1879 / 57 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

achten Aufenthaltes ein Eitschädigungsanspruch in keinem Falle zu. K

§. 9. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§. 1 bis einschließlich 8 werden mit einer Geldstrafe bis zu 100 bestraft.

Für die Geldstrafe und die Kosten, zu denen der Führer eines

rwerkes ꝛc. verurtheilt wird, sind im Falle des Unvermögens des

rtheilten ,—— -Iövne ꝛc. und der Bespan⸗ nung als solidarisch haftbar zu erklären.

. den als haftbar Erklärten tritt an die Stelle der Geld⸗ strafe eine Freiheitsstrafe nicht ein. 8 8 8

§. 10. Eine wiederholte Bestrafung wegen auf derselben Reise fortgesetzter Zuwiderhandlungen tritt nur dann ein, wenn der Zuwider⸗ handelnde die Reise über den nächsten Ort hinaus, an welchem es ihm möglich war, den vorschriftswidrigen Zustand seines Fuhr⸗

werks oder dessen Ladung zu beseitigen, ohne eine solche Aenderung e hat.

11. Die auf Grund dieses Gesetzes von den Gerichten er⸗

kannten Geldstrafen fließen zur Hälfte in die Staatskasse, zur Hälfte

troffen ist.

in die Kasse derjenigen Verwaltungen (Provinzialverband, Wege⸗ verband, Gemeinde), auf deren Straße der Zuwiderhandelnde be⸗

§. 12. Auf die Fuhrwerke der Militär⸗ und der Reichspostver⸗

waltung finden die Vorschriften dieses Gesetzes nicht Anwendung.

Ladungstransporte von mehr als 7.

8* 8*

§. 13. Die Vorschriften der §§. 24 bis einschließlich 28 des Hannoverschen Gesetzes über die Weggeldshebung, den Gebrauch der Chausseen und die Wegepolizei vom 4. Dezember 1834 werden auf⸗ ehoben. b .14. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1879 in Kraft. ür Fuhrwerke, welche vor dem 1. April 1879 in Gebrauch ge⸗ nommen sind, treten mit dem genannten Tage nur die Vorschriften über die ebene Beschaffenheit der Radfelgenbeschläge (§. 1) und über beziehungsweise 3750 kg & 4 und 6), alle übrigen Vorschriften mit dem 1. April 1884 in kaft. Werden solche Fuhrwerke nach dem 1. April 1879 mit neuen

Rädern versehen, so unterliegen sie von da ab sämmtlichen Vorschriften

88 8 beigedrucktem Königlichen Insiegel.

zu Brüssel unterm 6. Dezember v. J.

des Gesetzes. 8 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

Gegeben Berlin, den 22. Februar 1879. (L. S.) Wilhelm. 1 Otto Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk. von Kameke. Friedenthal. von Bülow. Hofmann. Graf zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.

Allerhöchste Ordre, etreffend die Uebertragung der der Cuxhavener Eisen⸗ ahn⸗, Dampfschiff⸗ und Hafen⸗Aktien⸗Gesellschaft ür den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Stade ach Cuxhaven und von Stade nach Harburg ertheilten

Konzessionen auf die unter der Firma „Unter⸗Elbe'sche Eisenbahn⸗Gesellschaft“ neu zu gründende Aktien⸗ Gesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem zwischen der Cuxhavener Eisenbahn⸗, Dampfschiff⸗ und Hafen⸗Aktien⸗Gesellschaft und der Société Belge de chemins de fer ein Vertrag abgeschlossen worden, durch welchen die erstere Gesellschaft sich verpflichtet, im Falle der landesherrlichen Genehmigung die ihr unter dem 22. Mai 1872 für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Stade nach Cuxhaven und unter dem 15. März 1873 für den Bau und Betrieb

er Eisenbahn von Stade nach Harburg ertheilten Konzessionen auf eine von der Société Belge de chemins de fer unter der Firma

Unter⸗Elbe'sche Eisenbahn⸗Gesellschaft“ neu zu gründende Aktien⸗

esellschaft zu übertragen, wollen Wir hierzu Unsere landesherrliche unter den nachstehenden Bedingungen ertheilen.

I. Das Baukapital der Unter⸗Elbe'schen Eisenbahn⸗Gesellschaft wird auf 23 500 000 festgesetzt. Die Zeichnet der in 15 dieses Kapitals auszugebenden Aktien haften unbedingt für Volleinzahlung

er Aktien und können von dieser Verpflichtung durch die Organe

er Gesellschaft nicht entbunden werden.

Auf den Inhaber lautend, dürfen die Aktien nicht vor Inbetrieb⸗ nahme der beiden Bahnen ausgegeben werden.

II. Die der Cuxhavener Eisenbahn⸗, Dampfschiff⸗ und Hafen⸗ Aktien⸗Gesellschaft in den genannten beiden Konzessionen auferlegten Bedingungen sind, soweit solche nicht durch Nachstehendes eine Aen⸗ derung erleiden, auch für die Unter⸗Elbe'sche Eisenbahn⸗Gesellschaft maßgebend. 1

III. Die Bauarbeiten an beiden Bahnen müssen innerhalb

reier Monate nach Aushändigung dieser Konzession wieder aufge⸗

ommen und ohne Unterbrechung derart weiter geführt werden, daß längstens bis zum 1. Januar 1882 die Bahnen fertig gestellt und in Betrieb genommen werden. Für die Vorlage der speziellen Bau⸗ rojekte, sowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Voll⸗ endung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke

Sre vom Handels⸗Ministerium besondere Fristen feestgesetzt

erden.

IV. Die Bestimmungen der Nummern III. und V. der für die Zahn 85 Stade nach Harburg ertheilten Konzession kommen in

egfall.

