tische der Erlaß der Salzsteuer eventuell in Aussicht gestellt werde, während man eine Besteuerung des Brodes vorhabe, eine ernste, sachliche Behandlung nicht erkennen zu können, während der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, sowie der Abg. von Kardorff konstatirten, daß zu diesem Vorwurfe eine Veranlassung durchaus nicht vorgelegen habe. Die Position „Salzsteuer“ wurde bewilligt.
Bei der Position „Branntweinsteuer“ brachte der Abg. Schneegans verschiedene Mißstände der bestehenden Brannt⸗ weinsteuergesetze und deren Handhabung in Elsaß⸗Lothringen zur Sprache. Beim Schlusse des Blattes hatte der Unter⸗
taatssekretär Herzog das Wort.
— Die vom 1. April ab im Weltpostverein zur Er⸗ hebung kommenden Posttaxen sind bereits veröffentlicht. Wir machen indeß noch besonders darauf aufmerksam, daß für Waarenproben im inneren Verkehr Deutschlands, wie im Weltpostverein, bis zum Gewicht von 100 g eine einheit⸗ liche Taxe von 10 ₰ in Anwendung kommt. Für Waaren⸗ proben über 100 bis 250 g beträgt das Porto im innern Verkehr Deutschlands gleichfalls 10 ₰, im Weltpostverein da⸗ gegen 5 ₰ für je 50 g. Die Vereinigung von Drucksachen und Waarenproben zu einer Sendung ist zulässig gegen Ent⸗ richtung der Taxe für Waarenproben (mindestens 10 ₰). Die vor einiger Zeit versuchsweise und unter Vorbehalt des Widerrufs getroffene Bestimmung, wonach für die unter Band versandten Kataloge, Preislisten und sonstigen Drucksachen, wenn denselben Stoffproben oder Zeugmuster beigefügt waren, die Drucksachen⸗Taxe zu berechnen war, ist durch die Fest⸗ setzungen des Weltpostvertrages aufgehoben.
— Die Spar⸗ und Vorschußvereine im Bereiche der Post⸗ und Telegraphenverwaltung haben auch für das verflossene Jahr erfreuliche Ergebnisse geliefert. Nach der Geschäftsübersicht zählten die Vereine Ende 1878 zusammen 30 401 Mitglieder (3440 mehr als Ende 1877). Das Vermögen sämmtlicher Vereine betrug am Schlusse des Jahres 1878 4 624 942 ℳ; gegen 1877 ist eine Ver⸗ mehrung um 756 911 ℳ eingetreten. An Gewinn⸗ antheilen bezogen die Mitglieder 91 281 ℳ, während gleich⸗ zeitig die Reservefonds von 44 610 ℳ (1877) auf 64 451 ℳ erhöht wurden. Es ist unzweifelhaft ein sehr erfreuliches Zeichen fruchtbringender Wirksamkeit, daß die — 1872 be⸗ gründeten — Vereine innerhalb sechs Jahren beinahe 5 Millionen Mark Ersparnisse angesammelt haben. Eine so beträchtliche Summe würde schwerlich erspart worden sein, wenn der Einzelne lediglich auf sich allein angewiesen
esen wäre. Die mitgetheilten Zahlen des wirthschaftlichen der Vereine bekunden deutlich, daß die Grund⸗ lagen, auf denen die letzteren beruhen, durchaus gesund und
eeignet sind, die Wohlfahrt ihrer Mitglieder nachhaltig zu ördern.
— Um die unter Nr. 2 der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 30. April 1878 den Unteroffizieren beim Ausscheiden bewilligte einmalige Beihülfe von 165 ℳ erhalten zu können, muß der betreffende Unteroffizier volle 12 Jahre aktiv ge⸗ dient haben. Die Kriegsjahre kommen, nach einem Erlaß des Kriegs⸗Ministers vom 10. d. M., auf diese 12 Jahre nicht doppelt in Anrechnung, wie aus dem im §. 10 des Ge⸗ setzes vom 4. April 1874 enthaltenen Hinweise auf die §§. 58 und 75 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 Uber die Pensioni⸗ rung und Versorgung der Militärpersonen ꝛc. unzweifelhaft folgt.
— Nach einem Spezial⸗Erlaß der Minister des Innern und der Finanzen vom 1. d. M. steht, nach den Bestimmungen der §§. 36, lit. b. und 37 der Exekutions⸗Ordnung vom 30. Juli 1853 und des §. 1 der Instruktion vom 15. November 1853, dem Exekutor der Anspruch auf die tarifmäßigen Pfän⸗ dungsgebühren stets auch für den Fall zu, daß es wegen der gänzlichen Unpfandbarkeit des Schuldners zur wirklichen Pfandziehung nicht gekommen ist. Demzufolge seien in dem vorliegenden Falle die von dem Kreissteuer⸗Exekutor liquidirten Pfändungsgebühren aus Staatsmitteln gezahlt worden, da die⸗ selben durch ein im Interesse des Fiskus eingeleitetes Exeku⸗ tionsverfahren entstanden seien. Dagegen könnten die für einen Schöffen liquidirten Zeugengebühren nicht bewilligt wer⸗ den, da die Zuziehung eines Zeugen zu der versuchten Pfän⸗ dung durch den Inhalt des Pfändungsprotokolls überhaupt nicht gerechtfertigt werde.
— Im Auftrage des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist von dem Geheimen expedirenden Se⸗ kretär Höper eine, die Darstellung der historischen Entwickelung des preußischen Staatseisenbahnwesens bezweckende Samm⸗ lung der auf die finanziellen Verhältnisse der preußischen Staatseisenbahnen und die finanzielle Betheiligung des preußi⸗ schen Staats an Privateisenbahnen bezüglichen Gesetze, Erlasse ꝛc. nebst zugehörigen Motiven, Denkschriften, Berichten der Kommissionen des Landtages, Staatsverträgen ꝛc. unter dem Titel„Die Preußische Eisenbahn⸗Finanz⸗Gesetz⸗ gebung“ bearbeitet worden. Der Verlag dieses jetzt im Druck fertig gestellten Werkes ist Seitens des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten der Firma Carl Heymanns Verlag in Berlin W., Mauerstraße 63, 64, 65 mit der Maßgabe überlassen, daß von dem auf 40 ℳ pro Exemplar festgesetzten Ladenpreise den Reichs⸗ und preußischen Staats⸗ behörden bei direktem Bezuge ein Rabatt von 10 Prozent ge⸗ währt werden muß.
