GSlasgow, 15. April. (W. T. B.)
Roheisen. Mixed numbres warrants 43 sb.
Die Verschiffungen der letzten Woche betrugen 12 913 Tons, gegen 9441 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. Hull, 15. April. (W. T. B.) 8 3
Getreidemarkt. Weizen unverändert. “
Parie, 15. April. (W. T. B.) 8
Prodaktenmarkt. Weizen ruhig, pr. April 27,50, Pr. Mai 27 25, pr. Mai-Avgust 27,25, pr. Juli-August 27,25. Mehl ruhig, pr. April 60 00, pr. Mai 59,25, pr. Mai-August 59,50, pr Irl-August 59,75. Rüböl ruhig, pr. April 82,75, Pr. Mai 82,75, pr. Mai Angust 83,25, pr. September-Dezember 84,75. Spiritus fest, pr. April 54,25, pr. September- Dezember 56,25.
Paris, 15. April. (W. T. B.) 1 8
Rohzucker ruhig. Nr. 10/13 pr. April pr. 100 Kilogr. 49,75. Nr. 7/9 pr. Ap il pr. 100 Kilogramm 55,75. Weisser Zucker ruhig. Nr. 3 pr. 100 Kiopamm pr. April 59,50,
Mai 59 75, pr. Mai-August 60,00, pr. Septbr.-Dezbr. 58,75.
St. Petersbhurg, 15. April. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Talg loco 62,50. Weizen loco 13,50 1
Roggen loco 7,75. Hafer loco 4,75. Hanf loco 34,00 Leinsaat (9 Pud) loceo 15,75. — Wetter: Kühl.
New-York, 15. April. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 11 ⅜, do. in New-Orleans 11 ⅛. Petroleum in New-York 9 ½8, do. in Philadelphia 9 ½. rohes Petroleum 7 ¾, do. Pipe line Certificats — D. 80 C. Mehl 3 D. 80 C. Rother Winterweizen 1 D. 14 C. Mais (ols mired) 46 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 6 +*½. Kaffee (Rio-) 13 ¾. Schmalz (Marke Wilcor) 6 ⅜, do. Fairbanks 6 ½. Speck (short clear) 5 ¼ C. Getreidefracht 5.
Eisenbahn-Einnahmen.
Welmar-Geraer Eisenbahn. Im März cr. 37 348 ℳ (+ 929 ℳ), bis ult. März 101 210 ℳ (+ 2761 ℳ).
Rhein-Nahe -Eisenbahn. Im März cr. 257 386 ℳ (— 6655 ℳ) bis ult. März cr. 716 459 ℳ (— 23 179 ℳ).
Cottbus-Grossenhalner Eisenbahn. Im März cr. Frankfurt a./0. — Grossenhain 160 699 ℳ (+ 6782 ℳ), seit 1. Januar mehr 21 980 ℳ; Ruhland-Lauchhammer 1543 ℳ (— 57 ℳ]), seit 1. Jan. mehr 317 ℳ
— e
. 5 GSeneralversammlungen.
24. April. Siegersdorfer Werke, Aktien-Gesellschaft in LI- Lemberg-Czernowitz-Jassy Eisenbahn. Ord. Gen.- Deutsche Verslcherungs-Gesellschaft in Bremen. Gen.-Vers. zu Ant- zu Prag. Z“ Ord. Gen.-Vers. zu Gen.-Vers. zu Essen.
vuidation. Ausserord. Gen.-Vers. zu Berlin. 26. udwig Loewe & Co, Kommaudtt-Gesellschaft auf Aktien, Berlin. Ord. Gen.-Vers. zu Berlin. W Vers. zu Wien. Itallenische Tabaks-Aktien-Gesellschaft. Ausser- ordentl. Gen.-Vers. zu Rom. Ord. Gen.-Vers. in Bremen. 5. Antwerpener Central-Bank. werpen. 13. Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn. Ord. Gen.-Vers. 5ö2 Posener Elsenbahn. üben. Bergbau-Gesellschaft Nen-Essen zu Essen. Ord. Moskau-Brest-Eisenbahn-Gesellschaft. Ord. und ausserord. Gen.-Vers. 2zu St. Petersburg.
gea
Theater.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Oxernhaus. 94. Vorstellung. Die Macceabäer ⸗ Oper in 3 Aufzügen, nach Otto Ludwigs gleich“ namigem Drama von H. S. von Mosenthal. Musik von Anton Rubinstein. (Frl. Tagliana, Frl. Brandt, Frl. Lehmann, Hr. Betz, Hr. Ernst, Hr Fricke.) Anfang halb 7 Uhr. 8
Schauspielhaus. 98. Vorstellung. Zum ersten Male: Der Erbförster. Trauerspiel in 5 Auf⸗ zügen von Otto Ludwig. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. L.
