1879 / 89 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Apr 1879 18:00:01 GMT) scan diff

G“ C 88

HEICHSSCHUIDFNX-IIIGTNGSKXOMNISSION.

N. EN Sn. St. Petersburg. Die Reichsschulden-Tilgungskommission bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniss, dass am 20. März 1879 die Ziehung von 4 ½ % consolidirten russischen Eisenbahn-Obligationen 5. Emission, übereinstimmend mit der Amortisations-Tabelle, welche auf der Rückseite einer jeden Obligation abge- druckt ist, stattgefunden hat. ““ 1X1X“ 8 Es wurden folgende Nummern gezogen: à 1000 L. sterl. No. No. 001,740. 902,014. 002,373. à 500 L. steri. 006,051. 006 453. 009.704. 010 226. à 100 L. sterl. 057 351 No. 061,046 057,352 057,353 057,354 057,355 057,356 057,357 057,358 057,359 057,360 061,041 061,042

002,583. 003,192.

7,576, 008,651. 008,993. 009.508.

No. 057,321 057,322 057,323 057,324 057,325 057,326 057.327 057,328 057.329 057,330 057,331 057,332 057,333 057,334 057,335

0. 088,381 088,382 088,383 088,384 088,385 088,386 088,387 088,388 088,389 088,390

8—

No. 057,336 057,337 057,338 057,339 057,340 057,341 057,342

No. 061,061 061 (62 061,063 061,064 061,065 061,066 061,067 061,068 061,069 061,070 061,071 061,072 061,073 061,074 061,075

105,621 105,622 105,623 105,624 105,625 105,626 105,627 105,628 105,629 105,630

L.

No. 061,076 061,077 061,078 061,079 061,080 066,841 066,842 066,843 066,844 066 845 066,846 066,847 066,848 066,849

105 631 105,632 105,633 105,634 105,635 105,636 105,637 105,638 105,639 105,640

No. 088,411. No. 088,412

088,406 088,407 088,408 088,409 088,419 088,410 088,420 5 Obligationen à 1,000 L. 8 500 . 100 60 5 1“ 1 88 8 Im Ganzen 165 Obligationen im Betrage von 22,400 L. sterl. 2 Uebereinstimmend mit dem am 29. März 1875 Allerhöchst erlassenen Edikte wird, wie im Texte der Obligationen angeführt, die Zahlung des Kapitals einer jeden Obligation sechs Monate nach der Ziehung stattfinden: in London durch Herren N. M. Rothschild Söhne in L. sterl.; in Paris durch Gebrüder v. Rothschild in Francs, à 25 Francs 20 Cent. per L.; in St. Petersburg durch die Reichsbank in Rubeln; in Amsterdam in holländischen Gulden; und in Berlin in Reichs-Mark durch die von den Kontrahenten bestimmten Banquiers und in Frankfurt a. M. durch Herren M. A. v. Roth- schild & Söhne in Reichs-Mark; in den vier letzt erwähnten Orten zum Tagescours auf London. Die Coupons, welehe erst nach der festgesetzten Zeit zur Kapitalzahlung fällig werden, müssen mit den Obligationen zusammen vorgestellt werden, widrigenfalls wird der Betrag der fehlen- den Coupons von der auszuzahlenden Summe in Abzug gebracht.

088,398 088,399 088,400

Zusammen

.““

IIIll-;

Verschiedene Bekanntmachungen. Außerordentliche General⸗Versammlung

der Danziger Schiffahrts⸗Aktien⸗Gesellschaft. Behufs Neuwahl eines Vorstandsmitgliedes findet in Dauz Sonnabend, den 3. Mai . RNachmittags 5 uhr,

1 8 im untern Saale der Ressource Concordia, Langenmarkt Nr. 15, 1 General⸗Versammlung der Aktionaire der Danziger Schiffahrts⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft statt.

Die Herren Aktionaire werden hiermit ersucht, bis zum 3. Mai c. Nachmittags 1 Uhr, ihre Aktien mit einem doppelten Verzeichniß verseben, im Komtoir des Rhederei⸗Direktors Herrn Alex Gibsone, Lastadie 35, einzureichen und dagegen das abgestempelte Duplikat des Verzeichnisses, welches den Vermerk über die Stimmenzahl enthalten wird, behufs der Legitimation zur Theilnahme an den Verhandlungen in Empfang zu nehmen.

Danzig, den 15. April 1879.

Der Vorstand der Danziger Schiffahrts⸗Aktien⸗Gesellschaft. George Mix. J. 8. Stoddart. Robert Otto. Ph. Albrecht. Berenz.

vzm Gladbacher Rückversicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft.

