1879 / 86 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Apr 1879 18:00:01 GMT) scan diff

8 Theater⸗ Königliche Schauspiele. Opernhaus. Keine Vorstellung. Achte Sinfonie⸗Soirée der Königlichen Kapelle. Schauspielhaus. Keine Vornstellung. RFrreitag, den 11. April, und Sonnabend, den 12. April, sind die Köniclichen Theater geschlossen. Saal⸗Theater: Donnerstag, den 10. April, Frei⸗ tag, den 11. April, und Sonnabend, den 12. April: Keine Vorstellung. b Sonntag: 58. Vorstellung der französischen Schau⸗ spieler⸗Gesellschaft, unter Tirektion von Emil Neu⸗ mann. Troisième représentation de: Nos In- times. Comédie en 4 actes par M. Victorien Sardou. 8

Donnerstag:

Wallner-Theater. Donnerstag: Z. 15. M.:

Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten

von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis. Freitag: Geschlossen.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Donnerstag: Zum 26. Male: Gastspiel der ersten Solo⸗Tänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris, des Frl. v. Csepscanyi und des Hrn. van Hell. Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennery. Deutsch von R Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Residenz-Theater. Donnerstag; Letztes Auf⸗ treten der K. K. Hofschauspielerin Fr. Charlotte Wolter aus Wien. Marie⸗Anne, ein Weib aus

b 6 8 8

Stadt-Theater. Donnerstag: Halbe Kassen⸗ preise. (Parquet 1,50 ℳ) Neu einstudirt: Béhé. Schwank in 3 Akten von Henneqguin. Vorher: Einquartierung. Lustspiel in 1 Akt von Henrik 1

Vorläufige Anzeige. Auf Einladung der Direktion werden Hr. Emil Thomas und Fr. Betty Thomas⸗ Damhofer ein auf die drei Osterfeiertage berechnetes Gastspiel absolviren. Näheres die Tageszettel.

Belle-AHliance-Theater. Donnerstag: Extra⸗ Vorstellung, arrangirt von Rudolph Hahn zu seinem 40jährigen Schriftsteller⸗Jubiläum, unter gütiger Mitwirkung des Hrn. Georg Paradies, und des Hrn. Franz Heder vom Krollschen Theater: Im Vorzimmer Sr. Exrellenz. Lebensbild in 1 Akt von Rudolph Hahn. (Jeremias Knabe: Hr. G. Paradies.) Nachtigall und Nichte. Posse in 1 Akt von Rudolph Hahn. Der Präsident. Original⸗Lustspiel in 1 Akt von Kläger. (Walter: Hr. G. Paradies.) Zum Schluß: Hans Taps, oder: Zu Befehl. Herr Lieutenant! Schwank in 1 Akt von Schröder. (Hans Taps: Hr. Franz Heder.) Anfang 7 Uhr.

Freitag: Geschlossen.

Sonnabend: Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß vom Krollschen Theater.

Cireus Salamonsky. Donnerstag: Letzte und Abschieds⸗Vorstellung in dieser Saison. Auftreten sämmtlicher Künstler und Künstlerinnen.

Danksagung.

Bei meinem Scheiden aus Berlin beehre ich mich, dem hochgeehrten Publikum, hauptsächlich aber den vielen Freunden und Gönnern meines Instituts, für den zahlreichen Besuch meinen innigsten und tiefgefühltesten Dank auszusprechen, und wünsche, daß diese Gunst auch für mein nächstes Wieder⸗ kommen erhalten bleiben möge. Herzliches Lebewohl der Kaiserstadt. Hochachtungsvoll

Salamonsky, Direktor.

Concert-Naus. Concert des Königlichen Hof⸗ Musikdirektors Bilse.

Familien⸗Nachrichten.

Frl. Clara Borntraeger mit Hrn. Lien⸗ tenant Ernst Krocker (Berlin). Frl. Helene Weie mit Hrn. Lieutenant Max von Busse (Schnakenburg⸗Wernigerode Magdeburg).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Konsul H. Gerlich (Ober⸗Strelitz). Hrn. Hauptmann und Com⸗ pagnir⸗Chef Haehnelt (Posen). Hrn. Kreis⸗ gerichts⸗Rath Neumann (Landsberg a. W.). —. Hrn. Pastor A. Babick (Kl. Schönebeck bei Friedrichshagen). Hrn. Oberamtmann Freiherr v. Gerßdorff (Domäne Kloster Jerichow a. d. Elbe.) Hrn. Major Rabe (Stralsund). Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Weniger (Cöln).

rn. Kammerherr A. Freiherr Schenk zu chweinsberg (Cassel).