Königsberg, 18. März. Landtag von Östpreußen ist heute von dem Königlichen Kommissarius, Ober⸗Präsidenten von Horn, geschlossen worden.
Danzig, 18. März. Die Rede, mit welcher der König⸗ liche Kommissar, Regierungs⸗Vize⸗Präsident von Saltzwedell, den II. Provinzial⸗Landtag der Provinz West⸗ preußen heute eröffnete, hat folgenden Wortlaut:
Hochgeehrte Herren!
Heute, da sich die Vertreter der Provinz Westpreußen zum ersten Male wieder versammeln, nachdem unser Vaterland durch das tief erschütternde Ereigniß heimgesucht worden ist, daß die geheiligte Person unseres hochverehrten und vielgeliebten Monarchen von ruch⸗ loser Mörderhand schwer verletzt und Sein theures Leben zweimal von
Häußerster Gefahr bedroht wurde, fühlen Sie gewiß vor allen Dingen das Bedürfniß, dem Gefühle der Entrüstung und der Trauer darüber Ausdruck zu geben, daß eine so entsetzliche That inmitten des treuen deutschen und preußischen Volkes hat geschehen können, und damit den
u verbinden, der dennoch
die tiefste Schmach und den größten Verlust in Gnaden abgewendet indem nicht nur das
Leben unseres Kaiserlichen und Königlichen Herrn erhalten, sondern
Ihm auch die volle Eesundheit und Wirkenskraft wieder gegeben ist,
8 Das
wärmsten Dank gegen den Allmächtigen hat, die unser Volk hätten treffen können,
durch welche Er so unvergleichliche Thaten zum Ruhme und Segen
seres Vaterlandes vollbrachte.
Der zweite Provinzial⸗ die Dienstalters maßgebenden Grundsätze durch Verordnung fest⸗
Meine Herren! Als sich die Vertreter der Provinz Westpreußen
Leben aufbauen und in dem Zusammenwirken aller seiner Organe und in der Ausgestaltung seiner einzelnen Institute zum Segen für die neu gebildete Provinz und ihre Bewohner nach allen Richtungen hin kräftig entwickeln und befestigen sollte. K b Sie haben diese Grundlagen in Ihrer vorjährigen Versammlung in treuer und angestrengter Arbeit geschaffen und die von Ihnen ge⸗ wählten ausführenden Organe der provinziellen Selbstverwaltung haben im Laufe des Jahres die neuen Einrichtungen ins Leben ge⸗ führt und in praktische Anwendung gesetzt. 1
Die Erfahrungen dieses Jahres haben gewiß die Ueberzeugung überall befestigt, daß der neu geschaffene Organismus ein gesunder
preußens die Aufgaben, die ihr gestellt und die Hoffnungen, die an ihre Wirksamkeit geknüpft sind, wohl zu erfüllen im Stande ist.
Auf der anderen Seite hat aber, Sache liegt, die praktische Anwendung der von Ihnen Einrichtungen klar an den Tag gelegt, welche Mänge
eschaffenen daran zu
zur Förderung des materiellen und geistigen Wohls der Provinz und ihrer Bewohner noch durch die Wirksamkeit der Provinzialrverwal⸗ tung zu befriedigen sind. Die Beschlußnabme darüber, in welcher
wickelung erreicht werden soll, wird die vorzügliche Aufgabe der jetzt vorliegenden Session des Provinzial⸗Landtages sein.
dringende Bedürfniß nach einer Verbesserung der Kommunikationk⸗ mittel, namentlich in Bezug auf die Ausdehnung und Verrvoll⸗ ständigung des vorhandenen Netzes von Kreis⸗Chausseen mit den vielfachen berechtigten Ansprüchen auf den anderen Verwaltungs⸗ gebieten, die Ihrer Fürsorge anvertraut sind, und den Rücksichten einer weisen, durch die gegenwärtigen Zeitverhältnisse doppelt ge⸗ botenen Sparsamkeit in der Verwendung der der Provinz zu Gebote stehenden Geldmittel, vereinigen läßt; es werden Ihnen in dieser Richtung von Seiten des Provinzialausschusses Vorlagen zugehen, welche Sie der sorgfältigsten und gewissenhaftesten Prüfung unter⸗ ziehen werden. Die eben bezeichnete Frage wird eine hervorragende Bedeutung für die Feststellung des Hauptetats der Verwaltung des Provinzialverbandes für das Rechnungsjahr 1879/80 haben, welche eine Hauptaufgabe Ihrer bevorstehenden Berathungen bilden wird, Sie werden bei der Etatsberathung auch Gelegenheit haben, Ihr Interesse für die Förderung von Kunst und Wissenschaft, sowie des Gewerbefleißes in den Grenzen unserer Heimathsprovinz an den
Tag zu legen.
In vorzüglichem Grade wird auch die erhöhte Fürsorge für die Geisteskranken ihre Thätigkeit in Anspruch neh⸗ men, indem Ihnen Vorlagen wegen Erweiterung und Verbesserung der vorhandenen Anstalten für die Heilung und Verpflegung dieser Unglücklichen zugehen werden, welche den Zweck haben, das traurige Loos derselben zu verbessern und ihren An⸗ gehörigen die schwere Last zu erleichtern, die mit der Unterbringung und Behandlung dieser beklagenswerthen Geschöpfe verbunden ist.
Ebenso wird die Mitwirkung der Provinzialvertretung in An⸗ spruch genommen werdea für eine vollkommenere Einrichtung der be⸗ stehenden Taubstummen⸗Anstalten des Provinzialverbandes und zur Unterstützung der in verschiedenen Kreisen der Provinz eingerichteten Taubstummen⸗Hilfsanstalten, welche der Gewährung reichlicherer Mittel aus Provinzialfonds dringend bedürfen, um ihre Aufgaben in zweckentsprechender Weise erfüllen zu können.
Ingleichen werden Sie Festsetzungen darüber zu treffen haben, durch welche Einrichtungen die Provinz der ihr obliegenden Ver⸗ pflichtung, für die Zwangserziehung verwahrloster Kinder in wirk⸗ samer und zugleich menschenfreundlicher Weise genügen soll.
Wenn Sie dann noch die definitive Anstellung der höheren Provinzialbeamten bewirkt haben, und es Ihnen gelingen sollte, die Vermögensauseinandersetzung mit der Provinz Ostpreußen zu einem allseitig befriedigenden Ende zu führen, so werden Sie in der be⸗ vorstehenden Landtagssession die Organisation des Provinzialver⸗ bandes und seine Verwaltung zu einem erfreulichen Abschlusse ge⸗ bracht haben.
