1879 / 89 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Apr 1879 18:00:01 GMT) scan diff

111166*“] 8

werden die nach §. 37 des Statuts zur Theilnahme berechtigten Aktionäre ergebenst eingeladen.

im Gasthofe des Herrn Th. Herfs hier anberaumten sechszehnten ordentlichen

8 Generalversammlung

werden die nach §. 41 des Statuts zur Theilnahme berechtigten Aktionäre ergebenst eingeladen.

der Gesellschaft verabreicht. 1

RFEICHSSCHULDFN-IIIGUNGSKOMDIISSIO.

[3361] St. Petersburg.

Die Reichsschulden-Tilgungskommission bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniss, dass

—— von L- russischen Eisenbabn -Obligationen 5.

übereinstimmend mit der Amortisations-Tabelle, welche auf der 2 igati

EEEE1 r Rückseite einer jeden Obligation abge- . Es wurden folgende Nummern gezogen:

III1114A4XA4X“ No. No. 001,740. 902,014. 002,373. 002,583. 003,192.

8 a 500 L. steri.

No. No. 003,776. 004,574. 004,964. 006,051. 006 453. 007,576, 008,651. 009.704. 010 226. à 100 L. sterl.

No. 057,351 No. 061,046 No. 061,061 057,352 PCD““ 057,353 061,048 061,063 057,354 061,064 057,355 061,065 057,356 061,066

057,342 057,357 061,067

057,343 057,358 061,068

057,344 057,359

057,345

057,346

057,347

057,348

057,349

057,350

No. 088,391

008,993. 009.508. No. 057,321 057,322 057,323 057,324 057,325 057,326 057.327 057,328 057.329 057,330 057,331 057,332 057,333 057,334 057,335

No. 088,381 088,382 088,383 088,384 088,385 088,386 088,387 088,388 088,389 088,390

No. 057,336 057,337 057,338 057,339 057,340 057,341

No. 061,076 061,077 061,078 061,079 061,080 066,841 066,842 066,843 066,844 066 845 066,846 066,847 066.,848

061,059 066,849

8 061,060

à 50 L. sterl.

No. 088,401 No. 088,411. No. 105,621

088 392 088,412 105,622

088,393 6088.413 105,623

088,394 688,414 105,624

088,395 5 088,415

088,396 088,416 105,626

088,397 088 417

105,628

105,629

088,398 088,399 8 088,400 0v 105,630 Zusammen 8b Obligationen 1 8 89 . 60 Im Ganzen 165 0bligationen im Betrage von 22,400 L. sterl. Uebereinstimmend mit dem am 29. März 1875 Allerhöchst erlassenen Edikte wird, wie im Texte der Obligationen angeführt, die Zahlung des Kapitals einer jeden Obligation sechs Monate nach der Ziehung stattfinden: in London durch Herren N. M. Rothschild Söhne in L. sterl.; in Paris durch Gebrüder v. Rothschild in Francs, à 25 Francs 20 Cent. per L.; in St. Petersburg durch die Reichsbank in Rubeln; in Amsterdam in holländischen Gulden; und in Berlin in Reichs-Mark durch die von den Kontrahenten bestimmten Banquiers und in Frankfurt a. M. durch Herren M. A. v. Roth- schild & Söhne in Reichs-Mark; in den vier letzt erwähnten Orten zum Tagescours auf London. 8 Die Coupons, welehe erst nach der festgesetzten Zeit zur Kapitalzahlung fällig werden, müssen mit den Obligationen zusammen vorgestellt werden, widrigenfalls wird der Betrag der fehlen- den Coupons von der auszuzahlenden Summe in Abzug gebracht.

105 631 105,632 105,633 105,634 105,635 105,636 105,637 105,638 105,639 105,640

Verschiedene Bekanntmachungen.

¶[33788

3237 in N . 2 8 2 2* 2* enn. 1 Deutsche Union-Bank in Liquidation.

ir bringen hierdurch zur Kenntniss, dass auf die Actl Bank in Liq. die Restamote von b X“X“ 8 5 1 31,50. pro Aetie v eutigen Tage ab an der Effecten-Casse der Deutsche Be sse N. i t, zur er Deu n Bank, Bebrenstrasse No. 10 hierselbst, zur 8 Die Actien sind mit Dividendenschein No. 5 10 und Talon mit arithmetischem Nummernverzeichniss daselbst einzuliesfern. Die nöthigen Formulare werden an der Zahlstelle zur Ver- fügung gehalten.

Berlimn, 9. April 1879. Cto. 158/4.)

Die Liquidatoren der Deutschen Union-Bank in Liq.

Märkisch⸗Posener Eisenbahn.

