Schauspielhaus. 51. Vorstellung. Die Mar⸗ quise von Villette. Original⸗Schauspiel in 5 Akten von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Anfang 7 Uhr. Saal⸗Theater. Freitag: Keine Vorstellung. Sonnabend: Einunddreißiaste Vorstellung der ranzösischen Schauspieler⸗Gesellschaft, unter Di⸗ rektion von Emil Neumann. 1) Première représen- tation de: L'été de Ia St. Martin. Co- médie en 1 acte par MM. H. Meilhac et L. Halévy. ) Premidbre représentation de: La Papillone. komédie en 3 actes par M. Victorien Sardou.
Wallner-Theater. Freitag: Zum 107. Male:
Doktor Klaus. Sponnabend: Zum 108. Male: Doktor Klaus.
Victoria-Theater. Direktien: Emil Hahn. Freitag und Sonnabend: Dornröschen. Großes Volksmärchen (Feerie) in 3 Akten (18 Bildern) mit Gesang und Ballets von E. Pasqus und Carl
Oeffentliche Vorladung. Auf die Anklage des Polizeianwalts hier vom 7. Dezember 1878 ist gegen den Reservisten, Tagelöhner August Friedrich Ferdi⸗ nand Zemke aus Nestau wegen unerlaubten Aus⸗ wanderns auf Grund des §. 360 Nr. 3 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs die Untersuchung eröffnet und ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 3. April 1879, Mittags 12 Uhr, im hie⸗ sigen Gerichtslokale, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Wellmann angesetzt, zu welchem der ꝛc. Zemke mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidi⸗ gung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termine an⸗ zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens des Angeklagten wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Greifenberg i./ Pom., den 11. Dezember 1878. Königliches Kreisgericht. Kommissarius für Uebertretungen.
Ediktal⸗Citatiou. Auf die Anklage des Staats⸗
Nr. 32/33, anberaumt ist, woselbst die Bedingungen zur Eirsicht ausliegen. Die versiegelten Offerten müssen vor dem Termin eingereicht werden. Königsberg, den 16. Februar 1879. Königliches Garnison⸗Lazareth. si
118e. Bekanntmachung. Die Anfertigung und Lieferung von 1) 10 Stück Wagen à 10 t Tragfähigkeit zum Transport von Holzkohlen, Lohe und Lang⸗ eisen für die Saarbrücker Eisenbabn, 2 2) 8 1-en für die Rhein⸗Nahe⸗Eisen⸗
ahn, 3) 5 Stück Kleinviehwagen à 10 t Tragfähig⸗ keit für die Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn, 4) 40 Satzachsen und 5) 20 Spiralfedern zu Zugapparaten, 80 Spiralfedern zu Buffern und 80 neunblättrigen Güterwagenfedern soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben
1819)
[1610]
W
Auf Grund des Amortisationsplanes für die
Anleihe der Stadt Spandau, III. Emission, von
750 000 ℳ nd pro 1879 folgende Obligationen ausgeloost: 410. 417. 737. 751. 753. 823. 891. 906. 1024. 1073. 1136. 1156. 1271. 1293. 1358. 1385. 1386. 1400. 1574. 1740. 1749. 1886. 1920. 2058. 2220. 2303. 2388. 2452. 2468. Die Inhaber der Obligationen wollen die Kapi⸗
talsbeträge pro Stück mit 300 ℳ am 1. Juli
.J. gegen Rückgabe der Obligationen und Zins⸗
conpons bei der hiesigen Stadt⸗Hauptkasse in Empfang nehmen, da mit dem genannten Tage die Verzinsung aufhört.
(Ztg. Ag. 585/2.) Spandau, den 15. Februar 1879. Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums
werden. vom 29. Mai 1872 ausgegebenen Kreis⸗Obliga⸗
ZBas Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰
116*“ NAlxe Pof -Anstalten nehmen Aestellung an; für das Nierteijahr. 1““ b sur Berlin anßer den Post⸗Anfalt 1 Insertionspreis für den Ranm einer Srnkzrilr 30 ₰ b 1 5 * 8— SM. Se g “
Brandt. Musik von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Scene gesetzt von Emil Hahn. (Parquet 3 ℳ, ℳ, Gallerie 50 ₰.)
