1“
Tbeater. 1
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 60. Vorstellung. Zum ersten Male wiederholt: Feramors. Lyrische Oper in 3 Aufzügen nach Thomas Moore's Gedicht von Julius Rodenberg. Musik von Anton Rubinstein. Tanz von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. Anfang 7 Uhr.
Schauspielbaus. 64. Vorstellung. Egmont. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Goethe. Musik von L. van Beethoven Anfang halb 7 Uhr. Sonnabend: Overnhaus. 61. Vorstellung. Der
iegende Holländer. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, Hr. Krolop, Hr. Ernst, Hr. Beß.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 65. Vorstellung. Nareiß. Trauerspiel in 5 Akten von A. E. Brachvogel. (Marquise de Pompadour: Fr. Olga Lewinsky aus Wien, als Gast.) Anfang 7 Uhr.
Saal⸗Theater. Freitag: Keine Vorstellung.
Sonnabend: Neununddreißigste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft, unter Di⸗ rektion von Emil Neumann. Premieère repré- sentation de: Diane de Lys. Comédie 5 actes, par M. Alexandre Dumas fils 8
Wallner-Theater. Freitag: Z. 117. Male:
Doctor Klaus. Sponnabend: Zum 118. Male: Doctor Klaus.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Freitag: (Es finden nur noch 3 Wiederholungen statt.) Zum 78. Male: Dornröschen. Großes Volksmärchen (F'erie) in 3 Akten (18 Bildern) von E. Pasqué und Carl Brandt.
Sonntag, Vorm. 12 Uhr: Extra⸗Vorstellung. Kinder⸗Matinée: Dornröschen. Abends 7 Uhr: Dornröschen.
In Vorbereitung: Die Kinder des Capitain Grant. Großes Ausstattungsstück von Jules Verne und A. DEnnery.
Residenz-Theater. Freitag: Zum 85. Male: Die Fourchambault.
Stadt-Theater. Freitag: Erneutes Gastspiel des Frl. Ernestine Wegner, unter Beibehaltung der
S. 2 8 bisherigen Preise (Parquet 1,50 ℳ) Zum 20. M.: „Ehrliche Arbeit“, Posse mit Gesang in 3 Akten und 5 Bildern von Wilken. Musik von Bial. (Margarethe: Ernestine Wegner.)
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Belle-Alliance-Theater. Freitag: Gleich und Gleich. Schauspiel in 4 Akten von M. Bree. Hierauf: Zwischen 2 Stühlen. Lust⸗ spiel in 2 Akten von M. Breèe. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Erstes großes Gesammt⸗Gastspiel des Hrn. Direktor Fürst mit Gesellschaft aus Wien, bestehend aus 28 Personen. Wiener Volksfiguren. Singspiel in 1 Akt von Kleiber. Wein, Weib und Gesang. Posse mit Gesang in 1 Akr von Doppler. Alles geht zum Theater. Schwank mit Gesang in 1 Akt von Berla. Eine weibliche Feuerwehr. Opeiette in 1 Akt von Bavyer.
Sonntag: Nachmittags⸗Vorstellung. Halbe Kassen⸗ preise. Auf allgemeines Verlangen: Uriel Acosta. Anfang 4 Uhr. Abends: Zweites Gastspiel des Hrn. Dir. Fürst mit seiner Gesellschaft.
Germania-Theater. Freitag: Extra⸗Vor⸗ stellung unter Mitwirkung der Herren Eduard Weiß und Franz Heder vom Krollschen Theater. Des Lebens Mai oder: Einen Mann um jeden Preis. Posse mit Gesang in 3 Akten von Jacobson. Vorher: Haus Taps oder: Zu Befehl, Herr Lieutenant. Schwank in Akt von Schroeder.
Sonnabend: Onkel Bräüsig.
Concert-Maus. Concert des Königlichen Hof⸗ Masikdirektors Bilse.
ircus Salamonsky. Freitag: Komiker⸗Vor⸗ stellung. Jeu de la rose, ger. von Frl. Elise und Flora. Bl Bolero, v. d. Geschw. Guilleaume. Auf⸗ treten des amerikanischen Springers Mr. Batsche⸗ lor. Auftreten des Mr. Gärtner, des besten Kunst⸗ reiters. Erstes Wiederauftreten des Mr. Edmonds mit sein. Elephanten.
Sonnabend: Zweite Vorstellung.