Die diesjährige ordentliche Generalversammlung sindet Sonnabend, den 17. Mai cr., Vormittags 11 Uhr,

in Guben in Liehr’'s Hötel statt und laden wir zur Theilnahme an , e . Aktionäre hierdurch ergebenst ein. ö 8 agesordnung: ¹) Bericht über die Lage der Geschäfte (§. 29 Nr. 1 des Statuts,„ 28 e über 8 2- 18 .425 (§. 29 Nr. 2 ibidem), Erganzungswahl von 4 Mitgliedern des Verwaltungsrathes, g 1a8. der Seea 1 ur Theilnahme an der Generalversammlung sind nach §. 34 des Statuts nur diejeni

berechtigt, welche spätestens am dritten Kalendertage vor der Versammlung der Direktion die Deeenigen ihrer ““ . Formular nachgewiesen haben.

Die Deposition kann erfolgen bei der Gesellschafts⸗Hauptkasse, bei sämmtlichen deutsch Reichs“, Staats⸗ und Kommunal⸗Behörden und Kassen, sowie bei den unter tli itur 82 Geld⸗ oder Handels⸗Instituten und gemäß unseres Beschlusses bei 1“

der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin, Deutschen Bauk in Berlin, f5 Provinzial⸗Aktienbank in Posen. Ddie von der deutschen Reichsbank über Hinterlegung von Aktien ausgegebenen Depotscheine berechtigen den Besitzer ebenfalls zur Theilnahme an der Generalversammlung, wenn die Depotscheine spätestens am dritten Kalendertage vor der Versammlung der Direktion überreicht werden. Ueber die bei der Gesellschafts⸗Hauptkasse erfolgte Deposition resp. über die Einreichung des Nachweises der anderweit erfolgten Deposition wird dem Deponenten eine Bescheinigung von der Direktion ertheilt, r* als hee .e zur E1“ dient. ie von der Direktion auszugebenden Formulare zu Depositions⸗ eini ., U zug F z epositions⸗Bescheinigungen sind vom April 1879.

Guben, den 10 Der Verwaltungsrath. Wilke. 8.

[3385

11

Kunstverein für die Rheinlande & Westfalen.

Auf Antrag des Comités für die 1880 in Düsseldorf projektirte „Gewerbe⸗Ausstellung für

Rteinland, Westfalen und benachbarte Bezirke, in Verbindung mit einer Allgemeinen

Deutschen Kunstausstellung“ hat der Ausschuß des Kunst⸗Vereins beschlossen, die nach §. 4

des Vereinsstatuts „in der Regel“ alljährlich zu veranstaltende Kunstausstellung im J

tuts . C Jahre 1880 ausfallen zu lassen, und seine nach §. 3 b. zum Zwecke der Verloosung unter die Mitglied d 8 käufe in der qu. Kunstausstellung auszuführen. AXX“

ugleich sollen zur Beschaffung von Kunstwerken zu öffentlicher Bestimmung auf der vor⸗

genannten Feangaich s Seitens des Kunstvereins Mittel aus dem nach §. 3 a. des Statuts gebildeten

Außerordentliche General⸗Versammlung

der Danziger Schiffahrts⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Behufs Neuwahl eines Vorstandsmitgliedes findet in Dauzig Sonnabend, den 3. Mai c., Nachmittags 5 Uhr,

8 8 im untern Saale der Ressource Concordia, Langenmarkt Nr. 15, fmne. General⸗Versammlung der Aktionaire der Danziger Schiffahrts⸗Aktien⸗Gesell⸗ aft statt.

Die Herren Aktionaire werden hiermit ersucht, bis zum 3. Mai c., Nachmittags 1 Uhr, ihre Aktien mit einem doppelten Verzeichniß verseben, im Komtoir des Rhederei⸗Direktors Herrn Alex Gibsone, Lastadie 35, einzureichen und dagegen das abgestempelte Duplikat des Verzeichnisses, welches den Vermerk über die Stimmenzahl enthalten wird, behufs der Legitimation zur Theilnahme an den Verhandlungen in Empfang zu nehmen.

Danzig, den 15. April 1879.

Der Vorstand der Danziger Schiffahrts⸗Aktien⸗Gesellschaft. George Mix. J. S. Stoddart. Robert Otto. Ph. Albrecht. Berenz.

Fond bis zum Betrage von 40,000. mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt werden, daß diese C nur insoweit Verwendung finden, als Kunstwerke höb 8 c h und zur Erwerbung Seitens des Kunstvereins geeignet sein werden.

eren Stiles nach Ansicht des Ausschusses vorhanden

Wir bringen diesen Beschluß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Düsseldorf, den 10. April 1879. G

Der Verwaltungsrath.