Gestorben: Hr. Amtmann Emil Schaper (Bör⸗ nicke). Verw. Frau Henriette v. Pritzelwitz, geb. v. Krohn (Potsdam). Frau General Bertha Gräfin zu Münster⸗Meinhövel (Hanno⸗ ver). Hr. Rittergutsbesitzer August v. Wedell (Kisin).

Verlobt:

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.

[2323] Aufgebot. Die Inhaber der nachstehend ad 1) und 2) be⸗ zeichneten verlorenen Hypothekendokumente und die Inhaber der nachstehend ad 3) bezeichneten Hypo⸗ thekenpost, sowie deren Rechtsnachfolger oder Pfand⸗ gläubiger, insbesondere die Wittwe des Tagelöhners Borchardt, geb. Kirchhoff, früher in Loppnow, die Ehefrau des Schuhmachers Sendelbach, geb. Kirch⸗ hoff, früher in Ottendorf, und der Kolonist Carl Kirchhoff, früher in Ottendorf, bezüglich der Post a8d 3) werden hierdurch aufgefordert, sich spätestens dem auf hiesiger Gerichtsstelle zum 14. Inni, tags 12 Uhr, vor dem Kreisrichter Dr. Maurer ehenden Termine zu melden, indem alle unbe⸗ kannten Interessenten mit ihren Ansprüchen präkludirt, die Dokumente ad 1 und 2 behufs der Löschuang amortisirt und die Post ad 3 gelöscht werden soll. 1) Ein Dokument über 550 Thlr. Darlehn, ein⸗

1846 und dem Dekrete vom 14. ejus J. für den Schulzen Johann Friedrich Retzlaff in Voelschen⸗ hagen duf dem dem Ackerbürger Johann Gottfried Schramm zu Greifenberg gehorigen Bd. 3 Bl. 139 des Grundbuchs verzeichneten Grundstück und von da mit übertragen auf das dem Ackerbürger Otto Wacks zu Greifenberg gehörige Bd. 10 Bl. 34 des Grundbuchs verzeichnete Grundstück.

2) Ein Dokument über 30 Thlr. 23 Sgr. Erb⸗ gelder, eingetragen auf Grund des Erbrezesses vom 10. Dezember 1878 und des Protokolls vom 29. Oktober 1829 aus dem Dekrete vom 31. Oktober 1829 für die minorenne Ernestine Wilhelmine Hannemann auf dem ehemals Schneider Daniel Hannemannschen, Bd. 1 Bl. 6 des Dorfgrundbuchs von Muddelmow verzeichneten Grundstück und von da übertragen auf das Grundbuchblatt des dem Rittergutsbesitzer E. Wiethealz zu Muddelmow ge⸗ hörigen Gutes. . 3) Eine Post über 200 Thlr. Kaufgelder ein⸗ getragen aus dem Ueberlassungsvertrage vom 22. Februar 1823, der Verhandlung vom 22. De⸗ zember 1823 und dem Dekrete vom 21. März 1826 für den Altsitzer Christian Friedrich Beilke und dessen Ehefrau Agnes, geb. Reich, zu Muddelmow auf dem Bd. 1 Bl. 3 des Dorfgrundbuchs von Muddelmow verzeichneten Grundstück und von da übertragen auf das Grundbuchblatt des dem Ritter⸗ gutsbesitzer E. Wietholz zu Muddelmow gehörigen Gutes. 8 Greifenberg i. Pom., den 24. Februar 1879. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung,

Verkäufe, Verpachtungen, 1b Submissionen ꝛc.

[3231] Bekanntmachung. Am Monnag, den 21. d. M., 10 Uhr Vorm., sollen auf dem hiesigen Postwagenhofe, Oranien⸗ burgerstraße Nr. 70, 2 neunsitzige Personen⸗Post⸗ wagen öffentlich meistbietend verkauft werden. Die Verkaufsbedingungen werden vor dem Beginn der Versteigerung bekannt gemacht werden. Berlin N., den 8. April 1879.