Sonntag: 2 große Vorstellungen, um 4 Uhr zu halben Kassenpreisen mit dem für Kinder so interessanten Ausstattungsstücke Pariser Leben. Um 7 Uhr: Zum 1. M.: Die Nibelungen, oder: Der gehörnte Siegfried. Ausstattungsstück in drei lebenden Bildern.
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Ida Loescher mit Hrn. Oberförster⸗ kandidat P. Keßler (Hasseln bei Schlochau). — Forsthaus Luchzow bei Liebeseele a. d. Insel b — Frl. Margarethe v. Witzleben mit eutenant Ferdinand Rogalla v. Bieber⸗ stein (Obersteinkirch — Ohlau). — Frl. Clara MHhlich mit Hrn. Amtmann v. Keiser (Rumbeck — Freienohl). — Frl. Gertrud Rabe mit Hrn. Pre⸗ mier⸗Lieutenant Hermann Walther⸗Weisbeck (Bal⸗ lenstedt — Braunschweig). Verehelicht: Hr. Oberstabsarzt Dr. Hermann Rabl⸗Rückhard mit Frl. Anna Magnus⸗Gerson (Berlin). — Hr. Premier⸗Lieutenent Paul von Hoepfner mit Frl. Emmy Weitzmann (Potsdam — Berlin). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittergutsbesitzer Otto Spillner (Eckitten bei Memel). — Eine Tochter: Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗ Chef Heinrich v. Tiedemann (Cassel). Gestorben: Hr. Feldmesser Franz Veith von Veithenau (Cudowa). — Verw. Frau Hauptmann Emilie Schloemp⸗Lange, geb. Fäaälk (Leipzig). — Hr. Major a. D. Freiherrn Louis v. Ledebur (Erfurt).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Maurer Albert Au der Unter⸗
2 2 igust Ernst Fuchs, in; suchungssache wider Liersch L. 12. 1877. II. wegen
Strafvollstreckung unter dem 3. Januar cr. erlassene Steckbrief wird bierdurch zurückgenommen. Berlin, den 28. Februar 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation II. für Vergehen.
Ediktal⸗Citatiou. Auf die Anklage des Polizei⸗ anwaltes vom 20. September 1877 ist gegen den Angeklagten Cigarrenmacher Wilhelm Friedrich Adolf, am 15. März 1843 geboren, evangelischer Religion, welcher sich zuletzt in Werder aufgehalten hat, wegen Uebertretung des §. 6 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 die Untersuchung eingeleitet und haben wir zum mündlichen Verfahren einen Termin auf den 24. Juni 1879, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokale anberaumt, wozu der dem jetzigen Aufenthalte nach unbekannte Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur fest⸗ gesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter genauer An⸗ gabe der dadurch zu erweisenden Thatsachen uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheint der Angeklagte nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Potsdam, den 27. Februar 1879. Königliches Kreisgericht, Abtheilung I. Kommission für Ueber⸗ tretungen.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.
[2086] Puhlicandum. In Sachen des Wirths G. bee in Berge, Klägers, wider den Geometer Schmieden, früher zu Fürstenau, jetz: unbekannten Aufenthaltsorts, Beklagten, wegen Forderung W. C. IV. wird dem Beklagten der nachfolgende Auszug aus dem dem Unterzeichneten für den Beklagten behändigten Zahlungsgebote hierdurch mitgetheilt: Beklagter wird aufgefordert, die in Gemäbßheit des rechts⸗ kräftigen Urtheils Königlichen Amtsgerichts Fürstenau vom 4./2. 79 dem Kläger zukommenden Beträge, nämlich: 1) an Kapital 132 ℳ 20 ₰ San eeeeer“ 3) an neueren Kosten .. 1““ binnen einer Woche zu zahlen, widrigenfalls zur Zwangsvollstreckung selbst geschritten wird. Fürstenau, den 2. März 1879. Königliches Amtsgericht I. Gericke.
[1367]
In der Konkurssache des von Lepel auf Beser itz ist ein Termin zum öffentlich meistbietenden Ver⸗ kaufe des bei Friedland in Mecklenburg⸗Strelitz
belegenen . Allodialgutes Beseritz
den 26. April d. J., .“ 12 ½ Uhr, sowie ein Termin zum Ueberbot
den 17. Mai d. J.,
Mittags 12 ½ Uhr, vor hiesiger großherzoglicher Justizkanzlei angesetzt. 1 Nähere ist aus der hiesigen Zeitung zu er⸗ ehen.
Neustrelitz, den 11. Februar 1879.
Großherzogl. mecklenb. Justiz⸗Kanzlei. F. v. Blücher.
