1879 / 98 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Apr 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Preisrückgang der rohen Häute und Felle herbeiführt. Sehr begehrt und zu uten Preisen, theilweise etwas theurer, wurden Schaffelle in alaungar und lohbgar am ersten Meßtag geräumt. Die Preise stellten sich in Partien 50 Kilo wie folgt: Luxemburger und St. Vither feinste Salzochsenhäute 160 200 ℳ, do. geringere Waare 140 170 ℳ, Trier desgleichen, Siegener prima Salzochsenhäute, starke Waare, 170 200 ℳ, do. secunda trockene Häute 120 150 ℳ, Malmedyer desgleichen, Eschweger, leichte und geringe Waare 110— 130 ℳ, bayerisches Zahmleder, rückenstarke Häute, 140 180 ℳ, do. Mittelsorte 120 150 ℳ, Vacheleder hochfeine rheinische bis 178 ℳ, do. gute hessische bis 150 ℳ, do. secunda bis 130 ℳ, Maschinen⸗ leder ganz feine Waare bis 195 ℳ, do. andere Sorten bis 170 per 50 Kilo. Blankleder, schwarz, holte das Pfund oder 500 g bis 160 ₰, do. helle bis 170 ₰, gefalzte Sorten ca. 200 ₰, Fahl⸗ leder bis 200 ₰, niederländer oder leichte und aus sonstigen renom⸗ mirten Gerbereien bis 225 ₰, Fahlleder, extrafeine Waare 240 ₰, Kipsfahlleder, geringe, ca. 120 ₰, do. bessere Sorten bis 200 ₰, braune Kalbleder, gewöhnliche Waare, ca. 300 ₰, Geraer und solche aus bevorzugten Gerbereien bis 450 ₰, Roßleder, lohgar, per Decher von 10 Häuten bis 300 ℳ, weiße alaungare Scbhaf⸗ felle, gute Waare, 15 24 ℳ, do. geringe 8 —- 10 ℳ, braune Schaffelle desgl. und schwerste Waare bis 32 per Decher. Die Zufuhren in Wildhäuten waren diesmal knapp und cs wurde wegen Mangel an passenden Sorten wenig verkauft. Kipse waren reichlich vorhanden, jedoch ließ der Absatz darin viel zu wün⸗ schen übrig, indem die Fabrikanten für die fertige Waare theilweise sehr ungenügende Preise erzielten. Die Preise gestalteten sich wie folgt: Kipse Ia. 110 140 Pf., II2. 75 110 Pf, IIIa. 50 60 Pf., IVa. 40 50 ₰, Rio⸗de⸗Janeiro⸗Ochsen, schwere, 64— 68 ₰, do. Kühe, schwere, 53 56 &., do. leichte 42 46 ₰, schwere trockene Buenos⸗Aires 114 118 ₰, do. Kühe, leichte, 80 100 ₰, trockene Rio Grande 80 100 ₰, Puerto⸗Cabello, Angostura Guatemala 95 92 ₰, Ceara je nach Gewicht und Qualität 60 —80 ₰.I Uru⸗ guay und Montevideo, gesalzene, 66—68 ₰, Rio⸗Grande⸗Ochsen, 38 schwwere⸗ 58 62 ₰, do. Kühe. gesalzene, je nach Gewicht 50 58 pro ½ ko.

Nach dem Rechnungsabschluß der Allgemeinen Renten⸗ Anstalt in Stuttgart beträgt der Reingewinn 330 000 gegen 370 893 in 1877. Das reine Vermögen der Anstalt beziffert sich auf 3,13 Mill. Mark. Die umlaufenden 5 %igen Pfandbriefe der Rentenanstalt betragen 18,12 Mill. Mark gegen 18,46 Mill. Mark in 1877, die mit 4 ½ % verzinslichen 3,96 Mill. Mark (3,16 Mill. Mark in 1877). Außerdem beziffern sich die Kapitaleinlagen à 4 % auf 1,86 Mill. Mark (1,92 Mill. Mark) und die eingelegten Spar⸗ kassengelder auf 6,73 Mill. Mark (6,77 Mill. Mark). Das Deckungs⸗ kapital der verschiedenen Versicherungsformen ist 8,55 Mill. Mark (gegen 8,13 Mill. Mark im Vorjahre). Das Aktivvermögen des Instituts setzt sich zusammen aus kündbaren Anlehen 5,84 Mill. Mark (4,94 Mill. Mark), Annuitätenanlehen 22,87 Mill. Mark (22,78 Mill. Mark), Zieleranlehen 4,78 Mill. Mark (4,72 Mill. Mark) und Anlehen in laufender Rechnung 3,89 Mill. Mark (5,26 Mill. Mark).

Die Allgemeine Versicherungsgesellschaft „Hel⸗ vetia“ in St. Gallen hat im Jahre 1878 einen Ueberschuß von 2 353 350 Frcs. erzielt. Davon werden 1 770 902 Frcs. für noch nicht abgelaufene Versicherungen und unliquidirt gebliebene Schäden reservirt, und es bleibt ein Nettogewinn von 582 448 Frecs., wovon Fres. als Dividende von 28 ½ % an die Aktionäre vertheilt werden.

Elberfeld, 26. April. (W. T. W.) Der „Elberfelder Zei⸗ tung“ zufolge beträgt die Dividende der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn 4 %.

Verkehrs⸗Anstalten. Wegen Wasserschadens ist auf der Moskau⸗Brester Bahn

ddie Beförderung von Passagieren, Gepäck, Eil⸗ und Frachtgütern

jenseits Smolensk in der Richtung auf Moskau bis auf Weiteres eingestellt worden.

Die japanische Armee. II. Das japanische Militärpflichtgesetz. Die Verordnung vom 28. Dezember 1873, betreffend

die Soldatenaushebung in Japan, deren im ersten Artikel

(s. d. gestr. Nummer d. Bl.) Erwähnung gethan ist, lautet in 2 1““ aus dem Japanischen im Wesentlichen wie folgt:

„Vorsteher aller Ortschaften! Faßt wohl diese Hohen Intentionen, verkündet sie und erklärt die Wehrpflichtbestim⸗ mungen, macht bekannt, daß diese Einrichtung die Grund⸗ bedingung für die Sicherheit des Landes sei!