Kaiserliches Packet⸗Postamt.

[2788]) Hinterpommersche Eisenbahn.

Auf dem Personenbahnhofe Stettin der Berlin⸗ Stettiner Eisenbahn sollen fünf ungekuppelte Per⸗ sonenzug⸗Lokomotiven, sämmtlich komplet und be⸗ triebsfähig, am 2. Mai c., Vormittags 11 Uhr, öffentlich meistbietend verkauft werden. Verkaufs⸗ bedingungen nehst Beschreibung der Lokomotiven liegen sowohl hier bei unserem Bureauvorsteher Laue, als auch im Bureau des Berliner Baumarkts zu Berlin zur Einsicht aus, können aber auch gegen portofreie Einsendung von 50 event. in Brief⸗ marken von unserem Burcauvorsteher bezogen werden.

tettin, den 20. März 1879. Cto. 579/3.) Königliche Eisenbahn⸗Kommission für die Hinterpommersche Bahn.

[305 2 8 18050 Bekanntmachung. Für das hiesige Garnison⸗Lazareth soll die Er⸗ bauung eines Leichenhauses, veranschlagt zu 5748 und eines Eiskellers, 8 3961 an einen Unternehmer vergeben werden.

Hierzu ist ein Submissionstermin auf Donnerstag, den 17. April cr., Vorm. 10 Uhr, im Bureau des Lazareths (Brübacher⸗Straße) an⸗ beraumt. (àC. 19/4.) Die Bedingungen können daselbst bis zum gedach⸗ ten Wrmine zwischen 8 12 Uhr Vor⸗ und 2— 6 Uhr Nachmittags eingesehen werden.

Mülhausen i. Elsaß, den 31. März 1879.

Kaiserliches Garnison⸗Lazareth.

2902 „28— G Zur Schafwäsche.

Weiße Levantiner Seifenwurzel und Chili Quillaya⸗ Rinde, direkt bezogen und auf eigenen Maschinen zerkleinert, empfiehlt die Droguen⸗Handlung und Fabrik chemischer

Präparate von J. D. Riedel, Berlin.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. vo

REICHSSCHULDEN-TIIGUNGSKOIMIISSION

[2156] ST. PETERSBURG. Nummern der Billette der ausländischen 5 % Anleihe vom Jahre 1877, welehe bis zum Jahre 1879 gezogen, aber zur Auszahlung des Kapitals noch nicht vorgestellt worden sind.

Werth. Ses asse 100 L. 500 L.

Termin der Einstel-

jung der Procente. Nummern der Billette.

19. Jani

5.436 bis 5441. 6.001 bis 6 008, 12.501 bis 12,550, 15.001

bis 15.023, 19.501 bis 19.515. 19.546 bis 19.550, 20.239 bis 20.243. 28.508 bis 28.510. 28.530 bis 28.550, 36.140, 36.141, 36.150, 43.208, 43.209, 43 226, 43.227, 47,201, 47.202, 47.228, 47.233 bis 47 238, 150.164 bis 150.195, 150.783 bis 150.790, 151.561 bis 151.565, 151.570, 151.571, 151.584, 151.585, 151.611, 151.617. 151,622 bis 151.624, 152 001 bis 152.015. 152.031, 153.609 bis 153.613, 153.622, 153.623, 153.625, 153.626, 153.629 bis 153.650, 157.298, 160.341 bis 160.350, 169.651 bis 169.662, 169.667 bis 169.674, 169.801 bis 169.850, 170.447 bis 170.449, 178 103, 178.104, 179.651 bis 179.675, 189.351 bis 189.360, 189.391 bis 189.394. 193.134 bis 193.141, 213.338 bis 213.350, 253.697, 265.097 bis 265.100, 266.101 bis 266.150, 272.358, 272.359, 272.375, 272.380 bis 272.382, 281.236, 281.238, 281.239,

281.240.