Mittag auf
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Holzversteigerung in Menz. Am Moutag, den 17. d. Mts., von Vormittags 10 Uhr ab, sollen im Hilgert'schen Gasthause hierselbst folgende Hölzer, unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen, versteigert werden: Bel. Sellenwalde, Schlag Jag. 20 a: 25. St. kief. Bauh. mit 60 fm Inhalt, 9 rm ausgesuchte kief. (Böttcher⸗) Kloben; Bel. Dagow, Jag. 69 c., Schlag: 15 eich. Nutzend. mit 20 fm, 10 buch. Nutzend. mit 8 fm, 1 birk. Nutzende; Bel. Beerenbusch, Jag. 48 b., Schlag: 3 eich. Nutzend. mit ca. 6 fm, 1 birk. Nutzende, 4 St. kief. Bauh. mit ca. 9 fm; Jag. 51 f., Schlag: 34 St. kief. Bauh. mit 23 1m Inhalt. Außerdem kommen noch Brennhölzer verschiedener Sortimente und Holzarten, meist aus dem Trockenholzhieb aller Schutzbezirke, zum Angebot, über welche vor dem Termin durch Aushänge in den hiesigen Gast⸗ häusern Auskunft ertheilt werden wird. Menz, den 4. März 1879. Der Königl. Oberförster.
[2094. Bekanntmachung.
Die Lieferung des Bedarfs von ca. —600 Centner gebrannten Kalk und 30 Centuer 100 % Carbolsäure soll pro 1879/80 für die hiesigen Garnisonanstalten im Wege der Suhbmission verdungen werden.
Die Bedingungen sind in unserem Geschäfts⸗ lokale, Michaelkirchplatz Nr. 17, einzusehen, und versiegelte Offerten bis zum
12. März 1879, Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen.
Berlin, den 5. März 1879. (à Cto. 111/3.)
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
[20460 Versteigerung von altem Papier ꝛc. Bei der Ober⸗Rechnungskammer und dem Rech⸗ nungshofe des Deutschen Reichs zu Potsdam sollen 83,50 Ctr. Aktenpapier unter dem Beding des Einstampfens ꝛc., 201,05 E zum freien Ge⸗ rauch, 76,26 Ctr. Pappdeckel zum freien Gebrauch, 7,10 Ctr. Aktendeckelpapier zum freien Ge⸗ brauch, 8 9,52 Ctr. Drucksachen, 9,31 Ctr. alte Zeitungen, 18,75 Ctr. alte Briefumschläge, im Wege des Submissionsverfahrens nach dem Meistgebot verkauft werden. Die Gebote sind in schriftlichen Anerbietungen mit dem Einheitspreis für den Centner der betreffenden Makulatur abzu⸗ geben. Sowohl auf das ganze Quantum als auf
einzelne Theile desselben sind Gebote zulässig. Die Anerbietungen müssen versiegelt unter der äußere
Bezeichnung: „Submission auf Maknlaturver⸗ steigerung“ bis zum 15. März d. J. bei dem Chef⸗ der Ober⸗Rechnungskammer eingegangen ein.
Die näheren Verkaufsbedingungen liegen im Prä⸗ sidialbureau der Ober⸗Rechnungskammer, Am Kanal 32, eine Treppe hoch, zur Einsicht während der gewöhnlichen Geschäftsstunden aus und sind dorthin auch Meldungen zur Besichtigung des zu verkaufenden Materials zu richten. ““ [2091] Königliche Ostbahn.
Linie Insterburg⸗Prostken.
Es soll die Lieferung von ca. 1800 St. à 7,5 Meter langen Bessemer Stahlschienen für den Bahnhof Prostken im Gesammtgewicht von 419,850 Kilo⸗ gramm verdungen werden. Submissionstermin am Sonnabend, den 15. März 1879, Morgens 11 Uhr, in unserm technischen Bureau, Viktoria⸗ straße Nr. 4 hierselbst, bis zu welchem Offerten mit der Aufschrift „Offerten auf Schienenlieferung für Insterburg⸗Prostken“ einzureichen sind. Die Bedingungen liegen bei unserem Bureau⸗Vorsteher, Eisenbahn⸗Sekretär Pasdowsky, Viktoriastr. Nr. 4,
nd in dem Bureau des Berliner Baumarktes, Wilhelmstr. Nr. 92 in Berlin aus, werden auch von ersterem, gegen Franko⸗Einsendung von 1 ℳ pro Exemplar, abgegeben. (à Cto. 88/3.) Bromberg, den 1. März 1879. KFooönigliche Direktion der Ostbahn.
