sonstigen Staats⸗ und städtischen Gebäude,
vereine Metz und Montigny⸗Sablon, Korporationen und Privatgesellschaften feierten den Festtag in
herkömmlichen Art statt.
völkerung sich immer
abend bei
roßen Zapfenstreiches vereinigten sieben Musikkorps der vier
fanterie⸗Regimenter, des Feld⸗ und Festungs⸗Artillerie⸗Re⸗ giments und des Ulanen⸗Regiments, von der Hauptwache über den Eisernen Mannsplatz, die Nußbaumgasse, den Kleberstaden und die Blauwolkengasse kommend, bereits aufgezogen waren, um vor dem Palais des kommandirenden Generals von Fran⸗ secky eine Abendmusik darzubringen. Der Zapfenstreich setzte sich hierauf, gefolgt von einer unabsehbaren Volksmenge, wie⸗ der in Bewegung und marschirte längs des Lezay⸗Marnesia⸗ und Stephanstadens über die Wilhelmsbrücke, den Schiffleut⸗ staden entlang über die Rabenbrücke, den alten Fischmarkt, Gutenbergsplatz und Gewerbslauben, nach dem Kleberplatze, woselbst er sich nach dem Zusammenwerfen der Fackeln auf⸗ löste. Bis in die tiefe Nacht hinein wogten die Volksmengen in den Straßen auf und nieder.
— früh um 5 Uhr ertönte von der Plattform des Münsters herab feierliche Choralmusik, ausgeführt von der Kapelle des Pionier⸗Bataillons. Um 6 Uhr begann die Tag⸗ reveille unter Mitwirkung sämmtlicher Musikcorps der hiesigen
nfanterie. Um 9 Uhr ist Gottesdienst, und zwar für die rotestanten in der Thomas⸗ und für die Katholiken in der Stephanskirche. Außer den militärisch⸗fiskalischen Gebäuden, den Festungswerken, einschließlich der Forts, sind auch die sowie eine große Anzahl von Privatgebäuden festlich beflaggt. Das Wetter ist wahres Kaiserwetter. Um 11 Uhr findet eine große Parade statt. Metz, 22. März. Die Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers verlief in glänzendster Weise. In allen Schulen wurden Feierlichkeiten abgehalten. Dem eestern Nachmittag zur Vorfeier veranstalteten Festaktus im Kaiserlichen Lyceum namentlich wohnte eine große An⸗ zahl Freunde und Verehrer der Anstalt bei. Die offi⸗ zielle Feier begann bereits gestern Nachmittag 6 Uhr mit einem vom Thurm der Kathedrale herab geblasenen Choral. Abends war großer militärischer Zapfenstreich von sämmtlichen Musikcorps der Garnison (13 an der Zahl), und während desselben wurde auf der Vincentfront ein brillan⸗ tes Feuerwerk abgebrannt, welches sich im Mesel⸗ strom wunderbar wiederspiegelte. Tausende von Men⸗ schen wohnten dem imposanten Schauspiel bei, und darunter ein nicht geringer Theil der eingeborenen Bevölkerung.
Der heutigen Parade ging ein Festgottesdienst in den Kirchen
beider Konfessionen voran; während desselben wurde in der Kathedrale mit der großen Glocke, La Mutte genannt, geläutet.
Das Festmahl der Spitzen der Behörden sowie der Offtzier⸗
corps fand im allgemeinen Militärkasino statt; die Krieger⸗ sowie viele andere
entsprechender Weise. Für das Militär fanden festliche Speisungen der Mannschaften und Tanzbelustigungen in der Die Ausschmückung der Stadt mit Fahnen und Emblemen ließ nichts zu wünschen übrig und bekundete, daß Kaisers Geburtstag für die hiesige deutsche Be⸗ mehr und mehr zu einem na Festtage gestaltet. 8
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 24. März. (W. T. B.) In der heutigen des Abgeordnetenhauses wurde der Antrag auf Einsetzung eines Ausschusses zur Abfassung einer Huldigungsadresse an den Kaiser anläßlich dessen silberner Hochzeit angenommen. Der Gesetzentwurf, betreffend die Fort⸗ erhebung der Steuern bis Ende April und die Ermächtigung zur Deckung des Defizits im Jahre 1879 Goldrente im No⸗ minalbetrage von 100 Millionen Fl. zu begeben, wurde in dritter Lesung genehmigt. Im Laufe der Dehbatte erklärte der Handels⸗Minister, die Regierung habe die Verhandlungen mit Serbien wegen Abschlusses eines Handelsvertrages definitiv wieder aufgenommen und hoffe, daß dieselben zu einem günsti⸗ gen Resultate führen würden. — Der Kronprinz von Schweden itt gestern hier eingetroffen und begiebt sich von hier nach Bukarest. — Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Konstantinopel: Die englische Flotte soll Ordre erhalten haben, bis Anfang Mai in der Besikabai zu bleiben und die vollständige Räumung des Balkans Seitens der Russen abzuwarten. — Der Minister⸗ rath ist mit der Berathung von Maßregeln gegen eine weitere ntwerthung der Karmes beschäftigt.
Pest, 24. März. Das Abgeordnetenhaus begann die Debatte über den Gesetzentwurf, betreffend die
nartikulirung des Berliner Vertrages. Der Minister⸗Präsident Tisza bekämpfte die ablehnenden Beschluß⸗ nträge der Opposition, indem er betonte, daß von der Krone bgeschlossene internationale Verträge hinsichtlich ihrer Gültig⸗ keit nicht vom Parlamente abhängen. Die Debatte wird orgen fortgesetzt.