Donnerstag, den 1. Mai d. J., Nachmittags

im Gasthofe des Herrn Th. Herfs hier anberaumten zweiten ordentlichen 8

Generalversammlung

werden die nach §. 37 des Statuts zur Theilnahme berechtigten Aktionäre ergebenst eingeladen.

G Tagesordnung:

1) Bericht des Vorstandes über die Lage des Geschäfts im Allgemeinen und über die Resultate des Jahres 1878 insbesondere. 2) Neuwahl für die in Gemäßheit der §§. 20 und 30 des Statuts ausscheidenden a. zwei Mitglieder des Vorstandes und

1 b. drei Mitglieder des Aufsichtsraths. 1

Eintrittskarten werden an den der Generalversammlung vorhergehenden beiden Tagen im Bureau der Gesellschaft verabreicht. M. Gladbach, den 28. März 1879. 1“ 8

13419]

8

Donnerstag, den 1. Mai d. J., Nachmittags 4 ½ Uhr,

im Gasthofe des Herrn Th. Herfs hier anberaumten sechszehnten ordentlichen

Generalversammlung

Statuts zur Theilnahme berechtigten Aktionäre ergebenst eingeladen. 8 1““ *

8 Tagesordnunt: 1) Bericht der Direktion über die Lage des Geschäfts im Allgemeinen und über die Resultate des Jahres 1878 insbesondere. . Neuwahl für die in Gemäßheit der §§. 22 und 33 des Statuts ausscheidenden a. zwei Mitglieder der Direktion und . b. fünf Mitglieder des Verwaltungsraths. Eintrittskarten werden an den der Generalversammlung vorhergehenden beiden Tagen im Bureau der Gesellschaft verabreicht. S M. Gladbach, den 28. März 1879.

1 S [3237]

eutsche Union-B in Liquidation. ö“ Wir bringen hierdurch zur Kenntniss, dass auf die Actien der Deutschen Union- Bank in Liq. die Restquote von 3 Mark 31,50. pro Aetie vom heutigen Tage ab an der Effecten-Casse der Deutschen Bank, Behrenstrasse No. 10 hierselbst, zur Auszahlung gelangt. 8 3 Die Actien sind mit Dividendenschein No. 5 10 und Talon mit arithmetischem Nummernverzeichniss daselbst einzuliesern. Die nöthigen Formulare werden an der Zahlstelle zur Ver- fügung gehalten. Berlin, 9. April 1879. Cto. 158/4.)

Die Liquidatoren der Deutschen Union-Bank in Liq.

8e Märkisch⸗Posener Eisenbahn.

Die diesjährige ordentliche Generalbersammlung fidet Sonnabend, den 17. Mai cr., Vormittags 11 Uhr,

in Guben in Liehr’s Hötel statt und laden wir zur Theilnahme an derselben die Herren Aktionäre hierdurch ergebenst din. . Tagesordnung: 1) Bericht über die Lage der Geschäfte (§. 29 Nr. 1 des Statuts), 8 2) Bericht über die Prüfung der Bilanz (§. 29 Nr. 2 ibidem), 8 3) Ergäanzungswahl von 4 Mitgliedern des Verwaltungsrathes, 4) Wahl der Revisoren.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind nach §. 34 des Statuts berechtigt, welche spätestens am dritten Kalendertage vor der Versammlung der Direktion ihrer Aktien nach einem von derselben auszugebenden Formular nachgewiesen haben. Reiche 1“ Eorben 8 EEEEEEE üreen deutschen 8 Staats⸗ und Kommunal⸗Behörden und Kassen, sowie bei den unter staatlicher Leitun Geld⸗ oder Handels⸗Instituten und gemäß unseres Beschlusses bei— E“

der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin, Deutschen Bank in Berlin, 1 Provinzial⸗Aktienbank in Posen.

„Die von der deutschen Reichsbank über Hinterlegung von Aktien ausgegebenen Depotscheine berechtigen den Besitzer ebenfalls zur Theilnahme an der Generalversammlung, wenn die Devpotscheine spätestens am dritten Kalendertage vor der Versammlung der Direktion überreicht werden.

„Ueber die bei der Gesellschafts⸗Hauptkasse erfolgte Deposition resp. über die Einreichung des Nachweises der anderweit erfolgten Deposition wird dem Deponenten eine Bescheinigung von der Direktion ertheilt, welche als Einlaßkarte zur Generalversammlung dient.

Die von der Direktion auszugebenden Formulare zu Depositions⸗Bescheinigungen sind vom 1. Mai cr. ab zu beziehen. 8

Guben, den 10. April 1879.

Der

nur diejenigen die Deposition

Verwaltungsrath. Wilke.