Bau⸗Abtheilung I.
[2092] Das 1. Hann. Infant. Regt. Nr. 74 zu Hannover will die Lieferung von 500 Paar wildledernen Handschuhen, — 2700 Halsbinden, 400 Hemden für Unteroffiziere, 2000 Hemden für Gemeine, 800 Drillichjacken bezw. des dazu erforder⸗ 1300 Drillichhosen lichen Materials 2000 Unterhosen — ichen Materia , 1000 M. grauer Futterleinwand, 3500 „ Futtercallicot,
800 „ blauem Schooffutter,
100 „ blauer Leinewand zu Taschen, an den Mindestsordernden verdingen und ersucht kautionsfähige Fabrikanten um Zusendung von Probestücken mit Preisforderung bis zum 17. März. Die Insertionskosten sind von den Lieferungsunter⸗ nehmern zu tragen, nicht konvenirende Proben wer⸗ den unfrankirt zurückgesandt. (à Cto. 102/3.)
[2075] Bekanntmachung. Die Anlieferung des für das Etatsjahr 1879/80 erforderlichen Bedarfs der Altenauer Silberhütte an: 1) 45 000 Ctr. Schmelzkoks, 2) 40 000 „ Steinkohlen, soll im Wege der Submission beschafft werden und ist dazu Termin auf 1 “ Donnerstag, den 20. März 1879, Vormittags 11 Uhr, 1.“ im hiesigen Geschäftslokale anberaumt. Offerten sind schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift „Submission auf Brennmaterialien“ bis zum genannten Termine portofrei hier einzureichen.
“
Die Lieferungsbedingungen liegen in der hiesigen Registratur zur Einsicht aus, können auch gegen Einsendung von 30 ₰ Kopialien in Abschrift be⸗ zogen werden. (Ztg. Ag. 663/3.)
Altenauer Silberhütte, den 1. März 1879.
Königliches Hüctenamt. — Illing.
[2062] Bekanntmachung. Der Bedarf vro 1879/80 an: fertigen Stücken, als: 48 Halsbinden, Unterhosen, Hemden, Helm⸗ und Mützenkokarden, Haarbüsche, Pv Sporen, Schuppenketten, Striegeln, Fouragir⸗ leinen, Stiefeleisen und Sohlennägel, Ban⸗ dolierbeschläge, Patronenbüchsen, Trensen⸗ gebisse, Waffenrock⸗, Horn⸗ und Hosenknöpfe; . Materialien: Hosen⸗ und
Futtercallicot, Jackendrillich, Schiertuch, O
Futterleinen, Bram⸗ und Messingdraht, wird zur Submission gestellt und sind Offerten nebst Proben mit der Aufschrift „Lieferungs⸗ offerte pro 1879/80“ an die Regiments⸗Beklei⸗ dungskommission bis 17. März cr. einzusenden. Schwedt, den 4. März 1879. 1. Brandenburgisches Dragoner⸗Regiment Nr. 2.
[20888 „Ausschreibung.“
Zur Lieferung des Bedarfs pro 1879/80 an Cal⸗ licot⸗, Futter, Drill, Unterbosen, Hemden, Leder⸗ handschuhen, Halsbinden, Knöpfen, Haken und Oesen, Cocarden, Hosenschnallen, Tressen, Portepées, Cantillen, Ober⸗, Sohl⸗ und Brandsohlleder, Zeug⸗ leder, Stiefelbeschlag, sowie bhessische Feldflaschen und Brodbeutelriemen nebst Kochgeschirrriemen wer⸗ den hierauf reflektirende Fabrikanten aufgefordert, ihre Offerten nebst Proben bis zum 20. März cr. portofrei einzusenden. 1
Gießen.
Die Bekleidungs⸗Kommission des 2. Großh. Hess. Infanterie⸗Regiments (Großherzog) Nr. 116.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
12082 Preußische Hagell Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.
Die für das Jahr 1878 festgesetzte Dividende von 15 % = ℳ 45 pro Aktie kann von heute ab in den Vormittagsstunden gegen Einreichung des Dividendenscheines Ser. III. Nr. 4 pro 1878 bei der Direktion
ver Diskonto⸗Gesellschaft hierselbst, Beh⸗ renstraße 43,44, und bei unserer Kasse, Friedrichsstraße 203, erhoben werden. 8 Berlin, den 5. März 1879.
