeiten zu rund. 8890 2. 756 Mille Ziegelsteine zu rund 24 192 3. Kalk und Traß zu rund 5 662 4. Flurplatten und Werksteine “” . Zimmerarbeiten und Material 1e68“ Dachdecker⸗ und Klempner⸗ arbeiten zu r1.l.].]. 9 084 . Tischler⸗ und Schlosserarbeiten mun Ec p“ . Gußeiserne Säulen zu rund. 9 797 .Blechträger, eiserne Fenster und Thüren zu rund 19 548 .Schmiedeeisen zu Veranke⸗ c1Xqmp* . Glaser⸗ und Anstreicherarbei⸗ ten zu rund

2 586

1 900 Summa 124 292 Kosten⸗Anschlag, Zeichnungen und Submissions⸗ Bedingungen sind sowohl auf meinem Bureau hierselbst, als bei dem Herrn Regierungs⸗Baumeister Schachert zu Papenburg einzusehen, daselbst auch Kopien davon gegen 1 für Anschlag und Sub⸗ missions⸗Bedingungen, und gegen 50 Pfennige für jedes Blatt der Zeichnungen zu bekommen. Offerten auf das Ganze oder einzelne Loose sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf den Papenburger Seegüterschuppen“ bis zu dem auf Mittwoch, den 5. März cr., Mittags 12 Uhr, in meinem Bureau angesetzten Termine portofrei an mich einzusenden, wo dieselben in Gegenwart der dazu etwa erschienenen Submittenten eröͤffnet wer⸗ den sollen. Mündliche Offerten sind vor Eröffnung der schriftlichen zu Protokoll zu geben. Nachgebote werden nicht angenommen. Emden, den 18. Februar 1879.

Der L1e“

[1607] Hannoversche Staatsbahn.

Die im Jahre April 1879/80 in der Bahnhofs⸗ Gasanstalt zu Hannover zur Darstellung gelangen⸗ den circa 800 000 kg Gaskoke und circa 88 000 kg Gastheer sollen im Wege der Submission vergeben werden. Termin dazu steht auf Mittwoch, den 5. März ecr., Vormittags 10 ½ Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde an. Offerten sind ver⸗ siegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, portofrei bis zum Termine einzureichen. Die Be⸗ dingungen können in unserer Kanzlei eingesehen, auch gegen 50 Kopialien bezogen werden.

Hannover, den 19. Februar 1879.

Königliche Eisenbahn⸗Kommission.

[1606] Hannoversche Staatsbahn. Submission auf Lieferung von: 1 50 Stück Gußstahlherzstücken, 12 Stück Kreuzungsstücken. Termin: Freitag, den 14. März c., Vormittags 10 Uhr, im unterzeichneten Bureau, von welchem auch Be⸗ dingungen gegen Einzahlung von 1 (Nachnahme diesseits nicht erwünscht) zu beziehen sind.

Nr. 32/33, anberaumt ist, woselbst die Beding zur Einsicht ausliegen. müssen vor dem Termin eingereicht werden.

[1494] der Aufforderung vorgeladen wird, zur festgesetzten

zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden] können. Im Falle des Ausbleibens des Angeklagten wird mit der Untersuchung und Entscheidung in

mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur fest⸗ gesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner

ceirca 500

““

Die versiegelten Of

Königsberg, den 16. Februar 1871. Königliches Garnison⸗Lazareth. Bekanntmachung. Die Anfertigung und Lieferung von 1 1) 10 Stück Wagen à 10 t Tragfähigkeit zum Transport von Holzkohlen, Lohe und Lang⸗ eisen für die Saarbrücker Eisenbabn, 2) 5 desgleichen für die Rhein⸗Nahe⸗Eisen⸗

ahn, 3) 5 Stück Kleinviehwagen à 10 t Tragfähig⸗

keit für die Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn, 4) 40 Satzachsen und 8 5) 20 Spiralfedern zu Zugapparaten,

80 Spiralfedern zu Buffern und

80 neunblättrigen Güterwagenfedern soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Hierzu ist Termin auf Mittwoch, den 12. März, 3 ½ Uhr, im unterzeichneten Bureau anberaumt, bis zu wel⸗ chem Termine die Offerten portofrei, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift einzusenden sind. Die Bedingungen und Zeichnungen können eben⸗ daselbst eingesehen, auch auf portofreie Anträge gegen Erstattung von 2 für Kleinviehwagen, 2 für Langeisenwagen, 1 für Federn und 1 für Achsen, bezogen werden. Cto. 285/2.) Saarbrücken, Bahnhof, den 13. Februar 1879.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Maschinentechnisches Bureau.

