as jedoch die akute Infektionsform der Krankheit anbetrifft, so giebt der Umstand, daß die Leber und die Milz nicht ange⸗ schwollen sind, daß der Fieberzustand von zu kurzer Dauer war, daß die Krankheit einen sehr langsamen Verlauf hat, sowie der Mangel eines Hinweises Seitens des Kranken auf die Möglichkeit irgend einer Ansteckung, trotz des Vorhandenseins einiger Hautflecke, kein Recht, die Krankheit für eine mit der Astrachanschen Epidemie analoge anzuerkennen, um so mehr als der Kranke ungefähr einen Monat lang unter sehr schlechten hygienischen Bedingungen gelebt und, obgleich er mit vielen Personen in Berüh⸗ rung kam, seine Krankheit auf Niemand übertragen hat.
Die Originalverhandlung haben unterzeichnet:
der Leibmedicus Zdekauer, . Direktor des Medizinaldepartements Rosow, gelehrte Sekretär des Medizinal⸗Raths Lenz, Oberarzt des Marine⸗Hospitals Kade, Oberarzt des Obuchowschen Hospitals Hermann, älteste Medizinalbeamte für besondere Aufträge Medizinaldepartement Hofrath Kastorski.
Auf Grund der obigen ärztlichen Zeugnisse beabsichtigt man schon jetzt die strengen Maßregeln aufzuheben, die hinsichtlich der mit Prokofjew in Berührung gewesenen und seit dem 14. Februar in einer besonderen Observations⸗Abtheilung in Ekatherinenhof unter⸗ gebrachten Personen ergriffen wurden.
— Die Lokalregierung in Malta hat mittelst Verfügung vom 24. v. Mts. die gegen die Provenienzen aus Griechen⸗ land, Egypten und Tunis s. Z. erlassenen Quarantänevor⸗ schriften wieder aufgehoben.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Rechnungs⸗ wesen, sowie der Ausschuß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
— In der heutigen (14.) Sitzung des Reichstages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß die Kommission zur Vorberathung des Antrages des Abg. Stumm, betreffend die Einführung von Altersversorgungs⸗ und Invalidenkassen für alle Fabrikarbeiter gewählt sei und sich wie folgt konstituirt habe: Abgg. Dr. Hammacher (Porsitzender), Uhden (Stellvertreter), Dr. Gareis, (Schriftführer), Dr. Franz (Stellvertreter). Sodann wurden die Uebersichten der Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 1877/78 auf den Antrag des Abg. Rickert an die Rechnungskommission verwiesen.
Darauf trat das Haus in die erste Berathung des Ge⸗ setzentwurfs, betr. die Strafgewalt des Reichs⸗ tages über seine Mitglieder. Der Präsident des Reichs⸗Justizamts, Staatssekretär Dr. Friedberg, erinnerte daran, daß einzelne deutsche Landesvertretungen sich schon in sehr frühen Stadien gegen diesen Gesetzentwurf erklärt hätten. Nachdem der Wortlaut, wie er vom Bundesrath beschlossen, bekannt geworden sei, hätten sich die Angriffe gegen denselben gemildert, so daß er auf Annahme desselben im Reichstage hoffe. Er verwies darauf, daß im Reichs⸗ tage Aeußerungen von Abgeordneten gefallen seien, welche der Präsident selbst als Provokation zum Aufruhr, also als verbreche⸗ rische charakterisirt habe. Autonom koͤnne der Reichstag weder einen solchen Redner länger als für die betreffende Sitzung vom Worte ausschließen — wenigstens sei diese Frage streitig — noch könne er ohne Hülfe der Gesetzgebung die straffreie objektive Verbreitung verbrecherischer Aeußerungen durch die Presse hindern. Diesen Bedürfnissen solle der vorliegende Gesetzentwurf genügen, ohne die verfassungsmäßigen Pri⸗ vilegien des Hauses anzutasten. Der Abg. Fürst zu Hohen⸗ lohe⸗Langenburg sprach sein Bedauern darüber aus, daß der Reichskanzler in dieser Materie den Weg der Gesetzgebung beschritten habe, anstatt die Initiative des Reichstages ab⸗ zuwarten. Kein Parlament könne sich sein Hausrecht antasten lassen. Zwar erkenne seine Partei wohl mit der Majorität des Hauses in Hinblick auf die jüngsten Erfahrun⸗ gen eine Nothwendigkeit der Revision der Geschäftsordnung an; es müsse Remedur geschaffen werden gegen die straffreien Beleidigungen außerhalb des Hauses stehender Personen von der Tribüne aus und gegen die straffreie Verbreitung staats⸗ gefährlicher Aeußerungen, welche im Parlament gefallen sind, durch die Presse. Viele Bestimmungen des vorliegenden Ge⸗ setzentwurfs seien unannehmbar, andere diskutabel. Die Vor⸗ lage sei daher amendirungsbedürftig, aber auch amendirungs⸗ fähig, und diesem Standpunkt werde seine Partei durch eine Resolution in zweiter Lesung Ausdruck geben. Der Abg. Frhr. von Heereman bezeichnete die Vorlage als einen direkten Eingriff in diejenigen verfassungsmäßigen Rechte der Nation, welche logische Konsequenzen der Repräsentativverfassung seien. Nach dieser Vorlage werde die Freiheit der Rede und Veröffentlichung in die Willkür der Majorität gestellt, sie alterire das passive Wahlrecht und verletze die der Regierung coordinirte Stellung des Par⸗ lamentes. Deshalb sei die Vorlage für ihn unannehmbar. Die Gefahr des gegenwärtigen Zustandes werde von der Regierung übertrieben, die gegenwärtigen Bestimmungen der Geschäftsordnung und die bisherige Praxis reichten voll⸗ kommen zur Handhabung der Ordnung aus. Er hoffe des⸗ halb, das Haus werde den Gesetzentwurf a limine abweisen. 1I11 des Blattes hatte der Abg. von Helldorff⸗Bebra as ort.
— Mittelst Allerhöchster Kabinetsordre vom 20. Februar d. Is. ist bestimmt worden, daß nach den diesjährigen Herbst⸗ übungen das Füsilier⸗Bataillon 3. Ostpreußischen Grenadier⸗Regiments Nr. 4 von Culm nach Danzig Sund das Füsilier⸗Bataillon 4. Ostpreußischen Grenadier⸗Regiments Nr. 5 von Danzig nach Culm verlegt wird.
