1879 / 75 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

anzunehmen, ungültig seien. „Man redet unaufhörlich“, sagt der Bischof von Grenoble, „von den Gesetzen, welche außer⸗ halb der Konkordate entstanden sind. Natürlich sind dieselben null und nichtig und können die Kirche nicht binden, da diese sie nicht unterzeichnet hat. Um die Ordnung nicht zu stören, fügen sich die einzelnen Kirchen und die Katholiken in diese Gesetze; darum haben sie aber für die katholische Kirche, welche sie weder mit berathen noch ihnen zugestimmt noch sie unterzeichnet hat, noch lange keine bindende Kraft.“ „Dieser Gehorsam,“ sagt dagegen der Minister, „ist nicht

tetwa eine bloße Toleranz Seitens der französischen Katholiken

und Kultusdiener, er ist eine Pflicht. Die entgegengesetzte Lehre, wie Ew. Hochwürden sie vorträgt, wäre in Widerspruch mit den sichersten Grundsätzen unseres öffentlichen und Kon⸗ kordatsrechts. Diese Grundsätze verbürgen die freie Aus⸗ übung der Staatsgewalt in den Materien, die nicht dem rein geistlichen Gebiete angehören. Dieses Recht, ein wesentliches Attribut der Landeshoheit, welche jeder Staat in seinem Ge⸗ biete ausübt, könnte nur durch förmliche Verträge eingeschränkt werden. Das Konkordat vom 26. Messidor des Jahres IX., welches die Regierung achtet und auch von den Vertretern der kirchlichen Autorität geachtet zu sehen wünscht, gewähr⸗ leistet in Frankreich die freie Ausübung des katholischen Glaubens und die Oeffentlichkeit seines Kultus; aber es macht durchaus nicht die Rechte, welche der Regierung in den Fragen der öffentlichen Ordnung, hinsichtlich des Regimes des Unter⸗ richts und der geistlichen Kongregationen zustehen, von der Genehmigung der Kirche abhängig. Was die Kongregationen betrifft, so glaube ich Ew. Hochwürden daran erinnern zu müssen, daß dieselben zu der Zeit, da das Konkordat unter⸗ zeichnet wurde, in Frankreich nicht anerkannt, in keiner Be⸗ stimmung dieses Verfahrens vorausgesehen waren und mit⸗ hin gesetzlich unter der ausschließlichen Herha des Staats geblieben sind. Meines Erachtens ist also, Monseigneur, in der Lehre, welche Sie zu meinem Bedauern in Ihrem Hirten⸗ briefe vom 15. März vortragen, das Konkordat nicht minder verkannt, als das bürgerliche Gesetz. Diese irrthümliche Lehre ist stets tadelnswerth, selbst wenn sie in einer amtlichen Mittheilung eines Prälaten an die Gläubigen seiner Diözese verkündigt wird. Es steht zu befürchten, daß sie dann von dem Parteigeiste als eine Aufreizung zum Ungehorsam gegen die Gesetze ausgelegt werden könnte“.

26. März. Aus dem heutigen „Journaloffficiel“ ergiebt sich, daß durch Dekret des Präsidenten vom 25. d. M. die drei bisherigen Präfekten Algeriens durch drei Republikaner ersetzt worden sind. Einer der neuen Präfekten ist der Pariser Gemeinderath Graux, der die Präfektur von Konstantine erhält. General Saussier (früher Mitglied der Linken der Nationalversamm⸗ lung) ist zum Ober-Befehlshaber des 19. Armee⸗Corps (Algerien) ernannt worden.

2N. März. (W. T. B.) Der Präsident Grévy begab sich heute Nachmittag um 1 ½ Uhr nach der groß⸗ britannischen Botschaft, um Ihrer Majestät der Königin Victoria einen Besuch abzustatten. Die Königin hat Nach⸗ mittags um 4 ½ Uhr mittelst Separatzuges ihre Reise nach Italien auf dem Wege über Modane fortgesetzt.

Die Bureaux sämmtlicher Gruppen der Linken des Senats wie der Deputirtenkammer haben ihre Mitglieder zu Plenarsitzungen, behufs Verständigung über die ck⸗ verlegung der Kammern nach Paris für morgen nach Paris berufen. Die Gruppen der Linken der Deputirten⸗ kammer sind bereit, jede Garantie zu leisten, welche der Senat für die Beschränkung der Arbeiten des Kongresses verlangen könnte.