. Dr. Ruhnke.

vorddentsche Grund-Credit-Bank,

Hypotheken⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.

Zu der auf Aktien⸗Gesellschaft.

Donnerstag, den 1. Mai d. J., Nachmittags

im Gasthofe des Herrn Th. Herfs hier anberaumten zweiten ordentlichen

Generalversammlung

Tagesordnung: 1) Bericht des Vorstandes über die Lage des Geschäfts im Allgemeinen und über di Resultate des Jahres 1878 insbesondere. 8 2) Neuwahl für die in Gemäßheit der §§. 20 und 30 des Statuts ausscheidenden a. zwei Mitglieder des Vorstandes und 6 ö“ b. 6 1 8. ve 8 4 Fintrittskarten werden an den der Generalversammlung vorhergehenden beiden Tagen i Bureau der Gesellschaft verabreicht. v““ M. Gladbach, den 28. März 1879.

Cassa⸗Bestand. v“ 3,730.

Conto⸗Corrent⸗De⸗ b

751,800 Halle⸗Cre⸗

Wechsel⸗Bestand abzügl. Disconto. Eigene Hypotheken⸗Conto. 7114,681,573 94 111166*“ Gesellschaftsgebäude * 892,500.

Erworbene Grund⸗ 145,149.

Inventar⸗Conto

Leura. Bilanz pro Ultimo Dezember 1878. Passiva.

3Z Z11“ 8 X“ 500,000 588,599 45 Conto⸗Corrent⸗Creditores u. Depositen 648,031 57 Hppoth.⸗Antheilscheine, Sparscheine 6,056,562 70 bitores .. A““ Abschreibungen. 1,208,846, 66 Hypotheken⸗Conto: Bankgebäude. 450,000 Effecten⸗Bestand G SOypotheken⸗Conto: Erworbene Grund⸗ 8 005

dit⸗Actien à 90 pCt. 3 Anportisations⸗Cassa⸗Conto.... 104,936 20 9 * 2,290 50

abzgl. 82 pCt. Rück⸗ 1e. 82 pEt 8 60,144. Rückständ. Pfandbrief⸗, Hypotheken⸗ 346,143 55 60,000

584,8 86

7 1

zahlung .. V .“ .““ Reservefonds⸗Conto . . . .. 2,777 ,90 EoC 1 1” Hypotheken⸗Garantie⸗Conto: 699,000 Bestand aus 1877. 119,096. 25. Eingenommene Ver⸗

260,053

““ sicherungs⸗Prämie

Abschreibungen . 18,000.

9 102 219 ,.ab auf 1878 ent⸗

2,423,212 10]% fallende Versich.⸗ v“ 80,951 40

9,000 Zinsen⸗Rerserven E“ 76,864 85

Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto: Rein⸗

20,690,880 80

ZIIIö““

f . 2,474,522. 80 Abschreibungen.

51,310. 70 Abschreibungen. 500.

2/590/S8S5 S

b Aktien⸗Gesellschaft.

Zu der auf

Donnerstag, den 1. Mai d. J., Nachmittag

v

Tagesordnung: 1“ 1 1) Bericht der Direktion über die Lage des Geschäfts im Allgemeinen und über die Resultate des Jahres 1878 insbesondere. 2) Neuwahl für die in Gemäßheit der §§. 22 und 33 des Statuts ausscheidenden a. zwei Mitglieder der Direktion und b. fünf Mitglieder des Verwaltungsraths. Eintrittskarten werden an den der Generalversammlung vorhergehenden beiden Tagen im Bureau

M. Gladbach, den 28. März 1870. 4 8

pebet. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto.

Geschäfts⸗Unkosten, Salair, Steuern . . .. Courtage, Insertionen, Porto, Agio, Reisekosten Zinsen auf Hypotheken⸗Antheilscheine, Pfandbriefe,

auf Gesellschaftsgebäude

9

WVW 4* Gewinn⸗Vortrag pro 1879.. .

126,791 60 Saldo⸗Vortrag aus 10,743,42 11“ b Cambio⸗Conto.. 5,917 95 620,540 98 Provisions⸗Conto. 36,795 65 S Eigene Hypotheken⸗ Zinsen⸗Conto.. 709,213 53 Hypotheken⸗Garantie⸗ 64,198 55 28,945 72

1

Abschreibungen: 18,000. Cantbz ..

erworbene Grundstücke. Zinsen⸗Conto

6* Conto⸗Corrent⸗Conto.

83,03670 3,486 20

75 88 887178

3 8-1,72 78 Berlin, den 31. Dezember 1878.

Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank, Hypotheken⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.

Die Direction.