— In diesem Jahre werden zwei Informationskurse für
Stabsoffiziere der erfanteri⸗ in der Dauer von je drei und einer halben Woche bei der Militär⸗Schießschule zu Spoandau abgehalten werden. Zu jedem derselben sind pro Armee⸗Corps zwei, vom XI. Armee⸗Corps drei Stabsoffiziere einzuberufen; auch sind die Commandeure der Unteroffizier⸗ schulen und die Lehrer der Taktik an der Kriegsakademie in entsprechender Vertheilung heranzuziehen. Der Zusammentritt der kommandirten Offiziere zu diesen Kursen hat am 29. Mai bezw. 2. Oktober zu erfolgen. Die Kurse schließen mit dem 21. Juni bezw. 25. Oktober d. J. ab.
— Das Gesetz vom 13. März v. J., betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder, ist mit dem 1. Oktober v. J. in Kraft getreten, nachdem der Minister des Innern bereits in einem Cirkularerlaß vom 14. Juni v. J. die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Erläuterungen und Anweisungen ertheilt hatte. In diesem Erlaßzist bereits
bei dem
anerkannt, daß es, wenn der heilsame Zweck des Gesetzes er⸗ reicht werden soll, der Mitwirkung größerer Kreise bedürfe, gleichviel ob dieselbe von einzelnen E oder von Vereinen und Anstalten ausgehe.
In dieser Beziehung glaubt der Minister des Innern vornehmlich auf das Interesse der Pfarrgeistlichen rechnen zu dürfen, und hat demzufolge den Evan⸗ gelischen Ober⸗Kirchenrath ersucht, die Pfarrgeistlichen auf die Bedeutung des Gesetzes und auf den hohen Werth auf⸗ merksam zu machen, welcher ihrer Hülfeleistung bei Ausfüh⸗ rung des erwähnten Gesetzes beizulegen sei. Der Evangelische Ober⸗Kirchenrath hat demgemäß durch einen Cirkularerlaß vom 8. Januar d. J. die Geistlichen der Landeskirche veranlaßt, Alles, was in ihren Kräften stehe, zu thun, und jede Gelegen⸗ heit, die sich ihnen biete, zu ergreifen, um die heilsamen Zwecke des erwähnten Gesetzes zu fördern und seiner Aus⸗ ührung jede irgend thunliche Hülfe zu leisten. Dabei ist besonders darauf hingewiesen worden, daß die Geistlichen vielfach in der Lage sein werden, den Behörden bei der Ermittelung von Familien, welche sich zur Aufnahme verwahrloster Kinder eignen, sowie bei der Ueberwachung der Familienpflege, welcher solche Kinder anvertraut sind, und bei der Beschaffung von Unterkommen für diejenigen Kinder der edachten Kategorie, welche aus der Zwangserziehung ent⸗ assen werden, hülfreiche Hand leisten zu können. Auch dürfe der Geistliche, wenn Familien aus seiner Gemeinde sich mit der Erziehung solcher Kinder befassen, sich nicht damit be⸗ gnügen, die Erziehung zu überwachen, sondern müsse es sich auch angelegen sein lassen, den Familien mit Rath und That beizustehen. Insbesondere sind auch die aus der Zwangserziehung Entlassenen denjenigen Geistlichen ans Herz gelegt worden, in deren Gemeinden dieselben ein Unter⸗ kommen gefunden haben.
Der Minister des Innern hat diesen Erlaß den Ober⸗ Präsidenten unterm 8. v. M. mitgetheilt und dabei hervorgehoben, daß die Mithülfe der Geistlichkeit als ein wesentlicher Faktor für die ersprießliche Ausführung des Gesetzes vom 13. März v. J. anzusehen sei, gleichzeitig auch die Ober⸗Präsidenten ersucht, dahin zu wirken, daß die Behörden von dieser Mit⸗ hülfe der Geistlichkeit — wie der evangelischen so auch, soweit thunlich der katholischen — Gebrauch machen und den Geist⸗ lichen Gelegenheit geben, ihr Interesse an der Fürsorge für die verwahrlosten Kinder zu bethätigen.
— Die gesetzliche Autorisation des Exekutors zur Voll⸗ streckung von Pfändungsbefehlen die Wohnung des Exe⸗ quendus nöthigenfalls mit Gewalt zu eröffnen, schließt, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, vom 30. Ja⸗ nuar 1879, die Autorisation zur gewaltsamen Eröffnung der Hausthür in sich, auch wenn der Exequendus nicht selbst Eigenthümer oder Besitzer des Hauses ist und darin nur ein⸗ zelne Räume bewohnt. Der Widerstand gegen diese Eröff⸗ nung der Hausthür Seitens des Hauswirths oder eines Anderen ist nach §. 113 d. Str. G. B. zu bestrafen.
—. Die im §. 22 des Stempelgesetzes vom 7. März 1822 gegen jeden Vorzeiger einer stempelpflichtigen, aber nicht gestempelten Urkunde angedrohte Stempelstrafe findet, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, I. Senats, vom 22. November 1878, auch Anwendung auf Jeden, welcher sich auf eine ungestempelte, bei den gerichtlichen Akten befind⸗ liche Urkunde, ohne sie gorzeigen zu können, bei Gericht zum Zwecke der Einsicht und Prüfung derselben Seitens des Rich⸗ ters beruft.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Landesdirektor der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, von Sommer⸗ feld, ist aus Arolsen hier angekommen.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren Dr. Westholt und Dr. Brüning in Lippstadt, Dr. Seligmann in Hilchenbach, Dr. Fricke in Hagen, Dr. Reinicke in Neunkirchen, Kreises Siegen, Dr. Lindemann in Geilenkirchen, Dr. Reinhard in Niedermarsberg, Dr. Krauthausen in Duisburg, Dr. Flas⸗ kamp in Beeck.
— S. M. Glattdecks⸗Korvette „Freya“, 8 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän von Nostitz, ist am 14. Januar cr., nach Anlaufen von Takao und Tai⸗wan⸗fu (Formosa), vor Foochow eingetroffen.
Gumbinnen, 1. März. Gestern Abend verstarb hier⸗ selbst der Regierungspräsident Graf von Westarp.
Bayern. München, 3. März. (W. T. B.) Der Landtag ist heute durch eine Botschaft Sr. Majestät des Königs bis auf Weiteres vertagt worden.