II. Rang 2 Residenz-Theater. Freitag: 35. Gast⸗ spiel der Fr. Hedwig Niemann und des Hrn. Friedrich Haase. Die Geschwister. Der Weg durch's Fenster. Nach Sonnenuntergang. Eine
kleine Gefälligkeit.
tionen des Flatower Kreises IV. Emission Littra d. sind am 28. Januar cr. die Nummern 41, 50, 82. 104, 270, 222 à 300 Mark ausgelosost worden. Diese ausgeloosten Obligationen werden den Inhabern zum 1. Juli 1879 gekündigt, und 8 2 “ 11“”“ 8 K ist der Betrag derselben bei der Kreis⸗Kommunal⸗ 8 1 — Pe.e EA11“
Kasse zu Flatow oder dem Bankhause Heymann 92 v“ v111““ 11 21 & Co. zu Berlin gegen Rückgabe der Obligationen E nebst Talons und Zinscoupons der späteren Fällig⸗ keitstermine zu erheben. Für die fehlenden Zins⸗
Hierzu ist Termin auf
Mittwoch, den 12. März, 3 ⅞ Uhr, im unterzeichneten Bureau anberaumt, bis zu wel⸗ chem Termine die Offerten portofrei, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift einzusenden sind.
Die Bedingungen und Zeichnungen können eben⸗ daselbst eingesehen, auch auf portofreie Anträge gegen Erstattung von 2 ℳ für Kleinviehwagen, 2 ℳ für Langeisenwagen, 1 ℳ für Federn und 1 ℳ für Achsen, bezogen werden. (àCto. 285/2.)
anwaltes vom 21. November 1878 ist gegen den Angeklagten Militärpflichtigen Wilhelm Otto Raether, zu Nowaweß am 20. Dezember 1855 ge⸗ boren, welcher sich zuletzt in Nowaweß aufgehalten hat, auf Grund §. 140 des Strafgesetzbuchs wegen Verletzung der Wehrpflicht die Unter⸗ suchung eingeleitet und haben wir zum mündlichen Verfahren einen Termin auf den 18. XNpril 1879, Vormittags 9 Uhr,
Februar, Abends.
Stadt-Theater. Freitag: Fräulein Ernestine Wegner vom Wallner⸗Theater hat sich nach aber⸗ mals gütigst ertheilter Erlaubniß des Hrn. Direktors Lebrun bereit erklärt, noch dreimal, und zwar Frei⸗ tag, Sonntag und Montag, als „Margarethe“ in Ehrliche Arbeit, Posse mit Gesang in 3 Akten von H. Wilken, Musik von R. Bial, mit den dazu gehörigen, von Frl. Wegner gesungenen Liedereinlagen, aufzutreten. Nach den gemachten günstigen Erfah⸗ rungen bleiben auch heute die halben Kassenpreise
(Parquet 1,50 ℳ ꝛc.) in Kraft.
NMational-Theater. Freitag: Zum 2. Male: Zwischen den Schlachten. Schauspiel in 1 Akt von Björnson. Hierauf zum 2. Male: Meister Andrea. Fastnachtsschwank in 2 Akten von Emanuel Geibel. In Scene gesetzt von Paul Borsdorff.
Sonnabend: Zum 1. Male: Andreas Hofer.
Oostend-Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130.)
8—
Freitag: Die Räuber von Fr. v. Schiller.
Eelle-Alliance-Theater. Freitag und folgende Tage: Gewöhnliche Preise. (I. Parquet 1,50 ℳ u. s. w.). Gastspiel des Fräul. Lina Mayr. Faust und Margarethe. Parodirende Posse mit Gesang in 5 Bildern von Hopp. Vor⸗ her: Theodolinde. Lustspiel 1 Akt von Schweitzer. Anfang 7 Uhr, — von Faust und Margarethe
Germania-Theater. Freitag: Zu besonders ermäßigten Preisen. Parquet 1 ℳ Zum 21. Male: Onkel Bräsig. Lebensbild in 5 Akten nach Fritz Reuters „Ut mine Stromtid“. 6 Sonnabend: Zum 22. Male: Onkel Bräsig.
Circus Salamensky. Freitag: Harmusand unnd der Ponnyhengst „Jella“, vorgeführt von Fr. Salamonskyv. „De Nubio“, Schulpferd, geritten von Frl. Guillaume. „Piff und Puff“, vorgeführt vom Direktor. Schulpferd „Cony“, geritten von Frl. Elise. — Pariser Leben. Sonnabend: Gala⸗Vorstellung. Eine Nacht in
Calcutta. Sonntag: Zwei Vorstellungen, um 4 u. 7 Uhr.
Cozcert-Haus. Concert des Königlichen Hof⸗
Musikdirektors Bilse.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Margarethe Damm mit Hrn. Premier⸗Lieutenant Albert Fock (Colberg). — Frl. Ida Lange mit Hrn. Gutsbesitzer Eduard
Koch (Vehlitz — Barleben).
Verehelicht: Hr. Major Robert v. Winterfeld mit Frl. Anna v. Trotta, gen. Treyden (Fried⸗ land in Ostpr.)