Die Direktion.
Fritzschen.
“ “
Deutsche Hypofkekenbank.
[2087]
Aktien-Gesellschaft.
Bei der am 23. Septembe- 1878 in Gegenwart eines Notars stattgefundenen Verloosung unserer Pfandbriefe sind folgende Stücke gezogen worden: “ “ A. 4 procentige Pfandbriefe.
Litt. A. à 3000 Mark No. 129.
B. à 600 Mark No. 338 574 911 930 935 1007 1183 1338 1394 1478 2299 2439 und 2454.
C. à 300 Mark bo.
1 21 22 31 96 114 282 381 589 751 1289 1594 1620
“ 1649 1654 1991.
8 1“ B. Ser. II. Litt. A. à 3000 Mark No. 24.
„ B. à 600 Mark No. 50 113 438 675 753 7 C. à 300 Mark No. 19 131 181 288 434 735 894 897 und 1077. 200 Mark No. 36 und 63.
—. „öI Ser. IV. Litt. A. à 3000 Mark No. 81.
5procentige Pfandbriefe.
65 1025 1176 1485 und 1498.
„ B. à 1500 Mark No. 92 429 und 581.
„ C. 8 „ D. à
600 Mark No. 726 929 948 1227 1261 1606 1607 und 1711. 300 Mark No. 17 89 156 241 318 763 851 854 885 92
1508 und 1572.
2 9 E. 8à
200 Mark No. 48 160 und 300.
Ser. VI. Litt. B. à 1500 Mark No. 323 777 810 1207 1296 und 1301.
— “
C. à 600 Mark Nc. 481 485 792 900 1060 1120 1225 1462 1867 1869 2098 2223 — “ 774 2775 2825 2934 3101 3111 3584 3601 3648 3649 3842 3868 3904 3931 4051 4053 4343 4361 4463 4464 4762 4781
4783 4813 5101 5130 und 5355.
Mark No.
1918 2060 2080 2392 2462 2481 2512 2744 2857 2901.
2907 2964 2966 2995 3060 3078 3090 3829 3899 4121 4137
194 5101
5126 5400 5558 5561 5600 6014 6083 6088 6155
6640 6641 6673 7366 7367 7393 7566 7595 7677 7800 8200 8378 8401 und 8698. E. Mark No. 49 53 80 114 156 201 251 260 266 271 301 497 556 730 1 754 797 905 1011 und 1019. Die Einlösung der gerogenen Pfandbriefe erfolgt vom 1. April 1879 ab gegen Rückgabe der
Stücke mit Talons und noch nicht fälligen Coupons pari Mit dem 1. April 1879 hört die Verzinsung der gezogenen Pfand-
Hegelplatz No. 2, hierselbst. briefe auf. Berlin, den 26. September 1878.
an unserer Gesellschaftskasse
6 “
Die Direction.
Allgemeine Berliner Omnibus⸗Aktien⸗ [2095] Gesellschaft. Die Herren Aktionäre der vorbezeichneten Gesell⸗ schaft werden zur eilften ordentlichen General⸗ versammlung auf
Dienstag, den 25. März 1879, 3 Nachmittags 5 Uhr, in unser Geschäftslokal hierselbst, Leipzigerstraße 125, ergebenst eingeladen. Tagesordnung:
1) Bericht des Verwaltungsrathes über die Lage des Geschäfts und Vorlegung der Bilanz für das Geschäftsjahr 1878.
2) Bericht der Revisoren über diese Bilanz.
3) Wahl zweier Mitglieder des Verwaltungs⸗ rathes an Stelle der statutmäßig Ausscheiden⸗ den (Artikel 14 a. des Statuts).
4) Wahl dreier Revisoren für das Geschäfts⸗ jahr 1879.
Diejenigen Aktionäre, welche sich an der General⸗ versammlung betheiligen wollen, haben ihre Aktien nebst einem doppelten Verzeichniß und für den Fall sie nicht persönlich erscheinen, die Legitimations⸗
kunde ihrer Stellvertreter spätestens bis
“ 82 1“
abend, den 22. März cr., Abends 6 Uhr, bei unserem Bureau, Leipzigerstraße 125, zu deponiren, und dient das zurückgegebene, mit dem Stempel der Gesellschaft und einem Vermerk über die Stimmen⸗ zahl des betreffenden Aktionärs versehene Duplikat des Verzeichnisses als Legitimation zum Eintritt in die Versammlung.
Der Geschärtsbericht pro 1878 kann in unserem Bureau entgegengenommen werden.