Italien. Rom, 27. März. (W. T. B.) Die De⸗ putirtenkammer setzte heute die Berathung des Ein⸗ nahmebudgets sort. Minghetti begründete die von ihm eingebrahte Tagesordnung, wonach die Kammer die wei⸗ tere Entschließung sich bis nach Vorlegung des Finanzexposes vorbehalten sollte, und führte dabei aus, daß er in vielen Stücken mit dem Finanz⸗Minister übereinstimme. Der Ueber⸗ schuß von 14 Millionen, der sich ergeben habe, sei nicht aus⸗ reichend, um die Abschaffung einiger Steuern zu recht⸗ fertigen; die Aufherung der Mahlsteuer müsse durch die bei anderen Abgaben vorzunehmenden Reformen ermöglicht werden. Er könne, damit das Gleichgewicht nicht gestört werde, so lange nicht für die Aufhebung von irgend welchen Steuern stimmen, als nicht für diese Steuern ein anderweiter Ersatz geschaffen sei. Cairoli beantragte und begründete eine Tagesordnung, wonach die Kammer ihren Beschluß vom 7. Juli v. J. in Betreff der Aufhebung der Mahlsteuer aufrecht erhält und erklärt, daß sie die in dem Programm der Linken enthaltenen Resormen annehme. Cairoli ging dabei auf eine Kritik der Verwaltung der Rech⸗ ten ein und befürwortete das Programm der Linken, das hauptsächlich die Aufhebung der die ärmeren Bevölke⸗ rungsklassen bedrückenden Steuern bezwecke. Zugleich forderte er die Fraktionen der Linken auf, von allen Rekrimi⸗ nationen abzusehen und sich zur Durchführung des Pro⸗ gramms der Linken unter einander zu verständigen. Darauf sprach Crispi den Wunsch aus, daß der Tagesord⸗ nung Cairoli's noch die Worte „indem die Kammer von den Erklärungen des Ministeriums Akt nimmt“ hinzugefügt wer⸗ den möchten. Nicotera beantragte dagegen die Annahme einer Tagesordnung, wonach die Kammer einfach Akt von den Erklärungen des Ministeriums nehme. Ercole be⸗ antragte eine andere, wonach die Kammer, indem sie von den Erklärungen der Minister Akt nehme, die bereits früher aus⸗ gedrückten Beschlüsse bezüglich einzuführender Ersparungen und der Steuerreform aber aufrechterhalte. Im weiteren Verlaufe der Sitzung sprachen noch Bertani, Righi und Sella. Letzterer wies die Beschuldigungen Cairoli's gegen die Rechte zurück. Schließlich wurde die Fortsetzung der Debatte auf morgen vertagt.

Türkei. Konstantinopel, 27. März. (W. T. B.) Der Sultan läßt aus den überflüssigen Gold⸗ und Silber⸗ gegenständen in den Kaiserlichen Palästen Geld zum Ankauf von Kaimes prägen.

Philippopel, 26. März. Der ostrumelische Finanz⸗ direktor Schmidt hat sein Demissionsgesuch eingereicht. Die internationale Kommission hat in Folge dessen beschlossen, bei den europäischen Kabinetten die offtzie e Anzei e zu erstat⸗ ten, daß sie den Art. 19 des Berliner Vertrages nicht durch⸗ zuführen vermocht habe.

Skutari, 27. März. Zehn türkische Bataillone werden aus Konstantinopel hier erwartet. Es hat den An⸗ schein, als ob die türkische Regierung sich entschlossen habe, die Albanesen zu entwaffnen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 26. März. Die Mittheilung des „Prawitelstwennyj Westnik“ (Regie⸗ rungsboten) über das gestern Nachmittag um 1 Uhr auf den Chef der Gensd'armen, General⸗Adjutanten Drenteln ver⸗ übte Attentat lautet nach dem „St. Pet. Herold“ wie folgt:

General⸗Adjutant Drenteln fuhr in einer Kutsche auf der Lebjashij⸗Chaussee, längs dem Sommergarten, von seiner Wohnung aus zum Winterpalais hin, zur Sitzung des Mi⸗ nister⸗Comités. Auf der Mitte der Chaussee holte ein junger Mann zu Pferde die Kutsche ein und hielt sich auf der linken Seite, uͤbrigens nur kurze Zeit, in gleicher Höhe mit der⸗ selben, spornte darauf aber sein Pferd zu schnellerem Gange an und schoß, indem er sich dann schnell umwandte, aus einem Revolver auf den in der Kutsche sitzenden General⸗ Adjutanten Drenteln. Die Kugel traf das rechte vordere Fenster der Equipage und fuhr quer durch das Fenster der rechten Thür wieder heraus, wobei die Scheiben beider Fenster zer⸗ schmettert wurden. General⸗Adjutant Drenteln blieb, Gott sei Dank, unversehrt, behielt seine volle Geistesgegenwart und befahl seinem Kutscher, die Pferde rasch anzutreiben und den davonsprengenden Bösewicht zu verfolgen. Ungeachtet der Schnelligkeit, mit welcher der Reiter davonjagte, ver⸗ loren die Verfolger denselben bis zur Ecke des Quai und der Gagarinskaja, in welche Straße derselbe einbog, nicht aus dem Auge. General⸗Adjutant Drenteln bog in diese Straße ein, fuhr weiter und traf bereits auf der Ecke der Woskressenskaja und Sacharjewskaja einen Gorodowoj, welcher das Pferd des Bösewichts am Zügel hielt. Der Gorodowoj erzählte, daß der Bösewicht mit dem Pferde gestürzt war, dasselbe verlassen und sich auf einem Miethsfuhrwerke ent⸗ fernt hatte. Es ist sehr erklärlich, daß die Verfolgung eines Reiters, welcher rasch dahinsprengte, in einer Equipage keinen vollkommenen Erfolg haben konnte; daher hatte auch der Gorodowoj, welcher das zurückgelassene Pferd aufgriff, keine Ahnung von dem Vorgefallenen und verfolgte den sich flüchten⸗ den Verbrecher nicht. Zur Ergreifung des Verbrechers wurden sofort die nöthigen Maßregeln ergriffen. 8