Freitag: Opernhaus. 95. Vorstellung. Der schwarze Domino. Oper in 3 Aufzügen, nach dem Französischen des Scribe, für die deutsche Bühne bearbeitet vom Freiherrn von Lichtenstein. Musik von Auber. (Frl. Tagliana.) Anfang
7 Uhr. 3 Schauspielhaus. 99. Vorstellung. Zum ersten Male wiederholt: Der Erbförster. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Otto Ludwig. Anfang 7 Uhr. Saal⸗Theater: Donnerstag: 61. Vorstellung der franzszischen Schauspieler⸗Geselschaft, unter Direktion von Emil Neumann. Première représentation de: Le fils de Giboyer. Comédie en 5 actes par M. Emile Augier. Freitag: Keine Vorstellung. “ Sonnabend: 62. Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft, unter Direktion von Emil Neumann. Deuxième représentat'on de: Les fils Giboyer. Comédie en 5 actes par M.
Emile Augier.
Wallner-Theater. Donnerstag und folgende Tage: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. 8
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.
1 Gastspiel der
Dorina Merante,
1 der großen Oper in Paris, des Frl. v. Csepscanyi
8 des Hrn. van Hell. Die Kinder des
Kapitain Graunt. Großes Ausstattungsstück mit
Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und
A. d'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik
von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Residenz-Theater. Donnerstag: Z. 97. M. Die Fourchambault. 8
Krolls Theater. Donnerstag u. folg. Tage: Doctor Klaus. Lustspiel in 5 Akten von A. 2 Vorher großes Concert. Preise: Parquet und Tribüne 2 ℳ, II. Parquet und Logenplatz 1,50 ℳ, Entrée 1 ℳ Abonnementsbillets gültig bis 1. Oktober das Dutzend 9 ℳ Billet⸗ erkauf: an der Kasse des Krollschen Etablissements on 9 Uhr früh an; im Invalidendank, Mark⸗ grafenstr. 51 a., in den Cigarrengeschäften von Bach, Unter den Linden 46, und Lindenberg, Leipzigerstr. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Direktion: Engel⸗Lebrun. Krolls Etablissement.
Täglich Diners von 3 ℳ ab sind im Entrée. Speisen à la carte zu jeder Tageszeit. Be⸗ stellungen * werden an der Kasse des
tablissements entgegengenommen.
8 g. J. C. Engel.
Stadt-Theater. Donnerstag: Heute aus⸗ nahmsweise halbe Kassenpreise (Parquet ℳ 1. 50, Logen 2, 3 und 4 ℳ). Nochmaliges Gastspiel des
rn. Emil Thomas und der Fr. Betty Thomas⸗
amhofer vom Thalia⸗Theater zu Hamburg: Luftschlösser. Posse mit Gesang in 3 Akten und 5 Bildern von Mannstaedt und Weller, Musik von A. Mohr. Pinneberg: Emil Thomas. Josephine Grillhofer: Fr. Betty. Thomas⸗Damhofer.
Germania-Theater. Donnerstag: Ermäßigte breise. Benefiz für Hrn. Ludwig Menzel (früher am National⸗Theater). Dr. Wespe. Lustspiel in 5 Akten von Roderich Benedix.
Freitag: Robert und Bertram, oder: Die lIustigen Vagabonden. Posse mit Gesang in
Abtheilungen von Gustav Räder.
Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Gast⸗ spiel des Hrn. Eduard Weiß vom Krollschen Theater. Zum 7. M.: Mit neuen Couplets: Der Ver⸗ lobungsteufel. Humoristisches Lebensbild mit Gesang in Akten von A. Reich. (Eisbock, Orchesterdiener: Hr. Ed. Weiß als Gast. — Kommerzienräthin Stern: Frl. v. Hahn vom Kroll⸗ schen Theater als Debüt.) Anfang 7 Uhr.
Freitag: Zum 5. M.: Bummelfritze. Komisches Familiengemälde mit Gesang in 3 Akten von Jacobson. (Rohrmann, Tischlermeister: Hr. Ed. Weiß als Gast. .
Concert-Iaus. Concert des Königlichen Hef⸗
Verlobt:
Geboren:
Familien⸗Nachrichten. Frl. Jenny Seehausen mit Gymnasiallehrer Wittenberg). — Quast (Mehrenthin). — Frl. Orla v. Wa burg mit Hrn. Major Alexander Freiherr v. senberg (Würben — Berlin). — F
mermann (Weißensee —Züllichau).
Verehelicht: Hr. Major a. D. Oskar v. Chap⸗
puis mit Frl. Bertha Laue (Berlin). Ein Sohn: Hrn. Bürgerm Hermann Hoffmann (Ratzebuhr i. P.) — Stabsarzt Dr. Herter (Weißenfels). — Kataster⸗Controleur Ledon (Bublitz). —
— Frau Florentine Bange, geb. Harrass (Cottbus). — Hr. Rittergutsbesitzer Otto
Simon
v. Anderten (Göttingen).
Ludwig Genther (Eisleben — — Frl. Martha v. Waldow mit Hrn. Rittmeister und Escadron⸗Chef Otto v.
rl. Ida v. Kalck⸗ reuth mit Hrn. Premier⸗Lieutenant Alfred v. Zim⸗
Eine Tochter: Hrn. Rittmeister und Escadron⸗Chef Constantin v. Braun (Frankfurt a. O.) — Hrn. Rechnungs⸗Rath William Grahu (Clausthal).