Hessen. Darmstadt, 3. März. (W. T. B.) Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist heute Vormittag 11 Uhr zum Besuch des Großherzogs hier ein⸗ getroffen und wird noch im Laufe des heutigen Tages die Weiterreise nach Bonn fortsetzen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 3. März. (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ meldet: Aus Adrianopel vom 2. d. M.: Ein Demonstrationsversuch bewaffneter Bulgaren vor dem englischen Konsulatsgebäude wurde durch russisches Militär vereitelt. — Der Kaiser von Rußland hat den General Tot⸗ leben telegraphisch angewiesen, die Attentäter gegen die griechischen Erzbischöfe auf das Strengste zu bestrafen. 16 Personen sind aus dieser Veranlassung verhaftet worden.
Pest, 3. März. In der heutigen Stzung des Budget⸗ ausschusses der Reichsrathsdelegation brachte der Re⸗ ferent Sturm folgende Anträge ein: 1) Die Berathung und Beschlußfassung über das außerordentliche Heereserforderniß anläßlich der Okkupation von Bosnien und der Herzegowina erfolgt unbeschadet des Rechtes der Reichsvertretung, bei der Bedeckung dieses Erfordernisses die gesetzliche Kraft des Ber⸗ liner Vertrages zu prüfen und zu beurtheilen. 2) Die Aus⸗ folgung des vom Kriegs⸗Ministerium über den ursprünglich bewilligten 60 Millionen⸗Kredit hinaus beanspruchten Betra⸗ ges von 41 720 000 Fl. wird vorbehaltlich einer späteren Be⸗ schlußfassung über die Ergebnisse der Schlußrechnung nach⸗ träglich genehmigt. 3) Die Delegation spricht ihr Bedauern darüber aus, daß die Okkupation von Bosnien und der Her⸗ zegowina mit unzureichenden Vorbereitungen unternommen, im weiteren Verlaufe aber mit unverhältnißmäßigem Auf⸗ wande ausgeführt wurde. In der heutigen Sitzung wurde nur über den ersten Antrag verhandelt und derselbe mit 11 gen- 124*“
Schweiz. Bern, 1. März. (N. Zürch. Ztg.) Der Bundesrath hat in Ausführung des Art. 69 der Bundes⸗ — vom 29. Mai 1874, betreffend die dem Bunde zu⸗ stehende Gesetzgebung über die gegen gemeingefährliche Epi⸗ demien zu treffenden gesundheitspolizeilichen Verfügungen, den Beschluß gefaßt, eine unter dem Departement des Innern stehende, vom Bundesrathe auf die Dauer von drei Jahren zu wählende Sanitätskommission einzusetzen, welche die Aufgabe hat, alle vom Departement ihr überwiesenen, in den Be⸗ reich des Art. 69 der Bundesverfassung fallenden Angelegenheiten, soweit dieselben nicht Prüfungen betreffen, vorzuberathen und zu begutachten, und in Sanitätssachen, soweit sie in die Be⸗ sugni des Bundes fallen, die “ zu ergreifen und bei dem Departement des Innern diejenigen administrativen und legislativen Schritte anzuregen, welche ihr im Interesse des Landes geboten erscheinen. Die Kommission besteht aus 5 Mitgliedern und wird vom Departementschef präsidirt. Für besondere Angelegenheiten zieht der Vorsteher des Departements weitere geeignete Sachverständige bei. Die neu kreirte Kom⸗ mission besteht aus den UFe. Dr. Sonderegger in St. Gallen, Dr. Lotz in Basel, Dr. Kummer in Aarwangen, Dr. Zehnder in Zürich und Dr. de la Harpe in Lausanne.
Großbritannien und Irland. London, 1. März. (Allg. Korr.) Die „London Gazette“ veröffentlicht die zwischen Großbritannien und der Schweiz am 13. Dezember 1878 geschlossene Konvention, wonach der Auslieferungsvertrag vom 31. März 1874 um 12 Monate, vom 22 Dezember 1878 ab, verlängert wird.
Die dem Parlament unterbreiteten Flottenvor⸗ schläge für 1879/80 betragen 10 586 894 Pfd. St. gegen 11 053 301 Psd. St. im vorhergehenden Jahre. Die Abnahme ist indeß lange nicht so bedeutend, als sie im ersten Augenblick erscheint. Das Flottenbudget für 1878/79 um⸗ faßte einen Supplementar⸗Etat in Höhe von 1 076 000 Pfd. St. für außerordentliche Rüstungen. Nach Abzug dieser Summe reduzirt sich die Verminderung zu Gunsten der Voranschläge für 1879/80 auf 467 007 Pfd. St. Diese Abnahme vertheilt sich hauptsächlich auf Viktualien und Bekleidungsgegenstände, Flottenvorräthe für den Schiffsbau und Schiffsrepara⸗ turen, Maschinen und Schiffe, die von Pritvatfirmen gebaut wurden, und die Arsenalverwaltung. Die Be⸗ mannung beträgt, einschließlich der Küstenwache, 58 618 Mann gegen 60 000 im Vorjahre. Die Gesammt⸗ zahl der Schiffe ist auf 255 angegeben, nämlich 71 Segel⸗ schiffe und 184 Dampfschiffe, davon sind indeß nur 120 wirklich in Dienst gestellt. Der dem Etat beigefügte Schiffs⸗ baubericht weist nach, daß 37 Kriegsschiffe im Bau begriffen sind, nämlich 9 große Panzerschiffe, 8 Korvetten, 1 Avisoboot, 6 Schaluppen, 9 Kanonenboote und 4 andere Schiffe. Der “ Ausbau ist jedoch für das Finanzjahr nicht vor⸗ gesehen.