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bankdirektor Al⸗ bert Humbert (Magdeburg). — Hrn. Pastor August Vogel (Hohen⸗Reinkendorf) — Hrn. Pastor K. Kobelt (Lindenhof zu Neinstedt) — Eine Tochter: Hrn. Bürgermeister Hein⸗ rich Fischer (Rinteln a. d. Weser). — Hrn. Eisen⸗ bahn⸗Direktor Krueger (Königsberg).
Gestorben: Hr. Justiz⸗Rath a. D. Graf Albrecht v. Reichenbach⸗Goschütz (Polnisch⸗Würbitz bei Constadt).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefsernenerung. Der hinter den Schlosser Johann Albert Schlotter wegen Hehlerei und Unterschlagung unter dem 2. Juli 1877 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 12. Februar 1879. Königliches Stadtgericht. Ab⸗ theilung für Untersuchungssachen. Deputation V. für Verbrechen und Vergehen.
Die in der öffentlichen Vorladung vom 27. Sep⸗ tember 1878 — Reichs⸗Anzeiger Nr. 239 — nam⸗ haft gemachten 35 Personen sind wegen Verletzung der Wehrpflicht Jeder zu einer Geldstrafe von 200 ℳ, im Unvermögensfall zu 40 Tagen Gefängniß — 5 ℳ = 1 Tag gerechnet — rechtskräftig ver⸗ urtheilt worden. Es wird ersucht, im Betretungs⸗ fall die Geldstrafen von den Betreffenden einzu⸗ ziehen, event. die substituirten Gefängnißstrafen
gegen sie zu vollstrecken und mich davon benach⸗
in unserem Gerichtslokale anberaumt, wozu der dem jetzigen Aufenthalte nach unbekannte Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur fest⸗ gesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter genauer An⸗ gabe der dadurch zu erweisenden Thatsachen uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheint der Angeklagte oder dessen Bevollmächtigter nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Potsdam, den 13. Dezember 1878. Königliches Kreisgericht, Ab⸗ theilung I.
Verkäufe, Verpachtungen, “ Submissionen ꝛc. 1 [1609] Königliche Westfälische Eisenbahn. Auf dem Bahnhofe Papenburg soll ein See⸗ güterschuppen erbaut werden. Dazu sind ver⸗ anschlagt: Loos 1.
Die Maurer⸗ und Steinmetz⸗ arbeiten zu rund 8 890 ℳ 2. 756 Mille Ziegelsteine zu rund 24 192 „ 3. Kalk und Traß zu rund. 5 662 „ 4. Flurplatten und Werksteine I88 1Ip½ Zimmerarbeiten und Material 111A1A“ 330 Dachdecker⸗ und Klempner⸗ arbeiten zu rund 9 084 Tischler⸗ und Schlosserarbeiten in unmbhbhb111Xp“*“ . Gußeiserne Säulen zu rund. 9 797 . Blechträger, eiserne Fenster und Thüren zu rund .19 548 10. Schmiedeeisen zu Veranke⸗ 11. Glaser⸗ und Anstreicherarbei⸗ ten zu rund .1 Summa 124 292 ℳ
Kosten⸗Anschlag, Zeichnungen und Submissions⸗ Bedingungen sind sowohl auf meinem Bureau hierselbst, als bei dem Herrn Regierungs⸗Baumeister Schachert zu Papenburg einzusehen, daselbst auch Kopien davon gegen 1 ℳ für Anschlag und Sub⸗ missions⸗Bedingungen, und gegen 50 Pfennige für jedes Blatt der Zeichnungen zu bekommen.
Offerten auf das Ganze oder einzelne Loose sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf den Papenburger Seegüterschuppen“ bis zu dem auf Mittwoch, den 5. März cr., Mittags 12 Uhr, in meinem Bureau angesetzten Termine portofrei an mich einzusenden, wo dieselben in Gegenwart der dazu etwa erschienenen Submittenten eröffnet wer⸗ den sollen. Mündliche Offerten sind vor Eröffnung der schriftlichen zu Protokoll zu geben.
Nachgebote werden nicht angenommen. 8
Emden, den 18. Februar 1879. 8 —
Der Königliche Baurath. G. Voß. — — 8
[1607] Hannoversche Staatsbahn. Die im Jahre April 1879/80 in der Bahnhofs⸗ Gasanstalt zu Hannover zur Darstellung gelangen⸗ den circa 800 000 kg Gaskoke und circa 88 000 kg Gastheer sollen im Wege der Submission vergeben werden. Termin dazu steht auf Mittwoch, den 5. März cr., Vormittags 10 ½ Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde an. Offerten sind ver⸗ siegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, portofrei bis zum Termine einzureichen. Die Be⸗ dingungen können in unserer Kanzlei eingesehen, auch gegen 50 ₰ Kopialien bezogen werden. Hannover, den 19. Februar 1879. Königliche Eisenbahn⸗Kommission.