Gestorben: Hr. Paster emerit. Zacharias (Cöln). — Hr. Oberförster Franz Hoffmann (Hansdorf)
herr Printz v. Buchau (Hermenhagen). — Hr. Regierungs⸗Rath Gustav Wenghoffer (Gum⸗ binnen). — Gräfin Amalie v. Monts (Breslau). — Frau Oberst Clotilde v. Colomb, geb. Gräfin zu Dohna (Liegnitz) — Hr. Pfarrer Dr. theol. David Gloël (Osterweddingen). — Hr. Oberst z. D. und Bezirks⸗Commandeur Hermann
Hrn.
Iden⸗ Ro⸗
eister Hrn.
Hrn.
owitz Frei⸗
[3416]
In Zwangsvollstreckung der Sparkasse des Burgdorf, wider die Vormundschaft der m
Gottlieb Wolpers dorf, zwischen Tesmer Sonnabend, 17. Mai d. J., verkauft werden.
der Gerichtsschreiberei aus. Alle,
dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten Realberechtigungen zu haben vermeinen, haben zum obigen Termine bei Strafe des Verlustes selben im Verhältniß zum neuen Erwerber melden. Burgdorf, den 4. April 1879. önigliches Amtsgericht. Abtheilung I. Culemann.
Subhastationspatent und Ediktalladung.
jährigen Kinder des weil. Bäckermeisters H. Chr. in Burgdorf, soll das Reihe⸗ bürgerhaus Nr. 13 an der Poststraße in Burg⸗ und Bodenstab belegen, öffentlich meistbietend am
Morgens 10 Uhr, 8 Die Verkaufsbedingungen liegen zur Einsicht in
welche an das Kaufobjekt Eigenthums⸗, lehnrechtliche, fideicommissarische, Pfand⸗ oder andere
Amts inder⸗
oder solche der⸗ anzu⸗
Vom 15. dieses Monats
tion.
[3332]
Märkisch⸗Posener Eisenbahn.
diesseitigen Gesellschaft kommen in diesem 6200 Thlr. oder 18 600 ℳ zur Tilgung. Zu diesem Zweck sind 9 Stück à 500 Th
schriftsmäßig vernichtet worden.
gelöst sind: a. aus dem Jahre 1874:
Nr. 4714 à 300 ℳ, b. aus dem Jahre 1875:
Nr. 151 à 1500 ℳ,
Nr. 1533 2171 à 300 ℳ, c. aus dem Jahre 1876:
Nr. 1328 1537 à 300 ℳ, d. aus dem Jahre 1877: 8
Nr. 1303 1690 2204 4642 à 300 ℳ, e. aus dem Jahre 1878:
Nr. 3015 à 300 ℳ
Die Direktion
[3355 8 Submission. Bei dem unterzeichneten Artillerie⸗Depot s Lieferung folgenden Bettungs⸗Materials:
0,30 m ◻ stark,
650 Bettungsbohlen à 0,08 m stark, sämmtlich von Kiefernholz,
den, wozu ein Termin auf Montag, den 28. April er.,
Musikdirektors Bilse.
84
Vormittags 10 Uhr,
——
ab bis auf Weiteres beträgt der Verkaufspreis auf dem hiesigen Werke für gewöhnliche Bausteine a. für den Land⸗ und Wasserdebit 6 ℳ pro Kubikmeter und b. für den Eisenbahndebit 20 ₰ pro Centner. Rüders⸗ dorf, den 10. April 1879. Königliche Berginspek⸗
Von den auf Grund des Privilegiums vom 21. August 1871 emittirten Prioritäts⸗Obligationen der
4500 Thlr. oder 13 500 ℳ und 17 Stück à 100 Thlr. = 1700 Thlr. oder 5100 ℳ angekauft, und diese, so⸗ wie die in den voraufgegangenen Jahren ausgeloosten und zur Einlösung gekommenen Obligationen vor⸗
Gleichzeitig bringen wir zur Kenntniß, daß von den bisher ausgeloosten Obligationen noch nicht ein⸗
tark,
60 Rippen à 6 m lang, 0,16 m stark, 400 Rippen à 4,5 m lang, 0,16 m 1. stark, 400 Rippen à 3 m lang 0,16 m◻ tark,
à 3 m lang, 0,3 m breit,
Jahre
3 Stoß⸗ resp. Grenzbalken à 4,5 m lang,
10 Halbhölzer à 6 m lang, 0,3 m breit, 0,16 m
im Wege der öffentlichen Submission vergeben wer⸗
U die
im Bureaudes unterzeichneten Artillerie⸗Depots an⸗ beraumt iff. Das Nähere hierüber besagen die Submissions⸗ bedingungen, welche im diesseitigen Bureau zur Ein⸗ sicht ausliegen oder gegen Einsendung von 1,50 ℳ Kopialien abschriftlich bezogen werden können. Die Abgabe der Preisforderungen findet nur mittelst schriftlicher Offerten statt, in welchen die Anerkennung der Lieferungsbedingungen ausdrücklich ausgesprochen sein muß. Cöln, den 9. April 1879.
Artillerie⸗Depot.
