1879 / 84 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Apr 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, den 8. April 1879.

Die Ausgrabungen zu Olympia. 8 XXXII. (LVergl. Nr. 49 d. Bl.) 1

Als eine von den Hauptaufgaben der Ausgrabungen ist

auch in diesem Jahre die Vervollständigung der Giebelgruppen und Metopen des Zeustempels angestrebt worden, und zwar unächst die des Ostgiebels. Besaßen wir hier auch schon fuͤmmtliche von Pausanias aufgezählte einundzwanzig Figuren, so fehlten uns doch an den dreizehn menschlichen Gestalten außer zahlreichen Gliedern nicht weniger als zehn Köpfe.

Die schwer transportabeln Torsen der Statuen waren verhältnißmäßig in der Nähe der Ostfront ausgegraben wor⸗ den; die leichter verschleppbaren Extremitäten haben wir in weiterem Umkreis suchen müssen. Und so ist denn das ganze Gebiet im Osten des Tempels zugleich mit den Säulenhallen in Angriff genommen worden, welche den Bezirk des Zeus nach dieser Seite hin begrenzen. Obgleich nun noch nicht die Hälfte dieser Arbeit gethan ist, so haben wir doch aus dem dichten Gewirre später Raubbauten, welches diese ganze Ge⸗ gend überspinnt, nicht nur eine große Menge von Gliedern und Körpertheilen, sondern auch bereits sechs Köpfe hervor⸗ gezogen, von denen zwei den Giebelgruppen, drei den Metopen des Zeustempels angehören und einer, der Porträtkopf eines bartlosen Mannes, aus römischer Zeit stammt.

Vor allem wichtig ist der Fund des behelmten Oino⸗ maoshauptes. Was wir am 6. März von demselben ent⸗ deckten, war freilich nur die vordere Hälfte des schräg durch⸗ gespaltenen Kopfes, doch ließ sich der Hinterkopf durch früher

efundene Helmfragmente zum größten Theil ergänzen. Jeden⸗ falls ist der Eindruck ungetrübter als bei dem arg verstoßenen Pelopskopfe; ja er scheint diesem auch an Kunstwerth überlegen. Augen und gefurchte Stirn sind ausdrucksvoller, der bartumrahmte Mund tiefer eingeschnitten und ein wenig geöffnet, mit einem Ausdruck, der trefflich zu der stolzen Haltung paßt, in welcher der grimme König von Pisa mit eingestemmtem Arme da⸗ steht. Pelops dagegen blickt still und bescheiden vor sich hin.

Am 13. März wurde der Kopf jenes knieenden Mäd⸗

chens vom Ostgiebel gefunden, welches Pausanias wunder⸗ licher Weise für einen der Stallknechte genommen hat. Die Zugehörigkeit des Kopfes ist durch seine verhältnißmäßige Kleinheit gesichert, trotzdem daß auch hier Hals und Hinter⸗ kopf fehlen. Das Haupt bildet mit dem Körper ein höchst anmuthiges Ganze, in dem alles ruhiges, naives Zuschauen ist. In Gesichtsformen und Haaranordnung herrscht die größte Einfachheit: eine Schnur umzieht das Haupt, um welche das Haar im Nacken heraufgenommen gewesen zu sein scheint. Nur die Stirnlocken unterhalb der Schnur sind plastisch ausgeführt, die übrigen Haarrartien glatt gelassen und blos durch Bemalung gegliedert gewesen.

Interessant ist die Uebereinstimmung dieses Kopfes in

Form und Haaranordnung mit einem wohlerhaltenen weib⸗ lichen Metopenkopfe, den wir am 7. März ausgruben, weil damit nach meiner Ansicht die Identität der Ent⸗ stehungszeit und Schule für Giebel und Metopen von Neuem dargethan wird. Es ist dies unzweifelhaft der schönste aller bisher gefundenen Metopenköpfe. Er ist fast völlig rund heraus⸗ gearbeitet und hing mit dem Reliefgrunde nur noch durch einen kleinen cylindrischen Ansatz an der linken Seite zu⸗ sammen. Leider läßt sich über seine Bedeutung für jetzt noch nichts Sicheres ausmachen. Wahrscheinlich gehört er in die Metope mit der Heraufführung des Kerberos aus der Unterwelt; denn in keiner der Ostmetopen und zu diesen muß er seines Fundortes wegen gehören ist sonst für ihn Platz.

Die beiden übrigen neuerdings aufgefundenen Metopen⸗ köpfe stellen den Herakles genau in dem Typus dar, in welchem er uns aus der Atlasmetope und den französischen

Funden bekannt ist. An einem derselben (5. März) ist auch

noch ein Stück der Brust und des weit zum Schlage aus⸗

holenden Oberarms erhalten. Diese Bewegung und die Rich⸗

tung des Profils nach rechts passen gut für die Geryones⸗ metope, von der die Franzosen 1829 bereits den größten Theil gefunden haben. Von dem zweiten Herakleskopf (7. März) ist nur die vordere Hälfte erhalten.

Die große Fragmentenlese vor der Ostfront ist unter Anderem den noch fehlenden Unterkörpern des Zeus und des Kladeos zu Gute gekommen. Auch die Nike des Paionios ist an derselben betheiligt; namentlich können wir jetzt das kühn vortretende linke Bein derselben vollständig ergänzen und kon⸗ statiren, daß es nur durch eine diskret angebrachte Stütze unter der Fußsohle mit der Basis zusammenhing. Auf diesem reichlich und stetig zufließenden Strom von Fragmenten be⸗ ruht unsere gegründete Hoffnung, Nike sowohl wie Giebel⸗ gruppen einst vollständig wiedergeschenkt zu erhalten.

In topogr phischer Beziehung konzentrirt sich unsere Aufmerksamkeit auf zwei Gebäude, dem Prytaneion und dem zunächst vermuthungsweise so bezeichneten Leonidaion (S. O. des Zeustempels), über welche mein architektonischer Kol⸗

ege nach vollendeter Aufdeckung ausführlicher berichten wird. Für jetzt handelt es sich darum, an beiden Stellen die ältesten griechischen Anlagen aus dem Gewirre von späteren Um⸗ und Ueberbauten herauszuschälen. Bei den hierbei nöthig gewor⸗ denen Tiefgrabungen haben sich die tieferen Schichten des olympischen Bodens hier wie überall von Bronzen ältesten Stiles: Votivfiguren, Inschriftplättchen, Waffenstücken, Ge⸗ Geräththeilen, Vevichten, Münzen ꝛc. ganz durchsetzt gefunden.