[1586] Bekanntmachung. 1

Die unterzeichnete Kommission bedarf zur Be⸗

schaffung pro 1879/80 nachstehende Materialien und

Ausrüstungsstücke, als:

Meter graue Futterleinwand,

circa 800 Meter blaues Schooßfutter,

cirea 50 Meter Kragendrillich,

circa 3100 Meter Futter⸗Callicot,

circa 4000 Meter Unterhosen⸗Callieoot,

circa 2200 Meter Drillich zu Jacken und Hosen,

circa 1500 Meter weiße Hosenleinwand,

circa 100 Meter Futterboy, .

circa 6000 Meter Hemden⸗Callicot oder die ent⸗

sprechende Anzahl fertiger Hemden,

sowie die jährlichen, Kontingente an Ausrüstungs⸗

stücken. 8 B

Offerten von zuverlässigen Lieferanten nebst Pro⸗

ben mit Preisangaben können der Kommission ver⸗

siegelt und portofrei bis zum 3. März c. ein⸗

gesandt werden. 1

Diese Proben werden nur auf spezielles Ver⸗

langen, was in der Offerte anzugeben bleibt, zurück⸗

esandt.

8 Die Auswahl der Materialien und Stücke findet

im Verhältniß der Waare zum Preise statt,

so daß Mindestfordernde unberücksichtigt bleiben,

wenn die Waare zu leicht befunden wird.

Die Lieferungsbedingungen können im Rechnungs⸗

Büreau, Mühlenstraße 25, eingesehen werden.

Posen, den 16. Februar 1879. (Ag. P. 18,/2. 79.)

Bekleidungs⸗Kommisston des Westfälischen Füsilier⸗Regiments Nr. 37.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

8e Hannoversche Vank.

Die für das Jahr 1878 „5 ½ % gleich 41. 25 ₰“ betragende Dividende auf unsere Bankaktien wird gegen Einlieferung des Dividendenscheines Nr. 3 hier vn unserer Effekten⸗ und Coupons⸗ asse, in Harburg bei unserer Filiale, in Leer bei unserer Agentur, in Berlin bei der Direktion der Diskonto⸗ Gesellschaft und 8 bei der Dentschen Bank, in Leipzig bei Herren Frege & Co. von heute ab ausgezahlt. 8 Hannover, den 19. Februar 1879.

Hannoversche Bank. G. Lücke. Göhmann.

1887] Bekanntmachung.

Bei der am heutigen Tage bewirkten Ausloosung von Kreisobligationen sind folgende Nummern von der III. Ausgabe nach dem Privilegium vom 5. März 1866 gezogen worden:

Litt. A. über 1500 Nr. 17 und 46. Litt. B. über 600 Nr. 93. 124. 221. 229. 250 und 294. Litt. C. über 300 Nr. 332. 479. 483. 569.

623. 639. 644 und 667. 1358. 1368. 1420

Litt. D. über 150 Nr. und 1433. Litt. E. über 75 Nr. 1629 und 1650. Diese Obligationen werden hierdurch den In⸗ habern mit der Aufforderung gekündigt, die Ka⸗ pitalbeträage am 1. Juli 1879 bei der Kreis⸗ Kommunalkasse zu Züllichau gegen Rückgabe der Obligationen im coursfähigen Zustande in Empfang zu nehmen. Da die Verzinsung derselben vom 1. Juli 1879 ab aufhört, so sind mit den Obli⸗ gationen die Coupons Ser. III. Nr. 3 bis incl. 10. nebst Talons zurückzugeben. 1 8 Für etwa fehlende unentgeltlich abzuführende Coupons werden die Zinsbeträge vom Kapital ge⸗ kürzt werden. 3 Von den nach den früheren Bekanntmachungen ausgeloosten Kreisobligationen sind noch nicht zur

Hannover, den 18. Februar 1879. Maschinentechnisches Bureau der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion. 8 eöö.“

[1544] Bekanntmachung.