. 8 KRposenstein. Dr. Goldschmidt. Die Richtigkeit vorstehender Bilanz und deren Uebereinstimmung mit den 8

Grund stattgehabter Prüfung hiermit bestätigt.

Berlin, den 3. April 187. 11“ 8 Die Rechnungs⸗Revisions⸗Commissi

Stegemann. Stiebitz. H. Michaelis. 8

zum

Deut NS9.

ge Königlich Preuß

Berlin, Mittwoch, den 16. April

Modellen, vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz, vom

Central⸗Handels⸗Register

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, W., Mauerstraße 63 65, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden. 8

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, 5. Mai 1877, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht we

Abonnement beträ

ischen Staats⸗Anzeiger.

18759.

——— - sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und rden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

für das Deutsche Reich. „r se)

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das 9 1 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 ₰. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

In einer Untersuchung gegen vier Remscheider Eisenwaarenfabrikanten, welche sich des bei dem Handelsgericht zu Leipzig eingetragenen Waaren⸗ zeichens der alten Scheffielder Eisenwaarenfirma John Kenyvon u. Co. widerrechtlich für ihre Export⸗ waaren nach Rußland mit nur geringen Abänderun⸗ gen bedient hatten, hat der Rheinische Senat des Ober⸗Tribunals durch Erkenntniß vom 27. Februar 1879 den Rechtssatz ausgesprochen, daß die widerrechtliche Benutzung einer fremden, gesetzlich geschützten Marke nur dann zu bestrafen ist, wenn dem Beschuldigten nachgewiesen werden kann, daß er diese fremde Marke benützt habe, trotzdem er ge⸗ wußt habe, daß sie gesetzlich geschützt sei. Das Waarenzeichen der Firma John Kenyon bestehend aus den Buchstaben J. K. quer geschrieben, mit dem Zusatze Kenvon, umrahmt durch die Figur eincs Hammers, war vor Emanation des Markenschutz⸗ gesetzes seit vielen Jahren von einer Anzahl Rem⸗ scheider Eisenwaarenfabrikanten in der Weise ge braucht worden, daß sie das Zeichen J. K. mit einer Umrahmung und ihrer eingeschriebenen eigenen Firma sich bedient hatten. Vier dieser Firmen setzten dies auch, nachdem die Scheffielder Firma durch Ein⸗ tragung bei dem Handelsgericht in Leipzig für ihr Waarenzeichen den Markenschutz in Deutsch⸗ land erlangt hatten, fort und wurden auf Antrag von Kenyor u. Co. wegen wissentlicher Verletzung des Markenschutzes angellagt. Die Firmen machten dagegen geltend, daß sich schon vor der Ema⸗ nation des Markenschutzgesetzes die Remscheider Eisenwaarenfabrikanten für ihren Export nach Ruß⸗ land des gedachten Zeichens unbeanstandet bedient hätten und nach §. 10, 2 des Markenschutzgesetzes auf Waarenzeichen, welche sich bisher im freien Ge⸗ brauche aller oder gewisser Klassen von Gewerbe⸗ treibenden befunden haben, ein Recht nicht erworben werden kann. Sie wurden jedoch in beiden In⸗ stanzen (Landgericht zu Elberfeld) zu je 500 Thlr. Geldstrafe resp. 100 Tagen Gefängniß verurtheilt, weil die Remscheider Eisenwaarenfabrikanten keine besondere Klasse von Gewerbetreibenden im Sinne des Markenschutzgesetzes bilden. Das Ober⸗Tribunal trat zwar dieser Auffassung bei, verwies aber die Sache zur anderweiten Verhandlung und Ent⸗ scheidung, insbesondere zur Feststellung des Bewußt⸗ seins der Beschuldigten der Widerrechtlichkeit ihrer Benutzung der fremden Marke, an die Appellations⸗ gerichts⸗Kammer des Landgerichts zu Düsseldorf.