In Twer ist am 24. März nach einem kurzen, schweren Leiden der Erzbischof von Twer und Kaschin, Eusebius, verstorben. In diesen Tagen wird die Ankunft des persi⸗ schen Erbprinzen hier erwartet.

Asien. China. Peking, 25. Dezember 1878. Das chinesische offizielle Blatt, die „Peking Zeitung“, veröffentlicht am 13. Oktober, am 18. November und am 12. Dezember zwei Kaiserliche Edikte und den Bericht eines Provinzial⸗Gouverneurs, welche ein trauriges Licht auf die Hungersnoth in China und auf einige dort noch herrschende, in Europa kaum geahnte abscheuliche Mißbräuche, wie das Ertränken der Kinder weiblichen Ge⸗ schlechts, werfen.

Diese Edikte und der Bericht lauten in der Uebersetzung

wie folgt: Nothstand in China. 8 Edikt vom 13. Oktober 1878. (Kuangsü 4 J. 9 M. 18 T.) 8

„Nachdem im vergangenen Jahre Shansi von einer so schweren Hungersnoth heimgesucht worden war, trafen im Sommer dieses Jahres glücklicher Weise Nachrichten von dort ein, des Inhalts, daß im 5. Monat (Juni 1878) der Himmel sein segensreiches Naß gespendet und man konnte wieder Hoffnung feassen. Leider aber ist darauf in vielen Distrikten der Provinz im 6. Monat (Juli cr.) wieder eine schreckliche Trocken⸗ heit eingetreten. Die Aussichten für den kommenden Winter und Frühling sind dadurch sehr trübe geworden. Um im Voraus gerüstet zu sein, wird daher dem Gouverneur von Shantung be⸗ fohlen, ohne Verzug 120 000 Piculs“) Reis von dem Reistribut seiner Provinz in der Weise nach Shansi zu schaffen, daß vor Ende des Jarres die gesammte Quantität dort anlangt. Abgesehen von anderen kleinen Nebenausgaben, für welche der Gouverneur von Shantung gleichfalls zu sorgen hat, sind aber die sehr erheblichen Kosten des außerordentlich schwierigen Transports zu decken. Zu diesem Zwecke wird das Finanz⸗Ministerium angewiesen, 200 000 Taels**) zur Verfügungzu halten. Schließlich werden der Kaiserliche Spezialk mmissar für Shansi, Yen⸗chingꝛming, und der Gouverneur von Shansi, Tséng⸗kno⸗chüan (Bruder Tséng⸗kno⸗fan's, Onkel des als chinesischer Gesandter nach England geschickten Tséng chi⸗tse), ermahnt, die bei Vertheilung des Getreides ꝛc. nöthigen Maßregeln auf das Sorg⸗ samste zu leiten“. 1 Bericht des Gouverneurs Tan⸗chung⸗lin über die Unterdrückung der Opium⸗Kultur in der Provinz ““ Shansi, 18. November 1878.

Im Eingang bemerkt der Gouverneur, daß er sich in Gemeinschaft mit dem General⸗Gouverneur von Shensi und Kansu, Tso⸗tsung⸗tang, die große Dürre des vorigen Herbstes, wo das Land mit Mohn ebenso wie mit anderen Feldfrüchten nur in beschränktem Maßstabe habe bestellt werden können, zu Nutzen gemacht habe, um den wiederholten Kaiserlichen Dekreten nachzukommen und der Mohnkultur in seiner Pro⸗ vinz ein Ende zu machen.