303.801 bis 303.805, 303.806 bis 303.810, 303.811 303.815, 303.816 bis 303.820, 303.821 bis 303.825, 303.826 303.830, 303.831 bis 303.835, 303.836 bis 303.840, 303.841 303.845, 303.846 bis 303.850, 323.441 bis 323 445, 338.201 338.205, 338.206 bis 338.210, 338.211 bis 338.215, 338.216 338.220, 338.221 bis 338.225, 338.226 bis 338.230, 338.231 338.235, 338.236 bis 338.240, 338.241 bis 338.245, 338.246 338.250, 400.151 bis 400.155, 400.156 bis 400.160, 419.801 419.805, 419 806 bis 419.810, 427.346 bis 427.350, 459.666 459.670, 459 671 bis 459.675, 459.676 bis 459.680, 459.681 459.685, 459.686 bis 459.690, 459.691 bis 459.695, 459.696 459.700, 461.016 bis 461.020, 461.021 bis 461.025, 461.026 461.030. 461.031 bis 461.035, 471.881 bis 471.885, 494 651 494.655, 497.051 bis 497.055, 497.056 bis 497.060, 497.061 497.065, 497.066 bis 497 070, 497.071 bis 497.075, 497.076 497.080, 497.081 bis 497.085, 497.086 bis 497.090, 497.091 497.095, 497.096 bis 497.100, 500.361 bis 500.365, 503.581

503.586 bis 503 590, 507.321 bis 507.325, 507.326 bis 507.335, 507.336 bis 507.340, 509.466 bis 525.385, 525.391 bis 525.395, 557.706 bis 557.715. 557.726 bis 557.730, 557.731 bis 557.740, 557.741 bis 557.745, 571.721 bis 571.735, 571.736 bis 571.740, 589.591 bis 605.025, 605.031 bis 605.035, 605.036 bis 605.045, 605.046 bis 605.050, 605.106 bis 605.115, 614.351 bis 614.355, 614.356

8 bis 614.365, 614.366 bis 614.370, 614.371 614.376 bis 614.380, 614.381 bis 614.385, 614.386 614.391 bis 614.395, 614.396 bis 614.400, 616.126 616.131 bis 616.135, 616.136 bis 616.140, 616.141 616.146 bis 616.150, 633.516 bis 633.520, 633.521 633.526 bis 633.530, 642.701 bis 642.705, 642,706 642.711 bis 642.715, 642.716 bis 642.720, 642.721 642.725, 642.726 bis 642.730, 642.731 bis 642.735, 642.736 642.740, 642.741 bis 642.745, 642.746 bis 642.750.

706.126 bis 732.426 bis

1878.

is 5,

bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis

605.110, 614.360, 614 375, 614.390, 616.130, 616.145, 633.525, 642.710,

682.151 bis 682.175, 684.026 bis 684.050, 706.150, 714.251 bis 714.275, 721.201 bis 721.225, 732.450.

6

Im Ganzen

464 104 6

FPriedrich Wilhelm’"6 Preußische Lebens⸗ und Garantie⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.

Nachdem in der heutigen General⸗Versammlung für das Jahr 1878 die Dividende unserer

Actien auf Sechs Procent .““ festgesetzt worden ist, benachrichtigen wir hierdurch unsere Actionaire,

88 Mark 22,50. 8 1 8 pro Actie gegen Rückgabe des Dividendenscheines Nr. 13 an unserer hiesigen Hauptkasse, Mauerstraße Nr. 63 65, vom 1. Juli cr. an abgehoben werden kann.

Berlin, den 7. April 1879. SHiee Dr. Langheinrich.

des baar eingezahlten Actiencapitals daß dieselbe im Betrage von:

[3234]

Aetiva.

Friedrich Wilhelm

Preußische Lebens⸗ und Garantie⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft Billanz pro ultimo

Passiva.

Dezember 1878.

1) WWdeer Aktionäre 111114X4*“ 3) Lombard auf Hypotheken, Effekten und Wechsel 4) Außenstände bei den Agenten nach Abschrei⸗ 5) Gestundete Prämien⸗Raten .. 6) Grundstück⸗Conto nach Abschreibungen 1 7) Mobiliar und Vorräthe inkl. Neubeschaffungen in 1878 nach Abschreibungen. v“““ 8) Darlehen auf Policen. 10) Kassen⸗Bestand.

