1879 / 52 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

ig als auch das Andere aufzugeben, als auch die Zuschläge zum

ijahrigen Durchschnitt der Zölle und Verbrauchsabgaben aufzu⸗

ben, um nicht ein Defizit mit Sicherheit in Aussicht nehmen zu müssen. Bedenken Sie, meine Herren, daß in dem Jahre, welches mit dem 31. Januar d. J. schließt, die Einnabme aus Zöllen und ge⸗ meinschaftlichen Verbrauchssteuern um 16 ½ Millionen zurückstanden egen den Etatansatz für 1879/80, daß also das nach einem Monate beginnende Jahr fast 16 ½ Millionen mehr aufbringen muß, als das vor einem Monate abgelaufene Jahr, um den Etat zu er⸗ füllen. Bedenken Sie, daß diesem Satze gegenüber es sehr gewagt ist, bei den Ausgabeveranschlagungen von festen Prinzipien ab⸗ zugehen. Der Herr Abgeordnete für Hagen hat ferner geglaubt, es würde möglich sein, bei den Zinseinnahmen, vielleicht auch beim Ueberschuß 1 ven eee ein Plus und bei den Zinsausgaben ein Minus ein⸗ zustellen.

Ja, meine Herren, wenn sich im Laufe der Zeit bis zum Abschluß dieser Berathungen mit Sicherheit voraussehen läßt, daß, da be⸗ stimmte Beträge entweder erspart oder bei den Einnahmen hinzu⸗ gehen werden, so werden die Verhandlungen in der Budgetkommission 12 Gelegenhbeit geben, diesen veränderten Verhältnissen gerecht zu werden. Ich kann nur aussprechen, daß bei der Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben durchaus von vorsichtigen, aber ebenso auch von solchen Grundsätzen ausgegangen ist, die es sichern, daß nicht eine ungünstigere Gestaltung des Etats, als 8 sie nach der damaligen Lage vorauszusehen war, das Ergebniß

bildete.

Dann hat der Herr Abgeordnete geglaubt, daß der Ansatz von den Ersparnissen aus den Verpflegungsgeldern, die sich im Etat mit 4 120 000 beziffert finden, wesentlich erhöht werden kann. Ich glaube, er hat dabei nicht gegenwärtig gehabt diejenigen Beträge, welche durch die bisherigen Etats und durch das Gesetz über die Verpflegungsgelderersparnisse auf den Fonds, welcher damals einen Nominalwerth von 26 700 000 umfaßte, angewiesen sind. Es sind dies: im Gesetze selbst 5 273 000 ℳ, im Etat für 1878/79 6 842 000 ℳ, ferner wurden zur Deckung des De⸗ fizits des Jahres 1877/78 erfordert 11 060 000 ℳ, und hier finden Sie 4 120 000 eingestellt. Das macht in Summa 27 300 000 ℳ, das ist ein Betrag von ungefähr 600 000 mehr, als der Nominal⸗ werthöjder damals deklarirten Masse betrug. Es ist im Etat selbst bemerkt, daß über den Verkauf dieser Papiere noch nicht definiv ab⸗ gerechnet sei. E ist möglich, daß bei der definitiven Abrechnung sich ein Mehr noch ergiebt. Sobald dieses festgestellt ist, wird sich jeden⸗ falls in den Berathungen der Budgetkommission Gelegenheit finden, es einzustellen. 8