Das „Reutersche Bureau“ hat via Madeira fol⸗ gende Depesche erhalten:
„Capstadt, 11. Februar. Aus Natal liegen keine neuen Nach⸗ richten von Wichtigkeit vor. Alles geht gut mit den britischen Truppen. Oberst Buller hat eine Rekognoszirung vorgenommen und den militärischen Kraal in Bangalusini niedergebrannt. Die britischen Verschanzungen bei Ekowe und Helpmakaar sind gesichert. Die aktive Armee der Zulus wird am unteren Tugela zu dem Be⸗ hufe zusammengezogen, um in Natal einzufallen, aber der Ueber⸗ gang über den Fluß ist in Folge des anhaltenden heftigen Regens unmöglich. Sir Bartle Frere hatte eine wichtige Unterredung mit Herrn Joubert und einigen Delegirten aus Transvaal, in welcher der Gouverneur denselben auseinandersetzte, daß Transvaal unmög⸗ lich seine Unabhängigkeit wieder erlangen könnte. Sir Bartle Frere wies auf den Mangel an Vorsicht hin, den die Boers entfalteu, in⸗ dem sie eine neutrale Haltung annahmen, die den Interessen der Civilisation zuwider und eine Ermunterung für Cetewayo sei. Ein zwischen Cetewayo und den Führern in Transvaal gepflogener Schrift⸗ wechsel ist aufgefangen worden, in welchem der Zulukönig in die Boers dringt, sich gegen die britische Herrschaft aufzulehnen, oder auf alle Fälle eine neutrale Politik einzuschlagen. Cetewayo hat in Folge der enormen Verluste, welche die Zulus bei Rorkes Drift erlitten haben, seinen Truppen anbefohlen, die verschanzten Positionen der britischen Streitkräfte nicht anzugreifen. Die Fahne des 24. Regi ments ist sammt den Leichen der Lieutenants Melville und Coghi denen es gelungen, dieselbe zu retten, dreihundert Ellen diesseits von Buffalo⸗Flusse aufgefunden worden.“
Der Agent von Lloyds in Madeira telegraphirt:
„Der „Warwick Castle“ bringt nichts Neues aus Natal. Genera Lord Chelmsford agirt bis zur Ankunft von Verstärkungen strikte au der Defensive. Der Tugela⸗Fluß ist nicht passirbar.“
Brieflich eingegangenen Nachrichten zufolge liegen über die be Isandula erlittenen Verluste noch keine genauen Schätzungen vor Annähernd wird der britische Verlust einschließlich der Offiziere de Eingeborenen⸗Kontingents auf 400 Mann angegeben, während e wahrscheinlich ist, daß der Verlust der eingeborenen Truppen ein schließlich der Fuhrleute, Viehtreiber und anderer, sich reichlich auf die I Anzahl beziffert, nach Einigen sogar auf mehr als 1000
kann.
— 3. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Unter⸗Staatssekretär Bourke au eine g Dilke's: Die Unterhandlungen betreffs der Konsulargerichtsbarkeit auf Cypern würden mit der betheiligten Mächten, die ihre Rechte nicht aufgegeben hätten noch fortgesetzt. Der Staatssekretär des Krieges, Stanley begründete und erläuterte das von ihm vorgelegte Kriegs budget und wies darauf hin, daß der ursprünglich auf⸗ gestellte Voranschlag in Folge der veränderten Verhältnisse hehe abgeändert werden müssen. Bezüglich der auf Cypern efindlichen Truppen sei hervorzuheben, daß sich der Ge⸗ sundheitszustand derselben gebessert habe.
Kalkutta, 3. März. Offizielle Meldung. Eine Abtheilung der Akazais⸗ und Duranisstämme in einer Stärke von 1500 Mann griff die Nachhut des Generals Biddulph an, als dieser von Girishk zurückkehrte. Der Angriff wurde indessen zurückgeschlagen; der Verlust des Feindes betrug 150 Todte, derjenige der Engländer 15 Mann.
Frankreich. Versailles, 3. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer grifft Clémenceau (radikal) den Minister des In⸗ nern, de Marcésre, wegen der bezüglich der Polizei⸗ präfektur getroffenen Maßregeln auf das Lebhafteste an und hob hervor, daß eine Reoorganisirung dieser Behörde, sowie eine Purifikation des Personals derselben er⸗ forderlich gewesen wäre. Der Minister des Innern erklärte hierauf zunächst, daß er in seinem eigenen Namen und nicht im Namen seiner Kollegen spreche. Eine Purifikation des Personals der Polizeipräfektur würde einer Art von 28 skription der betreffenden Personen gleichgekommen sein. (Widerspruch von Seiten der Linken.) Die Untersuchung über die Polizeipräfektur sei geschlossen worden, weil dieselbe die erforderlichen Resultate ergeben habe. Clémenceau bean⸗
tragte eine Tagesordnung, in welcher die Kammer ihr Bedauern darüber ausspreche, die Erklärungen des Ministers des Innern als ungenügend bezeichnen zu müssen. Auf An⸗ trag Rameau's wurde die Sitzung hierauf vorübergehend suspendirt.
8s „Während dieser Unterbrechung trat der Ministerrath zusammen. .
Nach Wiederaufnahme der v:. brachte Rameau einen Antrag auf Annahme der einfachen Tagesord⸗ nung ein, mit welchem sich Clémenceau einverstanden er⸗ klärte, da dieselbe die nothwendige Folge seiner Interpellation sei. Die einfache Tagesordnung wurde darauf fast einstimmig angenommen. Der Minister des Innern, de Marcsre, hat in Folge dessen dem Conseils⸗Präsidenten Waddington sein Entlassungsgesuch übergeben.
In der heute Vormittag stattgehabten Sitzung der Kom⸗ mission für die Untersuchung der Amtshand⸗ lungen des Ministeriums vom 16. Mai 1877 gab der Conseils⸗Präsident Waddington ein Exposé über die Mo⸗ tive, aus welchen sich die Regierung dagegen erklären müsse, die Minister in Anklagezustand zu versetzen. Die Kommission vertagte ihre Entschließung bis Mittwoch.
Spanien. Madrid, 4. März. (W. T. B.) Der Conseils⸗Präsident Canovas del Castillo hat dem König gestern Abend das Demissionsgesuch des Gesammt⸗ kabinets überreicht. Der König hat die Demission ange⸗ nommen und Canovas del Castillo mit der Bildung eines neuen Kabinets beauftragt.
Italien. Rom, 3. März. (W. T. B) Eine Anzahl Prälaten sind von ihrer bevorstehenden Ernennung zu Kardinälen verständigt worden. Das bezügliche Konsi⸗ storium soll am 4. April stattfinden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 4. März. (W. T. B.) Der seither als Leiter des Ministeriums des nnern fungirende Geheime Rath, Staatssekretär Makow, 8 definitiv zum Minister des Innern ernannt worden.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
St. Petersburg, Dienstag, 4. März. General Loris⸗ Melikoff meldet aus Astrachan, vom 3. d., daß keine an der Epidemie Erkrankten vorhanden sind. 1
St. Petersburg, Dienstag, 4. März. Ueber die vor einiger Zeit in Kiew stattgehabten Ruhestörungen wird amt⸗ lich aus Kiew gemeldet: In Folge einer Mittheilung über das Vorhandensein einer geheimen Buchdruckerei fanden am 23. Februar Abends 8 Uhr in zwei Wohnungen Haussuchun⸗ gen statt. Bei denselben wurden die Gensd'armen und Po⸗ lizeibeamten mit einem Hagel von Schüssen empfangen und erstere gezwungen, auch ihrerseits von den Waffen Gebrauch zu machen. Ein Unteroffizier wurde getödtet, ein Offizier kontusionirt, zwei Polizeisoldaten und ein Gensd'arm ver⸗ wundet. 5 Frauenzimmer und 11 Männer wurden arretirt, unter letzteren 4 schwer Verwundete. Bei den Haussuchun⸗ gen wurden verschiedene Schriften, eine Buchdruckerei nebst Zubehör, falsche Siegel verschiedener Anstalten, gefälschte Dokumente, revolutionäre Brochüren, Revolver und Dolche gefunden. Die Untersuchung ist eingeleitet worden.