[3249] Bekanntmachung. 4
Bei dem Artillerie⸗Depot zu Glogau soll auf
dem Submissionswege die Lieferung von:
30 “ à 6 m lang, 0,16 im Qu. stark,
200 Bettungsrippen à 4,5 m lang, 0,16 im Qu. stark,
215 ee à 3 m lang, 0,16 im Qu.
ark, 300 Bettungsbohlen à 3 m lang, 0,3 m breit und 0,08 m üstark, vergeben werden. Es ist hierzu Termin auf Freitag, den 25. April 1879, früh 10 Uhr, im Bureau des Artillerie⸗Depots angesetzt, bis zu welcher Zeit bie Unternehmer versiegelte Offerten mit der Auf⸗ schrift „Submission auf die Lieferung von Bettungsmaterial“ abzugeben haben. Die Bedingungen liegen im Bureau des Artil⸗ lerie⸗Depots zur Einsicht bereit. Glogau, den 8. April 1879. Artillerie⸗Depot.
[3422] Bekanntmachung. Die Lieferung des Jahresbedarfs an Maschinen⸗ kohlen soll in dem auf Dienstag, den 6. Mai a. c., Vormittags 10 Uhr, in meinem Geschäftszimmer anberaumten öffent⸗ lichen Submissionstermin vergeben werden. Die Offerten mit der Aufschrift: „Offerte, betreffend die Lieferung von Maschinenkohlen“, und die Kohlenproben sind vor Beginn des Termins einzu⸗ reichen. Die Lieferungsbedingungen liegen vorher zur Einsicht aus und werden, gegen Erstattung der Kopialien, auch abschriftlich mitgetheilt. Neufahrwasser, den 15. April 1879. 8 Der Hafen⸗Bau⸗Inspektor
Fr. Schwabe.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffent⸗ lich bewirkten Verloosung von Prioritäts⸗Aktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten
436 Stück Ser. I. à 100 Thlr. und “ SJZö1“
gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Auffor⸗ derung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Aktien nebst den dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zinscoupons Ser. VII. Nr. 2 bis 8 und Talons vom 1. Juli d J. ab in den ge⸗ wöhnlichen Geschäftsstunden bei der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, zu erheben.
Die Einlösung der Aktien kann auch bei den Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen, sowie bei der Kreiskasse in Frankfurt a./Main und den Bezirks⸗ Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg bewirkt werden. — 2
Zu diesem Zwecke sind die Aktien nebst Coupons und Talons einer der Regierungs⸗ bezw. Bezirks⸗ Hauptkassen oder der Kreiskasse in Frankfurt a./Main einzureichen, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung zu besorgen hat.
Vom 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung obiger Prioritäts⸗Aktien auf. 3 Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten noch rückständigen Aktien wiederholt und mit dem Bemerken aufge⸗ rufen, daß die Verzinsung derselben bereits mit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat. Berlin, den 5. April 1879. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Löwe. Hering. Rötger.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Landgräfl. Hessische concessionirte been Landesbank.
Die 24. ordentliche Generalversamm⸗
lung der Aktionäre wird am
17. Mai d. J., Nachmittags 3 ½ Uhr, im Lokale der Landesbank zu Homburg v. d. Höhe stattfinden, und werden die Herren Aktionäre zur Theilnahme ergebenst eingeladen. Gegenstände der Verhandlung. ) Allgemeiner Rechenschaftsbericht. Beschlußfassang wegen Vertheilung Reingewinnes. Vorlage eines neu bearbeiteten Statuts und eventuelle Beschlußfassung darüber, unter Berücksichtigung des §. 17 Abs. 2 des be⸗ 8 stehenden Statuts. Die erforderlichen Eintrittskarten können nach Mähesh⸗ des §. 16 des Statuts bis zum 14. Mai 2 bei der Landgräflich Hessischen concessionir⸗ ten Landesbank in Homburg v. d. Höhe
des
oder bei den Herren von Erlanger & Söhne in Frankfurt a. M. gegen Hinterlegung der Aktien in Empfang genom⸗ men werden.
Druckexemplare der sub 3 gedachten Vorlage wer⸗ den den Herren Aktionären bei der Aktien⸗Anmel⸗ dung oder auf Anfordern Seitens der Direktion ausgehändigt. 8
Homburg v. d. Höhe, den 12. April 1879.
Der Verwaltungsrath.
Crefeld⸗Kreis Kempener Industrie⸗Eisenbahn. Betriebs⸗Einnahmen pro Monat März 1879.
— 1879 1879 1878 mehr wenig. ℳ
ℳ ℳ ℳ
A. Betriebs ⸗Ein⸗ a hmrm . ..
B. Außerordentliche Einnahmen .. Summa
Einnahme pro März1878 mithin Mehr⸗Einnahme
pro März 1879.. 144 — Die Verwaltung.
15 009
1 091
16 100 15 956
13 916
2 040 15 956
1 104 11 949
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SELBSTFARBER zum Einsetzen der pat.
Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird vom Kapitalbetrage gekürzt.
Buchst. à 12 Mk. incl. 100 Buchst. u. No.
des Actiencapitals; 4) die Ergänzung des Aufsichtsraths
““
Abends 6 Uhr, ihre Actien
interlegen. Breslau, den 12. April 1879.