Die Lieferung und Aufstellung von gußeisernen Röhren ꝛc. für die Klosetanlagen in den drei Krankenblocks des neuen Garnisonlazareths hierselbst, veranschlagt mit 5395,02 ℳ, soll im Wege der

ein in auf:

2 Schleswig, den 27. Januar 1879. Der

eitag, den 28. Februar er., 8 Vormittags 8b Uhr

[im diesseitigen Geschäftslokal, Hinterroßgarten

unbeschränkten Submission vergeben werden, wozu

(Rückzahlung präsentirt: . aus der III. Emission nach dem Privelegium vom 5. März 1866:

Litt. A. Nr. 18 über 1500

Litt. B. Nr. 173. 222. 225 und 258 über je 600

Litt C. Nr. 423 und 451 über je 300

Litt. 25 Nr. 1357. 1366 und 1387 über je

150

Der Kreisausschu des Kreises & m wiebus

[1619

2*

Züllichau, den 16. Januar 1879. 8

Au tisationsplanes für

Grund Am Anleihe der vüne III. Emission, von

0 sind pro 1879 folgende Obligationen ö 410. 417. 737. 751. 753. 823. 891. . 1024. 1073. 1136. 1156. 1271. 1293. 1358. 1385. 1386. 1400. 1574. 1740. 1749. 1886. 1920. 2058. 2220. 2303. 2388. 2452. 2468. Die Inhaber der Obligationen wollen die Kapi⸗ talsbeträge pro Stück mit 300 am 1. Juli d. J. gegen Rückgabe der Obligationen und Zins⸗ coupons bei der hiesigen Stadt⸗Hauptkasse in Empfang nehmen, da mit dem genannten Tage die Verzinsung aufhört. (Ztg. Ag. 585/2.) Spandau, den 15. Februar 1879. Der Magistrat.

11610 Bekanntmachung.

Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 29. Mai 1872 ausgegebenen Kreis⸗Obliga⸗ tionen des Flatower Kreises IV. Emission Littra d. sind am 28. Januar cr. die Nummern 41, 50, 82. 104, 270, 222 à 300 Mark ausgelsoost worden. Diese ausgeloosten Obligationen werden den Inhabern zum 1. Juli 1879 gekündigt, und ist der Betrag derselben bei der Kreis⸗Kommunal⸗ Kasse zu Flatow oder dem Bankhause Heymann & Co. zu Berlin gegen Rückgabe der Obligationen nebst Talons und Zinscounpons der späteren Fällig⸗ keitstermine zu erheben. Für die fehlenden Zins⸗ coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem 1. Juli 1879 nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren, vom 31. De⸗ zember 1879 an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Flatow, den 1. Februar 1879. 8

Namens des Kreis⸗Ausschusses: 8 Der Landrath. C. Langner, Kreis⸗Deputirter.

[15881 8 Die Dividende unserer Bank für das verflossene Geschäftsjahr von 5 ½ % = 16. 50 pr. Actie, kann von morgen ab, an unserer Casse,

sowie e uu errn S. eichröder!; 3 und Herren Bein Co. in Berlin gegen Einlieferung des Dividendenscheines Nr. 17 erhoben werden. Lübeck, den 18. Februar 1879. Commerz-Bank in Lübeckhk.

Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

[1604] Wochen X“ er

Bayerischen Notenbank vom 15. Februar 1879.

Aetiva.

Metallbesteetrn . . Bestand an Reichskassenscheinen .. Noten anderer Banken. 6“*“ 34,717,000 Lombard⸗Forderungen. 1,794,000 Effekten. 1“ 870,000 sonstigen Aktiven.. 1,637,000 Passiva.

Das Grundkapittll Her Nielettt Der Betrag der umlaufenden Noten Die Fteen täglich fälligen Ver⸗ bindlichkeiten . . . ... frist gebun⸗

33,948,000 41,000 2,323,000

7,500,000 185,000 64,201,000

778,000 248,000

2,418,000 im Inlande

Die an eine Künd denen Verbindlichkeiten . Die sonstigen Passirna. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, zahlbaren Wechsell.. München, den 18. Februar 1879. Bayerische Rotenbank. Die Direktion.

