4
lustigen Weiber von Windsor. Komisch⸗phan⸗
her: Stephy Girard.
der großen Oper in Paris, des Frl. v. Csepscanyi
Dienstag und
Frou⸗Frou.
vi2e2*
(W. T. B.)
Parlis, 19. April. 8 — Rr. 10/13 pr.
Rohzucker ruhig. 49 75,
New-York, 19. April. (W. T. B.) Waaren borkekt Baumwolle in New-York
New-Orleans 11 ⅛. Petroleum in New-York 9,
April * 100 Kilogr. Nr. 7/9 pr. Ap il pr. 100 Kilegramm 55,75. Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilozramm pr. April 59,25, pr. Mai 59,75, pr. Mai-August 59,75, pr. Septbr.-Dezbr. 59,75.
do. in Philadelphia
9, Mehl 3 D. 75 C. Weisser 13 ½. 8 clear) 5 C. Getreidefracht 5.
rohes Petroleum 7 ¼⅛, do. Pipe line Certificats Rother Winterweizen 1 D. 13 C. Mais ( mixed) 46 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 6 ¹½. Kaffee (Rio-) Schmalz (Marke Wilcox) 69⁄16, do. Fairbanks 6 ⅞. Speck (short
— D. 78 C.] 141 019 ℳ; neue Strecken (gar.) 105 532 ℳ (— 16 522 ℳ), seit (old 1. Januar weniger 32 557 ℳ . “
Seneralversammlungen. 11““ 30. April. Centralbank für Industrle und Handel in Liqul- dation. Ord. Gen.-Vers. in Berlin.
10. Mai.
1“
11¹³16, do. in
Alte Strecken 855 574 ℳ (—
Eisenbahn-Einnahmen.
Hesslsche Ludwigs-Eisenbahn-Gesellsochaft. 8 27 467 ℳ), seit 1. Januar weniger
Im März cr.: mund.
dewerkschaft Massen. Ordentl. Gen.-Vers. zu Dort- 91. Vorarlberger Bahn. Ord. Gen.-Vers. in Wien.
n=
Theater.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 99. Vorstellung. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Brandt, Hr. Krolop, Hr. Ni.⸗ mann, Hr. Betz.) Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 103. Vorstellung. Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. In Scene gesetzt vom Direktor
cetz. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 100. Vorstellung. Die tastische Oper in 3 Akten, nach Shakespeare's gleich⸗ “ Lustspiel, gedichtet von S. H. v. Mosen⸗ thal. Musik von O. Nicolai. Tanz von Hoguet. (Fr. Mallinger, Fr. Lammert, Hr. Fricke, Hr. Betz.)
Anfang 7 Uhr. 8 ö 104. Vorstellung. Der beste Ton.
stspiel in 4 Akten von Dr. Carl Töpfer. Vor⸗ Fefispes Charakterbild in 1 Akt, nach dem Stoffe eines Sealsfieldschen Romans von Rudolph Genée. Anfang 7 Uhr. “
Saal⸗Theater Dienstag: 64. Vorstellung der franzö⸗ sischen Schauspieler⸗Gesellschaft, unter Direktion von Emil Neumann. Quatrième représentation de: Le fils de Giboyer. Comédie en 5 actes par M. Emile Augier.
Mittwoch: Keine Vorstellung.
Donnerstag: 65. Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft, unter Direktion von Emil Neumann. Cinquième représentat on de: Le flls de Giboyer. Comédie en 5 actes par M. Emile Au 3
Wallner-Theater. Dienstag und folgende Tage: Die Lachtanbe. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Direktion: Emil Hahn. Gastspiel der ersten Merante, von
victoria-Theater.
Dienstag: Zum 37. Male: Solo⸗Tänzerin Sigra. Dorina
nd des Hrn. van Hell. Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
und
Residenz-Theater. Direktion Emil Claar. Dienstag: Zum 100. Male: Die Fourchambault.
Krolls Theater. Direktion: Engel⸗L brun. Mittwoch: Doctor Klaus. Vor⸗ her großes Concert. Preise: I. Parquet oder Tribüne 2 ℳ, II. Parquet oder Platz in der Loge 1,50 ℳ, Entrée 1 ℳ Abonnementsbillets gültig bis 1. Oktober das Dutzend 9 ℳ Billletver⸗ kauf: an der Kasse des Krollschen Etablissements von 9 Uhr an; im Invalidendank, Markgrafen⸗ straß 51 a., in den Cigarrengeschäften von Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstr. 50. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Stadt-Theater. Dienstag: Zweitletztes Auf⸗ treten des Hrn. Emil Thomas und der Fr. Betty Thomas⸗Damhofer. Bei halben Kassenpreisen. (Parquet 1,50, Logen 2, 3 u. 4 ℳ) So sind sie Alle. Posse mit Gesang in 3 Akten und 5 Bildern von Mannstaedt und Weller. Musik von W. Mann⸗ staedt. (Püpke: Hr. Emil Thomas, Grete: Fr. Betty Thomas⸗Damhofer.)