Endlich möchte der Herr Abgeordnete für Hagen zu neuen Be⸗

lastungen des Reichs⸗Invalidenfonds greifen. Ich bemerke hierzu zu⸗

rächst, daß eine Mehrbelastung des Invalideufonds gleichsteht einer Aufzehrung von Kapitalbeständen, daß also mit einer solchen Mehr⸗ belastung das Prinzip verlassen wird, daß die Einnahmen des lau⸗ enden Jahres die Ausgaben des laufenden Jahres decken müssen. Der Herr Abgeordnete hat darauf hingewiesen, daß der Inva⸗ lidenfonds sehr wohl im Stande sei, eine Mehrbelastung zu tragen ist ja, wie Sie wissen, vor 2 Jahren eine Bilanz des Invaliden⸗ onds aufgestellt worden, und es ist allseitig anerkannt, daß auch nach der Belastung durch die damals in Aussicht genommenen ferneren Ausgaben immerhin noch eine Reserve übrig blieb. Es ist richtig, daß seitdem der ⸗Invalidenfonds an Kapital gegenüber den Etats⸗ nsätzen im Ganzen 4 307 000 erspart hat. Ich darf indessen arauf aufmerksam machen, daß die gegenwärtigen Zinseinnahmen des Invalidenfonds nach Lage der Gesetze, welche für Verwaltung des⸗ selben maßgebend sind, einer wesentlichen Ermäßigung unterliegen werden. Bekanntlich sollen nach dem Gesetz vom Jahre 1876bis zum 1. Juli 1880 die nach dem ursprünglichen Gesetz nicht definitiv zulässigen Papiere aus dem Invalidenfonds entfernt und durch definitiv zulässige Papiere ersetzt werden. Der Invalidenfonds besitzt gegenwärtig an nicht definitiv zulässigen Papieren, d. h. an Prioritäts⸗Obligationen deutscher Eisenbahngesellschaften einen Nominalwerth von 156 453 000 ℳ, welcher nach den Anschaffungscoursen gekostet hat: 155 882 284 Dieser Anschaffungspreis verzinst sich mit den durchweg viereinhalb⸗ prozentigen Zinsen dieser Papiere mit 7 040 388 ℳ, d. h. mit 4,518 %, also mit etwas über 4 ½ %. Wenn diese Papiere nach heutigem Course verkauft werden sollen, so würde dies einen Erlös geben nach Abzug der Begebungskosten, also der Provision und Courtage, von 155 725 856 ℳ, d. h. circa 100 000 veniger, als die Anschaffungskosten sich berechnen. Da die Be⸗ gebungskosten von diesem Erlöse schon abgezogen sind, so ergiebt sich hieraus, daß ein wirklicher Verlust nach den heutigen Coursen sich bei diesen Prioritätsobligationen nicht berechnet. Dieser Erlös würde angelegt werden müssen in Staatspapieren und ihnen gleich stehenden Anlagewerthen. Solche Papiere haben nach ihren heutigen Coursen eine durchschnittlich niedrigere Verzinsung, als die Verzinsung beträgt, welche das Kapital in seinen gegen⸗ wärtigen Anlagen genießt. Man würde ungefähr darauf rechnen können, wenn diese Summe als eine Nachfrage auf den Markt kommt, daß sie einschließlich der Erwerbungskosten für 4 pro⸗ zentige Papiere 96 ¼ ½ nach den heutigen Coursen aufwenden müßte. Das würde eine Zinseinnahme abgeben von 6454 956 Die Zins⸗ einnahme aus dem Invalidenfonds würde sich durch diese gesetzlich vorgezeichnete Operation also vermindern um 585 432 und einem Kapitalwerth von mehr als 13 ½ Millionen. Ich glaube dahber, daß nach Lage der Gesetzgebung gegenüber den gegenwärtigen etatsmäßigen und planmäßigen Kapitalszuschüssen Ersparnisse, wie in den beiden letzten Jahren eingetreten sind, in Zukunft sich nicht wiederholen werden, zumal inzwischen die Etatsansätze für Pensionen ermäßigt wor⸗ den sind. Bei allen Berechnungen, die wir über die Belastungsfähig⸗ keit des Invalidenfonds anstellen mögen, müssen wir zweierlei ins Auge fassen, erstens das Prinzip der Solidität der Finanzverwal⸗ ung, durch welches wir den gesetzlichen, für den Invalidenfonds ge⸗ troffenen Bestimmungen gegenüber verpflichtet sind, für diejenigen Lasten, welche den Invpalidenfonds treffen, eine Reserve zu halten in derselben Weise, wie die Anstalten, welche Ren⸗ ten versichert haben; zweitens, daß wir, wenn das Gesetz zur Ausführung gelangt, auf eine Zinseinnahme in bisheriger Höhe in Zukunft nicht mehr werden rechnen können. Ich glaube, meine Herren, daß wir gut thun werden, über den Invalidenfonds noch die Erfahrungen des einen Jahres hingehen zu lassen; es wird dann nach den gesetzlichen Bestimmungen eine neue Bilanze desselben vorgelegt werden und es wird da ein sicheres Urtheil sich gewinnen lassen. Jedenfalls aber liegen mancherlei innerhalb der Zwecke des Invalidenfonds sich bewegende Ausgaben vor, welche, wenn ein solches Urtheil gewonnen sein wird, in erster Linie auf den Invalidenfonds gelegt werden können, namentlich Ausgaben, welche die Untertützungen für Hinterbliebene der Invaliden veranlassen, welche lediglich von dem Inva⸗ lidenfonds auf den Allerhöchsten Dispositionsfonds übergehen, wenn ein Invalide stirbt und unterstützungsbedürftige Nachkommen hinterläßt. Meine Herren! Ich muß Sie bitten, neben der gründlichen Prüfung und Sichtung des Etats, die ja Ihre Aufgabe ist, wie sie die Auf⸗ gabe der Finanzverwaltung war, das im Auge zu behalten, daß für die Nachhaltigkeit unserer finanziellen Kraft und für das Festhalten der sicheren Grundsätze bei der Veranschlagung der Einnahmen und Aus⸗ gaben Sorge zu tragen ist, und dies um so mehr, als die Grundsätze der Veranschlagung maßgebend sind einerseits für die Auskömmlichkeit der Einnahmen und andererseits für die Belastung, welche bis jetzt noch im Wege der Matrikularbeiträge den einzelnen Staaten aufzu⸗ erlegen ist.

Darauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr.

In der heutigen (13.) Sitzung des Reichstages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗ mts Staats⸗Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath

11] .

und Kommissarien desselben beiwohnten, gelangte die

Interpellation des Abg. Dr. Thilenius und Gen. zur Verlesung, welche lautete: dem Reichstage Mittheilung

„Wird die Reichsregierung machen:

1) über die gegenwärtige Verbreitung der Pest?

2) über die bisher ergriffenen und etwa noch zu ergreifenden Maßnahmen zur Verhütung einer Einschleppung der Seuche nach Deutschland?“

Nachdem der Präsident des Reichskanzler⸗Amts sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit erklärt hatte, begründete der Interpellant dieselbe mit dem Hinweis auf die differirenden Zeitungsnachrichten, welche offiziell be⸗ ruhigend, privatim allarmirend lauteten. Der Redner lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf den schon früher vom Profeffor Siegmund in Wien gemachten Vorschlag, der Ein⸗ setzung einer internationalen Seuchenkommission und sügte hinzu, daß sich für die innere Gefahr die Berufung eines von wissenschaftlichen Autoritäten gebildeten Gesundheitsraths neben dem Gesundheits⸗Amt empfehlen würde.

Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Hofmann erwiderte, daß die russische Regierung das ursprüng⸗ liche Pestgebiet im Gouvernement Astrachan durch einen starken doppelten Militärkordon abgesperrt habe und daß außerhalb desselben ein Pestfall mit Sicherheit nicht konstatirt worden sei; das finde namentlich auf den neuerdings vielbesproche⸗ nen St. Petersburger Fall Anwendung. Die Regierung dürfe weder sich auf eine unsichere Diagnose verlassen, noch den Verkehr durch unbegründete Allarmnachrichten unnütz hemmen. An Vorsichtsmaßregeln seien folgende getroffen: eine Cooperation mit der österreichisch⸗ungarischen Regierung, die Bildung einer Sachverständigen⸗Kommission, die Entsen⸗ dung von Aerzten in das Pestgebiet zur Beobachtung der Krankheit, das Einfuhrverbot für bestimmte Gegenstände aus Rußland, die Verschärfung der Paßpflicht in dieser Beziehung und die Errichtung einer Quarantäne in den deutschen Ostseehäfen. Eventuell seien noch in Aussicht ge⸗ nommen: die Beschränkung des Grenzverkehrs mit Rußland auf bestimmte Stationen und die Errichtung eines Militärkordons. Die Aufmerksamkeit der Regierung werde nicht nachlassen, auch seien die Verhandlungen wegen Errichtung einer internationalen Seuchenkommission wieder in Aussicht genommen. Nachdem das Haus auf den Antrag des Abg. Dr. Mendel in die Besprechung der Interpellation ein⸗ getreten war, wünschte der letztere Auskunft von der Regie⸗ rung über die Vorsichtsmaßregeln, welche von der russischen Regierung gegen die Einschleppung der Seuche durch die aus der Türkei zurückkehrende Armee getroffen worden seien und welche Stellung die Reichsregierung zu der in dieser Be⸗ ziehung außerordentlich wichtigen Frage der obligatorischen Leichenschau einnehme. Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann, erwiderte in Bezug auf die erstere Frage, daß augenblicklich kein Grund zur Besorgniß vor⸗ handen sei und daß die russischen Sanitätsbehörden schon das Nöthige veranlassen würden. Ueberhaupt müsse er das Entgegenkommmen der russischen Behörden bei dieser Gelegen⸗ heit rühmend hervorheben. Zum Schluß sprach der Abg. Dr. Thilenius den Wunsch aus, daß die Berichte der nach dem Pestgebiete entsandten ärztlichen Kommission dem Reichstage vorgelegt werden möchten. Damit war der Gegenstand er⸗ ledigt. Bei Schluß des Blattes setzte das Haus die erste Berathung des Etats pro 1879/80 fort.