Von Seiten der Staatsregierung werden Ihnen diesmal Vor⸗ lagen von Bedeutung nicht zugehen; dieselben werden sich lediglich auf die Vornahme ron Ersatzwahlen für gemische Kommissionen der staatlichen Provinzialverwaltung beziehen.
Kraft des mir Allerhöchft ertheilten Auftrages erkläre ich hier⸗ mit den 2. Westpreußischen Provinzial⸗Landtag für eröffnet.
Wiesbaden, 18. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des nassauischen Kommunal⸗Landtages wurde Seitens der Majorität ein Antrag eingebracht, welcher dahin geht, die Regierung zu ersuchen, Schutzzölle für die Landwirthschaft, den Weinbau, die Viehzucht und die Eisen⸗
industrie einzuführen.
Bayern. München, 17. März. (Allg. Ztg.) Durch Allerhöchste Entschließung ist genehmigt worden, daß das Montirungsdepot Ingolstadt der Intendantur des I. und das Montirungsdepot Nürnberg der Inten⸗ dantur des II. Armee⸗Corps in erster, in höherer Instanz dem Kriegs⸗Ministerium — analog den Garnisonsverwaltun⸗ gen — vom 1. April 1879 an untergeordnet werde. — Soeben ist eine neue Ausgabe des „Militär⸗Handbuchs des Königreichs“ für 1879 erschienen.
Anhalt. Dessau, 16. März. Das Ausführungs⸗ gesetz zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetze, welches noch der Berathung der Justizkommission des Landtags unterliegt, weicht, wie man der „Magdeb. Ztg.“ schreibt, in so fern von dem preußischen Einführungsgesetze ab, als es nicht wie dort Grundsätze über die Verleihung der den Richtern zu gewährenden Gehälter und das Aufrücken derselben im Gehalt, so wie über die Stelle, welche neu er⸗ nannte oder in einen anderen Besoldungsetat versetzte Richter in der Reihenfolge einnehmen, feststellt. In allen diesen Be⸗ ziehungen ist in Preußen das Dienstalter für maßgebend er⸗ klärt worden, und es sollen die für die Bestimmung des
8 0
gesetzt werden. Man hält nun hier die Annahme jener Besꝛimmun⸗ gen wegen des Einrückens neu ernannter Richter nach dem Dienst⸗ alter aus dem Grunde für bedenklich, weil in Anhalt sich als Ausgangspunkt für die Bestimmung des Dienstalters ein anderer Zeupuntt als der des bestandenen zweiten juristischen Examens nicht würde aufstellen lassen, dann aber bei dem Eintritt von Rechtsanwälten in den Richterdienst oder bei der Anstellung von Hülfsrichtern in den ständigen Richter⸗ dienst eine große Härte für die bereits angestellten ständigen Richter herbeigeführt würde. Eben so glaubt die Regierung, daß durch eine derartige Bestimmung ihr eine freiere Be⸗ wegung in Bezug auf die Einstellung etwa aus Preußen zu berufender Richter in die Reihenfolge der anhaltischen Richter unmöglich gemacht würde. Aus ähnlichen Gründen hat man geglaubt, von gesetzlichen Festsetzungen der Richtergehälter, wenigstens vorläufig, absehen zu müssen, vielmehr soll die Regelung dieses Punktes der Einführung eines Normaletats vorbehalten werden.
Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudolstadt, 17. März. neueste Stück der Gesetzsammlung veröffentlicht das
“
ror einem Jahre zum ersten Male hier versammelten, da galt es, den Grund zu legen, auf welchem sich ein selbständiges provinzielles
in ein Landesgericht umgewandelt.
freien Gerichtstage hat sich, wie man der „Leipz. 3
und lebensfähiger sei, und daß die Provinzialverwaltung West⸗
beseitigen, welche Verbesserungen anzubringen, und welche Bedürfnisse
Weise und durch welche Mittel dieses Ziel in allmählicher Ent⸗ S siegier 1 d 8 Forterhebung der Steuern bis zum Ende des April, betreffend
Es wird Sie, Hochgeehrte Herren, zu diesem Behufe in hervor⸗ ragender Weise die Frage beschäftigen, in welchem Maß sich das
Gesetz, die Ausführung des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes vom 27. Januar 1877 betreffend. Danach werden die bisherigen Justizämter in Amtsgerichte, das Kreisgericht — Das durch Gesetz vom 16. März 1855 in dem Fürstenthum eingeführte Institut der t 2 schreibt, durchaus bewährt, indem im Jahre 1856 die Bahl der angemeldeten Sachen 2206, im Jahre 1878 dagegen 8 betrug, von denen mehr als die Hälfte erledigt wor⸗ ind.
Reuß ä. L. Greiz, 17. März. (Lpz. Ztg.) Der vertagt gewesene außerordentliche Landtag des Fürstenthums ist auf den 21. d. M. wieder einberufen. Demselben werden dem Vernehmen nach die zur Ausführung der Reichs⸗
Justizgesetze noch erforderlichen Gesetzentwürfe vorgelegt
wie es ja in der Natur der V werden.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurden Seitens der Regierung Vorlagen eingebracht, betreffend die
einige Nachtragskredite für das Unterrichts⸗ und Handels⸗ Ministerium und betreffs der Registrirung der Seehandels⸗ schiffe. Der Gesetzentwurf, betreffend die Forterhebung der Steuern bis Ende April, enthält die Ermächtigung, zur Deckung des Defizits im Jahre 1879 Goldrente im No⸗ minalbetrage von 100 Millionen Fl. zu begeben, event. so lange die Begebung nicht stattgefunden hat, die nöthigen Be⸗ träge im Wege der schwebenden Schuld zu beschaffen. Zur Verlesung gelangte eine Petition des Klubs der Land⸗ und Forstwirthe bezüglich des Handelsvertrages mit Deutschland; das Gesetz, betreffend die Theilung von Gebäuden nach mate⸗ riellen Antheilen, wurde angenommen.