Die Verbindung der Harburg⸗Stader Bahn mit der Hannover⸗ schen Staatsbahn erfolgt durch eine Seitens der Unter⸗Elbe’schen Eisenbahn⸗Gesellschaft in Straßenhöhe auszuführende Verbindungs⸗ bahn zwischen dem Bahnhof Harburg der Harburg⸗Stader⸗ und dem Güterbahnhof der Hannoverschen Staatsbahn. Der Betrieb dieser Verbindungsbahn hat nach den desfalls unter Berücksichtigung des Bahnverkehrs auf der einen und des städtischen Verkehrs auf der anderen Seite ergehenden jeweiligen Anordnungen des Handels⸗ Miinisters zu erfolgen.

Die Ueberführung des Verkehrs zwischen der Harburg⸗Stader erseits und der Venlo⸗Hamburger Bahn andererseits erfolgt ver⸗ ttelst der zwischen der Hannoverschen Staatsbahn und der Venlo⸗ amburger Bahn bestehenden Verbindung. 8

Ueber die nähere Art und Weise dieser Verkehrsüberführung

ud die dieserhalb Seitens der Unter⸗Elbe'schen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft an die Hannoversche Staatsbahnverwaltung zu zahlende, nach

Maßgabe der Selbstkosten zu berechnende Entschädigung werden die beiden betheiligten Eisenbahnverwaltungen spezielle Vereinbarungen zu treffen suchen. Eventuell wird der Handels⸗Minister hierüber endgültig entscheiden.

V. Die Seitens der Cuxhavener Eisenbahn⸗, Dampfschiff⸗ und Hafen⸗Aktien⸗Gesellschaft der Staatsregierung zur Sicherstellung der

konzessionsmäßigen Ausführung und Ausrüstung beider Bahnen be⸗ sstellten Kautionen, einschließlich der aus dem Erlöse der dazu ge⸗

auch für die der

noch zu beschaffenden

Zinscoupons beschafften resp. für die Erfüllung der

hörigen sind der Staatsregierung

Effekten

der Unter⸗Elbe'schen Eisenbabn⸗Gesellschaft Inhalts der ge⸗ enwärtigen

obliegenden Verpflichtungen, und zwar die von Stade nach Cuxhaven gestellte Kaution Unter⸗Elbe'schen Eisenbahn⸗Gesellschaft be⸗ treffs der im Hamburgischen Gebiete belegenen Bahnstrecke Seitens des Senats der freien und Hansestadt Hamburg auferlegten

Verpflichtungen, verhaftet und werden eine jede für sich nur in dem

Ordre ezüglich der Bahn

’e resp. dann zurückgegeben, wenn die Gesellschaft bezüglich der

Bahn, für welche die Kaution gestellt worden ist, allen ihren Ver⸗ pflichtungen nach dem Ermessen des Handels⸗Ministers nachgekommen ist. Ueber den Tag der Inbetriebsetzung der Bahnen hinaus soll die betreffende Kaution jedoch event. nur in Höhe desjenigen Betrages zurückbe werden, welcher nach dem Ermessen der Aufsichts⸗ behörde zur Herstellung bezw. Fertigstellung der etwa dann noch rückständigen Arbeiten und Beschaffungen erforderlich ist.

Außerdem ist zur ferneren Sicherstellung für die Erfüllung der Berpflichtungen der Unter⸗Elbe'schen Eisenbahn⸗Gesellschaft eine

dann zurückgegeben werden soll, sobald die Gesellschaft auf den Bau der Bahn von Stade nach Harburg die Summe von Drei Millionen Mark nach der Feststellung der Eisenbahn⸗Aufsichtsbehörde vorschrifts⸗ mäßig verwendet hat. VI. Die Bestimmungen der Nummern X. und XI. der für die Bahn von * ertheilten Konzession werden auf⸗ ehoben und durch folgende ersetzt:

8 Die Leitung der und Betriebsverwaltung der Unter⸗Elbe⸗ schen Eisenbahn⸗Gesellschaft ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Geschäfte nach Maßgabe einer von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu genehmigenden und event. festzustellenden Geschäftsordnung führt.

Die Wahl des Vorsitzenden und des technischen Mitgliedes des Vorstandes unterliegt der Genehmigung des Ministers.

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrathes muß die Mehrheit ihren Wohnsitz im deutschen Reichsgebiete haben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrathes und dessen Stellvertreter sind stets aus den im deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen.

VII. Die Zurücknahme der ertheilten Konzessionen unter Ka⸗ duzirang der fur deren Ausführung bestellten Kautionen wird für den Fall vorbehalten, daß entweder die unter pos. III. für die Wiederaufnahme der Bäauarbeiten festgesetzte drei⸗ monatliche Frist Seitens der Unter⸗Elbe'schen Eisenbahn⸗ Gesellschaft nicht innegehalten oder eine der für die Aus⸗ führung von Arbeiten von dem Handels⸗Minister bestimmten Fristen um mehr als drei Monate überschritten werden sollte. Die Ueber⸗ schreitung wird in diesem Falle lediglich durch die Anzeige der zu⸗ ständigen Eisenbahn⸗Aufsichtsbehörde festgestellt.

Die Zurücknahme der Konzession erfolgt eintretenden Falls ohne Weiteres auf den Antrag des Staats⸗Ministeriums durch landesherr⸗

lichen Erlaß. 111“ 2 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8 8 B

Gegeben Berlin, den 26. Februar 1879.

(L. S.) Wilhelm.

Otto Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk.

von Kameke. Friedenthal. von Bülow. Hofmann.

Graf zu EUlenburg. Maybach. Hobrecht.