Germania-Theater. Dienstag: Zu besonders ermäßigten Preisen. (Parquet 1 ℳ) Robert und Bertram, oder: Die lustigen Vagabonden. Posse mit Gesang in 4 Abtheilungen von Gustav Räder.
Mittwoch und die folgenden Tage: Robert und Bertram, oder: Die lustigen Vagabonden.
Belle-Ailiance-Theater. Dienstag: Erstes Gastspiel des Frl. Adele Wienrich vom Deutschen Königlichen Landes⸗Theater zu Prag. Z. 1. Male: Pariser Sittenbild von Meilhac und
alévy. Deutsch von Ed. Mauthner. (Gilberte:
Frl. A. Wienrich als Gast.) Anfang 7 Uhr. 1. Parquet 1 ℳ — 1,50 ℳ, Logen 2 resp. 3 ℳ ꝛc.
Mittwoch und folgende Tage: Frou⸗Frou.
(encert-Haus. Concert des Königlichen Hof⸗
244283 o 8 A;317⸗ Musikdirektors Bilse.
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Helene Dreyer mit Hrn. Haupt⸗ mann und Compagnie⸗Chef v. Kyckbusch (Wald⸗ hof). — Frl. Eva Scheunemann mit Hrn. Kreis⸗ richter Hildebrand (Bütow).
Verehelicht: Hr. Dr. phil. Marianne Riehle (Magdeburg).
— Hr
Leopold Fenger mit Frl. Luise Wesche
(Poln. Wartenberg — Deutsch bei Pollitz).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor Hosemann 1. A. von — Hrn. Pastor Otto
Eine Tochter: Hrn.
(Malchow). Hazebrouck (Magdeburg). Simon (Groß⸗Ammensleben).
Gestorben: Hrn. Kammerherr v. Borck Tochter
Anna Luise (Möllenbeck).
Franz Albracht mit
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. den Rentmeister, Kaufmann Carl Schwab wegen Betruges in den Akten H. 554 de 1878 unter dem J. erlassene Steckbrief wird hierdurch April 1879. Abtheilung für Untern für Vorunter⸗
Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter
9. Januar d. zurückgenommen. Berlin, Königliches Stadtgericht.
suchungssachen. Kommission II.
suchungen
den 18.
8*
Steckbriefs Erledigung. Der unterm 2. April 1879 hinter den Handelsmann Panl Heyer aus Schönebeck erlassene Steckbrief ist erledigt. Potsdam, den 17. April 1879. Königliches Kreisgericht. Ab⸗ theilung I.
Der am 16. März 1878 hinter dem Müller⸗ gesellen Franz Walter aus Neudorf erlassene Steckbrief ist erledigt. Halberstadt, den 17. April 1879. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.
Im Depositorium des unterzeichneten Gerichts be⸗ findet Hrposit Nr. 59 das wechselseitige Testament der Altsitzer Auskies und Catharina Spudeit⸗ schen Eheleute von Willeiken seit dem 29. Juli 1822. Da seit Niederlegung dieses Testaments weder von dem Leben oder Tode der Testatoren etwas Zuverlässiges bekannt geworden, noch von Jemandem die Publikation des Testaments derselben nachgesucht ist, so werden alle Diejenigen, welche ein Recht, auf die Publikation anzutragen, nachweisen können, aufgefordert, dies binnen 6 Monaten zu thun, widrigenfalls mit diesem Testament nach Vor⸗ schrift des §. 219 Titel 12 Th. I. A. L. R. ver⸗ fahren wird. Heydekrug, den 19. März 1879. Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.
1 Bekanntmachung.
Am 15. April v. J. ist der Major a. D. Wil⸗ helm Rudolph Friedrich Werner von Oertzen hierselbst verstorben. Dessen nächsten bekannten Erben, nämlich seine Frau, die Wittwe Leontine Henriette von Oertzen, geb. von Drigalska, hierselbst, sowie sein Bruder, Gerichts⸗Rath a. D. Otto von Oertzen zu Berlin, haben gerichtlich seiner Nachlassenschaft ent⸗ sagt. Er. —
her aufgefordert, sich spätestens in dem
am 5. Februar 1880, Vormittags 12 Uhr, stattfindenden Termine persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen aus⸗ geschlossen werden, der landesherrliche Fiskus für den rechtmäßigen Erben angenommen wird, und ihm der Nachlaß zur freien Verfügung gestellt wird, und die nach geschehener Ausschließung sich erst meldenden Erben alle seine Handlungen und Ver⸗ fügungen anzuerkennen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzun⸗
noch Vorhandenen fordern dürfen. 8 Lippehne, den 7. April 1879. 1“ Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[3578] Bekanntmachung.