1—

1“

gelragen aus der Schuldverschrekbung vom 8. Juli

306,162 80

Die Generalversammlung hat vorstehenden Rechnungs⸗Abschluß genehmigt und die beantragte

1) Aktien⸗Kapital. 3,000,000

2,515,697 43 2) Ueberträge:

a. Prämien⸗Uebertrag und Reservpe .. 5 4

b. Reserve für unerledigte Sterbefälle.

Kapital⸗Reserve 76,170. Hierzu aus dem dies⸗

jährigen Ueberschuß 6,356

d. Conto für event. Ver⸗ luste und Bedürfnisse

Hierzu aus dem dies⸗

jährigen Ueberschuß

3) Nicht abgehobene Dividende .. 8 4) Zinsen für vollzogene Aktien (cfr. §. 15 d. 5) Saldo⸗Gewinn zur Vertheilung von 12 ½ % Tantième für Kuratorium und Direktion 6 % Dividende an die Aktionäre

116,169 93 V 358,095 474,264 93 1,836,719 20

17,843 87 306,051 86 66,500 60,759 32

58,107. 25 5,058.

4,772,110 16 360—

360—

7,151 25 45,000 7,872,981 v

7,822,58v

Friedrich Wilhelm Preußische Lebens⸗ und Garantie⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft. Die Direktion.

8 Dr. Langheinrich. 8 stimmung des vorstehenden Rechnuags⸗Abschlusses mit den vorgelegten Büchern bescheinigen hierdurch

1

Berlin, den 20. März 1879. Die Revisions⸗Kommission. Samelson. Karl Prinz zu Hohenlohe. Berlin, den 7. April 1879. Das Kuratorium. Viector Herzog von Ratibor. 1 8

Decharge ertheilt.

8 Das Abonnement beträgt 4 50 8 für das Vierteljahr.

No. 88 75 2

Se. Majestät der König haben Allergnädigt geruht: Dr. jur. John zu Cöln, und dem Geheimen und Mitgliede des Revisions⸗Kollegiums für sachen von Sack zu Berlin den Rothen Klasse mit Eichenlaub; dem Oberst⸗Lieutenant z.

Grumbkom, bisher Bezirks⸗Commandeur des 2. Bataillons (Hagenau) Elsaß⸗Lothringischen Landwehr⸗Regiments Nr. 129, zu der Primke zu Breslau

und dem Geheimen Regierungs⸗Rath Brennhausen Breslau den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit Schleife; dem Rentenbank⸗Controleur

Adler⸗Orden zweiter . 1 2 - D. von treffend die Ausführung der revidirten Rheinschiffahrtsakte

den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Bürgermeister

Killing zu Rüthen im Kreise

den Königlichen Kronen⸗Orden Schullehrern Große zu Gellmersdorf im Kreise Angermünde, bisher zu Priessen, im Kreise Luckau, Rumswinkel zu Mülheim a. d. Ruhr, bisher zu Kirchhertern im Kreise Berg⸗ heim, und Will zu Abbau Wormditt im Kreise Braunsberg, bisher zu Krickhausen desselben Kreises, den Adler der In⸗ haber des Königlichen Haus⸗Ordens dem Gerichtsboten und Exekutor Waldmann zu Worbis das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. *

Deutsches Neich.

„Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den außerordentlichen Professor Dr. Freund zu Breslau zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fa⸗

kultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universitä: Straßburg zu ernennen

Der Gymnastallehrer Dr. Eugen Neotto zu Berlin ist zum außero dentlichen Professor in der mathematischen und naturwissenschaftlichen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Univer⸗ sität Straßburg ernannt worden.

116“

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Räthe im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten Dr. jur. Heinrich Robert Wilhelm Göppert, Dr. jur. Robert Bartsch und Dr. theol.

zu ernennen;

dem Bürgermeister Brüning zu Minden den Titel als „Ober⸗Bürgermeister“, sowie

dem Kaufmann und Fabrikbesitzer Albert Damcke zu Charlottenburg den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu ver⸗ leihen; ferner

den unbesoldeten Beigeordneten Weydemann zu Qued⸗ linburg, der von der dortigen Stadtverordnetenversammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, als unbesoldeten Beigeord⸗ neten (zweiten Bürgermeister) der genannten Stadt für eine fernerweite sechsjährige Amtsdauer, und

in Folge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Aachen getroffenen Wahl, den seitherigen Friedensrichter zu Thann i. Elsaß, Landgerichts⸗Assessor Werner Fleuster, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Aachen auf die gesetz⸗ liche 2 on zwölf Jahren zu bestätigen. .