Berlin, den 5. März 1879. (à Cto. 110/3.)
Der Verwaltungsrath der Allgemeinen Berliner Omnibus⸗Aktien Gesellschaft. 1u“ Ahlemann. v. Bentivegni.
Königliche Lehranstalt für Obst⸗ und Wein⸗ bau zu Geisenheim im Rheingan. Beginn des neuen Schuljahres: Montag, den 21. April 1879. Statuten der Anstalt sind durch die unter⸗ zeichnete Administration zu beziehen; auch wird die Unterbringung der Schüler in Geisenheim diesseits vermittelt. Königliche Administration: Arndts, Regierungs⸗Rath.
1““ “
Das Abonnement brträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Bierteljahr.
Insertionspreis für den Raum riner Bruckzeile 80 32
für Herlin anßer den Post⸗Anstalten auch die Egpe-.
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Sanitäts⸗Rath Dr. Ferrari zu Lichtenau im Kreise Büren, dem Rechtsanwalt und Notar a. D., Justiz⸗Rath “ zu Striegau, und dem Rentenbank⸗Sekretär indner zu Breslau den Nothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Hof⸗Antiquar Israel Aron Lewy zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schul⸗ lehrer Schlesinger zu Göttingen den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Schulvorsteher und Schulkassen⸗Rendanten, Kossäthen⸗ Altsitzer Grabow zu Teschendorf im Kreise Ruppin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 8
8
Deutsches Neich.
Bekanntmachung,
betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrath.
8
— Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind zu Be⸗ vollmächtigten zum Bundesrath ernannt, und zwar: von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen: der Reichskanzler Fürst von Bismarck, der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, der Staats⸗Minister und Chef der Kaiserlichen Admiralität von Stosch, der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister von Kameke, der Staats⸗Minister, Staatssekretär des Auswärtigen Amts von Bülow, der Staats⸗Minister, Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Hofmann, der Staats⸗Minister und Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Staats⸗ und Handels⸗Minister Maybach, der Staats⸗ und Finanz⸗Minister Hobrecht, der Kaiserliche Ober⸗Präsident, Wirkliche Geheime Rath von Möller, der Direktor im Auswärtigen Amt, Wirkliche Geheime Riath von Philipsborn, er General⸗Postmeister, Wirkliche Geheime Rath Dr. Stephan, er Staatssekretär im Reichs⸗Justizamt, Wirkliche Geheime Rath Dr. Friedberg, . Fexgeee. der indirekten Steuern Hassel⸗ ach, er Ministerial⸗Direktor Mein der Unter⸗Staatssekretär im Reichskanzler⸗Amt für Elsaß⸗Lothringen Herzog; on Sr. Majestät dem Könige von Bayern: der Staats⸗Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern von Pfretzschner, der Staats⸗Minister der Justiz Dr. von Fäustle, der Staats⸗Minister der Finanzen von Riedel, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Miinister von Rudhart, u“ der Oberst Ritter von Xylander; S on Sr. Majestät dem Könige von Sachsen: der Staats⸗Minister des Innern und der Auswärtigen Angelegenheiten von Nostitz⸗Wallwitz, der Staats⸗Minister der Finanzen, Freiherr von Könneritz, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Miinister, Wirkliche Geheime Rath von Nostitz⸗ Wallwitz, der Major Edler von der Planitz; von Sr. Majestät dem Könige von Württemberg: der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Minister des Königlichen Hauses und der Auswärtigen Ange⸗ legenheiten Dr. von Mittnacht, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr von Spitzemberg, dder General⸗Major von Faber du Faur, der Ministerial⸗Rath Heß; von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden: der Präsident des Staats⸗Ministeriums und des Han⸗ dels⸗Ministeriums, Staats⸗Minister Turban, der Präsident des Finanz⸗Ministeriums, Wirkliche Ge⸗ heime Rath Ellstätter, dder Präsident des Ministeriums des Innern Stösser; von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Helsen und bei Rhein: . der Präsident des Gesammt⸗Ministeriums und Minister des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, sowie Hdae. Innkrn Fretheme von Starkkk,,,, —
im Finanz⸗Ministerium
Kenntniß gebracht.
des Reichs das Exequatur als Vize⸗Handelsagent der Ver⸗ einigten Staaten von Amerika daselbst ertheilt worden.
des Reichs das Exequatur als Vize⸗Handelsagent der Ver⸗ einigten Staaten von Amerika daselbst ertheilt worden. 8
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Berlin, Freitag, r.