Die Reichs⸗Haupt⸗Bank wird auch in de Jahre auf Wolle, welche in ihrem Speicher nieder⸗ gelegt wird, Darlehne ertheilen. Die Darlehne können, wenn die dafür verpfändete Wolle bis 3 Uhr Nachmittags in dem Bank⸗Speicher abgeliefert ist, noch an demselben Tage in Empfang genommen werden. 88
Anträge der Art sind der Kürze halber an den Bank⸗Taxator Parrisius direkt zu richten, der an den Wollmarkttagen im Bankgebäude anzutreffen sein wird.
Lombard⸗Komtoir der Reichsbank.
885651] Oberschlesische Eisenbahn. Die Dividende auf die Stammaktien Litt. A., B., C., D. und E. I. II. Emission der Oberschle⸗ sischen Eisenbahn für das Jahr 1878 ist auf 8 ½ Prozent pro Aktie festgestellt worden. Die Zahlung derselben unter Anrechnung der darauf bereits gezahlten Zinsen von 3 ½ Prozent mit no 8 Fünfzehn Mark— gegen Abgabe des Dividendenscheines für 1878 fin⸗ det täglich statt in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage 1) in Breslau bei unserer Couponkasse vom 22. April er. ab, 2) vom 22. April bis 31. Mai er.: in Stettin bei dem Bankhause Wm. Schlutow, in Berlin bei der Disconto⸗Gesellschaft, bei der Bank für Handel und Industrie und bei S. Bleichröder, in Gr. Glogau bei der Commandite des Schlesischen Bank⸗Vereins, in Dresden bei der Filiale der Leipziger Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, in Magdeburg bei dem Magdeburger Bank⸗ Verein, Klincksieck, Schwanert & Comp., in Hannover bei der Hannoverschen Bank, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, in Cöln a. Rh. bei dem A. Schaaffhausen⸗ schen Bankverein, 82 3 in Jees. a. M. bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne, in Darmstadt bei der Bank für Handel und Industrie und in Stuttgart bei den Herren Pflaum & Die Dividendenscheine sind mit einem vom Prä⸗ sentanten bezw. Besitzer unterschriebenen, die Stück⸗ zahl jeder Kategorie und den Gesammtbetrag an⸗ gebenden Verzeichniß zur Realisirung zu bringen. Schriftwechsel und Geldsendungen finden nicht tt. 8—
Die unbekannten Erben desselben werden da-.
gen, sondern nur Herausgabe des von der Erbschaft
diesem
Weimar⸗Geraer Eisenbahn.
Die am heutigen Tage abgehaltene siebente ordentliche Generalversammlung unserer Aktionäre hat das durch unsere Bekanntmachung vom 8. v. M. eingeleitete Konvertirungsverfahren, in welchem auf die 4 ½ % Prioritätsanleihe von 1,500,000 Mark bis jetzt 1,490,800 Mark gezeichnet worden sind, genehmigt und acceptiren wir nunmehr die Seitens der Inhaber der Stammaktien bewirkte hälftige resp. ganze Abtretung der auf diesen Aktien noch haftenden Dividendengarantie. Mit Rückgabe der ab⸗
gestempelten Aktien, Hinausgabe von Interimsscheinen für die Prioritäts⸗Obligationen und Bezahlung
der den bei der Konvertirung betheiligten Dividendenscheinen Nr. 4 zukommenden Beträge, wird ehe⸗ möglichst durch Vermittelung der Konvertirungs⸗Anmeldestellen begonnen werden.
Weimar, den 19. April 1879. b Weimar⸗Geraer Eisenbahn⸗Gesellschaf
Der Aufsichtsrath. Die Direktion. M. Veth. Dr. Fries. Ernst Kohl.
Bekanntmachung. Die freiwillige Umwandlung der 5 %igen Schuldverschreihungen der Nassauischen Landesbank Litt. B. vom 2. Januar 1871 betr.