Just iz⸗Ministerium.

Der Kreisrichter Radtke in Alt⸗Landsberg ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Wriezen und zugleich zum Notar im Departement des Kammergerichts mit Anwei⸗ sung seines Wohnsitzes in Wriezen ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

b Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinscoupons Serie IV. zur Preußischen Staats⸗Prämien⸗Anleihe

vom Jahre 1855.

Die Coupons Serie IV. Nr. 1 bis 8 über die Zinsen der Preußischen Staats⸗Prämien⸗Anleihe für die Zeit vom 1. April 1879 bis 31. März 1887 nebst Talons werden vom 17. d. M. ab von der Kontrole der Staatspapiere hierselbst, Oranien⸗ straße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr mit Aus⸗ nahme der Sonn⸗ und Festtage und der drei letzten Werktage des Monats, ausgereicht werden.

Die Coupons können bei der Kontrole selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs⸗Hauptkassen, die Bezirks⸗ Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt am Main bezogen werden.]

Wer das Erstere wünscht, hat die alten Talons mit einem Verzeichnisse, zu welchem entsprechende Formulare bei der gedachten Kontrole und in Hamburg bei dem Postamte unent⸗ geltlich zu haben sind, bei der Kontrole persönlich oder durch einen Beauftragten abzugeben.

Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß nur einfach, dagegen von denen, welche eine Bescheinigung über die Ab⸗

abe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen. In letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück.

Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Aus⸗ händigung der neuen Coupons zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrole der Staats⸗ papiere sich mit den innerhalb der Monarchie wohnenden Inhabern der Talons nicht einlassen.

Wer die Coupons durch eine der oben genannten Pro⸗ vinzialkassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Ver⸗ zeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Coupons wieder abzuliefern.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen und der Königlichen Finanz⸗Direktion in Hannover in den I zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Talons abhanden gekommen sind, und zwar sind in diesem Falle die betreffenden Dokumente an die Kontrole der Staats⸗ papiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 3. 82 1879.

Hauptverwaltung der Staatsschulden Löwe. Hering. Rötger.,;

Bekanntmachung.

Die Kandidaten der Baukunst, welche in der diesjährigen Frühjahrsperiode das Examen als Bauführer im Bau⸗ und Maschinenfache abzulegen beabsichtigen, werden hierdurch auf⸗ gefordert, bis zum 31. d. Mts. sich schriftlich bei der unter⸗ eichneten Kommission zu melden und dabei die vorgeschriebenen

chweise und Zeichnungen einzureichen.

Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben dem⸗ nächst das Weitere eröffnet werden.

Meldungen nach dem angegebenen Schlußtermine müssen unberücksichtigt bleiben.

Hannover, den 4. März 1879. Königliche technische Prüfungs⸗Kommission.

delsregister⸗Beilage wird Nr. 10

In der heutigen 8 kanntmachungen veröffentlicht.

der Zeichenregister⸗

Kaution in Höhe von Einer Million Mark bek der reußischen General⸗Staatskasse hinterlegt worden, welche Summe jedoch schon

88“ 1eu“

. Richtamtliches. 8 Denutsches Reich. 4 Preußen. Berlin, 7. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die täglirhen Vorträge entgegen und empfingen den Ober⸗Regierungs⸗Rath von Schlieckmann. 1 Mittags um 1 ½ Uhr verabschiedeten Sich Se. Königliche der Erbgroßherzog und Ihre Kaiserliche Hoheit die bgroßherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin von den Kaiser⸗ lichen Majestäten. 1 Um 4 Uhr Se. Majestät dem Oberst⸗ Kämmerer Grafen Redern eine Audienz. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin erschien estern in dem Bazar zum Besten der hiesigen Kleinkinder⸗ .“ ei der gestrigen musikalischen Abendunterhaltung im Königlichen Palais wirkten unter Leitung des Ober⸗Kapell⸗ meisters Taubert Madame Artôt, Frl. Lehmann und die Herren Betz und Ernst mit.

Der Bundesrath hielt gestern eine Plenar⸗ situng unter Vorsitz des Präsidenten des Reichskanzler⸗ Amts, Staats⸗Ministers Hofmann.

Nach Feststellung des Protokolls der vorigen Sitzung wurde Mittheilung gemacht über die erfolgte Ernennung des Senators Dr. Plessing zum Bevollmächtigten zum Bundesrath für die freie und Hansestadt Lübeck.

Zur Vorlage kamen die Schreiben des Präsidenten des Reichstags, betreffend die Beschlüsse des Reichstags über: a. die Auslegung des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie; b. den zu Paris am 1. Juni 1878 unterzeichneten Weltpost⸗ vertrag ꝛc.; c. eine Petition wegen der in Oesterreich⸗Ungarn gewährten Exportprämie für Spiritus.

Vorlagen, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Anfechtung von Rechtshandlungen außerhalb des Konkurs⸗ verfahrens, und betreffend den Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen über die Entlastung der Bezirke von den Kosten für Gefängnisse, wurden den Ausschüssen überwiesen.

Von einem Antrag Waldecks, betreffend die Ausführung der Gewerbeordnung bezüglich der Aufsicht über die Verhält⸗ nisse der Fabrikarbeiter, wurde Kenntniß genommen.

Ueber einen Antrag, betreffend das Pensionsverhältniß mehrerer Beamten der ö“ soll in einer späteren Sitzung Beschluß gefaßt werden.

Für die vakante Stelle eines Mitgliedes der auf Grund des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie gebildeten Reichskommission wurde der König⸗ lich preußische Ministerial⸗Direktor Meinecke gewählt.