Uehbersicht

Der Kreisdeputirte. b Foerster.

[1620] der Sächsischen Bank zu Dresden am 15. Februar 1829.

Aetiva.

Coursfähiges deutsches Geld. 19,605,787. Reichskassenscheine.. . . 286,355.

Noten anderer deutscher

111*“ 1,952,100. Sonstige Kassenbestände . 405,513. Wechselbestände . . . . 34,170,034. Lombardbestände .. . 8 4,688,136. Effectenbestände. 6,482,888. Debitoren und sonstige Activa 4,651,158.

Passiva. Eingezahltes Aetienkapital. 30,000,000. keeeeeee] 3,209,135. Banknoten im Umlauf. . . 31,986,200. Taglich fällige Verbindlich-

111““ 552,816. An Kündigungsfrist gebundene

Verbindlichkeiten 65 4,439,355. —.

Sonstige Passiva 2,054,465.

Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech- seln sind weiter begeben worden 1,858,108.05. Die Direetion. -es. Bekanntmachung.

Das Rektorat an den hiesigen Knabenschulen (Mittel⸗ und Volksschule) wird zum 1. April d. J. vakant und soll zu dieser Zeit mit einem pro rec- toratu geprüften Schulmanne, womöglich Theologen, wieder besetzt werden. 1 3

Das Einkommen der Stelle, mit welcher eine Amtswohnung gegen Abzug des jährlichen Mieths⸗ werthes von 210 verbunden ist, beträgt 2100 und steht zu erwarten, daß der Stelle die staatliche Begeltntra⸗ von 150 erhalten bleibt.

ber wollen ihre Meldungen bis spätestens den 15. März d. J. bei uns einreichen.

Pritzwalk, den 14. Februar 1879.

Der Magistrat. 3 Berger. Cto. 315/2.)

gesetze zur deutschen Gerichtsverfassung sind durch die der beiden Häuser gewidmet worden ist

Grunde der nationalen Gemeinschaft bisher ins Leben

1,790,518. 51.

der wirthschaftlichen und finanziellen Verhältnisse eine

die Deckung des unmittelbaren sinanziellen Bedarfs er⸗

dem Finanzwesen des Reichs der wünschenswerthen Verständigung auf dem Gebiete der Reichspolitik vor⸗

gearbeitet worden. Die Staatsregierung erblickt hierin

EE

ZBas Abonnement beträgt 4 50 für das Mierteljatr.

Aasextiavaptris

für den NRanm einer Ernnzrilt 30 1G M

Berlin, den 21. Februar 1879.

In Gemäßheit der Allerhöchsten Botschaft vom 20. d. M. versammelten sich heute gegen 1 Uhr Nachmittags die Mit⸗ glieder der beiden Häuser des Landtages im Weißen Saale des Königlichen Schlosses zum feierlichen Schlusse der Land⸗ tags⸗Session.

Die Königlichen Staats⸗Minister traten unter Vorantritt des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Grafen zu Stol⸗ berg⸗Wernigerode, bald nach 1 Uhr in den Saal ein und stellten sich zur linken Seite des verhüllten Thronsessels auf.

Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, verlas hierauf folgende Schlußrede:

Erlauchte, edle und geehrte Herren von

beiden Häusern des Landtages!

Se. Majestät der Kaiser und König haben mich zu beauftragen geruht, den Landtag der Monarchie in Allerhöchstihrem Namen zu schließen.

Die Session, welche hiermit zu Ende geht, und die Legislaturperiode, welche in diesem Jahre abläuft, waren von dringenden Aufgaben der Gesetzgebung, namentlich im Zusammenhange und in Wechselwirkung mit den neuen Gestaltungen und Entwickelungen auf dem Boden der Gesetzgebung des Reichs, in Anspruch genommen.