[337818 Kunstverein für die Rheinlande & Westfalen. Auf Antrag des Comités für die 1880 in Düsseldorf projektirte „Gewerbe⸗Ausstellung für Rheinland, Westfalen und benachbarte Bezirke, in Verbindung mit einer Allgemeinen

Deutschen Kunstausstellung“ hat der Ausschuß des Kunst⸗Vereins beschlossen, die nach §. 4 des Vereinsstatuts „in der Regel“ alljährlich zu veranstaltende Kunstausstellung im Jahre 1880 ausfallen zu lassen, und seine nach §. 3 b. zum Zwecke der Verloosung unter die Mitglieder vorzunehmenden An⸗ käufe in der qu. Kunstausstellung auszuführen.

ugleich sollen zur Beschaffung von Kunstwerken zu öffentlicher Bestimmung auf der vor⸗ genannten Ausstellung Seitens des Kunstvereins Mittel aus dem nach §. 3 a. des Statuts gebildeten Fond bis zum Betrage von 40,000. mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt werden, daß diese Gelder nur insoweit Verwendung finden, als Kunstwerke höheren Stiles nach Ansicht des Ausschusses vorhanden und zur Erwerbung Seitens des Kunstvereins geeignet sein werden. ““ Wir bringen diesen Beschluß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Düsseldorf, den 10. April 1879. 8

Der Vermwaltungsrath. Dr. Rabnke.

8

Norddeutsche Grund-Credit-Bank, Hypotheken⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Bilanz pro Ultimo Dezember 1878.

Activa. Passiva.

Cassa⸗Bestand 52 80 Coupons.. 3,730. 65 Conto⸗Corrent⸗De⸗ bitorete ... 1,222,072. 66 Abschreibungen. 3,226. Effeecten⸗Bestand: 751,800 Halle⸗Cre⸗ dit⸗Actien à 90 pCt. abzgl. 82 pCt. Rück⸗ 1 zahlug 60,144. G Wiver“ 123,370 75 Wechsel⸗Bestand abzügl. Disconto 82,777 90 Eigene Hypotheken⸗Conto .. . 14,681,573 94 Lombard⸗Conto. . . . . . . Gesellschaftsgebäude ℳ* 892,500. Abschreibungen . 18,000. Erworbene Grund⸗ ZE111“ Abschreibungen Inventar⸗Conto. 9,500. Abschreibungen. 500.

1“ 8

Capital⸗Conto. 588,599 45

Conto⸗Corrent⸗Creditores u. Depositen vpoth.⸗Antheilscheine, Sparscheine Ee““

Hypotheken⸗Conto: Bankgebäude.

SI Geag⸗ Erworbene Grund⸗

Amortisations⸗Cassa⸗Conto..

Mivlhenden Fonto. .

Rückständ. Pfandbrief⸗, Hypotheken⸗ Antheilschein⸗Coupons. .. . .

Reservefonds⸗Conto ..

Spezial⸗Reservefonds⸗Conto ...

Hpypotheken⸗Garantie⸗Conto:

Bestand aus 1877. 119,096. 25.

Eingenommene Ver⸗

sicherungs⸗Prämie 26,053. 70.

N”5,90.95.

1,208,846 66

1,631,000 104,936 20

2,290 50

1 102,724 15 346,143 55 60,000

2,474,522. 8

51,310. ab auf 1878 ent⸗

fallende Versich.⸗ E“ Zinsen⸗Rerserven pro 1879.. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto: .J11ö16161“ 8

VoH5 SS 85 S0,880 80

Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto. creaie.

8 126,791 60 Saldo⸗Vortrag aus I1

10,743 42 h..“ 1,603 38

Cambio⸗Conto.. 5,917 95

620,540 98 Provisions⸗Conto . 36,795 65

Eigene Hypotheken⸗

Zinsen⸗Conto .. 709,213 53 Hypotheken⸗Garantie⸗

64,198 55

26,945 72

L“ 827J67275

Geschäfts⸗Unkosten, Salair, Steuenrn.... Courtage, Insertionen, Porto, Agio, Reisekosten Zinsen auf Hypotheken⸗Antheilscheine, Pfandbriefe, 1-44“¹““

Abschreibungen: auf Gesellschaftsgebäude...

erworbene Grundstücke. 51,310. 70 Inventar 1““ 500. Conto⸗Corrent⸗Conto... 13,226.

18,000.

Zinsen⸗Conto. 83,036/70 8 3,486 20

75 88 844,674 78

9

Effecten⸗Conto. . Gewinn⸗Vortrag pro 1879.

Berlin, den 31. Dezember 1878. Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank, Hypotheken⸗Versicherungs⸗A Die Direction.

Rosenstein. Dr. Goldschmidt.