Ausschußanträge wurden erstattet über a. den Antrag Bayerns und Württembergs auf Erstattung der nach dem 1. Juli 1871 erwachsenen Demobilmachungskosten ꝛc. Ein bezüglicher Vergleichsvorschlag wurde genehmigt; b. eine Ein⸗ gabe, betreffend die Gewährung der Exportbonifikation für eine nach Dänemark ausgeführte Sendung Zucker. Es wurde ablehnende Bescheidung beschlossen; c. die Erwerbs⸗ und Her⸗ stellungskosten der Post⸗ und Telegraphengebäude ꝛc. und den Ankauf eines Grundstücks für Zwecke der Post⸗ und Tele⸗ graphenverwaltung; d. die Berechnung des badischen Antheils an den Post⸗Ueberschüssen für die Zeit vom 1. April bis letzten Dezember 1879.

Die Gegenstände zu c. und d. wurden nach den Ausschuß⸗ anträgen erledigt.

Endlich wurde eine Reihe von Eingaben vorgelegt und theils den Ausschüssen, theils der Zolltarif⸗Revisionskom mission überwiesen.

In der heutigen (16.) Sitzung des Reichstages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom⸗ missarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß die Kommission zur Vorberathung des Etats der Reichs⸗ Post⸗ und Telegraphenverwaltung gewählt sei und sich wie folgt, konstituirt habe: Abgg. Ackermann (Vors.), Gerwig (Stellv.), Möring, Dr. Majunke (Schriftf.).

Darauf trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Strafgewalt des Reichstages über seine Mitglieder. Die Diskussion über die §§. 1—4 wurde vereinigt. Dazu lagen die An⸗ träge der Abgg. von Helldorff⸗Bedra und von Goßler vor, welche lauten:

„Der Reichstag wolle beschließen:

1) die Ueberschrift wie folgt zu fassen: Gesetz, betreffend die Disziplin des Reichstags über seine Mitglieder.

2) §. 3 wie folgt zu fassen: Der Reichstag ist befugt, in sei⸗ ner Geschäftsordnung zu bestimmen, daß ein Mitglied im Weg: der Disziplin aus dem Reichstage auf eine gewisse Zeitdauer, jedoch höchstens bis zum Ende der Session, ausgeschlossen werden kann. Die Ausschließung eines Mitgliedes hat den Verlust der Wähl⸗ barkeit für die Dauer der Ausschließung zur Folge.

3) §. 4 wie folgt zu fassen: Der Reichstag ist befugt, in seiner Geschäftsordneng zu bestimmen, daß, wenn ein Mitglied wegen einer in öffentlicher Sitzung des Reichstags gethanen Aeußerung zur Verantwortung gezogen wird, diese Aeußerung von der Auf⸗ nahme in den stenographischen Bericht ausgeschlossen werden kann.

4) §. 8 wie folgt zu fassen: Der Reichstag ist befugt, in seiner Geschäftsordnung zu bestimmen, daß der Präsident das Recht hat, Aeußerungen, wegen welcher Mitglieder zur Ordnung gerufen wor⸗ den sind, von der Aufnahme in den stenographischen Bericht vor⸗ läufig auszuschließen.

5) §. 9 wie folgt zu fassen: Werden in die Geschäftsordnung des Reichstags Bestimmungen im Sinne der §§. 4, 8 aufgenom⸗ men, so ist jede Veröffentlichung der betreffenden Aeußerungen durch die Presse im Falle des §. 4 überhaupt, im Falle des §. 8 vorläufig verboten, auch werden Zuwiderhandlungen gegen solches Verbot mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft, sofern nicht nach Maßgabe des Inhalts der erfolgten Veroöffentlichung eine schwerere Strase verwirkt ist.“

Der Abg. Dr. von Treitschke bemerkte, er vermöge die sittliche Entrüstung vieler Vorredner über diese Vorlage nicht zu theilen. Zwar sei in der bisherigen Praxis des Reichs⸗ tages ein Bedürfniß, Außenstehende gegen Beleidigungen durch Abgeordnete zu schützen, nicht besonders hervorgetreten. Ernster sei aber derjenige Grund, der sich auf die sozialistische Gefahr stütze, namentlich im Hinblick auf die demnächst in Frankreich in Aussicht stehenden Zustände. Auf die verurtheilenden Stimmen der ausländischen Presse gebe er nicht viel, die⸗ selben würden erst verstummen mit der Auflösung des Reiches. Er müsse die Haltung der Einzellandtage vor der Einbringung dieser Vorlage mißbilligen. Aber er könne sich von der Vorlage keinen solchen Erfolg versprechen, daß

er deshalb einen Verfassungsartikel verletzen könnte

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und die Herzegowina nicht flüssig zu machen.

Sonntag.

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Das Haus möge die Vorlage ablehnen, müsse aber autono⸗ misch das Berechtigte in der Regierungsvorlage gestalten. Der Abg. von Goßler sprach die Ansicht aus, daß durch eine Ver⸗ weisung der Vorlage an eine Kommission es gelungen wäre, das nicht Verfassungsmäßige heraus zu amendiren. Jetzt habe seine Partei diesen Versuch mit ihren n⸗ trägen allein machen müssen. Dieselben beruhten auf dem Grundgedanken der Machterweiterung des Prä⸗ sidenten. Die nationalliberale Presse habe von Anfang an nach dem Bekanntwerden der Vorlage ein Bedürfniß und einen berechtigten Kern derselben anerkannt und dieselbe in sachlicherer Weise behandelt, als dies von den meisten Rednern im Hause geschehen sei. Der Abg. Dr. Zimmermann vermißte den Nach⸗ weis des Bedürfnisses des vorliegenden Gesetzes. Er wies darauf hin, daß in England die Disziplinarbefugnisse des Parlaments nicht durch ein organisches Gesetz, sondern nur von Fall zu Fall geregelt worden seien, daß daselbst mit den offiziellen Parlamentsberichten übereinstimmende Veröffent⸗ lichungen straffrei seien, die strafbaren aber von Ge⸗ schworenen beurtheilt würden. Redner mißbilligte ferner, daß die Majorität des aus 7 Mitgliedern bestehenden Spruch⸗ kollegiums die richterliche Gewalt im Namen des gesammten Reichstags ausüben solle. Beim Schluß des Blattes sprach Abg. Windthorst (Meppen) gegen die §§. 1—4.