Der bedeutendste Bronzefund wurde am 3. März an der Süd⸗Altismauer gemacht: die Relicffigur des knieen⸗ den Herakles als Bogenschütz, wie er der Phantasie der ältesten Hellenen stets vorschwebte und uns auch in Olympia nun schon mehrfach begegnet. Die Gestalt des Helden ist in einen viereckigen Rahmen von 40 zu 30 cm knapp hinein⸗ komponirt und der Reliefgrund ausgeschnitten. Welch einem Geräth dieses Erzrelief nach der beliebten Sitte ältester hellenischer Kunst zum Beschlag gedient hat, hat sich trotz der umrahmenden tektonischen Glieder noch nicht errathen lassen. Ganz in der Nähe dieses Fundes wurde ein vortreff⸗ lich erhaltener großer Bronzeeimer mit äußerst praktisch konstruirtem Henkel unter einer Wasserleitung hervorgezogen. 1 Unter den übrigen Bronzefunden, welche meist am Pry. aneion gemacht wurden, sind fast alle Epochen der griechischen Kunst vertreten: die älteste Periode, wie sie sür uns am charakteristischsten durch jene am Athenischen Dipylon aus⸗ gegrabenen Vaßn mit geometrischem Ornament und rohen menschlichen Figuren s wird, durch einen

en repräsentirt primitiven Kentaur mit menschlichen Vorde

beinen und eine anscheinend ungeflügelte Sphinx; die Epoche des korinthischen Vasenstils etwa durch das überaus feine Flachrelieffigürchen eines reitenden Kna⸗ ben (Zeus Ost), das Untertheil einer rennenden Gor⸗ gone, einen Löwen, zwei Greifenköpfe ꝛc.; der reife Archais⸗ mus durch eine fein ciselirte nackte Jünglingsgestalt mit erhobenen Armen und gestreckten mageren Formen, welche einem pfannenartigen Gefäß zum Griff diente, und durch das spannenhohe Figürchen eines ebenfalls nackten Jünglings von sehr untersetzten Formen, der in Wiederholung eines be⸗ liebten archaischen Typus ruhig und starr dasteht, den linken Fuß vorgesetzt (Leonidaion); die vollendete Kunstepoche Alexan⸗ ders und seiner Nachfolger durch ein kleines, höchst lebendig komponirtes und fein durchgeführtes Relief mit der Ge⸗ stalt des Theseus, welcher den Minotauros von seinem Felsensit herabstürzt; endlich durch einen wundervoll gearbeiteten ebensgroßen nackten Bronzearm, der uns schmerzlich daran erinnert, wie herrliches an Bronzewerken in der Altis untergegangen ist.

Auch schöne Funde an silbernen und goldenen Münzen sind gemacht worden. Im Prvytaneion drei alterthümliche Didrachmen mit der Schildkröte Aeginas, ein alterthümliches Tetradrachmon von Athen und sechs Didrachmen Philipp II., des Makedoniers (Zeuskopf und Reiter). An der byzantischen Ostmauer zwei byzantinische Goldmünzen und ein thönerner Henkelkrug ganz voll kleinen byzantinischen Kupfergeldes.

Die Inschriften sind wiederum durch mehrere Bronze⸗ plättchen der ältesten Zeit vertreten, von denen eines, vollkommen erhalten, in elischem Dialekte geschrieben ist. Eine Sieger⸗ inschrift des Zakynthiers Polyxenos, welcher im Ringkampf der Knaben gesiegt hatte, fand sich im SW. des

eustempels verbaut; im Osten die Ehrenbasis einer laudia Tyche aus der 247. Olympiade (208 n. Chr.), welche als Priesterin der Demeter, des Kaisers, des achäischen Bundes und als lebenslängliche Hestia des Koinon der

Arkader bezeichnet wird.

Georg Treu.

Die Feier des fünfzigjährigen Jubiläums der König⸗ lichen Schloßgarde⸗Compagnie wurde gestern Mittags 12 ¾ Uhr im Königlichen Schlosse begangen. Die Compagnie, in einer Stärke von 4 Offizieren, 1 Arzt und 68 Unteroffizieren, stand in einer Front formirt im in ern Schloßhofe unter dem direkten Befehl des Premier⸗ Lieutenants Süß à la suite der Garde⸗Unteroffizier⸗Compagnie und kommandirt, zur Schloßgarde⸗Compagnie, aufmarschirt. Kurz vor 1 Uhr erschien der Commandeur der Compagnie, Oberst⸗Lieutenant von Winterfeld, Flügeladjutant Sr. Majestät des Kaisers, und ließ der Compagnie unter präsentirtem Gewehr durch den Premier⸗-Lieu⸗ tenant Süß die Kabinets⸗Ordre König Friedrich Wealhelms III. vom 29. März 1829 vorlesen, durch welche die Errichtung der Garde⸗Unteroffizier⸗Compagnie, welche die Königlichen Schlösser und Gärten beaufsichtigen und bei feierlichen Gelegenheiten den Wachtdienst im Innern verrichten soll, befohlen wurde. So⸗ dann hielt der Oberst⸗Lieutenant von Winterfeld eine Ansprache an die Compagnie, in welcher er das tadellose Verhalten der Mann⸗ schaften rühmte und sie ermahnte, nach wie vor treu zu ihrem Kaiser zu halten. Unter abermaligem präsentirten Gewehr verlas der Commandeur sodann eine Kabinets⸗Ordre des Kaisers, mittelst welcher derselbe den Premier Lieutenant Süß zum Hauptmann er⸗ nennt, 6 Unteroffizieren Chargen⸗Erhöhungen und mehreren Unteroffizie⸗ ren Degen und Ordensdekorationen verleiht. Ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät endete die Feier im Schloßhofe. Hieran schloß sich ein Diner von 78 Gedecken im Schweizersaal des Königlichen Schlosses, bei welchem das Kaifer Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗ ment die Tafelmusik stellte. 8

Die Leichenfeier für den verstorbenen Geheimen Regierungs⸗ Rath Professor Dr. Heinrich Wilhelm Dove fand im großen Hörsaale der Kriegsgkademie (Burgstraße 19) gestern Nach⸗ mittag 4 Uhr statt. Den Sarg umstand neben der trauernden Familie eine hochansehnliche Versammlung, in der man den Kultus⸗Minister Dr. Falk, den Ministerial⸗Direktor Dr. Greiff, die Direktionsmitglieder der Kriegsakad mie, General⸗Major von Flatow, General von Etzel und Oberst von Radoa itz, den Rektor der Universität Dr. Zeller, zahlreiche Professoren, Mitglieder der Universität und der Akademie, sowie Vertreter der Stadt bemerkte. Die Universitäten Göttingen, Jena und Zürich hatten Deputationen ent⸗ sandt. Auch die Reisenden Dr. Nachtigal, der Nachfolger Dove’'s im Amte des Vorsitzenden der Geographischen Gesellschaft, Professor Dr. Ascher⸗ son und Freiherr von Richthofen, ferner zahlreiche höhere Militärs und Beamte erwiesen dem Todten die letzte Ehre Nachdem das Lied „Was Gott thut, das ist wohlgethan“, verklungen war, hielt der Archidiakonus Müllensiefen die Trauerrede. Anknüpfend an das Wort der Schrift: „Das Gedächtniß des Gerechten bleibet in Segen“ schilderte er in warm empfundenen Worten das Leben und den Cha⸗ rakter des Heimgegangenen. Nach dem Segensspruch intonirte ein Sängerchor: „Wenn ich einmal soll scheiden“, worauf man den reich⸗ bekränzten Sarg hinab zum Leichenwagen trug, und unter Führung der Gala⸗Equipage Sr. Majestät des Kaisers setzte sich der lange Leichenzug nach dem alten Marienkirchhofe in Bewegung.