Der Berufungsrichter hat in Uebereinstimmung mit dem ersten Richter die Einrede der Beschuldig⸗ ten, es handle sich um ein Freizeichen, auf welches die Handlung Kenyon durch die erfolgte Eintragung keine Rechte habe erwerben können, deshalb ver⸗ worfen. weil 1) die Firmen, welche für ihren Export nach Rußland sich des fraglichen Zeichens bedient haben, keine Klasse von Gewerbetreibenden im Sinne des §. 10, Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 30. No⸗ vember 1874 bildeten; 2) der §. 2 der V rordnung vom 18. August 1847 zum Schutze der Fabrikzeichen an Eisen⸗ und Stahlwaaren in der Provinz West⸗ falen und der Rheinprovinz für den Begriff der in §. 10, Absatz 2 des See; erwähnten im freien Gebrauche befindlichen Zeichen maßgebend, danach aber nur ein solches Zeichen als ein Frei⸗ zeichen zu erachten sei, welches durch besondere Be⸗ stimmungen der Observanzen veranlaßt worden und den früheren gesetzlichen Bestimmungen gemäß als Freizeichen in die Zeichenrolle eingetragen sei, nach §. 9 des Reichsgesetzes die Intention dieses Gesetzes nur dahin gehe, gültig erworbenen Besitzstand nicht zu verletzen, während der Besitzstand der Beschul⸗ digten, wenngleich kein strafbarer, doch kein tadel⸗ loser gewesen sei. Dieser letztere Grund ist aller⸗ dings nicht zutreffend, weil der §. 9 des Gesetzes nur bestimmt, daß auf solche Waarenzeichen, welche bis dahin landesgesetzlich, d. h. durch die Gesetze eines zum Deutschen Reiche gehörigen Landes (z. B. durch die Verordnung vom 18. August 1847) geschützt waren, oder welche schon vor 1875 im Verkehr all⸗ gemein als Waarenzeichen eines besonderen gewerbe⸗ treibenden gegolten haben, bis zum 1. Oktober 1875 nur durch die bisher geschützten resp. die im Verkehr allgemein anerkannten Inhaber ein Recht sollte er⸗ worben werden können, das hier in Rede stehende Waarenzeichen aber zu keiner dieser beiden Kate⸗ gorien gehört hat. Auch der zweite der vorerwähnten Gründe ist von keiner entscheidenden Bedeutung, da behufs Auslegung des Reichsgesetzes nicht ohne Weiteres auf die Begriffsbestimmungen in einem Provinzialgesetze zurückgegangen werden kann, auch aus der unterlassenen Eintragung eines Waaren⸗ zeichens in die durch die Verordnung vom 18. August 1847 eingeführten Verzeichnisse nicht mit rechtlicher Nothwendigkeit zu folgen ist, daß einem solchen Waarenzeichen die Eigenschaft eines Freizeichens abgehe und zwar um so weniger, als im §. 6 des die gedachte Verordnung abändernden Gesetzes vom 24. April 1854 aus⸗ drücklich zwischen eingetragenen und inzwischen all⸗ sürein in Gebrauch genommenen Freizeichen unter⸗

chieden wird. Dagegen unterliegt die Annahme des Berufungsrichters, das fragliche Zeichen sei nicht im freien Gebrauche einer gewissen Klasse von Gewerbetreibenden gewesen, weil dies aus dem Umstande, daß eine Anzahl Remscheider Eisen⸗ fabrikanten dieses Zeichen für ihre nach Rußland gehenden Waaren seit längerer oder kürzerer Zeit benutzt haben, zumal gegenüber den anderweit er⸗

mittelten Umständen noch nicht gefolgert werden

könne, soweit diese Annahme auf thatsaͤchlichen Er⸗ wägungen beruht, der Kritik des Nichtigkeitsrichters nicht, soweit dieselbe aber rechtlicher Natur ist, verstößt sie nicht gegen den §. 10, Abs. 2 des Ge⸗ setzes. Dieser Grund für sich allein reicht aus, um