Gestern verschied hierselbst der Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Manteuffel, welcher vom Jahre 1852 bis zum Jahre 1858 an der Spitze des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten stand. Der Verstorbene war in den letzten Jahren wieder Mitglied des Hauses der Abgeordneten, in welchem er den 9. Frankfurter Wahlbezirk (Luckau⸗Lübben) vertrat.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. Februar. (W. T. B.) Heute wurden im Ministerium des Innern unter Mitwirkung Fr betheiligten Ministerien noch einige nachträgliche Punkte zu der Vereinbarung mit der serbischen Regierung wegen Anschlusses an die Beschlüsse der Wiener Kommission betreffs Fernhaltung der Pestgefahr erledigt und die Ver⸗ handlungen damit abgeschlossen. Bei den Verhandlungen wurden auch Punktationen bezüglich der Dampfschiffahrt auf der Donau unterhalb Orsowa festgestellt. Hierbei wurde zum Ausgangspunkt genommen, daß die Fahrten an vollst endig unbedenklichen Uferstrecken getrennt von jenen an den anderen Uferstrecken der Donau stattzufinden haben. Die einzuhaltenden sanitären Vorsichtsmaßregeln und die von den betheiligten Regierungen vorzunehmenden Amtshandlungen wurden genau festgesetzt und werden diese Punktationen auch einen integrirenden Bestandtheil der Vereinbarungen mit der rumänischen Regierung zu bilden haben.

Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Adrianopel von gestern: Ein neuerlicher Versuch der Bulgaren, Un⸗ ruhen zu erregen und Massendemonstrationen gegen die Wiederherstellung der türkischen Herrschaft ins Werk zu setzen, ist von den russischen Behörden energisch vereitelt worden. Gleichzeitig wurden Vorkehrungen getroffen, um die Ausfüh⸗ rung eines entdeckten, auf die Einäscherung der Stadt Adria⸗ nopel gerichteten Anschlags zu verhüten. Die Generale Mo⸗ lostwoff und Skobeleff haben sich dem Konsul gegenüber für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Sicherheit verbürgt. Ge⸗ neral Totleben begiebt sich am 6. März zur Inspizirung von Truppen nach Jamboli und nach den Schipkapässen.

Pest, 28. Februar. (W. T. B.) Das Unterhaus hat beschlossen, in die Spezialdebatte des Budgets einzutreten. Die liberale Partei, ein großer Theil der vereinigten Oppo⸗ sition sowie außerhalb der Parteien stehende Abgeordnete stimmten für das Budget.

Großbritannien und Irland. London, 27. Februar. Die amtliche „London Gazette“ veröffentlicht die Ernennung des Marquis of Normanby zum Gouverneur von Victoria und des Sir Hercules Robinson zum Gou⸗ verneur von Neuseeland. Der Dampfer „France“ ging gestern mit einem Theile des 17. Ulanen⸗Regiments nach Natal ab. Bei Verschiffung der Hülfstruppen ist zum ersten Male ein Verladungssystem in Anwendung gebracht worden, welches bestimmt, in jedem Schffe außer der Mannschaft auch die zugehörigen Kriegsmaterialien und Pferde zu verladen, statt wie bisher geschehen, Mannschaft und Material getrennt zu verschiffen. Die Unzuträglichkeiten, die dadurch im abessinischen Feldzuge herbeigeführt wurden, gaben zu dieser Aenderung Veranlassung.

28. Februar. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen hat heute Nachmittag via Vlis⸗ singen die Rückreise angetreten.

Nach aus Capetown hier eingegangenen Nachrichten vom 11. d. M. hielten sich die englischen Truppen fort⸗ gesetzt in der Defensive und warteten die verlangten Verstär⸗ kungen ab. An der Grenze herrschte Ruhe. Die Boers im Transvaallande weigerten sich, den Engländern beizustehen.

1. März. (W. T. B.) Nach weiteren Nachrichten vom Kap ist die gegenwärtige Lage der flies Truppen daselbst eine befriedigende. Oöberst Buller unternahm eine Rekognoszirung und brannte bei dieser Gelegenheit den Militärkraal Bangulissini nieder. Die von den Eng⸗ ländern angelegten Verschanzungen in Ekowe und Help⸗ makaar sichern die Truppen gegen die Angriffe der Zulus. Letztere beabsichtigten den Zulufluß zu überschreiten und Natal anzugreifen, wurden aber hieran durch das andauernde Re gen⸗ wetter gehindert, in Folge dessen der Fluß sehr an⸗ geschwollen ist.

Frankreich. Versailles, 28. Februar. (W. T. B.) In der Sitzung der Deputirtenkammer bildete die Rentenkonvertirungsfrage den Gegenstand eines Zwischenfalls. Anisson (von der Rechten) behauptete, daß die Baisse an der Börse durch das Schweigen des Finanz⸗ Ministers über den eventuellen Termin der Konvertirung be⸗ günstigt worden sei. Redner beantragte jedoch keine Tages⸗ ordnung, sondern verlangte einfach weitere Auskunft über die von ihm behauptete Thatsache. Der Finanz⸗Minister er⸗ widerte: Die Initiative der Regierung in dieser Frage könne nur durch Schweigen gewahrt werden, das so lange dauern müsse, bis der Tag zur Vorlegung des Konvertirungsprojektes gekommen sei. Er sei nicht wenig überrascht gewesen von der erregten Behandlung, die die Frage zum Schaden der Initiative der Regierung in der Budgetkommission erfahren habe. Diese Aeußerung des Ministers rief lebhafte Proteste der Deputirten Allain⸗Targé und Douville (von der Lin⸗ ken) hervor, worauf der Minister fortfuhr: Wenn man ihn interpelire, würden diejenigen, die ihn interpellirten, allein verantwortlich sein für die Aufregung, welche die Interpella⸗ tion zur Folge haben werde. Douville protestirte hiergegen wieder Namens des den Deputirten zustehenden Rechts auf Ergreifung der Initiative, während der Bonapartist Janvier de la Motte dem Minister vorwarf, daß er 5 Tage ge⸗ wartet, ehe er sich zu einer Erklärung herbeigelassen habe.