Die Wehrpflicht.

Die Kwazoku, Shizoku und Heimin (Bauern, Hand⸗ werker und Kaufleute umfassend) sind verpflichtet, sämmtlich entweder im Heer oder in der Marine zu dienen.

Die Armee wird eingetheilt in drei große Arten, nämlich:

I. Das stehende Heer (djobingun).

In das stehende Heer haben alle Leute nach zurückgelegtem 20. Lebensjahre, nachdem das Loos entschieden, einzutreten und 3 Jahre zu dienen.

Die Leute werden in Kasernen untergebracht, erhalten bestimmte Löhnung, Bekleidung und Verpflegung vom Staat.

Die kräftigsten und anstelligsten Leute mit einiger Bil⸗ dung werden ausgewählt und der Garde überwiesen.

. Wer Offizier oder Unteroffizier zu werden wünscht, kann auf Bewerbung und nach bestandenem Examen in die Unter⸗ offizier⸗Schule (kiododan) aufgenommen werden; nach einem dreijährigen Aufenthalt hier werden diese Leute zu Unteroffi⸗ zieren ernannt, erreichen sie ihre Ausbildung schneller, noch vor Ablauf dieser Zeit. Wer besonders gute Kenntnisse und Bildung besitzt und sich während der Zeit tadellos geführt hat, kann in die Offizier⸗Schule (shikangakko) eintreten, aus welcher Anstalt diese Aspiranten nach einem dreijährigen Kursus als wirkliche Offiziere in die Armee eingestellt werden. Diejenigen, welche zu Unteroffizieren ernannt wurden, müssen wenigstens 7 Jahre aktiv dienen. Die Soldaten dienen 3 Jahre; in ruhigen Zeiten jedoch kann diese Dienstzeit unter gewissen Verhältnissen und wenn die Leute sich als ausge⸗ bildet erwiesen haben, auf 2 Jehre ermäßigt werden. II. Reserve (ko-bingun; Nachher hereit Heer) zerfällt in: a. 1. Reserve (dai-ichi-ko-bin-gun; erstes Nachher Bereit Heer).

Nach Erfüllung ihrer Dienstpflicht im stehenden Heere treten die Leute auf 2 Jahre in die erste Reserve über; im Falle eines Krieges werden sie zur Kompletirung des stehen⸗ den Heeres sofort einberufen. Um sich im Waffengebrauch zu üben, müssen sie sich daher jedes Jahr auf ca. 1 Monat in den Kasernen ihrer Bezirke gestellen; sie erhalten dann die gleichen Kompetenzen wie die Leute des stehenden Heeres; während dieser Zeit können geeignete Leukte zu Unteroffizieren ernannt werden. Keine Uebungen dürfen übergangen werden. Leute, die der 1. Reserve angehören, dürfen ihre Heimaths⸗

1“ 8 1 8 bezirke nicht verlassen; nur in sehr dringenden Fällen kann dies mit Erlaubniß der Ober⸗Kommandos geschehen.

b. 2. Reserve (dai ni ko-bin-gun).

Sie bildet sich aus der ersten, und ist die Dienstzeit in derselben 2 Jahre. Da diese Leute im Kriegsfalle erst nach der ersten Reserve einberufen werden, so brauchen sie jähr⸗ liche Uebungen nicht zu halten. Wollen sie jedoch ihre Heimathsbezirke verlassen, so müssen sie dies, sowie ihre Rück⸗ kehr, dem Ober⸗Kommando anzeigen. Wird die 1. Reserve zu außergewöhnlicher Zeit einberufen, so muß ein Jeder der 2. Reserve sofort in seinen Bezirk zurückkehren.

III. Landwehr (koku-min-gun; Landes⸗Volks⸗Heer).

Hierzu gehören alle waffenfähigen Leute des Reiches von 17 40 Jahren. Sollte die 2. Reserve einberufen werden, so e2 alle diese Leute bereit sein, um eventuell organisirt zu werden.

Jede Dienstzeit kann im Nothfalle verlängert werden.

Ueber das Aushebungsgeschäft.

Am 10. November jeden Jahres müssen sich diejenigen Leute, die das 19. Lebensjahr zurückgelegt haben, beim Kocho*) ihrer Ortschaften melden (Anmeldung 28* Stammrolle); der Kocho reicht die darüber geführten Stammlisten bis zum 20. d. M. dem Kncho**) ein; dieser hat sämmtliche Listen bis zum 30. d. M. nach Prüfung und Feststellung den Fu⸗ oder Ken⸗Behörden zu übermitteln. Die Fu und Ken ihrerseits müssen nun bis zum 25. Dezember jeden Jahres diese Listen aller dienstpflichtigen Leute des Reichs ordnungsmäßig zu⸗ sammengestellt dem Kriegs⸗Ministerium übersenden; diese Listen sollen enthalten:

Die Zahl derjenigen Leute, welche sich für die verschiedenen Truppengattungen am besten eignen; derjenigen, welche sich loszukaufen wünschen; ferner derjenigen, welche sich als Schüler durch Schul⸗ und Fachzeugnisse legitimirt haben, eventuell Zahl der Ersatzleute; schließlich solcher, die für den Dienst dauernd untauglich sind.

Die für die Infanterie bestimmten Leute müssen sich in den Kasernen der Divisionsbezirke, in denen sie ausgehoben wurden, gestellen, diejenigen für Kavallerie, Artillerie, Pioniere und Train in den Kasernen der resp. Ober⸗Kommandos. Von letzteren Plätzen werden dann für die Garde Leute ausgewählt und direkt nach Tokio dirigirt.

Wer zur Zeit der Gestellungsordre (Eintreffen der Kom⸗ mission) erkrankt oder durch Familienereignisse am Erscheinen verhindert ist, hat dies unter Anschluß eines ärztlichen Attestes oder Zeugnisses des Kucho anzuzeigen und kann dann eventuell auf 1 Jahr zurückgestellt werden.