Der
der Breslauer
.“
Diejenigen Herren Actionaire, welche an die . werden ersucht, gemäß §. 25 des Statuts, spätestens zwei Tage vor derselben, also bis zum 24. April d. J.⸗
8bobh Breslauer Straßen⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Zweite ordentliche Generalversammlung.
Die Herren Actionaire der Breslauer Straßen⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft werden hierdurch zu der am
Sonnabend, den 26. April 1879, Vormittags 11 Uhr,
iim Bureau der Gesellschaft, Kaiser⸗Wilhelmstraße Nr. 98, zu Breslau abzuhaltenden zweiten ordentlichen Generalversammlung eingeladen. 8 Gegenstände der Tagesordnung sind: “ 1) Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 1878 und Bilanz pro 31. Dezember 1878 und Beschlußfassung über Ertheilung der Decharge und Verwendung des Reingewinnes; 2) Beschlußfassung über Ertheilung der Decharge auf die Rechnungsablage über Verwendung
8 .“
8
* 3) Beschlußfassung über die Festsetzung der Gewinnbetheiligung der Stadtgemeinde Breslau;
gemäß §. 16 des Statuts der Gesellschaft. er Generalversammlung Theil nehmen wollen,
entweder bei der Gesellschaftskasse, Kaiser⸗Wilhelmstraße Nr. 98, in Breslau,
oder bei den Herren von Erlanger & Söhne in Frankfurt a. M.,
oder bei den Herren Emile Erlanger & Co. in London, egen Aushändigung des als Einlaßkarte zur Generalversammlung diene
Aufsichtsrath
ren Depositionsscheines zu
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung au;
für Berlin außer den Pest-Anstalten auch die Expe⸗
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰ =N
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Riemer zu Halle a./S. den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisgerichts⸗Sekretär und Kanzlei⸗ Direktor a. D., Kanzlei⸗Rath Brüder zu Merseburg, dem Ober⸗Postkommissarius Fetting zu Soest, und den Seminar⸗
lehrern Schönke und Wolinski zu Posen den Rothen
Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Geheimen Regierungs⸗Rath Drewitz zu Erfurt den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter
lasse; sowie den pensionirten Schutzmännern Burchard Feldmann und Julius Becker zu Berlin, und dem Berg⸗ häuer Karl Trespe zu Eckersdorf im Kreise Neurode das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 1 Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem Major Prinzen Alfred zu Ysenburg und Büdingen, à la suite der Armee, verliehenen Commandeur⸗ kreuzes erster Klasse mit Schwertern des Herzoglich braun⸗ schweigischen Ordens Heinrichs des Löwen, sowie zur Anlegung
“ v8
des den Flügel⸗Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Groß⸗ herzogs von Baden, Rittmeister Freiherrn von Schönau⸗
Wehr und Hauptmann Freiherrn von und zu Bodman, verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich ba⸗ dischen Ordens vom Zähringer Löwen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Reiches den Dr. Karl Ossenkop an Stelle des aus dem Reichsdienste geschiedenen Johann Hämmerlé zum Konsul in
Berdiansk (Rußland), sowie
den Kaufmann E. Saltzkorn zum Konsul in Saigon zu ernennen geruht.
Se. Majestät der Kaiser haben das Gemeinderaths⸗ mitglied Franz Kuntz, Ackerer und Gärtner zu Schiltig⸗ heim, im Bezirk Unter⸗Elsaß, zum ersten Beigeordneten dieser Gemeinde zu ernennen geruht.
Der Kaiserliche Vize⸗Konsul in Stornoway (Schottland), ormann Mac Iver, ist am 2. d. M. verstorben.
Bekanntmachung,
betreffend die Herausgabe des Handbuchs des Deutschen Reichs für das Jahr 1879. Von dem hReichskanzler⸗Amt wird für das Jahr 1879 eine neue Ausgabe des Handbuchs des Deutschen Reichs veranstaltet. Das Werk erscheint im nächsten Monat im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymanns Verlag“ zu Berlin und wird den Reichs⸗ und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 4,00 ℳ für ein Exemplar ge⸗ liefert. Im Buchhandel ist es zum Preise von 5,00 ℳ für ein Exemplar zu beziehen. Berlin, den 16. April 1879.
Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts.
““ Hofmann. ““
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaufmann und e Ernst Mante zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen. n 8
Ausführungsgesetz zum Deutschen Gerichtskostengesetze und zu den Deuts ebührenordnungen für Gerichtsvollzieher und 8 Zeugen und Sachverständige. Vom 10. März 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:
I. Gerichtskosten.
§. 1. Das Deutsche Gerichtskostengesez vom 18. Juni 1878 findet Anwendung:
1) auf die vor besondere Gerichte gehörigen Rechtssachen, auf welche die Deutsche Civilprozeßordnung oder die Deutsche Straf⸗ prozeßordnung Anwendung finden;
2) auf Zwangsvollstreckungen, welche vor dem Inkrafttreten die⸗ ses Gesetzes anhängig geworden sind, soweit dieselben nach den Vor⸗ schriften der Deutschen Civilprozeßordnung erledigt werden.