Niederlande. Haag, 20. März. (Leipz. Ztg.) Der Verein von und für niederländische Industrielle hat sich mit einer Adresse an den König gewendet. Er trägt darin, „durchdrungen von dem Ernste der Ereignisse, ie auf dem Gebiete der handelspolitischen Beziehungen der größten Nationen Europas in Betreff ihrer Tarifgesetzgebung
bevorstehen“, den Wunsch vor, daß der König die Frage in
Erwägung ziehen möge, ob nicht der Augenblick gekommen sei ahrung des nationalen Marktes sowohl, wie des
er überseeischen niederländischen Besitzungen für die heimische Produktion noch rechtzeitig Vorsorgemaßregeln tref⸗ en zu lassen. Diese Adresse, sowie die Eingabe, welche die S von Mastricht an die Regierung mit dem Ersuchen gerichtet, daß eine Staatskommission mit der Prü⸗ fung der Frage beauftragt werde, ob im Hinblick auf die in Europas größten Reichen hervortretende Bewegung für Wie⸗ dereinführung des protektionistischen Systems nicht eine par⸗ tielle Revision des niederländischen Tarifs geboten sei, sind sämmtlichen Handelskammern des Landes mit der Aufforderung zum Anschlusse überschickt worden. Eini e Han⸗ “ wie die Haager, haben bereits ihren Berritt er 8
b Großbritannien und Irland. London, 24. März (W. T. B.) Zur Feier des Geburtstages Sr. ajestät des Deutschen Kaisers fand am Sonn⸗ dem deutschen Botschafter, Grafen Münster, ein Festbanket und darauf eine sehr zahlreich besuchte Soirée statt. — Ihre Majestät die Kaiserin von Oesterreich hat gestern die Rückreise nach Wien angetreten.
1 In der heutigen Sitzung des Oberhauses änderte Lord Landsdowne das wegen des Zulukrieges beantragte Tadelsvotum in ähnlicher Weise ab, wie Hüte das seinige
im Unterhause (s. u.). Der taatssekretär für Indien, Lord Cran⸗ brook, erklärte hierauf, die Regierung werde in diesem Falle direkt die Verwerfung des Antrages beantragen. — Der Marquis von Salisburvy erwiderte auf eine Anfrage Lord Strathedens: Die englische Flotte habe Konstantinopel schützen sollen; sobald daher die russischen Truppen sich zurück⸗ gezogen hätten, sei die weitere Anwesenheit der Flotte unnöthig gewesen. Die Russen hätten zwar die Räumung von Südrumelien länger, als man erwartet habe, verschoben, aber dies sei der Thatsache zuzuschreiben, daß die Türken eben⸗ falls von dem Vertrage abgewichen seien und die Räumung von Sputz und Podgoritza verzögert hätten. Nun habe zwar Rußland noch andere Verpflichtungen zu erfüllen, namentlich Ostrumelien, Bulgarien und Rumänien zu räumen. Was in⸗ deß die Frage 1 welche Maßregeln Seitens Englands zur Sicherung der füllung dieser Verpflichtungen getroffen seien, so habe die englische Regierung die Vertragsverpflichtungen Rußlands entgegen genommen und die russische eee seit⸗ dem diese Verpflichtungen im vollsten Maße aner annt, es sei daher nicht die Sache der englischen Regierung, Zweifel in die Erfüllung der russischen Verpflichtungen zu setzen. Falls der Vertrag nicht erfüllt werde und der Sultan der Ansicht sei, daß die Anwesenheit einer englischen Flotte im Marmarameere oder im Schwarzen Meere zur Sicherung der Erfüllung des Vertrages beitragen könnte, sei der Sultan be⸗ rechtigt, den Beistand seiner Alliirten zu verlangen. ndeß sei die Regierung einer solchen Eventualität in keiner Weise gewärtig. Das Verbleiben der englischen Flotte im Mar⸗ marameere wäre nicht allein unweise, sondern würde auch die Motive Englands einer feindseligen Kritik g
In der heutigen Sitzung des Unterhauses kündigte Dilke an, daß er seinem bereits mitgetheilten Tadels⸗ votum wegen des Zulukrieges eine weitere Erklärung hinzufüge, in welcher ausgesprochen wird: das Haus be⸗ dauere, daß der General⸗Gouverneur Bartle⸗Frére, trotz des ihm zu Theil gewordenen Tadels doch noch in seiner Stellung verbleibe. — Im Laufe der längeren Debatte über die Interpellation Dilkes, betreffend Cypern, rechtfertigte der Unter⸗Staatssekretär Bourke die Besetzung der Insel und sprach die Ansicht aus, daß die fremden Re⸗ gierungen gegen die englische Gerichtsbarkeit auf Cypern nichts einzuwenden haben würden. Die Insel werde ohne erhebliche Kosten einen starken Waffenplatz und einen schönen Hafen bieten. Die Mitglieder Harcourt und James gaben ihren Zweifeln daruͤber Ausdruck, daß die ausländischen Regierungen damit einverstanden sein würden, daß ihre Unterthanen unter englische Gesetze gestellt würden. Der Schatzkanzler Northcote fand es begreiflich, daß die fremden Regierungen ihre Unterthanen im türkischen Reiche durch Konsulargerichte schützen wollten, die Gründe da⸗ für würden aber wegfällig, sobald die Unterthanen der frem⸗ den Mächte unter englischer Herrschaft ständen. Auch habe die Pforte bei der Uebergabe der Verwaltung von Cypern an England die von ihr den anderen Nationen eingeräumten Rechte nicht vorbehalten. — Auf eine bezügliche Anfrage er⸗ widerte der Schatzkanzler Northeote: die Osterferien des Parlaments würden vom 8. bis zum 17. April dauern.
Nach einer hier eingegangenen Meldung des Vize⸗ königs von Indien konzentrirt General Browne seine Truppen bei Jellalabad; General Roberts zieht die Truppen in der Richtung auf Peiwar und Alikhed zusammen und be⸗ ginnt den Weg bis zum Shuturgardan passirbar zu machen. In Kandahar herrscht vollkommene Ruhe. Die Engländer haben Khelatichilzai geräumt und die Stadt einem be⸗ freundeten Häuptlinge übergeben.
— 25. März. (W. T. B.) Wie den „Daily News“ aus Rangoon, vom 24. d. M., gemeldet wird, wäre es nicht beabsichtigt, dem König von Birma ein Ultimatum zu⸗ gehen zu lassen, vielmehr sollte zuvor die Bewegung seiner Truppen gegen die Grenze abgewartet werden. — Nach einer Meldung der „Times“ hat in Nordpersien am 22. und 23. d. Mts. ein Erdbeben stattgefunden, durch welches mehrere Ortschaften großen Schaden erlitten und zwei Dörfer zerstört wurden. Gegen 1100 Personen sollen ums Leben ge⸗ kommen sein.