Die „Deutsche Militärdienst⸗Versicherungs⸗An⸗ stalt“ in Hamburg, hat ihren ersten Geschäftsbericht für die Zeit vom 23. April bis Ende Dezember 1878 veröffentlicht. Die ge⸗ nannte Anstalt hat sich die Aufgabe gestellt, die den Einzelnen durch Erfüllung der Ehrenpflicht, dem Vaterlande zu dienen, treffenden Vermögensnachtheile auf eine Gesammtheit zu übertragen; dem Dienstpflichtigen durch Verschaffung der nöthigen Mittel ein freies und freudiges Dienen zu ermöglichen und den Invaliden, welcher im Dienste des Vaterlandes unfähig geworden, für seine Existenz allein zu sorgen, bezw. die Hinterbliebenen gefallener Soldaten nach Kräften mit zu unterstützen. Die Verwaltung der „Deutschen Militärdienst⸗Versicherungs⸗Anstalt“ kommt nun in dem vor⸗ ligenden Berichte der ihr laut Statut obliegenden Pflicht nach, den Mitgliedern über den Geschäftsbetrieb Rechenschaft abzulegen. Vom 23. April, dem Tage der Geschäftseröffnung, bis Ende Dezember 1878 waren zu erledigen: 1246 Versicherungsanträge über eine Ver⸗ sicherungssumme von 1 215 150 Verfallen sind während der Rechnungsperiode in Folge Ablebens, Mangels Prämienzahlung und in Folge Umschreibungen 71 Versicherungen über 75 300 ℳ, so daß Ende Dezember ein Bestand von 1175 Versicherungen über 1 139 850 verblieb. Ist hiernach im Hinblick auf die kurze Zeit des Geschäftsbetriebes der Zugang ein befriedigender zu nennen, so darf das finanzielle Geschäftsergebniß als ein erfreuliches

bezeichnet werden. Wie der Bericht anführt, hat der Bücherabschluß

des Näheren ergeben, daß die Anstalt nach achtmonatlichem Geschäfts⸗ betrieb nicht nur die rechnungsmäßigen Reserven hat zurückstellen, sondern auch bereits dem Sicherheitsfonds 4848,81 und ihrem Invalidenfonds 621,64 hat überweisen können. Es wird ferner in dem Berichte bemerkt, daß gegen einen verhältnißmäßig geringen Kostenaufwand, der nicht, wie sonft wohl üblich, als Aktivposten be⸗ handelt, sondern als Verwaltungsaufwand gebucht worden sei, bereits eine ziemlich werthvolle Organisation geschaffen sei; die Anstalt habe Ende 1878 mit 230 respektablen Vertretern gearbeitet. Im Ganzen waren vom 23. April 1878, dem Tage der Geschäftseröffnung, bis Ende Februar 1879 zu erledigen 1843 Anträge über eine Versiche⸗ rungssumme von 1 775 290

Um das allgemeine Interesse an den weiblichen Hand⸗

arbeiten noch mehr Süies und zu selbständigem, womöglich künst⸗ ““

lerischem Schaffen aufzumunter’, hat die Redaktion und Verla shand⸗ lung des „Berliner Modenblattzs“ (Berlin W., 140 Potsdamer⸗ straße) eine Konkurrenz mit Preisen: 1500 als ersten, 1000 als zweiten und 500 ℳ, in zehn gleiche Theile getheilt, als Prämien dritter Ordnung ausgeschrieben. Die nicht preisgekrönten Arbeiten werden entweder von der Redaktion angekauft und alsdann lobend erwähnt, oder zurückgeschickt. Nur Abonnentinnen des „Berliner Modenblatts“ haben ein Recht zur Preis⸗Konkurrenz. Zulässig sind sowohl Artikel, welche in das Modefach schlagen, wie die eigentlichen Handarbeiten, und zwar unter folgenden Bedingungen: a) die Mode⸗ artikel (Kleider, Mäntel, Hauben, Schleifen, Wäschegegenstände ꝛc.) müssen sich durch Handarbeit auszeichnen, b) die Handarbeiten müssen Geschmack aufweisen, einen praktischen Zweck verfolgen, und die Be⸗ schaffung des Materials darf keine Schwierigkeiten bieten. Die Kon⸗ kurrenz⸗Arbeiten dürfen keinem Buch oder Blatt entnommen und nirgend ausgestellt gewesen seia, auch verpflichtet sich der Einsender, die gleiche Idee nicht anderweitig bekannt zu geben, bis die Preis⸗ Konkurrenz geschlossen, event. der preisgekrönte oder angekaufte Gegen⸗ stand in dem Modenblatt veröffentlicht ist. Die mit dem ersten und zweiten Preise gekrönten Gegenstände verbleiben der Redaktion als Eigenthum, die der dritten Preisordnung nur dann, wenn der Preis ihren Werth dreimal übertrifft. Vor dem Monat September darf die Einsendung von Preis⸗Konkurrenz⸗Gegenständen nicht stattfinden. Die Entscheidung der Preisrichterinnen, sowie die Vertheilung der Prämien, event. die Rücksendung der Gegenstände erfolgt noch vor Weihnachten. Die genauen Daten werden seinerzeit im „Berliner Modenblatt“ bekannk gemacht. Ein eigens gewähltes Comité giebt das Urtheil ab; damit dieses ein durchaus unparteiisches sei, muß jedem Gegenstand ein geschlossener Brief beiliegen, der erst nach ge⸗ fälltem Urtheil geöffnet wird; derselbe muß enthalten: die volle Adresse der Einsenderin, den Verkaufspreis und die Beschreibung des Eöe nebst Angabe und Bezugsquelle des verwendeten aterials.