[1606]
auf Lieferung von: 8— 50 Stück Gußstahlherzstücken, 12 Stück Kreuzungsstücken. Termin: Freitag, den 14. März c., Vormittags 10 Uhr, im unterzeichneten Bureau, von welchem auch Be⸗ dingungen gegen Einzahlung von 1 ℳ (Nachnahme diesseits nicht erwünscht) zu beziehen sind. Hannover, den 18. Februar 1879. Maschinentechnisches Bureau Königlichen Eisenbahn⸗Direktion. Overbeck.
Hannoversche Staatsbahn. Submission
[1544] Bekanntmachung.
Die Lieferung und Aufstellung von gußeisernen Röhren ꝛc. für die Klosetanlagen in den drei Krankenblocks des neuen Garnisonlazareths hierselbst, veranschlagt mit 5395,02 ℳ, soll im Wege der unbeschränkten Submission vergeben werden, wozu ein Termin auf: 8
u richtigen. Schleswig, den 27. Januar 179. Der
Staatsanwalt. .
Freitag, den 28. Februar er.,
Saarbrücken, Bahnhof, den 13. Februar 1879. [sc Fhönigliche Eisenbahn⸗Direktion. 1I.“ Maschinentechnisches Bureau.
[1586] Bekanntmachung. Die unterzeichnete Kommission bedarf zur Be⸗ schaffung pro 1879/80 nachstehende Materialien und Ausrüstungsstücke, als:
eirca 500 Meter graue Futterleinwand, circa 800 Meter blaues Schooßfutter, cirea 50 Meter Kragendrillich,
circa 3100 Meter Futter⸗Callicot,
circa 4000 Meter Unterhosen⸗Callicot,
oupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem 1. Juli 1879 nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren, vom 31. De⸗ zember 1879 an gerechnet, nicht erhobenen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Zinsen
Flatow, den 1. Februar 1879. 3 Namens des Kreis⸗Ausschusses: Der Landrath. 3 C. Langner, Kreis⸗Deputirter.
circa 2200 Meter Drillich zu Jacken und Hosen,
circa 1500 Meter weiße Hosenleinwand,
circa 100 Meter Futterboy, b
circa 6000 Meter Hemden⸗Callicot oder die ent⸗ sprechende Anzahl fertiger Hemden,
die jährlichen! Kontingente an Ausrüstungs⸗
tücken.
Offerten von zuverlässigen Lieferanten nebst Pro⸗
ben mit Preisangaben können der Kommission ver⸗
siegelt und portofrei bis zum 3. März c. ein⸗
gesandt werden. 8
Diese Proben werden nur auf spezielles Ver⸗
langen, was in der Offerte anzugeben bleibt, zurück⸗
gesandt. 18
Die Auswahl der Materialien und Stücke findet
im Verhältniß der Waare zum Preise statt,
so daß Mindestfordernde unberücksichtigt bleiben,
wenn die Waare zu leicht befunden wird.
Die Lieferungsbedingungen können im Rechnungs⸗
Büreau, Mühlenstraße 25, eingesehen werden.
Posen, den 16. Februar 1879. (Ag. P. 18./2. 79.)
Bekleidungs⸗Kommission des Westfälischen
Füsilier⸗Regiments Nr. 37.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[1613] Hannoversche Bank Die für das Jahr 1878 „5 ½ % gleich ℳ 41. 25 ’4 betragende Dividende auf unsere Bankaktien wird gegen Einlieferung des Dividendenscheines Nr. 3 hier —2 unserer Effekten⸗ und Coupons⸗ asse, in Harburg bei unserer Filiale, in Leer bei unserer Agentur, in Berlin bei der Direktion der Diskonto⸗ Gesellschaft und bei der Dentschen Bank, in Leipzig bei Herren Frege & Co. von heute ab ausgezahlt. Hannover, den 19. Februar 1870.
Hannoversche Bank. G. Lücke. Göhmann.
Bekanntmachung.
288
Bei der am heutigen Tage bewirkten Ausloosung von Kreisobligationen sind folgende Nummern von der III. Ausgabe nach dem Privilegium vom 5. März 1866 gezogen worden:
Litt. A. über 1500 ℳ Nr. 17 und 46.
Litt. B. über 600 ℳ Nr. 93. 124. 221. 229. 250 und 294.
Litt. C. über 300 ℳ Nr. 332. 479. 483. 569. 623. 639. 644 und 667.
Litt. D. über 150 ℳ Nr. 1358. 1368. 1420 und 1433.
Litt. E. über 75 ℳ Nr. 1629 und 1650.