Der Senat berieth die Amnestievorlage. Victor Hugo beantragte die Gewährung uneingeschränkter Amnestie. Der Justiz⸗Minister Leroyer trat für die Regierungs⸗ vorlage ein und hob hervor, daß die Regierung stark genug sei, um volle Amnestie gewähren zu können, wenn sie dies wolle, daß jedoch die Verbrechen, die begangen worden seien, der Vergessenheit nicht übergeben werden könnten. Der Minister brandmarkte mit großer Entschiedenheit die Kommune und die Schriftsteller, die dieselbe ver⸗ herrlichten, und fügte hinzu, die jetzige Amnestie sei ein Akt der Humanität, der keine Gefahren mit sich führe. Speziell auf die Frage der in contumaciam Verurtheilten ein⸗ gehend, betonte der Minister, daß der Gesetzentwurf alle er⸗ forderlichen Garantien biete, und er hoffe, daß die Rückkehr der Kontumazirten nach Frankreich eine große Beruhigung herbeiführen werde. Sollten die Rückkehrenden sich undankbar zeigen, so werde das Gesetz nicht ohnmächtig sein; man werde dann die Strenge an die Stelle der Milde setzen. Die Re⸗ gierungsvorlage wurde hierauf mit 163 gegen 86 Stimmen angenommen.

Italien. Rom, 28. Februar. (W. T. B.) Der Papst hat heute ein Konsistorium abgehalten und in demselben einen Patriarchen für Antiochia und Babylonien, sowie mehrere Bischöfe in Italten und Spanien ernannt. Zum Bischof von Stuhlweißenburg wurde Pauer, zum Bischof von Parenzo und Pola Glavina, zum Bischof von Bamberg Prof. Stein, zum Camerlengo des heiligen Kollegiums für das laufende Jahr Kardinal Borromeo ernannt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 28. Februar. W. T. B.) In dem von russischen Truppen seit einer

oche besetzten Fort Arab⸗Tabia wird Seitens dieser mit der vertragsmäßigen Abtragung der Befestigungs⸗ werke vorgegangen.

Amerika. Washington, 26. Februar. (Per Kabel.) Das Repräsentantenhaus hat die Legislative Appro⸗ priation Bill mit einem Amendement angenommen, welches die Bundesaufsicht über die Wahlen aufhebt. Die Ansiedler am Salmonflusse im Territorium Idaho haben den Rest der Bannock⸗Indianerbande überrumpelt und vernichtet; 36 Indianer wurden getödtet.

28. Februar. (W. T. B.) Die Repräsentanten⸗ kammer hat einen Gesetzentwurf angenommen, wonach die Verzinsung der Obligationen mit dem 30. Tage nach der erfolgten Anzeige von deren Einlösung aufhört.

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau. Stuttgart, 1. März. (W. T. A.) Für die eben ab⸗ geschlossene neue Anleihe stellt sich im ganzen Lande leb⸗ hafte Betheiligung heraus und ist bei der am 5. d. hier und in Frankfurt erfolgenden Subskription eine sehr starke Ueber⸗ zeichnung zu erwarten.

Verkehrs⸗Anstalten⸗ Triest, 28. Februar. (W. T. B.) Der Lloyddampfer

„Saturno“ ist heute Nachmittag 3 ½ Uhr aus Konstantinopel hier

eingetroffen. 1

Kopenhagen, 28. Februar. (W. T. B.) Die Eisver⸗ hältnisse im Sunde sind unverändert. Die Eisenbahnen auf Seeland sind wieder fahrbar, nicht aber diejenigen auf Laland⸗ Falster und Fünen. In Jütland sind die Bahnen zum Theil wieder betriebsfähig. Heute ist keine Post aus dem Auslande zu erwarten.

Berlin, den 1. März 1879.

Zum Vortheil eines Stipendienfonds des Sophien⸗ Gymnasiums findet in der Aula desselben am 18. d. Mts. ein Konzert statt, zu welchem namhafte Künstler ihre Mitwirkung zu⸗ gesagt haben.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin, sowie Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl besuchten am Donnerstag die Vorstellung der französischen Schauspielergesellschaft im Saaltheater des

Königlichen Schauspielhauses.

Redacteur: J. V.: Riedel. Druck: W. Elsner.

Berlin: b Verlag der Expedition (Kessel).

Drei Beilagen schließlich Börsen⸗Beila ge).

ilage

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ichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 1. März

Königreich Preußen. Verzeichniß der Vorlesungen,

welche im Sommersemester 1879 in dem mit der Uni⸗

versittät in Beziehung stehenden Königlichen land⸗ wirthschaftlichen Lehrinstitute zu Berlin (Dorotheen⸗ straße 38/3 9) stattfinden werden.*)

1) Prof. Dr. Orth: a. Bonitirungs⸗ und Taxationslehre: Dienstags von 10—11 Uhr publice. b. Ueber Boden und Wasser mit besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Gesundheitspflege: Montags und Donnerstags von 10—11 Uhr privatim, c. Spe⸗ zielle Ackerbaulehre: Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 9 10 Uhr privatim. d. Praktische Uebungen: Dienstags und Donnerstags von 2—4 Uhr privatissime. e. Exkursionen an passenden Tagen publice. Lehrsaal im Universitätsgebäude. Anmeldungen in der Universitäts⸗Quästur. . 8

2) Professor Dr. Eichhorn: a. Organische Chemie, erläutert durch Experimente: Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 11 12 Uhr privatim. b. Anleitung zu agrikultur⸗chemischen Untersuchungen mit Uebungen im Laboraforium: Mittwochs und Sonnabends von 9—12 Uhr privatim. Lehrsaal im Institute (Dorotheenstraße 38/39). Anmeldungen in der Instituts⸗Quästur.

3) Professor Dr. Karl Koch: a. Landwirthschaftliche Botanik: Montags und Donnerstags von 5—7 Uhr privatim. b. Uebungen im Bestimmen der Pflanzen: Dienstags von 5 Uhr an, im Palmen⸗ hause des botanischen Gartens publice. Lehrsaal im Universitäts⸗ Gebäude. Anmeldungen in der Universitäts⸗Quästur.