Ddie Richtigkeit vorstehender Bilanz und deren Uebereinstimmung mit d Grund stattgehabter Prüfung hiermit bestätigt. Berlin, den 3. April 1879.

8 Die Rechnungs⸗Nevisions⸗Commission.

deöehaas esegatzin H. Michaelis.

8

zum Deutschen Reichs⸗

No

Zweite Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staa Berlin, Mittwoch, den 16. April

89.

a—

——

G Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Modellen, vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz, vom 25. Mai 187 vorgeschriebenen

Central⸗Handels⸗Register

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, W., Mauerstraße 63 65, und alle Buchhandlungen, für Berlin

8

nac durch dfe Crvedtion: Sich., Wilhelmftraße 32, becgen werden⸗

Markenschutz, vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, be Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

für das D

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich Abonnement beträgt 1 50 für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

eutsche

betreffend das Urheberrecht an Mustern und

Reich. (Nr. 89.)

erscheint in der Regel täglich. Das Einzelne Nummern kosten 20 ₰.

In einer Untersuchung gegen vier Remscheider Eisenwaarenfabrikanten, welche sich des bei dem Handelsgericht zu Leipzig eingetragenen Waaren⸗ zeichens der alten Scheffielder Eisenwaarenfirma John Kenvon u. Co. widerrechtlich für ihre Export⸗ waaren nach Rußland mit nur geringen Abänderun⸗ gen bedient hatten, hat der Rheinische Senat des Ober⸗Tribunals durch Erkenntniß vom 27. Februar 1879 den Rechtssatz ausgesprochen, daß die widerrechtliche Benutzung einer fremden, gesetzlich geschützten Marke nur dann zu bestrafen ist, wenn dem Beschuldigten nachgewiesen werden kann, daß er diese fremde Marke benützt habe, trotzdem er ge⸗ wußt habe, daß sie gesetzlich geschützt sei. Das Waarenzeichen der Firma John Kenyon bestehend aus den Buchstaben J. K. quer geschrieben, mit dem Zusatze Kenvon, umrahmt durch die Figur eines Hammers, war vor Emanation des Markenschutz⸗ esetzes seit vielen Jahren von einer Anzahl Rem⸗

cheider Eisenwaarenfabrikanten in der Weise ge braucht worden, daß sie das Zeichen J. K. mit einer Umrahmung und ihrer eingeschriebenen eigenen Firma sich bedient hatten. Vier dieser Firmen setzten dies auch, nachdem die Scheffielder Firma durch Ein⸗ tragung bei dem Handelsgericht in Leipzig für ihr Waarenzeichen den Markenschutz in Deutsch⸗ land erlangt hatten, fort und wurden auf Antraz von Kenyon u. Co. wegen wissentlicher Verletzung des Markenschutzes angellagt. Die Firmen machten dagegen geltend, daß sich schon vor der Ema⸗ nation des Markenschutzgesetzes die Remscheider Eisenwaarenfabrikanten für ihren Export nach Ruß⸗ land des gedachten Zeichens unbeanstandet bedient hätten und nach §. 10, 2 des Markenschutzgesetzes auf Waarenzeichen, welche sich bisher im freien Ge⸗ brauche aller oder gewisser Klassen von Gewerbe⸗ treibenden befunden haben, ein Recht nicht erworben werden kann. Sie wurden jedoch in beiden In⸗ stanzen (Landgericht zu Elberfeld) zu je 500 Thlr. Geldstrafe resp. 100 Tagen Gefängniß verurtheilt, weil die Remscheider Eisenwaarenfabrikanten kein besondere Klasse von Gewerbetreibenden im Sinne des Markenschutzgesetzes bilden. Das Ober⸗Tribunal trat zwar dieser Auffassung bei, verwies aber die Sache zur anderweiten Verhandlung und Ent⸗ scheidung, insbesondere zur Feststellung des Bewußt⸗ seins der Beschuldigten der Widerrechtlichkeit ihrer Benutzung der fremden Marke, an die Appellations⸗ gerichts⸗Kammer des Landgerichts zu Düsseldorf.

Der Berufungsrichter hat in Uebereinstimmung mit dem ersten Richter die Einrede der Beschuldig⸗ ten, es handle sich um ein Freizeichen, auf welches die Handlung Kenyon durch die erfolgte Eintragung keine Rechte habe erwerben können, deshalb ver⸗ worfen,. weil 1) die Firmen, welche für ihren Export nach Rußland sich des fraglichen Zeichens bedient haben, keine Klasse von Gewerbetreibenden im Sinne des §. 10, Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 30. No⸗ vember 1874 bildeten; 2) der §. 2 der V rordnung vom 18. August 1847 zum Schutze der Fabrikzeichen an Eisen⸗ und Stahlwaaren in der Provinz West⸗ falen und der Rheinprovinz für den Begriff der in §. 10, Absatz 2 des Reichsgesetzes erwähnten im freien Gebrauche befindlichen Zeichen maßgebend, danach aber nur ein solches Zeichen als ein Frei⸗ zeichen zu erachten sei, welches durch besondere Be⸗ stimmungen der Observanzen veranlaßt worden und den früheren gesetzlichen Bestimmungen gemäß als