Diese Obligationen werden hierdurch den In⸗ habern mit der Aufforderung gekündigt, die Ka⸗ pitalbeträgge am 1. Juli 1879 bei der Kreis⸗ Kommunalkasse zu Züllichau gegen Rückgabe der Obligationen im coursfähigen Zustande in Empfang zu nehmen. Da die Verzinsung derselben vom 1. Juli 1879 ab aufhört, so sind mit den Obli⸗ gationen die Coupons Ser. III. Nr. 3 bis incl. 10 nebst Talons zurückzugeben.
Für etwa fehlende unentgeltlich abzuführende Coupons werden die Zinsbeträge vom Kapital ge⸗ kürzt werden. 8
Von den nach den früheren Bekanntmachungen E Kreisobligationen sind noch nicht zur Rückzahlung präsentirt:
aus der III. Emission nach dem Privelegium vom
5. März 1866: Litt. A. Nr. 18 über 1500 ℳ Litt. B. Nr. 173. 222. 225 und 258 über je 600 ℳ Litt C. Nr. 423 und 451 über je 300 ℳ Litt. D. Nr. 1357. 1366 und 1387 über je 150 ℳ 8 Züllichau, den 16. Januar 1879. Der Kreisausschu des Kreises 8.- ren wiebus
[1588] 1 Die Dividende unserer Bank für das verflossene Geschäftsjahr von 5 ½ % ℳ 16. 50 ₰ pr. Aectie, kann von morgen ab, an unserer Casse,
sowie g. Se
errn S. eichröder, 8 und Herren Bein & Co. . Berlin gegen Einlieferung des Dividendenscheines Nr. 17 erhoben werden.
Lübeck, den 18. Februar 1879. Commerz-Bank in Lübechk.
Wochen⸗Ausweise der deutschen 1 Zettelbanken. 1
Wochen⸗Uebersicht
(1604
vom 15. Februar 1879.
Aetiva.
ee111“] Bestand an Reichskassenscheinen. „ Noten anderer Banken. 164“*“ „ Lombard⸗Forderungen. v64“ sonstigen Aktiven.. Passiva.
Das Grundkapitaual Peruubu8 Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen, täglich fälligen Ver⸗ c“ Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten.. . Die sonstigen Passirva 2,418,000 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechsen .ℳ 1,790,518. 51.
München, den 18. Februar 1871.
Bayerische Rotenbank.
Die Direktion.
Uebersicht
ℳ
. 33,948,000 41,000 2,323,000 34,717,000 1,794,000 870,000 1,637,000
[1620]
Sächsischen Bank zu Dresden
am 15. Februar 1829. 11“ Aectiva. 8 Coursfähiges deutsches Geld. ℳ 19,605,787. —. Reichskassenscheine „ 286,355. —. Noten anderer deutscher 4*“ „ 1 982 100. Sonstige Kassenbestände . 8 405,513. Wechselbestände „ 34,170,034. Lombardbestände . . . „ 4 688,186 Effectenbestäde „ 6,482,888. Debitoren und sonstige Actirva „ 4,651,158. Passiva. Eingezahltes Aetienkapital ℳ 30,000,000. „ 3,200,135. „ 31,986,200.
““ — Banknoten im Umlauf. . . — Täglich fällige Verbindlich- *“ 552,816. An Kündigungsfrist gebundene
Verbindlichkeiten 1“ 4,439,355. Sonstige Passirvna „ 2,054,465. — Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech-
seln sind weiter begeben worden ℳ 1,858,108. 05.
Die Direetion.
Bekauntmachung.
Das Rektorat an den hiesigen Knabenschulen
vakant und soll zu dieser Zeit mit einem pro rec- toratu geprüften Schulmanne, womöglich Theologen, wieder besetzt werden. 3 Das Einkommen der Stelle, mit welcher eine Amtswohnung gegen Abzug des jährlichen Mieths⸗ werthes von 210 ℳ verbunden ist, beträgt 2100 ℳ und steht zu erwarten, daß der Stelle die staatliche Gehaltszulage von 150 ℳ erhalten bleibt. Bewerber wollen ihre Meldungen bis spätestens den 15. —29 d. J. bei uns einreichen. * Pritzwalk, den 14. Februar 1879. 11“
1 Vormittags 10 Uhr, sim diesseitigen Geschäftslokal, Hinterroßgarten
Der Kreisdeputirte. Foerster.
8 Der Magistrat. ê (A Cto. 315/2.)
Bayerischen Notenbank
(Mittel⸗ und Volksschule) wird zum 1. April d. IJ.
Berlin, den 21. Februar 1879.