ddeer Präsident des heime Rath Schleiermacher, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Mi⸗ nisster, Staats⸗Rath Dr. Neid hardt; von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg⸗Schwerin: der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Miinniister, Geheime Legations⸗Rath von Prollius, dder Ober⸗Zolldirektor Oldenburg; von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen⸗Weimar Eisenach: der Wirkliche Geheime Rath Dr. Stichling; von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg⸗Strelitz: der außerordentliche Gesandte Minister, Geheime Legations⸗Rath von Prollius; von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg: — der Staatsrath Selkmann; von Sr. Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg: ddeer Staats⸗Minister Schu 1 8 Fihe ä Wirkliche Geheime Rath von Liebe; von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen⸗Mei⸗ ningen und Hildburghausen: der Staats⸗Minister von Giseke; Sn Sr. Hoheit dem Herzoge zu Sachsen⸗Alten⸗ urg: der Staats⸗Minister von Berstenberg⸗Zech; von Sr. Hoheit dem Herzoge zu Sa sen⸗Eoburg und Gotha: der Staats⸗Minister Freiherr Dr. von Seebach; von Sr. Hoheit dem Herzoge von Anhalt: der Staats⸗Minister von Krosigk; von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen: der Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch; von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarz burg⸗Rudolstadt: der Staats⸗Minister von Bertrab; von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont: der Landesdirektor von Sommerfeld; von Sr. Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie: der Regierungs⸗Präsident, Wirkliche Geheime Rath Faber; 88. Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer inie: der Staats⸗Minister Dr. von Beulwitz; von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Schaum⸗ burg⸗Lippe: 1 der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Höcker; von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe: der Regierungs⸗Präsident und Vorstand des Fürstlichen Kabinets⸗Ministeriums Eschenbur 8; von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck: 8 der Minister⸗Resident Dr. Krüger; 1 von dem Senate der freien Hansestadt Bremen: der Bürgermeister Gildemeister; 8 von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg: der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer. Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen
Berlin, den 19. Februar 1879. — Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Otto Graf zu Stolberg.
Dem Herrn Rudolf Schneider in Crefeld ist Namens
Dem Herrn Ferdinand Lieck in Aachen ist Namens
8*
ab zur Versendung gelangt, enthält unter
änderung vom 7 die Kautionen der bei der Militär⸗ und der Marineverwaltung
angestellten Beamten.
der Bevollmächtigten zum Bundesrath. 1879. 8*
“ Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.
inanz⸗Ministeriums, Wirkliche Ge⸗
und bevollmächtigte
VbTbbbbb8 prenge.,.,,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. Alexander Spieß zu Frankfurt a. M. den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Der Königliche sof legt heute für Se. Kaiserliche Hoheit den Großfürsten Wjatscheslaw Constantino⸗ witsch von Rußland die Trauer auf acht Tage an Berrlin, den 7. März 1879. 2. Der Ober⸗Ceremonienmeister Graf Stillfriedrd.-
Berlin, den 7. März 1879.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl von Preußen ist in Begleitung Höchstseines Sohnes, des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, Königliche Hoheit, gestern Abend nach dem Haag ab
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8 Gesetz, 8 9 betreffend die Radfelgenbeschläge der Fuhrwerke in der Provinz Hannover.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, für das Gebiet der Provinz Hannover, was folgt:
§. 1. Die Radfelgenbeschläge aller bespannten Fuhrwerke, welche auf den Chausseen, kunstmäßig ausgebauten Landstraßen oder Ge⸗ meindewegen der Provinz Hannover zum Transporte von Personen oder Sachen benutzt werden, desgleichen aller auf den genannten Straßen auf Rädern sich bewegenden Maschinen dürfen in ihrer
rundet (konvex), müssen vielmehr in der Oberfläche eben und so be⸗ bectigt sein daß Nägel, Stifte, Schrauben ꝛc. über dieselbe nicht ervorstehen.
§. 2. Die Breite der Radfelgenbeschläge soll bei allen im §. 1 genannten Fuhrwerken und Maschinen mindestens 5 em be⸗ tragen.
Ausgenommen hiervon sind solche Fuhrwerke, deren Gewicht unter Hinzurechnung des Gewichts der Ladung (Personen und Sachen) 800 kg nicht überschreitet.
§. 3. Beträgt das Ladungsgewicht der im §. 1 genannten Fuhrwerke, beziehungsweise das Gewicht der daselbst genannten Ma⸗ schinen, 3 .