reizeichen in die Zeichenrolle eingetragen sei, nach

.9 des Reichsgesetzes die Intention dieses Gesetzes nur dahin gehe, gültig erworbenen Besitzstand nicht zu verletzen, während der Besitzstand der Beschul⸗ digten, wenngleich kein strafbarer, doch kein tadel⸗ loser gewesen sei. Dieser letztere Grund ist aller⸗ dings nicht zutreffend, weil der §. 9 des Gesetzes nur bestimmt, daß auf solche Waarenzeichen, welche bis dahin landesgesetzlich, d. h. durch die Gesetze eines zum Deutschen Reiche gehörigen Landes (z. B. durch die Verordnung vom 18. August 1847) geschützt waren, oder welche schon vor 1875 im Verkehr all⸗ gemein als Waarenzeichen eines besonderen gewerbe⸗ treibenden gegolten haben, bis zum 1. Oktober 1875 nur durch die bisher geschützten resp. die im Verkehr allgemein: anerkannten Inhaber ein Recht sollte er⸗ worben werden können, das hier in Rede stehende Waarenzeichen aber zu keiner dieser beiden Kate⸗ gorien gehört hat. Auch der zweite der vorerwähnten Gründe ist von keiner entscheidenden Bedeutung, da behufs Auslegung des Reichsgesetzes nicht ohne Weiteres auf die Begriffsbestimmungen in einem Provinzialgesetze zurückgegangen werden kann, auch aus der unterlassenen Eintragung eines Waaren⸗ zeichens in die durch die Verordnung vom 18. August 1847 eingeführten Verzeichnisse nicht mit rechtlicher Nothwendigkeit zu folgen ist, daß einem solchen Waarenzeichen die Eigenschaft eines Freizeichens abgehe und zwar um so weniger, als im §. 6 des die gedachte Verordnung abändernden Gesetzes vom 24. April 1854 aus⸗ drücklich zwischen eingetragenen und inzwischen all⸗ sönten in Gebrauch genommenen Freizeichen unter⸗

chieden wird. Dagegen unterliegt die Annahme des Berufungsrichters, das fragliche Zeichen sei nicht im freien Gebrauche einer gewissen Klasse von Gewerbetreibenden gewesen, weil dies aus dem Umstande, daß eine Anzahl Remscheider Eisen⸗ fabrikanten dieses Zeichen für ihre nach Rußland gehenden Waaren seit längerer oder kürzerer Zeit benutzt haben, zumal gegenüber den anderweit er⸗ mittelten Umständen noch nicht gefolgert werden

könne, soweit diese Annahme auf thatsächlichen Er⸗

wägungen beruht, der Kritik des Nichtigkeitsrichters nicht, soweit dieselbe aber verstößt sie nicht gegen den