Frankreich. Paris, 23. März. (Fr. C.) Die deutsche Kolonie von Paris feierte gestern den Geburtstag des Kaisers Wilhelm mit einem glänzenden Banket in der Botschaft und mit einer im „Hotel Continental“ abgehal⸗ tenen Liedertafel des Gesangvereins „Teutonia“, an welche sich ein Ball anschloß. Auf dem Banket brachte Fürst Hohenlohe einen diesmal, wie die Umstände mit sich brach⸗ ten, ernst gefärbten und ergreifenden Toast auf den allver⸗ ehrten Monarchen aus. Der Botschafter erinnerte an die jedem Hörer noch gegenwärtigen Zwischenfälle des vergan⸗ genen Jahres und schloß mit dem Wunsche, daß der Himmel die Tage des Heldenkaisers bis an die äußerste Grenze menschlicher Lebensdauer verlängern möge. Der Gesangs⸗ abend der „Teutonia“ vereinigte eine Gesellschaft von 400 bis 500 Personen.
— 24. März. (W. T. B.) Der Minister des Innern und der Kulte empfing heute das Personal der Ver⸗ waltung der Kulte und hob bei dieser Gelegenheit her⸗ vor: Die Regierung werde die unwandelbaren Rechte des Gewissens respektiren; sie werde der Religion und der Frei⸗ heit der Gewissen das zu geben wissen, was sie ihnen schul⸗ dig sei, aber das Gesetz müsse stets beobachtet und die Rechte des Staates vollständig aufrecht erhalten werden. Die Re⸗ gierung wünsche eine formelle Ausführung des Konkordats, von welchem vielleicht einige Klauseln hin und wieder außer Acht gelassen worden seien, auf die man aber wieder zurück⸗ kommen müsse.
Versailles, 24. März. (W. T. B.) Im Senat brachte heute Peyrat von der Linken einen Antrag ein auf Annahme einer Resolution, dahin gehend, eine Revision des Artikels9 der Verfassung vorzunehmen, in welchem als Sitz der Kammern Versailles bestimmt wird. Peyrat kündigte zugleich an, daß er morgen die Dringlichkeit für die Berathung des Antrages verlangen werde. — In einer Sitzung des linken Centrums des Senats wurde mit 38 gegen 5 Stimmen beschlossen, nicht für die Rückverlegung der Kammern nach Paris zu stimmen.
Spanien. Madrid, 23. März. (Ag. Hav.) Gestern hat hier ein Banket der Anhänger der Aufhebung der Sklaverei stattgefunden. Die Versammlung beschloß, eine Gesellschaft zu bilden, die sich die vollständige Abschaffung der Sklaverei in allen spanischen Kolonien angelegen sein lassen will. — Der General Blanco wird mit dem nächsten
Postdampfer nach Cuba abgehen. Partei bereitet ein Manifest vor.
— 25. März. (W. T. B.) Der frühere Minister⸗Prä⸗ sident Canovas del Castillo hat die 9* auf Veranlassung des Ministeriums durch den König ange otene Erhebung in den Adelsstand angenommen. — Die Infantin Christine, weite Tochter des Herzogs von Montpensier, ist in Sevilla e erkrankt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 25. März. (W. T. B.) Wenn vom „Golos“ und anderen Blättern die Nothwendigkeit einer Abänderung des Berliner Vertrages hervorgehoben wird, so sind dies, wie üblich, Elucubrationen, die keinerlei politischen oder sachlichen Hintergrund haben; den Boden des Berliner Vertrages zu verlassen, ist man hier keineswegs gewillt. Eine gemischte Okkupation Ostrumeliens eventuell in Vorschlag zu bringen, ist etwas Anderes als ein⸗ seitig die Verlängerung der russischen Okkupation gegen die Bestimmungen des Vertrages in Aussicht zu stellen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Am Sonnabend, Nachmittag 2 Uhr, besuchte Se. Majestät der König von Sachsen die deutsche Molkerei⸗Ausstel⸗ lung und verweilte in derselben bis 3 ½ Uhr. Der König wurde am Eingange der Ausstellung durch das Comité empfangen und von dem Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Dr. Frieden⸗ thal, dem Ritterschafts⸗Direktor v. Wedell⸗Malchow und dem Oeko⸗ nomie⸗Rath Freiherrn Dr. v. Canstein durch dieselbe geleitet. Der König nahm die Ausstellung in allen ihren Theilen auf das Ein⸗ gehendste in Augenschein und verweilte besonders in der Abtheilung für Maschinen längere Zeit, wo er sich mit verschiedenen Ausstellern, sachlich auf Neuheiten oder Verbesserungen an Maschinen eingehend, unterhielt. Da der Besuch der Ausstellung sich täglich steigert, ist dieselbe bis zum 27. d. M. incl. verlängert worden.
Gewerbe und Handel.
Wie der „B. Börs. Ztg.“ aus Breslau berichtet wird, wird bei der Schlesischen Vereinsbank in Liquid. demnächst die Auszahlung der Restrate von 30 % erfolgen. Es geht diese Restrate daraus hervor, daß die noch nicht realisirten Bestände von einem Konsortium für den obigen Prozentsatz fest übernommen worden sind.
— Der Rechnungsabschluß der Werderschen Brauerei⸗ Aktien⸗Gesellschaft für das Betriebsjahr 1877/78 weist Ab⸗ schreibungen von circa 9000 ℳ und einen Gewinn von 1712 ℳ auf, durch welchen der vorjährige Verlust von 34 873 ℳ auf 33 161 ℳ vermindert wird. 9
— Der Geschäftsbericht der Württembergischen Hypo⸗ thekenbank für 1878 ergiebt: Zinseneingang aus Hypotheken 2,92 Mill. Mark, Zinsen auf Peandbriefe 2,39 Mill. Mark, Ueberschuß aus diesen beiden Positionen 528 031 ℳ Dazu kommen Zinsen⸗ eingänge aus anderen Quellen 35 500 ℳ, Provisionen 83 742 ℳ, Gewinn an Effekten 19 245 ℳ, Ertrag aus den Bankgebäuden 31 989 ℳ Nach Abzug von 31 944 ℳ Steuern, 65 802 ℳ Spesen und 19 507 ℳ Disagio⸗Amortisation bleiben 580 984 ℳ disponibel. Hiervon erhält die Reserve 58 098 ℳ, die Verwaltung 42 147 ℳ, die Aktionäre 472 500 ℳ als 8,75 % Dividende (1877 405 000 ℳ gleich 9 % auf 4,5 Mill. Mark). Das Aktienkapital ist durch Einzah⸗ lung von 10 % auf 5,4 Millionen erhöht worden (60 % von neun Millionen Mark). Die Reserve enthält nunmehr 702 430 ℳ An Hypotheken besaß das Institut Ende 1878 56,71 Mill. Mark (1877 51,6 Mill. Mark). An Pfeandbriefen liefen um 27,97 Mill. Mark 5 % (1877 28,62 Mill. Mark) und 24,23 Mill. Mark 4 ½ % (1877 19,11 Mill. Mark).