— Die „Pol. Korr.“ meldet: Aus Adrianopel: Gene⸗ ral Skobeleff ist mit der Arriéêregarde bis auf Weiteres nach Mustapha Pascha zurückgegangen. Vor dem Abmarsche verabschiedete sich der General auf das Freundschaftlichstte von dem österreichischen Konsul und den türkischen Behörden. Mit den abziehenden Russen verließen gegen 20 000 bulgarische Familien Rumelien. — General Skobeleff mußte vorgestern eiligst Truppen nach Slivno senden, wo der inzwischen mit dem General Stolipin und dem französischen Kommissar Cou⸗ touly eingetroffene Finanzdirektor Schmidt abermals das Ziel feindseliger Demonstrationen war. — Aus Cettinje: Sämmtliche montenegrinischen Distriktskapitäne berathen gegen⸗ wärtig über das einzuführende neue Verwaltungssystem. — Aus Rom: Zwischen dem Vatikan und der bulgarischen Regierung finden Unterhandlungen statt wegen Ernennung eines katholischen Patriarchen von Bulgarien.
Pest, 18. März. Das Unterhaus hat bei der Be⸗ rathung des Kultusbudgets den Antrag auf die Vorlage eines Gesetzes über Glaubensfreiheit abgelehnt, dagegen den Antrag auf die Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Einführung der Civilehe angenommen. Der Minister⸗Präsident Tisza kehrt heute Abend aus Szegedin hierher zurück.
Schweiz. Bern, 19. März. (W. T. B.) Nach einer Mittheilung des „Bund“ wird zu Ende dieses Monats eine⸗ Konferenz der Gotthardbahnstaaten zur Prüfung des Finanzausweises des Gotthardbahn⸗Unternehmens zu⸗ sammentreten.
— (N. Zürch. Ztg.) Die eidgenössische Sanitäts kommission hat am 10. d. M. in Bern ihre erste Sitzung gehalten. Es wurde beschlossen, Vorbereitungen für das Bundesgesetz, betreffend polizeiliche Maßnahmen gegen Epidemien, in die Hand zu nehmen; als Referent über diesen Gegenstand ist Hr. Dr. Zehnder in Zürich bezeichnet. In Bezug auf die Impffrage erklärte sich die Kom⸗ mission dahin, daß der Impfzwang für einmal beibehalten werden solle und es keinem Zweifel unterliege, daß die Impf⸗ frage, als eine Frage des Schutzes gegen eine epidemische Krankheit, in den Rahmen der Bundesgesetzgebung falle. Die Kommission will diesem Gegenstande eingehende Aufmerksam⸗ keit schenken und hat Hrn. Dr. Lotz in Basel mit der Aus⸗
arbeitung eines Schemas beauftragt, nach welchem das in den
Kantonen bereits vorhandene statistische Material über die Pockenkrankheit gesammelt werden soll. Gleichzeitig sollen auch Erhebungen über die bisherige Einrichtung der Impfkon⸗ trole gemacht und inskünftig die Nachkrankheiten der Impfung statistisch festgestellt werden. Durch die letzgenannten Aufzeichnungen hofft man namentlich auch einer allgemeinen Morbilitätsstatistik über die hauptsächlichsten Volkskrankheiten bahnbrechend vorzuarbeiten. Was die Trichinenfrage betrifft, so wird, auf eine nähere Orientirung gestützt, welche bei den Kantonen über Fleischimport und hieran sich knüpfende Beobachtungen einzuholen ist, Herr Dr. Lotz der Kommission Vorschläge machen, welche Maßnahmen allfällig vom Bund zu ergreifen seien. Eine weitere Arbeit: der Entwurf eines Bundesgesetzes über den Medikamentenhandel, wodurch der Ankündigung und dem Verkauf von Geheimmitteln gesteuert werden soll, ist Seitens der früher hierfür bestellten Spezial⸗ kommission nahezu erledigt worden und es wird sich die eid⸗ genössische Sanitätskommission mit dieser Angelegenheit darum nicht weiter befassen. Was dagegen die Pest betrifft, so wurde Herr Vize⸗Präsident Dr. Sonderegger mit einem Referat über die Vorkehrungen beauftragt, welche zu treffen wären, wenn die Seuche näher rücken oder plötzlich ein Pestfall auf⸗ treten sollte.
Großbritannien und Irland. London, 17. März (Allg. Corr.) Das „Hofjournal“ schreibt: Bei dem König⸗ lichen Hochzeitsfrühstücke am 13. d. M. wurden folgende Toaste ausgebracht: Gesundheit des Hoben neuvermählten Paares aus; Se. König liche Hoheit der Prinz von Wales trank auf die Gesundhei Ihrer Majestäten des Deutschen Kaisers und der Deutscher Kaiserin und die Ihrer Majestäten des Königs und der Königin der Belgier. Der König der Belgier brachte den Toast auf die Gesundheit der Königin Victoria aus. Nach dem Diner am Abend brachte die Königin die Gesundhei Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Carl von Preußen aus. 1
— 18. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Schatzkanzler Northcot auf eine bezügliche Ansfrage: Der Regierung sei keine Mit theilung darüber zugegangen, daß ein Ultimatum an den König von Birma abgesendet worden sei. — Im Fortgange der Sitzung wurde ein Antrag Cartwrights auf Einsetzung eines Ausschusses zur Berathung der neuen Zölle an
Ihre Majestät die Königin brachte die
genommen, nachdem die Regierung diesem Antrage beigestimmt hatte. Im Laufe der Debatte erklärte der Unter⸗Staatssekretär Bourke, Modifikationen der Zölle seien möglich, doch müßten dann auch andere Länder außer Spanien berücksichtigt wer⸗ den; außerdem sei hierbei auch auf die Behandlung Bedacht zu nehmen, die der englische Handel in anderen Ländern finde.