4) Professor Dr. Kny: a. Grundzüge der Experimental⸗Physio⸗ logie der Pflanzen: Dienstags, Donnerstags und Freitags von 8 —9 Uhr priratim. b. Mikroskopischer Kursus für Geübtere mit be⸗ sonderer Rücksicht auf Pflanzenkrankheiten: Dienstags und Freitags von 3—5 Uhr pudlice. Lehrsaal für a. im Universitäts⸗Gebäude, für b. im Institute. Anmeldungen für a. in der Universitäts⸗ Quästur, für b. in der Instituts⸗Quästur.

5) Professor Müller: Ueber Physiologie der Hausthiere, ver⸗ bunden mit anatomischen Demonstrationen: Montags von 4—5 Uhr, Dienstags und Donnerstags von 5—6 Uhr publice. Lehrsaal in der Thierarzneischule (Louisenstraße 56). Anmeldungen in der Instituts⸗Quästur. 8 .

6) Professor Dieckerhoff: Ueber Krankheiten der Hausthiere: Montags von 5—6 Uhr, Dienstags und Donnerstags von 6—7 Uhr pubhce. Lehrsaal in der Thierarzneischule. Anmeldungen in der Instituts⸗Quästur. 8

7) Dr. Hartmann: a. Allgemeine Züchtungsprinzipien: Dienstags und Donnerstags von 3—4 Uhr publice. b. Rindvieh⸗ zucht: Dienstags und Donnerstags von 4—5 Uhr pablice. Lehrsaal im Institute. Anmeldungen in der Instituts⸗Quästur.

8) Professor Dr. Großmann: Buchführung, insbesondere die doppelte Buchführung für größere und kleinere Güter; Planimetrie und Trigonometrie, mit besonderer Berücksichtigung der Aufgaben der Feldmeßkunst: Freitags von 10—11 und 5—7 Uhr publice. Lehr⸗ saal im Institute. Anmeldungen in der Instituts⸗Quästur.

9) Ingenieur Schotte: Landwirthschaftliche Maschinenkunde mit Zugrundelegung der Hauptlehren der Maschinen⸗Mechanik: Mitt⸗ wochs von 4—6 Uhr publice. Lehrsaal im Institute. Anmel⸗ dungen in der Institute⸗Quästur.

10) Post⸗Baurath Tuckermann: Praktische Uebungen im Feld⸗ messen und Nivelliren, Kartiren und Berechnen von Flächen mit Hin⸗ weisung auf Drainagen und Berieselungen: Sonnabends von 3 ½ bis 7 Uhr publice. Lehrsaal im Institute. Anmeldungen in der Instituts⸗Quästur.

11) Dr. Scheibler: Chemie und Technologie der Rübenzucker⸗ Fabrikation mit besonderer Berücksichtigung der analytischen Unter⸗ suchungs⸗Methoden: Montags und Mittwochs von 12—2 Uhr Publice. Lehrsaal im Institute. Anmeldungen in der Instituts⸗ Quästur.

12) Garten⸗Inspektor Bouché: Ueber Gartenbau unter beson⸗ derer Berücksichtigung des Gemüse⸗ und Obstbaues, der Gehölzzucht, der Parkanlagen, der Konstruktion von Gewächshäusern: Freitags von 3 5 Uhr publice. Lehrsaal im botanischen Garten. An⸗ meldungen in der Instituts⸗Quästur.

13) Dr. Wittmack: a. Landwirthschaftliche Samen und deren Verfälschungen mit mikroskopischen Demonstrationen: Montags und Sonnabends von 8—9 Uhr publice. b. Krankheiten der Kultur⸗ pflanzen mit mikroskopischen Demonstrationen: Mittwochs und Sonn⸗ abends von 6—7 Uhr privatim. Lehrsaal im Universitäts⸗Ge⸗ bäude. Anmeldungen in der Universitäts⸗Quästur.

14) Kammergerichts⸗Rath Keyßner: Preußisches Recht mit be⸗ sonderer Rücksicht auf die für den Landwirth wichtigen Rechtsverhält⸗ nisse: Donnerstags von 12— 2 Uhr publice. Lehrsaal im Institute. Anmeldungen in der Instituts⸗Quästur.

15) Ober⸗Roßarzt Küttner: Hußbeschlagslehre, verbunden mit Demonstrationen und praktischen Uebungen: Mittwochs von 8—9 Uhr publice. Lehrsaal im Institute. Anmeldnngen in der Insti⸗

tuts⸗Quästur.

16) Dr. Lehmann: Landwirthschaftliche Fütterungslehre: Dienstags von 12—2 Uhr publice. Lehrsaal im Institute. Anmeldungen in der Instituts⸗Quästur.

17) Oekonomie⸗Rath Dr. Frhr. von Canstein: Ueber land⸗

wirthschaftliche Meliorationen: Sonnabends von 1—3 Uhr

ublice. Lehrsaal im Institute. Anmeldungen in der Instituts⸗ Quästur. 18) Dr. von Kaufmann: Einzelne Fragen der National⸗ konomie, ausgewählt unter Berücksichtigung der des Interessenkreises des Landwirths: Freitags von 12—2 Uhr publice. Lehrsaal im Institute. Anmeldungen in der Instituts⸗Quästur. Außer diesen, für die der Landwirthschaft beflissenen Studirenden esonders eingerichteten Vorlesungen werden an der Universität und

Thierarzneischule noch mehrere Vorlesungen, welche für angehende

Landwirthe von näherem Interesse sind und zu welchen der Zutritt denselben freisteht, oder doch leicht verschafft werden kann, stattfinden. Von den Vorlesungen an der Universität sind besonders hervorzuheben: Physik, Geologie, Mineralogie, Allgemeine Botanik, Zoologie, Nationalökonomie.

Das Sommersemester beginnt, gleichzeitig mit dem Sommer⸗ semester an der Königlichen Universität, am 21. April 1879. Mel⸗ dungen wegen der Aufnahme in das Institut werden vom Pro⸗ fessor Dr. Eichhorn (Dorotheenstraße 38,39) entgegengenommen.

Die Benutzung der Bibliothek des Königlichen landwirthschaft⸗ lichen Ministeriums im Lesezimmer, Schützenstraße 26 (geöffnet von 4 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr Abends), Anmeldung dazu ebendaselbst im Königlichen landwirthschaftlichen Museum, ist den Studirenden gestattet, ebenso haben sie Zutritt zu den Sammlungen dieses Museums.

Die Instituts⸗Quästur befindet sich im Central⸗Bureau des Kö⸗ niglichen Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Leipziger Platz Nr. 9, und ist von 10—1 Uhr geöffnet.