Dessau, 25. März. (W. T. B.) Der Aussichtsrath der Anhalt⸗Dessauischen Landesbank hat die Dividende pro 1878 auf 8 ½ % festgesetzt.
Berlin, den 25. März 187. “ 88
Cöln, 25. März, 12 Uhr 44 Min. Vorm. Die eng⸗
lische Post vom 24. früh, planmäßig in Verviers um
82²1 Uhr Abends, ist ausgeblieben. Grund: Verspätete Abfahrt von Ostende.
Der Verein für deutsches Kunstgewerbe hält morgen, Mittwoch, Abends 8 Uhr, Wilhelmstraße 118, seine zehnte zwang⸗ lose Sitzung. Den Vortrag hält Hr. Professor Weiß über den Unter⸗ schied moderner und mittelalterlicher Glasmalerei. Die Vorlagen kunstindustrieller Arbeiten haben die Herren L. Jessel, R. Falk, A. Fes und Edm. Blankenburg übernommen. Gäste können ein⸗ geführt we den.
Nach Mittheilung des „Kronstädter Boten“ laufen Ende dieses Monats vier Walfischfahrer aus San Franzisko aus, um, wenn möglich, Professor Nordenskjöld Hülfe zu bringen. Wie man in San Franzisko meint, befindet sich die „Vega“ nicht südlich vom Ostkap, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach zwischen dem Wrangel⸗⸗ Land und dem Festlande Asiens.
Die im Aquarium vor etwa 14 Tagen angekommenen Me⸗ dusen haben sich bis jetzt vortrefflich gehalten und erregen fort⸗ dauernd das lebhafteste Interesse des Publikums. Von den kürzlich aus dem adriatischen Meere neu angekommenen Seethieren verdient ein Seestern (Astera canthion glacialis) besondere Erwähnung, da er der größte aller Seesterne ist. Er mißt im Durchmesser bei⸗ nahe 50 cm. Ferner hat sich die Familie der Krustenthiere um mehrere Exemplare eines Spinnenkrebses (Vaja verrucosa) ver⸗ mehrt, der die merkwürdige Eigenschaft besitzt, seinen anzer mit allen möglichen Gegenständen zu bepacken, deren er im Becken hab⸗ haft werden kann.
Da es von besonderem Interesse ist, die verschiedenen Thiere bei der Fütterung zu beobachten, so sei an die dafür festgesetzten Zeiten erinnert: Dienstags, 5 Uhr Nachmittags: Fütterung der Krokodile. Mittwochs, 5 Uhr Nachmittags: Fütterung der Schlangen. Sonn⸗ abends, 5 Uhr: Fütterung der Seethiere.
Im Residenz⸗Theater tritt heute Charlotte Wol⸗ ter als Gräfin Gontran in dem Feutlllet'schen Schauspiel „Eine vornehme Ehe“ auf. Morgen und Donnerstag finden Wieder⸗ holungen statt.
— Im Belle⸗Alliance⸗Theater geht am Sonnabend das vielbesprochene Preis⸗Lustspiel „Durch die Intendanz“ von E. Henle, wit Frl. Kopka als Gast, zum ersten Male in Scene. In der nächsten Woche wird Hr. Eduard Weiß vom Krollschen Theater ein kurzes Gastspiel eröffnen.
— „FEiner von unsere Leut”“ mit Hrn. Julius Ascher als Gast füllt allabendlich die Räume des Germania⸗Theaters und hält das Publikum stets bei guter Laune, welches die Darsteller mit reichem Applaus auszeichnet. Das Stück wird jedoch nur noch einige Wiederholungen finden, da in den nächsten Tagen eine andere Poße zur Aufführung gelangt.
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition ( Kes sel). Druck: W. Drei Beilagen 2 (einschließlich Börsen⸗Beilage).
8”
Berlin:
Nh. —
Partial⸗Obligationen des unter Herren M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M. negoziirten, 4 000 000 Fl., d. Nummern gezogen worden:
262 305 316 323 oder 1885 ℳ 73 ₰.
lichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, jeder anderen Hauptkasse,
gungskasse in Berlin und der Königlichen Kreiskasse sin Frankfurt a. M., nebst den dazu gehörigen, nach dem 30. Juni 1879 fälligen Coupons
vorgenannten Bankhause, 1 Hauptkasse hier oder der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M.,
“ “
n Reichs⸗An
Berlin, Dienstag, den 25. März
*
4 % iges vormals Nassauisches Staatsanlehen von 4 000 000 Fl. — d. d. 29. November 1858.
Bei der am 10. cts. stattgefundenen 16. Verloosung der
Vermittelung des Bankhauscs der
4 % igen vormals Nassauischen Staatsanlehens von 29. November 1858 sind nachverzeichnete
A. Zur Rückzahlung auf den 30. Juni 1879. Litt. F. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰. Nr. 350 390 439 833
953 967 969 1097 1173 1342 1506 und 1746 = 12 Stück über 1200 Fl. oder 2057 ℳ 16 ₰.
Litt. G. à 200 Fl. = 342 ℳ 86 ₰. Nr. 313 418 511 892
1056 1484 1547 1554 1631 1837 und 1943 = 11 Stück über 2200 Fl. oder 3771 ℳ 46 ₰.
Litt. H. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰. Nr. 130 308 614 667
680 und 820 = 6 Stück über 1800 Fl. oder 3085 ℳ 74 ₰.
Litt. J. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰. Nr. 60 105 408 1347
1583 1591 1745 1768 2141 2252 2377 2411 2926 3016 3127 3250 3349 3461 3574 3615 3678 3683 3880 und 4111 = 24 Stück über 12 000 Fl. oder 20 571 ℳ 36 ₰.