— Aus Calcutta wird dem Reuterschen Bureau unterm 13. ds. telegraphirt: Die heutige amtliche Zeitung veröffentlicht den Finanzausweis der indischen Re⸗ gierung. In dem Finanzjahr 1877,78 betrug danach die Einnahme 58 920 000 Pfd. Sterl., die Ausgabe, einschließlich der Summe von 3 543 087 Pfd. Sterl. zur Abhülfe der durch die Mißernten hervorgerufenen Hungersnoth, 62 510 000 Pfd. Sterl. Dazu kam noch die außerordentliche Ausgabe von 4 790 052 Pfd. Sterl. für öffentliche Arbeiten. Für das Finanzjahr 1878/79 sind die Einnahmen auf 64 680 000 Pfd. Sterl., die Ausgaben auf 63 380 000 Pfd. Sterl. geschätzt, was einen Ueberschuß von 1 300 000 Pfd. Sterl. ergiebt, der nach Abtragung der auf 670 000 Pfd. Sterl. geschätzten Gesammtkosten des Krieges für das laufende Jahr durch den Wechselcoursverlust auf 400 000 Pfd. Sterl. reduzirt ist. Die Ausgaben für produktive öffentliche Arbeiten sind auf 4 599 000 Pfd. Sterl. veranschlagt. Für das Finanzjahr 1879/80 sind die Einnahmen auf 64 620 000 Pfd. Sterl., die ordentlichen Ausgaben dagegen auf 65 950 000 Pfd. Sterl. geschätzt, wovon 2 000 000 Pfd. Sterl. für die Kosten des afghanischen Krieges bestimmt sind. Die ordentlichen Ein⸗ nahmen übersteigen die Ausgaben um 1 395 000 Pfd. Sterl., während die außerordentliche Ausgabe für öffentliche Arbeiten auf 3 500 000 Pfd. Sterl. reduzirt ist. Die Kosten des afgha⸗ nischen Krieges in beiden Jahren werden auf 2670 000 Pfd. Sterl. veranschlagt. Der durch die Schwankungen des Wechselcourses entstehende Verlust wird auf 3 952 000 Pfd. Sterl. geschätzt. — Es soll eine 4 ⁄½ prozentige Anleihe im nominellen Betrage von 5 000 000 Pfd. Sterl. in Indien auf⸗ gebracht werden.
— Die neuesten Nrchrichten vom Kap reichen bis zum 25. Februar. Dem „Reuterschen Bureau“ wird via Madeira telegraphirt:
„Ihrer Majestät Fregatte „Shah“ kam vorgestern von St. Helena mit Verstärkungen von dieser Insel in der Kapstadt an und begab sich ohne Verzug nach Natal. Die Zulus bleiben unthätig. Ein unbedeutendes Gesecht hat in der Gegend zwischen Lüneburg und Derby an der Grenze des Swazis⸗Landes stattgefunden, wobei Oberst Rowlands Streitkraft etliche Rinder erbeutete. De Nachricht von dem erfolgreichen Scharmützel des Oberst⸗Lieutenants Buller von der Kolonne des Obersten Wood, bei welchem 400 Rinder erbeutet wurden, ist bestätigt, aber die Meldung von dem Ausfalle des Obersten Pearson in Ekowe wird dementirt. Seit der Ankunft der Verstärkungen aus St. Helena ist beschlossen worden, den Entsatz des Obersten Pearson zu bewerkstelligen.
Moirosi, ein Häuptling der Bapute, einer Abzweigung der Basutes, hat sich geweigert, den britischen Behörden einen Sohn von Dodo, der aus dem Gefängniß, in welches er wegen Pferdediebstahls ge⸗
ckt worden, entkommen und eine Zuflucht bei Moirosi gesucht hatte, auszuliefern. Letzterer gab seine Absicht kund, das Lager in Palmeit Fontein anzugreifen, infolge dessen eine weitere Gensd'armerie⸗ Abtheilung dahin beordert wurde. Andere Streitkräfte haben eben⸗ falls Befehl erhalten, sich in Bereitschaft zu setzen, um nach dem bedrohten Punkte abzumarschiren. Bis jetzt ist indeß kein offener
Akt der Rebellion verübt worden, und man hofft zuversichtlich, es
werde kein solch extremer Schritt gethan werden. Nichtsdestoweniger ist es bekannt, daß Abgesandte von Cetewayo, dem Zulukönig, Moi⸗ rosi jüngst besucht haben. Ungeachtet verschiedener beunruhigender Gerüchte glaubt man nicht, daß die Boers sich zu Feindseligkeiten in Transvaal werden hinreißen lassen. Die Regierung des Orange⸗ Freistaates hat sich geweigert, das Werben von Freiwilligen für den britischen Kriegsdienst in ihrem Territorium zu gestatten oder Bei⸗ stand gegen die Zulus zu gewähren.“
Dem „Standard“ wird aus der Kapstadt via Ma⸗ deira unterm 25. v. M. berichtet:
„Die politischen Nachrichten aus Transvaal sind unbefriedigen⸗ der Nrtur. Man erwartet, die Farmer werden am 27. in irgend einem Orte zwischen Prätoria und Heidelberg eine Zusammenkunft halten. Sie kaufen, wie es heißt, große Quantitäten Getreide und Puͤlver, und obwohl man hofft, daß mit der Nachricht von der Ankunft der großen Verstärkungen aus England die Gemüther sich beruhigen werden, ist es doch möglich, daß uns die Boers ernste Verlegenheiten bereiten dürften. Dies wird selbst in Kreisen einge⸗ räumt, in denen eine sanguinische Anschauung über die Situation herrscht. Einer amtlichen Bekanntmachung zufolge, haben in Folge des ungeregelten Standes der Dinge Raafe's Reiter und Weatherley's Grenzjäger, sowie ein großer Theil der jetzt in Derby stationirten Kolonne des Obersten Rewland Befehle erhalten, sofort nach Prätoria zu marschiren, wo Oberst Rowland das Kommando führen wird. Der General⸗Gouverneur selber wired sich in Kurzem nach Präteria begeben. Den neuesten Berichten von der Geenze zufolge ist der Tugela noch immer unpassirbar, aber er fällt rasch. Lord Chelmsford war in Durban, um mit dem Admiral zu konferiren; seine Aufnahme daselbst war durchaus keine herzliche.“
Frankreich. Paris, 17. März. (Fr. K.) Die Tages⸗ ordnung Rameau's ist heute, dem Beschlusse der Depu⸗ tirtenkammer gemäß, an den Straßenecken von Paris und ohne Zweifel in allen Gemeinden Frankreichs angeschlagen worden. Die Affiche ist indeß nicht von dem Ministerium Waddington, sondern nur von dem Polizei⸗Präfekten Andrieux kontrasignirt. Die Minister hatten sich der Abstimmung über diese motivirte Tagesordnung enthalten. Die Herren Broglie und Genossen drohen, wenn man ihnen jetzt nicht gestatte, auch ihren Protest allenthalben neben dem von dem Polizei⸗ Präfekten promulgirten Aktenstücke anzuschlagen, mit einem Verleumdungsprozesse gegen Herrn Andrieux. Sie behaupten, daß sie diesen Prozeß bei jedem Gerichte anstrengen könnten, in dessen Sprengel die Kundmachung erfolgt sei; sie würden einen Bezirk zu finden wissen, in welchem sie in beiden Instanzen zu ihrem Rechte gelangen; eventuell werde der oberste Gerichtshof des Landes zwischen ihnen und der De⸗ putirtenkammer, welche sich strafrechtliche Befugnisse ange⸗ maßt hätte, zu richten haben. Jedes Gericht würde sich aber in dem von den Exministern angedrohten Prozesse für inkom⸗ petent erklären müssen, da es die Rechtmäßigkeit eines Be⸗ schlusses der Deputirtenkammer nicht zu prüfen, Herr Andrieux und seine Vorgesetzten aber nur im Auftrage der Kammer gehandelt haben.