Von verselben werden fortan erhoben: a. an Einschreibegebühren 6 pro Semester, b. an Auditoriengebühren 50 pro Vorlesung und Semester, c. Gebühr für Ausfertigung eines Studienzeugnisses 3 ℳ. Das Kuratorium.

v. Nathusius. Olshausen.

*) Dieses Verzeichniß kann von der Instituts⸗Direktion, Doro⸗

theenstraße 38/39, bezogen werden

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 20. Februar. Wille, Major vom Kriegs⸗Ministerium, zur Pulverfabrik bei Hanau, behufs Ver⸗ tretung des erkrankten Direktors, Moritz, Pr. Lt. à la suite des gabanlet Regts. Nr. 2 und Direktions⸗Assist. eines der techn. In⸗ titute der Art., zur Dienstleist. bei der techn. Abtheil. für Art. An⸗ gelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium, kommandirt. 22. Februar. Thortsen, Hauptm. u. Comp. Chef v. Inf. Regt. Nr. 20, d. Regt,, unter Beförder. zum überzähl. Major aggregirt. v. Studnitz, Hauptm., aggr. dem Inf. Regt. Nr. 20, als Comp. Chef in dieses Regt. ein⸗ rangirt. Bullrich, Sec. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 6, unter Be⸗ förder. zum Pr. Lt. und unter Belass. in seinem Kommdo. als Er⸗ zieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam, à la suite des Gren. Regts. Nr. 3 gestellt. 25. Februar. Graf v. Schwerin I., Sec. Lt. vom Regt. der Gardes du Corps, zur Gesandtschaft in München auf ein Jahr kommandirt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber⸗ lin, 22. Februar. Schirmer, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt Major und Abtheil. Commdr. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, mit der Erlaub⸗ niß zum ferneren Tragen der Unif. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 10, zur Disp. gestellt. Witte, Hauptm. à la suite des Eisenb. Regts., als Major mit seiner bisher. Unif. der Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 22. Februar. Stein⸗ brinck, Müller, Sec. Lts. von der Landw. des Eisenb. Regts., der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Corps. Berlin, 22. Februar. Dr. Knorr, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 8, zum Ober⸗Stabsarzt 1. Kl., Dr. Wilckens, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 91, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt. des Ulanen Regts. Nr. 4, Dr. Kaddatz, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Jäger⸗Bat. Nr. 9, zum Ober⸗Stabs⸗ arzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Dragoner⸗Regts. Nr. 6 befördert. Dr. Heilmann, Stabs⸗ und Abtheil. Arzt von der Reit. Abtheil. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 4, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 62, Dr. Funck, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Garde⸗Drag. Regt, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Nr. 46, Dr. Kirchner, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 31, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 91, Dr. Dulheuer, Assist. Arzt 1. Kl. vom Regt. der Gardes du Corps, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Füs. Regts. Nr. 39, Dr. Winter, Assist. Arzt 1. Kl. vom Füs. Regt. Nr. 35, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 1. Bats. Inf. Regts. Nr. 55, Dr. Fischer, Prinz, Assist. Aerzte 2. Kl. von der Marine, zu Assist. Aerzten 1. Kl., befördert. Die Assist. Aerzte 2. Kl.: Dr. Landgraf, vom Kadettenhause zu Culm, Dr. Fritze, vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 3, Dr. Abramowski, vom Inf. Regt. Nr. 21, Dr. Kühne, vom Inf. Regt. Nr. 42, Dr. Hecker, vom Inf. Regt. Nr. 60, Dr. Groetschel, vom Pion. Bat. Nr. 15, Bech, vom Inf. Regt. Nr. 71, Dr. Petri, vom Inf. Regt. Nr. 25, Dr. Lodderstaedt, vom Füs. Regt. Nr. 73, Dr. Wolff, vom Infanterie⸗Regiment Nr. 50, Dr. v. Mielecki, vom Infan⸗ terie⸗Regiment Nr. 74, zu Assist. Aerzten 1 Kl. befördert. Dr. Noeldechen, Stabs⸗ und Bats⸗Arzt vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 46, zum 2. Bat. Füs. Regts. Nr. 35, Dr. König, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bat. Füs. Regts. Nr. 35, zur Unteroff. Schule in Potsdam, Dr. Mannigel, Stabs⸗ und Abtheil. Arzt von der Reit. Abtheil. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 6, als Bats. Arzt zum Pin. Bat. Nr. 6. Dr. Ehrlich, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bat. Füs. Regts. Nr. 39, als Abtheil. Arzt zur Reit. Abtheil. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 6, Dr. Hartmann, Stabsarzt v. medizin. chirurg. Friedrich⸗Wilhelms⸗Institut, als Abtheilungs⸗Arzt zur Reit. Abtheil. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 4, Dr. Struntz, Assist. Arzt 1. Kl, vom Garde⸗Füs. Regt., zum Regt. der Gardes du Corps, Dr. Nehbel, Assist. Arzt 2. Kl. vom Gren. Regt. Nr. 1, zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 9, Dr. Pieper, Assist. Arzt 1. Kl. von der Marine, zur Armee und zwar zum Hus. Regt. Nr. 8 versetzt. Dr. Sander, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 55, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst, Dr. Marcuse, Stabsarzt der Landw. vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, der Abschied bewilligt.

Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 16. Februar. v. Schelling, Haupt⸗ mann a. D., unter Stellung zur Disposition und Verleihung ds Charakters als Major, zum Commandeur des Landw. Bez. Gunzen⸗ hausen ernannt. 1

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 7. Fe⸗ bruar. Fischer, Prem. Lt. des 4. Inf. Regts., mit Pens. verab⸗ schiedet. 16. Februar. Beckh, Sec. Lt. des 5. Chev. Regts., kommdrt. zur Equitationsanstalt, auf Nachsuchen verabschiedet.