„Die Provinzialrichter, Schatzmeister und Kreisintendanten“, fährt der Berichterstatter fort, „wurden mit der Instruktion ver⸗ sehen, alle Dörfer und Weiler durch tüchtige Delegirte bereisen zu lassen und alle Mohnpflanzen mit Stumpf und Stiel auszurotten. Der desfälligen Berichterstattung der Ortsbehörden und der Dele⸗ girten entnehme ich nun, daß in manchen Fällen die Landbevölkerung, dem ertheilten Befehle freiwillig nachkommend, die Zerstörung der Mohnpflanzungen selbst vorgenommen und die Aecker mit an⸗ deren Feldfrüchten bestellt hat, in anderen Fällen dagegen ihre Wäber und Töchter abschickte, um sich dem Voll⸗ zuge des amtlichen Befehls zu widersetzen; auch in diesen Fällen jedoch genügten freundlich und ernstmahnende Worte, um sie zum Ausrupfen des schädlichen Gewächses zu bewegen. An anderen Orten dingten die Beamten Leute aus dem Volk, die sonst nichts zu essen hatten, und ließen durch dieselben gegen Arbeitslohn die jungen Sprößlinge ver⸗ tilgen. Auf diese Weise ist, wie ich durch zu diesem Zweck heimlich entsandte Militärmandarinen habe feststellen lassen, die Mohnblume selbst in den abgelegenen und dünnbevoölkerten Distrikten der Provinz verschwunden. In größeren Mengen wurde der Mohn im laufenden Jahr überhaupt nur auf beiden Ufern des Wé⸗ho (Flusses Wé) vor⸗ gefunden, während er in den entlegeneren Gegenden nur wenig ver⸗ treten und nur in kleineren Quantitäten unter Korn und Bohnen gemischt war. Als nun die Bauern gewahr wurden, daß die von den Behörden zu diesem Zweck gemietheten, armen, Hunger leidenden Leute hingingen, den Mohr zu zerstören und dafür Catti⸗-weise be⸗ zahlt wurden, da legten sie auch selbst Hand ans Werk und boten die auf Karren herangeschleppten ausgerissenen Pflanzen den Beamten zum Verkauf an. Auf diese Weise ging die Ausrottung rasch von

Statten.“ K Edikt vom 12. Dezember 1878. (Kuangsü 4. 11. 19.) „Der Censor Wanghsi hat in einer Denkschrift an den Thron auf grobe Mißbräuche, die bei Ausführung der Maßregeln zur Hebung des

*) 1 Picul = 60 kg. * e) 1 Tael = 5

Nothstandes in Shansi vorgekommen sein sollen, aufmerksam gemacht. In vielen Fällen soll die Entrichtung der Steuern, trotz der Kaiserlichen Edikte, durch welche dieselben erlassen worden waren, erzwungen, resp. um Erlaß der Abgaben erst eingekommen worden sein, nach⸗ dem die Erbebung der Steuern beinahe vollendet war; in anderen Fällen unterdrückte man die Kaiserlichen Edikte, durch welche die Steuern erlassen wurden, so lange, bis die Steuern eingetrieben worden waren. Das Unterpersonal der Amtsdiener hat besonders das Seinige in Erpressungen geleistet. Die Geld⸗ und Naturalienspenden der Regierung sind daher nur zum Theil zur Vertheilung gelangt, und ist auf diese Weise das Volk der Huld seines Souveräns vielfach verlustig gegangen.

Die Hungersnoth in Shansi (heißt es nach obiger Angabe des Inhalts der Eingabe des Censors im Edikte weiter, ist Gegenstand unserer ernsten und sorgenvollen Erwägung.

Was nützen aber alle uasere Bemühungen, wenn das, was der Censor berichtet, der Wahrheit gemäß ist? Der Kaiserliche Kom⸗ missar Yen⸗thing⸗ming und die Ober⸗Provinzialbehörden werden an⸗ Freebe⸗ strenge Untersuchungen anzustellen und die Schuldigen zur

echenschaft zu ziehen.

Die Opiumkultur und den Ersatz derselben durch Seidenkultur, worüber der Censor in einer anderen Eingabe berichtet hat, angehend, so ist der Anbau der Mohnpflanze, weil die Interessen des Volkes schädigend, schon längst verboten, und an dessen Statt Getreidebau angeordnet worden. Der Boden ist jedoch nicht gleichmäßig reich und wird es sich daher empfehlen, die weniger ergiebigen Ländereien auszusondern und mit Baumwolle und Maulbeerbäumen zu bepflanzen.

Die abscheuliche Sitte ferner, Kinder weiblichen Geschlechts zu ersäufen, die in Shansi in großem Umfange eingerissen ist, wird wie schon durch viele frühere Edikte, hiermit aufs Strengste verpönt.“

Zu dem Berichte vom 18. November und dem Edikte vom 12. Dezember ist zu bemerken, daß durch den Anbau der Mohnpflanze in China in der That ein großer Theil des⸗ jenigen Areals fortgenommen wird, welches zum Anbau des für die Ernährung der Bevölkerung erforderlichen Reises und Weizens unentbehrlich ist. Trotz energischer Maßregeln einzelner Gouverneure ist es der Regierung bisher nicht gelungen, dem Umsichgreifen der Opiumkultur in China Ein⸗ halt zu thun. Vielmehr beginnt seit einigen Jahren der ein⸗ heimische Opium dem aus Indien importirten auf dem chine⸗ sischen Markte eine erfolgreiche Konkurrenz zu machen.

Statistische Nachrichten.