Wir machen die Inhaber der 5 % Schuldverschreibungen der Nassauischen Landesbank zu Wies⸗ baden Litt. B. vom 2. Januar 1871 darauf aufmerksam, daß wir demnächst von der ‚in §. 20 Abs. 3 des Regulativs vom 15. Juli 1870 der Landesbank verliehenen Befugniß, größere als in dem Tilgungs⸗ plane angegebene Summen zur Tilgung der Schuldverschreibungen Litt. B. zu verwenden oder sämmt⸗ liche Schuldverschreibungen mindestens sechs Monate vor dem von ihr bestimmten Rückzahlungstermine zu kündigen, Gebrauch machen werden. Bevor wir von diesem Rechte Gebrauch machen, stellen wir den Inhabern frei, die 5 %gen Schuldverschreibungen Litt. B. gegen 4 ½ ige Schuldverschreibungen der Nass. Landesbank Litt. F. vom 2. Januar 1878, zum Nennwerthe umzutauschen. Die Schuldver⸗ schreibungen der Nass. Landesbank Litt. P. vom 2. Januar 1878, welche von dem Communalverband des Regierungsbezirks Wiesbaden garantirt sind, werden mit 4 ½ % halbjährig am 2. Januar und 1. Juli verzinst, sind bis zum Jahr 1890 unkündbar und gelangen vom 1. Juli 1890 ab, unter Vor⸗ behalt früherer Tilgung, in 50 Jahren im Wege der Verloosung zur Rückzahlung. Dieselben werden seit Anfang vorigen Jahres emittirt und dermalen gegen Baarzahlung zum Curs von 102 ½ % abge⸗ geben. Der Umtausch erfolgt unter nachstehenden Bedingungen und Einschränkungen:
1) Bei der Umwandlung werden die Schuldverschreibungen Litt. B. und F. zum Nennwerthe berechnet. Der Zinsenlauf für die Schuldverschreibungen Litt. B. endigt mit dem 1. Juli 1879 und beginnt für die Schuldverschreibungen Litt. F. mit dem 1. Juli 1879; es sind daher die
Schuldverschreibungen Litt. B. mit den Coupons per 2. Januar 1880 ff. (Nr. 8, 9 und 10)
und Talons zu überreichen und werden die Schuldverschreibungen Litt. F. mit Coupons per
2. Januar 1880 ff. (Nr. 4 bis incl. 10) und Talons ausgereicht. . b
Die Anmeldungen zur Umwandlung haben in der Zeit vom 28. April d. J. bis 24. Mai d. J.
einschließlich, bei der unterzeichneten Direktion oder den Agenturen der Nass. Landesbank oder
bei dem Bankhause der Herren M. Ll. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M.
zu erfolgen. Spätere Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Gleichzeitig mit den Anmeldungen
sind die umzutauschenden Schuldverschreibungen Litt. B., auf welchen der Kapitalbetrag quittirt sein muß, nebst den in Bedingung 1 bezeichneten Coupons und Talons zu übergeben.
Hierüber werden von den Anmeldestellen Empfangsscheine (Urkunden) ausgestellt.
Schuldverschreibungen Litt. B., welche außer Curs gesetzt sind, dürfen nur bei der
Direction der Landesbank eingereicht werden und müssen denselben die vorgeschriebenen
Nachweisen, auf Grund deren die Wiederincurssetzung beantragt und vollzogen werden kann,
beigefügt werden. Gleichzeitig sind, wenn die im Umtausch auszufolgenden Schuldverschrei⸗
bungen Litt. F. außer Curs gesetzt werden sollen, die nöthigen Anträge auf dem Anmelde⸗ ormular zu stellen.
1 Bezüglich der Wiederincurssetzung bemerken wir Folgendes: 1“
„Der Antrag auf Wiederincurssetzung muß schriftlich gestellt und mit beglaubigter Namens⸗ „unterschrift des Antragstellers versehen werden. Geht derselbe nicht von der in dem Außer⸗ „curssetzungsvermerk und in den Büchern der Bank eingetragenen, sondern von einer anderen „Person aus (z. B. Erben, Cessionar), so hat Letztere die zur Nachweise ihrer Berechtigung „erforderlichen Urkunden beizufügen. Ist in dem ersten Vermerk eine bevormundete Person, „ein Fond ꝛc. genannt, so muß bei beantragter Wiederincurssetzung Nachweise über die Person
„des nunmehrigen Disponenten beigebracht werden. Die Außer⸗ sowie die Wiederincurssetzung
„geschieht von der Direction der Nassauischen Landesbank unentgeldlich.“
Da die Schuldverschreibungen Litt. B. in Stücken von 50. Thlr., 100 Thlr., 200 Thlr.,
500 Thlr. und 1000 Thlr., diejenigen Litt. F. dagegen in Stücken von 200 M., 500 M.,
1000 M. und 2000 M. bestehen, so können Erstere nur insoweit zum Umtausch gelangen, als
sie sich in die Nominalbeträge der Schuldverschreibungen Litt. F. ohne Aufzahlung eiatheilen
lassen. Jedoch soll in nachstehenden Fällen eine baare Aufzahlung, unter Berücksichtigung des
gegenwärtigen Curses von 102 ½ % Seitens der Inhaber von Schuldverschreibungen Litt. B.