„In den vor die Gewerbegerichte im Bezirke des Appellations⸗ gerichtshofes zu Cöln gehörigen Angelegenheiten sind jedoch Gerichts⸗ gebühren nur in der Instanz der Rechtsmittel oder auf Grund des §. 48 des Deutschen Gerichtskostengesetzes zu erheben.
§. 2. Die auf die Kosten in Strafsachen bezüglichen Vorschrif⸗ ten des Deutschen Gerichtskostengesetzes finden auf die nach dem Ge⸗
setze vom 15. April 1878, betreffend den Forstdiebstahl, zu behandeln⸗ den Strafsachen mit folgenden Maßgab 1““
Anwendung:
11““ 8
1) Ist nicht auf Grund der §§. 6, 8 des Gesetzes vom 15. April 1878 auf Strafe erkannt worden, so werden für jede Instanz, in welcher eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, vier Zehntheile der Sätze des §. 62 erhoben.
. 2) Ist in Fällen, in welchen der Erlaß eines Strafbefehls zu⸗ lässig ist, ohne Erlaß eines solchen zur Hauptverhandlung geschritten und die Verurtheilung auf sofortiges Geständniß ohne Beweisauf⸗ nahme erfolgt, so werden in erster Instanz zwei Zehntheile der Sätze des §. 62 erhoben.
.3) Ist nach §. 17 des Gesetzes vom 15. April 1878 durch Straf⸗
befehl oder Urtheil auf die Einziehung von Holz erkannt, so ist der Werth des Holzes an Stelle der Strafe für die Höhe der Gebühr maßgebend; die Gebühr beträgt jedoch in jeder Instanz höchstens fünf Mark. H§. 3. Die auf die Kosten in Strafsachen bezüglichen Vor⸗ schriften des Deutschen Gerichtskostengesetzes finden auf das nach den Artikeln 5, 6 .“ zum Handelsgesetzbuche vom 24. Juni 1861 eintretende Verfahren mit folgenden Maßgaben Anwendung:
1) Wird eine Strafe auf Grund des Artikels 5 festgesetzt, ohne daß die im Artikel 5 §. 3 bestimmte Verhandlung stattgefunden hat, so werden zwei Zehntheile der Sätze des §. 62 erhoben.
x2) In allen anderen Fällen der Straffestsetzung werden für jede Instanz, in welcher die Terminsverhandlung stattgefunden hat, fünf Zehntheile der Sätze des §. 62 erhoben.
3) Die Beschwerde steht im Sinne des §. 66 Nr. 2 der Be⸗ rufung gleich.
4) Für die Androhung von Strafen werden Gebühren und Aus⸗ lagen nicht erhoben. 1
§. ü4. Die Vorschriften des Deutschen Gerichtskostengesetzes §§. 4 bis 7, 9 bis 14, 16, 17 finden in gerichtlichen Angelegenheiten, auf welche die Deutschen Prozeßordnungen nicht Anwendung fiaden, 88 Maßgabe der nachstehenden §§. 5 bis 8 entsprechende An⸗ wendung.
§. 5. Bei Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die zum Zwecke der Stempelerhebung erfolgende Berechnung des Werths des Serenend auch für die Erhebung der Gerichtsgebühren maß⸗ gebend. 7 1 b.
Die Vorschriften des §. 8 Nr. 5 des Anifs zur Grundbuch⸗ ordnung vom 5. Mai 1872, des §. 8 Nr. 3 des Tarifs zu dem Ge⸗ setze, betreffend das Grundbuchwesen in der Provinz Hannover, vom 28. Mai 1873 und des Artikels 2 §. 11 des Gesetzes vom 22. Juni 1875, betreffend das Sportel⸗, Stempel⸗ und Taxwesen in den Hohenzollernschen Landen, bleiben in Kraft.
§. 6. Die Aenderung einer Werthfestsetzung von Amtswegen kann bei den in §. 4 bezeichneten Angelegenheiten auch nach Been⸗ digung derselben erfolgen.
Soweit die Aenderung einer Werth⸗ oder Kostenfestsetzung von Amtswegen oder die Verhandlung und Entscheidung von Beschwerden den Ober⸗Landesgerichten als den Gerichten höherer Instanz oder Beschwerdegerichten zusteht, ist das Ober⸗Landesgericht zu Berlin ausschließlich zuständig, sofern nicht ein anderes Ober⸗Landesgericht gleichzeitig über eine Beschwerde in der Angelegenheit, für welche Kosten zum Ansatz gebracht worden sind, zu entscheiden hat. Die Entscheidung erfolgt in einem Civilsenat.
§. 7. Rücksichtlich der als Gerichtskosten zu erhebenden Stem⸗ pelbeträge, sowie der nach dem Gesetze vom 22. Juni 1875 Artikel 2 in den Hohenzollernschen Landen zu erhebenden Abgaben findet gegen die Entscheidungen des Ober⸗Landesgerichts Beschwerde an den
Justiz⸗Minister statt. Fällen den Ansatz dieser Be⸗
Der Justiz⸗Minister kann in allen träge von Amtswegen berichtigen.