Der Kucho jeder Ortschaft hat alle seine dienstpflichtigen Leute nach dem Gestellungsorte selbst zu führen.

Ist das Ersatzgeschäft beendet, so wird die Kommission angefcbst um jedes Jahr wieder neu zusammengestellt zu werden.

Diese Listen dienen dann der Aushebungs⸗Kommission als Richtschnur.

Am 15. Februar jeden Jahres nun entsendet das Kriegs⸗ Ministerium letztere Kommission in alle Fuü und Ken des Reichs, um an dazu bestimmten Plätzen, unter Anhörung der Ortsvorsteher und nach genauer Untersuchung, über die Aus⸗ zuhebenden endgültige Entscheidung zu treffen.

Die Kommission setzt sich zusammen:

Präses: 1 Oerst⸗Lieutenant oder 1 Major, ferner 1 Haupt⸗ mann, 1 Ober⸗ oder Unter⸗Lieutenant, 1 Stabs⸗ arzt, 2 Assistenzärzte, 1 Unterarzt und 1 Civil⸗ arzt, 2 oder 3 Schreiber (Unteroffiziere oder Nicht⸗ kombattanten),

die Fu⸗ oder Ken⸗Gouverneure oder deren Se⸗ kretäre, einige Ken⸗Beamte (unter 8. Klasse) als Beirath, außerdem mehrere Kocho und Kucho zur Vermittelung und Auskunfts⸗Ertheilung. Bestimmungen über Militärfreiheit.

Die Bestimmungen, von denen selbst unter den schwer⸗ wiegendsten Gründen nicht abgewichen werden darf, sind folgende:

militärfrei sind:

.Alle Leute unter 5

.Leute von schwächlichem Körperbau, an Krankheit von Jugend auf Leidende, die voraussichtlich den Dienst nicht zu ertragen vermögen,

-. Beamte aller Ministerien, selbst togai (Leute außer

Klasse; niedere Angestellte),

.Heer⸗ und Marineschüler,

.Lehrer und Schüler aller öffentlichen Staatsanstalten,

.Solche, die sich Studirens halber in Europa aufhalten,

Shinto- und Buddha-Priester, öffentliche Redner (koshakushi), die das Staatsinteresser im Auge haben,

Hausherren (Familienhäupter),

i. Erbsohn und Erbenkelsohn,

einziger Sohn, einziger Enkel, Verbrecher (auch Kwazuku und Shizoku, die wegen einer strafbaren Handlung ihres Standes verlustig er⸗ klärt wurden), wenn ihre Strafe auf 1 Jahr und dar⸗ über Zuchthaus lautete,

m. solche Leute, die bei Lebzeiten ihres erkrankten Vaters oder Bruders dem Hause vorstehen,

‚schließlich die Brüder eines im stehenden Heere dienenden

Soldaten; jene sind jedoch nur so lange militärfrei, wie ein Bruder aktiver Soldat ist.

Wer sich durch falsche Angaben, seine Familienverhält⸗ nisse betreffend, oder durch Simulation einer nicht bestehenden Krankheit dem Dienst zu entziehen versucht, wird wegen Be⸗ trugs bestraft, ebenso die Bürgermeister, die dies wissentlich unterstützt haben.

Für Jeden, der eine einmalige Zahlung von 270 Yen leistet, wird durch das Kriegs⸗Ministerium ein Ersatzmann

gestellt. b Der Fahneneid.

Nach Vorlesung der Kriegsartikel müssen die Rekruten, bevor sie eingekleidet werden, einen Revers unterschreiben und mit ihren Namensstempeln versehen, der besagt:

„Ich verpflichte mich, für das Vaterland im Frieden und im Kriege mit meinem Leben einzutreten, die Befehle meiner Vorgesetzten ohne Widerrede zu be⸗ folgen, weder im Frieden noch im Kriege zu desertiren, noch nach Belieben im Krankheitsfalle der Eltern Ur⸗ laub zu erbitten. Sollte ich dieses Gelübde brechen, so treffen mich nicht allein die weltlichen, sondern auch

ie Strafen des Jenseits.. ““

*) Schulzen. **) Bürgermeister.

In der letzten Sitzung des Ausschusses der Afrikanischen Gesellschaft in Deutschland gab der Vorsitzende des Vor⸗ standes zunächst einen Ueberblick über die Thäͤtigkeit der Gesellschaft im verflossenen Jahre. Daraus ging hervor, daß von den vier an Ort und Stelle befindlichen Reisenden Hr. Otts Schütt mit Erforschung des obern Laufes des Quanza beschäftigt ist und daß seine bisherigen Leistungen namentlich auf kartographischem Gebiet zu den besten Erwartungen berechtigen. Hr. Dr. Buch er hatte, seinen letzten Nachrichten zufolge, die Küste von Loanda verlassen, befand sich bei trefflicher Gesundheit und bereitete mit Eifer seine große Reise vor, welche ihn vom Süden aus gegen das Congobecken un vielleicht durch den ganzen afrikanischen Kontinent in umgekehrte Richtung von der Camerons und Stanleys führen soll. Hr. Gerh Rohlfs war mit seinem Begleiter Dr. Stecker längere Zeit in Tri⸗ polis aufgehalten worden, wo er die Ankunft der von Sr. Majestä