Der Vorstand des Berliner Hausfrauen⸗Vereins ver⸗ öffentlicht soeben den fünften Jahresbericht über das Verwalt angs⸗ jahr 1878. Wir entnehmen demselben folgende Daten: Vom 1. Ja⸗ nuar bis 31. Dezember 1878 waren an Beiträgen und Eintrittsgel⸗ dern eingegangen 10 957 50 ₰, die Einnahmen für verkaufte Waaren im Centralbureau und in der Kommandite betrugen 533 220 6 (gegen 549 607 im Jahre 1877), das Vermögen des Vereins stellte sich am 31. Dezember 1878 auf 37 810 65 und hatte sich vom 1. Januar bis 31. Dezember 1878 um 4705 46 vermehrt. Für angekaufte Waaren wurden gezahlt 458 866 43 ₰, die Ausgaben für Frachten, Steuern, Porto und Provisionen betrugen 82 841 80 ₰. Unterstützungen wurden gezahlt: für Lebensmittel an arme Familien 1257 14 ₰, für Volksküchen⸗ marken an 4580 Personen 687 20 ₰, für Wäsche, Kleidungs⸗ stücke, Bücher, Pfefferkuchen u. s. w. zur Weihnachtsvertheilung 769 22 ₰, Darlehen und baare Unterstützung an 12 Personen 157 50 ₰. An brave Dienstmädchen wurden 234 für Prämien verausgabt. Die Unterstützungskasse gab im Jahre 1875 an 1080 Familien, 1876 an 1000, 1877 an 1400 und 1878 an 5672 Familien Unterstützungen.

Die gestrige Vorstellung im Königlichen Schauspielhause

brachte zwei Stücke, von denen nur das kleinere, einaktige ein neues war, während das andere: Raupachs „Vor hundert Jahren“ seit 40 Jahren dem Repertoire der Königlichen Bühne angehört und jetzt nur neu einstudirt ist. Der Titel des Stückes paßt heute nicht mehr; nicht die Zeit von „vor hundert Jahren“, wie damals zur Zeit seiner ersten Aufführung, sondern die Zeit, vor nunmehr 140 Jahren wird uns in einzelnen Bildern vor Augen geführt. Das Jahr 1738 ist die Zeit und Halle der Ort der Handlung; unter den handelnden Personen bildet den Mittelpunkt Fürst Leopold von Dessau, „der alte Dessauer,“ wie er als Chef sein in Halle stehendes Infanterie⸗Regiment kom⸗ mandirt, wie er in fortwährender Fehde mit den Herren von der Universität, den Federfuchsern, wie er sie nannte, liegt, und wie er denselben gern einen kleinen Streich spielt. Ein Sittengemälde nennt Raupach sein Stück nicht ganz mit Recht; Gestalten und Situationen sind in der Zeichnung vielfach zu Karrikaturen verzerrt, und der Ton, in welchem der Dialog gehalten, schlägt verschiedentlich zu stark ins Possen⸗ hafte um, um ein richtiges Bild der Zeit zu geben. In einzelnen Zügen ist das historische Kolorit gut getroffen und mit dem großen scenischen Geschick, dem sicheren Blick für das auf der Bühne Wirk⸗ same und dem gesunden Humor, welche Raupach eigen waren, an⸗ ewandt, freilich muß man sich allerlei Unwahrscheinlichkeiten gefallen assen. Wohlthuend berührt der patriotische Zug, der durch das ganze Stück geht. Die Darstellung war eine in allen Theilen vor⸗ zügliche. In den mehr hervortretenden Rollen zeichneten sich aus: Frl. Abich (Philippine), und die Herren Berndal (Fürst Leopold von Dessau), Hellmuth⸗Bräm (Dr. Joachim Lange), Link (Seibold), Kahle (Starke), Krause (Strumpf), Vollmer (Wex) und Siegrist (Sturm). „Fünfundzwanzigtausend Thaler“ ist das neue einaktige Stück betitelt, welches die gestrige Vor⸗ stellung eröffnete. Der Verfasser, Graf Ulrich Baudissin, hat dasselbe ein Lustspiel genannt. Diesen Titel recht⸗ fertigt die dramatische Kleinigkeit nicht. Es findet sich darin keine Spur von Handlung und dramatischer Bewegung; man könnte es ein dramatisches Stillleben nennen. Ein altes Ehepaar, ein Kastellan eines alten, von seinem Besitzer nicht bewohnten Schlosses auf dem Lande und seine Frau feiern nach einer sehr glücklichen 25jährigen Ehe ihre silberne Hochzeit mit vielem Behagen, bis es bei Tische zu einem Zwiste zwischen ihnen darüber kommt, was ein Jeder, wenn er auf sein Loos in der Lotterie 25 000 Thaler gewinnen sollte, mit dem Gewinne machen will. Natürlich gewinnen Beide nichts und der Friede zwischen den Ehegatten wird wieder hergestellt. Die freundliche, wohlwollende Aufnahme, welche das unbedeutende Stück⸗ chen gestern fand, ist allein dem überaus gelungenen Spiele der Fr. Frieb⸗Blumauer und des Hrn. Oberländer zuzuschreiben.

Der Direktion der Germania⸗Theaters ist es gelungen, den Königlich sächsischen Schauspieler Hrn. Franz Oden, in Berlin noch in bestem Andenken, für einige Tage zu gewinnen und zwar wird derselbe morgen, Mittwoch, und Donnerstag als Wetter von Strahl in Kleists „Käthchen von Heilbronn“ auftreten.

In der Singakademie veranstaltete am Sonnabend der Pianist Hr. Leonhard Emil Bach einen Beethoven⸗Abend, in welchem er sich die nicht geringe Aufgabe stellte, die drei großen Klavierkonzerte des Meisters in C-moll, Es-dur und C-dur für und Orchester hintereinander zur Aufführung zu bringen.

ieselbe gelang jedoch dem Konzertgeber in technischer Beziehung sehr zufriedenstellend, obgleich er den kühnen Versuch, auswendig zu spielen, nach einem kleinen Unfall in dem Allegro des ersten Konzerts vorsichtiger Weise aufgab. Auch was den Vor⸗ trag und die donamische Nüancirung betraf, zeigte sich Hr. Bach in vielen günstigen Momenten als feinfühliger und denkender Künstler. Und wenn trotzdem noch mancher Rest blieb, der nicht in der geistigen Beherrschung aufging, so liegt die Entschuldigung in der Größe des Unternehmens selbst. Jedenfalls werden alle Die⸗ jenigen, die den gee bisher nur als Bravourspieler kannten, von seinem aufrichtigen Streben nach Veredelung des Gebotenen, wie es sich hier dem Gehalt sowohl wie der Ausführung nach bekundete, angenehm überrascht gewesen sein. Das Publikum schien diese An⸗ sicht zu theilen und nahm die Konzertvorträge, deren Orchesterpart

die Berliner Sinfonie⸗Kapelle unter der trefflichen Leitung des Hrn.