Der am 16. Februar zwischen Warschau und Göra Kalwarya erfolgte Durchbruch des Weichseldammes ist durch die Anstauung von Eisblöcken bei Willanow und Gosy, ungefähr 14 Werst oberhalb von Warschau, verursacht worden. Ein Verlust an Menschenleben ist glücklicher Weise nicht zu beklagen gewesen. Die Bewohner der überschwemm⸗ ten Dörfer wurden nach anderen Orten geschafft und mit den nothwendigen Nahrungsmitteln versehen.

Nachdem in den letzten Tagen die angehäuften Eisschollen, welche den Durchbruch des Dammes herbeigeführt, theils von selbst in Gang gekommen, theils durch Pulversprengungen beseitigt worden sind, ist gegenwärtig die Weichsel bei War⸗ schau frei von Eisschollen und bewegt sich in ihrem normalen Flußbett. Das Wasser ist von den überschwemmten Dörfern und Feldern zurückgetreten, die Dorfbewohner sind in ihre Wohnungen zurückgekehrt. Der durch die Ueberschwemmung angerichtete Schaden ist nicht so bedeutend, als Anfangs be⸗ fürchtet worden war.

Nach einem Spezialerlaß des Ministers des Innern vom 17. v. M. haben die Geistlichen für die den Ersatz⸗ behörden zu liefernden, zur Aufstellung und Berichtigung der Rekrutirungs⸗Stammrollen erforderlichen Auszüge so wenig

wie die Standesbeamten Gebühren zu beanspruchen.

S. M. Glattdecks⸗Korvette „Nymphe“, 9 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. Sattig, ist am 28. Januar cr. von Puerto Cabello in See gegangen und am 29. dess. Mts. in Curagçao eingetroffen.

S. M. Panzer⸗Korvette „Hansa“, 8 Geschütze, Kom⸗ mandant Korv.⸗Kapt. Heusner, befindet sich, telegraphischer Nachricht zufolge, seit 5. März cr. in Puerto Plata.

E1““ F.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Budgetausschusses der österreichischen Delegation sprach sich Graf Andrassy in einer längeren Rede über die Kompetenzfrage in den An⸗ gelegenheiten der Administration Bosniens und der Herzegowina aus; derselbe erklärte, daß es Aufgabe beider Regierungen sei, sich über diesen Gegenstand zu einigen. In gewisser prinzipieller Richtung seien die Regierungen auch schon darüber einig, entweder durch formelle Erklärungen oder durch eine Bill ad hoc eine provisorische Lösung der noch offenen Fragen in den An⸗ gelegenheiten Bosniens den Legislativen vorzuschlagen. Defi⸗ nitive Maßnahmen wären dabei natürlich ausgeschlossen und ganz den Legislativen vorbehalten. Der Reichs⸗Finanz⸗ Minister n erklärte, die von den Zeitungen verbrei⸗ tete Nachricht, daß die bosnische Kommission zu existiren aufgehört und daß er die Kompetenzen derselben habe, sei vollständig unbegründet. Die Kommission, welche ein berathendes Organ der gemeinsamen Regierung sei, be⸗ stehe nach wie vor in ihrer früheren Zusammensetzung fort.

Die „Pol. Korr.“ aus Konstantinopel meldet: Die

Spannung zwischen den Bulgaren und Griechen in Ma⸗ eedonien ist im Wachsen und werden bei der demonstrativen

Propaganda der Bulgaren gegen die Abtretung von Janina an Griechenland Kollisionen als unausbleiblich angesehen.

Die Bulgaren paktiren ganz offen mit den Albanesen in Epirus und haben den Letzteren bewaffnete Hülfe angeboten.

est, 6. März. (W. T. B.) Die österreichische

Delegation genehmigte in ihrer heutigen Sitzung die Nach⸗ tragskredite für die diplomatische Vertretung Oester⸗

reich⸗Ungarns in Rumänien, Serbien und Mon⸗ tenegro. Graf Andrassy erklärte, die Verhandlungen wegen

der neuen Handelsbeziehungen zu Serbien hätten zwischen der

österreichischen und der ungarischen Regierung thatsächlich be⸗

8 Heese er hoffe, daß dieselben bald zu einem befriedigenden

esultate gelangen würden. 1 Der Budgetausschuß der österreichischen De⸗ legation verhandelte über die Resolution des Delegations⸗

mitgliedes Sturm, welche die Regierung auffordert, die für die Okkupation bewilligten Gelder nicht für Admini⸗

strations⸗ oder Investitionsauslagen zu verwenden und bis zu

der verfassungsmäßigen Bewilligung solcher Auslagen Staats⸗

mittel zu Administrations⸗ und Investitionszwecken für Bosnien Nach der De⸗ batte und nachdem die Sitzung behufs Besprechung der Aus⸗ schußmitglieder kurze Zeit unterbrochen war, hielt der Delegirte Sturm den ersten Theil seiner Resolution aufrecht, zog da⸗ gegen den zweiten Theil unter der Voraussetzung zuruch daß