ausnahmsweise gestattet werden: “ 8
a. für eine einzelne Schuldverschreibung Litt. B a. von 50 Thlr. wird eine Schuldverschrei⸗
bung Litt. F a. von 200 M. zugesichert, wenn sich der Inhaber in der Anmeldung zur Leistung einer baaren Aufzahlung von M. 51. 25 Pfg. verpflichtet; 1 ‚ͤfür zwei einzelne Schuldverschreibungen Litt. B a. von zusammen 100 Thlr. und für eine einzelne Schuldverschreibung Litt. B b. von 100 Thlr. wird eine Schuldverschreibung Litt. F b. von 500 M. zugesichert, wenn sich der Inhaber in der Anmeldung zu einer baaren Aufzahlung von 205 M. verpflichtet; 1 für eine einzelne Schuldverschreibung Litt. Ba. und eine einzelne Schuldverschreibung Litt. Bb. von zusammen 150 Thlr. wird eine Schuldverschreibung Litt. Fb. von 500 M. zugesichert, wenn sich der hebiber in der Anmeldung zur Leistung einer baaren Aufzahlung 51 M. 25 Pfg. verpflichtet. 1 Dern ns ghee 4 pos. a., b. & c.) dürfen nur bei der unterzeichneten Direktion oder bei einer ere 68 an auch bei dem Bankhause der Herren
M. A. von Rothschild & Söhne eingereicht werden. 3
Für 8.SS. ö“ Litt. Bec. von 200 Thlr. oder für zwei einzelne
Schuldverschreibungen Litt. Bb. von zusammen 200 Thlr. oder für vier einzelne Schuld⸗
verschreibungen Litt. Ba. von zusammen 200 Thlr. werden nur je eine Schuldverschreibung Litt. F b. von 500 M. hingegeben unter gleichzeitiger Leistung einer baaren Herauszahlung
von 100 M. — “ u
Im Uebrigen werden die Beträge, welche durch Hingabe von Schuldverschreibungen Litt. F.
nicht ausgeglichen werden, von der Landesbank nach dem Nennwerthe baar herausgezahlt.
Bei der Umwandlung werden E“ Litt. Fa. von 200 ℳ, nur soweit der
Vorre n solchen Stücken reicht, hingegeben. “
e cDie Stückelung der behufs 8 Umwandlung hinzugebenden Schuldverschreibungen
Litt. F. bleibt der Landesbankdirection vorbehalten.
Die Hingabe der Schuldverschreibunzen Litt. F. und die baaren Herauszahlungen werden von
den betr. Anmeldestellen in der zweiten Hälfte des Monats Juni d. J. bewirkt. Gleich⸗
zeitig müssen die baaren Aufzahlungen von den Tauschenden geleistet werden (Bed. 4
os, a., b. & c.). . 1—
8 ne aePbestrrmalhrien sind von den bezeichneten Anmeldestellen zu beziehen. 8
Wiesbaden, den 15. April 1879. . Direction der Nass. Landesbank. OHlfenius.
Actien-Gesellschaft
Chemische Pabrik Rhen
in Aachen. 88
““
v“
8
ordentlichen General⸗Versammlung
löaauf Dienstag den 20. Mai d. Js., Vormittags 11 Uhr, m Geschäftslocale der VVIII 47/49, eingeladen. 22 henhden 173 Pei 8 — Der General⸗Director:
Breslau, den 19. April 1879. Königliche Direktion.
Der Präsident des Verwaltungsraths: Hasenclever.
P. J. Püngeler.
worden.
ments für
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Nierteljahr.