dem Kaiser für den Sultan von Wadai bestimmten und unterwegs

leider aus Versehen aufgehaltenen Geschenke erwartete. Dieselbe sind inzwischen angekommen und es ist wahrscheinlich, daß die beiden Reisenden, welche ihre Vorbereitungen beendigt hatten, gegenwärtig bereits aufgebrochen sind. Wegen einiger kleinerer Reisen, welche im nördlichen Afrika in Aussicht genommen sind, um junge Reisende mit mohamedanischen Sitten und Gebräuchen bekannt zu machen, ihnen die Gelegenheit zu geben, das Arabische gründlich zu erlernen und sich so für größere Reisen befähigt zu machen, schweben die Verhandlungen noch. Die zur Weiterführun dieser Unternehmungen erforderlichen Mittel wurden vom Ausschuß einstimmig bewilligt. . Den wichtigsten Gegenstand der Berathung bildete jedoch das Anerbieten Sr. Majestät des Königs der Belaier: aus den Mitteln der internationalen Association der Afrikanischen Gesellschaft die Summe von 40 000 Francs zu überweisen, falls dieselbe zwischen der Ostküste Afrikas und dem Tanganika⸗See eine deutsche Station an⸗ zulegen übernehmen wolle. Dieser Gedanke fand in der Versamm lung allgemeinen Beifall und es wurde einstimmig beschlossen das Anerbieten anzunehmen und zur Gründung der Station au Mitteln der Gesellschaft noch die Summe von 16 000 zu bewilligen. Dabei wurde ausdrücklich betont, daß die Station zwar vornehmlich als Stützpunkt für deutsche und fremde Reisende dienen solle und daß den dort anzusiedelnden Send lingen der Afrikanischen Gesellschaft sich ein weites Feld für wissen

schaftliche Forschungen aller Art eröffne, welches nicht vernachlässigt 8

werden dürfe. Einstimmig wurde indessen auch anerkannt, daß die Ge sellschaff nach Maßgabe ihrer Statuten nunmehr auch praktis Ziele anstreben und bei der Gründung der Station für die An knüpfung von Handels⸗ und Verkehrsbeziehungen Sorge tragen müsse In diesem Sinne wurde der Vorstand beauftragt, das Projekt seine Ausführung entgegen zu führen.

London, 24. April. (Allg. Corr.) Die Theaterabtheilung der Shakespeare Memorial⸗Gebäude in Stratford am Avon, dem Geburtsorte des unsterblichen Dichters, wurden gestern durch eine Festlichkeit eröffnet, welche im Ganzen zehn Tage in Anspruch nehmen wird. Die im sogenannten Königin⸗Elisabeth⸗Stil aus⸗ geführten Gebäulichkeiten sind an einem der malerischsten Punkte der Uer des Avon gelegen und sollen nahezu 30 000 Pfd. Sterl. gekostet haben. Der vollständige Plan umfaßt außer dem Theater eine Bibliothek, eine Gallerie für Gemälde und Statuen und einen Thurm, welche später zur Ausführung kommen sollen. Das Ganze ist von einem prachtvoll angelegten Park umgeben. welche die Memorial⸗Association verfolgt, gehören unter anderm die

Beförderung und Hebung der dramatischen Kunst durch die Errich. 1

tung und Erhaltung von Schulbühnen, Abhaltung von dramatischen Vorträgen, die Ertheilung von Preisen für Essays und die Huülfeleistung und Unterstützung von würdigen Mitgliedern der theatralischen Kunst. Die Stadt Stratford ist festlich geschmückt; Abends fand eine Beleuchtung des Rathhauses statt, welche eine Masse von Zu⸗ schauern heranlockte. Gegen 11 Uhr Morgens trat das Comité der Association unter dem Vorsitze des Bürgermeisters C. E. Flower im Rathhause zusammen; nach Verlesung des letzten Jahresberichts theilte der Präsident mit, daß das Theater in einer Weise vollendet sei, um mit den Vorstellungen beginnen zu können. Nach Beendigung der Verhandlungen wurde das Festmahl eingenommen, wobei Cano⸗ nikus Bayner auf das unsterbliche Gedächtniß des Dichters trank

und Earl de la Warr, Mre R. Rathbone aus Liverpool und der

Londoner Theaterdirektor Matterson längere Reden hielten. Abends fand eine Vorstellung von „Viel Lärm um Nichts“ statt, wobei die Herren Bary Sullivan, Theodor Marten und Miß Helene Fawcett die Hauptrollen spielten. An den folgenden Abenden finden dra⸗ matische Vorstellungen, Vorträge von Mr. Brandram und Concerte unter Leitung unseres rühmlichst bekannten Landsmanns Sir Julius Benedict statt.

Moskau, 23. April. (Int. Tel. Ag.) Ueber die Ueber⸗ schwemmung wird gemeldet: Das Wasser der Moskwa trat am 8./20. April über die Ufer und überschwemmte am 9./21. April alle Niederungen; es ergoß sich in die an den Strom angrenzenden Straßen und die niedriger gelegenen Theile des Alexander⸗Gartens. Besonders litt die Dorogomilowsksche Sloboda, wo in der Haupt⸗ straße das Wasser bis über den Fenstern der ersten Etage stand. Am Quai überschwemmte es die Kellerwohnungen und unteren Etagen vieler Häuser, wodurch die Kellerwohnungen des Kokoreffschen Lager⸗ hauses gleichfalls litten. Der ganze sogenannte Babyj⸗Gorodok, die Tatarskaja nebst den Nebenstraßen, die Gegend hinter dem Dewitschyj⸗

Monastyr —Alles war überschwemmt. Mehrere hundert Häuser standen

unter Wasser. Die Kommunikation wurde auf vielen Straßen durch Böte vermittelt, deren es indeß sehr wenige gab, so daß viele Bewohner der Dorogomilowskschen Sloboda und der an den Obwodnijkanal angrenzen⸗ den Gegenden, die sich auf die Dächer gerettet hatten, einen ganzen Tag ohne Speise blieben. Es kamen, wie die Zeitungen berichten, mehrere Unglücksfälle vor. Was die Verluste betrifft, so sind sie, wie man sagt, bedeutende. Ein Theil des Geländers des Quais ist zerstört. Am 10. April trat das Wasser, soweit der Quai reicht, in jeine Ufer zurück. Die Niederungen blieben überschwemmt, obwohl das Wasser sich sehr verlaufen hat. Der Equipagenverkehr hat wieder begonnen. Jetzt ist das Wasser im Fallen begriffen. Das se is seit mehreren Tagen warm und sommerlich; heute ist es ogar heiß.