Litt. K. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰. Nr. 99 161 344 715
769 und 957 = 6 Sltück über 6000 Fl. oder 10 285 ℳ 74 ₰.
Summa: 59 Stück über 23 200 Fl. oder 39 771 ℳ 46 ₰. B. Zur Rückzahlung auf den 31. Dezember 1879. Litt. F. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰. Nr. 62 122 167 189 597 781 und 1847 = 11 Stück über 1100 Fl.
Litt. G. à 200 Fl. = 342 ℳ 86 ₰. Nr. 111 199 598 1012
1135 1344 1396 1458 1589 1868 und 1998 = 11 Stück über 2200 Fl. oder 3771 ℳ 46 ₰.
Litt. H. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰. Nr. 147 315 638 710
718 und 813 = 6 Stück über 1800 Fl. oder 3085 ℳ 74 ₰.
Litt. J. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰. Nr. 92 452 617 813 915
1118 1282 1423 1739 1746 1866 1975 2022 2454 2613 2790 2863 2901 2912 2984 3180 3414 3453 3779 und 3896 = 25 Stück über 12 500 Fl. oder 21 428 ℳ 50 ₰.
Litt. K. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰. Nr. 213 229 629 707
744 und 783 = 6 Stück über 6000 Fl. oder 10 285 ℳ 74 ₰.
Summa: 59 Stück über 23 600 Fl. oder 40 457 ℳ 17 8 8 Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit
dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge,
velche nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine verzinst werden,
sowohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von Roth⸗
child u. Söhne in Frankfurt a. M, als auch bei der König⸗ Hau sowie bei
Königlichen Regierungs⸗ oder Bezirks⸗ bei der Königlichen Staatsschulden⸗Til⸗
gegen Rückgabe der Partial⸗Obligation Ser. III. Nr. 6—8 und Talon, resp. den nach dem 31. Dezember
fälligen Couxons Ser. III. Nr. 7 und 8 und Talon erheben können.
Der Betrag der etwa fehlenden, unentgeltlich zurückzugebenden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.
Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem noch bei der Königlichen Regierungs⸗
ondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die
betreffenden Obligationen nebst Coupons und Talons 14 Tage vor dem Verfalltermine bei dieser Kasse einzureichen, von welcher dieselben vor der Auszahlung
an den Unterzeichneten zur Prüfung einzu⸗ enden sind. 8 Restanten aus den Rückzahlungsterminen: auf den 31. Dezember 1866: Litt. P. Nr. 559; auf den 30. Juni 1877: Litt. F. Nr. 37 705, H. Nr. 406 und
auf den 31. Dezember 1877: Litt. P. Nr. 1429, G. Nr. 385 auf den 30. Juni 1878: Litt. F. Nr. 179 552 1098, G. Nr.
572, J. Nr. 576 1506 1651 und 3769; auf den 31. Dezember 1878: Litt. F. Nr. 337 571 1249 1575
1094, J. Nr. 1663 2319 und 4139;
1663, G. Nr. 1007 1748, J. Nr. 2032 25 99 2998 3680 und 3907.
Wiesbaden, den 15. März 1879. 8 Der Regierungs⸗Präsident. eb1““;
Verhandlungen des Kaiserlichen Ober⸗Seeamts.
Das Kaiserliche Ober⸗Seeamt verhandelte am 20. d. M. n längerer Sitzung über die Beschwerde des Reichskommissars bei dem preußischen Seeamte zu Emden gegen einen Spruch dieses See⸗
amts vom 30. Dezember 1878, betreffend die am 19. November 1878
urch den Schiffer Breland absichtlich verursachte Strandung der von ihm geführten Bark „Gustav“ von Leer. Dieses im Jahre 1855 in Norwegen erbaute Schiff war 1875 om Segelmacher Friedrichs in Leer zu ¼ und dem genannten Schiffer t angekauft. Unter des Letzteren Führung wurde es im Spät⸗ erbste des Jahres 1877 mit einer nach Calais bestimmten Ladung chtener Planken in der Nordsee durch Sturm schwer beschädigt ud leck und mußte, mit 12½ Fuß Wasser im Raum auf der Ladung chwimmend, Geestemünde als Nothhafen anlaufen. Hier im Sinne des Art. 444 H. G. B. für reparaturunwürdig erklärt, wurde es n öffentlichem Ausgebot von seiner bisherigen Rhederei für 3000 ℳ vieder erstanden und einer umfassenden Reparatur unterworfen. Es erhielt vom Germanischen Lloyd die Klasse Bl. auf Jahre (ein Lokalblatt regte damals Zweifel gegen seine senügende Seetüchtigkeit an)) und wurde am 9. April 1878 nter seinem bisherigen Führer wieder in Fahrt gesetzt. Nach⸗ dem es zunächst die einstweilen gelöschte Ladung Planken nach Calais eführt hatte, machte es im Sommer und Herbst 1878 ferner fünf ungefährdete Reisen: nach Danzig in Ballast, nach Dortrecht mit chtenen Schwellen, nach Riga in Ballast, nach Grangemouth mit Balken und Splitholz und nach Danzig mit Steinkohlen. Von hier ing es nach Dichtung eines am Spiegel vorgefundenen, nicht erheb⸗ ichen Lecks mit einer nach Antwerpen bestimmten Ladung eichener Eisenbahnschwellen am 7. November wieder in See. Das Schiff atte gegen 15 Fuß Tiefgang und 4 bis 6 Fuß Auswässerung. Die adung war ordnungsmäßig im Raume verstaut, die Besatzung, welche sich chon seit der ersten Wiederausreise von Geestemünde an Bord befunden atte, bestand, außer dem Schiffer Breland als Führer, aus dem Schiffer Meyerhoff als Steuermann, einem Bootsmann, einem Koch, zwei oll⸗ und zwei Leichtmatrosen. Dem Schiffsjournale zufolge ward im Abend des ersten Reisetages unter Rixhöft Wasser bei den Dumpen gefunden, jedoch lenz gepumpt. In den nächsten Tagen achte das Schiff widrigen und ziemlich heftigen Windes halber venig Fortgang. Erst am 13. November ward Helsingör passirt, am 14. bei Sturm Skagen, am 15. bei zunehmendem Sturm aus SSO. nd stark arbeitendem Schiff Honstholm. Das Schiff, das bis dahin mmer lenz gehalten werden konnte, zeigte sich nach Mitternacht