Im Sanitäts⸗Corps. 14. Februar. Dr. Lauten⸗ bacher, Ober⸗Stabsarzt 2 Kl. und Regts. Arzt vom 2. Chev. Regt., mit Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der Unif. verabschiedet. Dr. Dieminger, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom 15. Inf. Regt., in gleicher Eigenschaft zum 6. Inf. Regt., Dr. Müller, Stabsarzt vom 4. Feld⸗Art. Regt., als Regts. Arzt zum 2. Chev. Regt., unter gleichzeit. Charakteris. als Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., Dr. Laub⸗ mann, Assist. Arzt 2. Kl. vom 4. Feld⸗Art. Regt., zum 1. Inf. Regt., Dr. Henle, Assist. Arzt 2. Kl. vom 10. Inf. Regt., zum 11. Jnf. Regt. versetzt. Dr. Neuhöfer, charakteris. Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt im 2. Inf. Regt, zum Ober⸗Stabsarzt 1. Kl., Dr. Lukinger, Stabs⸗ und Regts. Arzt im 3. Inf. Regt., Dr. Kühbacher, Stabs⸗ und Regts. Arzt im 16. Inf. Regt., zu Ober⸗Stabsärzten 2. Kl., Dr. Schmid, Assist. Arzt 1. Kl. vom 11. Inf. Regt., im 12. Inf. Regt., Dr. Daffner, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. Inf. Regt., im 4. Feld⸗Art. Regt., Dr. Diruf, Dr. Glaser, Dr. Hasselwander, Dr. Halm, Assist. Aerzte 1. Kl. des Beurlaubten⸗ standes, zu Stabsärzten, Dr. Morf, Assist. Arzt 2. Kl. im 1. Inf. Regt. Dr. Lichtenstern, Assist. Arzt 2. Kl. im 1. Fuß⸗Art. Regt., Dr. Schumacher, Dr. Schilling, Dr. Scheidemandel, Dr. Seuffert, Dr. Hollfelder, Dr. Grüb, Dr. Lurz, Dr. Grundler, Dr. Feldheim, Dr. Goldstein, Assist. Aerzte 2 Kl. des Beurlaubtenstandes, zu Assist. Aerzten 1. Kl. befördert. Dr.

Fellerer, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. a. D., als Ober⸗Stabsarzt 1. Kl.

charakterisirt. 8

Reichstags⸗Angelegenheiten.

Der Etat für die Verwaltung der Kaiserlichen Ma⸗ rine auf das Etatsjahr 1879—80 stellt sich in den Einnahmen auf 320 337 ℳ, um 4800 höber als der laufende Etat. 1

Die dauernden Ausgaben sind auf 26 767 701 normirt, gegen den Etat 1878 79 mehr 2 657 181 Die erheblichste Mehrausgabe weist Kap. 60, Werftbetrieb (11 782 416 ℳ) mit 2 935 745 auf. Eine besondere Denkschrift, die dem Etat beige⸗ fügt ist, motivirt diese Mehrausgabe, soweit sie (Tit. 8) den Werft⸗ betrieb und die Unterhaltung der Fahrzeuge und ihres Inventars ausschließlich Artillerie betrifft (t. 500 000 ℳ). Dieselbe ist durch die Fertigstellung des Marine⸗Etablissements in Kiel und des Um⸗ baus der Werft zu Danzig, sowie der Inbetriebnahme des

Docks in Danzig, außerdem durch Bauten in

chwimmenden 5 endlich durch Fertigstellung der Korvette D.,

Wilhelmshaven,

Ersatzkanonenboots „Tiger“ bleibt aber noch um 924 000 bedacht worden, weil 2 Tonnenlager und 1 Feuerschiff mehr erfor⸗ derlich sind. 1879 in Angriff genommen werden und sind hierfür 900 000 in den Etat eingestellt; ebenso soll mit dem Bau des Panzerfahrzeugs „Prinz Adalbert“, welches nach dem Flottengründungsplan schon im Jahre 1878 in Angriff genommen werden sollte, im Jahre 1879 be⸗

gonnen werden, und sind für diesen Zweck 950 000 eingestellt

worden.

Zu einmaligen Ausgaben sind in 43 Titeln 21 590 000 ausgeworfen (s—11 448 016 ℳ), darunter zur Vollendung der Panzer⸗ Korvette B. (Sachsen) 1 106 000 letzte Rate; zum Bau der Panzerkorvette C. 1 874 000 ℳ, desgl. D. (Württemberg) 2 900 000 ℳ, desgl. Panzerkorvette E. 876 000 ℳ, Panzerkanonenboote H. und J. je 350 ℳ, K. und L. je 620 000 ℳ, Korvetten B. (Bismarck) 81 250 ℳ, C. (Blücher) 81 250 ℳ, D. 1 047 500 ℳ, E. 945 000 ℳ, F. 635 000 ℳ, Aviso D. 170 000 ℳ, Artillerieschiff 995 000 ℳ;

ferner zur Beschaffung eines Schleppdampfers mit Pumpeneinrich⸗ und Schlepp⸗

tungen 450 000 ℳ; zum Bau eines Transport⸗ dampfers zum Ersatz der „Elbe“, zur Beschaffung von Torpedo⸗ Kriegsmaterial 600 000 ℳ, desgl. von Torpedo⸗Dienstgebäuden 259 000 ℳ; zum Bau von eisernen Minenprähmen, sowie zur Ausrüstung und Armirung von Kriegsschiffen zum Gebrauch von Fischtorpedos 415 000 ℳ, zur Errichtung der deutschen See⸗ warte 308 000 ℳ, zur Armirung für neue Schiffe 1 320 000 ℳ,

für bauliche Anlagen zur Umgestaltung der Werfte zu Danzig in

ein Definitivum 800000 ℳ; zur Fortsetzung der Bauten des Marine⸗ Etablissements bei Ellerbeck 1 700 000 ℳ; zum Bau eines Kriegs⸗ proviant⸗Magazins in Kiel 250 000 ℳ; zur Fertigstellung eines eisernen schwimmenden Docks in Danzig ꝛc. 968 000 ℳ; zur Ver⸗ mehrung der Bekleidungsvorräthe ꝛc. 358 000 ℳ; zur Bestreitung der Kosten der Hebung und Heimschaffung der verunglückten Panzer⸗ fregatte „Großer Kurfürst.“ Der Etat bemerkt dieserhalb: Zu Titel 43. Wegen Hebung der verunglückten Panzerfregatte „Großer Kurfürst“ ist mit einem in London wohnhaften Unternehmer Kontrakt geschlossen worden. Durch den Kontrakt, dessen Gültigkeit Ende Juli 1879 abläuft, wenn die Hebung bis dahin nicht beendigt ist, ist dem Unternehmer, welcher ohne alle Unterstützung der Marine⸗ verwaltung und lediglich auf eigene Kosten zu arbeiten hat, eine Entschädigung von 45 000 Pfd. Sterl., falls Thürme des Schiffes und Geschütze mit geborgen werden, andernfalls nur von 40 000 Pfd. Sterl. zugesprochen worden.