““ Das diesjährige Februarheft (Nr. 202) der „Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Centralstelle für die Landesstatistik“ ent⸗ hält eine Statistik der Gymnasien, Realschulen und höhe⸗ ren Mädchenschulen im Großherzogtbum Hessen während des Schuljahres 1877/78. Wir entnehmen derselben folgende Angaben: An den 6 Gymnasien zu Darmstadt, Bensheim, Gießen, Büdin⸗ gen, Mainz und Worms waren in dem genannten Jahre 95 ordent⸗ liche Lehrer und 27 außerordentliche und Hülfslehrer, im Ganzen also 122 Lehrer thätig. Von denselben waren definitiv angestellt 89, akademisch gebildet 84, seminaristisch gebildet 10, bis zu 25 Jah⸗ ren alt 9, über 60 und darüber 4. Das Diensteinkommen be⸗ zifferte sich von 1500 bis 5400 Die Zahl der Klassen an die⸗ sen 6 Gymnasien war 64. Die Gesammtzahl der Schüler betrug 2063, von denen die erste Klasse besuchten 281, die zweite 428, die dritte 425, die vierte 292, die fünfte 283, die sechste 354. Von diesen Schülern hatten das niedrigste Alter von 9 Jahr n 77, 151 waren 19 Jahre und darüber alt. Zur evangelischen Konfession zählten 1295, zur römisch⸗katholischen 523, zur alt⸗katholischen 10, zur deutsch⸗katholischen 13, zur israelitischen 212, zu anderen Kon⸗ fessionen 10 Schüler. Aus dem Orte der Anstalt waren 1312, aus anderen hessischen Orten 600, aus anderen Staaten des Reiches 145, aus nichtdeutschen Staaten 6 Schüler. Abgegangen sind mit dem Zeugniß der Reife für die Universität und gleichgestellte Anstalten am Schlusse des Schuljahrs 125 Schüler, von welchen 6, 17 Jahre alt ;44, 18 Jahre alt; 26, 19 Jahre alt, und 49, 20 Jahre und darüber alt waren. Mit dem Zeugniß der Befähigung zum einjährigen Militärdienst im Laufe und am Schlusse des Schuljahres wurden entlassen 66; davon waren 25 unter 17 Jahre, 16, 17 Jahre, 14, 18 Jahre, 10, 19 Jahre und 1 darüber alt. Die mit Maturitätszeugnissen Entlassenen gingen zu folgenden Berufsfächern über: evangelische Theologie 10, katholische Theologie 5, Jurisprudenz 34, Medizin 31, Philologie 17, Kameral⸗ wissenschaft 2, Forstwissenschaft 7, Bau⸗ und Ingenieurfach 4, Ma⸗ schinenfach 1, Mathematik und Naturwissenfchaften 9, Chemie 1, Militär⸗ und Marinedienst 3, Post⸗, Telegraphen⸗, Eisenbahndienst 1. Schulgeld zahlten 1972, kein Schulgeld zahlten 108 Schüler. An Schulgeld ist eingegangen im Ganzen 126 778 An den 15 Realschulen zu Darmstadt (2), Offenbach (2), Mainz (2), Große⸗Umstadt, Michelstadt, Gießen, Alsfeld, Friedberg, Alzey, Bingen, Oppenheim und Worms unterrichteten 133 or⸗ dentliche und 168 außerordentliche und Hülfslehrer, von denen 86 akademisch und 40 seminaristisch gebildet waren. Von diesen Lehreru standen im Alter von 20 25 Jahren 8, 60 und darüber Jahre alt waren 10. Das geringste Diensteinkommen von 1500 und weniger hatten 7, das höchste Diensteinkommen über 5000 bis 5400 hatten 2 Lehrer. Die 15 Realschulen hatten zusammen 115 Klassen, welche von 4616 Schülern besucht wurden, und zwar besuchten die erste Klasse 334, die zweite 537, die dritte 652, die vierte 657, die fünfte 793, die sechste 700, und die Vorschulen 943 Schüler. Von diesen Schülern zählten das niedrigste Alter, nämlich 6 Jahre, 125, das höchste Alter, 19 Jahre und darüber, 21. Zur evangelischen Konfession zählten 3085, zur römisch⸗katholischen 786, zur alt⸗katholischen 31, zur deutsch⸗ katholischen 37, zur israelitischen 674, und zu anderen Konfessionen 3 Schüler. Aus dem Orte der Lehranstalt waren 3013, aus anderen hessischen Orten 1304, aus anderen Staaten des Reiches 265, aus nichtdeutschen Staaten 34. Mit dem Zeugniß der Reife abgegangen sind 23, mit dem Zeugniß der Befähigung zum einjährigen Militärdienst 276. Von den mit Maturitätszeugniß Entlassenen sind zu folgenden Berufsfächern übergegangen: Thier⸗ heilkunde 1, Philologie 5, Kameralwissenschaft 1, Forstwissenschaft 2, Bau⸗ und Ingenieurfach 1, Maschinenfach 3, Mathematik und Naturwissenschaften 7, Chemie 2, anderer Beruf 1. Schulgeld zahlten 4346 Schüler, kein Schulgeld zahlten 171. Schulgeld ist eingegangen im Ganz n 222 109 An höheren Mädchen⸗ schulen besaß das Großherzogthum in dem genannten Jahre 2, eine zu Darmstadt und eine zu Offenbach. An den⸗ selben wirkten 23 ordentliche Lehrkräfte, 15 Lehrer Sund 8 Lehrerinnen und 31 außerordentliche und Hülfs⸗ lehrer und Lehrerinnen. Von den Lehrern waren 7 akademisch und 8 seminaristisch gebildet. Die Mehrzahl dieser Lehrer und Lehrerin⸗ nen, nämlich 15, standen im Alter von 30 bis 40 Jahren. Das niedrigste Einkommen von 1500 und weniger hatten 6, das höchste von 4500 bis 5000 bezogen 2 Lehrer. Die beiden An⸗ stalten hatten zusammen 22 Klassen, welche von 718 Schülerinnen besucht wurden. Die erste Klasse besuchten 22, die zweite 42, die dritte 45, die vierte 70, die fünfte 69, die sechste 107, die siebente 94, die achte 100, die neunte 91, die zehnte 36, das Seminar 42. Im jüngsten Alter von 6 Jahren standen 52, im höchsten von 19 Jahren und daruͤber 5 Schülerinnen. Zvr evangelischen Konfession bekannten sich 578, zur römisch⸗katholischen 42, zur alt⸗katholischen 2, zur deutsch⸗katholischen 26, zur israclitischen 70 Schülerinnen. Aus dem Orte der Lehranstalt waren 680, aus anderen hessischen Orten 32, aus nicht⸗deutschen Staaten 6 Schülerinnen. Schulgeld zahlten 650, kein Schulgeld zahlten 5 Schülerinnen. Schulgeld ist eingegange Ganzen 41 390 8