setzes. Dieser Grund für

§. 10, Abs. 2 des Ge⸗

rechtlicher Natur ist,

1

die Verwerfung der Einrede der Beschuldigten sei⸗ tens des Berufungsrichters zu rechtfertigen. Auch die Ausführung des Kassationsklägers, das in Rede stehende Zeichen sei keine Figur, sondern eine Um⸗ rahmung scheitert an der entgegengesetzten thatsächlichen Feststellung der Instanzrichter, weshalb es der Er⸗ örterung nicht bedarf, ob den Waarenzeichen der Handlung Kenyon, wenn sie lediglich aus Buch⸗ staben und Worten beständen, der nach §. 21 des Gesetzes den landesgesetzlich geschützten Waarenzeichen dieser Art zugesicherte Schutz zu Theil werden könnte. Nach der weiteren Feststellung in den an⸗ gegriffenen Urtheilen kann das von den Kassations⸗ klägern gebrauchte Zeichen nur bei Anwendung besonderer Aufmerksamkeit von der entsprechenden englischen Marke unterschieden werden. Die erken⸗ nenden Richter haben dabei die Eigenschaft des Zeichens der Kassationskläger als eines zum Theil aus Buchstaben bestehenden Kombinationszeichens nicht außer Acht gelassen, jedoch angenommen, daß die mehreren Buchstaben, welche den Namen der Firma und damit die unterscheidenden Merkmale der zur Vergleichung gestellten Waarenzeichen bilden, nicht deutlich hervortreten, und daß der Gesammt⸗ eindruck der mit einander verglichenen Marken der⸗ selbe ist. Auch das Avppellationsurtheil verstößt nicht gegen §. 10 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes, da es den Kassationsklägern den Gebrauch ihrer Namen und Firmen zur Kennzeichnung ihrer Firmen nicht schlechthin, sondern in der nur hier in Rede stehenden Form un⸗ tersagt, wo dieselben als Theil eines einem Andern zustehenden Waarenzeichens erscheinen. Hiernach sind die in diesen Richtungen erhobenen Angriffe der Kassationskläger hinfällig. Das an⸗ gefochtene Urtheil unterliegt jedoch aus einem an⸗ dern Grunde der Vernichtung. Nämlich die Straf⸗ bestimmung des §. 14 des Reichsgesetzes setzt vor⸗ aus, daß die Bezeichnung mit einem nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützenden Waarenzeichen wis⸗ sentlich widerrechtlich erfolgt ist. Die Ausfüh⸗ rungen in den früheren Urtheilen zielen nur auf den Nachweis ab, daß die Kassationskläger das Waarenzeichen der Handlung Kenvon mit Kenntniß dieses Umstandes, daß nämlich das Zeichen das der Handlung Kenyon u. Co. sei, sich angeeignet und davon bis in die jüngste Zeit Gebrauch ge⸗ macht haben. Wie der erste Richter selbst erwähnt, war dieses Zeichen bis zum Jahre 1875 nicht straf⸗ rechtlich sicher gestellt; die Aneignung desselben also keine widerrechtliche im Sinne des Strafgesetzes; sie ist erst eine widerrechtliche seit der Anmeldung des Waarenzeichens bei dem Handelsgerichte zu Leipzig Seitens der Handlung Kenyon geworden, weil das Zei hen erst durch diese Anmeldung den Schutz des Gesetzes erlangt hat; daher muß den Kassationsklägern auch die Wisseuschaft von dieser Thatsache nachgewiesen werden.“

Am 23. Oktober 1877 hatte der „Börs.⸗Cour. eine lokale Notiz veröffentlicht, welche sich auf eine Zuschrift des Chemikers Hoffmann in Halle an die Zeitung: „Das Gasthaus“ stützt, eine Zuschrift, in welcher ausgeführt war, wie die Weine der Groß⸗ herzoglich hessischen Hoflieferanten J. Karst in Frankfurt a. M. und Homburg, welche durch ganz Deutschland unter hochklingenden Namen verschickt werden, vollkommen gefälscht seien. Die Firma hatte an den Vorsitzenden des Vereins deut⸗ scher Gastwirthe Weiß⸗ und Rothweine geliefert, welche gefälscht waren. Die Zuschrift führte das Resultat einer Untersuchung des Dr. C. R. Teuchert in Halle an. Wegen dieser Notiz hatte die Firma Karst gegen die beiden erwähnten Blätter Klage „wegen verleumderischer Beleidigung“ eingeleitet. Eine ganze Reihe von Zeitungen in Deutschkand von denen die Firma Karst ermittelte, daß sie die Notiz dem „Boörsen⸗Courier“ entnommen hatten, wurden ebenfalls verklagt. Nach anderthalbjähriger Untersuchung ist jetzt das Urtheil ergangen, das, da der Beweis der Wahrheit vollkommen gegen die Firma Karst geführt wird, freisprechend lautet. Die Analyse des Chemikers Teuchert in Halle, betreffs einer übersandten Probe Bordeaux⸗Weins ergab Folgendes: Es war in dem Rolhwein enthalten: 9,34 % Alkohol, 2,34 % Gesammtextrakt, 0,36 % Säure, 0,39 % Salze. „Der Rothwein dreht“ wie es in dem Gutachten heißt „die Polarisationsebene nach rechts und ist künstlich fabrizirt. In der übersandten Probe Weißwein, genannt Deidesheimer, war enthalten: 7,04 % Alkohol, 1,78 % Gesammt⸗Extrakt, 0,25 % Säure, 0,23 % Salze. Derselbe drehte die Polari⸗ sationsebene ebenfalls nach rechts. Diese Thatsache mit der übrigen h“ beweisen, daß der Wein kein Naturgewächs, sondern ein künstliches

abrikat ist. Der Berliner Gerichtschemiker Dr.