Mannstädt spielte, mit Wärme auf.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage.)

8 sie in Gegenwart von Beamten weggeworfen werden.

1

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Pre

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Erste Be

Berlin, Dienstag, den 8. April

eußischen Staat

——

Reichstags⸗Angelegenheiten.

Zolltarif des deutschen Zollgebiets. (Anlage des dem Reichstage vorgelegten betreffenden Gesetzentwu fs.) Schluß. S. Nr. 83 Reichs⸗Anz.

22) Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren, d. i. Garn⸗ und Webe⸗ oder Wirkwaaren aus Flachs oder anderen

vegetabilischen Spinnstoffen, mit Ausnahme von Baumwolle:

a. Garn, mit Ausnahme des unter b. genannten: 1) Maschinen⸗ gespinnst a. bis Nr 8 englisch 100 kg 3 ℳ, 5. über Nr. 8 bis 25 englisch 100 kg 6 ℳ. J. über Nr. 25 bis 40 englisch 100 kg 9 ℳ, , über Nr. 40 englisch 100 kg 12 ℳ; 2) Handgespinnst 100 kg 6 ℳ,

b. gefärbtes, bedrucktes, gebleichtes Garn: 1) bis Nr. 25 englisch 100 kg 10 ℳ, 2) darüber 100 kg 15 ℳ,

c. Zwirn aller Art 100 kg 36 ℳ,

d. Seilerwaaren, ungebleichte; gebleichte Seile, Taue, Stricke, Gurten, Tragbänder und Schläuche; grobe ungefärbte Fußdecken aus Manillahanf⸗, Kokos⸗, Jute⸗ und ähnlichen Fasern 100 kg 6 ℳ,

e. graue Packleinwand und Segeltuch 100 kg 5 ℳ,

f. Leinwand, Zwillich, Drillich, ungefärbt, unbedruckt, ungebleicht: 1) mit 17 bis 40 Faden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebfläche von vier Quadratcentimeter; feine, so⸗ wie alle gefärbten Fußdecken aus Manillahanf⸗, Kokos⸗, Jute⸗ und ähnlichen Fasern, auch in Verbindung mit Rindviehhaaren, 100 Lg 10 ℳ, 2) mit 41 bis 160 Fäden in der Kette und dem Schuß zu⸗ sammen auf eine quadratische Gewebfläche von vier Quadratcenti⸗

meter; Seilerwaaren, gefärbte und gebleichte, mit Ausnahme der

unter d. genannten, 100 kg 24 ℳ, 3) mit mehr als 160 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebfläche von vier Quadratcentimeter 100 kg 36 ℳ,

g. Leinwand, Zwillich, Drillich, gefärbt, bedruckt, gebleicht, auch aus gefärbtem, bedrucktem, gebleichtem Garn gewebt; Damast aller Art; verarbeitetes Tisch⸗, Bett⸗ und Handtücherzeug: 1) bis 160 in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische

ewebfläche von vier Quadratcentimeter; leinene Kittel aller Art

100 kg 60 ℳ, 2) mit mehr als 160 Faden in der Kette und dem

Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebfläche von vier Quadrat⸗ centimeter; Battist aller Art; ferner Bänder, Borten, Fransen, Gaze, gewebte Kanten, Linon, Schnüre, Stickereien, Strumpfwaaren; Ge⸗ und andere Waaren in Verbindung mit Metallfäden 100 kg

h. Zwirnspitzen 100 kg 600

23) Lichte 100 kg 15 G

24) Literarische und Kunstgegenstände:

a. Papier, beschriebenes (Akten und Manuskripte); Bücher in allen Sprachen, Kupferstiche, Stiche anderer Art, sowie Holzschnitte; Lithographien und Photographien; geographische und Seekarteng; Musikalien frei, .

b. gestochene Metallplatten, geschnittene Holzstöcke, sowie litho⸗ graphische Steine mit Zeichnungen, Stichen oder Schrift, alle diese

Gegenstände zum Gebrauch für den Druck auf Papier frei,

c. Gemälde und Zeichnungen; Statuen von Marmor und an⸗ deren Steinarten; Statuen von Metall, mindestens in natürlicher Größe; Medalllen frei.

89 25) Material⸗ und Spezerei⸗, auch Konditorwaaren

und andere Konsumtibilien: a. Bier aller Art, auch Meth, 100 kg 6 ℳ, b. Branntwein aller Art, auch Arrak, Rum, Franzbranntwein

und versetzte Branntweine in Fässern und Flaschen 100 kg 48 ℳ,

c. Hefe aller Art, mit Ausnahme der Weinhefe 100 kg 42 ℳ, Anmerkung: Flüssige Bierhefe, auf der bayerisch⸗österreichischen Grenze von Oberneuhaus bis Melleck einschlüssig, auf der sächsisch⸗ böhmischen Grenze links der Elbe, auf der badisch⸗schweizerischen Grenze bei Oehningen und der sogenannten Hört für den eigenen Bedarf der dortigen Bewohner in kleinen Mengen bis zu 30 Pfund

einschlüssig in einem Transporte 100 kg 3

d. 1) Essig aller Art in Fässern 100 kg 8 ℳ, 2) Essig in Fla⸗

8 schen und Kruken 100 kg 48 ℳ,

e. Wein und Most, auch Cider, und künstlich bereitete Getränke, nicht unter anderen Nummern des Tarifs begriffen: 1) in Fässern eingehend 100 kg 24 ℳ, 2) in Flaschen eingehend 100 kg 48 ℳ,

f. Butter, auch künstliche, 100 kg 20 ℳ,

Anmerkung zu f.: Einzelne Stücke in Mengen von nicht mehr

als drei Pfund, nicht mit der Post eingehend, für Bewohner des

Grenzbezirkes, vorbehaltlich der im Falle eines Mißbrauchs örtlich

anzuordnenden Aufhebung oder Beschränkung dieser Begünstigung

frei. g. 1) Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches und zubereitetes; Geflü⸗ gel und Wild aller Art, nicht lebend; Fleischextrakt, Tafelbouillon 100 kg 12 ℳ, 2) Fische, nicht anderweit genannt, 100 kg 3 ℳ, h. Früchte (Südfrüchte): 1) frische Apfelsinen, Citronen, Limo⸗

nen, Pomeranzen, Granaten und dergleichen 100 kg 12 Ver⸗ langt der Zollpflichtige die Auszählung, so zahlt er für 100 Stück