(Weitere Meldung.) In Folge der Ueberschwemmung verkehrte man gestern in der Samoskwonetschije auf Böten. Der durch die Ueberschwemmung verursachte Verlust beziffert sich auf Millionen. Ein Theil des Alexander⸗Gartens, in dem die Mannfaktur⸗ Ausstellung stattfinden soll, war gestern unter Wasser. Das Gebäude der Marine⸗Abtheilung auf der polytechnischen Ausstellung wurde von brausenden Wellen bespült. Die Tiefe des Wassers im Gebäude beträgt fast 1 ½ Arschin.

Am Dienstag, den 29. April, Abends 7 Uhr, findet im Saale der Sing⸗Akademie zum Besten des unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin stehenden Berliner Frauen⸗Lazarethvereins eine Aufführung der Kompositionen zum „Faust“ vom Fürsten Radziwill statt, und zwar unter Leitung des Hrn. Prof. Blumner und unter Mitwirkung der Sing⸗ Akademie, der Königl. Hofschauspielerin Frl⸗. Clara Meyer, des Frl. Anna Ruediger, des Königl. Hofschauspielers Hrn. Kahle, des Königl. SF Hrn. Oberhauser, Hrn. Hauptstein, der Berliner Sinfoniekapelle u. s. w. Billets zu Saal 5 ℳ, Loge 3,50 und

Balkon 2 sind bei dem Hauswart der Sing⸗Akademie zu haben.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

8 Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

zum Aufbruch längst.

Zu den Zwecken,

zum

Erste Beila

nzeiger und Königlich

Berlin, Sonnabend, den 26. April

Preußischen Staats⸗

88

Anzeiger. 1829.

2

Preußischen Staats-Anzeigerg: lin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

2

NR Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblaͤtt nimmt an: die Königliche Expeditton des Beutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. u. dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen etc.] 7. Literarische Anzeigen.

Deffentlicher Anzeiger.

A

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

N u. s. w. von öffentlichen Papieren.

9. Familien-Nachrichten.

8. Theater-Anzeigen. 1 In der Börsen- beilage. A

8

“]

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen die Wittwe Klaus, Rosalie Caeoline, geb. Winkler, ist die gerichtliche Haft wegen wissentlichen Meineides in den Akten Littr. K. Nr. 101 de 1879, beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird er⸗ sucht, die ꝛc. Klaus im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegenstän⸗ den und Geldern an die Königliche Stadt⸗ voigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Beschrei⸗ bung. Alter: 48 Jahre, geb. den 29. Mai 1830. Geburtsort: Halberstadt, Größe: 168 Centimeter, Haare und Augenbrauen: dunkel, Augen: braun, Kinn: rund, Gesichtsbildung: dick und voll, Nase und Mund: gewöhnlich, Gesichtsfarbe: brünet (gesund), Gestalt: groß und korpulent, Sprache: deutsch. Berlin, den 23. April 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen, Kommission II. für Voruntersuchungen.

Steckbriess⸗Erledigung. Die unterm 10. De⸗ zember 1877 hinter dem Schiffseigenthümer Wil⸗ helm Schulze aus Sachsenhausen bei Oranienburg erlassene und unterm 12. August 1879 erneuerte offene Strafvollstreckungsrequisition ist erledigt. Potsdam, den 23. April 1879. Königliches Kreis⸗ gericht. Abtheilung I.

Ossene Strafvollstreckungs⸗Requisition. Der Kaufmann Herrmann Cohn aus Neusalz a./O. ist durch rechtkräftiges Erkenntniß des hiesigen König⸗ lichen Schwurgerichts vom 7. November 1878 wegen einfachen Bankerutts und unerlaubter Befriedigung eines Gläubigers zu einer Gefängnißstrafe von 6 (sechs) Monaten verurtheilt worden. Da sein gegen⸗ wärtiger Anfenthalt unbekannt ist, werden alle öffent⸗ lichen Sicherheitsbehörden ersucht, auf den ꝛc. Cohn zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhasten und der nächsten Gerichtsbehörde zuzuführen, welche um Strafvollsteckung und Mittheilung davon an uns ersucht wird. Grünberg, den 21. April 1879. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Ediktalladung. Gegen nachbenannte 41 Per⸗ sonen: 1) den Seemann Peter Heinrich Bernhardt, geboren zu Kappeln am 12. Mai 1854, zuletzt da⸗ selbst, Sohn des Peter Karl Bernhardt zu Neuhof auf Kekenis; 2) den Peter August Heinrich Thom⸗ sen, geboren zu Kappela am 16. November 1854, zuletzt daselbst, Sohn des weil. Hans Friedrich Thomsen; 3) den Knecht Klaus Hinrich Hansen, geboren zu Fahrdorf am 18. Februar 1854, zuletzt daselbst, Sohn des Ar⸗ beiters August Ernst Asmus Hansen in Fahrdorf; 4) den Zimmermann Hinrich Rasmus, geboren zu Dörpstedt am 28. August 1854, zuletzt daselbst, Sohn des Hinrich Rasmus in Dörpstedt; 5) den Arbeiter Jochim Hinrich Tiedemann, geboren zu Meggerkoog am 21. August 1854, zuletzt daselbst, Sohn des Christoph Tiedemann in Meggerkoog; 6) den Arbeiter Hans Albrecht, geboren zu Silber⸗ stedt am 11. Januar 1854, zuletzt daselbst, Sohn des Thomas Albrecht in Jörlfeld; 7) den See⸗ mann Christian Thomas Hansen, geboren zu Kappeln am 1. Februar 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Bernhard Christian Hansen in Kappeln; 8) den Handlungscommis Christian Heinrich Wölf⸗ fel, geboren zu Kappeln am 13. Dezember 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Jakob Heinrich Wölffel in Kappeln; 9) den Seemann Johann Steffensen, geboren zu Brarupholz am 22. September 1855, zuletzt in Mohrkirchosterholz, Sohn des Klaus Steffensen in Mohrkirchosterholz; 10) den Commis Jakob Gottlieb Goos, geboren zu Scheggerott am 2. Januar 1855, zutetzt daselbst, Sohn des Kassen⸗ dieners Heinrich Adolph Goos in Kiel; 11) den Kauf⸗ mann Peter Erich Ludwigsen, geboren zu Nübel am 24. Januar 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Gastwirths Hans Jürgen Ludwigsen in Jübeck; 12) den Hand⸗ lungslehrling Peter Bruhn, geboren zu Oberstolk am 27. April 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Thomas Bruhn in Flensburg; 13) den Dienstknecht Jakob Friedrich Sinn, geboren zu Jagel am 3. Februar 1855, zuletzt in Neubörm, Sohn des Jakob Friedrich Sinn; 14) den Landmann Jürgen Ru⸗ dolph Friedrichsen, geboren zu Meggerdorf am 16. April 1855, zuletzt daselbst, Sohn des Peter Fried⸗ richsen in Meggerdorf; 15) den Seemann Hermann Hans Heinrich Carlsen, geboren zu Ersde am 5. März 1855, zuletzt duselbst. Sohn des Gefangen⸗ wärters Jens Jensen Carlsen in Gaarden; 16) den Johannes Halling, geboren zu Jübeck am 28. No⸗ vember 1856, zuletzt daselbst, Sohn des Hans Peter Halling; 17) den Knecht Friedrich Hinrich Adolph Paulsen, geboren zu Blankenburg, Gemeinde Mol⸗ denit, am 31. März 1856, zuletzt in Moldenit, Sohn des Friedrich Ludwig Ernst Paulsen; 18) den Landmann Otto Heinrich Georg Christian Fehrn,