Serajewo, Dienstag, 4. März. Nach einer Mitthei⸗ lung der „Bosnischen Korrespondenz“ sind die Gerüchte von einer Ansammlung größerer Massen Arnauten in Bielopolje und Mitrovitza übertrieben, jedoch hätten wichtige Punkte des Paschaliks Novibazar vorübergehende Befestigungen erhalten. Der Bevölkerung sollen Waffen zugestellt werden; die Bevöl⸗ kerung verhält sich indessen ablehnend.
Nr. 9 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Bekanntmachung, betreffend Rinderpest; — Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. — Finanzwesen: Einnahmen der Post⸗ und Telegraphenverwaltung, der Reichs⸗Eisenbahnverwaltung und vom Spielkartenstempel bis zum Schlusse des Monats Januar 1879. — Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen: Nachtrag zu dem Bundesrathsbeschluß, betreffend das zur Denaturirung von Salz zuzulassende Wermuthpulver; — Errichtung und Befugniß einer Steuerstelle. — Münz⸗ und Bankwesen: Uecber⸗ sicht über die Ausprägung von Reichs⸗Goldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank; — Statistik der deutschen Banknoten Ende Januar 1879. — Marine und Schiffahrt: Erscheinen der amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs⸗ und Handels⸗Marine für 1879. — Konsulatwesen: Ernennung; Entlassung; Exequatur⸗Ertheilung.
— Das Beiheft (1.) zum Militär⸗Wochenblat hat fol⸗ genden Inhalt: Die Königlich preußische Landes aufnahme.
— Nr. 6 des „Armee⸗Verordnungs⸗Blatts“, heraus⸗ gegeben vom Kriegs⸗Ministerium, hat folgenden Inhalt: Bestim⸗ mungen über Kriegsranglisten und Kriegsstammrollen. — Infor⸗ mationskurse für Stabsoffiziere der Infanterie bei der Militär⸗ Schießschule. Formation der Militär⸗Schießschule für 1879. — Dislokation der Füsilier⸗Bataillone 3. Ostpreußischen Grenadier⸗Re⸗ giments Nr. 4 und 4. Ostpreußischen Grenadier⸗Regiments Nr. 5. — Abänderung des Druckvorschriftenetats. — Veränderung der Rang⸗ listen. — Magazin⸗Dienstordnung. — Marschkompetenzen der Unter⸗ ärzte des Beurlaubtenstandes bei der Einberufung zur Uebung ꝛc. — Vertheilung der gedruckten Fortsetzung der Abänderungs⸗ beziehungs⸗ weise Ergänzungsbestimmungen zum Friedens⸗Lazarethreglement aus dem Jahre 1878. — Beschaffung der Platten für die Reparatur des Verschlusses an den Schußwaffen M/71. — Verrechnung des Servises für die Truppenkommandos zu den Absperrmaßregeln gegen die Rinderpest. — Fortschaffung der zum Ersatzgeschäft kommandirten Mannschaften sowie der Papiere und des Meßgeräths. — Verlegung des Einsendungstermins der Nachweisungen von den militärgerichtlich erkannten Geldstrafen. — Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1878 verabreichten Naturalien. — Eröffnung der Eisenbahn München⸗Gladbach -Rörmond. — Abänderung des Reglements über die Organisation der Feldgensd'armerie. — Be⸗ lanntmachung der Lebensversicherungsanstalt für die Armee und
arine.
— Nr. 3 des „Archivs für Post und Telegraphie“ hat folgenden Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Die Abtheilung für Telegraphie im Museum der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwal⸗ tung zu Berlin. — Die Brücken und ihre Bedeutung für den Ver⸗ kehr. (Erster Artikel.) — Die Seismochronographen (System von Lasaulx) und das Erdbeben am 26. August 1878. — Die geschicht⸗ liche Entwickelung des französischen Kolonialwesens. — Kleine Mit⸗ theilungen: Aus dem Rapport des Postamts III. in Friedrichsruh. — Verminderung der Betriebsstörungen auf den Reichs⸗Telegraphen⸗ leitungen. — Revue des Postes et Télégraphes. — Deutsche Sprach⸗ briefe von Prof. Dr. D. Sanders. — Zeitschriften⸗Ueberschau.
— Nr. 5 des Central⸗Blatts der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe⸗ und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten enthält: Anzeige der in der Gesetz⸗ Sammlung und im Reichs⸗Gesetzblatte erschienenen Gesetze und Ver⸗ ordnungen. — Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Justifikation der
“
Ausgabe an Porto und Frachtgebühren. — Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — In⸗ direkte Steuern; Zoüfreiheit des zur Stärkefabrikation verwendeten Reismehls. — Tarifirung der sog. Nottingham Trimmings. — Er⸗ kenntniß: Branntweinsteuer. — Maische. — Ueberschöpfen. — Do⸗ lus. — Erbschaftssteuer. — Berechnung von Erbschaftsstempeln. — Fortsetzung des Vertrages zwischen Preußen und Oldenburg wegen der Zoll⸗ und Steuerverhältnisse des Fürstenthums Lübeck und der mit demselben zusammenhängenden oldenburgischen Gebietstheile. — Personalnachrichten.
RNeichstags⸗Angelegenheiten.
Der Etat für das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt auf das SS.- 1879/80 ist in den Einnahmen (2339 ℳ) unverändert geblieben.