2 Im Falle der Auszählung bleiben verdorbene unverzollt, wenn 2) getrocknete Datteln, Feigen, Korinthen, Mandeln, Rosinen, Pomeranzen und dergleichen 100 kg 30 ℳ, i. Gewürze aller Art, nicht besonders genannt, 100 kg 50 ℳ, k. Heringe, gesalzene, 1 Faß (Tonne) 3 ℳ, Anmerkung: Gesalzene Heringe in nicht hande süblicher Ver⸗

packung werden mit 2 für 100 kg verzollt,

1. Honig 100 kg 3 ℳ,

m. 1) Kaffee, roher und Kaffee⸗Surrogate (mit Aus nahme von Cichorie), 100 kg 42 ℳ, 2) Kaffee, gebrannter, 100 kg 50 ℳ, 3) Kakao in Bohnen 100 kg 35 ℳ, 4) Kakaoschalen 100 kg 12 ℳ,

n. Kaviar und Kaviar⸗Surrogate 100 kg 100 ℳ,

0. Käse aller Art 100 kg 20 ℳ,

p. 1) Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller Art, Kakaomasse, gemahlener Kakao, Chokolade und Chokolade⸗Surrogate; mit Zucker,

Essig, Oel oder sonst, namentlich alle in Flaschen, Büchsen und der⸗

gleichen eingemachte, eingedämpfte oder auch eingesalzene Früchte, Gewürze, Gemüse und andere Verzehrungsgegenstände (Pilze, Trüffeln, Geflügel, Seethiere und Hererehe. zubereitete Fische, zubereiteter Senf; Oliven, Kapern, Pasteten, Saucen und andere ähnliche Gegen⸗ tände des feineren Tafelgenusses 100 kg 60 ℳ, 2) Obst, Sämereien, Beeren, Blätter, Blüthen, Pilze, Gemüse, getrocknet, gebacken, ge⸗ pulvert, blos eingekocht oder gesalzen, alle diese Erzeugnisse, soweit sie nicht unter anderen Nummern des Tarifs begriffen sind; Säfte von Obst, Beeren und Rüben, zum Genuß ohne Zucker eingekocht; rische und getrocknete Schalen von Südfrüchten; unreife Pomeranzen, auch in Salzwasser eingelegt; trockene Nüsse, Kastanien, Johannis⸗ brod, Pinienkerne; gebrannte oder gemahlene Cichorien 100 kg 4 ℳ,

q. 1) Kraftmehl, Puder, Stärke, Stärkegummi, Arrowroot, Nudeln, Sago und Sagosurrogate, Tapioka 100 kg 6 ℳ, 2) Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten, nämlich ge⸗ schrotene oder geschälte Körner, Graupe, Gries, Grütze, Mehl, ge⸗ wöhnliches Backwerk (Bäckerwaare) 100 kg 2 ℳ,

r. Muschel⸗ oder Schaalthiere aus der See, als Austern, Hummern, ausgeschälte Muscheln, Schildkröten und dergleichen, 100 Fg Brutto 24 s. Reis, geschälter und ungeschälter, 100 kg 4 ℳ,

Anmerkung 6 Stärkefabrikation unter Ge. 100 kgs

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t. Salz (Koch⸗, Siede⸗, Stein⸗, Seesalz), sowie alle Stoffe, aus welchen Salz ausgeschieden zu werden pflegt, 100 kg 12,80 ℳ,

Salz, seewärts eingehend, 100 kg 12

u. Syrup *).

v. Tabak: 1) Tabaksblätter, unbzarbeitete und Stengel, 2) Tabaksfabrikate: a. Rauchtabak in Rollen, abgerollten oder entripp⸗ ten Blättern oder geschnitten; Carotten oder Stangen zu Schnupf⸗ auch Tabaksmehl und Abfälle, 5. Cigarren und Schnupf⸗ abak.

-vw. Thee 100 kg 100

x. Zucker.*) b 256) Oel, anderweit nicht genannt, und Fette:

a. Oel: 1) Oel aller Art in Flaschen oder Krügen 100 kg 20 ℳ, 2) 2 2 als: Oliven⸗, Mohn⸗, Sesam⸗, Erdnuß⸗, Bucheckern⸗, Sonnenblumenöl in Fässern 100 kg 8 ℳ, 3) Olivenöl in Fässern, amtlich denaturirt, frei, 4) anderes flüssiges Oel in Fässern 100 kg 4 ℳ, 5) Palm⸗ und Kokosnußöl, fafes 100 kg 2 ℳ,

b. Rückstände, feste, von der Fabrikation fetter Oele, auch ge⸗ mahlen, frei,

c. Fette: 1) Schmalz von Schweinen und Gänsen 100 kg 10 ℳ, 2) Stearin, Palmitin, Paraffin, Wallrath, Wachs 100 kg 6 ℳ, 3) Fischspeck, Fischthran 100 kg 3 ℳ, 4) anderes Thierfett 100 kg.

27) Papier und Pappwaaren:

a. ungebleichtes oder gebleichtes Halbzeug aus Lumpen frei,

b. ungebleichter oder gebleichter Halbstoff zur Papierfabrikation aus Holz, Stroh, Esparto oder anderen Fasern; graues Lösch⸗ und gelbes, rauhes Strohpapier; Pappe mit Ausnahme der Glanz⸗ und Lederpappe; Schieferpapier und Tafeln daraus ohne Verbindung mit anderen Materialien; Schleif⸗ und Polirpapier; Fliegen⸗ und Gicht⸗ papier 100 kg 1 ℳ,

c. Packpapier, nicht unter b oder d begriffen, ungeglättet 100 kg

d. Druck⸗, Schreib⸗, Lösch⸗ und Seidenpapier, weißes und halb⸗ weißes, auch im Stoffe gefärbtes, ungeglättetes; Packpapier, ge⸗ glättetes; Glanz⸗ und Lederpappe; Preßspäne 100 kg 8 ℳ,

e. alles nicht vorstehend oder unter f. genannte Papier, auch lithographirtes, bedrucktes oder liniirtes, zu Rechnungen, Etiketten, E Devisen u. s. w. vorgerichtetes Papier; Malerpappe

1g ℳ,

f. Gold⸗ und Silberpapier; Papier mit Gold⸗ oder Silber⸗ muster; durchschlagenes Papier; ingleichen Streifen von diesen Papier⸗ gattungen 100 kg 12 ℳ,

g. 1) Formerarbeit aus Steinpappe, Aephalt oder ähnlichen Stoffen, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen, jedoch weder an⸗ gestrichen noch lackirt 100 kg 4 ℳ, 2) Waaren aus Papier, Pappe oder Pappmasse; Formerarbeit aus Steinpappe, Asphalt oder ähn⸗ lichen Stoffen, nicht unter g 1 oder unter g 3 begriffen, 100 kg 12 ℳ, 3) Waaren aus den vorgenannten Stoffen in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; Papier⸗ tapeten 100 kg 24

28) Pelzwerk (Kürschnerarbeiten):

a. überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, gefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze und dergl. 100 kg 150 ℳ,

b. fertige, nicht überzogene Schafpelze, desgleichen weißgemachte und gefärbte, nicht gefütterte Angora oder Schaffelle, ungefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze 100 kg 6

29) Petroleum:

Petroleum (Erdöl) und andere Mineralöle, sowie Theeröle, anderweitig nicht genannt, roh und gereinigt 150 kg 6

Anmerkungen: 1) Der Bundesrath ist befugt, Mineralöl, welches für andere gewerbliche Zwecke als die Leuchtölfabrikation be⸗ ““ ist, unter Kontrole der Verwendung vom Eingangszoll frei zu lassen.