Die zahlreichen und schwierigen Ausführungs⸗

sorgfältige und umsichtige Behandlung, welche densel⸗ ben in den Kommissionen und in der Plenarberathung so weit zur Vereinbarung gelangt, daß es gelingen wird, die be⸗ deutsame Reform, die umfassendste, welche auf dem

gerufen worden ist, innerhalb der preußischen Mon⸗ archie in allen ihren Theilen rechtzeitig zur Durch⸗ führung zu bringen.

Die mannigfachen unvermeidlichen Schwierigkeiten, mit welchen der Uebergang in die neuen Verhältnisse für den Richterstand verknüpft ist, werden durch thun⸗ lichste Schonung und Rücksichtnahme, soweit möglich, überwunden oder gemildert werden.

Auch auf anderen Gebieten der Gesetzgebung sind erwünschte Erfolge erreicht worden. Unter allseitigem Entgegenkommen ist das Gesetz vereinbart worden, durch welches für die Heranbildung der höheren Ver⸗ waltungsbeamten wieder eine feste Grundlage gewonnen ist. Auch die Interessen der Landeskultur haben durch die Ergebnisse dieser Session eine dankenswerthe För⸗ derung erfahren.

Bei den Berathungen des Staatshaushalts⸗ Etats, welche mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten

erhöhte Sorgfalt in Anspruch genommen und gefunden haben, ist nicht blos ein Einverständniß in Bezug auf

zielt, sondern auch vermöge des Einvernehmens über die leitenden Gesichtspunkte der preußischen Finanz⸗ politik in ihrem nothwendigen Zusammenhange mit

ein günstiges Vorzeichen für die Erfüllung der Auf⸗ gaben wirthschaftlicher Reform, welche sie als eine der Bedingungen der gedeihlichen Entwickelung und Hebung der Volkswohlfahrt erkennt und für welche sie ihre volle Kraft auch im Reiche einzusetzen entschlossen ist.

Indem ich den beiden Häusern des Landtags die Anerkennung Sr. Majestät des Kaisers und Königs für ihre erfolgreiche Thätigkeit ausspreche, füge ich den Ausdruck der Hoffnung hinzu, daß die Staats⸗ regierung demnächst auch für die weiteren Aufgaben

Ale Post⸗Anstalten nehmen Aestellung an;

sür Berlin anßer den Post⸗-Ansäalten auch die Expe⸗

bition: SM. Wilhelmstr. Nr. 32.

Institutionen eine bereitwillige und vertrauensvolle Unterstützung in der Landesvertretung finden werde.

Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs erkläre ich die Session des Land⸗ tages der Monarchie für geschlossen.

Der Präsident des Herrenhauses, ibor brachte 82 de auf 89 Vchfasts; .

König aus, in welches die Versammlung dreimal mit Be⸗ geisterung einstimmte.

1“ D e 2 t sch e 8 R e i ch. 811“ 8

Der frühere ordentliche Lehrer an der Realschule zu Straßburg i. Els. Wwilhelm Herrmann ist zum Ka serlichen Kreisschulinspektor in Elsaß⸗Lothringen ernannt worden.

Dem Herrn Emil Meyer in Elberfeld ist Namens des Reichs das Exequatur als Konsular⸗Agent der Vereinigten Staaten von Amerika daselbst ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den außerordentlichen Professer Dr. Albert Stim⸗ ming in Kiel zum ordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät der dortigen Universität, sowie

den bisherigen Oherlehret. air Kaiser⸗Wilhelms⸗Gym⸗ nasium zu Hannover, Phofes dhe sc zmuth zum Gym⸗ nasial⸗Direktor zu ernemen; und dem Künstler Thiersfeld, genannt Stephan Roman, zu Wien das Prädikat eines Königlichen Hof⸗ Künstlers zu verleihen.

Des Königs Majestät haben die Zusammenberufung des Provinzial⸗Landtages der Provinz Branden⸗ burg zum 9. März d. J. nach der Stadt Berlin, des Pro⸗ vinzial⸗Landtages der Provinz Ostpreußen zum 11. März d. J. nach der Stadt Königsberg O./Pr. und des Kommunal⸗ Landtages des Regierungsbezirks Wiesbaden zum 10. März d. J. nach der Stadt Wiesbaden zu genehmigen, sowie den Regierungs⸗Präsidenten von Wunnb zu Wiesbaden zum Stellvertreter des Ober⸗Präsidenten Freiherrn von Ende zu Cassel als Königlichen Kommissarius, den Kammerherrn und Schloßhauptmann Grafen von Matuschka⸗Greiffenclau auf Vollraths zum Vorsitzenden und den Amtmann Hof⸗ Gerichtsrath Schellenberg in Höchst zum Stellvertreter des Vorsitzenden für den erwähnten Kommunal⸗Landtag zu er⸗ nennen geruht.