Der Protest des ehemaligen Ministers Roche boust und Genossen ist, wie der „Temps“ vernimmt, gestern in Abwesenheit des Präsidenten der Republik im Elysée eingereicht und heute früh dem Präsidenten vorgelegt worden. Nachdem Herr Grévy von dem Aktenstücke Kenntniß genommen, schickte er es mit einem drei Zeilen langen Briefe des In⸗ halts, daß er nicht in der Lage sei, diesen Protest entgegen⸗ zunehmen, an seine Verfasser zurück.
Der Bericht über die Anträge der Abgg. Spuller und Laroche⸗Joubert, betreffend die Rückverlegung der Kammern nach Paris, wird von dem Abg. Meline im
8
Laufe der nächsten Woche erstattet werden. Der Ausschuß beantragt die Verwerfung der Vorlagen, insofern die Rück⸗ kehr nach Paris nicht im Wege einer einfachen Resolution verfügt werden könne; dagegen empfiehlt er, im Einvernehmen mit dem Senate einen Kongreß einzuberufen, welcher den auf den Sitz der Kammern in Versailles bezüglichen Artikel der
Verfassung aufzuheben oder zeitgemäß zu amendiren hätte.
In Lyon waren, wie gemeldet, eine Anzahl Arbeiter vor der Präfektur erschienen, um in ihrer bedrängten Lage
Arbeit zu verlangen. Die Thatsache ist richtig, nur hat das Auftreten der Arbeiter durchaus keinen beunruhigenden Charakter gehabt. Eine Deputation der Anstreicher und Gypsarbeiter (platriers) hatten Tags vorher den Prä⸗ fekten um eine Unterredung gebeten, um eine Petition überreichen und erläutern zu dürfen. In der Petition beklagen sie sich, daß sie keine Arbeit haben, und zwar einmal, weil die Bauthätigkeit darniederliege und dann weil vorzugswe se fremde Arbeiter Beschäftigung finden. In der Unterredung verwies der Präfekt sie darauf, daß mit dem Beginne der milden Jahreszeit sich auch die Bauthätigkeit wieder beleben werde. In Betreff der fremden Arbeiter ver⸗ sicherte der Präfekt, daß Arbeiten für Rechnung der Gemeinde nicht an Fremde vergeben würden, daß die Verwaltung sich bemühen werde, ähnliche Bedingungen bei der Ertheilung von Staats⸗ oder Departementsarbeiten aufzustellen, daß es aber nicht möglich sei, die Kontrahenten zu verpflichten, keine fremde Arbeiter zu beschäftigen.
— (Cöln. Ztg.) Die Kammern werden vom 18. April bis zum 31. Mai Ferien haben. — Die Mai⸗Minister suchen Mittel und Wege, um die Sache wegen der moti⸗ virten Tagesordnung der Deputirtenkammer vor den Staatsrath zu bringen. — In Folge des Art. 7 des von dem Minister Ferry über die Freiheit des höheren Unterrichts eingebrachten Gesetzes können 27 Männer⸗ Kongregationen, welche 88 Häuser mit einem Personal⸗ bestande von 1937 Mitgliedern besitzen, in Frankreich keinen Unterricht mehr ertheilen, darunter die Jesuiten, welche 27 Unterrichtsanstalten mit 843 Ordensgliedern besitzen. Man berechnet die Anzahl der Zöglinge, die in jenen 88 Häu⸗ sern Unterricht erhalten, auf 71 000. Die meist interessirten Frauen⸗Kongregationen, die nicht mehr Unterricht er⸗ theilen sollen, haben, wie man berechnet, an 200 000 Schü⸗ lerinnen.
— 18. März. (W. T. B.) Die Gerüchte, daß der Minister⸗Präsident Waddington von seinem Posten zurück⸗ treten werde, und daß in der seitherigen Zusammensetzung des Kabinets Modifikationen eintreten würden, werden von der „Agence Havas“ als jeder Begründung entbehrend bezeichnet. — Der neu ernannte Botschafter in St. Peters⸗ burg, General Chanzy, reist heute Abend dorthin ab, um seine Beglaubigungsschreiben noch vor der Abreise des Kaisers Alexander nach Livadia zu überreichen.
—— 19. März. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ ver⸗ öffentlicht ein Dekret, durch welches das s. Z. erlassene Ver⸗ bot der Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Schafvieh aus Deutschland und Luxemburg wieder auf⸗ gehoben wird.
Versailles, 18. März. (W. T. B.) Die Depu⸗ tirtenkammer hat den Gesetzentwurf, betreffend die Be⸗ willigung eines Kredits für den Neubau des Palais der französischen Botschaft in Berlin, einstimmig angenommen.
Türkei. Konstantinopel, 18. März. (W. T. B.) In Felge der in Slivno stattgehabten Demonstrationen gegen den Finanz⸗Direktor Schmidt hat General Stolipin durch die bulgarische Miliz mehrere Verhaftungen vor⸗ nehmen lassen.
Eerbien. Belgrad, 18. März. (W. T. B.) Die serbische Regierung hat die Mächte aufgefordert, provisorische gegenseitige Meistbegünstigungsverträge abzuschließen. Zwischen England und Serbien ist gestern ein solcher Vertrag unterzeichnet worden. — Ende März findet hier eine große Versammlung in Eisenbahnangelegenheiten statt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 19. März. (W. T. B.) Der Londoner „Standard“ sieht sich gemüßigt, die Nachricht zu verbreiten, daß die russische Regierung be⸗ schlossen haben solle, die Coupons der inneren und äußeren Schuld zu besteuern. Diese Nachricht ist völlig erfunden, und es kann dieser entschiedensten Verneinung obiger Nachricht des „Standard“ hinzugefügt werden, daß es ein unumstößlicher Grundsatz für die russische Verwaltung bleibt, nirgends dem russischen Staatsgläubiger durch Steuern oder auf indirektem Wege die Benefizien zu entziehen, die ihm beim Kreditgeben zugesagt worden sind.