8. 8. Die Vorschriften des Gesetzes vom 24. Mai 1861 wegen der Zulässigkeit des Rechtsweges über die Verpflichtung zur Entrich⸗ tung der im §. 7 erwähnten Stempel, bind Abgaben werden durch die Bestimmungen der §§. 4 bis 7 niäso verührt.
Die erwähnten Stempel und Faben unterliegen nicht den Vorschriften über die Verjährung ds Stichtskosten. Der §. 5 des Deutschen Gerichtskostengesetzes fisten auf dieselben nicht An⸗ wendung.
.9. Die Bestimmung im §. 2 Nr. 6 des Gesetzes vom 26. März 1873, betreffend die Aufhebung, bezw. Ermäßigung ge⸗ wisser Stempelabgaben, findet auch für die ausschließlich auf Lö⸗ schungen von Pfandrechten und Eigenthumsvorbehalten im Stockbuche sich beziehenden Beurkundungen der Feldgerichte und Amtsgerichte im Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau Anwendung.
§. 10. Für Vormundschaftssachen treten die nach Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 1875, abgeänderten §§. 41 bis 46 des Tarifs zu dem Gesetze vom 10. Mai 1851, der durch Artikel 2 des ersteren Gesetzes ausgedehnte §. 7 des Ge⸗ setzes vom 10. Mai 1851 und der §. 10 Nr. 3 des letzteren Ge⸗ setzes auch für die Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln und des Appellationsgerichts zu Frankfurt a. M. in Kraft.
Die Berechnung der Kosten erfolgt dergestalt, daß die vollen Sätze, welche für Beträge von 20, 30, 50 ℳ u. s. w. bestimmt sind, auch für die nur angefangenen Beträge entrichtet werden.
Neben den Tarifsätzen werden Stempelabgaben nur erhoben, soweit dieselben als Urkundenstempel nach §. 1 der für das Gebiet der ehemals freien Stadt Frankfurt erlassenen Verordnung vom 16. August 1867 und den entsprechenden Positionen der im Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln bestehenden Stempelgesetze unter Berücksichtigung des Gesetzes vom 26. März 1873 zu erheben sind. Die im §. 44 des Tarifs bestimmte Befreiung von weiteren Kosten erstreckt sich auch auf die Stempelabgaben.
Bei den vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleiteten, noch nicht beendigten Vormundschaften und Pflegschaften kommt der Be⸗ trag der nach den bisherigen Vorschriften in Ansatz gebrachten oder zu bringenden Gebühren und Stempel auf die nach den §§. 41, 42 des Tarifs zu erhebenden Gebühren in Anrechnung, soweit nicht jene Stempel und Gebühren lediglich bei der Revision und Abnahme der von dem Vormunde oder Pfleger gelegten Rechnung entstanden sind, oder nach den Vorschriften der §§. 44 bis 46 des Tarifs neben den
in den §§. 42, 43 desselben bestimmten Gebühren zu erheben gewesen
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dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
§ 11. Die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts durch das Vor⸗ mondschaftsgericht ist im ganzen Umfange der Monarchie stempelfrei. H. 12. Im Kreise Herzogthum Lauenburg sind in Vormund⸗ schaftssachen von den nach der hannoverschen Verordnung vom 31. Dezember 1813 zu erhebenden St mpelabgaben der ordentliche Stempel und die besondeten Stempel für Bestallungen, Konfirma⸗ tionen, Bescheide, Rechnungen, Rechnungsauszüge und Protokolle nicht mehr zu erheben.
Die in §. 43 des Tarifs zu dem Lauenburgischen Gesetze vom 4. Dezember 1869 nach dem Gesetze vom 25. Februar 1878 be⸗ stimmte Befreiung der Bevormundeten von weiteren als den in dem Tarife bestimmten Kosten erstreckt sich auch auf die Stempelabgaben.
§. 13. Für die Angelegenheiten des Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters treten, unbeschadet der Vorschrift des §. 69 des Reichsgesetzes vom 4. Juli 1868, die §§. 2 bis 6, 8 der Ver⸗ ordnung vom 27. Januar 1862 auch für die Provinz Hannover und den Kreis Herzogthum Lauenburg, sowie für die Bezirke des Appel⸗ lationsgerichtshofes zu Cöln und des Appellationsgerichts zu Frank⸗ furt a. M. in Kraft. b
Der nach §. 6 der erwähnten Verordnung zu erhebende Stempel⸗ betrag wird für den Kreis Herzogthum Lauenburg und für den Be⸗ zirk des Appellationsgerichts zu Frankfurt a. M. auf eine Mark funfzig Pfennig bestimmt.
„Die im §. 6 Abs. 1 der erwähnten Verordnung bestimmte zu⸗ sätzliche Gebühr von fünf Silbergroschen (funfzig Pfennig) kommt für den ganzen Umfang der Monarchie in Wegfall.