* 1

Berlin, 21. Februar.

Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Baden, Höchstwelcher gestern Mittag hier eingetroffen und im Königlichen Palais abgestiegen war, ist heute Nachmittag nach Leipzig zurückgereist. 8

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ un Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Gymnasial⸗Direktor, ist die Direktion des Kaiser⸗Wilhelms⸗Gymnasium zu Han⸗ nover übertragen worden. ““

Verordnung betreffend die Maßregeln zur Sicherung gegen das Eindringen der Pest auf dem Wege des Seeverkehrs.

Zur Sicherung gegen das Eindringen der Pest auf dem Wege des Seeverkehrs verordnen wir bis auf Weiteres für sämmtliche dem Handelsverkehr geöffnete preußische Häfen was folgt: 8

§. 1. Schiffe, welche aus russischen Häfen kommen, sind nebst den darauf befindlichen Personen und Waaren nicht eher zum freien Verkehr ee als bis sie einer strengen sani⸗ tären Inspektion unterworfen worden, welche den Zweck hat, den Gesundheitszustand am Bord festzustellen.

§. 2. Wenn aus der Pefpertion sich ergiebt, daß unter der Bemannung oder den Passagieren kein Pestkranker und kein Pestverdächtiger sich befindet, auch kein Todesfall an der Pest oder an einer pestartigen Krankheit während der Fahrt vorgekommen ist, so ist das Schiff zum freien Verkehr zuzu⸗ lassen. Sind aber während der Fahrt Pest⸗ oder pestverdäch⸗ tige Todesfälle dieser Art vorgekommen, so sind nach Entfer⸗ nung der Passagiere die Schife, die Kleidungsstücke der Be⸗ mannung und aller Passagiere, sowie die zum Gebrauche derselben bestimmten Effekten zunächst einer strengen Des⸗ infektion zu unterwerfen. Die Desinfektion hat mittelst schwefliger Säure zu erfolgen und zwar betreffs der Klei⸗

der Befestigung und gesunden Entwickelung unserer 8 1 *

Professor Dr. Wa chsmuth, 8

Außer der Desinfektion der Schiffsräume ist das Bilsch⸗ 8 wasser aus dem Schiffe auszupumpen und sind die Wände der betreffenden Räume mit einer Lösung von Chlorzink zu reinigen.

§. 3. Wenn sich bei der Ankunft des Schiffes pestkranke oder pestverdächtige Personen vorfinden, so sind diese sofort in ein Lazareth oder doch in ein isolirt gelegenes Lokal zu bringen, welches zu ihrer Aufnahme bereit und geeignet ist. Die nur Pestverdächtigen sind dabei von den unzweifelhaft mit der Pest Behafteten streng getrennt unterzubringen.

Die nur Pestverdächtigen sind in dem Lazareth sieben Tage zu beobachten und zurückzubehalten und nach Ablauf dieser Zeit, falls sich bis dahin der Verdacht nicht bestätigt haben sollte, zu entlassen; die Pestkranken verweilen dort bis zur vollständigen Genesung.

Vor der Entlassung der pestverdächtig Gewesenen sind alle in ihrem Gebrauche befindlichen Kleidungsstücke und Effekten einer strengen Desinfektion nach Maßgabe des §. 2 in einem besonderen Lokal unter genauer ärztlicher Kontrole zu unterwerfen, vor Entlassung der an der Pestkrankheit Be⸗ andelten oder im Fall ihres Todes sind die während der rankheit von ihnen benutzten Gegenstände durch Feuer zu vernichten.