Gesetz, betreffend die Rheinschiffahrtsgerichte. Vom 8. März 1879. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Monarchie, was folgt: §. 1. Als Rheinschiffahrtsgerichte erster Instanz sind durch Königliche Verordnung Amtsgerichte zu bestellen, welche ihren Sitz am Rhein oder in dessen Nähe haben; in gleicher Weise erfolgt die Bestimmung der Gerichtsbezirke.

Rheinschiffahrtsgericht zweiter Instanz ist das Ober⸗Landes⸗ gericht in Cöln. Die Zuständigkeit der Centralkommission in Mannheim bleibt unberührt⸗

§. 2. Die Rheinschiffahrtsgerichte haben sich in ihren Entscheidungen als solche zu bezeichnen und ein diese Eigen⸗ schaft ergebendes Dienstsiegel zu führen.

S. 3. Ist ein als Rheinschiffahrtsgericht bestelltes Amts⸗ gericht mit mehreren Richtern besetzt, so sind bei der Geschäfts⸗ vertheilung einem derselben die Geschäfte des Rheinschiffahrts⸗ gerichts zu übertragen.

§. 4. In Strafsachen verhandeln und entscheiden die Rheinschiffahrtsgerichte ohne Zuziehung von Schöffen.

8

Landtages der

dem Senats⸗Präsidenten a. D., Geheimen Ober⸗Justizrath Revisions⸗Rath 8 - Landes⸗Kultur⸗ gerichte wird durch die

8 Lippstadt und dem Beigeord⸗ barungen neten, Senator Besser zu Ortrand im Kreise Liebenwerda, Abweichungen ergeben. vierter Klasse; den emeritirten

von Hohenzollern; sowie Rheinschiffahrtsgerichte vorzuführen.

er dieser Aufforderung nicht nach, so bis zur nachträglichen Benennung des

.5. Die Geschäfte der Staatsanwaltschaft werden von der Staatsanwaltschaft bei den als Rheinschiffah

G et phil. von dem Ober⸗Landesgericht Hermann Bonitz zu Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Räthen klausel (8. 662 der Deutschen Civilprozeßordnung, §. 483 der Deutschen Strafprozeßordnung) kostenfrei zu versehenden Aus⸗

ist nach dessen vorheriger Anhörung durch das im Straf⸗ verfahren ergehende Urtheil auszusprechen.

11““

Glückstadt ist die Genehmigung zur Anfertigung der generellen

rtsgerichte be⸗-] der Eider ertheilt worden.

stellten Gerichten wahrgenommen. Die Anträge und Ver⸗ fügungen in Rheinschiffahrtssachen sind als solche zu bezeichnen. §. 6. Die sachliche Zuständigkeit der Rheinschiffahrts⸗ Vereinbarungen der Rheinuferstaaten und durch den §. 13 des Gesetzes vom 17. März 1870, be⸗ vom 17. Oktober 1868, (Gesetz⸗Samml. S. 187) bestimmt. Civilsachen finden die Vorschriften über das Verfahren in den zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehören⸗ den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen die Vor⸗ schriften über das Verfahren vor den Schöffengerichten wegen Uebertretungen Anwendung, soweit nic aus den Verein⸗ der Rheinuferstaaten oder au diesem Gesetze sich

§. 8. Hat die strafbare Handlung oder die einen Civil⸗ anspruch begründende Thatsache auf dem Strome innerhalb des beiderseits preußischen Stromgebiets stattgefunden, so ist das Rheinschiffahrtsgericht des einen und des anderen Ufers zuständig.