2) Der Bundesrath ist befugt, die Verzollung von Petroleum nach der Stückzahl der Gebinde (Barrels) unter Vorschrift eines Zollsatzes, welcher dem Maximalgewicht der handelsüblichen Gebinde entspricht, zuzulassen.

30) Seide und Seidenwaaren:

a. Seiden⸗Kokons; Seide, abgehaspelt (unfilirt, Greze) oder ge⸗ sponnen (filirt), nicht gefärbt; Floretseide, gekämmt; auch Abfälle von gefärbter Seide frei,

1 b. Floretseide, gesponnen oder gezwirnt, nicht gefärbt 100 kg 12 ℳ, c. Seidenwatte 100 kg 24 ℳ, 1

d. Seide und Floretseide, gefärbt; auch Zwirn aus roher Seide (Nähseide, Knopflochseide u. s. w.) 100 kg 48 ℳ,

e. Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit Metallfäden; Waaren aus Seide, gemischt mit anderen Spinnmate⸗ rialien und zugleich in Verbindung mit Metallfäden; Spitzen, und Stickereien, ganz oder theiweise aus Seide 100 kg 600 ℳ,

f) alle nicht unter e. begriffenen Waaren aus Seide oder Floret⸗ seide in Verbindung mit Baumwolle, Leinen, Wolle oder anderen animalischen oder vegetabilischen Spinnstoffen 100 kg 300

Anmerkungen: 1) ganz grobe Gewebe aus rohem Gespinnste von Seidenabfällen, welche das Ansehen von grauer Packleinwand haben und zu Preßtüchern, Putzlappen, verwendet werden, auch in Ver⸗ bindung mit anderen Spinnmaterialien oder einzelnen gefärbten Fäden 100 kg 10 ℳ,

2) Seide, welche in Garnen aus anderen Spinnmaterialien ver⸗ sponnen ist, ohne die Umhüllung des Fadens zu bilden oder zusam⸗ menhängend durch die ganze Länge des Gewebefadens sich zu ziehen, bleibt bei Geweben aus solchen Garnen außer Betracht.

31) Seife und Parfümerien:

a. Schmierseife 100 kg 5 ℳ, 8

b. feste Seife, soweit sie nicht unter c. fällt, 100 kg 10 ℳ,

c. Seife in Täfelchen, Kugeln, Büchsen, Krügen, Töpfen u. s. w.; parfümirte Seife aller Art 100 kg 30 ℳ,

„Parfümerien aller Art 100 kg 100 32) Spielkarten, neben der inneren Abgabe,

brutto 60 33) Steine und Steinwaaren: 1“

a. Steine, rohe oder blos behauene; Flintensteine, Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen; Schleif⸗ und Wetzsteine aller Art; grobe Steinmetzarbeiten, z. B. Thür⸗ und Fensterstöcke, Säulen und Säulenbestandtheile, Rinnen, Röhren, Tröge und dergleichen unge⸗ schliffen, mit Ausnahme der Arbeiten aus Alabaster und Marmor; Schusser (Knicker) aus Marmor und dergleichen, frei,

*) Die Zollsätze für Zucker und Syrup sind durch das die Zuckerbesteuerung betreffende Gesetz vom 26. Juni 1869 bestimmt und betragen von: .

1) raffinirtem Zucker aller Art, sowie Rohzucker, wenn letzterer den auf Anordnung des Bundesraths bei den nach Bedürfniß öffent⸗ lich zu bezeichnenden Zollstellen niederzulegenden, nach Anleitung des holländischen Standard Nr. 19 und darüber zu bestimmenden Mustern entspricht, 100 kg 30 ℳ,

2) Rohzucker, soweit solcher nicht zu dem unter 1) gedachten gehört, 100 kg 24 ℳ, 8

3) Syrup 100 ks 15 ℳ, Auflösungen von Zucker, welche als solche bei der Revision bestimmt erkannt werden, unterliegen dem vorstehend unter 2 nee te Eingangszolle, -

4) Melasse, unter Kontrole der Verwendung zur

100 kg

bereitung frei.

b. Dachschiefer und Schieferplatten 100 kg 0,20 ℳ,

c. Edelsteine, auch nachgeahmte, und Koralen, bearbeitet, Perlen, alle diese Waaren ohne Fastung; bearbeitete Halbedelsteine und Waaren daraus, soweit sie nicht uanter Nr. 20 fallen, 100 kg 60 ℳ,

d. andere Waaren aus Steinen mit Ausnahme der Statuen: 1) außer Verbindung mit anderen Materialien oder nur in Verbin⸗ dung mit Holz oder Eisen ohne Politur und Lack, Schiefertafeln in Holzrahmen, auch lackirten oder polirten 100 kg 3 ℳ, 2) in Ver⸗ bindung mit anderen Materialien, soweit sie nicht unter Nr. 20

fallen, 100 kg 24 ℳ, Braunkohlen, Koks,

34) Steinkohlen, Torfkohlen frei. 35) Stroh⸗ und Bastwaaren:

a. Matten und Fußdecken von Bast, Stroh, Schilf, Gras, Wurzeln, Binsen und dergleichen; auch andere Schilfwaaren, ordinäre, gefärbte und ungefärbte 100 kg 3 ℳ,

b. Strohbänder 100 kg 14 ℳ, 1

Torf,

c. alle nicht unter a. und d. begriffenen Stroh⸗ und Bast..

waaren, insbesondere Stroh⸗ und Bastgeflechte; Decken, Vorhäng

und ähnliche Waaren aus ungespaltenem Stroh; die in a. und

genannten Stroh⸗ und Bastwaaren in Verbindung mit anderen

F soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen, 100 k ℳ,

d. Hüte ars Stroh, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein, Palm⸗ blätter und Span: 1) ohne Garnitur 1 Stück 0,20 ℳ, 2) Garnitur 1 Stück 0,10 ℳ;

Anmerkung zu d.: Hüte aus Haar⸗ oder Hanfgeflechten, au Sparterie, sowie aus Geflechten von sogenannter Baumwollen⸗ sparterie und Stroh werden wie Strohhüte behandelt;

e. Sparterie aller Art 100 kg 90 1

36) Theer; Pech; Harze aller Art; Asphalt (Bergtheer) frei.