in den Bericht ein Passus aufgenommen werde, welcher besage: „Nach den Erklärungen der von der Beantragung der Resolution über die Kompetenz

egierung glaube der Ausschuß,

zur Geldbewilligung für Administrations⸗ und Investitions⸗

zwecke in Bosnien und der Herzegowina absehen und sich in

dem Berichte auf Konstatirung der Ansicht beschränken zu können, daß die Entscheidung der Kompetenzfrage beiden Legis⸗ lativen zustehe.“ Bei der Abstimmung wurde der erste Theil der Resolution sowie der vorstehende Passus mit allen Stim⸗ men gegen die Stimme des I“ Dunajewski ange⸗ nommen. Der zweite Theil der Resolution wurde dam t wegfällig. Der Delegirte Sturm wurde als Referent für das Plenum erwählt. Nächste Sitzung Sonnabend Abend oder

(W. T. B.) Aus Serajewo, 6. März, wird ge⸗ meldet: Die muselmännischen Flüchtlinge aus Niksic sind heute dorthin zurückgekehrt, von der Regierung wurden denselben Transportmittel zur Verfügung gestellt.

Belgien. Brüssel, 6. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Repräsentantenkammer erklärte in Beantwortung einer an ihn gerichteten Anfrage der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Frére⸗Orban: Die kürzlich verbreitete Nachricht⸗ daß zwischen der Regierung und dem Vatikan über die Unterhaltung eines Gesandten bei der päpstlichen Kurie ein Einverständniß hergestellt worden sei, entbehre der Begründung; in der Sachlage sei seit der letzten von ihm abgegebenen bezüglichen Erklärung überhaupt keine Aenderung eingetreten. Unrichtig sei ferner auch, daß der Papst oder der Kardinal⸗Staatssekretär über den kürzlich von den belgischen Bischöfen erlassenen Hirten⸗ brief ihre Ansicht ausgesprochen hätten.

Großbritannien und Irland. London, 5. März. (E. C.) Im Oberhause fragte heute Lord Abinger an, ob Maßregeln gegen die Desertion im Heere beabsichtigt würden. Lord Bary erwiderte: Zwar sei die Rekrutirung gut vor sich gegangen, doch sei freilich die Ausdehnung der Desertion eine bedauerliche. Die Regierung beabsichtige aber nicht, auf die früher übliche Brandmarkung der Deserteure zurückzukom⸗ men. Der Herzog von Cambridge behauptete in Erwide⸗ rung auf eine Bemerkung des Lord Truro, die Bestrafungen seien nicht die Ursache der Desertionen. Lord Walsingham fragte, ob die Regierung für die Gegend von Punjaub über Mangel an Getreide zu berichten habe und ob Vorsichtsmaß⸗ regeln gegen eine mögliche Wiederkehr der Hungersnoth ergriffen worden seien. Lord Cranbrook erklärte: In Punjaub sei großer Mangel an Regen gewesen, doch dürfe man hoffen, daß die Folgen nicht gefährlich sein würden. Der Vize⸗Gouverneur hätte einen großen Theil der Provinz be⸗ sucht und melde, daß während der jüngsten zwei Wochen Regen gefallen sei und die Ernte besser stehe, als man erwartete. In Kaschmir erwarte man Dürre, die Regierung habe daher 4000 Tons Getreide in jene Gegend geschickt. Wenn auch die Preise hoch seien, so werde doch keine Hungersnoth be⸗

fürchtet.

6. März. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte heute auf eine Anfrage Cogans der Unter⸗Staatssekretär Bourke: Die Regierung habe den Antrag der Pforte auf Ernennung eines Finanzkommissärs in Erwägung gezogen und unterhandle auch mit der französischen Regierung; jeder Schritt in dieser Angelegenheit werde dem Hause mit⸗ getheilt werden. Lord Hartington richtete die Anfrage an die Regierung, ob das Gerücht begründet sei, daß man wegen der Unruhen in Birma britische Truppen dorthin ge⸗ sendet habe. Der Schatzkanzler Northeote erwiderte: Wederer, noch auch der Unter⸗Staatssekretär Bourke hätte von einem solchen Gerüchte gehört, er müsse dasselbe deshalb für unbegründet halten. Endlich antwortete der Unter⸗Staatssekretär Bourke auf eine Anfrage Whitwells: Die ostrumelische Kom⸗ mission habe bereits 6 Kapitel der Verfassung für Ost⸗ rumelien, darunter das Kapitel über das Finanzwesen, aus⸗

earbeitet; er sei überzeugt, daß dieselbe ihre Aufgabe voll⸗ stüͤndig lösen werde. Die Räumung Rumeliens von Seiten der russischen Truppen werde mit Ablauf der im Vertrage bestimmten Frist erwartet; der Pforte sei ver⸗ tragsmäßig gestattet, einige Grenzgarnisonen zu unterhalten und im Falle von Unruhen Truppen in die Provinz ein⸗ rücken zu lassen.

,7. März. (W. T. B.) Wie dem „Reuterschen Bureau“ aus Konstantinopel, von gestern, gemeldet wird, hat die Pforte ein Cirkularschreiben erlassen, in wel⸗ chem angegeben wird, daß die Verzögerungen der Verhand⸗ lungen der griechisch⸗türkischen Grenzregulirungs⸗ kommission verursacht worden seien durch das Verlangen Griechenlands, ausschließlich die vom Berliner Kongresse em⸗ pfohlene Linie festzuhalten.