b. Zimmerarbeiten incl. Materia⸗

welche in dem vorgenannten Lokale werktäglich von

[2811]

süüen zur Verblendung und Abdeckung der ufersei Marine⸗Etablissement zu Ellerbeck soll

im Wege der Submission vergeben werden. Aufschrift:

versehene Offerte bis zu dem vorangegebenen Ter⸗

mine der unterzeichneten Kommission verschlossen und portofrei einsenden.

Registratur zur Einsicht aus; auf Verlangen werden die ben auch per Post ausgehändigt.

des Beutschen Rrichs-Anzrigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

* R Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an die Königliche Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.] 7. Literarische Anzeigen.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten. beilage. 7

Verkäufe, Verpachtungen, GSubmissionen ꝛc.

[2822 . Bekanntmachung. Die zum Neubau einer Kaserne für das Ost⸗ preußische Train⸗Bataillon Nr. 1 erforderlichen a. Erd⸗ und Maurerarbeiten, ver⸗ anschlagt auf. 52018,53 29046,14

113“ veranschlagt ööö .Schieferdeckerarbeiten, veran⸗ schlagt auf. 7758,32 1353,13

Schmiedeeisernen Anker, Sperr⸗

nägel ꝛc., veranschlagt auf 8 sollen öffentlich im Wege der unbeschränkten Sub⸗ mission an den Mindestfordernden verdungen

lien⸗Lieferung veranschlagt auf . Eisenguß⸗ und Walzarbeiten, veranschlagt auf. „Klempnerarbeiten,

Hierzu ist Termin auf . Dienstag, den 8. April er Vormittags 10 Uhr,

im Bureau der Unterzeichnung Königstraße 45 anberaumt. Die desfallsigen Lieferungsbedingungen,

8 bis 12 Uhr Vormittags und von 3 bis 7 Uhr Nachmittags zu Jedermanns Einsicht bereit lie⸗ gen, sind von den Submittenten vor der Eröff⸗ nung der Submission zum Zeichen des Einver⸗ ständnisses zu unterschreiben.

Die Offerten müssen versiegelt und neben der Adresse mit entsprechender Aufschrift versehen sein, die Forderung in Prozenten von der Gesammt⸗ anschlagssumme angeben und die Versicherung ent⸗ halten, daß die Gebote auf Grund der obener⸗ wähnten Bedingungen aufgestellt sind.

Nachgebote und Nebenbedingungen der Offerenten bleiben unberücksichtigt. (Ag. Kbg. 98.)

Königsberg, den 23. März 1879. I“

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

[28233 Bekanntmachunng. Die zum Bau einer Reitbahn s Kühlstall für das Ostpreußische Train⸗Bataillon Nr. 1 Ober⸗

denne Bekanntmachung.