37) Thiere und thierische Produkte, nicht anderweit genaunt:

a. Lebende Thiere und thierische Produkte, anderweitig nicht ge nannt; ferner Bienenstöcke mit lebenden Bienen frei.

b. Eier von Geflügel 100 kg 3

38) Thonwaaren:

a. gewöhnliche Mauersteine; feuerfeste Röhren und Töpfergeschtrr, nicht glasirt, frei, 1

b. glasirte Dachziegel und Mauersteine; Thonfliesen; architekto⸗ nische Verzierungen, auch aus Terracotta; Schmelztiegel; Röhren Platten, Krüge und andere Gefäße aus gemeinem Steinzeuge; ge⸗ Ofenkacheln; irdene Pfeifen; glasirtes Töpfergeschirr 100 kg

ℳ, c. andere Thonwaaren, mit Ausnahme von Porzellan und por⸗ zellanartigen Waaren: 1) einfarbig oder weiß; seine Ofenkacheln; feine Waaren aus Terracotta 100 kg 10 ℳ, 2) zwei⸗ und mehr⸗ farbig, gerändert, bedruckt, bemalt, vergoldet, versilbert; auch Thon⸗ waaren in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen, 100 kg 16 ℳ,

d. Porzellan und porzellanartige Waaren (Parian, Jaspis u. s. w.): 1) weiß 100 kg 14 ℳ, 2) farbig, gerändert, bedruckt, bemalt, ver⸗ goldet, versilbert; auch in Verbindung mit anderen Materialien, so⸗ weit sie dadurch nicht unter 15) Pifanlen, 100 kg 30

ieh:

a. Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel 1 Stück 10 G

Anmerkung zu a. Füllen, welche der Mutter folgen, gehen frei ein.

b. Stiere und Kühe 1 Stück 6 ℳ,

.Ochsen 1 Stück 20 ℳ, .Jungvieh 1 Stück 4 ℳ, 8

.Kälber unter 6 Wochen 1 Stück 2 ℳ,

Schweine 1 Stück 2,50 ℳ,

.Spanferkel unter 10 kg 1 Stück 0,30 ℳ,

„Schafvieh 1 Stück 1 ℳ,

. Stück 0,50 ℳ,

c. Ziegen frei.

40) E“ Wachsmusselin, Wa chstaff : grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch) 100 kg 12 ℳ, 18

b. anderes auch Ledertuch; Buchbinderleinen (Buchbinderzeug⸗ stoffe) 100 kg 30 ℳ, 8 1

e. Wachsmusselin, Wachstafft 100 kg 50

41) Wolle, einschließlich der anderweit nicht genannten Thier⸗ haare, sowie Waaren daraus:

a. Wolle: rohe, gefärbte, gemahlene; ferner Haare: roh, ge⸗ hechelt, gesotten, gefärbt, auch in Lockenform gelegt, frei,

b. gekämmte Wolle 100 kg 2 ℳ,

c. Garn, auch mit anderen Spinnmaterialien, ausschließlich der Baumwolle, gemischt: 1) aus Rindviehhaaren, ein⸗ und zweifach aller Art; Watten 100 kg 3 ℳ, 2) aus hartem Kammgarn, z. B. Weft⸗, Genappes⸗, Mohair⸗, Alpakkagarn: a. einfaches, ungefärbt oder gefärbt; dublirtes ungefärbt 100 kg 3 ℳ, 5. dublirtes gefärbt; drei⸗ oder mehrfach gezwirntes, ungefärbt oder gefärbt 300 kg 24 ℳ, 3) anderes Garn: a. roh, einfach 100 kg 8 ℳ, 75. roh, dublirt, 100 kg 10 ℳ, 7. gebleicht oder gefärbt, einfach 100 kg 12 ℳ, d. gebleicht oder gefärbt, dublirt; drei⸗ oder mehrfach gezwirnt, roh, gebleicht oder gefärbt 100 kg 30 ℳ, 1 8

d. Waaren, auch in Verbindung mit Baumwolle, Leinen oder Metallfäden: 1) Stickereien, Spitzen und Tülle 100 kg 600 ℳ, 2) bedruckte Waaren, soweit sie nicht zu den Fußdecken gehören; Posamentier⸗ und Knopfmacherwaaren; Plüsche; unbedruckte Tuch⸗ und Zeugwaaren von geringerer Stärke als der eines halben Milli⸗ meters; auch Gespinnste in Verbindung mit Metallfäden 100 kg 150 ℳ, 3) unbedruckte Tuch⸗ und Zeugwaaren von der Stärke eines halben Millimeters und darüber; unbedruckte Filze, soweit sie nicht zu Nr. 5 gehören; unbedruckte Filz⸗ und Strumpfwaaren, Fußdecken aus Wolle oder anderen Thierhaaren mit Ausnahme der Rindvieh⸗ und Roßhaare, auch in Verbindung mit vegetabilischen Fasern aund anderen Spinnmaterialien, auch bedruckte, 100 kg 100 ℳ, 4) Fuß⸗ decken aus Rindviehhaaren, sofern diese Haare mindestens den ganzen Einschlag oder die ganze Kette bilden, auch in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien, auch bedruckte, 100 kg 24 ℳ, 5) Grobe unbe⸗ druckte, ungefärbte Filze; Tuchleisten, frei. ““

Anmerkung zu 4: Gewebe aus Haaren oder anderen Gespinnsten, deren Kette oder Einschlag nicht ganz aus Haaren besteht, werden, wenn sie Seide enthalten, nach Nr. 30 f., in allen anderen Fällen so verzollt, als wenn sie Haare nicht enthielten.

42) Zink, auch mit Blei oder Zinn legirt, und Waaren daraus:

a. 5- Zenk; S

b. gewalztes Zin g 1 .“ . 8

c. Feohe Ftesner. auch in Verbindung mit Holz, Eisen, Blei oder Zinn ohne Politur und Lack, Draht 100 kg 6 ℳ,

d. feine Zinkwaaren, auch lackirte, ingleichen Zinkwaaren in Ver⸗ bindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen, 100 kg 24 ℳ, 1 1

43) Zinn, auch mit Blei, Spießglanz oder Zink legirt, und Waaren daraus:

8 . 2. ee. d.

. gewalztes Zinn g 3 ℳ,., b 1

c. es Zinnwaren, auch in Verbindung mit Holz, Eisen, Blei oder Zink ohne Politur und Lack, Draht 100 kg 6 ℳ, .

d. feine Zinnwaaren, auch lackirte; ingleichen Zinnwaren in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen, 100 kg 24

Steine; Dachziegel

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