4 In Gemäßheit der Allerhöchsten Botschaft vom 20. d. M.
versammelten sich heute gegen 1 Uhr Nachmittags die Mit⸗ glieder der beiden Häuser des Landtages im Weißen Saale des Königlichen Schlosses zum feierlichen Schlusse der Land⸗ tags⸗Session.
Die Königlichen Staats⸗Minister traten unter Vorantritt des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Grafen zu Stol⸗ berg⸗Wernigerode, bald nach 1 Uhr in den Saal ein und stellten sich zur linken Seite des verhüllten Thronsessels auf.
Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, verlas hierauf folgende Schlußrede:
Erlauchte, edle und geehrte Herren von 8 beiden Häusern des Landtages!
Se. Majestät der Kaiser und König haben mich
zu beauftragen geruht, den Landtag der Monarchie in
Allerhöchstihrem Namen zu schließen.
Die Session, welche hiermit zu Ende geht, und die Legislaturperiode, welche in diesem Jahre abläuft, waren von dringenden Aufgaben der Gesetzgebung, namentlich im Zusammenhange und in Wechselwirkung mit den neuen Gestaltungen und Entwickelungen auf dem Boden der Gesetzgebung des Reichs, in Anspruch genommen.
Die zahlreichen und schwierigen Ausführungs⸗ gesetze zur deutschen Gerichtsverfassung sind durch die sorgfältige und umsichtige Behandlung, welche densel⸗ ben in den Kommissionen und in der Plenarberathung der beiden Häuser gewidmet worden ist, so weit zur Vereinbarung gelangt, daß es gelingen wird, die be⸗ deutsame Reform, die umfassendste, welche auf dem Grunde der nationalen Gemeinschaft bisher ins Leben gerufen worden ist, innerhalb der preußischen Mon⸗ archie in allen ihren Theil rechtzeitig zur Durch⸗ führung zu bringen. “
Die mannigfachen unvermeidlichen Schwierigkeiten, mit welchen der Uebergang in die neuen Verhältnisse für den Richterstand verknüpft ist, werden durch thun⸗ lichste Schonung und Rücksichtnahme, soweit möglich, überwunden oder gemildert werden.
Auch auf anderen Gebieten der Gesetzgebung sind erwünschte Erfolge erreicht worden. Unter allseitigem Entgegenkommen ist das Gesetz vereinbart worden, durch welches für die Heranbildung der höheren Ver⸗ waltungsbeamten wieder eine feste Grundlage gewonnen ist. Auch die Interessen der Landeskultur haben durch die Ergebnisse dieser Session eine dankenswerthe För⸗ derung erfahren.
Bei den Berathungen des Staatshaushalts⸗ Etats, welche mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten der wirthschaftlichen und finanziellen Verhältnisse eine erhöhte Sorgfalt in Anspruch genommen und gefunden haben, ist nicht blos ein Einverständniß in Bezug auf die Deckung des unmittelbaren sinanziellen Bedarfs er⸗ zielt, sondern auch vermöge des Einvernehmens über die leitenden Gesichtspunkte der preußischen Finanz⸗ politik in ihrem nothwendigen Zusammenhange mit dem Finanzwesen des Reichs der wünschenswerthen Verständigung auf dem Gebiete der Reichspolitik vor⸗ gearbeitet worden. Die Staatsregierung erblickt hierin ein günstiges Vorzeichen für die Erfüllung der Auf⸗ gaben wirthschaftlicher Reform, welche sie als eine der Bedingungen der gedeihlichen Entwickelung und Hebung der Volkswohlfahrt erkennt und für welche sie ihre volle Kraft auch im Reiche einzusetzen entschlossen ist.
Indem ich den beiden Häusern des Landtags die Anerkennung Sr. Majestät des Kaisers und Königs für ihre erfolgreiche Thätigkeit ausspreche, füge ich den Ausdruck der Hoffnung hinzu, daß die Staats⸗ regierung demnächst auch für die weiteren Aufgaben der Befestigung und gesunden Entwickelung unserer
Unterstützung in der Landesvertretung finden werde. Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs erkläre ich die Session des Land⸗ tages der Monarchie für geschlossen. Der Präsident des Herrenhauses, Herzog von Ratibor, brachte ein Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und
König aus, in welches die Versammlung dreimal mit Be⸗ geisterung einstimmte.
Dentsches Reich.