Für die unterzeichnete Werft soll die Beleuchtung der Gebäude und des Terrains der Werft bei Eller⸗ beck durch Steinkohlen⸗Leuchtgas im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift „Sub⸗ mission auf Lieferung von Steinkohlen⸗Leucht⸗ gas“ bis zu dem am 5. Mai. er., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialiengebühren von 1,0 abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Registratur der unterzeichneten Werft zur Ein⸗ sicht aus.

Kiel, den 21. März 1879.

Kaiserliche Werft.

8 8 Nassauische Eisenbahn.

Die Lieferung von:

74 Stück Lokomoliv⸗Radbandagen und von 406 Wagenradbandagen im Gesammtgewicht von ca. 115 750 Kilogr. soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Die Offerten sind bis zum Dienstag, den 22. April l. Js., Vormittags 11 Uhr, portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Bandagen⸗Lieferung“ versehen an die unterzeichnete Direktion einzureichen, welche dieselben zur genann⸗ ten Terminsstunde in Gegenwart der etwa erschiene⸗ nen Submittenten eröffnen wird.

Später ein ehende Offerten bleiben unberücksichtigt. „Zum Erforderniß einer zulässigen Offerte gehört Die Ueberna msbedingungen sind in dem Bureau] die Einreichung der von dem Submittenten unter⸗ der unterzeichneten Direktion zur Einsicht aufgelegt,] zeichneten Submissionsbedingungen. und können auch von da gegen Erstattung der Kosten Wiesbaden, den 22. März 1879. bezogen werden. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[2835]

Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft.

Die Dividende für das Jahr 1878 ist auf 21 % der Baar⸗Einzahlung oder 126 für die Aktie über Thlr. 1000 festgesetzt worden, und kann von heute ab an unserer Hauptkasse hier Königsplatz Nr. 6 gegen Aushändigung des quittirten Dividendenscheines Nr. 5 erhoben werden. „Bei mehr als 2 Dividendenscheinen ist denselben ein arithmetisch geordnetes Nummern⸗Ver⸗ zeichniß beizufügen. v“ Breslau, den 26. März 1879.

Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft.

Der General-Director. H. Heller.

Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre der Schlesischen Feuerversicherungs-Gesellschaft werden nach Maßgabe der Bestimmungen des §. 14 des Gesellschaftsstatuts zu der 8 G

Sonnabend, den 3. Mai d. J., Nachmittags 4 Uhr. in unserem Gesellschaftsgebände am Königsplatz Nr. 6 hier stattfindenden diesjährigen

ordentlichen Generalversammlung

hierdurch ergebenst eingeladen.

Gegenstand der Verhandlung ist Entgegennahme des Geschäftsberichts des General⸗Direk⸗ tors, des Berichts des Verwaltungsraths über die Prüfung der Jahresrechnung und Ertheilung der Decharge für den Rechnungsabschluß.

8 Die Vertretung abwesender Stimmberechtigter können anwesende Aktionäre übecnehmen, jedoch müssen sich dieselben spätestens am Tage vor der Generalversammlung durch schriftliche der Direktion einzureichende Vollmacht gehörig legitimiren, auch können sie in der Eigenschaft als Bevollmächtigte nicht mehr als fünfundzwanzig Stimmen repräsentiren (§. 16 des Statuts).

Breslau, den 26. März 1879.

Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschat.

Für den Verwaltungsrath. Der General-Direktor. E. von Lieres und Wilkau. H. Heller.

[2818]

Bilanz der Cölnischen Privat⸗Bank

vom 31. December 1878.

haberberg Nr. 6 erforderlichen 3 iijnkl. Materialien⸗

Lieferung veranschlagt auf: 355,75 1 601,56 653,21

Schlosserarbeiten. . . .. Frempnerarbeiten .. . ... Maler⸗ und Anstreicherarbeiten. ö61616 Schieferdeckerarbeiten. 5 541,88 sollen öffentlich im Wege der unbeschränkten Sub⸗ mission an den Mindestfordernden verdungen werden. Hierzu ist ein Termin auf Montag, den 7. April er., Vormittags 10 Uhr,

im Büreau der Unterzeichnung Königsstraße Nr. 45 anberaumt. Die desfallfigen Lieferungs⸗ bedingungen, welche in dem vorgenannten Lokale werktäglich von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 3 bis 7 Uhr Nachmittags zu Jedermanns Einsicht ausliegen, sind von den Submittenten vor Er⸗ öffnung der Submission zum Zeichen des Ein⸗ verständnisses zu unterschreiben.

Die Offerten müssen versiegelt und neben der Adresse mit entsprechender Aufschrift versehen sein, die Forderung in Prozenten von der Gesammt⸗An⸗ schlagssumme angeben und die Versicherung enthalten, daß die Gebote auf Grund der obenerwähnten Be⸗ dingungen aufgestellt sind.

Nachgebote und Nebenbedingungen der Offerenten bleiben unberücksichtigt. (Ag. Kbg. 97.)

Königsberg, den 23. März 1879.

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

[2779] Hannoversche Staatsbahn.