Die fortdauernden Ausgaben (260 750 ℳ) sind um 12 000 ℳ herabgesetzt worden. Zu einmaligen Ausgaben sind 180 000 ℳ behufs Tilgung der auf dem Grund ück des Reichs⸗Eisen⸗ bahn⸗Amts haftenden Hypothekenschuld ausgeworfen. 1 8
— Der Etat für das Reichskanzler⸗Amt für Elsaß⸗ Lothringen hat sich zwar in einigen Positionen unwesentlich geändert, schließt aber im Ganzen mit derselben Summe wie der laufende Etat (171 760 ℳ). 1m
— Im Etat der Reichsschuld (9 082 500 ℳ) ist eine Er⸗ höhung um 2 301 000 ℳ eingetreten, und zwar ergiebt sich für die Verzinsung der 4 prozentigen Reichsschuld (welche am 1. April 1879 etwa 150 000 000 ℳ, am 1. Oktober 1879 etwa 175 000 000 ℳ be⸗ tragen wird) der Bedarf von 6 000 000 ℳ oder 3 241 000 ℳ mehr als nach dem laufenden Etat. Dagegen werden an Zinsen auf Schuldverschreibungen oder Schatzanweisungen nur 600 000 ℳ oder 940 000 ℳ weniger als nach dem Etat 1878/79 erfordert.
— Im Etat für den Rechnungshof des Deutschen Reichs haben sich die fortdauernden Ausgaben (460 798 ℳ) um 10 288 ℳ erhöht, hauptsächlich weil Posdam in die erste Servis⸗ klasse versetzt ist, und sich demnach die Wohnungsgeldzuschüsse um 9688 ℳ erhöht haben. Die einmaligen Ausgaben (10 000 ℳ für der Kriegskostenrechnungen 1870 — 71) sind unverändert geblieben.
— Der Etat über den allgemeinen Pensionsfonds bleibt in den Einnahmen (10 776 ℳ) unverändert. Die Ausgaben (17 784 736 ℳ) erhöhen sich um 231 531 ℳ Von den Ausgaben treffen auf die Verwaltung des Reichsheeres 16 651 999 ℳ (+ 370 390 ℳ), die Marineverwaltung 335 503 ℳ (+ 35 623 ℳ), die Civilverwaltung 230 234 ℳ (+ 8509 ℳ) auf sonstige Pensionen 567 000 ℳ (— 183 000 ℳ).
Der Etat über den Reichs⸗Invalidenfonds für das Etatsjahr 1879/80 weist 31 433 326 ℳ (— 619 813 ℳ) Ausgaben nach, die durch 24 288 103 ℳ . (— 248 371 ℳ9 und 7 145 223 ℳ Kapitalzuschuß (s— 371 460 ℳ) gedeckt werden. Die einzelnen Aus⸗ gabetitel sind: Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds 65 060 ℳ (s— 408 ℳ). Zuschuß zu den Kosten der Verwaltung des Reichs⸗ heers 55 363 ℳ (+ 362 ℳ). Invalidenpensionen in Folge des Krieges 1870/71 (Reichsheer 26 257 040 ℳ [s— 720 991 ℳ], Kaiser⸗ liche Marine 20 621 ℳ [s— 198 ℳ]) 26 277 661 ℳ (— 720 793 ℳ). Inralidenpensionen in Folge der Kriege vor 1877 (Reichsheer 4 513 590 ℳ [+ 72 832 ℳ in Folge des Reichsgesetzes vom 17. Juni 1878], Kaiserliche Marine 1304 ℳ [— 100 ℳ], sonstige Pen⸗ sionen 472 000 ℳ [— 20 000 ℳ] 4 989 894 ℳ (+ 52 732 ℳ). Ehrensold für die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 48 9 seusnf Grund des Gesetzes vom 2. Juni 1878 neu in den Etat gestellt.
In der preußischen Militärverwaltung erhalten in Folge des Krieges von 1870 — 71 42 830 Invaliden vom Feldwebel abwärts 10 406 637 ℳ Pension, 2426 Offiziere und Aerzte 5 842 122 ℳ, 208 Beamte 363 413 ℳ, 448 Wittwen der Oberklassen 443 700 ℳ, 707 Kinder desgl. 111 900 ℳ, 8 Eltern desgl. 1200 ℳ, zusammen 1163 Hinterbliebene der Oberklassen 556 800 ℳ, 5252 Wittwen der Unterklassen 991 800 ℳ, 11 530 Kinder desgleichen 1 489 554 ℳ, 3864 Eltern desgl. 486 864 ℳ, zusammen 20 646 Hinterbliebene der Unterklassen 2 968 218 ℳ 1
In der sächsischen Militärverwaltung werden unterstützt: 1983 Invaliden vom Feldwebel abwärts mit 571 578 ℳ, 200 Offtziere mit 490 788 ℳ, 12 Beamte mit 6984 ℳ, 47 Hinterbliebene der Oberklassen mit 23 100 ℳ und 949 Hinterbliebene der Unterklassen mit 140 976 ℳ
Die württembergische Militärverwaltung zahlt an 1036 Invaliden vom Feldwebel abwärts 327 911 ℳ, an 109 Offiziere 344 174 ℳ, 3 Beamte 8763 ℳ, 35 Hinterbliebene der Oberklassen 18 300 ℳ und 174 Hinterbliebene der Unterklassen 26 082 ℳ; die bayerische Militärverwaltung 6990 Pensionen an Feldwebel ꝛc. (1 828 758 ℳ), 956 (2 092 242 ℳ) an Offiziere, 92 (177 678 ℳ) an Beamte, 131 (68 497 ℳ) an Hinterbliebene der Oberklassen und 243 (30 618 ℳ) an Hinterbliebene der Unterklassen. d
— Die Einnahmen des Reichs an Zöllen, Ver⸗ brauchssteuern und Aversen für das Etatsjahr 1879 — 80 sind auf 251 698 360 ℳ veranschlagt (+ 1 371 520 ℳ). Zum Ansatz gebracht sind die Zölle mit, 104 404 040 ℳ
— 2 146 430 ℳ); die Rübenzuckersteuer mit 51 422 850 ℳ
- 4 056 130 ℳ); die Salzsteuer mit 34 552 780 ℳ + 572 600 ℳ); die Tabaksteuer mit 899 590 ℳ (— 41 910 ℳ); die Branntweinsteuer und die Uebergangsabgabe vom Branntwein mit 39 599 290 ℳ (— 1 202 110 ℳ) und die Brausteuer mit der Uebergangsabgabe vom Bier 15 955 300 ℳ (+ 9740 ℳ); zusammen 246 833 850 ℳ (+ 1 248 020 ℳ). Diese Schlußsumme würde nur 241 581 100 ℳ betragen, wenn nicht der Reichstag sich dafür ent⸗ schieden hätte, daß diese Einnahmen mit Rucksicht auf die Zunahme der Bevölkerung grundsätzlich um 2 % höher zu veranschlagen seien, als sie in drei Jahren, auf deren Ergebnisse der Etat sich gründet, sich durchschnittlich gestellt haben. “ 8
Die Aversa sind veranschlagt: diejenigen, an welchen sämmt⸗ liche Bundesstaaten Theil nehmen, 3 560 880 ℳ (+ 122 120 ℳ); an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen Antheil haben (Branntweinsteuer), 916 700 ℳ (— 7310 ℳ); an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß⸗Lothringen keinen Antheil haben (Brausteuer), 386 930 ℳ (+ 8690 ℳ); zusammen 4 864 510 ℳ (+ 123 500 ℳ)
Von den Zöllen (104 404 040 ℳ) liefern ab zur Reichskasse: Preußen 63 120 240 ℳ, Sachsen 10 158 360 ℳ, Elsaß⸗Lothringen 7 914 970 ℳ, Bayern 5 105 360 ℳ), Baden 4 166 790 ℳ, Hamburg 3 661 440 ℳ, Württemberg 2 332 4270 ℳ, Hessen 2 228 460 ℳ, Bremen 1 422 180 ℳ, Braunschweig 944 090 ℳ, Lübeck 774 680 ℳ u. s. w.