§. 9. Der auf einer strafbaren t Betroffene ist dem ) asselbe geschieht auf Verlangen eines Beschädigten auch dann, wenn die That nur zu Schadensersatz verpflichtet. Vird in diesem Falle ein Vergleich geschlossen, so ist der⸗ selbe zu Protokoll festzustellen. Kommt ein Vergleich nicht zu Stande, so wird auf Antrag beider Parteien der Rechtsstreit sofort verhandelt. Die Erhebung der Klage erfolgt in diesem

2

Falle durch den mündlichen Vortra derselben. Hat der Vorgeführte keinen bekannten Wohnsitz in einem der Rheinuferstaaten, so ist er von dem Get ate aufzufordern, eine in dem Bezirk des Gerichts mohuhote Person zur Empfangnahme von Zustellungen zu be⸗ higen. Kommt znei alle Zustellungen nacht Bevollmächtigten nach der Vorschrift des §. 161 der Deutschen Civilprozeßordnung

bewirkt werden. 8

§. 10. Die Berufung ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Gegenstandes der an das Gericht gestellten Anträge zulässig.

Gegen die Entscheidungen des Ober⸗Landesgerichts findet ein Rechtsmittel nicht statt.

§. 11. Die Berufung an die Centralkommission (Art. 37 der revidirten Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868) ist schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers anzumelden. Die Zustellung der Anmeldung und der Rechtfertigung erfolgt von Amtswegen. 1

§. 12. Die Vollstreckung der Erkenntnisse und Beschlüsse

außerdeutscher Rheinschiffahrtsgerichte erfolgt auf Grund einer zu Cöln mit der Vollstreckungs⸗

fertigung.

Erkenntnisse und Beschlüsse gerichte werden nach Maßgabe des richtsverfassungsgesetzes vollstreckt.

§. 13. Der Schiffsherr haftet wegen der Beschädigungen, welche von Personen der Schiffsbesatzung während der Fahrt oder beim Anlanden in Ausführung ihrer Dienstverrichtungen verursacht worden sind (Art. 34 IIc. der revidirten Rhein⸗ schiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868), sowie für Geldstrafen und Kosten, welche jenen Personen wegen Zuwiderhandlungen gegen die schiffahrts⸗ und strompolizeilichen Vorschriften (Art. 341. der revidirten Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868) auferlegt werden.

Die Haftung des Schiffsherrn

deutscher Rheinschiffahrts⸗ §. 161 des deutschen Ge⸗

für Strafen und Kosten

§. 14. Die Strafverfolgung von Zuwiderhandlungen und die Geltendmachung von Civilansprüchen, welche zur Zu⸗ ständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte gehören, verjährt in einem Jahre.

§. 15. Geldstrafen sind für den Fall, daß sie nicht bei⸗ getrieben werden können, nach den für Uebertretungen gelten⸗

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

8 . für Berlin außer den Pest-Anstalten auch di Expe- 1.ssertioaapreis für den Raum einer Druckzeile 30 E11““ .““ 6 2 ü a he

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Abends.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Oberförster⸗Kandidat Grüneberg ist zum Ober⸗ förster ernannt, und es ist ihm die durch Versetzung des Ober⸗ försters Dohme erledigte Oberförsterstelle Rothebude im Regierungsbezirk Gumbinnen verliehen worden.

Der Oberförster⸗Kandidat von Wallenberg ist zum

Oberförster ernannt, und es ist ihm die durch Versetzung des Oberförsters Fraebel erledigte Oberförsterstelle Dembio im Regierungsbezirk Oppeln verliehen worden. Der Oberförster⸗Kandidat und Feldjäger⸗Lieutenant Just ist zum Oberförster ernannt, und es ist ihm die neu zu bil⸗ dende Oberförsterstelle Neuhof im Regierungsbezirk Cöslin verliehen worden.

Der Oberförster⸗Kandidat Wörmböcke ist zum Oberförster ernannt, und es ist ihm die bisher von ihm interimistisch ver⸗ waltete Oberförsterstelle Turoschelm im Regierungsbezirk Gum⸗ binnen definitiv übertragen worden.

Der Oberförster⸗Kandidat Scheuer ist zum Oberförster ernannt, und es ist ihm die bisher von ihm interimistisch ver⸗ waltete Oberförsterstelle Balesfeld im Regierungsbezirk Trier definitiv übertragen worden.

Der Oberförster⸗Kandidat Appenroth ist zum Ober⸗ förster ernannt, und es ist ihm die bisher von ihm interimistisch verwaltete Oberförsterstelle zu Kurwien im Regierungsbezirk Gumbinnen definitiv übertragen worden.