5 Der frühere ordentliche Lehrer an der Realschule zu Straßburg i. Els. Wilhelm Herrmann ist zum Kaiserlichen Kreisschulinspektor in Elsaß⸗Lothringen ernannt worden. Dem Herrn Emil Meyer in Elberfeld ist Namens des Reichs das Exequatur als Konsular⸗Agent der Vereinigten Staaten von Amerika daselbst ertheilt worden.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht den außerordentlichen Professer Dr. Albert Stim⸗ ming in Kiel zum ordentlichen Professor in der philo⸗ den bisherigen Oberlehrer ame Kaiser⸗Wilhelms⸗Gym⸗ nasium zu Hannover, Pfofessor en mezcheme th zum Gyzm⸗ nasial⸗Direktor zu ernenten; und dem Künstler Thiersfeld, genannt Stephan Roman, zu Wien das Prädikat eines Königlichen Hof⸗ Künstlers zu verleihen.
sophischen Fakultät der üsche Universität, sowie
Des Königs Majestät haben die Zusammenberufung des Provinzial⸗Landtages der Provinz Branden⸗ burg zum 9. März d. J. nach der Stadt Berlin, des Pro⸗ vinzial⸗Landtages der Provinz Ostpreußen zum 11. März d. J. nach der Stadt Königsberg O./Pr. und des Kommunal⸗ Landtages des Regierungsbezirks Wiesbaden zum 10. März d. J. nach der Stadt Wiesbaden zu genehmigen, sowie den Regierungs⸗Präsidenten von Wurmb zu Wiesbaden zum Stellvertreter des Ober⸗Präsidenten Freiherrn von Ende zu Cassel als Königlichen Kommissarius, den Kammerherrn und Schloßhauptmann Grafen von Matuschka⸗Greiffenclau auf Vollraths zum Vorsitzenden und den Amtmann Hof⸗ Gerichtsrath Schellenberg in Höchst zum Stellvertreter des Vorsitzenden für den erwähnten Kommunal⸗Landtag zu er⸗ nennen geruht. 8
8
Berlin, 21. Februar. 8
Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Baden, Höchstwelcher gestern Mittag hier eingetroffen und im Königlichen Palais abgestiegen war, ist heute Nachmittag nach Leipzig zurückgereist. .“
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Gymnasial⸗Direktor, Professor Dr. Wachsmuth, ist die Direktion des Kaiser⸗Wilhelms⸗Gymnasium zu Han⸗ nover übertragen worden.
1“ Fröordnn 8 betreffend die Maßregeln zur Sicherung gegen das Eindringen der Pest auf dem Wege des Seeverkehrs.
Zur Sicherung gegen das Eindringen der Pest auf dem Wege des Seeverkehrs verordnen wir bis auf Weiteres für sämmtliche dem Handelsverkehr geöffnete preußische Häfen was folgt: 8
§. 1. Schiffe, welche aus russischen Häfen kommen, sind nebst den darauf befindlichen Personen und Waaren nicht eher zum freien Verkehr zuzulassen, als bis sie einer strengen sani⸗ tären Inspektion unterworfen worden, welche den Zweck hat, den Gesundheitszustand am Bord festzustellen.
§. 2. Wenn aus der Inspektion sich ergiebt, daß unter der Bemannung oder den Passagieren kein Pestkranker und kein Pestverdächtiger sich befindet, auch kein Todesfall an der Pest oder an einer pestartigen Krankheit während der Fahrt vorgekommen ist, so ist das Schiff zum freien zuzu⸗ lassen. Sind aber während der Fahrt Pest⸗ oder pestverdäch⸗ tige Todesfälle dieser Art vorgekommen, so sind nach Entfer⸗ nung der Passagiere die Schiffe, die Kleidungsstücke der Be⸗ mannung und aller Passagiere, sowie die zum Gebrauche derselben bestimmten Effekten zunächst einer strengen Des⸗ infektion zu unterwerfen. Die Desinfektion hat mittelst schwefliger Säure zu erfolgen und zwar betreffs der Klei⸗
Institutionen eine bereitwillige und vertrauensvolle
Außer der Desinfektion der Schiffsräume ist das Bilsch⸗ wasser aus dem Schiffe auszupumpen und sind die Wände der betreffenden Räume mit einer Lösung von Chlorzink zu reinigen.
§. 3. Wenn sich bei der Ankunft des Schiffes pestkranke oder pestverdächtige Personen vorfinden, so sind diese sofort in ein Lazareth oder doch in ein isolirt gelegenes Lokal zu bringen, welches zu ihrer Aufnahme bereit und geeignet ist. Die nur Pestverdächtigen sind dabei von den unzweifelhaft mit der Pest Behafteten streng getrennt unterzubringen.
Die nur Pestverdächtigen sind in dem Lazareth sieben
dieser Zeit, falls sich bis dahin der Verdacht nicht bestätigt haben sollte, zu entlassen; die Pestkranken verweilen dort bis zur vollständigen Genesung. Vpor der Entlassung der pestverdächtig Gewesenen sind alle in ihrem Gebrauche besndlichen Kleidungsstücke und Effekten einer strengen Desinfektion nach Maßgabe des §. 2 in einem
Tage 8 beobachten und zurückzubehalten und nach Ablauf
besonderen Lokal unter genauer ärztlicher Kontrole zu unterwerfen, vor Entlassung der an der Pestkrankheit Be⸗ handelten oder im Fall ihres Todes sind die während der Krankheit von ihnen benutzten Gegenstände durch Feuer zu vernichten.