Der Etat der Reichs⸗Justizverwaltung auf das Etats⸗ jahr 1879 80 hat 92 472 Einnahmen mehr als der laufende. Dabei sind die bei dem Reichsgericht eingehenden Kosten nur mit 61 200 zum Ansatz gebracht, wogegen bei den Einnahmen des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts, da dasselbe vom 1. Oktober d. J. auf⸗ hören wird, 21 500 abgesetzt sind. 8

Bei den fortdauernden Ausgaben ist das Reichs⸗Justiz⸗ amt auf 425 055 ℳ, um 13 335 erhöht worden, weil die Ver⸗ mehrung des Beamtenpersonals nothwendig geworden ist. Dagegen sind bei dem Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht (622 286 ℳ) aus dem oben angegebenen Grunde 197 231 abgesetzt worden. Für das Reichs⸗ gericht sind vom 1. Oktober 1879 ab 545 754 angesetzt worden, und zwar für einen Präsidenten (25 000 jährlich und freie Dienst⸗ wohnung), 7 Senats⸗Präsidenten (zu 14 000 ℳ), 60 Räthe (zu 10 000 ℳ), 1 Ober⸗Reichsanwalt (15 000 ℳ), 3 Reichsanwälte (zu 10 000 ℳ) u. s. w. Die gesammten fortdauernden Ausgaben stellen sich auf 1168 040 (+ 361 858 ℳ).

Zueinmaligen Ausgaben sind 331 200 (+ 296 200 ℳ) ausgeworfen, darunter 100 000 zur inneren Einrichtung im Dienstgebäude des Reichs⸗Justizamts, 21 200 Vergütung für die von der Stadt Leipzig zu bewirkende bauliche Einrichtung des Reichsgerichtsgebäudes; 100 000 Tagegelder, Fuhrkosten und Um⸗ zugskosten für die bei dem Reichsgericht anzustellenden Beamten und 80 000 zur Remunerirung von richterlichen, Subaltern⸗ und Unter⸗ beamten, deren Zuziehung in Folge der Zuweisung von Sachen nach Vorschrift der §§. 15 und 16 des Einführungsgesetzes zum Gerichts⸗ Verfassungsgesetz erforderlich wird.

Dem Etat ist eine Denkschrift über die Einrichtung des Reichsgerichts und der Staatsanwaltschaft bei demselben beigefügt.

Der Etat für das Reichs⸗Schatzamtauf das Etatsjahr 1879/80 weist 12 100 auf, davon 12 000 Antheil an den Be⸗ triebsüberschüssen des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und 100 Ein⸗ nahmen aus dem Grundstück Wilhelmstr. 75.

Die fortdauernden Ausgaben sind auf 3 159 816 (gegen die entsprechenden Positionen im bisherigen Etat des Reichskanzler⸗ Amts + 256 528 ℳ) angesetzt, und zwar Besoldungen (1 Unter⸗ Staatssekretär 20 000 ℳ, 1 Direktor 15 000 ℳ, 6 vortragende, Räthe u. s. w.) 234 800 (+ 12 600 ℳ); Wohnungsgeldzuschüsse 39 540 (+ 1800 ℳ); andere persönliche Ausgaben (Hülfsarbeiter u. s. w.) 14 700 (unverändert); sächliche und vermischte Aus⸗ gaben 59 000 (unverändert); sonstige Ausgaben (Dispositions⸗ fonds des Reichskanzlers) 120 000 (unverändert). Allgemeine ö Dispositionsfonds des Kaisers 900 000 ℳ, Beitrag zur

eckung derlaufenden Ausgaben der Universität Straßburg 400 000 ℳ, Abfindung in Folge Aufhebung der Elbzoölle 219 336 (sämmtlich unverändert), Raponentschädigung 730 600 (+. 249 700 ℳ); Vergütungen an Preußen 34 950 (+ 1425 erhöhte Miethe für 1“ des Verkaufslagers der Porzellanmanufaktur), zu⸗ sammen Allgemeine Fonds 2 284 886 (+ 251 125 ℳ). Reichs⸗ kommissariate 406 890 (— 8997 ℳ). 8

Die einmaligen Ausgaben betragen 2 289 247 8. 199 377 ℳ); es sind 118 774 (+ 38 927 ℳ) für die St. Gotthard⸗Eisenbahn; zum Bau eines gemeinschaftlichen Dienstgebäudes für das Reichs⸗ Justizamt und das Reichskanzler⸗Amt für Elsaß⸗Lothringen (2. und letzte Rate) 600 000 ℳ; Beitrag zu den Kosten für Errichtung des Alg. Kollegienhaufes der Universität Straßburg (2. Rate) 500 000 (+ 200 000 ℳ) und für die Kriegergrabstätten in Elsaß⸗Lothringen 1500 (— 39 550 ℳ). 8

Eine dem Etat beigefügte Denkschrift lautet:;

Innerhalb des bisherigen Geschäftskreises des Reichskanzler⸗Amts sondern sich die Angelegenheiten der Reichs⸗Finanzverwaltung als eine fest abgeschlossene und ihrer Natur nach besondere technische Spezialkenntnisse erfordernde Gruppe aus, welche der allmählichen Ausbildung der Einrichtungen des Reichs entsprechend fortdauernd an Umfang gewachsen ist. Diesem Umstand ist in der Organisation des Reichskanzler⸗Amts auch äußerlich insofern Rechnung getragen, als mit Beginn des vorigen Jahres eine neue Abtheilung desselben ausschließlich zur Wahrnehmung der Geschäfte der allgemeinen Finanz⸗ verwaltung geschaffen wurde.

Die Rücksicht auf die fernere Entwickelung des Finanzwesens des Reichs läßt es rathsam erscheinen, in weiterer Befolgung des bei der Abzweigung des Postwesens, des Justizwesens und der Verwaltung der Reichslande vom Reichskanzler⸗Amt zur Anwendung gelangten Grundsatzes,

solche Zweige der zentralen Verwaltung als besondere, dem Reichskanzler unmittelbar unterstellte Zent ralbehörden zu kon⸗ stituiren, welche einen für sich abgeschlossenen umfangreichen Wirkungskreis von entsprechender Bedeutung haben,

Die Ersatzkorvette für die „Augusta“ soll im Jahre

der Panzerkanonenboote F. und G., der Avisos B. und C. und des bedingt die Position (5 700 000 ℳ), inter dem Flottengründungsplan

zurück. Das rrö (76 740 ℳ) ist mit 22 240 mehr

8—

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