derart leck, daß das Wasser von nun ab mit den Pumpen nicht mehr bewältigt werden konnte. Zur Erleichterung ward der bisherige Kurs auf⸗ gegeben und das Schiff vor den Wind gelegt. Am 16. orkanartiger Sturm aus OSO. Das schwer stampfende und schlingernde Schiff nimmt unaufhörlich schwere Seen uber, während das Wasser im Raum trotz unausgesetzten Pumpens stetig wächst. Zur thunlichsten Erleich⸗ terung des Schiffs werden die Bramstangen nebst Naaen und Zu⸗ behör gekappt, auch die Buganker nebst Ketten über Bord geworfen, wonach es schien, als ob das Schiff sich wieder etwas höbe. Gegen Mittag 4 Fuß Wasser im Raum, die Leute können kaum noch pumpen. Am 17. fortdauernder Sturm aus OSO. Schiffer hofft, einen Hafen im Firth of Forth zu erreichen. Morgens all mählich abnehmender Wind, Mittags 5 Fuß Wasser im Raum. Am 18. abnehmender Seegang, am Morgen zunehmende Brise aus WSW., starker Nebel, 85 wird plötzlich die schottische Küste auf kurze Zeit gesehen, des halb südlich gehals't. 6 ½ Fuß Wasser im Schiff. Am 19., Nachmittags, erklärt auf Befragen die Mannschaft, nicht mehr pumpen zu können. Der Schiffer läßt nördlich halsen und beschließt, zur Rettung von Schiff, Ladung und Besatzung auf den Strand zu gehen. Abends 10 Uhr wird das Feuer von Aberdeen (Girdle⸗Naß) erblickt und gegen 11 Uhr stößt das Schiff beim Black Dog Rock (etwa 6 Seemeilen nördlich von Aberdeen) auf Grund. Nachts werden einzelne Feuersignale abgegeben. Am anderen Morgen bieten Fischerboote Hülfe zum Abbringen des Schiffs an, die der Schiffer jedoch zuruückweist, weil das bis zur Wasserlinie bereits voll gelaufene Schiff, auf tieferem Wasser ganz wegsinken würde. Nach erfolgter Besichtigung durch den deutschen Konsul in Aberdeen wird das bewegliche Schiffsinventar in Sicherheit gebracht, während etwa 3 der Ladung später aus dem gebrochenen Schiff an Land treiben. Am 23. November wird über die vorstehend angegebenen Thatumstände Verklarung vor dem deutschen Konsulate in Aberdeen abgelegt ö Richtigkeit von der gesammten Besatzung an Eidesstatt estätigt.
In der bereits am 22. November 1878 vom Seeamte zu London eröffneten Untersuchung dieses Seeunfalls sind alle Mitglieder der Besatzung als Zeugen vernommen worden und zwar, mit Aus⸗ nahme des Schiffers und Steuermanns, beeidigt. Es ist dadurch fest⸗ gestellt, daß stets nur eine der beiden schwer zu regierenden hölzernen Pumpen gebraucht und vor der Strandung kein Noth⸗ oder Lootsen⸗ signal gegeben worden ist. Mehrere Leute sagten aus, daß das Schiff schon zu alt zur Seefahrt und mit schlechten Segeln verse⸗ hen, ferner daß es sehr schwer beladen gewesen und schon in der Ostsee halbstündlich 22 bis 23 Zoll, später stündlich 2 bis 3 Fuß Wasser gemacht und die gebrauchte eine Pumpe sehr wenig geschafft habe, daß der Hafen von Aberdeen wohl noch zu erreichen gewesen sei. Es ward sogar der Verdacht ausgesprochen, das Schiff habe absichtlich weggesetzt werden sollen. Ueber den Zeitpunkt, an wel⸗ chem zuletzt vor der Strandung gepumpt worden, lauten die An⸗ gaben abweichend, von einigen Seiten, es sei 24 bis 36 Stun⸗ den, von anderen, es sei 3 ½ Uhr Morgens vor der (gegen 11. Uhr Abends erfolgten) Strandung gewesen.
Der in der Hauptverhandlung vom 30. Dezember 1878 vom Seeamte abgegebene Spruch schreibt den Seeunfall der voraufge⸗ gangenen stürmischen Witterung zu, tadelt den Schiffer Breland, daß er nicht für bessere Pumpeinrichtungen gesorgt und nicht recht⸗ zeit ig Nothsignale gezeigt habe, finden aber keine Veranlassung, ihm oder dem Steuermann, welchem letzteren ein Vorwurf überhaupt nicht treffe, nach dem Antrage des Reichskommissars die Gewerbe⸗ befugniß zu entziehen.
In den Entscheidungsgründen führt das Seeamt aus, daß nur die Frage, ob der Schiffer seine Pflicht verabsäumt, nicht, ob eine strafbare Handlung von ihm begangen, zur seeamtlichen Ent⸗ scheidung steht.
Daß den für den Schiffer ungünstigen Zeugenaussagen wegen ihrer imneren Unglaubwürdigkeit kaum Werth beizulegen.
Daß die Seetüchtigkeit des Schiffes nach dem Certifikate des Germanischen Lloyd und der im Frühjahr Wund Sommer gemachten Reisen nicht zu bezweifeln, eine zu schwere Beladung nicht anzu⸗ nehmen und die Ausrüstung des Schiffes nur insofern zu bemängeln sei, als der Schiffer wegen des ihm bekannten schweren Ganges der Pumpen bei der geringen Zahl seiner Leute für bessere und leichter zu handhabende Pumpeinrichtungen habe sorgen müssen.
Nach den Leckspringen des Schiffes habe der Schiffer sich richtig benommen, nur sei es nicht gerechtfertigt, daß er vor der Strandung gar keine Nothsignale gezeigt, durch welche wohl noch Hülfe hätte herangezogen werden können. Nach der Weigerung der Leute aber, weiter zu pumpen, sei nur übrig geblieben, auf den schon nahen Sen zu gehen. Bei und nach der Strandung sei ordnungsmäßig verfahren.