2000 bis 3000 kg ausschließlich, so sollen die Radfelgenbe⸗
schläge mindestens 7 cm, “
3000 bis 5000 kg ausschließlich, so sollen die Radfelgenbe⸗
schläge mindestens 11 cm,
5000 kg und mehr, so sollen die Radfelgenbeschläge mindestens 15 cm breit sein. nis
§. 4. Ladungsgewichte von mehr als 7500 kg oder Maschinen von einem Gesammtgewichte von mehr als 10000 kg dürfen auf den Chausseen und Landstraßen nicht ohne Genehmigung der betreffenden ständischen Wegbau⸗Inspektionen, auf Gemeindewegen nicht ohne Ge⸗ nehmigung der betreffenden Gemeindevorstände und nur unter Ein⸗ haltung der von denselben nach Maßgabe der Umstände des einzelnen Falles zu stellenden Bedingungen transportirt werden.
§. 5. Die in diesem Gesetz gegebenen Vorschriften über die Be⸗ schaffenheit des äußeren Radkranzes finden auch auf eiserne Räder Anwendung.
§. 6. Für zweirädrige Fuhrwerke ist bei den in den §§. 3 und 4 bezeichneten Breiten der Radfelgenbeschläge als höchstes Ladungs⸗ gewicht nur die Hälfte der angegebenen Gewichtssätze gestattet.
§. 7. Durch Beschluß des provinzialständischen Verwaltungs⸗ ausschusses können die Bestimmungen der §§. 2 bis einschließlich 6 für einzelne Chausseen oder Landstraßen oder Strecken von solchen, sei es allgemein, sei es für bestimmte Arten von Fuhrwerken zeitweise oder dauernd außer Anwendung gesetzt werden. 8 3
Zu einer gleichen Maßregel sind die Kommunalaufsichtsbehörden
bezüglich der Gemeindewege, mit Zustimmung der zur Unterhaltung verpflichteten Gemeinden, befugt. 1] Auch können Ausnahmen von den Vorschriften des §. 3 von den ftändischen Wegbau⸗Inspektionen beziehungsweise den Gemeindevor⸗ ständen in einzelnen Fällen auf den vor dem Beginn des Trans⸗ portes gestellten Antrag gestattet werden, wenn es sich um die Fort⸗ schaffung solcher Lasten handelt, welche, wie Maschinen, Steinblöcke, Baumstämme ꝛc., wegen ihrer Beschaffenheit oder wegen des Zweckes, zu dem sie bestimmt sind, ungetheilt fortgeschafft werden müssen.
Gegen die Anordnungen der ständischen Wegbau⸗Inspektionen bezw. der Gemeindevorstände ist die Beschwerde an die vorgesetzte Behörde zulässig. . “ b
§. 8. Die Führer der in den §§. 2 bis einschließlich 6 bezeich⸗ neten Fuhrwerke und Maschinen sind verpflichtet, den mit der Be⸗ aufsichtigung der Chausseen, Landstraßen oder Gemeindewege be⸗ trauten provinzialständischen Wegeverbands⸗ und Gemeindebeamten, sowie den Polizeibeamten und Gensd'armen auf Erfordern das Ge⸗
Die Nummer 6 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute
Nr. 1283 die Verordnung wegen Ergänzung bezw. Ab⸗ der Verordnung vom 16. August 1876, betreffend
Vom 4. 8 und unter Nr. 1284 die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung Vom 19. Februar
Berlin, den 7. März 1879.
wicht der Ladung, beziehungsweise der Maschinen anzugeben und glaubhaft nachzuweisen. Können oder wollen sie diesen Nachweis nicht führen, so sind sie verpflichtet, in Begleitung des Beamten ihr Fuhrwerk ꝛc. bis zu dem nächsten in der Richtung ihrer Reise liegen⸗ den Ort zu fahren, an welchem die Ermittelung des Gewichtes er⸗ folgen kann, und dort die Ermittelung vornehmen zu lassen.
Wird eine Ueberschreitung des zulässigen Gewichtes festgestellt, so fallen die Kosten der Ermittelung dem Führer zur Last. Die
durch die Ausmittelung des Gewichtes entstehenden Kosten sind vor⸗
läufig von derjenigen Verwaltung (Provinzialverband, Wegeverband, Gemeinde), zu tragen, auf deren Straße das Fuhrwerk angehaltten ist.
Gegen die Verwaltung steht dem Führer wegen des durch die
Breite weder ausgerundet (konkav), noch in neuem Zustande abge-.