Amerika. Washington, 18. März. (W. T. B.) Die außerordentliche Session des Kongresses ist heute eröffnet worden. Als Sprecher wurde Randall wieder⸗ gewählt. Eine Botschaft des Präsidenten Hayes ist der Repräsentantenkammer bis jetzt nicht zugegangen.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
Tirnowa, Mittwoch, 19. März. Die Notabelnversamm⸗ lung hat einstimmig eine Adresse angenommen, in welcher dem Kaiser Alexander Dank abgestattet und zugleich auf die Wichtigkeit einer Organisirung Bulgariens, sowie auf die augenblickliche unsichere Lage des Landes hingewiesen wird.
Statistische Nachrichten.
Von den statistischen Nachrichten von den preußischen Eisenbahnen, bearbeitet auf Anordnung Sr. Excellenz des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten von dem technischen Eisenbahnbureau des Ministeriums, ist Band XXV. er⸗ schienen (Berlin 1878, Verlag von Ernst u. Korn). Derselbe ent⸗ hält die Ergebnisse des Jahres 1877 (die Angaben beziehen sich bei den Staatsbahnen, der Berlia⸗Dresdener, Münster⸗Enscheder und Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn auf das Etatsjahr 1. April 1877 — 78, bei den übrigen Bahnen auf das Kalenderjahr 1877). 1 Die Länge der im eigenthümlichen Besitz des preußischen Staates oder preußischer Gesellschaften befindlichen Bahnen betrug hiernach zu An fare des Jahres 1877: 8 Staatsbahnen 4495,09 km, 6 Privatbahnen unter Staatsverwaltung 3434,15 km, desgl. 37 von Privatdirektionen verwaltet 9217,08 Im, zusammen 17 146,32 km. Außerdem waren von der Bahn Marienburg⸗Mlawka 93,87 km im Betriebe; mit Hinzurechnung der Militärbahn (45,99 km) ergiebt
die Gesammtlänge Ende 1877 auf 18 074 km Staatsbahnen, 344,29 km Privatbahnen unter Staats⸗ und 9430,82 km unter Privatverwaltung, zusammen 17 773,43 km; außerdem Theilstrecken: Berlin⸗ Wetzlar 6,60 km, Marienburg⸗ Mlawka 143,03 bm, West⸗Holsteinische Eisenbahn 77,95 km, Mi⸗ litärbahn 45,99 km). Davon waren verpachtet 94,31 km und dazu gepachtet 393,35 bm, so daß sich die Betriebslänge Ende 1877 auf 18 346,04 km, im Jahresdurchschnitt auf 18 016,69 km stellt.
Außer den oben angegebenen 18 047 km Preußen oder preußische Gesellschaften eigenthümlich gehörigen Bahnen waren in Preußen Ende 1877 noch 16 Strecken fremder Staaten ꝛc. mit 526,72 km im Be⸗ triebe, wogegen 1041,01 km der preußischen Bahnen außerhalb
reußen liegen. Die Gesammtlänge der in Preußen vorhandenen
im Betriebe befindlichen Eisenbahnen beträgt hiernach 17 532,71 km, wovon indessen 138,12 km Staatsbahnen erst in der Zeit vom 1. Januar his Ende März 1878 eröffnet sind, so daß für Ende 1877 17 394,59 km verhleiben. 8
Für den Personenverkehr betrug die Betriebslänge Ende 1877 18 016,69 km, im Jahrer durchschnitt 17 609,30 km; für den Güter⸗ verkehr 18 324 km bezw. 17 931,44 km.
Doppelgeleisig waren 6513,92 km (Staatsbahnen 2677,55, Privatbahnen unter Staatsverwaltung 988,06, unter Privatdirektionen 2848,31 km).
Das konzessionirte Anlagekapital belief sich Ende 1877 auf 3 804 283 650 ℳ (1 326 125 208 ℳ Stammaktien, 326 981 700 ℳ Prioritäts⸗Stammaktien, 2 151 176 742 ℳ Prioritäts⸗Obligationen). Verwendet waren im Ganzen für die 18 079,07 km Betriebs⸗ länge 4 709 384 716 ℳ (Staatsbahnen 1 253 226 325 ℳ, Privat⸗ bahnen 3 456 158 393 ℳ) oder pro Kilometer 265 964 ℳ (Staats⸗ bahnen 252 759 ℳ, Privatbahnen unter Staatsverwaltung 307 404 ℳ, unter Privatdirektionen 257 771 ℳ).
An Transportmitteln waren Ende 1877 vorhanden 6818 Lokomotiven, 10 249 Personen⸗ und 143 060 Lastwagen oder auf je 10 km Bahn 3,8 Lokomotiven, 5,8 Personen⸗ und 79,2 Lastwagen. Die Staatsbahnen sind mit Lokomotiven (4,8) und Personenwagen (7,3) am stärksten ausgerüstet, die meisten Lastwagen (98,5) haben die unter Staatsverwaltung stehenden Pri atbahnen. Die Lokomo⸗ tiven haben im Jahre 1877 118 388 385 Nutzkilometer, durchschnitt⸗ lich jede 18 099 Nutzkilometer durchlaufen, die Personenwagen 802 897 296 Achskilometer (durchschnittlich 32 09 km pro Achse), die Lastwagen 4 324 713 344 Achskilometer (durchschnittlich 14 835 km pro Achse).
An Lasten wurden auf den Bahnen 8189 442 867 tkm, auf jede im Dienst befindliche Achse 28 084 tkm, auf jedes Achskilometer 1,92 t befördert. Die Ladungsfähigkeit der Achsen betrug durch⸗ schnittlich 4685 kg.
Die Zahl der beförderten Personen (ohne die Abonnements⸗ billets) betrug 114 804 613, das Gewicht der Güter 92 557 541 t (88 365 629 t Eil⸗ und gewöhnliches Frachtgut, 4 191 912 t Post⸗, Militär⸗, Bahngut, Vieh und Fahrzeuge).
An Kilometer haben dabei durchschnittlich durchfahren jede Person 32,4, jede Tonne Eut 85,9 (Eil⸗ ꝛc. Gut 87, Post⸗ ꝛc. Gut 61,7).
Dabei sind eingekommen für die Person vro Kilometer 3,58 ₰, für die Tonne Gut pro Kilometer 4,59 ₰ (4,46 bzw. 7,26 ). Im Ganzen sind 3 722 501 599 Personen⸗Kilometer und 7 953 911 285 tkm der Güter befördert worden, durchschnittlich pro Kilometer Bahn 213 651 Personen⸗Kilometer und 448 458 thm.