Von der Rübenzuckersteuer (51 422 850 ℳ) führt Preußen ab 40 133 460 ℳ, Anhalt 5 894 650 ℳ, Braunschweig 4 333 950 ℳ, Württemberg 943 920 ℳ, Sachsen⸗Weimar 529 610 ℳ u. s. w.; von den zu zahlenden Ausfuhrbonifikationen fallen auf Preußen 6 293 260 ℳ, Braunschweig 811 120 ℳ, Bremen 802 860 ℳ, Ham⸗ burg 531 890 ℳ
ger Salzsteuer (34 552 780 ℳ) trugen bei: Preußen 20 622 830 ℳ, Bayern 5 058 210 ℳ, Württemberg 1 432 190 ℳ, Sachsen 1 368 910 ℳ, Baden 1 339 240 ℳ, Sachsen⸗Meiningen 1 170 960 ℳ, Elsaß⸗Lothringen 941 100 ℳ, Sachsen 810 970 ℳ, Braunschweig 469 100 ℳ
An der Tabaksteuer (899 590 ℳ) partizipiren Preußen mit 292 910 ℳ, Bayern 251 877 ℳ, Baden 199 110 ℳ, Elsaß⸗Lothrin⸗ gen 78 770 ℳ, Hessen 45 650 ℳ u. s. w.
Zur Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein (36 599 290 ℳ) tragen bei: Preußen 34 165 550 ℳ, Sachsen 2 031 680 ℳ u. s. w., zur Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier (15 955 300 ℳ) ½. Preuße 11 067 110, ½ ℳ, Sachsen u“ “
bStatistische Nachrichten.
Die soeben erschienene Statistik der deutschen Reichs⸗ Post⸗ und Telegraphenverwaltung für das Kalenderjahr 1877 (Berlin 1879, gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober⸗ — jetzt unter Reichsverwaltung) hat folgenden Inhalt:
„— (Flächeninhalt und Bevölkerung, Betriebsanstalten, Gesambtpersonal, Verkehrsergebnisse, Einnahmen und Ausgaben, Verordnungen ꝛc.) A. 1) Postanstalten (Postämter, Postagentur n, Postbriefkasten ꝛc. 2) Personal. 3) Posthaltereien. 4) Postwagen. 5) Postverbindungen und deren (auf Eisenbahnen, Landstraßen, Wasserstraßen, zurückgelegte Kilo⸗ meter). 6) Uebersicht über die Gesammtleistungen im Beförderungs⸗ dienste. 7) Gesammtbriefverkehr. 8) Briefverkehr innerhalb des deutschen Reichspostgebiets. 9) Briefverkehr mit dem Auslande (allgemeine Uebersicht; Briefsendungen aus dem Auslande nach dem deutschen Reichspostgebiete; Briefsendungen nach dem Auslande aus dem deutschen Reichspostgebiete; Briefsendungen vom Auslande nach dem Auslande im Durchgang durch das deutsche Reichspostgebiet). 10) Zeitungsverkehr. 11) Gesammtpäckerei und Baarsendungsverkehr. 12) Päckerei und Baarsendungsverkehr innerhalb des deutschen Reichs⸗ postgebietes. 13) Päckerei⸗ und Baarsendungsverkehr mit dem Aus⸗ lande (aus dem Auslande nach dem deutschen Reichspostgebiete; nach dem Auslande aus dem deutschen Reichspostgebiete; vom Auslande nach dem Auslande durch das deutsche Reichspostgebiet). 14. Geldverkehr (allgemeine Uebersicht; Postanweisungen; Postauftragsbriefe; Post⸗ vorschußsendungen). 15) Unbestellbare Postsendungen. 16) Verbrauch an Postwerthzeichen. 17) Reiseverkehr. B. Telegraphenwesen. 1) Telegraphennetz. 2) Telegraphenanstalten. 3) Personal. 4) Appa⸗ rate. 5) Telegramme (allgemeine Uebersicht; Telegramme aus dem deutschen Reichs⸗Telegraphengebiete nach anderen Ländern; Gattung der Telegramme). 6) Rohrpost in Berlin. 7) Telegraphengebühren⸗ Einnahme. C. Finanzergebnisse.] D. Verschiedenes. 1) der amtliche Schriftwechsel. 2) Versendung lebender Thiere mit der Post. 3) Aus dem Gebiete der Telegraphie. E. Statistik über den Post⸗ und Telegraphenverkehr in Orten mit Post⸗ ämtern I. Klasse.