Insertionspreis A*
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗
für den Rnum riner Druckzrile 30 ₰
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem bisherigen Superintendenten und Kreis⸗Schulinspek⸗ tor, Oberpfarrer Rect zu Muskau im Kreise Rothenburg O. L., und dem Polizei⸗Inspektor, Hauptmann a. D. Uter⸗ wedde zu Magdeburg den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Inhaber der „Berliner Medaillen⸗Münze“, F. L. Ostermann zu Berlin und dem ersten Lehrer an der Mädchenschule zu St. Johann im Kreise Saarbrücken, Schnebel, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem pensionirten Steueraufseher Eisengarten zu Erdeborn im Mansfelder Seekreise das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗ Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus⸗Ordens der Wendischen Krone:
dem General⸗Lieutenant von Morozowicz, Chef der Landesaufnahme;
des Sterns zum Commandeurkreuzmit Schwertern des Großherzoglich badischen Ordens vom 8 Zähringer Löwen:
dem General⸗Major von Tilly, Direktor des Departe⸗ das Invalidenwesen im Kriegs⸗Ministerium; des Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich 1“ lippischen Gesammthauses: dem Oberst⸗Lieutenant von Prittwitz und Gaffron, persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub
ddes Großherzoglich badischen Ordens vom
gefahrene Nacht „
“ Zähringer Löwen: dem Major von Obernitz vom Großen Generalstabe und kommandirt zur v. Armee⸗Inspektion; sowie
des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann von Burt, à la suite des 7. Branden⸗ burgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 60 und Adjutant des Chefs des Generalstabes der Armee, und dem Hauptmann Sommer, à la suite des Generalstabes der Armee und kommandirt als militärischer Begleiter Sr. Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs von Baden.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Königlich preußischen Garnison⸗Bau⸗ Inspektor August Wilhelm Martin Heinrich Busse zum Kaiserlichen Regierungs⸗Rath und ständigen Hülfsarbeiter im Reichskanzler⸗Amt zu ernennen. Das in Hongkong neu erbaute, mit einer Maschine von 15 Pferdekräften versehene hölzerne Dampfschiff „Alice“ von 31,15 Registertons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der im Großherzogthum Hessen staatsangehörigen Eduard Ludwig Hernsheim und Franz Heinrich Hernsheim das Recht zur Führung der deut⸗ chen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümer Hamburg zum Heimathshafen gewählt haben, ist am 25. Februar d. J. vom Kaiserlichen Konsulate zu Hongkong ein Flaggenattest ertheilt worden.
Die in Rudkjöbing erbaute, bisher unter dänischer Flagge ansine Margarethe“ von 19,80 Re⸗
gistertons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das
ausschließliche Eigenthum des Schiffers P. Rehhoff und des
der öe Flagge erlangt.
haben,
Steuermanns W. Rehhoff zu Arnis das Recht zur Führung Dem bezeichneten Schiffe, für
ie Eigenthümer Arnis zum Heimathshafen gewählt ist am 13. März d. J. vom Kaiserlichen Konsulate zu Helsingborg ein Flaggenattest ertheilt worden.
Die im Jahre 1852 in
welches
Plymouth erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Bark „Antagonist“ von 372,82 Registertons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum von .Voß zu Stralsund das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für . der Eigenthümer Stralsund zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 1. d. Mts. vom Kaiser⸗ lichen Konsulate zu Sunderland ein Flaggenattest ertheilt
8 3
Das im Jahre 1869 in East⸗Boston (V. St. v. A.) er⸗ baute, bisher unter der Tlag e der Vereinigten Staaten von Amerika gefahrene Vo schih „Ellen Munroe“ von 1383,23 Registertons Ladungsfähigkeit hat durch den Ueber⸗ gang in das ausschließliche Eigenthum des bremischen Staats angehörigen 85 Friedrich Arens unter dem Namen „Hansa“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge er⸗
asʒʒRA☛ KAA
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
April,
langt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Bremen zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 3. d. M. vom Kaiserlichen Konsulate zu Liverpool ein Flaggenattest er⸗ theilt worden. 8
“
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Ober⸗Baurath Fleischinger, Ministerial⸗ Baurath des Kriegs⸗Ministeriums, auf sein Ansuchen zum 8 Juli d. Is. mit Pension in den Ruhestand zu versetzen; owie die Militär⸗Intendantur⸗Räthe Gadow vom Garde⸗ Corps und Genz vom III. Armee⸗Corps, ständige Hülfsarbeiter beim Kriegs⸗Ministerium, zu Geheimen Kriegs⸗Räthen und vortragenden Räthen im Kriegs⸗Ministerium zu ernennen ; und dem Aktuar Bürsing bei dem Amtsgericht zu Münder den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. 8
Finanz⸗Ministerium.
Der Kanzlei⸗Diätarius Milbrath ist als Geheimer Kanzlei⸗Sekretär bei dem Finanz⸗Ministerium angestellt worden. Kriegs⸗Ministerium.