eboren zu Schleswig am 2. November 1856, zu⸗ keht daselbst, Sohn des Gastwirths Bernhard So⸗ phus Wilhelm Klaudius Fehrn; 19) den Arbeiter Klaus Thede, geboren zu Friedrichsanbau am 4. De⸗ zember 1856, zuletzt daselbst, Sohn des Tho⸗ mas Thede; 20) den Arbeiter Peter Fried⸗ richsen, geboren zu Hollingstedt am 3. August 1856, zuletzt daselbst, Sohn des Hans Fried⸗ richs in Hollingstedt; 21) den Knecht Detlef Hein⸗ rich Petersen, geboren zu Kl. Bennebeck am 1.2 pril 1856, zuletzt in Bergenhusen, Sohn des Detlef Heinrich Petersen in Bergenhusen; 22) den Knecht Fürgen Friedrich Henningsen, geboren zu Bergen⸗ husen am 15. Februar 1856, zuletzt daselbstzz 33) den Knecht Johann Knutzen, geboren zu Berge

Frahm,

n⸗ 1

husen am 2. Oktober 1856, zuletzt daselbst; 24) den Knecht Peter Ferdinand Stien, geboren zu Drage am 14. März 1856, zuletzt daselbst, Sohn des Peter Stien in Drage; 25) den Knecht Jürgen geboren zu Erfde am 4. ZJuni 1856, zuletzt daselbst, Sohn des Tischlers Johann Frahm in Amerika; 26) den Arbeiter Klaus Laß, geboren zu Norderstapel am 30. April 1856, zuletzt daselbst; 27) den Arbeiter Klaus Jünk, geboren zu Süderstapel am 16. April 1856, zuletzt daselbst, Sohn des weil. Hinrich Jünk in Süderstapel; 28) den Jürgen Reimer, geboren zu Thielen am 28. Dezember 1856, zuletzt daselbst, Sohn des Jürgen Reimer; 29) den Arbeiter Detlef Friedrich Erichsen, geboren zu Grumby am 23. Ja⸗ nuar 1857, zuletzt daselbst, Sohn des weil. Peter Jürgen Erichsen; 30) den Kaufmann Andreas Peter Nikolaus Schmidt, geboren zu Havetoft am 7. August 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Zimmer⸗ manns Jakob Schmidt in Havetoft; 31) den Arbeiter Nikolaus Andreas Wollesen, geboren zu Rüdestraße am 5. Juli 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Hans Nikolai Wollesen; 32) den Landmann Wilhelm Heinrich Hansen, geboren zu Schnarup am 18. Juni 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Rentiers Peter

Hansen in Uelsbyholz; 33) den Handlungscommis

Heinrich Julius Krumpeter, geboren zu Schleswig am 4. Juni 1857, zuletzt in Moldenit, Sohn des Hans Jüurgen Krumpeter in Moldenit; 34) den Knecht Klaus Hinrich Wäthke, geboren zu Fahrdorf am 24. April 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Klaus Hinrich Wäthke; 35) den Knecht Hinrich Frahm, geboren zu Geltorf am 14. Juli 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Arbeiters Hinrich Frahm in Ahrensberg; 36) den Johann Hinrich Michaelsen, geboren iu Kurburg am 19. März 1857, 11 daselbst, Sohn des Hans Michaelsen; 37) den Knecht Hans Henningsen, geboren zu Lottorf am 18. Dezember 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Abnahmemanns Detlef Henningsen; 38) den Knecht Johann Georg Muhl, geboren zu Bergenhusen am 1. November 1857, zuletzt daselbst; 39) den Hans Peter Rosenberg, geboren zu Bergenhusen am 24. Oktober 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Peter Rosenberg in Amerika; 40) den Johann Thomsen, geboren zu Erfde am 20. September 1857, zuletzt daselbst, Sohn der unverehelichten Sielke Jans; 41) den Landmann Hans Kruse, geboren zu Norder⸗ stapel am 21. April 1857, zuletzt daselbst, Sohn des Hans Kruse in Norderstapel; ist auf Grund der Bestimmungen des §. 110 des preußischen und §. 140 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs und unter Bezug⸗ nahme auf die in Gemäßheit der Bestimmungen des §. 469 der Strafprozeß⸗Ordnung und der All⸗ gemeinen Verfügung vom 28. August 1871 ausge⸗ stellte Erklärung der Königlichen Regierung hier⸗ selbst vom 20. Dezember 1878 Anklage dahin er⸗ hoben, dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte sich dadurch entzogen zu haben, daß sie ohne Erlaubniß das Reichsgebiet verlassen, oder nach erreichtem militärpflichtigem Alter außerhalb des Reichsgebiets sich aufgehalten haben. Durch Beschluß der Strafkammer des hie⸗ sigen Königlichen Kreisgerichts vom 7. Februar 1879 ist das Hauptverfahren gegen die vorge⸗ nannten Angeklagten eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung auf Mittwoch, den 25. Juni 1879, Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungszimmer der Strafkammer im sog. Scheel'schen Palais, Lollfuß hier anberaumt. Die oben ad 1—41 aufgeführten Personen werden daher hierdurch geladen, in dem genannten Termine zu erscheinen, wobei bemerkt wird, daß, Falis sie in dem Termine nicht erscheinen, nach Maßgabe des §. 350 der Strafprozeß⸗Ordnung zur Verhandlung und Urtheilsfällung wird geschritten werden. Schles⸗ wig, den 14. Februar 1879. Der Staatsanwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.