iurek erklärt: „Der mir zur Untersuchung über⸗ gebene Wein enthält 0,06 % Essigsäure und an nicht flüchtiger Säure auf Weinsteinsäure berechnet 2,47 %, also ungefähr viermal so viel, als normaler Wein enthalten soll. Außerdem ist Glycerin und ein frember Farbstoff in dem Wein enthalten, daß ich denselben als einen gefälschten Wein bezeichnen muß. Das Urtheil führt aus, daß die im „Berliner Börsen⸗Courier“ enthalten gewesene Aeußerung, „aus der Blumenlese wählen wir nur zwei Firmen, welchen die Palme gebührt, denn ihre Fabrikate sind mit eben so viel Unkenntniß wie Unverschämtheit zusammengestellt und als Wein unter das Publikum gebracht“, nach Lage der Sache in keiner Weise be⸗ leidigend, sondern nur Ausdruck der empörten Kritik auf Grund einer sachkundigen Analpse sei. Die Aeußerungen seien tadelnde Urtheile, die zur Wahr⸗

sich allein reicht aus, um nehmung berechtigter Interessen gemacht seien. v1“ 1 8—

Der in Bielefeld bestehende Centralverband zur Förderung des kaufmännischen Bil⸗ dungsvereinswesens hat den Entschluß gefaßt, ein eigenes Verbandsorgan ins Leben zu rufen, ein „Correspondenzblatt“, welches, frei von jeglicher Ge⸗ schäftsspekulation, lediglich der Pflege und Förde⸗ rung des kaufmännischen Bildungsvereinswesens dienen soll. In demselben werden alle Fragen der Vereinsorganisation ausführlich besprochen und jeder den Verein förderliche Vorschlag oder Ge⸗ danke in die weitesten Kreise getragen werden. Dem Centralverbande gehören bis jetzt 50 deutsche kauf⸗ männische Bildungsvereine und eine Anzahl ein⸗ flußreicher Personen an, welch letztere den Verband als außerordentliche Mitglieder unterstützen. Das „Corresondenzblatt“ erscheint zu Bielefeld am 1. und 15. jedes Monats zum Preise von 2 p o Semester (für die Mitglieder des Centralverbandes gratis). Bestellungen sind an das Bureau des Centralverbandes zu richten.

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträage aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden bezw. Sonnabends (Württemberg) unter de Rubrik, Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich. Altona. Bekanntmachung.

Bei Nr. 572 unseres Gesellschaftsregisters, wo⸗ selbst die offene Handelsgesellschaft unter der Firma Adolph Brandt zu Altona verzeichnet steht, ist heute notirt: 8

Die Gesellschaft ist aufgelöst; das Geschäft wird von dem seitherigen Theilhaber Kaufmann Adolph David Brandt zu Altona, unter der alten Firma fortbetrieben.

Zugleich ist unter Nr. 1504 des Firmenregisters die Firma Adolph Brandt zu Altona und als deren Inhaber der Kaufmann Adolph David Brandt daselbst eingetragen worden.

Altona, den 9. April 1879. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

AEong. Bekanntmachung.

Die sub Nr. 1463 des Fiemenregisters ein⸗ getragene Firma „Arthur Kislingbury“ zu Bahrenfeld, Inhaber Fabrikant Arthur Kislingbury zu London ist nebst der sub Nr. 272 des Prokuren⸗ registers eingetragenen, s. Z genieur Ca Friedrich Theodor Schwauck zu Bahrenfeld für die⸗ selbe ertheilten Prokura heute gelöscht worden.

Altona, den 12. April 1879.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Ballenstedt. Belanntmachung.

Nachstehende Firma: Fol. 224. Carl Wahrmund in Frose,

Inhaber: Kaufmann Carl Wahrmund daselbst, ist laut Verfügung vom heutigen Tage in das hie⸗ sige Handelsregister eingetragen worden. Ballenstedt, den 12. April 1879. Herrzoglich Anhaltisches Kreisgericht. Der Handelsrichter. Hermann.

HKandelsregister 8

des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.

Zufolge Verfügung vom 15. April 1879 siad am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2538 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank, Hypotheken⸗

Versicherungs⸗Aectien⸗Gesellschaft, vermerkt steht, ist eingetragen: 8 Der Direktor Rosenstein ist aus dem Vorstande ausgeschieden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3627 die Aktiengesellschaft in Firma: 8 Breslauer Altiengesellschaft für Möbel⸗, Parquet⸗ und Holz⸗Bau⸗Arbeit (vorm Gebrüder Bauer und vorm. Friedrich Rehorst) mit ihrem Sitze zu Breslau und einer Zweig⸗ niederlassung in Berlin vermerkt steht, ist ein⸗ getragen: 48 Die Zweigniederlassung zu Berlin ist auf⸗ gehoben. 8 Die dem Theodor Scholtz und Carl Wagner für diese Firma ertheilten Kollektiv⸗Prokuren sind er⸗ loschen und ist deren Löschung in unserem Prokuren⸗ register Nr. 3436 und 3437 erfolgt.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 11,522

die Firma:

Ed. Wagner 1 und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Friedrich Eduard Wagner hier (setziges Geschäftslokal: Leipzigerstraße 60/61 1.) eingetragen worden.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 11,413 die hiesige Handlung in Firma: Eduard Schroeder vermerkt steht, ist eingetragen: Die Firma ist durch Vertrag auf den Butter⸗

gen. Vergleiche Rer. 1 des Firmen⸗ registers. v“

Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 11,523 die Firma: Eduard Schroeder und als deren Inhaber der Butterhändler Hugo Vallentin hier eingetragen worden.