8. 4. Etwa bei der Ankunft der Schiffe vorgefundene Leichname der an der Pest oder an einer pestverdächtigen Krankheit Gestorbenen sind sofort aus dem Schiffe zu ent⸗ fernen und ebenso wie die etwa im Lazareth Verstorbenen an einem, von der Hafenpolizeibehörde näher zu bezeichnenden Ort unter den geeigneten Vorsichtsmaßregeln unterzubringen, wo sie bis zu der thunlichst zu beschleunigenden Beerdigung in große, mit starker Chlorkalklösung getränkte und wieder⸗ 2 damit zu befeuchtende Laken eingeschlagen aufbewahrt werden. K*
§. 5. Können in einem Hafen die in den §§. 3 und 4 aufgeführten Vorsichtsmaßregeln nicht getroffen werden, so ist das betreffende Schiff, welches Pestkranke oder Pestverdächtige am Bord hat, abzuweisen und dem zunächst gelegenen, mit den entsprechenden Einrichtungen versehenen Hafen zu über⸗
Infektionsstoffe haften können,
weisen.
§. 6. Die auf den in §. 1 genannten Schiffen vorge⸗ fundenen Waaren sind zum freien Verkehr zuzulassen, soweit ihre Einfuhr nach der Kaiserlichen Verordnung vom 29. Ja⸗ nuar d. J. (R. G. Bl. S. 3) nicht verboten ist.
Waaren, welche zwar in der gedachten Verordnung ge⸗ nannt sind, deren Ursprung aus Rußland aber nicht nach⸗ zuweisen ist, müssen vor dem Eintritt in den freien Verkehr einer gründlichen Desinfektion unter Beachtung der im §. 2 für Kleidungsstücke und Effekten gegebenen Vorschriften unter⸗ worfen werden. x §. 7. Die Hafenpolizeibehörde hat zu den nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen vorzunehmenden sanitären In⸗ spektionen den Kreisphysikus und, wo ein solcher nicht schleu⸗ nig zu erlangen ist, einen anderen qualifizirten Arzt zu⸗ zuziehen.
Berlin, den 20. Februar 1879. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗
Angelegenheiten. Fqü1
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Maybach.
1“
Anlage A. m Zur Desinfektion von trockenen Gegenständen, an welchen verwendet man schweflige Säure, erzeugt durch Verbrennung von käuflichem Stangen⸗ schwefel in atmosphärischer Luft und in einem Maße, daß man in einem geschlossenen Raume, in welchen die zu desin⸗ fizirenden Gegenstände gebracht und über einander geschichtet werden, mindestens 15 g Schwefel auf jeden Kubikmeter Luft verbrennt und die Gegenstände längere Zeit (sechs Stunden) dem Einflusse der geschwefelten Luft ausgesetzt läßt. Danach wird der Raum gelüftet und können die Gegenstände sofort
dem weiteren Verkehr übergeben werden.
Ist eine größere Menge von Gegenständen zu desinfiziren, so empfiehlt es sich, zweckentsprechende besondere Räume für die Vornahme der Desinfektion auszuwählen, womöglich solche, in welchen Fenster und Thüren gut schließen, aber eine Thür und ein Fenster sich gegenüberliegen. Nach 6 Stunden öffnet man zuerst von Außen das Fenster ins Freie, nach einigen Minuten die gegenüberliegende Thür und in kürzester Zeit kann dann der Raum von Menschen wieder betreten werden. Zum Verbrennen des Schwefels zerstößt man Stangen⸗ schwefel zu etwa haselnußgroßen Stücken, bringt ihn in eine flache irdene glasirte Schüssel, die man zur Verhütung von Feuersgefahr bei zufälligem Springen der Schüssel in einen mit Sand gefüllten h stellt, steckt einige Schwefelfäden zwischen die zerstoßenen Schwefelstücke, zündet die Fäden an, entfernt sich durch die Thür und schließt diese ab. 8 Für einen Desinfektionsraum, der nicht mehr als 100 cbm mißt und demnach 1 ½ kg Schwefel erfordert, ist es nicht nothwendig, den zu verbrennenden Schwefel in mehrere
Weise.
dungsstücke und Effekten in der in der Anlage A. bezeichneten 11“ 8 8 E11“
Schüsseln zu vertheilen, da die Bewegung der Luft im Raume