Der Oberförster⸗Kandidat von Saint⸗Paul ist zum Oberförster ernannt, und es ist ihm die bisher von ihm in-: terimistisch verwaltete Oberförsterstelle Nassawen im Re⸗ gierungsbezirk Gumbinnen definitiv übertragen worden. 8

Bekanntmachung.

Die Prüfung für Lehrer an Taubstummen⸗Anstalten wird hier am 25. und 26. September d. J. abgehalten werden.

Die Bedingungen für die bis zum 1. Mai bei uns zu bewirkende Anmeldung, sowie für die Zulassung zu der Prü⸗ fung sind aus unserer in dem Potsdamer und Frankfurter Regierungs⸗Amtsblatt de 1879 Stück 6 resp. 5 erlassenen Bekanntmachung zu ersehen.

Berlin, den 27. März 1879.

Königliches Provinzial⸗Schulkollegium Reichenau.

den Vorschriften in Haft umzuwandeln. §. 16. Das Gesetz vom 9. März 1870, betreffend die Rheinschiffahrtsgerichte, wird aufgehoben. §. 17. Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem deutschen Gerichtsverfessüngsgeseßh in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 8. März 1879. (L. S.) Wilhelm. Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk. von Kameke. Friedenthal. von Bülow. Hofmann. Graf zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.

Ministerium für öffentliche Arbeiten. Der Direktion der holsteinischen Marschbahngesellschaft in

Vorarbeiten für eine Eisenbahn von über

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 13. Januar 1879, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Sa an bezüglich der zum Bau der Chausseen 1) von Freiwaldau⸗Burau nach Stadt Halbau, 2) von Wiesau nach Bahnhof Hansdorf, 3) von Halbau nach Sagan, sowie 4) eines Verbindungsweges der Straßen zu 2 und 3 erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Liegnitz Nr. 11 S. 61, ausgegeben den 15. März 1879;

2), das Allerhöchste Privilegium vom 13. Januar 1879 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Saganer Kreises im Betrage von 400 000 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 11 S. 61 bis 63, aus⸗ gegeben den 15. März 1879; 8

3) der Allerhöchste Erlaß vom 26. Februar 1879, betreffend die Uebertragung der der Cuxhavener Eisenbahn⸗, Dampfschiff⸗ und Hafen⸗Aktiengesellschaft füc den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Stade nach Cuxhaven und von Stade nach Harburg ertheilten Konzessionen auf die unter der Firma „Unterelbesche Eisenbahngesell⸗ schaft“ neu zu gründende Aktiengesellschaft, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 11 S. 101/102, ausgegeben den 14. März 1879.

3 ½ % iges Anlehen der vormals Freien Stadt Frank⸗

furt a./M. von 5 000 000 Fl. Vom 12. Mai 1846. Bei der am 11. d. Mts. stattgefundenen 26. Verloosung des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a./M. vom 12. Mai 1846 wurden nachverzeichnete Nummern gezogen.

A. Zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1879.

Litt. E. à 1000 Fl. = 1714 29 Nr. 62 134 192 211 216 354 414 475 539 575 636 723 742 1043 1050 1098 1234 1302 1320 1371 1430 1662 1727 und 1737, 24 Stck. über 24 000 Fl. oder 41 142 96 ₰. Litt. E. à 500 Fl. 857 14 Nr. 1802 1808 1910 1952 2054 2098 2231 2377 2381 2495 2509 2545 2608 2689 und 2790, 15 Stck. über 7500 Fl. oder 12 857 10 ₰. Litt. E. à 300 Fl. = 514 29 Nr. 2818 2861 2897 2923 2989 2996 3015 3083 3085 und 3092, 10 Stck. über 3000 Fl. oder 5142 90 ₰. Litt. E. à 100 Fl. = 171 43 Nr. 3354 3463 3498 3523 3572 3633 3713 und 3783, 8 Stck. über 800 Fl. oder 1371 44 ₰. v

Litt. E. Summa: 57 Stck. über 35 300 Fl. . oder 60 514 40 ₰. B. Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1880. Litt. F. à 1000 Fl. = 1714 29 Nr. 25 52 68 229 263

b 1 8 Friedrichstadt nach Husum mit fester Ueberbrückung

342 352 382 519 541 572 595 766 832 1010 1060 1265 1274 1316