die Verwerfung der Einrede der Beschuldigten sei⸗ tens des Berufungsrichters zu rechtfertigen. Auch die Ausführung des Kassationsklägers, das in Rede stehende Zeichen sei keine Figur, sondern eine Um⸗ rahmung scheitert an der entgegengesetzten thatsächlichen Feststellung der Instanzrichter, weshalb es der Er⸗ örterung nicht bedarf, ob den Waarenzeichen der Handlung Kenyon, wenn sie lediglich aus Buch⸗ staben und Worten beständen, der nach §. 21 des Gesetzes den landesgesetzlich geschützten Waarenzeichen dieser Art zugesicherte Schutz zu Theil werden könnte. Nach der weiteren Feststellung in den an⸗ gegriffenen Urtheilen kann das von den Kassations⸗ klägern gebrauchte Zeichen nur bei Anwendung besonderer Aufmerksamkeit von der entsprechenden englischen Marke unterschieden werden. Die erken⸗ nenden Richter haben dabei die Eigenschaft des Zeichens der Kassationskläger als eines zum Theil aus Buchstaben bestehenden Kombinationszeichens nicht außer Acht gelassen, jedoch angenommen, daß die mehreren Buchstaben, welche den Namen der Firma und damit die unterscheidenden Merkmale der zur Vergleichung gestellten Waarenzeichen bilden, nicht deutlich hervortreten, und daß der Gesammt⸗ eindruck der mit einander verglichenen Marken der⸗ selbe ist. Auch das Appellationsurtheil verstößt nicht gegen §. 10 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes, da es den Kassationsklägern den Gebrauch ihrer Namen und Firmen zur Kennzeichnung ihrer Firmen nicht schlechthin, sondern in der nur hier in Rede stehenden Form un⸗ tersagt, wo dieselben als Theil eines einem Andern zustehenden Waarenzeichens erscheinen. Hiernach sind die in diesen Richtungen erhobenen Angriffe der Kassationskläger hinfällig. Das an⸗ gefochtene Urtheil unterliegt jedoch aus einem an⸗ dern Grunde der Vernichtung. Nämlich die Straf⸗ bestimmung des §. 14 des Reichsgesetzes setzt vor⸗ aus, daß die Bezeichnung mit einem nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützenden Waarenzeichen wis⸗ sentlich widerrechtlich erfolgt ist. Die Ausfüh⸗ rungen in den früheren Urtheilen zielen nur auf den Nachweis ab, daß die Kassationskläger das Waarenzeichen der Handlung Kenvon mit Kenntniß dieses Umstandes, daß nämlich das Zeichen das der Handlung Kenyon u. Co. sei, sich angeeignet und davon bis in die jüngste Zeit Gebrauch ge⸗ macht haben. Wie der erste Richter selbst erwähnt, war dieses Zeichen bis zum Jahre 1875 nicht straf⸗ rechtlich sicher gestellt; die Aneignung desselben also keine widerrechtliche im Sinne des Strafgesetzes; sie ist erst eine widerrechtliche seit der Anmeldung des Waarenzeichens bei dem Handelsgerichte zu Leipzig Seitens der Handlung Kenyon geworden, weil das Zei hen erst durch diese Anmeldung den Schutz des Gesetzes erlangt hat; daher muß den Kassationsklägern auch die Wissenschaft von dieser Thatsache nachgewiesen werden.“

Am 23. Oktober 1877 hatte der „Börs.⸗Cour.“ eine lokale Notiz veröffentlicht, welche sich auf eine Zuschrift des Chemikers Hoffmann in Halle an die Zeitung: „Das Gasthaus'’ stützt, eine Zuschrift, in welcher ausgeführt war, wie die Weine der Groß⸗ herzoglich hessischen Hoflieferanten J. Karst in Frankfurt a. M. und Homburg, welche durch ganz Deutschland unter hochklingenden Namen verschickt werden, vollkommen gefälscht seien. Die Firma hatte an den Vorsitzenden des Vereins deut⸗ scher Gastwirthe Weiß⸗ und Rothweine geliefert, welche gefälscht waren. Die Zuschrift führte das Resultat einer Untersuchung des Dr. C. R. Teuchert in Halle an. Wegen dieser Notiz hatte die Firma Karst gegen die beiden erwähnten Blätter Klage „wegen verleumderischer Beleidigung“ eingeleitet. Eine ganze Reihe von Zeitungen in Deutschland, von denen die Firma Karst ermittelte, daß sie die Notiz dem „Börsen⸗Courier“ entnommen hatten, wurden ebenfalls verklagt. Nach anderthalbjähriger Untersuchung ist jetzt das Urtheil ergangen, das, da der Beweis der Wahrheit vollkommen gegen die Firma Karst geführt wird, freisprechend lautet. Die Analyse des Chemikers Teuchert in Halle, betreffs einer übersandten Probe Bordeaux⸗Weins ergab Folgendes: Es war in dem Rolhwein enthalten: 9,34 % Alkohol, 2,34 % Gesammtextrakt, 0,36 % Säure, 0,39 % Salze. „Der Rothwein dreht“ wie es in dem Gutachten heißt „die Polarisationsebene nach rechts und ist künstlich fabrizirt“. In der übersandten Probe Weißwein, genannt Deidesheimer, war enthalten: 7,04 % Alkohol, 1,78 % Gesammt⸗Extrakt, 0,25 % Säure, 0,23 % Salze. Derselbe drehte die Polari⸗ sationsebene ebenfalls nach rechts. Diese Thatsache mit der übrigen Zusammensetzung beweisen, daß der Wein kein Naturgewächs, sondern ein künstliches Fabrikat ist. Der Berliner Gerichtschemiker Dr. Ziurer erklärt: „Der mir zur Untersuchung über⸗ gebene Wein enthält 0,06 % Essigsäure und an nicht flüchtiger Säure auf Weinsteinsäure berechnet 2,47 %, also ungefähr viermal so viel, als normaler Wein enthalten soll. Außerdem ist Glycerin und ein fremder Farbstoff in dem Wein enthalten, daß ich denselben als einen gefälschten Wein bezeichnen muß. Das Urtheil führt aus, daß die im „Berliner Börsen⸗Courier“ enthalten gewesene Aeußerung, „aus der Blumenlese wählen wir nur zwei Firmen, welchen die Palme gebührt, denn ihre Fabrikate sind mit eben so viel Unkenntniß wie Unverschämtheit zusammengestellt und als Wein unter das Publikum gebracht“, nach Lage der Sache in keiner Weise be⸗ leidigend, sondern nur Ausdruck der empörten Kritik

auf Grund einer sachkundigen Analyse sei. Die Aeußerungen seien tadelnde Urtheile, die zur Wahr⸗ nehmung berechtigter Interessen gemacht seien.