Frankreich. Paris, 6. März. Das heutige „Journalofficiel“ veröffentlicht die schon telegraphisch gemeldete Ernennung des Deputirten Tirard zum Minister für Va hheireihaft und Handel an Stelle des Herrn Lepère, welcher zum Minister des Innern und des Kultus ernannt wird. Unter dem 4. ist ferner der Deputirte Martin⸗Feuillet zum Unter⸗Staatssekretär im Ministerium des Innern an Stelle des Herrn Develle und der Deputirte Andrieux zum Polizeipräfekten an Stelle des Herrn Albert Gigot ernannt worden.

(Fr. C.) Der Ausschuß der Deputirtenkammer für die Enquete über den 16. Mai trat gestern Mittag im Palais Bourbon unter dem Vorsitze des Dep. Albert Grévy zusam⸗ men, um über die Schlußanträge des Berichts des Dep. Henri Brisson, nach welchen bekanntlich ein neuer Ausschuß ernannt werden soll, um, mit den Gewalten eines Untersuchungsrichters ausgestattet, die Enquete zu vervollständigen, eine Entscheidung zu treffen. Das Ergebniß dieser wichtigen Sitzung ist noch nicht bekannt. Gewiß ist nur, daß die Regierung den dringenden Wunsch geäußert hat, den Bericht in kürzester Frist eingebracht und auf die Tagesordnung gesetzt zu sehen, daß sie sich einstimmig gegen die Versetzung der früheren Minister in Anklagezustand zu erklären und hieraus eine Kabinetsfrage zu machen, daß endlich Hr. Waddington bei dieser Gelegenheit die allgemeine Politik des Ministeriums, seine Pläne und Ziel ausführlich darzulegen und sich ein für * hierüber offen mit der Kammer auseinanderzusetzen gedenkt.

Spanien. Madrid, 6. März. (W. T. B.) Der Marschall Serrano ist hier angekommen und hat alsbald mit dem Könige eine Unterredung gehabt.

Italien. Neapel, 6. März. (W. T. B) Die Schwurgerichtsverhandlungen in dem Prozesse gegen Passavante haben heute begonnen. Der Saal des Gerichts sowie die Zugänge zu demselben waren von einer roßen Menschenmenge angefüllt. Die nach der Anklage ver⸗ esenen Schriften des Angeklagten enthalten verworrene Ideen, fordern ein eigenes Regierungssystem und entwickeln die Grundzüge des letzteren. Das Eintreten Cairoli's und Giovanini's rief in dem Auditorium eine lebhafte Bewegung hervor. Die Aussagen Beider enthielten einfach Berichte über den Vorgang bei dem Attentate. Sodann fand das Verhör des Vaters des Angeklagten, der Quartierfrau desselben und des Verkäufers des von Passavante bei dem Attentate ange⸗ wendeten Messers statt. Nachdem noch einige andere Personen vernommen worden waren, wurde die heutige Sitzung ge⸗

Griechenland. Athen, 6. März. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus Preseva sind die muselmännischen Albanesen von den türkischen Behörden veranlaßt worden, den hiesigen Konsuln der europäischen Mächte Bittschriften zu überreichen, in welchen sie ganz Epirus als ihnen angehörig bezeichnen und gegen jede Annexion an Griechenland pro⸗ testiren. Ebenso wurden die christlichen Einwohner von Paramythia und Margariti von den türkischen Behörden derufen, um dieselben zur Unterzeichnung ähnlicher ittschriften zu bewegen.

Türkei. Konstantinopel, 6. März. (W. T. B.) General Skobeleff hat den türkischen Behörden angezeigt, daß die Räumung Adrianopels und Thraziens in 14 Tagen beendet sein werde und daß das Hauptquartier nach Slion verlegt werde. General Totleben verbleibe bis zu seiner Rückkehr nach Rußland in Varna.

Rußland und Polen. St. Petersbur 7. März. (W. T. B.) Der General Totleben ist, hier Nachrichten zufolge, von Adrianopel abgereist. Vor seiner Abreise stellten sich ihm Deputationen von Einwohnern aller Religionen, Türken, Griechen, Bulgaren, Juden und Armenier vor. Dieselben überreichten dem General Adressen, in welchen sie ihn bitten, Sr. Majestät dem Kaiser Alexander ihre unbegrenzte Dankbarkeit für seinen großmüthigen Schutz und für die loyale, rechtschaffene und gutmüthige Haltung der russischen Truppen auszudrücken.

Amerika. Washington, 6. März. (W. T. B.) In parlamentarischen Kreisen erwartet man, daß die Botschaft des Präsidenten Hayes, anläßlich der Wieder⸗ eröffnung des Kongresses am 18. d. Mts., sich auf die Fragen der Kreditforderungen und der durch die Reduktion der Tabakssteuer nothwendig gewordenen Vermehrun 1 Steuern beschränken werde.

Nr. 14 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗E Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhal Verfügung vom 20. Februar 1879: Entschädigungen auf Kassen⸗ ausfälle für Postunterbeamte.