§. 14. Für die Angelegenheiten des Schiffsregisters treten die
. 9, 10, 13 der Verordnung vom 27. Januar 1862 auch für die
rovinz Hannover mit der Maßgabe in Kraft, daß die in Bezug ge⸗ nommenen §§. 25 bis 30 des Tarifs zu dem Gesetze vom 10. Mai 1851 und Artikel 17 des Gesetzes vom 9. Mai 1854 durch die §§. 1 bis 6 des dem Gesetze vom 28. Mai 1873, betreffend das Grundbuchwesen in der Provinz Hannover, beigefügten Kostentarifs ersetzt werden.
Im Geltungsbereiche des Gesetzes vom 10. Mai 1851 treten
für die Angelegenheiten des Schiffsregisters die §§. 1 bis 6 des der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 beigefügten Kostentarifs an die Stelle der §§. 25 bis 30 des Tarifs zu dem Gesetze vom 10. Mai 1851, soweit nicht die Verfügungen des Gerichts vor dem Inkraft⸗ treten des gegenwärtigen Gesetzes erlassen sind. .SK. 15. Für die Erledigung der in dem Handelsgesetzbuch und in den Einführungsgesetzen zu demselben, sowie in dem Gesetze vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften, den Gerichten zugewiesenen, von den deutschen Prozeßordnungen nicht betroffenen Angelegenheiten, welche eine Entscheidung des Gerichts erfordern, mit Ausnahme der in den §§. 3, 13, 14 des gegenwärtigen Gesetzes erwähnten, werden fünf Zehntheile der Sätze des §. 8 des Deutschen Gerichtskosten⸗ gesetzes erhoben.
Wird der Antrag vor Erlaß einer Entscheidung in der Haupt⸗ sache oder über das Verfahren zurückgenommen, so wird ein Zehn⸗ theil der erwähnten Sätze erhoben.
Für die höhere Instanz finden die §§ 45, 46 und für alle In. stanzen die Vorschriften der §§. 2, 101 des Deutschen Gerichtskosten⸗ gesetzes entsprechende Anwendung.
Erfolgt in den Fällen der Artikel 348, 365, 407 des Handels⸗ gesetzbuchs die gerichtliche Vernehmung von Sachverständigen, so haschen für dieselbe nochmals fünf Zehntheile der vollen Gebühr er⸗ oben.
§. 16. Die Vorschriften des §. 15 Abs. 1 bis 3 finden im Geltungsbereiche des Gesetzes vom 10. Mai 1851 und im Kreise Herzogthum Lauenburg auch auf andere in §. 9 des Tarifs zu dem erwähnten Gesetze bezeichnete Angelegenheiten Anwendung, soweit dieselben nicht durch das Deutsche Gerichtstostengesetz betroffen werden.
§. 17. Bei dem Antrage auf Anordnung der Zwangsvollstreckung in Gegenstände des unbeweglichen ö“ außer Grundstücken und bei dem Antrage auf Vollziehung eines Arrestes in unbewegliches Vermögen finden die Vorschriften des §. 35 Nr. 3 und des §. 46 des Deutschen Gerichtskostengesetzes entsprechende Anwendung.
Im Geltungsbereiche der Subhastationsordnung vom 15. März 1869, in NReuvorpommern und Rügen, in der Provinz Schleswig⸗ Holstein, in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vor⸗ mals Bayerischen Gebietstheilen, sowie im Kreise Herzogthum Lauen⸗ burg wird die Gebühr für Anordnung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks oder eines anderen Gegenstandes des unbeweglichen Ver⸗ mögens auf die nach den bestehenden Vorschriften für das angeordnete Verfahren zu erhebende Gebühr angerechnet.
§. 18. Bei Beschwerden in dem Verfahren der Zwangsvoll⸗ streckung in unbewegliches Vermögen finden die Vorschriften der §§. 68 46 des Deutschen Gerichtskostengesetzes entsprechende An⸗ wendung.
Wird von dem Beschwerdegericht im Verfahren der Zwangs⸗ versteigerung der in unterer Instanz versagte Zuschlag ertheilt, so ist außer der nach den Vorschriften des §. 45 zu erhebenden Gebühr die Gebühr für Ertheilung des Zuschlags oder Ausfertigung und Bestätigung des Kaufbriefs und der tarifmäßige Stempel nach Maß⸗ gabe der bestehenden Vorschriften zu erheben.
§. 19. Für die Erledigung des Ersuchens eines nicht preußi⸗ schen Gerichts in Angelegenheiten, welche durch das Deutsche Ge⸗ richtskostengesetz nicht betroffen werden, sind außer den baaren Aus⸗ lagen zu erheben: 8
1) wenn eine Handlung vorgenommen wird, für welche beson⸗ dere Gebühren bestimmt sind, diese Gebühren;
2) wenn nur um die Zustellung oder Aushändigung Schriftstücks ersucht ist, ein Zehntheil der Sätze des §. Deutschen Gerichtskostengesetzes, jedoch nicht über zehn Mark;
3) in allen anderen Fällen zwei Zehntheile der erwähnten Sätze, jedoch nicht über zwanzig Mark. ; 8
In den zu Nr. 2, 3 des ersten Absatzes bezeichneten Fällen wer⸗ den im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln und in der Provinz Hannover die in dem Gesetze vom 26. März 1873 §. 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Stempelabgaben, im Kreise Herzogthum
Stempel für icht erhoben.