Der in Bielefeld bestehende Centralverband zur Förderung des kaufmännischen Bil⸗ dungsvereinswesens hat den Entschluß gefaßt, ein eigenes Verbandsorgan ins Leben zu rufen, ein „Correspondenzblatt“, welches, frei von jeglicher Ge⸗ schäftsspekulation, lediglich der Pflege und Förde⸗ rung des kaufmännischen Bildungsvereinswesens dienen soll. In demselben werden alle Fragen der Vereinsorganisation ausführlich besprochen und jeder den Verein förderliche Vorschlag oder Ge⸗ danke in die weitesten Kreise getragen werden. Dem Centralverbande gehören bis jetzt 50 deutsche kauf⸗ männische Bildungsvereine und eine Anzahl ein⸗ flußreicher Personen an, welch letztere den Verband als außerordentliche Mitglieder unterstützen. Das „Corresondenzblatt“ erscheint zu Bielefeld am 1. und 15. jedes Monats zum Preise von 2 p o Semester (für die Mitglieder des Centralverbandes gratis). Bestellungen sind an das Bureau des Centralverbandes zu richten.

Handels⸗Register. Handelsregistereinträgge aus dem Königreich achsen, dem Königreich Württemberg und Großherzogthum Hessen werden Dienstags bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik, Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich. Altona. Bekanntmachung. 1 Bei Nr. 572 unseres Gesellschaftsregisters, wo⸗ selbst die offene Handelsgesellschaft unter der Firma Adolph Brandt zu Altona verzeichnet steht, ist heute notirt: 2 Die Gesellschaft ist aufgelöst; das Geschäft wird von dem seitherigen Theilhaber Kaufmann Adolph David Brandt zu Altona, unter der alten Firma fortbetrieben. Zugleich ist unter Nr. 1504 des Firmenregisters

daselbst eingetragen worden. Altona, den 9. April 1879.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Akonn. Bekanntmachung. 8

Die sub Nr. 1463 des Firmenregisters ein⸗ getragene Firma „Arthur Kislingbury“ zu Bahrenfeld, Inhaber Fabrikant Arthur Kislingbury

registers eingetragenen, s. Z. dem Ingenieur Carl Friedrich Theodor Schwauck zu Bahrenfeld für die⸗ selbe ertheilten Prokura heute gelöscht worden. Altona, den 12. April 1879. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Ballenstedt. Belanntmachung. Nachstehende Firma: Fol. 224. Carl Wahrmund in Frose, Inhaber: Kaufmann Carl Wahrmund daselbst, ist laut Verfügung vom heutigen Tage in das hie⸗ sige Handelsregister eingetragen worden. Ballenstedt, den 12. April 1879. Herzoglich Anhaltisches Kreisgericht. Der Handelsrichter. 1 Hermann.

Berlin. Handelsregister 8

des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.

Zufolge Verfügung vom 15. April 1879 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2538 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank, Hypotheken⸗

Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft, vermerkt steht, ist eingetragen: 8 Der Direktor Rosenstein ist aus dem Vorstande ausgeschieden. 8

In unser Gesellschaftsregister,

3627 die Aktiengesellschaft in Firma: 8 Breslauer Altiengesellschaft für Möbel⸗, Parquet⸗ und Holz⸗Bau⸗Arbeit (vorm Gebrüder

Bauer und vorm. Friedrich Rehorst) mit ihrem Sitze zu Breslau und einer Zweig⸗ niederlassung in Berlin vermerkt steht, ist ein⸗ getragen: 1“

Die Zweigniederlassung zu Berlin ist auf⸗

gehoben. Die dem Theodor Scholtz und Carl Wagner für diese Firma ertheilten Kollektiv⸗Prokuren sind er⸗ loschen und ist deren Löschung in unserem Prokuren⸗ register Nr. 3436 und 3437 erfolgt.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 11,522

die Firma: Ed. Wagner 3 und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Friedrich Eduard Wagner hier 1 (jetziges Geschäftslokal: Leipzigerstraße 60/61 I.) eingetragen worden.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 11,413 die hiesige Handlung in Firma: 8 Eduard Schroeder vermerkt steht, ist eingetragen: ““ Die Firma ist durch Vertrag auf den Butter⸗ händler Hugo Vallentin zu Berlin übergegan⸗ en. Vergleiche Nr.