Die bei der Militär⸗Wittwen⸗Pensions⸗Anstalt unter den Nummern:
16 160,
11 322, 22 079,
21 501, 24 613,
29 310,
35 148,
36 315, 37 639,
16 691, 19 22 ½, 19 688, 20 084, 22 099, 22 922, 22 512, 22 536, 25 176, 26 098, 27 157, 27 721, 29 464, 29 879, 33 134, 33 456, 8 274, 35 581, 35 663, 35 675, 6 603 8 37271“ 36 661, 36 692, 37 025, 37 681, 38 191, 38 888, 39 087,
20 697, 23 478, 28 144, 33 943, 35 830,
37 612, 39 127,
29 036, 34 666,
35 986,
37 622,
39 380, aufgenommenen Interessenten werden hierdurch aufgefordert, ihre rückständigen Beiträge ungesäumt an die Militär⸗ Wittwen⸗Kasse abzuführen, widrigen Falls dieselben ihre Er⸗ klusion aus der Anstalt zu gewärligen haben.
Berlin, den 17. April 1879.
General⸗Direktion preußischen Militär⸗Wittw Pensions⸗Anstalt. 1.“
8 8
8
1
der Königlich
en⸗
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, nach Weimar.
Die Nummer 13 der Gesetz⸗Sammlung, ab zur Versendung gelangt, enthält unter
Nr. 8622 den Vertrag zwischen Preußen und Oldenburg, betreffend den Anschluß des Fürstenthums Birkenfeld an den Bezirk des Landgerichts zu Saarbrücken und des Ober⸗Landes⸗ gerichts zu Cöln. Vom 20. August 1878;
Nr. 8623 den Vertrag zwischen Preußen und Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen, betreffend den Anschluß des schwarz⸗ burg⸗sondershausenschen Staatsgebiets an den Bezirk des Landgerichts zu Erfurt und des Ober⸗Landesgerichts zu Naum⸗ burg. Vom 7. Oktober 1878;
Nr. 8624 den Vertrag zwischen Preußen und Anhalt, betreffend den Anschluß des Anhaltischen Staatsgebietes an den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Naumburg. Vom 9. Oktober 1878; 8
Nr. 8625 den Vertrag zwischen Preußen, Sachsen⸗Meinin⸗ gen und Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, betreffend die Errichtung eines gemeinschaftlichen Landgerichts zu Meiningen. Vom 17. Oktober 1878; G
Nr. 8626 den Vertrag zwischen Preußen, Sachsen⸗Meinin⸗ gen und Schwarzburg⸗Rudolstadt, betreffend die Errichtung eines gemeinschaftlichen Landgerichts zu Rudolstadt. Vom 17. Oktober 1878;
Nr. 8627 den Vertrag zwischen Preußen und den thü⸗ ringischen Staaten, betreffend den Anschluß preußischer Ge⸗ bietstheile an den Bezirk des gemeinschaftlichen thüringischen Ober⸗Landesgerichts zu Jena. Vom 23. April 1878;
Nr. 8628 den Vertrag zwischen Preußen und den thü⸗ ringischen Staaten, betreffend die Errichtung gemeinschaftlicher Schwurgerichte zu Gera und Meiningen. Vom 11. Novem⸗ ber 1878;
Nr. 8629 den Vertrag zwischen Preußen und Lippe, be⸗ treffend die Bestellung des Ober-⸗Landesgerichts zu Celle zum Ober⸗Landesgericht ür das Fürstenthum Lippe und den An⸗ sohluß lippischer Gebietstheile an den Bezirk des Amtsgerichts zu Lippstadt. Vom 4. Januar 1879.
welche von heute
Berlin, den 22. April 1879. 18 Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt
G. *
Abends.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
„ MPreußen. Berlin, 22. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Wiesbaden, gestern Nachmittag den Vortrag des Ge⸗ heimen Legations⸗Raths von Bülow entgegen, machten darauf eine Spazierfahrt und besuchten Abends die Vorstel⸗ lung im Theater.
Hatte Vormittag empfingen Se. Majestät den Major von Brauchitsch vom Militärkabinet zum Vortrage. 8— — Der Bundesrath hat in seiner Sitzung von 27. März d. J. beschlossen, auszusprechen, daß die Direkti behörden für ermächtigt zu erachten sind, verdächtigen oder auf Grund der §§. 13 und 15 des Salzabgabegesetzes vom 12. Oktober 1867 bestraften Salzhändlern die Berechtigung zum Bezuge von denaturirtem Salze zu entziehen oder nur unter der Bedingung weiter zu gewähren, daß sich dieselben der Buchkontrole unterwerfen.