Das Reichs⸗, Post⸗ und Telegraphengebiet umfaßt 444 428,44 qkm (ausschließlich 4348,04 qkm Wasserfläche) mit 35 823 465 Einwohnern nach der Zählung vom 1. Dezem⸗ ber 1875. Es entfallen hiernach durchschnittlich 81 Ein⸗ wohner auf einen Quadrat⸗Kilometer. Der Vergleich zwischen den Jahren 1876 und 1877 ergiebt einen erfreulichen Fortschritt und ist zu konstatiren, daß fast in sämmtlichen Zweigen der Post⸗ und Telegraphenverwaltung eine große Zunahme sich dokumentirte. Die Gesammtzahl der Postanstalten betrug im Jahre 1876 6664, im Jahre 1877 6839, der Telegraphenanstalten 1876 2532, 1877 3287, der Verkaufsstellen für Postwerthzeichen 1876 5152, 1877 5453, der Postbriefkasten 1876 38 422, 1877 41 705, der Beamten (Unterbeamten, Postillone, Posthalter) 1876 60 330, 1877 61 148, der durch die Post beförderten Sendungen 1876 1 103 299 853, 1877 1 156 273 981, der beförderten Tele⸗ gramme 1876 10 649 994, 1877 11 391 846. Der Gesammtwerth der durch die Post vermittelten Baarsendungen 1876 14 237 220 943 ℳ, 1877 14 147 281 847 ℳ Das Gesammtgewicht der durch die Post beförderten Päckereien 1876 228 629 750 kg, 1877 241 594 100 kg. Es beliefen sich die Gesammteinnahme; 1876 auf 116 967 739 ℳ, 1877 auf 122 312 238 ℳ Die Ge⸗⸗ sammtausgaben 1876 auf 109 414 845 ℳ, 1877 auf 115 731 692 ℳ; der Ueberschuß betrug hiernach 1876 7 552 894 ℳ, 1877 6 580 546 ℳ Durch die Post wurden befördert: Briefe 1876 516 407 730, 1877 521 462 490. Postkarten 1876 78 586 580, 1877 92 964 270. Drucksachen 1876 92 867 490, 1877 104 100 720. Waaren⸗ proben 1876 7 523 130, 1877 8 463 070. Zeitungsnummern 1876 300 510 141, 1877 314 557 590. Packete ohne Werthangabe 1876 49 447 910, 1877 52 436 680. Geld⸗ sendungen durch Briefe mit Werthangabe 1876 8 371 310 Stück mit 7 945 016 00 ℳ, 1877 7 644 040 Stück mit 7 664 109 100 ℳ Durch Packete mit Werthangabe 1876 3 230 450 Stück im Werthe von 4 224 770 360 ℳ, 1877 2 915 530 Stück im Werthe von 4 215 719 510 ℳ Durch Postanweisungen 1876 31 230 302 Stück mit 1 753 331 625 ℳ, 1877 34 128 803 Stück mit 1 922 914 660 ℳ,. Durch Postvorschußsendungen 1876 2 937 300 Stück im Werthe von 53 385 500 ℳ, 1877 3 396 700 Stück im Werthe von 59 132 100 ℳ Durch Postauftragsbriefe 1876 2 275 870 im Werthe von 260 717 378 ℳ, 1877 2 785 947 im Werthe von 285 406 477 ℳ Unbestellbare Postsendungen waren im Jahre 1876 220 977 (23,2 %), 1877 229 094 (27,3 %). Die Versendung lebender Thiere mit der Post hat auch bedeutend zugenommen. Es wurden im Jahre 1877 beson⸗ ders Singvögel, Tauben, Hühner, auch Affen, Hunde und Krebse, Austern u. s. w. versandt. Die größte Versendung fand in Hamburg statt, wo in einem sechsmonatlichen Zeitraum beinahe 2000 Sendungen lebender Thiere, also im Durchschnitt mehr als 10 täglich aufgegeben sind. Nächstdem wurden im zweiten Halbjahr 1877 im Ober⸗Postdirektionsbezirk Braunschweig 1922 Sendungen (darunter 1729 mit Kanarienvögeln) mit der Post befördert. — Ueber diese Versendung liegen fast durchweg günstige Resultate vor, da die Postbeamten den Thieren manche Pflege, namentlich durch Darreichung von Futter und Wasser, angedeihen ließen, und für bevorzugte Unterbringung in den Packkammern Sorge trugen. Mit der Post wurden Personen befördert 1876 3 987 054, 1877 3 633 924; jeder Reisende zahlte durchschnittlich an Personen⸗ geld, Ueberfrachtporto u. s. w. 1876 1 ℳ 54 ₰, 1877 1 ℳ 50 ₰; durch die Rohrpost in Berlin, welche am 1. Dezember 1876 in Betrieb gesetzt wurde, wurden im Jahre befördert 1 048 953 Tele⸗ gramme, 275 946 Briefe und Karten, in Summa 1 324 899 Gegen⸗
tände.
Die Länge des Rohrpoströhrennetzes betrug Ende 1876 26,28 km, Ende 1877 29,41 km; die Zahl der Rohrpostämter betrug Ende 1876 15, Ende 1877 19.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
In Carl Heymanns Verlag hierselbst ist jüngst der erste Band erschienen von: „Das deutsche Frachtrecht, mit beson⸗ derer Berücksichtigung des Eisenbahnfrachtrechts. Ein Kommentar zu Titel 5 Buch 4 des deutschen Handelsgesetzbuchs und zu dem deutschen, österreich⸗ungarischen und Vereins⸗Eisenbahn⸗Betriebs⸗ Reglement. Bearbeitet mit Benutzung der Akten des Königlich preußischen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, sowie der Protokolle des Vereins deutscher Eisenbahnver⸗ waltungen, von Dr. jur. Georg Eger, Regierungs⸗Assessor und Hülfsarbeiter im Königlich preußischen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.“ Die gesetzlichen und reglemen tarischen Bestimmungen des deutschen Frachtrechts und seines wich⸗ tigsten Zweiges, des Eisenbahnfrachtrechts, sind, unseres Wissens systematisch zu einem Ganzen vereinigt — noch nicht Gegenstand der juristischen Erläuterung gewesen. Und doch hat der vornehmlich durch die Eisenbahnen vermittelte, in ungeheuren Progressionen wachsende Verkehr, das immer engere und komplizirtere Eingreifen des Eisenbahntransports in alle anderen Transportarten eine mög⸗ lichst vollständige Zusammenfassung und gemeinschaftliche Erläuterung der Bestimmungen des allgemeinen deutschen Frachtrechts und des sp ziellen Eisenbahnfrachtrechts zu einem fühlbaren Be⸗ dürfnisse gemacht. Den Ausgangspunkt für alle Gesetze und Reglements auf dem Gebiete des deutschen Frachtrechts bildet Titel 5 Buch 4 des deutschen Handelsgesetzbuchs „Von dem Fracht⸗ geschäft.“ Den einzelnen Artikeln desselben, als den leitenden Grund⸗ sätzen, schließen sich sodann die bezüglichen Bestimmungen der Eisen⸗ bahn⸗Betriebsreglements derartig an, daß sie, wenn auch zum Theil obweichend von ihrer gewöhnlichen Reihenfolge, dahin gestellt sind, wohin sie nach ihrem inneren Zusammenhange mit den Artikeln des Handelsgesetzbuchs gehören. Durch diese Anord⸗ nung ist der wesentliche Vortheil erreicht, daß bei jedem
Artikel des Handelsgesetzbuchs die zugehörigen Bestimmungen