Der Reichskommissar legte hiergegen die Beschwerde an das Ober⸗Seeamt ein und beantragte, sowohl Schiffer als Steuermann ihrer Gewerbebefugniß in beiden Eigenschaften zu entkleiden. Damit verband er zugleich den Antrag, die Angelegenheit Betreffs der Frage einer dolosen Verschuldung von Schiffer und Steuermann und wegen der Seeuntüchtigkeit des Schiffes an das Seeamt zurückzuverweisen, eventuell die Beweisaufnahme nach dieser und allen übrigen Richtungen hin beim Ober⸗Seeamte zu wiederholen und zu ergänzen. Zur Begrün⸗ dung führte er aus, daß die dolose Verschuldung sehr wohl einen Grund zur Entziehung der Gewerbebefugniß abgeben könne, also vom See⸗ amte mit zu untersuchen gewesen, und daß die Seetüchtigkeit des Schiffs durch ein unbeschworenes bloßes Privatattest, wie das Cer⸗ tifikat des Germanischen Lloyd, nicht bewiesen sei, also noch ander⸗ weit dargethan werden müsse. In ersterer Beziehung sei eine Zu⸗ rückverweisung an das Seeamt deshalb nicht zu umgehen, weil sonst den Betheiligten nur eine Instanz bleibe, die andere aber ent⸗ zogen werde. 8 d
Gegen das Verhalten des Schiffers fand der Reichskommissar insbesondere auszusetzen, daß er das Schiff bei seinem seeuntüchtigen Zustande nicht mit Eichenschwellen und nicht so schwer, als geschehen, hätte beladen sollen, daß er dasselbe schon in Danzig ordentlich hätte repariren lassen, jedenfalls aber nach dem ersten Wassermachen bei Rixhöft behufs gründlicher Reparatur zurückführen müssen. Die Pumpen seien mangelhaft und den Leuten unrichtiger Weise der Ge⸗ brauch nur einer Pumpe gestattet gewesen. Das Kappen der Bram⸗ stangen und Raaen, das Werfen der Buganker und Ketten seien ver⸗ kehrte Maßregeln gewesen, durch welche das Schiff manövrirunfähig gemacht und wichtiger Hülfsmittel beraubt worden sei. Statt schon 24 — 36 Stunden vor der Strandung mit Pumpen aufhören zu lassen und statt seine Leute zu fragen, ob sie ermüdet seien, habe der Schiffer seine Autorität geltend machen und das Pumpen, mit den nöthigen Ruhepausen, so lange fortsetzen lassen sollen, bis, was sehr wohl möglich gewesen, das Schiff in Sicherheit, insbesondere in den Hafen von Aberdeen gebracht worden sei. Fehlsamer Weise habe der Schiffer vor der Strandung kein Noth⸗ oder Lootsensignal gegeben und sich dadurch der Möglichkeit beraubt, fremde Hülfe zu erhalten, von der doch allein noch Rettung zu hoffen gewesen. Auch nach der Strandung sei nur ungenügend signalisirt und sogar die von Fischerbooten angebotene Hülfe zurückgewieseu, während doch das Schiff noch ab⸗ und in den Hafen habe gebracht werden können. 5 1““
Sehr mit Unrecht halte das Seeamt die unter sich übereinstim⸗ Seees und beschworenen Aussagen mehrer Zeugen für unglaub⸗ würdig. 8
Vom Schiffer und Steuermann waren noch umfeangreiche Gegenerklärungen mit dem Antrage auf Abweisung der Be⸗
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schwerde des Reichskommissars, bez. des vom Seramte gegen den Schiffer ausgesprochenen Tadels zu den Akten gelangt.
In der öffentlichen Versammlung vor dem Ober⸗ Seeamte führte zunächst der Reichskommissar seine Beschwerde und die damit verbundenen Anträge mündlich noch näher aus, worauf Schiffer Breland und Steuermann Meyerhoff kurz erwiderten. Nach Stellung einiger Fragen an Beide zog sich das Ober⸗Seeam zur Feststellung seines Spruches zurück, welcher lautete:
Der Spruch des Seeamts zu Emden sei dahin abzuändern, da
dem Schiffer Breland die Befugniß zur Ausübung des Schiffer
gewerbes zu entziehen, diejenige zur Ausübung des Steuermanns⸗ gewerbes aber zu belassen und die baaren Auslagen des Beschwerde⸗ verfahrens nicht in Ansatz zu bringen seien. Dem Steuermann Mexyerhoff die Befugniß zur Ausübung des Gewerbes als Schiffer oder Steuermann zu entziehen, liege keine Veranlassung vor. 1
Gründe. Es habe, als das Schiff „Gustav“ sich am 19. No⸗ vember angesichts der schottischen Küste befunden, noch keine Noth⸗ wendigkeit vorgelegen, das Schiff auf den Strand zu setzen. Durch
umpen habe das Schiff recht wohl noch mindestens bis zum andern
ag über Wasser und bei dem ablandigen Winde von der Küste gehalten werden können und es würde dann bei der Nähe des Lan⸗ des und eines Hafens wahrscheinlich Gelegenheit vorhanden gewesen sein, dasselbe auch in Sicherheit zu bringen. Anstatt aber seine Leute energisch zum Pumpen anzuhalten und ihnen vielleicht selbst mit gutem Beispiele voranzugehen, habe der Schiffer es bei der Frage bewenden lassen, ob sie noch pumpen könnten. Daß die Leute dazu, wie sie denn behauptet, am Nachmittage des 19. November nicht mehr im Stande gewesen seien, können den Umständen nach nicht angenommen werden, da sie mindestens seit 3 ½ Uhr früh, nach anderen Angaben sogar 24 bis 36 Stunden vor der Strandung nicht mehr an der Pumpe gearbeitet hätten, wie denn auch der Bootsmann ausgesagt, daß er noch keineswegs ermüdet gewesen. Die danach dem Schiffer zur Last zu legende fehlsame Beurtheilung seiner Lage und der von ihm im entscheidenden Augenblicke be⸗ wiesene Mangel an Thatkräfte ließen bei ihm solche Eigen⸗ schaften vermissen, wie sie für einen Seeschiffer erforderlich seien, und es falle diese Bemängelung um so schwerer ins Gewicht, als auch das von ihm angeordnete Kappen der Bramstangen und Raaen, namentlich aber das Werfen der Buganker und Ketten als ungeeig⸗ nete und gefährliche Maßregeln zu bezeichnen sei, welche das Schiff nur unnesentlich erleichtert, seine Manövrirfähigkeit aber verringert und ihm die Möglichkeit entzogen hätten, sich erforderlichenfalls vor den Ankern festzulegen. 1