— Am 20. April verstarb im 79. Lebensjahre und im
59. Jahre seines amtlichen Waltens der Wirkliche Geheime Rath
Dr. von Strampff, seit 1845 Vize⸗Präsident und seit 1846
Erster Präsident des Kammergerichts. Der Verewigte hat sich außer durch seine amtliche Wirksamkeit in diesen Stellungen auch um die wissenschaftliche Bearbeitung des preußischen Rechts Fboß Verdienste erworben. Bereits im Jahre 1828 vereinigte
ich der damalige Justiz⸗Rath von Strampff mit dem Ge⸗
heimen Ober⸗Justiz Immediat⸗Justiz⸗Examinations⸗Kommission Simon zur Heraus⸗ gabe der „Rechtssprüche der preußischen Gerichtshöfe“, die bis zum Jahre 1834 in vier Bänden erschienen, sowie der Plei hzeitig herausgegebenen „Zeitschrift für wissenschenschaft⸗ iche Bearbeitung des preußischen Rechts“ (3 Bände), deren dritter Band die vollständigen Materialien des Allgemeinen Landrechts zu den Lehren vom Besitz und der Verjährung enthielt, eine eben so schwierige, als umfassende und für die Rechtsentwickelung bedeut⸗ same Arbeit. Im Jahre 1842 erschien das damals viel verbreitete „Handbuch gemeinnütziger Rechtswahrheiten von
von Goßler“ in einer durchgreifenden Bearbeitung von
ihm und bald darauf, im Jahre 1844, die 30 Bogen
starken „Kritischen Briefe über den Entwurf des Straf⸗
gesetzbuches für die preußischen Staaten.’“ Auch an dem
sonstigen wissenschaftlichen und künstlerischen Leben Berlins nahm
der Verstorbene jederzeit einen lebhaften Antheil; er war ein
thätiges Mitglied der „Naturforschenden Gesellschaft“ und be
schäftigte sich in seinen Mußestunden mit naturwissenschaft⸗ lichen Arbeiten.
— Am 1. Mai tritt der einheitliche Packet⸗Porto⸗ tarif im Fahrpost⸗Verkehr zwischen Deutschland und den Niederlanden in Kraft. Das Porto beträgt für Packete bis 5 kg 80 ₰, welche vom Absender zu bezahlen sind. Für Packete über 5 kg ist bis zur Grenze das deutsche Porto nach dem internen deutschen Tarif zu berechnen; für die Niederländische Strecke tritt für Packete von 5 bis 10 kg der Betrag von 80 J, beim Gewicht über 10 kg für jedes weitere Kilogramm der Betrag von 8 ₰ hinzu. Bei Werthangabe tritt für die Gesammtstrecke dem Gewichtporto eine Versiche⸗ rungsgebühr von 20 J für je 600 ℳ hinzu. Diese Fest⸗ setzungen, welche wesentliche Erleichterungen gegenüber dem bisherigen Zustande gewähren, gelten in gleicher Weise auch für den über deutsche Linien gehenden Verkehr zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Niederland.
An Zöllen und gemeinschaftlichen Ver⸗ brauchssteuern, sowie vom Spielkartenstempel sind im Reiche für die Zeit vom 1. April 1878 bis zum Schlusse des Monats März 18279 (einschließlich der kreditirten Beträge) an Einnahme (verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 114 285 420 ℳ (— 496 720 ℳ), Rübenzuckersteuer 52 038 416 ℳ es 1 655 092 ℳ), Salzsteuer 35 647 340 ℳ (+ 20 748 ℳ%), Tabakssteuer 956 727 ℳ (— 119 189 ℳ), Branntweinsteuer 43 687 168 ℳ (+. 1 812 099 ℳ), Uebergangsabgaben von Branntwein 111 067 ℳ (— 2292 ℳ), Brausteuer 16 640 512.,ℳ (— 405 770 ℳ), Uebergangsabgaben von Bier 940 421 ℳ 82 16 071 ℳ), Summe 264 307 071 ℳ (— 830 145 ℳ6), Spiel⸗ artenstempel 651 745 ℳ, darunter Nachsteuer: 228 490 ℳ (+ 651 745 ℳ). Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗ Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwaltungskosten beträgt bis Ende März 1879: Zölle 100 683 301 ℳ (+ 1 302 405 ℳ), Rübenzuckersteuer 41 767 549 ℳ (— 4 299 532 ℳ6), Salzsteuer 35 258 608 ℳ (+ 346 793 ℳ), Tabakssteuer 781 641 ℳ — 102 435 %60), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 36 933 683 ℳ (+ 832 360 ℳ), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 14 918 289 ℳ (— 333 323 ℳ), Summe 230 343 071 ℳ (— 2 253 732 ℳ6), Spielkartenstempel
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304 982 ℳ (+ 304 982 ℳ).
⸗Rath und späteren Präsidenten der —