Nr. 4 des „Archivs für Post und Telegraphie“, Bei⸗ heft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung, enthält: Aktenstücke und Aufsätze: Das Uhrenstellen und die Normaluhr bei dem Kaiserlichen Haupt⸗Telegraphenamt zu Ber⸗ lin. Professor David Edwin Hughes. Die Brücken und ihre Bedeutung für den Verkehr. (Schluß). Der neue französische Ost⸗ kanal. Kleine Mittheilungen: Einheitliche Farben für die Post⸗ freimarken im Weltpostverkehr. Ministerium für Post und Tele graphie in Frankreich. Elektropyr und Elektrophar. Der „Sounder“ in England. Der elektrische Bleistift von Bellet. Literatur des Verkehrswesens: Zeitschrift für angewandte Elektrizi⸗ tätslehre mit besonderer Berücksichtigung der Telegraphie, des elek⸗ trischen Beleuchtungswesens, der Galvanoplastik und verwandter Zweige, von Professor Dr. Ph. Carl. Zeitschriften⸗Ueberschau. Nr. 4 des „Marine⸗Verordnungs⸗Blattes“ hat folgenden Inhalt: Versorgung der Schiffe mit Trinkwasser. Instruktion über die Schießübungen S. M. Schiffe und Fahrzeug mit Geschützen. Instruktion für den Hafenkapitän von Kiel. Besteckkarten der Schiffskommandos. Uebungsberichte. Preise für Matrosen⸗Bekleidungsstücke neuartigen Schnittes. Verbot des Gebrauchs der Gewehrbüchsen beim Reinigen der Jägerbüchsen MN/71 Gesundheitspaß. Munitionsergänzung der dauernd in außer⸗ heimischen Gewässern verbleibenden Schiffe und Fahrzeuge. Per sonalveränderungen. Benachrichtigungen. bDEE „Ministerial⸗Bla ts“ enthält eine Bekanntmachung vom 26. Februar 1879, betreffend das Er⸗ eines besonderen Abdrucks der mit den Reichs⸗Justizgesetzen n Kraft tretenden preußischen Gesetze. b

Reichstags »Angelegenheiten.

innahme des Deutschen Reichs kartenstempel ist für das Etatsjahr 1879/80 auf 1 216000 veranschlagt worden, wobei der Satz von 3 pro Kopf zu Erunde

Die C an Spiel⸗

gelegt ist. Von dem Stempelertrage kommen auf: in Preußen 758 195 ℳ, Bayern 171 000 ℳ, Sachsen 78 660 ℳ, Baden 72 960 ℳ, Elsaß⸗Lothringen 43 700 8 1

Der Ertrag der Wechselstempelsteuer ist auf 6 922 000 brutto und 6 577 300 netto angesetzt. Von den Brutto⸗Einnahmen fallen auf Preußen 3 995 300 ℳ, Bayern 420 000 ℳ, Württemberg 216 000

Der Etat der Reichspost⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung für das Etatsjahr 1879 80 weist 132 023 550 (+ 3 155 550 ℳ) Einnahme auf. Das Porto und die Telegramm⸗ gebühren sind auf 117 800 000 oder um 3 800 000 höher an⸗ gesetzt als im laufenden Etat. Dagegen sind die Einnahmen aus dem Personengelde wegen Aufhebung von Personenposten um 1 000 000 (auf 4 300 000 ℳ) ermäßigt worden. In Folge der Zunahme des Verkehrs haben die Gebühren für Bestellungen von Postsendungen am Orte der Postanstalten um 278 000 (auf 3 9000 0 ℳ) erhöht werden können. Bei den Einnahmen des Post⸗ Zeitungsamts sind 30 000 neu eingestellt worden, welche die preußische Regierung nach einem mit derselben getroffenen Abkommen jährlich für den Vertrieb der Gesetzsammlung als Pauschsumme be⸗ zahlt. Der Erlös aus verkauften Grundstücken ist um 60 100 höher als im Vorjahre veranschlagt worden. *

Die fortdauernden Ausgaben stellen sich auf 116 400 592

2 821 000 ℳ), und zwar: Besoldungen 48 047 420 (+ 738 300 ℳ); Wohnungsgeldzuschüsse 7 247 774 (+ 158 600 ℳ); andere persönliche Ausgaben 14 933 590 (+ 74 940 ℳ); Betriebs⸗ kosten 27 968 200 (+ 772 200 ℳ); sächliche und vermischte Aus⸗ gaben 11 819 010 (+ 416 960 ℳ); Baukosten 1 176 000 (+ 150 000 ℳ); sonstige Ausgaben 5 208 598 (+ 510 000 ℳ).

Es giebt sich hiernach ein Ueberschuß von 15 622 958 (E 334 550 ℳ).

Zu einmaligen Ausgaben (Bauten) sind 2 527 480 (— 16 765 ℳ) bestimmt, wodurch sich der Ueberschuß auf 13 095 478 (+ 351 315 ℳ) vermindert. Außerdem zahlen Bayern und Württemberg 29 268 zu den Kosten der Centralverwaltung des Post⸗ und Telegraphenwesens.

Der Etat für die Verwaltung der Eisenbahnen er⸗

giebt in den Einnahmen (36 337 000 ℳ) hegen den laufenden Etat einen Ausfall von 1 835 000 ℳ, welche zum größten Theil (1 739 000 ℳ) durch die langsame Entwickelung des Verkehrs auf den neuen zur Förderung der Landeswohlfahrt und im Interesse der Landesvertheidi jung gebauten Linien veranlaßt ist. 92 500 Pacht für die Strecke Weißenburg⸗Grenze sind abgesetzt worden, weil das Pachtverhältniß mit der pfälzischen Eisenbahngesellschaft gelöst wor⸗ den ist. Der Erlös aus dem Verkauf von Altmaterialien konnte auf 116 144 mehr veranschlagt werden. Die fortdauernden Ausgaben betragen 26 427 000 8 389 000 ℳ), so daß ein Ueberschuß von 9 910 000 1 446 000 ℳ) verbleibt. Zu einmaligen Ausgaben sind 400 088 (+ 13 113 ℳ) Subvention zum Bau der St. Gotthard⸗ Eisenbahn und 16 800 (+ 400 ℳ) 8. Rate zum Ankauf der Eisenbahn Colmar⸗Münster, zusammen 416 888 (+ 13 513 ℳ) ausgeworfen worden.

schlossen.

Auf die Reichs⸗Eisenbahnen sind bis zum Schlusse des Etats⸗