Darin, daß die Frage einer dolosen Verschuldung des Strandens nicht von der seeamklichen Entscheidung auszuschließen gewesen sei⸗ trat das Ober⸗Seeamt dem Reichskommissar aus dem von ihm an⸗ geführten Grunde bei, fand aber keine Veranlassung, die Sache des⸗ halb an das Seeamt zurückzuverweisen, weil weder dem Reichs⸗ kommissar die Gelegenheit entzogen gewesen sei, die seiner Ansicht nach für eine dolose Verschuldung sprechenden Gründe vor dem See⸗ amte zu erörtern, noch dem Schiffer bezw. Steuermann, sich dagegen zu vertheidigen. Seinerseits eine dolose Verschuldung anzunehmen, sah das Ober⸗Seeamt sich nicht in der Lage. 8
Wenn auch das Ober⸗Seeamt, insoweit im Einverständnisse mit dem Reichskommissar, die Seetüchtigkeit des Schiffs „Gustav“ im November v. J. nicht durch ein im März v. J. ausgestelltes Klassi⸗ fikationscertifikat des Germanischen Lloyd als dargethan ansehen konnte, so nahm es doch an, daß der Schiffer die ihm vor Antritt der Reise obliegende Sorge für die Seetüchtigkeit seines Schiffes nicht verabsäumt, da er nach der im Anfang des Jahres vorgenom⸗ menen umfänglichen Reparatur des Schiffes, sowie nach dessen dann erfolgter günstiger Klassifizirung beim Germanischen Lloyd, nament⸗ lich aber nach den hinterher unter seiner Führung ungefährdet zurück⸗ gelegten fünf Reisen den „Gustav“ mit gutem Grunde für ein see⸗ tüchtiges Schiff halten konnte, und einen vor der letzten Ausreise gefundenen Leck noch hätte dichten lassen. 1
Die Ladung des Schiffes sei zwar schwer, aber nichtzu schwer gewesen, indem die Auswässerung, selbst wenn sie nur 4 Fuß be⸗ tragen, bei etwa 15 Fuß Tiefgang noch genügt hätte. 1
Die Einrichtung der Pumpen könne als besonders mangelhaft oder ungenügend nicht angesehen werden und der Gebrauch nur einer Pumpe erkläre sich aus der schwachen Besatzung des Schiffes.
Von der Abgabe von Noth⸗ oder Lootsen⸗Signalen sei bei dem am 19. November herrschenden Nebel ein Erfolg nicht zu erwarten gewesen, also auch nicht zu tadeln, daß sie unterblieben. 1 1.
Das Verhalten nach der Strandung sei den Umständen angemessen gewesen.
Die Verhandlung vor dem Ober⸗Seeamt am 21. März hat folgenden Fall zum Eegenstande: 8
Der⸗Schooner „Kronprinz Ernst August“ von Papenburg, in den Jahren 1862 und 1863 erbaut, und zu 444,7 cbm. Nettoraum⸗ gehalt vermessen, verließ am 11. November 1878 den Hafen von Hartlepool um nach Lübeck zu fahren. Die Ladung des Schiffs be⸗ stand aus 90 t Steine, 40 t Cokes und 1100 Sack = 125,t Cement. zusammen 255 t = 255 000 kg. Ueber den Verlauf dieser Reise haben der Schiffer B. W. Meyer, der Steuermann J. M. Poel⸗ mann und zwei Matrosen vor einem Notar in Grymsby Verklarung abgelegt, welche nicht beeidigt worden ist. Dieselbe ergiebt Folgendes: Das Schiff sei beim Auslaufen aus dem Hafen von Hartlepool dicht und seefest gewesen. Bis zum 14. November habe sich das Wetter sehr unbestandig gezeigt. Am Morgen des 15. November sei durch einen starken Nordostwind das Topsegel, Stag⸗ und Hauptsegel zer⸗ rissen worden und demnächst habe eine schwere See beide Böte und einen großen Theil der Schanzkleider und Gitter über Bord gewaschen. Dabei sei die große Luke schadhaft geworden, so daß das Wasser in das Schiff eingedrungen sei. Die Pumpen seien in Bewegu gehalten worden; gleichwohl habe man um 10 Uhr Abends nach fort gesetztem schweren Arbeiten des Schiffs und nachdem wiederholt schwere Seen über das Deck gegangen seien, gefunden, daß das Wasser im Raum stetig stieg. Die Reetingstützen seien weggebogen und die Wassergänge offen gewesen. Man habe den Leck, so gut es ging, gestopft und mit allen Händen die ganze Nacht hindurch ge⸗ pumpt. Von 7 Uhr Morgens sei ein Fischerkutter, die Smak „Spe⸗ ratus“, vor Hull herangekommen und habe Beistand angebaten, welchen. man angenommen. Um 3 Uhr Nachmittags habe der „Speratus“ de a „Kronprinz Ernst August“ in Tau genommen, um ihn nach dem zunächst erreichbaren Hafen zu bringen. Um 6 Uhr habe man be merkt, daß der „Kronprinz Ernst August“ einen schweren Leck am Hintersteven hatte, und bald darauf seien gegen 7 Fuß Wasser in Raum gewesen. Nunmehr habe die Besatzung des „Kronprinz (Erns August“ denselben, um ihr Leben zu retten, in dem Boot des „Speratus'“ verlassen, sei demnächst von dem Kutter „Empreß vor Scarborough“ aufgenommen und in Grimsby gelandet worden.
Diese Angaben sind durch die von dem Königlichen Seeamt in Emden geführte Untersuchung im Allgemeinen bestätigt wotden.
Das bezeichnete Seeamt hat am 21. Januar 1879 seigen Spruch dahin abgegeben: 1
1 „SDen Verlust des Schiffs „Kronprinz Ernst Augrast“ ist durch
höhere Gewalt verursacht. Weder das Verhalten des Kapitänz und Steuermgans, noch dasjenige oer übrigen Mannschagt giebt zu irgend welchem Tadel Veranlassung und liegen Gründe, dem Kapitän oder Steuermann die Konzession zur ferneren Ausühung ihres Gewerbes
zu entziehen, nicht vor.“