1c Proclama.

Folgende von der Lebens⸗, Pensions⸗ und Leib⸗ renten⸗Versicherungsgesellschaft Iduna hierselbst aus⸗ gestellten Versicherungsscheine:

I. der Versicherungsschein Nr. 50 391, allge⸗ meine Sterbekasse Tab. A. vom 23. Februar 1863 über 50 Thaler, versichert auf das Leben der verwittweten Frau Johanne Christiane Baumgart, geb. Effner, in Hirsch⸗ berg i./Schl., 8

II. der Versicherungsschein Nr. 4498 vom 30. Juni 1857 über 6 Thaler 28 Sgr. 9 Pf.

Einlage bei der Kinderversorgung durch gegenseitige Beerbung, Jahresklasse 1857, Tab. XIIIB. für Franz Karl August Klein, geb. den 4. September 1855 zu Enger,

III. der Versicherungsschein Nr. 48 814 vom 1. Dezember 1862, allgemeine Sterbekasse Tab. A. über 50 Thaler, Versicherungs⸗ summe auf das Leben der Frau Maria Fischer, geb. Neumann, in Breslau,

IV. der Versicherungsschein Nr. 82 843 vom 4. Juni 1867 über 50 Thaler, Versicherungs⸗ summe auf das Leben des Gastwirths Ernst Seemann in Gabitz, 1

V. der Versicherungsschein vom 11. Mai 1861 Tab. A. Nr. 31 549 über 50 Thaler, Ver⸗

ssicherungssumme auf das Leben der Frau

JZohanne Ernestine Förster, geb. Schneider, in Hundsfeld,

sind angeblich verloren gegangen. Es werden Alle, welche an diese Ver⸗ G6

[3696]

28 ssiicherungssummen oder an die darüber ausgestellten Versicherungsscheine aus itrgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben meinen, aufgefordert, dieselben binnen drei Monaten, vom ersten Er⸗ scheinen dieser Bekanntmachung ab, spä⸗ testens aber in dem auf den 5. September 1879, Vormittags 11 Uhr, vor Herrn Kreisgerichts⸗Rath Metsch an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 11, anberaumten Termine anzumelden, widri⸗ genfalls die gedachten Scheine für kraft⸗ los erklärt werden. Halle a./S., den 19. April 1879 Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Proclama.

Die nachstehend benannten Personen:

1) der am 9. Februar 1840 in Deutsch⸗Presse geborene Valentin Kaczmarek, Sohn der Peter und Valentine Kaeczmarekschen Eheleute, welcher im Jahre 1866 bei Gelegenheit der Mobilmachung als Artillerist zum Militär eingezogen, und während des Feldzugs schwer verwundet worden sein soll, der Tagelöhner Martin Bothe allas Banta oder Baneik aus Schmiegel, geboren am 28. Oktober 1823 in Dluzyn, Sohn der Peter und Franciska Bancikschen Eheleute, welcher vor etwa 20 Jahren seinen Wohnsitz Schmiegel und seine dort lebende Ehefrau Marie, geborene Kretschmer, verlassen hat, um auswärts Arbeit zu suchen, seitdem aber keine Nachricht von sich gegeben hat, der am 21. Oktober 1844 zu Kriewen gebo⸗ rene Schuhmachergeselle Adalbert Szyd⸗ lowski, Sohn der zu Kriewen verstorbenen Ackerbürger Adam und Catharina Szydlowski⸗ schen Eheleute, welcher im Jahre 1862 von Kriewen aus auf die Wanderschaft gegangen ist, und demnächst nach dem Königreich Polen sich begeben, und hier an dem Aufstande sich haben und verwundet worden sein soll, der am 31. Januar 1845 geborene Robert Rolle, Sohn der zu Schmiegel verstorbenen Müllermeister Carl August und Johanne Charlotte Rolleschen Eheleute, welcher im Jahre 1866 auf dem Königlichen Distrikts⸗ Amt in Fraustadt beschäftigt war, von dort aber verschwand,

und von denen seitdem Nachrichten nicht eingegangen sind, sowie ihre Erben, werden hierdurch aufgefor⸗ dert, sich spätestens in dem

am 3. Februar 1880, Vormittags 11 Uhr,

im Sitzungssaale des alten Gerichtsgebäudes an⸗ stehenden Termine schriftlich oder persönlich sich zu melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt er⸗ klärt und ihr Vermögen den sich legitimirenden Erben, oder in deren Ermangelung dem Fiskus zu⸗ gesprochen werden wird.

Kosten, den 9. April 1879.

Königliches Kreisgericht.

1. Abtheilung.

1““

[3688] Belanntmachnng. 8 Der domizilirte, unterm 30. August 1877 von S. J. Liebert auf Herrmann Grnde gezogene, am 30. November 1877 fällig gewordene und am 1. Dezember 1877 Mangels Zahlung bei der Firma A. Zobel et Co. hierselbst, der Domiziliatin pro⸗ testirte Wechsel über 658 ℳ, auf der Kehrseite mit folgenden Indossamenten versehen: „S. J. Liebert. L. Lippmann.

Ordre der Herren Alwin Stahr et Co

Paul Lachmann.

Für uns an die Ordre der Reichsbankstelle

in Danzig. Werth erhalten. Berlin, am 15. Oktober 1877. Alwin Stahr et Co.