Die Anfertigung und Aufstellung eines rot. 200 m langen schmiedeeisernen Geländers auf die Futter⸗ mauer zwischen Carl⸗ und Sandbachstraße auf Bahnhof Osnabrück, soll im Wege der Submission im Bureau des Unterzeichneten

Sonnabend, den 5. April d. IJs., Vormittags 11 Uhr, vergeben werden.

Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit entsprechender Aufschrift einzureichen. Bedingun⸗ hen ꝛc. können im Baubureau während der Dienst⸗ stunden eingesehen oder gegen Einsendung von 1,5 bezogen werden.

Osnabrück, den 24. März 1879.

Der Baumeister.

Haeseler. 6) Mobilien⸗Conto

Suhmissions⸗Anzeige.

Die Lieferung von rot. 240 chm Granit in Werk⸗ igen Kaimauer westlich von den Hellingen auf dem am 8. April d. J., Mittags 12 Uhr, Reflektanten wollen ihre desfallsige und mit der

„Submission auf Lieferung von Granit⸗ Werkstücken“ 4

7

7) ebliebenen Wechsel 8) K

PASSIV A.

1) Cassen⸗Bestand: 2 8

I. In der Bankcasse: 11“

a. coursfähiges deutsches geprägtes

b. Reichs⸗Cassenscheine eigene Banknoten

v“ à 100 ℳ, 728 000.

à 10 Thlr. 630.

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h1n““

öb

d. Reichs⸗Banknoten. 110 000. e. Noten anderer Banken 9 000.

c“

II. In der Einlösungs⸗Casse in Frankfurt am Main. 4““ eigene Noten à 100 ℳ.

Wechsel⸗Bestände:

I. Platz⸗Wechfel a. bis 15. Januar 1879 fällig. b. nach dem 15. Januar 1879 fällig

721 751 3 110 278

1) Grund⸗Capital . . 2) Reserve⸗Fonds (voll) 3) Delcredere⸗Conto 4) Noten⸗Capital: in Noten 2 976 300

8 lr. . 8*

194 248,53

5) Guthaben der Giro⸗ und Cponto⸗Current⸗Gläubiger 6) Betrag der Depositen: à 2 % mit 1 monatlicher Kündigung . 1 10 100 à 2 ½ % mit 2 monatlicher Kündigung . . 1 039 176/93 à 3 % mit 3 monatlicher Kündigung.. 10—0 777728 41269 7) Betrag der schuldigen De⸗ ““ 77 228 58 8) Ueberhobene Zinsen.. 57 083 95 9) Reservirte Verwaltungs⸗Un⸗ 5 542 57 12 260 02

1

1 667 411 466 ’1

9 0) Lfkeen, G“ 8 ) Tantième des Aufsichtsraths 3832 200 11) Unvertheilte Dividende:

Bestand pro 18 1 18 201

II. WCCCööe auf deutsche ätze: „bis 15. ee 1879 fällig... .nach dem 15. Januar 1879 fällig III. Incasso⸗Wechsel.

Lombard⸗Forderungen:

auf Effecten der in §. 13, Ziff. 3, Buchst. b., c. des Bank⸗Gesetzes L“

Guthaben der Bank:

1) auf Giro⸗Conto bei der Reichsbank

2) bei 23 anderen Bankhäusern.

Marth der der Bank gehörigen Grund⸗

tücke:

1) Immobilien⸗Conto I., Bank⸗ 1““

2) Immobilien⸗Conto II., auswärtige Grundstücke. 1““

354 913

Betrag der fälligen aber unbezahlt ückständige Lombard⸗Zinsen . ..

orstehende Bilanz wird hiermit genehmigt.

n 31. December 1878.

Der Aufsichtsrath:

Chr. Noss.

Gewinn⸗

3 285 600 05

80 ab: zur Vertheilung pro h““ 17 926

12) Reingewinn, incl. Uebertrag vom Conto der unvertheilten v1e*“ Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln 462 170.

8 7502 670

. 556 726

7 56919 8 2 44 * 114 012

1

8

10771575

13 086 76 3 394 72 10 065 051/32

Cöln, den 31. December 1878. ““ Cölnische Privat Die Direction:

Bel. A. Wirtz.

und Verlust⸗Conto pro 31. December 1878.

Die bezüglichen Bedingungen c. liegen in unserer

eel, den 14. März 1879.

Kaiserliche Hafenbau⸗Kommission.

8

Depositen⸗Zinsen (rückständig) ö“ 8 Tantième des Auf Dividende pro 1878

ichtsrathes

₰3 85 673 32 Disconto von Platzwechseln . . . . 47 358/17 Disconto von Wechseln auf auswärtige Plätze 12 260/02 Lombard⸗Zinsen 5 M111111411A“ ͤ11111414A4A“*“ Uebertrag vom Conto der unvertheilten Dividende

145 273 ,37 157 272 48 32 064 73 1 942 91 811 63

17 926 39

955 WI5