registers.

die Firma Adolph Brandt zu Altona und als deren Inhaber der Kaufmann Adolph David Brandt

zu London ist nebst der sub Nr. 272 des Prokuren⸗

11,523 des Firmen⸗ mann J Kleemann, hier für die Nr. 3044 dez Firmenregisters 8— 11616““

Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 11,523 die Firma: 8 Eduard Schroeder und als deren Inhaber der Butterhändler Hugo Vallentin hier eingetragen worden

Gelöscht ist: 8 Firmenregister Nr. 7069: die Firma Eduard Winckler, C. Fronhöfer. Berlin, den 15. April 1879. Königliches Stadtgericht. I. Abtheilung für Civilsachen. Breslau. Bekanntmachung. In unser Firmenregister sind:

a. bei Nr. 1958 der Uebergang der Firma 2. Schwesner hier auf die unter b. genannten Personen durch Erbgang,

b. Nr. 5149 die Firma J. Säcͤ wesner hier und als deren Inhaber die Erben des am 8. Januar 1879 hier verstorbenen Kaufmanns Julius Rein⸗ hold Schwesner, nämlich:

1) dessen Ehefrau, verw. Schwesner, Marie Amalie Bertha, geb. Lindner, zu Breslau,

2) dessen Kinder: Elsbeth, sämmtlich minderjährig und Margaretha, 1l bevormundet durch den Par⸗ Julius und tikulier Julius Schwes Curt ebenda,

heut eingetragen worden. Breslau, den 8. April 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

vormals

*

Breslau. Bekaunntmachung. 8

In unser Firmenregister ist bei Nr. 4985 das durch den Eintritt des Kaufmanns Oskar Hertzer hier in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Arthur Edmund Muͤller hier erfolgte Erlöschen der Einzel⸗ firma A. E. Müller hier und in unser Gesell⸗ schaftsregister Nr. 1570 die von den Kaufleuten Arthur Edmund Müller und Oskar Hertzer, Beide hier, am 1. April 1879 hier unter der Firma:

A. E. Müller & Co. errichtete offene Handelsgesellschaft heute eingetragen worden.

Breslau, den 9. April 1879.

Königliches Stadtgericht. Breslau. Bekanntmachung.

In unser Prokurenregister ist bei Nr. 606 das Erlöschen der dem Fritz Roßdeutscher hier von der Nr. 861 des Gesellschaftsregisters eingetragenen Aktiengesellschaft Schlesische Aktiengesellschaft für Eisengießerei, Maschinen und Wagenbau (vormals C. Schmidt & Co.) in Iliquid. hier ertheilten Prokura heute eingetragen worden.

Breslau, den 9. April 1879. .

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Abtheilung

Ereslau. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist Nr. 5151 die Firma: „Oswald Tschache“ hier und als deren Inhaber der Kaufmann Oswald Tschache hier heute eingetragen worden. Breslau, den 9. April 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Breslau. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist bei Nr. 4349 das Er⸗ löschen der Firma J. Burchard hier heute einge⸗ tragen worden.

Breslau, den 9. April 1879. 8

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Breslau. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist bei Nr. 4142 das Erlöschen der Firma B. Fiebag hier heute ein⸗ getragen worden. 8

Breslau, den 9. April 1879.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I. 8

Breslau. Bekauntmachung. 8 In unser Firmenregister ist bei Nr. 3658 das Erlöschen der Firma Adolf Seiffert hier heute eingetragen worden. Breslau, den 9. April 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I

Breslau. Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist bei der unte Nr. 1006 eingetragenen offenen Handelsgesellschaft „Erber & Eppenstein“ heute vermerkt worden, daß der Gesellschafter Kauf⸗ mann Herrmann Eppenstein durch Tod aus der Gesellschaft geschieden ist und daß letztere unter den übrigen Gesellschaftern, Rudolf Eppenstein und

Richard Eppenstein, fortbesteht. Breslau, den 9. April 1879. 1 Königliches Stadtgericht. Abtheilung I. Breslau. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist bei Nr. 4070 das Erlöschen der Firma A. Frenzel hier heute ein⸗ getragen worden.

Breslau, den 10. April 1879.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Breslau. Bekanntmachungg. In unser Prokurenregister ist bei Nr. 1032 das Erlöschen der dem Hugo Siegert hier von der verw. Kaufmann Ida Emilie Kantmann, geb.

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