„8. 4. Etwa bei der Ankunft der Schiffe vorgefundene Leichname der an der Pest oder an einer pestverdächtigen Krankheit Gestorbenen sind sofort aus dem Schiffe zu ent⸗ fernen und ebenso wie die etwa im Lazareth Verstorbenen an einem, von der Hafenpolizeibehörde näher zu bezeichnenden Ort unter den geeigneten Vorsichtsmaßregeln unterzubringen, wo sie bis zu der thunlichst zu beschleunigenden Beerdigung in große, mit starker Chlorkalklösung getränkte und wieder⸗ damit zu befeuchtende Laken eingeschlagen aufbewahrt werden.

§. 5. Können in einem Hafen die in den 88. 3 und 4 aufgeführten Vorsichtsmaßregeln nicht getroffen werden, so ist das betreffende Schiff, welches Pestkranke oder Pestverdächtige am Bord hat, abzuweisen und dem zunächst gelegenen, mit den entsprechenden Einrichtungen versehenen Hafen zu über⸗ weisen. §. 6. Die auf den in 8. 1 genannten Schiffen vorge⸗ fundenen Waaren. sind zum freien Verkehr zuzulassen, soweit ihre Einfuhr nach der Kaiserlichen Verordnung vom 29. Ja⸗ nuar d. J. (R. G. Bl. S. 3) nicht verboten ist.

Waaren, welche zwar in der gedachten Verordnung ge⸗ nannt sind, deren Ursprung aus Rußland aber nicht nach⸗ zuweisen ist, müssen vor dem Eintritt in den freien Verkehr einer gründlichen Desinfektion unter Beachtung der im §. 2 für Kleidungsstücke und Effekten gegebenen Vorschriften unter⸗ worfen werden. 1

§. 7. Die Hafenpolizeibehörde hat zu den nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen vorzunehmenden sanitären In⸗ spektionen den Kreisphysikus und, wo ein solcher nicht schleu⸗ nig zu erlangen ist, einen anderen qualifizirten Arzt zu⸗ zuziehen.

Berlin, den 20. Februar 1879. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizina Angelegenheiten.

Fnulage 4. Desinfektionsverfahren.

Zur Desinfektion von trockenen Gegenständen, an welchen Infektionsstoffe haften können, verwendet man schweflige Säure, erzeugt durch Verbrennung von käuflichem Stangen⸗ schwefel in atmosphärischer Luft und in einem Maße, daß man in einem geschlossenen Raume, in welchen die zu desin⸗ fizirenden Gegenstände gebracht und über einander geschichtet werden, mindestens 15 g Schwefel auf jeden Kubikmeter Luft verbrennt und die Gegenstände längere Zeit (sechs Stunden) dem Einflusse der geschwefelten Luft ausgesetzt läßt. Danach wird der Raum gelüftet und können die Gegenstände sofort dem weiteren Verkehr übergeben werden. Ist eine größere Menge von Gegenständen zu desinfiziren, so empfiehlt es sich, zweckentsprechende besondere Räume für die Vornahme der Desinfektion auszuwählen, womöglich solche, in welchen Fenster und Thüren gut schließen, aber eine Thür und ein Fenster sich gegenüberliegen. Nach 6 Stunden öffnet man zuerst von Außen das Fenster ins Freie, nach einigen Minuten die gegenüberliegende Thür und in kürzester Zeit kann dann der Raum von Menschen wieder betreten werden. Zum Verbrennen des Schwefels zerstößt man Stangen⸗ shme el zu etwa haselnußgroßen Stücken, bringt ihn in eine ache irdene glasirte Schüssel, die man zur Verhütung von Feuersgefahr bei zufälligem Springen der Schüssel in einen mit Sand gefüllten b stellt, steckt einige Schwefelfäden zwischen die zerstoßenen Schwefelstücke, zündet die Fäden an, entfernt sich durch die Thür und schließt diese ab. G Für einen Desinfektionsraum, der nicht mehr als 100 cbm mißt und demnach 1 ½ kg Schwefel erfordert, ist es nicht

ar Handel, Gewerbe und öffentliche Aerbeiten.

Maybach.

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dunßestüche und Effekten in der in der Anlage A. bezeichneten Weise.

nothwendig, den zu verbrennenden Schwefel in

Schü⸗ heilen, ie B Luft i chüsseln zu vertheilen h. wegung der Luft i