Gelöscht ist: Firmenregister Nr. 7069: die Firma Eduard Winckler, vormals C. Fronhöfer. Berlin, den 15. April 1879. Königliches Stadtge

Breslau. Bekanntmachung. In unser Firmenregister sind:

a. bei Nr. 1958 der Uebergang der Firma J. Schwesner hier auf die unter b. genannten Personen durch Erbgang,

.Nr. 5149 die Firma J. Saͤwesner hier und als deren Inhaber die Erben des am 8. Januar

Dienstags

1879 hier verstorbenen Kaufmanns Julius Rein⸗

hold Schwesner, nämlich:

1) dessen Ehefrau, verw. Schwesner, Marie Amalie Bertha, geb. Lindner, zu Breslau, dessen Kinder:

Elsbeth, sämmtlich minderjährig und

Margaretha, bevormundet durch den Par⸗

Julius und tikulier Julius Schwesner

Curt ebenda, heut eingetragen worden.

Breslau, den 8. April 1879.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I. Breslau. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist bei Nr. 4985 das durch den Eintritt des Kaufmanns Oskar Hertzer hier in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Arthur Edmund Müller hier erfolgte Erlöschen der Einzel⸗ firma A. E. Müller hier und in unser Gesell⸗ schaftsregister Nr. 1570 die von den Kaufleuten Arthur Edmund Müller und Oskar Hertzer, Beide hier, am 1. April 1879 hier unter der Firma:

A. E. Müller & Co. errichtete offene Handelsgesellschaft heute eingetragen worden.

Breslau, den 9. April 1879.

dem Ingenieur Carl

Königliches Stadtgericht. Abtheilung Breslau. Bekanntmachung. 8 In unser Prokurenregister ist bei Nr. 606 das Erlöschen der dem Fritz Roßdeutscher hier von der Nr. 861 des Gesellschaftsregisters eingetragenen Aktiengesellschaft Schlesische Aktiengesellschaft für Eisengießerei, Maschinen und Wagenbau (vormals C. Schmidt & Co.) in Iiquid. hier ertheilten Prokura heute eingetragen worden. Breslau, den 9. April 1879. 1 Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Breslau. Bekanntmachung. 1 In unser Firmenregister ist Nr. 5151 die Firma: „Oswald Tschache“ hier und als deren Inhaber der Kaufmann Oswald Tschache hier heute eingetragen worden. Breslau, den 9. April 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung 8

Breslau. Bekanntmachung, In unser Firmenregister ist bei Nr. 4349 das Er⸗

Flöschen der Firma J. Burchard hier heute einge⸗

tragen worden. Breslau, den 9. April 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Breslau. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist bei Nr. 4142 das Erlöschen der Firma B. Fiebag hier heute ein⸗ getragen worden. 8 Breslau, den 9. April 1879. 1 8

Königliches Stadtzericht. Abtheilung I.

Breslau. Bekauntmachung. 8 In unser Firmenregister ist bei Nr. 3658 das Erlöschen der Firma Adolf Seiffert hier heute

eingetragen worden. Breslau, den 9. April 1879. Königliches Stadtgericht.

Abtheilung I.

[Breslau. Bekanntmachung.

In unser Gesellschaftsregister ist bei der unter Nr. 1006 eingetragenen offenen Handelsgesellschaft „Erber & Eppenstein“ heute vermerkt worden, daß der Gesellschafter Kauf⸗ mann Herrmann Eppenstein durch Tod aus der Gesellschaft geschieden ist und daß letztere unter den übrigen Gesellschaftern, Rudolf Eppenstein und

Richard Eppenstein, fortbesteht. Breslau, den 9. April 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung 1

Breslau. Bekanntmachung. 8 In unser Firmenregister ist bei Nr. 4070 das Erlöschen der Firma A. Frenzel hier heute ein⸗ getragen worden. Breslau, den 10. April 1879. 1 Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Breslau. Bekanntmachung. In unser Prokurenregister ist bei Nr. 1032 das

händler Hugo Vallentin zu Berlin übergegan- 11,523 verw. Kaufmann

Erlöschen der dem Hugo Siegert hier von der Ida Emilie Kantmann, geb. Kleemann, hier für die Nr. 3044 des Firmenregisters