An die Regierungs⸗Hauptkasse zu Marien⸗

werder oder Ordre. Danzig, den 14. November 1877. Reichsbankstelle (unleserliche Unterschriften). Inhalt empfangen. 88 Marienwerder, den 30. November 1877. Köniagl. Regierungs⸗Hauptkasse. Nack. Kleiber.“ b ist dem Kaufmann S. J. Liebert zu Marienwerder

verloren gegangen. 16 Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird

aufgefordert, denselben spätestens am 30. Oktober nüfhe⸗ Jahres dem unterzeichneten Gerichte vor⸗ zuzeigen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos er⸗

klärt werden wird. Marienwerder, den 10. April 1879. Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1

[3745] Proclama!

8 In dem am 6. Februar d. Js. eröffneten Testa⸗ mente des Seidenfabrikanten Christian Beyer

Nr. 2538

ist die Wittwe Anna Helene Beyer, geb. Jury.

ur Alleinerbin ernannt. Dies wird derselben hierdurch bekannt gemacht. Berlin, den 16. April 1879. Königliches Stadtgericht. II. Abtheilung für Civilsachen.

[3744] Edietal-Citation. Die Köchin Bertha Gottschalk in Breslau hat gegen die Erben des im Jahre 1873 oder 1874 hier selbst verstorbenen Vietualienhändlers Ernst Hausmann auf Zahlung von 945 nebst 5 % Verzugszinsen seit dem 1. Januar 1874 unter der Behauprung geklagt, daß sie diese Summe dem Erblasser zur Aufbewahrung übergeben habe. Von den Erben sind der Carl und Gottlieb Reinhold Hausmann ihrem Aufenthaltsorte nach unbekannt und werden dieselben zum Termine

den 3. November c., Vormittags 9 Uhr, vor Herrn Kreisrichter von Bünau zur Klagebeant⸗ wortung unter der Warnung vorgeladen, daß sie die in der Klage vorgetragenen Thatsachen als richtig einräumen und gegen sie in contumaciam erkannt werden wird. 8

Die Abschriften der Klage sind aus dem Bu⸗ reau III. zu entnehmen. 8

Reichenbach i./Schl., den 18. April 1879.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[3695] Bekanntmachung. 3 In dem am 18. März 1879 publizirten Testa⸗ mente der am 1. März 1879 zu Darrmietzel ver⸗ storbenen verwittweten Arbeiter Marie Elisabeth Ervmann, geb. Schulz, sind zu Erben eingesetzt: 1) Caroline Wilhelmine, verehelichte Ackerbürger Karl Schrape zu Soldin, 8 2) Christiane Friederike, verehelichte Neubüdner Karl Fähling in Darrmietzel, 3) Marie Louise Henriette, verehelichte Karl Leh- mann in Amerika, . 4) Johanne Louise, verehelichte Ziegler Wurm in Zicher, 5) die verehelichte Schuhmacher Schrape, Anna Louise, geb. Erdmann, zu Soldin. Dies den Erben zur Nachricht. Cüstrin, den 18. April 18709. Königliches Preußisches Kreisgericht.

Verkäufe, Berpachtungen, Submissionen ꝛc.

18645] Oeffentliche Submission.

Die Lieferung von 800 Quadratmeter 10 Mm. starkem Filz soll auf dem Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Die Lieferungsbe⸗ dingungen liegen während der Dienststunden in un⸗ serer Registratur zur Einsicht aus; auch können die⸗ selben abschriftlich gegen Erstattung der Schreib⸗ gebühren bezogen werden. Postmäßig verschlossene, frankirte und mit der Aufschrift:

„Submission auf die Lieferung von Filz“ deutlich versehene Offerten sind zum Submissions⸗ termine, Dienstag, den 13. Mai 1879, Vor⸗ mittags 10 Uhr, an uns einzureichen.

Spandau, den 18. April 1879. Cto. 483/4.)

Direktion der Artillerie⸗Werkstatt.

[3603] Bekanntmachung.

Die Lieferung von 3379 Kilogramm Roßz⸗ haare soll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen nebst Haarprobe sind in unserem Geschäftslokal, Stresow⸗Kaserne Nr. 2, ein⸗ zusehen und versiegelte Offerten bis zum

Mittwoch, den 30. April ecr., Vormittags 12 Uhr, daselbst einzureichen. b Spandau, den 20. April 1879.

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

3718. d- Lieferung von 11 000 Kubikmeter Rheinkies für die Westfälische Eisenbahn soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Die be⸗ züglichen Lieferungsbedingungen liegen in unserem Centralbureau hier zur Einsicht aus, werden auch auf portofreie Requisition von unserem Bureau⸗ Vorsteher von Griesbach hier gegen Einsendung von 50 Kopialien übersandt. Offerten für diese Lieferung sind verschlossen und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Rheinkies“ bis zu dem am 13. Mai cr., Vormittags 11 Uhr in unserem Centralbureau hier anstehenden Ter mine, in welchem dieselben in Gegenwart der er⸗ schienenen Submittenten geöffnet werden, portofrei an uns einzusenden. Munfter, Königliche Direktion. [3752] Die Lieferung des für die Zeid vom 1. Juli cr bis dahin 1880 für die Westfälische und Münster⸗ Enscheder Eisenbahn erforderlichen raffinirten Wund rohen Rüböls sowie Petroleums, soll im Wege de öffentlichen Submission vergeben werden. Die be züglichen Bedingungen liegen in unserem Central⸗- Burean hier und auf den Stationen Hamm un Paderborn zur Einsicht aus, können auch gegen Er⸗ stattung der Kopialien ad 50 pro Exemplar von unserem Bureau⸗Vorsteher von Griesbach hier be- zogen werden. Offerten snd verschlossen mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Oel und Petroleum“ bis zu dem am 24. Mai er., Vormittags 11 Ugr, bei unserer Haupt⸗Magazin⸗ verwaltung in Hamm anstehenden Termine, in welchem dieselben in Gegenwart der erschienenen Submittenten geöffnet werden, portofrei an die vor⸗ genannte Magazinverwaltung einzureichen.

Münster. Königliche Eisenbahn⸗Direetion