Die Einnahmen haben betragen: aus der Personenbeförderung und Gepäcküberfracht 138 355 513 ℳ (pro Kilometer 7941 ℳ) =— 25,1 % der Gesammteinnahmen; aus dem Güterverkehr 375035 414 ℳ (pro Kilometer 21 145 ℳ) = 68 %; an sonstigen Einnahmen (inkl. 1 226 127 ℳ Reinertrag der Vergütigung für die Benutzung fremder Bahnstrecken) 37 895 084 ℳ = 6,9 %; zusammen 551 286 011 ℳ (abzüglich jener 1 226 127 ℳ pro Kilometer 30 983 ℳ).
Die Ausgaben betrugen: Reine Betriebsausgaben 275 516 428 ℳ (davon für die Bahnverwaltung 34 438 019 ℳ = 30 %, Trans⸗ portverwaltung 167 010 163 ℳ = 60,6 %, allgemeine Verwaltung 24 068 246 ℳ = 8,7 %); für Erneuerungen u. dgl. 38 252 191 ℳ, für Benutzung fremder Bahnstrecken 3 760 085 ℳ, zusammen 317,528 704 ℳ oder. pro Kilometer (abzüglich der 3 760 085 ℳ) 17 674 ℳ, 50,1 % der Bruttoeinnahme, 57 % der Gesammteinnahme (bei den Staatsbahnen 60,7 %).
Der Ueberschuß ergab 275 769 583 ℳ = 15 464 ℳ per Kilometer = 5,81 % des verwendeten Anlagekapitals (bei den Staatsbahnen 6,14 %, den unter Staatsverwaltung stehenden Privat⸗ bahnen 6,01 %, bei den anderen Privatbahnen 5,57 %).
Auf die Stammaktien wurden incl. Zinsen an Dividende 4,40 % (mit Hinzurechnung der Staatszuschüsse auf Grund von Zinsgarantie 4,62 %), auf die Prioritäts⸗Stammaktien 2,43 % vertheilt. Im Ganzen hat das zinsberechtigte Anlagekapital 4,34 % (mit der Zins⸗ garantie 4,50 %) ergeben.
Die Reservefonds hatten am Jahresschluß 15 005 475 ℳ, die Erneuerungsfonds 108 720 969 ℳ Bestand.
Die Vergleiche der Statistik des Jahres 1877 mit denen der Vorjahre bleiben einem weiteren Artikel vorbehalten.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. Der 13. Band der ihrer Vollendung entgegengehenden zwölften Auflage des großen Brockhaus'schen „Conversations⸗Lexi⸗ kons“ liegt mit dem 156. Hefte abgeschlossen vor. Er umfaßt die Artikel Salz bis Stabilität, unter denen viele der größeren werthvolle mono⸗ graphische Abhandlungen bilden. Dahin gehören: Sanct⸗Gotthard (von Waeber⸗Lindt), Sauerstoff (von R. v. Wagner), Schi omyceten oder Spaltpilze (von M. Willkomm), Schulen (von K. Pilz), Schutz⸗ zollsystem (von V. Böhmert), Socialdemokratie und Socialis mus (von demselben), Sehen (von A. Graefe), Spiritismus (von W. Windelband), Staat (von Bluntschli). Wie in den naturwissenschaft⸗ lichen und technischen, so finden sich auch in den geschichtlichen und geographischen Artikeln bereits alle neueren Ergebnisse der Forschung verwerthet. So ist der Siebenjährige Krieg auf Grundlage der Be⸗ richtigungen umgearbeitet, die Ranke's archivalische Studien unlängst zu Tage gefördert haben. Dergleichen ward überall die einschlägige Literatur mit bibliographischer Genauigkeit bis zur Gegenwart nach⸗ getragen. Von den Biographien dieses Bandes erwähnen wir die des Generals Scharnhorst, der Philosophen Schelling, Schopenhauer, Spinoza, der Schriftsteller und Dichter George Sand, Schiller, Walter Scott, Shakspeare (von Delius und Gildemeister) Das erste Heft des 14. Bandes (Heft 157) liegt ebenfalls bereits vor. — Die soeben erschienene Nr. 6 der Zeitschrift für vater⸗ ländische Geschichte und Alterthumskunde „Der Bär“, Verlag von Nicolai (R. Stricker) hierselbst, schließt das erste Quartal dieses Jahres mit einigen vortrefflichen Arbeiten ab, von denen namentlich der sehr interessante Aufsatz von E. Dominik: „Berlin an der Oder“ zu nennen ist. Das in ehrwürdigem, sechshunder:⸗ jährigem Alter stehende Kloster zum Heiligengrabe in der Priegnitz hat an Hrn. Oskar Schwebel einen kenntnißreichen Schilderer ge⸗ funden; recht ergötzlich sind auch die Wörtererklärungen des Sebaldus (1650) zu lesen. Wenn man auf die reiche Menge des Stoffes zurück⸗ blickt, welchen die Verlagshandlung mit Unterstützung ihrer Mit⸗ arbeiter den Lesern im verflossenen Vierteljahr gebracht hat, und den billigen Preis von 1,50 ℳ in Betracht zieht, für welchen man auf diese mit Illustrationen versehene Zeitschrift für vaterländische Ge⸗ schichte und Alterthumskunde bei allen Postanstalten abonnirt, so darf man dem verdienstvollen literarischen Unternehmen einen stetig wachsenden Leserkreis als sicher in Aussicht stellen. Haag, 16. März. Die von dem Central⸗Comité für die Erxpedition nach dem nördlichen Eismeere eingeleitete Sammlung von Beiträgen behufs Wiederausrüstung des „Willem Barends“, welcher demnächst zu seiner zweiten, auf achtzehn Mo⸗ nate berechneten Reise nach dem Norden auslaufen soll, hat dem Vernehmen nach einen so erfreulichen Fortgang, daß man eine baldige vollständige Deckung der Kosten, welche 20 000 Gulden nicht über⸗ steigen werden, erwarten kann. Se. Majestät der König und der
stellte (4893,32 km
sich eine Gesammtlänge von 17 286,18 km. 1 Im Jahre 1877 sind 766,82 km neu eröffnet worden, so daß sich
Prinz Alexander haben neuerdings dem Lokalcomité im Haag an⸗